1
Besonderes Wohngebiet Grundflächenzahl Allgemeines Wohngebiet WS Reines Wohngebiet Zeichenerklärung 20 0 10 30 5 Maßstab 1:1000 40 50 60 70 80 (§ 2 BauNVO) 90 Bebauungsplan 11-28 100m für das Gelände der ehemaligen Industriebahntrasse zwischen Hansastraße und Straße 250 (Bezirk Pankow), einschließlich des Grundstücks Hansastraße 203, im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen Sichtfläche Kleinsiedlungsgebiet Festsetzungen Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Baulinien, Baugrenzen, Höhe baulicher Anlagen Dorfgebiet Mischgebiet Kerngebiet Gewerbegebiet Industriegebiet Sondergebiet (Erholung) Sonstiges Sondergebiet (§ 3 BauNVO) (§ 4 BauNVO) (§ 4a BauNVO) (§ 5 BauNVO) (§ 6 BauNVO) (§ 7 BauNVO) (§ 8 BauNVO) (§ 9 BauNVO) (§ 10 BauNVO) (§ 11 BauNVO) WR WA WB MD MI MK GE GI SO SO WOCHENENDHAUSGEBIET z.B. UNIVERSITÄT z.B. 0,4 z.B. Grundfläche z.B. GR100m² Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß als Mindest- und Höchstmaß zwingend Offene Bauweise Nur Einzelhäuser zulässig Nur Doppelhäuser zulässig Nur Hausgruppen zulässig Nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig Geschlossene Bauweise z.B. z.B. z.B. III III-V III o E D H ED g Baulinie Baugrenze Linie zur Abgrenzung des Umfanges von Abweichungen z.B. Höhe baulicher Anlagen über einem Bezugspunkt als Höchstmaß Traufhöhe Firsthöhe Oberkante als Mindest- und Höchstmaß zwingend (§23 Abs.2 Satz1 BauNVO) (§23 Abs.3 Satz1 BauNVO) (§23 Abs.3 Satz3 BauNVO) 12,4m über Gehweg 53,5m über NHN 124,5m über NHN 116,0m bis 124,5m Höhenlage bei Festsetzungen (in Meter über NHN) 124,5m über NHN TH FH OK OK OK z.B. z.B. z.B. z.B. z.B. Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§9 Abs.1 Nr.6 BauGB) WR 2 Wo z.B. Geschossflächenzahl als Höchstmaß als Mindest- und Höchstmaß Geschossfläche als Höchstmaß als Mindest- und Höchstmaß Baumassenzahl Baumasse 0,7 bis 0,7 GF 500m² GF 400m² bis 500m² 3,0 BM 4000m³ Flächen für den Gemeinbedarf Verkehrsflächen Straßenverkehrsfläche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung z.B. öffentliche Parkfläche Private Verkehrsfläche Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen z.B. Gasdruckregler Oberirdische Hauptversorgungsleitungen Hochspannungsleitung z.B. JUGENDFREIZEITHEIM z.B. FUSSGÄNGERBEREICH Flächen für Sport- und Spielanlagen Straßenbegrenzungslinie Bereich ohne Einfahrt Bereich ohne Ausfahrt Bereich ohne Ein- und Ausfahrt nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen Straßenseite Straßenseite Straßenseite Immissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigende Stoffe Öffentliche und private Grünflächen z.B. ÖFFENTLICHE PARKANLAGE z.B. PRIVATE DAUERKLEINGÄRTEN Flächen für die Landwirtschaft Flächen für Wald Wasserflächen z.B. UMSPANNWERK G T z.B. Trafostation Anpflanzungen, Bindungen für Bepflanzungen, Schutz und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft über NHN Umgrenzungen von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung Anpflanzen von Bäumen Sträuchern sonstigen Bepflanzungen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes- Erhaltung von Bäumen Sträuchern sonstigen Bepflanzungen Sonstige Festsetzungen Umgrenzung von Flächen für Stellplätze Garagen Gemeinschaftsstellplätze Gemeinschaftsgaragen Garagengebäude mit Dachstellplätzen Tiefgaragen Gemeinschaftstiefgaragen Gemeinschaftsanlagen Besonderer Nutzungszweck von Flächen St Ga 1 GSt