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Allgemeine Informationsveranstaltung. 20. November 2012. Inhalt der heutigen Informationsveranstaltung. Allgemeines Prüfungsordnungen Studienfortschrittskontrolle Atteste (Härtefall-)Anträge Bescheide Abschlussarbeiten APSO Vorgezogene Leistungen Beurlaubung Termine / Fristen. - PowerPoint PPT Presentation
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Technische Universität MünchenTUM School of Education
Allgemeine Informationsveranstaltung
20. November 2012
Technische Universität MünchenTUM School of Education
Inhalt der heutigen Informationsveranstaltung
• Allgemeines
• Prüfungsordnungen
• Studienfortschrittskontrolle
• Atteste
• (Härtefall-)Anträge
• Bescheide
• Abschlussarbeiten
• APSO
• Vorgezogene Leistungen
• Beurlaubung
• Termine / Fristen
Technische Universität MünchenTUM School of Education
Allgemeines
• Informationen zum Studium– allgemeine Fragen: Infopoint– studienrelevante Fragen: Studienberatung und –koordination– fachspezifische Fragen: Fachstudienberatung– EDU-Homepage und Wiki lesen
• Informationen über Leistungsstand
Bescheide, Leistungsnachweise
• Pflicht der Kenntnis von APSO, FPSO und ggf. LPO I• Regelmäßiger Abruf von mytum-Mails
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Prüfungsordnungen
• rechtliche Grundlage für den Studiengang
• Qualifikationsvoraussetzungen
• Prüfungsfristen und Studienfortschrittskontrolle
• Modulkatalog– Pflichtmodule– Wahlmodule können vom PA fortgeschrieben werden– ggf. Wahlpflichtmodule
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Studienfortschrittskontrolle
• Wo steht die Studienfortschrittskontrolle?- § 38 FPSO bzw. § 10 APSO
• Welche Hürden gibt es z.B. im Bachelor? Bis Ende des
–2. FS: mindestens eine Modulprüfung aus den Grundlagen (§ 38 FPSO)
–3. FS: mindestens 30 Credits (BB) bzw. 15 Credits (NB),
–4. FS: mindestens 60 Credits (BB) bzw. 50 Credits (NB),
–5. FS: mindestens 90 Credits (BB) bzw. 80 Credits (NB),
–6. FS: mindestens 120 Credits (BB) bzw. 105 Credits (NB),
–7. FS: mindestens 150 Credits (BB) bzw. 135 Credits (NB),
–8. FS: mindestens 180 Credits (BB und NB)
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Atteste
• Unterrichtsfach Sport: alle Atteste, die den Sport betreffen, bitte an die Fakultät Sport!
• Lassen Sie sich immer Atteste ausstellen und sammeln Sie diese.
• Abschlussarbeiten: Atteste dringend notwendig – Dauer und Begründung der Prüfungsunfähigkeit müssen
daraus hervorgehen.
https://portal.mytum.de/studium/pruefungen/ruecktrittsbestimmungen
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(Härtefall-)Anträge
• Was:– individuelle Probleme mit dem Studienfortschritt– Nachmeldungen zu Prüfungen– Gewährung einer mündl. Prüfung wg. Auslandsstudiums– Mängel im Prüfungsverfahren– Nachteilsausgleich
• Antragsstellung erfolgt an den jeweiligen Prüfungsausschuss über die Schriftführerinnen
• Bitte legen Sie alle entscheidungsrelevanten Nachweise dem Antrag bei!
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Bescheide
• Wo finde ich sie?– TUMonline
• Welche Bescheide gibt es und wann?– Semesterbescheide, ENB-Bescheide
• Welche Folgen hat ein Bescheid?
• Wann sollte / muss ich Widerspruch einlegen?– 1 Monat nach Bekanntgabe– Wichtig: Vor dem offiziellen Widerspruch bitte unbedingt bei der
Schriftführung melden! In vielen Fällen ist ein Widerspruch nicht nötig!
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Abschlussarbeiten
• Eine Anmeldung bei der EDU ist notwendig.
• Regelungen in §18 APSO und §46 FPSO
• Inhaltliche und gestalterische Regelungen bestimmen immer die anbietende Fakultät bzw. der Themensteller.
• Vorlage Deckblatt und Erklärung sind auf dem Wiki zu finden.
• In der Regel ist kein Zweitgutachter nötig.
• Titel ist auf Deutsch und Englisch nötig.
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Allgemeine Prüfungs- und StudienOrdnung
• Wird durch die Fachprüfungsordnung (FPSO) ergänzt und geht dieser im Zweifel vor
• Gilt TU-weit für alle Bachelor- und Masterstudiengänge
• Enthält allgemeine Regelungen zu Modularisierung, Prüfungen, Prüfungsanmeldung, Anrechnungen, Bewertung von Leistungen, Abschlussarbeiten, Nachteilsausgleich, Schutzfristen, Mängel im Prüfungsverfahren, Täuschung, Wiederholung, Einsicht, Zeugnis, Prüfungsausschuss, Bescheide, etc.
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APSO: Prüfungen
• Zu jeder Prüfung ist eine Anmeldung nötig! (Auch zu jeder Wiederholungsprüfung!)
• Wiederholung von Modulteilprüfungen:1. Gesamtmodul ist nicht bestanden
–beschränkt auf nicht bestandene Teilprüfungen
2. Gesamtmodul ist nach Verrechnung bestanden
–In mindestens zweisemestrigen Modulen ist die Wiederholung auch vor Bekanntgabe der verrechneten Modulnote auf Antrag möglich.
• In der FPSO kann festgelegt werden, dass alle Modulteilprüfungen von bestimmten Modulen bestanden sein müssen.
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Allgemeine Prüfungs- und StudienOrdnung (APSO)
• Prüfungseinsicht– § 25 Abs. 3
• Täuschung– bei schwerwiegender oder wiederholter Täuschung:
Exmatrikulation möglich!
• Anrechnungen– gleichwertige Leistungen werden grundsätzlich angerechnet– kann pro Studiengang nur einmal und nur binnen des jeweils
ersten Studienjahres beantragt werden
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Vorgezogene Leistungen
• Prinzipiell möglich; Ausnahme: Unterrichtsfach Englisch
• Eine Anerkennung ist innerhalb eines Jahres nach Immatrikulation i. d. Master möglich.
• Es wird ein Antrag für alle Leistungen gestellt.
• Leistungen mit Prüfungsversuchen im Master können nicht mehr anerkannt werden.
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Beurlaubung
• Wann und wie?– bis zum ersten Vorlesungstag des jeweiligen Semesters
– Antrag an das Immatrikulationsamt
– ggf. Antrag auf Rückerstattung der Studienbeiträge
• Gründe– Elternzeit, Pflege eines Angehörigen (Fall A)
– Auslandsaufenthalt, Praxissemester, Krankheit (Fall B)
• Fachsemester (nur Fall B)– Fachsemesterzahl wird zunächst nicht weitergezählt
• Prüfungen im Urlaubssemester / Anerkennungen (nur Fall B)– nur Wiederholungsprüfungen (an der TUM)
– Prüfungen im Ausland möglich; ab einer Anerkennung von 22 ECTS wird das Fachsemester automatisch hochgezählt
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Termine / Fristen
• Rückmeldung (immer 15.2. oder 15.8.)• Bewerbungsfristen• Immatrikulation und Exmatrikulation• Prüfungszeiträume und Notenschluss
http://portal.mytum.de/studium/semestertermine
• Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen• Unterrichtsfachwechsel (BB)• Belegfristen (nur LMU)
– Information über LMU, Vorlesungsverzeichnis
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!