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Besonderes Wohngebiet
Grundf lächenzahl
Allgemeines Wohngebiet
W S
Reines Wohngebiet
Zeichenerklärung
2 00 1 0 3 05
Maßstab 1:100040 5 0 6 0 7 0 80
(§ 2 BauNVO)
90
Bebauungsplan 11-28
100m
für das Gelände der ehemaligen Industriebahntrasse zwischen Hansastraße und Straße 250 (Bezirk Pankow),einschließlich des Grundstücks Hansastraße 203, im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Sichtfläche
Kleinsiedlungsgebiet
FestsetzungenArt und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Baulinien, Baugrenzen, Höhe baulicher Anlagen
Dorfgebiet
Mischgebiet
Kerngebiet
Gewerbegebiet
Industriegebiet
Sondergebiet (Erholung)
Sonst iges Sondergebiet
(§ 3 BauNVO)
(§ 4 BauNVO)
(§ 4a BauNVO)
(§ 5 BauNVO)
(§ 6 BauNVO)
(§ 7 BauNVO)
(§ 8 BauNVO)
(§ 9 BauNVO)
(§ 10 BauNVO)
(§ 11 BauNVO)
W R
W A
W B
M D
MI
M K
G E
G I
S O
S O
WOCHENENDHAUSGEBIET z.B.
UNIVERSITÄT z.B.
0,4z.B.
Grundf läche z.B. G R 100m²
Zahl der Vollgeschosse
als Höchstmaß
als Mindest- und Höchstmaß
zwingend
Offene Bauweise
Nur Einzelhäuser zulässig
Nur Doppelhäuser zulässig
Nur Hausgruppen zulässig
Nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
Geschlossene Bauweise
z.B.
z.B.
z.B.
III
III-V
III
o
E
D
H
E D
g
Baulinie
Baugrenze
Linie zur Abgrenzung des Umfanges von Abweichungen
z.B. Höhe baulicher Anlagen über einem Bezugspunkt
als Höchstmaß
Traufhöhe
Firsthöhe
Oberkante
als Mindest- und Höchstmaßzwingend
(§23 Abs.2 Satz1 BauNVO)
(§23 Abs.3 Satz1 BauNVO)
(§23 Abs.3 Satz3 BauNVO)
12,4m über Gehweg
53,5m über NHN
124,5m über NHN
116,0m bis 124,5m
Höhenlage bei Festsetzungen (in Meter über NHN)
124,5m über NHN
T H
F H
O K
O KO K
z.B.
z.B.
z.B.
z.B.
z.B.
Beschränkung der Zahl der
Wohnungen (§9 Abs.1 Nr.6 BauGB)
W R
2 W oz.B.
Geschossflächenzahl
als Höchstmaß
als Mindest- und Höchstmaß
Geschossfläche
als Höchstmaß
als Mindest- und Höchstmaß
Baumassenzahl
Baumasse
0,7
bis 0,7
G F 500m²
G F 400m² bis 500m²3,0
B M 4000m³
Flächen für den Gemeinbedarf
Verkehrsf lächenStraßenverkehrsf läche
Verkehrsf lächen besonderer Zweckbestimmung
z.B. öffentliche Parkfläche
Private Verkehrsfläche
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseit igungsowie für Ablagerungen
z.B. Gasdruckregler
Oberirdische Hauptversorgungsleitungen Hochspannungsleitung
z.B. JUGENDFREIZEITHEIM
z.B. FUSSGÄNGERBEREICH
Flächen für Sport- und Spielanlagen
Straßenbegrenzungslinie
Bereich ohne Einfahrt
Bereich ohne Ausfahrt
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen
Straßenseite
Straßenseite
Straßenseite
Immissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigende Stoffe
Öffentliche und private Grünflächen
z.B. ÖFFENTLICHE PARKANLAGE
z.B. PRIVATE DAUERKLEINGÄRTEN
Flächen für die Landwirtschaft Flächen für WaldWasserf lächen
z.B. UMSPANNWERK
G Tz.B. Trafostation
Anpflanzungen, Bindungen für Bepflanzungen, Schutz und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
über NHN
Umgrenzungen von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Umgrenzung von Flächen mit Bindungen
für Bepflanzungen und für die Erhaltung
Anpf lanzen von
Bäumen Sträuchern
sonstigen Bepf lanzungen
Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-
Erhaltung von
Bäumen Sträuchern
sonst igen Bepflanzungen
Sonstige Festsetzungen
Umgrenzung von Flächen für
Stellplätze
Gara ge n
Gemeinschaftsstellplätze
Gemeinschaftsgaragen
Garagengebäude mit Dachstellplätzen
Tiefgaragen
Gemeinschaftstiefgaragen
Gemeinschaftsanlagen
Besonderer Nutzungszweck von Flächen
S t
Ga 1
G St
GGa 1
Ga 3 St
TGa 1
GTGa 1
GAnl
HOT EL
mit An gabe d er Gesch osse
z.B.
mit Ang abe de r Gescho sse
mit Ang abe der G eschosse
mit Anga be der G eschosse
mit An gabe de r Gescho sse
Mit Geh-, Fahr-, u. Leitungsrechten zu belastende Flächen
Umgrenzung von Flächen für
Umgrenzung von Flächen für besondere Anlagen undVorkehrungen zum Schutz vor schädlichenUmwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-
35,4z.B.
Immissionsschutzgesetzes
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
Grenze des räumlichen Geltungsbereichesdes Bebauungsplanes
Nachrichtliche Übernahmen
L B
NaturschutzgebietLandschaftsschutzgebiet
Geschützter Landschaftsbestandteil
Naturdenkmal
Erhaltungsbereich
Wasserf läche
Wasserschutzgebiet (Grundwassergewinnung)
Umgrenzung der Flächen für den Luftverkehr
Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich
mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
Bahnanlage
Straßenbahn
Arkade
Umgrenzung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zurEntwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Umgrenzung der Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen
Umgrenzung von Flächen für Zuordnungen nach §9Abs. 1a Baugesetzbuch (Kombination mit anderen Planzeichen möglich)
N
L
Gesamtanlage (Ensemble), die dem Denkmalschutz unterliegt
N . D .
G W
D
Eintragungen als VorschlagGebäude
Stellplatz
Garage
Tiefgarage
Kinderspielplatz
z.B.
z.B.
Hochstraße
Tiefstraße
Brücke
Industriebahn (in Aussicht genommen)
Grundstücksnummer
z.B.
N
St
Ga 1
TGa 1
K
Planunterlage
Öffentliches oder Wohngebäude mit Durchfahr t und Gesch ossza hl und Überd achu ng
Wirtschafts-, Industriegebäude oder Garage
mit Geschosszahl
z.B.
Unterirdisches Bauwerk (z.B. Tiefgarage)
Brücke
Zaun
Geländehöhe, Straßenhöhe
Laubbaum, Nadelbaum
z.B.
in Meter über NHN
Parkhaus
nicht betretbar
-II
V
34,5
Landesgrenze (Bundesland)
Bezirksgrenze
Ortsteilgrenze
Flurstücksgrenze
Flurstücksnummer; Flurnummer
Mauer, Stützmauer
Zaun, Hecke
Bord- oder Rasenkante, topografische Begrenzungslinie
; Flur 109 6
96 0 ,
Steigpfeil Treppe oder Rampe
Die vorstehende Zeichenerklärung enthält gebräuchliche Planzeichen, auch soweit s ie in diesem Bebauungsplan nicht verwendet werden.
0,5
Zugrunde gelegt sind die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.Januar 1990 und die Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 1990) vom 18. Dezember 1990.
n.b.
,
Aufgestellt: Berlin, den 29. Juli 2009
Bezirksamt Lichtenberg von BerlinAbt. Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
Fachbereich Vermessung Fachbereich Stadtplanung
Fachbereichsleiterin Vermessung Leiter des Amtes für Planen und Vermessen
Bezirksbürgermeisterin
Der Bebauungsplan wurde
in der Zeit vom 17.08.2009 bis einschließlich 18.09.2009 öffentlich ausgelegt.Die Bezirksverordnetenversammlung hat den Bebauungsplan
am 25.02.2010 beschlossen.Berlin, den 17.05.2010
Bezirksamt Lichtenberg von BerlinAbt. Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
Amt für Planen und Vermessen
Leiter des Amtes für Planen und Vermessen
Der Bebauungsplan ist auf Grund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit § 6 Abs. 5 Satz 1des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs durch Verordnung vom heutigen Tage festgesetzt worden.
z.B.
Berlin, den 01.06.2010
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Bezirksstadtrat
Umgrenzung der von der Bebauung freizuhaltenden Flächen
Die Verordnung ist am 12.06.2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf S. 300 verkündet worden.
z.B.
Schoeps
Zu diesem Bebauungsplan gehört ein Grundstücksverzeichnis.
Übersichtskarte 1:10000
Bezirksstadtrat
Amt für Planen und Vermessen
auch
Einzelanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt
D
E
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
z.B.
49A
z.B.