GGa 1 Ga 3 St TGa 1 GTGa 1 GAnl HOTEL mit Angabe der Geschosse z.B. mit Angabe der Geschosse mit Angabe der Geschosse mit Angabe der Geschosse mit Angabe der Geschosse Mit Geh-, Fahr-, u. Leitungsrechten zu belastende Flächen Umgrenzung von Flächen für Umgrenzung von Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes- 35,4 z.B. Immissionsschutzgesetzes Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nachrichtliche Übernahmen LB Naturschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet Geschützter Landschaftsbestandteil Naturdenkmal Erhaltungsbereich Wasserfläche Wasserschutzgebiet (Grundwassergewinnung) Umgrenzung der Flächen für den Luftverkehr Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind Bahnanlage Straßenbahn Arkade Umgrenzung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Umgrenzung der Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen Umgrenzung von Flächen für Zuordnungen nach §9 Abs. 1a Baugesetzbuch (Kombination mit anderen Planzeichen möglich) N L Gesamtanlage (Ensemble), die dem Denkmalschutz unterliegt N.D. GW D Eintragungen als Vorschlag Gebäude Stellplatz Garage Tiefgarage Kinderspielplatz z.B. z.B. Hochstraße Tiefstraße Brücke Industriebahn (in Aussicht genommen) Grundstücksnummer z.B. N St Ga 1 TGa 1 K Planunterlage Öffentliches oder Wohngebäude mit Durchfahrt und Geschosszahl und Überdachung Wirtschafts-, Industriegebäude oder Garage mit Geschosszahl z.B. Unterirdisches Bauwerk (z.B. Tiefgarage) Brücke Zaun Geländehöhe, Straßenhöhe Laubbaum, Nadelbaum z.B. in Meter über NHN Parkhaus nicht betretbar -II V 34,5 Landesgrenze (Bundesland) Bezirksgrenze Ortsteilgrenze Flurstücksgrenze Flurstücksnummer; Flurnummer Mauer, Stützmauer Zaun, Hecke Bord- oder Rasenkante, topografische Begrenzungslinie ; Flur 10 96 9 60, Steigpfeil Treppe oder Rampe Die vorstehende Zeichenerklärung enthält gebräuchliche Planzeichen, auch soweit sie in diesem Bebauungsplan nicht verwendet werden. 0,5 Zugrunde gelegt sind die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.Januar 1990 und die Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 1990) vom 18. Dezember 1990. n.b. , Aufgestellt: Berlin, den 29. Juli 2009 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr Fachbereich Vermessung Fachbereich Stadtplanung Fachbereichsleiterin Vermessung Leiter des Amtes für Planen und Vermessen Bezirksbürgermeisterin Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 17.08.2009 bis einschließlich 18.09.2009 öffentlich ausgelegt. Die Bezirksverordnetenversammlung hat den Bebauungsplan am 25.02.2010 beschlossen. Berlin, den 17.05.2010 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr Amt für Planen und Vermessen Leiter des Amtes für Planen und Vermessen Der Bebauungsplan ist auf Grund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit § 6 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs durch Verordnung vom heutigen Tage festgesetzt worden. z.B. Berlin, den 01.06.2010 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Bezirksstadtrat Umgrenzung der von der Bebauung freizuhaltenden Flächen Die Verordnung ist am 12.06.2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf S. 300 verkündet worden. z.B. Schoeps Zu diesem Bebauungsplan gehört ein Grundstücksverzeichnis. Übersichtskarte 1:10000 Bezirksstadtrat Amt für Planen und Vermessen auch Einzelanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt D E Gemarkungsgrenze Flurgrenze z.B. 49A z.B. 11-28 Planunterlage: ALK ; Stand Juni 2009 sowie Feldvergleich/ Messung Mai 2009 Straßenbahngleisachse Güttler-Lindemann Geisel Emmrich Geisel Güttler-Lindemann Die redaktionelle Änderung vom 18.05.2010 auf der Bebauungsplanurkunde wurde in diese Abzeichnung eingearbeitet. I I 5786 396 Flur 1 8586 8463 396 203 I 8480 8568 8464 396 8567 II I 20 7 I 8569 8570 2 05 2 0 6 8377 396 525 12 20 8 12 5 (108) (9 7 ) ( 9 6 ) ( 9 9 ) ( 9 6 ) (9 3 ) Bezirk II "Feldtmannsburg e.V." 520 12 H a n s a s tra ß e 8585 Flur 2 8499 54.3 54.4 54.3 54.2 54.0 54.1 54.3 (89) (90) (92) Stra ß e 2 5 0 I I I 65 I 3 I Straße 25 1 64 I 1 83 63 75 74 I 4 2 1 86 84 87 I 93 141 2 0 1 91 125 II 20 2 II 122 124 123 PANKOW Weißensee Flur 262 Weißensee LICHTENBERG 25700 26000 30 800 31100 53 52 KGA KGA "Feldtmannsburg e.V." 3 , 0 3,0 2,0 2 , 0 5,0 5,0 2 , 5 SO Autohaus II/0,8 o A F G Bebauungsplan 11-3 VE f. 04.11.2003 Bebauungsplan XXII-6f E B C D Textliche Festsetzungen 1. Das sonstige Sondergebiet dient vorwiegend der Unterbringung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben für Kraftfahrzeughandel sowie ergänzenden Nutzungen. Zulässig sind folgende Sortimente: 1. Kraftwagen (Neu- und Gebrauchtwagen) 2. Kraftwagenteile und Zubehör. 2. Im sonstigen Sondergebiet kann eine Autowerkstatt zugelassen werden, wenn diese der Zweckbestimmung untergeordnet ist und das Wohnen nicht wesentlich stört. 3. Auf der Fläche BCDEB ist im Sinne der Zweckbestimmung nur ein Lagerplatz zum Abstellen von Kraftfahrzeugen zulässig, der das Wohnen nicht wesentlich stört. Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen i.S.v. § 14 BauNVO sind unzulässig. 4. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen i.S.v. § 14 BauNVO unzulässig. Dies gilt nicht für Werbeanlagen. 5. Die Fläche F zum Anpflanzen ist dicht mit hoch wachsenden Sträuchern und Bäumen der nachstehenden Pflanzliste (siehe textliche Festsetzung Nr. 6) so zu bepflanzen, dass der Eindruck einer Weg begleitenden Baumallee entsteht. Die Bepflanzungen sind zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen. 6. Die Fläche G zum Anpflanzen ist dicht mit hoch wachsenden Sträuchern der nachstehenden Pflanzliste zu bepflanzen. Die Bepflanzungen sind zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen. Pflanzliste Bäume Acer pseudoplatanus Bergahorn Ulmus sp. Resista-Ulme Regal Tilia tomentosa Silberlinde Tilia cordata Winterlinde Großsträucher Caragana arborescens Erbsenstrauch Cornus alba Weißer Hartriegel Cornus sanguinea Roter Hartriegel Corylus avellana Haselnuss Ligustrum vulgare Gemeiner Liguster Ribes nigrum Schwarze Johannisbeere R. rubrum Rote Johannisbeere Rosa canina Hunds-Rose R.rugosa Apfel-Rose Viburnum opulus Gemeiner Schneeball 7. Im sonstigen Sondergebiet ist eine Befestigung von Wegen und Zufahrten nur in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen und Betonierungen sind unzulässig. 8. Die Fläche A ist mit einem Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belasten. 9. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung. Abzeichnung Hiermit wird beglaubigt, dass der Inhalt dieser Abzeichnung mit dem Inhalt der Urschrift des Bebauungsplanes 11-28 , festgesetzt am 01.06.2010 , übereinstimmt. Berlin, den Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr Amt für Planen und Vermessen Fachbereich Vermessung Im Auftrag

