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Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen was ändert sich mit der neuen DIN V 6868-157? Acceptance and Constancy Tests for Image Display Systems What are the Changes with the New DIN V 6868-157? B. Madsack, M. Walz, G. Weisser CRTE Continuing Radiological Technologist Education 195 Hintergrund Die Abnahmeprüfung für Bildwiedergabegeräte zur Befundung erfolgte bisher nach DIN V 6868- 57 (Februar 2001) und die Konstanzprüfung nach den Vorgaben der Qualitätssicherungsrichtlinie (QS-RL). Die als Nachfolger vorgesehene DIN V 6868-157 regelt sowohl die Abnahme als auch die Konstanzprüfung für Bildwiedergabesysteme, einschließlich des Bereiches der Zahnmedizin, und gibt auch Empfehlungen für Betrachtungs- monitore. Qualitätssichernde Maßnahmen an Be- fundungsmonitoren waren seit Einführung der DIN 6868-57 im Jahr 2001 gefordert. Für sog. Alt- gerätegalt eine Übergangsfrist bis zum 31. 12. 2005 bezüglich Abnahme- und Konstanzprüfun- gen. Im Bereich der Durchleuchtung gab es aller- dings unterschiedliche Anforderungen: An Gerä- ten mit Kassettenaufnahmetechnik mussten kei- ne qualitätssichernden Maßnahmen durchge- führt werden, bei anderen Durchleuchtungsgerä- ten, an denen eine Befundung durchgeführt wur- de, galt die Überprüfung der Monitore bereits zu diesem Zeitpunkt. Mit der QS-RL von 2009 wurde für Interventionen (z. B. bei Entscheidungen über das weitere Vorgehen oder die Therapie) Anfor- derungen an das Bildwiedergabegerät klarer for- muliert, sodass z.B. auch an Geräten mit Kasset- tentechnik Prüfungen, in Abhängigkeit vom Un- tersuchungsspektrum, erforderlich waren. Aller- dings verblieben Interpretationsspielräume für spezielle Interventionen des Gastrointestinal- trakts und im Bereich der Urologie (Änderung der QS-RL von 2010) sowie bei Anwendungen an mobilen C-Bögen. Mit der neuen Norm werden Anforderungen für alle Monitore im Bereich der Befundung (bei Neuinbetriebnahmen) definiert und im Bereich der Betrachtung empfohlen. Der bisherige Prüf- zyklus der messtechnischen Prüfung war ab- hängig von der gerätetechnischen Voraussetzung (z.B. Systeme mit und ohne integrierte Messung des Umgebungslichts) und erfolgte monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich. Visuelle Prüfun- gen standen arbeitstäglich und vierteljährlich an. Mit der neuen DIN V 6868-157 werden jetzt arbeitstägliche und halbjährliche Konstanzprü- fungen festgelegt. Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974 Die neue DIN V 6868-157 wurde am 1. 11. 2014 veröffentlicht und beinhaltet die Abnahme- und Konstanzprüfung für qualitätssichernde Maßnahmen an Bildwiedergabesystemen und ihrer Um- gebung. Damit soll die gesamte Bilddarstellungskette (einschließlich Hardware, Software und Bildwiedergabegerät) geprüft werden. Als neues Konzept werden Raumklassen eingeführt, die die Beleuchtungsstärke des Umgebungslichts und den Tätigkeitsbereich (Untersuchungsarten) in den Anforderungen berücksichtigen. Die Anwendung einer an die Empfindlichkeit des Auges an- gepassten (nicht linearen) Grauwertdarstellung nach dem DICOM-Standard (DICOM Gray Scale Display Function, Part 14) stellt eine neue Anforderung in der Abnahme- und Konstanzprüfung dar. Die DIN V 6868-157 empfiehlt regelhafte Überprüfungen auch an Monitoren, die nur zur Be- trachtung eingesetzt werden. Mobile Systeme (z. B. C-Bogen im operativen Bereich) werden in Abnahme- und Konstanzprüfung einbezogen. Dabei werden jedoch vergleichsweise niedrige An- forderungen definiert. Weiterhin wurden die Anforderungen für den zahnmedizinischen Bereich erweitert. Die Anforderungen an die Minimalleuchtdichte und das maximale Leuchtdichtever- hältnis (Maximalkontrast) wurden angehoben. Durch die Auswertung von Pixeldefekten wird zum Beispiel die Auswertung auf Artefaktfreiheit konkretisiert. Der Artikel wurde nach Beendigung der Normungsarbeit, aber vor Veröffentlichung der Norm verfasst, sodass kleine Änderungen nicht auszuschließen sind. Bitte beachten Sie bei der Anwen- dung die Formulierungen der veröffentlichten DIN V 6868-157. Heruntergeladen von: IP-Proxy Thieme IP Account, Thieme Verlagsgruppe. Urheberrechtlich geschützt.

Abnahme und Konstanzprüfung an …...check [10], die zur Ermittlung der DICOM-Kurve undderAbweichungenhilfreichist,sindteilweise auch auf der Internetseite von zum Download zu finden;

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Abnahme und Konstanzprüfung anBildwiedergabesystemen – was ändertsich mit der neuen DIN V 6868-157?Acceptance and Constancy Tests for Image Display Systems –What are the Changes with the New DIN V 6868-157?

B. Madsack, M. Walz, G. Weisser

CRTE – Continuing Radiological Technologist Education 195

Hintergrund

Die Abnahmeprüfung für Bildwiedergabegerätezur Befundung erfolgte bisher nach DIN V 6868-57 (Februar 2001) und die Konstanzprüfung nachden Vorgaben der Qualitätssicherungsrichtlinie(QS-RL). Die als Nachfolger vorgesehene DIN V6868-157 regelt sowohl die Abnahme als auchdie Konstanzprüfung für Bildwiedergabesysteme,einschließlich des Bereiches der Zahnmedizin,und gibt auch Empfehlungen für Betrachtungs-monitore. Qualitätssichernde Maßnahmen an Be-fundungsmonitoren waren seit Einführung derDIN 6868-57 im Jahr 2001 gefordert. Für sog. „Alt-geräte“ galt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2005 bezüglich Abnahme- und Konstanzprüfun-gen. Im Bereich der Durchleuchtung gab es aller-dings unterschiedliche Anforderungen: An Gerä-ten mit Kassettenaufnahmetechnik mussten kei-ne qualitätssichernden Maßnahmen durchge-führt werden, bei anderen Durchleuchtungsgerä-ten, an denen eine Befundung durchgeführt wur-de, galt die Überprüfung der Monitore bereits zudiesem Zeitpunkt. Mit der QS-RL von 2009 wurdefür Interventionen (z.B. bei Entscheidungen über

das weitere Vorgehen oder die Therapie) Anfor-derungen an das Bildwiedergabegerät klarer for-muliert, sodass z.B. auch an Geräten mit Kasset-tentechnik Prüfungen, in Abhängigkeit vom Un-tersuchungsspektrum, erforderlich waren. Aller-dings verblieben Interpretationsspielräume fürspezielle Interventionen des Gastrointestinal-trakts und im Bereich der Urologie (Änderungder QS-RL von 2010) sowie bei Anwendungen anmobilen C-Bögen.

Mit der neuen Norm werden Anforderungen füralle Monitore im Bereich der Befundung (beiNeuinbetriebnahmen) definiert und im Bereichder Betrachtung empfohlen. Der bisherige Prüf-zyklus der messtechnischen Prüfung war ab-hängig von der gerätetechnischen Voraussetzung(z.B. Systeme mit und ohne integrierte Messungdes Umgebungslichts) und erfolgte monatlich,vierteljährlich oder halbjährlich. Visuelle Prüfun-gen standen arbeitstäglich und vierteljährlich an.Mit der neuen DIN V 6868-157 werden jetztarbeitstägliche und halbjährliche Konstanzprü-fungen festgelegt.

Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974

Die neue DIN V 6868-157 wurde am 1.11.2014 veröffentlicht und beinhaltet die Abnahme- undKonstanzprüfung für qualitätssichernde Maßnahmen an Bildwiedergabesystemen und ihrer Um-gebung. Damit soll die gesamte Bilddarstellungskette (einschließlich Hardware, Software undBildwiedergabegerät) geprüft werden. Als neues Konzept werden Raumklassen eingeführt, diedie Beleuchtungsstärke des Umgebungslichts und den Tätigkeitsbereich (Untersuchungsarten) inden Anforderungen berücksichtigen. Die Anwendung einer an die Empfindlichkeit des Auges an-gepassten (nicht linearen) Grauwertdarstellung nach dem DICOM-Standard (DICOM Gray ScaleDisplay Function, Part 14) stellt eine neue Anforderung in der Abnahme- und Konstanzprüfungdar. Die DIN V 6868-157 empfiehlt regelhafte Überprüfungen auch an Monitoren, die nur zur Be-trachtung eingesetzt werden. Mobile Systeme (z.B. C-Bogen im operativen Bereich) werden inAbnahme- und Konstanzprüfung einbezogen. Dabei werden jedoch vergleichsweise niedrige An-forderungen definiert. Weiterhin wurden die Anforderungen für den zahnmedizinischen Bereicherweitert. Die Anforderungen an die Minimalleuchtdichte und das maximale Leuchtdichtever-hältnis (Maximalkontrast) wurden angehoben. Durch die Auswertung von Pixeldefekten wirdzum Beispiel die Auswertung auf Artefaktfreiheit konkretisiert.

