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Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Lausen (Gemeindehaus, Grammontstrasse 1) Montag und Donnerstag 10.00–12.00/14.00–17.00 Uhr Dienstag 07.30–12.00/14.00–17.00 Uhr Mittwoch 10.00–12.00/14.00–18.00 Uhr Freitag 10.00–12.00/14.00–16.00 Uhr Für Besprechungen wird empfohlen, mit den zuständigen Funktionären der Gemeindeverwaltung vorgängig telefonisch einen Termin zu vereinbaren (auch vor oder nach den Schalteröffnungszeiten möglich). Sprechstunde des Gemeindepräsidenten: Peter Aerni, Winterhalde 7, Freitag, 17.15 bis 18.30 Uhr. Anmeldung erwünscht über Tel. P 061 922 09 92 Lausner Anzeiger Freitag, 09.Februar 2018 Ausgabe 03/ 2018 Herausgabe: Gemeindeverwaltung 4415 Lausen Telefon 061 926 92 60 Fax 061 926 92 61 e-mail: [email protected] www.lausen.ch Druck: Offsetdruck Grauwiller Partner AG, 4410 Liestal e-mail: [email protected] Amtliche Mitteilungen Seit 01. Februar 2018 ist in unserer Gemeindever- waltung eine neue Mitarbeitende anzutreffen. SARA LEUS aus Diepflingen arbeitet neu als Sachbearbeiterin mit einem Pensum von 100 % in den Zentralen Diensten und übernimmt von Salome Gipp-Alonso, wel- che im Frühjahr Nachwuchs erwartet, die Füh- rung der Einwohnerkontrolle. Sara Leus hat ihre kaufmännische Lehre bei der Gemeindeverwaltung in Gelterkinden absolviert und war anschliessend einige Jahre bei den Gerichten Basel-Land- schaft tätig. Wir heissen Sara Leus herzlich bei uns willkommen, wünschen ihr einen erfolgreichen Start am neuen Arbeitsplatz und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. Und Salome Gipp wünschen wir von ganzem Herzen einen tollen Start in den neuen Abschnitt ih- res Familienlebens. GASTSPIELBEWILLIGUNG AN ZIRKUS OLYMPIA GO Seiner Tradition folgend eröffnet der Schweizer Circus Olympia GO seine jährliche Tournee jeweils in Lausen. Der Gemeinderat hat das entsprechende Gesuch für eine Gastspielbewilligung vom

Amtliche Mitteilungen - Lausen · ÖFFNUNGSZEITEN ÜBER DIE FASNACHT 2018 Am Fasnachtsmontag, 19.02.2018 und am Fasnachtsmittwoch, 21.02.2018 bleibt die Gemeindeverwaltung nachmittags

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Schalteröffnungszeiten derGemeindeverwaltung Lausen(Gemeindehaus,Grammontstrasse 1) Montag und Donnerstag10.00–12.00/14.00–17.00 Uhr Dienstag 07.30–12.00/14.00–17.00 UhrMittwoch10.00–12.00/14.00–18.00 UhrFreitag10.00–12.00/14.00–16.00 UhrFür Besprechungen wird empfohlen, mit den zuständigen Funktionären der Gemeindeverwaltung vorgängig telefonisch einenTermin zu verein baren (auch vor oder nach denSchalteröffnungszeiten möglich).

Sprechstunde desGemeindepräsidenten: Peter Aerni, Winterhalde 7,Freitag, 17.15 bis 18.30 Uhr.Anmeldung erwünscht überTel. P 061 922 09 92

Lausner Anzeiger

Freitag, 09.Februar 2018 A

usgabe 03/2018Herausgabe:

Gemeindeverwaltung 4415 Lausen

Telefon 061 926 92 60Fax 061 926 92 61

e-mail: [email protected]

Druck: Offsetdruck Grauwiller Partner AG, 4410 Liestal

e-mail: [email protected]

Amtliche Mitteilungen

Seit 01. Februar 2018 ist in unserer Gemeindever-waltung eine neue Mitarbeitende anzutreffen.

