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Der Minister Ministerium furArbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen MinisteriumfurArbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Dusseldorf An den Prasidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Dusseldorf Datum: %. September 2021 Seite 1 van 1 Aktenzeichen V B 5 / OGD bei Antwort bitte angeben Telefon 0211 855- Telefax 0211 855- [email protected] Fiir den Ausschuss fur Arbeit, Gesundheit und Soziales Bericht: ,,Aktueller Stand der Umsetzung des Pakts fur den Offentlichen Gesundheitsdienst in NRW" Sehr geehrter Herr Landtagsprasident, die Vorsitzende des Ausschusses fur Arbeit, Gesundheit und Soziales, Frau Heike Gebhard MdL, hat mich auf Grundlage eines Schreibens der Fraktion der SPD fur die Sitzung des Ausschusses fur Arbeit, Gesundheit und Soziales am 29. September 2021 urn einen schriftlichen Bericht zum o.g. Thema gebeten. Dieser Bitte komme ich gerne nach und ubersende Ihnen den erbetenen Bericht mit der Bitte urn Weiterleitung an die Mitglieder des Ausschusses. Mitfreundlichen GruBen (Karl-Josef Laumann) Anlage Dienstgebaude und Lieferanschrift: Furstenwall 25, 40219 Dusseldorf Telefon 0211 855-5 Telefax0211 855-3683 [email protected] www.mags.nrw Offentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linie 709 Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 708, 732 Haltestelle: Polizeiprasidium 17 VORLAGE 17/5762 A01

A01 17/5762

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Der Minister

Ministerium furArbeit,Gesundheit und Sozialesdes Landes Nordrhein-Westfalen

MinisteriumfurArbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Dusseldorf

An den Prasidentendes Landtags Nordrhein-WestfalenHerrn Andre Kuper MdL

Dusseldorf

Datum: %. September 2021

Seite 1 van 1

Aktenzeichen V B 5 / OGD

bei Antwort bitte angeben

Telefon 0211 855-

Telefax 0211 855-

[email protected]

Fiir den Ausschuss fur Arbeit, Gesundheit und Soziales

Bericht: ,,Aktueller Stand der Umsetzung des Pakts fur denOffentlichen Gesundheitsdienst in NRW"

Sehr geehrter Herr Landtagsprasident,

die Vorsitzende des Ausschusses fur Arbeit, Gesundheit und Soziales,

Frau Heike Gebhard MdL, hat mich auf Grundlage eines Schreibens der

Fraktion der SPD fur die Sitzung des Ausschusses fur Arbeit, Gesundheit

und Soziales am 29. September 2021 urn einen schriftlichen Bericht zum

o.g. Thema gebeten.

Dieser Bitte komme ich gerne nach und ubersende Ihnen den erbetenen

Bericht mit der Bitte urn Weiterleitung an die Mitglieder des Ausschusses.

Mitfreundlichen GruBen

(Karl-Josef Laumann)

Anlage

Dienstgebaude und

Lieferanschrift:

Furstenwall 25,

40219 Dusseldorf

Telefon 0211 855-5

Telefax0211 855-3683

[email protected]

www.mags.nrw

Offentliche Verkehrsmittel:

Rheinbahn Linie 709

Haltestelle: Stadttor

Rheinbahn Linien 708, 732

Haltestelle: Polizeiprasidium

17

VORLAGE

17/5762A01

MAGS (Referat v B 5) Anlaqe

Bericht

fur den Ausschuss fur Arbeit, Gesundheit und Soziales

des Landtags Nordrhein-Westfalen

,,Aktueller Stand der Umsetzung des Pakts fur den

Offentlichen Gesundheitsdienst in NRW"

I. Grundsatzliches

Die Corona-Pandemie hat die herausragende Bedeutung des Offentlichen

Gesundheitsdienstes (OGD) fur den Gesundheitsschutz der Bevolkerung bestStigt. Sie

hat gezeigt, dass in Hinblick auf die personelle und technische Ausstattung des OGD

und hier vor allem bezogen auf die vor Ort besonders geforderten Gesundheitsamter

Handlungsbedarf besteht, damit der OGD in der Lage ist, nicht nur seine Aufgaben im

Gesundheits- und Infektionsschutz zu erfullen, sondern alle seine wichtigen

bevolkerungsmedizinischen Aufgaben. Mit dem Pakt fur den Offentlichen

Gesundheitsdienst (Pakt OGD) haben Bund und Lander eine Grundlage geschaffen,

urn den OGD in seiner ganzen Aufgabenvielfalt und auf alien Verwaltungsebenen zu

starken und zu modernisieren. Der Pakt sieht vor, dass der Bund den Landern auf

Basis des Finanzausgleichsgesetzes insbesondere Mittel fur den Personalausbau in

den unteren Gesundheitsbehorden, fur die Aus-, Fort- und Weiterbildung aber auch fur

die Steigerung der Attraktivitat des OGD als Arbeitgeber sowie fur den Ausbau der

Digitalisierung zur Verfugung stellt. Der im September letzten Jahres geschlossene

Pakt wurde breit und medienwirksam kommuniziert.

