Der Minister
Ministerium furArbeit,Gesundheit und Sozialesdes Landes Nordrhein-Westfalen
MinisteriumfurArbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Dusseldorf
An den Prasidentendes Landtags Nordrhein-WestfalenHerrn Andre Kuper MdL
Dusseldorf
Datum: %. September 2021
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Aktenzeichen V B 5 / OGD
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Fiir den Ausschuss fur Arbeit, Gesundheit und Soziales
Bericht: ,,Aktueller Stand der Umsetzung des Pakts fur denOffentlichen Gesundheitsdienst in NRW"
Sehr geehrter Herr Landtagsprasident,
die Vorsitzende des Ausschusses fur Arbeit, Gesundheit und Soziales,
Frau Heike Gebhard MdL, hat mich auf Grundlage eines Schreibens der
Fraktion der SPD fur die Sitzung des Ausschusses fur Arbeit, Gesundheit
und Soziales am 29. September 2021 urn einen schriftlichen Bericht zum
o.g. Thema gebeten.
Dieser Bitte komme ich gerne nach und ubersende Ihnen den erbetenen
Bericht mit der Bitte urn Weiterleitung an die Mitglieder des Ausschusses.
Mitfreundlichen GruBen
(Karl-Josef Laumann)
Anlage
Dienstgebaude und
Lieferanschrift:
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40219 Dusseldorf
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17
VORLAGE
17/5762A01
MAGS (Referat v B 5) Anlaqe
Bericht
fur den Ausschuss fur Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landtags Nordrhein-Westfalen
,,Aktueller Stand der Umsetzung des Pakts fur den
Offentlichen Gesundheitsdienst in NRW"
I. Grundsatzliches
Die Corona-Pandemie hat die herausragende Bedeutung des Offentlichen
Gesundheitsdienstes (OGD) fur den Gesundheitsschutz der Bevolkerung bestStigt. Sie
hat gezeigt, dass in Hinblick auf die personelle und technische Ausstattung des OGD
und hier vor allem bezogen auf die vor Ort besonders geforderten Gesundheitsamter
Handlungsbedarf besteht, damit der OGD in der Lage ist, nicht nur seine Aufgaben im
Gesundheits- und Infektionsschutz zu erfullen, sondern alle seine wichtigen
bevolkerungsmedizinischen Aufgaben. Mit dem Pakt fur den Offentlichen
Gesundheitsdienst (Pakt OGD) haben Bund und Lander eine Grundlage geschaffen,
urn den OGD in seiner ganzen Aufgabenvielfalt und auf alien Verwaltungsebenen zu
starken und zu modernisieren. Der Pakt sieht vor, dass der Bund den Landern auf
Basis des Finanzausgleichsgesetzes insbesondere Mittel fur den Personalausbau in
den unteren Gesundheitsbehorden, fur die Aus-, Fort- und Weiterbildung aber auch fur
die Steigerung der Attraktivitat des OGD als Arbeitgeber sowie fur den Ausbau der
Digitalisierung zur Verfugung stellt. Der im September letzten Jahres geschlossene
Pakt wurde breit und medienwirksam kommuniziert.
II. Umsetzunas- ynd Beratuncisprozess mit Bund- und Landern
Angesichts der Komplexitat des Pakts und der verwaltungsrechtlichen Anforderungen
der verschiedenen Akteure gestaltet sich die administrative Umsetzung des Paktes
aufwandig. Die Klarung und Konkretisierung der Rahmenbedingungen befindet sich in
einem fortlaufenden Prozess, der auf verschiedenen Verwaltungsebenen gefuhrt wird.
Die Landesregierung steht im kontinuierlichen Austausch mit dem Bundesministerium
fur Gesundheit sowie den ubrigen Landern. Auf der Bunct-Lander-Ebene hat die
Arbeitsgruppe ,,Grundsatzfragen des OGD" der Arbeitsgemeinschaft der Obersten
Landesgesundheitsbehorden (AOLG) die Federfuhrung fur die Begleitung der
Umsetzung des Paktes. Sie hat die Einrichtung einer Gremienstruktur und damit die
Konstituierung verschiedener Unterarbeitsgruppen beschlossen (UAG Personal, UAG
Digitalisierung, UAG Imagekampagne, UAG Finanzierung), die sich mit wesentlichen
fachlich-inhaltlichen Fragen sowie mit organisatorisch-administrativen Aspekten
befassen und damit auch der Vielschichtigkeit des Paktes Rechnung tragen.