SARA LEUS aus Diepflingen

arbeitet neu als Sachbearbeiterin mit einemPensum von 100 % in den Zentralen Dienstenund übernimmt von Salome Gipp-Alonso, wel-che im Frühjahr Nachwuchs erwartet, die Füh-

rung der Einwohnerkontrolle. Sara Leus hat ihre kaufmännischeLehre bei der Gemeindeverwaltung in Gelterkinden absolviertund war anschliessend einige Jahre bei den Gerichten Basel-Land-schaft tätig.

Wir heissen Sara Leus herzlich bei uns willkommen, wünschen ihreinen erfolgreichen Start am neuen Arbeitsplatz und freuen unsauf eine gute Zusammenarbeit. Und Salome Gipp wünschen wirvon ganzem Herzen einen tollen Start in den neuen Abschnitt ih-res Familienlebens.

GASTSPIELBEWILLIGUNG AN ZIRKUS OLYMPIA GOSeiner Tradition folgend eröffnet der Schweizer Circus OlympiaGO seine jährliche Tournee jeweils in Lausen. Der Gemeinderat hat das entsprechende Gesuch für eine Gastspielbewilligung vom

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Redaktionsschluss nächste Ausgabe ist: Donnerstag, 15. Februar 2018, 12:00 Uhr

Der Lausner Anzeiger ist das offizielle Publikationsorgan der Gemeinde Lausen. Er erscheint vierzehntäglich, jeden Freitagin den geraden Wochen. Verantwortlich für die Redaktion ist der Gemeindeverwalter. Politische Berichte und Leserbriefewerden im Lausner Anzeiger nicht publiziert. Inserationspreise: Grundgebühr Fr. 15.–, zusätzlich pro 1/8 Seite Fr. 35.–. Rabatte: Ortsvereine 50%, örtliche Geschäfte und Personen 20%. Rabattgewährungen nur bei druckfertigen Vorlagen(sonst bei Inseraten ohne Rabatt Zuschlag von 20%). Für politische Inserate wird kein Rabatt gewährt. Die Inseratvorla-gen sind direkt an Offsetdruck Grauwiller Partner AG, Rheinstrasse 84, 4410 Liestal, Telefon 061 902 08 80, e-mail: [email protected], zu senden oder zu mailen.

Donnerstag 15. Februar 2018 14:00 – 17:00 Uhr Senioren Regio Liestal Rest. Kaserne, 4410 Liestal Jass-Spiel-Strick-Plaudernachmittag

Sonntag 04. März 2018 10.30 – 12.00 Uhr Museumskommission Ortsmuseum Museum offen13.30 – 16.30 Uhr

* Weitere Infos unter www.lausen.ch – Anlässe

Veranstaltungskalender für Lausen (siehe auch Inseratenteil)

14. bis 18. April 2018 bewilligt. Er wünscht denKünstlerinnen und Künstlern viel Erfolg in Lau-sen und auf ihrer Reise durch die Schweiz.

VERABSCHIEDUNG MITWIRKUNGSBERICHTQUARTIERPLAN "FURLENBODEN"Nachdem im vergangenen Sommer im Zu-sammenhang mit der Quartierplanung „Furlen-boden“ das Mitwirkungsverfahren durchge-

führt worden war, wurden einige der 17 Einga-bepunkte in die weitere Planung aufgenom-men und in einem detaillierten Mitwirkungsbe-richt zusammengefasst. Der Gemeinderat hatden Mitwirkungsbericht nun genehmigt undzur Auflage freigegeben. Der Quartierplan"Furlenboden" selbst wird der Einwohnerge-meindeversammlung vom 14. März 2018 zumEntscheid vorgelegt.

