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1 „Gestaltung schulischer Übergänge“ Handreichung des Staatlichen Schulamtes Schmalkalden November 2008

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„Gestaltung schulischer Übergänge“

Handreichung des Staatlichen Schulamtes Schmalkalden November 2008

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Einleitung: Gestaltung schulischer Übergänge Von der Kindertagesstätte über die Schule bis zum Beruf und zum Studium – es gibt im Leben der Kinder und Jugendlichen eine Reihe von Übergängen. Übergänge, die die Laufbahn der Kinder fördern können, ihnen gute Startbedingungen geben können, die aber auch zu Brüchen in der (Lern)Biographie der Kinder und Jugendlichen führen können. Kinder sind motiviert und freuen sich auf den Kindergarten, auf die Schule, auf das Neue. Das darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Neues auch mit Unsicherheiten verbunden sein kann. Die erfolgreiche Bewältigung des jeweiligen Übergangs fördert wichtige Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen. An erster Stelle stehen hier Eltern in ihrer Verantwortung. Aber einen ganz entscheidenden Beitrag zum Gelingen der Übergänge kann und muss durch professionelles Handeln von Pädagogen geleistet werden. Um die zu einem großen Teil sehr guten Erfahrungen von Schulen auf eine solide Basis zu stellen, haben alle Schulen im Bereich des Staatlichen Schulamtes Schmalkalden in einer breit angelegten Tagung am 1. März 2008 ihre Erfahrungen zusammengetragen und mit Partnern aus Kindertagesstätten, Hochschulen, Kammern und dem Arbeitsamt sowie Elternvertretern und Schülern Bedingungen formuliert, die „Übergänge“ optimaler gelingen lassen. Das vorliegende Material ist das Ergebnis intensiver Arbeit der Arbeitsgruppen, die auch noch nach der Tagung die Thematik berieten. Es soll allen an den Übergängen beteiligten Pädagogen Anregung geben, wie sie ihre Arbeit noch besser auf die unmittelbaren Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen abstimmen können. Einen großen Raum bei der Erarbeitung des Materials nahm die gegenseitig notwendige, ja unabdingbare Information der beteiligten Personen ein. Was lernen Kinder in der Grundschule? Mit welchen Methoden werden sie unterrichtet? Woran kann der Lehrer der Regelschule und des Gymnasiums anknüpfen, woran nicht? Mit welchen Voraussetzungen verlassen Jugendliche heutzutage die Regelschule, die unterschiedlichen Bildungsgänge der Förderschulen sowie das Gymnasium und mit welchen Fähigkeiten eben (noch) nicht oder nicht mehr? Wie lassen sich Rückmeldungen an die „abgebende“ Einrichtung gut organisieren, damit auch die dortige Arbeit den Bedürfnissen der „aufnehmenden“ Einrichtung angepasst werden kann? Hier müssen sich die jeweiligen Einrichtungen gegenseitig gründlich informieren, müssen Kooperationsbeziehungen zwischen den pädagogischen und beruflichen Einrichtungen geschaffen, ausgebaut oder erhalten werden. Diese Beziehungen effektiv zu gestalten, sie transparent zu beschreiben und als gute Beispiele allen Partnern zur Verfügung zu stellen, ist die vornehmliche Aufgabe dieser Handreichung. Ihr Wert wird daran zu messen sein, wie es uns allen gelingt, die vorhandenen guten Erfahrungen von Kindertagesstätten, Schulen und weiterführenden Einrichtungen zu vernetzen, wie es gelingt, positive Erfahrungen auf andere Einrichtungen zu übertragen. Wir gehen davon aus, dass sich jeder Leser an den ihn betreffenden Stellen wiederfindet, sich bestätigt fühlen kann, aber auch für seine weiteren Planungen von pädagogischen Prozessen Anregungen findet. All denjenigen, die am Zustandekommen dieser Handreichung beteiligt waren, sei an dieser Stelle ganz herzlich gedankt. Barbara Haase Staatliches Schulamt Schmalkalden Arbeitsbereich Qualitätsentwicklung

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Inhalt: 0. Einleitung 1. Übergang Kindertagesstätte–Grundschule/Förderschule 1.1 Ausgangslage 1.2. Gesetzliche Grundlagen 1.3. Schwerpunkte und Maßnahmen 1.4. Zeitschiene 2. Übergang Grundschule-Förderschule 2.1. Ausgangslage 2.2. Gesetzliche Grundlagen 2.3. Schematische übersicht über den Ablauf des Verfahrens 2.4. Zeitschiene 3. Übergang Grundschule-Regelschule/Gymnasium 3.1. Ausgangslage 3.2. Gesetzliche Grundlagen 3.3. Schwerpunkte und Maßnahmen 3.4. Zeitschiene (über zwei Schuljahre) 3.5. Formulare, Anregungen und Beispiele 4. Übergang Gymnasium-Regelschule 4.1. Ausgangslage 4.2. Gesetzliche Grundlagen 4.3. Schwerpunkte und Maßnahmen 5. Übergang Förderschule-Berufliche Bildungseinrichtungen 5.1. Ausgangslage und gesetzliche Grundlagen 5.2.1. Übergang aus dem Bildungsgang Regelschule und dem Bildungsgang Lernförderung in die

Berufsbildung 5.2.2. Übergang aus dem Bildungsgang individuelle Lebensbewältigung in die Berufsbildung 5.3. Zeitschiene 6. Übergang Regelschule-Berufliche Bildungseinrichtung 6.1. Ausgangslage 6.2. Gesetzliche Grundlagen 6.3. Schwerpunkte und Maßnahmen 6.4. Zeitschiene 7. Übergang Gymnasium-Studium 7.1. Ausgangslage 7.2. Schwerpunkte und Maßnahmen 8. Kontaktadressen der Projektmitglieder

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1. Übergang Kindertagesstätte–Grundschule/Förderschule 1.1 Ausgangslage

Prinzipiell steht die Frage nach dem Übergang von den Kindertageseinrichtungen zur Grundschule bzw. zur Förderschule im Mittelpunkt aller Kooperationsbemühungen. Hierbei handelt es sich nicht allein um das punktuelle Ereignis der Einschulung, sondern um einen Prozess, der bereits ca. ein Jahr vor der Einschulung beginnt und bis weit in das erste Schulbesuchsjahr hineinzudenken ist. Der Übergang ist eine Schnittstelle zwischen den Bereichen, in der Bildungs- und Entwicklungsprozesse von Kindern in unterschiedlicher Weise begleitet und befördert werden. Übergänge von einer Lebenssituation in eine neue sind für Kinder eine besondere Herausforderung und ein Entwicklungsanreiz. Dieser Wechsel stellt einen bedeutungsvollen Einschnitt mit vielen neuen strukturellen und sozialen Anforderungen dar, die nicht nur das Kind, sondern die gesamte Familie betreffen. Diese Übergangsphase ist von beiden Seiten hinsichtlich der pädagogischen Konzepte, den Bildungsangeboten, aber auch den unterschiedlichen Herangehensweisen, der gemeinsamen Elternarbeit, den Methoden der Lernbegleitung usw. gut abzustimmen. Der „Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre“ bietet für die verstärkt zu gestaltenden Kooperationsbeziehungen eine hervorragende und unerlässliche Grundlage. Die vorliegenden Empfehlungen wurden parallel zur Erarbeitung und Erprobung des inzwischen in Kraft getretenen Bildungsplans erarbeitet und stellen somit ein Arbeitsmaterial dar, das in den kommenden Monaten und Jahren immer wieder mit diesem Bildungsplan in Beziehung gesetzt werden muss. Ein gelingender Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule verlangt von den Beteiligten, insbesondere von den Pädagogen, professionelles Handeln. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach schulischer Integration von Kindern mit besonderen Bildungsbedürfnissen. Nach dem Thüringer Schulgesetz hat Gemeinsamer Unterricht Vorrang vor der Beschulung in Förderzentren. Erst nach Prüfung der Rahmenbedingungen an der wohnortnahen Grundschule kann die Unterrichtung im FÖZ erwogen werden. Im Schulamt Schmalkalden sind für diese Fragen kompetente Beraterinnen für den Gemeinsamen Unterricht tätig. Im Anhang finden Sie aktuelle Kontaktanschriften dazu.

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1.2. Gesetzliche Grundlagen

Thüringer Schulordnung ( in der Fassung vom 7. April 2004 )

Neunter Teil Aufnahme in die Schule

§ 119 Anmeldung zum Besuch der Grundschule

(1) Alle Kinder, die bis zum 1. August des folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden. Ein Kind, das am 30. Juni eines Jahres mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt. (2) In der Zeit vom 1. bis 8. Dezember eines jeden Jahres gibt der Schulleiter Ort und Zeit der Anmeldung zum Schulbesuch bekannt. Die Bekanntmachung erfolgt durch den Schulträger in ortsüblicher Weise. In Gemeinden mit mehreren Grund- und Förderschulen geschieht die Bekanntmachung für alle Schulen gemeinsam. Für jede Grundschule ist dabei der Schulbezirk anzugeben. (3) Die Eltern melden die Kinder in der Zeit vom 10. bis 20. Dezember an. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Die Eltern unterrichten den Schulleiter über eine offensichtliche oder vermutete Behinderung des Kindes. (4) Melden Eltern ihr Kind bei einer Grundschule in freier Trägerschaft an, so setzt diese davon die zuständige Grundschule bis zum 31. Dezember in Kenntnis. (5) Eltern können ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch unmittelbar bei der zuständigen Förderschule anmelden. Melden Eltern ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Grundschule an, so setzt diese davon die zuständige Förderschule bis zum 31. Dezember in Kenntnis. (6) Der Schulleiter unterrichtet bei der Anmeldung die Eltern über das Verfahren zur Feststellung der körperlichen und geistigen Entwicklung nach § 120.

§ 120 Feststellung der Entwicklung

(1) Der Schulleiter meldet dem Schulamt und dem Gesundheitsamt bis zum 15. Januar die Namen der angemeldeten Kinder und die Anschriften der Eltern. Kinder mit offensichtlichem oder vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf sind namentlich mit der Anschrift der Eltern und der Art des Förderbedarfs aufzuführen. (2) Vom Gesundheitsamt wird im Einvernehmen mit dem Schulleiter die schulärztliche Untersuchung aller angemeldeten Kinder vorgenommen. Die Eltern sind rechtzeitig vor der Untersuchung zu benachrichtigen. Sie haben das Recht, bei der Untersuchung anwesend zu sein. (3) Das Gesundheitsamt benennt bis zum 15. Mai dem Schulamt und der zuständigen Grundschule unter Angabe von Gründen die Kinder, deren Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit im Unterricht noch nicht erwarten lässt. (4) Die Grundschule führt bis zum 15. Mai für die vorzeitig zum Schulbesuch angemeldeten Kinder auf Antrag der Eltern Maßnahmen zur Feststellung der Entwicklung durch.

