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Universität Hamburg Mittelweg 177 20148 Hamburg www.uni-hamburg.de Nr. 44 vom 4. Oktober 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 – Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Ba- chelorstudiengang Psychologie der Fakultät für Erziehungs- wissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft Vom 13. Juni 2012 / 10. Juli 2013 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 19. August 2013 die vom Fakultätsrat der Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft am 13. Juni 2012/10. Juli 2013 auf der Grundlage von § 91 Absatz 2 Nummer 1 Hambur- gisches Hochschulgesetz (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S 171) in der Fassung vom 4. Dezember 2011 (HmbGVBl. S. 510, 518) beschlossenen Fachspezifischen Bestim- mungen für den Bachelorstudiengang Psychologie mit dem Abschluss „Bachelor of Science“ (B.Sc.) gemäß § 108 Absatz 1 HmbHG genehmigt.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG - UHH · 2015-11-25 · • Im Modul „Studien- und berufsfeldbezogene Einführung“ werden 3 LP dem Struk-turbereich ABK zugerechnet. • Im Rahmen des

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Universität Hamburg Mittelweg 177 20148 Hamburg www.uni-hamburg.de

Nr. 44 vom 4. Oktober 2013

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGHg.: Der Präsident der Universität Hamburg

Referat 31 – Qualität und Recht

Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Ba-chelorstudiengang Psychologie der Fakultät für Erziehungs-

wissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft

Vom 13. Juni 2012 / 10. Juli 2013

Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 19. August 2013 die vom Fakultätsrat der Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft am 13. Juni 2012/10. Juli 2013 auf der Grundlage von § 91 Absatz 2 Nummer 1 Hambur-gisches Hochschulgesetz (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S 171) in der Fassung vom 4. Dezember 2011 (HmbGVBl. S. 510, 518) beschlossenen Fachspezifischen Bestim-mungen für den Bachelorstudiengang Psychologie mit dem Abschluss „Bachelor of Science“ (B.Sc.) gemäß § 108 Absatz 1 HmbHG genehmigt.

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Neuf. FSB Fak EPB B.Sc. Psychologie vom 13. Juni 2012 und 10. Juli 2013

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Präambel

Diese Fachspezifischen Bestimmungen ergänzen die Regelungen der Prüfungsord-nung der Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissen-schaft für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Science in der Neufassung vom 13. Juni 2012/10. Juli 2013 und beschreiben die Module für das Hauptfach und für das Nebenfach Psychologie.

I. Ergänzende Regelungen zur Prüfungsordnung B. Sc.

Zu § 1Studienziel, Prüfungszweck, Akademischer Grad, Durchführung des Studienganges

Zu § 1 Absatz 1: StudienzielNeben den allgemeinen Studienzielen nach § 1 Absatz 1 der Prüfungsordnung (P.O.) vermittelt das Studium des Faches Psychologie den Studierenden die für die Be-rufspraxis notwendigen grundlegenden Fachkenntnisse und die Fähigkeit, die zentra-len Forschungsergebnisse des Fachs zu überblicken. Die Studierenden sind in der Lage, das erworbene Wissen kritisch reflektiert wiederzugeben und grundlegende wissen-schaftliche Methoden und Erkenntnisse exemplarisch anzuwenden. Die Studierenden können nach Abschluss des Studiums das menschliche Verhalten systematisch beob-achten, die Beobachtungen auswerten und aufgrund der Ergebnisse ihrer Untersu-chungen empirisch fundierte psychologische Aussagen treffen. Studierende werden durch das Studium zu wissenschaftlicher Arbeit befähigt und in die Lage versetzt, in der Vielzahl der typischen psychologischen Berufsfelder psychologische Prinzipien, Er-kenntnisse, Modelle und Methoden in ethisch und wissenschaftlich begründeter Wei-se anzuwenden.

Das Nebenfachstudium der Psychologie dient dazu, Ausschnitte aus den Inhalten, den Denk- und Arbeitsweisen und den Anwendungsmöglichkeiten der Psychologie ken-nen zu lernen, soweit dies den jeweiligen (Hauptfach-) Studiengang sinnvoll ergänzt. Es qualifiziert nicht für psychologische Tätigkeitsfelder. Zum Studium der Psychologie als Nebenfach werden Module des Bachelorstudiengangs Psychologie herangezogen.

Zu § 1 Absatz 4: Durchführung des StudiengangesDie Durchführung des Studienganges erfolgt durch die Fakultät Erziehungswissen-schaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft.

Zu § 4Studien- und Prüfungsaufbau, Module und Leistungspunkte (LP)

Zu § 4 Absatz 2: (1) Detaillierte Angaben zu den Modulen finden sich in Teil II: Modulbeschreibungen dieser Fachspezifischen Bestimmungen.

(2) Das Hauptfachstudium gliedert sich in folgende Bereiche und Module:

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Bereich/Modul Art des Moduls Veranstal-tungsart

Leistungs-punkte Übersicht Wahl

Einführung - Methoden - Diagnostik

Zu erreichende Leistungspunkte in diesem Bereich: 41 LP

Studien- und berufsfeld- bezogene Einführung Pflichtmodul Seminar +

Vorlesung

3 LP (davon ABK: 3 LP)

Quantitative Methoden I Pflichtmodul Vorlesung + 2 Seminare 10 LP

Quantitative Methoden II Pflichtmodul Vorlesung + 2 Seminare 8 LP

Empirisch-experimentelles Praktikum und Versuchs-planung

Pflichtmodul

2 Seminare + 30 Versuchs- personen (VP)-Stunden

11 LP (davon ABK: 2 LP)

Grundlagen der Diagnostik Pflichtmodul Vorlesung + 2 Seminare 9 LP

Grundlagen Zu erreichende Leistungspunkte in diesem Bereich: 48 LP

Allgemeine Psychologie I Pflichtmodul

Jeweils Vorlesung + Seminar

8 LPAllgemeine Psychologie II Pflichtmodul 8 LPBiopsychologie Pflichtmodul 8 LPEntwicklungspsychologie Pflichtmodul 8 LPDifferentielle Psychologie Pflichtmodul 8 LPSozialpsychologie Pflichtmodul 8 LP

Anwendung (Basis) Zu erreichende Leistungspunkte in diesem Bereich: 18 LP

Arbeits- und Organisationspsychologie Pflichtmodul Jeweils

Vorlesung + Seminar

6 LP

Pädagogische Psychologie Pflichtmodul 6 LPKlinische Psychologie Pflichtmodul 6 LP

Praktikumsmodul Zu erreichende Leistungspunkte in diesem Bereich: 13 LP

Berufsorientierung in der Psychologie Pflichtmodul

Praktikum (mit Begleitung + Messe)

13 LP (davon ABK: 13LP)

Anwendung (Aufbau 1) Zu erreichende Leistungspunkte in diesem Bereich:

9 LP bzw. 12 LP

Arbeits- und Organisationspsychologie

Wahlpflicht-modul 2 Seminare 6 LP Wahl von 2 aus

3 Modulen. Auf- bau 1 und Auf- bau 2 sind äqui-valent zueinan-der zu belegen.

Pädagogische Psychologie Wahlpflicht-modul 1 Seminar 3 LP

Klinische Psychologie Wahlpflicht-modul 2 Seminare 6 LP

Anwendung (Aufbau 2) Zu erreichende Leistungspunkte in diesem Bereich: 6-9 LP

Arbeits- und Organisationspsychologie

Wahlpflicht-modul 1 Seminar 3 LP Wahl von 2 aus

3 Modulen. Auf- bau 1 und Auf- bau 2 sind äqui-valent zueinan-der zu belegen.

Pädagogische Psychologie Wahlpflicht-modul 2 Seminare 6 LP

Klinische Psychologie Wahlpflicht-modul 1 Seminar 3 LP

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Schlüsselkompetenzen Zu erreichende Leistungspunkte in diesem Bereich: 9 LP

Schlüsselkompetenzen(SLK) Pflichtmodul

3 Veranstal-tungen oder SLK-Lehrgang

9 LP (davon ABK: 9 LP)

Wahl von 3 Ver-anstaltungen

Abschlussmodul Zu erreichende Leistungspunkte in diesem Bereich: 15 LP

Bachelorarbeit + Kolloquium +Arbeitsgruppengespräche

Pflichtmodul

Bachelorarbeit + Kolloquium + Arbeitsgrup-pengespräche

12 LP + 2 LP + 1 LP

Wahlbereich Zu erreichende Leistungspunkte in diesem Bereich: 18 LP

Freier WahlbereichFrei wählbare Angebote aus der Universität (Studium Generale /General Studies)

18 LP

Gesamtpunkte 180 LP

Es gelten folgende Abkürzungen:ABK = Strukturbereich der „Allgemeinen Berufsbezogenen Kompetenzen“ LP = LeistungspunkteSLK = Schlüsselkompetenzen.

(3) Der Strukturbereich der Allgemeinen „erufsbezogenen Kompetenzen (ABK) um-fasst im Hauptfachstudium insgesamt 27 LP:• Im Modul „Studien- und berufsfeldbezogene Einführung“ werden 3 LP dem Struk-

turbereich ABK zugerechnet. • Im Rahmen des Moduls „Empirisch-Experimentelles Praktikum und Versuchspla-

nung“ werden 2 LP dem Strukturbereich ABK zugerechnet.• Im Rahmen des Praktikumsmoduls „Berufsorientierung in der Psychologie“ wer-

den 13 LP dem Strukturbereich ABK zugerechnet.• Im Rahmen des Moduls „Schlüsselkompetenzen“ werden 9 ABK-LP dem Struktur-

bereich ABK zugerechnet. Es speist sich aus Angeboten des Zentrums für Schlüs-selkompetenzen der Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewe-gungswissenschaft.

(4) Im Hauptfachstudium sind im freien Wahlbereich im Umfang von 18 LP Angebote der Universität frei zu wählen. Der Wahlbereich dient einem selbstverantworteten, bildungsorientierten Studium Generale (General Studies).

(5) In der folgenden Übersicht ist eine Zuordnung von Modulen zu Studiensemestern dargestellt, mit der es gelingt, die Regelstudienzeit einzuhalten. Aus dieser Darstel-lung ergibt sich kein bindender Studienplan.

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1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. SemesterQuantitative

Meth. I (10 LP)Quantitative Meth. II (8 LP) Differentielle Psychologie (8 LP) Abschlussmodul

(15 LP)VL Statistik I(4 SWS) [3 LP]

VL Statistik II(2 SWS) [2 LP]

VL(3 SWS) [3 LP]

Sem(2 SWS) [2 LP]

Bachelorarbeit[12 LP]

Sem Stat I(2 SWS) [2 LP]

Sem Stat II(2 SWS) [2 LP]

Prüf [1 LP] Prüf [2 LP] Kolloq.(2 SWS) [2 LP]

Sem DA I(2 SWS) [3 LP]

Sem DA II(1 SWS) [2 LP] Grundlagen der Diagnostik (9 LP)

Arbeitsgruppen-gespräche (2 SWS) [1 LP]Prüf

[2 LP]Prüf[2 LP]

VL (2 SWS) [2 LP] Sem (2 SWS) [3 LP]Prüf [1 LP]

Sem (2 SWS) [3 LP]

Studien- und berufsfeldbezoge-ne Einführung (3 LP)

Praktikumsmodul/Berufsorientie-rung (13LP, 1 SWS)

VL/Sem TWA I(1 SWS) [1 LP]

VL Berufsf.(1 SWS) [1 LP]

Praktikumsmesse, Praktikumsein-führungsveranstaltungen,Praktikum (9 -12 Wochen)

Prüf [1 LP] Praktikumssupervision [12 LP]Praktikumsberichtspräsentation[1 LP]

Allgemeine Psychologie I (8 LP) Emp.-Exp. Praktikum (EEP, 11 LP)

Anwendung (Aufbau 1 und 2) (2x9 LP) Wahl von 2 aus 3 Bereichen:

VL (3 SWS) [3 LP]

Sem(2 SWS) [2 LP]

Sem I(3 SWS) [4 LP]

Sem II(2 SWS) [4 LP]

Prüf [1 LP] Prüf [2 LP] Prüf [1 LP] 30 VP-Std [1 LP]Prüf [1 LP]

Allgemeine Psychologie II (8 LP) Päd. Psych. (Aufbau Päd 1 und 2) *(9 LP)

VL(3 SWS) [3 LP]

Sem(2 SWS) [2 LP]

Sem(2 SWS) [2 LP]

Sem (2 SWS) [2 LP]

Prüf [1 LP] Prüf [2 LP] Prüf [1 LP] Prüf [1 LP]Sem (2 SWS) [2 LP]Prüf [1 LP]

Sozialpsychologie (8 LP) Päd. Psych (Basis) (6 LP)

A+O-Psych. (Basis) (6 LP)

Klin. Psych. (Aufbau Klin. 1 und 2) *(9 LP)

VL(3 SWS) [3 LP]

Sem(2 SWS) [4 LP]

VL(2 SWS) [2 LP]

VL(2 SWS) [2 LP]

Sem(2 SWS) [2 LP]

Sem(2 SWS) [2 LP]

Prüf [1 LP] Prüf [2 LP] Prüf [1 LP]

Sem(2 SWS) [2 LP]

Prüf [1 LP]

Prüf [1 LP]

Sem(2 SWS) [2 LP]

Prüf [2 LP] Sem (2 SWS) [2 LP]

Prüf [1 LP] Prüf [1 LP]

Biopsychologie (8 LP) Klin. Psych (Basis) (6 LP)

A+O-Psych (Aufbau A&O 1 und 2) *(9 LP)

VL(3 SWS) [2 LP]

Sem(2 SWS) [4 LP]

VL(2 SWS) [2 LP]

Sem(2 SWS) [2 LP]

Sem(2 SWS) [2 LP]

Modulprüf[2 LP]

Sem(2 SWS) [2 LP]

Prüf [1 LP] Prüf [1 LP]

Prüf [2 LP] Sem (2 SWS) [2 LP]Prüf [1 LP]

Entwicklungspsychologie (8 LP) Schlüsselkompetenzen (9 LP)VL(3 SWS) [3 LP]

Sem (2 SWS) [2 LP]

Selbstassessment + Prüf [3 LP]

Prüf [1 LP] Prüf [2 LP] Sem (2 SWS) [2 LP]

Sem (2 SWS) [2 LP]Sem (2 SWS) [2 LP]

18 SWS 18 SWS 18 SWS 15 SWS 12-14 SWS 7-9 SWS24 LP (anteilig) 29 LP (anteilig) 30 LP (anteilig) 30 LP (anteilig) 25-28 LP (anteilig) 21-24 LP (anteilig)

Freier Wahlbereich (General Studies, 18 LP)z. B.[2 SWS / 3 LP][2 SWS / 3 LP]

Praktikum im empfohlenen Ge-samtumfang von 12 Wochen (3 LP)

[2 SWS / 3 LP][2 SWS / 3 LP][2 SWS / 3 LP]

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*) Wahl von 2 aus 3 Anwendungsbereichen (jeweils zusammengehörige Aufbaumodu-le 1 und 2) als Wahlpflichtmodule.

Es gelten folgende Abkürzungen:A+O-Psych = Arbeits- und Organisationspsychologie,ABK = Strukturbereich der „Allgemeinen Berufsbezogenen Kompetenzen“,Klin. Psych = Klinische Psychologie,Kolloq. = Kolloquium / Forschungsseminar,LP = Leistungspunkte,Meth. = Methoden,Päd. Psych = Pädagogische Psychologie,Prüf = Modulprüfung oder Teilmodulprüfung,Sem = Seminar,SWS = Semesterwochenstunden / Unterrichtseinheiten,SLK = Schlüsselkompetenzen für Psychologinnen und Psychologen,VL = Vorlesung,VP-Std. = Versuchspersonenstunden.

(7) Die Modulbeschreibungen unter II. dieser Fachspezifischen Bestimmungen für Psy-chologie enthalten auch die Module für das Nebenfachstudium der Psychologie und weisen unter „Verwendbarkeit des Moduls“ aus, ob das jeweilige Modul für das Studi-um der Psychologie als Nebenfach (NF) vorgesehen ist. Im Nebenfachstudium Psycho-logie werden Module im Umfang von 45 LP angeboten.

(8) Das Nebenfachstudium gliedert sich in folgende Module und Studienbereiche:

Bereich Art/Wahlmöglichkeiten,Modulbezeichnungen: Veranstaltungsart LP

Einführung - Methoden

Pflichtmodule• Berufsfeldbezogene Einführung Vorlesung

+ Prüfung + 10 VP-Stunden

2

• Quantitative Methoden I (NF) Vorlesung + Seminar+ Prüfung

7

Grundlagen

Wahl von 3 aus 6 Wahlpflichtmodulen aus: in jedem Modul (8 LP): 3x8=

24• Allgemeine Psychologie I (NF)• Entwicklungspsychologie (NF)• Differentielle Psychologie (NF)• Allgemeine Psychologie II (NF)• Biopsychologie (NF)• Sozialpsychologie (NF)

Vorlesung + Seminar+ Prüfung

Anwendung (Basis)

Wahl von 2 aus 3 Wahlpflichtmodulen aus: in jedem Modul (6 LP): 6x2=12

• Arbeits- u. Organisationspsychologie (Basis) (NF)

• Pädagogische Psychologie (Basis) (NF) • Klinische Psychologie (Basis) (NF)

Vorlesung + Seminar+ Prüfung

Gesamtpunkte 45

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veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Zu § 5 Lehrveranstaltungsarten

Zu § 5 Absatz 2: Weitere Lehrveranstaltungsarten(1) Alle Lehrveranstaltungsarten des § 5 PO B.Sc. können im Studium der Psychologie vorgesehen werden. Weitere Lehrveranstaltungsarten sind:• Vorlesungen mit Tutorien;• Seminare mit Tutorien;• Begleitseminare zu einer Vorlesung;• Vertiefungsseminare;• Versuchspersonenstunden (VP-Stunden) in empirisch-psychologischen Unter-

suchungen des Fachbereichs Psychologie, in denen Studierenden Gelegenheit gegeben wird, aus einer individuellen Teilnahmeperspektive eine vertiefte Ein-sicht in den Aufbau, die Durchführung und/oder Wirkung empirisch-psychologi-scher Untersuchungen zu erlangen;

• Kolloquien (Forschungsseminare) zur Begleitung und Förderung des fachwissen-schaftlichen Arbeitens;

• Arbeitsgruppengespräche als regelmäßig in den Abteilungen stattfinden-de Gespräche, in denen sich das wissenschaftliche Personal und an der For-schung beteiligte Studierende gegenseitig über Fortschritte in den laufenden Forschungsarbeiten informieren, Probleme diskutieren und ihre Arbeiten aufei-nander abstimmen. Arbeitsgruppengespräche dienen der Teilhabe an Forschung und der Betreuung.

• Praktikumsorientierungsveranstaltungen; dazu gehören die Praktikumsmes-se zur Vor- und Nachbereitung des Praktikums, die anwendungsfeldbezogene Praktikumseinführungsveranstaltung zur Vermittlung bereichsspezifischer Be-dingungen und die anwendungsbereichsspezifische Praktikumsbegleitung (z.B. Supervision und Beratung) während der Praktikumszeit zur Förderung der hoch-schulischen Einbettung und zum Schutz der Studierenden.

Zu § 5 Satz 3: Lehrveranstaltungssprache(2) Die Lehrveranstaltungssprache ist in der Regel Deutsch. Eine abweichende Lehrver-anstaltungssprache wird vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Zu § 6 Beschränkung des Besuchs einzelner Lehrveranstaltungen und Module

In der Regel sind alle Veranstaltungen der Psychologie zulassungsbeschränkt. In je-dem Semester werden entsprechende Zulassungsverfahren durchgeführt.

Zu § 10Fristen und Anzahl der Modulprüfungen

Zu § 10 Absatz 1 Satz 6: Erster Prüfungstermin als erster PrüfungsversuchBei allen Modulen muss grundsätzlich der erste angebotene Prüfungstermin als Prü-fungsversuch wahrgenommen werden.

Zu § 10 Absatz 2 Satz 4 und § 10 Absatz 6 Satz 2: Maximale Anzahl der Prüfungsver-suche innerhalb der ModulfristenModulprüfungen für Pflicht- und Wahlpflicht- und Wahlmodule sind innerhalb von Fristen zu erbringen. Innerhalb der Frist sind maximal drei Prüfungsversuche zuläs-

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sig. Ein vierter Prüfungsversuch (d.h. eine dritte Wiederholungsprüfung) kann auf Antrag durch den Prüfungsausschuss bei Vorliegen eines Härtefalls gewährt werden. Der Antrag ist unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nach der Bekanntgabe der Ergebnisse des dritten Prüfungsversuchs zu stellen und zu begründen. Geeigne-te Nachweise für die geltend gemachten Gründe sind beizufügen. Prüfungsart und –termin können in begründeten Ausnahmefällen bei einer dritten Wiederholungs-prüfung vom Prüfungsausschuss abweichend von der Modulbeschreibung festgelegt werden.

Zu § 10 Absatz 8: Anmeldefristen für Wahlpflicht- und WahlmoduleDie Anmeldung zu den Wahlpflichtmodulen ist zwei Wochen nach Beginn der Vorle-sungszeit verbindlich. Ein Wechsel des Moduls ist anschließend nicht mehr möglich. Das gilt auch für das Nebenfach.

Zu § 13 Studienleistungen und Modulprüfungen

Zu § 13 Absatz 2: Modul- und ModulteilprüfungenDie Form der jeweiligen (Teil-) Modulprüfung wird vor Beginn der Veranstaltungen bekannt gegeben.

Zu § 13 Absatz 5 Satz 1: Weitere PrüfungsartenWeitere Prüfungsarten sind:a) Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung ist eine exemplarische Demonstration

oder Verhaltensprobe der in einem Modul oder Teilmodul erworbenen oder ver-tieften Fähigkeiten. Innerhalb einer praktischen Prüfung sollen die zu prüfenden Personen zeigen, dass sie in der Lage sind, vorab spezifizierte Anforderungen eines Anwendungsbereichs für die entwickelten Handlungskompetenzen zu erfüllen.

b) Testreihe: Eine Testreihe besteht aus mehreren, unter Aufsicht schriftlich oder computergestützt zu bearbeitenden Aufgabenstellungen, die typischerweise im Rahmen aufeinander folgender Präsenzlehrveranstaltungstermine vorgegeben werden. Die vorgegebenen Aufgaben beziehen sich dabei insbesondere auf Vor- und Nachbereitungsinhalte und sind allein und selbständig nur mit zugelassenen Hilfsmitteln zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit einer innerhalb der Lehrveranstal-tung vorgegebenen Aufgabenstellung beträgt höchstens 30 Minuten.

c) Praktikumsberichtspräsentation: Im Rahmen einer 5-10minütigen Praktikums-berichtspräsentation sollen zusammenfassend die Praktikumserfahrungen im Hinblick auf die jeweiligen Modulziele einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt werden. Teil der Praktikumsberichtspräsentation ist ein professionell gestaltetes, ausgehängtes Poster, das inhaltlich auf folgende Aspekte des Praktikums eingehen sollte: • Zeitraum, Stelle und Rahmen des Praktikums (Dauer, Teilung/Streckung); • Beschreibung der Praktikumsstelle (Aufgaben, Ziele, Abnehmerinnen und Ab-

nehmer, Organisationsstruktur, Konzept);• beobachtete Einsatzbereiche, Funktion, psychologische Tätigkeiten und Pro-

jekte (ggfs. Beispiele)• Nutzung von Studieninhalten zur Beurteilung der konkreten Praxis; • Form der Betreuung und Anleitung;• Allgemeine Anforderungen des Tätigkeitsfeldes (Wissen, Fähigkeiten, Qualifi-

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veröffentlicht am 4. Oktober 2013

kation, notwendige Kompetenzen);• spezifische Anforderungen an Praktikantinnen und Praktikanten aus dem Stu-

diengang B.Sc. Psychologie;• zusammenfassende Reflexion zu eigenen Lernerfahrungen (Lernerwartungen,

-ergebnisse) und zu erfahrenen Widersprüchen im „System“ (z. B. Widersprü-che zwischen Zielen, Organisationsformen, Aufgaben-/Funktionsbeschreibun-gen der Institution) und

• eine abschließende, bewertende Empfehlung und Hinweise für zukünftige Praktikantinnen bzw. Praktikanten (Lernmöglichkeiten, Voraussetzungen).

d) Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice): Ein Antwort-Wahl-Verfahren (Multi-ple Choice) ist eine schriftliche Prüfung unter Aufsicht, die ausschließlich aus Auf-gaben besteht, bei denen eine einzige, zutreffende Antwort aus mindestens drei möglichen Antwortvorgaben durch Markieren auszuwählen ist. Die Dauer eines Antwort-Wahl-Verfahrens beträgt mindestens 45, höchstens 180 Minuten. Die vor-gegebenen Aufgaben sind stets allein, selbständig und nur mit den zugelassenen Hilfsmitteln zu bearbeiten. Für Prüfungen nach dem Antwort-Wahl-Verfahren gilt zudem Folgendes:aa) Prüfungen bzw. Prüfungsfragen im Antwort-Wahl-Verfahren sind nur zuläs-

sig, wenn sie dazu geeignet sind, den Nachweis zu erbringen, dass der Prüfling die Inhalte und Methoden des Moduls in den wesentlichen Zusammenhängen beherrscht und die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden kann und wenn eine hinreichend große Zahl von Prüflingen den Vergleich zwischen einer individuellen Prüfungsleistung und den durchschnittlichen Prüfungs-leistungen aller Prüflinge (Referenzgruppe) zulässt.

bb) Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren sind von zwei Prüferinnen bzw. Prü-fern vorzubereiten; ihnen obliegt die gemeinsame Auswahl des Prüfungs-stoffs, die Formulierung der Fragen und die Festlegung der zutreffenden sowie nicht-zutreffenden Antwortmöglichkeiten. Zudem ist das Auswertungs-verfahren sowie der Gewichtungsfaktor für jede Aufgabe festzulegen.

cc) Die Aufgaben und Antwortvorgaben müssen zweifelsfrei verstehbar, eindeu-tig beantwortbar und geeignet sein, den zu überprüfenden Stand an Kennt-nissen und Fähigkeiten festzustellen. Insbesondere darf neben derjenigen Antwortvorgabe, die bei der Bewertung als zutreffend gewertet wird, nicht auch eine andere Antwortvorgabe vertretbar sein. Die Voraussetzungen für das Bestehen der Prüfung sind unter Beachtung der folgenden Punkte vorab festzulegen.

dd) Die Bewertung von Prüfungsaufgaben im Antwort-Wahl-Verfahren setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einer Rohpunktzahl und einem Gewichtungs-faktor, der den Schwierigkeitsgrad der Prüfungsaufgabe widerspiegelt. Die maximal erreichbare Rohpunktzahl für eine Prüfungsaufgabe entspricht der Anzahl der vorgegebenen Antwortmöglichkeiten. Wird ausschließlich und eindeutig die vorgesehene zutreffende Antwort markiert, wird die gesamte Rohpunktzahl vergeben. Keine Rohpunkte werden vergeben, wenn eine ande-re Antwort, mehrere Antworten oder gar keine Antwort ausgewählt werden. Negative Gewichtungsfaktoren, verminderte oder anteilige Rohpunktzahlen sind unzulässig. Die erreichte Punktzahl für eine Prüfungsaufgabe ergibt sich aus der vergebenen Rohpunktzahl multipliziert mit dem für die jeweilige Auf-gabe festgelegten Gewichtungsfaktor. Die erreichten Punktzahlen aller Prü-fungsaufgaben werden zu einer erzielten Gesamtpunktzahl addiert.