Der Artikel wurde nach Beendigung der Normungsarbeit, aber vor Veröffentlichung der Normverfasst, sodass kleine Änderungen nicht auszuschließen sind. Bitte beachten Sie bei der Anwen-dung die Formulierungen der veröffentlichten DIN V 6868-157.

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Für noch nicht geprüfte Monitore (z.B. mobileC-Bögen) und Monitore, die bereits nach der bis-her gültigen DIN V 6868-57 abgenommen wur-den, wird aktuell eine Übergangsfrist für eine Ab-nahmeprüfung nach DIN V 6868-157 für das Jahr2018 diskutiert. Die DIN 6868-157 ist spätestens6 Monate nach Erscheinen (bzw. Veröffentlichungder Übergangsfrist) für Neuinbetriebnahmen ver-pflichtend anzuwenden ●" (Abb.1 u. ●" Abb.2,●" Tab.1).

Der Strahlenschutzverantwortliche bzw. -beauftragtemuss die Einsatzbereiche (Raumklassen) festlegen.

Anwendungsbereiche

Die DIN V 6868-157 gilt für alle medizinischenBildwiedergabesysteme, die Bildinformationenauf Bildwiedergabegeräten im Bereich der Rönt-genverordnung darstellen. Das Bildwiedergabe-system wird definiert als ein Arbeitsplatz, deraus einem oder mehreren Bildwiedergabegerä-ten, einem Anzeige-Steuerteil sowie Rechner-Hardware und -Software besteht und Bilder an-zeigen kann. Damit wird die ganze Kette, ein-schließlich Anwendungssoftware (Viewer), in diePrüfung einbezogen.

Die DIN V 6868-157 legt Prüfverfahren für Ar-beitsplätze in der CT, Radiografie, Durchleuch-tung und digitalen Subtraktionsangiografie bzw.allgemein für Arbeitsplätze fest, an denen Bilderin Befundungsqualität (z.B. für therapierelevanteEntscheidungen) angezeigt werden. Die DIN V6868-157 soll hierfür einen Leitfaden und einepraktische Anleitung darstellen. Monitore im Be-reich des Ultraschalls und der MRT sowie die nurnoch sehr seltenen CRT-Monitore werden nichtberücksichtigt. Es erfolgt keine Unterscheidungzwischen Farb- und Grauwertmonitoren.

Abhängig vom Tätigkeitsbereich und den dafürnotwendigen Beleuchtungsbedingungen erfolgteine Einteilung in Raumklassen mit zugehörigenMindestanforderungen. Für die Betrachtung vonRöntgenaufnahmen bzw. -untersuchungen wur-den geringere Anforderungen festgelegt. Vorga-ben der IEC 62563-1 für Testbilder und Messver-fahren wurden in die DIN aufgenommen; dieTestbilder wurden vom Normenausschuss Radio-logie (www.nar.din.de) bereitgestellt. Die Testbil-der der TG18-Serie sowie die Software Monitor-

Abb.1 Testbild am Befundungsmonitor. Abb.2 Testbild nach DIN 6868-157 TG18-OIQ.

Tab. 1 Übersicht relevanter Abkürzungen und Begriffe mit deren Einheit [6].

Abkürzung Begriffe und Beschreibung Einheit

BWS Bildwiedergabesystem (umfasst das gesamte System wieHardware, Software, Graphikkarte und Monitore)

BWG Bildwiedergabegerät (Monitor)

GSDF DICOM Gray Scale Display Function (Graustufen-Standard-Display-Funktion)

Lamb Schleierleuchte (Leuchtdichte des ausgeschaltetenMonitors, vorher Ls)

cd/m²

L’min minimale Leuchtdichte (mit Umgebungslicht) cd/m²

Lmin minimale Displayleuchtdichte (ohne Umgebungslicht) cd/m²

L’max maximale Leuchtdichte (mit Umgebungslicht) cd/m²

Lmax maximale Displayleuchtdichte (ohne Umgebungslicht) cd/m²

r’ (Lmax/Lmin) maximales Leuchtdichteverhältnis (vorher Maximalkontrast)

E Beleuchtungsstärke (der Umgebung) lx

cd/m² Candela pro Quadratmeter (Einheit der Leuchtdichte) cd/m²

lx Lux (Einheit der Beleuchtungsstärke) lx

H Homogenität cd/m²

Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974

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check [10], die zur Ermittlung der DICOM-Kurveund der Abweichungen hilfreich ist, sind teilweiseauch auf der Internetseite von www.euref.orgzum Download zu finden; die Nutzungsbedin-gungen sind zu beachten.

Die DIN V 6868-157 gilt für alle medizinischen Bild-wiedergabesysteme im Bereich der Röntgenverord-nung, die Bildinformationen auf Bildwiedergabe-geräten darstellen.

Monitore zur Betrachtung undMonitore zur Befundung

Eine Klassifizierung als Bildwiedergabesystemzur Befundung ergibt sich, wenn damit im Rah-men der bildgebenden Diagnostik Beurteilungendurch fachkundige Ärzte erfolgen oder wenn„therapierelevante Entscheidungen“ getroffenwerden. Zusätzlich ist die Raumklasse unter Be-achtung der Tätigkeit bzw. typischen Beleuch-tungsstärke zu beachten. Insbesondere im opera-tiven Bereich wird die Abgrenzung zwischen „Be-trachten“ und „Befunden“ manchmal nicht ein-fach zu treffen sein: Teilweise werden therapie-relevante Entscheidungen an bisher nicht als Be-fundungsmonitor bezeichneten Bildwiedergabe-systemen getroffen.

Für Betrachtungssysteme werden vergleichswei-se geringe Anforderungen empfohlen: eine einge-schränkte visuelle Prüfung vor der ersten Ver-wendung (keine Abnahmeprüfung) und eine Kon-stanzprüfung nach Ermessen des Anwenders.

Es empfiehlt sich auch die Vorgehensweisen der Kon-stanzprüfung an Betrachtungsmonitoren in Formblät-tern (und ggf. Arbeitsanweisung) niederzulegen.

Raumklassen

Die Beleuchtungsstärke als Grundlage der Eintei-lung ist mit einem geeigneten Messgerät (siehePrüfmittel) zu messen; eine alleinige Abschät-zung der Raumklasse wäre nicht ausreichend.Die Festlegung der Raumklasse ist vom Strahlen-schutzverantwortlichen bzw. -beauftragten vor-zunehmen und zu dokumentieren. Wie bishermüssen die Monitore entsprechend der Zweckbe-stimmung gekennzeichnet werden, d.h. ob sie fürdie Befundung (und für welchen Bereich, z.B.Mammografie oder CT) geeignet sind oder nurfür die Betrachtung eingesetzt werden dürfen(●" Tab.2).

Für nebeneinanderstehende Bildwiedergabesysteme(Mehrfachmonitore) sind jetzt in allen Bereichen (nichtnur in der Mammografie) Toleranzgrenzen zwischenden Monitoren zu beachten.

Tab. 2 Einteilung der Raumklassen (RK) nach DIN V 6868-157, Tabelle 1.

Raumklasse1 Raum Tätigkeiten Klassifikation des BWS Beleuchtungsstärke2 [lx]

RK 1 Befundungsraum Überwiegende Beurteilung von bildgebenderDiagnostik durch fachkundige Ärzte

Befundung ≤50

RK 2 Untersuchungsräumemit sofortigerBefundung

Ärztliche Tätigkeiten im Untersuchungsraum,bei denen therapierelevante Entscheidungengefällt werden und infolgedessen das Bild-wiedergabesystem eine für die Befundungausreichende Bildqualität anbieten muss(typischerweise bei Niedrigkontrastobjekten)

Befundung ≤100

RK 3 Räume zum Führender Untersuchung

Tätigkeiten, bei denen mittels des Dialogmoni-tors die Untersuchungsführung vorgenommenwird (typischerweise bei Hochkontrastobjek-ten)

Befundung ≤500

RK 4 Betrachtungs- undBehandlungsräume

Tätigkeiten, bei denen ein bekannter und beur-teilter Befund repetitiv nachvollzogen werdenmuss (z. B. Repositionen im Operationssaal,Schraubenentfernung in der Unfallchirurgieusw.)

