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Abitur Zusammenfassung Gemeinschaftskunde - Politische Teilhabe und Demokratie (Lehrplaneinheit 13.1)Themen der Lehrplaneinheit 13.1 - Politische Teilhabe und Demokratie Die Schlerinnen / Schler befassen sich mit der institutionalisierten Partizipation als einer grundlegenden Legitimation demokratischer Herrschaft. Sie setzen sich mit der Frage auseinander, welche Formen der politischen Mitwirkung gewhrleistet sein mssen und wieweit von diesen Gebrauch gemacht werden muss, um das Funktionieren einer Demokratie zu garantieren. Dabei untersuchen sie auch die ambivalente Rolle der Medien als Vermittler und Akteure im politischen Prozess. Auf dieser Grundlage bewerten sie die Partizipationsmglichkeiten in der reprsentativen Demokratie.berblick ber direkte und indirekte Teilhaberechte (Art. 5, 8, 9, 20, 21, 38 GG) und ber verschiedene Ebenen der Teilhabe Untersuchung der Bedeutung der Medien fr die politische Teilhabe: Vergleich der Informationsbeschaffung aus Zeitungen. Fernsehen. Internet an einem Beispiel

Politische Beteiligungsformen

Parteien

Recherche (z.B. im Internet) zu Angeboten der Parteien (Partizipationsmglichkeilen, Information, Programme) und zur Funktion der Parteien Untersuchung des Wandels des Parteien Systems (gesellschaftliche Konfliktlagen und Entstehung neuer Parteien) und des Zusammenhanges von innerparteilicher Demokratie und Parteien Finanzierung berprfung der Kritik an den Parteien und am Parteienstaat

Wahlen

Fallanalyse einer (aktuellen) Wahl: Wahlrecht und Wahlsystem. Kandidaten- und Programmangebot. Whlermobilisierung, Medien und Wahlkampf, Wahlprognosen, Wahlbeteiligung Wahlanalyse, z.B. sozial statistischer Vergleich des Wh lerverhaltens im Heimatwahlkreis

Interessenverbnde

Untersuchung der unterschiedlichen Aufgaben von Inte ressengruppen und Parteien und der unterschiedlichen Organisations- und Konfliktfhigkeit von Interessen Auseinandersetzung mit dem Spannungsverhltnis von Gemeinwohl und Gruppeninteressen in der pluralistischen Demokratie und mit korporativen Entscheidungsstrukturen Brgerbeteiligung und Zukunft der Demokratie

Brgerbeteiligung und Zukunft der Demokratie

Ausweitung politischer Teilhaberechte

Definition von reprsentativer und plebiszilrer Demokratie Auseinandersetzung mit Voraussetzungen fr Demokratie (Brgerengagement und Zivilcourage), mit partizipatorischem und elitrem Demokratieverstndnis Debatte ber Chancen und Risiken plebiszitrer Elemente in einer reprsentativen Verfassung oder ber die politische Teilhabe in der Europischen Union Auseinandersetzung mit unkonventionellen Beteiligungsforrnen, z.B. Protestbewegungen

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Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Mit diesem Artikel legt das Grundgesetz die Demokratie als die Grundlage und den Rahmen unserer Verfassungsordnung fest. Die Demokratie des Grundgesetzes kann auf einige wenige Prinzipien zurckgefhrt werden:

Artikel 20

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgebt

Demokratie[griechisch, "Volksherrschaft"] Staatsform, bei der ein Staat nach dem Willen des Volkes regiert wird.

Prinzipen der freiheitlich demokratischen Grundordnung: Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persnlichkeit auf Leben und freie Entfaltung Die Gewaltenteilung Die Verantwortlichkeit der Regierung Die Gesetzmigkeit der Verwaltung Die Unabhngigkeit der Gerichte Das Mehrparteienprinzip Die Chancengleichheit fr alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmige Bildung und Ausbung einer Opposition.

DemokratiemodelleDemokratietheorie: Wer soll in der Demokratie die Entscheidungen treffen? Es gibt darauf 2 prinzipielle Antworten: Plebiszitre und Reprsentative Demokratie

Plebiszitre Demokratie

Reprsentative Demokratie

Selbstgesetzgebung des Volkes (Volksversammlung) Abgeordnete in einem Parlament (gewhlt) drfen Entscheidungen nur mit Rckbindung an die Whler treffen keine politische Selbststndigkeit antike Versammlungsdemokratie (Athen) als Vorbild Vertritt die Interessen der Whler direkt Whler haben mehr Einfluss

Demokratisch gewhlte Politiker werden beauftragt das Gemeinwesen politisch zu gestalten. Volk entscheidet die politischen Sachfragen nicht selbst sondern whlt nur die politischen Entscheidungstrger Auch gibt es teilweise Volksbegehren und Volksentscheid neben dem parlamentarischen Entscheidungssystem Natrliche Spannungen2

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Amtsprinzip demokratische Wahl der Amtsinhaber Auch mittelbare oder indirekte Demokratie genannt

Unmittelbare Demokratie bei Rousseau: Der Souvern (Staatsoberhaupt) hat nur die gesetzgebende Gewalt / kann nur handeln, wenn das Volk versammelt ist. Es mssen Volksversammlungen regelmig und fest stattfinden (ohne Einberufungen) Abgeordnete knnen nicht Stellvertreter des Volkes sein Gesetze die nicht vom Volk beschlossen worden sind, sind keine Gesetze und sind nichts wert Bei der indirekten Demokratie sind die Whler nur whrend der Wahlen frei: danach sind sie Sklaven der Politiker. Volk als stndig mchtiges Parlament Volk soll direkt bestimmen knnen, was es will Plebiszitre Demokratie Das Volk ist hier der unmittelbare Entscheidungstrger.

Rtedemokratie bei Marx: Gesellschaft soll in ihren politischen Institutionen von unten nach oben aufgebaut sein. Eingeteilt in Basisgruppen (Betriebs-, Wohn-, und Verwaltungseinheiten) Basistruppen als aktive, politische Krfte bei Versammlungen (dadurch bildet sich der politische Wille) Alle ffentlichen mter (auch Beamtentitel) werden durch Wahl vergeben/besetzt. Mandatstrger sind in Entscheidungen den Whlern verantwortlich gebundenes Mandat + Abberufbarkeit der Delegierten Gewhlte Vertreter ( Rte) sollen nie mehr verdienen als das Durchschnittseinkommen eines Arbeiters Rte sollen in ihrer Zusammensetzung die soziale Struktur der Whler widerspiegeln knnen. Nur Arbeiter sollen whlen wegen dem Klassenkampf Abschaffung des Berufbeamtentums, mterhufung und allzu hufiger Wiederwahl durch mterrotation Abschaffung der liberalen Gewaltenteilung ( nur Ausdruck des brgerlichen Kampfes gegen ein feudalistisches System) Rtepyramide von unten nach oben jeweils durch Wahlen organisiert und aufgebaut. Imperatives Mandat: Rte mssen sich an den Whlern orientieren, sonst werden sie abgewhlt Nicht nur gebildete Menschen sondern jeder Arbeiter kann alle Funktionen besetzen und ausfhren Alle Menschen, besonders aber die Rte sollen fr das Gemeinwohl auf ihre eigenen Interessen verzichten um das Ganze mit den ganzheitlichen Interessen zu untersttzen

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Basisdemokratie/BNDNIS 90 DIE GRNEN

imperatives Mandat von Abgeordneten (Abgeordneter muss sich nach dem Willen seiner Whler richten) Rotation aller politischen mter, in der Regel nach 2-6 Jahren (einmalige Wiederwahl aus organisatorischen Grnden mglich) keine Machtanhufung! Keine mterhufung: nicht gleichzeitig Parteiamt und Abgeordneten Mandat, oder Posten auf Landes- und Kreisebene zugleich inne haben Ehrenamtlichkeit aller politischer mter nur mit Aufwandsentschdigung in Hhe eines durchschnittlichen Facharbeiterlohnes Rest an die Partei Schutz der Minderheiten: Kompromisse statt Mehrheitsbeschlssen oder Kampfabstimmungen auf Kosten von Minderheiten Mitgliederoffenheit ausnahmslos aller Gremien und Sitzungen Keine aufgezwungenen Meinungen in allen wichtigen Entscheidungen (fr die Parteien oder bestimmte Personen/Personalentscheidungen)

Grundgedanke:

Stndige Kontrolle aller Amts- und Mandatsinhaber sowie aller Institutionen durch die Basis. Dadurch ist ihre jederzeitige Ablsung mglich, wenn gegen den Willen der Whlerschaft gehandelt wird. Grundstzliches Misstrauen gegen die reprsentative Demokratie.

Gedanken der politischen Verantwortlichkeit: das Gemeinwohl verlangt einen intensiven Reflexionsprozess. Es werden demokratisch gewhlte Politiker beauftragt, das Gemeinwesen politisch zu gestalten.

Zwei Ausprgungen der reprsentativen Demokratie: Denkbar ist, dass das Volk ein Parlament whlt und dieses wiederum eine Regierung whlt, deren Bestandteil vom Vertrauen des Parlamentes abhngig ist (parlamentarische Demokratie). Denkbar ist, dass das Volk in getrennten Wahlen sowohl die Zusammensetzung das mageblich mit der Gesetzgebungsarbeit betrauten Parlamentes bestimmt als auch die Besetzung des Spitzenamtes der Exekutive vornimmt (prsidentielle Demokratie). Eine Verwandtschaft zur Konkurrenztheorie ist bei beiden Ausprgungen zu erkennen. Die Reprsentative Demokratie ist eine Synthese aus dem bereits im antiken Rom praktizierten Amtsprinzip und dem demokratischen Prinzip der Wahl der Amtsinhaber. Hufig wird die reprsentative Demokratie durch Elemente der plebiszitren Demokratie ergnzt. (Neben dem parlamentarischen Entscheidungssystem gibt es plebiszitre Instrumente wie zum Beispiel Volksbegehren, Volksentscheid)

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Reprsentative Demokratie Kielmansegg reprsentative Demokratie als Notlsung im Gegensatz zu wahrer, wirklicher Volksherrschaft

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moderne, reprsentative Demokratie entstand seit der Revolution durch einen Reifeprozess harmonische, und spannungsreiche Synthese aus Demokratie und Amtsprinzip (Idee der Brgerfreiheit, Rechtsgebundenheit aller Herrschaft, Verpflichtung der Regierung auf Gemeinwohl) Prinzipien trotz Schwierigkeiten auf einander angewiesen

Demokratieprinzip: jeder Brger hat das gleiche Recht auf freie Mitwirkung an den gemeinsamen Angelegenheiten; bndelt die Rechte in der Denkfigur der Volkssouvernitt Amtsprinzip: Bestimmung des Amtes ist das Gemeinwohl, Befugnis fr andere verbindlich zu entscheiden wird nicht als eigenes Ursprngliches Recht ausgebt sondern als bertragene Vollmacht. Befugnis ist rechtlich eingegrenzt (mit unbegrenzter Handlungsfreiheit unvereinbar. Verantwortlichkeit ist das Element des Amtes.

Reprsentative Demokratie:Wahl von Volksvertretern, die nicht an Weisungen der Whler gebunden sind (freies Mandat) direkter Einfluss der Brger nur durch Wahlen mglich Trotzdem: Volk als oberster Souvern (Prinzip der Volkssouvernitt)

Die Befugnis fr das Ganze verbindlich zu entscheiden, ist in mter verfasst aber diese mterverfassung steht auf dem Fundament allgemeiner Wahlen und steht offen fr alle Brger. Freies Mandat: Reprsentanten drfen entscheiden, wie sie wollen, sie sind keine Rechenschaft an die Whler schuldig, nicht an den Whler gebunden und knnen so frei nach ihrem Gewissen und ihrer berzeugung entscheiden mter sind fr spezielle Bereiche in der Politik zustndig: Whler erteilen Auftrge an Abgeordnete mter sind festgelegt bzw. genau abgegrenzt: es gibt spezielle Aufgaben fr jedes Amt Jedes Amt entscheidet selbststndig ohne Einspruch der jeweils anderen oder der Whler und dient dem Gemeinwohl, nicht dem eigenen Nutzen der Amtsinhaber und soll im Rahmen des Mglichen das Beste fr das Volk leisten, darf dabei aber nicht ber das Amt hinausgehen Verhindert stndige, teure, aufwendige (Zeit, Arbeit) Umfragen und Volksabstimmungen, da zu viele verschiedene Menschen eines Volkes nicht gut und berlegt entscheiden knnen (zu groe Zahl verschiedener Meinungen und Ansichten) Problem: Die Gewhlten sollten dem Gemeinwohl der gesamten Nation dienen und in deren Namen handeln. Kandidaten sind aber oft auf die Gunst ihrer Parteien oder Regionen gebunden/angewiesen und mssen sich nach ihnen richten (Angst nicht mehr gewhlt zu werden: Bevorzugung einiger Gruppen (Partei, Region))

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Volk braucht sich hier nach der Wahl nicht mehr um Politik zu kmmern

Der Reprsentant (Aus: Denkansprache von Edmund Burke 3.11.1774)

Es darf nicht nach lokalen Zwecken und Vorurteilen entschieden werden, sondern das Gemeinwohl aller muss bercksichtigt werden Parlament als beratend, abwgende Versammlung einer Nation mit einem Interesse: Das Wohlergehen des Ganzen Meinung der Whler als respektvolle und wichtige, ernstzunehmende Meinung Die Meinung des Whlers anhren, aber dennoch soll der Reprsentant auf seine eigene Urteilskraft vertrauen.

Proharmonische und spannungsreiche Synthese zweier Prinzipien. Demokratieprinzip, Spannungsprinzip. mter sind fr speziellen Bereich in der Politik zustndig. Jedes Amt entscheidet selbststndig ohne Einspruch der anderen und dient damit dem Gemeinwohl. -

Contraspannungsreiche Synthese des Amts- und des Demokratieprinzips keine tatschliche Volksherrschaft keine direkte Mitbestimmung des Volkes (vor allem in Sachentscheidungen) Meinungen von Minderheiten gehen verloren Angst vor Willkrherrschaft Whler haben nur whrend der Wahl wahre Mitbestimmungsrechte, danach knnen sie nicht mehr mitbestimmen Nur die zweitbeste Lsung im Gegensatz zu wahrer Volksherrschaft Reprsentant vertritt nicht immer den Whler Nach der Wahl zhlt die Meinung der Whler kaum mehr Mangelnde Transparenz von politischen Entscheidungen. Regierungsbrokratie wird immer grer und hhlt die Funktion der gewhlten Reprsentanten aus. Ein zentrales Problem: In wessen Name und zu wessen Wohl der in ein Parlament gewhlte politisch agieren soll.

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Plebiszite / plebiszitr- Demokratie ( direkte Demokratie) :Abgeordnete sind stark an die Whler gebunden Auch Volksentscheide (Plebiszite) sind mglich. Dabei wird vom Volk direkt ber Annahme und Ablehnung von Gesetzen entschieden:

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Personalplebiszit: z.B. Direktwahl des Prsidenten Sachplebiszit (Referendum): zur Entscheidung von Sachfragen

Volksabstimmungen/demokratische Elemente Auswirkungen (Beispiel Schweiz):

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nicht jedes Gesetz wird ber Volksbegehren beschlossen nur wenn sich das Parlament nicht einigen kann gibt es Volksbegehren, daher oft nur Kompromisslsungen im Parlament, um Volksbegehren zu vermeiden hohe Kosten, groer Zeitaufwand, viel Arbeit Sehr unbeliebt beim Parlament Bedeutungsverlust der Parlamentswahlen Sinkende Wahlbeteiligung (teilweise unter 50%) Keine richtigen Wahlmglichkeiten, da keine starke Oppositionspartei vorhanden ist (Opposition ist teilweise in die Regierung aufgenommen) Weitreichende Abwehrmanahmen von Parteien, Verbnden und Brokratie die durch Verhandlungen und Kompromisse versuchen, Referenden zu verhindern (Referendumsdrohung) System gilt als relativ konservativ, wenig beweglich und unaufgeschlossen gegenber Neuerungen Abstimmungen fallen meist kompromissbezogen und regierungstreu aus. Einflussreiche Whler setzen ihre Interessen (vielleicht) eher durch Entscheidungen dauern lnger, kein schnelles Handeln mehr mglich Druck durch Whlerschaft/Medien verflschte Ergebnisse

ProAufgaben von Partei und Parlament werden nicht untergraben, im Gegenteil. Sie werden gestrkt. Teiltheorie innerhalb des Reprsentativmodells. Die Zeit ist gekommen, den Brgerinnen und Brgern Mglichkeiten direkter Beteiligung an politischen Entscheidungen einzurumen. Das Deutschland von heute ist mit der Weimarer Republik nicht vergleichbar. Demokratisches Bewusstsein und Informationsgrad der Bevlkerung sind heute ungleich hher als damals. Die Verfassungen der meisten alten und aller neuen Bundeslnder sehen Volksbegehren und Volksentscheide auf Landes- und kommunaler Ebene vor. Sie sind auch vielfach praktiziert worden, teilweise mit groem Erfolg und ohne negative Begleiterscheinungen. Der Missbrauch von Plebisziten kann dadurch ausgeschlossen werden, dass zu bestimmten Problemen - etwa Haushalt, Steuern, Auenpolitik - Volksbefragungen nicht zugelassen werden. Die Mindestbeteiligung kann hoch angesetzt werden, um die Durchsetzung von Minderheitsinteressen zu verhindern. Es knnen lange Fristen fr eine umfassende Information der Bevlkerung vorgesehen werden, um Manipulationen und Entscheidungen aufgrund kurzfristiger Stimmungen zu erschweren. Das reprsentative System wird durch direkte Brgerbeteiligung nicht abgeschafft, sondern ergnzt. Das Parlament bleibt der Ort politischer Auseinandersetzung und Entscheidung. Volksabstimmungen knnen jedoch das Parlament zwingen, sich mit Themen zu befassen, die die Gesellschaft -

Contradie Gefahr demagogischer Vereinfachung und Emotionalisierung komplexer Fragen, die nicht auf Ja-Nein- Alternativen zu bringen sind die Gefahr, dass Parlament und Regierung sich in schwierigen Situationen aus der Verantwortung flchten; die Gefahr, dass konstitutive Elemente der Verfassungsordnung (Gewaltenteilung, Fderalismus, Kontrollfunktion des Bundesverfassungsgerichts) durch plebiszitre Entscheidungen geschwcht oder gar aufgehoben werden knnten. Der Parlamentarische Rat hat sich aufgrund der schlechten Erfahrungen mit Volksentscheiden in der Weimarer Republik fr eine reine Reprsentativdemokratie entschieden. Es gibt keinen Grund, an dieser Entscheidung zu rtteln. Elemente direkter Demokratie sind auf kommunaler und Landesebene wegen der berschaubarkeit der zu entscheidenden Fragen und der geringen Zahl der Abstimmungsberechtigten praktikabel. Fr die komplexen Probleme der Bundespolitik sind sie nicht geeignet. Aktive, gut organisierte Minderheiten knnen ihre Sonderinteressen durchsetzen. Ebenso Kann es zur Missachtung von Interessen nicht durchsetzungsfhiger Mehrheiten kommen. Der Manipulation wrde Tr und Tor geffnet. Macht wrde denen zufallen, die die dem Volk vorzuliegenden Fragen formulieren und Zugang zu den Medien haben. Direkte Demokratie ist eine "Prmie fr jeden Demagogen" (Theodor Heuss). Ein per Volksabstimmung beschlossenen Gesetz kann leicht den Anschein grerer Legitimitt gewinnen. Es ist auch weniger korregierbar als parlamentarische

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bewegen.

Entscheidungen. Es knnte sich die Tendenz entwickeln, das Parlament nur noch weniger wichtige Fragen entscheiden zu lassen.

Politische BeteiligungsformenUnter politischer Beteiligung werden in der Regel jene Verhaltensweisen von Brgern verstanden, die sie alleine oder mit anderen freiwillig mit dem Ziel unternehmen, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Diese Einflussnahmen knnen sich auf eine oder mehrere Ebenen des politischen Systems (Gemeinde, Land, Bund) richten. Es gibt zwei Formen der politischen Beteiligung: 1. Die konventionelle politische Beteiligung (verfasste bzw. auf verfasste Formen bezogene Aktivitten) 2. Die unkonventionelle politische Beteiligung (unverfasste Aktivitten) Als verfasst gelten solche Handlungen, die in einen institutionell klar definierten Kontext eingebettet sind, so z.B. in das Grundgesetz oder in eine Gemeindeordnung. In diese Kategorie fallen in erster Linie alle Wahlen zu Parlamenten. Unverfasst sind hingegen jene Aktionsformen, die in einem spontanen oder geplanten Mobilisierungsprozess auerhalb eines institutionalisierten Rahmens entstehen. Bei der unkonventionellen politischen Beteiligung unterscheidet man weiterhin zwischen legalen und illegalen Beteiligungsformen. Im illegalen Bereich wird dabei zustzlich zwischen nicht unmittelbar gewaltsamen, (z.B. Hausbesetzungen) und der direkten politischen Gewalt gegen Personen und Sachen differenziert 1. Konventionelle Beteiligungen: Beteiligung an Wahlen Seine Meinung sagen Sich an Versammlungen an ffentlichen Diskussionen beteiligen In einer Partei aktiv mitarbeiten Als Helfer einen Kandidaten bei der Wahl untersttzen Brgerbegehren/ Brgerentscheid bzw. Volksbegehren/ Volksentscheid Petitionen Kundgebungen und genehmigte Demonstrationen Vereinigungen

2. Unkonventionelle Beteiligungen: Mitarbeit in einer Brgerinitiative Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration Hausbesetzung, Besetzung von Fabriken, mtern Bei einer Demonstration mal richtig Krach schlagen, auch wenn dabei einiges zu Bruch geht Fr eine Sache kmpfen, auch wenn dazu Gewalt gegen Personen notwendig ist politische Gegner einschchtern

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Die meisten demokratischen Staaten funktionieren nicht nach den Prinzipien der plebiszitren Demokratie. Es existieren jedoch vielfach plebiszitre Elemente innerhalb der demokratischen Systeme zur Korrektur und Verbesserung reprsentativer Systeme. Solche Elemente sind:

Brgerantrge: Eine (Mindest-) Anzahl von Brgern beantragt, bestimmte Angelegenheiten vom Gemeindeparlament zu behandeln.

Brgerbegehren: eine Mindestanzahl von Brgen (z.B. 15%) stellt den Antrag, dass eine bestimmte Sachfrage nicht durch das jeweilige Parlament, sondern durch alle stimmberechtigten Brger entschieden werden soll.

Brgerentscheid: Die Brger meistens einer Gemeinde entscheiden ber das Anliegen eines Brgerbegehrens. Es kommt auch vor, dass eine Gemeindeparlament den Brgern eine Angelegenheit zur Entscheidung vorlegt.

Brgerbegehren auf Landesebene: Volksbegehren Brgerentscheid auf Landesebene: Volksentscheid

Seit den 70-er,80er Jahren:

Brgerinitiativen: Zusammenschlsse von Brgern um konkrete, politische, gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Anliegen durchzusetzen, hufig auf kommunaler Ebene, um z.B. einen Straenneubau zu verhindern oder die Errichtung einer Sportsttte zu ermglichen. Wird die Zielsetzung erreicht lsen sich die Brgerinitiativen meistens auf. Schwerpunkt der heutigen Parlamentskritik (Emil Hbner): Referenden: Mglichkeit einer nachtrglichen Billigung oder Verwerfung von Gesetzesbeschlssen des Parlaments durch das Volk.

Begrndung von Volksentscheiden: gewachsenen staatsbrgerlichen Reife der bundesdeutschen Whlerschaft. Fehlentscheidungen des Bundestags. Positive Erfahrungen in manchen Bundeslndern mit Volksentscheiden. Wie z.B. Bayern.

Nebenwirkung von Volksentscheiden: Die Gleichung mehr Volksrechte = bessere politische Entscheidung muss nicht unbedingt stimmen. Fr die nderung der Verfassung mssen 100000 Unterschriften von Stimmberechtigten gesammelt werden. nderung der Verfassung gegen den Willen der politischen Institution in einem Volksentscheid durchsetzen.