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veröffentlicht am 4. Oktober 2013

ee) Werden Prüfungsaufgaben nachträglich als fehlerbehaftet erkannt, sind diese bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht zu berücksichtigen. Bei der Bewertung und Feststellung der zum Bestehen erforderlichen Mindestpunkt-zahlen ist dann von der verminderten erreichbaren Gesamtpunktzahl auszu-gehen. Die nachträgliche Nichtberücksichtigung von Prüfungsaufgaben darf sich nicht zum Nachteil eines Prüflings auswirken.

ff) Eine Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren ist dann bestanden, wenn min-destens 50 Prozent der erreichbaren Gesamtpunktzahl erzielt wurden oder wenn die erzielte Gesamtpunktzahl um nicht mehr als 17 Prozent die von der Referenzgruppe durchschnittlich erzielte Gesamtpunktzahl unterschreitet. Die zum Bestehen mindestens zu erzielende Gesamtpunktzahl ist die Beste-hensgrenze. Die Fachspezifischen Bestimmungen können zur Berechnung der Bestehensgrenze andere Prozentangaben für den Anteil der mindestens zu erzielenden Gesamtpunkte an der erreichbaren Gesamtpunktzahl sowie für die Unterschreitung der von der Referenzgruppe durchschnittlich erzielten Gesamtpunktzahl festlegen. Ein Bewertungsschema, das ausschließlich eine absolute Bestehensgrenze festlegt, ist unzulässig.

gg) Hat ein Prüfling die Bestehensgrenze nicht erreicht, wird die Prüfungsleis-tung mit „nicht ausreichend“ (Note 5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewertet. Hat der bzw. die Prüfungsteilnehmende die Bestehensgrenze erreicht, so wird die Prüfungsleistung mit „bestanden“ bewertet. Sind zur Bewertung der Prü-fungsleistung Noten zu verwenden, so wird für jede bzw. jeden Prüfungsteil-nehmenden der prozentuale Anteil der über die Bestehensgrenze hinaus er-reichten Punkte an der Anzahl von Punkten, die zwischen Bestehensgrenze und insgesamt erreichbarer Gesamtpunktzahl liegen, errechnet. Die zu ver-gebende Note lautet:

1,0, sofern dieser Anteil größer als 90% ist;1,3, sofern dieser Anteil größer als 80% ist, aber maximal 90% beträgt;1,7, sofern dieser Anteil größer als 70% ist, aber maximal 80% beträgt;2,0, sofern dieser Anteil größer als 60% ist, aber maximal 70% beträgt;2,3, sofern dieser Anteil größer als 50% ist, aber maximal 60% beträgt;2,7, sofern dieser Anteil größer als 40% ist, aber maximal 50% beträgt;3,0, sofern dieser Anteil größer als 30% ist, aber maximal 40% beträgt;3,3, sofern dieser Anteil größer als 20% ist, aber maximal 30% beträgt;3,7, sofern dieser Anteil größer als 10% ist, aber maximal 20% beträgt;4,0, sofern dieser Anteil mindestens 0% und maximal 10% beträgt.

Zu § 13 Absatz 5 Satz 4 und 5: PrüfungssprachenStudienleistungen und Prüfungen können in Deutsch oder Englisch abgelegt werden. Modulprüfungsleistungen werden in der Regel in der Sprache des Moduls abgelegt. Studienleistungen und Modulteilprüfungen werden in der Regel in der Sprache der Lehrveranstaltung, der die Studien- bzw. Teilprüfungsleistung zugeordnet ist, abge-legt. Abweichungen werden vor Beginn des Moduls bzw. zu Beginn der Lehrveranstal-tung bekannt gegeben. Im Einvernehmen mit der Prüferin bzw. dem Prüfer und der bzw. dem zu Prüfenden kann die Prüfung auf Antrag in einer vom Modul bzw. der Lehrveranstaltung abweichenden Sprache abgehalten werden. Über die Anträge ent-scheidet die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

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Zu § 14 Bachelorarbeit

Zu § 14 Absätze 1 und 7:(1) Zur Bachelorarbeit kann zugelassen werden, wer alle Pflichtmodule (mit Ausnahme des Pflichtmoduls „Schlüsselkompetenzen“) erfolgreich abgeschlossen hat. Studie-rende müssen darüber hinaus Teilleistungen in Wahlpflichtmodulen im Umfang von mindestens 6 Leistungspunkten sowie Teilleistungen im Pflichtmodul „Schlüsselkom-petenzen“ im Umfang von mindestens 3 Leistungspunkten nachweisen.

(2) Die Bachelorarbeit kann in Deutsch oder Englisch verfasst werden. Im Einverneh-men mit beiden Prüferinnen bzw. Prüfern und der bzw. dem zu Prüfenden kann die Arbeit in einer abweichenden Sprache abgehalten werden.

(3) Der Bearbeitungsumfang der Bachelorarbeit beträgt 360 Stunden innerhalb eines maximalen Bearbeitungszeitraums von 3 Monaten. Vorbereitend oder begleitend ist ein Kolloquium im Umfang von 2 Semesterwochenstunden zu absolvieren.

(4) Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung vorgelegte Beitrag der einzelnen Kandidatinnen bzw. Kandidaten aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objek-tiven Kriterien, die eine klare Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterschieden und individuell bewertet werden kann.

Zu § 15 Bewertung der Prüfungsleistungen

Zu § 15 Absatz 4:(1) Wenn ein Modul durch mehrere Teilprüfungen abgeschlossen wird, so ergibt sich die Modulabschlussnote in der Regel aus dem nach Leistungspunkten (LP) gewogenen arithmetischen Mittel der Teilprüfungsnoten. Die Modulbeschreibungen können eine andere Gewichtung bei der Errechnung der Modulnote aus Teilprüfungsnoten vorse-hen.

(2) Im Wahlbereich gelten die Bestimmungen der Veranstalter der gewählten Lehr-veranstaltungen. In die Abschlussnote gehen keine Noten aus dem Wahlbereich ein.

(3) Für die Bachelorprüfung wird eine Gesamtnote gebildet. § 15 Absatz 4 Satz 3 gilt entsprechend. Bei der Bildung der Endnote im Hauptfach werden die Modulnoten wie folgt gewichtet:• Modulnote Quantitative Methoden I (10 LP) 7 %• Modulnote Quantitative Methoden II (8 LP) 6 %• Modulnote Empirisch-Experimentelles Praktikum (10 + 1LP) 7 %• Modulnote Grundlagen der Diagnostik (9 LP) 7 %• Modulnote Allgemeine Psychologie I (8 LP) 5 %• Modulnote Allgemeine Psychologie II (8 LP) 5 %• Modulnote Biologische Psychologie (8 LP) 5 %• Modulnote Entwicklungspsychologie (8 LP) 5 %• Modulnote Differentielle Psychologie (8 LP) 5 %• Modulnote Sozialpsychologie (8 LP) 5 %

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• Modulnote Arbeits- und Organisationspsychologie (Basis) (6 LP) 5 %• Modulnote Pädagogische Psychologie (Basis) (6 LP) 5 %• Modulnote Klinische Psychologie (Basis) (6 LP) 5 %• Modulnoten Wahlpflichtmodule im Bereich Anwendung (Aufbau 1 und 2)

14 %

(Aufbau 1 in Klinischer Psychologie bzw. Arbeits- und Orgnaisationspsycho-logie je 4,66% (6LP), in Pädagogischer Psychologie 2,33% (3 LP); Aufbau 2 in Klinischer Psychologie bzw. Arbeits- und Organisationspsychologie je 2,33% (3 LP), in Pädagogischer Psychologie 4,66% (6 LP))

• Modulnote Abschlussmodul (Bachelorarbeit) (12 LP) 14 %.

(4) Bei überragenden Leistungen (Endnote 1,00) wird das Gesamturteil „Mit Auszeich-nung bestanden“ verliehen.

(5) Bei der Bildung der Endnote für das Nebenfach Psychologie werden die Modulno-ten wie folgt gewichtet:• Modulnote Quantitative Methoden I (7 LP) 18 %• Modulnoten Wahlpflichtmodule im Bereich Grundlagen (3 x 8 LP, je 18%) 54 %• Modulnoten Wahlpflichtmodule im Bereich Anwendung (Basis) (2x6 LP,

je 14%) 28 %.

II. Modulbeschreibungen

Die nachfolgenden Modulbeschreibungen sind wie folgt strukturiert:

Beschreibungs- element

Erläuterung

ModulkennungModultypModultitel

Kürzel zur Identifikation des ModulsPflichtmodule, Wahlpflichtmodule oder WahlmoduleTitel des Moduls

Inhalte In dem Modul behandelte Inhalte.

Qualifikationsziele In dem Modul zu vermittelnde Kompetenzen und Qualifikati-onen, formuliert aus der Sicht der Studierenden: Was wissen und können die Studierenden nach erfolgreichem Abschluss des Moduls?

Lehrform In dem Modul verwendete Lehrformen/Veranstaltungsarten jeweils mit Angabe des Umfangs in Semesterwochenstunden (SWS) oder Zeitstunden (bei Versuchspersonenstunden).

Unterrichtssprache Sprache (Deutsch oder Englisch), in der die Lehrveranstaltun-gen des Moduls durchgeführt werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Modul mit den Un-terkategorien „verbindliche Voraussetzungen“ (andere Module, die vor Beginn erfolgreich absolviert sein müssen, d. h. deren Prüfungen bestanden wurden) und „empfohlene Vorausset-zungen“ (vorausgesetzte Inhalte, die vor einer Teilnahme je-doch nicht nachgewiesen werden müssen).

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Verwendbarkeit des Moduls

a) Angabe, in welchem der Bereiche innerhalb des Bachelor-studiengangs Psychologie (Grundlagen-, Basis-, Aufbau- oder ABK-Module) das Modul als Pflicht- oder Wahlpflicht-modul einsetzbar ist.

b) Angabe, ob das Modul oder Teile des Moduls als Nebenfach-studium Psychologie in Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Arts einsetzbar sind.

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen für die Prüfungszulassung (Studienleistun-gen, ...), Prüfungsformen (mündlich, Klausur ...) und Prüfungs-sprache; Angaben zur Bewertung und Modulnotenberechnung bei Teilleistungsprüfungen.

Regelungen zum Modulabschluss

Zu erbringende Leistungen gemäß §4 Absatz 3 Satz 4 der Prü-fungsordnung.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

Arbeitsaufwand in Leistungspunkten für das Gesamtmodul und ggf. für die Einzelveranstaltungen sowie ggf. der dem Strukturbereich ABK zugerechnete Anteil.Gesamtarbeitsauf-

wand des ModulsHäufigkeit des Angebots

Angebotsturnus

Dauer Dauer des Moduls (z. B. 1 oder 2 Semester)

Referenzsemester Angabe des Semesters, in dem das Modul spätestens zu begin-nen ist.

Einführung - Methoden - Diagnostik (Hauptfach)Einführung - Methoden (Nebenfach)

Modul: PsyB12-SbEModultyp: Pflichtmodul Titel: Studien- und berufsfeldbezogene Einführung (Hauptfach)

Inhalte • Wissenschaftliches Arbeiten: Quellenrecherche und -aus-wertung,

• Vielfalt psychologischer Berufsfelder, -kontexte und -tätig-keiten.

Qualifikationsziele Studierende verfügen über ein grundlegendes wissenschafts-theoretisches Verständnis ihrer Disziplin und kennen grundle-gende Techniken wissenschaftlichen Vorgehens und Arbeitens. Studierende verfügen über Basisfähigkeiten zur Recherche, Be-schaffung und Archivierung wissenschaftlicher Quellen.

Studierende kennen beispielhafte psychologische Tätigkeiten in den Anwendungskontexten des Faches. Sie können Anforde-rungen zur Umsetzung psychologischen Wissens in Praxiskon-texten identifizieren und zuordnen. Sie bestimmen persönliche Entwicklungsbereiche im Hinblick auf typische Berufsfelder und deren Erfordernisse.

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Lehrform 1. Seminar „Techniken wissenschaftlichen Arbei-tens“

2. Vorlesung „Psychologische Berufsfelder“

1 SWS

1 SWSUnterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Keine.

Verwendbarkeit des Moduls

Das Pflichtmodul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Science Psychologie (Bereich: Einführung - Methoden - Diag-nostik).

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen: Regelmäßige, aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltun-gen des Moduls.

Art der Modulprüfung:Die Modulprüfung findet in Form von Teilmodulprüfungen im Rahmen der dem Modul zugeordneten Lehrveranstal-tungen statt. Die Teilprüfungsleistungen werden mit „be-standen“/“nicht bestanden“ bewertet.Zu 1.: PortfolioZu 2.: Portfolio

Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Teilprüfun-gen bestanden wurden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• Zu 1. “Techniken wiss. Arbeitens” (Präsenz-/Selbststudium)

• Zu 2. „Psychologische Berufsfelder“ (Präsenz-/Selbststudium)

• Teilprüfungsleistungen

1,2 LP

0,8 LP

1,0 LPGesamtarbeitsauf-wand des Moduls

3 LP; die LP werden dem Strukturbereich ABK zugerechnet.

Häufigkeit des Angebots

mind. Jahresturnus.

Dauer 2 Semester.Referenzsemester 1. Semester.

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Modul: PsyB12-SbE-NFModultyp: PflichtmodulTitel: Berufsfeldbezogene Einführung (Nebenfach)

Inhalte • Vielfalt psychologischer Berufsfelder, -kontexte und -tätig-keiten,

• Reflexion der Möglichkeiten interdisziplinärer Zusammen-arbeit,

• Exemplarisches Kennenlernen von in psychologischer For-schung eingesetzten Methoden und Instrumenten.

Qualifikationsziele Studierende kennen beispielhafte psychologische Tätigkeiten in den Anwendungskontexten des Faches. Sie können Anforde-rungen zur Umsetzung psychologischen Wissens in Praxiskon-texten identifizieren und zuordnen. Sie bestimmen persönli-che Entwicklungsbereiche im Hinblick auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit und deren Erfordernisse.

Die Studierenden kennen mögliche Effekte der in der psycho-logischen Forschung eingesetzten Methoden und Instrumente auf die beforschten Personen.

Lehrform 1. Vorlesung/E-learning-Einheiten „Psychologische Berufsfelder“

2. Versuchspersonenstunden

1 SWS

10 Std.Unterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Keine.

Verwendbarkeit des Moduls

Das Pflichtmodul ist Bestandteil des Nebenfach-Studiengangs Psychologie für Bachelorstudierende (Bereich: Einführung - Methoden).

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen: Regelmäßige, aktive Teilnahme an der Lehrveranstaltung.

Art der Modulprüfung:Die Modulprüfung findet in Form einer Portfolio-Prüfung statt. Die Modulprüfungsleistung wird mit „bestanden“/ „nicht bestanden“ bewertet.

Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Modulprü-fung bestanden wurde und 10 Versuchspersonenstunden nach vor Beginn des Moduls bekannt gegebenen Bedingungen nach-gewiesen wurden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• Zu 2. „Psychologische Berufsfelder“ (Präsenz-/Selbststudium)

• Versuchspersonenstunden• Modulprüfung

0,8 LP

0,5 LP0,7 LP

Gesamtarbeitsauf-wand des Moduls

2 LP

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Häufigkeit des Angebots

mind. Jahresturnus.

Dauer 1 Semester.Referenzsemester 4. Semester.