Betrachtung ≤1000

RK 5 zahnärztlicher Befun-dungsarbeitsplatz

Befundung außerhalb des zahnärztlichenBehandlungsarbeitsplatzes

Befundung ≤100

RK 6 zahnärztlicherBehandlungsraum

Befundung im Bereich des Behandlungsarbeits-platzes

Befundung ≤1000

1 Für mobile Geräte ist die RK anhand der höchsten genutzten Beleuchtungsstärke festzulegen.2 Beleuchtungsstärke wird bei ausgeschaltetem BWG senkrecht zur Bildschirmoberfläche gemessen.

Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974

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Mindestanforderungen

Anforderungen an die Matrix wurden in der Pro-jektionsradiografie bisher in Abhängigkeit voneiner vorgesehenen Übersichts- oder Feindarstel-lung bzw. in Abhängigkeit von Darstellungs-funktionen mit 1000×1000er oder 2000×2000erMatrix gefordert.

Mit der neuen DIN V 6868-157 gilt die Verwen-dung einer Matrix von mindestens 1600×1200Pixeln für den medizinisch genutzten Bereich(●" Tab.3). Die Größe der Diagonale des Displayswar eine frühere Mindestanforderung, die beimEntwurf der neuen Norm diskutiert und ver-worfen wurde. Die Mindestanforderung an dasDisplay bezieht sich jetzt auf die Pixelgröße von140μm (vertikal und horizontal).

Die Vorgaben zur maximalen Leuchtdichte wur-den für mehrere Untersuchungsarten leicht er-höht. Das maximale Leuchtdichteverhältnis (vor-mals Maximalkontrast) wurde insgesamt deutlicherhöht.

Für die Mammografie wurde die Anforderung andie Auflösung auf 4 Megapixel (vorher 5 Mega-pixel) geändert. Die Prüfung der Monitore imRahmen der Abnahmeprüfung für Biopsiegerätein der Mammografie nach der Qualitätssiche-rungsrichtlinie wurde in die neue DIN V 6868-157 übernommen (●" Tab.4).

Tab. 3 Übersicht der Mindestanforderungenmodifiziert nach DIN V 6868-157, Tabelle 4 –Mindestanforderungen an Bildwiedergabegeräte für die Befundung(außer Mammografie).

Körperregion/

Methoden

Maximale

Leucht-

dichte

Maximales

Leucht-

dichte-

verhältnis

Matrix des

medizinisch

genutzten

Bereichs

Leuchtdichte-

kennlinie

Homogenität

innerhalb:

a) eines BWG

b) zwischen

mehreren BWG

Pixelfehler1 (je

1024×1024 Pixel)

mini-

male

Leucht-

dichte

[cd/m²]

Projektionsradiogra-fie (Thorax, Skelett,Abdomen)

≥250 ≥250 ≥1600× ≥1200

GSDF ± 10% a) < 25%b) < 20%

A ≤1 B ≤5 C ≤5D ≤1 ≥1,1 ×Lamb

Durchleuchtung(Fluoroskopie), alleAnwendungen

≥150 ≥100 ≥1024× ≥1024

GSDF ± 15% a) < 25%b) < 20%

CT ≥150 ≥100 ≥1024× ≥1024

GSDF ± 15% a) < 25%b) < 20%

Für RK 5:▶ zahnärztlicher

Befundungs-arbeitsplatz

≥200 ≥100 ≥1024× ≥768 entfällt; visuelleEinstellung mitTestbild OIQ1–5,●" Abb. 4

a) < 30%b) < 30%

Für RK 6:▶ zahnärztlicher

Behandlungs-arbeitsplatz

≥300 ≥100 ≥1024× ≥768 entfällt; visuelleEinstellung mitTestbild OIQ1–5,●" Abb. 4

1 Pixelfehler werden im Kapitel Abnahmeprüfung erläutert.

Tab. 4 Übersicht zusätzliche Anforderungen an Bildwiedergabegeräte modifiziert nach DIN V 6868-157, Tabelle 5 – zusätzliche Anforderungen an Bild-wiedergabegeräte für die Mammografie.

Körperregion/Methoden

Mammografie mammografische Biopsie

L’max [cd/m²] ≥250 ≥200

maximales Leuchtdichteverhältnis ≥250 ≥100

Matrix des medizinisch genutzten Bereichs ≥2048× ≥2048 ≥1024× ≥1024

Leuchtdichtekennlinie GSDF ± 10% GSDF ± 15%

Homogenität innerhalb a) eines BWG b) (zwischen mehreren BWG) < 25% ( <10%) < 25%

Pixelfehler1 (je 1024×1024 Pixel) A ≤1B ≤5C ≤5D ≤1

L’min [cd/m²] ≥1,1 × Lamb

zusätzliche Testbilder nach 8.2.9

1 Pixelfehler werden im Kapitel Abnahmeprüfung erläutert.

Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974

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Mit der neuen DIN V 6868-157 gilt die Verwendungeiner Matrix von mindestens 1600×1200 Pixeln fürden medizinisch genutzten Bereich in der Projektions-radiografie.

DICOM-Kennlinie (DICOM GrayScale Display Function – GSDF)

Die Erkennbarkeit von Grauwertunterschiedenhat für dasmenschliche Auge keinen linearen Ver-lauf. In dunklen Bereichen kann das Auge kleineUnterschiede besser erkennen, bei helleren Grau-werten müssen die Helligkeitsunterschiede vielgrößer sein, damit sie wahrgenommen werden.Um für das menschliche Auge eine optimierteGrauwertverteilung amMonitor zu erzielen, wur-de von der American Association of Physicists inMedicine in der DICOM Task Group 18 eine nichtlineare Kennlinie nach dem Barten-Modell fürden DICOM-Standard (PS 3. 14-2004) [11] festge-legt (●" Abb.3). Diese ist jetzt mit der DIN V 6868-157 anzuwenden.

Im DICOM-Standard 3 Part 14 [11] werden die fürdas menschliche Auge noch zu unterscheidendenGrauwertstufen (Just noticeable Difference, JND)mit den korrespondierenden Leuchtdichtewertenaufgeführt (●" Tab.5). Zwischen 0,05cd/m² bis4000cd/m² wurden 1023 Stufen (JND) festgelegt.Mit den Testbildern (TG18 [9]) wird zu definier-ten Pixelwerten die Grauwertverteilung von 18Graustufen an die sog. DICOM-Kennlinie für dasBildwiedergabegerät angepasst. Dabei erfolgt dieAnpassung unter Beachtung der minimalen undmaximalen Leuchtdichte des jeweiligenMonitors.Die Anpassung der Grauwertverteilung in eine„nicht lineare“ Darstellung auf dem Monitor wirdim Allgemeinen auch als sog. Gammakorrekturbezeichnet. Weiterhin ist die Erkennbarkeit derGraustufen vom Kontrastverhältnis abhängig,das von der maximalen und minimalen Leucht-dichte und von der Raumbeleuchtung (Beleuch-tungsstärke) beeinflusst wird. Zusätzlich ist zubeachten, dass das Sehvermögen zur Unterschei-dung von dunklen Graustufenanteilen nach län-gerem Aufenthalt in abgedunkelten Räumen bes-ser ist. Für den Bereich der Zahnmedizin ist dieVerwendung der DICOM-Kennlinie (GSDF) nichtgefordert.

Tab. 5 Auszug DICOM 3 Part 14 [11], Tabelle B1, Lumi-nanz vs. JND Index.

JND L [cd/m2]

1 0,05

2 0,0547

3 0,0594

4 0,0643

5 0,0696

6 0,075

7 0,0807

8 0,0866

9 0,0927

10 0,0991

11 0,1056

12 0,1124

13 0,1194

14 0,1267

15 0,1342

16 0,1419

17 0,1498

18 0,158

19 0,1664

20 0,175

21 0,1839

22 0,1931

23 0,2025

24 0,2121

25 0,222

26 0,2321

27 0,2425

28 0,2532

29 0,2641

30 0,2752

31 0,2867

32 0,2984

Lum

inan

ce [c

d/m

2 ]

IND index0 200 400 600 800 1000

1000

100

10

1

0.1

Abb.3 Modifiziert nachDICOM Gray Scale DisplayFunction nach DICOM Part 14(PS 3. 14-2004).

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Hinweis: Neben der Einstellung der Grauwert-kennlinie des Monitors kann auch per DICOM-Bildinformationen (per Präsentation LUT=gespei-cherte Fenstereinstellung) die Darstellung aneinem Monitor beeinflusst werden. Nicht jedeverwendete Software (Viewer) unterstützt aller-dings diese Funktionen. Detaillierte Informa-tionen zu Darstellungsparametern bei DICOM-Objekten sind im DICOM-Standard Supplement124: Communication of Display Parameters [5]aufgeführt.

Die DICOM-Kennlinie – eine optimierte und standardi-sierte Grauwertverteilung, die an die Empfindlichkeitdes menschlichen Auges angepasst ist.

Prüfkenngrößen der Leuchtdichte

Schleierleuchtdichte (Lamb)!

Die Schleierleuchtdichte ist die Leuchtdichte desausgeschalteten Bildwiedergabegeräts, die we-sentlich vom Umgebungslicht beeinflusst wird.Die vorherige Bezeichnung Ls (für Schleierleucht-dichte) wurde geändert in Lamb (ambient light).

Minimalleuchtdichte (L’min) undminimale Displayleuchtdichte (Lmin)!

Eine Ermittlung der minimalen Displayleucht-dichte (Lmin) als Nahbereichsmessung erfolgt un-ter Ausschluss des Umgebungslichts (im Dun-keln). Die Minimalleuchtdichte (L’min) entsprichtdagegen der minimalen Displayleuchtdichte plusder Schleierleuchtdichte (L’min=Lmin+Lamb).Aus sehphysiologischen Gründen wurde einGrenzwert für Lmin für alle Anwendungsbereicheeingeführt; bisher lagen Anforderungen nur fürden Bereich der Mammografie vor. Für alle Tätig-keitsbereiche soll die Minimalleuchtdichte beimindestens 1,1×Schleierleuchtdichte (Lamb) lie-gen. Bei einer höheren minimalen Leuchtdichtewird die größere Sehschärfe des Auges bei fotopi-schem Sehen („Zapfensehen“) genutzt. Nach DINV 6868-157 sollte der Wert für L’min nicht we-sentlich unter 0,5cd/m² liegen.

Maximalleuchtdichte (L’max) undmaximale Displayleuchtdichte (Lmax)!

Die ermittelte maximale Leuchtdichte einer Nah-bereichsmessung entspricht Lmax und erfolgtunter Ausschluss des Umgebungslichts (im Dun-keln bzw. durch Abschattung des Leuchtdichte-messgerätes). Die Maximalleuchtdichte (L’max)berücksichtigt dagegen auch das Umgebungslichtund ist als L’max=Lmax+Lamb definiert. DieAnforderungen für den Bereich der Projek-tionsradiografie und Mammografie liegen bei250cd/m²), für CT und Durchleuchtung wurdendie Anforderungen an die Maximalleuchtdichteauf 150cd/m² erhöht (●" Tab.3).

Maximales Leuchtdichteverhältnis (r’)!

Das maximale Leuchtdichteverhältnis entsprichtder Berechnung von L’max/L’min und wurde vor-her als Maximalkontrast bezeichnet. Für fast alleBereiche ergibt sich eine höhere Anforderung.Die Unterscheidung der Monitore in „Kategorie Aund B“wurde nicht übernommen.

Beleuchtungsstärke (E)!

Die Beleuchtungsstärke ist das Verhältnis desLichtstroms (Lumen) zur beleuchteten Fläche.Die Beleuchtungsstärke wird in der Einheit Lux(lx) angegeben.

Prüfkenngrößen der Konstanz-prüfung

Das Bildwiedergabegerät soll nach Hersteller-vorgabe rechtzeitig vor der Prüfung (z.B. 20–30min) eingeschaltet werden. Der Monitor sollgereinigt sein und es ist die zur Befundung typi-scherweise eingesetzte Betrachtungs- bzw. Be-fundungssoftware (Viewer) zu verwenden. DieTestbilder der Task Group 18 (TG18) sind fürdie jeweiligen Prüfkenngrößen mit geeigneterMatrix für den Monitor zu verwenden (z.B. 1k=1024 Pixel×1024 Pixel). Eine pixeltreue Dar-stellung ist dabei für einige Testbilder erforder-lich (d.h. 1 Pixel des Bilds entspricht genaueinem Pixel des Monitors [1 :1-Modus]).

Als Ersatz für messtechnische Prüfungen könnenauch Programme (Software) eingesetzt werden(jedoch nicht für die visuellen Prüfungen).

Bzgl. der Toleranzbereiche gibt es mehrere Aussa-gen: Ab 30% muss eine Reaktion erfolgen, ab 20%wird sie empfohlen. In Einzelfällen, z.B. bei derMessung der Grauwertfelder für die Leuchtdich-tekennlinie, dürfen die Abweichungen nichtmehr als 10% betragen (s. Formblatt der DIN6868-157).

Neue Begriffe und Symbole

▶ Minimale und maximale Displayleucht-dichte bei Aufsatzmessungen

▶ Maximales Leuchtdichteverhältnis ersetztden Begriff des Maximalkontrasts.

▶ Lamb steht jetzt für die Schleierleucht-dichte.

Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974

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Arbeitstägliche Konstanzprüfungan Bildwiedergabesystemen

Die arbeitstägliche Konstanzprüfung ist eine visu-elle Prüfung am Testbild TG18-OIQ; es sind 5Prüfkenngrößen (von 8) zu prüfen (●" Abb.4).

Die arbeitstägliche Konstanzprüfung erfolgt amTestbild TG18-OIQ und es sind 5 Prüfpositionenzu prüfen:1. Unverfälschte Sichtbarkeit der Linienpaarras-

ter ohne Schlieren, Verwischungen oder Aus-löschungen und Sichtbarkeit der 2 Pixel brei-ten Linienpaar-Raster mit niedrigem Kontrastin der Mitte und in den 4 Ecken

2. Kontinuität des Erscheinungsbilds der Ver-laufsbalken

3. Sichtbarkeit der Grenzen und Linien des Ras-ters sowie Zentrierung des Rasters im aktivenBereich

4. Sichtbarkeit des 95%- und 5%-Felds5. Die Buchstaben mit niedrigem Kontrast

„QUALITY CONTROL“müssen für die Mam-mografie und Raumklasse 1–3 im grauen undweißen Feld vollständig lesbar sein. Imschwarzen Feld gelten die differenzierten An-forderungen aus●" Tab.6 an die Lesbarkeitdes Wortes „CONTROL“.

Halbjährliche Konstanzprüfungenan Bildwiedergabesystemen

Visuelle halbjährliche Prüfung!

Die halbjährliche Konstanzprüfung beinhaltet2 visuelle Prüfungen:▶ die Homogenität innerhalb eines Bildwieder-

gabegeräts▶ die Überprüfung des Farbeindrucks und der

Gleichförmigkeit

Messtechnische halbjährliche Prüfungen!

Für 18 Grauwertstufen wird die Leuchtdichte(cd/m²) ermittelt und geprüft, ob die Darstellungder DICOM-Kennlinie korrekt erfolgt (●" Abb.5).Diese Messreihe beinhaltet auch die Ermittlung

der Minimal- und Maximalleuchtdichten, dieeigene Prüfkenngrößen darstellen und aus denendas maximale Leuchtdichteverhältnis ermitteltwird. Die Auswertung der Messwerte der Leucht-dichte muss mit einer geeigneten Software (z.B.der Hersteller, Software Monitorcheck [10] u.a.)erfolgen. Die Toleranzen für die Abweichung derLeuchtdichte (cd/m²) liegen bei ≤10% für dieMesswerte von Grauwertfeldern. Werden mehre-ren Bildwiedergabegeräte oder Mehrfachmonito-re verwendet, ist zusätzlich die Abweichung derHomogenität (± ≤10%) am Testbild TG 18-UN10zu ermitteln (●" Abb.6).

Bei Einsatz eines Aufsatzmessgeräts ist die Umge-bungsbeleuchtung mit einem Beleuchtungsstärke-messgerät zu ermitteln. Wird ein Leuchtdichtemess-gerät mit Teleskopmessungen verwendet, ist dieSchleierleuchtdichte bei Auffälligkeiten bzgl. der Mini-malleuchtdichte zu ermitteln.

Abb.5 Testbilder TG18-LN-01 bis TG18-LN-18.

1) Linienpaar-Raster

2) Verlaufsbalken

3) Linien des Rasters

4) 95 % und 5% Felder

5) Buchstaben mit niedrigem Kon- trast im schwarzen, grauen und weißen Feld

Abb.4 Testbild der arbeitstäglichen Konstanzprüfung nach DIN V 6868-157.

Tab. 6 Prüfposition Lesbarkeit der Buchstaben mit niedrigem Kontrast im schwarzen Feld.

