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Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Vorlage Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister LANDTAG NORDRHCIN-WESTFALEN 18. WAHlPERIODE VORLAGE 16/3071 A7/2 - an den Unterausschuss Landesbetriebe und Sondervermögen des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, als Anlagen übersende ich Abdrucke dieses Schreibens und meiner Vorlage an den Unterausschuss Landesbetriebe und Sondervermögen des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags vom heutigen Tage mit der Bitte, die Abdrucke an die Mitglieder des vorgenannten Ausschusses weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Anlagen: 41 Abdrucke /t if·07.2015 Seite 1 von 1 Aktenzeichen VM 3000 - 10.2 - VI A 3 bei Antwort bitte angeben Regine Unbehauen Telefon (0211) 4972 - 2544 Dienstgebäude und Lieferanschrift: Jägerhofstr. 6 40479 DUsseldorf Telefon (0211) 4972-0 Telefax (0211) 4972-2750 [email protected] www.fm nrw de Öffentliche Verkehrsmittel: U74 bis U79 Haltestelle Heinrich Heine Allee

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Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf

Vorlage

Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister

LANDTAG NORDRHCIN-WESTFALEN 18. WAHlPERIODE

VORLAGE 16/3071

A7/2 -

an den Unterausschuss Landesbetriebe und Sondervermögen des Haushalts- und Finanzausschusses

des Landtags Nordrhein-Westfalen

Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,

als Anlagen übersende ich Abdrucke dieses Schreibens und meiner Vorlage an den Unterausschuss Landesbetriebe und Sondervermögen des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags vom heutigen Tage mit der Bitte, die Abdrucke an die Mitglieder des vorgenannten Ausschusses weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

~~a,!!:r Anlagen: 41 Abdrucke

/t if·07.2015

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Aktenzeichen

VM 3000 - 10.2 - VI A 3

bei Antwort bitte angeben

Regine Unbehauen

Telefon (0211) 4972 - 2544

Dienstgebäude und

Lieferanschrift:

Jägerhofstr. 6

40479 DUsseldorf

Telefon (0211) 4972-0

Telefax (0211) 4972-2750

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Öffentliche Verkehrsmittel:

U74 bis U79

Haltestelle

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Vorlage

Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister

an den Unterausschuss Landesbetriebe und Sondervermögen des Haushalts- und Finanzausschusses

des Landtags Nordrhein-Westfalen

Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

Zur Unterrichtung erhalten Sie in der Anlage Lagebericht, Bilanz, Gewinn­und Verlustrechnung, Anhang und Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2014.

Dr. Norbert Walter Borjans

A/.f.07.2015 Seite 1 von 1

Aktenzeichen VM 3000 - 10.2 - VI A 3 bei Antwort bitte angeben

Regine Unbehauen Telefon 0211 4972-2544

Dienstgebäude und Lieferanschrift: Jägerhofstraße 6

40479 Düsseldorf Telefon 0211 4972-0 Telefax 0211 4972-2750 [email protected] www.fm.nrw.de

Öffentliche Ver1<ehrsmittel. U74 bis U79 Haltestelle: Heinrich-Heine-Allee

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Rödl & Partner

Anlage 81.1

8.1.1 Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014

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Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Münster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014

A. Rahmenbedingungen

A.l Organisatorische Rahmenbedingungen

Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW (nachfolgend "Wald und Holz NRW") nimmt als

rechtlich unselbständiger, organisatorisch selbständiger Teil der Landesverwaltung erfolg­

reich Aufgaben im Rahmen der Geschäftsfelder ,Landeseigener Forstbetrieb', ,Forstliche

Dienstleistungen' und ,Hoheit' wahr. Er gewährleistet dadurch die Einhaltung des Prinzips

der Einheitsforstverwaltung in NRW. So werden erhebliche Synergien zwischen Bewirt­

schaftung und Hoheit erschlossen und durch die Betreuung von Waldbesitzenden im Zuge der

Beratung eine Fülle hoheitlicher Akte vermieden. Das Land NRW hat Wald und Holz NRW

zur Erfüllung seiner Aufgaben durch Widmungsakt Vermögens gegenstände wirtschaftlich

zugeordnet (insbesondere die Sonderliegenschaft Forst).

Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und

Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV).

Wald und Holz NRW besteht neben der Zentrale aus 16 Außenstellen (14 Regionalforst­

ämtern, dem Lehr- und Versuchs forstamt Amsberger Wald sowie dem Nationalparkforstamt

Eifel). Der Betrieb ist mit einer Personalstärke von rd. 1.280 Beschäftigten auf der gesamten

Fläche des Landes präsent. Die Herausforderungen in der Bewältigung der Aufgaben steigen

durch zusätzliche Anspruche von Behörden, Erholungssuchenden und ehrenamtlichen (Natur­

schutz-) Gruppen. Sie beanspruchen in zunehmendem Maße den Wald und die Forstleute von

Wald und Holz NRW. Nach dramatischem Personalabbau und Einstellungsstopp ftir Nach­

wuchskräfte in der Vergangenheit ist ein Aufwuchs von Stellen für ertragreiche Tätigkeiten

und Insourcing zu verzeichnen.

In naher Zukunft ist von einem schwierigen Arbeitsmarkt auszugehen. Einem großen Bedarf

(nicht nur) in Nordrhein-Westfalen werden zu wenige Fachkräfte gegenüberstehen. Das

verursacht bundesweit einen intensiven Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte. Der

Frauenanteil beim forstlichen Personal und in Führungspositionen wird weiter steigen. Die

internen Potentiale an Fachkräften sind gezielt zu entwickeln. Die im Berichtsjahr erfolgte

Grundsatzentscheidung für die Verbeamtung von Beschäftigten erhöht die Attraktivität des

Betriebes auf dem Arbeitsmarkt für Nachwuchskräfte.

Die Bewältigung des anstehenden Generationenwechsels stellt auch in Bezug auf den

Wissenstransfer eine Herausforderung dar. Hier können (befristete) Zusatzstellen den

Transfer des vorhandenen Erfahrungswissens sichern.

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Die betrieblichen Kompetenzen, die Marktkenntnis der Forstleute und ihre flächendeckende Präsenz bieten gute Möglichkeiten für die Steigerung der Eigenfinanzierung des Betriebes. Die derzeitige Eigenfmanzierung am Markt von rd. 50 % zeigt die besondere Qualität von Wald und Holz NRW als unternehmerisch tätigem Landesbetrieb. Bei konsequenter Nutzung dieser Möglichkeiten können weitere Ergebnisverbesserungen realisiert werden, ohne die ökologischen, ökonomischen und sozialen Parameter der Nachhaltigkeit zu verletzen.

A.2 Finanzielle Rahmenbedingungen

A.2.1 Transferzuführungen des Landes

Die Wald und Holz NRW vom Land NRW übertragenen Aufgaben werden zum Teil durch Transferzuführungen aus dem Landeshaushalt finanziert. Aufgrund der Vorgaben des Finanzministers NRW sind diese erfolgswirksam einzubuchen. In Einvernehmen mit der testierenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde bei Gründung von Wald und Holz NRW festgelegt, dass die Transferzuführungen handelsrechtlich Umsatzerlöse bzw. sonstige betriebliche Erträge darstellen. Als Umsatzerlöse werden sie gebucht, wenn sie in direktem Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten an Dritte stehen, der Verkaufspreis jedoch aufgrund rechtlicher Vorgaben unterhalb der Marktpreise bzw. unterhalb der Herstellungskosten angesetzt werden muss, d.h. nicht in voller Höhe in Rechnung gestellt werden kann (Entgeltordnung NRW, Einnahmen aus der Unterbringung in Jugend­waldheimen, etc.). Transferzuführungen stellen Erträge dar, wenn Sie in keinem Zusammen­hang mit dem Verkauf von Produkten stehen und keinen Umsatz ermöglichen, jedoch zur Er:füllung der vom Land übertragenen Aufgaben notwendig sind (schlichte hoheitliche Aufgaben, Öffentlichkeitsarbeit etc.) bzw. aufgrund von Auflagen die Herstellung von Produkten verhindern.

So erhält der "Landeseigene Forstbetrieb" aufgrund von Naturschutzauflagen (z.B. Naturwaldzellen, Naturschutzgebiete, Nationalpark) Transfererträge als Ausgleich für

Einschlagsbeschränkungen bzw. sonstige Unterlassungen auf landeseigenen F orstflächen.

Das Geschäftsfeld "Dienstleistung" erhält zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der entgeltlichen Betreuung des privaten und kommunalen Waldbesitzes auf der Basis der Entgeltordnung vom Land NRW ausschließlich Transfererlöse, da die Entgeltsätze den Aufwand von Wald und Holz NRW nicht decken (indirekte Förderung).

Dem Geschäftsfeld "Hoheit" werden sowohl Transfererlöse als auch Transfererträge gewährt. Nicht kostendeckende Umsatzerlöse fallen z.B. für die Unterbringung in Jugendwaldheimen, für Öffentlichkeitsarbeit oder für Aus- und Fortbildung an. Transfererträge werden z. B. für

die Aufgaben des Nationalparks Eifel, für das umfangreiche Versuchswesen im Bereich der

Selk:2 von.3.3

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Waldökologie sowie der gebührenpflichtigen Genehmigungserteilung und für die übrigen hoheitlichen Pflichtaufgaben ohne Einnahmemöglichkeit zugeführt.

Im Geschäftsjahr 2014 wurde Wald und Holz NRW ein Betriebskostenzuschuss, d.h. die Summe der Transfererlöse und Transfererträge, zur Erledigung der vom Land NRW an Wald

und Holz NRW übertragenen Aufgaben in Höhe von EUR 51,9 Mio. gewährt (Vj. EUR 49,2 Mio.). Davon ist ein Teil erfolgswirksam in das Geschäftsjahr 2015 abgegrenzt worden (z.B. für das Klimadynamische Waldinformationssystem TEUR 500 sowie für zusätzliche Dienstleistungen Geologischer Dienst TEUR 200). Gleichzeitig sind im Jahr 2014 aus dem

Vorjahr abgegrenzte Transferzuführungen genutzt worden (z.B. TEUR 450 für die Durch­führung der Landeswaldinventur im Geschäftsjahr 2014 und für die Umsetzung des Programmes "Verosim" TEUR 41).

Aus dem Einzelplan 20 des Finanzministeriums sind aufgrund der Entscheidung des nordrhein-wesWilischen Landesverfassungsgerichtes TEUR 458 zur Angleichung von Beamtenbezügen gezahlt worden. Diese waren auf grund vorhandener Erlasslage ebenfalls als Transferzufiihrung zu buchen.

A.2.2 Rückführung in den Landeshaushalt

Wald und Holz NRW ist verpflichtet, seine Personalkosten aus Transfer- und Markterlösen zu bestreiten und die vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) an die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter gezahlten Bezüge und Gehälter an die Landeskasse Düsseldorf zu­rückzuft1hren. Im Jahr 2014 wurden dem LBV insgesamt EUR 65,1 Mio. erstattet. Erwäh­nenswert ist der Abführungsbeitrag des sogenannten Versorgungszuschlages an das Versor­gungskapitel zur Finanzierung der Altersversorgung und Beihilfeansprüche von Beamten. Im Geschäftsjahr 2014 bestand für Wald und Holz NRW eine fInanzielle Belastung in Höhe von EUR 7,1 Mio. Damit hat Wald und Holz NRW seit seiner Gründung im Jahr 2005 EUR 65 Mio. für die Altersvorsorge von Beamten ans LBV abgeführt. Die Rückerstattung an den Ver­sorgungsfonds betrug seit der Gründung von Wald und Holz NRW rund EUR 2,2 Mio. Zu­sätzlich sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Familienangehörige im Jahr 2014 Beihilfezahlungen in Höhe von EUR 1,2 Mio. an die Bezirksregierung zurücker­stattet worden.

Im Geschäftsjahr 2014 hat Wald und Holz NRW bei einer Zahlung zur Eigenversicherung in Höhe von TEUR 477 an den Landeshaushalt erstmalig eine Erstattung von Versicherungs­schäden in Höhe von TEUR 190 erhalten.

Die im Landeshaushalt NRW etatisierten Transferzufuhrungen für das Geschäftsfeld Hoheit wurden erst in voller Höhe gewährt, als der Landeseigene Forstbetrieb (Geschäftsfeld 1) EUR

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3,5 Mio. in den Landeshaushalt zurückgeführt hatte. Eine Entsperrung des Zuführungstitels

10 260 682 12 in gleicher Höhe erfolgte zeitnah.

Mit Erlass des MKULNV vom 16.04.2014 (Az.: 1-5 2.01.01) im Zusammenhang mit dem

Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes wurde die Auflösung der Oberen Jagdbehörde

und der Übergang von Aufgaben an das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbrau­

cherschutz NRW (LANUV) zum 26.03.2014 beschlossen. Darüber hinaus wurde die Aufgabe

der Forschungsstelle Jagdkunde und Wildschadensverhütung im Sinne § 2 Abs. 2 LANUV­

Errichtungsgesetz an das LANUV verlagert. Für den Übergang des betroffenen Personals der

OJB und der Forschungsstelle wurde intern der Stichtag 01.06.2014 festgelegt. Zur Aufrecht­

erhaltung des Dienstbetriebes der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadens­

verhütung, der ebenfalls aus der Jagdabgabe finanziert wurde, ist Wald und Holz NRW durch

ein Urteil des zuständigen Oberverwaltungsgerichtes verpflichtet worden, einen Beitrag von

20 % der etatisierten Haushaltsmittel in Kapitel 10 261 aus dem Budget von Wald und Holz

NRW zu refinanzieren. Das entsprach im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 70.

A.2.3 Effizienzsteigerung als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung

Die Landesbetriebe in Nordrhein-Westfalen sollen im Rahmen der kontinuierlichen Verbesse­

rung ihre Effizienz als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung bis zum Jahr 2017 (2020) steigern

und damit im Rahmen ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit zum für die Landesbetriebe

insgesamt vorgesehenen Volumen bis zum Jahr 2017 (2020) beitragen. Wald und Holz NRW

ist an diesem Prozess mit einem Konsolidierungsbetrag von TEUR 5.220 beteiligt. Die oben

genannte Transferzuführung wird in jährlich steigenden Beträgen entsprechend reduziert. Für

das kommende Geschäftsjahr 2015 sind TEUR 2.360, für das Jahr 2016 TEUR 3.920 und für

das Jahr 2017 TEUR 5.220 an struktureller/dauerhafter Transferreduzierung vorgesehen.

Wald und Holz NRW ist verpflichtet, diese durch entsprechende Ergebnisverbesserungen zu

kompensieren. Unabhängig von der strukturellen Senkung des Zuführungsbedarfs auf grund

der genannten Effizienzsteigerungen ist naturgemäß eine gegenläufige Erhöhung der

Zuführungsbeträge aufgrund unvermeidlich steigender Personal- und Sachkosten weiterhin

erforderlich.

Die Effizienzziele, die mit dem vom Finanzminister des Landes NR Weingesetzten

Effizienzteam (Firma Baker Tilly Roelfs, vormals RölfsPartner) einvernehmlich ausgearbeitet

wurden, sind bei Wald und Holz NRW im Geschäftsjahr 2014 intensiv ausgelotet und mit

dem MKULNV kommuniziert worden. Die Realisierung dieser Effizienzziele setzt eine enge

Kooperation mit der Fach- und Finanzaufsicht sowie einen zeitnahen Informationsaustausch

aller Beteiligten voraus, da u. a. auch Anpassungen im Landeshaushalt erforderlich sind.

Die angeführten Möglichkeiten der wirtschaftlichen Effizienzsteigerung können nur unter

Berücksichtigung der für Wald und Holz NRW geltenden Rahmenbedingungen umgesetzt

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werden, denn die Waldflächen müssen nachhaltig und naturverträglich unter Erhaltung aller

notwendigen Gemeinwohlleistungen des Waldes für die Bevölkerung des Landes entwickelt

werden. Das ist nur mit dem Verzicht auf Personalreduzierungen möglich. Wenn es zur

Umsetzung kommt, sind Effektivitätssteigerungen sehr wahrscheinlich. Zu den Gnmdlagen

einer Effizienzsteigerung gehören u. a. die Bildung von Rücklagen und die Möglichkeit, sich

entsprechend dem von MKULNV vorgelegten Satzungsentwurf auch an privaten Gesell­

schaften, z.B. im Bereich der Windenergienutzung im Wald, zu betätigen. Bei dem am Markt

operierenden Landesbetrieb Wald und Holz NR W ist die Nutzung der Marktmechanismen zur

Steigerung der Erträge unerlässlich. Zu den konkreten Effizienzsteigerungen bei Wald und

Holz NRW zählen z. B.

• im Landeseigenen Forstbetrieb:

die Errichtung von Windenergieanlagen, die Einrichtung von Beerdigungswäldem, die

Optimierung des Wirtschaftswaldes durch Integration der Sonderliegenschaften, die

Ausgleichs- und Ersatzflächen, die Arrondierung sowie die Zentralisierung der

Liegenschaftsverwaltung;

• im Geschäftsfeld Dienstleistung:

die Neufassung der Entgeltordnung zum 1.1.2015; neue Produkte im Bereich der Dienst­

leistung (z. B. im Bereich der Verkehrssicherung) sowie Dienstleistungen für den Landes­

betrieb Straßen.NRW;

• im Geschäftsfeld Hoheit:

die Steigerung des Gebührenvolumens um 3 % pro Jahr sowie sonstige Ertragsteigerun­

gen im hoheitlichen Bereich.

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BLagebericht der Geschäftsfelder

B.l Landeseigener Forstbetrieb

B.1.1 Geschäft und Strategie des Landeseigenen Forstbetriebs

Die Entwicklung der Erlöse im Landeseigenen Forstbetrieb basiert W1e 1m Vorjahr im Wesentlichen auf der Holzmarktentwicklung. Der Aufwand hat sich durch verstärkte Aufwendungen u.a. für die Instandsetzung von Dienstgebäuden sowie durch leicht angestiegene Aufwendungen für Holzernte (+1,2 % = +0,3 €/fm) gegenüber dem Vorjahr

erhöht.

In 2014 wurden als Ausgleich für die Ertragsausfalle auf grund von Nutzungseinschränkungen im Landeseigenen Forstbetrieb Transfererträge in Höhe von TEUR 3.016 gewährt. Zuzüglich wurde ein Betrag von EUR 1,0 Mio. als Ausgleich für die Ertragseinbuße auf grund der Ausweisung alter Laubholzbestände als Prozessschutzflächen (Wildnisentwicklungsgebiete ) aus dem Naturschutzhaushalt zugefiihrt. Das im gesamten Geschäftsjahr geltende Einschlags­moratorium in der Gebietskulisse des "Naturerbewaldes Ostwestfalen" wurde durch Einschlagsvorgriff und die Holzmarktsituation aufgefangen. Ein Ausgleich aus dem Landeshaushalt erfolgte nicht.

B.1.2. Geschäftsentwicklung des Landeseigenen Forstbetriebs

Der Holzpreis, insbesondere beim Nadelstammholz, hat sich auf hohem Niveau gehalten. Vor allem beim Hauptsortiment Fichten-Stammholz hält sich jetzt schon seit vier Jahren ununter­brochen ein Hochpreisniveau durch den bisher stabilen Nachfrageüberhang.

So erreichte der Durchschnittspreis aller Holzsorten (inkl. Stockverkauf) zum Jahresende 2014 ein Niveau von rund 66 EURlfm, während sich in den Jahren 2007 bis 2009 das Vergleichsniveau zwischen 40 und 44 EURIfm bewegte, im Jahr 2011 auf 62 EUR/fm angestiegen war, im Jahr 2012 bei 64 EUR/fm und im Jahr 2013 bei 63 EURIfm lag. Der Anstieg des Durchschnittserlöses ergibt sich im Wesentlichen aus einem gegenüber dem VOljahr hinsichtlich Baumartenanteilen und Sortenstruktur etwas veränderten Holzeinschlag.