Modul: PsyB12-QM1Modultyp: PflichtmodulTitel: Quantitative Methoden I: Beschreibende Statistik und Datenanalyse (I)

Inhalte Deskriptive Statistik und Einführung in die Wahrscheinlich-keitstheorie sowie begleitende Einführung in ein statistisches Programmpaket zur rechnergestützten Datenanalyse.

Qualifikationsziele Studierende beschreiben Datensätze mit den Mitteln der Sta-tistik und gehen korrekt mit Wahrscheinlichkeiten um. Die Studierenden kennen verschiedene Datenerhebungsverfahren und können mit einer Software zur Datenanalyse Datensätze statistisch korrekt beschreiben.

Lehrform 1. Vorlesung: Statistik I 2. Seminar zur Statistik I (ggf. tutorengestützt)3. Seminar zur Datenanalyse I

4 SWS2 SWS2 SWS

Unterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Keine.

Verwendbarkeit des Moduls

Das Pflichtmodul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Science Psychologie (Bereich: Einführung - Methoden - Diag-nostik).

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen: Regelmäßige, aktive Teilnahme an den Seminaren.

Art der Prüfung:Die Modulprüfung findet in Form einer Klausur statt.

Prüfungssprache: In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Modulprü-fung bestanden wurde.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• Vorlesung (Präsenz- und Selbststudium)• Seminar Statistik I (Präsenz- und Selbststudium) • Seminar Datenanalyse I (Präsenz- und Selbststu-

dium)• Modulprüfung

3 LP2 LP3 LP

2 LPGesamtarbeitsauf-wand des Moduls

10 LP

Häufigkeit des Angebots

Jahresturnus.

Dauer 1 Semester.Referenzsemester 1. Semester.

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Modul: PsyB12-QM1-NFModultyp: PflichtmodulTitel: Quantitative Methoden I (Nebenfach)

Inhalte Deskriptive Statistik und Einführung in die Wahrscheinlich-keitstheorie.

Qualifikationsziele Studierende können Datensätze mit den Mitteln der Statistik beschreiben und korrekt mit Wahrscheinlichkeiten umgehen.

Lehrform 1. Vorlesung: Statistik I 2. Seminar zur Statistik I (ggf. tutorengestützt)

4 SWS2 SWS

Unterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Keine.

Verwendbarkeit des Moduls

Das Pflichtmodul ist Bestandteil des Nebenfach-Studiengangs Psychologie für Bachelorstudierende (Bereich: Einführung - Methoden - Diagnostik).

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen: Regelmäßige, aktive Teilnahme am Seminar.

Art der Prüfung:Die Modulprüfung findet als Modulabschlussprüfung in Form einer Klausur statt.

Prüfungssprache: In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Modulprü-fung bestanden wurde.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• Vorlesung• Seminar• Modulprüfung

3 LP2 LP2 LP

Gesamtarbeitsauf-wand des Moduls

7 LP

Häufigkeit des Angebots

Jahresturnus.

Dauer 1 Semester.Referenzsemester 3. Semester.

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Modul: PsyB12-QM2Modultyp: PflichtmodulTitel: Quantitative Methoden II: Inferenzstatistik und Datenanalyse (II)

Inhalte Wahrscheinlichkeitstheorie und Inferenzstatistik sowie An-wendung der statistischen Analysesoftware.

Qualifikationsziele Studierende können Aussagen inferenzstatistisch korrekt her-leiten und begründen und dazu eine Software angemessen einsetzen.

Lehrform 1. Vorlesung: Statistik II 2. Seminar zur Statistik II (ggf. tutorengestützt)3. Seminar zur Datenanalyse II

2 SWS2 SWS1 SWS

Unterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Quantitative Methoden I: Beschreibende Statistik und Datenanalyse I“.

Verwendbarkeit des Moduls

Das Pflichtmodul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Science Psychologie (Bereich: Einführung - Methoden - Diag-nostik).

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen: Regelmäßige, aktive Teilnahme an den Seminaren.

Art der Modulprüfung:Die Modulprüfung findet in Form einer Klausur zur Vorle-sung statt.

Prüfungssprache: In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn 1. die Modulprüfung bestanden wurde und2. im Seminar „Datenanalyse“ die zu Beginn der jeweiligen

Veranstaltung vereinbarten Studienleistungen erfolgreich erbracht wurden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• Vorlesung Statistik II (Präsenz- und Selbststudi-um)

• Seminar: Statistik II (Präsenz- und Selbststudi-um)

• Seminar: Datenanalyse II (Präsenz- und Selbst-studium)

• Modulprüfung

2 LP

2 LP

2 LP

2 LPGesamtarbeitsauf-wand des Moduls

8 LP

Häufigkeit des Angebots

Jahresturnus.

Dauer 1 Semester.Referenzsemester 2. Semester.

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Modul: PsyB12-DiaModultyp: PflichtmodulTitel: Grundlagen der Diagnostik

Inhalte Methoden und Verfahren der Psychologischen Diagnostik (Test-theorie) sowie wesentliche Anwendungsgebiete, Fragestellun-gen und Lösungsansätze der Psychologischen Diagnostik. Dif-ferentiell- und persönlichkeitspsychologische Grundlagen der Diagnostik. Konstruktionsprinzipien diagnostischer Verfahren. Diagnostische Entscheidungsstrategien. Mess-, Prozess- und Entscheidungsmodelle. Evaluation. Kosten-Nutzen-Analysen. Anwendungsgebiete. Verfahrenskunde (Leistungs- und Per-sönlichkeitstests, Verhaltensbeobachtungen, Eignungsinter-views, computergestützte Diagnostik etc.).

Qualifikationsziele Die Studierenden können die Methoden und Anwendungs-gebiete der Diagnostik erinnern und korrekt wiedergeben. Sie sind in der Lage, die Qualität diagnostischer Verfahren und Pro-zesse fachlich zu beurteilen.

Lehrform 1. Vorlesung: Grundlagen der Diagnostik2. Seminar: Praktische Übungen zu diagnostischen

Verfahren3. Seminar: Leistungs- und Persönlichkeitstests

2 SWS2 SWS

2 SWSUnterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Quantitative Methoden II: Inferenzstatistik und Datenanalyse II“. Im Modul „Differentielle Psychologie“ muss bereits eine Teil-modulprüfung bestanden worden sein.

Verwendbarkeit des Moduls

Das Pflichtmodul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Science Psychologie (Bereich: Einführung - Methoden - Diag-nostik).Das Modul baut auf den Kenntnissen aus den Modulen „Diffe-rentielle Psychologie“, „Quantitative Methoden“ auf.

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen: Keine.

Art der Modulprüfung:Die Modulprüfung findet in Form eines Antwort-Wahl-Ver-fahrens oder einer Klausur nach der Vorlesung statt. (Die genaue Prüfungsart wird zu Beginn der Veranstaltung be-kannt gegeben.)

Sprache der Modulprüfung:In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn 1. die Modulprüfung bestanden wurde,2. an den Seminaren regelmäßig und aktiv teilgenommen

wurde und3. in den Seminaren die zu Beginn der jeweiligen Veranstal-

tung vereinbarten Studienleistungen erfolgreich erbracht wurden.

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Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• Vorlesung (Präsenz- und Selbststudium)• Seminar (Präsenz- und Selbststudium)• Seminar (Präsenz- und Selbststudium) • Modulprüfung

2 LP3 LP3 LP1 LP

Gesamtarbeitsauf-wand des Moduls

9 LP

Häufigkeit des Angebots

Jahresturnus.

Dauer 2 Semester.Referenzsemester 4. Semester.

Modul: PsyB12-EEPModultyp: PflichtmodulTitel: Empirisch-Experimentelles Praktikum und Versuchsplanung (EEP)

Inhalte Im EEP I werden Grundlagen des empirisch-experimentellen Ar-beitens und der Versuchsplanung in der Psychologie vermittelt (Wissenschaftstheorie, Erhebungsmethoden, Versuchsdesigns, Validität empirischer Studien, Ethik, usw.). Die Datenerhe-bung und Auswertung wird exemplarisch anhand klassischer Experimente aus der Psychologie erlernt. Im EEP II führen die Studierenden alle Teile einer experimentellen Studie in einem vorgegebenen Zeitraum selbst durch: Literaturrecherche, theo-retische Vorbereitung, Versuchsplanung, Datenerhebung, Aus-wertung, Präsentation und Verfassen eines experimentellen Berichts.Die Studierenden müssen zudem insgesamt 30 Versuchsperso-nenstunden in Absprache mit dem Prüfungsausschuss absol-vieren.

Qualifikationsziele Die Studierenden kennen die Methoden der empirischen Forschung in der Psychologie und können diese selbst an-wenden und beurteilen. Die Studierenden sind in der Lage, Planung, Durchführung, Auswertung, Berichterstellung und Präsentation empirischer Untersuchungen in der Psychologie vorzunehmen. Die Studierenden können die Effekte des For-schungsdesigns und der eingesetzten Instrumente auf die am Forschungsprozess beteiligten Personen abschätzen.

Lehrform 1. Seminar EEP I 2. Seminar EEP II3. Versuchspersonenstunden

3 SWS2 SWS30 Std.

Unterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Erfolgreicher Abschluss der Module „Quantitative Methoden I“ und „Quantitative Methoden II“.

Verwendbarkeit des Moduls

Das Pflichtmodul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Science Psychologie (Bereich: Einführung - Methoden - Diag-nostik).

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Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen: Regelmäßige, aktive Teilnahme an den Seminaren sowie der Nachweis von 30 Versuchspersonenstunden nach vor Beginn des Moduls bekannt gegebenen Bedingungen.

Art der Modulprüfung:Die Modulabschlussprüfung besteht aus zwei Teilleistun-gen:1. Klausur (oder Antwort-Wahl-Verfahren; die genaue Art

der Prüfung wird zu Beginn der ersten Veranstaltung des Moduls bekannt gegeben),

2. Untersuchungsbericht.Zur Bestimmung der Modulnote werden beide Teilleistun-gen gleichrangig (d. h. mit jeweils 50%) gewichtet.

Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Teilmodul-prüfungen bestanden wurden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• Seminar EEP I (Präsenz- und Selbststudium) (da-von ABK: 2 LP)

• Seminar EEP II (Präsenz- und Selbststudium)• 30 Versuchspersonenstunden• Modulprüfungen

4 LP

4 LP1 LP2 LP

Gesamtarbeitsauf-wand des Moduls

1 LP; 2 LP werden dem Strukturbereich ABK zugerechnet.

Häufigkeit des Angebots

Jahresturnus.

Dauer 2 Semester.Referenzsemester 3. Semester.

Grundlagen

Modul: PsyB12-AP1 (Hauptfach); PsyB12-AP1-NF (Nebenfach)Modultyp: Pflichtmodul (im HF); Wahlpflichtmodul (im NF)Titel: Allgemeine Psychologie I

Inhalte Allgemeingültige Prinzipien des Verhaltens und Erlebens: Überblick über Forschungsmethoden, Befunde und Theorien unter Berücksichtigung neuronaler Grundlagen in den Berei-chen Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Sprache, Denken, Mo-torik und Handeln.

Qualifikationsziele Die Studierenden sind in der Lage, das erworbene Wissen über die Allgemeine Psychologie I zu erinnern und wiederzugeben. Sie können das Wissen selbständig darstellen und reflektieren und haben damit die Voraussetzung, um aktiv an Fachdiskussi-onen teilnehmen zu können.

Lehrform 1. Vorlesung: Allgemeine Psychologie I2. Seminar zu ausgewählten Themen der Allgemei-

nen Psychologie I

3 SWS2 SWS

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veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Unterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Keine.

Verwendbarkeit des Moduls

Das Modul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Scien-ce Psychologie sowie des Nebenfach-Studiengangs Psychologie für Bachelorstudierende (Bereich: Grundlagen).

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen: Zu 1.: Keine. Zu 2.: Regelmäßige, aktive Teilnahme am Seminar.

Art der Modulprüfung:Die Modulprüfung findet in Form von Teilmodulprüfungen im Rahmen der dem Modul zugeordneten Lehrveranstal-tungen statt.Zu 1.: Klausur oder Antwort-Wahl-Verfahren. (Die Mo-dulnote wird durch diese Teilmodulprüfung festgelegt. Die genaue Prüfungsart wird vor Beginn der Veranstaltung be-kannt gegeben.) Zu 2.: Portfolio oder Hausarbeit. (Die genaue Prüfungsart wird vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Die Teilprüfungsleistung wird mit „bestanden“/ „nicht bestan-den“ bewertet und bei der Ermittlung der Modulnote nicht berücksichtigt.)

Sprache der Modulprüfung:In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Teilmodul-prüfungen bestanden wurden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• Vorlesung (Präsenz- und Selbststudium) • Seminar (Präsenz- und Selbststudium)• Teilmodulprüfung zu 1.• Teilmodulprüfung zu 2.

3 LP2 Lp1 LP2 LP

Gesamtarbeitsauf-wand des Moduls

8 LP

Häufigkeit des Angebots

Jahresturnus.

Dauer 2 Semester.Referenzsemester 1. Semester.

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veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Modul: PsyB12-AP2 (Hauptfach); PsyB2-AP2-NF (Nebenfach)Modultyp: Pflichtmodul (im HF); Wahlpflichtmodul (im NF)Titel: Allgemeine Psychologie II

Inhalte Allgemeingültige Prinzipien des Verhaltens und Erlebens. Überblick über die zentralen psychologischen Theorien und Forschungsbefunde (unter Berücksichtigung neuronaler Grundlagen) in den Bereichen Motivation und Emotion sowie Lernen und Gedächtnis. Studierende erwerben die Befähigung zur kritischen Analyse und Diskussion von Ergebnissen moti-vations- und emotionspsychologischer sowie gedächtnis- und lernpsychologischer Forschungsarbeiten.

Qualifikationsziele Die Studierenden können den Inhalt der Vorlesung und Semi-nare erinnern und wiedergeben und haben damit die Voraus-setzung, um aktiv an Fachdiskussionen teilnehmen zu können.

Lehrform 1. Vorlesung: Allgemeine Psychologie II 2. Seminar zu ausgewählten Themen der Allgemei-

nen Psychologie II

3 SWS2 SWS

Unterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Keine.

Verwendbarkeit des Moduls

Das Modul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Scien-ce Psychologie sowie des Nebenfach-Studiengangs Psychologie für Bachelorstudierende (Bereich: Grundlagen).

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen: Zu 1.: Keine. Zu 2.: Regelmäßige, aktive Teilnahme am Seminar.

Art der Modulprüfung:Die Modulprüfung findet in Form von Teilmodulprüfungen im Rahmen der dem Modul zugeordneten Lehrveranstal-tungen statt.Zu 1.: Klausur oder Antwort-Wahl-Verfahren. (Die Mo-dulnote wird durch diese Teilmodulprüfung festgelegt. Die genaue Prüfungsart wird vor Beginn der Veranstaltung be-kannt gegeben.) Zu 2.: Portfolio oder Hausarbeit. (Die genaue Prüfungsart wird vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Die Teilprüfungsleistung wird mit „bestanden“/„nicht bestan-den“ bewertet und bei der Ermittlung der Modulnote nicht berücksichtigt.)

Sprache der Modulprüfung:In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Teilmodul-prüfungen bestanden wurden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• Vorlesung (Präsenz- und Selbststudium) • Seminar (Präsenz- und Selbststudium)• Teilmodulprüfung zu 1.• Teilmodulprüfung zu 2.

3 LP2 LP1 LP2 LP

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Neuf. FSB Fak EPB B.Sc. Psychologie vom 13. Juni 2012 und 10. Juli 2013

veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Gesamtarbeitsauf-wand des Moduls

8 LP

Häufigkeit des Angebots

Jahresturnus.

Dauer 2 Semester.Referenzsemester 2. Semester.

Modul: PsyB12-Bio (Hauptfach); PsyB12-Bio-NF (Nebenfach)Modultyp: Pflichtmodul (im HF); Wahlpflichtmodul (im NF)Titel: Biologische Psychologie

Inhalte Neuro- und sinnesphysiologische Grundlagen des Verhaltens und Erlebens; biopsychologische Forschungsmethoden. Die Biologische Psychologie erforscht die Zusammenhänge zwi-schen biologischen Prozessen und Verhalten und Erleben. Der Schwerpunkt liegt auf der Erforschung der strukturellen und funktionellen Organisation des Zentralnervensystems bei der Steuerung mentaler Prozesse (Wahrnehmung, Aufmerksam-keit, Lernen, Gedächtnis, Motivation, Emotion, Bewegungs-steuerung, Schlaf). In diesem Modul werden verschiedene Körpersysteme und deren physiologische Regelung, einige periphere Systeme und die Sinnessysteme besprochen. Darüber hinaus werden die wichtigsten neurowissenschaftlichen Forschungsmethoden eingeführt. Abschließend werden die wichtigsten Bausteine und Funktionen des vegetativen Nervensystems behandelt. In dem Vertiefungsseminar wird gezeigt, wie neurowissenschaft-liche Methoden zur Untersuchung allgemeinpsychologischer Phänomene genutzt werden.

Qualifikationsziele Die Studierenden können die vermittelten Modulinhalte erin-nern und korrekt wiedergeben.

Lehrform 1. Vorlesung: Biologische Psychologie 2. Seminar zu ausgewählten Themen der Biologi-

schen Psychologie

3 SWS2 SWS

Unterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Keine.

Verwendbarkeit des Moduls

Das Modul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Scien-ce Psychologie sowie des Nebenfach-Studiengangs Psychologie für Bachelorstudierende (Bereich: Grundlagen).

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen: Zu 1.: Keine. Zu 2.: Regelmäßige, aktive Teilnahme am Seminar.

Art der Modulprüfung:Die Modulprüfung findet in Form von Teilmodulprüfungen im Rahmen der dem Modul zugeordneten Lehrveranstal-tungen statt.

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Neuf. FSB Fak EPB B.Sc. Psychologie vom 13. Juni 2012 und 10. Juli 2013

veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Zu 1.: Klausur oder Antwort-Wahl-Verfahren. (Die Mo-dulnote wird durch diese Teilmodulprüfung festgelegt. Die genaue Prüfungsart wird vor Beginn der Veranstaltung be-kannt gegeben.) Zu 2.: Portfolio oder Hausarbeit. (Die genaue Prüfungsart wird vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Die Teilprüfungsleistung wird mit „bestanden“/„nicht bestan-den“ bewertet und bei der Ermittlung der Modulnote nicht berücksichtigt.)

Sprache der Modulprüfung:In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Teilmodul-prüfungen bestanden wurden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• Vorlesung (Präsenz- und Selbststudium)• Seminar (Präsenz- und Selbststudium) • Modulprüfung zu 1. • Modulprüfung zu 2.

3 LP2 LP1 LP2 LP

Gesamtarbeitsauf-wand des Moduls

8 LP

Häufigkeit des Angebots

Jahresturnus

Dauer 2 Semester.Referenzsemester 1. Semester.

Modul: PsyB12-Dif (Hauptfach); PsyB12-Dif-NF (Nebenfach)Modultyp: Pflichtmodul (im HF); Wahlpflichtmodul (im NF)Titel: Differentielle Psychologie

Inhalte Theoretische und methodische Grundlagen der Beschreibung und Erklärung systematischer, individueller Unterschiede in Verhalten und Erleben; Intelligenz- und Persönlichkeitsstruk-turforschung; Genetik von Intelligenz und Persönlichkeit; biologische Grundlagen individueller Unterschiede; Umwelt-determinanten individueller Unterschiede; experimentelle Per-sönlichkeitsforschung; historische, theoretische und methodi-sche Grundlagen des Fachs und seiner Beziehungen zu anderen Disziplinen der Psychologie; Beschreibung individueller Unter-schiede menschlichen Verhaltens und Erlebens sowie Theorien zur Erklärung von Ergebnissen einschlägiger Forschungsarbei-ten.

Qualifikationsziele Die Studierenden haben die Befähigung zur kritischen Analyse und Diskussion von Ergebnissen differentiellpsychologischer Arbeiten. Die Studierenden sind in der Lage, die inhaltlichen und methodischen Besonderheiten der Differentiellen Psycho-logie im Vergleich zu anderen Teildisziplinen der Psychologie darzustellen und kritisch zu reflektieren. Die Studierenden kön-nen die vermittelten Inhalte erinnern und korrekt wiedergeben.

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veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Lehrform 1. Vorlesung: Differentielle Psychologie 2. Seminar zu ausgewählten Themen der Differen-

tiellen Psychologie

3 SWS2 SWS

Unterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Quantitative Methoden I“. Empfohlen wird zudem der Abschluss des Moduls „Quantitati-ve Methoden II“.

Verwendbarkeit des Moduls

Das Modul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Scien-ce Psychologie sowie des Nebenfach-Studiengangs Psychologie für Bachelorstudierende (Bereich: Grundlagen).

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen: Zu 1.: Keine. Zu 2.: Regelmäßige, aktive Teilnahme am Seminar.

Art der Modulprüfung:Die Modulprüfung findet in Form von Teilmodulprüfungen im Rahmen der dem Modul zugeordneten Lehrveranstal-tungen statt.Zu 1.: Klausur oder Antwort-Wahl-Verfahren. (Die Mo-dulnote wird durch diese Teilmodulprüfung festgelegt. Die genaue Prüfungsart wird vor Beginn der Veranstaltung be-kannt gegeben.) Zu 2.: Portfolio oder Hausarbeit. (Die genaue Prüfungsart wird vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Die Teilprüfungsleistung wird mit „bestanden“/ „nicht bestan-den“ bewertet und bei der Ermittlung der Modulnote nicht berücksichtigt.)

Sprache der Modulprüfung:In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Teilmodul-prüfungen bestanden wurden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• Vorlesung (Präsenz- und Selbststudium)• Seminar (Präsenz- und Selbststudium)• Teilmodulprüfung zu 1.• Teilmodulprüfung zu 2.

3 LP2 LP1 LP2 LP

Gesamtarbeitsauf-wand des Moduls

8 LP

Häufigkeit des Angebots

Jahresturnus.

Dauer 2 Semester.Referenzsemester 3. Semester.

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veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Modul: PsyB12-Ent (Hauptfach); PsyB12-Ent-NF (Nebenfach)Modultyp: PflichtmodulTitel: Entwicklungspsychologie

Inhalte Die Entwicklungspsychologie befasst sich mit den Ursprün-gen und Entwicklungsverläufen menschlichen Verhaltens und Denkens über die Lebensspanne. Behandelt wird die frühe kognitive und sozial-kognitive Entwicklung (sensomotorische Entwicklung; Wahrnehmung; Handlung; Gedächtnis; soziales Verstehen: joint attention, Imitation etc.; Spracherwerb; ‚the-ory of mind‘). Veränderungen in ausgewählten Bereichen im Kindes- und Jugendalter. Kognitive und Persönlichkeitsent-wicklung im mittleren und höheren Erwachsenenalter. Spezi-fische Methoden der Entwicklungspsychologie, Theorien der kognitiven und der psycho-sozialen Entwicklung, differentielle Aspekte typischer und atypischer Entwicklung.

Qualifikationsziele Vermittlung umfassender Kenntnisse über psychische Entwick-lungsveränderungen im Lebenslauf, entsprechender Verfahren und Theorien unter Berücksichtigung sozio-historischer, kul-tureller, (neuro-)biologischer und evolutionärer Grundlagen. Hauptfachstudierende erwerben Kenntnisse im Umgang mit Originalquellen und der kritischen Bewertung entwicklungs-psychologischer Forschungsergebnisse.

Lehrform 1. Vorlesung: Entwicklungspsychologie 2. Seminar zu ausgewählten Themen der Entwick-

lungspsychologie

3 SWS2 SWS

Unterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Keine.

Verwendbarkeit des Moduls

Das Modul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Scien-ce Psychologie sowie des Nebenfach-Studiengangs Psychologie für Bachelorstudierende (Bereich: Grundlagen).

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen: Regelmäßige, aktive Teilnahme am Seminar.

Art der Modulprüfung:Die Modulprüfung findet in Form von Teilmodulprüfungen im Rahmen der dem Modul zugeordneten Lehrveranstal-tungen statt.Zu 1.: Klausur oder Antwort-Wahl-Verfahren. (Die Mo-dulnote wird durch diese Teilmodulprüfung festgelegt. Die genaue Prüfungsart wird vor Beginn der Veranstaltung be-kannt gegeben.) Zu 2.: Portfolio. (Kurzpräsentationen, Hausaufgaben, Zu-sammenfassungen) oder Hausarbeit (Die genaue Prü-fungsart wird vor Beginn der Veranstaltung bekannt gege-ben. Die Teilprüfungsleistung wird mit „bestanden“/„nicht bestanden“ bewertet und bei der Ermittlung der Modulno-te nicht berücksichtigt.)

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veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Sprache der Modulprüfung:In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Teilmodul-prüfungen bestanden wurden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• Vorlesung (Präsenz- und Selbststudium)• Seminar (Präsenz- und Selbststudium)• Teilmodulprüfung zu 1.• Teilmodulprüfung zu 2.

3 LP2 LP1 LP2 LP

Gesamtarbeitsauf-wand des Moduls

8 LP

Häufigkeit des Angebots

Jahresturnus.

Dauer 2 Semester. Referenzsemester 2. Semester.

Modul: PsyB12-Soz (Hauptfach); PsyB12-Soz-NF (Nebenfach)Modultyp: Pflichtmodul (im HF); Wahlpflichtmodul (im NF)Titel: Sozialpsychologie

Inhalte In der Lehre vermittelt werden die grundlegenden wissen-schaftlichen Erkenntnisse und Methoden auf diesem Gebiet. Inhalte der Ausbildung sind u.a.: Soziale Informationsverarbei-tung, soziale Wahrnehmung, soziale Kognition, Einstellungs-forschung, Intra- & Intergruppenprozesse, soziale Konflikte & Aggression, prosoziales Handeln, Individuum und Kultur.

Qualifikationsziele Die Studierenden sind in der Lage, die Einflüsse des sozialen Kontextes auf das Erkennen, Erleben und Handeln von Perso-nen zu erfassen. Die Studierenden können diese Einflüsse ver-stehen, erklären, prognostizieren und zielorientiert verändern.

Lehrform 1. Vorlesung: Sozialpsychologie 2. Seminar zu ausgewählten Themen der Sozialpsy-

chologie

3 SWS2 SWS

Unterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Keine.

Verwendbarkeit des Moduls

Das Modul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Scien-ce Psychologie sowie des Nebenfach-Studiengangs Psychologie für Bachelorstudierende (Bereich: Grundlagen).

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen: Zu 1.: Keine.Zu 2.: Regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar

Art der Modulprüfung: Die Modulprüfung findet in Form von Teilmodulprüfungen im Rahmen der dem Modul zugeordneten Lehrveranstal-tungen statt.

Page 29: AMTLICHE BEKANNTMACHUNG - UHH · 2015-11-25 · • Im Modul „Studien- und berufsfeldbezogene Einführung“ werden 3 LP dem Struk-turbereich ABK zugerechnet. • Im Rahmen des

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veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Zu 1.: Klausur oder Antwort-Wahl-Verfahren. (Die Mo-dulnote wird durch diese Teilmodulprüfung festgelegt. Die genaue Prüfungsart wird vor Beginn der Veranstaltung be-kannt gegeben.) Zu 2.: Portfolio oder Hausarbeit. (Die genaue Prüfungsart wird vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Die Teilprüfungsleistung wird mit „bestanden“/„nicht bestan-den“ bewertet und bei der Ermittlung der Modulnote nicht berücksichtigt.)

Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Teilmodul-prüfungen bestanden wurden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• Vorlesung (Präsenz- und Selbststudium)• Seminar (Präsenz- und Selbststudium)• Teilmodulprüfung zu 1.• Teilmodulprüfung zu 2.

3 LP2 LP1 LP2 LP

Gesamtarbeitsauf-wand des Moduls

8 LP

Häufigkeit des Angebots

Jahresturnus.

Dauer 2 Semester.Referenzsemester 1. Semester.

Anwendung - Basismodule

Modul: PsyB12-AuOBas (Hauptfach); PsyB12-AuOBas-NF (Nebenfach)Modultyp: Pflichtmodul (im HF); Wahlpflichtmodul (im NF)Titel: Arbeits- und Organisationspsychologie (Basis)

Inhalte Die Studierenden erhalten im Basismodul einen Überblick über ausgewählte Problembereiche, Theorien und Modelle der Arbeits- und Organisationspsychologie. Sie erarbeiten sich Kenntnisse über die Bedeutung der Arbeit für die Entwicklung von Individuen, Gruppen und Systemen sowie für Entwick-lungsstörungen. Sie erhalten einen Einblick in Handlungsfelder der Arbeits- und Organisationspsychologie.

Qualifikationsziele Die Studierenden kennen Analyse- und Interventionsmetho-den im Überblick und können sie hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen beurteilen.

