48
Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck 17. Mai 2011

Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb –

Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen

Lübeck – 17. Mai 2011

Page 2: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

I. Grundlagen zu Suchterkrankungen

II. Umgang mit Sucht im laufenden Arbeitsverhältnis

III. Arbeitsrechtliche Maßnahmen ohne Kündigung

IV. Kündigung wegen Suchterkrankung und Suchtmittelmissbrauch

V. Mitbestimmungsfragen

Page 3: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

I. Grundlagen zu Suchterkrankungen

Page 4: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Suchterkrankung bezeichnet ein komplexes Geschehen von

• seelischen• körperlichen und• sozialen

Wechselwirkungen, wobei die Grenzen zwischen

• Genuss• Missbrauch und• Abhängigkeit

fließend sind.

Page 5: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Zur Sucht kommt es erst dann, wenn die Umstände des Suchtmittelgebrauchs zusammen mit der Rauschwirkungen einen Drang zur ständigen Wiederholung der Gesamtsituation erzeugen.

Dies ist in der Regel verbunden mit Dosissteigerung und Kontrollverlust.

Page 6: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

78%

11%

5%

3% 2% 1%Suchtmittel (geschätzt)

Alkohol

Tabletten

Amphetamine

sonstige BTM

Glücksspiel

Internet

Page 7: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Merkmale für Suchtverhalten

• wiederholte Alkoholfahne

• häufiges Zuspätkommen und viele Fehlzeiten

• Überreaktion bei Kritik von außen

• Verstrickung in Widersprüche und Lügen

• Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen

• Realitätsverlust

Page 8: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Merkmale für Suchtverhalten

• Angst und Unruhezustände

• Ausweich- und Isolationstendenzen

• Suche von Konsumgelegenheiten

• Bagatellisierung von Suchtverhalten

• Konflikte in der Familie

• Beteuerungen zukünftiger Abstinenz

Page 9: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Aspekte von Suchtvoraussetzungen

• Verfügbarkeit des Suchtmittels

• Persönlichkeit des Abhängigen

• betriebliche Einflüsse und Bedingungen

• erlebte positive Wirkung

Page 10: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Betriebliche Einflüsse und Bedingungen

• Bindeglied in sog. „Nasszellen“

• anlassabhängiger erwünschter Konsum

• Persönlichkeitsbeurteilung nach Trinkfestigkeit

• empfohlene Spannungsregulierung in Drucksituationen

Page 11: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Allgemein geschätzte betriebliche Dunkelziffer

5 %

Page 12: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

II. Umgang mit Sucht im laufenden Arbeitsverhältnis

Page 13: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Suchtmittelmissbrauch ohne Sucht

Beispiel: Kundenberater steht mit Alkoholfahne am Schalter

• berührt den verhaltensbedingten Bereich

• Kontrollfrage: Kann er es noch steuern?

• setzt auch ohne ausdrückliches Alkoholverbot keine besondere Verbotsnorm voraus

(„Sozialbild“)

• in Betriebsordnung enthalten?

Page 14: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Suchtmittelmissbrauch ohne Sucht

Abmahnungserfordernis

Page 15: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Suchtmittelmissbrauch ohne Sucht

• Abmahnungshäufigkeit einzelfallabhängig

• entscheidend auch:

- konkrete Außenwirkung- Gefährdungspotenzial- Suchtmittelcharakter

• sodann: ordentliche oder ggf. fristlose Kündigung möglich

Page 16: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Suchtmittelmissbrauch mit Sucht

• betrieblicher Umgang mit betroffenen Kollegen

• Bedeutung des kollegialen Umfelds(Co-Abhängigkeit)

• Umgang mit Verdachtssituationen

• Umgang mit „Ernstfallsituationen“

• Handlungspflichten des Arbeitgebers

• Aufklärungs- und Kontrollmöglichkeiten

• Dokumentation

Page 17: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Betrieblicher Umgang mit betroffenen Kollegen

• Offensiv oder defensiv?

• Wer soll handeln?