B.1.3 Ertragslage des Landeseigenen Forstbetriebs

Das Geschäftsfeld ,Landeseigener Forstbetrieb' schließt das Geschäftsjahr 2014 insgesamt mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von TEUR 7.616 (Vj. TEUR 7.095) vor Abführung in den Landeshaushalt ab. Der Landeseigene Forstbetrieb hat TEUR 3.500 an den

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Landeshaushalt NR W abgeführt. Das Ergebnis aus der Bewirtschaftung des Staatswaldes

NR W beträgt somit nach Abführung (siehe Ziffer A.2.2) TEUR 4.116.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 konnten folgende wesentliche Umsatzerlöse erzielt

werden:

Landeseigener Forstbetrieb 2014 2013 Verän-

derung Umsafzerlöse in In In

TEUR TEUR %

Transfererlöse 311 -100

Erlöse aus Holzverkauf 34.452 32.759 +5,2 Erlöse aus Jagd- und Fischereipachten 2.014 2.049 -1,7 Erlöse aus dem Verkauf von Jagd-lHandelswaren 867 756 +14,7 Erlöse aus dem Beerdigungswa1d 275 358 -23,0 Übrige Umsatzerlöse 186 213 -12,5

Summe 37.794 36.446 +3,7

Rund 91 % (Vj. 90 %) der Umsatzerlöse (TEUR 37.794; Vj. TEUR 36.446) werden im

Landeseigenen Forstbetrieb durch die Vermarktung von Rohholz erzielt (TEUR 34.452; Vj.

TEUR 32.759).

Der im Jahr 2011 im Bereich des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft eingerichtete

Beerdigungswald erzielte im Jahr 2014 Erlöse in Höhe von TEVR 275 (Vj.: TEUR 358).

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 7.341 (Vj. TEUR 8.201) werden

ganz wesentlich von den Transferertragszuweisungen TEUR 3.017 (Vj. TEUR 3.017) des

Landes NRW zur Erfüllung der vom Land an Wald und Holz NRW übertragenen Aufgaben

geprägt. Im Gegensatz zu den Transfererlösen, die im direkten Zusammenhang mit

Leistungen gegenüber Dritten stehen, jedoch auf grund bestehender gesetzlicher Regelungen

nicht in voller Höhe in Rechnung gestellt werden dürfen, sind die Transfererträge als

Zuweisungen für Aufgabenbereiche von Wald und Holz NRW zu verstehen, die wegen

gesetzlicher Regelungen keinerlei Umsatz ermöglichen. Der Landeseigene Forstbetrieb erhält Transfererträge (keine Transfererlöse ) insbesondere auf grund von Nutzungsbeschränkungen

im Zusammenhang mit Naturschutzauflagen. Insgesamt hat die Transferzuführung in Form

von Erträgen einen Anteil von rund 41 % (Vj. 37 %) an den sonstigen betrieblichen Erträgen.

Im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2014 wurden erneut TEUR 1.000 aus dem

Naturschutzhaushalt des Landes NR W für die Bewirtschaftungsbeschränkungen im Rahmen

des Wildniskonzeptes dem Landeseigenen Forstbetrieb zugeführt. Die unmittelbar aus dem

Betriebsgeschehen erzielten Erträge, d.h. die Erträge auf grund von Bewirtschaftungs­

beschränkungen mit Ausnahme der Transfererträge und der sonstigen Zuweisungen betragen

TEUR 3.276 (Vj. TEUR 4.082). Das entspricht einem Anteil von rund 45 % (Vj. 50 %).

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Als Möglichkeit zukünftiger Ertragssteigerung wird im Geschäftsfeld ,Landeseigner

Forstbetrieb' auch die Bereitstellung weiterer ökologisch wertvoller Kompensationsflächen

im Zusammenhang mit § 5 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NRW), die verstärk­

te Nutzung von Liegenschaften für die Errichtung von Windenergieanlagen sowie die Einrich­

tung weiterer Beerdigungswälder gesehen (Effizienzsteigerungskonzept).

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge III Höhe von

TEUR 379 (Vj. TEUR 641) enthalten.

Landeseigener Forstbetrieb 2014 2013 Verän-derung

Sonstige betriebliche Erträge in TEUR in TEUR In

%

Transfererträge 3.017 3.017

Erträge aus sonstigen Zuweisungen 1.048 1.102 -4,9 Einnahmen aus Verpachtung von Grundstücken 496 506 -2,0 Einnahmen aus Verrnietung 531 546 -2,7 Erträge aus Nutzungsentschädigungen 467 398 +17,3 Erträge aus der Zuweisung für Reitwegeunterhal-

tung 242 214 +13,1 Auflösung von Rückstellungen 175 154 +13,6 Flächenprnmien 134 133 +0,8 Erstattung Prozesskosten 294 881 -66,6 Erträge aus dem Verkauf von Ökopunkten (§5 LG

NRW) 121 17 +611,8 Übrige sonstige Erträgt: 816 1.233 -33,8

Summe 7.341 8.201 -10,5

Aus den Umsatzerlösen und den sonstigen betrieblichen Erträgen, den Bestands­

veränderungen (TEUR 65; Vj. TEUR 172) und den aktivierten Eigenleistungen (TEUR 126;

Vj. TEUR 97) ergibt sich eine Betriebsleistung des Landeseigenen Forstbetriebes von TEUR

45.326 (Vj. TEUR 44.916). Das bedeutet einen Anteil an der Gesamtbetriebsleistung von

Wald und Holz NRW (TEUR 104.333; Vj. TEUR 100.769) in Höhe von 43,4% (Vj. 44,6%).

Dieser Gesamtleistung des Landeseigenen Forstbetriebes stehen betriebliche Aufwendungen

von TEUR 38.403 (Vj. TEUR 38.608) gegenüber. Es ergibt sich insgesamt ein positives

Betriebsergebnis von TEUR 6.924 (Vj. 6.309). Die betrieblichen Aufwendungen sind

gekennzeichnet durch:

Seite R \Ion 33

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Landeseigener Forstbetrieb 2014 2013 Verän-derung

in TEUR m in TEUR %

Materialaufwand 11.904 11.970 -0,6 Personalaufwand 19.212 18.776 +2,3 Abschreibungen 2.415 2.522 -4,2 Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.872 5.339 -8,7

Summe 38.403 38.607 -0,5

Der Materialaufwand gliedert sich in:

Landeseigener Forstbetrieb 2014 2013 Verän-derung

m m m TEUR TEUR %

Roh-, Hilfs- und Betr.-Stoffe und bez. Waren 2.110 2.416 -12,7 Bezogene Leistungen 9.794 9.554 +2,5

Summe 11.904 11.970 -0,6

Viele Maßnahmen im Landeseigenen Forstbetrieb erfolgen durch Unternehmereinsatz, so dass die bezogenen Leistungen einen Anteil von rund 82 % an den Materialaufwendungen aufweisen. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit sind TEUR 6.845 (Vorjahr: TEUR 6.483) für die Holzernte verausgabt worden. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um TEUR 362 bzw. von rund 5,6 %. Die sonstigen Fremdleistungen von TEUR 2.949 (Vj. TEUR 3.071) resultieren aus der Inanspruchnahme von Unternehmern für

Tätigkeiten außerhalb der Holzernte zum Beispiel im Bereich waldbaulicher Maßnahmen, des Wegebaus, der Liegenschaftsbewirtschaftung oder der Jagd. Sie nehmen einen Anteil an den gesamten Materialaufwendungen von 24,8 % (Vj. 26 %) ein.

Wald und Holz NRW hat im Jahr 2014 insgesamt einen Personalaufwand von TEUR 65.977. Das sind 65,4 % (Vj. 63,7 %) des Betriebsaufwands. Im Geschäftsfeld "Landeseigener Forst­betrieb" nehmen die Personalaufwendungen eine Größenordnung von TEUR 19.212 (Vj. TEUR 18.776) an; dies sind 50 % des Betriebsaufwands des Geschäftsfeldes und 29,1 % des Personalaufwandes des Gesamtbetriebs. Mit dem Anteil von 50 % innerhalb des Geschäftsfeldes liegt der Landeseigene Forstbetrieb damit um 15,4 % unterhalb des Personalkostenanteils des Gesamtbetriebs (65,4 %). Das liegt vor allem daran, dass die

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Tätigkeiten des land- und forstwirtsohaftlichen Betriebes wesentlich von der Auftrags­

erteilung an Dritte (Holzernte, Holzrücken) geprägt sind. Die bezogenen Leistungen sind mit

TEUR 9.794 (Vj. TEUR 9.554) zu 82,2 % (Vj. 79,8 %) in den Materialaufwendungen (TEUR

11. 904) enthalten.

Neben den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung der Tarifbeschäftigten führte Wald

und Holz NRW für den Landeseigenen Forstbetrieb Pensionslasten für die Beamten an das

Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) NRW in Höhe von TEUR 1.516 (Vj.

TEUR 1.515) ab. Zudem hat der Landeseigene Forstbetrieb Beiträge in Höhe von TEUR 611

(Vj. TEUR 596) an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), Karlsruhe für

die zusätzliche Altersvorsorge der Lohn- und Gehaltsempfanger geleistet.

Landeseigener Forstbetrieb 2014 2013 Verän-derung

Löhne und Gehälter m m m

TEUR TEUR %

Bezüge Beamte 5.041 5.024 +0,3

Gehälter Angestellte 2.668 2.467 +8,1

Löhne Waldarbeiter 6.881 6.785 +1,4

Löhne Arbeiter / Aushilfen 43 15 +186,7

Summe 14.633 14.291 +2,4

Sozialabgaben Beamte

Versorgungs kapitel Beamte 1.516 1.515 +0,1

Versorgungsriicklage NR W 87 61 +42,6

Beihilfen für Beamte 351 382 -8,1

Zwischensumme 1.954 1.958 -0,2

Tarifbeschätligte (f...YÜher Angestellte und Arbeiter~

Sozialabgaben Angestellte 546 512 +6,6

Sozialabgaben Waldarbeiter 1.386 1.353 +2,4

Sozialabgaben Arbeiter / Aushilfen 17 10 +70,0

Versorgung VBL 611 596 +2,5

Fürsorge und Unterstützungs leistungen 62 40 +55

Zwischensumme 2.622 2.511 +4,4

Summe 4.576 4.469 +2,4

Seite [() von 3.3

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Die sonstigen Personalkosten (Dienstkleidungszuschüsse, TrellilUngsgelder etc.) betrugen

TEUR3.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Landeseigenen Forstbetriebes in Höhe von TEUR 4.872 (Vj. TEUR 5.339) setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

Landeseigener Forstbetrieb

Instandhaltungsmaßnahmen

Verauslagung von Prozesskosten

Mieten und ~achten

Sonstiger Aufwand Jagd u. FischereilJagdpachten

Gebühren und Abgaben Versorgung mit Gas, Wasser, Strom

Reisekosten

Fernmelde- und Mobilfunkgebühren,

Datenverarbeitung, -übertragung

Aufwand aus Kompensationsmaßnahmen

Übrige sonstige betrieblichen Aufwendungen

Snmme

2014

In

TEUR

802

292

591

104

255 263

173

216

191

1.985

4.872

2013 Verän-

derung

In m

TEUR %

996 -19,5

618 -52,8

544 +8,6

575 -81,9

270 -5,6 266 -1,1

186 -7,0

226 -4,5

112 +70,5

1.546 +28,3

5.339 -8,8

Trotz Rückgangs der Instandhaltungsaufwendungen sind an den Gebäuden der Sonderliegen­

schaft Forst auch im Jahr 2014 umfangreiche, klimaeffiziente Sanierungsmaßnahmen auf­

wandswirksam durchgeführt worden.

Der Rückgang des sonstigen Aufwands für Jagd und Fischerei ist auf eine geänderte

kostenrechnerische Auswertung und damit eme sinnvollere Zuordnung auf Konten

(Abbildung von Kostenarten) zurückzuführen.

Der Aufwand zur Erfüllung des Sachverhaltes des § 5 LG NR W besteht in der Verpflichtung,

die projektbezogenen Kompensations erträge für die Entwicklung und Unterhaltung

ökologisch wertvoller Waldbestände des Landeseigenen Forstbetriebes zu verausgaben. Der

übrige Aufwand im Geschäftsfeld Landeseigener Forstbetrieb dient vor allem der Aufrecht­

erhaltung des Dienstbetriebes mit Schwerpunkt auf der Versorgung der Liegenschaften sowie

der Bereitstellung von Arbeitsgrundlagen für die dort wohnenden und arbeitenden Mitarbei­

terinnen und Mitarbeiter.

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Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 1.984) beinhalten im Wesentli­

chen Versicherungsleistungen (TEUR 173), Aufträge an Dritte zur Aufrechterhaltung der

EDV (TEUR 166), Fort- und Weiterbildung der im Landeseigenen Forstbetrieb Beschäftigten

(TEUR 36), Erstattung von Verwaltungskosten an Dritte (TEUR 69), Aufträge für wissen­

schaftliche Untersuchungen (TEUR 139), Beiträge (TEUR 73), Dienst- und Schutzbekleidung

(TEUR 109), Prüfungs- und Beratungskosten (TEUR 19), Forstplanungsarbeiten (TEUR 72),

Anwa1ts- und Gerichtskosten (TEUR 19), Anmietung von Geräten und Maschinen

(TEUR 92), Gebäudereinigung (TEUR 44) sowie Änderungen aus der Umsatzsteuerberech­

nung (TEUR 24).

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe

von TEUR 280 enthalten.

Nach Abschluss der Neustrukturierung von Wald und Holz NRW ist allgemein erwartet

worden, dass u. a. durch eine Verringerung der Anzahl von Bürogebäuden der Aufwands­

block der sonstigen betrieblichen Aufwendungen durch deutlich geringere Mietkosten kleiner

würde. Dieser Effekt ist leider nicht eingetreten. Die an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb

(BLB NRW) zu entrichtenden Mietbelastungen haben sich in den vergangenen Jahren ständig

erhöht. Vor dem Hintergrund steigender Energiekosten wird davon auszugehen sein, dass in

den nächsten Jahren eine deutliche Mehrbelastung auf den landeseigenen Forstbetrieb

zukommen wird.

Das Finanzergebnis (TEUR 1.006) des landes eigenen Forstbetriebes ist geprägt durch die

Anteilsausschüttungen der Wald- und Fischereigenossenschaften in Höhe von TEUR 1.151.

Zins erträge (TEUR 9) sowie Zinsaufwendungen (TEUR 154) werden im Wesentlichen durch

die Abzinsung langfristiger Rückstellungen gemäß § 253 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs ver­

ursacht.

Ein außerordentliches Ergebnis wurde Im Geschäftsjahr 2014 Im Landeseigenen

Forstbetrieb nicht erzielt.

Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses (TEUR 1.006; Vj. TEUR 1.076) sowie der

Belastung durch sonstige Steuern mit TEUR 313 (Vj. TEUR 289) ergibt sich insgesamt ein

Jahresüberschuss im Landeseignen Forstbetrieb von TEUR 7.616 (Vj. TEUR 7.095).

Der Landeseigene Forstbetrieb ist bereits unterjährig seiner bedingten Abführungsverpflich­

tung in Höhe von TEUR 3.500 an den Landeshaushalt NRW nachgekommen. Diese Abfüh­

rungsverpflichtung wird in der segmentierten Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausge­

wiesen.

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B.2 Geschäftsfeld Dienstleistung

B.2.1 Geschäft und Strategie des Geschäftsfeldes

Wald und Holz NRW versteht sich als Berater und Dienstleister für die ca. 150.000 Waldei­gentümerinnen und Waldeigentümer in Nordrhein-Westfalen. Das Ziel von Wald und Holz NRW ist, die Waldbesitzenden im Sinn der Ausführungen im Landesforstgesetz bei der Um­setzung ihrer Ziele im Rahmen einer ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung fachgerecht im Sinne einer "Hilfe zur Selbsthilfe" aktiv zu unterstützten (Betreuung). Die Betreuung durch Rat und Anleitung erfolgt unentgeltlich. Sie soll den Waldbesitzenden, die nicht über forstli­che Fachkräfte bzw. eigenes Fachwissen verfUgen helfen, ihren Wald unter Beachtung gesetz­licher Bestimmungen ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Die Interessen der Waldbesitzenden stehen dabei im Vordergrund. Gegenstand der unentgeltlichen Beratung sind die Informatio­nen über rechtliche und forstfachliche Fragen der Waldbewirtschaftung sowie die exemplari­sche Anleitung der Waldbesitzer.

Die tätige Mithilfe als entgeltlicher Bestandteil der Betreuung besteht in der vertraglichen Übernahme von Aufgaben der Planung und Überwachung des Betriebsvollzuges (technische Betriebsleitung) und des forstlichen Betriebsvollzuges (Beförsterung) sowie der Erstellung eines Betriebsplanes oder Betriebsgutachtens (Forsteinrichtung). Soweit der Landesbetrieb Wald und Holz NRW Aufgaben der Forsteinrichtung übernimmt, kann er sich Dritter zur Durchfiihrung der Arbeiten bedienen. Die durch Wald und Holz NR W im Rahmen der tätigen Mithilfe erbrachten Dienstleistungen werden auf Grundlage der jeweils vom MKULNV ve~­öffentlichten Entgeltordnung (EO) mit dem Waldbesitz abgerechnet. Die Entgelte, welche die Waldbesitzenden in forstlichen Zusammenschlüssen fiir die Betreuung zu entrichten haben, werden zurzeit durchschnittlich zu 75% aus Landesmitteln subventioniert.

Die Betreuungsarbeit unterliegt stets sich ändernden Rahmenbedingungen und den individuel­len Interessen der Waldbesitzenden. Eine angespannte Finanzsituation des Landeshaushaltes, Wettbewerb in der forstlichen Dienstleistung sowie der Einfluss von Klimaveränderungen auf die Waldbewirtschaftung sind nur beispielhaft genannt.

Wald und Holz NRW ist bestrebt, sein Dienstleistungsangebot ständig an die sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen und sich konsequent an der Nachfrage auszurichten. Ziel ist es, kostendeckende Produkte und Dienstleistungen anzubieten, sich dem Wettbewerb zu stel­len und zukünftig ausgeglichene Geschäftsfeldergebnisse zu erzielen.

Ab 2015 ist die Holzvermarktung subventionsfrei und die Entgelte damit kostendeckend.

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B.2.2. Geschäftsentwicklung des Geschäftsfeldes Dienstleistung

Die Dienstleistungen von Wald und Holz NR Werfolgen ganz überwiegend auf Basis von

Verträgen über ständige tätige Mithilfe in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen bzw.

Waldgenossenschaften. Auf dieser Grundlage wurden im Jahr 2014 insgesamt 46.650 Wald­

besitzende mit einer Fläche von 347.656 ha betreut.

Die mit Ende des Jahres 2012 planmäßig abgelaufene Phase des initiierten Pilotprojektes

"Einführung der direkten Förderung im Bereich der Beförsterung" wurde mit Runderlass des

MKULNV v. 17.09.2012 um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2014 verlängert. Zwischen­

zeitlich wurde sie um weitere 2 Jahre bis 2016 verlängert. Die am Pilotprojekt II (Eigenstän­

dige Beförsterung) teilnehmenden sieben Forstbetriebsgemeinschaften haben daraufhin die

bestehenden Verträge mit ihren Dienstleistem verlängert und im Gegenzug die RuhendsteI­

lung der Vertragsbeziehungen zu Wald und Holz NRW aktualisiert. Die Anzahl der am Pilot­

projekt I (Eigenständige Holzvermarktung) teilnehmenden Zusammenschlüsse hat sich im

Laufe des Jahres 2014 weiter reduziert. Im Laufe des Jahres 2014 haben sich fünf Forstbe­

triebsgemeinschaften auf eigenen Wunsch mit ca. 6.450 ha und 1.112 Waldbesitzenden wie­

der für die Durchführung der Holzvermarktung durch Wald und Holz NR W entschieden. Zum

Jahresende 2014 haben somit etwa 20 Forstbetriebsgemeinschaften (Vj. 25) mit einer Fläche

von rd. 21.000 ha (Vj. 27.000 ha) die Vermarktung des anfallenden Rohholzes eigenständig

erfolgreich durchgefiihrt. Im Wege der Beratung wurden die Pilotprojekte (Eigenständige

Holzvermarktung und Beförsterung) zur Einfiihrung der direkten Förderung durch die Zentra­le und die Regionalforstämter von Wald und Holz NRW unterstützend begleitet.

