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Modellagentur TATTOOMODELS.AT . Sternäckerweg 47 . 8041 Graz . [email protected]
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENTATTOOMODELS.AT Modellagentur . Stand Juli 2013
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten fur folgende Registrierungstypen:
Tattoofreak/Model/Fotograf, Visagist, Stylist, Agentur/Tattooartist/Max-Skin/Shop, Eventmanager.Free-Account
Als Vertragspartner gilt Frau Christine Zimmer . Sternäckerweg 47/3 8041 Graz, im Folgenden kurz als Anbieter genannt und
den User unter der Kategorie: Tattoofreak/Model/Fotograf, Visagist, Stylist, Agentur/Tattooartist/Maxskin/Shop, Free-Account
und Eventmanager wie folgt:
Anbieter betreibt eine Internetplattform unter TATTOOMODELS.AT.
Durch Registrierung unter den oben erwähnten Kategorien gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss
allfälliger allgemeiner Geschäftsbedingungen des jeweiligen Nutzers.
1. Grundlagen, Vertragsgegenstand, Leistungen von TATTOOMODELS.AT
Die vorliegenden AGB gelten insbesondere fur Dienstleistungen von TATTOOMODELS.AT: Betreiben einer
Plattform, auf der Models, Agenturen/Auftraggeber, Stylisten, Visagisten, Fotografen und andere Personen und
Unternehmen gelistet sind. Vermittlung von Fotomodellen/ Aufnahme in einer Kartei, Verhandlung zwischen
Auftraggeber, Fotograf, Stylist, Visagist, Privatperson und Model, insbesondere Vermittlung von Shootings,
Werbeaufnahmen, Laufsteg, Videos, Promotion, Fashionaufnahmen, Vermittlung und Durchfuhrung von Workshops, TFP
Vertrag
Fur die besonderen Unterkategorien (z.B. Model/Fotograf) gelten die in den FAQs beschriebenen Leistungsinhalte.
TATTOOMODELS.AT ubernimmt keine Haftung dafur, dass durch die Einstellung eines Modelprofils Erfolge in einer
bestimmten Anzahl oder Höhe erzielt werden.
2. Vertragsabschluss – Kosten
2.1 Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters; bei Abschluss eines individuellen
Vertrages zwischen Anbieter und Nutzer gelten die AGB subsidiär. Je nach Kategorie werden auf der
Internetplattform folgende Leistungen erbracht: Userprofil/TMA Community/User-Blog/Sedcard erstellen/Sedcard-
Funktion/Portfolio/Onlinejob/Picture-Download/Jobs posten/Jobangebote/TMA Promo Package/Max-Skin
Gallery.
2.2 Von TATTOOMODELS.AT erstellte Kostenvoranschläge sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, als
unverbindlich und kostenlos anzusehen.
2.3 Fur den Vertragsabschluss muss das Anmeldeformular vollständig ausgefullt und abgesandt werden (Registrierung).
2.4 Die Aufnahme erfolgt nach Ermessen von TATTOOMODELS.AT und TATTOOMODELS.AT ist berechtigt, eine
Anmeldung ohne Angabe von Grunden abzulehnen.
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2.5 Ausdrucklich festgehalten wird, dass mit keinen minderjährigen Modellen ein Vertragsabschluss erfolgt.
Die Modelle sind verpflichtet ihr Alter wahrheitsgemäß anzufuhren.
2.6 Die Gebuhr fur das Aufrechterhalten des Profils/Mitgliedschaft der Plattform beträgt EUR 5,-- pro Monat (6,--
brutto), bei einmaliger Bezahlung fur ein ganzes Jahr EUR 49,99 netto (59.98 brutto) pro Jahr. Der FREE
ACCOUNT ist KOSTENLOS! Die Gebuhr fur eine Maximum-Skin-Mitgliedschaft beträgt EUR 17,-- pro Monat,
bei einmaliger Bezahlung fur ein ganzes Jahr EUR 199,99 netto pro Jahr. Diese Kosten fallen unabhängig von einer
tatsächlichen Nutzung der Plattform an. Die Gebuhr ist bei einmaliger Bezahlung sofort, bei monatlicher Bezahlung
spätestens am 5. eines jeden Monats fällig und das Mitglied haftet fur den ordnungsgemäߧen und rechtzeitigen
Zahlungseingang. Sollte der jährliche Betrag nicht binnen 7 Tagen ab Registrierung bei TATTOOMODELS.AT
einlangen, wird die Mitgliedschaft nicht freigeschaltet und TATTOOMODELS.AT behält sich vor, einen
diesbezuglichen Bearbeitungsaufwand in der Höhe von 20 % des jährlichen Mitgliedsbeitrages in Rechnung zu stellen.
