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selma-ahlbrecht
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Landwirtschaftsamt in Rosenheim
Stand: März 2005
Pflanzenschutzmitteleinsatz auf “Nichtkulturland” zur
Wildkrautregulierung
Probleme mit Gewässern,Gesetzliche Rahmenbedingungen
Landwirtschaftsamt in Rosenheim
Stand: März 2005
Pflanzenschutzmittelfunde in Oberflächengewässern
(Augustin et al. 2002)
=>„Besondere Sorgfalt des Anwenders ist ein Muss!“=>„Besondere Sorgfalt des Anwenders ist ein Muss!“
Wasser von Flüssen und Kläranlagen wurde auf 35 Wirkstoffe untersucht.
Einige Wirkstoffe waren regelmäßig nachweisbar:unter anderem auch Glyphosat
Landwirtschaftsamt in Rosenheim
Stand: März 2005
Wirkstoffsicherungsmanagement am Bsp. GlyphosatWirkstoffsicherungsmanagement am Bsp. Glyphosat
Glyphosat ist weltweit der wichtigste Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff
Glyphosat gehört in Deutschland zu den fünf am häufigsten eingesetzten Pflanzenschutzmitteln
Glyphosat ist für die Bekämpfung von Problemunkräutern (z.B. Quecke) und für boden- bzw. ressourcenschonende Produktionsverfahren (Mulch-, Direktsaatverfahren) in der Landwirtschaft unverzichtbar
Die Verkehrssicherung z.B. von Gleisanlagen erfordert den Einsatz von blattaktiven Herbiziden wie Glyphosat
Glyphosat zeichnet sich durch ein sehr günstiges ökotoxikologisches Profil und gute Anwendungseigenschaften aus
Bedeutung des herbiziden Wirkstoffes GlyphosatBedeutung des herbiziden Wirkstoffes Glyphosat
Landwirtschaftsamt in Rosenheim
Stand: März 2005
In Deutschland sind derzeit (Stand November 2004)49 Präparate mit dem Wirkstoff Glyphosat in
37 Anwendungsgebieten (Stand Oktober 2002) zugelassen
Auf Gleisanlagen und Nichtkulturland, bzw. auf teil-/vollversiegelten Flächen kann im Einzelfall die Anwendung genehmigt werden
Glyphosat wird photolytisch (mit Licht) und hydrolytisch (mit Wasser) nur sehr langsam abgebaut
Bei Einzeluntersuchungen wurde Glyphosat auch in Flusswasser und anderen, größeren Vorflutern nachgewiesen, jedoch nie in Trinkwasser
Kläranlagen besitzen nach bisherigen Untersuchungen kein wesentliches Rückhaltevermögen für viele Wirkstoffe => Wirkstoffe werden in der Kläranlage evtl. nicht abgebaut oder zurückgehalten
ProblematikProblematikWirkstoffsicherungsmanagement am Bsp. GlyphosatWirkstoffsicherungsmanagement am Bsp. Glyphosat
Landwirtschaftsamt in Rosenheim
Stand: März 2005Mittelmengen, die ausreicht um den
Trinkwassergrenzwert von 0,1 µg/l* zu erreichen
1m
1m
2,7 bis 3,752,7 bis 3,75 km km kontaminiert
kontaminiert
(je nach Wirkstoffkonzentration von 360-500 g a.i./E)
(je nach Wirkstoffkonzentration von 360-500 g a.i./E)
1 ml
=> „Kein Tropfen darf daneben gehen!!!“=> „Kein Tropfen darf daneben gehen!!!“
*) gilt eigentlich nur für Grundwasser zur Trinkwassergewinnung
Landwirtschaftsamt in Rosenheim
Stand: März 2005Deutsches Pflanzenschutzgesetz vom 01. Juli 1998, PflSchG §6 Abs. (2) und (3)
§6 Abs. 2:Pflanzenschutzmittel auf Freilandflächen nur, wenn diese landwirtschaftlich
forstwirtschaftlich odergärtnerisch genutzt werden.
nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern
§ 6 Abs. 3:Ausnahmen von Absatz 2:,wenn der angestrebte Zweck- vordringlich ist und- mit zumutbarem Aufwand auf andere Weise nicht erzielt werden kann und- überwiegend öffentliches Interessen, insbesondere des Schutzes von Tier- und Pflanzenarten, nicht entgegenstehen.
Landwirtschaftsamt in Rosenheim
Stand: März 2005Bekanntmachung StMELF im Einvernehmen mit StMI, StMLU vom 9. August 1988
Landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, gärtnerische Nutzung:
nachhaltig betrieben, Gewinnung von Pflanzen oder -erzeugnissen (nicht Friedhöfe, Sportplätze) oder ausschliesslich der Gestaltung dienend
Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz auf „Nichtkulturland“
strenger Maßstab
Vordringlicher Zweck besonders gewichtige öffentliche und private Interessen (Militär, DB)
zumutbarer Aufwand: höherer Aufwand für alternative Verfahren bis zur Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren grundsätzlich zumutbar
Keine Ausnahmegenehmigung, wenn öffentliches Interesse entgegensteht
Schutz der Bevölkerung, der natürlichen Lebensgrundlagen Boden und Wasser sowie der Tier- und Pflanzenwelt vor einer unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung durch Pflanzenschutzmittel
Landwirtschaftsamt in Rosenheim
Stand: März 2005
Strassenrandstreifen Sportanlagen
Beispiele von „Nichtkulturland“
Landwirtschaftsamt in Rosenheim
Stand: März 2005
Gehwege Umzäunungen
Beispiele von „Nichtkulturland“
Landwirtschaftsamt in Rosenheim
Stand: März 2005
Strassenrandstreifen Wasserrinnen
Beispiele von „Nichtkulturland“
Wasserablauf => keine chemische Spritzanwendung genehmigungsfähig!