II. Umsetzunas- ynd Beratuncisprozess mit Bund- und Landern

Angesichts der Komplexitat des Pakts und der verwaltungsrechtlichen Anforderungen

der verschiedenen Akteure gestaltet sich die administrative Umsetzung des Paktes

aufwandig. Die Klarung und Konkretisierung der Rahmenbedingungen befindet sich in

einem fortlaufenden Prozess, der auf verschiedenen Verwaltungsebenen gefuhrt wird.

Die Landesregierung steht im kontinuierlichen Austausch mit dem Bundesministerium

fur Gesundheit sowie den ubrigen Landern. Auf der Bunct-Lander-Ebene hat die

Arbeitsgruppe ,,Grundsatzfragen des OGD" der Arbeitsgemeinschaft der Obersten

Landesgesundheitsbehorden (AOLG) die Federfuhrung fur die Begleitung der

Umsetzung des Paktes. Sie hat die Einrichtung einer Gremienstruktur und damit die

Konstituierung verschiedener Unterarbeitsgruppen beschlossen (UAG Personal, UAG

Digitalisierung, UAG Imagekampagne, UAG Finanzierung), die sich mit wesentlichen

fachlich-inhaltlichen Fragen sowie mit organisatorisch-administrativen Aspekten

befassen und damit auch der Vielschichtigkeit des Paktes Rechnung tragen.

Da der Pakt lediglich die allgemeinen Rahmenbedingungen zur Starkung und

Modernisierung des OGD vorgibt, sind konkretisierende Ausfuhrungsbestimmungen

durch den Bund unverzichtbar. Eine entsprechende Konkretisierung, insbesondere

hinsichtlich der administrativen Umsetzung des Paktes, ist durch den Bund bis heute

allerdings nicht abschlie&end erfolgt. So wurden insbesondere bezogen auf den

Personalaufbau bislang lediglich Konkretisierungen zur Auszahlung der ersten

Tranche vorgenommen. Diese wurden fortlaufend in die parallel laufenden

Verhandlungen zwischen dem Ministerium fur Arbeit, Gesundheit und Soziales und

dem Landkreistag sowie dem Stadtetag Nordrhein-Westfalen zur

,,Rahmenvereinbarung zur Gewahrung von Finanzhilfen fur den Personalaufwuchs im

OGD im Zeitraum vom 01. Februar 2020 bis 31. Dezember 2022" einbezogen und

machten Anpassungen derVereinbarung notwendig. Weitere Konkretisierungen durch

den Bund, insbesondere zur Nachhaltigkeit der Finanzierung und Flexibilisierung der

Stellenbesetzung der in 2022 zu schaffenden Stellen bis zum Ende der Paktlaufzeit,

fehlen bislang. Entsprechende - unter Mitwirkung van Nordrhein-Westfalen -

erarbeitete Beschlusse der Gesundheitsministerkonferenz blieben durch den Bund

bislang ohne Reaktion.

III. Umsetzunq auf Landesebene

Nachdem der Pakt fur den OGD im September 2020 beschlossen warden war, hat auf

Landesebene unter Leitung des MAGS im November 2020 die zur Begleitung der

Umsetzung eingerichtete Arbeitsgruppe (AG UPOGD) ihre Arbeit aufgenommen. In

den grundsatzlich monatlich stattfindenden Sitzungen werden gemeinsam mit

Vertretungen der Kreise und kreisfreien Stadte, des Landkreis- und des Stadtetages

Nordrhein-Westfalen sowie einer Vertretung der Bezirksregierungen

Umsetzungsschritte und MaBnahmen beraten, urn die mit dem Pakt verbundenen

Chancen fur eine nachhaltige Starkung und Modernisierung des OGD zu nutzen. Im

Sommer 2021 wurde eine weitere AG eingerichtet, die sich mit den Ma&nahmen im

Bereich der Digitalisierung befasst.

Mit der Einbindung der Kreise und kreisfreien Stadte folgt das Land nicht nur einer

bewahrten Praxis, sondern auch dem Leitmotiv des Pakts fur den OGD. Danach soil

die Umsetzung des Pakts in einem beteiligungsorientierten Prozess erfolgen, urn den

OGD auf alien Ebenen und in seiner ganzen Aufgabenvielfalt wirksam zu starken und

krisenfest aufzustellen.