Eine kostenlose Kundigung ist 2 Wochen ab Vertragsabschluss schriftlich per Mail an [email protected] oder
per Postadresse:
TATTOOMODELS . zH. Christine Zimmer . Sternäckerweg 47 . 8041 Graz (A) zu ubermitteln.
Eine Kundigung ab 2 Wochen ist bei einer einjährigen Mitgliedschaft ausgeschlossen, bei einer unbefristeten
Mitgliedschaft (monatliche Bezahlung) ist eine Kundigung mit einer dreimonatigen Kundigungsfrist jeweils zum Ende
des Monats möglich. Kundigungsschreiben werden ausschliesslich handschriftlich unterzeichnet inkl. Datumsangabe
angenommen.
3. Vertragsverhältnisse
3.1 Durch die Aufnahme/Registrierung bei TATTOOMODELS.AT entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen
TATTOOMODELS.AT und dem User fur die Dauer von 1 Jahr. Wird vom User nicht gekundigt, verlängert sich der
Vertrag um jeweils weitere zwölf Monate und kann sodann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum
Monatsletzten schriftlich gekundigt werden. Die sofortige Kundigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberuhrt,
die gilt insbesondere fur grobe Vertrags- oder Pflichtverletzung (insbesondere unberechtigter Verkauf der Bilder an
Dritte, Entgegennahme von Zahlungen oder Honorar ohne vorheriges Einverständnis seitens
TATTOOMODELS.AT, Erfullung eines Straftatbestandes (z.B. sexuelle Belästigung), wiederholtes unbefugtes
Hochladen von Bildern)
3.2 Ein eigener Werkvertrag entsteht desgleichen zwischen TATTOOMODELS.AT und Auftraggeber.
3.3 Es gilt nur der von TATTOOMODELS.AT abgeschlossene Vermittlungsvertrag zwischen Model und Auftraggeber.
Das Model ist nicht berechtigt eigene Verträge mit dem jeweiligen Auftraggebern abzuschließen. Bei zuwiderhandeln
wird eine Pönale in der Höhe von € 3.000 vereinbart. z.B. schließt uber Vermittlung das Model mit dem Auftraggeber
kunftige Vereinbarungen ab, so gilt die Pönale pro Shooting/Job/Auftrag/Buchung.
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4. BUCHUNGSBESTIMMUNGEN
4.1 Allgemeine Buchungsbestimmungen
Als User gilt derjenige, der bei TATTOOMODELS.AT angemeldet/registriert ist, soweit nicht ausdrucklich bei der
Registrierung etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Wird ein Model uber Vermittlung dieser Plattform des
Anbieters vermittelt, sorgt Anbieter fur einen ordnungsgemäßen Ablauf der Buchung. Bei Vermittlung bzw. Buchung
eines Models wird eine individuelle Modelvereinbarung zwischen Anbieter und User vereinbart.
Der Anbieter hat jedenfalls ein Zuruckbehaltungsrecht an einem allfälligen Honorar des Models, falls durch das
Verhalten des Models (Pflichtverletzungen wie z.B. zu spät zum Shooting kommen) ein vermögensrechtlicher Schaden
des Anbieters entsteht. Es wird auf die allgemeinen Verhaltensweisen in dem jeweiligen Modelvertrag hingewiesen.
4.2 Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens zwei Werktage (bis
18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch
TATTOOMODELS.AT eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt europäische
Zeitrechnung(MEZ …sterreich). Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste
Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rucken nachfolgende Optionen in
der Rangfolge auf.
4.3 Festbuchungen
Festbuchungen sind fur beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch TATTOOMODELS.AT
unverzuglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.
4.4 Folgebuchungen
Der Kunde schuldet die Provision auch fur Folgebuchungen, solange das Model sich von TATTOOMODELS.AT
vertreten lässt. Der Kunde verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung von TATTOOMODELS.AT zu
unterlassen. Nimmt der Kunde mit einem Model Kontakt auf, von dem er in irgendeiner Form (insbesondere
Homepage, Korrespondenz oder anderem Informationsmaterial) durch TATTOOMODELS.AT erfahren hat,
kommen diese AGB unmittelbar und vollinhaltlich zur Anwendung. In diesem Falle sind insbesondere die
entsprechenden Provisionen und Dienstleistungsgebuhren zur Zahlung fällig.
5. Rechte und Pflichten von TATTOOMODELS.AT, Modell, Visagisten, Stylisten,
Fotografen und Auftraggeber
5.1 TATTOOMODELS.AT und dessen Fotografen verburgen sich dem Auftraggeber gegenuber fur eine fachmännische
und sorgfältige Auswahl der jeweils in Frage kommenden Modelle nach den Anforderungen des Auftraggebers. Fur
nach diesen Maßstäben nicht vorhersehbare Mängel im Einsatz des vermittelten
Modells/Fotografen/Visagisten/Stylisten ubernimmt TATTOOMODELS.AT keine Haftung. Dafur gilt die Haftung
durch das Model/Fotografen/Visagisten/Stylisten selbst.
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1. Besteht der Auftraggeber entgegen der ausdrucklichen Warnung seitens TATTOOMODELS.AT auf bestimmten
Vertragsabschlusse oder – Umständen, so hat er das damit verbundene Risiko zu tragen (Warnpflicht – Ausschluss der
Gewährleistung oder der Haftung fur andere Leistungsstörungen). Vom Modell erhält TATTOOMODELS.AT,
wenn nicht ausdrucklich anders vereinbart wird, Verhandlungs-, Vertragsabschluss- und Inkassovollmacht. Dabei ist
fur die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen TATTOOMODELS.AT und Modell nach Tunlichkeit im Einzelfall
das Einvernehmen herzustellen. TATTOOMODELS.AT hat diesbezuglich auch gleichermaßenßen die Interessen
der Modelle und Auftraggeber in ihrer Gestion zu wahren.
5.2. Modelle, Visagisten, Stylisten, Fotografen
Das Model bzw. der Visagist, Stylist, Fotograf nimmt zur Kenntnis, dass es/er selbständig erwerbstätig ist und in
keinem dienstvertraglichen Verhältnis zu TATTOOMODELS.AT oder zum Auftraggeber steht. Die vereinnahmten
Entgelte sind vom Model, Visagisten, Stylisten, Fotografen ordnungsgemäß zu versteuern, eine Sozialversicherung
durch Auftraggeber oder TATTOOMODELS.AT erfolgt nicht. Das Model bzw. der Visagist, Stylist, Fotograf ist
verpflichtet, die individuellen Vereinbarungen mit Anbieter genauestens zu befolgen. Er ist nicht befugt sich im
Verhinderungsfall substituieren zu lassen, es sei denn das Anbieter dies ausdrucklich schriftlich genehmigt. Das Model
ist verpflichtet sein Erscheinungsbild auf das vereinbarte Niveau herzustellen (Outfit). Von TATTOOMODELS.AT
angebahnte Vermittlungen durfen nicht unbegrundet abgelehnt werden. Es ist aber im Vorhinein gegebenenfalls zu
vereinbaren, welche Vermittlungen ein Modell, bzw. der Visagist, Stylist, Fotograf nicht ubernehmen will. Die Modelle
haben die fur sie anzufertigenden Präsentationsunterlagen (wie Portefeuilles/ Fotomappen, Composites/ Sedcards
udgl.) sowie Workshops selbst zu bezahlen. Gleiches gilt fur Visagisten, Stylisten und Fotografen. Wenn nicht
ausdrucklich anders vereinbart ist, ist das Model exklusiv fur TATTOOMODELS.AT tätig. Im Falle einer Verletzung
dieser Vertragspflicht verfallen 50 % aller diesbezuglich vom Model vereinnahmten Vergutungen, zumindest jedoch
die Höhe der diesbezuglichen Vermittlungshonorare zugunsten TATTOOMODELS.AT.