Lehrform 1. Vorlesung2. Seminar: Grundlagen der Arbeits- und Organisa-

tionspsychologie

2 SWS2 SWS

Unterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Abschluss der Module „Quantitative Methoden I“ sowie „Stu-dien- und berufsfeldbezogene Einführung“ (HF) bzw. „Berufs-feldbezogene Einführung“ (NF).

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veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Verwendbarkeit des Moduls

Das Modul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Scien-ce Psychologie sowie des Nebenfach-Studiengangs Psychologie für Bachelorstudierende (Bereich: Anwendung-Basis).

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen: Regelmäßige, aktive Teilnahme am Seminar.

Art der Modulprüfung: Die Modulprüfung findet in Form einer Klausur oder eines Antwort-Wahl-Verfahrens statt. (Die genaue Prüfungsart wird zu Beginn der ersten Lehrveranstaltung des Moduls bekannt gegeben.)

Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Modulprü-fung bestanden wurde.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• Vorlesung (Präsenz- und Selbststudium)• Seminar (Präsenz- und Selbststudium) • Modulprüfung

2 LP2 LP2 LP

Gesamtarbeitsauf-wand des Moduls

6 LP

Häufigkeit des Angebots

Jahresturnus.

Dauer 1 Semester.Referenzsemester 4. Semester.

Modul: PsyB12-PädBas (Hauptfach); PsyB12-PädBas-NF (Nebenfach)Modultyp: Pflichtmodul (im HF); Wahlpflichtmodul (im NF)Titel: Pädagogische Psychologie (Basis)

Inhalte Grundlagen der Pädagogischen Psychologie im Hinblick auf Veränderung von Denken, Fühlen und Handeln sowie im Hin-blick auf Erziehung und Bildung in allen Bereichen der Gesell-schaft.

Qualifikationsziele Studierende können erworbenes Wissen zu Theorien und Be-funden, Handlungskonzepten und Forschungsmethoden der Pädagogischen Psychologie korrekt wiedergeben und es in an-gewandten Fragestellungen umsetzen.

Lehrform 1. Vorlesung2. Seminar: Grundlagen der Pädagogisch-psycholo-

gischen Forschung und Anwendung

2 SWS2 SWS

Unterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Abschluss der Module „Quantitative Methoden I“ sowie „Stu-dien- und berufsfeldbezogene Einführung“ (HF) bzw. „Berufs-feldbezogene Einführung“ (NF).

Verwendbarkeit des Moduls

Das Modul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Scien-ce Psychologie sowie des Nebenfach-Studiengangs Psychologie für Bachelorstudierende (Bereich: Anwendung-Basis).

Page 31: AMTLICHE BEKANNTMACHUNG - UHH · 2015-11-25 · • Im Modul „Studien- und berufsfeldbezogene Einführung“ werden 3 LP dem Struk-turbereich ABK zugerechnet. • Im Rahmen des

Universität Hamburg Seite 31

Neuf. FSB Fak EPB B.Sc. Psychologie vom 13. Juni 2012 und 10. Juli 2013

veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen: Regelmäßige, aktive Teilnahme am Seminar.

Art der Modulprüfung:Die Modulprüfung findet in Form von Teilmodulprüfungen statt.Zu 1.: Klausur oder Antwort-Wahl-Verfahren. (Die Mo-dulnote wird durch diese Teilmodulprüfung festgelegt. Die genaue Prüfungsart wird vor Beginn der Veranstaltung be-kannt gegeben.) Zu 2.: Portfolio oder Hausarbeit. (Die genaue Prüfungsart wird vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Die Teilprüfungsleistung wird mit „bestanden“/„nicht bestan-den“ bewertet und bei der Ermittlung der Modulnote nicht berücksichtigt.)

Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Teilmodul-prüfungen bestanden wurden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• Vorlesung (Präsenz- und Selbststudium)• Seminar (Präsenz- und Selbststudium)• Teilmodulprüfung zu 1.• Teilmodulprüfung zu 2.

2 LP2 LP1 LP1 LP

Gesamtarbeitsauf-wand des Moduls

6 LP

Häufigkeit des Angebots

Jahresturnus.

Dauer 1 Semester.Referenzsemester 3. Semester.

Modul: PsyB12-KlinBas (Hauptfach); PsyB12-KlinBas-NF (Nebenfach)Modultyp: Pflichtmodul (im HF); Wahlpflichtmodul (im NF)Titel: Klinische Psychologie (Basis)

Inhalte Grundlagen der klinischen Psychologie in den Bereichen Klassifikation, Diagnostik, Ätiologie und Therapie. Im Bereich klinisch-psychologische Diagnostik werden Methoden zur Erhebung psychischer Probleme und ihrer Entstehung vorge-stellt. Klassifikation beschreibt die Einordnung psychischer Störungen gemäß der Klassifikationssysteme DSM und ICD. Im Hinblick auf Ätiologie werden biologische, soziale, und psycho-logische Faktoren behandelt, die zur Entstehung psychischer Störungen beitragen. Zum Bereich Therapie gehören die Ver-mittlung der Kriterien für wissenschaftlich fundierte Therapie und der wichtigsten Methoden der Interventionsforschung sowie ein Überblick über wissenschaftlich anerkannte Verfah-ren zur Behandlung psychischer Störungen bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen.

Page 32: AMTLICHE BEKANNTMACHUNG - UHH · 2015-11-25 · • Im Modul „Studien- und berufsfeldbezogene Einführung“ werden 3 LP dem Struk-turbereich ABK zugerechnet. • Im Rahmen des

Universität Hamburg Seite 32

Neuf. FSB Fak EPB B.Sc. Psychologie vom 13. Juni 2012 und 10. Juli 2013

veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Qualifikationsziele Die Studierenden kennen die grundlegenden Theorien und Be-funde der klinischen Psychologie. Sie kennen und verstehen die wesentlichen diagnostischen Verfahren und Methoden der Therapieforschung. Sie können für jede der behandelten Störungen mindestens eine Evidenz-basierte Therapieform be-nennen oder - im Falle fehlender Evidenz - den Stand der Thera-pieforschung benennen und kritisch bewerten.

Lehrform 1. Vorlesung 2. Seminar: Vertiefter Einblick in Ätiologie „Diag-

nostik und Psychotherapie (Durchführung und Evaluation) ausgewählter psychischer Störungen bei Erwachsenen“

2 SWS2 SWS

Unterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Abschluss der Module „Quantitative Methoden I“ sowie „Stu-dien- und berufsfeldbezogene Einführung“ (HF) bzw. „Berufs-feldbezogene Einführung“ (NF).

Verwendbarkeit des Moduls

Das Modul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Scien-ce Psychologie sowie des Nebenfach-Studiengangs Psychologie für Bachelorstudierende (Bereich: Anwendung-Basis).

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen: Regelmäßige, aktive Teilnahme am Seminar.

Art der Modulprüfung: Die Modulabschlussprüfung findet in Form einer Klausur oder eines Antwort-Wahl-Verfahrens statt. (Die genaue Prüfungsart wird zu Beginn der ersten Lehrveranstaltung des Moduls bekannt gegeben.)

Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Modulprü-fung bestanden wurde.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• Vorlesung (Präsenz- und Selbststudium)• Seminar (Präsenz- und Selbststudium)• Modulprüfung

2 LP2 LP2 LP

Gesamtarbeitsauf-wand des Moduls

6 LP

Häufigkeit des Angebots

Jahresturnus.

Dauer 1 Semester.Referenzsemester 3. Semester.

Page 33: AMTLICHE BEKANNTMACHUNG - UHH · 2015-11-25 · • Im Modul „Studien- und berufsfeldbezogene Einführung“ werden 3 LP dem Struk-turbereich ABK zugerechnet. • Im Rahmen des

Universität Hamburg Seite 33

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veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Praktikumsmodul

Modul: EPB1ABK3Prk-PsyModultyp: PflichtmodulTitel: Berufsorientierung (Berufspraktikum und Praxisbegleitung)

Inhalte • Umfassende, vertiefte Einsicht durch grundlegende berufs-praktische Erfahrungen in mindestens einem ausgewähl-ten psychologischen Berufsfeld bzw. Anwendungskontext, in dem gewöhnlich praktisch tätige Psychologinnen und Psychologen mit einem entsprechenden Hochschulab-schluss tätig sind. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Einsicht und die Erfahrungen sich möglichst auf den gesamten Tätigkeitsbereich eines bzw. einer in Vollzeit im gewählten Berufsfeld tätigen Psychologin bzw. Psycholo-gen beziehen.

• Vorbereitende, begleitende oder/und nachbereitende Re-flexion der Berufsrollen und -anforderungen.

Qualifikationsziele Die Studierenden setzen sich mit den berufsbezogenen Zielen des Studiengangs auseinander und können Qualifikationser-fordernisse für ein exemplarisch gewähltes Berufsfeld spezifi-zieren, das ihren persönlichen berufsbezogenen Studiengangs-zielen entspricht.

Die Studierenden sind in der Lage, für das exemplarisch ge-wählte Berufsfeld das komplexe Geflecht der an in diesem Be-rufsfeld in Vollzeit tätigen Psychologinnen und Psychologen gestellten Anforderungen, der Berufsrollen und ggf. ethischen Fragen auf Grundlage eigener, umfassender handlungsprakti-scher Erfahrungen erschöpfend zu identifizieren und richtig zu deuten.

Die Studierenden sind in der Lage, die verschiedenen Qualifika-tionserfordernisse für die in diesem Berufsfeld in Vollzeit täti-gen Psychologinnen und Psychologen nachvollziehbar, korrekt und vollständig darzulegen.

Die Studierenden können Bereiche identifizieren, in denen sie individuelle Entwicklungsbedarfe im Hinblick auf die berufs-bezogenen Anforderungen und Qualifikationserfordernisse für das exemplarisch gewählte Berufsfeld besitzen.

Die Studierenden können Einflussfaktoren darlegen, die im ex-emplarisch gewählten Berufsfeld zu einem Missbrauch bzw. zu einer falschen Anwendung psychologischer Kompetenzen füh-ren können.

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Universität Hamburg Seite 34

Neuf. FSB Fak EPB B.Sc. Psychologie vom 13. Juni 2012 und 10. Juli 2013

veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Lehrform 1. Berufsbezogenes psychologisches Praktikum im Umfang von mindestens 9 Wochen Vollzeittätig-keit. Empfohlen wird ein Gesamtumfang von 12 Wochen (Vollzeit). Über den festgelegten Min-destumfang hinausgehende berufsbezogene Praktikumsleistungen können auf Antrag beim Prüfungsausschuss im Wahlbereich angerechnet werden, maximal jedoch bis zu dem empfohle-nen Gesamtumfang. Nur volle Wochen werden anerkannt. Das Praktikum kann geteilt werden, wenn die Dauer eines einzelnen Praktikumsteils 4 Wochen nicht unterschreitet und das Erreichen der Qualifikationsziele möglich bleibt. Das Prak-tikum (oder einzelne Teile) kann auf die doppelte oder vierfache Länge gestreckt werden, sofern das Erreichen der Qualifikationsziele möglich bleibt. Bei der Streckung reduziert sich die wö-chentliche Regelarbeitszeit umgekehrt proporti-onal.

2. Praktikumsorientierungsveranstaltungen: • Praktikumsmesse zur Vorbereitung,• anwendungsbereichsspezifische Praktikumsein-

führungsveranstaltung,• anwendungsbereichsspezifische Praktikumsbe-

gleitung (in der Praktikumszeit),• Praktikumsmesse zur Nachbereitung.

9-12 Wochen

1 SWS

Unterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Studien- und berufsfeld-bezogene Einführung“.

Verwendbarkeit des Moduls

Das Pflichtmodul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Science Psychologie (Bereich: Praktikumsmodul - Allgemeine berufsbezogene Kompetenzen).

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen:• Absolvieren des Praktikums in Abstimmung mit dem Prü-

fungsausschuss sowie • Nachweis der aktiven Teilnahme an allen Praktikumsorien-

tierungsveranstaltungen.Art der Modulprüfung:

Die Modulprüfung findet in Form einer abschließenden Praktikumsberichtspräsentation in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss statt. Die zu erbringenden Leistungen werden mit „bestanden“/ „nicht bestanden“ bewertet.

Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Page 35: AMTLICHE BEKANNTMACHUNG - UHH · 2015-11-25 · • Im Modul „Studien- und berufsfeldbezogene Einführung“ werden 3 LP dem Struk-turbereich ABK zugerechnet. • Im Rahmen des

Universität Hamburg Seite 35

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veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenna) die aktive Teilnahme an den Praktikumsorientierungsver-

anstaltungen nachgewiesen wird;b) das Praktikum in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss

absolviert wurde;c) die Bescheinigung der Praktikumsstelle auf einem vorgege-

benen Formular, aus der Zeitpunkt, Dauer, Art des Prakti-kums und des Tätigkeitsfeldes und die Betreuung hervorge-hen, vorgelegt wurde;

d) die in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss vorberei-tete Praktikumspräsentation auf der Praktikumsmesse be-standen wurde und

e) die Praktikumsberichtspräsentation in digitaler Form bei der Prüfungsstelle eingereicht wurde.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• Pflichtpraktikum in Abstimmung mit dem Prü-fungsausschuss, Teilnahme an den Praktikumso-rientierungsveranstaltungen

• Praktikumsberichtspräsentation

12 LP

1 LPGesamtarbeitsauf-wand des Moduls

13 LP; die Leistungspunkte werden dem Strukturbereich ABK zugerechnet.

Häufigkeit des Angebots

Mind. Jahresturnus; die Studierenden suchen sich ihren Prakti-kumsplatz in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss in der Regel selbst. Zur Erreichung der Qualifikationsziele treffen sie mit der Praktikumsstelle eine entsprechende Vereinbarung un-ter Beachtung der für das exemplarische Berufsfeld typischen berufsrechtlichen und -ethischen Bestimmungen.

Dauer 1 Jahr.Referenzsemester 3. Semester. Das Absolvieren des Praktikums (oder einzelner

Teile) ist ab dem Beginn der vorlesungsfreien Zeit nach Ende des 2. Semesters möglich. Empfohlen wird der Besuch des Prak-tikumsorientierungsveranstaltungen im 3. und 4. Semester, das Absolvieren des Praktikums in der vorlesungsfreien Zeit am Ende des 4. Semesters und die Praktikumsberichtspräsenta- tion bei der auf den Abschluss des Praktikums folgenden Prak-tikumsmesse.

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Universität Hamburg Seite 36

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veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Anwendung - Aufbaumodule

Modul: PsyB12-AuOAuf 1Modultyp: WahlpflichtmodulTitel: Arbeits- und Organisationspsychologie (Aufbau 1)

Inhalte Die Studierenden erwerben im Aufbaumodul exemplarisch fundierte Kenntnisse zu Theorien und Modellen der Arbeits- und Organisationspsychologie, zu Analyse- und Interventions-methoden sowie ihrer Entwicklung und Einsatzmöglichkeiten. Ausgewählte Themen des Basismoduls werden mit Bezug zu aktuellen Entwicklungen in Gesellschaft, Forschung und Be-rufspraxis vertieft. Hierbei werden insbesondere die Aspekte der Analyse und Intervention behandelt.

Qualifikationsziele Die Studierenden verfügen über vertiefende Kompetenzen hinsichtlich der Analyse von Arbeitsbedingungen sowie der Entwicklung und Bewertung von Gestaltungslösungen und können diese korrekt wiedergeben.

Lehrform 2 Seminare „Ausgewählte Aspekte der Arbeits- und Organisationspsychologie (Analyse und Interventi-on)“.

je 2 SWS

Unterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Arbeits- und Organisati-onspsychologie (Basis)“.

Verwendbarkeit des Moduls

Das Pflichtmodul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Science Psychologie (Bereich: Anwendung – Aufbau A&O).

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen: Regelmäßige, aktive Teilnahme an den Seminaren.

Art der Modulprüfung:Die Modulprüfung findet in Form von Teilmodulprüfungen im Rahmen der dem Modul zugeordneten Lehrveranstal-tungen statt. Die Modulnote setzt sich aus den nachste-henden Teilprüfungsleistungen zu gleichen Gewichtsantei-len ( je 1/2) zusammen:zu 1.: Hausarbeit oder Portfolio zu 2.: Hausarbeit oder Portfolio (Die jeweilige Art der Teilprüfung wird zu Beginn der Veran-staltung bekannt gegeben.)

Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Teilmodul-prüfungen bestanden wurden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• 1. Seminar (Präsenz- und Selbststudium)• 2. Seminar (Präsenz- und Selbststudium)• Teilmodulprüfung zu 1.• Teilmodulprüfung zu 2.

2 LP2 LP1 LP1 LP

Gesamtarbeitsauf-wand des Moduls

6 LP

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Neuf. FSB Fak EPB B.Sc. Psychologie vom 13. Juni 2012 und 10. Juli 2013

veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Häufigkeit des Angebots

Jahresturnus.

Dauer 1 Semester.Referenzsemester 5. Semester.

Modul: PsyB12-AuOAuf2Modultyp: WahlpflichtmodulTitel: Arbeits- und Organisationspsychologie (Aufbau 2)

Inhalte Die Studierenden erwerben im Aufbaumodul exemplarisch fundierte Kenntnisse zu Theorien und Modellen der Arbeits- und Organisationspsychologie, zu Analyse- und Interventions-methoden sowie ihrer Entwicklung und Einsatzmöglichkeiten. Ausgewählte Themen des Basismoduls werden mit Bezug zu aktuellen Entwicklungen in Gesellschaft, Forschung und Be-rufspraxis vertieft. Hierbei werden insbesondere die Aspekte der Analyse und Intervention behandelt.

Qualifikationsziele Die Studierenden verfügen über vertiefende Kompetenzen hinsichtlich der Analyse von Arbeitsbedingungen sowie der Entwicklung und Bewertung von Gestaltungslösungen und können diese korrekt wiedergeben.

Lehrform 1 Seminar „Ausgewählte Aspekte der Arbeits- und Or-ganisationspsychologie (Analyse und Intervention)“.

2 SWS

Unterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Erfolgreicher Abschluss der Module „Arbeits- und Organisati-onspsychologie (Basis)“.

Verwendbarkeit des Moduls

Das Pflichtmodul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Science Psychologie (Bereich: Anwendung – Aufbau A&O).

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen: Regelmäßige, aktive Teilnahme am Seminar.

Art der Modulprüfung:Die Modulprüfung findet in Form einer Hausarbeit oder ei-nes Portfolios statt. (Die genaue Art der Prüfung wird zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.)

Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Modulprü-fung bestanden wurde.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• Seminar (Präsenz- und Selbststudium)• Modulprüfung

2 LP1 LP

Gesamtarbeitsauf-wand des Moduls

3 LP

Häufigkeit des Angebots

Jahresturnus.

Dauer 1 Semester.Referenzsemester 6. Semester.

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veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Modul: PsyB12-PädAuf1Modultyp: WahlpflichtmodulTitel: Pädagogische Psychologie (Aufbau1)

Inhalte Das Modul liefert einen vertieften Einblick in die empirische Forschung und Anwendung der Pädagogischen Psychologie. Inhaltliche Themen beziehen sich auf diverse Bereiche: Zwi-schenmenschliche Beziehungen, akademische und professio-nelle Leistung, Erhalt von Gesundheit sowie Vermeidung und Bewältigung von körperlichen und psychischen Krankheiten, Suchtverhalten, Umgang mit Stress. Die Relevanz pädago-gisch-psychologischer und handlungstheoretischer Prinzipien wird zudem für verschiedene Phasen der Lebensspanne be-trachtet. Schließlich werden auch kulturelle Faktoren themati-siert, die zur Genese von Handlungskontrollstrategien und zum Handeln selbst beitragen.

Qualifikationsziele Studierende haben Kenntnisse in pädagogisch-psychologi-schen Theorien und Methoden. Sie können relevante Konzep-te und Methoden sowohl in eigenen Forschungsvorhaben als auch in der Praxis anwenden (z. B. im Rahmen von Interven-tionen, Trainings und deren Evaluation). Die Teilnehmenden beherrschen Theorie und Praxis wissenschaftlichen Arbeitens: Sie konzeptualisieren und operationalisieren ihre Ideen, planen Experimente, Feldstudien und Interventionen und schreiben empirische Artikel, Überblicksartikel und Forschungsanträge. Zudem verbessern die Teilnehmenden ihre Vortragstechnik, können Poster gestalten und Fachliteratur kritisch lesen.

Lehrform 1 Seminar zu theoretischen Grundlagen 2 SWSUnterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Pädagogische Psychologie (Basis)“.

Verwendbarkeit des Moduls

Das Pflichtmodul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Science Psychologie (Bereich: Anwendung – Aufbau Päd).

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen: Regelmäßige, aktive Teilnahme an dem Seminar.

Art der Modulprüfung:Die Modulprüfung findet in Form einer Klausur oder eines Portfolios statt. (Die genaue Art der Prüfung wird zu Be-ginn der Veranstaltung bekannt gegeben.)

Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Modulprü-fung bestanden wurde.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• 1 Seminar (Präsenz- und Selbststudium)• Modulprüfung

2 LP1 LP

Gesamtarbeitsauf-wand des Moduls

3 LP

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Neuf. FSB Fak EPB B.Sc. Psychologie vom 13. Juni 2012 und 10. Juli 2013

veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Häufigkeit des Angebots

Jahresturnus.

Dauer 1 Semester.Referenzsemester 5 Semester.

Modul: PsyB12-PädAuf2Modultyp: WahlpflichtmodulTitel: Pädagogische Psychologie (Aufbau 2)

Inhalte Das Modul liefert einen vertieften Einblick in die empirische Forschung und Anwendung der Pädagogischen Psychologie. Inhaltliche Themen beziehen sich auf diverse Bereiche: Zwi-schenmenschliche Beziehungen, akademische und professio-nelle Leistung, Erhalt von Gesundheit sowie Vermeidung und Bewältigung von körperlichen und psychischen Krankheiten, Suchtverhalten, Umgang mit Stress. Die Relevanz pädago-gisch-psychologischer und handlungstheoretischer Prinzipien wird zudem für verschiedene Phasen der Lebensspanne be-trachtet. Schließlich werden auch kulturelle Faktoren themati-siert, die zur Genese von Handlungskontrollstrategien und zum Handeln selbst beitragen.

Qualifikationsziele Studierende haben Kenntnisse in pädagogisch-psychologi-schen Theorien und Methoden. Sie können relevante Konzep-te und Methoden sowohl in eigenen Forschungsvorhaben als auch in der Praxis anwenden (z. B. im Rahmen von Interven-tionen, Trainings und deren Evaluation). Die Teilnehmenden beherrschen Theorie und Praxis wissenschaftlichen Arbeitens: Sie konzeptualisieren und operationalisieren ihre Ideen, planen Experimente, Feldstudien und Interventionen und schreiben empirische Artikel, Überblicksartikel und Forschungsanträge. Zudem verbessern die Teilnehmenden ihre Vortragstechnik, können Poster gestalten und Fachliteratur kritisch lesen.

Lehrform 2 Seminare Anwendung in Forschung und Praxis je 2 SWSUnterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Pädagogische Psychologie (Basis)“.

Verwendbarkeit des Moduls

Das Pflichtmodul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Science Psychologie (Bereich: Anwendung – Aufbau Päd).

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen: Regelmäßige, aktive Teilnahme an den Seminaren.

Art der Modulprüfung:Die Modulprüfung findet in Form von Teilmodulprüfungen im Rahmen der dem Modul zugeordneten Lehrveranstal-tungen statt. Die Modulnote setzt sich aus den nachste-henden Teilprüfungsleistungen zu gleichen Gewichtsantei-len ( je 1/2) zusammen:Zu 1.: Klausur oder Portfolio.Zu 2.: Klausur oder Portfolio.

Page 40: AMTLICHE BEKANNTMACHUNG - UHH · 2015-11-25 · • Im Modul „Studien- und berufsfeldbezogene Einführung“ werden 3 LP dem Struk-turbereich ABK zugerechnet. • Im Rahmen des

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Neuf. FSB Fak EPB B.Sc. Psychologie vom 13. Juni 2012 und 10. Juli 2013

veröffentlicht am 4. Oktober 2013

(Die jeweilige Art der Teilprüfung wird zu Beginn der jewei-ligen Veranstaltung bekannt gegeben.)

Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Teilmodul-prüfungen bestanden wurden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• 1. Seminar (Präsenz- und Selbststudium)• 2. Seminar (Präsenz- und Selbststudium)• Teilmodulprüfung zu 1.• Teilmodulprüfung zu 2.

2 LP2 LP1 LP1 LP

Gesamtarbeitsauf-wand des Moduls

6 LP

Häufigkeit des Angebots

Jahresturnus.

Dauer 1 Semester.Referenzsemester 6. Semester.

Modul: PsyB12-KlinAuf 1Modultyp: WahlpflichtmodulTitel: Klinische Psychologie (Aufbau1)

Inhalte Im Aufbaumodul erwerben Studierende Startqualifikationen für klinisch-psychologische Tätigkeiten in Diagnostik, Beratung und Psychotherapie sowie Grundkenntnisse klinisch-psycholo-gischer Forschungsmethoden. Hierunter fallen:• Die Indikation und Anwendung ausgewählter wissen-

schaftlich anerkannter Therapieverfahren zur Behandlung psychischer Störungen bei Erwachsenen (z.B. kognitive Umstrukturierung, Entspannungsverfahren, Exposition, Kompetenztrainings, Mindfulness-basierte Ansätze) und Kindern (z.B. Verhaltenstherapie, Eltern- und Familienbera-tung u.a.). Dazu gehören die Herstellung einer vertrauens-vollen Beziehung, Diagnostik und Behandlungsplanung, therapeutische Voraussetzungen, ebenso wie die konkrete Durchführung der Intervention.

• Vertiefte Kenntnisse über die Ätiologie und Therapie ausge-wählter Störungen. Schwerpunkte liegen auf Grundlagen und Therapiebefunden zu Angststörungen, Depression, Ess-Störungen, Abhängigkeitsstörungen, posttraumati-schen Belastungsstörungen, psychotischen Störungen und somatoformen Störungen.

• Kenntnisse klinisch-psychologischer Forschungsmethoden. Hierunter fallen u.a. Psychotherapieforschung, Präventi-onsforschung, Evidenzkriterien für empirisch-fundierte Therapieverfahren, Bewertungskriterien für Therapiestu-dien- und Grundlagenforschung, ausgewählte Methoden klinisch-psychologischer Grundlagenforschung.

Page 41: AMTLICHE BEKANNTMACHUNG - UHH · 2015-11-25 · • Im Modul „Studien- und berufsfeldbezogene Einführung“ werden 3 LP dem Struk-turbereich ABK zugerechnet. • Im Rahmen des

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Neuf. FSB Fak EPB B.Sc. Psychologie vom 13. Juni 2012 und 10. Juli 2013

veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Qualifikationsziele Die Studierenden kennen die gängigen evidenzbasierten The-rapieverfahren und sind in der Lage, ihre praktische Anwen-dung an Fallbeispielen zu erläutern. Sie kennen die Indikation und empirische Evidenz für die einzelnen Verfahren im Hinblick auf spezifische Störungen und sind in der Lage, diese kritisch zu bewerten. Ferner kennen sie die im Modul behandelten For-schungsmethoden und können diese korrekt wiedergeben.

Lehrform 2 Seminare je 2 SWSUnterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Klinische Psychologie (Basis)“.

Verwendbarkeit des Moduls

Das Pflichtmodul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Science Psychologie (Bereich: Anwendung – Aufbau Klin).

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen: Regelmäßige, aktive Teilnahme an den Seminaren.

Art der Modulprüfung:Die Modulprüfung findet in Form von Teilmodulprüfungen im Rahmen der dem Modul zugeordneten Lehrveranstal-tungen statt. Die Modulnote setzt sich aus den nachste-henden Teilprüfungsleistungen zu gleichen Gewichtsantei-len ( je 1/2) zusammen:Zu 1.: Referat oder Hausarbeit oder KlausurZu 2.: Referat oder Hausarbeit oder Klausur(Die jeweilige Art der Teilprüfung wird zu Beginn der jewei-ligen Veranstaltung bekannt gegeben.)

Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Teilmodul-prüfungen bestanden wurden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

1. Seminar (Präsenz- und Selbststudium)2. Seminar (Präsenz- und Selbststudium)Teilmodulprüfung zu 1.Teilmodulprüfung zu 2.

2 LP2 LP1 LP1 LP

Gesamtarbeitsauf-wand des Moduls

6 LP

Häufigkeit des Angebots

Jahresturnus.

Dauer 1 Semester. Referenzsemester 5. Semester.