Mammografie „QUALITY CONTROL“ ●" Abb. 13

RK 1 (≤50 lx) „QUALITY CONTRO“

RK 2 (≤100 lx) „QUALITY CONT“

RK 3 (≤500 lx) „QUALITY CON“

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Zusätzliche messtechnischePrüfung bei Mehrfachmonitoren

Wenn mehrere (nebeneinanderstehende) Bild-wiedergabegeräte an einem System angeschlos-sen sind, ist eine zusätzliche messtechnischeÜberprüfung der Homogenität zwischen denMonitoren im Rahmen der Konstanzprüfung ge-fordert (●" Tab.7).

Weitere Prüfkenngrößen derAbnahmeprüfung

Die bereits aufgeführten Prüfkenngrößen derKonstanzprüfung sind auch Bestandteil der Ab-nahmeprüfung. Nachfolgend werden die weite-ren Prüfkenngrößen der Abnahmeprüfung aufge-führt.

Visuelle Prüfung der Gesamtbildqualität(TG18-OIQ)!

Im Rahmen der Abnahmeprüfung sind neben denPrüfkenngrößen der arbeitstäglichen Konstanz-prüfung des Testbildes TG18-OIQ noch 3 weiterevisuelle Prüfungen durchzuführen:▶ Sichtbarkeit der Ecken mit geringem Kontrast

innerhalb der Leuchtdichte-Flächenelemente(gilt für Raumklasse 1–3 und Mammografie)

▶ Unterscheidbarkeit der 16 Leuchtdichte-flächenelemente

▶ Direkte Schwarz-Weiß- und Weiß-Schwarz-Übergänge erkennbar

Die DIN V 6868-157 fordert im Rahmen der Ab-nahmeprüfung, die Bildgeometrie anhand desTestbildes TG18-OIQ zu prüfen. Das Bild soll voll-ständig und ohne Bildverschiebungen dargestelltsein; die Felder der Linienraster sollen quadra-tisch abgebildet sein.

Homogenität innerhalb eines Bild-wiedergabegeräts (Abnahmeprüfung) –Homogenität zwischen mehrerenBildwiedergabegeräten!

In Abhängigkeit von der Displaygröße sind 5 (kund z) oder 9 Messpunkte (k, g und z) bei einerDiagonalen ≥23 Zoll für die Homogenität im Rah-men der Abnahmeprüfung zu prüfen (●" Abb.7).Am Monitor muss der diagnostisch relevante unddamit zu prüfende Bereich festgelegt werden. DieDIN V 6868-157 macht keine konkreten Angabenzu den Abständen zumMonitorrand. Falls z.B. derkomplette Monitor im Vollbildmodus genutztwird, ist die Überprüfung der Homogenität auchfür den Randbereich erforderlich. Damit ist esaber auch zulässig, bei Monitoren nur einen Teilder Bildschirmfläche als diagnostisch relevantenBereich festzulegen, dabei sind jedoch die Min-destanforderungen an die Matrixgröße zu beach-ten.

Die Homogenität darf innerhalb eines Bildwieder-gabegeräts in der Projektionsradiografie, Mam-mografie, Durchleuchtung und CT im Rahmender Abnahmeprüfung eine maximale Abwei-chung <25% zeigen, im Bereich der Zahnmedizin(Raumklasse 5) muss die maximale Abweichung<30% betragen. Dabei erfolgt keine Unterschei-dung, ob kleine oder große Displays verwendetwerden. Die Homogenität (●" Abb.7) ist im Rah-men der Abnahmeprüfung an einem hellen unddunklen Testbild als Aufsatzmessung zu prüfen(DDL 26 bzw. Testbild TG18-UN10 und DDL 204bzw. Testbild TG18-UN80) (●" Abb.8a u. b).

Die Homogenität zwischenmehreren Bildwieder-gabegeräten (Mehrfachmonitore), die an einemSystem angeschlossen sind, darf bei Abnahme-prüfung für den Bereich der Projektionsradiogra-fie, Durchleuchtung und CT um <20% abweichen,im Bereich der Mammografie <10% und in derZahnmedizin <30%. Bewertet werden hierbeinur die Messwerte im Zentrum z des Bildwieder-gabegerätes (●" Abb.10a). Dabei ist die Homoge-nität H nach dieser Formel zu berechnen:

H=200×(Lhighest–Llowest)/(Lhighest+Llowest).

Die Homogenität darf innerhalb eines Bildwiedergabe-geräts in der Projektionsradiografie, Mammografie,Durchleuchtung und CT im Rahmen der Abnahme-prüfung eine maximale Abweichung <25% zeigen.

0 1000 2000 3000 4000p-values

left monitorDICOM 3.14+/– 10 %

5000

dL/L

1,000

0,100

Abb.6 DICOM-Kennlinie mit der Software Monitorcheck [10], Anforderung erfüllt.

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Pixelfehler (Abnahmeprüfung)!

Visuelle Prüfungen sollen auch eine Überprüfungauf Artefaktfreiheit beinhalten, eine konkreteAuswertung ist nur im Rahmen der Abnahmeprü-fung gefordert. Die DIN V 6868-157 unterscheidethelle und dunkle Pixel- bzw. Subpixelausfälle so-wie Fehlercluster, d.h. mehrere nebeneinander-liegende Pixelausfälle.

Die Grenzwerte für Pixelfehler des Monitors (Ab-nahmeprüfung) wurden jetzt festgelegt und be-ziehen sich jeweils auf eine Matrix von 1024×1024 Pixeln [6].

Tab. 7 Halbjährliche Konstanzprüfung an Bildwiedergabegeräten mit Befundungsqualität1 – halbjährliche und jährliche Konstanzprüfung (Zahnmedizin),modifiziert nach DIN V 6868-157, Tabelle 6 und Tabelle 7.

Prüfkenngröße Prüfzyklus1 Verfahren Prüfmittel/Testbild Anforderung Toleranz (KP)

Minimalleuchtdichte halbjährlich messtechnisch ▶ Leuchtdichtemessgerät▶ Testbild TG18-LN8-01

▶ Lmin ≥1,1 × Lamb▶mind. 0,5 cd/m² nicht

wesentlich unterschreiten

bei AuffälligkeitenMessung derSchleierleucht-dichte

Maximalleuchtdichte halbjährlich messtechnisch ▶ Leuchtdichtemessgerät▶ Testbild TG18-LN8-18

≤10%

Maximales Leucht-dichteverhältnis(Maximalkontrast)

halbjährlich Berechnung Ergebnis L’max/L’min ▶ Projektionsradiografie undMammografie: ≥250

▶ DL, CT, mammografischeBiopsie: ≥100

Toleranz ergibtsich aus Vorgabenfür L’min undL’max

Schleierleucht-dichte2, 3

halbjährlich messtechnisch Leuchtdichtemessgerät ▶ nur erforderlich, wenn dieMinimalleuchtdichte Auf-fälligkeiten zeigt

< 0,15 cd/m2

muss keine Ab-weichung zur Ab-nahmeprüfungberücksichtigtwerden

Beleuchtungsstärkealternativ zurSchleierleuchtdichte

halbjährlich messtechnisch Beleuchtungsstärke-messgerät

▶ ist bei Nahbereichsmessung(Aufsatzmessung) erforder-lich

Leuchtdichte-kennlinie2

halbjährlich messtechnisch ▶ Leuchtdichtemessgerät▶ 18 Testbilder

TG18-LN8-01 bisTG18-LN8-18

GSDF:▶ Projektionsradiografie und

Mammografie: ± 10%▶ DL, CT, mammografische

Biopsie: ± 15%

TG 18-LN08-02 bisTG 18-LN08-18≤ 10%

Homogenität einesBildwiedergabe-gerätes

halbjährlich visuell Testbild TG18-UN80(helles Testbild)

▶ keine Inhomogenitäten-darstellung (bei Abnahme-prüfung messtechnisch< 25%)

▶ Zahnmedizin: < 30%

keine Verände-rung ersichtlich

Homogenität zwi-schen mehreren Bild-wiedergabegeräten,Mehrfachanzeigen2

halbjährlich messtechnisch ▶ Leuchtdichtemessgerät▶ Testbild TG18-UN10

(dunkles Testbild)

bei Abnahmeprüfung▶ Projektionsradiografie,

DL, CT, mammografischeBiopsie: < 20%

▶Mammografie: < 10%▶ Zahnmedizin: < 30%

Messung im Zen-trum ± ≤10%

Farbeindruck undGleichmäßigkeit

halbjährlich visuell Testbild TG18-UN80 ▶ keine Auffälligkeiten▶ keine Inhomogenitäten

keine Veränderun-gen ersichtlich

Unter Beachtung der RK gelten für mobile Systeme ggf. abweichende Anforderungen zur halbjährlichen messtechnischen Prüfung (Ermittlung der Maximalleuchtdichte).1 Jährlicher Prüfzyklus für RK 5 und 6.2 Entfällt für RK 3, 5 und 6, Lamb kann vernachlässigt werden, wenn die Messergebnisse der Schleierleuchtdichte unterhalb der Werte der Abnahmeprüfung liegen.3 Ist nur bei Auffälligkeiten der Minimalleuchtdichte zu ermitteln.

Abb.7 Überprüfung der Homogenität, DIN V 6868-157, Anhang E, Prüfberichtsmuster, 5.1 [6].

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Dabei wird unterschieden zwischen:▶ A=hellen Pixel-, Subpixelausfällen

(TG18-UN10)▶ B=dunklen Pixel-, Subpixelausfällen▶ C=anormalen Pixeln (z.B. Staub, blinkendes

Subpixel)▶ D=Fehlercluster ( mehrere Fehler innerhalb

eines Blocks von 5×5 Pixeln)

Grenzwerte für die jeweiligen Pixeldefekt-Typen:A≤1; B≤5; C≤5; D≤1.

Hinweis: Im Rahmen der Konstanzprüfung desMonitors ist keine regelhafte Überprüfung aufPixeldefekte vorgegeben, aber es empfiehlt sich,bei visuellen Prüfungen auch auf Pixeldefekte zuachten. Sind Pixeldefekte beim Betrachten oderBefunden von Röntgenaufnahmen ersichtlich, istzu prüfen, ob es sich um Pixeldefekte des Moni-tors oder der Röntgenaufnahme (z.B. Pixeldefekteoder Artefakte von Detektor oder Speicherfolie)handelt. Pixeldefekte des Monitors zeigen sich anderselben Position, Pixeldefekte der Röntgenauf-nahme verändern beim Einsatz der Verschiebe-funktion (pan) die Position.

Es empfiehlt sich, bei visuellen Prüfungen der Kon-stanzprüfung auch auf Pixeldefekte zu achten.

Graustufenauflösung der 8- und10-Bitmarken (Abnahmeprüfung)!

Die Anzahl der dargestellten Graustufen ist ab-hängig von der Bittiefe. Monitore verfügen typi-scherweise über eine Bittiefe von 8, diese ent-spricht der Darstellung von 256 Grautönen, bei10 Bit sind es 1024 Grautöne. Je höher die Bittiefe,umso detaillierter können feine Grauwertabstu-fungen dargestellt werden. Mit dem TestbildTG18-MP werden dezente Grauwertabstufungendargestellt, die nur bei 8 Bit oder 10 Bit erkennbarsind. Werden die Graustufen nicht dargestelltoder auch nicht an der vorgegebenen Position,zeigt dies Verluste in den Grauwertdarstellungenbzw. der Bittiefe (●" Abb.9a u. b).

Die Bittiefe der DICOM-Aufnahme und die Bittiefe desMonitors sind 2 unterschiedliche Angaben.

Klinische Referenzbilder(Abnahmeprüfung)!

Für die klinischen Referenzbilder müssen Bild-qualitätsparameter aufgelistet werden, die beiAbnahmeprüfung festgelegt werden (●" Abb.10a– c). Prüfkenngrößen zu den Bilddetails müssendefiniert und sollen im Formblatt aufgeführt wer-den.

Erweiterte Anforderung für dieMammografie (Abnahmeprüfung)!

Zusätzliche Prüfungen der Testbilder (TG18-LP[9]) mit feinen Linienstrukturen in vertikaler undhorizontaler Richtung bei verschiedenen Grau-wertdarstellungen sind für die Abnahme in derMammografie gefordert (●" Abb.11).

Zusätzliche Prüfungen für die Mammografie im Rah-men der Abnahmeprüfung.

Abb.8 Testbilder der TG18-Reihe [9].a TG18-UN10.b TG18-UN80.

a

b

Abb.9 Testbild TG18-MP.a DIN V 6868-157 [6], AnhangE 4.3 Graustufenauflösungdes Bildwiedergabegeräts;8-Bitmarker (1), 10-Bitmarker(2), vertikaler Balken (3).

b DIN V 6868-157 [6], AnhangE 4.3 Auszug der Grau-stufenauflösung des Bild-wiedergabegeräts mit8-Bitmarker (1) und 10-Bit-marker (2).

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Typische Fehler in der Hand-habung bei abweichendenPrüfmessergebnissen nachDIN V 6868-157

In den Konstanzprüfungen können Abweichun-gen in den Prüfmessergebnissen auch durch Feh-ler in der Handhabung auftreten, sodass es sichempfiehlt, diese Ursachen zuerst zu prüfen:▶ Es wurde keine pixeltreue Darstellung des

Testbilds mit der Matrix des Monitors (1 :1)verwendet

▶ Umgebungslicht entspricht nicht den festge-legten Bedingungen (möglichst im Formblatteintragen)

▶ Messmittel wurden geändert▶ Änderung der Software oder Änderungen in

der Bildwiedergabekette▶ Änderung der DICOM-Kennlinie▶ Grauwertfenster des Testbilds wurde verstellt

(die Werte sollten auch im Formblatt einge-tragen sein)

▶ Messfehler durch zu frühe Messung nach Ein-schalten des Monitors

Wesentliche Änderungen undMaßnahmen!

Bei wesentlichen Änderungen sind unterschied-liche Maßnahmen erforderlich (●" Tab.8).

Prüfmittel und Messmethoden

Prüfmittel!

Für die Abnahme- und Konstanzprüfung werdendie nachfolgenden Prüfmittel benötigt:▶ Leuchtdichtemessgerät (Teleskopmessung und

Aufsatzmessung für die Abnahmeprüfung)▶ Beleuchtungsstärkenmesser bei Abnahme-

prüfung, ggf. bei Konstanzprüfung (sieheMessmethoden)

▶ Testbilder TG18-Reihe (●" Abb.12)▶ klinische Referenzbilder, die durch den An-

wender definiert werden▶ Software (zur Ermittlung der DICOM-Kenn-

linie)

Abb.10 Beispiele für klinische Referenzbilder.a Thorax.b Mammografie.c Koronarangiografie.

TG18-LPH10 TG18-LPH89TG18-LPH50

TG18-LPV10 TG18-LPV89TG18-LPV50

Abb.11 Auszug aus den zusätzlichen Prüfungen der Testbilder (TG18-LP) nach DIN V 6868-157,Bild 1, bzw. DIN EN 62563-1:2014-01, Tabelle 2.

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Vorhandene Leuchtdichtemessgeräte können für dieKonstanzprüfung weiter genutzt werden.

Messmethoden!

Für die Abnahmeprüfung müssen für das Leucht-dichtemessgerät Anforderungen der Klasse Bnach DIN 5032-7 erfüllt sein [6]. Das Beleuch-tungsstärkemessgerät muss über einen Messbe-reich von 1lx bis 1000 lx verfügen, die Messunsi-cherheit muss ≤10% sein, die Wiederholpräzision(Abweichung bei einer wiederholten Messungunter gleichartigen Bedingungen) soll bei ≤5%liegen. Die DIN V 6868-157 akzeptiert für die Be-stimmung des Umgebungslichts auch sog. Grau-tafeln, die nach Herstellervorgabe anzuwendensind [6].

Für die Konstanzprüfung können bisher verwen-dete Leuchtdichtemessgeräte weiterhin genutztwerden, die DIN lässt 4 verschiedene Messverfah-ren, ggf. in Kombination, zu (●" Tab.9). Dabei kön-nen auch Methoden zur automatisierten Auswer-tung der Testbilder verwendet werden, wenn ein

Nachweis erbracht wird, dass gleichartige Ergeb-nisse erzielt werden. Diese ersetzen jedoch nichtdie visuellen Prüfungen der Konstanzprüfungund sind ggf. durch weitere Messungen zu ergän-zen (z.B. bzgl. Schleierleuchtdichte oder Um-gebungsleuchtstärke).

Automatisierte Auswertungen in der Konstanzprüfungsind zulässig – erfassen aber nicht alle Prüfpositionen.

Verfahren A: TeleskopverfahrenBei Messungen mit Teleskop-Leuchtdichtemess-geräten wird das Umgebungslicht bereits mit er-fasst. Die DIN V 6868-157 empfiehlt die zusätz-liche Verwendung einer Abschirmung, um denEinfluss der Umgebungsleuchtdichte zu minimie-ren. Die Größe des Messfelds muss wesentlichkleiner als der im Bild zur Verfügung stehendeMessbereich im Testbild sein, um Messfehler zuvermeiden.