Landwirtschaftsamt in Rosenheim
Stand: März 2005Vermeidung von Pflanzenschutzmittel-
einträgen in den Kanal und damit indirekt in Oberflächengewässer
Landwirtschaftsamt in Rosenheim
Stand: März 2005Bekanntmachung StMELF im Einvernehmen mit StMI, StMLU vom 9. August 1988
Beispiele, die je Situation evtl. genehmigungsfähig sind:
1. Anlagen des Verkehrs Schienen, Gleisbettung, Schotterflanke Gehölzanpflanzungen auf Strassenböschungen, Trenn- und
Seitenstreifen in den ersten 3 Standjahren Flugbetriebsflächen
2. Militärische Anlagen, Bundesgrenzschutz, Polizei
3. Anlagen mit besonderer Korrosions-, Brand-, oder Explosionsgefahr
4. Anlagen von Energieversorgungsunternehmen
5. Sportanlagen
Landwirtschaftsamt in Rosenheim
Stand: März 2005Abgabe von Pflanzenschutzmitteln(Neue PflSch-AnwendungsVO vom 1.8.2003)
• Bei Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen– Diuron– Glyphosat– Glyphosat-Trimesium
für den Einsatz auf Flächen die nicht landwirt-schaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt sind, erfolgt Abgabe durch Handel nur nach Einsicht in Ausnahmegenehmigung nach §6 Abs. 3 PflSchG.
Landwirtschaftsamt in Rosenheim
Stand: März 2005Anwendungsauflage (Neue PflSch-AnwendungsVO vom 1.8.2003)
• Bei Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen• Glyphosat (z.B. Roundup-Produkte usw.)• Glyphosat Trimesium
gilt bei Einsatz auf Nichtkulturland der § 6 Abs. 3 PflSchG (d.h. Ausnahmen auf Antrag möglich)
• Wenn Abschwemmungsgefahr besteht z.B. bei• Teerflächen• Pflaster• Betonrinnen, usw.
ist Anwendung verboten oder im Bescheid ist ein Anwendungsverfahren aufzunehmen, bei dem die Gefahr des Abschwemmens nicht besteht.
Landwirtschaftsamt in Rosenheim
Stand: März 2005Anwendung chemischer Verfahren
Rotofix
Rückenspritze
Dochtstreichgerät
Streichverfahren
Landwirtschaftsamt in Rosenheim
Stand: März 2005Beispiele für nichtchemische Verfahren
1. Beispiele für mechanische Verfahren : Hacke, Bürste, Mähwerke
2. Beispiele für thermische Verfahren:
Abflammen
Heisslufttechnik
Heisswassertechnik
Heissschaum
Weedcleaner
Landwirtschaftsamt in Rosenheim
Stand: März 2005Metallbürste
Landwirtschaftsamt in Rosenheim
Stand: März 2005
Sorgsame Anwendung von PS-Wirkstoffen unverzichtbar Sorgsame Anwendung von PS-Wirkstoffen unverzichtbar
Im kommunalen Bereich und auf Nichtkulturland :Schon bei Planung und Bau sollten spätere
Unkrautprobleme vermieden werden
Nichtchemische Möglichkeiten ausnutzen
Herbizideinsatz nur nach Genehmigung und gemäß
der Gebrauchsanleitung
Ausbringung mit technisch einwandfreiem Gerät und nur
von sachkundigen Personen
Herbizideinsatz auf teilversiegelten Flächen nur als
Teilflächenbehandlung oder mit Streichgeräten (z.B.
Rotofix-Gerät) evtl. genehmigungsfähig
Direkter oder sekundärer Abfluss von PS-Mitteln in
die Kanalisation muss verhindert werden
Wirkstoffsicherungsmanagement am Beispiel GlyphosatWirkstoffsicherungsmanagement am Beispiel Glyphosat
Landwirtschaftsamt in Rosenheim
Stand: März 2005
Ausnahmegenehmigungen für PSM-Einsatz nach § 6 Abs. 3 PflSchG
• Gilt für Pflanzenschutzmittel-Einsatz auf Flächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt sind.
Achtung: Verstöße sind Bußgeldbewehrt!!
• Zuständigkeitsänderung zum 01.08.2003Jetzt Landwirtschaftsämter mit besonderen Aufgaben im Bereich der Bodenkultur und des PflanzenbauesObb- Süd.: LwA in Rosenheim
• Anträge beim Landwirtschaftsamt Bayreuth oder im Internet unter www.lwa-wa.bayern.de
Rechtzeitig Antrag stellen – Bearbeitungszeit!• Bescheide kostenpflichtig (gilt in Bayern nicht für Ge-
meinden) und befristet (in der Regel für 1 Jahr) ausgestellt
Landwirtschaftsamt in Rosenheim
Stand: März 2005
Weitere Informationen zum Pflanzenschutz auf “Nicht-
kulturland” im Internet unter:
www.lfl.bayern.de => Pflanzenschutz
=> Pflanzenschutzrecht Ausnahmegenehmigung nach
§ 6 Abs. 3 PflSchG
Landwirtschaftsamt in Rosenheim
Stand: März 2005
Gewässerschutz ist oberstes Ziel Gewässerschutz ist oberstes Ziel Jeder Anwender von PS-Mitteln trägt
Mitverantwortung für den Schutz von
Grundwasser und Oberflächengewässer
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit