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Inhalt - Seite 1 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Büro für Ornitho-Ökologie Dr. Richard Schlemmer Proskestr. 5, 93059 Regensburg Tel.: 0941 / 58 65 45 Mittelalterlicher Natur-, Lehr- und Erlebnispark mit Übernachtungseinrichtung Theresienthal Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Teilbereich Vögel im Auftrag von Renaissance Projektierungs GmbH Marienplatz 1 95686 Fichtelberg 9. November 2015

Büro für Ornitho-Ökologie Dr. Richard Schlemmer · Seite 1 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

Büro für Ornitho-Ökologie Dr. Richard Schlemmer

Proskestr. 5, 93059 Regensburg Tel.: 0941 / 58 65 45

Mittelalterlicher Natur-, Lehr- und Erlebnispark mit Übernachtungseinrichtung

Theresienthal

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

Teilbereich Vögel

im Auftrag von Renaissance Projektierungs GmbH

Marienplatz 1 95686 Fichtelberg

9. November 2015

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Einleitung......................................... ............................................................................... 1

1.1 Anlass und Aufgabenstellung ........................ .............................................................. 1

2 Wirkungen des Vorhabens............................ ................................................................ 3

2.1 Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse.............. ...................................................... 3

2.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse ....................... ............................................................ 3

2.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse ...................... ............................................................. 3

3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kont inuierlichen ökologischen Funktionalität ........................ ................................................................. 4

3.1 Maßnahmen zur Vermeidung........................... ............................................................. 4

3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökolog ischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) ............... 4

4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten .............................................. 5

4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie (nicht Bestandteil dieser Untersuchung) ................... ............................................................ 5

4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelart en nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie ............................. ..................................................................... 5

6 Gutachterliches Fazit.............................. ..................................................................... 16

Literaturverzeichnis ............................... ................................................................................... 17

Anlage 3: Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums ............................... 18

A Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie...................................................................... 21

B Vögel .............................................................................................................................. 21

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Brutbestand und artenschutzrechtliche Einstufung von Vogelarten, die im Untersuchungsgebiet nachgewiesen wurden bzw. im Umfeld des

Untersuchungsgebietes brüten. ..................................................................................... 6

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1 Einleitung

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

Die Renaissance Projektierungs GmbH, Marienplatz 1, 95686 Fichtelberg, plant in Zwiesel Glashäuser die Errichtung eines Mittelalterlicher Natur-, Lehr- und Erlebnispark mit Übernachtungseinrichtung. In diesem Zusammenhang wurden wir, das „Büro für Ornitho-Ökologie“, Dr. Richard Schlemmer beauftragt die naturschutzfachlichen Anga-ben für die spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung – Teilbereich Vögel zu erarbeiten.

In Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Regen wurde das Untersuchungsgebiet, in dem eine Brutvogelkartierung durchzuführen war festgelegt (s. Karte 1). Zur Erfassung der Brutvögel wurden von der UNB vier Kartierdurchgänge ge-fordert.

In der vorliegende Arbeit werden die Ergebnisse der Kartierung und die sich daraus er-gebenden artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten europäischen Vogelarten dargestellt.

Karte 1: Untersuchungsgebiet in dem die Brutvögel erfasst wurden.

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1.2 Datengrundlagen

Als Datengrundlagen wurden herangezogen:

- Konzept: Mittelalterlicher Natur-, Lehr- und Erlebnispark mit Übernachtungsein-richtung (32 Seiten)

- Skizze zum Projekt vom 2.7.2013

- Karte zum Projekt vom 2.7.2013

- Artenschutzkartierung des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (ASK-Datenbank)

- Informationen des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz zu saP relevan-ten Arten (online)

- Geländebegehungen zur Kartierung der Brutvögel erfolgten am 9.4., 10.5., 30.5 und 25.6.2014.

1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen

Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgend Untersuchung stüt-zen sich auf die mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom 12. Februar 2013 Az.: IIZ7-4022.2-001/05 eingeführten „Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Anga-ben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)“ mit Stand 01/2013. Diese „Hinweise“ berücksichtigen das Urteil vom 14. Juli 2011 BVerwG, 9 A 12/10), in dem das Bundesverwaltungsgericht feststellt, dass § 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG n.F. im Hinblick auf unvermeidbare Beeinträchtigungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG EU-Recht entgegensteht.

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2 Wirkungen des Vorhabens

Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten ver-ursachen können.

2.1 Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse

Durch Baufahrzeuge und Baubetrieb sind während der Baumaßnahmen temporäre Stö-rungen bis über die eigentlichen Grenzen der betroffenen Grundstücke hinaus zu erwar-ten.

2.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse

Die derzeitige Planung sieht vor, größere Bereiche der Flurnummern 1105/0, 1106/0 und 671/0 zu überbauen. Die vorhandenen Gehölze und die gesamte Pflanzendecke gehen dort verloren.

2.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse

Durch den Betrieb des Erlebnisparks wird es zu Störungen kommen, die über die Gren-zen der beanspruchten Flächen hinaus reichen werden. Dies ist bei der Beurteilungen der Wirkungen insbesondere auf störungsempfindliche Großvogelarten zu berücksichti-gen.

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3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der ko ntinuierlichen ökologischen Funktionalität

3.1 Maßnahmen zur Vermeidung

Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen der nach den hier einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu ver-meiden oder zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen:

• Gehölzrodungen werden nur zwischen 1.Oktober und 28. Februar und somit außer-halb der Brutzeit von Vögeln durchgeführt.

3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ök ologischen Funk-tionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG)

Folgende Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) wurden durchgeführt, um Beeinträchtigungen lokaler Populationen zu vermeiden. Die Ermittlung der Verbotstatbestände erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen:

Geplante CEF-Maßnahmen wurden dem Gutachter bisher nicht mitgeteilt.

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4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Art en

4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie (nicht Bestandteil dieser Untersuchung)

4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Voge larten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie

Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach VRL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i.V.m.

Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

Schädigungsverbot von Lebensstätten (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zer-störung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn d ie ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zu-sammenhang gewahrt wird.

Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Vögel während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs - und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn d ie Störung zu keiner Verschlechte-rung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.

Tötungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tieren, die Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer En twicklungsformen. Umfasst ist auch die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die jeweilige Arten unter Berü cksichtigung der vorgesehenen Scha-densvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht.

Ein Verstoß gegen das Tötungsverbot kann Beschränkung der Rodungs- und Räu-mungsarbeiten auf die Zeit außerhalb der Brutzeit der Vögel (s. Abs. 3.1) mit hinrei-chender Sicherheit ausgeschlossen werden.

In Tabelle 1 sind die 2015 im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten und ihr Bestand aufgelistet. Die Erhebung ist hinsichtlich des Artbestandes der im Untersu-chungsgebiet brütenden Vögel als vollständig einzustufen.

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Tab. 1: Brutbestand und artenschutzrechtliche Einst ufung von Vogelarten, die im Unter-suchungsgebiet nachgewiesen wurden bzw. im Umfeld d es Untersuchungsgebie-tes brüten.

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Amsel Turdus merula 6 x Blaumeise Parus caeruleus 2 x Buchfink Fringilla coelebs >= 26 x Buntspecht Dendrocopos major 1 x Eichelhäher Garrulus glandarius 2 x

Erlenzeisig Carduelis spinus 7

Fichtenkreuzschnabel Loxia curvirostra 2 x Fitis Phylloscopus trochilus 5 x Gartengrasmücke Sylvia borin 1 x

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus (1) 3

Grauspecht Picus canus (1) 3 2 1 x

Haubenmeise Parus cristatus 1 x Heckenbraunelle Prunella modularis 7 x Kleiber Sitta europaea 5 x Kohlmeise Parus major 5 x

Kuckuck Cuculus canorus (1) V V

Mäusebussard Buteo buteo 1 [2013] x

Misteldrossel Turdus viscivorus 4 x Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 4 x

Neuntöter Lanius collurio (2) [ASK] 1

Rabenkrähe Corvus corone corone 1 x Ringeltaube Columba palumbus 3 x Rotkehlchen Erithacus rubecula 10 x

Schwarzspecht Dryocopus martius (1) V 1 x

Singdrossel Turdus philomelos (1) x Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus 8 x Tannenmeise Parus ater 17 x Waldbaumläufer Certhia familiaris 1 x Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix 3 x Wintergoldhähnchen Regulus regulus 5 x Zaunkönig Troglodytes troglodytes 5 x Zilpzalp Phylloscopus collybita 6 x

Brutbestand: Anzahl der Reviere bzw. Brutpaare im Untersuchungsgebiet; in Klammern, wenn Hauptteritorium au-ßerhalb des Untersuchungsgebiets; Jahreszahl bzw. Quellenangabe in eckigen Klammern, falls 2015 nicht bestätigter Nachweis aus früheren Jahren vorhanden ist

RLB / RLD: Gefährdungskategorie entsprechend den Roten Listen gefährdeter Vogelarten in Bayern Stand 2003 bzw. in Deutschland, 4. Fassung, November 2007 (1- vom Aussterben bedroht. 2- stark gefährdet, 3 – gefährdet, V: Vorwarnliste; R: extrem selten)

EG VR Anhang 1: im Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie (Stand 2009) als besonders zu schützende Arten gelistet streng geschützt: streng geschützte Art (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG)

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Foto 1 und 2: Die Flächen, in denen der Zentrale Bereich und die Gebäude des Erlebnispark

gepant sind, zeichnet sich durch jungem Birkenaufwuchs aus. Eine typische Vogelart dieses

Biotoptyps ist der Fitis.

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Foto 3 und 4: Im Umfeld dominieren hochgewachsene Fichtenwälder. Charakterarten sind

Buchfink, Tannenmeise, Sommer- und Wintergoldhähnchen, Erlenzeisig und Fichtenkreuz-schnabel.

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Foto 5 und 6: Im westlichen Bereich des Untersuchungsgebietes finden sich kleiner Kahlschlä-

ge. Hier könnten sich stärkere Ameisenpopulationen und somit Nahrungsflächen für den Grau-specht entwickeln.

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Foto 7 und 8: Im östlichen Bereich des Untersuchungsgebietes liegt ein kleines Moor und daran

anschließend ein kleiner Bachlauf. Eine Charaktervogelrart dieses Biotoptyps ist der Zaunkönig.

Für ein Vorkommen von Wasseramsel und Gebirgsstelze ist das Gewässer zu klein.

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Bei den meisten der festgestellten Arten handelt es sich um weit verbreitete Arten, bei denen regelmäßig davon auszugehen ist, dass durch Vorhaben keine populationsbezo-gene Verschlechterung des Erhaltungszustandes erfolgt (Tab. 1). Diese „Allerweltsar-ten“ brauchen nicht weiter geprüft werden (vgl. Abschnitt "Relevanzprüfung" der Inter-net-Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung bei der Vorhabenszulassung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt).

Artenschutzrechtlich zu berücksichtigen sind lediglich die Vorkommen von Mäusebus-sard, Grau- und Schwarzspecht, Kuckuck, Neuntöter, Gartenrotschwanz und Erlenzei-sig.

Karte 2: Feststellungen von Grauspecht (GA), Gartenrotschwanz (GR), Kuckuck (KK) und

Schwarzspecht (SW) im Jahr 2015, MB Mäusebussardhorst, NT: Neuntötervorkommen aus ASK

Datenbank. Eingeblendet ist eine Skizze, die die Lage der betroffenen Flächen wiedergibt.

Kuckuckrufe wurden einmal südwestlich des Untersuchungsgebiets gehört. Das Vor-kommen des Kuckucks im dortigen Regental ist vom Untersuchungsgebiet unabhängig und vorhabensbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten..

Der Gartenrotschwanz wurde in Gärten von Glaserhäuser südlich des Untersuchungs-gebietes festgestellt. Sein dortiges Vorkommen ist vom Untersuchungsgebiet unabhän-gig und vorhabensbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.

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Vom Neuntöter liegen zwei Nachweise aus den Freiflächen östlich des Untersuchungs-gebietes in der ASK-Datenbak vor. Im Untersuchungsgebiet finden sich keine Habitate, die von Neuntöter zur Nahrungssuche genutzt würden. Die in der ASK Datenbank re-gistrierten Neuntötervorkommen sind vom Untersuchungsgebiet unabhängig und vorha-bensbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.

Ein Grauspechtrevier war 2015 im Tal des Großen Regens südwestlich des Untersu-chungsgebiets besetzt. Von dort kommende Grauspechtrufe wurden sowohl im April als auch Mai vernommen. Die zum Untersuchungsgebiet nächste Feststellung lag etwa 200 Meter östlich der Grenze des Untersuchungsgebietes. In den kleineren Kahlschlagflä-chen im Osten des Untersuchungsgebietes können sich in den nächsten Jahren stärke-re Ameisenpopulationen entwickeln. Sie sind daher als potentiellen Sommernahrungs-flächen des Grauspechts einzustufen. Die Flächen sind soweit vom Vorhabensbereich entfernt, dass keine bedeutende Beeinträchtigung hinsichtlich ihrer Nutzungsmöglichkei-ten durch Grauspechte zu erwarten ist. Ein Ausgleich könnte geschaffen werden, wenn entlang von Waldrändern, die durch das Bauvorhaben neu entstehen würden, aufgelich-tete Säume mit einzelnen Büschen gestaltet würden. Die Säume sollten einmal im Herbst gemäht werden. Dabei ist das Mähwerk im Bereich von Ameisenbauten anzuhe-ben.

Schwarzspechtrufe wurden 2015 von der Nordgrenze des Untersuchungsgebiets aus Richtung Kellerberg gehört. Im Untersuchungsgebiet stehende hochschaftige Buchen mit freiem Anflug wurden nach Schwarzspechthöhlen abgesucht. Solche wurden nicht gefunden. Jedoch wurden an zwei Baumstümpfen ältere Hackspuren (Nahrungssuche) des Schwarzspechts gefunden. Auch finden sich im Untersuchungsgebiet vereinzelt Bauten von Waldameisen. Diese sind eine potentielle Sommernahrung des Schwarz-spechts. Frische Hackspuren des Schwarzspechts wurden im Untersuchungsgebiet nicht gesichtet. Auch wurden keine von Rossameisen befallenen Fichten mit Nahrungs-löchern des Schwarzspechts gefunden. Dem Untersuchungsgebiet kommt als Nah-rungsraum für das nördlich des Untersuchungsgebiets gelegene Schwarzspechtrevier somit nur untergeordnete Bedeutung zu. Eine bedeutende Beeinträchtigung des nörd-lich des Untersuchungsgebietes gelegenen Schwarzspechtvorkommens ist daher durch das Vorhaben nicht zu erwarten. Ein Ausgleich für verlorengehende potentielle Nah-rungsflächen des Schwarzspechts ließe sich durch Fördern von Ameisen an Waldrand-säumen schaffen (s. Grauspecht).

2013 hat im Untersuchungsgebiet ein Mäusebussard gebrütet (mdl. Auskunft von Herrn Josef Fritz aus Glaserhäuser). Der Horst ist noch vorhanden. 2015 brütete dort kein Greifvogel. Der Horstbaum steht im Bereich der beanspruchten Flächen und würde vor-aussichtlich gefällt. Auch wenn er nicht gefällt würde, wären die in diesem Bereich zu erwartenden betriebsbedingten Störungen so groß, dass der Horst nicht mehr von ei-nem Greifvogel besetzt würde. Potentielle Horstbäume für Greifvögel sind in den bewal-deten Hängen im Umfeld des Untersuchungsgebiets zahlreich vorhanden und stellen daher für die lokale Mäusebussardpopulation keinen limitierenden Faktor dar. Auch im

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Falle, dass der im Untersuchungsgebiet liegende Horstbaum verloren gehen würde, ist daher von keiner erheblichen Schädigung der lokalen Population auszugehen.

Foto 9 und 10: Baumstumpf mit Hackspuren vom Schwarzspecht und Waldameisen-Haufen.

Foto 11: 2015 nicht besetzter Horst. 2013 hatte in diesem Horst ein Mäusebussard gebrütet

(mdl. Josef Fritz, Glaserhäuser)

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Erlenzeisig (Spinus spinus)

Europäische Vogelart nach VRL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: -

Art im UG nachgewiesen potenziell möglich Status: potentieller Brutvogel Vom Erlenzeisig wurden im Untersuchungsgebiet 2015 sieben besetzte Reviere festgestellt. Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region Bayerns

günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht

Der Erlenzeisig ist in Bayern zerstreut bis lückig verbreitet. Das Brutareal hat sich seit dem Erfas-sungszeitraum von 1996-99 deutlich verkleinert. Schwerpunkte der Brutverbreitung sind die Alpen, das Voralpenland und die ostbayerischen Grenzgebirge. Weitere Vorkommen wurden aus dem Spessart, der Fränkischen Schweiz, der Fränkischen Alb und dem niederbayerischen Hügelland ge-meldet. In fast allen Bereichen zeigt die Verbreitungskarte eine Ausdünnung, wobei Lücken in den ostbayerischen Grenzgebieten meist durch Erfassungslücken zu erklären sind.

Erlenzeisige brüten vor allem in hochstämmigen Fichtenwäldern, aber auch in Mischwäldern und Laubwäldern mit Fichtengruppen. Vor allem in Gebirgen, aber mitunter auch in Waldlandschaften des Tieflandes ist mit Bruten in kleinen Fichtenbeständen, an Rändern des geschlossenen Nadelwaldes, in Parkanlagen, Friedhöfen und sogar größeren Gärten zu rechnen, auch am Rand oder in aufgelo-ckerten Siedlungsflächen größerer Städte. Allerdings sind Brutvorkommen besonders in kleinen Ge-hölzen meist nicht von Dauer.

Der Erlenzeisig ist Freibrüter. Das Nest wird meist in hohen Nadelbäumen im äußeren Astbereich angelegt. Die Brutzeit erstreckt sich von Ende März bis Mitte August. Die Maxima der ersten Brut lie-gen im April, die der zweiten im Juli.

Ausgeprägte Fluktuationen des Brutbestandes in Abhängigkeit von Fichtenmastjahren und vom win-terlichen Zuzug sind für den Erlenzeisig typisch.

Lokale Population:

Der Bayerische Wald beherbergt neben den Alpen das stärkste Vorkommen des Erlenzeisigs in Bay-ern und die Art ist dort als häufig einzustufen. Genauere Angaben zur Bestandsgröße im Bayerischen Wald liegen jedoch nicht vor, da die Bestände des Erlenzeisigs von Jahr zu Jahr sehr stark schwan-ken können und die Art zur Brutzeit schwer feststellbar ist. Aus diesen Gründen zählt der Erlenzeisig zu den Brutvögeln Bayerns, über deren Verbreitung am wenigsten verwertbare Daten vorliegen und die Situation des bayerischen Brutbestandes ist weitestgehend unbekannt (LfU: Artinformationen zu saP-relevanten Arten - online-Abfrage).

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

Wegen der oben genannten Gründe sind Aussagen hinsichtlich des Erhaltungszustandes der lokalen Population nicht möglich.

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2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Die zur Rodung vorgesehenen Flächen verlieren ihre Habitateignung für den Erlenzeisig. Davon betroffen ist eines der festgestellten sieben Reviere. Da im näheren und weiteren Umfeld des geplanten Eingriffbereiches großflächig hochstämmige Fichtenwälder, die als Bruthabitat für den Erlenzeisig geeignet erscheinen, vorhanden sind, ist davon auszugehen, dass genügend Ausweichmöglichkeiten bestehen und die lokale Population des Erlenzeisigs durch das Vorhaben nicht bedeutend geschädigt wird.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

CEF-Maßnahmen erforderlich

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Da Erlenzeisige gegenüber dem Menschen wenig scheu sind und auch innerhalb von Siedlungen brüten, ist davon auszugehen, dass die Reviere in nicht zur Rodung vorgesehenen Flächen durch den Betrieb des Erlebnishotels nicht so sehr gestört werden, dass sie an Habitateignung für den Erlenzeisig einbüßen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Karte 3: Verbreitung des Erlenzeisigs (gelbe Punkte) zur Brutzeit 2015. Eingeblendet ist eine

Skizze, die die Lage der betroffenen Flächen wiedergibt.

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6 Gutachterliches Fazit

Bei den meisten der festgestellten Arten handelt es sich um weit verbreitete Allerwelts-arten, bei denen regelmäßig davon auszugehen ist, dass durch Vorhaben keine popula-tionsbezogene Verschlechterung des Erhaltungszustandes erfolgt (Tab. 1).

Grau- und Schwarzspecht, Kuckuck, Neuntöter und Gartenrotschwanz wurden nicht im Untersuchungsgebiet selbst sondern nur in dessen Umfeld festgestellt. Eine Bedeutung des Untersuchungsgebiets ist für diese Arten entweder gar nicht vorhanden (Kuckuck, Neuntöter, Gartenrotschwanz) oder das Untersuchungsgebiet hat nur geringe Bedeu-tung als potentieller Nahrungsraum (Grau- und Schwarzspecht).