Verfahren B: Nahbereich-Leuchtdichte-messgerät in Kombination mit einemBeleuchtungsstärkemessgerätDie Messmethode mit dem Nahbereich-Leucht-dichtemessgerät ergibt unverfälschte Ergebnisse.Sie erfasst jedoch das Umgebungslicht nicht, so-dass hier zusätzliche Messungen der Beleuch-tungsstärke erforderlich sind.

Verfahren C: Frontintegriertes Leucht-dichtemessgerät in Kombination mit einemBeleuchtungsstärkemessgerätDas frontintegrierte Messmittel misst aus Blick-richtung des Befunders/Betrachters mit einemSensor an der Bildschirmoberfläche und kann so-mit auch die Funktion der Flüssigkristalle kon-trollieren. Es muss jedoch für die Konstanzprü-fung mit einer Beleuchtungsstärkemessung kom-biniert werden.

Tab. 8 Wesentliche Änderungen und Maßnahmen, modifiziert nach DIN V 6868-157(1) Punkt 11.1

Wesentliche Änderungen an Bildwiedergabesystemen Maßnahme

Änderung der Software mit Bestätigung des Herstellers, dass diese keinenEinfluss auf die Bildqualität hat (Bescheinigung zur Rückwirkungsfreiheitder Software muss vorliegen)

keine Prüfung

Änderung der Anwendungs-Software ohne Bestätigung des Herstellersbezüglich Rückwirkungsfreiheit

Konstanzprüfung (Punkte der arbeitstäglichen Prüfung)

Austausch des Bildwiedergabegeräts Abnahmeprüfung

Reparatur bildqualitätsrelevanter Komponenten des BWS Konstanzprüfung (vollständig)

Austausch des Panels zusätzlich zur Konstanzprüfung: Homogenität und Prüfung auf Pixelfehler(entsprechend der Abnahmeprüfung)

Änderung der Raumklasse Abnahmeprüfung

Ortsveränderung ohne Wechsel der Raumklasse (auch in Verbindung mitmobilen Bildwiedergabesystemen bzw. bildgebenden Systemen).

visuelle Konstanzprüfung (Gesamtbildqualität, Homogenität, Farbeindruckund Gleichmäßigkeit),und zusätzliche Messung der Schleierleuchtdichte

1 Bei Änderungen der Software, welche baugleiche Systeme betrifft, ist eine Überprüfung (nur) an einem System vorzunehmen. Wenn kein Einfluss auf die Bildqualität festgestelltwird, darf die Softwareänderung an den baugleichen Systemen (dies bezieht sich auf Graphikkarte und Display) ohne weitere Prüfung vorgenommen werden. [6].

Abb.12 Beispiel zu Testbildern TG18-LN-01 und TG18-LN-18 (Lmin und Lmax).

Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974

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Verfahren D: Rückseitig integriertesLeuchtdichtemessgerät in Kombinationmit einem BeleuchtungsstärkemessgerätBei rückseitig integrierten Leuchtdichtemessge-räten wird das Hintergrundlicht über Sensorengemessen. Durch die direkte Messung der Hinter-grundbeleuchtung kann eine stabile maximaleLeuchtdichte gewährleistet werden, da keinewei-teren Einflüsse wie z.B. die Glasschichten im Mo-nitor die Messergebnisse beeinflussen. Der Sensorwird teilweise im zentralen Bereich des Monitorspositioniert. Das Messgerät kann im Rahmen derKonstanzprüfung nur für die Ermittlung der ma-ximalen Leuchtdichte verwendet werden, auchhier ist die zusätzliche Messung der Beleuch-tungsstärke erforderlich.

Abstract!

The new DIN V 6868-157 includes acceptance andconstancy tests for quality assurance of image dis-play systems. A new feature is the introduction ofroom classes which consider the ambient light leveland the X-ray application area. The DICOM gray scaledisplay function is now part of the requirements. Infuture, periodical tests of monitors which are only

used for viewing are required, too. Furthermore mo-bile systems (for example C-arm in the operatingroom) are included (with relatively low require-ments). The specification for the dental field hasbeen extended. The requirement for the maximumcontrast has been significantly raised. The evaluationof pixel failures is more specified in the new DIN.

Kernaussagen

▶ Mit der neuen DIN 6868-157 werden zukünftig alle Monitore zur Befun-dung von Röntgenuntersuchungen in die Qualitätssicherung einbezogen.

▶ Durch die Einführung der DICOM-Kennlinie wird die Grauwertdarstellungstandardisiert und optimiert.

▶ Die Einteilung in Raumklassen berücksichtigt sowohl denTätigkeitsbereichals auch das Umgebungslicht. Automatisierte Verfahren können dieDurchführung der Konstanzprüfung erleichtern.

▶ Mit diesem Artikel steht Ihnen eine praxisorientierte Information zur DINV 6868-157 zur Verfügung. Formblätter zur Abnahme- und Konstanz-prüfung nach DIN V 6868-157 werden nach Erscheinen der DIN 6868-157auf der Homepage der ärztlichen Stelle Hessen http://www.tuev-sued.de/roentgenqualitaet veröffentlicht.

Tab. 9 Übersicht der Messverfahren und deren Vor- und Nachteile.

●"

Verfahren A

Teleskopmessung

●"

Verfahren B

Nahbereich-Leuchtdichte-

messung

●"

Verfahren C

Frontintegriertes Leucht-

dichtemessgerät

●"

Verfahren D

Rückseitig integriertes

Leuchtdichtemessgerät

Schleierleuchtdichte wird er-mittelt.

Beleuchtungsstärke ist alterna-tiv zur Schleierleuchtdichte zumessen.

Beleuchtungsstärke ist alterna-tiv zur Schleierleuchtdichte zumessen.

Beleuchtungsstärke ist alterna-tiv zur Schleierleuchtdichte zumessen.

Vorteile ▶ Umgebungsleuchtdichtewird bei dieser Messungbereits berücksichtigt

▶ Prüfung aus Sicht des Be-trachters

▶ kein Einfluss der Umgebungs-leuchtdichte auf das Mess-ergebnis

▶ Die Messung erfolgt am Ortder Betrachtung

▶ Veränderungen des opti-schen Glases u. a. könnenerfasst werden

▶ direkte Messung der Hinter-grundbeleuchtung, Messungim mittleren Bereich desMonitors

▶Messbereich ggf. größer alsbei Verfahren C

Nachteile ▶ keine automatisierteMessung

▶ Einfluss der Umgebungs-leuchtdichte (wenn diesenicht konstant ist) auf dieMessergebnisse, ggf. Mess-fehler durch geänderteMessposition

▶ keine automatisierteMessung

▶Messung im Randbereich desMonitors, Messwerte werdendurch Leuchtdichteabwei-chungen des BWG beein-flusst.

▶ DIN empfiehlt mittigePosition ( im Randbereich)

▶ nur Messung der Hinter-grundbeleuchtung des LCD

▶ Die DICOM-Leuchtdichte-kennlinie wird nicht ge-messen

Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974

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Literatur1 Abileah A. DICOM-Kalibrierung medizinischer Moni-

tore – zwei Methoden im Vergleich. Identische Dar-stellung bei jeder Betrachtung. RIS/PACS 2005; 3: 26–30

2 American Association of Physicists in Medicine(AAPM)Task Group 18. Assessment of Display Per-formance for Medical Imaging Systems. AAPM On-Line Report. Medical Physics; 2005; 3

3 Blendl C, Hermann KP, Mertelmeier T. PAS 1054, An-forderungen und Prüfverfahren für digitale Mammo-graphie. Beuth; 2005

4 Bundesministerium des Innern. Richtlinie zur Durch-führung der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrich-tungen zur Untersuchung und Behandlung vonMen-schen nach den §§ 16 und 17 der Röntgenverord-nung — Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) —vom 20. November 2003, zuletzt geändert durchRundschreiben vom 12. Juli 2011. GMBl 2011; 36:S718 (Suppl.)

5 DICOM Standards Committee. Communication ofDisplay Parameters. Digital Imaging and Communi-cations in Medicine (DICOM) 2006: (Suppl. 124)

6 DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Normen-ausschuss Radiologie NAR. Sicherung der Bildqualitätin röntgendiagnostischen Betrieben – Teil 157: Ab-nahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwie-dergabesystemen in ihrer Umgebung. Norm-Ent-wurf. Beuth; 2013

7 DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Normen-ausschuss Radiologie NAR. Sicherung der Bildqualitätin röntgendiagnostischen Betrieben — Teil 157: Ab-nahme und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwie-dergabesystemen in ihrer Umgebung. Norm-Ent-wurf. DIN Deutsches Institut für Normung e.V.; 2014

8 European Commission. European Protocol for theQuality Control of the Physical and Technical Aspectsof Mammography Screening (EPQC). In: EuropeanGuidelines for Quality Assurance in MammographyScreening. 4. Aufl. European Commission; 2006

9 European Reference Organisation for Quality Assur-ed Breast Screening and Diagnostic Services. Testbil-der Taskgroup 18. Im Internet: http://www.euref.org/downloads?download=1:taskgroup-18-images-version-4; Stand: 29.6.2014

10 European Reference Organisation for Quality Assur-ed Breast Screening and Diagnostic Services. Im In-ternet: MonitorCheck.xls-Datei des LRCB (LandelijkReferentiecentrum voor Bevolkingsonderzoek NL).http://www.euref.org/downloads?download=4:mo-nitor-check; Stand: 29.6.2014

11 National Electrical Manufacturers Association. Digi-tal Imaging and Communications in Medicine (DI-COM). Part 14: Grayscale Standard Display Function.NEMA 2014

Über die Autoren!