5.3. Auftraggeber Der Auftraggeber verburgt sich fur die mängelfreie zur Verfugung Stellung des Aufnahme bzw.
Produktionsortes, wie mit TATTOOMODELS.AT und gegebenenfalls Modell besprochen, sowie fur adäquate und
standesgemäߧe Betreuung und Verpflegung des Modells vor Ort.
6. ARBEITSBESTIMMUNGEN
6.1 Arbeitszeit
Models können tage-, halbtage- oder stundenweise gebucht werden. Bei Tagesbuchungen beträgt die Arbeitszeit 8
Stunden, bei Halbtagesbuchungen beträgt sie 4 Stunden. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am
vereinbarten Arbeitsort zur vereinbarten Zeit. Die Zeit fur die Vorbereitung auf den Auftrag (Make up, Hairstyling,
Anprobe usw.) gilt als Arbeitszeit. Angemessene Pausen sind durch den Kunden einzuplanen. Das vereinbarte Honorar
fur eine Tages- oder Halbtagesbuchung muss auch dann ausbezahlt werden, wenn nicht die volle Zeit beansprucht
wurde. Leistet das Model Überstunden, so werden diese gemäß dem vereinbarten Stundensatz zusätzlich in Rechnung
gestellt. Angebrochene Stunden werden dabei auf die nächste halbe Stunde aufgerundet.
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6.2 Sicherheit / Risikoaufnahmen
Der Kunde verpflichtet sich, alle nutzlichen Vorkehrungen zu treffen, um Unfälle zu vermeiden, sowie das Leben und
die Gesundheit des Models zu schutzen. Er verpflichtet sich, die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie alle
maßgeblichen Richtlinien einzuhalten. Bei besonders risikoreichen Einsätzen hat der Kunde eine entsprechende
Risiko-Versicherung fur das Model abzuschließen§en. Hat der Kunde TATTOOMODELS.AT bei der Buchung das
einzugehende Risiko nicht ausdrucklich mitgeteilt, ist das Model berechtigt seine Leistung zu verweigern. In diesem
Falle wird ein Ausfallhonorar von 75 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
7. REKLAMATIONEN / HAFTUNG
Gultig fur Buchungen von Agenturen/Auftraggebern sowie fur Leistungen im Rahmen des „Tattomodels-Shooting
(Testshooting)“.
7.1 Unfall / Krankheit / Nichterscheinen des Models Bei Nichterscheinen oder Verspätung des Models infolge
höherer Gewalt sind weder TATTOOMODELS.AT noch das Model haftbar. Ist ein Model wegen Krankheit oder
Unfall verhindert, muss es unverzuglich TATTOOMODELS.AT benachrichtigen. Der entsprechende Nachweis der
Krankheit/des Unfalls muss dem Kunden und TATTOOMODELS.AT schriftlich erbracht werden (Arztzeugnis).
Versäumt es das Model, die Agentur unverzuglich zu benachrichtigen oder kann es den Nachweis seines Fernbleibens
nicht erbringen, hat es fur den Schaden aufzukommen. TATTOOMODELS.AT behält sich das Recht vor, das
ausgefallene Model durch ein anderes, gleichwertiges Model zu ersetzen. Bei nicht schuldhafter Verspätung des
Fotomodells (Autounfall Dritter, Bahnunfall, Flugabsage, Stau, Streik, höhere Gewalt allgemein, usw.) ist die
ordnungsgemäße Erfullung des Auftrages durch Dritte behindert (z.B. zu spät kommen) oder zur Gänze nicht möglich,
kann das Model sowie TATTOOMODELS.AT deswegen nicht zur Rechenschaft herangezogen werden, sofern die
Begrundung durch glaubhafte Hindernisnachweise belegt werden.
7.2 Verspätung / Nichterscheinen des Models
Bei schuldhafter Verspätung des Models (verschlafen, verpasster Zug oder Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend
länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model
seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf Grundlage des Stundenhonorarsatzes. Das Nichterscheinen eines Models
ist der Agentur unverzuglich zu melden, um durch die Beistellung eines Ersatzmodels den Schaden zu minimieren.