BURGLIND RICHTET AUCH IM LAUSNER WALD SCHADEN AN

Der Sturm Burglind, der am 3. Januar 2018 über Mitteleuropa hinweggefegt ist,hat auch im Lausner Wald seine Spuren hinterlassen und einigen Schaden ange-richtet. Rund 150 Bäume sind gefallen, entwurzelt oder gebrochen worden. Diesentspricht etwa 200 Festmetern, also 20 % einer normalen Jahresnutzung im Laus-ner Wald. Vor allem in den Nadelholz-Jungbeständen wurden einige Fichten undsogar Douglasien umgeworfen. Verstreut über den Lausner Bann liegen vor allemältere Buchen. Die nachfolgenden Stürme Evi und Friderike haben nur begrenzten Schaden ange-richtet. Jedoch war während den stürmischen Tagen keine Waldarbeit möglich,weshalb einzelne Bäume für längere Zeit die Wege versperrten. Die Aufräumar-beiten werden im nächsten Monat ausgeführt. Dezentral liegende Bäume mit einem geringen Holz-wert werden dabei aber auch liegen gelassen.

Bürgergemeinde Lausen / Revierförster Thomas Schöpfer

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JA ZUR FAIRNESS-INITIATIVE HEISST JA ZUR FAIRNESS

Die basellandschaftlichen Gemeinden fordern, dass der Kanton Worthält und die 30 Mio. Franken zurückzahlt, die den Gemeinden im Zu-sammenhang mit der neuen Pflegefinanzierung zustehen.Im Rahmen einer Medienkonferenz zeigten die rund hundert Vertre-terinnen und Vertreter aus fast allen basellandschaftlichen Gemein-deräten, dass sie geschlossen hinter der Forderung stehen, der Kantonhabe die 30 Mio. Franken den Gemeinden zurückzuzahlen. BiancaMaag-Streit, Präsidentin des Verbandes Basellandschaftlicher Ge-meinden VBLG, der die Abstimmungskampagne der Fairness-Initiati-ve im Auftrag der Gemeinden koordiniert, betonte die Wichtigkeitder Wiederherstellung der Fairness zwischen Kanton und Gemeinden.Weitere Gemeindevertreter erläuterten die verschiedenen Argumen-te zur Berechtigung der Forderung.

Worum geht es?In den Jahren 2011 bis 2015 entstand durch die Neuaufteilung derPflegekosten zwischen Kanton und Gemeinden ein Ungleichgewicht. Dadurch waren die Gemein-den während fünf Jahren teilweise doppelt belastet. Dass die Ausgleichsforderungen der Ge-meinden in Höhe von 30 Mio. Franken gerechtfertigt sind, ist nicht bestritten. Im Hinblick auf die an-gespannte finanzielle Situation sind die Gemeinden bereit, dem Kanton entgegenzukommen: DieZahlungen müssen nicht unmittelbar, sondern können bis ins Jahr 2020 erfolgen. Fairness: Den Ge-meinden zurückzahlen, was ihnen zusteht. Die von 78 Gemeinden eingereichte Initiative bezwecktdie Wiederherstellung der Fairness zwischen Kanton und Gemeinden. In ihrer Kampagne bauen dieGemeinden auf diese Fairness. Der Kanton soll zu seinem Wort stehen und die vorfinanzierten Gelder den Gemeinden zurückzahlen, damit diese ihre Aufgaben und Verpflichtungen gegenüberihren Einwohnerinnen und Einwohner erfüllen können.

Zustimmung der Einwohnergemeindeversammlung Lausen zur InitiativeIm Rahmen der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2016 haben sich die anwesendenStimmbürgerinnen und Stimmbürger mit sehr grossem Mehr bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung für die Initiative ausgesprochen, geht es doch für die Gemeinde Lausen um einen Betragin der Höhe von rund CHF 300'000.00; sicherlich mit ein gewichtiger Grund, an der Urne ein Ja zurInitiative einzulegen.

Weitere Informationen unter www.fairness-initiative.ch

Der Gemeinderat empfiehlt der Lausner Bevölkerung die Annahme der Initiative am 04. März 2018zum Wohle der Gemeinde.

ÖFFNUNGSZEITEN ÜBER DIE FASNACHT 2018

Am Fasnachtsmontag, 19.02.2018

und am Fasnachtsmittwoch, 21.02.2018

bleibt die Gemeindeverwaltung nachmittags geschlossen

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PROVISORISCHE GEMEINDESTEUERRECHNUNGEN 2018

Kürzlich wurden die provisorischen Gemeindesteuerrechnungen für das Jahr 2018 von der Gemein-deverwaltung an alle Haushalte verschickt. Diese basieren in der Regel auf der letzten definitivenVeranlagung (in den meisten Fällen 2016). Bei veränderten Einkommensverhältnissen können Sie ei-ne Vorauszahlung (Akonto-Zahlung) nach eigenem Ermessen in mutmasslicher Höhe des selbst be-rechneten Steuerbetrages leisten.

Die provisorischen Gemeindesteuerrechnungen sind gemäss Artikel 80 Absatz 2 des Bundesgesetzesüber Schuldbetreibung und Konkurs vollstreckbaren gerichtlichen Urteilen gleichgestellt. Dies be-deutet, dass die provisorischen Steuerforderungen ebenfalls gemahnt und betrieben werden kön-nen.

Die Gemeindesteuern 2018 werden am 30. September 2018 fällig. Für Einzahlungen bis zum 30. April2018 gewährt die Gemeinde einen Skonto von 2 %. Rechnet man diesen auf einen Jahreszins um, sokommt man auf einen Zinssatz von 4,8 %. Es lohnt sich somit für Sie, die Gemeindesteuern 2018 bisEnde April zu bezahlen.

Der Verzugszins für das Jahr 2018 beträgt unverändert 5 %. Verzugszinsen werden jedoch nur erho-ben, wenn vorgängig eine Rechnung in der entsprechenden Höhe gestellt wurde.

! Bis spätestens 30. April mit einem Skontoabzug von 2 %

* Ab 1. Mai bis 30. Sept. netto, ohne Skontoabzug

* Ab 1. Oktober mit einem Verzugszins von 5 %

Eventuelle Guthaben aus provisorischen Rechnungen der Vorjahre wurden bei der provisorischenRechnung 2018 nicht berücksichtigt. Diese werden erst mit der definitiven Steuerveranlagung valu-tagerecht verrechnet.

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ABSTIMMUNGEN VOM 04. MÄRZ 2018

1. Eidgenössische Vorlagen• der Bundesbeschluss vom 16. Juni 2017 über die neue Finanzordnung 2021• die Volksinitiative vom 11. Dezember 2015 «Ja zur Abschaffung der Radio-

und Fernsehgebühren» (Abschaffung der Billag-Gebühren)

2. Kantonale Vorlagen• die Änderung der Verfassung gemäss Beschluss des Landrats vom 28. September 2017 betref-

fend Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Mitgliedschaft in Regierungsrat Baselland undBundesversammlung

• die Initiative «Stimmrecht mit 16» vom 8. September 2016• die Initiative «Stimmrecht für Niedergelassene» vom 8. September 2016• die Initiative «Faire Kompensation der EL-Entlastung» (Fairness-Initiative) vom 3. November

2016

3. Kommunale Vorlagen• Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für die restliche Amtsperiode bis 30. Juni 2020

4. Stimmberechtigung:Alle Schweizer/innen mit dem zurückgelegten 18. Altersjahr, welche im Stimmregister der Ge-meinde eingetragen sind.Wir machen Sie an dieser Stelle aufmerksam: "Wer während der letzten vier Wochen vor einemUrnengang den politischen Wohnsitz wechselt, erhält am neuen Wohnsitz das Stimmmaterialnur gegen den Nachweis, dass er das Stimmrecht nicht bereits am bisherigen politischen Wohn-sitz ausgeübt hat."