Bärbel MadsackJahrgang 1962. Seit 2003 alsMTRA in Überprüfung derQualitätssicherung der Ärzt-lichen Stelle Hessen tätigund für den Newsletter derärztlichen Stelle Hessen ver-antwortlich, der auch aufder Homepage der Ärztli-chen Stelle alle 1–2 Monate

veröffentlicht wird und kostenfrei abonniert wer-den kann. Derzeit auch tätig als Lehr-MTRA imRahmen von Strahlenschutz- und Mammografie-kursen; die Berufserfahrung als Arzthelferin undMTRA erstreckt sich über Praxis, Krankenhausund Universitätsklinikum bis zur leitendenMTRA.

PD Dr. Michael WalzLeiter der Ärztlichen Stellefür Qualitätssicherung inder Radiologie, Nuklear-medizin und Strahlenthera-pie Hessen, TÜV SÜD LifeService GmbH, Frankfurt.

Prof. Dr. med. Dipl. phys. Gerald WeisserUniversitätsmedizin Mannheim, Leiter des Ge-schäftsfeldes Informationstechnik und Qualitäts-sicherung, Institut für Klinische Radiologie undNuklearmedizin, Mannheim.

KorrespondenzadresseBärbel MadsackÄrztliche Stelle für Qualitätssicherung in derRadiologie HessenAm Römerhof 1560486 FrankfurtDeutschlandE-Mail: [email protected]/roentgenqualitaet

Interessenkonflikt: kein Interessenkonflikt ange-geben

Radiobonus

Beantworten Sie die CRTE-Fragen zu die-sem Artikel bis zum 31. Januar 2015 undgewinnen Sie eines von 3 Exemplaren desBandes „Urogenitales System“ aus derPareto-Reihe Radiologie.

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Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974

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CRTE-Fragen Abnahme und Konstanzprüfung anBildwiedergabesystemen – was ändertsich mit der neuen DIN V 6868-157?

█1 Die DIN V 6868-157 hat Raumklassen eingeführt. Diese

A. wurden nur für den Bereich der Befundung eingeführtB. gelten nicht für den zahnmedizinischen BereichC. berücksichtigen den Tätigkeitsbereich und die Umge-

bungsleuchtdichte beim Befunden und Betrachten vonradiologischen Aufnahmen

D. entsprechen den Anforderungen der Raumklassen(z.B. Luftfilter) bei den Hygienevorschriften

E. können durch jede Person mit medizinischer Ausbildungfestgelegt werden

█2 Folgende Prüfmittel sind für die Abnahme- und Konstanz-prüfung nach DIN V 6868-157 von Monitoren erforderlich?

A. Es ist lediglich ein Leuchtdichtemessgerät und das SMPTEBild erforderlich.

B. Es ist lediglich ein Beleuchtungsstärkenmesser und dasSMPTE Bild erforderlich

C. Bei integriertem Leuchtdichtemessgerät sind keineKonstanzprüfungen erforderlich

D. Leuchtdichtemessgerät, Beleuchtungsstärkenmesser,Testbilder der TG18-Reihe, Software zur Ermittlung derDICOM-Kennlinie

E. Alle anderen Antworten sind falsch

█3 Die Konstanzprüfung nach DIN V 6868-157 beinhaltet

A. arbeitstägliche visuelle Prüfungen und halbjährlichevisuelle und messtechnische Prüfungen

B. arbeitstägliche visuelle und vierteljährliche mess-technische Prüfungen

C. arbeitstägliche visuelle Prüfungen, sind bei integriertenLeuchtdichtemessgeräten nicht erforderlich

D. nur halbjährliche messtechnische PrüfungenE. Alle anderen Antworten sind falsch

█4 Welche Antwort ist falsch? Die arbeitstägliche visuelleKonstanzprüfung beinhaltet folgende Prüfkenngrößen:

A. Sichtbarkeit der Linienpaarraster (Detail) und Sichtbarkeitder Linien des Rasters (Geometrie)

B. VerlaufsbalkenC. 5%- und 95%-FelderD. Buchstaben mit niedrigem Kontrast (Quality Control)E. messtechnische Prüfung der Schleierleuchtdichte

█5 Welche Antwort ist falsch? Welche Anforderungen werdenan die Matrix des Monitors gestellt?

A. In der Radiologie sind Monitore mit einer Matrix vonmindestens 1600×1200 Pixeln gefordert

B. Es müssen geeignete Testbilder für die jeweilige Matrixverwendet werden, um eine pixeltreue (1:1) Darstellungzu erhalten

C. Die Pixelgröße (Matrix des Monitors) muss mindestens140μm betragen

D. Die Pixelgröße der Hardware kann über die Zoomfunktionangepasst werden

E. Die Anzahl der Pixelfehler ist nach der DIN V 6868-157 imRahmen der Abnahmeprüfung zu prüfen

█6 Welche Antwort ist richtig? Die sog. DICOM-Kurve

A. zeigt einen linearen VerlaufB. zeigt die optimierte Grauwertverteilung des Bilds. Sie wird

vomMonitor beim Laden der Bilder ermitteltC. gibt einen identischen Wert für Lmin und Lmax zu den

jeweiligen Untersuchungsarten (an allen Monitoren) vorD. zeigt eine für das menschliche Auge optimierte Grauwert-

verteilung und wird unter Beachtung der gerätetechni-schen Voraussetzungen (Lmin und Lmax) nach DICOM Part3 (14) angepasst

E. Alle anderen Antworten sind falsch

█7 Welche Antwort ist richtig? Die Bittiefe des Monitors

A. entspricht immer der Bittiefe der RöntgenaufnahmeB. wird über die Anpassung der Helligkeit und des Kontrasts

optimiertC. soll mindestens 8 Bit betragen, um eine detaillierte Grau-

wertauflösung (8 Bit=256 Grautöne) zu gewährleistenD. kann nicht anhand von Testbildern überprüft werdenE. Alle anderen Antworten sind falsch

█8 Welche Antwort ist richtig? Welche Verfahren zurErmittlung der Leuchtdichte können nach DIN V 6868-157eingesetzt werden?

A. Integrierte Messverfahren (an Front- oder Rückseite desMonitors) sind nicht zulässig

B. Mit automatisierten Messverfahren des Herstellers kannauf die visuelle Prüfung vollständig verzichtet werden

C. Es sind ausschließlich Teleskopmessungen erlaubt, da siedie Umgebungsleuchtdichte berücksichtigen

D. Neben Teleskopmessung sind frontintegrierte Messver-fahren sowie rückseitig integrierte Messverfahren undAufsatzmessungen zulässig, wenn diese in Kombinationmit einer Beleuchtungsstärkemessung eingesetzt werden

E. Alle anderen Antworten sind falsch

Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974

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█9 Welche Antwort ist falsch? Bei Änderungen amBildwiedergabesystem sind folgende Maßnahmenerforderlich:

A. Austausch des Bildwiedergabegeräts erfordert eineAbnahmeprüfung

B. Erfolgt eine Softwareänderung an baugleichen Geräten,dann darf die Konstanzprüfung an nur einem Gerät durch-geführt werden, wenn sich keine Veränderung (Einflussauf die Bildqualität) zeigt

C. Bei der Anschaffung baugleicher Monitore ist dieAbnahmeprüfung nur an einem Gerät erforderlich

D. Eine Ortsveränderung innerhalb der Raumklasse benötigteine visuelle und messtechnische Konstanzprüfung

E. Die Reparatur von bildqualitätsrelevanten Komponentenerfordert eine visuelle und messtechnische Konstanz-prüfung

█10 Welche Antwort ist falsch? Nach DIN V 6868-157 wird diegesamte Kette des Bildwiedergabesystems geprüft, diesebeinhaltet:

A. BildverarbeitungssoftwareB. Hardware (Grafikkarte)C. ÜbertragungstechnikD. Sehtest des BefundersE. Bildwiedergabegerät

Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974

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