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INSTALLATIONSTECHNIK 2 building & automation I Heft 4 – 2012 Circa 110 Sachverständige fanden den Weg nach Neumarkt in der Oberpfalz, um sich über die Neuerungen der Blitz- schutznorm DIN EN 62305 (DIN VDE 0185-305) Ed. 2 zu informieren. Die Seminare von Dehn + Söhne [1] haben schon eine lange Tradition. Dr. Peter Zahlmann, Technischer Geschäftsführer des Unternehmens, gibt einen Rückblick: Das erste Forum fand 1993 mit dem Thema „Blitz-Stör- schutzmaßnahme der EMV“ statt. 70 Teilnehmer hatten sich damals angemeldet. Einen Überblick über die Neuerungen präsentiert Prof. Dr.-Ing. Alexander Kern, Fachhochschule Aachen: Seit 2006 arbei- tete IEC TC81 „Lightning Protection“ an der zweiten Ausga- be der Normenreihe IEC 62305; Ende 2010 wurden die vier neuen Teile veröffentlicht. Nahezu gleichzeitig wurde damit auch die zweite Ausgabe der Europäischen Norm DIN EN 62305 (DIN VDE 0185-305) verfügbar; zumindest gilt dies für die Teile 1 [2], 3 [3] und 4 [4]. Nur der Teil 2 (Risikoma- nagement) [5] hatte die erforderlichen Abstimmungsmehr- heiten nicht erreicht; daher musste dieser Teil bei Cenelec, der Europäischen Normungsorganisation, nachgearbeitet werden. Seit 2007 haben auch die Arbeitskreise des deutschen Ko- mitees K251 an der Weiterentwicklung der Inhalte der DIN EN 62305 (DIN VDE 0185-305) gearbeitet. Dokumentiert ist dies in einer Vielzahl von Beiblättern. Nach Herausgabe der DIN EN 62305 (DIN VDE 0185-305), Teil 1 bis 4 in der Version 2 mussten die nationalen Beiblätter ebenfalls über- arbeitet werden; dazu kommen neue Beiblätter. Im Teil 2 der DIN EN 62305 (DIN VDE 0185-305) (Risikoma- nagement) ist für wirtschaftliche Verluste zukünftig eine vereinfachte Bewertung der erforderlichen Schutzmaß- nahmen möglich; dies geschieht über typische ökonomi- Aktualisierte Normen für den Blitzschutz Neue Forschungsergebnisse sowie Weiterentwicklungen bei den Produkten für den Blitz- und Überspan- nungsschutz machen eine Anpassung der entsprechenden Normen notwendig. Dies ist bei der DIN EN 62305 (DIN VDE 0185-305) in der Version 2 erfolgt. Über die Neuerungen informierte das 6. Forum für Sachverstän- dige bei Dehn + Söhne. Markus Hohl

Aktualisierte Normen für den BlitzschutzEN 62305 (DIN VDE 0185-305) gearbeitet. Dokumentiert ist dies in einer Vielzahl von Beiblättern. Nach Herausgabe der DIN EN 62305 (DIN VDE

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2 building & automation I Heft 4 – 2012

Circa 110 Sachverständige fanden den Weg nach Neumarkt in der Oberpfalz, um sich über die Neuerungen der Blitz-schutznorm DIN EN 62305 (DIN VDE 0185-305) Ed. 2 zu informieren. Die Seminare von Dehn + Söhne [1] haben schon eine lange Tradition. Dr. Peter Zahlmann, Technischer Geschäftsführer des Unternehmens, gibt einen Rückblick: Das erste Forum fand 1993 mit dem Thema „Blitz-Stör-schutzmaßnahme der EMV“ statt. 70 Teilnehmer hatten sich damals angemeldet.Einen Überblick über die Neuerungen präsentiert Prof. Dr.-Ing. Alexander Kern, Fachhochschule Aachen: Seit 2006 arbei-tete IEC TC81 „Lightning Protection“ an der zweiten Ausga-be der Normenreihe IEC 62305; Ende 2010 wurden die vier neuen Teile veröffentlicht. Nahezu gleichzeitig wurde damit auch die zweite Ausgabe der Europäischen Norm DIN EN 62305 (DIN VDE 0185-305) verfügbar; zumindest gilt dies

