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AGBs der MD Hardware & Service GmbH für Internetprodukte Im Folgenden wird die MD Hardware & Service GmbH mit "Provider" bezeichnet und Leistungen über Internet - Dienstleistung einfach "Leistungen" genannt. Die Leistungen beziehen sich auf Providerdienstleistungen unseren Kunden gegenüber. 1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN Diese AGB gelten für alle Verträge, die der Provider über Leistungen nach den vereinbarten Provider-Leistungstarifen im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Zugangs zum Internet (Provider-Leistungen) abschließt. Soweit der Provider im Zusammenhang mit diesen Leistungen Hard- oder Software oder sonstige Waren an den Kunden liefert oder sonstige Werk- oder Dienstleistungen erbringt, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für solche Leistungen. 2. VERTRAGSSCHLUSS UND VERTRAGSINHALT 2.1. Der Umfang der Leistungen des Providers und die vom Kunden dafür zu zahlende Vergütung sowie erforderlichenfalls sonstige Konditionen werden in einem Einzelvertrag zwischen dem Provider und dem Kunden festgelegt. Soweit der Einzelvertrag auf Tarifinformationen mit dem vereinbarten Leistungstarif verweist, sind die dort wiedergegebenen Konditionen Bestandteil des Vertrages. 2.2. Während der Vertragszeit gewährt der Provider dem Kunden den Zugang zum Internet und je nach Leistungspaket den Zugriff auf einen Electronic-Mail-Service. Die Leistungen des Providers ergeben sich im Einzelnen aus den vom Provider unter seiner Adresse im Internet veröffentlichten Informationsseiten. Der Provider unterhält eine Anwahlstation (Point of Presence) mit direktem Anschluss zum Internet. Die Verbindungstechnologie und die Verbindungsparameter, wie insbesondere die Telefonnummer, sowie der Standort können von Zeit zu Zeit wechseln, worüber der Provider den Kunden rechtzeitig informieren wird. Der Kunde erhält einen Benutzernamen (Login-Kennung) und ein Passwort, die dem Kunden den Zugang zur Anwahlstation gewähren. Für die Geheimhaltung der Kombination aus Benutzername und Passwort ist der Kunde selbst verantwortlich. 2.3. Soweit das beauftragte Einwahl-Produkt die Bereitstellung fester, öffentlicher IP-Adressen beinhaltet, kann der Provider diese nur so lange gewähren, wie dies vom RIPE, Amsterdam für Einwahlverbindungen zum Internet nicht untersagt wird. Der Provider behält sich eine Änderung der zugewiesenen IP-Adresse(n) während der Vertragslaufzeit vor und wird den Kunden in diesem Fall rechtzeitig informieren. Die IP-Adressen bleiben Eigentum des Providers oder seiner Vorlieferanten. Die Übernahme von Adressräumen früherer Provider des Kunden kann nicht gewährleistet werden. 2.4. Der Provider-Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde ein unterzeichnetes Vertragsexemplar übersendet (auch per Fax) und der Provider den Internet-Zugang für den Kunden einrichtet oder dem Kunden die Annahme des Vertrages in sonstiger Weise bestätigt. 3. PREISE UND ZAHLUNG 3.1. Der Provider berechnet dem Kunden als Entgelt für seine Leistungen Vergütungen, die sich aus den vom Provider unter seiner Adresse im Internet veröffentlichten Informationsseiten ergeben. Die bei Vertragsabschluss geltende Höhe des Entgelts ist im Einzelvertrag festgelegt. 3.2. Der Provider rechnet über die laufenden Entgelte jährlich ab. 3.3. Die Rechnungen des Providers sind sofort und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. 3.4. Soweit laufende Entgelte durch die Festlegung eines bestimmten Nutzungsumfangs (z. B. MB Transferleistung oder Speicherkapazität) bestimmt werden, ermäßigen sich die Gebühren nicht, wenn der Kunde den Nutzungsumfang nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt. Überschreitet der Kunde den vereinbarten Nutzungsumfang, so berechnet der Provider zum nächstfälligen Abrechnungstermin die Zusatzentgelte gemäß Leistungstarif. 3.5. Der Kunde kann gegen Ansprüche des Providers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 4. ÄNDERUNGEN DES LEISTUNGSANGEBOTES UND TARIFWECHSEL 4.1. Der Provider bietet Art und Umfang der Leistung auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internet und der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internet an. Er wird sich bemühen, dem Kunden bei der Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten im Internet auch diese, gegebenenfalls auf getrennter vertraglicher Grundlage, zur Verfügung zu stellen, ist jedoch rechtlich hierzu nicht verpflichtet.