Der Verlust an Nahrungsflächen für Grau- und Schwarzspecht kann durch Anlegen von reich strukturierten Waldrändern ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich braucht nicht vorgezogen als CEF-Maßnahme erfolgen, da das Untersuchungsgebiet für das Vor-kommen dieser beiden Spechtarten im Großraum nur als zusätzlicher und nicht als für das Vorkommen wesentlicher Nahrungsraum einzustufen ist.

Ein Mäusebussardhorst, der 2015 nicht besetzt war, ginge verloren. Da im Umfeld eine Vielzahl potentieller Horstbäume vorhanden ist, stellt dies keine bedeutende Schädi-gung der lokalen Population dar.

Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs.1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG sind für europäische Vogelarten unter Berücksichtigung der angegebenen Vermeidungsmaßnahme – Gehölzentfernungen nicht während der Brutzeit – mit hinrei-chender Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

Büro für Ornitho-Ökologie Regensburg, den 9. November 2015

Dr. Richard Schlemmer

Proskestr. 5

93059 Regensburg

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Literaturverzeichnis

BayLfU (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT): Artenschutzkartierung Bayern, digitaler Auszug

BayStMLU (BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN)

(2003): Rote Liste gefährdeter Tiere in Bayern. München: 139 pp.

BEZZEL, E., GEIERSBERGER, I., LOSSOW, G. V., UND PFEIFFER, R. (2005): Brutvögel in Bayern.

Verbreitung 1996 bis 1999. Stuttgart: Verlag Ulmer: 560 pp.

BIBBY, J., N. D. BURGESS & D. A. HILL (1995): Methoden der Feldornithologie: Bestandserfassung in der Praxis. Radebeul, Neumann Verlag: 270 pp

BfN (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ) (2007): Verbreitungsgebiete der Pflanzen- und Tierarten der

FFH-Richtlinie (Stand: Oktober 2007)

EG-VOGELSCHUTZRICHTLINIE: RICHTLINIE 2009/174/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.November 2009 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (kodifizierte Fas-

sung) (ABI. L. 20 vom 26.01.2010, S.7)

LfU (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT) (2012): Artinformationen zu saP-relevanten Arten

(online-Abfrage)

OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN (2011): Hinweise zur Auf-stellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der

Straßenplanung (saP) (Fassung mit Stand 03/2011) inklusive Anlage1 und 3 (online-Abfrage)

OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN (2011): Hinweise zur Auf-

stellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der

Straßenplanung (saP) (Fassung mit Stand 03/2011)Artinformationen zu saP-relevanten Arten (online-Abfrage)

RÖDL, T., RUDOLPH, B.-U., GEIERSBERGER, I., WEIXLER, K. & GÖRGEN, A. (2012): Atlas der Brutvö-

gel in Bayern – Verbreitung 2005 – 2009. Stuttgart

SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T. SCHRÖDER, K. UND SUDFELDT, C., HRG. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell

SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P., UND KNIEF, W. (2007): Rote Liste der Brutvö-

gel Deutschlands. 4. Fassung, 30. November 2007. Ber. Vogelschutz 44: 23 – 81

WÜST, W. (1986): Avifauna Bavariae. Die Vogelwelt Bayerns im Wandel der Zeit. 2 Bände, Mün-

chen, 1449 pp.

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Anlage 3: Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Arten-spektrums

Die folgenden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt geprüften Tabellen bein-

halten alle in Bayern noch aktuell vorkommenden

- Arten des Anhangs IVa und IVb der FFH-Richtlinie,

- nachgewiesenen Brutvogelarten in Bayern (1950 bis 2008) ohne Ge-fangenschaftsflüchtlinge, Neozoen, Vermehrungsgäste und Irrgäste

Hinweis: Die "Verantwortungsarten" nach § 54 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG werden erst mit Erlass einer neuen Bundesartenschutzverordnung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Zustimmung des Bundesrates wirksam, da die Arten erst in einer Neufas-sung bestimmt werden müssen. Wann diese vorgelegt werden wird, ist derzeit nicht bekannt.

In Bayern ausgestorbene/verschollene Arten, Irrgäste, nicht autochthone Arten sowie Gastvögel sind in den Listen nicht enthalten.

Anhand der dargestellten Kriterien wird durch Abschichtung das artenschutzrecht-

lich zu prüfende Artenspektrum im Untersuchungsraum des Vorhabens ermittelt.

Von den sehr zahlreichen Zug- und Rastvogelarten Bayerns werden nur diejenigen

erfasst, die in relevanten Rast-/Überwinterungsstätten im Wirkraum des Projekts als regelmäßige Gastvögel zu erwarten sind.

Die ausführliche Tabellendarstellung dient vorrangig als interne Checkliste der

Nachvollziehbarkeit der Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums und als Hilfe

für die Abstimmung mit den Naturschutzbehörden. Die Ergebnisse der Auswahl der Arten müssen jedoch in geeigneter Form (z.B. in Form der ausgefüllten Listen)

in den Genehmigungsunterlagen dokumentiert und hinreichend begründet werden.

Abschichtungskriterien (Spalten am Tabellenanfang): Schritt 1: Relevanzprüfung V: Wirkraum des Vorhabens liegt:

X = innerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern oder keine Angaben zur Verbreitung der Art in Bayern vorhanden (k.A.)

0 = außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern

L: Erforderlicher Lebensraum/Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens (Lebensraum- Grobfilter nach z.B. Feuchtlebensräume, Wälder, Gewässer):

X = vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art voraussichtlich erfüllt oder keine Angaben möglich (k.A.)

0 = nicht vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art mit Sicherheit nicht erfüllt

E: Wirkungsempfindlichkeit der Art:

X = gegeben, oder nicht auszuschließen, dass Verbotstatbestände ausgelöst werden können

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

0 = projektspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können (i.d.R. nur weitverbreitete, ungefährdete Arten)

Arten, bei denen eines der o.g. Kriterien mit "0" bewertet wurde, sind zunächst als

nicht-relevant identifiziert und können damit von den weiteren Prüfschritten ausge-

schlossen werden.

Alle übrigen Arten sind als relevant identifiziert; für sie ist die Prüfung mit Schritt 2 fortzusetzen.

–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

Schritt 2: Bestandsaufnahme

NW: Art im Wirkraum durch Bestandserfassung nachgewiesen X = ja 0 = nein

PO: potenzielles Vorkommen: Vorkommen im Untersuchungsgebiet möglich, d. h. ein

Vorkommen ist nicht sicher auszuschließen und aufgrund der Lebensraumausstattung des Gebietes und der Verbreitung der Art in Bayern nicht unwahrscheinlich X = ja 0 = nein

für Liste B, Vögel: Vorkommen im Untersuchungsgebiet möglich, wenn Status für die relevanten TK25-Quadranten im Brutvogelatlas [B = möglicherweise brütend, C = wahrscheinlich brütend, D = sicher brütend];

Auf Grund der Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind die Ergebnisse der in der

Relevanzprüfung (Schritt 1) vorgenommenen Abschichtung nochmals auf Plausibi-

lität zu überprüfen.

Arten, bei denen eines der o.g. Kriterien mit "X" bewertet wurde, werden der weite-

ren saP (s. Anlage 1, Mustervorlage) zugrunde gelegt. Für alle übrigen Arten ist dagegen eine weitergehende Bearbeitung in der saP

entbehrlich.

Weitere Abkürzungen: RLB: Rote Liste Bayern:

für Tiere: BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2003)

0 Ausgestorben oder verschollen 1 Vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R Extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen D Daten defizitär V Arten der Vorwarnliste

für Gefäßpflanzen: Scheuerer & Ahlmer (2003)

Seite 20

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

00 ausgestorben 0 verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet RR äußerst selten (potenziell sehr gefährdet) (= R*) R sehr selten (potenziell gefährdet) V Vorwarnstufe D Daten mangelhaft

RLD: Rote Liste Deutschland (Kategorien wie RLB für Tiere):

für Wirbeltiere : Bundesamt für Naturschutz (2009)1

für wirbellose Tiere : Bundesamt für Naturschutz (1998)

für Gefäßpflanzen: KORNECK ET AL. (1996)

sg: streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG

1 Bundesamt für Naturschutz (2009, Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutsch-lands. Band 1: Wirbeltiere. - Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1). Bonn - Bad Godesberg

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

A Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

nicht Bestandteil dieser Untersuchung:

B Vögel

Nachgewiesene Brutvogelarten in Bayern (1950 bis 20 08) ohne Gefangenschafts-flüchtlinge, Neozoen, Vermehrungsgäste und Irrgäste

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

0 Alpenbraunelle Prunella collaris R R -

0 Alpendohle Pyrrhocorax graculus - R -

0 Alpenschneehuhn Lagopus mutus 2 R -

x x 0 x Amsel*) Turdus merula - - -

x 0 Auerhuhn Tetrao urogallus 1 1 x

x 0 Bachstelze*) Motacilla alba - - -

0 Bartmeise Panurus biarmicus - - -

x 0 Baumfalke Falco subbuteo V 3 x

x x x 0 Baumpieper Anthus trivialis 3 V -

x 0 Bekassine Gallinago gallinago 1 1 x

0 Berglaubsänger Phylloscopus bonelli - - x

x 0 Bergpieper Anthus spinoletta - - -

x 0 Beutelmeise Remiz pendulinus 3 - -

0 Bienenfresser Merops apiaster 2 - x

x x x 0 Birkenzeisig Carduelis flammea - - -

x 0 Birkhuhn Tetrao tetrix 1 2 x

x 0 Blässhuhn*) Fulica atra - - -

x 0 Blaukehlchen Luscinia svecica V V x

x x 0 x Blaumeise*) Parus caeruleus - - -

x 0 Bluthänfling Carduelis cannabina 3 V -

0 Brachpieper Anthus campestris 1 1 x

0 Brandente Tadorna tadorna R - -

x 0 Braunkehlchen Saxicola rubetra 2 3 -

x x 0 x Buchfink*) Fringilla coelebs - - -

x x 0 x Buntspecht*) Dendrocopos major - - -

x 0 Dohle Corvus monedula V - -

x 0 Dorngrasmücke Sylvia communis - - -

x 0 Dreizehenspecht Picoides tridactylus 2 2 x

0 Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinaceus 2 V x

x x 0 x Eichelhäher*) Garrulus glandarius - - -

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

0 Eiderente*) Somateria mollissima R - -

x 0 Eisvogel Alcedo atthis V - x

x 0 Elster*) Pica pica - - -

x x x x Erlenzeisig Carduelis spinus - - -

x 0 Feldlerche Alauda arvensis 3 3 -

x 0 Feldschwirl Locustella naevia - V -

x x x 0 Feldsperling Passer montanus V V -

0 Felsenschwalbe Ptyonoprogne rupestris 2 R x

x x 0 x Fichtenkreuzschnabel*) Loxia curvirostra - - -

x 0 Fischadler Pandion haliaetus 2 3 x

x x 0 x Fitis*) Phylloscopus trochilus - - -

x 0 Flussregenpfeifer Charadrius dubius 3 - x

0 Flussseeschwalbe Sterna hirundo 1 2 x

x 0 Flussuferläufer Actitis hypoleucos 1 2 x

x 0 Gänsesäger Mergus merganser 2 2 -

x x 0 Gartenbaumläufer*) Certhia brachydactyla - - -

x x 0 x Gartengrasmücke*) Sylvia borin - - -

x x x 0 Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 3 - -

x 0 Gebirgsstelze*) Motacilla cinerea - - -

x 0 Gelbspötter Hippolais icterina - - -

x x 0 x Gimpel*) Pyrrhula pyrrhula - - -

x 0 Girlitz*) Serinus serinus - - -

x x x 0 Goldammer Emberiza citrinella V - -

0 Grauammer Miliaria calandra 1 3 x

x 0 Graugans Anser anser - - -

x 0 Graureiher Ardea cinerea V - -

x x 0 Grauschnäpper*) Muscicapa striata - - -

x x x 0 Grauspecht Picus canus 3 2 x

0 Großer Brachvogel Numenius arquata 1 1 x

x x 0 Grünfink*) Carduelis chloris - - -

x x x 0 Grünspecht Picus viridis V - x

x x x 0 Habicht Accipiter gentilis 3 - x

x 0 Habichtskauz Strix uralensis 2 R x

0 Halsbandschnäpper Ficedula albicollis V 3 x

x x x 0 Haselhuhn Bonasa bonasia V 2 -

0 Haubenlerche Galerida cristata 1 1 x

x x 0 x Haubenmeise*) Parus cristatus - - -

0 Haubentaucher Podiceps cristatus - - -

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

x x 0 Hausrotschwanz*) Phoenicurus ochruros - - -

x x 0 Haussperling*) Passer domesticus - V -

x x 0 Heckenbraunelle*) Prunella modularis - - -

0 Heidelerche Lullula arborea 1 V x

x 0 Höckerschwan Cygnus olor - - -

x x x 0 Hohltaube Columba oenas V - -

x 0 Jagdfasan*) Phasianus colchicus - - -

0 Kanadagans Branta canadensis - - -

x 0 Karmingimpel Carpodacus erythrinus 2 - x

x x 0 Kernbeißer*) Coccothraustes coccothraustes - - -

x 0 Kiebitz Vanellus vanellus 2 2 x

x x x 0 Klappergrasmücke Sylvia curruca V - -

x x 0 x Kleiber*) Sitta europaea - - -

0 Kleines Sumpfhuhn Porzana parva 1 1 x

x 0 Kleinspecht Dendrocopos minor V V -

0 Knäkente Anas querquedula 1 2 x

x x 0 x Kohlmeise*) Parus major - - -

0 Kolbenente Netta rufina 3 - -

x x x 0 Kolkrabe Corvus corax - - -

0 Kormoran Phalacrocorax carbo V - -

0 Kranich Grus grus - - x

0 Krickente Anas crecca 2 3 -

x x x x Kuckuck Cuculus canorus V V -

x 0 Lachmöwe Larus ridibundus - - -

0 Löffelente Anas clypeata 3 3 -

0 Mauerläufer Tichodroma muraria R R -

x 0 Mauersegler Apus apus V - -

x x x x Mäusebussard Buteo buteo - - x

x 0 Mehlschwalbe Delichon urbicum V V -

x x 0 x Misteldrossel*) Turdus viscivorus - - -

0 Mittelmeermöwe Larus michahellis 2 - -

0 Mittelspecht Dendrocopos medius V - x

x x 0 x Mönchsgrasmücke*) Sylvia atricapilla - - -

0 Nachtigall Luscinia megarhynchos - - -

x 0 Nachtreiher Nycticorax nycticorax 1 1 x

x x x 0 Neuntöter Lanius collurio - - -

0 Ortolan Emberiza hortulana 2 3 x

0 Pirol Oriolus oriolus V V -

Seite 24