• stark abhängig vom Verdachtsgrad

• Reaktionen bedenken

• rechtlich kaum Einschränkungen oder Vorgaben

Page 18: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Bedeutung des kollegialen Umfelds (Co-Abhängigkeit)

• Duldungs- oder Konfrontationsverhalten?

• aktive Förderung der Suchtsituation

• Umfeldförderung der Sucht bei Problemumfeld

• Versetzung- und Umorganisationsperspektive?

Page 19: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Umgang mit Verdachtssituationen

• Aufforderung zum Suchtmitteltest

• Teilnahmeverpflichtung?

• arbeitsvertragliche Regelungen von Kontrollen

• nicht erhärteter Verdacht

• negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Page 20: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Umgang mit „Ernstfallsituationen“

• Handlungsoptionen bei erhärtetem Verdacht

• angeordnetes Arbeitsende

• Heimfahrtproblematiken

• Versicherungsschutz

• Maßnahmen bei Rückkehr

Page 21: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Handlungspflichten des Arbeitgebers

• allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

• anlassabhängige Fürsorge

• Haftung aus § 280 Abs. 1 BGB

• Konflikt mit dem Rechtskreis des Arbeitnehmers

Page 22: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Aufklärungs- und Kontrollmöglichkeiten

• Alkohol: Dräger Evidential

• andere BTM: schwierig

• Glücksspiel: Detektiveinsatz

• Online: schwierig

körperliche Kontrollmaßnahmen Freiwilligkeit

Page 23: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Dokumentation

• Fotos

• Protokoll und Notizen

• „Zeugenpräparierung“

• neutrale Dritte (auch Fremdabteilung)

Page 24: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Wer soll handeln?

Vorgesetzter Leitung

Kollege Betriebsrat

Page 25: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Innerbetriebliche Hilfestellungen:

• Vorgesetztenschulungen

• Informationsveranstaltungen Gesundheit

• Bildung eines innerbetrieblichen Arbeitskreises

• anonymer Ansprechpartner

• Hilfsangebot des Betriebsrats

Page 26: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Außerbetriebliche Hilfestellungen:

• Suchtberatungsstelle

• Fachklinken

• betreutes Wohnen

• Selbsthilfegruppen

• fachärztliche Betreuung

Page 27: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Hauptgründe für das Scheitern von Hilfestellungen:

• Selbstbetrug und konsequente Verweigerungshaltung des Betroffenen

• mangelndes Feingefühl bei Vorgesetztenführung

• Unstimmigkeiten im Kollegenumfeld

• Überlagerung privater Faktoren gegenüber demArbeitsbereich

Page 28: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

III. Arbeitsrechtliche Maßnahmen ohne Kündigung

Page 29: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Mögliche Maßnahmen:

• Ermahnung

• Weisung

• Abmahnung

• Versetzung

• Therapieaufforderung

Page 30: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Therapieaufforderung

• Teilnahme kann nicht erzwungen werden

• Wahl einer Therapieeinrichtung/-maßnahme ist Arbeitnehmersache

• keine Kontaktaufnahme ohne Einwilligung Datenschutz

• Therapieverweigerung kann bei Interessenabwägung bei Kündigung zu Lasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden

Page 31: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

IV. Kündigung wegen Suchterkrankung und Suchtmittelmissbrauch

Page 32: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Kündigungsarten bei Suchtmittelmissbrauch

verhaltensbedingte Kündigung

personenbedingte Kündigung

Page 33: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

verhaltensbedingte Kündigung

Voraussetzungen

1. vertragswidriges Verhalten (Verschulden)

2. negative Prognose

3. i.d.R. Abmahnungserfordernis

4. Interessenabwägung

Page 34: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

verhaltensbedingte Kündigung

Besonderer Problembereich:

Wie kann der gerichtsfeste Beweis des vertragswidrigen Alkoholkonsums geführt werden?

