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Aktuelles zum Pflanzenschutz Paul Haid Landwirtschaftsamt Biberach Stand 15.02.2018

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Aktuelles zum

Pflanzenschutz

Paul Haid

Landwirtschaftsamt Biberach

Stand 15.02.2018

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Wirkstoff „Isoproturon“

Zulassung endete / widerrufen

Keine Aussicht auf Zulassungsverlängerung durch EU

Begründung: - Risiko für Einträge ins Grundwasser

- nach EU-Chemikalienrecht als karzinogen

der Kategorie 2 eingestuft

Mittel und Aufbrauchfrist: Herbaflex, Arelon Flüssig,

Protugan, Isofox, Fenikan 30.09.2017

Tolkan Flo, Azur 30.06.2016

Zul.Verlauf:

bei Parallelhandelsprodukten gelten die gleichen Fristen

Nach Aufbrauchfrist: umgehende Beseitigungspflicht

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Wirkstoff „Bentazon“

Zulassungsende 31.12.2016

Keine Aussicht auf Zulassungsverlängerung durch EU

Begründung: - Risiko für Einträge ins Grundwasser

- bisher schon Anwendungseinschränkungen in

WSG und auf karstigem Untergrund

Mittel und Aufbrauchfrist:

Basagran und Basagran DP / 30.06.2018

Keine Beseitigungspflicht!

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Wirkstoff „Chlorthalonil“

nationale Zulassung endete

Mittel / Zulassung: Bravo

Zulassung: Weizen, Kartoffeln

Keine Anschlusszulassung

Begründung: - als Einzelwirkstoff schwierig

- Syng. betreibt Wiederzulassung des Wst.

in Kombiprodukten

Aufbrauchfrist: 30.10.2017

Zul.Verlauf:

bei Parallelhandelsprodukten gelten die gleichen Fristen

Nach Aufbrauchfrist: keine Beseitigungspflicht

EU-Zulassungsende Wirkstoff: 31.10.2018

Nat. Zul.- Ende Amistar Opti: 31.10.2018

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Wirkstoff „Picoxystrobin“

Zulassung endete/widerrufen

Mittel /Zulassung: Credo, InnoProtect Credo / W, G,

Acanto / W, G, R, Tr, R, Gräser

Acanto Prima / W, G

EU-Genehmigung Wirkstoff: - endete am 31.10.2017

EU-Kommission: - keine Erneuerung der Genehmigung

Begründung: - Metabolit mit erbgutveränderndem Potenzial

(cutt-off Kriterium)

- hohes Risiko für Wasserorganismen und

Regenwürmer sowie regenwurmfressenden Säugetiere

BVL: - Widerruf zum 30.11.2017

Abverkaufsfrist / Aufbrauchfrist: 30.05.18 / 30.11.2018

Zul.Verlauf: - bei Parallelhandelsprodukten gelten die gleichen Fristen

- Nach Aufbrauchfrist: umgehende Beseitigungspflicht

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Wirkstoff „Methiocarb“

Zulassung endet

Mittel / Zulassung: Mesurol / Mais

EU-Genehmigung Wirkstoff endet am 31.07.2018

Nationale Zulassung bis 31.07.2019

Fa. Bayer: - erneute Zulassung angestrebt / Unterlagen

eingereicht -

mit Zulassung wird gerechnet !!

Unsicherheit: - Nachforderungen Unterlagen?

- Abverkaufsfrist / Aufbrauchfrist:??

- Rücknahme von gebeiztem Saatgut?

Empfehlung: Menge „mesurolgebeiztes Saatgut“ nur

für Bedarf 2018

- keine „zusätzliche Eigenbeizung“ mit Spurennährstoff-

beizen – Heubachwert 4-5 g / zug. 0,75 g (Endo Mais etc.)

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Wirkstoff „Flupyrsulfuron“

Zulassung widerrufen

Mittel /Zulassung: Lexus, WW, WR, Tr, D, Ha

Ciral, WW, WR, Tr, Lein

Absolute M, WW, WR, Tr

Vertix, WW, WR, Tr

Reguläres, nationales Zulassungsende der Mittel: 30.06.2018

EU-Genehmigung Wirkstoff: ??

EU-Kommission: - keine Erneuerung der Genehmigung

Begründung (EFSA): - unannehmbare Auswirkg. auf Grundwasser …

- schädliche Auswirkg. auf menschliche

Gesundheit nicht ausgeschlossen

BVL: - Ruhen der Zulassung ab 14.12.2017 (Rechtsmittel eingelegt)

bei Parallelhandelsprodukten gelten die gleichen Fristen

Bis auf weiteres kein Inverkehrbringen und keine Anwendung

Weiterer Verlauf: ????

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Wirkstoff „Imazosulfuron“

Zulassung widerrufen

Mittel /Zulassung: Brazzos WW, WG, WR, Tr

EU-Genehmigung Wirkstoff: 31.07.2017

EU-Kommission: - keine Erneuerung der Genehmigung

BVL: - Widerruf von Amts wegen zum 31.07.2017

- keine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist

- Reste sind entsorgungspflichtig

Lt. BVL war das Mittel schon seit längerem nicht mehr im Vertrieb

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Neonicotinoide: Wirkstoff „Thiacloprid“

Zulassung endet

Mittel / Zulassung: Biscaya (B), Getreide, Raps, Kartoffeln

Calypso (C), Obst, Gemüse

Nationale Zulassung bis 30.04.2019 B / 30.04.18 C

EU-Genehmigung Wirkstoff endet am 30.04.2018

Unsicherheit: - ab 2018 EU - einheitliche Kriterien für

endokrine Disruptoren (können Funkt. des

Hormonsystems stören) festgelegt

- Thiacloprid derzeitig als endokrinschädich

eingestuft - erneute Zulassung sehr fraglich!!??

Einkauf 2018: max. entspr. Bedarf ??

Restl. Wirkst. der Neonicotinoide:

Imidacloprid, Thiamethoxam, Clothianidin, Acetamiprid ??

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Rapsbeizung mit „Lumiposa 625 FS“ Wirkstoff: Cyazipyr (iSO Name: Cyantraniliprole)

- Zulassung 2017 in Polen

- insekt. Beizmittel für Winterraps - gegen Rapserdfloh

- hohe Bienentoxizität

- keine Info über Qualitätsicherung der Beizung in Polen!?

- nach EU- und dt. Recht - gebeiztes Saatgut unter best.

Auflagen einsetzbar

- Aussaat nur mit pneumat. Geräten (JKI-Liste)

- keine Ausbringung bei Windgeschw. > 5 m/s

- behandeltes Saatgut oder Stäube nicht an der

Oberfläche liegend

- vorsorglich Info an Imker, deren Bienenstände sich

im Umkreis von 60 m befinden

Tastvers. 2017 Ludwigsburg: „eine deutliche, den Frühbefall

verhindernde Wirkung gegen Erdfloh war nicht erkennbar“

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für Metaldehyd - haltiges Schneckenkorn

• NT115 „Bei der Anwendung in Freilandkulturen ist ein

Mindestabstand von 5 m zum bewachsenen Feldsaum

einzuhalten.

Neue Anwendungsbestimmung NT115

• BVL:

Als „bewachsener Feldsaum“ sind unabhängig von ihrer

Breite alle an das Feld angrenzende, bewachsene

Strukturen anzusehen. Ausgenommen sind angrenzende

Felder, Straßen, Wege oder andere befestigte Strukturen.

• Status von angrenzenden Wiesen und Weiden nicht

geklärt. Sind als Felder zu betrachten?

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• Bei einigen Metaldehyd haltigen Mitteln (57 momentan

zugel.) ist die AWB bereits in der Zulassung enthalten:

• Acela, Xiren, Limares Techno (auf Mittelebene)

• Metarex Inov, Lima Oro 3 und 5, Desimo Duo

und Slug (Auflagen bei einzelnen Anwendungen)

Bei Metarex Inov gilt sie nur für die neuen Anwendungsgebiete:

gegen Nacktschnecken in frischen Kräutern, Salat-Arten, Spinat, Kartoffel,

Erdbeere, Beerenobst, Weinrebe (Kelter- und Tafeltraube) und Zierpflanzen

im Freiland.

Das UBA besteht bei Neuzulassungen auf die Anwendungsbestimmung,

sonst kein Einvernehmen

=> NT115 wird bei Neu/Wiederzulassungen vergeben werden

Neue Anwendungsbestimmung NT115

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Neue Anwendungsbestimmung NT115

Demnächst endende Zulassungen:

• Eisen-III-Phosphat haltige Mittel sind nicht betroffen und

können in diesem Randbereich weiterhin eingesetzt

werden

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Beseitigungsplicht für PSM

§ 15 PflSchG

CC relevant

Verbotene PSM (Atrazin, E 605 u.a.)

PSM, dessen Genehmigung widerrufen, nicht erneuert oder

aufgehoben wurde (u.a. IPU haltige PSM, Mextrol DP,

Tristar, Aniten Super, AAgrano UW 2000)

Nicht alle Mittel unterliegen Entsorgungsplicht (BVL)

www.bvl.bund.de Übersichtsliste (Jan. 2018) Nr. 7

Anregung: alle Mittel beseitigen, die keine Zulassung mehr

besitzen und deren Aufbrauchfrist abgelaufen ist (Info

Fachpresse, Offizialberatung, BVL etc.)

Problemstoffsammlung des LK oder

Fa. A.R.S.tec, Konrad-Zuse-Str. 6, Neu Ulm, 0731/206045-0

Abnahmebeleg verlangen

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Schutz von Umstehenden und

Anwohnern

• PSM-Ausbringung nur nach guter fachlicher Praxis • Abtrift ist grundsätzlich zu vermeiden • PSM dürfen nicht angewandt werden, wenn der

Anwender mit schädlichen Auswirkungen rechnen muss • Mindestabstand zu Umstehenden u. Anwohnern dürfen

- bei Flächenkulturen 2 m (bisher 1) - in Raumkulturen 5 m nicht unterschreiten (3)

• zu Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt (Gärten, Parks, Freizeit- und Sportplätze, Friedhöfe sowie Flächen, auf denen sich Menschen regelmäßig aufhalten

• zu Grundstücken mit Wohnbebauung und privat genutzten Gärten (auch ohne Anwesenheit von Personen)

• zu unbeteiligten Dritten nur bei der Anwendung z. B. auf Wegen an behandelten Flächen (Unterbrechung der Spritzarbeit) Quelle: BVL, LFL Bay.

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Hangneigungsauflagen zu Gewässern -

hier: Einlaufschächte am Weg oder im Acker

• Def. Gewässer: - u. a. wasserführend, aquatischer Lebensraum

• Konsequenz: - im konkreten Sinn kein Gewässer - kein Pufferstreifen notwendig

• Notwendigkeit: - Abschwemmung im allgemeinen und insbesondere in den Schacht vermeiden

• Möglichkeit: - Wall um Schacht (Wegeentwässerung erhalten)

• Fläche bei Antragstellung GAP berücksichtigen - rausmessen

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Fortbildungsfristen

• 4 Stunden Fortbildung in 3-Jahreszeitraum

• Altsachkundige:

1. Fortbildungszeitraum 2013-2015

2. Fortbildungszeitraum 2016-2018