Kann das Modell aus eigenem Verschulden oder aus Umständen, die seiner Sphäre zuzurechnen sind (z.B.:
Unerreichbarkeit, nicht Einhaltung vereinbarter Termine, unqualifiziertes Auftreten, optische Veränderungen) hat es
fur sämtliche aus der Verspätung oder Nichterscheinen resultierenden Kosten (insbesondere fur Visagisten, Stylisten,
Fotografen) aufzukommen. TATTOOMODELS.AT kann nicht haftbar gemacht werden.
7.3 Reklamation
Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend TATTOOMODELS.AT zu informieren und die Reklamationsgrunde
darzulegen. Es sind geeignete Beweismittel zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Fotomodell
ausdrucklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Fur Hairstyling, Styling und Make-up ist das Fotomodell nicht
verantwortlich. Bei Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht fur dieses
Fotomodell einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Fotomodell dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als
Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.
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8. NUTZUNG U. WIEDERGABERECHTE
8.1. Nutzung der auf der Plattform bereitgestellten Fotografien und Filme
Dem Model ist bekannt, dass ein etwaiges Recht am eigenen Bild auf den eingesandten Fotografien und Filmen
(Fotografien) kein Recht begrundet, diese Bilder im Profil zu nutzen. Das Model versichert, selbst auf den abgebildeten
Fotografien zu sehen zu sein. Sind andere Personen abgebildet, garantiert das Model, dass es die entsprechenden
Rechte zur Nutzung im Angebot innehat. Das Model garantiert ferner, vom Fotografen das Rechte eingeräumt
bekommen zu haben, die Fotografien im Angebot zu nutzen, vor allem das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung.
Das Model verpflichtet sich, TATTOOMODELS.AT von jeglichen Anspruchen Dritter freizustellen, die diese gegen
TATTOOMODELS.AT aus vom Model zu vertretenden Grunden geltend machen, sowie sämtliche Kosten von
TATTOOMODELS.AT zur Abwehr dieser Anspruche zu ubernehmen. Außerdem ist das Model verpflichtet,
TATTOOMODELS.AT bei der Verteidigung gegen solche Anspruche durch Abgabe von erforderlichen Erklärungen
und Übergabe von Informationen zu unterstutzen. Gleiches gilt fur Fotografen, Visagisten und Stylisten, die
versichern, dass sie die entsprechenden Rechte zur Nutzung der Bilder haben, vor allem das Recht auf öffentliche
Zugänglichmachung und sich verpflichten, TATTOOMODELS.AT von jeglichen Anspruchen Dritter freizustellen,
die diese gegen TATTOOMODELS.AT aus von ihnen zu vertretenden Grunden geltend machen, sowie sämtliche
Kosten von TATTOOMODELS.AT zur Abwehr dieser Anspruche zu ubernehmen sowie TATTOOMODELS.AT
bei der Verteidigung gegen solche Anspruche durch Abgabe von erforderlichen Erklärungen und Übergabe von
Informationen zu unterstutzen.
8.2. Nutzung der erstellten Fotografien und Filme
Soweit nicht ausdrucklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Model-Honorar die Nutzungsrechte an
den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb eines Landes fur das vereinbarte Produkt,
den vereinbarten Verwendungszweck und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Wenn nicht anders vereinbart,
beginnt die Jahresfrist mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen. Jede
weitergehende Nutzung, sei es fur weitere Länder oder Jahre, insbesondere fur Poster, Plakate, Verpackungen,
Displays, Videos, Flyer, Broschuren, Kataloge, PR-Material, Internet und alle grafischen und alle digitalen Medien,
sowie jede Nutzung des Modellnamens, bedarf einer ausdrucklichen schriftlichen Einwilligung seitens
TATTOOMODELS.AT. Es besteht kein Anrecht auf Exklusivität des Models ohne entsprechende schriftliche
Vereinbarung. Solange nicht alle vereinbarten Honorare und Provisionen durch den Kunden bezahlt sind, gelten die
Nutzungsrechte als nicht ubertragen. Jegliche Nutzung des Materials ist damit unzulässig. Tests und Probeaufnahmen
unhonorierter Fotos durfen nicht ungefragt veröffentlicht werden. Im Streitfalle gilt: volle Entschädigung des Models
und TATTOOMODELS.AT. Mangels anderer Vereinbarung steht dem vermittelten Modell ein auf interne
Verwendungszwecke (fur Sedcards, Headsheets udgl zur ausschließlichen eigenen Verwendung) beschränktes und
unbefristetes Werknutzungsrecht an allen vom Auftraggeber bzw. einem in seinem Auftrag tätigen Dritten hergestellten
Fotos, Filmen etc., die das vermittelte Modell betreffen, zu. Dem Model, Fotografen oder Auftraggeber (Dritten) ist es
mangels anders lautender Vereinbarung auch untersagt, irgendwelche Rechte an Fotos, Filmen und dergleichen zu
veröffentlichen und/oder gewerblichen Nutzen an andere weiterzugeben. Der Auftraggeber als Vertragspartner von
TATTOOMODELS.AT verpflichtet sich, diese Verpflichtung auf einen vertraglich an ihn gebundenen Dritten
(Fotografen) zu uberbinden. Die Rechte an durch das Model, Fotografen, Stylisten und Visagisten zur Verfugung
gestellter Fotos, bzw. alle durch TATTOOMODELS.AT angefertigter Präsentationsunterlagen (Fotos, Videos, udgl.)
des Modells durfen von TATTOOMODELS.AT uneingeschränkt (auch zeitlich) veröffentlicht, vermarktet und
genutzt werden.
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9. Honorar
9.1. Rechnungslegung aus der Modellvermittlung
Die dem Auftraggeber nach Beendigung des Einsatzes des vermittelten Modells von TATTOOMODELS.AT
ausgestellte Rechnung enthält Modellhonorar, Vermittlungsprovision, allenfalls die Verrechnung entstandener
Barauslagen und Aufwendungen (wie z.B. Reisespesen) sowie Umsatzsteuer. Fur Shootings die unsere Agentur
TATTOOMODELS.AT anbietet, muss das Modell selbst aufkommen, genauso wie bei Workshops, welche dem
Fotografen angeboten werden. Dieses Gesamthonorar kann der Auftraggeber mit schuldbefreiender Wirkung nur an
TATTOOMODELS.AT bezahlen. Allfällige davon abweichende Direktzahlungen an Modelle oder Dritte erfolgen
nicht mit schuldbefreiender Wirkung. Mangels einer abweichenden Vereinbarung ist das Gesamthonorar sofort nach
Rechnungslegung ohne Abzug (Skonto) fällig. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in der Höhe von 8
Prozent uber den Basiszinssatz. Im Falle des Verzugs hat der Auftraggeber auch allfällige Inkasso- und Anwaltsspesen
in der ublichen Höhe zu begleichen. Allenfalls sind Zahlungsmodalitäten (Barzahlung, Bankuberweisung, Zahlung
mittels Kreditkarten und Euroschecks udgl) gesondert zu vereinbaren bzw. einzuschränken. Das Honorar ist frei
vereinbart, es gibt keine verbindlichen behördlichen Tarife oder sonstigen Richtlinien.
9.2. Modellhonorar
Grundsätzlich können Modelle keine Honorarvorschusse von TATTOOMODELS.AT verlangen. Das Modell erhält
sein vereinbartes Honorar von TATTOOMODELS.AT binnen 1 Woche nach Einlangen der Zahlung des
Auftraggebers bei TATTOOMODELS.AT. Zahlt der Auftraggeber an TATTOOMODELS.AT, aus welchen
Grunden immer, nicht, so kann das Modell sich grundsätzlich nur am Auftraggeber klag- und schadlos halten. Ein
direkter Vergutungsanspruch des Modells an TATTOOMODELS.AT besteht, wenn nicht ausdrucklich anders
vereinbart wurde, nicht.
10.Leistungsstörungen
10.1 Alle Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass ein unbefugter einseitiger Rucktritt (Storno) von abgeschlossenen
Werkverträgen mangels ausdrucklicher abweichender Vereinbarung nicht möglich ist. Im Falle eines unbefugten
einerseitigen Vertragsrucktrittes durch den Auftraggeber sind TATTOOMODELS.AT die vereinbarten Entgelte
unverzuglich zu bezahlen, wobei weiterer Schadenersatz unbenommen bleibt. Ferner ist eine
verschuldensunabhängige pauschalierte Vertragsstrafe in der Höhe von 20% des vereinbarten Brutto-Entgelts
unverzuglich zu entrichten. Die Nichterfullung wesentlicher Vertragspflichten (insbesondere Zahlungsverzug) durch
einen der Vertragspartner berechtigt den oder die anderen Partner zum sofortigen Vertragsrucktritt. Au§er
Schadenersatz können die berechtigt vom Vertrag zuruckgetretenen Partner vom anderen Vertragspartner eine
pauschalierte Vertragsstrafe von 20 % des vereinbarten Brutto-Entgeltes verlangen. Fur diese pauschalierte
Vertragsstrafe gilt das richterliche Mäßigungsrecht nicht.
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10.2 Mangels abweichender Vereinbarungen gelten Modellvermittlungen als Fixgeschäft, die am vereinbarten Ort zur
vereinbarten Zeit zu erfullen sind. Es kann aber vertraglich mit TATTOOMODELS.AT eine Regelung betreffend
Termin- oder Ortsverlegung, Prolongation udgl getroffen werden. Gesonderte Bestimmungen gelten nach
Branchenusance fur so genannte Wetterbuchungen.
Abmachungen dieser Art mit dem Modell ohne Kontaktierung von TATTOOMODELS.AT sind dem Auftraggeber
untersagt.
10.3 Wird die Vertragserfullung durch Umstände höherer Gewalt unmöglich, so bleibt der Vertrag nach Möglichkeit
aufrecht und sind entsprechende Ersatztermine udgl zu vereinbaren. Maßstab dafur ist die Zumutbarkeit fur die
Beteiligten unter einem hohen Sorgfaltsmaßstab. Andernfalls trägt jeder der Beteiligten das Risiko in der Sphäre. Fur
den Fall höherer Gewalt ist jeglicher Schadenersatz oder eine Konventionalstrafe ausgeschlossen. Als unverschuldete
Elementar-Ereignisse (Sturm, Blitzschlag, Lawinenabgang, Hochwasser, Erdbeben, Krieg, Feuer, Seuchen, sonstige
allgemeine oder größeren Katastrophen) sowie Fälle eines allgemeinen, von den Vertragsparteien in keiner Weise
beeinflussbaren Notstandes wie Streik, Straßenblockaden udgl. Kein Fall höherer Gewalt ist insbesondere ein starkes
Verkehrsaufkommen.
10.4 Analoges gilt im Falle der objektiven nachträglichen Unmöglichkeit der Leistung (aufgrund von Krankheit, Unfall
udgl). Auf Verlangen von TATTOOMODELS.AT hat der Vertragspartner eine entsprechende ärztliche Bestätigung
vorzulegen.
10.5 Alle in diesen Vertragsbedingungen erwähnten Vertragsstrafen (Konventionalstrafen) sind als „Mindestersatz“ zu
verstehen. Im Rahmen der unternehmensrechtlichen Bestimmungen kann ein tatsächlich ubersteigender Schaden
zusätzlich geltend gemacht werden.
11.Schlussbestimmungen, sonstige Vertragsbestimmungen und Nebenabreden
11.1 Nebenabreden sind in jedem Fall schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt auch fur die Nebenabrede des Abgehens von der
Schriftform.
11.2 Gerichtsstand und Erfullungsort ist Graz. Die Verträge unterliegen in jedem Fall österreichischem Recht.
11.3 Die Rechte an durch das Model zur Verfugung gestellter Fotos, bzw. alle durch TATTOOMODELS.AT angefertigter
Präsentations-Unterlagen (Fotos, Videos, udgl.) des Modells durfen von TATTOOMODELS.AT uneingeschränkt
(auch zeitlich) veröffentlicht, vermarktet und genutzt werden.
11.4 TATTOOMODELS.AT behält sich das Recht vor, diese AGB während der Vertragsdauer zu ändern oder neu zu
fassen. Das Model wird uber Änderungen der Teilnahmebedingungen per Email hingewiesen. Das Model kann gegen
die Änderung innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben; geht innerhalb dieser Frist kein Widerspruch ein, werden
die Änderungen Vertragsbestandteil. Gleiches gilt fur eine Änderung des Vertragspartners des Models
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11.5 Fur den Fall der Anwendbarkeit des Konsumentenschutzgesetzes wird gemäß § 3 KSchG belehrt wie folgt:
§3 (1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer fur seine geschäftlichen Zwecke
dauernd benutzten Räumen noch bei einem von diesem dafur auf einer Messe oder einem Markt benutzten Stand
abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurucktreten. Dieser Rucktritt kann bis zum
Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung
einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags
notwendigen Angaben sowie eine Belehrung uber das Rucktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, fruhestens jedoch
mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anlässlich der
Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen.
(2) Das Rucktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den
Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch
persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer fur seine geschäftlichen Zwecke
benutzten Räume gebracht hat.
(3) Das Rucktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung
dieses Vertrages angebahnt hat,
2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten
vorangegangen sind oder
3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie ublicherweise von
Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 15 Euro, oder wenn
das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 45 Euro
nicht ubersteigt.
(4) Der Rucktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genugt, wenn der Verbraucher ein
Schriftstuck, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers enthält, dem Unternehmer oder dessen
Beauftragten, der an den Vertragshandlungen (Anm.: richtig: Vertragsverhandlungen) mitgewirkt hat, mit einem
Vermerk zuruckstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des
Vertrages ablehnt. Es genugt, wenn die Erklärung innerhalb des im Abs. 1 genannten Zeitraumes abgesendet wird.
(5) Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurucktreten, wenn der Unternehmer
gegen die gewerberechtlichen Regelungen uber das Sammeln und die Entgegennahme von Dienstleistungen uber das
Aufsuchen von Privatpersonen sowie Werbeveranstaltungen oder uber die Entgegennahme von Bestellungen auf
Waren (§§ 54, 57 und 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des Abs. 1 und 4 sind auch auf dieses
Rucktrittsrecht anzuwenden. Es steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 zu.
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12.Profile
Eingerichtete Profile der jeweiligen User:
1. Mit erfolgreicher Registrierung wird der Kunde Mitglied in der Community und erhält ein eigenes persönliches Profil
(nachfolgend „Profil“).
2. Anbieter ist nicht verantwortlich fur die durch den Nutzer erfolgende Gestaltung des Profils und einen etwaigen Missbrauch
der durch den Nutzer in das Profil eingestellten Informationen oder durch ihn gegenuber Dritten preisgegebenen
Informationen.
3. Anbieter behält sich vor, die Community zu ändern/umzustellen. Ferner behält sich Anbieter vor, die Community unter
Einhaltung einer Ankundigungsfrist von 4 Wochen zu schließen. Eine Individualkundigung ist bei Schließung der Seite
nicht erforderlich.
4. Die Nutzung einiger weiterer Leistungen von Anbieter bedarf jeweils zusätzlicher individueller Vertragsabschlusse
(Lieferbedingungen im Shopbereich; Model/Fotografvereinbarungen).
5. Die Mitgliedschaft kann vom Anbieter jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einer Woche ohne Angaben von Grunden
schriftlich oder durch E-Mail oder durch Benachrichtigung in der Community gekundigt werden.
6. Sowohl dem Anbieter als auch dem Nutzer bleibt das Recht zur au§außerordentlichen Kundigung aus wichtigem Grund
vorbehalten.
7. Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Nutzer und der Anbieter ist
berechtigt sämtliche von dem Nutzer eingestellte Daten unwiderruflich zu löschen.
8. Bei schwerwiegenden Verstößen von dem Nutzer obliegenden Pflichten ist Anbieter berechtigt das Profil oder einzelne
Leistungen von Anbieter zu sperren. uber den Grund der Sperrung wird der Nutzer jeweils informiert. Die Sperrung wird
aufgehoben, wenn die Pflichtverletzung behoben ist und der Nutzer die Unterlassung kunftiger Pflichtverletzungen
versichert hat.
9. Nur diejenige Person, welche das Profil erstellt hat, ist berechtigt das Profil zu nutzen. Eine Weiterubertragung des Profils
auf Dritte durch den Nutzer ist unzulässig.
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