5. Persönliche Stimmabgabe im Wahlbüro:Der/die Stimmberechtigte gibt den Stimmrechtsausweis dem Wahlbüro persönlich ab, lässt dieStimmzettel abstempeln und wirft sie in die dafür bestimmte Urne. Öffnungszeiten WahllokalGemeindeverwaltung, Grammontstrasse 1, Sonntag 10.30 bis 11.30 Uhr.

6. Vorzeitige Stimmabgabe an Gemeindeverwaltung:Der/die Stimmberechtigte wirft das verschlossene Stimmrechtscouvert bis spätestens am Samstag, 03. März 2018, 17.00 Uhr, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung. Im Übrigen siehe Bestimmungen auf dem Stimmrechtscouvert.

7. Vorzeitige briefliche Stimmabgabe per Post:Der/die Stimmberechtigte sendet das verschlossene Stimmrechtscouvert frankiert per Post an dieGemeindeverwaltung. Dabei ist das Einlageblatt so in das Couvert einzulegen, dass die Adresseder Gemeindeverwaltung im Adressfenster sichtbar ist. Die Aufgabe hat so frühzeitig zu erfol-gen, dass die Postzustellung an die Gemeindeverwaltung bis spätestens am Samstag, 03. März2018, 17.00 Uhr, möglich ist. Im Übrigen siehe Bestimmungen auf dem Stimmrechtscouvert.

8. Stimmunterlagen:Wer bis am Mittwoch, 21. Februar 2018, die Abstimmungsunterlagen nicht erhalten hat, kanndiese bis spätestens Montagabend, 26. Februar 2018, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltungbeziehen.

9. Bitte des Wahlbüros:Sie erleichtern dem Wahlbüro die Arbeit, wenn Sie die zusammenhängenden Stimmzettel nichtvoneinander trennen.

Stimmrechtscouverts, die nach diesem Zeitpunkt eingeworfen werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

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Tageskarte Gemeinde

Mit der "Tageskarte Gemeinde" der SBB kann während eines ganzen Tages zu einem Preis vonCHF 45.00 die Schweiz bereist werden. Das Billet gilt in der 2. Klasse für das gesamte Strecken-netz der SBB. Es ist kein zusätzliches Halbtaxabo erforderlich. Die Tageskarte gilt auch für diemeisten Schifffahrtslinien, für Nahverkehrsmittel (Tram/Bus) und vereinzelt auch für Privat- undBerg bahnen. Broschüren mit detaillierten Angaben sind an den Abgabestellen und an den Bahn-schaltern erhältlich.

Die Gemeindeverwaltung nimmt Ihre Reservationen gerne via Internet (www.lausen.ch), persön-lich oder telefonisch (061 926 92 60) entgegen.

Schweizerpass oder Kombi (Pass und Identitätskarte)

Wie komme ich als Schweizer BürgerIn rasch, einfach und bequem zu einem neuen

Schweizerpass?

Indem Sie den neuen Ausweis (Pass oder Pass und Identitätskarte kombiniert) via Internet

www.schweizerpass.ch beantragen.