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Page 1: agbs_internetprodukte

AGBs der MD Hardware & Service GmbH für Internetprodukte

Im Folgenden wird die MD Hardware & Service GmbH mit "Provider" bezeichnet und Leistungen über Internet - Dienstleistung einfach "Leistungen" genannt.

Die Leistungen beziehen sich auf Providerdienstleistungen unseren Kunden gegenüber.

1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN

Diese AGB gelten für alle Verträge, die der Provider über Leistungen nach den vereinbarten Provider-Leistungstarifen im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Zugangs zum Internet (Provider-Leistungen) abschließt. Soweit der Provider im Zusammenhang mit diesen Leistungen Hard- oder Software oder sonstige Waren an den Kunden liefert oder sonstige Werk- oder Dienstleistungen erbringt, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für solche Leistungen.

2. VERTRAGSSCHLUSS UND VERTRAGSINHALT

2.1. Der Umfang der Leistungen des Providers und die vom Kunden dafür zu zahlende Vergütung sowie erforderlichenfalls sonstige Konditionen werden in einem Einzelvertrag zwischen dem Provider und dem Kunden festgelegt. Soweit der Einzelvertrag auf Tarifinformationen mit dem vereinbarten Leistungstarif verweist, sind die dort wiedergegebenen Konditionen Bestandteil des Vertrages.

2.2. Während der Vertragszeit gewährt der Provider dem Kunden den Zugang zum Internet und je nach Leistungspaket den Zugriff auf einen Electronic-Mail-Service. Die Leistungen des Providers ergeben sich im Einzelnen aus den vom Provider unter seiner Adresse im Internet veröffentlichten Informationsseiten. Der Provider unterhält eine Anwahlstation (Point of Presence) mit direktem Anschluss zum Internet. Die Verbindungstechnologie und die Verbindungsparameter, wie insbesondere die Telefonnummer, sowie der Standort können von Zeit zu Zeit wechseln, worüber der Provider den Kunden rechtzeitig informieren wird. Der Kunde erhält einen Benutzernamen (Login-Kennung) und ein Passwort, die dem Kunden den Zugang zur Anwahlstation gewähren. Für die Geheimhaltung der Kombination aus Benutzername und Passwort ist der Kunde selbst verantwortlich.

2.3. Soweit das beauftragte Einwahl-Produkt die Bereitstellung fester, öffentlicher IP-Adressen beinhaltet, kann der Provider diese nur so lange gewähren, wie dies vom RIPE, Amsterdam für Einwahlverbindungen zum Internet nicht untersagt wird. Der Provider behält sich eine Änderung der zugewiesenen IP-Adresse(n) während der Vertragslaufzeit vor und wird den Kunden in diesem Fall rechtzeitig informieren. Die IP-Adressen bleiben Eigentum des Providers oder seiner Vorlieferanten. Die Übernahme von Adressräumen früherer Provider des Kunden kann nicht gewährleistet werden.

2.4. Der Provider-Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde ein unterzeichnetes Vertragsexemplar übersendet (auch per Fax) und der Provider den Internet-Zugang für den Kunden einrichtet oder dem Kunden die Annahme des Vertrages in sonstiger Weise bestätigt.

3. PREISE UND ZAHLUNG

3.1. Der Provider berechnet dem Kunden als Entgelt für seine Leistungen Vergütungen, die sich aus den vom Provider unter seiner Adresse im Internet veröffentlichten Informationsseiten ergeben. Die bei Vertragsabschluss geltende Höhe des Entgelts ist im Einzelvertrag festgelegt.

3.2. Der Provider rechnet über die laufenden Entgelte jährlich ab.

3.3. Die Rechnungen des Providers sind sofort und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

3.4. Soweit laufende Entgelte durch die Festlegung eines bestimmten Nutzungsumfangs (z. B. MB Transferleistung oder Speicherkapazität) bestimmt werden, ermäßigen sich die Gebühren nicht, wenn der Kunde den Nutzungsumfang nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt. Überschreitet der Kunde den vereinbarten Nutzungsumfang, so berechnet der Provider zum nächstfälligen Abrechnungstermin die Zusatzentgelte gemäß Leistungstarif.

3.5. Der Kunde kann gegen Ansprüche des Providers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. ÄNDERUNGEN DES LEISTUNGSANGEBOTES UND TARIFWECHSEL

4.1. Der Provider bietet Art und Umfang der Leistung auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internet und der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internet an. Er wird sich bemühen, dem Kunden bei der Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten im Internet auch diese, gegebenenfalls auf getrennter vertraglicher Grundlage, zur Verfügung zu stellen, ist jedoch rechtlich hierzu nicht verpflichtet.

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4.2. Ändern sich die in Absatz 4.1. genannten Rahmenbedingungen und wird dem Provider dadurch die Zurverfügungstellung der vertragsgemäßen Leistungen wesentlich erschwert, kann er angebotene Dienste ändern oder einstellen oder bislang vergütungsfrei zur Verfügung gestellte Dienste nur gegen weiteres Entgelt weiter anbieten.

4.3. Der Provider hat das Recht, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Vorankündigungsfrist von zwei Wochen die Gebühren und Leistungsinhalte vereinbarter Leistungstarife veränderten Gegebenheiten (erhöhte Personal-, Sachkosten oder erhöhte Kosten, die der Provider zur Erbringung seiner Leistung an Dritte zahlen muss oder veränderte technische Gegebenheiten etc.) anzupassen (Tarifänderung). Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Bedingungen fortführen, so hat er das Recht, ihn mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt außerordentlich und schriftlich zu kündigen. Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen.

4.4. Der Provider ist bereit, den Vertrag jeweils zum Beginn eines Kalenderjahres auf einen Leistungstarif mit höherem Leistungsumfang umzustellen (Tarifwechsel), wenn der Kunde dies bis zum 15. des Vormonats schriftlich beim Provider beantragt.

5. VERANTWORTUNGSBEREICH DES PROVIDERS; LEISTUNGSSTÖRUNGEN

5.1. Dem Kunden ist bekannt, dass die Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet von den unter Absatz 4.1. genannten Rahmenbedingungen und weiteren Umständen – z. B. den Verhältnissen auf nachgelagerten Datenleitungen – abhängt, auf die der Provider keinen Einfluss hat und für die er keine Verantwortung trägt.

5.2. Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Provider nicht zu vertreten hat und die seine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – insbesondere Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber – lassen den Vergütungsanspruch des Providers unberührt. Liegt eine nicht nur unerhebliche Behinderung über einen nicht unwesentlichen Zeitraum (mindestens eine Woche) vor, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einer Woche zum Kalendermonatsende außerordentlich zu kündigen. Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen.

5.3. Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Umstände gestört, die im Verantwortungsbereich des Providers liegen, so wird der Kunde dies gegenüber dem Provider schriftlich rügen. Der Provider wird fehlerhafte Leistungen wiederholen. Erbringt der Provider seine Leistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht ordnungsgemäß, so hat der Kunde das Recht, die laufenden Gebühren für Provider-Leistungen für den Zeitraum und in dem Umfang angemessen zu mindern, in dem der Provider diese Leistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht vertragsgemäß erbracht hat. Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass der Kunde dem Provider schriftlich eine Nachfrist von mindestens einer Woche zur Erbringung vertragsgerechter Leistungen gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Für Schadensersatzhaftung des Providers gilt Absatz 9.

6. HÖHERE GEWALT

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Provider die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Telekom etc.), auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragsnehmern des Providers oder deren Unterlieferanten, Unterauftragsnehmern bzw. bei den vom Provider autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern (POPs) eintreten, hat der Provider auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Provider, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

7. VERANTWORTUNGSBEREICH DES KUNDEN

7.1. Die notwendige technische Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP-Protokoll, Browser, Modem, Telekommunikation, internes Netzwerk etc.) für die Teilnahme im Internet bis zu dem bei dem Provider bereitgestellten Einwahlknoten stellt der Kunde auf eigene Kosten für die Dauer des Vertrages in funktionsfähigem Zustand bei, sofern diese nicht vom Provider gestellt wird.

7.2. Der Kunde überlässt dem Provider alle für die Registrierung als Teilnehmer an den vertragsgemäßen Leistungen erforderlichen Angaben. Er ist dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Adressen-Bezeichnungen (Domain, E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen Rechte Dritter verstoßen.

7.3. Der Kunde überprüft im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen. Er wird dem Provider erkennbare Mängel und Störungen unverzüglich mitteilen.

8. PFLICHTEN DES KUNDEN IM INTERNET

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zum Internet nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt insbesondere folgende Pflichten des Kunden ein: a) Der Kunde stellt sicher, dass durch von ihm in das Internet eingespeiste Daten nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte Dritter und die Verletzung von Schutzrechten, insbesondere Urheberrechten Dritter, verstoßen wird. Der Kunde unterlässt die Einspeisung von Daten mit sittenwidrigem Inhalt. b) Der Kunde ist verpflichtet, eine übermäßige Belastung der Netze durch unsachgemäße Verbreitung von Daten zu

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unterlassen. c) Der Kunde stellt sicher, dass seine auf dem Server des Providers eingesetzten Skripts und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, die geeignet sind, die Leistungserbringung durch den Provider zu stören. d) Es obliegt dem Kunden, eigenverantwortlich sein für das Internet bestimmtes Informationsangebot ordnungsgemäß zu erstellen und einzurichten.

8.2. Im Fall eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen gemäß Absatz 7.1. ist der Provider berechtigt, nach seiner Wahl den Internet-Zugang ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen und/oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

8.3. Der Kunde hat dem Provider den aus solchen Pflichtverletzungen resultierenden Schaden zu ersetzen. Der Kunde stellt den Provider von allen Nachteilen frei, die dem Provider durch seine Inanspruchnahme durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden entstehen können.

9. URHEBERRECHTE, DATENSCHUTZ

9.1. Für den Fall, dass der Kunde Inhalte in das Internet einspeist oder im Rahmen von E-Mails versendet, an denen ihm Urheberrechte oder Nutzungsrechte zustehen, ist der Provider für die Dauer des Vertrages zu denjenigen Vervielfältigungshandlungen berechtigt, die er durchführen muss, um seine vertragliche geschuldeten Leistungen, wie z. B. Datentransport zu erbringen.

9.2. Der Provider weist den Kunden darauf hin, dass Daten, zu denen der Kunde im Rahmen der vom Provider verschafften Nutzungsmöglichkeit im Internet-Zugang erlangt, urheberrechtlich geschützt sein können. Es besteht daher die Möglichkeit, dass sich der Kunde durch Kopieren, Bearbeiten und/oder Weiterverbreiten dieser Daten gegenüber dem Rechtsinhaber schadensersatzpflichtig und strafbar machen kann. Es obliegt dem Kunden, sich jeweils darüber zu vergewissern, ob fremde Daten schutzrechtsfrei sind. Der Provider haftet nicht für rechtswidrige fremde Inhalte, zu denen er mit seiner Leistung lediglich den Zugang verschafft hat.

9.3. Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm im Rahmen dieses Vertrages in das Netz eingebrachten Daten keine Rechte Dritter verletzen. Sollte der Provider von Dritten wegen derartiger Rechtsverletzungen des Kunden, insbesondere Urheberrechtsverletzungen, in Anspruch genommen werden, so hat ihn der Kunde von solchen Ansprüchen freizustellen.

9.4. Der Provider weist den Kunden darauf hin, dass unverschlüsselt im Internet preisgegebene Daten – auch wenn dies per E-Mail erfolgt – von Dritten mitgelesen werden können. Der Provider hat technisch hierauf keinen Einfluss. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, die von ihm in das Internet eingebrachten Daten durch Verschlüsselung oder in sonstiger Weise gegen Missbrauch zu schützen. Der Provider ist gegenüber dem Kunden nicht verpflichtet, technische oder rechtliche Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu treffen.

9.5. Der Provider hält die Regeln des Datenschutzes ein und steht dafür ein, dass alle Personen, die mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten. Der Provider weist den Kunden darauf hin, dass es aufgrund der Struktur des Internets möglich ist, dass die Regeln des Datenschutzes von anderen, nicht im Verantwortungsbereich des Providers liegenden Personen oder Institutionen nicht beachtet werden. Ebenso ist es möglich, dass eine Nachricht, die aufgrund ihrer Adressierung den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes nicht verlassen sollte, trotzdem diesen Bereich verlässt. Der Provider wird seine Mitarbeiter in der erforderlichen Form auf die Einhaltung des datenschutzrechtlichen Datengeheimnisses verpflichten.

10. HAFTUNG

10.1. Der Provider haftet für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen. Er haftet auch für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben, jedoch nur, soweit diese Schäden vorhersehbar sind. Dies gilt auch für ein Verschulden seines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters.

10.2. Der Provider haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass er deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

10.3 Der Provider haftet nicht für Aufwendungen, die sich beim Kunden aufgrund von nötig gewordenen Änderungen von Telekommunikationsparametern (wie z. B. Einwahlrufnummern) ergeben.

10.4 Die Schadensersatzhaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Personenschäden und im Falle von Arglist bleibt unberührt.

11. KÜNDIGUNG

Sofern im Providervertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Regelungen:

11.1. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner zum Schluss eines jeden Jahres kündbar. Ist eine feste Vertragsdauer vereinbart, ist der Vertrag während dieser Zeit (von der Kündigung aus wichtigem Grund abgesehen) nicht kündbar. Die Kündigung muss dem Vertragspartner mindestens 14 Tage vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen.

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11.2. Das Recht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Provider ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug gerät.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

12.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2. Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Einhaltung der Schriftform ist die Form der E-Mail nicht ausreichend.

12.3. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Emden Gerichtsstand; der Provider ist jedoch berechtigt, den Kunden auch am Gericht seines Sitzes zu verklagen. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist der Geschäftssitz des Providers Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

12.4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich erreicht. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke.