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Aktuelle Gesetzesänderungen

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Aktuelle Gesetzesänderungen. Einkommensteuer. Steuerfreiheit für Home Use Programme Kein geldwerter Vorteil auf Privatnutzung für Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit PC (auch Smartphones und Tablets), Drucker, Fax-Gerät, EDV-Möbel, wenn - PowerPoint PPT Presentation

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Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung

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Aktuelle Gesetzesänderungen

WWW.ECOVIS.COM Referentin: Steuerberaterin Ivonne Beutler 2

Einkommensteuer

Steuerfreiheit für Home Use Programme Kein geldwerter Vorteil auf Privatnutzung für Ausstattung des

Telearbeitsplatzes mit

• PC (auch Smartphones und Tablets), Drucker, Fax-Gerät, EDV-Möbel, wenn

• die Gegenstände im Eigentum des Arbeitgebers bleiben

Anwendung: rückwirkend ab 2000

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Einkünftenachweis bei volljährigen Kindern entfällt z. B. für Kindergeld, Kinderfreibetrag

bisher Fallbeilwirkung, wenn Einkünfte > 8.004 Euro

künftig keine Einkommensgrenze mehr zu prüfen

volljährige Kinder sind zu berücksichtigen, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen; unschädlich sind:

• Erwerbstätigkeit < 20 Wochenstunden,

• eine geringfügige Beschäftigung sowie

• ein Ein-Euro-Job

Inkrafttreten: 01.01.2012

Abzug von Kinderbetreuungskosten vereinheitlicht Unterscheidung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten

Kinderbetreuungskosten entfällt

Inkrafttreten: 01.01.2012

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Einkommensteuer

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Einkommensteuer

1.Ausübung des

Wahlrechts

2. Zurechnung von Sonderausgaben,

außergewöhnlichen Belastungen und haushaltsnahe

Dienstleistungen

• Wahl beider Ehegatten oder • Einzelveranlagung nicht

beantragt

• hälftige Zurechnung

• Antrag eines Ehegatten

• dem Ehegatten, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat

• auf Antrag beider hälftige Zurechnung

• in Einzelfällen reicht der Antrag des wirtschaftlich belasteten

Einzelveranlagung Zusammenveranlagung

Quelle(n): Eigene Darstellung

Veranlagung: Reduzierung des Tarifdschungels für Ehegatten

Inkrafttreten: 01.01.2013

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Einkommensteuer

Grenzen bei verbilligter Vermietung vereinheitlicht bisherige Regelung:

• < 56 % = nur anteiliger Werbungskostenabzug

• < 75 % = positive Totalüberschussprognose erforderlich

künftig: maßgeblicher Prozentsatz 66 % der ortsüblichen Miete

• </= 66 % = nur anteiliger Werbungskostenabzug

• > 66 % = voller Werbungskostenabzug; keine Totalüberschussprognose nötig

Anwendung: ab 2012

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Einkommensteuer

Vereinfachung bei Günstigerprüfung für Entfernungspauschale Günstigerprüfung zwischen Entfernungspauschale und tatsächlichen

Aufwendungen bei abwechselnder Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und privaten bzw. Firmen-Pkw

Umstellung von tageweise auf jährliche Vergleichsrechnung

Inkrafttreten: 01.01.2012

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Weitere Bundesländer erhöhen Grunderwerbsteuersatz

Erhöhung der Grunderwerbsteuersätze (1)

Bundesland Erhöhung zum

Grunderwerbsteuersatz

Bayern --- 3,5 %

Berlin 01.01.200701.04.2012

4,5 %5,0 %

Brandenburg 01.01.2011 5,0 %

Baden-Württemberg 05.11.2011 5,0 %

Bremen 01.01.2011 4,5 %

Hamburg 01.01.2009 4,5 %

Hessen --- 3,5 %

Niedersachsen 01.01.2011 4,5 %

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Weitere Bundesländer erhöhen Grunderwerbsteuersatz

Erhöhung der Grunderwerbsteuersätze (2)

Bundesland Erhöhung zum

Grunderwerbsteuersatz

Nordrhein-Westfalen 01.10.2011 5,0 %

Mecklenburg-Vorpommern 01.07.2012 5,0 %

Rheinland-Pfalz 01.03.2012 5,0 %

Saarland 01.01.201101.01.2012

4,0 %4,5 %

Sachsen --- 3,5 %

Sachsen-Anhalt 02.03.2010 4,5 %

Schleswig-Holstein 01.01.2012 5,0 %

Thüringen 07.04.2011 5,0 %

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Gesetzentwurf zum Ehrenamtspaket 2013

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Geplante Änderungen in der Einkommensteuer

Gemeinnützigkeitsreform Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.100 € auf 2.400 €

Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 500 € auf 720 €

Spendenabzug 2 Mio. € für zusammenveranlagte Ehegatten bei Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung

• derzeit hat der allein stiftende Ehegatte nur eine Mio. € Spendenabzug

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Geplante Änderungen in der Abgabenordnung

Reform des Gemeinnützigkeitsrechts• Verlängerung der Frist für die zeitnahe Mittelverwendung um ein

Kalenderjahr

• Einführung einer Wiederbeschaffungsrücklage

• Erleichterung bei der Zuführung von Mitteln in die freie Rücklage

• Festlegung des Zeitraumes für die Rücklagenzuführung auf zwei Kalenderjahre

• Auflösung von Rücklagen auch bei Wegfall des Grunds für deren Bildung

• Verlängerung der Frist für Vermögenszuführungen aus Erträgen bei neu gegründeten Stiftungen um ein Kalenderjahr

• Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

• Erhöhung der Umsatzgrenze für sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins um 10.000 € auf 45.000 € (sog. Zweckbetriebsgrenze)

• Anwendung: grundsätzlich 2013

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Quelle(n): Eigene Darstellung