Abzeichnung Bebauungsplan 11-28 - Berlin · Besonderes Wohngebiet Grundflächenzahl Allgemeines Wohngebiet W S Reines Wohngebiet Zeichenerklärung 0 5 10 20 30 Maßstab 1:1000 40

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Besonderes Wohngebiet

Grundf lächenzahl

Allgemeines Wohngebiet

W S

Reines Wohngebiet

Zeichenerklärung

2 00 1 0 3 05

Maßstab 1:100040 5 0 6 0 7 0 80

(§ 2 BauNVO)

90

Bebauungsplan 11-28

100m

für das Gelände der ehemaligen Industriebahntrasse zwischen Hansastraße und Straße 250 (Bezirk Pankow),einschließlich des Grundstücks Hansastraße 203, im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

Sichtfläche

Kleinsiedlungsgebiet

FestsetzungenArt und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Baulinien, Baugrenzen, Höhe baulicher Anlagen

Dorfgebiet

Mischgebiet

Kerngebiet

Gewerbegebiet

Industriegebiet

Sondergebiet (Erholung)

Sonst iges Sondergebiet

(§ 3 BauNVO)

(§ 4 BauNVO)

(§ 4a BauNVO)

(§ 5 BauNVO)

(§ 6 BauNVO)

(§ 7 BauNVO)

(§ 8 BauNVO)

(§ 9 BauNVO)

(§ 10 BauNVO)

(§ 11 BauNVO)

W R

W A

W B

M D

MI

M K

G E

G I

S O

S O

WOCHENENDHAUSGEBIET z.B.

UNIVERSITÄT z.B.

0,4z.B.

Grundf läche z.B. G R 100m²

Zahl der Vollgeschosse

als Höchstmaß

als Mindest- und Höchstmaß

zwingend

Offene Bauweise

Nur Einzelhäuser zulässig

Nur Doppelhäuser zulässig

Nur Hausgruppen zulässig

Nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig

Geschlossene Bauweise

z.B.

z.B.

z.B.

III

III-V

III

o

E

D

H

E D

g

Baulinie

Baugrenze

Linie zur Abgrenzung des Umfanges von Abweichungen

z.B. Höhe baulicher Anlagen über einem Bezugspunkt

als Höchstmaß

Traufhöhe

Firsthöhe

Oberkante

als Mindest- und Höchstmaßzwingend

(§23 Abs.2 Satz1 BauNVO)

(§23 Abs.3 Satz1 BauNVO)

(§23 Abs.3 Satz3 BauNVO)

12,4m über Gehweg

53,5m über NHN

124,5m über NHN

116,0m bis 124,5m

Höhenlage bei Festsetzungen (in Meter über NHN)

124,5m über NHN

T H

F H

O K

O KO K

z.B.

z.B.

z.B.

z.B.

z.B.

Beschränkung der Zahl der

Wohnungen (§9 Abs.1 Nr.6 BauGB)

W R

2 W oz.B.

Geschossflächenzahl

als Höchstmaß

als Mindest- und Höchstmaß

Geschossfläche

als Höchstmaß

als Mindest- und Höchstmaß

Baumassenzahl

Baumasse

0,7

bis 0,7

G F 500m²

G F 400m² bis 500m²3,0

B M 4000m³

Flächen für den Gemeinbedarf

Verkehrsf lächenStraßenverkehrsf läche

Verkehrsf lächen besonderer Zweckbestimmung

z.B. öffentliche Parkfläche

Private Verkehrsfläche

Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseit igungsowie für Ablagerungen

z.B. Gasdruckregler

Oberirdische Hauptversorgungsleitungen Hochspannungsleitung

z.B. JUGENDFREIZEITHEIM

z.B. FUSSGÄNGERBEREICH

Flächen für Sport- und Spielanlagen

Straßenbegrenzungslinie

Bereich ohne Einfahrt

Bereich ohne Ausfahrt

Bereich ohne Ein- und Ausfahrt

nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen

Straßenseite

Straßenseite

Straßenseite

Immissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigende Stoffe

Öffentliche und private Grünflächen

z.B. ÖFFENTLICHE PARKANLAGE

z.B. PRIVATE DAUERKLEINGÄRTEN

Flächen für die Landwirtschaft Flächen für WaldWasserf lächen

z.B. UMSPANNWERK

G Tz.B. Trafostation

Anpflanzungen, Bindungen für Bepflanzungen, Schutz und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

über NHN

Umgrenzungen von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,

Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen

Umgrenzung von Flächen mit Bindungen

für Bepflanzungen und für die Erhaltung

Anpf lanzen von

Bäumen Sträuchern

sonstigen Bepf lanzungen

Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-

Erhaltung von

Bäumen Sträuchern

sonst igen Bepflanzungen

Sonstige Festsetzungen

Umgrenzung von Flächen für

Stellplätze

Gara ge n

Gemeinschaftsstellplätze

Gemeinschaftsgaragen

Garagengebäude mit Dachstellplätzen

Tiefgaragen

Gemeinschaftstiefgaragen

Gemeinschaftsanlagen

Besonderer Nutzungszweck von Flächen

S t

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HOT EL

mit An gabe d er Gesch osse

z.B.

mit Ang abe de r Gescho sse

mit Ang abe der G eschosse

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mit An gabe de r Gescho sse

Mit Geh-, Fahr-, u. Leitungsrechten zu belastende Flächen

Umgrenzung von Flächen für

Umgrenzung von Flächen für besondere Anlagen undVorkehrungen zum Schutz vor schädlichenUmwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-

35,4z.B.

Immissionsschutzgesetzes

Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung

Grenze des räumlichen Geltungsbereichesdes Bebauungsplanes

Nachrichtliche Übernahmen

L B

NaturschutzgebietLandschaftsschutzgebiet

Geschützter Landschaftsbestandteil

Naturdenkmal

Erhaltungsbereich

Wasserf läche

Wasserschutzgebiet (Grundwassergewinnung)

Umgrenzung der Flächen für den Luftverkehr

Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich

mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind

Bahnanlage

Straßenbahn

Arkade

Umgrenzung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zurEntwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Umgrenzung der Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen

Umgrenzung von Flächen für Zuordnungen nach §9Abs. 1a Baugesetzbuch (Kombination mit anderen Planzeichen möglich)

N

L

Gesamtanlage (Ensemble), die dem Denkmalschutz unterliegt

N . D .

G W

D

Eintragungen als VorschlagGebäude

Stellplatz

Garage

Tiefgarage

Kinderspielplatz

z.B.

z.B.

Hochstraße

Tiefstraße

Brücke

Industriebahn (in Aussicht genommen)

Grundstücksnummer

z.B.

N

St

Ga 1

TGa 1

K

Planunterlage

Öffentliches oder Wohngebäude mit Durchfahr t und Gesch ossza hl und Überd achu ng

Wirtschafts-, Industriegebäude oder Garage

mit Geschosszahl

z.B.

Unterirdisches Bauwerk (z.B. Tiefgarage)

Brücke

Zaun

Geländehöhe, Straßenhöhe

Laubbaum, Nadelbaum

z.B.

in Meter über NHN

Parkhaus

nicht betretbar

-II

V

34,5

Landesgrenze (Bundesland)

Bezirksgrenze

Ortsteilgrenze

Flurstücksgrenze

Flurstücksnummer; Flurnummer

Mauer, Stützmauer

Zaun, Hecke

Bord- oder Rasenkante, topografische Begrenzungslinie

; Flur 109 6

96 0 ,

Steigpfeil Treppe oder Rampe

Die vorstehende Zeichenerklärung enthält gebräuchliche Planzeichen, auch soweit s ie in diesem Bebauungsplan nicht verwendet werden.

0,5

Zugrunde gelegt sind die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.Januar 1990 und die Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 1990) vom 18. Dezember 1990.

n.b.

,

Aufgestellt: Berlin, den 29. Juli 2009

Bezirksamt Lichtenberg von BerlinAbt. Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

Fachbereich Vermessung Fachbereich Stadtplanung

Fachbereichsleiterin Vermessung Leiter des Amtes für Planen und Vermessen

Bezirksbürgermeisterin

Der Bebauungsplan wurde

in der Zeit vom 17.08.2009 bis einschließlich 18.09.2009 öffentlich ausgelegt.Die Bezirksverordnetenversammlung hat den Bebauungsplan

am 25.02.2010 beschlossen.Berlin, den 17.05.2010

Bezirksamt Lichtenberg von BerlinAbt. Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

Amt für Planen und Vermessen

Leiter des Amtes für Planen und Vermessen

Der Bebauungsplan ist auf Grund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit § 6 Abs. 5 Satz 1des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs durch Verordnung vom heutigen Tage festgesetzt worden.

z.B.

Berlin, den 01.06.2010

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Bezirksstadtrat

Umgrenzung der von der Bebauung freizuhaltenden Flächen

Die Verordnung ist am 12.06.2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf S. 300 verkündet worden.

z.B.

Schoeps

Zu diesem Bebauungsplan gehört ein Grundstücksverzeichnis.

Übersichtskarte 1:10000

Bezirksstadtrat

Amt für Planen und Vermessen

auch

Einzelanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt

D

E

Gemarkungsgrenze

Flurgrenze

z.B.

49A

z.B.