§121 Einschulung in die Förderschule

Für Kinder, die auch bei besonderen Hilfen in der Grundschule voraussichtlich nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können, wird das Verfahren zur Überprüfung auf

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sonderpädagogischen Förderbedarf nach § 8 des Thüringer Förderschulgesetzes vom 21. Juli 1992 (GVBl. S 356) in der jeweils geltenden Fassung eingeleitet.

Thüringer Förderschulgesetz (ThürFSG)

Vom 21.Juli 1992, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gestzes vom 21, November 2002

§1(2) Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden, soweit möglich, in der Grundschule (…) unterrichtet (gemeinsamer Unterricht). Können sie dort auch mit Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste nicht oder nicht ausreichend gefördert werden, sind sie in Förderschulen zu unterrichten, damit sie ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Schulabschlüsse erreichen können. §8(3) Ergeben sich bei einem Schüler, der eine Grundschule (…) besucht oder bei ihr angemeldet ist, Anhaltspunkte dafür, dass er infolge eines vermuteten sonderpädagogischen Förderbedarfs in diesen Schularten auch mit Unterstützung der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste nicht oder nicht ausreichend gefördert werden kann, fordert der Schulleiter nach Rücksprache mit den Eltern ein sonderpädagogisches Gutachten von der voraussichtlich zuständigen Förderschule oder den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten an. Dieses Gutachten wird den Eltern ausgehändigt und mit ihnen besprochen. (…)

Thüringer Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen …

-ThürKitaG- Vom 16. Dezember 2005

§ 16 Gesundheitsfürsorge

(2) Einmal jährlich führt der öffentliche Gesundheitsdienst mit Zustimmung der Eltern in der Tageseinrichtung eine ärztliche und eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung der Kinder durch. Die Eltern können an der Untersuchung teilnehmen; sie sind über das Ergebnis zu informieren.

Thüringer Verordnung

Über die Schulgesundheitspflege (ThürSchulgesetzpflVO)

Vom 26. September 2002

§ 4 Schulärztliche Vorsorgeuntersuchungen

(1) Die schulärztliche Schulaufnahmeuntersuchung ist Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens der Grundschulen und wird im Schuljahr vor der Einschulung durchgeführt. Die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten bei der Schulaufnahmeuntersuchung ist erforderlich. Die Untersuchung dient der Feststellung

1. der körperlichen und geistigen Entwicklung aus ärztlicher Sicht und 2. von Gesundheits- und Entwicklungsstörungen, die die Sport- beziehungsweise Schwimmtauglichkeit einschränken oder eine Teilnahme am Sportförderunterricht erforderlich machen. Das Gesundheitsamt schlägt Schüler für den Sportförderunterricht vor.

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1.3. Schwerpunkte und Maßnahmen Schwerpunkte

Maßnahmen

Zeitplan

Inhaltliche Schwerpunkte:

Zusammenarbeit Kindertagesstätte und Schule

• Unterrichtsbesuche der Kita-

Erzieherinnen in der Grundschule • regelmäßiger Erfahrungsaustausch • gemeinsame

Fortbildungsveranstaltungen: z.B.: Bildungsplan, Hirngerechte Bildung, Umgang mit Besonderheiten der Kinder

vorwiegend erstes Schulhalbjahr mindestens 3x jährlich

Vorhaben mit Kindern

• gemeinsame Kinderfeste, Sportfeste,

Wandertage • Schnuppertage an der Grundschule mit

Einbeziehen der Erstklässler • Besuche der Erstklässler in der

Kindertagesstätte • Zuckertütenfest und

Einschulungsveranstaltung gemeinsam planen und durchführen

• gemeinsame Lernorte nutzen (Sport- und Spielplätze, Werkraum, Computer…)

ganzjährig

Informationspflicht und Zusammenarbeit mit Eltern

• gemeinsame Elternabende,

Elternstammtische, durch Lehrer und Erzieher gestaltet

• Eltern zu Fortbildungen der Pädagogen einladen: z.B: Hirngerechtes Lernen, Bildungsplan, Linkshändigkeit usw.

• Eltern verstärkt in die Arbeit von Kindertagesstätten und Schulen einbeziehen z.B.: Projekte, Feiern, Schul- und Kindergartenalltag

ab September im Vorschuljahr

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Feststellen der Entwicklung der Kinder

• Führen von Unterlagen zur

Entwicklungsdokumentation • schulärztliche Untersuchung aller

angemeldeten Kinder • dazu rechtzeitige Benachrichtigung der

Eltern und Möglichkeit der Teilnahme der Eltern

• zeitnahe Weitergabe der Untersuchungsergebnisse an die entsprechenden Schulen (Einverständnis der Eltern?)

• Beratungs- und Grundschullehrer besuchen die Vorschulkinder und führen Beobachtungen durch, nutzen der Schnuppertage, Gespräche zwischen Erziehern, Lehrern, Schulärztin und Eltern

• im Einzellfall Einbeziehen des MSD oder der Berater für den Gemeinsamen Unterricht

• pädagogische Eingangsdiagnostik in den kognitiven und Wahrnehmungsbereichen

ab Beginn der Kindergartenzeit Februar bis Mai des Einschulungsjahres bis Mai des Einschulungsjahres

Fördern und Fordern der Kinder

• Gezielte Förderung des einzelnen Kindes spätestens nach der schulärztlichen Untersuchung (U 9), z.B.:

- Sozialerziehung, - Lebenspraxis vermitteln, - Motivation, - kognitive Förderung

auf Grundlage des Bildungsplanes

• Einsatz von Förderprogrammen, die in der Kindertagesstätte beginnen und in der Schule fortgeführt werden

- z.B.: „Zahlenland“ - „Hören- Lauschen-

Lernen“ - „Hexe Susi“ - „Fit & Clever“ - “Marburger Konzen-

trationstraining” • In besonderen Fällen Erstellen eines

pädagogischen Förderplanes unter Einbeziehung aller Beteiligten in Verantwortung des Grundschullehrers

• Vorschulangebote mit gezielter Förderung im pränumerischen, sprachlichen und psychomotorischen Bereich

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Organisatorische und personelle Bedingungen

Sichern einer kontinuierlichen, längerfristig angelegten Zusammenarbeit zwischen Grundschulen/Förderschulen und Kindertagesstätten

Benennen jeweils einer Kontaktperson für den Übergang Kindergarten-Grundschule pro Einrichtung V.: Leiter der Grundschule und Leiter der Kindertagestätte

September d.J.

Bilden regionaler Netzwerke mehrerer Einrichtungen in Verantwortung des Schulamtes V.: Verantwortliche für Bildungsplan: Annette Kelber (SSA Schmalkalden) Isabel Petter (SSA Schmalkalden)

Ab September 2008

Erstellen bzw. Fortschreiben einer schulischen Konzeption zum Übergang (unter Mitwirkung der jeweiligen Kindertagesstätten) V.: Verantwortliche Kontaktperson der Schule

Ab Oktober 2008

Gemeinsame regionale Jahresplanung auf Grundlage der längerfristigen Konzeption V.: verantwortliche Kontaktpersonen der Grundschulen und der Kindertagesstätten

Ab Oktober 2008

Evaluieren der jeweiligen Konzeptionen und der Jahresplanung einmal jährlich, Erfahrungsaustausch und „Lernen vom guten Beispiel“ Annette Kelber (SSA Schmalkalden) Isabel Petter (SSA Schmalkalden)

Ende des jeweiligen Schuljahres, erstmals Sommer 2009

Zeitliche Ressourcen bereitstellen für Entwicklung bzw. Fortschreibung der Konzeptionen

Stellen eines Moderators für die Entwicklung der Netzwerke (in Verantwortung des Schulamtes) Annette Kelber (SSA Schmalkalden) Isabel Petter (SSA Schmalkalden)

Ab September 2008

Zur Verfügung stellen von Ressourcen befristet für das Etablieren der o.g. Strukturen

Ab August 2008, befristet für das Schuljahr 2008/09 auf Antrag der jeweiligen Schulleitung

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1.4. Zeitschiene September Feststellen des Entwicklungsstandes der zukünftigen Schulanfänger in der Verantwortung der Kindertageseinrichtung Oktober Konzeption erstellen bzw. fortschreiben in Verantwortung der

Kindertageseinrichtung November Tag der offenen Tür; Elternabend in der GS; Festlegen der zukünftigen Lehrer der 1. Klassen 01. - 08. Dezember Bekanntgabe der Termine der Schulanmeldung 10. - 20. Dezember Schulanmeldung bis 31. Dezember GS in freier Trägerschaft teilen den zuständigen staatlichen GS angemeldete Kinder mit GS setzen das zuständige FÖZ über angemeldete Kinder mit sonder- pädagogischen Förderbedarf in Kenntnis bis 15. Januar Information an Gesundheitsamt und Schulamt Februar- Schuluntersuchung mit Teilnahme der Eltern Mai Kennenlernen zukünftiger Schulanfänger bis 15. Mai Meldung des Gesundheitsamtes an das Schulamt; zuständige GS

über Kinder, deren Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit im Unterricht noch nicht erwarten lässt

Entscheidung über vorzeitige Einschulung bis Juni Vorschule Mai - Juni 2. Elternabend Juli- Zuckertütenfest in Kindertagesstätte September Einschulungsfeier an der Schule 1. - 2. Schulwoche Pädagogische Eingangsdiagnostik September/Oktober Erzieher der Kindertagesstätten informieren sich über die Entwicklung

ihrer ehemaligen Kinder. Beratung der Übergangskonzeptionen in gemeinsamer Verantwortung

der Kindertageseinrichtungen und der Grundschulen

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2. Übergang Grundschule-Förderschule 2.1. Ausgangslage

Für Schüler mit erheblichen Lernschwierigkeiten kann auf Antrag der Eltern oder der Schule (Formblatt 5.3.1 „Fachliche Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in Thüringen“ – nachfolgend als „fachliche Empfehlung“ benannt) der Mobile sonderpädagogische Dienst (MSD) zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf eine Förderdiagnostik durchführen. Sonderpädagogischer Förderbedarf kann bei Schülern mit einer

• Sinnesbeeinträchtigung • Körperbehinderung • Beeinträchtigung im Lernen • Beeinträchtigung in der Sprache • Beeinträchtigung in der emotionalen und sozialen Entwicklung • Beeinträchtigung in der geistigen Entwicklung

festgestellt werden, wenn die Probleme beim Lernen oder in der Entwicklung umfassender, schwerwiegender und lang andauernd sind im Unterschied zu Schülern mit besonderen Lernschwierigkeiten. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernen gemäß Thüringer Förderschulgesetz (§1, Abs. 2) so lange wie möglich in der Grundschule oder den weiterführenden Schulen. Das bedeutet: Der Gemeinsame Unterricht hat Priorität. Die notwendigen personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen sind möglichst zu realisieren. Dabei stehen zur umfangreichen Beratung der Eltern, Lehrkräfte und dem Schulträger auch die Berater für Gemeinsamen Unterricht zur Verfügung. Sollten die erforderlichen Bedingungen, welche der Schüler für seine Entwicklung benötigt, an den Grund- oder weiterführenden Schulen nicht gewährleistet werden können, ist ein Übertritt an ein Förderzentrum möglich. In enger Zusammenarbeit mit den Eltern und anderen am Erziehungsprozess Beteiligten sowie ggf. Vertretern des Schulverwaltungsamtes ist über den Lernort zu beraten (Formblatt Beratungsgespräch 5.3.2 „fachliche Empfehlung“) Neu ist, dass dazu an den Grundschulen eine Aufnahmekommission einberufen werden kann. Nähere Verfahrenshinweise werden zur Zeit vom Schulamt erarbeitet. Das bedeutet aber auch, dass ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der an einem Förderzentrum lernt, zu jeder Zeit (zu Beginn eines neuen Schuljahres), wieder zurück an die Grundschule bzw. die weiterführenden Schularten gehen und im Gemeinsamen Unterricht lernen kann.

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2.2. Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen sind im Thüringer Förderschulgesetz (ThürFSG) und in der Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung (ThürSoFöO) erfasst. (siehe auch dort.) Eine zusammenfassende und aktuelle Präzisierung dieser Grundlagen sind veröffentlicht in einer Broschüre des Thüringer Kultusministeriums vom Mai 2008 mit dem Titel: „Fachliche Empfehlung zur Sonderpädagogischen Förderung in Thüringen“. (vollständiger Text unter: http://www.thueringen.de/de/tkm/schule/foerderung/content.html)

Auszüge: • Besondere Lernschwierigkeiten

Treten im Lernprozess eines Schülers Schwierigkeiten auf, die er nicht ohne zusätzliche pädagogische Unterstützung bewältigen kann, sind besondere Lernschwierigkeiten anzunehmen. Besondere Lernschwierigkeiten sind ein Zeichen der fehlenden Passung zwischen den schulischen Lernanforderungen (Lerninhalt, Lerngeschwindigkeit, Lernstrategie usw.) und den individuellen Möglichkeiten eines Kindes. Dies kann bei fehlender individueller Förderung zu schwerwiegenden Lernstörungen und Störungen in der sozial-emotionalen Entwicklung bis hin zur seelischen Behinderung führen. Aufgabe jedes Lehrers und Erziehers ist es, Schüler mit besonderen Lernschwierigkeiten individuell, vor allem unterrichtsimmanent und ganzheitlich zu fördern. In einzelnen Fällen erweisen sich Intensiv- und Intervallkurse notwendig. Individuelle Förderung ist vor allem als Unterrichtsprinzip zu verstehen. Die Förderung wird durch das Führen eines verbindlichen Förderplans dokumentiert. Durch eine methodisch-didaktische Unterrichtsgestaltung, in die eine zielgerichtete individuelle Förderung eingebettet ist, können Lernschwierigkeiten gemindert werden. Unterricht und Schulleben sind so zu gestalten, dass jeder Schüler auf der Basis seines aktuellen Entwicklungsstandes erfolgreich lernen kann.

• Sonderpädagogischer Förderbedarf Von besonderen Lernschwierigkeiten zu unterscheiden ist sonderpädagogischer Förderbedarf. Sonderpädagogischer Förderbedarf meint erhebliche Probleme beim Lernen oder in der Entwicklung, die im Vergleich zu Lernschwierigkeiten umfassender, schwerwiegender und länger anhaltend sind. Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der Grundschule, der weiterführenden allgemein bildenden oder der berufsbildenden Schulen ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können (§ 3 ThürSoFöV). Sonderpädagogischer Förderbedarf bezieht sich auf Schüler mit:

– einer Sinnesbeeinträchtigung (im Hören oder Sehen), – einer Körperbehinderung, – einer Beeinträchtigung im Lernen, – einer Beeinträchtigung in der Sprache, – Beeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung, – einer Beeinträchtigung in der geistigen Entwicklung.

Aus dem sonderpädagogischen Förderbedarf resultieren die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte:

– Hören, – Sehen, – körperliche und motorische Entwicklung, – Lernen, – Sprache, – emotionale und soziale Entwicklung, – geistige Entwicklung.

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Die sonderpädagogische Förderung kann grundsätzlich im Gemeinsamen Unterricht in der Grundschule, in den zum Haupt- und Realschulabschluss, zum Abitur oder zu den Abschlüssen der berufsbildenden Schulen führenden Schularten oder im Unterricht in der Förderschule erfolgen.

• Bildungsgang Im Sonderpädagogischen Gutachten wird der dominierende sonderpädagogische Förderbedarf festgelegt und eine Empfehlung für den Bildungsgang gegeben. Die Lernziele leiten sich vom jeweiligen Bildungsgang ab, in welchem der Schüler aufgrund seines sonderpädagogischen Förderbedarfs aufgenommen wurde.

Dies können sein: – Bildungsgang der Grundschule (Klassen 1 bis 4), – Bildungsgang der Regelschule (Klasse 5 bis 9 und 10), – Bildungsgang Gymnasium (Klasse 5 bis 12), – Bildungsgang zur Lernförderung (Klasse 3 bis 9 und 10), – Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung (Klasse 1 bis 12), – Bildungsgänge zur beruflichen Bildung.

• Förderschulen Im Freistaat Thüringen existiert ein ausgebautes Netz allgemein bildender Förderzentren für die Erziehung, Unterrichtung und Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Hinzu kommen berufsbildende Schulen und Förderberufsschulen, die als Schulteile für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an herkömmlichen Berufsschulen bzw. als eigenständige Förderberufsschulen geführt werden. Die überwiegende Zahl der Förderschulen sind staatliche Schulen. Daneben bestehen Ersatzschulen in freier Trägerschaft.

• Förderschullehrer als Mitarbeiter der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) Die Mitarbeiter der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste sind verantwortlich für sonderpädagogische Förderung und Beratung in allgemein bildenden und berufsbildenden Einrichtungen. Ihre vorrangige Aufgabe ist es, durch Beratung und Förderung ein weiteres Verbleiben der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf am angestammten Lernort zu ermöglichen. Gemäß der Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung (§ 16 Abs. 2 ThürSoFöV) umfassen die Aufgaben der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste insbesondere folgende Bereiche:

– Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, – Beratung von Eltern und Pädagogen, – sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Unterricht.

• Das Sonderpädagogische Gutachten Das Sonderpädagogische Gutachten ist die Grundlage der sonderpädagogischen Förderung. Es dokumentiert den sonderpädagogischen Förderbedarf, leitet nachvollziehbar daraus den Förderschwerpunkt ab, beschreibt die nächsten Förderansätze und empfiehlt den Bildungsgang sowie einen konkreten Förderort. Ein Sonderpädagogisches Gutachten dient auch im Zweifelsfall der Feststellung, dass sonderpädagogischer Förderbedarf nicht oder nicht mehr vorliegt. Einmal vorgenommene Einschätzungen sind nicht endgültig und deshalb mindestens einmal jährlich zu überprüfen und fortzuschreiben. Dies bezieht sich insbesondere auf Empfehlungen zur Veränderung des Förderortes oder des Bildungsganges. Das Sonderpädagogische Gutachten wird mit den Eltern besprochen und ihnen ausgehändigt. Eine Kopie wird dem Schülerbogen beigefügt.

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• Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und Einleitung des Verfahrens Wird bei einem Schüler sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet bzw. haben die Fördermöglichkeiten der vorschulischen bzw. schulischen Einrichtung nicht hinreichend zum Erfolg geführt, richtet der Leiter der Einrichtung eine schriftliche Anforderung an das Staatliche Schulamt (Formblatt 1). Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

– der Nachweis der bisher erfolgten Förderung, – die Kopien der letzten Zeugnisse, – die Begründung des Klassenleiters oder Erziehers der vorschulischen Einrichtung

über die Anforderung des MSD, – ein Nachweis über die Information der Eltern bezüglich der Einleitung des

förderdiagnostischen Prozesses durch den MSD. Weitere wichtige Unterlagen (z. B. medizinische Gutachten) können beigefügt werden. Der Mobile Sonderpädagogische Dienst vereinbart nach Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt mit dem Leiter der Einrichtung den Beginn und Ablauf des förderdiagnostischen Prozesses. Das Staatliche Schulamt begleitet den Prozess und trifft ggf. weitere Festlegungen (wie Einbindung anderer, für eine spezielle sonderpädagogische Fachrichtung ausgebildete Mitarbeiter der MSD, auch aus anderen Schulamtsbereichen oder Einbeziehung anderer Personen und Institutionen).

• Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Der Prozess zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beinhaltet immer die Informationspflicht gegenüber den Eltern. Sie ist von Beginn des Prozesses bis zum Abschluss des Gutachtens zu gewährleisten. Ergeben sich während des Prozesses zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Anhaltspunkte, die die Einbeziehung einer Aufnahmekommission gemäß § 8 Abs. 4 und 5 ThürFSG erforderlich werden lassen, kann auch bereits vor Fertigstellung des Sonderpädagogischen Gutachtens eine Aufnahmekommission gebildet werden. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn es Unklarheiten hinsichtlich des Sonderpädagogischen Gutachtens und des Lernorts gibt. In dieser Beratung (Formblatt 2) werden je nach den Erfordernissen des Einzelfalles die am Erziehungsprozess Beteiligten hinzugezogen:

– Eltern, – Klassenleiter (bei Schulbesuch) oder Erzieher (bei Besuch einer Kindertagesstätte), – Mitarbeiter der MSD, der förderdiagnostisch tätig ist, – Berater für Gemeinsamen Unterricht, – Beratungslehrer der Schule(n), – Schulleiter der Grund-, Regelschule oder des Gymnasiums, – Vertreter des zuständigen regionalen Förderzentrums, – Berater zur Individualisierung des Unterrichts, – Vertreter des Schulträgers, – Vertreter des Staatlichen Schulamtes, – Vertreter des Jugendamtes, des Sozialamtes oder des Gesundheitsamtes, – Schularzt/Schulpsychologe

Falls die Eltern es wünschen, können sie eine Person ihres Vertrauens zu diesem Gespräch hinzuziehen.

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pädagogische Förderung durch GS (individuelle Hilfen, Schulpsychologen, Eltern, Nachhilfe, Beratungslehrer u.a.)

pädagogische Förderung reicht nicht aus – erhebliche Lernschwierigkeiten - vermuteter sonderpädagogischer Förderbedarf

Grundschulen stellen Antrag „Anforderung der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste nach Nr. 5.3.1

MSD: Förderdiagnostik und Beratung Ergebnis:

pädagogische Einschätzung (es liegt kein sonderpädagogischer Förderbedarf vor

sonderpädagogisches Gutachten nach Nr. 5.1 (es liegt sonderpädagogischer Förderbedarf vor)

bei Unklarheiten hinsichtlich des sonderpädagogischen Gutachtens oder des Lernortes: Aufnahmekommission (Formblatt 5.3.2)

Lernort wird festgelegt (Schulverwaltungsamt einbeziehen) Priorität hat der Gemeinsame Unterricht

Förderzentrum Grundschule

lernzielgleich oder lernzieldifferent

Zusammenarbeit von Grundschullehrer und MSD (sonderpädagogischer Förderplan, sonderpädagogische Förderung, jährliche Fortschreibung des sonderpädagogischen Gutachtens

weitere Beschulung im Gemeinsamen Unterricht

Sollte die sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Unterricht zu irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr ausreichen bzw. die Rahmenbedingungen nicht mehr gegeben sein: Aufnahme im Förderzentrum (ggf. Aufnahmekommission)

Schüler an GS haben besondere Lernschwierigkeiten

2.3. Schematische Übersicht über den Ablauf des Verfahrens

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2.4. Zeitschiene 1. Schultag ehemalige Schüler der

Grundschule/Regelschule mit sonderpädagogischem Gutachten werden in den Förderzentren aufgenommen

V: SL der FÖZ

laufend Anträge „Anforderungen des MSD“ nach Punkt 5.3.1 der „Fachlichen Empfehlung“ (s.o.)

V: SL der GS

laufend Förderdiagnostik, Beratung in der Grundschule und Anfertigung des sonderpädagogischen Gutachtens

V: MSD

bei Bedarf Aufnahmekommissionen nach 5.3.2 der „Fachlichen Empfehlung“ ggf. Einbeziehung der Schulträger

V: SL der GS

1. Schultag des zwei-ten Schulhalbjahres

Aufnahme von Schülern in den Förderzentren im Ausnahmefall

V: SL der FÖZ

Juni ggf. Aufnahmekommissionen an den Förderzentren Bescheid über die Aufnahme an die Eltern

V: SL der FÖZ

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3. Übergang Grundschule-Regelschule/Gymnasium 3.1. Ausgangslage

Der Übergang von der Grundschule an die weiterführenden Regelschulen und Gymnasien wurde bisher im Schulamtsbereich Schmalkalden nicht immer einheitlich gehandhabt. Im Konzept wird ein einheitlicher Anmeldetermin für Regelschulen und Gymnasien vorgegeben. Um den Schulwechsel der Kinder gut begleiten zu können, erstrecken sich die Maßnahmen über einen Zeitraum von zwei Schuljahren. Die Grundschulen arbeiten eng mit den weiterführenden Schulen zusammen, indem inhaltliche und methodische Schwerpunkte auf regionaler Ebene abgesprochen werden. Somit werden Defizite die durch weiterführende Schulen beschrieben wurden minimiert. Die weiterführenden Schulen informieren sich in den Grundschulen über bereits vermittelte Unterrichtsmethoden und führen diese fort. Die Kompetenzbögen der Grundschulen sind Grundlage für die weitere Arbeit an den weiterführenden Schulen.

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3.2. Gesetzliche Grundlagen Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, das Gymnasium und die Gesamtschule (ThürSchulO) vom 20.Januar 1994 in der Fassung vom 07.April 2004, §122 ff. Verwaltungsvorschrift für die Organisation der Schuljahre

In der jeweils gültigen Verwaltungsvorschrift sind folgende Punkte zum Übergang Grundschule an weiterführende Schulen verbindlich geregelt: „Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres werden die Klassenlehrer der künftigen 5. Klassen an den Regelschulen und den Gymnasien des folgenden Schuljahres benannt. Diesen obliegt insbesondere die Zusammenarbeit mit den Grundschulen des Schulbezirks der jeweiligen Schule.“ Weiterhin ist der Anmeldezeitraum für das Gymnasium festgelegt.

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3.3. Schwerpunkte und Maßnahmen Schwerpunkte

Maßnahmen

Zeitplan

Arbeit am Übergang beginnt in Klasse 4

Unterrichtsbesuche der Grundschullehrer der Klassen 4 an den weiterführenden Schulen mit anschließendem Erfahrungsaustausch

1. Schulhalbjahr der 4. Jahrgangsstufe

Information der Eltern über die weiterführenden Schulen (Regelschule bzw. Gymnasium)

• Informationsabende in den Grundschulen

• Schulleiter bzw. Beratungslehrer der weiterführenden Schulen stellen die jeweilige Schulart und deren Profil vor

• Informieren über die Bedeutung der Wahl der richtigen Schulart

• Erläutern von zeitlichen und organisatorischen Fragen

November bis Januar

Eltern und Kinder erhalten einen Einblick in die Breite der Ausbildung an den weiterführenden Schulen und einen Überblick über deren Freizeitangebote

Tage der Offenen Tür oder Schnuppertage an den Regelschulen und Gymnasien

Januar/Februar (vor Anmeldung an den weiterführenden Schulen)

Festlegen der künftigen Klassenlehrer an der weiterführenden Schule, eventuelle Teilnahme beim Anmeldeverfahren

Mit Beginn des 2. Schulhalbjahres

Entscheidung der Eltern über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes

Anmeldung an den weiterführenden Schulen Neu:

• Schüler für Regelschulen und Gymnasien werden im gleichen Zeitraum angemeldet

• Verwendung des Anmeldeformulars (Anlage 1), damit erfolgt eine verbindliche Rückinformation an die Grundschule über die Anmeldeentscheidung der Eltern

März, Termin entsprechend der Verwaltungsvorschrift für das jeweilige Schuljahr

Klassenbildung und Auswahl der Fachlehrer

Festlegen der voraussichtlichen Fachkollegen an Regelschule und Gymnasium, schwerpunktmäßig Lehrer, die über besondere Methodenkompetenz verfügen

nach Anmeldewoche

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Schwerpunkte

Maßnahmen

Zeitplan

Kennenlernen des gesamten Grundschultages und der verwendeten Methoden in der Grundschule Kennenlernen der Besonderheiten einzelner Schüler

• Besuche der künftigen Klassen- bzw. Fachlehrer in den Grundschulen

• Übernahme von Hinweisen über einzelne Schüler, auch besondere Begabungen berücksichtigen! (Empfehlung: Verwendung des Übergabeprotokolls Anlage 2)

• Grundschule erhält Hinweise in Briefform aus den Ergebnissen des Probeunterrichts zur weiteren Arbeit mit dem Kind

April bis Juni

Elternabend der künftigen Klassen 5 an den weiterführenden Schulen

u.a. Übergabe eines Elternbriefes (Vorschlag: Anlage 3)

Mai bis Juni

Kontinuität in den Einschätzungen zur Kompetenzentwicklung der Schüler

Die Grundschulen übergeben mit den Schülerbögen/Schülerunterlagen auch die Kompetenzbögen der Schüler an die künftigen Klassenlehrer der weiterführenden Schulen

Schuljahresende

Zusammenarbeit der Klassen- und Fachlehrer in Klasse 5

Bildung von „Teams Klasse 5“ in jeder weiterführenden Schule zur einheitlichen Vorgehensweise im Unterricht

Spätestens Vorbereitungswoche

Erleichterung der Eingewöhnung für die neuen Schüler

Maßnahmen zum • Kennenlernen der Mitschüler • Vertrautmachen mit schulischen

Regeln und Gepflogenheiten • Unterricht an den ersten Schultagen

nach speziellem Plan Vorschlag: siehe Anlage 4

1. Schulwoche

Rechtzeitiges Reagieren auf Probleme aufgenommener Schüler

Gegebenenfalls Kontaktaufnahme mit ehemaligen Lehrern der Grundschule zum Abklären auftretender Schwierigkeiten

Bis Herbstferien und bei Bedarf

Analyse des erreichten Entwicklungsstandes und Auswertung gesammelter Erfahrungen bei der Eingliederung der neuen Schüler Schlussfolgerungen für die Arbeit nachfolgender Jahre

• Durchführen von Konferenzen der Gymnasien bzw. Regelschulen mit den abgebenden Grundschulen

• Austausch von inhaltlichen und methodischen Schwerpunkten auf regionaler Ebene

• Vorschlag eines Erfassungsbogens zur Leistungsentwicklung des einzelnen Kindes an der weiterführenden Schule, aufgelistet für die einzelne abgebende Grundschule (Anlage 5)

März/April der 5. Jahrgangsstufe

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3.4. Zeitschiene (über zwei Schuljahre) 1. Halbjahr Kl.4 Unterrichtsbesuche der Grundschullehrer an Gym./RS Nov.-Jan. Informationsabende in den GS Jan – Feb. Tag der offenen Tür/Schnuppertag an Gym/RS März – April Festlegung der Klassenleiter für zukünftige Klassen 5 April - Juni Besuch der zukünftigen Klassenleiter/Fachlehrer Klasse 5 an den Grundschulen Mai – Juni Elternabend der zukünftigen 5. Klassen an den

weiterführenden Schulen Schuljahresende Übergabe der Kompetenzbögen an die weiterführenden Schulen Vorbereitungs- Teambildung Klasse 5 bzw. Bilden der Jahrgangsteams woche erste Schul- Eingewöhnungsphase woche bis Herbstferien Kontaktaufnahme zu Grundschullehrern bei Problemschülern März – April Konferenz GS und weiterführende Schulen

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3.5. Formulare, Anregungen und Beispiele Anlage 1, Seite 1 Sehr geehrte Eltern, Ort, Datum um den Schulwechsel Ihres Kindes an eine weiterführende Schule von Seiten der Grundschule gut begleiten zu können, bitten wir Sie, bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule das umseitige Formular vorzulegen und ausgefüllt wieder an die Klassenlehrerin Ihres Kindes zurückzugeben. Sie erleichtern damit die Zusammenarbeit der Schulen mit dem Ziel, den Übergang Ihres Kindes gut abzustimmen. Die Anmeldewoche an der weiterführenden Schule ist: (aktueller Termin von der Grundschule einzutragen) Vielen Dank für Ihre Unterstützung Unterschrift des Schulleiters der Grundschule

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Anlage 1, Seite 2

Bestätigung der Anmeldung an einer weiterführenden Schule

Bitte geben Sie das ausgefüllte Formular an den Klassenleiter Ihres Kindes zurück!

Schulstempel der Grundschule

Das Kind Name:________________________________________________________ Vorname:______________________________________________________ wurde für das kommende Schuljahr an folgender weiterführenden Schule angemeldet: Name der Schule: _______________________________________________

Unterschrift/Schulstempel der weiterführenden Schule Bei Anmeldung am Gymnasium bitte Zutreffendes ankreuzen: Teilnahme am Probeunterricht vorgesehen: ja nein ________________________ _______________________ Ort, Datum Unterschrift der Eltern

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Anlage 2 Abgebende Schule: Aufnehmende Schule: Verantwortlicher Lehrer: Verantwortlicher Lehrer: Klassenstufe: Klassenstufe:

Übergabeprotokoll Name des Schülers/der Schülerin:

Zutreffendes bitte ankreuzen

Förderbereich

Förderschwerpunkte

D Ma Verhalten Sport

Art der Förderung

Förderung erfolgt durch

schulisch Fachlehrer • pädagogisch Beratungslehrer • Förderunterricht Sozialarbeiter • Binnendifferenzierung

sonderpädagogisch außerschulisch Sonstige Dauer der Förderung:

Weiterer Förderbedarf zur Zeit: nein ja Pädagogisch: Sonderpädagogisch: Förderschwerpunkte : Besondere Hinweise : __________________________ ___________________________ Datum Unterschrift

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Anlage 3, Seite 1 Quelle: Elternbrief der RS Steinbach - Hallenberg

Liebe Eltern, nur noch wenige Wochen und Ihre Kinder werden Schüler unserer Regelschule sein. Wir freuen uns darauf, sie bei uns willkommen zu heißen. Um diesen Übergang zu erleichtern und möglichst reibungslos zu gestalten, vorab einige wichtige Informationen: 1) Postanschrift und Ansprechpartner: Tel.-Nr. Schule: Fax Schule : E-Mail: Internet: Schulleiter:

Ständiger Vertreter des Schulleiters:

Schulsekretärin:

Beratungslehrer:

2) Stunden- und Pausenzeiten: 1. Stunde: – 2. Stunde: – 3. Stunde: – 4. Stunde: – 5. Stunde: – 6. Stunde: –

Am Ende der Frühstücks- und Mittagspause sind jeweils 5 Minuten Vorbereitungszeit integriert, die durch ein Vorklingeln angekündigt werden. In dieser Zeit sucht der Schüler seinen Unterrichtsraum auf und bereitet sich auf den Unterricht vor (Zurechtlegen der Unterrichtsmaterialien). 3) Busfahrplan Mo-Fr an Schultagen, Stand ………… (Änderungen vorbehalten)

Uhrzeit Haltestelle Linie Verkehrsbetrieb ab an Rückfahrten ab nach

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Anlage 3, Seite 2 4) Materialien und Arbeitsmittel: Für die Fächer - - -

sind ca. ………,- € für Material einzurechnen

-

Außerdem benötigen die Schüler:

- 1 Hausaufgabenheft - 10 Schnellhefter (möglichst Pappe) - Schreib- und Rechenblöcke (gelocht und mit Rand), unliniertes Papier - Millimeterpapier - ordentliche Schreib- und Zeichengeräte

(Füller, Farbstifte bzw. Filzstifte, Geo-Dreieck, Lineal, Zirkel, Bleistifte unterschiedlicher Härte) - für das Fach Kunsterziehung: Farbkasten (Deckfarben), Pinsel unterschiedlicher Stärke, DIN-A3-

Block - ein kleines Federmäppchen mit Schere und Kleber

Bitte Schulbücher einbinden und sorgsam behandeln!

Freiexemplare werden am 1. Schultag ausgegeben.

5) Verhalten bei Krankheit und Beurlaubung

Hierzu ein Auszug aus der Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, das Gymnasium und die Gesamtschule

§ 5 Verhinderung

(1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich von den Eltern unter Angabe des Grundes zu verständigen. (2) Bei Erkrankung an mehr als drei aufeinander folgenden Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung der Eltern über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen.

§ 6 Befreiung

(1) Der Schulleiter kann in begründeten Fällen vom Unterricht in einzelnen Fächern, in der Regel zeitlich begrenzt, befreien. Die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Zeugnisses kann verlangt werden. Die Befreiung kann mit der Auflage verbunden werden, an anderem Unterricht teilzunehmen. (2) Über die Befreiung von einzelnen Unterrichtsstunden oder Schulveranstaltungen wegen körperlicher Beeinträchtigung entscheidet der zuständige Lehrer. Bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses ist die Befreiung zu gewähren.

§ 7 Beurlaubung

(1) Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Eltern beurlaubt werden. Die aus religiösen Gründen erforderliche Beurlaubung ist zu gewähren.

(2) Zuständig für die Entscheidung ist 1. der Klassenlehrer bei Beurlaubungen bis zu drei Unterrichtstagen, 2. der Schulleiter bei Beurlaubungen bis zu 15 Unterrichtstagen, sowie bei Beurlaubungen unmittelbar vor und

nach den Ferien, 3. das Schulamt in den sonstigen Fällen.

Sollen Schüler mehrerer Schulen zur Teilnahme an außerschulischen Veranstaltungen beurlaubt werden, so entscheidet das Schulamt.

Bei längerer Beurlaubung ist 6 Wochen vorher seitens der Eltern ein Antrag in der Schule einzureichen.

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Anlage 4 Vorschlag zur inhaltlichen Ausgestaltung der ersten zwei Schultage

• Sozialkompetenztraining – gegenseitiges Kennenlernen (z.B. Spiele oder persönlicher Steckbrief) – Umgang miteinander besprechen – die Klasse stellt Regeln im Umgang miteinander auf Weitere Hinweise und Anregungen findet man auch unter dem Projekt IPSY

• Organisatorisches

• Geben von Lerntipps

– Hausaufgaben – Heftführung – Zeitplanung – Klassenraumgestaltung mit den erarbeiteten Materialien

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Anlage 5

Schule: Datum:

Klasse:

Erhebungsbogen

Für die gegenwärtige Einschätzung einiger Aspekte der Handlungskompetenz

der Schüler der 5. Klasse in den Fächern Deutsch (D), Mathematik (M) und Englisch ( E) nach dem ersten Schulhalbjahr an der Schule

(Bitte Ihre Entscheidung nur mit den Noten 1 - 6 kennzeichnen)

Aufgaben-verständnis

Konzentration Arbeitstempo soziales

Verhalten Name

D M E D M E D M E D M E

Bemerkungen

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4. Übergang Gymnasium-Regelschule 4.1. Ausgangslage

Der Wechsel von Schülern vom Gymnasium zur Regelschule (§ 123 ThSchO), welcher wegen Nichtbewältigung der Anforderungen oder aus anderen Gründen erfolgt, findet in der Schulpraxis zu beliebigen Zeitpunkten statt. Die aufnehmenden Regelschulen, die eventuell relativ viele Schüler in höhere Klassenstufen eingliedern müssen, wünschen sich mehr Planungssicherheit und somit mehr Information über zu erwartende „Schülerströme“. Erfahrungen belegen, dass eine zeitige Rückführung an die Regelschule für die schulische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen von Vorteil ist (Beachtung der Projektarbeit § 47a ThürSchulO).

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4.2. Gesetzliche Grundlagen Thüringer Schulgesetz (gültig ab 01.08.2003)

§ 6 Regelschule (8) Schüler des Gymnasiums können bis zum Beginn der Klassenstufe 10 in die Regelschule übertreten. Für Schüler, die nach der Klassenstufe 9 des Gymnasiums nicht in die dreijährige Oberstufe eintreten, können an der Regelschule eigene 10.Klassen eingerichtet werden, die zum Realschulabschluss führen. § 31 Recht der Eltern auf Information und Beratung (2) Die Eltern haben gegenüber der Schule ein Recht auf Auskunft über die schulische Entwicklung und den Leistungsstand des Schülers. Insbesondere vor den Entscheidungen über die Schullaufbahn des Schülers sind die Eltern eingehend zu beraten. Die Schule hat die Eltern über wesentliche, den Schüler betreffende Vorgänge in geeigneter Weise zu informieren. § 53 Beratungsdienste, Sonderpädagogische Förderung, Schulpsychologischer Dienst (1) Zur Beratung der Schüler und ihrer Eltern insbesondere bei der Wahl der Schullaufbahn stehen an den Schulen hierfür ausgebildete Lehrer zur Verfügung; die allgemeine Beratungspflicht des Lehrers bleibt davon unberührt.

Thüringer Schulordnung (Fassung vom 07.04.04)

§ 122 Aufnahme in die Regelschule (1) Die Aufnahme eines Schülers in die Regelschule erfolgt zu Beginn eines Schuljahres;

eine Aufnahme zu einem anderen Zeitpunkt ist aus wichtigem Grund möglich. (2) Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter, er kann bei Schulwechsel und

Schullaufbahnwechsel, soweit keine besondern Bestimmungen bestehen, Regelungen im Einzelfall treffen.

§ 123 Wechsel vom Gymnasium an eine Regelschule Schulpflichtige Schüler, die das Gymnasium verlassen, treten nach Abschluss eines Schuljahres in der Regel in die nächst höhere Klassenstufe der Regelschule über. Sie treten während eines Schuljahres in der Regel in die Klassenstufe über, die sie im Gymnasium besucht haben. Über Ausnahmen sowie in sonstigen Fällen der Rückkehr entscheidet der Schulleiter der aufnehmenden Schule unter Berücksichtigung des Leistungsstandes des Schülers. § 133 Probezeit, Bestätigung oder Änderung der Schullaufbahn Das erste Schuljahr am Gymnasium gilt als Probezeit. Bei begründeten Zweifeln an der Eignung des Schülers für das Gymnasium findet bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres eine Beratung des Schülers und seiner Eltern statt. Bei Nichtversetzung am Ende des ersten Schuljahres am Gymnasium entscheidet die Klassenkonferenz über eine Wiederholung der Klasse am Gymnasium oder einen Übergang an die Regelschule oder gegebenenfalls an eine berufsbildende Schule. Im Falle des Übergangs an die Regelschule spricht die Klassenkonferenz eine Empfehlung aus, in welcher Klassenstufe der Schüler die Schullaufbahn fortsetzen soll. Die Entscheidung der Klassenkonferenz wird den Eltern schriftlich mitgeteilt.

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§ 47a Projektarbeit (1) In der Klassenstufe 10 der Regelschule ist eine Projektarbeit zu einem

fächerübergreifenden Thema vorzulegen und zu präsentieren. Sie wird in Gruppen von drei bis fünf Schülern erstellt; über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.

(2) Das Thema der Projektarbeit ist zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres der Klassenstufe 9 auszuwählen und bedarf der Genehmigung durch den Schulleiter. …

(5) Schülern, die erst in der Klassenstufe 10 in die Regelschule eintreten, ist die Ausfertigung einer Projektarbeit freigestellt. Wird eine Projektarbeit nicht vorgelegt, erfolgt die Pflichtprüfung im mündlichen Teil der Abschlussprüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses in zwei Fächern nach Wahl des Schülers (außer Astronomie, Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache).

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4.3. Schwerpunkte und Maßnahmen Schwerpunkte

Maßnahmen Zeitplan

Schullaufbahnberatung Klasse 4

Die Vertreter der Gymnasien klären intensiv über den Weg der Rückführung zur Regelschule auf.

Elternversammlungen an den Grundschulen Nov. bis Jan. Kl. 4

Schullaufbahnberatung am Gymnasium Kl. 5 -7

Bei begründeten Zweifeln an der Wahl der Schullaufbahn trotz erfolgter Förderung werden die Eltern nach Einbeziehung der Klassenkonferenz rechtzeitig beraten, um einen Schulwechsel zum Schuljahresende (ggf. Schulhalbjahr) vorzubereiten.

jeweils zum Schuljahresende bzw. Halbjahresende in den Klassenstufen 5 -7

Schullaufbahnberatung Kl.8 Gymnasium

Die Klassenkonferenz erarbeitet eine Schullaufbahnempfehlung für alle Schüler. Beratungsgespräche finden mit denjenigen Eltern statt, bei deren Kindern Zweifel an der weiteren gymnasialen Schullaufbahn bestehen. Es erfolgt die Einbeziehung eines Vertreters der aufnehmenden Regelschule, um den Schulwechsel zum Schulhalbjahr oder Schuljahresende vorzubereiten.

bis Ende Dezember

Klassenstufe 9 Die Regelschulen werden von den Gymnasien über weitere vorgesehene Schulwechsel schriftlich informiert, sobald dies bekannt wird. Name/Klasse/voraussichtlicher Zeitpunkt des Wechsels

ständig

Information RS → Gym Wenn zwischen Eltern und der Regelschule Absprachen zur Ummeldung erfolgen, ist das Gymnasium von der Regelschule zu informieren, um die Übergabe der Unterlagen zeitnah vorzubereiten.

ständig

Förderung der Schüler Die Regelschule trifft Maßnahmen, um die Eingliederung und die unter Umständen notwendige Förderung optimal vorzubereiten.

ständig

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5. Übergang Förderschule-Berufliche Bildungseinrichtungen 5.1. Ausgangslage und gesetzliche Grundlagen

Eine besondere Situation findet man beim Übergang von der Förderschule zu den berufsbildenden Einrichtungen, denn die Förderschule bildet kein einheitliches System, sondern hat durch 5 mögliche Abschlüsse in verschiedenen Bildungsgängen auch sehr unterschiedliche Ansätze zur beruflichen Bildung. Allen Abgängern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf fällt es jedoch oft erheblich schwerer einen Ausbildungsplatz zu finden als Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. So können Förderschüler im Bildungsgang Regelschule den Hauptschulabschluss, aber auch den Realschulabschluss erreichen. Diese Schüler können die gleichen Berufe erlernen wie Abgänger der Regelschule. Sie bedürfen aber häufig noch einer besonderen Förderung. Abgänger niederer Klassen in diesem Bildungsgang müssen jedoch erst im Rahmen berufsvorbereitender Maßnahmen auf eine Berufsausbildung vorbereitet werden. Förderschüler im Bildungsgang zur Lernförderung erreichen nach erfolgreichem Besuch der Klasse 9 den Abschluss im Bildungsgang zur Lernförderung. Da die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten jedoch unter dem Niveau der Regelschüler liegen, müssen auch hier in den meisten Fällen - wie übrigens auch bei Abgängern niederer Klassen in diesem Bildungsgang - berufsvorbereitende Maßnahmen eingeleitet werden. Schüler mit durchschnittlich guten Leistungen können in einem zusätzlichen 10. Schulbesuchsjahr einen dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Schulabschluss erwerben. Damit können sie ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt verbessern. Förderschüler im Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung bedürfen einer besonderen Fürsorge, da sie oft ein ganzes Leben lang auf Hilfen angewiesen sind. Das wirkt sich auch auf die berufliche Bildung aus. Dennoch haben auch diese Schüler Anspruch auf eine individuelle Beratung und entsprechende Angebote. Sie erwerben den Abschluss im Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung. Die Erlangung eines Berufsabschlusses wird aber nur in seltensten Fällen möglich sein. Ziel ist es, den so verschiedenen Abgängern von Förderschulen eine auf die jeweiligen persönlichen Verhältnisse abgestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen - und damit auch beruflichen bzw. berufsbildenden - Leben zu ermöglichen. Diese Aufgabe kann nur bewältigt werden, wenn alle Beteiligten in enger Kooperation zusammenarbeiten. Beteiligte an dieser Kooperation müssen sein: die allgemeinbildenden Schulen, die Agentur für Arbeit, die berufsbildenden Schulen, freie Träger der Berufsausbildung sowie soziale Dienste. Diese Zusammenarbeit wurde in den letzten Jahren durch verschiedene Projekte wie "Berufsstart" oder "Berufspraxis erleben" forciert. Durch festgeschriebene Kooperationen wurde hier bereits ein Netzwerk errichtet, das von großem Nutzen für den Berufsstart der Förderschüler ist. Es muss bei allen Erfolgen festgestellt werden, dass es für Förderschüler nach wie vor schwer ist, auf dem Lehrstellenmarkt erfolgreich zu bestehen. So geht der überwiegende Teil der Abgänger in berufsvorbereitende Maßnahmen bzw. in überbetriebliche Ausbildungen. Abgänger aus dem Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung werden meist in eine Werkstatt für Behinderte integriert. Von Förderschullehrern wird immer wieder eine engere Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit gewünscht, da sich die Empfehlungen der Agentur und der Schule für einzelne Schüler doch erheblich unterscheiden. Hier sollten klare Vereinbarungen über Konsultationen erfolgen, damit nicht Kenntnisse, die durch langjährige und zielgerichtete

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Begleitung der Schüler erworben wurden, verloren gehen oder nicht ausreichend berücksichtigt werden. Diese Kenntnisse werden bis Februar des letzten Schulbesuchsjahres in einem sonderpädagogischen Abschlussgutachten zusammengefasst, das neben der Beschreibung der persönlichen und schulischen Entwicklung natürlich Aussagen zum Lern- und Leistungsverhalten, aber auch Hinweise zur weiteren Förderung enthält. Diese sonderpädagogischen Abschlussgutachten könnten somit eine wesentliche Hilfe bei der Berufsberatung aber auch bei der Berufsbildung darstellen. Dafür muss jedoch sichergestellt werden, dass diese Daten auch an die nachfolgenden Bildungseinrichtungen übergeben werden dürfen. Hier gilt es, den rechtlichen Rahmen abzustecken. So erhält die Agentur für Arbeit das Abschlussgutachten, da es laut Thüringer Förderschulgesetz § 8, Abs. 7 im Benehmen mit der Arbeitsverwaltung zu erstellen ist. Die staatlichen berufsbildenden Schulen erhalten das Gutachten im Rahmen der Anforderung des Schülerbogens. Bestandteil des Schülerbogens sind laut § 136, Abs. 3 ThürSchulO die für den schulischen Bildungsweg wesentlichen Feststellungen, Beobachtungen und Empfehlungen, damit auch das sonderpädagogische Abschlussgutachten. Schwieriger gestaltet sich das bei Einrichtungen in freier Trägerschaft. Hier kann das Gutachten jedoch nur mit Einwilligung der Eltern übergeben werden. Dazu muss aber eine schriftliche Erlaubnis vorliegen. Ein solcher Wortlaut könnte sein: " Mit der Weitergabe des sonderpädagogischen Abschlussgutachtens an Schulen bzw. Einrichtungen zur beruflichen Bildung in freier Trägerschaft erkläre(n) ich (wir) mich (uns) einverstanden." Nach übereinstimmender Aussage aller Beteiligten ist die Weitergabe der Abschlussgutachten von besonderer Bedeutung für die Eingangsdiagnostik der berufsbildenden Einrichtungen. Um die komplexe Struktur zu vereinfachen, haben wir uns entschlossen, den Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung gesondert zu betrachten, da sich hier die Ausgangslage erheblich von der anderer Förderschulen unterscheidet und demzufolge die Beratung und Begleitung langfristiger, umfassender und kleinschrittiger erfolgen sollte.

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5.2.1. Übergang aus dem Bildungsgang Regelschule und dem Bildungsgang Lernförderung in die Berufsbildung

Schwerpunkte

Maßnahmen

Zeitplan

Den Schülern ausgewählte Berufsbilder vorstellen und ihnen die Möglichkeit geben, sich in der Praxis auszuprobieren. Verantwortlich: FÖZ in Absprache mit Bildungsträgern und Agentur für Arbeit

Berufsorientierung in den Abgangsklassen Verantwortlich: FÖZ in Absprache mit Bildungsträgern und Agentur für Arbeit

Information über

• notwendige Voraussetzungen zum Erlernen unterschiedlicher Berufe

• Entwicklung fachlicher und sozialer Kompetenzen während der Ausbildung mit dem Ziel der Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt

• Anforderungen der Wirtschaft an Fachkräfte

Verantwortlich: FÖZ, BBS, freie Träger

Betriebsbesichtigung; Erkundung der Ausbildungsmöglichkeiten bei den Freien Bildungsträgern in der Region; BIZ-Besuch; Terminliche Abstimmung über Schule – Veranstaltungsort: Berufsinformationszentrum, Schule, Bildungsträger

• Nutzung Internet • Betriebspraktikum in

Klasse 7 bis 9

• Praxistage von Klasse

• 7 bis 9 � Modellprojekt „Berufspraxis erleben“

• Langzeitpraktikum ab 2. Halbjahr Klasse 9 bzw. in Klasse 10;

• Praxiswoche für Klasse 10: z.B. BTZ Rohr;

Gemeinsamer Erfahrungs- und Informationsaustausch zu den einzelnen Berufen Vorstellen der Inhalte der Eingangsdiagnostik bei Bildungsträgern Fortbildungsseminar zu inhaltlichen Anforderungen der einzelnen Berufe und Entwicklung von Handlungskompetenzen

Termine für nebenstehende Maßnahmen erfolgen individuell durch die jeweiligen Schulen Oktober-Dezember der Abgangsklasse

1 x jährlich in Zusammenarbeit Bildungsträger, FÖZ, BBS

Elternabend am FÖZ Information zu Entwicklungswegen, Erläuterung des Anmeldebogens/Beurteilungsbogens zur Erstberatung

Verantwortlich: FÖZ, Agentur für Arbeit

Abstimmung zwischen Reha-Berater und Schule zum Termin

• organisatorische Gestaltung: Schule

• inhaltliche Gestaltung: Reha-Berater

spätestens bis Monat September des Entlassschuljahres

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Schwerpunkte

Maßnahmen

Zeitplan

Information zu Änderungen der Berufe, Schulstandorte, Förderung und rechtliche Regelungen Verantwortlich: Referent für FÖS am Staatlichen Schulamt

Gemeinsame Beratung mit Beratungslehrern, Verantwortlichen für Berufsorientierung, den Kammern, der Agentur für Arbeit und Schulleiter der BBS

jährlich Sept./Okt.

Festlegen der Ansprechpartner Meldung an Referent für FÖS am Staatlichen Schulamt Verantwortlich: FÖZ, BBS, freie Träger, Agentur für Arbeit;

Liste der Ansprechpartner in der jeweiligen Einrichtung aktualisieren Hinweis: Ein Ansprechpartner je Einrichtung (Freier Bildungsträger; BBS; Arbeitsagentur und FÖZ)

Beginn des Schuljahres, spätestens 2. Unterrichtswoche

Tagung der Ansprechpartner Verantwortlich: FÖZ, BBS, freie Träger, Agentur für Arbeit

Austausch über aktuelle Vorhaben/Schwerpunkte der Zusammenarbeit im Schuljahr; Rückinfos über Verbleib der Schulabgänger

Oktober

Hospitationen der Agentur für Arbeit an den FÖZ Kennenlernen der Schüler im Kontext der Klasse Verantwortlich: Agentur für Arbeit in Abstimmung mit FÖZ

Hospitation der zuständigen Reha-Berater der Agentur für Arbeit in den Abgangsklassen und Gespräch mit Klassenlehrer

Oktober / November der Abgangsklasse

Hospitation der Klassenlehrer der Abgangsklassen der FÖZ in BBS; Erfahrungsaustausch zu spezifischen Unterrichtsmethoden und Sozialformen, Anforderungen und Kompetenzen im Unterricht Verantwortlich: BBS in Absprache mit FÖZ

Anforderungen in Schwerpunktfächern der jeweiligen Ausbildungsberufe kennen lernen

November

Zusammenstellen möglicher Ausbildungsberufe

Verantwortlich: Agentur für Arbeit

In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit wird die Übersicht der regionalen überbetrieblichen Ausbildungsberufe aktualisiert

Dezember (für Abgangs-klassen)

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Schwerpunkte

Maßnahmen

Zeitplan

Erstberatungsgespräche mit allen Schülern unter Einbeziehung des Beurteilungsbogens

Verantwortlich: Agentur für Arbeit

Termin durch den Berater in der Agentur für Arbeit oder Schule

bis Dezember der Abgangsklasse

Erstellen der sonderpädagogischen Abschlussgutachten

Verantwortlich: FÖZ

Klassenlehrer in den FÖZ erstellen die Abschlussgutachten, holen notwendige Unterschriften ein und geben die Gutachten an die Agentur für Arbeit weiter

Januar - Februar

Ausbildungstag an den FÖZ Verantwortlich: FÖZ in Absprache mit BBS, freien Trägern und Agentur für Arbeit

Teilnehmer sind BBS; freie Träger und die Arbeitsagentur, (wichtig ist die Einladung der Eltern)

März

Schulbesprechung der Agentur für Arbeit an den FÖZ Verantwortlich: Agentur für Arbeit in Abstimmung mit FÖZ

Vorstellen der für die Schule zuständigen Beraterin; Durchführung von Einzelgesprächen mit den Schülern der 8. Klassen

März - Mai

Hospitationen durch BBS und freie Träger an den FÖZ (Achtung: Bei Hospitation von Mitarbeitern der freien Träger muss das Einverständnis der Erziehungsberechtigten eingeholt werden!) Erfahrungsaustausch zu spezifischen Unterrichtsmethoden und Sozialformen, Anforderungen und Kompetenzen im Unterricht Verantwortlich: BBS und freie Träger in Abstimmung mit FÖZ

Hospitationen von Lehrern, die im BVJ unterrichten sowie von Ausbildern und Sozialpädagogen der freien Träger in den Abgangsklassen

März - Mai

Einzelfallbesprechung Berater- Klassenlehrer (auf Grundlage der vorliegenden Gutachten) Verantwortlich: Reha-Berater der Agentur für Arbeit

Terminliche Abstimmung des Reha-Beraters mit dem Klassenleiter

bis Juni der Abgangsklasse

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Schwerpunkte

Maßnahmen

Zeitplan

Nachbereitung des Übergangs (Evaluation, Probleme lösen) Verantwortlich: BBS und freie Träger in Absprache mit FÖZ

Alle Beteiligten Abgebende Schule in Konfliktlösung mit einbeziehen

Juli

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5.2.2. Übergang aus dem Bildungsgang individuelle Lebensbewältigung in die Berufsbildung Schwerpunkte

Maßnahmen

Zeitplan

Berufsorientierung in den Werkstufenklassen Profilierung des Unterrichts in den Werkstufenklassen nach beruflichen Anforderungen

Verantwortlich: FÖZ

Fachgruppe Werkstufe: Ziele der Berufsorientierung, Einteilung der Schüler Gespräche mit Schülern (Vorstellungen und Ziele) Projekttag mögliche Projekte mit weiteren Bildungsträgern (z.B. FÖZ (GE) Suhl – BCS Zella-Mehlis) Praktikum Erschließen von Praktikumsstellen

Juni August ab September wöchentlich ab September Juni/Juli ganzjährig

Elternarbeit

Information in Elternabend über Berufsorientierung, Möglichkeiten für Praktikum

Verantwortlich: FÖZ, Agentur für Arbeit

Elternabend individuelle Gespräche (Vorstellungen, Ziele) Elternrunde zum Kennenlernen aller Einrichtungen im Territorium

August/September August/September Oktober/November

Zusammenarbeit mit WfB/Tagesstätte Ziele und Aufgaben, Anforderungsprofilen und Kompetenzen abstimmen

(Achtung: Bei Hospitation von Mitarbeitern der freien Träger muss das Einverständnis der Erziehungsberechtigten eingeholt werden!) Verantwortlich: FÖZ in Abstimmung mit WfB/Tagesstätte

Tagung mit Ansprechpartnern zu Zielen und Aufgaben, Anforderungsprofilen und Kompetenzen Vorbereitung und Auswertung Praktikum Hospitation der Lehrer in den Einrichtungen Hospitation aus den Einrichtungen an den FÖZ (GE)

Januar/Februar Januar/Februar Januar/Februar März/April

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Schwerpunkte

Maßnahmen

Zeitplan

Zusammenarbeit mit Berufsbildungseinrichtungen Vorstellen von Berufsbildern und Anforderungsprofilen für Lehrer und Schüler

Verantwortlich: FÖZ in Abstimmung mit den Bildungseinrichtungen

Gespräch der Ansprechpartner zum Projekt gegenseitiges Kennenlernen der Einrichtungen (Hospitationen) Berufsbilder und Anforderungsprofile - Vorstellen für Lehrer

Juni

April/Mai Dezember

Zusammenarbeit mit Agentur für Arbeit Individuelle Gespräche mit Eltern und Schülern

Verantwortlich: Agentur für Arbeit in Abstimmung mit FÖZ

Beratungsgespräche mit Eltern und Schülern, Vorstellen des Anmeldebogens/ Beurteilungsbogens Ausfüllen der Bögen Hospitationen an FÖZ (GE) Anfordern der Sonderpädagogischen Abschlussgutachten

August / September

August/September September/Oktober Februar

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5.3. Zeitschiene

Abkürzungen: FÖZ - Förderzentrum; AfA - Agentur für Arbeit; SSA - Staatliches Schulamt; BBS - Berufsbildende Schulen; WfB - Werkstatt für Behinderte

August

Begleitung des Übergangs V: FÖZ

September

Elternversammlung in den Abgangsklassen V: FÖZ, AfA

Beratung zu aktuellen Entwicklungen im berufsbildenden Bereich

V: SSA, Referent FÖS

Festlegen der Ansprechpartner V: FÖZ, BBS, freie Träger, AfA

Oktober

Beginn der Hospitationen der AfA an FÖZ V: AfA

Tagung der Ansprechpartner V: FÖZ, BBS, freie Träger, AfA

Berufsorientierung an FÖZ in verschiedenen Projekten

V: FÖZ

Beginn der Erstberatungsgespräche V: AfA

Vorstellen der Einrichtungen für betriebliche Praktika

V: FÖZ (GE)

November Hospitation Klassenlehrer Abgangsklassen an

den BBS V: FÖZ, BBS

Dezember Auflistung der möglichen Ausbildungsberufe für

das laufende Schuljahr V: AfA

Abschluss der Erstberatungsgespräche V: AfA

Januar Erstellen der sonderpädagogischen

Abschlussgutachten V: FÖZ

Tagung Ansprechpartner V: FÖZ (GE), WfB, Tagesstätte

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März

Ausbildungstag V: FÖZ, BBS, freie Träger, AfA

Beginn von Einzelgesprächen mit Schülern der Vorabgangsklassen (bis Mai)

V: AfA, FÖZ

Beginn der Hospitationen durch BBS und freie Träger an den FÖZ (bis Mai)

V: BBS, freie Träger, FÖZ

ab April Einzelfallbesprechung Rehabilitationsberater-

Klassenlehrer V: AfA, FÖZ

Juni

Abschluss der Einzelfallbesprechung V: AfA

Fachtagung Werkstufe V: FÖZ- G

Juli Nachbereitung des Übergangs V: FÖZ, BBS, freie

Träger, AfA

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6. Übergang Regelschule-Berufliche Bildungseinrichtung 6.1. Ausgangslage Der Übergang von der Regelschule zur Berufsausbildung ist einerseits geprägt, von der Ausgestaltung des Prozesses der Berufswahl und andererseits vom Bemühen der Schulen, ihre Schüler erfolgreich zur Berufsreife zu führen. Der Prozess der Berufswahlvorbereitung nimmt bei der Gestaltung des Übergangs zu den Berufsbildenden Schulen eine zentrale Rolle ein, wobei die verschiedensten Interaktionen zwischen Schülern und den Personen, die ihnen helfen, notwendig sind, um u. a. umfassende Informationen, gründliches Recherchieren und eine vernünftige Selbsteinschätzung zu gewährleisten. In dieser Handreichung werden Empfehlungen hinsichtlich der effektiven Gestaltung der Berufswahlvorbereitung gegeben, wobei die Verantwortlichkeit bei der Schulleitung der jeweiligen Schule liegt und die zeitliche Einordnung der Maßnahmen entsprechend den konkreten Bedingungen flexibel gestaltet wird. Insbesondere sind dabei die Verantwortlichen für Berufswahlvorbereitung beim Staatlichen Schulamt Schmalkalden und die Schulverwaltungen mit einzubeziehen. Für die Sicherung der notwendigen Kompetenzen zur Erlangung der Berufsreife und der damit verbundenen Abschlüsse ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Allgemeinbildenden Schulen und Berufsbildenden Schulen notwendig, die entsprechend der Handreichung, über Erfahrungsaustausche bis zu konkreten Kooperationen führen sollte. Verantwortlich hierfür sind die Referenten im Arbeitsbereich Qualitätssicherung des Staatlichen Schulamtes Schmalkalden gemeinsam mit den Schulleiterinnen und Schulleitern der betreffenden Schulen.

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6.2. Gesetzliche Grundlagen Im §2 des Thüringer Schulgesetzes ist bezüglich des gemeinsamen Auftrages für die Thüringen Schulen folgendes ausgeführt: Abs. 1: „ ... Dabei werden die Schüler darauf vorbereitet, Aufgaben in Familie, Gesellschaft und Staat zu übernehmen und dazu angehalten, sich im Geiste des Humanismus und der christlichen Nächstenliebe für die Mitmenschen einzusetzen. Die Schule fördert den Entwicklungsprozess der Schüler zur Ausbildung ihrer Individualität, zu Selbstvertrauen und eigenverantwortlichem Handeln.“ Abs. 3 : „Der Bildungs- und Erziehungsauftrag verpflichtet die Schulen insbesondere bei der Einschulung, beim Schulwechsel und beim Übergang in die weiterführenden Schulen zu einer engen Zusammenarbeit untereinander sowie mit den schulvorbereitenden Einrichtungen und mit außerschulischen Einrichtungen, die an der Bildung und Erziehung beteiligt sind.“ In §3 Abs. 2 des ThürSchulG wird die besondere Bedeutung der Beratung wie folgt verdeutlicht: „Der Bildungs- und Erziehungsauftrag verpflichtet die Schulen insbesondere bei der Einschulung, beim Schulwechsel und beim Übergang in die weiterführenden Schulen zu einer engen Zusammenarbeit untereinander sowie mit den schulvorbereitenden Einrichtungen und mit außerschulischen Einrichtungen, die an der Bildung und Erziehung beteiligt sind.“ Neben den jeweils geltenden Schulordnungen und Lehrplänen sind auch die Publikationen des ThILLM hinsichtlich der Berufswahlvorbereitung bei der Gestaltung dieses Überganges zu nutzen.

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6.3. Schwerpunkte und Maßnahmen Schwerpunkte

Maßnahmen

Zeitplan

Schullaufbahnberatung Elterninformationsabende � Info’s zu Schullaufbahnen, beruflichen Perspektiven

Klasse 4 Klasse 6 Klasse 8

Elterninformationsabende � Einführung Berufswahlpass � Infos zur Berufswahlvorbereitung � Einbeziehung regionaler Unternehmen, Kammern, AfA � Möglichkeiten von Praktikas, Ferienjobs

Klassen 7 -10

Projekte � „Berufsstart Plus“ � „Kurs 21“ � „Ability“ � „Bewerbertraining“ � Internetrecherche � Projekttage zur Berufsorientierung von Vorabgangsklassen

Klassen 7 -10

verpflichtendes Praktikum � Betriebspraktikum

Klassen 8 - 10

Berufswahlpass Klassen 7 -10

Berufswahlvorbereitung

Besuch BIM, Tage der offenen Tür Klasse 9 Exkursionen mit Schülern in Unternehmen

Klassen 5 - 10 Zusammenarbeit mit Unternehmen

Lehrer besuchen Unternehmen � Anforderungen, Kompetenzen an zukünftige Bewerber

nach Absprache

Erfahrungsaustausch � Beratung in Fachkonferenzen (schulinterne LP, Standards, gezielte Vorbereitung zu Beginn der Ausbildung) � Info-Veranstaltung zur Berufsausbildung für SL, Beratungslehrer mit externen Partnern (aktueller Fachkräftebedarf, neue Berufe, Anforderungen an Bewerber) � Info’s zur Berufswahlvorbereitung für BBS � gemeinsame SL-DB (RS –BBS)

nach Absprache

gemeinsame Schulbesuche nach Absprache

Kooperation ABS - BBS

Gemeinsame Fortbildung � in Unternehmen über Kammern

nach Absprache

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6.4. Zeitschiene

Monat Maßnahme verantwortlich September • Elterninformationsabende

• Bekanntgabe von Terminen � „Tag der offenen Tür“, BIM ...

jeweilige SL

Oktober • Info-Veranstaltung zur Berufsausbildung für SL, Beratungslehrer mit externen Partnern

SSA SM AB3/AB2

November • Erfahrungsaustausch ABS mit BBS zu Übergang Berufsausbildung

SSA SM AB3

Dezember Januar Februar März • gemeinsame Unterrichtsbesuche

SSA SM AB3/AB2

April Mai • Lehrer besuchen Unternehmen

SL, Kammern

Juni

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7. Übergang Gymnasium-Studium 7.1. Ausgangslage Zwischen der Ausbildung zur Hochschulreife und dem Studium der jungen Menschen gibt es häufig Reibungsverluste, die sich zum Teil in einer zu umfangreichen, aber zum Teil auch mangelnden Studienvorbereitung zeigen. Als Beispiel steht die Frage, ob ein Biologiestudent die ersten Semester mit dem Schulwissen bestreiten können muss. Ist eine durchdachte Methodenausbildung in allen Bereichen nicht eine sinnvollere Studienvorbereitung? Das Ziel der Bemühungen, diesen Übergang zum Studium optimal zu gestalten, ist zum einen die Schaffung einer möglichst eng verzahnten Ausbildung zwischen Gymnasium und Studium, zum anderen aber auch das Erlangen von Kenntnissen über Anforderungen der Ausbildung auf Gegenseitigkeit (Lehrplan der Schulen auf der einen Seite, Studienanforderung auf der anderen Seite) und einer realistischen Einschätzung der Möglichkeiten, die die gymnasiale Ausbildung hat. Es ist eine möglichst ausgewogene schulische Ausbildung zwischen „Fachwissen“ und „Methoden- und Verfahrenskenntnissen“ anzustreben. Dabei ist es unerlässlich, die Auseinandersetzung zwischen Praktikern der Gymnasien und der Hochschulen über reale Anforderungen und Defizite zu intensivieren, um im Rahmen der Lehrpläne die richtige Schwerpunktsetzung zu finden. Das Problem ist mit folgendem Fakt umschrieben: Der Hochschullehrer erwartet konkrete Vorleistungen und möglichst optimale Fähigkeiten in seinem speziellen Fachgebiet. Das Gymnasium unterrichtet Schüler in vielen Fachgebieten, wobei im Regelfall das zukünftige Studienfach dem Schüler noch nicht bekannt ist. Wo soll die Schule, wo soll der Schüler da seine Schwerpunkte setzen? Die Schüler befinden sich oft zu spät in ihrer Entscheidungsfindung für ein bestimmtes Studium oder das Studium als solches überhaupt und bekommen meist nicht die geeignete Beratung von allen für die Entscheidung relevanten Institutionen (Eltern, Hochschule, Agentur für Arbeit, Kreditinstitute und/oder BAföG Amt) Um dem Übergang Schule-Studium besser gerecht zu werden, findet zukünftig eine umfassendere Unterstützung bei der Entscheidungsfindung von Seiten der Schulen und Hochschulen statt, die möglichst frühzeitig, jedoch mindestens in der Phase der Kurswahl beginnt. Sowohl an Hochschulen als auch Gymnasien werden dazu langfristig arbeitende und entsprechend motivierte Ansprechpartner für Schüler und Eltern zur Beratung gebraucht, die ausreichend erfahren sind, sich genügend Kompetenzen erwerben konnten und den Schülern und Eltern als Ansprechpartner bekannt sind. Nicht nur Schülern, sondern auch Eltern muss klar sein, dass ein Studium harte Arbeit bedeutet und die Noten, die Arbeits- und Lebensweise sowie die Anforderungen im Studium sich deutlich von denen in der Schulzeit unterscheiden.

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7.2. Schwerpunkte und Maßnahmen

Maßnahmen

Schwerpunkte

Maßnahmen der Schule

Maßnahmen der Studieneinrichtungen

Zeitplan

Informationen zu Studienmöglichkeiten und Studienanforderungen Information über Studienfinanzierung

• Organisation der Informationsvermittlung

• Schaffung eines Infor-mationspools

• Nutzung digitaler Möglichkeiten

• Kontinuierliche Zusam-menarbeit mit den Ansprechpartnern der Arbeitsagentur

• Benennung eines verantwortlichen Lehrers

• Schaffung aussagefähiger Informationen

• Unterbreitung von Beratungsangeboten

Möglichst frühzeitig, mindestens grundsätzliche Information vor Kurswahl in Klasse 10 (Chance einer sinnvollen Kurswahl)

Informations-veranstaltung für Lehrkräfte (in der gymnasialen Oberstufe) an Studieneinrichtungen

• Organisation eines Informationstages;

• Exkursion; • Aufnahme entsprechender

Termine in den Schuljahresarbeitsplan

• Spezielle Veranstaltung für Lehrer, um Studien-anforderungen zu verdeutlichen (Abgleich, Anpassung von Inhalten und Methoden im Oberstufenunterricht)

Schuljahres-beginn

Regelmäßige Informations-möglichkeiten zur Präzisierung des Studienwunsches

• Exkursionsangebote für Schüler

• Festlegung eines thematischen Wandertages

• Aufnahme entsprechender Termine in den Schuljahres-arbeitsplan

• Beratungstage mit möglichst konkreten Informationen zu Studienanforderungen

Verlauf Klassenstufe 11 und 12

Fachübergreifende Projekte mit inhaltlicher Schwerpunktsetzung (ausgewählte Schüler mit speziellen Anforderungen und Erwartungen)

• Jahresarbeitsplan der Schule und der Fachschaften

• Möglichkeit von Seminarfacharbeiten nutzen

• Möglichkeiten prüfen (und schaffen) für Kooperationsvertrag zwischen Schule und Studieneinrichtung in der Region

In Klasse 10

Kontaktmöglichkeiten Schüler –Studierende/Hoch-schulen

• Tag der offenen Tür, Schulfeste, Präsen-tationstage

• Forum ehemaliger Schüler • Termin im

Arbeitsplan/Einladung der Schule

• Teilnahme an schulischen Veranstaltungen nach Einladung

Herbst (jährlich)

Ehemalige Schüler als Gesprächspartner im Unterricht (z.B. Wirtschaft/ Recht; Sozialkunde…)

• Fachschaften legen Termin fest (in Schularbeitsplan aufgenommen)

jährlich in den Klassen 9 bis 12.

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8. Kontaktadressen der Projektmitglieder Das Material „Übergänge“ in der vorliegenden Fassung ist das Ergebnis der intensiven Arbeit von sieben Arbeitsgruppen, die nach der Schulleitertagung vom 1. März 2008 das erarbeitete Material in die vorliegende Fassung gebracht haben. Die folgenden Ansprechpartner im Schulamt Schmalkalden stehen Ihnen bei Fragen oder Anregungen zur Verfügung. Sie sind zu erreichen über: Staatliches Schulamt Schmalkalden Sandgasse 2 98574 Schmalkalden Telefon Sekretariat: 03683/682169 E-Mail-Adresse: [email protected] Kindertagesstätte zur Grundschule

Isabel Petter Silvia Wagner

Grundschule zur Förderschule

Eberhard Balzer

Grundschule zur Regelschule bzw. zum Gymnasium

Christel Weißenborn

Gymnasium zur Regelschule

Barbara Stoll

Förderschule zu Beruflichen Bildungseinrichtungen

Eberhard Balzer

Regelschule zu Beruflichen Bildungseinrichtungen

Karl-Heinz Jäger

Gymnasium/Berufliches Gymnasium zum Studium

Dr. Andreas Bärwolf

Gesamtverantwortung

Barbara Haase

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Weitere Ansprechpartner im Schulamt Schmalkalden zu Fragen der „Übergänge“: Beraterinnen für den Gemeinsamen Unterricht

Gesine Mädel Cornelia Focke

Ansprechpartnerinnen für den „Thüringer Bildungsplan bis 10“

Ingrid Lucke Isabel Petter Annette Kelber

Arbeitsgruppe „Übergang“ (Insbesondere Grundschule zu weiterführenden Schulen)

Kathrin Granzow (Leiterin der AG) Elke Ehricht Annette Kelber Christel Weißenborn Ingrid Schwartz Gesine Mädel Sonnhild Mau