für die Teile 1 [2], 3 [3] und 4 [4]. Nur der Teil 2 (Risikoma-nagement) [5] hatte die erforderlichen Abstimmungsmehr-heiten nicht erreicht; daher musste dieser Teil bei Cenelec, der Europäischen Normungsorganisation, nachgearbeitet werden.Seit 2007 haben auch die Arbeitskreise des deutschen Ko-mitees K251 an der Weiterentwicklung der Inhalte der DIN EN 62305 (DIN VDE 0185-305) gearbeitet. Dokumentiert ist dies in einer Vielzahl von Beiblättern. Nach Herausgabe der DIN EN 62305 (DIN VDE 0185-305), Teil 1 bis 4 in der Version 2 mussten die nationalen Beiblätter ebenfalls über-arbeitet werden; dazu kommen neue Beiblätter.Im Teil 2 der DIN EN 62305 (DIN VDE 0185-305) (Risikoma-nagement) ist für wirtschaftliche Verluste zukünftig eine vereinfachte Bewertung der erforderlichen Schutzmaß-nahmen möglich; dies geschieht über typische ökonomi-

Aktualisierte Normen für den Blitzschutz

Neue Forschungsergebnisse sowie Weiterentwicklungen bei den Produkten für den Blitz- und Überspan-nungsschutz machen eine Anpassung der entsprechenden Normen notwendig. Dies ist bei der DIN EN 62305 (DIN VDE 0185-305) in der Version 2 erfolgt. Über die Neuerungen informierte das 6. Forum für Sachverstän-dige bei Dehn + Söhne. Markus Hohl

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sche Werte für eine bauliche Anlage. Das Beiblatt 1 [6] enthält eine aktualisierte Darstellung der Erdblitzdichte in Deutschland, das Beiblatt 2 [7] eine komfortable Rechen-hilfe auf Basis einer Excel-Tabellenkalkulation. Im Teil 3 (Bauliche Anlagen und Personen) sind die unter-schiedlichen Ansätze bei der Berechnung des Trennungs-abstands nun eindeutig dargestellt. Damit kann eine extre-me Überdimensionierung des Trennungsabstandes, wie sie bei Anwendung der „alten“ DIN EN 62305 (DIN VDE 0185-305) noch möglich war, vermieden werden.Im Teil 4 (Schutz elektrischer und elektronischer Syste-me) haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Detaillierte Informationen zur Berechnung von Blitzstrom-verteilungen innerhalb von baulichen Anlagen sind in ei-

nem neuen nationalen Beiblatt 1 zu diesem Normenteil enthalten.

Blitzschutz für Biogasanlagen

Die Umsetzung von Blitz- und Überspannungsschutzmaß-nahmen nach der neuen DIN EN 62305 (DIN VDE 0185-305) Teil 3 [3] bei Biogasanlagen unter Berücksichtigung des Beiblatts 2 erläutert Jochen Fulda von der TÜV Tech-nische Überwachung Hessen GmbH. In Zeiten der Ener-giewende wird der Einsatz von erneuerbaren Energien immer wichtiger für die Energiegewinnung. Einen deutli-chen Anteil an diesen erneuerbaren Energien liefern hierbei Biogasanlagen. Da bei diesen Anlagen unter anderem in

Circa 110 Sachverständige fanden am 20. und 21. Juni den Weg nach Neumarkt in der Oberpfalz

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den Bereichen der Gasspeicher und der Gärbehälter mit der Entstehung von explosiven Gemischen zu rechnen ist, ist der Betreiber verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Hier ist unter anderen die mögliche Zündquelle Blitzschlag zu beachten. Es ist immer davon auszugehen, dass durch Blitzschlag eine anstehende explosionsfähige Atmosphäre entzündet werden kann. Deshalb ist grundsätzlich immer ein Blitzschutzsystem bei Biogasanlagen zu errichten. Die Planung und die Errichtung haben auf Grundlage der DIN EN 62305 (DIN VDE 0185-305) Teil 3 [3] stattzufinden. Die Dimensionierung des Systems ist abhängig von der Ausle-gung der Explosionsschutz-Zonen und der Bauform der zu schützenden Gebäudeteile der Biogasanlage. In der Regel ist ein getrenntes äußeres Blitzschutzsystem notwendig. Die technischen Möglichkeiten, dieses zu realisieren, sind grundsätzlich gegeben. Eine Zündung innerhalb eines ex-plosionsgefährdeten Bereiches kann so sicher ausgeschlos-sen werden, ein sicherer Betrieb und eine hohe Verfügbar-keit sind gewährleistet.

Photovoltaik und Brandschutz

Auch Photovoltaikanlagen nahmen beim 6. Forum für Sach-verständige einen breiten Raum ein. Die Problematik „PV und Brandschutz“ beleuchtet Horst Thiem, Brandamtsrat der Landeshauptstadt München. Bei Vorhandensein einer elektrischen Gefährdung gilt für die Feuerwehren, grund-sätzlich alle einsatzrelevanten Handlungen nach der E DIN VDE 0132 (VDE 0132) „Brandbekämpfung an elektrischen Anlagen“ [8] und nach der GUV-I8677 „Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle“ [9] durchzuführen. In beiden Schriften sind den PV-Anlagen eigene Abschnitte gewidmet. Der TÜV Rheinland und das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (ISE) führen derzeit gemeinsam mit anderen Partnern im Auftrag des Bundesumweltministeriums ein Forschungsprojekt [10] durch. Ziel ist die „Bewertung des Brandrisikos an PV-Anlagen und die Erstellung von Sicher-heitskonzepten.“ In diesem Rahmen wurden in direktem Bezug zur Feuerwehrarbeit unter anderem auch prakti-

Im Teil 2 der DIN EN 62305 (DIN VDE 0185-305) (Risikomanagement) ist für wirtschaftliche Verluste zukünftig eine vereinfachte Bewertung der erforderlichen Schutzmaßnahmen möglich; das Beiblatt 2 bietet eine komfortable Rechenhilfe auf Basis einer Exel-Tabellenkalkulation

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sche Löschversuche auf der Basis der oben genannten Vor-schriften durchgeführt. Die Erkenntnisse daraus lassen den eindeutigen Schluss zu, dass die bestehenden Vorschriften bei der Brandbekämpfung ausreichend Schutz garantieren.Das Forschungsprojekt läuft noch bis 2014. Jeder, der Kenntnis von Unfällen oder Schäden – nicht nur aus dem Bereich der Feuerwehren – hat, kann das Projekt bei der Recherche und der Untersuchung von Einsätzen und Unfäl-len durch die Teilnahme an einer Onlinebefragung fördern. Von der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE wurde mittlerweile die Anwendungsregel VDE-AR-E 2100-712 [11] fertiggestellt und nach einem Einspruchsverfahren verabschiedet. Sie trägt den Titel „Maßnahmen für den DC-Bereich einer PV-Anlage zum Einhalten der elektrischen Sicherheit im Falle einer Brandbekämpfung oder einer technischen Hilfeleis-tung“. In ihr haben die vielfältigen Aktivitäten der letzten Jahre ihren Niederschlag gefunden. Bauliche, organisatori-sche und technische Installationsmaßnahmen und auch die Kennzeichnung der Anlagen sind dort beschrieben. Ziel ist, eine mögliche Gefährdung an den Anlagen mit derzeit bis zu DC 1000 V auszuschließen. In einer breit aufgestellten Arbeitsgruppe beim Bundesver-band Solarwirtschaft, bestehend aus Vertretern der Feuer-

wehr, Fachkräften der Industrie, der Wissenschaft, den Versicherern, dem Handwerk und Planern, wurden in 2010 eine Taschenkarte und zwei Informationsschriften für die Feuerwehren und Anlagenplaner verfasst. Die drei Schrif-ten werden von Feuerwehren und anderen Interessierten

Über Brandwände dürfen grundsätzlich keine brennbaren Bauteile hinweg geführt werden. Dies ist auch bei der Installation von PV-Anlagen zu beachten

Brandabschnitt

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gut angenommen und können im Onlineshop des BSW be-zogen werden [12]. Einen Schwerpunkt bei der Brandbekämpfung bildet die Zu-gänglichkeit zu Bereichen unter oder hinter PV-Systemen, zum Beispiel auf Dachflächen oder an Gebäudefassaden. Gemäß den Bauordnungen sind Gebäude unterschiedlicher Nutzung in eigene Brandabschnitte zu untergliedern. Über die Brandwände, die diese Brandabschnitte voneinander trennen, dürfen grundsätzlich keine brennbaren Bauteile hinweg geführt werden. In Ausnahmefällen darf nur unter Einhaltung besonderer Vorkehrungen davon abgewichen werden. Dies gilt auch für PV-Module und deren Leitungen mit brenn baren Bestandteilen.

Prüfung von Windenergieanlagen

Ein weiteres Thema aus dem Bereich der regenerativen Energie greift Wolfgang Klechowitz, Sachverständiger EMV – Blitzschutzanlagen (BVFS) mit seinem Beitrag „Inspektion und Prüfung von Windenergieanlagen (WEA) nach DIN EN 61400-24 (VDE 0127-24)“ [13] auf. In der seit April 2011 geltenden Norm ist die Inspektion der Blitzschutzanlage vorgegeben. Als Teil der Blitzschutzkonzeption muss vom Hersteller der WEA ein Inspektionsprogramm aufgestellt werden, ein-schließlich der Selbstkontrolle in Arbeitsanweisungen, Be-triebs- und Wartungshandbüchern. Die Inspektionen sollen sicherstellen, dass die Blitzschutzanlage der ursprüngli-chen Auslegung auf Grundlage der DIN EN 61400-24 (VDE 0127-24) entspricht sowie das alle Bauteile der Blitz-schutzanlage in gutem Zustand sind und ihre vorgesehe-nen Funktionen ausführen können. Die Blitzschutzanlage muss so konstruiert sein, dass der Betreiber die wichtigsten Teile der Anlage kontrollieren kann. Diese Kontrollen sind während der Herstellung, der Installation, der Inbetriebnahme und periodischen im Be-trieb zu dokumentieren. Dabei hat sich eine Gliederung in die Bereiche allgemeine Blitzschutz-Dokumentation,

Rotorblätter, Gondel, Nabe, Turm, mechanische Systeme, Erdungs- und Potentialausgleichsyssteme sowie elektri-sche und elektronische Systeme.

Literatur[1] Dehn + Söhne GmbH + Co. KG, Neumarkt: www.dehn.de

[2] DIN EN 62305-1 (VDE 0185-305-1):2011-10 Blitzschutz – Teil 1: Allgemeine Grundsätze. Berlin ∙ Offenbach: VDE VERLAG

[3] DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10 Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen. Berlin ∙ Offenbach: VDE VERLAG

[4] DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4):2011-10 Blitzschutz – Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen. Berlin ∙ Offenbach: VDE VERLAG

[5] E DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2):2010-01 Blitzschutz – Teil 2: Risiko-Management. Berlin ∙ Offenbach: VDE VERLAG

[6] DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) Beiblatt 1:2007-01 (neue Version in Vorbereitung) Blitzschutz – Teil 2: Risiko- Management: Abschätzung des Schadensrisikos für bauliche Anlagen – Beiblatt 1: Blitzgefährdung in Deutschland. Berlin ∙ Offenbach: VDE VERLAG

[7] DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) Beiblatt 2:2007-02 (neue Version in Vorbereitung) Blitzschutz – Teil 2: Risiko- Management – Beiblatt 2: Berechnungshilfe zur Abschätzung des Schadensrisikos für bauliche Anlagen. Berlin ∙ Offenbach: VDE VERLAG

[8] E DIN VDE 0132 (VDE 0132):2011-10 Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung im Bereich elektrischer Anlagen. Berlin ∙ Offenbach: VDE V ERLAG

[9] Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Berlin: www.dguv.de

[10] Forschungsprojekt: Bewertung des Brandrisikos an PV-Anlagen und die Erstellung von Sicherheitskonzepten: www.pv-brandsicherheit.de

[11] VDE-AR-E 2100-712 Anwendungsregel:2011-08 Mindest-anforderungen an den DC-Bereich einer PV-Anlage im Falle einer Brandbekämpfung oder technische Hilfeleistung. Berlin ∙ Offen-bach: VDE VERLAG

[12] BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e.V., Berlin: www.solarwirtschaft.de

[13] DIN EN 61400-24 (VDE 0127-24):2011-04 Windenergie-anlagen – Teil 24: Blitzschutz. Berlin ∙ Offenbach: VDE VERLAG