Page 35: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Sinnvolle Beweismittel:

• Zeugen des Konsumvorgangs

• Zeugen für Konsumfolgen oder Messvorgang

• Geständniszeugen

• anerkennende Quittung von Abmahnungen

Page 36: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

personenbedingte Kündigung

Voraussetzungen

1. Grund in der Person des Arbeitnehmers

2. negative Prognose

3. Verhältnismäßigkeit

Page 37: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Prozessuale Weichenstellung

verhaltensbedingte Kündigung

personenbedingte Kündigung

Arbeitnehmer bestreitetAlkoholerkrankung

Arbeitnehmer gestehtAlkoholerkrankung ein

Page 38: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

• Abmahnungshäufigkeit einzelfallabhängig

• entscheidend auch:

- konkrete Außenwirkung- Gefährdungspotenzial- Suchtmittelcharakter

• sodann: ordentliche oder fristlose Kündigung möglich

Abmahnungserfordernis

Page 39: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

personenbedingte Kündigung

Unterfall: Krankheitsbedingte Kündigung wegen Suchterkrankung

Zentraler Problempunkt:

1. Grund in der Person des Arbeitnehmers

2. negative Prognose

3. Verhältnismäßigkeit

Page 40: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

personenbedingte Kündigung

Negative Prognose

Bundesarbeitsgericht:

I.d.R. nur zu bejahen, wenn eine längerfristige Entziehungsmaßnahme erfolglos verlaufen ist (Therapieversager)

Page 41: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Längerfristige Entziehungsmaßnahme:

• keine Bezeichnung eines Zeitraums

• keine bloße Entgiftung im Wochenbereich

• in der Praxis 2,eher 3 bis 4 Monate verlangt

• bei wiederholter Maßnahme ggf. kürzerer Zeitraum

• Nachweispflicht durch Arbeitnehmer

Page 42: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Konkrete Anforderungen an ein BEM

BAG Urt. v. 10.12.2009 – 2 AZR 400/08 und 198/09

Page 43: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Konsequenzen:

• Weichenstellung fällt voll ins Arbeitgeberrisiko

• Sachverhalts- und Ursachenaufklärung häufig erst im Prozess möglich

• personenbedingte Kündigung faktisch bis Therapie (-versuch) ausgeschlossen

• durch zusätzliche Belastung mit Prozess droht Arbeitnehmer weiter abzurutschen

Page 44: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Typisches arbeitsgerichtliches Verfahren:

• Eingang als verhaltensbedingte Kündigung

• Offenbarung als alkoholkrank in der Verhandlung

• Einigung auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses

• häufig: Zahlung einer Abfindung

• gelegentlich: Erteilung einer Wiedereinstellungs-zusage nach

nachgewiesener erfolgreicher Therapie

Page 45: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Gesprächsstufenprogramm

1. Erst- oder Informationsgespräch

2. Das Problem-Reflexionsgespräch

3. Strategie- und Kontrollgespräch

4. Zweites und weitere Kontrollgespräche

5. Abmahnungsgespräch

6. Vorläufiges Abschlussgespräch

Page 46: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

V. Mitbestimmungsfragen

Page 47: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Betriebliche Mitbestimmung bei:

• betrieblichem Alkoholverbot (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) Zustimmung

• Kündigung (§ 102 BetrVG) Anhörung

• Versetzung (§ 99 BetrVG) Zustimmung

• BEM (§ 84 Abs. 2 SGB IX)

• allgemeiner Auskunftsanspruch (§ 80 Abs. 2 BetrVG)

• Vorgesetztenschulungen (§ 98 BetrVG)

• evtl. aus Betriebsvereinbarung Sucht

• nicht bei Abmahnung und Direktionsrechtsausübung

Page 48: Alkohol und Suchtkrankheiten im Betrieb – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen Lübeck – 17. Mai 2011

Betriebsvereinbarung Sucht?

Vorteile:

• klarer Handlungsfahrplan bei konkreten Fällen

• Einbeziehung der Ressource Betriebsrat

• Signal für arbeitsgerichtliches Verfahren

Nachteile:

• starke Standardisierung eines sehr individuellen Bereichs

• Durchschlag auf Kündigungsschutzprozess bei Fehlern