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fakultatives Gesetzreferendum: Auf Antrag von 50000 Stimmberechtigten muss ein Bundesgesetz dem Volk zu Annahme oder Verwerfung vorgelegt werden. Bedeutungsverlust der Parlamentswahlen. (Wahlbeteiligung: Von 80% auf 50 % in der Schweiz) Fast-Allparteien-Regierung steht keine Opposition gegenber. (Mitwirkungsrechte der Brger haben zu diesem Zustand gefhrt) Die Mglichkeit, dass jedes Bundesgesetz vom Volk verworfen werden kann, hat zu weitreichenden Abwehmanahmen der schweizerischen Eliten gefhrt. Parteien, Verbnde und Brokratie versuchen durch Verhandlungen und Kompromisse zu verhindern, dass die Gesetzesbeschlsse nachtrglich vom Volk verworfen werden. Referendumsdrohung. Zeitaufwand und Kosten fr Volksabstimmungen sind betrchtlich. Volksentscheide fallen generell kompromissbezogen und regierungstreu aus.

Wenn man die Einfhrung erweiterter Volksrechte fr unerlsslich hlt, sollte man jedenfalls stufenweise vorgehen. Fr Verfassungsnderungen zu den 2/3 Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat auch die Zustimmung der Whlermehrheit verpflichtend vorschreiben, bevor man weitere Schritte bernimmt. Kompromissvorschlge: Parteien zu mehr Offenheit und Brgernhe bringen. Einfhrung offener Listen. Parteinmitgliedern verstrktes Mitwirkungsmglichkeit einrumen. einfache Parteimitglieder beratend in die Aufstellung der Lnderlisten einschalten. Reduzierung staatlicher Wahlkampffinanzierung Parteispitzen sind gezwungen sich intensiver mit der Pflege der Parteibasis zu befassen und sich verstrkt um die Gewinnung neuer Mitglieder bemhen. Parteien mssen mehr konsequenzen aus ihrem teilweise problematischen Verhaltenziehen.

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Grenzen der Mehrheitsdemokratie: Mehrheitsentscheidungen sollen nur dann mglich sein, wenn sie spter korrigierbar sind.

Vordemokratisches Staatsverstndnis: Es wird versucht den Personenkreis einzugrenzen, dem diese Rechte zukommen. Der Mehrheitsdemokratie wird vorgeworfen, dass sie die Stimmen zhle, nicht wiege. Hinter jeder Stimme steht nicht die gleiche Sachkenntnis. Vllig desinteressierten Mehrheiten stnden sachkundige betroffene Minderheitengruppen gegenber. gleiche staatsbrgerlichen Rechte werden weggewischt Unterscheidung zwischen Klugen und weniger Klugen. Ein Vetorecht in den Hnden bestimmter Minderheitsgruppierungen wrde Privilegien schaffen, die nicht mit unserem heutigen Demokratieverstndnis vereinbar. Mehrheiten knnen sich irren Minderheiten aber auch. Tendenzen der Anhnger Grenzen der Mehrheitsdemokratie sollten jedoch ernstgenommen werden.

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Eine Mehrheit, die vergisst, dass sie sich im Normalfall aus verschiedenen Minderheiten zusammensetzt, und die auf die anderen Minderheiten keine Rcksicht mehr nimmt, wird das System der Mehrheitsdemokratie selbst in Frage stellen, sobald

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die Minderheit die Hoffnung genommen wird, selbst zur Mehrheit zu werden, und sich bald permanent bergangen fhlt.

ParteienFunktion und Rechstellung der Partei: Funktion: Personalrekrutierung: Parteien prsentieren Personen, die gewhlt werden. Interesseartikulierung: ffentliche Erwartungen werden an das politische System formuliert. - Programmfunktion: In ein Parteiprogramm, werden unterschiedliche Interessen zu einer Gesamtvorstellung integriert. Mit diesem Programm wird um die Gunst der Whler geworben. - Partizipationsfunktion: Verbindung zwischen Brger und politischen System. - Legimationsfunktion: Parteien sollen die politischen Ordnung im Bewusstsein der Brger verankern.

Rechtsstellung: (Artikel 21 im Grundgesetz) Wehrhafte Demokratie (abwehrbereite Demokratie): Verfassungswidrige Parteien knnen Verboten werden. (Wenn eine Partei darauf aus ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintrchtigen bzw. zu beseitigen, oder eine Gefhrdung fr die Bundesrepublik Deutschland darstellt ist sie Verfassungswidrig.) - Grndung ist frei - Innere Ordnung muss demokratisch sein. - ber Herkunft und die Verwendung ihrer Mittel mssen sie ffentlich Rechenschaft geben, weil sie nicht Instrumente unbekannter und unkontrollierter Macht werden sollen. Parteiengesetz (24. Juli 1967): Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willen mit, indem sie auf die Gestaltung der politischen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, zum Beispiel ber die Erwachsenenbildungsaktivitten ihrer Stiftungen, Teilnahme aller am politischen Leben frdern, zu bernahme politischer mter befhigte Personen heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern an den Wahlen in Bund, Lndern und Gemeinden beteiligen. auf die politische Entwicklung der staatlichen Institutionen Einfluss nehmen. die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozess der staatlichen Willensbildung einbringen und fr eine lebendige Verbindung zwischen Volk und Staatsorganen sorgen.

Kritik an Parteien:

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Personalrekrutierung: Verengung der Auswahl auf zu wenige Personen, Tendenz zum geschlossenen Verein - Interessenartikulation: Verengung auf die Interessen etablierter und einflussreicher Gruppen, Mngel. an der Erkenntnis und Bearbeitung neuer Gemeinwohlprobleme. - Partizipationsfunktion: Mangel an Offenheit fr Brgerbeteiligung, statt dessen Absicherung aus

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staatlicher Ressourcen durch mterpatronage statt Parteienfinanzierung. Legimationsfunktion: Entwicklung der Parteien zu quasi staatlichen Organen, abgehoben von den Fragen und Sorgen der Brger. - Keine gleichen Chancen fr Mitglieder. - Beitrge der Mitglieder reichen zur Finanzierung nicht. - Mangel an Transparenz der Finanzierung. Parteienstaat

(Buch S.163-164)

Im Parlament entscheiden Parteibeauftragte, Parteien sind gleichsam das Volk und durch die jeweilige Mehrheit wird er Parteiwille zum Staatswillen. Parteien sind in die Verfassung einbezogen Parteien werden vom Volk gewhlt Nur die Parteien machen Politik (kein Mandat ohne Parteizugehrigkeit) Striktes Handeln nach dem Parteiprogramm Politsche mter knnen nur von Parteimitgliedern besetzt werden Verbeamtung nur mit richtiger Parteizugehrigkeit mglich Parteien werden durch ffentliche Gelder finanziert

Problem: Randgruppen werden unterdrckt Wahl wird schnell nur zur Scheinwahl, da die Parteien schnell zu viel an Macht gewinnen Man kann beruflich keine Kariere machen, wenn man sich nicht der richtigen Partei anschliet

Zur Geschichte und Struktur des deutschen Parteiensystems

(Buch S. 157-160)

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Heute: 2 groe Volksparteien (CDU/CSU, SPD) mit Untersttzung von kleinen (FDP, Grne) 5%-Klausel erschwert kleinen Parteien ins Parlament zu kommen Parteien wurden verboten, weil sie nicht dem Grundgesetz entsprachen Durch gute Wirtschafts-, Sozial- und Staatsordnung, kein Anlass fr Bildung neuer Parteien Volksparteien reprsentieren ein breites Spektrum von Interessen

Probleme: Zuwachs von Wechselwhlern, Rckgang der Stammwhler Zunahme der Nichtwhler Bildung von radikalen Parteien am rechten und linken Rand (rechts- bzw. linksextrem)

Die Genealogie der Parteien

SPD:

- Fast unverndert seit der Weimarer Republik - 1957 gab es einen Zulauf der ..................Volkspartei

CDU:

- entstand 1945 erst nach dem Krieg - entstand aus Christlich sozialer Volkspartei, Deutsche Staatspartei, Deutsche Zentrumspartei, deutsche Volkspartei

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- Zulauf 1956 der Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten und die Deutsche Partei 1960

CSU: - Nach WKZ Umbenennung von Bayrische Volkspartei in CSU danach Unverndert

FDP:

- Entstehung aus DVP und der deutschen Staatspartei. Zulufe 1990 davor einige Abspaltungen

Grne: - zuerst Anti-Partei und soziale Bewegung - neue Form politischer Beteiligung - kontinuierliche Arbeit in Parlament und bernahme von Regierungsmtern organisatorische Konsolidierung (Anpassung/Festsetzung) - Ausscheiden radikal-sozialistischer, fundamentalistischer, kologischer Gruppen - Zusammenschluss mit Bndnis `90

Republikaner: - rechtskonservative, nationale Partei, nicht sicher ob sie sich aus Dauer behaupten kann

PDS:

- bekennt sich zum demokratischen Sozialismus - linksorientierte ostdeutsche Partei

Streitbare Demokratie Anders als die Weimarer Republik ist die Demokratie des Grundgesetzes nicht nur eine formale Demokratie, sondern eine Wertordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung mit ihren unantastbaren Prinzipien. Dementsprechend enthlt das Grundgesetz in Artikel 79 Abs. 3 eine so genannte "Ewigkeitsklausel", wonach eine nderung der in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundstze (Menschenwrde, Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt, Staatsstrukturprinzipien) unzulssig ist.

Das Grundgesetz als Basis und RahmenGrundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verkndet. Grundrechte (Artikel 1 19) stehen an vorderster Stelle verdeutlicht den hohen Rang dieser Rechte. Art. 1 (1) Die Wrde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schtzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt hervorgehobene Position

Die Grundrechte lassen sich inhaltlich vier groen Bereichen zuordnen: Den grten Teil nehmen die Freiheitsrechte ein. Zu diesen Freiheitsrechten zhlen das Recht auf Leben und krperliche Unversehrtheit, die Freiheit des Glaubens, des politischen Bekenntnisses, des Gewissens, der Wissenschaft, der Presse, der Meinung, der Versammlung, des Berufes und die Freizgigkeit. Ferner zhlen dazu das Postgeheimnis sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung. Ein zweiter Bereich umfasst die Gleichheitsrechte. Der Begriff Gleichheit beinhaltet in diesem Zusammenhang nicht die Forderung nach sozialer Gleichheit (z. B. Angleichung der Einkommensverhltnisse). Es geht um die staatsbrgerliche

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Gleichbehandlung. In diesem Sinne gebietet ein Willkrverbot, Gesetze und Vorschriften fr alle gleich anzuwenden. Dies gilt auch fr das Wahlrecht.

Einen dritten Bereich nehmen Verfahrensrechte ein, also Rechte des einzelnen Brgers, die er in Streit- und Konfliktfllen ausben bzw. erlangen kann. In diesem Sinne garantiert das Grundgesetz Rechtsschutz; in juristischen Streitfllen entscheiden gesetzliche Richter, auerdem erfolgt Freiheitsentzug nur auf der Grundlage rechtsstaatlicher Verfahren. Der vierte Bereich der Grundrechte umfasst institutionelle Garantien fr Ehe und Familie, das Privateigentum sowie das Recht auf Erbschaften.

Die Bettigung vor allem der Meinungs- und Pressefreiheit, der Vereins- und Versammlungsfreiheit durch Brger in ihren Zusammenschlssen ist eine notwendige Bedingung demokratischer Politik. Diese Rechte knnen also zugleich auch als politische Teilhaberechte (Art. 5, 8, 9, 20, 21, 38 GG) verstanden werden.

Die wichtigsten Institutionen:Die Bundesregierung

1. Regierungsauftrag vom Volk

Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes. Das Volk bt die Staatsgewalt in Wahlen aus und hat auch das letzte Wort bei der Kontrolle der wichtigsten Einrichtungen des Staates, den fnf "Verfassungsorganen. Diese sind der Bundestag und der Bundesrat mit gesetzgebenden Aufgaben ("Legislative"), das Bundesverfassungsgericht zur hchsten Rechtsprechung ("Judikative") und schlielich der Bundesprsident und die Bundesregierung, die ausfhrende Aufgaben bernehmen ("Exekutive"). Die Bundesregierung steuert die politischen und staatlichen Geschfte, hat jedoch auch das Initiativrecht fr Gesetze.