Page 42: AMTLICHE BEKANNTMACHUNG - UHH · 2015-11-25 · • Im Modul „Studien- und berufsfeldbezogene Einführung“ werden 3 LP dem Struk-turbereich ABK zugerechnet. • Im Rahmen des

Universität Hamburg Seite 42

Neuf. FSB Fak EPB B.Sc. Psychologie vom 13. Juni 2012 und 10. Juli 2013

veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Modul: PsyB12-KlinAuf2Modultyp: WahlpflichtmodulTitel: Klinische Psychologie (Aufbau 2)

Inhalte Im Aufbaumodul erwerben Studierende Startqualifikationen für klinisch-psychologische Tätigkeiten in Diagnostik, Beratung und Psychotherapie sowie Grundkenntnisse klinisch-psycholo-gischer Forschungsmethoden. Hierunter fallen:• Die Indikation und Anwendung ausgewählter wissen-

schaftlich anerkannter Therapieverfahren zur Behandlung psychischer Störungen bei Erwachsenen (z.B. kognitive Umstrukturierung, Entspannungsverfahren, Exposition, Kompetenztrainings, Mindfulness-basierte Ansätze) und Kindern (z.B. Verhaltenstherapie, Eltern- und Familienbera-tung u.a.). Dazu gehören die Herstellung einer vertrauens-vollen Beziehung, Diagnostik und Behandlungsplanung, therapeutische Voraussetzungen, ebenso wie die konkrete Durchführung der Intervention.

• Vertiefte Kenntnisse über die Ätiologie und Therapie ausge-wählter Störungen. Schwerpunkte liegen auf Grundlagen und Therapiebefunden zu Angststörungen, Depression, Ess-Störungen, Abhängigkeitsstörungen, posttraumati-schen Belastungsstörungen, psychotischen Störungen und somatoformen Störungen.

• Kenntnisse klinisch-psychologischer Forschungsmethoden. Hierunter fallen u.a. Psychotherapieforschung, Präventi-onsforschung, Evidenzkriterien für empirisch-fundierte Therapieverfahren, Bewertungskriterien für Therapiestu-dien- und Grundlagenforschung, ausgewählte Methoden klinisch-psychologischer Grundlagenforschung.

Qualifikationsziele Die Studierenden kennen die gängigen evidenzbasierten The-rapieverfahren und sind in der Lage, ihre praktische Anwen-dung an Fallbeispielen zu erläutern. Sie kennen die Indikation und empirische Evidenz für die einzelnen Verfahren im Hinblick auf spezifische Störungen und sind in der Lage, diese kritisch zu bewerten. Ferner kennen sie die im Modul behandelten For-schungsmethoden und können diese korrekt wiedergeben.

Lehrform 1 Seminar 2 SWSUnterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Klinische Psychologie (Basis)“.

Verwendbarkeit des Moduls

Das Pflichtmodul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Science Psychologie (Bereich: Anwendung – Aufbau Klin).

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen: Regelmäßige, aktive Teilnahme am Seminar.

Art der Modulprüfung:Die Modulprüfung findet in Form eines Referats oder einer Hausarbeit oder einer Klausur statt. (Die genaue Art der Prüfung wird zu Beginn der Veranstaltung bekannt gege-ben.)

Page 43: AMTLICHE BEKANNTMACHUNG - UHH · 2015-11-25 · • Im Modul „Studien- und berufsfeldbezogene Einführung“ werden 3 LP dem Struk-turbereich ABK zugerechnet. • Im Rahmen des

Universität Hamburg Seite 43

Neuf. FSB Fak EPB B.Sc. Psychologie vom 13. Juni 2012 und 10. Juli 2013

veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Modulprü-fung bestanden wurde.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• 1 Seminar (Präsenz- und Selbststudium)• Modulprüfung

2 LP1 LP

Gesamtarbeitsauf-wand des Moduls

3 LP

Häufigkeit des Angebots

Jahresturnus.

Dauer 1 Semester.Referenzsemester 6. Semester.

Page 44: AMTLICHE BEKANNTMACHUNG - UHH · 2015-11-25 · • Im Modul „Studien- und berufsfeldbezogene Einführung“ werden 3 LP dem Struk-turbereich ABK zugerechnet. • Im Rahmen des

Universität Hamburg Seite 44

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veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Schlüsselkompetenzen

Modul: EPB1ABK2SlkModultyp: Pflichtmodul mit WahlanteilenTitel: Schlüsselkompetenzen

Inhalte Identifikation von persönlichen Bildungsbedarfen unter Beach-tung der Studiengangsziele und individuell begründete Aus-wahl von Förderungsangeboten, die auf exemplarisches Ler-nen am Beispiel der typischen Berufskontexte von Absolventen der Fachrichtung (und möglichst unter Nutzung von Beispielen aus diesen) abzielen. Bildungsorientierte Auseinandersetzung mit der Bandbreite allgemeiner, fachübergreifender Fähigkei-ten und Handlungskompetenzen, die in solchen Berufsfeldern benötigt werden, in denen Psychologinnen bzw. Psychologen typischerweise als Fach- oder Führungskräfte tätig werden. Dazu gehören u.a. Kompetenzen der Selbststeuerung (z.B. Emotionsmanagement, Lebensplanung), Kooperation (z.B. Konfliktmanagement, Interkulturelle Kompetenzen), Vermitt-lung (z.B. Präsentation, Gruppenleitung), Beratung (z.B. Ge-sprächsführung, Problemlösen, Moderation) und Leitung (z.B. Verhandlungsführung, ethische Kompetenz).

Qualifikationsziele Die Studierenden setzen sich – im Hinblick auf die berufsbezo-genen Ziele des Studiengangs – mit der Bandbreite allgemei-ner, fachübergreifender Fähigkeiten und Handlungskompeten-zen auseinander und können Bereiche identifizieren, in denen sie individuelle Entwicklungsbedarfe besitzen. Die Studieren-den wählen proaktiv Bereiche aus, in denen persönlicher Bil-dungsbedarf besteht und können diese Wahl – im Hinblick so-wohl auf die Ziele des Studiengangs wie auf die Berufsfelder, in denen Studiengangsabsolventen als Fach- oder Führungskräfte typischerweise tätig werden – qualifiziert begründen. In die-sen Entwicklungsbereichen nehmen Studierende gezielt spe-zifische und in Zusammenhang mit der typischen Berufspra-xis der Mehrheit der Absolventen der Fachrichtung stehende Förderungsangebote zur Persönlichkeitsentfaltung bzw. der Förderung sozialkommunikativer Schlüsselkompetenzen wahr. Die Studierenden erwerben dabei Kenntnisse („Know what“) über methodische, sozial-kommunikative und/oder selbstre-gulative Schlüsselkompetenzen sowie über deren Funktionen für Anwendungskontexte in Beruf und Gesellschaft. Sie zeigen dort verbesserte Fähigkeiten, vermittelte Handlungsstrategien und Modelle in beruflichen und gesellschaftlichen Handlungs-kontexten praktisch umzusetzen („Know how“) und dabei be-wusst selektiv authentisch wie unter Beachtung des sozialen Kontexts zu agieren („Know why“).

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Universität Hamburg Seite 45

Neuf. FSB Fak EPB B.Sc. Psychologie vom 13. Juni 2012 und 10. Juli 2013

veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Lehrform Besuch von maximal 3 Veranstaltungen aus verschie-denen Schlüsselkompetenzbereichen mit einem Umfang von jeweils 2 SWS Präsenzunterricht, die in der Regel in Form von (Teil-)Seminaren durchgeführt werden. Auch der Ersatz, die Ergänzung oder die Kombination mit Vorlesungen und tutoriell gestützte Übungen, auch im Verbund mit text- oder computer-gestütztem Selbststudium, Praxisanwendungen in Simulationen, Selbsterfahrung/-anwendung, prak-tischer Anwendung, Super- und Intervisionsmetho-den (Arbeit an eigenen Anliegen) und schriftlicher Reflexion von Lern- und Entwicklungsprozessen sind möglich.

je 2 SWS

Unterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Nachweis des Absolvierens einer computerunterstützten Selbstreflexion mit Angaben zu den Motiven für die Veranstal-tungswahl (Selbstassessment).

Verwendbarkeit des Moduls

Das Pflichtmodul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Science Psychologie (Bereich: Schlüsselkompetenzen - ABK).

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen:Regelmäßige, aktive Teilnahme an den Präsenzveranstal-tungen. Bei Blockveranstaltungen: Vollständige, aktive Teil-nahme.

Art der Modulprüfung:Die Art der (Teil-)Modulprüfungen richtet sich nach der in der jeweiligen Veranstaltung zu fördernden Handlungs-kompetenz und wird vor Beginn der jeweiligen Veranstal-tung bekannt gegeben. Zulässig sind grundsätzlich alle in §13 (4) der Prüfungsordnung sowie die im Rahmen dieser Fachspezifischen Bestimmungen festgelegten weiteren Prüfungsarten.Die zu erbringenden Teilprüfungsleistungen werden mit „bestanden“/“nicht bestanden“ bewertet.

Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch. Abweichungen werden vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Teilmodul-prüfungen bestanden wurden.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• Selbstassessment (ca. 10 Stunden)• Seminar (Präsenz- und Selbststudium)• Seminar (Präsenz- und Selbststudium)• Seminar (Präsenz- und Selbststudium)• Teilmodulprüfungen

0,3 LP2,0 LP2,0 LP2,0 LP2,7 LP

Gesamtarbeitsauf-wand des Moduls

9 LP; die Leistungspunkte werden dem Strukturbereich ABK zu-gerechnet.

Häufigkeit des Angebots

Mind. Jahresturnus.

Dauer 2 Semester.Referenzsemester 5. Semester.

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Universität Hamburg Seite 46

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veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Abschlussmodul

Modul: PsyB12-BAMModultyp: PflichtmodulTitel: Bachelorabschlussmodul

Inhalte Einstieg in selbständiges wissenschaftliches Arbeiten, exem-plarische Vertiefung eines Teilgebietes der Psychologie. Pro-blembeschreibung, Vorbereitung, Recherche, Quellenanalyse und Erarbeitung von Lösungsansätzen. Erstellung und Verfas-sen des Manuskripts zur Bachelorarbeit. Präsentation und kri-tische Würdigung der Arbeitsergebnisse.

Qualifikationsziele Mit der Bachelorarbeit wird der Nachweis erbracht, dass die bzw. der Studierende in der Lage ist, eine Problemstellung aus dem Gegenstandsbereich der Psychologie selbständig nach wissenschaftlichen Methoden (insbesondere mit den Stan-dardmethoden des Fachs) im festgelegten Zeitraum zu bear-beiten, zu wissenschaftlich fundierten Aussagen zu gelangen und die Ergebnisse in sprachlicher wie in formeller Hinsicht an-gemessen darzustellen.Die Studierenden wenden dabei die Regeln der guten wissen-schaftlichen Praxis an. Sie können relevante und bedeutsame Veröffentlichungen und Theorien des Spezialgebietes recher-chieren, analysieren und korrekt wiedergeben und dabei das psychologische Theorie- und Methodenwissen korrekt einset-zen, um Problemstellung und Lösungsansätze in schriftlicher Form wissenschaftlichen Standards zu entwickeln, entspre-chend darzustellen, zu begründen und einzuordnen.

Lehrform 1. Kolloquium 2. Arbeitsgruppengespräche

2 SWS1 SWS

Unterrichtssprache Deutsch/Englisch.Voraussetzungen für die Teilnahme

Zur Bachelorarbeit kann zugelassen werden, wer alle Pflicht-module erfolgreich absolviert d. h. die Modulprüfungen be-standen hat und für alle zu absolvierenden Wahlpflichtmodule sowie Pflichtmodule mit Wahlanteilen Besuch und Teilleistun-gen im Umfang von mindestens jeweils 6 LP nachweisen kann.

Verwendbarkeit des Moduls

Das Pflichtmodul ist Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Science Psychologie.

Art, Voraussetzung und Sprache der (Teil-)Modul- prüfung(-en)

Voraussetzungen:Regelmäßige, aktive Teilnahme am vorbereitenden oder begleitenden Kolloquium sowie den vorbereitenden oder begleitenden Arbeitsgruppengesprächen.

Art der Modulprüfung:Verfassen einer Bachelorarbeit nach den formalen wissen-schaftlichen Anforderungen im Umfang von 360 Arbeits-stunden in einem Zeitraum von maximal 3 Monaten.

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Universität Hamburg Seite 47

Neuf. FSB Fak EPB B.Sc. Psychologie vom 13. Juni 2012 und 10. Juli 2013

veröffentlicht am 4. Oktober 2013

Sprache der Modulprüfung: Die Bachelorarbeit kann in Deutsch oder Englisch verfasst werden. Im Einvernehmen mit der Prüferin bzw. dem Prü-fer und der bzw. dem zu Prüfenden kann die Arbeit in einer abweichenden Sprache abgehalten werden.

Regelungen zum Modulabschluss

Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Bachelorar-beit bestanden wurde.

Arbeitsaufwand (Teilleistungen)

• Bachelorarbeit • Kolloquium (Präsenz- und Selbststudium)• Arbeitsgruppengespräche

12 LP2 LP1 LP

Gesamtarbeitsauf-wand des Moduls

15 LP

Häufigkeit des Angebots

Mind. Jahresturnus.

Dauer 1 Semester.

Zu § 23Inkrafttreten/Übergangsregelung

(1) Diese Fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach der Genehmigung durch das Präsidium der Universität in Kraft. Sie gelten erstmals für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2012/2013 aufgenommen haben.

(2) In Abweichung zu Absatz 1 gilt rückwirkend auch für Hauptfachstudierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2009/2010 aufgenommen haben, die Aufteilung der Wahlpflichtmodule im Bereich Aufbau der Anwendungsfächer in jeweils zwei Module pro Anwendungsfach (Aufbau 1 und Aufbau 2). Ausgenommen von der Neuregelung ist der Prozentsatz der Gesamtgewichtung der Wahlpflichtmodule bei der Bildung der Endnote gemäß der Bestimmungen zu § 15 Absatz 4 (3); dieser beträgt gemäß der Fachspezifischen Bestimmungen zu § 15 Absatz 3 (3) vom 15. August 2007/14. Juli 2010 18%, das sind 9% je Anwendungswahlpflichtfach. Die Gewichtung der einzelnen Mo-dule (Aufbau 1 und Aufbau 2) innerhalb eines Anwendungswahlpflichtfaches erfolgt jeweils analog zur Verteilung der Leistungspunkte.

Hamburg, den 19. August 2013Universität Hamburg