11-28
Planunterlage: ALK ; Stand Juni 2009 sowie Feldvergleich/ Messung Mai 2009
Straßenbahngleisachse
Güttler-LindemannGeisel
Emmrich Geisel
Gütt ler-Lindemann
Die redaktionelle Änderung vom 18.05.2010 auf der Bebauungsplanurkunde wurde in diese Abzeichnung eingearbeitet.
II
5 7 8 6
3 9 6
Flu r 1
8 5 8 6
8 4 6 3
3 9 6
203
I
8 4 8 0
8 5 6 8
8 4 6 4
3 9 6
8 5 6 7
II
I
207
I
8 5 6 9
8 5 7 0
205
206
8 3 7 7
3 9 6
5 2 5
1 2
2081 2
5
(10
8)
(97)
(96)
(99)(96)
(93)
Bezirk II
"Feldtmannsburg e.V."
5 2 0
1 2
Hansastraße
8 5 8 5
Flu r 2
8 4 9 9
54.3
54.4
54.3
54.2
54.0
54.1
54.3
( 89
)( 9
0)
( 92
)
Straße 2
50
II
I
6 5I
3
I
Straße 251
6 4
I
1
8 3
6 3
7 57 4
I4
2
1
8 6
8 4
8 7
I
9 3
1 4 1
201
9 1
1 2 5
II202
II
1 2 2
1 2 4
1 2 3
P A N K O WWeißensee
Flur 262
WeißenseeLICHTENBERG
25700
26000
30 80
0
31100
5 3
5 2
K G A
K G A
"Feldtmannsburg e.V."
3,0
3,0
2,0
2,0
5 ,0
5,0
2,5
S O
Autohaus
II/0,8o
A
F
G
Bebauungsplan 11-3 VEf . 04.11.2003
Bebauungsplan XXII-6f
E
B
C
D
Textliche Festsetzungen
1. Das sonstige Sondergebiet dient vorwiegend der Unterbringung von großflächigen
Einzelhandelsbetrieben für Kraftfahrzeughandel sowie ergänzenden Nutzungen. Zulässig sind folgende Sortimente: 1. Kraftwagen (Neu- und Gebrauchtwagen) 2. Kraftwagenteile und Zubehör. 2. Im sonstigen Sondergebiet kann eine Autowerkstatt zugelassen werden, wenn diese der
Zweckbestimmung untergeordnet ist und das Wohnen nicht wesentlich stört. 3. Auf der Fläche BCDEB ist im Sinne der Zweckbestimmung nur ein Lagerplatz zum
Abstellen von Kraftfahrzeugen zulässig, der das Wohnen nicht wesentlich stört. Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen i.S.v. § 14 BauNVO sind unzulässig.
4. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Garagen, Stellplätze und
Nebenanlagen i.S.v. § 14 BauNVO unzulässig. Dies gilt nicht für Werbeanlagen. 5. Die Fläche F zum Anpflanzen ist dicht mit hoch wachsenden Sträuchern und Bäumen der
nachstehenden Pflanzliste (siehe textliche Festsetzung Nr. 6) so zu bepflanzen, dass der Eindruck einer Weg begleitenden Baumallee entsteht. Die Bepflanzungen sind zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen.
6. Die Fläche G zum Anpflanzen ist dicht mit hoch wachsenden Sträuchern der
nachstehenden Pflanzliste zu bepflanzen. Die Bepflanzungen sind zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen.
Pflanzliste Bäume Acer pseudoplatanus Bergahorn Ulmus sp. Resista-Ulme Regal Tilia tomentosa Silberlinde Tilia cordata Winterlinde Großsträucher Caragana arborescens Erbsenstrauch Cornus alba Weißer Hartriegel Cornus sanguinea Roter Hartriegel Corylus avellana Haselnuss Ligustrum vulgare Gemeiner Liguster Ribes nigrum Schwarze Johannisbeere R. rubrum Rote Johannisbeere Rosa canina Hunds-Rose R.rugosa Apfel-Rose Viburnum opulus Gemeiner Schneeball
7. Im sonstigen Sondergebiet ist eine Befestigung von Wegen und Zufahrten nur in wasser-
und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen und Betonierungen sind unzulässig.
8. Die Fläche A ist mit einem Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit zu
belasten. 9. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
Abzeichnung
Hiermit wird beglaubigt, dass der Inhalt dieser Abzeichnung mit dem Inhalt der Urschrift des Bebauungsplanes 11-28 , festgesetzt am 01.06.2010 , übereinstimmt. Berlin, den Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr Amt für Planen und Vermessen Fachbereich Vermessung Im Auftrag