Grundlage für die Abrechnung der Dienstleistungstätigkeiten gegenüber dem Waldbesitz sind

die seitens des MKULNV festgelegten Entgeltsätze der Entgeltordnung (EO 2014). Diese

wurde mit Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft

und Verbraucherschutz des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 06.11.2013 für 2014 das Jahr

um 3 % erhöht. Ausgenommen waren die Steigerungsbeträge für die Holzverkaufsvermittlung

gern. Punkt 2 der Nr. 3.5 der EO 2014 "Entgelte für die ständige tätige Mithilfe in Zusam­

menschlüssen", um die Vergleichbarkeit mit den direkt geförderten Pilotprojekten zu gewähr­

leisten. Diese moderate Anhebung der Entgeltsätze bewegte sich im Rahmen der zu erwarten­den Personal- und Sachkostensteigerungen von Wald und Holz NRW und der Inflationsrate

des Jahres 2014. Die Entgeltordnung blieb ansonsten formal und inhaltlich unverändert.

Im Rahmen der Betreuung des Waldbesitzes wurden im Jahr 20141.391 Mio. m3/f(Vj. 1.371 Mio. m3/f) am Markt vermittelt. Der Waldbesitz erzielte dadurch Einnahmen in Höhe von ca.

90 Mio. Euro.

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Weiterhin wurde das Dienstleistungsspektrum für den Waldbesitz mit dem Angebot von nell­

en Produkten wie z. B. der Visuellen Baumkontrolle, Wildschadensschätzung, Wertermittlun­gen, touristischer Dienstleistungen sowie Serviceleistungen für den Waldbesitz weiter ausge­

baut.

B.2.3 Ertragslage des Geschäftsfeldes Dienstleistung

Das Geschäftsfeld ,Dienstleistung' schließt das Geschäftsjahr insgesamt mit einem negativen

Jahresergebnis in Höhe von TEUR 3.805 (Vj. TEUR 3.775) ab. Der Verlust erhöhte sich da­

mit leicht um TEUR 30 bzw. 0,8 %.

Die Betriebsleistung (TEUR 18.091) setzt sich aus der Transferzuführung (TEUR 11.801), den sonstigen Umsatzerlösen (TEUR 5.553) sowie den sonstigen betrieblichen Erträgen

(TEUR 737) zusammen. Thr steht wie im VoIjahr ein deutlich höherer Betriebsaufwand

(TEUR 21.799; Vj. TEUR 21.097) gegenüber, so dass insgesamt kein ausgeglichenes Be­

triebsergebnis erzielt werden konnte.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 konnten folgende Umsatzerlöse erzielt werden:

Dienstleistung

Umsatzerlöse

Transfererlöse Erlöse aus Entgeltordnung Verträgen mit Zusammenschlüssen und Kommunen

(Grundbeträge ) Erlöse aus Entgeltordnung

Steigerungsbeträge, Einzelleistungen Erlöse aus Dienstleistungen fiir Nichtwaldbesitzer

Sonstige Umsatzerlöse

Summe

2014

in TEUR

11.801

2.254

3.097

176 26

17.354

2013

In TEUR

11.087

2.273

2.953

223 1

16.537

Verän­

derung in %

+6,4

-0,8

+4,9 -21,1

+2.500,0

+4,9

Das Geschäftsfeld Dienstleistung erhält die Transferzuführung zu 100 % als Transfererlöse,

da diese im direkten Zusammenhang mit Leistungen gegenüber Dritten stehen, die auf grund bestehender gesetzlicher Regelungen nicht in voller Höhe in Rechnung gestellt werden

dürfen. Eine Veränderung der Einnahmesituation ist somit nur über die Erhöhung der

einzelnen Entgeltsätze möglich.

SeHe l5 von 33

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Die aus der Geschäftstätigkeit des Geschäftsfeldes Dienstleistung erzielten Erlöse machen rund 32 % der gesamten Umsatzerlöse aus. Entsprechend wurden die übrigen 68 % der Umsätze als Transfererläse verbucht. Insgesamt ist im Bereich der sonstigen Umsätze eine leichte Steigerung von TEUR 103 zu verzeichnen (TEUR 5.553; Vj. TEUR 5.450). Bei den Erläsen aus Dienstleistungen für Nichtwaldbesitzer (TEUR 176) handelt es sich im Wesentlichen um Einnahmen aus Motorsägelehrgängen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge mit TEUR 737 (Vj. TEUR 842) im Geschäftsfeld Dienstleistung resultieren im Wesentlichen aus Erstattungsansprüchen aus der Prozessführung (TEUR 294), der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 191) sowie aus sonstigen perioden­fremden Erträgen (TEUR 160). Weiterhin erzielte das Geschäftsfeld TEUR 54 aus dem Verkauf von Anlagegütern.

Aus den Umsatzerlösen und den sonstigen betrieblichen Erträgen ergibt sich eme Betriebsleistung des Geschäftsfeldes Dienstleistung in Höhe von TEUR 18.091 (Vj. TEUR 17.378). Der Anteil an der Betriebsleistung des gesamten Landesbetriebes (TEUR 104.333; Vj. TEUR 100.769) beträgt 17,3 % (Vj. 17,2 %).

Dieser Gesamtleistung des Geschäftsfeldes Dienstleistung stehen höhere betriebliche Aufwendungen von TEUR 21.799 (Vj. TEUR 21.097) gegenüber. Es ergibt sich insgesamt ein negatives Betriebsergebnis von TEUR 3.708 (Vj. TEUR 3.718). Die Differenz zum ausgewiesenen Jahresfehlbetrag (TEUR 3.805; Vj. TEUR 3.775) des Geschäftsfeldes Dienstleistung ergibt sich unter Berücksichtigung des negativen Finanzergebnisses von TEUR -54 (Vj. TEUR -15) sowie der Belastung durch sonstige Steuern von TEUR 43 (Vj. TEUR42).

Die betrieblichen Aufwendungen gliedern sich in:

Dienstleistung

Materialaufwand Personal aufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen

Summe

2014

in TEUR

496 17.046

665 3.592

21.799

2013 Verän-derung

m m TEUR %

520 -4,6 16.794 +1,5

730 -8,9 3.053 +17,7

21.097 +3,3

Die Materialaufwendungen sind mit TEUR 496 (Vj. TEUR 520) von untergeordneter Be­deutung im Hinblick auf die Gesamtaufwendungen. Dabei nehmen die Ausgaben rur Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren einen Umfang von TEUR 446 (Vj. TEUR 489) ein. Darin sind TEUR 97 (Vj. TEUR 134) Material für Instandhaltungsmaßnahmen enthalten.

SeIte 16 von 33

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Das Geschäftsfeld Dienstleistung ist mit 3,4 % der gesamten Materialaufwendungen des Lan­

desbetriebes der Bereich von Wald und Holz NRW mit der geringsten Materialaufwandsquo­

te.

Im Geschäftsfeld Dienstleistung nehmen die Personalaufwendungen eine Größenordnung

von TEUR 17.046 (Vj. 16.794) ein und stellen den bei Weitem größten Aufwandsposten dar

(78,2 %; Vj. 79,6 % der Gesamtaufwendungen). Die Erfüllung der im Landesforstgesetz ver­

ankerten Betreuungsleistungen des privaten Waldbesitzes kann nur mit gut ausgebildetem

Personal unter hohem Einsatz realisiert werden.

Neben den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung der Tarifbeschäftigten führte Wald

und Holz NRW fur das Geschäftsfeld Dienstleistung Pensionslasten für die Beamten an das

Landesamt fur Besoldung und Versorgung NRW (LBV) in Höhe von TEUR 2.423 (Vj.

TEUR 2.357) ab. Zudem wurden vom Geschäftsfeld Dienstleistung Beiträge in Höhe von TEUR 317 (Vj. TEUR 316) an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL),

Karlsruhe fur die zusätzliche Altersvorsorge der Tarifbeschäftigten geleistet.

Dienstleistung 2014 2013 Verän-derung

Löhne und Gehälter in TEUR in TEUR m

%

Bezüge Beamte 8.069 7.851 +2,8

Gehälter Angestellte 3.886 3.884 +0,1

Löhne Waldarbeiter 824 898 -8,2

Löhne Arbeiter / Aushilfen 39 36 +8,3

Sonstige Löhne / Gehälter

Summe 12.818 12.669 +1,2

Sozialabgaben Beamte

Versorgungskapitel Beamte 2.423 2.357 +2,8

Versorgungsrucklage NR W 135 69 +95,7

Beihilfen für Beamte 313 339 -7,7

Zwischensumme 2.871 2.765 +3,8 Taritbeschäftigte

(früher Angestellte und Arbeiter)

Sozialabgaben Angestellte 779 786 -0,9

Sozialabgaben Waldarbeiter 187 195 -4,1

Sozialabgaben Arbeiter / Aushilfen 14 14 0,0

Versorgung VBL 317 316 +0,3

Fürsorge und Unterstützungsleistungen 55 36 +52,8 Zwischensumme 1.352 1.347 +0,4

Summe 4.223 4.112 +2,7

Seite 17 \Ion 33

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Zu den sonstigen Aufwendungen mit Lohn- oder Gehaltscharakter (TEUR 5) sind Aufwen­

dungen rur Trennungsgeld bzw. Umzugskostenvergütung (TEUR 3) sowie Aufwand rur die

Bereitstellung von Dienstkleidung (TEUR 2) zu nennen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsfeldes Dienstleistung in Höhe

von TEUR 3.592 (Vj. TEUR 3.053) setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

Dienstleistung 2014 2013 Verän-

derung

In In in

TEUR TEUR %

Aufwand rur Forsteinrichtung im PK-Wald 1.029 209 +392,3

Mieten und Pachten 530 513 +3,3

Reisekosten 274 300 -8,7

Fernmelde- und Mobilfunkgebühren,

Datenverarbeitung, -übertragung 314 320 -1,9

Sonstige Versicherungen 148 149 -0,7

Versorgung mit Gas, Wasser, Strom 136 125 +8,8

EDV -Versorgung 125 111 +12,6

Aufwand aus sonstigen Rückstellungen 8 6 33,3

Übrige sonstige betrieblichen Aufwendungen 1.028 1.320 -22,1

Summe 3.592 3.053 +17,7

In den letzten drei Geschäftsjahren ist aufgrund der Vertragsgestaltung mit den Forst­

betriebsgemeinschaften eine merkliche Verpflichtung zur Erstellung von Betriebswerken nach

§§ 11, 12 LFoG begründet worden. Die Aufwendungen rur die Vergabe von Forstplanungs­

arbeiten sind aufgrund von Rückstellungszuruhrungen gestiegen. Die sonstigen Versiche­

rungen sind der Anteil des Geschäftsfeldes Dienstleistung, den Wald und Holz NRW an das

Land zur Deckung der Selbstversicherung abführen muss.

Die Übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 1.028 (Vj. TEUR 1.320) wer­

den hauptsächlich bestimmt durch von Wald und Holz NRW vorausgezahlte Verfahrens- und

Beratungskosten im Zusammenhang mit den Holzlieferverträgen, die in gleicher Höhe als

Forderung gegen das Land NRW gegengebucht wurden, (TEUR 296), durch Fort- und Wei­

terbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftsfeldes Dienstleistung

(TEUR 41), Buchwertverluste aus Anlagenabgängen (TEUR 9), den Erwerb von Büroma­

terial (TEUR 60), Repräsentationsaufwendungen (TEUR 34), Dienst- und Schutzbekleidung

(TEUR 23), die Erstattung von Verwaltungskosten an Dritte (TEUR 61), sonstigen Aufwand

aus der Umsatzsteuerberechnung (TEUR 22), Schadensersatzleistungen (TEUR 12), Gerichts­

und Anwaltskosten (TEUR 26), Instandhaltungsmaßnahmen (TEUR 98) und Gebäudereini-

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gung (TEUR 52), Porto- und Versandkosten (TEUR 49) sowie durch Prüfungs- und Bera­

tungsleistungen (TEUR 17).

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe

von TEUR 104 (Vj. TEUR 20) enthalten.

Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses (TEUR -54) und der Belastung durch sonstige

Steuern (TEUR 43) ergibt sich insgesamt ein Jahresfehlbetrag im Geschäftsfeld Dienst­leistung in Höhe von TEUR 3.805 (Vj. TEUR 3.775).

B.3 Geschäftsfeld Hoheit

B.3.1 Geschäft und Strategie des Geschäftsfeldes Hoheit

Im Geschäftsfeld Hoheit erfüllt Wald und Holz NRW die forstgesetzlich übertragenen

Aufgaben der Unteren und Höheren Forstbehörden sowie solche zur Förderung der

Holzwirtschaft. Der Summe des Betriebsertrages in Höhe von Mio. EUR 40,9 (davon

TransferzufUhrungen in Höhe von TEUR 37.257 (Vj. TEUR 34.557), davon auf grund von Abgrenzungen in Folgejahre in Höhe von TEUR 200 erfolgswirksam TEUR 37.057 (Vj.

TEUR 34.385), übrige Umsatzerlöse von TEUR 645 (Vj. TEUR 610) und sonstige betrieb­

liche Erträge von TEUR 3.042 (Vj. TEUR 3.278» steht im Geschäftsjahr 2014 ein

Betriebsaufwand von EUR 40,7 Mio. (Vj. EUR 40,6 Mio.) gegenüber.

Im Rahmen der forstgesetzlichen Aufgaben hat Wald und Holz NRW auf Grundlage der

§§ 11, 12 Abs. 1 des Landesforstgesetzes (LFoG) NRW den Auftrag, den Waldbesitz durch

Rat und Anleitung bei der Bewirtschaftung des Waldes kostenlos zu unterstützen. Für diese

Leistungen sind Wald und Holz NRW im Jahr 2014 Kosten in Höhe von TEUR -5.188 (Vj.

TEUR -4.733) entstanden. Seitens des Waldbesitzes wurden diese Leistungen individuell und

situativ mit anhaltend hoher Intensität nachgefragt.

Die hoheitlichen Leistungen können nicht aus Gebühreneinnahmen gedeckt werden. Die

Aufwendungen werden somit fast vollständig aus dem Landeshaushalt finanziert.

B.3.2 Geschäftsentwicklung des Geschäftsfeldes Hoheit

Der bereits in den Vorjahren zu verzeichnende Trend der steigenden gesellschaftlichen An­

forderungen an die Leistungen des Geschäftsfeldes Hoheit hat sich im Geschäftsjahr 2014

fortgesetzt, wesentlich in den Bereichen Regional- und Bauleitplanung sowie Waldnatur­

schutz, z.B. die Projekte "Davert" (Waldklimafonds) und "Villewälder" (LIFE+ - Projekt).

Einen ausgeprägten Schwerpunkt bilden Stellungnahmen und Abstimmungen zu Planungen

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im Zusammenhang mit Windenergieanlagen auf allen Planungsebenen und die Aktualisierung

des Emtezulassungsregisters. Die Erarbeitung des Nationalparkplans Band 2 "Bestandsanaly­se" wurde weitestgehend abgeschlossen.

Die Gesellschaft ist vermehrt an einer nachhaltigen Entwicklung interessiert. Dabei spielen

die Aktivitäten von Wald und Holz NRW zur Förderung einer klimaschutzorientierten und

ressourceneffizienten Forst- und Holzwirtschaft eine zunehmend wichtige Rolle. Die Forst­

und Holzwirtschaft wird als wichtiger Partner bei der der Klimaanpassungsstrategie für den

Wald, Entwicklung des Klimaschutzplans, der Umweltwirtschaftsstrategie, der Nachhaltig­

keitsstrategie sowie der Bioökonomiestrategie der Landesregierung wahrgenommen. Ferner

ist Wald und Holz NRW Pilotbetrieb bei der Entwicklung einer klimaneutralen Verwaltung.

Für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Forschungs- und Untersuchungsvorhaben

hat Wald und Holz NRW überwiegend in Abstimmung mit dem MKULNV ausgewählte

Themen bearbeitet. Die Bedeutung von Fragestellungen in Bezug auf die Klimaschutzleistung

der Forst- und Holzwirtschaft in Verbindung mit der Sicherung von Wertschöpfung und

Arbeitsplätzen in diesem Bereich nimmt dabei deutlich zu.

B.3.3 Ertragslage des Geschäftsfeldes Hoheit

Das Geschäftsfeld Hoheit schließt das Geschäftsjahr 2014 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR P8 (Vj. TEUR -2.158) ab. Das liegt im Wesentlichen an erhöhten Transfer­

zuführungen.

Transfererlöse bilden den wesentlichen Teil der in diesem Geschäftsfeld erzielten Umsatz­erlöse. Sie haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 7,4 % erhöht.

Hoheit 2014 2013 Verän-derung

Umsatzerlöse in TEUR in TEUR In

%

Transfererlöse 17.230 16.038 +7,4 Erlöse aus dem Betrieb der Jugendwaldheime 384 405 -5,2 Übrige Umsatzerlöse 262 205 +27,8

Summe 17.876 16.648 +7,4

Die Einnahmen der Jugendwaldheime sind vor allem durch Teilnehmergebühren begründet.

Weiterhin konnten übrige Umsatzerlöse durch Waldführungen und vergleichbare Veranstal­

tungen erzielt werden.

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Auch von den sonstigen betrieblichen Erträgen bilden die gewährten Zufühnmgen des

Landes (Transfererträge) den wesentlichen Anteil in Höhe von 86,7 % (Vj. 84,8 %). Auch sie

haben sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht (+8,1 %).

Hoheit 2014 2013 Verän-derung

Sonstige betriebliche Erträge inTEUR in TEUR in

%

Transfererträge 19.826 18.348 +8,1 Sonstige Zuweisungen 860 1.325 -35,1 Einnahmen aus Verwaltungsgebühren 1.022 756 +35,2 Einnahmen aus Ersatzrnaßnahmen 519 722 -28,1 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 175 182 -3,8 Übrige sonstige betriebliche Erträge 466 293 +59,0

Summe 22.868 21.626 +5,7

Neben den Transfererträgen wurden Wald und Holz NRW Zuweisungen in Höhe von

TEUR 860 (Vj. TEUR 1.325) gewährt. Hierbei handelt es sich u.a. um EU-Fördermittel im

Zusammenhang mit dem EU-Life-Projekt "Wald-Wasser-Wildnis" im Nationalparkforstamt

Eifel (TEUR 322) sowie um die Erstattung von Projektkosten fiir das Projekt "Naturerbe Bu­chenwälder OWL" (TEUR 65). Durch erfolgswirksame Bereitstellung von TEUR 150

sowie weiterer die Anschaffungs- und Herstellungskosten reduzier~nder Mittel durch das

Land NRW konnte die Nationalparkausstellung "Wildnis(t)räume" weiterentwickelt werden.

Weiterhin erzielt das Geschäftsfeld Hoheit Einnahmen aus Verwaltungsgebühren

(TEUR 1.022), die wesentlich durch die Schwerpunktaufgabe Waldschutzmanagement

(phytosanitäre Kontrollen) bestimmt werden. Die Steigerung der Einnahmen gegenüber dem

VoIjahr beträgt in diesem Bereich 35 %.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge 1ll Höhe von

TEUR 136 enthalten.

Aus den Umsatzerlösen, den sonstigen betrieblichen Erträgen, den aktivierten Eigen1eistungen

(TEUR 174) sowie den Bestandsveränderungen (TEUR -3) ergibt sich eine Betriebsleistung

des Geschäftsfeldes Hoheit von TEUR 40.916 (Vj. TEUR 38.475). Das entspricht einem

Anteil von 39,2 % (Vj. 38,2 %) an der Betriebsleistung des gesamten Landesbetriebes in

Höhe von TEUR 104.333 (Vj. TEUR 100.769).

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Dieser Gesamtleistung des Geschäftsfeldes Hoheit stehen in etwa gleicher Höhe betriebltche

Aufwendungen in Höhe von TEUR 40.665 (Vj. TEUR 40.575) gegenüber. Es ergibt sich

insgesamt ein positives Betriebsergebnis in Höhe von TEUR 251 (Vj. TEUR -2.100).

Die betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsfeldes Hoheit setzen sich folgendennaßen

zusammen:

Hoheit

Materialaufwendungen Personalaufwendungen

Abschreibungen

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Summe

Der Materialaufwand gliedert sich wie folgt:

Hoheit

Materialau{Wand

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren

Bezogene Leistungen

Summe

2014

in TEUR

2.214

29.719 1.580

7.152

40.665

2014

in TEUR

1.439

775

2.214

2013 Verän-derung

m in TEUR

%

2.657 -16,7 28.268 +5,1

1.700 -7,1

7.950 -10,0

40.575 +0,2

2013 Verän-derung

in TEUR m

%

l.59l -9,6 1066 -27,3

2.657 -16,7

Die bezogenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und sonstigen Waren in Höhe von

TEUR 1.439 setzen sich im Wesentlichen aus Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen (TEUR 354), Kraft- und Schmierstoffe (TEUR 341) sowie aus Material fiir den Betrieb der

lugendwaldheime (TEUR 220) zusammen.

Die bezogenen Leistungen in Höhe von TEUR 775 sind geprägt durch Aufwendungen für

die Landeswaldinventur (TEUR 348). Ferner sind Aufwendungen im Zusammenhang mit

dem EU-Förderprojekt LIFE+ in Höhe von TEUR 96 darin enthalten. Für Müllentsorgung und Waldbrandvorsorge ist ein Aufwand in Höhe von TEUR 36 entstanden.

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Die Aufwandsstruktur im Geschäftsfeld Hoheit ist durch einen besonders hohen Personal­

kostenanteil von rund 73,1 % gekennzeichnet, der im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 %

gestiegen ist.

Die im Vergleich zum Vorjahr höheren Personalaufwendungen im Geschäftsfeld Hoheit im

Jahre 2014 sind u.a. begIiindet durch tarif- und besoldungsrechtliche Kostensteigerungen,

Beförderungen und Höhergruppierungen aufgrund der durchgeführten Dienstpostenbewertung

im gehobenen Forstdienst.

Neben den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung fiihrte Wald und Holz NRW fur das

Geschäftsfeld Hoheit Pensionslasten für die Beamten an das Landesamt fur Besoldung und

Versorgung NRW (LBV) in Höhe von TEUR 2.758 ab. Zudem wurden vom Geschäftsfeld

Hoheit Beiträge in Höhe von TEUR 840 an die Versorgungs anstalt des Bundes und der Län­

der (VBL), Karlsruhe für die zusätzliche Altersvorsorge der Lohn- und Gehaltsempfänger geleistet. .

Hoheit 2014 2013 Verän-derung

Löhne und Gehälter in TEUR in TEUR m

%

Bezüge Beamte 9.176 8.821 +4,1 Gehälter Angestellte 7.155 6.645 +7,7 Löhne Waldarbeiter 3.929 3.845 +2,2 Löhne Arbeiter / Aushilfen 609 584 +4,3 Gehälter Anwärter !Referendare 459 370 +24,1 Vergütung Forstwirtauszubildende 934 940 -0,6 Vergütung Auszubildende Bürokommunikation 385 370 +4,1 Sonstige Löhne / Gehälter ° 0

Summe 22.647 21.575 +5,0

Sozialabgaben Beamte

Versorgungskapitel Beamte 2.758 2.653 +4,0 Versorgungsrücklage NRW 166 89 +86,5 Beihilfen für Beamte 515

------------------------~ 519 -0,8

Zwischensumme 3.439 3.261 +5,5 Tarifbeschäftigte (früher Angestellte und Arbeiter)

Sozialabgaben Angestellte 1.430 1.341 +6,6 Sozialabgaben Waldarbeiter 822 790 +4,1 Sozialabgaben Arbeiter / Aushilfen 136 129 +5,4 Sozialabgaben Anwärter!Referendare 46 37 +24,3 Sozialabgaben Forstwirtauszubildende 184 186 -1,1

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Sozialabgaben Auszubildende Bürokommunikation 76 73 +4,1

Versorgung VBL 840 797 +5,4

Fürsorge und Untersüitzungsleistungen 88 57 +54,4

Zwischensumme 3.622 3.410 +6,2

7.061 6.671 +5,8

Zu den sonstigen Aufwendungen mit Lohn- oder Gehaltscharakter (TEUR 11; Vj. TEUR 22)

zählen die vorschüssig gewährten Beträge für die Forstdienstkleidung (TEUR 7; Vj. TEUR 4)

sowie Umzugs- und Trennungsentschädigungen (TEUR 4; Vj. TEUR 18).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsfeldes Hoheit in Höhe von TEUR

7.152 (Vj. TEUR 7.950) setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

Hoheit 2014 2013 Verän-derung

Sonstige betriebliche Aufwendungen in TEUR in TEUR m

%

Mieten und Pachten 1.412 1.399 +1,0 Aufträge fur Untersuchungsvorhaben 544 1.281 -57,6

Aufwand aus der Rückstellung und Durchfuhrung von 515 722 -28,7

Ersatzmaßnahmen

Reisekosten 392 393 -0,3

Fernme1de- und Mobilfunkgebühren, Datenverarbei -359 368 -2,4

tung,-übertragung

Instandhaltungsmaßnahmen 297 466 -36,3

Versorgung mit Gas, Wasser, Strom 508 437 +16,2 Aufträge fur forstliche Standortkartierung 353 351 +0,6 EDV -Versorgung 233 214 +8,9 Sonstige Versicherungen 249 246 +1,2

Fort- und Weiterbildung 92 81 +13,6 Zeit- und Leiharbeit 40 78 -48,7

Übrige sonstige betrieblichen Aufwendungen 2.158 1.914 +12,7

Summe 7.152 7.950 -10,0

Die zur Erledigung der unterschiedlichen Aufgaben notwendigen Einrichtungen stehen

überwiegend im Eigentum des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB NRW). Für die

langfristige Nutzung der Gebäude sind von Wald und Holz NRW hohe Mietzahlungen

abzuführen. Daher nimmt dieser Aufwandsposten mit 19,8 % (Vj. 17,6 %) bzw. TEUR 1.412

den höchsten Anteil an den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ein. Auch die selbst zu

finanzierenden Instandhaltungsmaßnahmen an diesen Gebäuden (TE UR 297) sowie die

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Kosten für die Versorgung (TEUR 508) und Gebäudereinigung (TEUR 232) tragen zu einer

hohen Kostenbelastung bei.

Die Aufträge für Untersuchungsvorhaben sind weiterhin wesentlich durch das EU-Life+­

Projekt im Nationalpark Eifel mit TEUR 210 bestimmt, sind aber im Vergleich zum Vorjahr

insgesamt um ca. 58 % gesunken.

Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 2.158; Vj. TEUR 1.914) beinhal­

ten im Wesentlichen Veranstaltungen (TEUR 236; Vj. TEUR 274), Büro- und Druckmaterial

(TEUR 130; Vj. TEUR 149), Mehraufwand aus der Umsatzsteuerberechnung (TEUR 33; Vj.

TEUR 37), Sachaufwand für die Ausbildung (TEUR 162; Vj. TEUR 196), Erstattung von

Verwaltungskosten an Dritte (TEUR 92; Vj. TEUR l37), Porto- und Versandkosten

(TEUR 74; Vj. TEUR 77), Aufwand für die Bereitstellung von Dienst- und Schutzbekleidung

(TEUR 125; Vj. TEUR 123), Sachverständigen-/Gerichtskosten (TEUR 25; Vj. TEUR 33)

sowie Schadensersatzleistungen (TEUR 7; Vj. TEUR 20).

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe

von TEUR 206 enthalten.

Es ergibt sich insgesamt ein positives Betriebsergebnis von TEUR 251. Unter Berücksichti­

gung des Finanzergebnisses (TEUR -52) sowie der Belastung durch sonstige Steuern

(TEUR -60) ergibt sich insgesamt ein Jahresüberschuss im Geschäftsfeld Hoheit von

TEUR 138 (Vj. Fehlbetrag von TEUR -2.158).

Das gegenüber dem Vorjahr deutlich bessere Ergebnis resultiert insbesondere aus deutlich ge­

stiegenen Transferzuführungen, einer aufgrund der Haushaltssperre gesunkenen Belastung

durch Sachaufwendungen und einer um 5 % gestiegenen Belastung mit Personalkosten.

c. Vermögens- und Finanzlage

Die Bi1anzsumme hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr um

TEUR 931 aufTEUR 1.009.729 erhöht (+0,09 %).

Im Geschäftsjahr 2014 hat der Wert des Sachanlagevermögens insgesamt um TEUR 556

abgenomrrien, während das Waldvermögen durch Zukäufe und Nachaktivierungen um

TEUR 168 zugenommen hat. Die Abgänge und Abschreibungen lagen unter den Zugangs­

werten. Technische Anlagen und Maschinen verzeichneten einen Rückgang um TEUR 172.

Bei Grundstücken und Bauten erfolgte ebenfalls ein Rückgang um TEUR 735, im Bereich der

Betriebs- und Geschäftsausstattung um TEUR 439. Die Anlagen in Bau weisen einen um

TEUR 620 höheren Wert aus. Die Zunahme des Waldvermögens um TEUR 168 resultiert aus

Zukäufen und der Aktivierung von Waldbeständen (TE UR +444) und Waldgrundstücken

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(TE UR 107) bei gleichzeitiger Wertminderung im Bereich der Forstwege und Brücken

(TEUR -383). Im Rahmen der Wiederaufforstung von durch den Orkan "Kyrill" entstandener

Schadensflächen wurden TEUR 144 aktiviert.

Die Vorratswerte in Höhe von TEUR 1.582 haben sich gegenüber dem Vorjahr

(TEUR 1.491) insbesondere durch die Zunahme an gelagertem Holz (TEUR +112) leicht

erhöht. Die Vorratswerte rur Saat- und Pflanzgut (TEUR 216; Vj. TEUR 229), sowie für die

sonstigen fertigen Erzeugnisse (TEUR 36; Vj. TEUR 37) haben sich gegenüber dem Vorjahr

kaum verändert. Dagegen sind bei den Vorräten an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen

(TEUR 439; Vj. TEUR 413) leichte Zunahmen zu verzeichnen. Der Bestand an Wildbret hat

abgenommen (TEUR 4; Vj. TEUR 37).

Der Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 2.970) ist

gegenüber dem Vorjahr (TEUR 4.031) erheblich gesunken (TEUR -1.061). Dagegen sind die

Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von TEUR 170 (Vj. TEUR 135) überdurch­

schnittlich gestiegen. Die Erhöhung der Einzelwertberichtigung spiegelt sich sowohl in der

Anzahl der säumigen Geschäftspartner als auch in der Zunahme von potentiellen Ausfällen

bei größeren Forderungspositionen wider.

Forderungen gegenüber dem Land NRW (TE UR 12.500; Vorjahr TEUR 9.708) bestehen

aufgrund des Cash-Pooling-Verfahrens in Höhe von TEUR 10.277, im Zusammenhang mit

Gerichtsverfahren wegen Holzlieferverträgen in Höhe von TEUR 2.086 sowie in Form von Erstattungsansprüchen ftir Abführungen in das Versorgungskapitel der Beamten in Höhe von

TEUR 137.

Den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stehen kurzfristige Lieferverbindlichkeiten

in Höhe von TEUR 2.929 (Vj. TEUR 5.267) gegenüber.

Das Eigenkapital hat sich im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr 2013

(TEUR 986.661) um TEUR 2.323 erhöht und beträgt zum Stichtag TEUR 988.984. Die

Entwicklung des Eigenkapitals im Geschäftsjahr resultiert neben dem positiven Jahres­

ergebnis (TEUR +450) aus dem Saldo der Einlagen und Entnahmen (TEUR +183) im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften des Landes NRW sowie der Erhöhung der

Kapitalrücklage durch einen Investitionszuschuss (TEUR +1.690) des "Gesellschafters".

Aufgrund des ausgewiesenen Verlusts des Vorjahres (TEUR -2.338) hat sich der Saldo des

Verlustvortrages auf TEUR 16.505 (Vj. TEUR 14.167) erhöht.

Das Immobilienvermögen (Sondervermögen Forst) bestehend aus dem Grundvermögen inkl.

des aktivierten aufstockenden Holzbestandes, den forstlichen Wegen und Brücken sowie den

Forstdienstgehöften macht mit rund 95,4 % (Vj. 95,5 %) den überwiegenden Teil des Vermö­

gens von Wald und Holz NRW aus. Das Immobilienvermögen hat im Vergleich zum Vorjahr

leicht abgenommen (TEUR -567).

SeIte 2(i von 33

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Die Eigenkapitalquote ist mit 97,9 % (Vj. 97,8 %) weiterhin sehr hoch. Grund hierfür ist der

im Bereich der Land- und Forstwirtschaft übliche hohe Anteil von immobilen Vermögens­

werten. Es ist zu berücksichtigen, dass keine Pensionsrückstellungen passiviert werden

müssen, Wald und Holz dagegen verpflichtet ist, aufvlandswirksame Zahlungen in Höhe von

30 % der Beamtenbezüge in das Versorgungskapitel NRW zu zahlen. In Geschäftsjahr 2014

hat Wald und Holz NRW einen Betrag in Höhe von TEUR 6.697 abgeführt.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug der Gesamtumfang der Investitionen für bewegliches

Anlagevermögen (inkl. Immat. Vermögensgegenstände) TEUR 3.378 (Vj. TEUR 4.l94). Die

Investitionen im Bereich des unbeweglichen Anlagevermögens nahmen ein Volumen von

TEUR 829 (Vj. TEUR 649) ein. Darin sind Anlagenzugänge vor dem Hintergrund der

Aufforstung von Sturmschadensflächen ("Kyrillkulturen") in Höhe von TEUR 144 (Vj.

TEUR 53) enthalten. Die in den Anlagenzugängen des Berichtsjahres enthaltenen Anlagen im

Bau betragen TEUR 939. Die Summe aus Investitionen des beweglichen und unbeweglichen

Anlagevermögens betrug im Geschäftsjahr TEUR 4.207 (Vj. TEUR 4.843).

Die Investitionsschwerpunkte von Wald und Holz NRW (ohne Einlagen des Landes NRW) bilden technische Anlagen und Maschinen, Pkw, Investitionen an betriebseigenen Gebäuden

sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die genauen Veränderungen ergeben sich im

Überblick aus dem Anlagengitter (vgl. Anlage zum Anhang).

Den Neuinvestitionen stehen Abgänge zu Buchwerten von TEUR 1.177 (Vj. TEUR 3.729)

gegenüber. Darin sind u.a. Entnahmen des "Gesellschafters" von TEUR 239 (Vj. 9 TEUR)

enthalten.

Das langfristig gebundene Anlagevermögen beträgt rund 98,3 % der Bilanzsumme.

Zum Bilanzstichtag bestehen weiterhin Verpflichtungen gegenüber den Finanzbehörden in

Höhe von TEUR 27 sowie u.a. kassenwirksame Verpflichtungen aus Rückstellungen für

Forsteinrichtung im PK-Wald in Höhe von TEUR 1.202 sowie aus Ersatz- und

Kompensationsmaßnahmen in Höhe von TEUR 3.249.

D. Risiken zukünftiger Entwicklung (Risiko bericht)

Die Aufgabenerfüllung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW setzt auf einer

kontinuierlichen, auskömmlichen und planbaren Zuführung aus dem Landeshaushalt auf. Bei

einem sich schnell verändernden Finanzierungsrahmen bestehen Risiken für die Aufgaben­

erfüllung. Beispielhaft wird auf Folgendes hingewiesen:

Wegen der drohenden Risiken, die sich auf grund der Altersstruktur des Personals von Wald

und Holz NRW abzeichnen, wurde mit dem Konzept der mittelfristigen Personalplanung

reagiert. Die dazu aufgezeigten Schritte, dem sich abzeichnenden Mangel an qualifizierten

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forstlichen Fachkräften zu begegnen, wurden eingeleitet. Über die Nachbesetzung freigewor­dener Funktionen hinaus, wurden seit dem Jahr 2014 zusätzliche Nachhaltigkeitsstellen einge­richtet. Dieses Vorgehen wird in den kommenden Jahren fortgesetzt und führt zu einer dauerhaften Bindung und einem Aufbau von forstlichem Fachpersonal, das in Zeiten starker Personalabgänge zur Verfügung steht. Gleichzeitig wird hierdurch ein notwendiger Wissens­transfer gewährleistet.

D.l Landeseigener Forstbetrieb

Witterungs- und klimabedingte Risiken der forstlichen Produktion bleiben weiterhin und möglicherweise zunehmend eine Bedrohung für den planmäßigen Betriebsablauf und damit für die Vermögens- und Ertragslage. Kalamitäten, ausgelöst durch biotische und abiotische Faktoren, kann nur bedingt vorgebeugt werden. Zur Abfederung dieser Risiken:, die einen erheblichen Einfluss auf die Ertragslage des Geschäftsfeldes haben, ist weiter angestrebt, satzungsbedingte Rücklagen im genannten Geschäftsfeld bilden zu dürfen, die aus den positiven Ergebnissen erfolgreicher Geschäftsjahre des Landeseigenen Forstbetriebes resultieren. Ertragsschwankungen sollen damit ausgeglichen werden.

Zumindest mittelfristig könnte die Verarbeitungskapazität von Nadelrundholz - auch durch Betriebsschließungen - dem Angebot angepasst werden. Es besteht somit ein gewisses Risiko, dass mit sinkendem Nachfrageüberhang der Rundholzpreis deutlich nachgeben könnte. Nicht angepasste Schalenwildbestände stellen nach wie vor ein erhebliches Risiko für die Vermögens- und Ertragslage dar. Eine konsequente Neuausrichtung des Jagdbetriebes wird durch die Umsetzung eines neuen Jagdkonzeptes betrieben, das auf dem Vegetations­zustand als wesentlichem Erfolgsfaktor basiert. Zur Erfassung und Dokumentation des Vegetationszustandes wurden im Landeseigenen Forstbetrieb sog. Weisergatter angelegt und in Rotwildgebieten eine Schälschadenaufnahme durchgefiihrt. Im Geschäftsjahr 2015 wird ein neues Verfahren zur Beurteilung der Wildverbissbe1astung im Staatswa1d erstmalig auf ganzer Fläche umgesetzt. Kurzfristig verminderten Einnahmen bei der Kostenträgergruppe 130 ("Jagd, Fischerei und Wildtiermanagement") sind langfristige Verbesserungen des VeIjÜllgungszustandes der Wa1dbestände als Folge abgesenkter Schalenwildbestände gegenüberzustellen.

Durch die seit dem Geschäftsjahr 2012 erfolgte Ausweisung von rund 7.800 ha Prozess­schutzflächen als Wildnisentwicklungsgebiete im Staatswald und den damit verbunden~n Nutzungsverzicht wurde der Nachhaltigkeitshiebsatz um etwa 38.000 Efm o. R. Laubstamm und -industrieho1z je Jahr vermindert. Das Moratorium für die Naturerbe Buchenwälder OWL und der Abschluss von "Ersteinrichtungsmaßnahmen" in den Wildnisentwicklungsgebieten, wie die schrittweise AufgabelExtensivierung der forstlichen Nutzung in den mit EU-Ko­finanzierung angekauften Flächen, wird den Nachhaltigkeitshiebsatz weiter senken. Der da-

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durch verursachte Rückgang der Umsatzerlöse wurde nur teilweise durch Transfererlöse ausgeglichen.

Eine Kompensation dieser Einnahmeverluste durch Erschließung neuer Einnahmequellen

insbesondere aus der Verpachtung von Windkraftstandorten und der Einrichtung von Beerdigungswäldern erscheint zumindest kurz- bis mittelfristig nicht möglich: Die Auswei­

tung der Windkraftnutzung stößt vielfach auf Widerstand in der Bevölkerung (Kommunen, Verbände, Bürgerinitiativen). Dieser findet auch Ausdruck in der Handhabung der Planungs­hoheit der Kommunen. Fortschritte im Ausbau der Windenergie bleiben daher hinter den

Erwartungen zurück. Bei der Suche nach geeigneten Standorten für Bestattungswälder ist die prinzipielle Ablehnung solcher Einrichtungen in Schutzgebieten durch Verbände ein emstzunehmendes Hindernis. Darüber hinaus scheitern viele Projekte an fehlenden Friedhofsträgern (Gemeinden, Kirchen) oder an vorgebrachten Bedenken im Genehmigungs­verfahren (Natur-, Arten-, Wasserschutz).

D.2 Geschäftsfeld Dienstleistung

Die zukünftige Geschäftstätigkeit des Geschäftsfeldes Dienstleistung wird auch durch bundes­und landespolitische Entwicklungen beeinflusst. In welchem Umfang und zu welchen Bedin­gungen die Betreuung des Privat- und Körperschaftswaldes künftig erfolgt, hängt ggf. von Untersuchungen des Bundeskartellamtes, einer Novellierung des BWaldG, von den politi­schen Entscheidungen der nordrhein-westfälischen Landesregierung, der Gestaltung der finanziellen Zuwendungen (Subventionen) für den kleineren Waldbesitz sowie den daraus resultierenden Entscheidungen des Waldbesitzes als Kunden ab.

Unabhängig von möglichen gesetzlich strukturellen Entscheidungen auf Landes- bzw. Bun­desebene hat das MKULNV im Jahr 2014 eine Novellierung der mit ihren Strukturen und Be­rechnungs grundlagen aus dem Jahr 1998 stammenden Entgeltordnung (EO) als Basis für die vertraglichen Regelungen sowie als Abrechnungsgrundlage mit dem Waldbesitz angestoßen. Am 19.11.2014 hat der zuständige Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Na­tur- und Verbraucherschutz des Landtags entsprechend dem Vorschlag des Ministeriums eine neue Entgeltordnung für 2015 (EO 2015) sowie mit der EO 2014 (Neu) eine Übergangsrege­lung rur bestehende Verträge beschlossen.' Die Holzverkaufsvermittlung erfolgt künftig zu Vollkosten, die Entgelte für Leistungen von Wald und Holz NRW gegenüber dem Waldbesitz wurden angepasst. Mit Bezug auf die Änderungen in der Entgeltordnung 2015 hat Wald und Holz NR Walle bestehenden Verträge mit dem Waldbesitz auf Grundlage der Entgeltordnung vor dem Bilanzstichtag mit Wirkung zum 31.12.2015 gekündigt. In welchem Umfang die bis­herigen Vertragspartner Anschlussverträge zu den Konditionen der neuen Entgeltordnung ab­schließen, bleibt abzuwarten.

In Ergänzung des im Jahr 2013 vorgelegten Gutachtens zur Evaluierung der Pilot-Projekte wurde durch das MKULNV im Jahr 2014 ein ergänzendes Gutachten zu den betriebswirt-

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schaftlichen Auswirkungen direkt oder indirekt geförderten Waldbesitzes vergeben. Die Er­

gebnisse bzw. deren Interpretation sind hinsichtlich ihrer Bewertung und Auswirkungen ab­

zuwarten.

Des Weiteren bestehen auf der Kundenseite Risiken in dem verstärkten Auftreten von abioti­schen und biotischen Schäden, wie z. B. Eschentriebsterben, Buchenkomplexkrankheit, Ei­

chensterben etc. mit der Folge eines unplanmäßigen Holzanfalls. Die Abnehmerseite sieht Ge­fahren für den Wirtschaftsstandort durch im internationalen Vergleich zu hohe Holzpreise und

damit verbunden zu geringe Wettbewerbsfähigkeit.

D.3 Geschäftsfeld Hoheit

Ein Risiko hinsichtlich der Erreichung vorgegebener Ziele sowie der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben im Geschäftsfeld Hoheit besteht in der Verringerung der Transferzuführungen

durch das MKULNV. Das Risiko steigt mit wachsenden gesellschaftlichen Ansprüchen an den Wald und einer Aufgabenmehrung, beispielsweise im Zusammenhang mit neuen Rege­lungen 1m Holzhandelssicherungsgesetz und 1m Landesforstgesetz

(Weihnachtsbaumkulturen). Im Arbeitsbereich "Förderung" stellen die erst zur Mitte des Jahres 2014 vom MKULNV angekündigten neuen Förderrichtlinien ein Risiko bei der umfänglichen Bewilligung verfügbarer Fördermittel dar.

Die rechtlich einwandfreie Erfüllung gesetzlicher Aufgaben in den Bereichen Walderhaltung und Sicherung der Waldfunktionen kann nicht mehr allein durch Produktivitätssteigerungen mittels technischen und organisatorischen Instrumenten gesichert werden, sondern erfordert einen den Aufgaben angemessenen Personalstand sowohl in Stärke als auch QualifIkation.

E. Sachverhalte besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres (N achtragsbericht)

Der Sturm NikIas Ende März! Anfang April 2015 hat trotz eines nur mäßigen Sturmholz­

anfalles zu einer Veränderung der Lage auf dem Nadelstammholzmarkt geführt. Ob der dadurch ausgelöste leichte Preisrückgang beim Hauptsortiment Fichtenstammholz kurzfristig wieder kompensiert werden kann, bleibt abzuwarten. Ansonsten wären spürbare negative Auswirkungen auf die Umsatzerlöse zu erwarten.

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F. Voraussichtliche Entwicklung von Wald und Holz NRW (Prognosebericht)

Die Zukunft von Wald und Holz NRW hängt wesentlich von dem Ausgleich des Verhält­

nisses zwischen Aufgabenzuweisung und Transferzuführung aus dem Landeshaushalt, der

Holzmarktentwicklung und der Erschließung neuer Erträge - auch in neuen Geschäftsfeldern -

ab.

Um eine erfolgreiche Erfüllung seiner Aufgaben auch nachhaltig zu gewährleisten, ist Wald

und Holz NRW bestrebt, ausreichend Nachwuchskräfte einzustellen. Hierdurch wird nicht nur

der ungünstigen Altersstruktur der Beschäftigten entgegengewirkt, sondern auch

Wissenstransfer und die Einbringung innovativer Unternehmensstrategien garantiert.

Entsprechend der Wirtschaftsplanung von Wald und Holz NRW werden für das Jahr 2015

Transferzufiihrung in Höhe von TEUR 50.479, transferunabhängige Umsatzerlöse in Höhe

von TEUR 46.482 und ein Jahresergebnis von TEUR - 2.770 erwartet.

F.l Landeseigener Forstbetrieb

Die Erschließung von weiteren Geschäftsfeldern bzw. neuen Produktbereichen, insbesondere

in den Bereichen Windenergie und Beerdigungswälder, wurde im Jahr 2014 intensiv fortge­

setzt:

Bis Ende des Jahres 2014 waren für neun Standorte mit einem Potential von etwa 29 Wind­

energieanlagen (WEA) vertragliche Vereinbarungen getroffen. Für acht Standorte mit Poten­

tial für ca. 17 WEA finden Verhandlungen mit den in Bieterverfahren ermittelten Partnern

statt. Etwa neun Standorte mit Potential für 27 WEA sollen im Jahr 2015 ins Bieterverfahren

gehen. Allerdings gibt es noch nicht in allen Fällen Konsens mit den betroffenen Kommunen.

Insbesondere hinsichtlich der Schaffung von Planungsrecht an sieben Standorten im Staats­

wald sind Projekte zur Einrichtung von Bestattungswäldern initiiert. An sechs dieser Stand­

orte sind Projektpartner interessiert. Für fiinf Standorte stehen auch schon Kommunen oder

Kirchengemeinden als Friedhofsträger zur Verfiigung. Die Projektdauer bis zur Errichtung

eines Beerdigungswaldes liegt wegen der Vielzahl von Abstimmungsprozessen allerdings

zwischen zwei bis sieben Jahren.

F 2. Geschäftsfeld Dienstleistung

Die verglichen mit den Vorjahren positive Entwicklung der Betriebsergebnisse des Geschäfts­

feldes Dienstleistung basiert v. a. auf jahrzehntelanger erfolgreicher Zusammenarbeit mit dem

Waldbesitz und dessen hohen Vertrauen in die Bediensteten von Wald und Holz NRW. Ziel

von Wald und Holz NRW ist es, diese vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit mit

dem Waldbesitz nachhaltig zu erhalten und auszubauen. Darüber hinaus ist Wald und Holz

NR W bestrebt, das DienstIeistungsangebot durch neue Produkte zu erweitern sowie durch

Akquise neue Kunden zu gewinnen.

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Voraussetzung für kundenorientierte Vertragserfiillung und Erbringung von Dienstleistungen ist eine in Menge und Qualität angemessene Personalausstattung. Wald und Holz NRW be­schäftigt nach neuesten fachlichen Standards ausgebildetes Personal, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit hoher Motivation in der Betreuung des Privat- und Körperschafts­waldes. Auch künftig sollen alle Betreuungsreviere besetzt sein, um allen Waldbesitzenden einen Zugang zu Wald und Holz NRW zu ermöglichen.

Das Ziel der weiteren Steigerung der Umsatzerlöse kann durch das individuelle und schwer planbare Verhalten der Marktteilnehmer beeinträchtigt werden, insbesondere durch das Über­gangsjahr 2015 mit der neuen Entgeltordnung. Wald und Holz NRW ist bestrebt, das Dienst­leistungsangebot für Wald- und Nichtwaldbesitzende durch die Entwicklung neuer Angebote ständig weiterzuentwickeln und auszubauen.

F.3 Geschäftsfeld Hoheit

Im Zusammenhang mit politischen Entscheidungen auf EU-, Bundes- und Landesebene steigen die Ansprüche der Gesellschaft an den Wald weiter. Die teilweise divergierenden Ansprüche werden beispielhaft deutlich an der landesplanerischen Öffnung des Waldes als Standort von Windenergieanlagen einerseits und dem gesetzlichen Biotop- und Artenschutz andererseits. Die Genehmigungsbehörden - und damit auch die Forstbehörde - haben zuneh­mend für einen Ausgleich dieser unterschiedlichen Interessenlagen zu sorgen. Verbände, Initiativen und einzelne Personen bringen sich verstärkt in laufende Planverfahren ein, ziehen Entscheidungen auch bereits abgeschlossener Genehmigungsverfahren in Zweifel und setzen sich kritisch mit forstlichen Maßnahmen und der Bewirtschaftung von Weihnachtsbaum­kulturen auseinander. Dieses Engagement einzelner gesellschaftlicher Gruppen bedingt vermehrten Arbeitsaufvvand bei weiterhin knappen Personalressourcen. Die zu erwartenden Arbeitsschwerpunkte werden zunehmenden behördlichen Aufvvand im Zusammenhang mit Windenergie, Biotop- und Artenschutz, Regionalplanung und Waldinanspruchnahme für Freizeitnutzungen und für die Bewältigung der aus den neuen gesetzlichen Regelungen zu Weihnachtsbaumkulturen resultierenden Aufgaben zur Folge haben.

Gesellschaftliche Herausforderungen mit den geschilderten Folgen im hoheitlichen Bereich betreffen auch den Bereich der waldbezogenen Umweltbildung. Die konzipierte Neuaus­richtung von Schwerpunkt- und Sonderaufgaben von Wald und Holz NRW und seinen Kooperationspartnem wird in einem auf drei bis fiinf Jahre veranschlagten Prozess fortgefiihrt werden.

Die Nachfrage nach dem Rohstoff Holz dürfte sowohl von der stofflichen als auch von der energetischen Seite weiter zunehmen. In Nordrhein-Westfalen ergeben sich durch die Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes, einer Klimaanpassungsstrategie einer Nachhaltig­keitsstrategie, einer Umweltwirtschaftsstrategie sowie der Förderung einer energetischen Gebäudesanierung vielfaltigere Möglichkeiten der Holzverwendung. Das geplante klima­dynamische Waldinformationssystem wird im Hinblick auf die Verbesserung der Informa-

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tionsgrundlagen und des Waldmanagements bei der Anpassung der Wälder an den Klimawandel von großer Bedeutung sein. Wald und Holz NRW wird aufgrund seiner umfassenden Zuständigkeit rur die Forst- und Holzwirtschaft einen effizienten Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Wertschöpfungskette Forst und Holz leisten. Durch die Förde­

rung der Holzwirtschaft, die Mitarbeit in nationalen und internationalen Cluster- und Klima­schutzprojekten sowie die Erbringung von Messedienstleistungen rur den Cluster Forst und Holz können in Zukunft Einnahmen zur Refinanzierung der eingesetzten Ressourcen generiert

werden.

iebe . r des Landesbetriebes Wald und Holz NRW)

SeIte 33 von 33

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Rödl & Partner

Anlage 81 2

8.1.2 Bilanz zum 31. Dezember 2014

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Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Münster Bilanz zum 31. Dezember 2014

AKTIVSEITE

A. ANLAGEVERMÖGEN

I. Immaterielle Vermögensgegenstimde Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerblIche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

11. Sachanlagen I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

einschließlich der Bauten auf fremden Grundstticken 2. Waldvermögen 3. technische Anlagen und Maschinen 4. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

m. Finanzanlagen sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile

B, UMLAUFVERMÖGEN

I. Vorräte I. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2. fertige Erzeugnisse und Waren

11. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände I. Forderungen aus l..Jeferungen und Leistungen 2 Forderungen gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen 3. sonstige Vermögensgegenstande

m. Kassenbestand

C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

31.12.2014 EUR EUR

554.862,31

554.862,31

93.930.509,14 869.288.246,61

4.044.564,35 4.335.451,99 1.900.132,91

973498.905,00

18.355.712.58

18.35,PI258

992.409.479,89

438.918,51 1.143.260.25

1.582.178,76

2.970.106,69 12.500.389,87

67.975,52

15.538.472,08

17.252,63

17.137.90347

182.063,71

1.009.729.447,07

Vorjahr EUR

719917,25

719.917,25

94665.289,82 869 120.262,14

4.216.409,57 4.773.640,42 1.279.516,91

974.055.118,86

j8.424.958,76

18.424.9:28,7§

993.199.994,87

413.352,54 1.077.227,90

1.491.310,44

4.031,081,24 9.708.292,96

179.340,91

13.918,715,11

15.700,50

15425.726,05

172.667,61

1 008.798.388,53

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PASSIVSEITE JI 12 20 I..) Vorjahr

EUR EUR EUR

A. EIGENKAPITAL

I. Basiskapital 987706.075,49 987.523 319,23

11. Kapitalrücklage 16.440.800,00 14.750.700,00

III. Gewinnrücklagen 891.906,87 891.906,87

IV. Verlustvortrag ( 16.505.322,36) (14.166.737,66)

V. Jahresüberschuss I Jahresfehlbetrag 450.054,50 (2.338.584,70)

988.983.51450 986.660.603,74

B. RÜCKSTELLUNGEN 1. Steuerrilckstellungen 106.697,78 106.697,78 2. sonstige Rückstellungen 13.837.968,25 14146.792,79

13.944.666,03 14.253.490,57

C. VERBINDLICHKEITEN 1. Verbindlichkeiten aus LIeferungen und Leistungen 2.928.613,92 5.266.566,16 2 sonstige Verbindlichkeiten 1.550.853,41 1.390.350 89

4.479.467,33 Q.Q56·217,05

D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.321799,21 1227.377 17

1.009.729.447,07 1.008.798.388,53

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8.1.3 Gewinn- und Verlustrechnung tür das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014

Anlage 81 3

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Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Münster Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014

EUR

I. 'Umsatzerlöse 2. Erhöhung oder Vemunderung des

Bestands an fertIgen und unfertigen Erzeugnissen

3. andere aktivierte Eigenleistungen 4. sonstige betriebliche Erträge

5. Materialaufwand

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe und für bezogene Waren (3.995.684,28)

b) Aufwendungen für bewgene Leistungen (10.618.665,95)

6. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter (50.117.249,29)

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (15.859.418,37)

7. Abschreibungen

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

8. sonstige betriebliche Aufwendungen

9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

13. sonstige Steuern

14. Jahresüberschuss I Jahresfehlbetrag

2014 Vorjahr EUR EUR EUR

73.023.781,55 69.629.978,27

62.592,35 169.627,18 300.314,73 300.895,54

30.946.461,63 30.668.856,25

104.333.150,26 100.769.357,94

(4.496.291,41)

(10.650.689,04)

(14.614.350,23) (15.146.980,45)

(48.587.644,85)

(15.250.043,Q4)

(65.976.667,66) (63.837.687,89)

(4.659.540,05) (4.953.327,76) (19.115.453M) (19.841.113,33)

(104.366.011,58) (103.779.109,43)

(32.861,32) (3.009.751,42)

1 159.637,07 1.232.078,88 36.174,59 88.070,78

(296.697,72) (254.963,01)

899.113,87 1.065.186,52

866.252,55 (1.944.564,90) (416.198,05) (394.012,8Ql

(416.198,05) (394.019,80)

450.054,50 (2.338.584,70)

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Rödl & Partner

Anlage 8.1 4

8.1.4 Anhang tür das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014

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Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Münster

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

A. Allgemeine Hinweise

Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW (nachfolgend "Wald und Holz NRW") wurde aus­gehend von bereits im Jahr 2004 konkret gelegten Entscheidungsgrundlagen am 7. März 2005 rückwirkend zum 1. Januar 2005 nach §14a des Landesorganisationsgesetzes NRW in Ver­bindung mit § 26 der Landeshaushaltsordnung gegründet. Wald und Holz NRW hat seinen

Sitz in Münster. Am Waldkompetenzstandort Arnsberg konzentriert Wald und Holz NRW seine fachlichen Kompetenzen und betreibt mit dem forstlichen Bildungszentrum die zentrale Bildungseinrichtung des Landes NR W rund um alle Themen des Waldes.

hn Rahmen der internen Neustrukturierung sind zum 1. Juli 2007 aus den ehemaligen 35 For­stämtern 14 Regionalforstämter, das Lehr- und Versuchsforstamt Arnsberger Wald sowie das Nationalparkforstamt Eifel entstanden. Damit ist eine deutliche Vergrößerung von Einheiten der Forstämter und vor allem auch der Reviere verbunden gewesen. Die erreichten Größen der Reviere und Forstämter haben die regionale Wahrnehmung der Forstverwaltung als Flä­chenverwaltung nochmals deutlich eingeschränkt und sind im Sinne einer qualifizierten Be­försterung an der Grenze des Verantwortbaren angelangt. Eine flächendeckende Wahrneh­mung der forstlichen Aufgaben fiir den Wald in NRW ist in dieser Struktur gerade noch reali­sierbar. Die Schwierigkeiten in der Bewältigung der Aufgaben steigen durch zusätzliche An­sprüche von Behörden, Erholungssuchenden und ehrenamtlichen Gruppen. Sie beanspruchen in zunehmendem Maße den Wald und die Forstleute von Wald und Holz NRW.

Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss bauten erstmals fiir das Geschäftsjahr 2008 auf der Basis dieser neuen Organisationsstruktur auf.

Rechtliche Grundlage für Wald und Holz NRW ist die Betriebssatzung (Rd.Erl. des Ministe­riums fiir Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 1- 5 - 2.11.03 vom 10. November 2005). Sie enthält u.a. die Beschreibung der Aufgaben (§ 2) und Vorga­benfür das Rechnungswesen (§§ 12 f.).

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung werden weitgehend nach den Empfehlun­gen des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 30.10.2001 (IDW ERS ÖFA 1) zur Rechnungsle­gung der öffentlichen Verwaltung nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geglie­dert.

Die Bilanzierung erfolgte entsprechend § 12 der Betriebssatzung i.V.m. den VV zu § 74 LHO

nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), die fiir große Kapitalgesellschaften maßgeblich sind. Die Bilanz ist entsprechend § 266 HGB gegliedert, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

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B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

B.l Allgemeines

Im Rahmen des § 8 Abs. 3 der Betriebssatzung wurden Wald und Holz NRW mit Errichtung

zum 1. Januar 2005 als Vermögen alle vorhandenen Vermögens gegenstände des beweglichen

Anlagevermögens, des Umlaufvermögens, die Betriebsvorrichtungen - auch wenn sie zum

unbeweglichen Vermögen gehören - sowie die immateriellen Vermögensgegenstände wirt­

schaftlich zugeordnet. Die Sonderliegenschaft Forst (Waldbestände, Grund und Boden, Forst­

dienstgehöfte etc.) wurde als Verwaltungsvermögen des Landesbetriebes deklariert. Außer­

halb der Satzung wurden Wald und Holz NRW darüber hinaus mittels ergänzenden Wid­

mungsakts weitere im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb stehende Schulden und sons­

tige Verpflichtungen gewidmet.

Zum 31. Dezember 2014 sind die immateriellen Vermögens gegenstände und Gegenstände des

Sachanlagevermögens zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern sie der

Abnutzung unterliegen, wurden sie um lineare Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen

Abschreibungen beruhen auf den fu.r steuerliche Zwecke zulässigen betriebsgewöhnlichen

Nutzungsdauern. Geringwertige Vermögens gegenstände, deren Anschaffungs-lHerstellungs­

kosten EUR 150, nicht jedoch EUR 1.000 überstiegen, wurden bis zum Geschäftsjahr 2011 in

einem jahresbezogenen Sammelposten zusammengefasst aktiviert und linear über fünf Jahre

abgeschrieben. Ab dem Geschäftsjahr 2012 werden alle geringwertigen Vermögens gegen­

stände mit Anschaffungs-lHerstellungskosten bis zu EUR 410 im Jahr der Anschaffung ge­

mäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt. Eine Ausnahme bilden

Gegenstände der Informationstechnologie, die bereits ab einem Wert von über EUR 150 nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Alle übrigen Wirtschaftsgü­

ter mit Anschaffungs-/Herstellungskosten ab EUR 410 werden aktiviert und nach ihrer be­

triebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Ungewisse Verbindlichkeiten sind in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme zurückge­

stellt worden. Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung er­

forderlichen Erfüllungsbetrag angesetzt worden (§ 253 Abs. 1 HGB). Rückstellungen mit ei­

ner Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind gern. § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Rest­

laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäfts­

jahre, wie er von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben wurde, abgezinst worden.

Seite 2 \Ion 27

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B.2 Immaterielle Vermögensgegenstände

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden in der Eröffuungsbilanz zum I. Januar 2005

mit dem vorsichtig geschätzten Zeitwert angesetzt, der die Anschaffungs-lHerstellungskosten

von Wald und Holz NRW zum 1. Januar 2005 darstellt. Der Zeitwert der bilanzierten Fische­

reirechte wurde über den Barwert der künftigen Einzahlungsüberschüsse im Sinne einer ewi­

gen Rente (Zinssatz: 10 %) ermittelt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegen­

stände werden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig linear pro rata temporis abge­

schrieben. Die Fischereirechte unterliegen keiner wirtschaftlichen Abnutzung und werden da­

her nicht abgeschrieben.

B.3 Sachanlagen

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken sowie der aufstockende Holzbestand

Für die Ermittlung der Zeitwerte im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2005 von

Gegenständen des Grundvermögens wurde entsprechend IDW ERS ÖFA 1 aufWertbegriffe

und Bewertungsmaßstäbe des öffentlichen Baurechts zurückgegriffen, das differenzierte Ver­

fahren zur Ermittlung von Verkehrswerten bereithält. Je nach Art des Vermögensgegenstan­

des kam der Verkehrswert gemäß § 194 BauGB i.V.m. § 7 WertVals ein nach Vergleichs­

wertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren - ggf. auch in Kombination die­

ser Verfahren - ermittelter Wert in Betracht.

Zur Bewertung der Grundstücke wurde auf der Grundlage fortgeschriebener forstfachlicher

Inventurdaten eine forstamtsindividuelle Bewertung pro Grundstücksart vorgenommen. Dies

gilt auch fiir die Bewertung der Waldwegekörper, bei denen ein landeseinheitlicher Zeitwert

in Abhängigkeit vom Pflegezustand angesetzt wurde.

Für die Bewertung der Gebäude und baulichen Anlagen in der Eröffnungsbilanz zum 1. Janu­

ar 2005 wurden grundsätzlich die Wertermittlungsverfahren der WertV angewendet. Die Her­

leitung der Verkehrswerte für Immobilien (Forstdienstgehöfte, Sondereinrichtungen etc.) er­folgte mittels Gutachten unabhängiger Sachverständiger. Diese Werte spiegeln sich in den

Positionen Wohngebäude, Betriebsgebäude und Außenanlagen wider.

Die Bewertung der Gebäude und baulichen Anlagen zum 31. Dezember 2014 erfolgt auf der

Basis fortgeführter Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige linea­

re Abschreibungen.

Der stehende Holzvorrat ist zum 1. Januar 2005 auf der Basis der fortgeschriebenen Natural­

daten der Forsteinrichtung sowie der Verkaufspreise retrograd als Zerschlagungswert unter

Berücksichtigung eines Verwaltungskosten- bzw. Gewinnabschlages von 20 % durch die da­

malige Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW (LÖBF) bewertet wor-

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den. Der so ermittelte Wert stellte im Sinne des Rekonstruktionsgedankens den Wieder­beschaffungszeitwert dar. Eine planmäßige Abschreibung erfolgt grundsätzlich nicht, da der stehende Holzvorrat als nicht abnutzbares Anlagevermögen keiner Abnutzung unterliegt. Bei erfolgtem Holzeinschlag wird kein Buchabgang vorgenommen, da als Vermögensgegenstand nicht der einzelne Baum, sondern abgrenzbare Waldflächen betrachtet werden. Somit unter­liegt der Waldbestand im Zeitablauf gemäß dem Prinzip des nachhaltigen Forstens keiner re­gelmäßigen buchmäßigen Veränderung. Erstaufforstungsmaßnahmen in erheblichem Umfang, für die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu ermitteln waren, haben seit Errichtung von Wald und Holz NRW im Jahr 2005 bis zum Jahr 2014 nicht stattgefunden. Eine Ausnahme bilden die Sturmschadensflächen, die durch den Orkan Kyrill im Jahr 2007 entstanden und mit einer aktivierungspflichtigen Aufforstung verbunden sind (s.u.).

Die durch den Orkan Kyrill verursachten Anlagenabgänge an stehendem Holzvorratsver­mögen im Jahr 2007 sind auf der Basis einer Befliegung der Hauptschadensgebiete ermittelt worden. Die in den Luftbildern erkennbaren Schadflächen sind auf der Ebene der forstlichen Unterabteilung berechnet worden. Bei einer Schadfläche von mindestens 1 Hektar in der Unterabteilung ist der prozentuale Flächenanteil herangezogen worden, um einen entspre­chenden Vermögensverlust auf der Basis der Zugangswerte zum I. Januar 2005 zu berechnen. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft ist zu erwarten, dass ein großer Teil der entstandenen holzvorratsfreien Waldflächen sich natürlich veIjÜllgen oder künstliche Flächen neu begründet werden. Abhängig von der Art der VeIjüngung sind neue Forstkulturen auf der Basis der Anschaffungs- und Herstellkosten pro Unterabteilung zu aktivieren (s.o.).

Entsprechend der Anlagenabgänge sind auf den durch ,KyrilI' entstandenen Schadflächen in einer Größe ab I Hektar erstmals in 2008 die wiederbegründeten Forstk:ulturen nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert worden. Diese Praxis wurde in den Folgejah­ren fortgefiihrt.

Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts­ausstattung

Diese Vermögens gegenstände wurden in der Eröffuungsbilanz zum 1. Januar 2005 grund­sätzlich mit den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Unteren Forst­behörden bilanziert, da sie zu diesem Zeitpunkt als vorsichtig geschätzter Wiederbe­schaffungszeitwert angesehen wurden. Soweit sie noch nicht in der Schlussbilanz zum 31. Dezember 2004 der einzelnen Forstämter enthalten waren, wurde hierfür erstmals ein vor­sichtig geschätzter Zeit- oder Verkehrswert i.S.d. Rekonstruktionsgedankens ermittelt.

Die Bewertung der Technischen Anlagen und Maschinen, der Anderen Anlagen und der Be­triebs- und Geschäftsausstattung zum 31. Dezember 2014 erfolgt auf der Basis fortgefiihrter Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um lineare Abschreibungen.

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Aufgrund der wirtschaftlichen Zuordnung der Abteilung IV der LÖBF zu Wald und Holz NR W sind die übernommenen Vermögens gegenstände und Schulden der Abteilung IV der LÖBF (ohne Wildforschungsstelle) zum 1. Januar 2007 mit ihrem vorsichtig geschätzten Zeitwert als Zugang in der Bilanz erfasst worden. Die Inventur und Bewertung der Anlagegü­

ter erfolgte durch einen unabhängigen Sachverständigen.

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Bei diesem Bilanzposten handelt es sich um bereits geleistete Anzahlungen bzw. Anlagen im Bau, die mit dem Nominalwert bzw. den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt

wurden.

BA Finanzanlagen

Die unverzinslichen Darlehensforderungen gegen Gemeinden und Kommunalverbände wurden fiir die Wertermittlung in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2005 - je nach verblei­bender Restlaufzeit - unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 4,0 bzw. 4,4 % ab gezinst. Der so ermittelte Barwert stellt den vorsichtig geschätzten Zeitwert zu diesem Zeitpunkt i.S.d.

IDW ERS ÖF A I dar.

Unter den Genossenschaftsanteilen werden Fischerei- und Waldgenossenschaftsanteile bilanziert. Im Rahmen der Ermittlung der Eröffnungsbilanzwerte zum 1. Januar 2005 wurde fiir die Fischereigenossenschaftsanteile der Zeitwert bzw. die Anschaffungskosten über eine am Ertragswertgedanken orientierte Bewertung ermittelt. Die Fischereigenossenschaftsanteile wurden in der Regel mit dem IO-fachen eines durchschnittlichen Jahresertrages bewertet.

Hinsichtlich der Waldgenossenschaftsanteile wurde fiir die Eröffnungsbilanz - wegen des Sachzielvorrangs des Haltens der jeweiligen Beteiligung - auf die im Rahmen der Bewertung der Sonderliegenschaft Forst grundsätzlich angewendeten Bewertungsverfahren zurückge­griffen. Die Waldgenossenschaftsanteile wurden auf der Grundlage der von den Forstämtern ermittelten Zeitwerte unter Berücksichtigung eines 30 %-igen Abschlages angesetzt, um dem Vorsichtsprinzip Rechnung zu tragen.

Die Finanzanlagen werden zum 31. Dezember 2014 zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

B.5 Vorräte

Roh-, HiIfs- und Betriebsstoffe

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2005 mit ihren Anschaffungskosten angesetzt, die als Wiederbeschaffungszeitwerte angesehen wurden.

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Zum 31. Dezember 2014 werden sie zu Anschaffungskosten bzw. zum gegebenenfalls

niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Fertige Erzeugnisse und Waren

Zum 31. Dezember 2014 werden die fertigen Erzeugnisse zu Anschaffungs- bzw. Herstel­

lungskosten bewertet. In die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden Fertigungseinzel­

und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Materialeinzel- und -gemeinkosten fallen grund­

sätzlich nicht an, da beim stehenden Holzvorrat im Regelfall kein Abgang unterstellt wird.

Soweit erforderlich wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert nach dem Prinzip der ver­

lustfreien Bewertung abgeschrieben.

B.6 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag angesetzt. Soweit

erforderlich wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

B.7 Kassenbestand

Der Saldo der Barkassenbestände beträgt zum 31.12.2014 EUR 913,30. Zum Bilanzstichtag

sind Postwertzeichen in Höhe von TEUR 16 vorhanden. Mit Erlass vom 31.01.2014 - Az.

"Dienstkonten" - hat sich der Finanzminister des Landes NRW damit einverstanden erklärt, fur die geordnete Abwicklung der Bargeldeinnahmen Kontokorrentkonten bei örtlichen Kre­

ditinstituten einzurichten. Diese wurden entsprechend im ERP-System Mach MI abgebildet.

B.8 Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag aus­gewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag

ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

B.9 Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nicht passiviert, da die

Verpflichtungen vom Land NRW übernommen werden. Im Einvernehmen mit dem Finanz­

minister NRW hat die Aufsichtsbehörde mit Erlass vom 22. November 2006,

Az. rn-I 14-10-00.26/06 Allg., Wald und Holz NRW von der Verpflichtung zur Bildung von

Pensionsrückstellungen für aktive und pensionierte Beamtinnen und Beamte befreit. Wald

und Holz NRW hat dafür ab dem 1. Januar 2005 bezüglich der Beamtenversorgung den soge­

nannten Versorgungszuschlag in Höhe von 30 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und

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Sonderzuwendungen der Beamten zu tragen. Die Gewährung von Beihilfen fiir Ruhestands­

beamte wird über den Versorgungszuschlag in Höhe von 30 % abgegolten. Die entsprechen­

den Aufwendungen sind im Jahresabschluss 2014 enthalten. Durch Abfiihrung des Versor­

gungszuschlages werden alle aus der Altersversorgung der Beamten resultierenden Verpflich­

tungen fiir das Geschäftsjahr 2014 einschließlich der Beihilfeansprüche fiir Versorgungsemp­

fänger erfiillt. Aus diesem Grund ist weder fiir Pensionen noch fiir Beihilfen eine Rückstel­

lung zu bilden.

Der Versorgungszuschlag in Höhe von 30 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und Son­

derzuwendungen der Beamten an das Land NRW zur Abgeltung der Versorgungs leistungen

wird als eine Art Umlageverfahren ohne Einschaltung einer Versorgungskasse interpretiert

(saD1melt z.B. eine Versorgungskasse in nicht unerheblichem Umfang Vermögen an und stellt

die Mitglieder von eigenen Verpflichtungen frei, ist dies bei der Bemessung der Pensions­

rückstellung mindestens zu berücksichtigen). Da das Land NRW sein Vermögen sachlich

nicht separiert, ist auf die Fähigkeit des Landes NR W abzustellen, ob es über ausreichende

. Deckungsmäglichkeiten verfugt und so als umlageerhebende Einheit künftig in der Lage ist,

seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Pensionen nachzukommen. Durch das Recht des

Landes zur Steuererhebung ist das regelmäßig gewährleistet.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Ver­

bindlichkeiten. Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmänhischer Beurteilung

erforderlichen Erfiillungsbetrag angesetzt worden (§ 253 Abs. 1 HGB). Rückstellungen mit

einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind gern. § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Rest­

laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäfts­

jahre ab gezinst worden.

Versicherungsmathematische Gutachten zur Ermittlung der Verbindlichkeiten aus Jubiläums­

zuwendungen und Altersteilzeitvereinbarungen wurden eingeholt.

Die Rückstellungen fiir nicht genommenen Urlaub und Gleitzeitüberhänge wurden unter Zu­

grundelegung pauschaler Durchschnittssätze nach den Vorgaben des Finanzministeriums

NR W ermittelt.

B.I0 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die darin ent­

haltene Kaufoptionsverbindlichkeit wurde unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5,5 %

zum Barwert angesetzt.

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C. Erläuterungen zur Bilanz

Es werden nur die Bilanzpositionen untergliedert, bei denen eine Aufschlüsselung für erfor­

derlich gehalten wird. Die Werte der Bilanz zum 31. Dezember 2014 werden den Vorjahres­

zahlen gegenübergestellt.

C.1 Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind grundsätzlich dem Anlagespiegel zu entnehmen, der als Anlage zum

Anhang beigefügt ist.

Für das Waldvermögen werden folgende Werte ausgewiesen:

31.12.2014 31.12.2013 in TEUR in TEUR

Waldbestand 461.035 460.590

Waldgrundstücke 370.551 370.444 Forstwegen3rücken 32.362 32.746 Teiche 5.340 5.340

Summe 869.288 869.120

Die Veränderung des Waldvermögens in Höhe von TEUR +168 (Vorjahr TEUR -359) beruht im Wesentlichen auf dem Erwerb von Waldgrundstücken in Höhe von TEUR 107 (Vorjahr TEUR 52) mit aufstehendem Holz in Höhe von TEUR 301, der Aktivierung von Auffors­tungs- bzw. Pflegearbeiten auf sog. "Kyrillflächen" in Höhe von TEUR 144 (Vorjahr TEUR 79) und der Veränderung im Bereich der Forstwegen3rücken in Höhe von TEUR -384 (VOljahr TEUR -533), davon planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR -634 (Vorjahr TEUR -630).

Finanzanlagen

Waldgenossenschaftsanteile Fischereigenossenschaftsanteile ausgereichte Darlehen

Summe

31.12.2014 in TEUR

14.574 3.574

208

18.356

31.12.2013 in TEUR

14.574

3.574 277

18.425

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Von den Waldgenossenschaftsanteilen entfallen TEUR 13.914 auf 20 Waldgenossenschafts­anteile des Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland sowie TEUR 660 auf vom Regional­forstamt Oberes Sauerland gehaltene Waldgenossenschaftsanteile. Die Fischereigenossen­

schaftsanteile betreffen mit TEUR 3.500 die Rheinfischereigenossenschaft. Bei den ausge­wiesenen Darlehen handelt es sich um 7 Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände.

C.2 Umlaufvermögen

Vorräte

Fertige Erzeugnisse und Wareu

Im Posten fertige Erzeugnisse und Waren enthalten ist im Wesentlichen das zum Ende des Jahres aufgearbeitete, jedoch noch nicht verkaufte Holz.

31.12.2014 31.12.2013 inTEUR in TEUR

Holzvorräte 888 776 Saatgut 216 229 Sonstige 39 73

Summe 1.143 1.078

Die Bestände an fertigen Erzeugnissen haben sich im Bereich des liegenden Holzes um

TEUR 112 (V01jahr TEUR 181) erhöht. Der Gesamtvorrat einschließlich der gegenüber der Vorperiode um TEUR 26 (Vorjahr TEUR 56) höheren Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beträgt TEUR l.582 (Vorjahr TEUR l.49l).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die wertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 2.970 sind im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 4.031) um TEUR 1.061 geringer. Dies ist auf die deutlich geringeren Werte bei den offenen Posten aus privatrechtlichen Lieferungen und Leis­tungen (TEUR 2.762; Vorjahr TEUR 3.552) sowie aus öffentlich-rechtlichen Maßnahmen (TEUR 208; Vorjahr TEUR 614) zurückzufiihren. Sämtliche Forderungen haben wie im Vor­jahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Anzahl und Höhe der Forderungen, deren Werte einzeln zu berichtigen sind, haben sich im Berichtsjahr weiter erhöht.

In der Position "Forderungen gegen das Land NRW" (TEUR 12.500; Vorjahr TEUR 9.708) sind bestehende Kostenerstattungsansprüche aus laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen

(TEUR 2.086; Votjahr TEUR 1.498), Erstattungen von Abführungen in das Versorgungskapi­tel 10 260, Titel 682 12 (TE UR 137; Vorjahr TEUR 0) sowie aus dem Cash-Line-Verfahren

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resultierende Guthaben bei der Landeshauptkasse (TE UR 10.277; Vorjahr TEUR 8.210) ent­

halten.

Seit Mitte des Jahres 2005 erfolgt die Abwicklung des Zahlungsgeschäftes über die Westdeut­

sche Landesbank AG, Düsseldorf. Dieses Geschäft hat die Helaba Landesbank Hessen­

Thüringen, Frankfurt im Jahr 2012 übernommen. Über einen Dispo-Service wird das Konto

bei dieser Bank seitens der Landeshauptkasse Düsseldorf täglich auf EUR 0,00 ausgeglichen.

C.3 Basiskapital

Das Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2005 von Wald und Holz NRW

ergab sich als Differenz aus Vermögen und Schulden. Es wird unter Rückgriff auf IDW ERS

ÖF A 1 als Basiskapital ausgewiesen.

In den Fällen, in denen die Mittel für Verkauf oder Kauf von Flächen der Sonderliegenschaft

Forst aus dem Landeshaushalt geleistet bzw. vereinnahmt werden, werden die betroffenen

Vermögenswerte dem Verwaltungsvermögen Sonderliegenschaft Forst, das dem Landesbe­

trieb Wald und Holz NRW zugeordnet ist, zugefiihrt bzw. entnommen. Diese bilanzielle Ab­

bildung über Einlagen und Entnahmen wurde in einem Schreiben mit der Aufsichtsbehörde

abgestimmt.

Im Geschäftsjahr 2014 hat das Land NRW insgesamt saldierte Entnahmen und Einlagen in Höhe von TEUR 183 (Vorjahr TEUR 482) getätigt. Die Höhe des Basiskapitals beträgt

EUR 988 Mio. (Vorjahr EUR 988 Mio.), das Eigenkapital EUR 989 Mio. (Vorjahr EUR 987

Mio.).

Der vom Land NRW im Geschäftsjahr gewährte Investitionszuschuss in Höhe von

TEUR 1.690 wird als Gesellschaftereinlage in die Kapitalrücklage eingestellt. Diese beläuft

sich damit zum Ende des Geschäftsjahres auf insgesamt TEUR 16.441 (Vorjahr

TEUR 14.751).

Verlustvortrag

Der im Jahr 2013 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 2.338 ist mit dem Ver­

lust-vortrag der Vorjahre im Geschäftsjahr 2014 verrechnet worden. Der VerIustvortrag sal­

diert sich am Stichtag auf TEUR 16.505 (Vorjahr TEUR 14.167).