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

0 Purpurreiher Ardea purpurea 1 R x

x x 0 x Rabenkrähe*) Corvus corone - - -

x 0 Raubwürger Lanius excubitor 1 2 x

x 0 Rauchschwalbe Hirundo rustica V V -

x x x 0 Raufußkauz Aegolius funereus V - x

x 0 Rebhuhn Perdix perdix 3 2 -

x 0 Reiherente*) Aythya fuligula - - -

x 0 Ringdrossel Turdus torquatus V - -

x x 0 x Ringeltaube*) Columba palumbus - - -

x 0 Rohrammer*) Emberiza schoeniclus - - -

0 Rohrdommel Botaurus stellaris 1 2 x

0 0 Rohrschwirl Locustella luscinioides 3 - x

0 Rohrweihe Circus aeruginosus 3 - x

0 Rostgans Tadorna ferruginea - -

x x 0 x Rotkehlchen*) Erithacus rubecula - - -

0 Rotmilan Milvus milvus 2 - x

0 Rotschenkel Tringa totanus 1 V x

x 0 Saatkrähe Corvus frugilegus V - -

0 Schellente Bucephala clangula 2 - -

0 Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenobaenus 1 V x

0 Schlagschwirl Locustella fluviatilis 3 - -

0 Schleiereule Tyto alba 2 - x

x 0 Schnatterente Anas strepera 3 - -

0 Schneesperling Montifringilla nivalis R R -

x x 0 Schwanzmeise*) Aegithalos caudatus - - -

0 Schwarzhalstaucher Podiceps nigricollis 1 - x

0 Schwarzkehlchen Saxicola torquata 3 V -

0 Schwarzkopfmöwe Larus melanocephalus 2 - -

x 0 Schwarzmilan Milvus migrans 3 - x

x x x x Schwarzspecht Dryocopus martius V - x

x 0 Schwarzstorch Ciconia nigra 3 - x

0 Seeadler Haliaetus albicilla - -

0 Seidenreiher Egretta garzetta - - x

x x 0 x Singdrossel*) Turdus philomelos - - -

x x 0 x Sommergoldhähnchen*) Regulus ignicapillus - - -

x x x 0 Sperber Accipiter nisus - - x

0 Sperbergrasmücke Sylvia nisoria 1 - x

x x x 0 Sperlingskauz Glaucidium passerinum V - x

Seite 25

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

x x 0 Star*) Sturnus vulgaris - - -

0 Steinadler Aquila chrysaetos 2 2 x

0 Steinhuhn Alectoris graeca 0 0 x

0 Steinkauz Athene noctua 1 2 x

0 Steinrötel Monzicola saxatilis - 1 x

x 0 Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1 1 -

x 0 Stieglitz*) Carduelis carduelis - - -

x 0 Stockente*) Anas platyrhynchos - - -

x 0 Straßentaube*) Columba livia f. domestica - - -

0 Sturmmöwe Larus canus 2 - -

x x 0 Sumpfmeise*) Parus palustris - - -

0 Sumpfohreule Asio flammeus 0 1

x 0 Sumpfrohrsänger*) Acrocephalus palustris - - -

0 Tafelente Aythya ferina - - -

x x 0 Tannenhäher*) Nucifraga caryocatactes - - -

x x 0 x Tannenmeise*) Parus ater - - -

x 0 Teichhuhn Gallinula chloropus V V x

x 0 Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus - - -

x x x 0 Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca - - -

0 Tüpfelsumpfhuhn Porzana porzana 1 1 x

x x 0 Türkentaube*) Streptopelia decaocto - - -

x x x 0 Turmfalke Falco tinnunculus - - x

x 0 Turteltaube Streptopelia turtur V 3 x

0 0 Uferschnepfe Limosa limosa 1 1 x

x 0 Uferschwalbe Riparia riparia V - x

x x x 0 Uhu Bubo bubo 3 - x

x x 0 Wacholderdrossel*) Turdus pilaris - - -

x 0 Wachtel Coturnix coturnix V - -

x 0 Wachtelkönig Crex crex 1 2 x

x x 0 x Waldbaumläufer*) Certhia familiaris - - -

x x x 0 Waldkauz Strix aluco - - x

x x 0 x Waldlaubsänger*) Phylloscopus sibilatrix - - -

x 0 Waldohreule Asio otus V - x

x x x 0 Waldschnepfe Scolopax rusticola V V -

0 0 Waldwasserläufer Tringa ochropus 2 - x

x x x 0 Wanderfalke Falco peregrinus 3 - x

x 0 Wasseramsel Cinclus cinclus - - -

0 Wasserralle Rallus aquaticus 2 V -

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

x x 0 Weidenmeise*) Parus montanus - - -

x 0 Weißrückenspecht Dendrocopos leucotus 2 2 x

x 0 Weißstorch Ciconia ciconia 3 3 x

x 0 Wendehals Jynx torquilla 3 2 x

x 0 Wespenbussard Pernis apivorus 3 V x

x 0 Wiedehopf Upupa epops 1 2 x

x 0 Wiesenpieper Anthus pratensis V V -

x 0 Wiesenschafstelze Motacilla flava 3 - -

0 Wiesenweihe Circus pygargus 1 2 x

x x 0 x Wintergoldhähnchen*) Regulus regulus - - -

x x 0 x Zaunkönig*) Troglodytes troglodytes - - -

0 Ziegenmelker Caprimulgus europaeus 1 3 x

x x 0 x Zilpzalp*) Phylloscopus collybita - - -

0 Zippammer Emberiza cia 1 1 x

0 Zitronenzeisig Carduelis citrinella V 3 x

0 Zwergdommel Ixobrychus minutus 1 1 x

0 Zwergohreule Otus scops 0 - x

x 0 Zwergschnäpper Ficedula parva 2 - x

0 Zwergtaucher*) Tachybaptus ruficollis - - -

*) weit verbreitete Arten („Allerweltsarten“), bei den en regelmäßig davon auszugehen ist, dass durch Vorhaben keine populationsbezogene Verschlecht erung des Erhaltungszustandes erfolgt. Vgl. Abschnitt "Relevanzprüfung" der Internet-Arbeit shilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung bei der Vorhabenszulassung des Bayerischen La ndesamtes für Umwelt