Nutzen Sie diese einfache, und von den Büroöffnungszeiten unabhängige Art der

Ausweisbeantragung! Herzlichen Dank, Ihr Passbüro Liestal

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Datum Schiesszeiten

Samstag, 3. März 2018 09.00 – 12.00 Uhr

Samstag, 17. März 2018 09.00 – 12.00 Uhr

Samstag, 24. März 2018 09.00 – 12.00 Uhr

Samstag, 14. April 2018 09.00 – 12.00 Uhr 13.15 – 15.00 Uhr

Donnerstag, 26. April 2018 17.30 – 20.00 Uhr

Donnerstag, 24. Mai 2018 17.30 – 20.00 Uhr

Donnerstag, 7. Juni 2018 17.30 – 20.00 Uhr

Donnerstag, 21. Juni 2018 17.30 – 20.00 Uhr

Donnerstag, 28. Juni 2018 17.30 – 20.00 Uhr

Donnerstag, 16. August 2018 17.30 – 20.00 Uhr

Dienstag, 21. August 2018 17.30 – 20.00 Uhr

Donnerstag, 23. August 2018 17.30 – 20.00 Uhr

Donnerstag, 30. August 2018 17.30 – 20.00 Uhr

Samstag, 1. September 2018 08.00 – 12.00 Uhr 13.15 – 15.00 Uhr

Samstag, 8. September 2018 09.00 – 12.00 Uhr 13.15 – 15.00 Uhr

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SCHIESSANLÄSSE JAGDBASELLAND 2018

ZIVILSTANDSAMTLICHE MITTEILUNGEN

Geburten: 09.01.2018 Scheidegger, Mael Beni, von Sumiswald BE, Sohn des Scheidegger, Emanuel und der Scheidegger geb. Thommen, Salome;

Trauungen: 26.01.2018 Recher, Andreas, von Ziefen BL, in Lausen und Wyss, Florianne, von Zug ZG und Cham ZG, in Lausen.

Todesfälle: keine

BAUGESUCHE

Caramel Davide Wintergarten, Parz. Nr. 3073,Apfelhurststrasse 16 Apfelhurststrasse 16, 4415 Lausen4415 Lausen

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FUNDBÜRO

Am Schalter der Gemeindeverwaltung wurden folgende Fundgegenstände abgegeben:

Datum: Fundgegenstand: Fundort:

22.01.2018 Prada Lesebrille Postschalter Lausen

22.01.2018 Zwei Schlüssel, einer davon Uhrengeschäft Lausenist ein Kaba Schlüssel

Die Eigentümer werden gebeten, die verlorenen Gegenstände umgehend abzuholen. Für Auffindungen gelten die Bestimmungen der Art. 720 ff ZGB.Gegenstände, die in den Schulhäusern und Turnanlagen verloren gegangen sind, werden in den dortigen Fundkästen angezeigt. Hierfür sind die Hauswarte zuständig.

BIOABFALL- UND GRÜNGUTSAMMLUNG VOM MITTWOCH, 14. FEBRUAR 2018

Die Bioabfall- und Grüngutsammlung erfolgt durch die Firma Anton Saxer AG, Pratteln, von Haus zu Haus. Wir bitten Sie, die Behälter mit den Garten- und Küchenabfällen sowie Speiseresten unbedingt vor 07.00 Uhr am Strassenrand vorder Liegenschaft bereitzustellen (gute Zufahrt erforderlich).Bitte beachten Sie, dass die Bioabfall- und Grüngutsammlung für alle gebühren-pflichtig ist.Die Einzelmarken können bei den üblichen Verkaufsstellen bezogen werden. Die Jahresvignettenkönnen nur bei der Gemeindeverwaltung gekauft werden. Sie benötigen für Container 140 L = 2 Einzelmarken oder 1 Vignette CHF 30.00, Container 240 L = 3 Einzelmarken oder 2 Vignetten CHF 45.00, Container 770 L = 10 Einzelmarken oder 1 VignetteCHF 150.00, Bündel pro ! m3 = 1 Einzelmarke. Für Säcke und Bündel gilt ein Maximalgewicht von 15 kg. Für Bündel ein Höchstmass von 200/100/50 cm.

Das Papier wird von der Firma Lottner AG, Basel, eingesammelt. Wir bitten Sie, dasPapier unbedingt vor 07.00 Uhr sauber und gebündelt an den markiertenSammelstellen bereitzustellen. Verwenden Sie für die Entsorgung von Altpapier bittekeine Papiertaschen. Diese reissen leicht bei nasser Witterung und sind zudem mit Fremdstoffen versetzt, welche die Säcke zwar verstärken, aber dasPapierrecycling stören.

Die Entsorgung ist gratis.