Da der Pakt lediglich die allgemeinen Rahmenbedingungen zur Starkung und
Modernisierung des OGD vorgibt, sind konkretisierende Ausfuhrungsbestimmungen
durch den Bund unverzichtbar. Eine entsprechende Konkretisierung, insbesondere
hinsichtlich der administrativen Umsetzung des Paktes, ist durch den Bund bis heute
allerdings nicht abschlie&end erfolgt. So wurden insbesondere bezogen auf den
Personalaufbau bislang lediglich Konkretisierungen zur Auszahlung der ersten
Tranche vorgenommen. Diese wurden fortlaufend in die parallel laufenden
Verhandlungen zwischen dem Ministerium fur Arbeit, Gesundheit und Soziales und
dem Landkreistag sowie dem Stadtetag Nordrhein-Westfalen zur
,,Rahmenvereinbarung zur Gewahrung von Finanzhilfen fur den Personalaufwuchs im
OGD im Zeitraum vom 01. Februar 2020 bis 31. Dezember 2022" einbezogen und
machten Anpassungen derVereinbarung notwendig. Weitere Konkretisierungen durch
den Bund, insbesondere zur Nachhaltigkeit der Finanzierung und Flexibilisierung der
Stellenbesetzung der in 2022 zu schaffenden Stellen bis zum Ende der Paktlaufzeit,
fehlen bislang. Entsprechende - unter Mitwirkung van Nordrhein-Westfalen -
erarbeitete Beschlusse der Gesundheitsministerkonferenz blieben durch den Bund
bislang ohne Reaktion.
III. Umsetzunq auf Landesebene
Nachdem der Pakt fur den OGD im September 2020 beschlossen warden war, hat auf
Landesebene unter Leitung des MAGS im November 2020 die zur Begleitung der
Umsetzung eingerichtete Arbeitsgruppe (AG UPOGD) ihre Arbeit aufgenommen. In
den grundsatzlich monatlich stattfindenden Sitzungen werden gemeinsam mit
Vertretungen der Kreise und kreisfreien Stadte, des Landkreis- und des Stadtetages
Nordrhein-Westfalen sowie einer Vertretung der Bezirksregierungen
Umsetzungsschritte und MaBnahmen beraten, urn die mit dem Pakt verbundenen
Chancen fur eine nachhaltige Starkung und Modernisierung des OGD zu nutzen. Im
Sommer 2021 wurde eine weitere AG eingerichtet, die sich mit den Ma&nahmen im
Bereich der Digitalisierung befasst.
Mit der Einbindung der Kreise und kreisfreien Stadte folgt das Land nicht nur einer
bewahrten Praxis, sondern auch dem Leitmotiv des Pakts fur den OGD. Danach soil
die Umsetzung des Pakts in einem beteiligungsorientierten Prozess erfolgen, urn den
OGD auf alien Ebenen und in seiner ganzen Aufgabenvielfalt wirksam zu starken und
krisenfest aufzustellen.
Die vom MAGS, dem Stadtetag und dem Landkreistag Nordrhein-Westfalen
geschlossene Rahmenvereinbarung bildet die Grundlage fur die Gewahrung von
Finanzhilfen fur den Personalaufwuchs des OGD auf kommunaler Ebene aus der vom
Bund zum 01.07.2021 ausgezahlten ersten Tranche. Dabei sind in Nordrhein-
Westfalen innerhalb des Zeitraums vom 1. Februar 2020 bis 31. Dezember 2021
mindestens 291 neu geschaffene, unbefristete und besetzte Stellen auf kommunaler
Ebene forderfahig. Dies sind - dem Pakt entsprechend - 90 Prozent der von
Nordrhein-Westfalen mit den Finanzmitteln mindestens zu erbringenden Stellen.
Weitere 32 Stellen werden zur Starkung des OGD auf Landesebene (MAGS,
Bezirksregierungen, Landeszentrum Gesundheit) geschaffen.