Die vom MAGS, dem Stadtetag und dem Landkreistag Nordrhein-Westfalen

geschlossene Rahmenvereinbarung bildet die Grundlage fur die Gewahrung von

Finanzhilfen fur den Personalaufwuchs des OGD auf kommunaler Ebene aus der vom

Bund zum 01.07.2021 ausgezahlten ersten Tranche. Dabei sind in Nordrhein-

Westfalen innerhalb des Zeitraums vom 1. Februar 2020 bis 31. Dezember 2021

mindestens 291 neu geschaffene, unbefristete und besetzte Stellen auf kommunaler

Ebene forderfahig. Dies sind - dem Pakt entsprechend - 90 Prozent der von

Nordrhein-Westfalen mit den Finanzmitteln mindestens zu erbringenden Stellen.

Weitere 32 Stellen werden zur Starkung des OGD auf Landesebene (MAGS,

Bezirksregierungen, Landeszentrum Gesundheit) geschaffen.

Die Hohe der Fordermittel fur jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt wurde unter

Berucksichtigung der ma&geblichen Einwohnerzahl (Stand 31.12.2020) festgelegt.

Damit wird eine gleichmaftige und flachendeckende Verteilung sichergestellt.

Fur die Antragstellung auf Gewahrung der Fordermittel fur den Personalaufwuchs

wurde in NRW ein vereinfachtes elektronisches Verfahren geschaffen. Die Kreise und

kreisfreien Stadte haben sich nach Kenntnis der Landesregierung grundsatzlich

eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Personal- und Organisationshoheit auf die

Inanspruchnahme der Fordermittel vorbereitet, sodass schon vor offizieller

Veroffentlichung des Forderaufrufs am 16.09.21 erste Antrage bei den

Bezirksregierungen als Bewilligungsbehorden vorlagen.

Sollten Fordermittel im Forderzeitraum nichtodernichtzweckentsprechend verbraucht

werden, sind diese in Abstimmung mit der Bezirksregierung dem Land einschlie&lich

tatsachlich erlangter Zinsvorteile zuruckzuzahlen. Die Landesregierung setzt sich

gegenuber dem Bund im Sinne der notwendigen Planungssicherheit fur eine

nachhaltige Finanzierung uber die Laufzeit des Paktes hinaus sowie fur eine groBere

Flexibilitat der Stellenschaffung ab 2022 ein.

Eine vollstandige und vor allem differenzierte Ubersicht uber den Stellenbestand und

dessen Besetzung liegt der Landesregierung bislang nicht vor, da es hierfur keine

gesetzliche Rechtsgrundlage gibt. Soweit Informationen vorliegen, sind sie Ergebnis

van punktuellen Abfragen im Zusammenhang mit der Pandemie.

Mit dem Pakt hat sich die Situation verandert: Die fur eine verpflichtende

Datenerhebung notwendige bundesgesetzliche Grundlage tritt zum 01.10.2021 im

Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes in Kraft. Derzeit

erhebt das statistische Bundesamt (DESTATIS) den Ist-Zustand des

Personalbestandes der unteren Gesundheitsbehorden zum Stichtag 30.6. noch auf

freiwilliger Basis.

Die Lander sind verpflichtet, dem Bund zusammenfassend auf Datenbasis der Kreise

und kreisfreien Stadte ein landesweites Personalaufwuchskonzept bis 31.12.21

vorzulegen. Die Landesregierung wird bei der Erstellung seines Konzeptes die

Erkenntnisse aus der (noch freiwilligen) Erhebung von DESTATIS und entsprechende

Angaben im Rahmen des laufenden Forderverfahrens zu Grunde legen.

IV. Ausblick weitere Umsetzuna

Die Landesregierung setzt sich fur eine konsequente Umsetzung des Paktes fur den

OGD ein. Dieser orientiert sich auf alien Ebenen am ,,Leitbild OGD" und nimmt neben

dem Personalaufwuchs und der Starkung von Aus-, Fort- und Weiterbildung im OGD

auch eine strukturelle Weiterentwicklung sowie die Digitalisierung des OGD in den

Fokus.

Sie folgt dabei bisher der Pramisse, dass sich die mit der Schaffung des Gesetzes

uber den offentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (OGDG

NRW) Ende der 90er Jahre verankerte weitgehende Kommunalisierung des OGD und

seiner bestehenden Strukturen, wonach die Kreise und kreisfreien Stadte wesentliche

Entscheidungen im Rahmen ihrer Personal- und Organisationshoheit

eigenverantwortlich treffen, grundsatzlich bewahrt haben. Ungeachtet dessen sind im

Lichte der Erfahrungen der Pandemie Veranderungsnotwendigkeiten ebenso wie

Optimierungsmoglichkeiten zu diskutieren. Die Landesregierung befindet sich hierzu -

auch im Rahmen der Umsetzung des Paktes - im Diskurs mit Vertreterinnen und

Vertreten van Bund, Landern und Kommunen und wird daruber hinaus die Expertise

derWissenschaft und Verbande einbeziehen. Dazu werden auch landesweit bewahrte

Strukturen der Zusammenarbeit genutzt.