PAPIERSAMMLUNG VOM FREITAG, 16. FEBRUAR 2018

PASSFOTOS FÜR EINE IDENTITÄTSKARTE KÖNNEN DIREKT BEI UNS AM SCHALTERERSTELLT WERDEN

Das Foto für die ID-Karte kann direkt bei der Gemeindeverwaltung Lausen gratis erstellt werden. Es wirddaher kein eigenes Foto mehr benötigt. Haben Sie Ihr eigenes Passfoto dabei, kann dieses natürlich nachwie vor verwendet werden, sofern es den Vorgaben des Bundes entspricht.

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Mütter- und Väterberatung>Beratungsnachmittage: 2x pro Monat mit Voranmeldung von 14.30 – 18.00 Uhr

Bettenachweg 4, im Gebäude der Spitex Lausen plusTerminvereinbarung Donnerstag von 17.00 – 19.00 Uhr und Freitag von 08.00 – 08.30 Uhr und telefonische Frau Petra Abt, Mobile 079 244 25 03Beratung: [email protected]

Spitex Lausen plusBettenachweg 4, 4415 Lausene-mail: [email protected]: www.spitex-lausenplus.ch

Krankenpflege: 061 921 07 09

Öffentliche Sprechstunde und direkt telefonisch erreichbar:Montag–Freitag 16.00–17.00 UhrÜbrige Zeiten Telefonbeantworter

Hauspflege und Geschäftsleitung: 061 921 07 05

Direkt telefonisch erreichbar:Montag bis Freitag 09.00–11.00 UhrMontag und Donnerstag 14.00–16.00 Uhr

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Fachstelle für Altersfragen [email protected]

Fachstelle für Altersfragen der Gemeinde Lausen Sprechstunde unter 061 921 07 05 täglich von 09.00 – 11.00 Uhr.Bettenachweg 4, 4415 Lausen Während der übrigen Zeit gibt der Telefonbeantworter Auskunft.

Fahrdienst Frauenverein LausenVermittlung, Information und Anmeldung: M. Fischer, Telefon 077 461 66 22 Montag – Freitag 08.30 – 17.00 Uhr

Hauptzentrale: 061 926 926 0 / Übrige, direkte Nummer(letzte Stelle): FAX: 1, Gemeindeverwalter: 2, Leiter Fin an zen und Steuern: 3, Bereichsleiterin Steuern: 4,Leiter Bau und Unterhalt: 6, Leiterin Soziale Dienste: 061 926 82 43, Brunnmeister: 079 407 97 05.

Ausserhalb der Bürozeiten gibt der automatischeAnrufbeantworter Auskunft.

Pikettdienst der Hauswarte während den Wochenenden:Tel. 061 926 20 12

Sprechstunden:Gemeindepräsident: Peter Aerni, Winterhalde 7,Freitag, 17.15 bis 18.30 Uhr. Anmeldung erwünscht überTel. P 061 922 09 92

Brunnmeister: Thomas Wiesner, Hauptstrasse 4a, 4441 Thürnen, Tel. 079 407 97 05

Präsident Schulrat: Martin C. Huber, Hupperstrasse 92,nach Vereinbarung. Anmeldung erwünscht über Tel. 061 921 90 22 (während Geschäftszeiten)

Schulleitung Kindergarten und Primarschule LausenThomas Bühler, 061 921 14 50Urs Beyeler, 061 921 32 83Pascal Neukom, 079 576 90 19Anmeldungen erwünscht über Tel. Schule 061 921 81 45oder Privattel., Fax 061 921 00 39Mail: [email protected]

Evangelisch-reformiertes Pfarramt: Nach Vereinbarung –Pfr. Hardy Meyer, Tiergartenstrasse 5, Tel. 061 921 58 65

Römisch-katholisches Pfarramt: Rheinstrasse 20 b,4410 Liestal, nach Vereinbarung. Anmeldung erwünschtüber Tel. Nr. 061 927 93 50, Pfarrhaus (Kontaktperson:Peter Messingschlager)

Telefonnummern der Gemeindeverwaltung

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