2. Die Bundesregierung

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministern. Zusammen bilden sie "das Kabinett".

3. Die Rolle des Bundeskanzlers

Der Bundeskanzler hat eine hervorgehobene Stellung in der Regierung. Er ist sozusagen der "Kapitn" der Regierung. Er bestimmt, wer Mitglied der Regierung werden soll, denn ihm allein steht das Recht zur Kabinettsbildung zu. Er whlt die Minister aus und macht einen fr den Bundesprsidenten verbindlichen Vorschlag ihrer Ernennung oder Entlassung. Er entscheidet auerdem ber die Zahl der Minister und legt ihre Geschftsbereiche fest. Der Bundeskanzler bestimmt die Eckpfeiler der Regierungspolitik (sog. Kanzlerprinzip).

4. Die Rolle der Minister

Obwohl der Bundeskanzler ein Weisungsrecht gegenber seinen Ministern besitzt, betont die Verfassung allerdings auch, dass die Bundesminister innerhalb des festgelegten politischen Rahmens ihren Geschftsbereich selbstndig und eigenverantwortlich leiten (Ressortprinzip). Mancher Ressortminister kann sich zudem durch eigene Leistung, geschickten Umgang mit der ffentlichkeit oder durch starken Rckhalt bei parlamentarischen oder auerparlamentarischen Krften eine starke Stellung schaffen.

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5. Das Zusammenspiel der Regierungskrfte: Der Kanzler und sein Kabinett

In den 50 Jahren Bundesrepublik hat sich gezeigt, dass trotz der starken Position des Kanzlers die Leistungsfhigkeit der Regierung nicht allein durch ihn gewhrleistet werden kann. Selbst wenn ihm das Bundeskanzleramt eine straffe Fhrung und Koordination von der Zentrale aus ermglicht. Eine bedeutsame Rolle in der Praxis des Regierens spielt das Kollegium, das aus dem Bundeskanzler und den Ministern besteht.

6. Drei wichtige Arbeitsgrundstze

Fr dieses Zusammenspiel in der Bundesregierung sieht das Grundgesetz drei wichtige Arbeitsprinzipien vor: Das Kanzler-, das Kollegial- und das Ressortprinzip. Sie regeln den Umgang und die Arbeitsteilung im Kabinett.

7. Das Kanzlerprinzip

Nach dem Kanzlerprinzip bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trgt dafr die Verantwortung. Das bedeutet, genauer gesagt: Er leitet die Geschfte der Bundesregierung. Grundlage hierfr ist eine vom Kabinett beschlossene Geschftsordnung. Sie wird vom Bundesprsidenten genehmigt.

8. Das Kollegialprinzip

Nach dem Kollegialprinzip entscheiden Kanzler und Minister gemeinsam, wenn ber Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung diskutiert wird. Bei Meinungsverschiedenheiten ist der Kanzler allerdings Erster unter Gleichen. Dies bedeutet: Kommt es zum Streit zwischen den Ministern, schlichtet der Bundeskanzler. Das Kabinett muss schlielich mit Mehrheit zu einer Entscheidung finden.

9. Das Ressortprinzip

Nach dem Ressortprinzip leitet jeder Minister seinen Aufgabenbereich in eigener Verantwortung. Der Bundeskanzler darf deshalb nicht ohne Weiteres in die Befugnisse seiner Minister "hineinregieren". Zugleich muss jeder Minister allerdings darauf achten, seine Entscheidungen nur innerhalb des vom Kanzler vorgegebenen politischen Rahmens zu treffen.

Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag, ist die aus Wahlen hervorgehende Vertretung des deutschen Volkes (Artikel 38ff. GG). Er ist das oberste Bundes- und das strkste Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, seine Befugnisse sind jedoch durch das System der Gewaltenteilung begrenzt. Seine vornehmste Aufgabe ist die Darstellung und Verkrperung des Volkes und seines Willens (Reprsentation) Er whlt den Bundeskanzler Er whlt die Hlfte der Bundesverfassungsrichter Er whlt den Wehrbeauftragten Seine Mitglieder gehren der Bundesversammlung an, durch die der Bundesprsident gewhlt wird Er ist an der Wahl der Bundesrichter beteiligt Er bt die parlamentarische Kontrolle ber die Regierung aus. Dazu stattet ihn das Grundgesetz mit der Befugnis aus, die Anwesenheit jedes Mitglieds der Bundesregierung zu verlangen, Untersuchungsausschsse einzusetzen. In diesem Zusammenhang gehren auch die Genehmigung von Staatsvertrgen, die

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Feststellung des Haushaltsplanes, die Rechnungskontrolle, die Genehmigung von Bundesanleihen. Der Bundestag kann weitere Anklage gegen den Bundesprsidenten, wegen Gesetzesverletzung vor dem Bundesverfassungsgericht erheben Er soll die wichtigsten politischen Themen zur Diskussion stellen und Lsungen und Alternativen anbieten (Willensbildungsfunktion). Im Bundestag sollen die im Volk vorhandenen Meinungen Ausdruck finden (Artikulationsfunktion). Die weitaus wichtigste Aufgabe des Bundestages liegt jedoch in der Gesetzgebung. Kein frmliches Gesetz kommt ohne seinen Beschluss zustande

Funktion in Bezug auf die Gesetzgebung: Er fhrt 3 Lesungen der Gesetze durch in denen die Entwrfe besprochen und gendert werden. In der 1 Lesung findet nur bei politisch wichtigen Gesetzentwrfen ein Aussprache statt. In der 2. Lesung wird jede Bestimmung des Entwurfes einzeln besprochen und darber abgestimmt. Am Ende der 3. Lesung findet eine Schlussabstimmung statt Gesetze, die die Beziehung zwischen Bund und Lndern besonders betreffen, wird die Zustimmung der Vertretung der Lnder und des Bundesrates bentigt. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag, Bundesrat und der Bundesregierung kann der Vermittlungsausschuss einberufen werden. Aufhebung und nderung des Gesetzesbeschluss durch den Vermittlungsausschuss machen eine erneute Beschlussfassung des Bundestages erforderlich. Bei einfachen Gesetzen kann ein Einspruch des Bund Bundesrat zurckgewiesen werden.

Der Bundesrat Der Bundesrat wacht darber, dass die Gesetzgebung des Bundes nicht die Kompetenzen der Lnder aushhlt. Fast alle wichtigen Gesetze sind von seiner Zustimmung abhngig. Damit hat er eine bedeutende Kontrollfunktion gegenber dem Bundestag und der Bundesregierung. Mehrheitsverhltnisse Es kann nicht ausbleiben, dass die Oppositionsmehrheit im Bundesrat Ihren Vorteil nutzt, um wichtige Gesetze aufzuhalten und die Regierung in Schwierigkeiten zu bringen, indem sie Gegenvorschlge unterbreitet. In der Regel geht es aber um gleichartige Lnderinteressen, zum Beispiel um die Verteilung der Steuern zwischen Bund und Lndern. Interessenausgleich In vielen Fllen meldet der Bundesrat umfangreiche nderungswnsche an. Zumeist wird im Vermittlungsausschuss manchmal erst nach lngeren Auseinandersetzungen ein Kompromiss gefunden, der die unterschiedlichen Interessen ausgleicht. Nicht zuletzt flieen in die Gesetzgebung durch den Bundesrat die Erfahrungen der Lnderbrokratien ein, die die Gesetze ausfhren mssen. Die Vertreter der Lnder, In der praktischen Arbeit ein Stab von Ministerialbeamten, bringen ihren Sachverstand und ihre Verwaltungserfahrung ein. Sie achten darauf, dass Gesetze und Verordnungen praktikabel sind. Mitglieder im Bundesrat Die 16 Bundeslnder entsenden zwischen drei und sechs Mitglieder in den Bundesrat und haben ebenso viele Stimmen. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Lnder mit mehr

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als zwei Millionen Einwohnern haben vier, mit mehr als sechs Millionen fnf und mit mehr als sieben Millionen sechs Stimmen (Art. 51 GG). Bundesratsmitglieder sind die Regierungschefs, die Minister fr Bundesangelegenheiten und weitere Fachminister. Die Stimmen eines Landes werden geschlossen abgegeben. Jede Landesregierung legt ihr Stimmverhalten fest. Fachausschsse Wie im Bundestag wird die eigentliche Arbeit in Ausschssen geleistet. Der Bundesrat hat 16 Fachausschsse gebildet. In die jedes Land ein Mitglied entsendet. Es sind die jeweils zustndigen Fachminister, die sich in der Regel durch Ministerialbeamte vertreten lassen. Jedes Land hat eine Stimme, Beschlsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

Beschlsse: Das Plenum tagt gewhnlich alle drei Wochen. Es beschliet mit Stimmenmehrheit von den 69 Stimmen sind mindestens 35 fr einen Beschluss erforderlich. Die Haltung der einzelnen Landesregierungen sind vorher festgelegt, die Beschlsse sind durch die Ausschsse vorbereitet worden. Die Entscheidungen werden nur noch mndliche dargelegt und begrndet. Daher herrscht in der Regel eine sachliche Atmosphre, es gibt selten Reden zum Fenster hinaus. Der Vermittlungssausschuss - Brcke zwischen dem Bundesrat und dem Bundestag1. Zusammensetzung: 32 Mitlieder: - 16 Mitglieder sind vom Bundesrat gestellt (Jedes Bundesland hat einen Sitz). - 16 Mitglieder sind vom Bundestag gestellt (Je nach Strke der Fraktion wurden die Sitze verteilt). Bundestag und Bundesrat sind gleichstark vertreten. Die Sitzungen werden von einem der beiden Vorsitzenden geleitet (Bundesratmitglied/Bundestagsmitglied). Vierteljhrlich wechselt sich der Vorsitz ab und vertritt sich gegenseitig. Mitglieder sind an keine Weisungen gebunden. (Freies Mandat) Mitglieder sind fr die Dauer einer Legislaturperiode gewhlt. Mitglieder und Vertreter drfen hchstens viermal in je Bundeswahlperiode ausgewechselt werden.

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2. Aufgaben und Funktionen: - Hat eine Vermittlerfunktion zwischen Bundestag und Bundesrat. - Erarbeitung eines Einigungsvorschlages, der Aussicht hat, als endgltige Gesetzesfassung angenommen zu werden und der auch politisch durchsetzbar ist. - Scheitern des Gesetzes soll verhindert werden. - Verfgt ber eine eigene Beschlusskompetenz. 3. Wesen der Verhandlungen: - Verhandlungen streng vertraulich (Sitzungsprotokolle drfen erst in der bernchsten Wahlperiode nach der jeweiligen Sitzung also frhestens 5 Jahre spter eingesehen werden.) - Einzelne Sachverstndige nur in Ausnahmefllen. - Beobachter und Publikum keinesfalls Teilnahme gestattet. Die strikte Vertraulichkeit wird damit begrndet, dass die Mitglieder anderenfalls nicht in der Lage wren, durch gegenseitiges Nachgeben einigungsfhige Kompromisse zu erzielen, sondern von ihren jeweiligen Lndern oder politischen Parteien unter Druck gesetzt und zur

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Unnachgiebigkeit gezwungen werden. 4. Ergebnisse des Vermittlungsverfahren: Es sind 4 Ergebnisse denkbar:

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Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzbeschluss des Bundestags zu ndern. Der Gesetzbeschluss des Bundestag wird besttigt. Dem Bundestag wird vorgeschlagen, Gesetzesbeschluss wieder aufzuheben. Das Verfahren wird ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen.

5. Rolle des Vermittlungsausschusses im Gesetzgebungsverfahren:- Der V. wird erst ttig, wenn er angerufen wird. Nur bei Gesetzen mglich. - Bei Einspruchsgesetzen: V. kann durch den Bundesrat angerufen werden. Bei Zustimmungsgesetzen: V. kann auch durch Bundestag und Bundesregierung angerufen werden. 6. Bewertung des Vermittlungsausschusses: Der hohe Anteil der nach Anrufung des Ausschusses letztlich verkndeter Gesetze belegen seine Effektivitt. - Kritikpunkt: Das Verfahren ist weitgehend nicht transparent.

Der Bundesprsident Staatstheoretische Funktion steht als Staatsoberhaupt protokollarisch an der Spitze des Staates Verfassungsorgan, das die Bundesrepublik Deutschland nach innen und nach auen reprsentiert. Indem er durch sein Handeln und ffentliches Auftreten den Staat selbst seine Existenz, Legitimitt, Legalitt und Einheit sichtbar macht reprsentiert er den Staat. Darin kommen zugleich die Integrationsaufgabe und die rechts- und Verfassungswahrende Kontrollfunktion seines Amtes zum Ausdruck. Abkehr von Weimar Reichsprsident von Hindenburg hatte seine Befugnisse gegen Ende der Weimarer Republik unheilvoll genutzt. So kann er weder alleine den Kanzler bestimmen noch Notverordnungen erlassen; auch hat er nicht den Oberbefehl ber die Streitkrfte.

Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Funktion des Bundesprsidenten stark eingeschrnkt.

Aufgaben Vertretung Deutschlands nach innen und auen; Vlkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland (Art. 59. Abs. 1 Satz 1 GG) Abschluss von Vertrgen mit auswrtigen Staaten (Art. 59 Abs. 1 Satz 2 GG) Beglaubigung (Bestellung) der deutschen diplomatischen Vertreter und der Empfang (Entgegennahme der Beglaubigungsschreiben) der auslndischen Diplomaten (Art 59 Abs. 1 Satz 3 GG) Prfung, Unterzeichnung und Verkndigung von Bundesgesetzen; Erklrung des Gesetzgebungsnotstandes; Vorschlag, Ernennung und Entlassung des Kanzlers; Auflsungsmglichkeit des Bundestages (Art. 63, Abs. 4 GG), wenn eine Kanzlerwahl durch den Bundestag wiederholt nicht erfolgt oder der Bundestag dem Kanzler das Vertrauen versagt (Art. 68 GG); Ernennung und Entlassung der Bundesminister sowie von Richtern, Beamten und Offizieren;

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Begnadigung von Strafttern.

Wirken des Bundesprsidenten im Ausland / gegenber anderen Staaten Der Bundesprsident ist nach dem Grundgesetz als Staatsoberhaupt nicht Teil der Exekutive. Er steht ber den drei Gewalten. Das gilt auch fr den auenpolitischen Bereich. Er kann jedoch die Aufmerksamkeit der ffentlichkeit auf die langfristigen Probleme lenken, die einer Lsung bedrfen, aber nicht Gegenstand der exekutiven Politik sind. Der Bundesprsident vertritt die Bundesrepublik Deutschland vlkerrechtlich. Das geschieht im Rahmen seiner Auslandsreisen, zu denen neben den Staatsbesuchen auch offizielle Visiten und Arbeitsbesuche im Ausland zhlen, und in seinen Reden. In seinen auenpolitischen Reden uert er sich zu wichtigen Themen der internationalen Politik

Wahl durch die Bundesversammlung und persnlichen Voraussetzung Der Bundesprsident wird von der Bundesversammlung gewhlt Der Bundesprsident muss Deutscher sein, das Wahlrecht zum Bundestag besitzen und das 40. Lebensjahr vollendet haben. Seine Amtszeit dauert fnf Jahre. Eine Wiederwahl ist nur einmal zulssig.

DER GESETZGEBUNGSPROZESS (das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland)

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Gesetzesinitiative: - nach dem Grundgesetz kann ein Gesetzesentwurf durch die Bundesregierung aus der Mitte des Bundestages durch den Bundesrat eingebracht werden. Gang der Gesetzgebung

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Referentenentwurf Das zustndige Fachreferendum eines Ministeriums arbeitet mithilfe von Verbnden und Organisationen einen Entwurf aus, der mit den betroffenen Ministerien abgestimmt wird. Kabinettsvorlage Der Gesetzesentwurf wird von Kabinett, dem Kollegium der Bundesregierung als Regierungsentwurf beschlossen. 1. Durchgang im Bundesrat Bundesrat kann innerhalb von 6 Wochen zum Regierungsentwurf Stellung nehmen. Genaue Prfung und oftmals nderungsvorschlge.. 1. Lesung im Bundestag Jeder Gesetzesentwurf durchluft im Plenum des Bundestags 3 Beratungen (Lesungen). Am Ende der 1. Lesung wird der Entwurf an einen oder mehrere Ausschsse berwiesen. Ein Ausschuss ist federfhrend, er ist verantwortlich fr den Fortgang des Verfahrens. Ausschussberatung wichtigste Stufe im Gesetzgebungsverfahren. Die Vorlage wird in Anwesenheit von mitgliedern der Regierung oder deren Vertreter es Bundesrates und der zustndigen Ministerialbeamten unter allen denkbaren Gesichtspunkten geprft. Bei politisch bedeutsamen Vorhaben fast immer in einer ffentlichen Anhrung von Sachverstndigen, Wissenschaftlern und Verbnden vertreten. Whrend der Ausschussberatung befassen sich Arbeitskreise und gruppen der Fraktionen mit dem Entwurf, um ihre Position festzulegen. Nach Schluss der Beratungen gibt der Ausschuss dem Plenum eine Beschlussempfehlung. 2. Lesung im Bundestag Jede Best. des Entwurfs wird einzeln diskutiert, es wird auch zu Abstimmungen und zu nderungsantrgen aufgerufen diese sollen vor allem der ffentlichkeit die abweichenden Standpunkte der Opposition verdeutlichen 3. Lesung im Bundestag die grundstzlichen Probleme werden errtert, ffentlichkeit soll informiert werden. Die 3. Lesung endet mit der Schlussabstimmung 2. Durchgang im Bundesrat Jedes vom Bundestag beschlossene Gesetz wird nochmals vom Bundesrat geprft. Gesetze, die die Recht und Interessen der Lnder berhren, bedrfen seiner ausdrcklichen Zustimmung (Zustimmungsgesetz) Zustimmungsgesetze Gesetze, die der Zustimmung des Bundesrats bedrfen: Gesetze, die die Verfassung ndern

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Gesetze, die Auswirkungen auf die Finanzen der Lnder haben (Steuern) Gesetze, die von Lndern auszufhren sind (Verwaltungsvorschriften, die meisten wichtigen Bundesgesetze Sicherung des Mitwirkungsrechtes des Bundesrates; aller Zustimmungsgesetze)

Einfache Gesetze Alle brigen Gesetze, fr die im Grundgesetz nicht ausdrcklich die Zustimmung des Bundesrates vorgesehen ist - Bundesrat kann Einspruch einlegen Bundestag kann mit erneuter Abstimmung mit Mehrheit seiner Mitglieder diesen Einspruch zurckweisen - Vermittlungsausschuss: Siehe Blatt Verkndigung und Ausfertigung Fachminister, Bundeskanzler und Bundesprsident unterzeichnen das fertige Gesetz

Positive Aspekte der Gesetzgebung (zentrale Form des Regierens) ~ Der Gesetzgebungsprozess ist zur Herausarbeitung der typischen Merkmale und Strukturen des Regierungsprozesses besonders geeignet, weil: alle Verfassungsorgane daran in fr sie typischer Weise beteiligt sind, alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen versuchen, darauf Einfluss zu nehmen, im Rahmen eines institutionalisierten Verfahrens politische Handlungsspielrume unterschiedlich genutzt werden knnen Politische Entscheidungen knnen an vielen Stellen in diesem Ablauf Platz haben: Sie fallen vor allem - im Entschluss der Regierung (der Fraktionen) oder teilweise auch im Einvernehmen der beiden - in Phase der Vorbereitung eines Entwurfs (Ministerialbrokratie, Gesprche zwischen Vertretern von Verbnden, Referenten und polit. Spitze) - im Aushandeln von Kompromissen im Vermittlungsausschuss, wo Regierungsmehrheit, Opposition und Bundesratsmehrheit (oft) darauf angewiesen sind ein Einvernehmen herzustellen Oft gut durchdachte Gesetze Lnder haben ein Mitspracherecht, (Landesregierungen zu whlen ist also sinnvoll) Mitwirkung von Brgern bei der Gesetzgebung (Verband, Partei, Petitionsausschuss) Arbeit in der ffentlichkeit ( Bis auf Vermittlungsausschuss: Transparenz)

Negativ: Vor allem - langwieriges Verfahren, keine spontanen Entscheidungen sind mglich - Kompromissgesetze, da viele Interessen mitspielen

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Das Bundesverfassungsgericht:

Zusammensetzung / Wahl: 2 Senate (1. Senat: Grundrechtssenat 2. Senat: Staatsrechtssenat) mit je 8 Richtern je zur Hlfte gewhlt von Wahlausschssen von Bundesrat und Bundestag. Amtsdauer der Richter 12 Jahre (hchstens bis zum 68. Lebensjahr) Richter sind nur in Ausnahmefllen (z.B. bei Befangenheit) austauschbar. Wiederwahl nicht zulssig. Obwohl die Richter von Fraktionen / Parteien vorgeschlagen werden, zhlt bei der Richterwahl vor allem die fachliche Qualifikation. Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts drfen weder Organen der Legislative noch Organen der Exekutive des Bundes oder der Lnder angehren. Die Kandidaten mssen jeweils mit 2/3-Mehrheit gewhlt werden. (verweigert den fanatischen Parteigngern den Zugang) Whlbar ist, wer mindestens 40 Jahre alt ist und eine volle juristische Ausbildung besitzt.

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Die Bedeutung des Gerichtes macht die Besetzung der Richterstelle zu einem Politikum. Gericht und Verfassungsorgan: -

Kann jeden Akt der gesetzgebenden Gewalt auf Verfassungsmigkeit berprfen erhalten grundstzliche und allgemein formulierte Regeln Muss das Grundgesetz rechtsbindlich interpretieren Grundgesetz muss stndig neu ausgelegt werden und dem gesellschaftlichen Wandel entsprechend weiterentwickelt werden. Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen brigen Verfassungsorganen gegenber selbststndiger und unabhngiger Gerichtshof des Bundes. Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen. Entscheidung fr Verfassungsmigkeiten von Parteien / ggf. Parteiverbot gibt ungefragt Hinweise, wie es in bestimmten Fragen denkt. bereinstimmung von Gesetzen und Vertrgen werden festgestellt und es besttigt (in der Regel), was die Politik entschieden hat.. Klagen richten sich nur gegen bestehendes Recht oder Regierungsentscheidungen. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet unter anderem...-

ber Verfassungsbeschwerden ber Streitigkeiten zwischen Bundesorganen oder zwischen Bund und Lndern (Organstreitigkeiten) ber die Vereinbarkeit von Bundes- oder Landesrecht mit dem Grundgesetz (Normenkontrollverfahren) ber die Verfassungswidrigkeit von Parteien.

Verfassungsbeschwerde: Jeder Brger kann mit einer Verfassungsbeschwerde das Gericht anrufen, der glaubt, durch die ffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt zu sein. (Missbrauchsfllen: 2600 Gebhr) Verfassungsbeschwerde kann erst dann eingelegt werden, wenn der Rechtsweg ausgeschpft ist. Kann angenommen oder abgelehnt werden.

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Kammern, die mit je 3 Bundesverfassungsrichtern besetzt sind, prfen jede eingereichte Beschwerde auf ihre Zulssigkeit (nur 2,7% aller Verfassungsbeschwerden waren erfolgreich).

Normenkontrolle: Konkrete Normenkontrolle: Wenn ein Gericht zur berzeugung gelang, dass das anzuwendende Gesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, muss es die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht einholen.

Abstrakte Normenkontrolle: Auf Antrag des Bundes- / Landesregierung oder mindestens eines Drittel des Bundestagsabgeordneten, prft das Bundesverfassungsgericht, ob Bundesrecht oder Landesrecht mit dem Grundgesetz bereinstimmt, bevor das Gesetz in einem konkreten Fall angewendet worden ist.

Aufgaben:-

Hter und Interpret der Verfassung in den Streitfragen ber deren Auslegung und Anwendung. Wird nur ttig, wenn es gerufen wird. (Kann nicht durch Eigeninitiative zum berorgan der anderen Verfassungsorgane werden) Balance zwischen Rechtsinterpretation und polit. Wertung. Feststellung von Verfassungswidrigkeiten bei Regelung oder deren verfassungskonforme Auslegung. Interesse der ffentlichkeit an umstrittenen Entscheidungen Urteile werden von verschiedenen polit. Richtungen akzeptiert. Unparteiische Entscheidungen!

Recht und Politik:-

groes Ma an Respekt und Ansehen: Vertrauen der Brger aber Kritik: Es urteile ber Fragen, die eigentlich in die Kompetenz des Bundestags fallen Es politisiere die Justiz und verrechtliche die Politik. Opposition der jeweiligen Regierung versuchen ihre parlamentarischen unterlegenen Auffassung durch den Gang nach Karlsruhe mglichst doch noch zum Siege zu verhelfen. (2/3 der abstrakten Normenkontrollverfahren und Organstreitverfahren gehen auf oppositionelle Klagen zurck). Es steht fest, dass die personelle Besetzung des Bundesverfassungsgerichts von parteipolitischen Krften bestimmt wird und sich in vielen Urteilen auch politische Konstellationen widerspiegeln.

3 wesentliche Effekte des Bundesverfassungsgerichts fr den politischen Prozess in Deutschland:

1.

Stabilisierende Funktion (Hat sich als verfassungshtende Institution und Macht begrenzende Schranke bewhrt) Hohe Vertrauenswerte kommen der Demokratie zugute. Schrnkt die ausgreifende Reichweite seiner Judikatur den Spielraum der parlamentarischen Mehrheit bedenklich ein. Problematik:

2.

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Vorrauseilendem Gehorsam des Gesetzesgebers gegenber dem Verfassungsgerichtlichen Vormund. Neigung unangenehme Entscheidungen dem Bundesverfassungsgericht zu berlassen. 3. Das Gericht kommt in Allgemeinen zu Kompromisshaften Urteilen, nahe der polit. Mitte.

Bundesverfassungsgerichtsgesetz: Absichten:-

Unabhngigkeit der Richter sichern. Autoritt des Gerichtes zu sichern politisch Einseitige Besetzung der beiden Senate vermeiden.

Parteiverbot: Freiheitlich-demokratische Grundordnung (BverfGE 2) :-

die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persnlichkeit, auf Leben und freie Entfaltung. die Volkssouvernitt die Gewaltenteilung die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzesmigkeit der Regierung, die Unabhngigkeit der Gerichte, das Mehrheitsprinzip die Chancengleichheit fr alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmige Bildung und Ausbung einer Opposition.

Parteiverbote nach dem Artikel 21:-

1952 Nazistische Sozialistische Reichspartei (SRP) 1956 Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)

Fr ein Parteiverbot gelten folgende Regeln:-

Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, oder wenn die Partei auf das Gebiet eines Landes beschrnkt ist die Landesregierung. Die Entscheidung trifft das Bundesverfassungsgericht; das Urteil hat Gesetzeskraft. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht hat die Auflsung der Partei und das Verbot, Ersatzorganisationen zu schaffen zur Folge.

Was spricht dafr, dass ein neues Verfahren wiederaufgenommen wird? Ein Zeichen wird gesetzt, dass Politik und Justiz nicht die Augen verschlieen. Populistische Aufmrsche vor geschichtstrchtigen Orten und Symbolen knnen durch die Behrden leichter verboten werden. Das Bild des heutigen Deutschlands im Ausland wird nicht weiter gefhrdet. Rechtsextreme Parteien nehmen nicht mehr an der staatlichen Parteifinanzierung teil.

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Die von der NPD erstrebte neue Ordnung sei unmittelbar gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet. entspricht den Vorraussetzungen zum Parteiverbot. Der NPD wird der organisatorische Rahmen der Partei zur Verbreitung zur Verbreitung dieser antisemitischen Meinung zu genommen. Pflicht zum Verbotsantrag und somit zum Handeln: Gerade die Nichteinleitung eines Verbotsantrags und Verfahrens bewirkt, entsprechend dem ursprnglichen Sinne des Grundgesetzes, dass diese (extremistische) Partei als verfassungsmig gilt. Denn andernfalls wre ja nach Artikel 21 ein Verfahren gegen die Partei einzuleiten. Keine Parteienfinanzierung durch den Staat. (Durch die Erstattungskosten von Millionenhhe fr den Wahlkampf wurde die NPD gestrkt.) Klarheit ber die Verfassungsmigkeit der Partei schaffen. Historischer Hintergrund: Weimarer Republik - 1933 gelang es den Nationalsozialisten ohne Versto gegen den Wortlaut der Verfassung die Entwicklung der Diktatur einzuleiten. Kein Einfluss auf polit. Entscheidung Schultz vor direkter Einflussnahme.

Was spricht dagegen, dass eine neues Verfahren wiederaufgenommen wird?

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Die Gruppierung verschwindet im Untergrund - keine aktive Kontrolle der Tendenzen mehr - Illegalitt = keine Beschrnkung auf legale Mittel mehr; die Bereitschaft Gewalt einzusetzen steigt. Die Gruppierung ist nicht die einzige Partei mit rassistischen Tendenzen; Anhnger und Organisatoren der verbotenen Partei finden sich in mehreren Parteien/Organisationen wieder. Deutscher Rassismus hngt nicht an einer oder mehreren Parteien / Gruppierungen; er ist in Teilen der Bevlkerung verwurzelt. Gefahr eines abschlgigen Beschlusses des BVerfG: Wird die NPD trotz Antrages nicht verboten, fhrt dies einerseits zur Einsicht, dass polit. System scheinbar machtlos dasteht und andererseits werden die rechten Ansichten und Mitglieder mrtyrisiert. Keine Kontrolle mehr ber Inhalte und Verbreitung. Grundrechte Meinungsfreiheit Versammlungsfreiheit.

Parteiverbot am Beispiel der NPD: NPD: Seit der Grndung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) am 14. November 64 gehren die vlkische Idee von Staat, Reich und Nation, die Ideologie der Volksgemeinschaft, Antisemitismus und Rassismus, die Verherrlichung der NS-Zeit, die Relativierung der deutschen Geschichte und der Kriegsschuld zu zentralen Eckpunkten des Parteiprogramms. Ein paar Fakten zur NPD und dem Verfahren:-

Anfang 2001 beantragen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beim Verfassungsgericht ein Verbot der NPD. Antragsteller sind mehrheitlich der Auffassung, dass das von den Verfassungsbehrden gesammelte Material ausreicht und den Kriterien der Rechtssprechung nach Art 21. entspricht. Erst durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik erwachte die einflusslose Partei zu neuem politischen Leben.

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ca. 6000 bis 7000 Mitglieder, Bundesweit unter 1 % Ernsthafte Bedrohung der Bundesrepublik oder der deutschen Demokratie? Funktion der NPD als Nahtstelle zum gewaltbereiten Spektrum Nebuls. Gelegentliche Entgleisungen oder Straftaten von einzelnen Parteimitgliedern oder Anhngern, reichen nicht aus. Belege fr eine direkte Anweisung zu Straftaten durch NPD gibt es nicht. Beweislage sehr schwierig. Kriterium kann aber sein: Systematische Missachtung des Gleichheitsgrundsatzes und der Menschrechte, zusammen mit anderen Versten. Mit der NPD wrde eine Konkurrenzpartei der DVU und der Republikaner wegfallen. Ohne Konkurrenz knnten die DVU oder die Republikaner leichter die 5 % Hrde schaffen.

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Bundesverfassungsgericht:-

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Der zweite Senat wre durch ein Parteiverbotprozess ber Monate hin lahm gelegt. (KPD Verbot: 52 Verhandlungstage; Normal: 5 Tage im Jahr; Bis zum KPD Verbot vergingen 5 Jahre Risiko) Anders als damals, drfen die Bundesverfassungsrichter nicht mehr wiedergewhlt werden. Amtszeit endet nach 12 Jahren. Wenn es nur noch 6 Senatsrichter von 8 sind Beschlussunfhig. Aber in den nchsten Jahren scheiden 3 Senatsrichter aus Prozess msste neu aufgerollt werden Arbeit wre vergebens. In normalen langwierigen Gerichtsverfahren, ist es blich, dass der Prozess mit Ersatzrichtern beginnt. Schwachstelle im hchsten deutschen Gericht. Mglichkeit: Solange kein Nachfolger gewhlt ist, kann ein Verfassungsrichter auch noch nach seinem eigentlichen Amtsende im Dienst bleiben. Aber: Rechtsstaatlich uerst bedenklich.

Wenig Chancen auf Erfolg des Verbotes, da...-

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NPD unternimmt schon jetzt alle Anstrengungen, einem mglichen Verbot die Grundlage zu entziehen. (Internet-Seiten werden gesubert, keine Aufmrsche durch die NPD angemeldet.) Verfahren birgt auch rechtsstaatliche Probleme: Gewisse Quellen, die Beweise gegen die NPD liefern knnen aus Geheimhaltungsgrnden nicht offen gelegt werden. (V-Leute des Verfassungsschutz: Um sie vor Racheakte zu schtzen werden sie nicht preisgegeben, zudem sollen sie weiter Informationen ber die NPD liefern) Nicht die unmittelbaren Zeugen werden dem Gericht ber die Beobachtungen berichten, sondern so genannte Zeugen vom Hrensagen berprfung der Glaubwrdigkeit unmglich.

Wehrhafte Demokratie (geprgt wurde der Begriff 1937 von dem emigrierten Verfassungsrechtler Karl Lwenstein) Artikel 21 Abs 2: Parteien, die sich nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhnger darauf

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ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeintrchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefhrden, sind verfassungswidrig. ber die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Verbnde, Brgerinitiativen, Parteien (Siehe Bltter).

Interessenverbnde (Artikel 9) (pressure groups):

Definition: freiwillige Vereinigungen gleichgesinnter Mitglieder, um gemeinsame Belange zu bearbeiten und gemeinsame Interessen durchzusetzen; Trger knnen (juristische) Personen oder Krperschaften sein. Vor allem Verbnde der Wirtschaft (Arbeitgeberverbnde und Gewerkschaften) versuchen ber Lobbyarbeit ihren Einfluss auf die Politik geltend zu machen.-

Lobbyliste: Die Spitzenverbnde mit bundespolitischen Interessen haben sich in eine Liste eintragen lassen. Man kann die Ttigkeitsfelder in 5 Gruppen einteilen.-

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Vereinigungen Vereinigungen Vereinigungen Vereinigungen Vereinigungen

im Wirtschaftsleben und in der Arbeitswelt mit sozialen Zielen im Berech Freizeit und Erholung im Bereich Kultur und Wissenschaft mit ideellen und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen.

Funktion der Interessenverbnde:-

Sie fassen die unterschiedlichen Interessen ihrer Mitglieder zusammen, formulieren konkrete Forderungen und versuchen ihre Ziele mit wirkungsvollen Mitteln durchzusetzen.

Nehmen die spezifischen Interessen ihrer Mitglieder wahr und bringen sie in den politischen Entscheidungsprozess ein.

Mittel zur Wahrnehmung der Verbandsinteressen im politischen Willensbildungsprozess:-

gegenber den Parteien:-

Mitgliedschaft von Verbandsmitgliedern in politischen Parteien; Mobilisierung von Whlern, materielle (finanzielle) Wahlhilfe immaterielle Wahlhilfe (Z.B Aufruf) Spenden an Parteien zur allgemeinen Parteifinanzierung.

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gegenber dem Parlament:-

Verbandsmitglieder und Verbandsfunktionre als Abgeordnete, Lobbyismus: Vorsprache bei Abgeordneten

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Hearings;

gegenber der Regierung:-

Vorsprache mit Gutachtenerstellung bei der Ministerialbrokratie, Kontakte mit Regierungschef und Ministern.

Adressaten der Einflussnahme sind:-

Die ffentlichkeit Parteien Parlamente Regierung und Brokratie Organe der Europischen Union.

Rechtliche Regelung:-

Interessenvertreter knnen von Ausschssen des Bundestages um Stellungsnahme gebeten werden Ministerien sind gehalten, bei der Vorbereitung von Gesetzen, Vertreter der Spitzenverbnde hinzuzuziehen

Chancen und Probleme des Verbandswesen:

Chancen-

Probleme

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Schlagkraft durch hohen Organisationsgrad und dem Vertretungsmonopol Vertritt nur Mini Interessen der Gesellschaft knnen radikal auftreten. verfgen ber eine groe Finanzkraft, weil hinter ihnen profitable Unternehmen stehen. Gelder knnen zielsicher eingesetzt werden. Sie sind durchsetzungsfhig und verfgen ber Fachwissen. Meinungsvielfalt (Pluralismus) Verschiedene Interessen knnen durchgesetzt werden. Ermglichung der Kommunikation zwischen Staat und Brgern Kompetenz / Sachverstand politische Partizipation

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wachsende Individualisierung Funktionre der Verbnde mischen in der Gesetzgebung mit. Minderheiten versuchen ihre Interessen gegen Mehrheit durchsetzen. Zu enge Verbindung zu Parteien und Verbnden (2/3 der Parlamentarier) (Patronage = mterhufung) Verbnde vertreten ihre eigenen Interessen und nicht das Gemeinwohl Verbnde verkaufen ihr Stimmen (Spenden, Bestechung). Staat driftet in die Handlungsunfhigkeit. Einmischung auf Ebenen, fr die sie nicht zustndig sind, Sicherung einer Platzes auf der Landesliste Keine Transparenz der Organisationsstruktur Knnen ihre Interessen mit unterschiedlich starken finanziellen Mitteln durchsetzen Demokratie?? Keine Transparenz der Kassenfhrung.

Pluralismus: die Form eines politischen Gemeinwesens, das in seinem Staats- und Sozialgefge ein Hchstma autonomer Gestaltungsmglichkeiten gewhrleistet, dadurch, dass alle Werte und Ideen toleriert werden, soweit sie den Pluralismus als solchen nicht gefhrden, und alle individuellen und korporativen Grundrechte (Religionsfreiheit, Pressefreiheit, Koalitionsrecht, Versammlungsfreiheit, Petitionsrecht u.

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a.) als Grundlage eigenstndiger Willensbildung und Entscheidungsbefugnis garantiert und tatschlich respektiert werden. Im pluralistischen Gemeinwesen ist der Staat in seiner Macht begrenzt (Gewaltenteilung) und zur Beachtung und Sicherung der sozialen Realitt autonomer Gruppenwillen (Kirchen, Gewerkschaften, Parteien u. a.) verpflichtet. Grundprinzip ist das Recht auf Opposition. Man unterscheidet den Gruppengeschlossenen Pluralismus (Stndestaat), in dem keine Individual-, sondern lediglich Korporationsrechte bestehen, vom gruppenoffenen Pluralismus, in dem der Einzelbrger seine Gruppenzugehrigkeit prinzipiell frei whlen kann Pluralismuskritik:-

Es gibt Interessen schwcherer Gruppen, die schwer organisierbar und durchsetzbar sind. Kurzfristige Interessen setzen sich leichter durch, als langfristige (z.B. Erhaltung von Arbeitspltzen vor Umweltschutz.) Neue Interessen sind gegenber alten und organisierten schwer durchzusetzen. Je allgemeiner Interessen sind, umso schwerer sind sie organisierbar (z.B. Verbraucherinteressen).

Brgerinitiativen: Definition: Zusammenschlsse von Personen auerhalb der herkmmlichen Vereine, Parteien und Interessenverbnde, die - meist auf lokaler Ebene - Missstnde beseitigen oder Verbesserungen gegenber ffentlichen Stellen durchsetzen wollen, besonders in den Bereichen Erziehungs- und Bildungswesen, Verkehr und Umweltschutz.-

Urdemokratisch: Als gemeinsame Initiativen von Brgern zur Vertretung bestimmter Anliegen gegenber Verwaltung oder politischen Organgen gibt es sie, seit es demokratische Freiheiten, Koalitions- und Petitionsrecht gibt.

Chancen und Probleme der Brgerinitiative: Chancen Probleme

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Sie knnen das dauerhafte Engagement in Verbnden und Parteien ergnzen, aber nicht ersetzen. Brger knnen ihr Interesse geltend machen. Knnen die Entscheidungskompetenz von Politikern in Frage stellen Kontrolle

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Sobald die Brgerinitiative nicht nur wie die Verbnde versuchen, ihre Interessen geltend zu machen und politischen Druck auszuben, sondern versuchen ihr Recht auf Mitbestimmung geltend zu machen Konflikt Beanspruchen Entscheidungskompetenz, die demokratisch gewhlten Organen zukommen. Minderheitsinteressen gegen Mehrheitsinteressen Je allgemeiner die Interesse ist, umso schwieriger ist es, sie durchzusetzen. Bei Ausbung von politischen Druck der Brgerinitiativen: - Konflikt der Legitimation. Brgerinitiativen werfen den Parteien vor, dass sie nicht das Fachwissen haben. Kompetenz? Streitigkeit um die Definition von Allgemeinwohl. Wer handelt nun im29

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Allgemeinwohl? Parteien setzen sich fr das Allgemeinwohl ein. Brgerinitiativen: Allgemeinwohl auf lokaler Ebene Minderheitenschutz.

Verbnde Der Anfang vom Ende der Demokratie?! 1. Wie stehen die Begriffe Pluralismus und Verbnde im Zusammenhang? Die Aktivitt einer Vielzahl von Verbnden ist Ausdruck des Pluralismus unserer Gesellschaft; sie ist ein Element freiheitlicher Meinungs- und Willensbildung und sie ist grundrechtlich geschtzt. 2. Was kann man aus den beiden Geschftsordnungen GGO und GOBReg herausarbeiten in Bezug auf die Interessenverbnde Belege aus dem Text!? Ministerien verkehren grundstzlich nur mit Zentral- oder Gesamtverbnden. Verbnde, deren Wirkungskreis sich nicht ber das gesamte Bundesgebiet erstreckt, sind im Allgemeinen nicht heranzuziehen.

3.

Welche Hauptkritikpunkte zum Verbandswesen werden insgesamt diskutiert und welche Forderungen knnten sich hieraus ergeben? Einfluss zu gro (auf Politik), mssen strker kontrolliert werden. Sind sie gengend demokratisch? Staatsorgane gegenber dem Verbandswesen zu schwach. Kurzfristige Interessen setzen sich eher durch, als langfristige, je allgemeiner die Interesse, desto schwieriger wird sie zu organisieren. - Keine Trennung von politischen mtern und Verbandsttigkeiten. - Minderheiten setzen sich durch, was nicht unbedingt frs Allgemeinwohl ist.

4.

Bringen sie folgende Begriffe in einen sinnvollen Zusammenhang: Gemeinwohl Pluralismus ffentliche mter Elitenpluralismus Pluralismuskritik. Pluralismus in ffentlichen mtern dient zum Gemeinwohl. In den mtern sind sie allerdings nur Eliten, was dem Ansatz zur Pluralismuskritik bietet.. Elitenpluralismus: Es werden nur die Interessen groer Verbnde vertreten. Kleinere Verbnde kommen nicht dagegen an.

5.

Erlutern sie, was man unter Korporatismus versteht. Soll ausdrcken, dass Verbnde nicht nur als gesellschaftliche Krfte Einfluss auf Staat und Politik ausben, sondern vielmehr selbst auch ffentliche Funktionen wahrnehmen.

6.

Was verspricht man sich von korporatistischen Einrichtungen und was verspricht aus politischer Sicht gegen diese Idee? - soziale Leistungen helfen gut - Trennung von Staat und Gesellschaft nicht mehr gewhrleistet schlecht. Verbnde ben nicht nur als Gesellschaftliche Krfte Einfluss auf den Staat und

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Politik, sondern nehmen auch ffentlichen Einfluss. 7. Erarbeiten sie das aktuelle Beispiel Bndnis fr Arbeit, indem sie auf folgende Punkte achten: Verhandlungspartner / Idee / Verhandlungspunkte / Problempunkte / Kritik Versuchen sie aus dem Beispiel heraus eine eigene Position zu entwickeln zum Thema Korporatismus bzw. Pluralismus. Verhandlungspartner: Staat, Verband und Gewerkschaften Idee: Staat als Moderator Verhandlungspunkte: Problempunkte: Kritik: Freiheit des Brgers wird eingeschrnkt. - Verkrzung der Lebensarbeitszeit - Bestnde Abbau Verbnde wollen sich einmischen.

Parteien: (Wiederholung Buch S. 156ff.)

Verhltnis zwischen Brgerinitiativen / Verbnden und Parteien: (S.109)

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Ziele

Aufgaben und Funktionen

Verankerung im politischen System

Aufbau und Finanzierung

Einflussmglichkeiten

-

Parteien

-

Regierung des Vertretung des Staates Interessenvertretung Volkes des Volkes

siehe Grundgesetz Artikel 21

-

demokratische Struktur Parteien offen fr alle Brger Mitgliederbeitrge staatliche Mittel Spenden

Regierungsparteien bestimmen die Gesetzgebung.

Brgerinitiativen

Sie wollen zumeist auf lokaler Ebene Missstnde beseitigen

Sie mobilisieren die ffentlichkeit und ben Druck auf Behrden aus. Selbsthilfe (Frauenhuser) (neue soziale Bewegung)

-

Parteien schalten sich oft ein, Presseerklrung, Anfragen an die Verwaltungen

-

Einzelne Brger schlieen sich zu einer Brgerinitiative zusammen um Missstnde zu bekmpfen. Private Finanzierung (ffentlichkeitsarbeit)

-

-

ffentlichkeitsarbeit (Presse Medium) (Mobilisierung der ffentlichkeit) Druck auf Behrden (Blockade, Sit ins, Mahnwache)

-

Verbnde

-

Durchsetzung der eigenen Interessen Besitz wahren Einschnitte verhindern

Organisieren und Vertreten die idealen und materiellen Interessen ihrer Mitglieder

-

Artikel 9 Lobbyisten beim Prsidenten des Bundestags

-

Mitgliederbeitrge Spenden

-

durch Medien Demonstrationen pers. Kontakte Streiks viele Parlamentarier

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Merkmale

Strken-

Schwchen

Situation der BRD

Parteien

demokratische Struktur

direkter Einfluss auf Gesetzesgebung

-

undurchsichtige Finanzierung Abhngigkeit von Medien Viele Interessen zufrieden stellen.

-

Mehr Parteien System

-

-

Brgerinitiativen-

-

die Konzentration auf ein begrenztes Ziel (onepurpose organisation) Die Fhigkeit, kurzfristig Anhnger in hohem Mae zu mobilisieren ( persnliche Betroffenheit) die Rekrutierung aus den Mittelschichten und hherem Einkommens- und Bildungsniveau Massenaktion gegen Groprojekte.

-

Sie knnen das dauerhafte Engagement in Verbnden und Parteien ergnzen (aber nicht ersetzen)

-

-

Minderheitsinteressen gegen Mehrheitsinteressen Problematisch, wenn sie Entscheidungskompetenz beanspruchen, die demokratisch gewhlten Organen zukommen. Dabei Gewalt anwenden.

Neue Soziale Bewegung Ende der 70-er Jahre: gehufte Bildung Grner und alternativen Parteien 1980 Die Grnen Durch Einfluss der Westparteien 1990 Einbung des Einlusses.

-

Verbnde

-

viele Mitglieder

-

Groer Einfluss auf die Mitglieder Verbnde werden nicht berwacht Unabhngigkeit

-

geraten oft in Kritik; kein direkter Einfluss

Fast jeder ist in einem Verband.

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5.

Identitts- und Konkurrenztheorie Identittstheorie (Inhaltsorientierung)-

Vergleich

Konkurrenztheorie (Spielregeln)-

Menschenbild

vllige Gleichheit Schutz der Person Einstimmigkeit, aber Bewahrung der Freiheit. Gehorsam gegenber dem Gemeinwohl

-

-

-

Gesellschaftsauffassung

Die Parteimeinungen werden unterdrckt

-

-

-

Staatsauffassung-

Identitt zwischen Herrschenden und Beherrschten mssen gleich sein. Der Staat fhrt den Willen des Volkes aus.

-

-

-

Kritik-

totalitre Demokratie Erziehungsdiktatur (Aufzwingen von Denkwesen). Zwanghafte Gemeinwohlorientierung.

-

Privateigentum Individuum hat die Mglichkeit selbst seine privaten Interessen zu frdern unter der Bedingung dass es die Grenzen respektiert. individuelle Freiheit freie unbehinderte Konkurrenz um freie Stimmen keinen gemeinsamen Willen. Konkurrenz der Interessen und Kompromisse (Starke Meinung setzt sich durch) Das Wohl des Einzelnen hilft der Gemeinschaft. Pluralismus, liberale Demokratie parlamentarisches Reprsentativ systematische Kompromisse durch den Staat Konkurrenz der Unternehmergruppen flieen in die Partei ein. Hinnahme des gesellschaftlichen Status quo Vertrauen auf Eliten reiner Pragmatismus Gleichgltigkeit gegenber Werten. Vorherrschen von Privatinteressen.

Die Einzelnen Organe: (Siehe Bltter) Begriffe: Zustimmungsgesetz:-

Gesetze, die die Verfassung ndern. Gesetze, die Auswirkungen auf die Finanzen der Lnder haben. Gesetze, die von den Lndern auszufhren sind.

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Einfache Gesetze: Einfache Gesetze sind alle brigen Gesetze, fr die im Grundgesetz nicht ausdrcklich die Zustimmung des Bundesrates vorgesehen ist.

Massenmedien und Demokratie:(Da wir damals die Massenmedien nicht ausfhrlich besprochen haben, sind die folgenden Punkte zum Verstndnis etwas ausfhrlicher gehalten)

Art 5 GG Jeder hat das Recht seine Meinung ber alle Medien frei zu verbreiten. Dies gilt fr Presse Hrfunk, Fernsehen, Filme, Bcher, Flugbltter und Neue Technologien wie z.B. das Internet. Das Grundgesetz verbietet eine Zensur! Jedoch setzt es allerdings dort Schranken, wo Gesetze, Jugendschutz oder persnliche Ehre verletzt werden. Es gibt keine staatliches (Regierungs-) Fernsehen oder eine vom Staat gelenkte Presse, wie in der DDR oder zur Zeit des Dritten Reiches. Massenmedien sind zumeist privatwirtschaftlich organisiert Ausnahmen: ARD, ZDF etc. ffentlich rechtlich (D.h sie sind weder privatwirtschaftlich noch staatlich und haben im besonderen Mae den Auftrag, die Brger objektiv ausgewogen und umfassen zu berichten. Um diesen Auftrag zu entsprechen haben sie eine spezielle Struktur. Vertreter aller relevanten gesellschaftlichen Gruppen, wie z.B, Gewerkschaften, Unternehmen, Kirchen, jdische Organisationen, Sportverbnde, aber auch Parteien, bilden die Ausichts- und Lenkungsgremien. Es wird dadurch verhindert, dass das Programm einseitig zugunsten einer Gruppe wird. Finanzierung dieser Sender erfolgt durch Gebhren / Werbeeinnahmen. Privatwirtschaftlich organisierten Fernseh- und Hrfunksender: finanzieren sich ausschlielich durch Werbeeinnahmen und wirtschaften wie eine normale" Firma, die mit dem Verkauf ihrer Produkte grtmgliche Erlse erzielen mchte. Dies tritt dann ein, wenn hohe Werbeeinnahmen im Kontext von Sendungen mit groer Zuschauerzahl erzielt werden, die also hohe Einschaltquoten" bringen. Es leuchtet ein, dass daher Inhalte von Sendungen, die nur von einer Minderheit gesehen werden, wie z. B. Kultursendungen, kaum in den Programmen der Privatsender auftauchen.

Aufgaben die Massenmedien

Medium" Mittel" und im weiteren Sinne Mittler" zwischen den Brgern und der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Politik:

Die Massenmedien liefern den Brgern Informationen aus Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft. Umgekehrt erhalten z. B. die Politiker Informationen ber Probleme und Ansichten der Brger zu einzelnen Fragen. Die Medien liefern neben der Information Kritik und Meinungen; sie bieten teilweise eine Plattform fr die Darlegung unterschiedlicher (politischer) Auffassungen, sodass sich Brger daran orientieren knnen. Die Medien ben eine Filterfunktion" aus. Die Nachrichtenflle ist so gro, dass eine Auswahl der Sendeinhalte getroffen werden muss. Hierbei knnen sich Probleme z.B. bei der Nachrichtenauswahl zeigen, weil sich bestimmte Meldungen besser verkaufen lassen und damit eine hhere Einschaltquote erzielt werden kann. Die Brger erwarten, dass die Medien Missstnde in Staat und Gesellschaft aufdecken, allerdings ohne die Intimsphre von Personen zu verletzen.

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Politiker betrachten die Medien als wichtiges Instrument, ihre Parteiprogramme und aktuellen Positionen aber auch sich selbst dem Brger zu vermitteln. Fr die Wirtschaft sind die Medien mittlerweile unabdingbar, um Produkte zu vermarkten. Schlielich beeinflussen die Medien durch die Art und den Umfang von Darbietungen die Einstellung der Brger unter anderem auch zu politischen Problemen.

Bis 1984 verfgten ARD und ZDF mit ihren Radio- und Fernsehprogrammen ber ein Monopol. Seit 1984 drfen in Deutschland auch private Anbieter Hrfunk und Fernsehen ausstrahlen

Die Fernsehlandschaft" in Deutschland stellt sich in etwa wie folgt dar:

ffentlich-rechtliche Anbieter: ARD, ZDF, ARTE, Phnix, 3 st, Kinderkanal; 3. Programme: N 3, B 3, HR 3, WDR, SWF, ORB, MDR Private Anbieter: RTL, RTL 2, Super RTL, VOX; ST l, Pro 7, DF l, DSF Auslndische Anbieter: ORF, DSF, TV 5, BBC, NBC, MTV u. a.

Eine hnliche Struktur zeigt sich beim Hrfunk mit einer Zweiteilung in ffentlichrechtliche und private Anstalten.

Da die Produktion von Fernsehsendungen sehr kostspielig ist, knnen sich dies wenige Unternehmen leisten. Die vielen privaten Sender gehren daher nur einigen Konzernen, meist groen Unternehmenszusammenschlssen, sodass es auch in diesem Bereich zu einer Konzentration kommt. Einige Firmen sind teilweise auch ber Tochterfirmen miteinander verbunden, teilweise sind auch groe auslndische Eigentmer in der deutschen Fernsehlandschaft" ttig. Zwischen den einzelnen Sendern/Sendergruppen existiert ein z.T. harter Konkurrenzkampf, bei dem es darum geht, so viele Zuschauer wie mglich zu gewinnen, um der werbetreibenden Wirtschaft eine breite Plattform zu bieten. Dies hat dazu gefhrt, dass viele Sendungen inhaltlich und in der ueren Form so gestaltet werden, dass die vermeintlichen oder tatschlichen Zuschauerwnsche mglichst genau getroffen werden.

Kritiker sehen im Vergleich mit dem Standard der ARD und des ZDF der 60er und 70erJahre eine sehr deutliche Qualittsminderung und Verflachung politischer Beitrge, Verschiebung anspruchsvoller Sendungen auf ungnstige Tageszeiten, Dominanz anspruchsloser Unterhaltung, Ausblendung der Kultur. Hinzu kommt nach Meinung von Beobachtern die Tendenz bei ARD und ZDF, diesem Trend zu folgen, um keine Zuschauer zu verlieren.

Da mittlerweile das Fernsehen die dominante Rolle bei den Massenmedien spielt, ist fr das politische System die Frage wichtig, ob sich die mglicherweise negativen Tendenzen in der Fernsehkultur auch auf den politischen Bereich auswirken. Dieses Problem mgen die folgenden Fragen illustrieren:

Ist der politische Pluralismus hinreichend gewahrt, wenn es z. B. bei den privaten Anbietern nur zwei groe Unternehmensgruppen gibt? Wie wirkt sich die Dominanz des Fernsehens aus, wenn Politik berwiegend nur noch ber den Bildschirm vermittelt wird? Hat die Telekratie", die Herrschaft des Fernsehens", Auswirkungen auf die Auswahl des Fhrungspersonals bei den Parteien bzw. auf die Auswahl der Sachthemen, mit denen sich die Politik beschftigt? Welchen Stellenwert hat die Politik in den Medien angesichts der Dominanz des Unterhaltungssektors?

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Werden Ereignisse/Probleme unzulssig vereinfacht und nur noch ber Personen vermittelt? Erlangen nicht eher unwichtige Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen in fernen Weltgegenden) einen hohen Stellenwert, weil sie telegen" sind? Neben dem Fernsehen spielen Zeitungen als Massenmedium eine wichtige Rolle. Erscheinungsbild und Leserschaft sind dabei recht unterschiedlich. Politisch bedeutsam sind die berregionalen Tageszeitungen wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Sddeutsche Zeitung, Die Welt und die Frankfurter Rundschau. In den meisten Regionen verfgen Regionalzeitungen ber eine groe Stammleserschaft. Tglich erscheinen die so genannten Boulevard-Bltter" (z.B. Bild, Express, BZ), sonntags vor allem die Bild am Sonntag" und die Welt am Sonntag". In vielen Stdten und Regionen existieren Zeitungen, die sich nur durch Werbung finanzieren, an alle Haushalte verteilt werden und teilweise (regional)politische Meldungen bringen. Eine weitere Kategorie bilden die Wochenzeitungen/Wochenmagazine (z.B. Die Zeit, Rheinischer Merkur, Die Woche, Der Spiegel, Focus). Sie decken ein breites Spektrum des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens ab und konzentrieren sich eher auf weniger tagesaktuelle, aber langfristige Tendenzen und Strukturen. Alle Zeitungen sind meinungsbildend, indem sie ber Politik berichten und reflektieren. Fr die breite Masse der Bevlkerung spielen dabei die regionalen Tageszeitungen und einzelne Boulevard-Bltter eine groe Rolle.

Die berregionalen Tageszeitungen dagegen werden eher von den Mittel- und Bildungsschichten in Wirtschaft, Kultur und Politik gelesen und wirken auf diese meinungsbildend.

Die Art und Weise, wie Zeitungen und das Fernsehen ber politische Ereignisse berichten und diese kommentieren, beeinflusst wiederum den Inhalt und den Verlauf solcher Geschehen.

Der Einfluss aller Medien wird vielfach als so bedeutend eingeschtzt, dass man bereits von einer Vierten Gewalt spricht, der aber eine demokratische Legitimation fehlt.

Massenmedien vorgeworfen, dass sie

politische Sachverhalte unzulssig vereinfachen; politische Ereignisse wenig sachlich sehen, sondern eher personalisieren; manche Probleme unntig (und nur kurzzeitig) dramatisieren; eher an negativen" als an positiven" Meldungen interessiert seien; hufig Meldung und Kommentierung vermengen.

Die genannten Gefahren existieren zwar, werden jedoch durch die Pluralitt der Medien auch gebannt. Wichtig sind in diesem Zusammenhang verantwortungsbewusst handelnde Journalisten, die nicht nur auf die Steigerung des Absatzes bzw. eine hhere Einschaltquote achten, sondern sich dem Ethos eines aufklrerischen und investigativen Journalismus und der wahrheitsgemen Darstellung verpflichtet fhlen.

Anhang: Gewaltenteilung:

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Gemeindeebene

Lnderebene

Bundesebene

Exekutive (vollziehende Gewalt im Staat)

Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung, Kreisverwaltung.

Landesregierung, Landesverwaltung

Bundesregierung

Horizontale GewaltenTeilung.

Legislative (Gesetzgebende Gewalt im Staat)

Gemeinderte, Kreistage, Kreisrat

Landesparlament

Bundestag, Bundesrat

Judikative (Richterliche Gewalt im Staat)

Amtsgericht, Landgericht

Landgericht, Oberlandesgericht

Bundesverfassungsgericht, Oberster Gerichtshof.

Vertikale Gewaltenteilung

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