Die Hohe der Fordermittel fur jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt wurde unter
Berucksichtigung der ma&geblichen Einwohnerzahl (Stand 31.12.2020) festgelegt.
Damit wird eine gleichmaftige und flachendeckende Verteilung sichergestellt.
Fur die Antragstellung auf Gewahrung der Fordermittel fur den Personalaufwuchs
wurde in NRW ein vereinfachtes elektronisches Verfahren geschaffen. Die Kreise und
kreisfreien Stadte haben sich nach Kenntnis der Landesregierung grundsatzlich
eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Personal- und Organisationshoheit auf die
Inanspruchnahme der Fordermittel vorbereitet, sodass schon vor offizieller
Veroffentlichung des Forderaufrufs am 16.09.21 erste Antrage bei den
Bezirksregierungen als Bewilligungsbehorden vorlagen.
Sollten Fordermittel im Forderzeitraum nichtodernichtzweckentsprechend verbraucht
werden, sind diese in Abstimmung mit der Bezirksregierung dem Land einschlie&lich
tatsachlich erlangter Zinsvorteile zuruckzuzahlen. Die Landesregierung setzt sich
gegenuber dem Bund im Sinne der notwendigen Planungssicherheit fur eine
nachhaltige Finanzierung uber die Laufzeit des Paktes hinaus sowie fur eine groBere
Flexibilitat der Stellenschaffung ab 2022 ein.
Eine vollstandige und vor allem differenzierte Ubersicht uber den Stellenbestand und
dessen Besetzung liegt der Landesregierung bislang nicht vor, da es hierfur keine
gesetzliche Rechtsgrundlage gibt. Soweit Informationen vorliegen, sind sie Ergebnis
van punktuellen Abfragen im Zusammenhang mit der Pandemie.
Mit dem Pakt hat sich die Situation verandert: Die fur eine verpflichtende
Datenerhebung notwendige bundesgesetzliche Grundlage tritt zum 01.10.2021 im
Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes in Kraft. Derzeit
erhebt das statistische Bundesamt (DESTATIS) den Ist-Zustand des
Personalbestandes der unteren Gesundheitsbehorden zum Stichtag 30.6. noch auf
freiwilliger Basis.
Die Lander sind verpflichtet, dem Bund zusammenfassend auf Datenbasis der Kreise
und kreisfreien Stadte ein landesweites Personalaufwuchskonzept bis 31.12.21
vorzulegen. Die Landesregierung wird bei der Erstellung seines Konzeptes die
Erkenntnisse aus der (noch freiwilligen) Erhebung von DESTATIS und entsprechende
Angaben im Rahmen des laufenden Forderverfahrens zu Grunde legen.
IV. Ausblick weitere Umsetzuna
Die Landesregierung setzt sich fur eine konsequente Umsetzung des Paktes fur den
OGD ein. Dieser orientiert sich auf alien Ebenen am ,,Leitbild OGD" und nimmt neben
dem Personalaufwuchs und der Starkung von Aus-, Fort- und Weiterbildung im OGD
auch eine strukturelle Weiterentwicklung sowie die Digitalisierung des OGD in den
Fokus.
Sie folgt dabei bisher der Pramisse, dass sich die mit der Schaffung des Gesetzes
uber den offentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (OGDG
NRW) Ende der 90er Jahre verankerte weitgehende Kommunalisierung des OGD und
seiner bestehenden Strukturen, wonach die Kreise und kreisfreien Stadte wesentliche
Entscheidungen im Rahmen ihrer Personal- und Organisationshoheit
eigenverantwortlich treffen, grundsatzlich bewahrt haben. Ungeachtet dessen sind im
Lichte der Erfahrungen der Pandemie Veranderungsnotwendigkeiten ebenso wie
Optimierungsmoglichkeiten zu diskutieren. Die Landesregierung befindet sich hierzu -
auch im Rahmen der Umsetzung des Paktes - im Diskurs mit Vertreterinnen und
Vertreten van Bund, Landern und Kommunen und wird daruber hinaus die Expertise
derWissenschaft und Verbande einbeziehen. Dazu werden auch landesweit bewahrte
Strukturen der Zusammenarbeit genutzt.