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C.4 Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen wurden gebildet für:

31.12.2014 31.12.2013

in TEUR in TEUR

Resturlaub 4.877 4.644

A1tersteilzeit/Jubi1äumszuwendungen 1.275 1.965

Verpflichtung zur Erstellung eines Betriebswerkes im

Privat- und Körperschaftswald (§ 11 LFoG) 1.202 1.390

Ersatzmaßnahmen 2.010 1.646

Prozessrisiken 1.343 1.230

Öko-Konten 1.239 1.173

Überstunden/Gleitzeit 741 823

Rückstellung für Aufbewahrungspflichten 342 312

Rückstellung rur noch offene Rechnungen 191 80

Reorganisation 48 50

Übrige 570 834

13.838 14.147

Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus A1terstei1zeit und Jubiläumszuwendungen sind

zum Bilanzstichtag durch die Firma Kern Mauch & Kollegen GmbH, Stuttgart gutachterlich

berechnet worden. Die Bewertung der A1tersteilzeitrückstellung erfolgte gemäß dem IDW­

Rechnungslegungsstandard "Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelung~n

nach IAS und nach handelsrechtlichen Vorschriften" (IDW RS HFA 3). Die Herleitung er­

folgt versicherungsrnatbematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten

(Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck) nach dem Barwertverfahren. Es wird von jährlichen

Erhöhungen in Höhe von 2,0 % bei den Entgelten ausgegangen. Eine Fluktuation aktiver Mit­

arbeiterinnen und Mitarbeiter bleibt unberücksichtigt. Der zu Grunde gelegte Rechnungszins

für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich zum Bewertungsstichtag

31.12.2014 auf 4,53 % p.a.; es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank gern.

Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) ermittelten und veröffentlichten durch­

schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine angenommene

Restlaufzeit der Verpflichtungen von pauschal15 Jahren; dieser kann gern. § 253 Abs. 2 S. 2

HGB vereinfachend anstelle der mit den individuellen Restlaufzeiten der einzelnen Verpflich­

tungen korrespondierenden Rechnungszinssätzen angewendet werden.

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Die Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und für geleistete Überstunden sind eben­

falls individuell auf der Basis durchschnittlicher Stundensätze berechnet worden. Die Stun­

densätze wurden unter Zugrundelegung von seitens des LBV für den Geschäftsbereich des

Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Verbraucherschutz

NRW (MKULNV) für 2014 berechnete durchschnittliche Bezüge, Gehälter und Löhne ermit­

telt.

Auf der Basis des § 11 des Landesforstgesetzes (LFoG) ist Wald und Holz NRW bei beste­

henden Betriebsleitungs- und/oder Beförsterungsverträgen mit dem privaten oder kommuna­

len Waldbesitz verpflichtet, bei Abschluss eines gesonderten Vertrages über die Durchfüh­

rung von Forsteinrichtungsarbeiten eine Forstinventur vorzunehmen. Bei den Vereinbarungen

mit den WaIdbesitzem (regelmäßig in der Form von Forstbetriebsgemeinschaften) handelt es

sich um zweiseitig verpflichtende Geschäftsbesorgungsverträge mit außenstehenden Dritten.

Die Hauptleistungspflicht in Form der Forsteinrichtung wurde bis zum Bilanzstichtag nicht

vollständig erbracht, so dass ein schwebendes Geschäft vorliegt. Die Höhe der Drohverluste

ergibt sich aus den zu erwartenden Aufwendungen :für die Forsteinrichtung über das nach

Vertrag zu zahlende Entgelt. Diese Verpflichtung wird seit dem Jahr 2011 in verstärktem Ma­

ße nachgefragt, so dass sich dadurch ein wesentlicher Passivierungsausweis auf der Grundla­

ge drohender Verluste aus schwebenden Geschäften ergibt. Wald und Holz NRW schließt auf

der Basis dieser Verpflichtung Verträge mit privaten Forsteinrichtungsftnnen ab, die als Grundlage der Bewertung herangezogen werden können. Für das Geschäftsjahr 2014 ergibt

sich insgesamt ein zu passivierender Rückstellungsbetrag in Höhe von TEUR 1.202 (Vorjahr

TEUR 1.390).

Die Rückstellung für Reorganisation ist auf die am 5. September 2006 mittels Kabinetts­

beschluss geregelte Umstrukturierung von Wald und Holz NRW ("Konzept 2010") zuruckzu­fuhren, aufgrund der die Anzahl der Forstämter von 35 auf 16 reduziert wurde. Die Rückstel­

lung umfasst sämtliche, durch diesen Beschluss verursachten, geschätzten Mehraufwendun­

gen, die Wald und Holz NRW in Folgejahren aus der Reorganisation zu tragen hat. Zum Bi­

lanzstichtag enthält die Rückstellung nur noch Sachverhalte im Zusammenhang mit Personal­

aufwendungen wie Z.B. Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen etc. in Höhe

von TEUR 48 (Vorjahr TEUR 50).

Bei den Rückstellungen für Ersatzmaßnahmen handelt es sich um Verpflichtungen zur Auf­

forstung von Ersatzflächen auf grund von Eingriffen in Natur und Landschaft nach Land­

schafts gesetz NRW (LG NRW). Die Höhe der Rückstellung beträgt TEUR 2.010 (Vorjahr

TEUR 1.646)

Die Rückstellung für Öko-Konten in Höhe von TEUR 1.239 (VOljahr TEUR 1.173) betrjfft

ebenfalls Verpflichtungen zur ökologisch orientierten Waldpflege, die jedoch im Gegensatz

zur Rückstellung für Ersatzmaßnahmen den Eingriffen in Natur und Landschaft vorgelagert

sind (LG NRW).

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Bei der Rückstellung rur Prozessrisiken handelt es sich im Wesentlichen um drohende Rück­zahlungs verpflichtungen hinsichtlich vereinnahmter Gelder, die mit der Genehmigung zum Abbau von Kies einherging. Diese Genehmigung ist aus wasserrechtlichen Gründen nach­

träglich widerrufen worden, so dass die Gegenleistung rur die vereinnahmten Gelder bislang

nicht erbracht wurde. Da davon auszugehen ist, dass nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens Verzugszinsen fällig werden, sind diese ab dem 02.10.2004 bis zum Bilanzstichtag zu be­rechnen und rückzustellen. Der Errullungsbetrag enthält zum Bilanzstichtag eine Zinsbelas­

tung in Höhe von TEUR 517.

Aufgrund der rechtlichen Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (Verträ­ge, Personalakten, historische Unterlagen etc.) wurde eine Rückstellung in Höhe von TEUR 342 (Vorjahr TEUR 312) gebildet.

C.5 Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten - mit Ausnahme der Verbindlichkeiten aus Kaufoption (TEUR 763, Restlaufzeit über 5 Jahre [Vorjahr TEUR 727]) - haben eine Restlaufzeit von un­

ter einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Erhaltene Anzahlungen Sonstige Verbindlichkeiten

- Verbindlichkeiten aus Kaufoption - Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiterinnen und

Mitarbeitern - Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden - Übrige Verbindlichkeiten

Summe

31.12.2014 31.12.2013 in TEUR in TEUR

2.929 5.267 0 0

763 727

114 154 206 32 467 477

4.479 6.657

Die übrigen Verbindlichkeiten resultieren insbesondere aus der Rückerstattung der Kammer­umlage an Waldbesitzer (TEUR 357).

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C.6 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Diese Bilanzposition (TEUR 2.322; Vorjahr l.227) beinhaltet eine Vielzahl abgegrenzter Be­

träge, vor allem im Zusammenhang mit der Jagdverpachtung landeseigener Flächen. Die Er­höhung gegenüber dem Vorjahr erklärt sich u.a. aus der zum Ende des Jahres 2014 zugeführ­ten Transferzuführung für die Projekte "Klima WIS", "Geologischer Dienst NRW" sowie verschiedene LIFE-Projekte in Höhe von TEUR 1.684. Zum Bilanzstichtag besteht ein passi­ver Abgrenzungsbedarf für öffentlich geförderte Projekte in Höhe von TEUR 1.193.

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D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Wald und Holz NRW schließt das Geschäftsjahr 2014 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 450 (Jahresfehlbetrag Vorjahr TEUR -2.338) ab. Das Ergebnis setzt sich wie folgt

zusammen:

D.l Umsatzerlöse

Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten folgende wesentliche Umsatzerlöse erzielt werden:

31.12.2014 31.12.2013 in TEUR in TEUR

Transfererlöse 29.031 27.435 Erlöse aus Holzverkauf 34.476 32.759 Erlöse aus Verträgen mit Waldbesitzem 5.351 5.231 Erlöse aus Jagd- und Fischereipachten 2.014 2.049 Übrige Umsatz erlöse 2.152 2.156

Summe 73.024 69.630

Die Umsatzsteigerung gegenüber dem Geschäftsjahr 2013 (TEUR 3.394) ist im Wesentlichen

auf höhere Holzverkaufserlöse (TEUR + 1. 717) sowie auf gestiegene Transfererlöse (TEUR + 1.596) zurückzufiihren.

D.2 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge werden nachstehend dargestellt:

31.12.2014 31.12.2013 TEUR TEUR

Zuweisung von Transfererträgen durch das Land NR W 22.843 21.364 Sonstige Zuweisungen und Zuwendungen 2.305 2.776 Erstattung Prozesskosten 588 1.499 Ersatz- und Kompensationsmaßnahmen 890 1.058 Vermietung und Verpachtung 1.028 1.053 Kostenersatz, Gebühren, Geldbußen, Mahnverfahren 1.118 847

Nutzungsentschädigungen 468 399 Übrige sonstige betriebliche Erträge 1.707 1.673

Summe 30.947 30.669

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Die Steigerung der sonstigen betrieblichen Erträge um TEUR +278 ist insbesondere auf er­

höhte Transfererträge durch das Land NRW zurückzuführen (TEUR + 1.479). Die sonstigen Zuweisungen und Zuwendungen seitens Dritter enthalten insbesondere Zuwendungen für die

Umsetzung des EU-Förderprogramms LIFE+ im Nationalparkforstamt Eifel (TEUR 626). Die vom Land NRW zu erstattenden Prozesskosten sind um TEUR 911 zurückgegangen.

D.3 Materialaufwand

Der Aufwand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und für bezogene Waren gliedert sich in:

31.12.2014 31.12.2013 TEUR TEUR

Material für den Betrieb 2.862 3.126

Material für Instandsetzungen 914 l.155

Ausgaben für Jugendwaldheime 220 215

Summe 3.996 4.496

Die bezogenen Leistungen (TEUR 10.619, Vj. TEUR 10.651) sind bestimmt durch den Ein­kauf von Unternehmerleistungen, die im Wesentlichen den Bereich Holzeinschlag, HolZTÜ­cken und Holzemte (TEUR 6.847, Vj. TEUR 6.485) betreffen. Bei den übrigen Fremdleistun­gen (TEUR 3.772, Vj. TEUR 4.165) handelt es sich im Wesentlichen um Wegeinstandsetzun­gen sowie Pflanzungen.

D.4 Personalaufwand

Im Personalaufwand (TEUR 65.977, Vj. TEUR 63.838) sind enthalten:

31.12.2014 31.12.2013 TEUR TEUR

Beamtenbezüge 22.285 2l.697

Gehälter 14.548 13.863 Löhne 13.265 12.978 Trennungsentschädigung 9 40

Sonstiger Personalaufwand 10 10

Summe 50.117 48.588

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Der im Vergleich zum Vorjahr um TE UR 1.529 gestiegene Personalaufwand lässt sich im Wesentlichen auf Tarifsteigerungen, Beförderungen, Neueinstellungen und Höhergruppierun­gen nach Dienstpostenbewertungen zurückführen.

Die ersten Schritte von Wald und Holz NRW, den Personalbestand zukunftsfahiger aufzustel­len, wurden fortgesetzt. Hierzu gehört auch, dass den vorhandenen Mängeln in der Personal­struktur mit bedarfsorientierten Neueinstellungen (als Teil des Generationswechsels) begegnet wurde. Gleichzeitig wurde dieses Ziel nicht durch Stellenabbau weiterverfolgt, sondern durch eine Verbesserung des Betriebsergebnisses im Rahmen von wertschöpfenden Tätigkeitsfel­

dem durch die Einrichtung von refinanzierten Stellen, durch die dem erhöhten Personalauf­wand auch entsprechende Erträge gegenüberstehen.

Die Sozialabgaben und die Aufwendungen für die Altersversorgung setzen sich wie folgt

zusammen:

31.12.2014 31.12.2013 TEUR TEUR

Sozialabgaben Arbeiter (Tarifbeschäftigte) 2.746 2.677 Sozialabgaben Angestellte (Tarifbeschäftigte) 2.876 2.748 Altersvorsorge und Unterstütz,ung Beamte 7.085 6.742

davon Versorgungs kapitel 6.697 6.524 davon Versorgungsrücklage 388 218

Altersvorsorge Tarifbeschäftigte 1.768 1.710 Beihilfen Beamte 1.179 1.241 Fürsorge und Unterstützungs leistungen 205 132

Summe 15.859 15.250

Die Zuführung an das Versorgungskapitel der Beamten befreit Wald und Holz NRW von der Bildung von Rückstellung für Pensionsverpflichtungen.

Die Altersvorsorge der Tarifbeschäftigte betrifft Zahlungen an die VBL Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Karlsruhe.

D.S Abschreibungen

Die Abschreibungen sind im Einzelnen dem Anlagespiegel zu entnehmen. Sie nehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 einen Umfang von TEUR 4.660 (Vj. TEUR 4.953) an.

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D.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 19.115 (Vj. TEUR 19.841)

setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen.

Betriebsaufwendungen 31.12.2014 31.12.2013

TEUR TEUR

Mieten, Pachten 2.534 2.455 Aufträge Forstplanungsarbeiten 1.455 619 Instandhaltung 1.197 l.555 Energiekosten 906 828 Reisekosten 839 878 Ersatz-/Kompensationsmaßnahmen 707 834

Aufträge Untersuchungs vorhaben 683 l.346 Versicherungen 571 569 Personalbedingte Kosten (Fort- und Weiterbildung;

Dienst- und Schutzbekleidung) 426 430 ÖffentlichkeitsarbeitlW erbung 356 398 Gebäudereinigung 328 360 Anmietung von Maschinen und Ge.räten 166 123 Ausbildung Sachaufwand 162 196 Jagdpachten 104 98 Leasing 143 107

Summe Betriebsaufwendungen 10.577 10.796

Die Aufwendungen rur Mieten und Pachten umfassen im Wesentlichen Mietzahlungen an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB NRW). Die Position Instandhaltung umfasst notwendige Reparatur- und Wartungsarbeiten an landeseigenen Gebäuden. Die Aufwendungen fiir die Vergabe von Forstplanungsarbeiten sind aufgrund von Rückstellungszuruhrungen gestiegen.

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VerwaltungsaufwendungeIl 31.12.2014 31.12.2013

TE UR TEUR

Kommunikation und Datenübertragung 619 613 EDV-Kosten 791 755 Gebühren und Abgaben 325 324

Aufwendungen für Zertifizierung 26 28 Prüfung und Beratung, insbesondere Rechtsberatung 721 1.426 Büro-/Druckmaterial 247 269

Porto/Versand 166 172

Summe Verwaltungsaufwendungen 2.895 3.587

Der Rückgang der Verwaltungsaufwendungen (TEUR -692) ist insbesondere auf gesunkene

Rechtsberatungskosten (TEUR -705) zurückzuführen. Im Geschäftsjahr war der Aufwand für

Rechtsberatungskosten auf grund der zwischen dem 11KULNV und Wald und Holz NRW

vereinbarten Vorleistungsregelungen zu laufenden außergerichtlichen und gerichtlichen Ver­

fahren gegen das Land NR W bzgl. Holzlieferverträgen erheblich gesunken.

Übrige betriebliche Aufwendungen nehmen einen Umfang von TEUR 5.643 (Votjahr

TEUR 5.458) ein. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die durch Erlass des Finanzmi­

nisteriums NRW vom 20.03.2012 (Az. EL 2691-15.2/2011 - I B 4) aufwands wirksame Ab­

führung zu erwähnen, die seit dem Jahr 2012 jährlich in Höhe von TEUR 3.500 an den Haus­

halt des Landes NRW zu leisten ist.

Darüber hinaus enthalten die übrigen betrieblichen Aufwendungen noch Aufwendungen für

Zeit-/Leiharbeitskräfte (TEUR 69; Votjahr TEUR 85), Erstattungen von Verwaltungsleistun­

gen an die Landwirtschaftskammer und an das LBV NRW (TEUR 222; Votjahr TEUR 337)

sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 590 (Votjahr TEUR 190).

D.7 Erträge aus Ausleihungen und Genossenschaftsanteilen

Das Finanzergebnis (TEUR 899; Votjahr TEUR 1.065) wird bestimmt durch die Erträge

aus Genossenschaftsanteilen (TEUR 1.151; Vj. TEUR 1.220). Davon entfallen TEUR 715

(Vj. TEUR 778) auf Anteile an Waldgenossenschaften sowie TEUR 436 (Vj. TEUR 442) auf

Anteile an der Rheinfischereigenossenschaft. Den Zins erträgen aus der Abzinsung langfristi­

ger Rückstellungen in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr TEUR 83) stehen entsprechende Zins­

aufwendungen in Höhe von TEUR 259 (Vorjahr TEUR 219) gegenüber.

D.8 Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen

Außerordentliche Aufwendungen und Erträge sind nicht angefallen.

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E Erläuterungen zu den Geschäftsfeldergebnissen

E.l Herleitung der Ergebnisse

Der Geschäftsfeldbericht stellt das geschäftsfeldbezogene Jahresergebnis auf Basis der Kosten-Leistungsrechnung von Wald und Holz NRW dar.

Eine Berechnung von kalkulatorischen Kosten wird nicht vorgenommen, um die Ergebnis­identität zwischen Finanzbuchhaltung und Kosten-Leistungsrechnung zu erhalten. Das neu­trale Ergebnis der Gu V wird wie normale Gemeinkosten über das Verrechnungsmodell den Kostenträgern zugeordnet.

Die Kostenträgerstruktur von Wald und Holz NRW umfasst interne und externe Kostenträger. Interne Kostenträger dienen der Darstellung der Gemeinkosten. Nach Verrechnung der Ge­meinkosten stellen die externen Kostenträger das eigentliche betriebliche Ergebnis von Wald un Holz NRW dar. Da jeder Kostenträger genau einem Geschäftsfeld zugeordnet ist, kann aus den Einzelergebnissen der externen Kostenträger das Geschäftsfeldergebnis bestimmt werden.

Stundenerfassung

Grundlage des Verrechnungsmodells der KLR ist der Stundenaufschrieb aller Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter im digitalen Stundenerfassungssystem "DISTER", in dem die Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter ihre Stunden jeweils direkt auf bestimmte Kostenstellen und Produk­telKostenträger verbuchen können. Es stellt eines der zentralen Elemente der KLR von Wald und Holz NRW dar.

Für jede Kostenstelle wird aus den Ergebnissen des Stundenaufschriebes für jeden Monat des Geschäftsjahres der prozentuale Anteil des Kostenträgers berechnet, zu dem in entsprechender Höhe Gemeinkosten auf den Kostenträger verrechnet werden. Dabei werden die Stunden mit Stundenverrechnungssätzen einzelner Funktionen bzw. Besoldungs- und Vergütungsruppen auf der Basis der vom Finanzministerium veröffentlichten Personaldurchschnittskos'ten gewo­gen.

• Die Kostenstellen Leitung und Stab sowie Zentrale Dienste in der Zentrale erbringen Leistungen fiir alle anderen Kostenstellen; fiir die jeweilige KostensteIle wird daher gemäß Stundenaufschrieb des gesamten Landesbetriebes der Anteil der einzelnen Produkte errechnet.

• Die Leistungen der KostensteIlen Zentrale Dienste der RF A werden von den Fachge­bieten sowie Schwerpunktaufgaben der RF A beansprucht; für die jeweilige Kosten­stelle wird daher gemäß Stundenaufschrieb des gesamten Regionalforstamtes der Anteil der einzelnen Produkte errechnet.

• Für alle übrigen Kostenstellen wird gemäß Stundenaufschrieb der jeweiligen Kosten­stelle der Anteil der einzelnen Produkte errechnet.

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Erfassung und Kostenverrechnung

Mit Ausnahme des Stundenaufschriebes wird die Erfassung aller rechnungswesenrelevanten Daten im System Mach Mi abgewickelt. Es gehen nur diejenigen Kosten in das Umlage­system ein, die nicht direkt als Einzelkosten bei einem Produkt erfasst wurden. Die Kosten­verrechnung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst erfolgt eine Verrechnung auf interne und externe Kostenträger. In einem zweiten Schritt werden die internen Kostenträger auf externe Kostenträger weiterverrechnet. Einzel- und Gemeinkosten werden wie folgt abgegrenzt:

Einzelkosten:

o Sachkosten: Direkte Zurechnung auf Kostenträger über die Belegerfassung; die Kostenstelle wird nachrichtlich angegeben.

o Personalkosten für Auszubildende: Direkte Zurechnung auf Kostenträger über die Belegerfassung; die KostensteIle wird nachrichtlich angegeben.

o Übrige Personal- und personalnahe Kosten: soweit keine direkte Zuordnung bei der Belegerfassung erfolgt, wird eine Verrechnung anband von DISTER vorgenommen; gemeint ist der auf externe Kostenträger verrechnete Anteil der Personalkosten.

Gemeinkosten:

o Sachkosten: Direkte Zurechnung der Kostenstelle über die Belegerfassung und Verrechnung auf Kostenträger anband von DISTER; zu Auswertungszwecken im Rahmen der Budgetüberwachung erfolgt bei der Belegerfassung ab dem Gj.2010 eine direkte Kontierung auf einen internen Kostenträger; die Verrech­nung auf externe Kostenträger erfolgt weiter anband von DISTER.

o Übrige Personal- und personalnahe Kosten: Verrechnung auf Kostenträger an­hand von DISTER. Gemeint ist hier der Anteil der Personalkosten, der im ersten Schritt auf interne Kostenträger verrechnet wurde.

o Geschäftsfeldbezogene Gemeinkosten: Im Einzelfall werden geschäftsfeld­spezifische Gemeinkosten nicht auf alle drei Geschäftsfelder verteilt, sondern nur dem betreffenden Geschäftsfeld zugeordnet.

E.2 Landeseigener Forstbetrieb (Staatswald)

E.2.1 Aufgaben des Geschäftsfeldes

Der landeseigene Forstbetrieb (Geschäftsfeld 1) ist mit der Bewirtschaftung des Staatswaldes des Landes NR W betraut. Dazu gehört in der Hauptsache die forstwirtschaftliche Nutzung der Sonderliegenschaft Forst in Form der nachhaltigen und ökologisch fundierten Nutzung der Waldbestände. Gleichzeitig obliegt ihm die Bewirtschaftung der zur Sonderliegenschaft Forst gehörenden Immobilien. Dazu zählt in der Hauptsache die Instandhaltung und Pflege der

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Forstdienstgehöfte sowie die Verpachtung landeseigener Grundstücke zur landwirtschaft­lichen und jagdlichen Nutzung.

Hauptertragsquelle des Geschäftsfeldes ist der Verkauf des Holzes aus der nachhaltigen Be­wirtschaftung der Waldbestände. Die Erträge aus Verpachtung des Jagdrechtes sowie der Verkauf von erlegtem Wild (Wildbret) sind von untergeordneter Bedeutung. Insbesondere weil die Maximierung von Jagdeinnahmen nur mit aus waldökologischer Sicht überhöhten Schalenwildbeständen zu erreichen ist. Zunehmende Einnahmen verspricht sich der landesei­gene Forstbetrieb aus der Bereitstellung ökologisch wertvoller Waldbestände als Kompensa­tion fUr Eingriffe in Natur und Landschaft nach § 5 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW) so­wie aus der Beteiligung an Waldbestattungsvorhaben und Windenergieanlagen im Wald.

Die Ergebnisse des Geschäftsfeldes "Landeseigener Forstbetrieb" werden im Lagebericht ein­gehend erläutert.

E.3 Dienstleistung

E.3.1 Aufgaben des Geschäftsfeldes

Nach § 11 (1) Landesforstgesetz (LFoG NRW) hat Wald und Holz NRW den gesetzlichen Auftrag, die Waldbesitzer durch Rat, Anleitung und tätige Mithilfe bei der Bewirtschaftung des Waldes zu unterstützen (Betreuung). Rat und Anleitung sind dem Geschäftsfeld ,Hoheit', die tätige Mithilfe dem Geschäftsfeld ,Dienstleistung' zugeordnet.

Die Betreuung der Waldbesitzer in NRW umfasst im Wesentlichen die Gruppierungen der Eigentümer von Kleinwaldflächen (ab 0,5 ha) bis mittelgroßen Forstbetrieben (max. 900 ha).

Der Waldbesitz in NRW ist sehr zersplittert. Die durchschnittliche Privatwaldfläche in diesem Bundesland liegt nur bei 4 ha. Die kleinen bis mittleren Waldbesitzer haben kein eigenes Forstpersonal angestellt und besitzen häufig nur geringe Fachkenntnisse zur Waldökologie und Waldbewirtschaftung. Daher suchen sie die Unterstützung durch Wald und Holz NRW.

Die tätige Mithilfe besteht in der vertraglichen Übernahme von Aufgaben der Planung und Überwachung des Betriebsvollzuges (technische Betriebsleitung) und des forstlichen Be­triebsvollzuges (Beförsterung) sowie der Erstellung eines Betriebsplanes oder Betriebsgutach­tens (Forsteinrichtung) - siehe § 11 Abs. 2 LFoG.

Dienstleistungsverträge im Rahmen der tätigen Mithilfe bestehen

• hauptsächlich mit forstlichen Zusammenschlüssen,

• seltener mit Kommunen,

• fallweise mit Einzelwaldbesitzem für Einzelleistungen.

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Für die tätige Mithilfe sind Entgelte zu erheben, § 11 Abs. 3 LFoG. Das Ministerium (MKUNLV) setzt nach Anhörung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW und im Einver­nehmen mit dem zuständigen Ausschuss des Landtages sowie im Einvernehmen mit dem Fi­nanzministerium die für die tätige Mithilfe zu fordernden Entgelte fest.

Die festgesetzten Entgelte für Dienstleistungen in forstlichen Zusammenschlüssen decken nur einen Teil der Vollkosten von Wald und Holz NRW (i.d.R. ca. 25 %) ab, für die Restkosten

werden Transfererlöse des Landes zur Verfügung gestellt (indirekte Förderung). Die gesetzli­che Grundlage dafur bildet § 13 Abs. 2 LFoG.

Die Betriebssatzung erlaubt im Geschäftsfeld 2 Dienstleistungen für Nichtwaldbesitzer (z.B. für Motorsägenschulungen, Fortbildung, Wald führung für Erwachsene). Hierfur sind Voll­kosten zu erheben. Die Ergebnisse des Geschäftsfeldes "Dienstleistung" werden im Lagebericht eingehend erläutert.

E.4. Hoheit

E.4.1 Aufgaben des Geschäftsfeldes

Die Aufgaben des Geschäftsfeldes Hoheit des Landesbetriebes Wald und Holz NRW sind ge­setzlich begründet in Rechtsnormen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes NRW in den jeweils geltenden Fassungen, insbesondere im Bundeswaldgesetz vom 2. Mai 1975 (BGBL I S. 1037) und im Landesforstgesetz fur das Land Nordrhein-Westfalen (Lan­desforstgesetz - LFoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. April 1980 (Gy. NRW. S. 546). Die Aufgaben werden in der Satzung genannt. Darüber hinaus werden mit der Sat­zung weitere Aufgaben übertragen. Die nachfolgende Aufzählung stützt sich auf die Satzung.

Im Rahmen der hoheitlichen Tätigkeiten des Landesforstgesetzes (LFoG) ist Wald und Holz NRW als Teil der Landesforstverwaltung im Wesentlichen für die Erhaltung und Vermehrung des Waldbestandes und die Sicherung seiner Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion im Sinne

der umfassenden Nachhaltigkeitsdefinition des LFoG verantwortlich. Nachfolgende Hoheits­aufgaben führt Wald und Holz NR W in diesem Zusammenhang durch:

• Forstaufsicht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere hinsicht-lich Betretungsrecht, Kahlhieb, Waldumwandlung, Wiederaufforstung, Brandschutz,

• Forstschutz und Ordnungswidrigkeitenverfabren,

• Körperschaftsaufsicht über bestimmte forstliche Zusammenschlüsse,

• Sicherung der Waldfunktion durch Beteiligung bei allen behördlichen und kommuna­len, raumwirksamen Planungen und Vorhaben,

• Beratung und Unterstützung der mit der Pflege und Gestaltung der Landschaft befass­ten Behörden und Stellen sowie der Katasterverwaltung,

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.. Erhebung der Grunddaten nach Agrarstatistikgesetz,

.. Unterstützung der Behörden und Gerichte in Fragen der Forst- und Holzwirtschaft, vor allem durch Erstattung von Gutachten und Mitwirkung bei der Bestellung von Sach­verständigen,

• Betreuung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und forstlicher Zusammenschlüs­se durch Rat und Anleitung bei der Bewirtschaftung des Waldes,

• Hinwirken auf die Bildung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen und Ko­operationsinitiativen von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern zur Holzvermarktung,

• Durchführung forstwirtschaftlicher Förderprogramme,

• Im Bereich der Holzwirtschaft:

o Förderung der stofflichen und energetischen Holznutzung sowie der Biokraft-stoffe aus Holz,

o Marketing fiir Holzprodukte,

o Erschließung nationaler und internationaler Märkte,

o Förderung von Forschung, Entwicklung und Qualifizierung,

o Entwicklung des Clusters Forst und Holz,

Verbesserung der Information und Kommunikation (Zusammenarbeit mit Unternehmen, Verbänden und Institutionen der Holzwirtschaft),

o Förderung von Kooperation und wirtschaftlicher Vernetzung,

o Internationale Zusammenarbeit (Normung, Zertifizierung, Förderung),

o Durchführung der holzwirtschaftlichen Förderprogramme,

o Logistik fiir die Forst- und Holzwirtschaft.

• Durchführung der Aufgaben des Pflanzenschutzgesetzes und aller auf dieser Grund­lage erlassenen Rechtsverordnungen, soweit es sich um Forstpflanzen und deren Erzeugnisse handelt,

• Durchführung der Aufgaben des Forstvermehrungsgesetzes,

• Entwicklung und Betreuung von Naturschutzflächen im Wald (FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Naturwaldzellen),

• Verwaltung und Betrieb von Waldnationalparken,

• Öffentlichkeitsarbeit,

• Betrieb von Jugendwaldheimen,

• Umweltbildung im Wald,

• Durchführung von Waldinventuren und waldökologischen Untersuchungen,

• Forstliche Standortkartierung und forstliche Stichprobeninventur,

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• Erarbeitung der Grundlagen des ökologischen Waldbaus und Entwicklung von Um­

setzungskonzepten fiir naturnahe Waldbauverfahren,

• Erhaltung der forstlichen Genressourcen und des forstlichen Vermehrungsgutes,

Herkunftssicherung,

• Erarbeitung von Konzepten fiir Forsttechnik, Logistik, Arbeitsschutz und Ergonomie sowie Entwicklung und Erprobung wald- und bodenpfleglicher Arbeitsverfahren,

• internationale Zusammenarbeit,

• Entwicklung der Wohlfahrts wirkungen des Waldes,

• Förderung der Erholung der Bevölkerung (Tourismusentwicklung),

• Durchführung der Ausbildung:

o für den gehobenen und höheren Forstdienst,

o zur Forstwirtin bzw. zum Forstwirt,

o zur Kauffrau bzw. Kaufmann für Bürokommunikation,

o zur bzw. zum Fachangestellten für Bürokommunikation.

Im Gegensatz zum Geschäftsfeld Dienstleistung erfolgt die Betreuung der Waldbesitzerinnen

und Waldbesitzer sowie der forstlichen Zusammenschlüsse gern. § 11 Abs. 3 LFoG unentgelt­

lich durch kostenfreien Rat und Anleitung. Weiterhin wird der Nationalpark Eifel im Ge­

schäftsfeld Hoheit geführt.

Die Ergebnisse des Geschäftsfeldes "Hoheit" werden im Lagebericht eingehend erläutert.

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F. Sonstige Angaben

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum 31. Dezember 2014 resultieren aus Miet- und

Leasingverträgen:

2015 fällig

2016 bis 2019 fällig

2019 und später fällig (jeweils pro Jahr)

2014 TEUR

2.358

9.749

2.518

14.625

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte Wald und Holz NRW - ohne Auszubildende, Forstin­

spektoranwärter/-innen sowie Referendarinnen und Referendare - 1.142 Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter (Vorjahr 1.138), davon im Einzelnen:

419 Beamte und Beamtinnen (Vorjahr: 421),

723 Tarifbeschäftigte (Vorjahr: 717).

Die Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2014 wurde durch Herrn Andreas Wiebe als Leiter von

Wald und Holz NRW wahrgenommen.

Die nach § 65b Landeshaushaltsordnung (LHO NRW) i.V.m. § 65a LHO zu veröffentlichen­

den Bezüge der Geschäftsleitung setzten sich im Geschäftsjahr 2014 wie folgt zusammen:

Bruttobezüge von Herrn Andreas Wiebe: EUR 97.809,32 €

G. Abschlussprüferhonorar

Das AbschlusspfÜferhonorar beträgt EUR 33.000,00 und betrifft ausschließlich Abschlussprü­

fungsleistungen einschließlich der Prüfung gern. § 53 HGrG.

MÜnster, n 22.05.2015

lrer Landesbetrieb Wald und Holz NRW C::::> ,

Seite 26 von n

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Anlagen:

• Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014

• Geschäftsfeldergebnisse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014

Seite 27 \on 27

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Lnndcsbctricb Wald und Hob NRW. Münslcr

EULwlddung des Anlqevttlnbgens 2014

I. Jmmtltcdc:llc VcrndlIClKlclcnslandc clllgelihth erworbene Xoou:.ularten, gewcrbhtllc SCh\lIUcchlc und !allllltchc Rcchle und Wene soWIe Utenzen D.n solchen Rtchlcn und Werl~

Swunll:

11, Snchanlagen I GrundsUlckc, grundstUdsgl<wo:hc ReLhte: und Baulcn

elnschl Ic61ich der BlWlCn .ur fremden Grund~LUc}:cn

davoll,

unbebll.ulcGrundmlckc beb:lLllcGrundstuckc AußcnD.1l18Scn Wohngcbllu<k

lJc!rll!bsgcbbudc GrundsIUckse:,nnchlungel'

2 W.:tldvcrnlOicn

Ji\von W",ltlbcsl;and W:r.ldbodcn 1 O!"nwege Ulld Drucken leiche

3 Tccl1Ju~chc AIlIII&cn und MIl.'>cluIlCIl 4 Andere AnlD.,en, Betriebt· Ul'ld Ge$chD.fa."lI.n~I.:tt1ung 5 Gel Anzahl. Anlagen 111 B.au

Suamle

lJI, fo lunlUllnlpecn SOIu[lge Au~klhun8cn und Oellos~cnloth .. r('WInICllc

Summe

Anschaffungs. u.ad I-lersle))unpkostell I 12014 Zugbngc

~~

22132)],112 195.283,91

Abgllllgc

EUR

15906,73

Umbuchuligen EUR

0.00

31,122014 EUR

2392611,00

kumulierte Abschreibwtgen 1.1 2014 Zugän~

~~

1493116,57 359906,91

l.Iuchwerle Abghng\, ZUKhn .. lbungc,\ 11122014 31122014

EUR EUR EUR EUR

1.5474,79 0,00 I S37 748,6!.1 5541162,31

AnlJge 1 Jum Allh'lIl~

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Landesbetrieb Wald und Holz NRW Landesbetrieb Wald und Holz

~ Nordrheln-Westfalen

Geschäftsfeldergebnisse zum 31.12.2014 1 2 3

EURO

Geschäftsfeld Staatswald Dienst- Hoheit Summe leistung

1 Transfererlöse 11.800.970,00 17.230.457,64 29.031.427,64

2 UmsalZerlöse 37.794.055,55 5.552.832,47 645.465,89 43.992.353,91

3 Bestandsveränderung 65.302,35 ·2.710,00 62.592,35

4 Aktivierte Eigenleistung 126.437,20 44,78 173.832,75 300_314,73

5 Transfererträge 3.016.673,04 19.826.192,36 22.842.865,40

6 sonstige betriebliche Erträge 4.323.918,31 737.323.27 3.042.354.65 8.103.596,23

6 Summe Betriebserträge 45.326.386,45 18.091.170,52 40.915.593,29 104.333.150 26

7 Materialaufwendungen 11.904.373.73 496.293,86 2.213.682,64 14.614.350,23

8 Personalaufwendungen 19.212.004.87 17.046.169,04 29.718.493.75 65.976.667,66

9 Abschreibungen 2.414.540,86 664.985,31 1.580.013,88 4.659.540,05

10 Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.871.646,77 3.591.445,30 7.152.361,57 15.615.453,64 11 Summe Betriebsaufwand 38.402.566,23 21.798.893,51 40.664.551,84 100.866.011 58

12 Betriebsergebnis (Betriebsertrag J. Betriebsaufwand) 6.923.820,22 -3.707.722,99 251.041,46 3.467.138,68

13 Zinsen und ähnliche Erträge 1.159.342,48 1.091,01 35.378,16 1.195.811,66

14 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 153.649,09 55.378,02 87.670,68 296.697,79

15 FInanzergebnis (Zinserträge - Zinsaufwand) 1.005.693,39 -54.287,00 -52.292,52 899.11387

16 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Betrlebsergebnis+Finanzergebnls) 7.929.513,61 -3.762.010,00 198.748,94 4.366.252,55

17 Außerordentliche Erträge

18 Au ßerordentliche Aufwendungen

19 Außerordentliches Ergebnis (a.o. Erträge ./. a.o. Aufwand)

20 Steuern vom Einkommen und Ertrag

21 Sonstige Steuern 313.306.66 42.546,52 60.344,87 416.198,05

22 JahresOberschuss/Jahresfehlbetrag 7.616.206,94 -3.804.556,52 138.404,08 3.950.054,50 (Erg. d. gewöhnl. Geschäftstätigkeit + a.o. Ergebnis + Steuern)

23 Abführungsverpfllchlung (Kapitell 0260, Titel 121 00)' 3.500.000,00 3.500.000,00

24 Jahresergebnis nach Abführung 4.116.206,94 -3.804.556,52 138.404,08 450.054,50

• Die AbfUhrungsverpflichtung wurde In der handelsrechtlichen Gewlnn- und Verlustrechnung sowie Im Anhang unter dem Posten "sonstige betnebliche Aufwendungen" ausgewiesen und erlautert. Die Erläuterunoen im Laoebencht zu den einzelnen Geschäftsfeldern orientieren sich an dem Aufbau dieser Uberslcht.

Page 79: A/.f.07 - landtag.nrw.de€¦ · Summe der Transfererlöse und Transfererträge, zur Erledigung der vom Land NRW an Wald und Holz NRW übertragenen Aufgaben in Höhe von EUR 51,9

Rödl & Partner

Anlage 8.1.5

8.1.5 Bestätigungsvermerk

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An das Mlnlstenum fur Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrheln-Westfalen, Dusseldorf.

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewlnn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter EinbezIehung der Buchfuhrung und den Lagebericht des Landesbetriebes Wald und Holz NRW, Münster, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung hegen in der Verantwortung des Leiters des Landesbetnebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durch­gefuhrten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buch­führung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprufung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab­schlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unnchtigkeiten und Verstöße, die Sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss un­ter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebencht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinrei­chender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die ~enntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Landesbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll­systems sowie Nachweise für die Angaben In Buchführung, Jahresabschluss und Lagebencht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prufung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzlerungsgrundsätze und der wesentlichen Emschatzungen des Leiters des Landesbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir Sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend Sichere Grundla­ge fur unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prufung hat zu keinen Einwendungen geführt

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bel der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspncht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschnften und den ergänzenden lan­desrechtlichen Vorschnften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsachlichen Ver­hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Fmanz- und Ertragslage des Landesbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Landesbetnebes und stellt die Ch,ancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Rödl & Partner GmbH WIrtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

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