11-28

Planunterlage: ALK ; Stand Juni 2009 sowie Feldvergleich/ Messung Mai 2009

Straßenbahngleisachse

Güttler-LindemannGeisel

Emmrich Geisel

Gütt ler-Lindemann

Die redaktionelle Änderung vom 18.05.2010 auf der Bebauungsplanurkunde wurde in diese Abzeichnung eingearbeitet.

II

5 7 8 6

3 9 6

Flu r 1

8 5 8 6

8 4 6 3

3 9 6

203

I

8 4 8 0

8 5 6 8

8 4 6 4

3 9 6

8 5 6 7

II

I

207

I

8 5 6 9

8 5 7 0

205

206

8 3 7 7

3 9 6

5 2 5

1 2

2081 2

5

(10

8)

(97)

(96)

(99)(96)

(93)

Bezirk II

"Feldtmannsburg e.V."

5 2 0

1 2

Hansastraße

8 5 8 5

Flu r 2

8 4 9 9

54.3

54.4

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54.0

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( 89

)( 9

0)

( 92

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Straße 2

50

II

I

6 5I

3

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Straße 251

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II202

II

1 2 2

1 2 4

1 2 3

P A N K O WWeißensee

Flur 262

WeißenseeLICHTENBERG

25700

26000

30 80

0

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5 3

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K G A

K G A

"Feldtmannsburg e.V."

3,0

3,0

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2,0

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5,0

2,5

S O

Autohaus

II/0,8o

A

F

G

Bebauungsplan 11-3 VEf . 04.11.2003

Bebauungsplan XXII-6f

E

B

C

D

Textliche Festsetzungen

1. Das sonstige Sondergebiet dient vorwiegend der Unterbringung von großflächigen

Einzelhandelsbetrieben für Kraftfahrzeughandel sowie ergänzenden Nutzungen. Zulässig sind folgende Sortimente: 1. Kraftwagen (Neu- und Gebrauchtwagen) 2. Kraftwagenteile und Zubehör. 2. Im sonstigen Sondergebiet kann eine Autowerkstatt zugelassen werden, wenn diese der

Zweckbestimmung untergeordnet ist und das Wohnen nicht wesentlich stört. 3. Auf der Fläche BCDEB ist im Sinne der Zweckbestimmung nur ein Lagerplatz zum

Abstellen von Kraftfahrzeugen zulässig, der das Wohnen nicht wesentlich stört. Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen i.S.v. § 14 BauNVO sind unzulässig.

4. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Garagen, Stellplätze und

Nebenanlagen i.S.v. § 14 BauNVO unzulässig. Dies gilt nicht für Werbeanlagen. 5. Die Fläche F zum Anpflanzen ist dicht mit hoch wachsenden Sträuchern und Bäumen der

nachstehenden Pflanzliste (siehe textliche Festsetzung Nr. 6) so zu bepflanzen, dass der Eindruck einer Weg begleitenden Baumallee entsteht. Die Bepflanzungen sind zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen.

6. Die Fläche G zum Anpflanzen ist dicht mit hoch wachsenden Sträuchern der

nachstehenden Pflanzliste zu bepflanzen. Die Bepflanzungen sind zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen.

Pflanzliste Bäume Acer pseudoplatanus Bergahorn Ulmus sp. Resista-Ulme Regal Tilia tomentosa Silberlinde Tilia cordata Winterlinde Großsträucher Caragana arborescens Erbsenstrauch Cornus alba Weißer Hartriegel Cornus sanguinea Roter Hartriegel Corylus avellana Haselnuss Ligustrum vulgare Gemeiner Liguster Ribes nigrum Schwarze Johannisbeere R. rubrum Rote Johannisbeere Rosa canina Hunds-Rose R.rugosa Apfel-Rose Viburnum opulus Gemeiner Schneeball

7. Im sonstigen Sondergebiet ist eine Befestigung von Wegen und Zufahrten nur in wasser-

und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen und Betonierungen sind unzulässig.

8. Die Fläche A ist mit einem Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit zu

belasten. 9. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.

Abzeichnung

Hiermit wird beglaubigt, dass der Inhalt dieser Abzeichnung mit dem Inhalt der Urschrift des Bebauungsplanes 11-28 , festgesetzt am 01.06.2010 , übereinstimmt. Berlin, den Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr Amt für Planen und Vermessen Fachbereich Vermessung Im Auftrag