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AUSGABE 8 | 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AMTSBLATT HAMtske ŁoPJeno wokrJesA budyŠIn AusgAbe 31. August 2013 Guck mal! Tag der offenen Tür im Landratsamt Seite 2 Lies mal! Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie Seite 15 Geh mal! zur Interkulturellen Woche 2013 Seite 17 …ändern sich Perspektiven. In mei- ner Heimatgemeinde, in der ich 11 Jahre Bürgermeister sein durfte, wurde im Herbst 1990 eine erste kommunale Baumaßnahme durch- geführt. Es handelte sich um einen ca.150 Meter langen Gehweg im Be- reich einer Schule. An den Wo- chenenden wurde die Baustelle von vielen Spaziergängern besichtigt. Man freute sich über dieses erste Zei- chen sichtbarer Veränderungen. Fo- tos wurden gemacht - weniger vom Bau selbst, sondern von der Bau- stellenampel. Noch nie hatte es eine solche Verkehrsregelung in dieser ländlichen Gemeinde gegeben. Heu- te haben wir uns an bauliche Ver- änderungen gewöhnt. Sie sind zur Selbstverständlichkeit geworden. Baustellen und Ampeln nerven mit- unter. Ich habe dafür Verständnis. Vor allem dann, wenn sie in so großer Häufigkeit wie derzeit auftreten. Die Sommer- und Ferienzeit muss- te aber genutzt werden. Mit Beginn der Schulzeit ist doch der Schüler- verkehr wieder sicherzustellen. Es bleibt zu hoffen, dass auch die noch laufenden, großen Verkehrsbau- maßnahmen vor dem Winterein- bruch abgeschlossen werden können. Baumaßnahmen in solch großem Umfang sind nicht selbstverständ- lich. Sie setzen Willen zur Verände- rung voraus und fachliches Können der bauausführenden Firmen. Frei- lich bedarf es dazu auch wirtschaft- licher Kraft. So werden öffentliche Haushalte durch Steuern und Ab- gaben gespeist. Vor diesem Hinter- grund danke ich allen - denen, die bestellen und bauen und auch jenen, die auf welche Weise auch immer ih- ren Beitrag leisten sowie Rücksicht und Verständnis leben. Anfang August jährte sich die Kreis- gebietsreform zum fünften Male. Von Zeit zu Zeit -- Hdys a hdys Der Landkreis Bautzen hat in den letzten zwei Jahren ein Projekt zur flächendeckenden Breitbandversorgung realisiert, welches am 15. August offiziell abgeschlossen wurde. Im Rahmen einer Feierstunde in De- mitz-Thumitz bei der neben Landrat Michael Harig auch Sachsens Minis- terpräsident Stanislaw Tillich sowie Vertreter der beteiligten Firmen (Tele- kom Deutschland GmbH und Doer- gi.Net) anwesend waren, wurde das Pro- jekt per Knopfdruck symbolisch be- endet. Der gesamte Landkreis Bautzen verfügt nun über die georderte Min- destbandbreite von 2 Mbit/s. Insgesamt profitieren von dem Infrastrukturaus- bau 62.280 Haushalte, 11.340 ge- werbliche Betriebe, 324 Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft sowie 793 öffentliche Einrichtungen. Es wurden 349 neue Multifunktionsge- häuse errichtet. 26 Mobilfunkstandorte wurden LTE-fähig aufgerüstet bzw. neu errichtet. Insgesamt wurden dafür über 550 km Glasfaserkabel verbaut. Nach Abschluss des Projektes können über 70 % der bisher unterversorgten Haushalte Breitbandgeschwindigkeiten von über 25 Mbit/s nutzen. Die Verfügbarkeit von schnellen Internetanschlüssen ist, insbesondere in den ländlich geprägten Gebieten, ein wesentlicher Standortfaktor. Dies wirkt positiv auf die Ansiedlung und den Er- halt von Unternehmen, sowie die At- traktivität des ländlichen Raumes. Der Landkreis Bautzen ist einer der weni- gen Landkreise, in denen es jetzt eine flächendeckende Breitbandversorgung gibt, wobei die immer weiter steigen- de Nachfrage nach Bandbreiten auch zukünftig weiterer Investitionen der Netzbetreiber bedarf. „Schnelle Internetverbindungen machen unseren Landkreis noch at- traktiver. Sowohl die ansässigen Un- ternehmen als auch neue Investoren und insbesondere die Menschen, die hier leben und arbeiten, können von den erweiterten technischen Stan- dards profitieren. Mit Fördergeldern der Europäischen Union, des Freistaates Sachsen und Eigenmitteln des Land- kreises Bautzen ist es gelungen, den Weg für ein modernes und leistungs- fähiges Breitbandnetz im Landkreis Bautzen zu ebnen. Ich bin sehr froh und stolz, dass wir es geschafft haben, unseren flächenmäßig sehr großen Landkreis mit besten technischen Vo- raussetzungen auszustatten. Die Ent- scheidung dazu war die richtige und zu- gleich zukunftsweisend“, so Landrat Michael Harig. In seiner Rede betonte Sachsens Mi- nisterpräsident Stanislaw Tillich, dass ein solch ambitioniertes Projekt Pio- niercharakter besitze und verglich den Internetausbau mit der Entwicklung der Eisenbahn in der Vergangenheit. „Das Internet ist für die Entwicklung von Wirtschaft und Bildung in Sach- sen heute so wichtig wie in den 1840er Jahren die Eisenbahn. So erschließt es Unternehmen neue Kunden und Märkte, ermöglicht die Verbreitung von Wissen in einem nie gekannten Ausmaß und bringt die Verwaltung nä- her zu den Bürgern.“ Das ermögliche mehr demokratische Bürgerbeteili- gung, so Tillich. FeIerLIcHer AbscHLuss des ProJektes Flächendeckender Breitbandausbau BZ/BIW Dieter Regenthal (Leiter Produktion, Telekom Deutschland), Ministerpräsident Stanislaw Tillich, Steffen Allstädt (Doergi.Net) und Landrat Michael Harig LESEN SIE MEHR DAZU IM INNENTEIL AUF SEITE 3

AMTSBLATTAUSGABE8|2013 AMTSBLATTDESLANDKREISESBAUTZEN AMTSBLATT hAmtske ŁoPjeno wokrjesA budyŠin AusgAbe 31. August 2013 Guckmal! TagderoffenenTürimLandratsamt Seite2 Liesmal! …

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  • AU SGA B E 8 | 2 0 1 3 AMT S B L A T T D E S L ANDKR E I S E S B AU T Z EN

    AMTSBLATTh A m t s k e Ł o P j e n o w o k r j e s A b u d y Š i n A u s g A b e 3 1 . A u g u s t 2 0 1 3

    Guckmal!Tag der offenen Tür im Landratsamt

    Seite 2

    Liesmal!Unterkunfts- undHeizkostenrichtlinie

    Seite 15

    Gehmal!zur InterkulturellenWoche 2013

    Seite 17

    …ändern sich Perspektiven. Inmei-nerHeimatgemeinde, in der ich 11Jahre Bürgermeister sein durfte,wurde im Herbst 1990 eine erstekommunale Baumaßnahmedurch-geführt. Es handelte sich um einenca.150Meter langenGehweg imBe-reich einer Schule. An den Wo-chenendenwurde die Baustelle vonvielen Spaziergängern besichtigt.Man freute sich über dieses ersteZei-chen sichtbarerVeränderungen. Fo-tos wurden gemacht - weniger vomBau selbst, sondern von der Bau-stellenampel.Noch nie hatte es einesolche Verkehrsregelung in dieserländlichenGemeinde gegeben.Heu-te haben wir uns an bauliche Ver-änderungen gewöhnt. Sie sind zurSelbstverständlichkeit geworden.Baustellen undAmpeln nervenmit-unter. IchhabedafürVerständnis.Vorallem dann, wenn sie in so großerHäufigkeit wie derzeit auftreten.Die Sommer- und Ferienzeitmuss-te aber genutzt werden.Mit Beginnder Schulzeit ist doch der Schüler-verkehr wieder sicherzustellen. Esbleibt zu hoffen, dass auch die nochlaufenden, großen Verkehrsbau-maßnahmen vor dem Winterein-bruch abgeschlossenwerdenkönnen.Baumaßnahmen in solch großemUmfang sind nicht selbstverständ-lich. Sie setzenWillen zurVerände-rung voraus und fachliches Könnender bauausführenden Firmen. Frei-lich bedarf es dazu auchwirtschaft-licher Kraft. So werden öffentlicheHaushalte durch Steuern und Ab-gaben gespeist. Vor diesemHinter-grund danke ich allen - denen, diebestellen undbauenund auch jenen,die aufwelcheWeise auch immer ih-ren Beitrag leisten sowie Rücksichtund Verständnis leben.

    Anfang August jährte sich die Kreis-gebietsreform zum fünften Male.

    VonZeit zu Zeit --Hdys a hdys

    Der Landkreis Bautzen hat inden letzten zwei Jahren einProjektzurflächendeckendenBreitbandversorgungrealisiert,welchesam15.Augustoffiziellabgeschlossenwurde.

    Im Rahmen einer Feierstunde inDe-mitz-Thumitz bei der neben LandratMichael Harig auch Sachsens Minis-terpräsident Stanislaw Tillich sowieVertreter der beteiligten Firmen (Tele-komDeutschland GmbH undDoer-gi.Net) anwesendwaren,wurde das Pro-jekt per Knopfdruck symbolisch be-endet.

    Der gesamte Landkreis Bautzenverfügt nun über die georderte Min-destbandbreite von 2Mbit/s. Insgesamtprofitieren von dem Infrastrukturaus-bau 62.280 Haushalte, 11.340 ge-werbliche Betriebe, 324 Einrichtungender Land- und Forstwirtschaft sowie793 öffentliche Einrichtungen. Eswurden 349 neue Multifunktionsge-häuse errichtet. 26Mobilfunkstandortewurden LTE-fähig aufgerüstet bzw.neu errichtet. Insgesamt wurden dafürüber 550 km Glasfaserkabel verbaut.Nach Abschluss des Projektes könnenüber 70 % der bisher unterversorgtenHaushalte Breitbandgeschwindigkeitenvon über 25 Mbit/s nutzen.

    Die Verfügbarkeit von schnellenInternetanschlüssen ist, insbesondere inden ländlich geprägten Gebieten, einwesentlicher Standortfaktor.Dies wirkt

    positiv auf die Ansiedlung und denEr-halt von Unternehmen, sowie die At-traktivität des ländlichenRaumes.DerLandkreis Bautzen ist einer der weni-gen Landkreise, in denen es jetzt eineflächendeckende Breitbandversorgunggibt, wobei die immer weiter steigen-de Nachfrage nach Bandbreiten auchzukünftig weiterer Investitionen derNetzbetreiber bedarf.

    „Schnelle Internetverbindungenmachen unseren Landkreis noch at-traktiver. Sowohl die ansässigen Un-ternehmen als auch neue Investorenund insbesondere die Menschen, diehier leben und arbeiten, können vonden erweiterten technischen Stan-

    dards profitieren. Mit Fördergeldernder EuropäischenUnion, des FreistaatesSachsen und Eigenmitteln des Land-kreises Bautzen ist es gelungen, denWeg für ein modernes und leistungs-fähiges Breitbandnetz im LandkreisBautzen zu ebnen. Ich bin sehr frohund stolz, dass wir es geschafft haben,unseren flächenmäßig sehr großenLandkreis mit besten technischenVo-raussetzungen auszustatten. Die Ent-scheidung dazuwar die richtige und zu-gleich zukunftsweisend“, so LandratMichael Harig.

    In seiner Rede betonte SachsensMi-nisterpräsident StanislawTillich, dassein solch ambitioniertes Projekt Pio-

    niercharakter besitze und verglich denInternetausbau mit der Entwicklungder Eisenbahn in der Vergangenheit.„Das Internet ist für die EntwicklungvonWirtschaft und Bildung in Sach-sen heute so wichtig wie in den 1840erJahren die Eisenbahn. So erschließt esUnternehmen neue Kunden undMärkte, ermöglicht die Verbreitungvon Wissen in einem nie gekanntenAusmaß und bringt dieVerwaltung nä-her zu den Bürgern.“ Das ermöglichemehr demokratische Bürgerbeteili-gung, so Tillich.

    F e i e r l i c h e r A b s c h l u s s d e s P r o j e k t e s

    Flächendeckender Breitbandausbau

    BZ/BIW

    Dieter Regenthal (Leiter Produktion, TelekomDeutschland),Ministerpräsident StanislawTillich, SteffenAllstädt (Doergi.Net) undLandratMichael Harig

    LESEN SIEMEHRDAZU IMINNENTEIL AUF SEITE 3

  • S E I T E 2 HAMT S K E L/ O P J E NO WOKR J E S A BUDY Š I N

    AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AUSGABE 31 . AUGUST 2013

    Unter anderem aus diesemAnlass fin-det am 05.10.2013 an allen drei Ver-waltungsstandorten, also inBautzen,Ka-menzundHoyerswerdaeinTagder „Of-fenen Verwaltung“ statt. Es soll dabeiGelegenheit gebotenwerden, sich zu in-formieren.Darüber, wie eineKreisver-waltung organisiert ist und auch darü-ber, welche Zuständigkeiten gegebensind. Von Awie Abfallwirtschaft, überGesundheit, Soziales, Brand-, Ret-tungs- undKatastrophenschutz,KulturundSport bis hin zuVwieVermessungoder Z wie die Zulassung von Kraft-fahrzeugen. Für alle ist etwas Interes-santes und sicher auch Neues dabei.

    Oder wussten Sie schon, dass unserLandkreis nur etwa 150Quadratkilo-meter kleiner als das Bundesland Saar-land ist? Dass ca. 52.500 Rinder,93.000 Schweine, 16.000 Schafe undZiegen, 3.000 Pferde, 6.400 Bienen-völker oder 335.000Hühner registriertsind? Ist ihnen bekannt, dass die Um-satzentwicklung in produzierendenUnternehmen ab 50 Beschäftigtenmit ca.1,4 Mrd. Euro imQuartal diehöchste imRegierungsbezirkDresden- und die zweithöchste in Sachsen ist?Dass wir seit 2008 ca. 150Mio. Euroinvestiert haben - davon ca. 60 Mio.Euro in Schulen?Oder können Sie sicheinen Aktenbestand von 2.178 lau-fendenMetern vorstellen? All das hatmit den hier lebenden 316.000 Ein-wohnern direkt und indirekt zu tun.Es wäre auch deshalb sehr schön, Siebegrüßen zu dürfen. Es soll vermitteltwerden, dass Kreistag undVerwaltungkeinen Selbstzweck verfolgen. DieEntwicklung unseres Gemeinwesenssteht im Mittelpunkt.

    Letzteres war auch die Grundlage fürdie Entscheidung zumBreitband (In-ternet)- Ausbau, der vor wenigen Ta-gen feierlich abgeschlossen wurde.Wir sind einer von bundesweit einerHand voll Landkreisen, die ein solchesVorhaben verwirklicht haben. Leiderwird in der öffentlichen Berichter-stattung darüber imWesentlichen auf

    noch vorhandene Probleme in Ein-zelfällen fokussiert. In Leserbriefenwurde auch angezweifelt, ob es richtigwäre, privateUnternehmen, denen dieNetze gehören, zu unterstützen.Anderesahen die Privatisierung auf diesemGe-biet generell als Ursache für die un-terschiedlicheVersorgungsqualität. Ichwill darüber nicht befinden, kannmich aber noch anZeiten erinnern, indenen es ein Privilegwar, überhaupt ei-nenTelefonanschluss zu besitzen.

    Was waren also dieGrundlagen unse-rer Entscheidung?VonNovember 2009bis Februar 2010wurde eine sogenannte Bedarfs- undVerfügbarkeitsanalyse durchgeführt.Entsprechendder damaligenVorgabengalten Orte als unterversorgt, die eineBandbreite von 2 Mbit/s nicht errei-chen. Von 521 untersuchten Ortstei-lenwar das bei 336der Fall.Der darauffolgende, europaweit technologieneu-tral ausgeschriebene Ausbau erfolgtedurch Festnetzausbau in 267 (74%)Ortsteilen. In 62 (24%)Ortsteilen er-folgte einAusbau auf Funkbasis (LTE)und in 7 (2%) Ortteilen kombiniert.Für 62000Haushalte und 12000 Be-triebe und Einrichtungen hat sich da-mit dieVersorgung erheblich verbessert.Mehr als 70%allerHaushalte habendieMöglichkeit, Bandbreiten vonmehr als25Mbit/s inAnspruch zunehmen.Für13% stehen 16-25 Mbit/s und für17%derKunden2-16Mbit/s zurVer-fügung.Natürlich habe ich für alleVer-ständnis, die zurzeit nochmit wenigerals 25Mbit/s auskommenmüssen.Un-abhängigdavonverfügt unserLandkreisnunmehr über eines der modernstenBreitbandnetze Deutschlands. Unddas ist selbst vor 5 Jahren noch un-denkbar gewesen.

    Ich wünsche den ABC-Schützen undallen Schülern einen guten Start insneue Schuljahr!

    IhrMichael HarigLandrat

    VonZeit zu Zeit (Fortsetzung von Seite 1)

    Herausgeber und verantwortlich fürden amtlichen Teil (Postanschrift)LandratsamtBautzen, Pressestelle, Bahnhof-straße 9, 02625 BautzenTelefon: 03591 5251-80114E-Mail: [email protected]

    Anzeigen/SonderveröffentlichungenRedaktions- und VerlagsgesellschaftBautzen/KamenzmbH, Frank Bittner (vaw.)Lauengraben 18, 02625 Bautzen,Tel.: 03591 4950-5023E-Mail: [email protected]

    Fotos (soweitnicht andersgekennzeichnet)Landratsamt Bautzen, Pressestelle

    DruckDresdner Verlagshaus Druck GmbH,Meinholdstr. 2, 01129 Dresden

    LayoutFranka Schuhmann |www.arteffective.de

    Auflage157.500 Stück zur Verteilung an allefrei zugänglichen Briefkästen desLandkreises Bautzen.

    Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

    IMPRESSUM

    AMTSBLATTh A m t s k e Ł o P j e n o w o k r j e s A b u d y Š i n

    Anlässlich des 5jährigen Bestehens des Landkreises Bautzen in seinen jetzigen Grenzen sind alleInteressierten und Neugierigen am 5. Oktober 2013 zumTag der offenenTür in das LandratsamtBautzen eingeladen.

    An dreiVerwaltungsstandorten könnenSie sich über die vielfältigenAufgabender Landkreisverwaltunginformieren. Vor allem Ämter, mit denen man normalerweise wenig Kontakt hat, stehen an die-semTag im Mittelpunkt.

    Am Standort Bautzen werden beispielsweise Fahrzeuge der Straßenmeisterei, die Räume des Ar-chivs oder eine Trichinenuntersuchung im Labor des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinär-amtes zu erleben sein. Eine Führung durch dasGebäude Bahnhofstraße 9 oder einQuiz zumLand-kreis Bautzen werden ebenfalls nicht fehlen.

    Am Standort Kamenz stehen Fahrzeuge von Rettungsdienst und Katastrophenschutz zur Besich-tigung bereit, die Arbeit des Umwelt- und Kreisforstamtes wird vorgestellt und wer möchte, kannalles zur Abfallentsorgung erfahren.

    In Hoyerswerda dreht sich alles rund umdasThemaGesundheit.Ob Schwangerenberatung, Zahn-bürstentausch oderUrlaubs-Impftipps – für jeden sind nützlicheAngebote dabei. Auch das Jugendamtpräsentiert seine Arbeit, stellt das Projekt Frühe Hilfen vor und informiert zumThema Pflegekin-derwesen.

    Guckmal!5. OKTOBER 2013, 9 BIS 15 UHR

    Tag der offenen Tür im LandratsamtBautzen, Bahnhofstraße 9• Lebensmitteluntersuchung erleben• Wissen testen• Archiv besuchen• Berufe kennenlernen• Straßenbautechnik entdecken• Landrat treffen

    Hoyerswerda, Schloßplatz 2• Blutdruck messen• Zahnbürste tauschen• Urlaubs-Impftipps holen• Familienhilfe kennenlernen

    Kamenz, Macherstraße 55• Lärm messen• Waldarbeiter erleben• Rettungstechnik erkunden• Abfallentsorgung verstehen• Blitzerautos fotografieren

    Das volle Programmfinden Sie im Internet unterwww.landkreis-bautzen.de/11230.html

    Es erscheint auch imSeptember-Amtsblatt am28.09.2013.

  • „Um global konkurrenzfähig zubleiben, neue Beschäftigungspoten-ziale zu erschließen und die Lebens-qualität im ländlichen Raum zu si-chern, werden wir auch künftig eineflächendeckende Versorgung mitHochgeschwindigkeitsinternet vo-rantreiben.“ Der Initiative des Land-kreises Bautzen, dessen enger Zu-sammenarbeit mit der DeutschenTe-lekom und Doergi.Net unterstütztmit Fördermitteln des Freistaatesvon über 12Millionen Euro sei es zuverdanken, dass der Ausbau desBreitbandnetzes im Landkreis Baut-zen erfolgreich abgeschlossen sei,sagte Tillich.

    HAMT SK E L/ O P J E NO WOKR J E S A BUDY Š I N S E I T E 3

    AUSGABE 31 . AUGUST 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN

    F o r t s e t Z u n g d e s t i t e l t e x t e s

    Projektkosten:Die Gesamtkosten des Projektes in-klusive der Bedarfs- und Verfügbar-keitsanalyse belaufen sich auf 14,32Mio.Euro.

    • davon Eigenmittel: 1,59Mio. Euro• Gesamtfördermittel:12,72Mio. Euro

    Überblick Projektablauf:• 2009:Der Landkreis Bautzen entschließt sichden aktuellen Stand der Breitband-versorgung zu eruieren

    • 17.11.2009 – 19.02.2010:Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse

    • 03/2010:Auswertung und Vorstellung derErgebnisse

    • 21.06.2010:Kreistagsbeschluss zur Fortführung desProjektes- Konkretisierung der Planung undVorbereitung der Ausschreibung

    • 30.09.2010:Kreistagsbeschluss zur Umsetzung

    • 15.11.2010:Beginn der europaweitenAusschreibung

    • 04.07.2011:Kreistagsbeschluss zur Vergabe derUmsetzung- 335 Lose anTelekom- 1 Los an DoergiNet

    • 01.08.2011 – 31.07.2013:Umsetzungszeitraum

    • Ende Juli 2013:Planmäßiger Abschluss des Projektes

    Dieses Projekt wurde gefördert durch:

    Informationen

    Blick in einMultifunktionsgehäuse Funküberträger

    Große Freude herrschte am26. Juli amGroß-teich in Deutschbaselitz. Grund dafür war dieÜbergabe von zwei neuen Booten - ein restau-rierter Spreewaldkahn und einHausboot - an dasAbenteuercamp des Netzwerkes für Kinder-

    und Jugendarbeit e.V. Die Boote waren imRahmen des Projektes „Reling“ - Regeln lernenin Gemeinschaft – entstanden. An dem einjäh-rigen Projekt unter der Leitung der bao Gmbhmit Unterstützung des Jobcenters nahmen 16

    langzeitarbeitslose Personen im Ar-beitslosengeld II – Bezug teil. Alle an-stehendenAufgabenunter anderem imRahmen der Holzverarbeitung undFarbgestaltung trugen dazu bei, denTeilnehmernneueKenntnisse undFer-tigkeiten zu vermitteln bzw. diese zufestigen oder zu erweitern. SchönsterLohn für alle Projektteilnehmerwar dieÜbergabe der Boote an dieKinder desCamps.

    Die Ergebnisse können sich sehenlassen und die Kinder des Abenteu-ercamps hatten es eilig, den neu be-nannten „Abenteuerkahn“ umgehendauf seine Praxistauglichkeit zu testen.

    j o b c e n t e r

    Stapellauf AbenteuerkahnFür die Jugendlichen

    der Kreissportjugendging Anfang August dasInternationale Jugend-camp der Partnerland-kreise Bautzens in eineneue Runde.

    Nachdemdie Jugend-lichen im letzten Jahr denMain-Tauber-Kreis er-kundeten, trafen sich die Teilnehmer aus Tau-berbischofsheim und Bautzen nun mit jungenSportlern impolnischenZąbkowice Śląskie, süd-lich von Breslau. Die Unterkunft in der Olym-piaschule inciepłowody bot durch ihreVielzahlan Sportanlagen ein umfangreiches und vielfälti-ges Bewegungsangebot. Die Sportjugenden be-suchtenunter anderemeine stillgelegteGoldmienein Złoty stock nahe der tschechischen Grenze,paddelten imSchlauchboot, besichtigtenFestungenund saßen gemeinsam am Lagerfeuer.

    Ziel der Jugendcamps ist es, dass dieTeilneh-mer bei Spaß undAktionKontakte knüpfen undverschiedene Kulturen und Sprachen kennen-lernen.

    Mit zahlreichen Eindrücken, dank der gutenOrganisation der Gastgeber, kehrten die Ju-gendlichen nach Hause zurück.

    Im kommenden Jahr ist der Landkreis Baut-zen Ausrichter des Jugendcamps.

    s P o r t j u g e n d

    Internationales Jugendcamp

    DieKinder besteigen erstmals das fertig gestellte Boot.

    Foto:TimDöke

  • AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AUSGABE 31 . AUGUST 2013

    Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Bautzen

    S E I T E 4 HAMT S K E L/ O P J E NO WOKR J E S A BUDY Š I N

    Auf Grund von § 51 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 desGesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Was-serhaushaltsgesetz -WHG) vom31. Juli 2009 (BGBl.I S. 2585), zuletzt geändert durchArt. 2 desGesetzesvom 8. April 2013 (BGBl. I S. 734) inVerbindungmit § 48 Abs. 1, § 118 Abs. 1Nr. 3 und § 119Abs.1 des Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) in derFassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober2004 (SächsGVBl. S. 482), zuletzt geändert durchArt. 6 desGesetzes vom06. Juni 2013 (SächsGVBl.Nr. 8 S. 451, 468) verordnet das Landratsamt Baut-zen als untereWasserbehörde.

    § 1Neufestsetzung des

    Trinkwasserschutzgebietes

    (1) Für das mit Beschluss (Nr. 30/81) des ehemali-genKreistages Bautzen vom12.11.1981 festgesetzteTrinkwasserschutzgebiet derWasserfassungCrostau„Waldlage“ wird ein neues mit der WasserfassungCrostau „Callenberg“ gemeinsames Trinkwasser-schutzgebiet festgesetzt. Es trägt die Bezeichnung„Crostau“.Die Festsetzung dient der langfristigen Si-cherung der öffentlichen Trinkwasserversorgungim Versorgungsbereich der Kreiswerke BautzenWasserversorgung GmbH sowie im Versorgungs-bereich derWassergemeinschaft Callenberg e.V. imLandkreis Bautzen.

    (2) Begünstigte sind die Kreiswerke Bautzen Was-serversorgungGmbHund dieWassergemeinschaftCallenberg e.V.

    § 2Räumlicher Geltungsbereich /

    Gliederung desTrinkwasserschutzgebietes

    (1) Örtliche Lage des Trinkwasserschutzgebietes:• Land Sachsen• Landkreis Bautzen• Stadt Schirgiswalde-Kirschau in der GemarkungCrostau

    (2)DasTrinkwasserschutzgebiet gliedert sich in dieweitere Schutzzone (Trinkwasseschutzzone III), indie engere Schutzzone (Trinkwasserschutzzone II) unddie Fassungszone (Trinkwasserschutzzone I).

    (3) Beschreibung der einzelnenTrinkwasserschutz-zonen:DasTrinkwasserschutzgebiet erstreckt sich süd-lich der Ortslage Obercrostau und wird durch dieKammlagen der „Kälbersteine“ unddes „Pickaer Ber-ges“morphologisch begrenzt. Das im Landschafts-schutzgebiet „Oberlausitzer Bergland“ gelegeneWassereinzugsgebiet wird vorrangig forstwirt-schaftlich genutzt und umfasst eine Fläche von ca.1,1 km².

    Trinkwasserschutzzone III – weitere Schutzzone:Beginnend amKälbersteinweg amOrtsausgang vonObercrostau verläuft die nördliche Grenze der

    Trinkwasserschutzzone III entlang der südlichenNut-zungs-/ Bebauungsgrenze zu übergehenden Grün-land.DenWeg „Isabella“ nach ca. 300merreichend,führt die Grenze derTrinkwasserschutzzone III amsüdlichenWegesrand vorbei amRast- undGrillplatzsowie am Wasserwerk „Waldlage“ der KreiswerkeBautzenWasserversorgungGmbHbis hin zum„Op-pacher Weg“. Der „Oppacher Weg“ am südlichenWegesrand entspricht demweiterenVerlauf derTrink-wasserschutzzone III, bis dieser dann inWald über-gehend sich inRichtung „Potsberg“ gabelt. Amwest-lichen bis südlichenWegesrand führt dieGrenze derTrinkwasserschutzzone III am westlichen Hangdes „Potsberges“.Nach einerWegstrecke von ca. 800m in forstwirtschaftlicher Fläche wird ein weitererWaldweg gekreuzt, welcher in südlicheRichtung zum„Pickaer Berg“ führt. An diesemWeg amwestlichenWegesrand orientiert sich die Grenze der Trink-wasserschutzzone III bis dieser auf eine quer amSüd-hang des „Pickaer Berges“ verlaufendeWaldschnei-se trifft. Am nördlichen Schneisenrand richtet sichder weitereVerlauf derTrinkwasserschutzzone III inwestlicheRichtung.Nach ca. 400mwird die aus süd-licher Richtung kommende „Alte Marktstraße“sowie die Gemarkungsgrenze Crostau / Frühlings-berg gequert. Die Gemarkungsgrenze in westlicheRichtung entspricht dem südlichenGrenzverlauf derTrinkwasserschutzzone III.Über denKammder „Käl-bersteine“ (trigonometrischer Punkt) in forstwirt-schaftlicher Nutzfläche führt die Grenze derTrink-wasserschutzzone III. Ca. 100 m bevor ein Funk-/Antennenmast erreicht werden würde, knickt dieGrenze der Trinkwasserschutzzone III in nördlicheRichtung ab und verläuft hier an der Gemar-kungsgrenze Crostau / Callenberg auf einer Längevon ca. 740m.Mit Erreichen einerGrünland-/Wie-senfläche, an deren nordöstlichenRand sich derTief-brunnenderWassergemeinschaftCallenberg e.V. be-findet, verläuft dieGrenze derTrinkwasserschutzzoneIII an der westlichen und weiter nördlichen Nut-zungs- bzw.Walkante. Das vorgenannte Grünlandsomit westlich und nördlich umgehend, führt dieGrenze der Trinkwasserschutzzone III vom nord-östlichstenPunkt geradlinig durchdas bewaldete Flur-stück –Nr. 363 der Gemarkung Crostau und triffthier in Höhe desWasserwerkes derWassergemein-schaftCallenberg e.V. auf den „Kälbersteinweg“.Den„Kälbersteinweg“ überquerend, führt der abschlie-ßendeVerlauf derTrinkwasserschutzzone III amöst-lichen Wegesrand ca. 50 m in nördliche Richtungbzw. zur Ortslage Obercrostau zum Anfangspunktder Beschreibung.

    Trinkwasserschutzzone II – engere Schutzzone:Beginnend vom „Kälbersteinweg“ entspricht dernördliche Verlauf der Trinkwasserschutzzone II biszurGabelung des „OppacherWeges“mit demWald-weg in Richtung „Potsberg“ dem der Trinkwasser-schutzzone III. Vom Kreuzungspunkt dieserWegeeröffnet sich eineWaldschneise in südlicheRichtung,an deren Rand auf westlicher Seite die Grenze der

    Trinkwasserschutzzone II auf einer Länge von ca. 400m verläuft. NachQuerung eines aus nordwestlicherRichtung kommendenWalweges verläuft dieGren-ze derTrinkwasserschutzzone IImit diesemWeg aufeiner Länge von ca. 200m in südöstliche Richtung,bevor wiederum eine nach Süden führende Wald-schneise erreicht ist. An der westlichen Kante die-ser Schneise orientiert sich die Grenzziehung derTrinkwasserschutzzone II auf einer Länge von ca. 400m.Ein aus östlicherRichtung die Schneise querenderWaldweg ist auf einer Länge von ca. 60mderGren-ze derTrinkwasserschutzzone II gleichgesetzt, bevorimweiterenVerlauf der forstwirtschaftlicheHaupt-weg „AlteMarktstraße“ erreicht ist.DiesemWeg,wel-cher in seinem weiteren Verlauf in Richtung Cros-tau als „Kälbersteinweg“ bezeichnet ist, entspricht aufeiner Länge von ca. 500m amöstlichenWegesrandderGrenze derTrinkwasserschutzzone II.Nach demErreichen einermarkantenWeggabelung orientiertsich dieGrenze derTrinkwasserschutzzone II an deminwestlicheRichtung führenden Forstwirtschaftwegan seinem nördlichen Rand. Nach ca. 850 m trifftdieserWeg auf dieGemarkungsgrenzeCrostau /Cal-lenberg. Von diesem Punkt entspricht der abschlie-ßende gemeinsameVerlauf der Grenzen derTrink-wasserschutzzonen II und III derGemarkungsgrenzebis zum Anfangspunkt der Beschreibung (Kälber-steinweg Ortsausgang Obercrostau).

    Trinkwasserschutzzone I – Fassungszone:DieTrinkwasserschutzzonen I beziehen sich auf diejeweiligenBrunnenstandorte, wobei nachQuell- undSchachtbrunnen sowie einemTiefbrunnen zu un-terscheiden ist. Aufgrund der geringen Grundwas-sergeschütztheit derQuellbrunnen beträgt die Aus-dehnung derTrinkwasserschutzzone I allseitig 20m.Für die Schacht- und denTiefbrunnenwird die Aus-dehnung der Trinkwasserschutzzone I mit allseitig10 m ausgewiesen.

    Die sich in der Gemarkung Crostau befindendenBrunnen besitzen nachfolgende Koordinaten undFlurstückzuordnungen:Wasserfassung Crostau „Waldlage“:Brunnen Rechtswert Hochwert FlurstückQ3 54 62 477 56 60 525 506Q4 54 62 583 56 60 157 506Q5 54 62 381 56 60 158 506Q6 54 62 361 56 60 163 506Q7 54 62 213 56 60 224 506S8 (1/90) 54 62 245 56 60 458 506S9 (1/85) 54 62 156 56 60 559 506

    Wasserfassung Crostau „Callenberg“:Brunnen Rechtswert Hochwert FlurstückT1/92 54 61 810 56 60 660 363 / 365F2 54 61 875 56 60 650 531/3F3 54 61 920 56 60 640 531/3F4 54 61 680 56 60 545 506F5 54 61 740 56 60 570 365 / 506F6 54 61 760 56 60 490 506

    Q3 - Q7: QuellschächteWasserfassungCrostauWaldlageS8 - S9: SchachtbrunnenWasserfassung CrostauWaldlageT1/92: TiefbrunnenWasserfassung CallenbergF2 - F6: QuellschächteWasserfassung Callenberg

    (4) Der genaue Verlauf der Grenzen des Trinkwas-serschutzgebietes und seiner drei Trinkwasser-schutzzonen ergibt sich aus der Karte (Anlage) imMaßstab 1 : 5.000. Die Karte ist Bestandteil dieserVerordnung undwirdmit derVerordnung vomTagedes In-Kraft-Tretens (§ 10 RVO) an im Landrats-amt Bautzen, Verwaltungsstandort Kamenz, Um-weltamt, untere Wasserbehörde und in der Stadt-verwaltung Schirgiswalde-Kirschau niedergelegtund kann dort während der Dienststunden durchjedermann kostenfrei eingesehen werden.

    (5) Veränderungen der Grenzen oder Bezeichnun-gen der imTrinkwasserschutzgebiet liegenden Flur-stücke berühren die festgesetzten Grenzen derTrinkwasserschutzzonen nicht.

    (6)Die äußereGrenze derTrinkwasserschutzzone IIIist durch das Aufstellen von Schildernmit den emp-fohlenen Zeichen für Trinkwasserschutzgebietekenntlich zu machen. Bei der Standortauswahl fürdie Schilder sind insbesondereWegeführungen, Feld-oderWaldgrenzen,Kreuzungen vonWegen undGe-wässern sowie als allgemeine Gefahrenquellen be-kannte Stellen zu berücksichtigen.Das LandratsamtBautzen, untereWasserbehörde, kann, soweit es derSchutz desWasservorkommens erfordert, die Auf-stellung weiterer Schilder anordnen.

    § 3Nutzungsbeschränkungen

    undVerbote

    (1) Trinkwasserschutzzone III – weitere Schutzzone

    Die Trinkwasserschutzzone III umfasst das gesam-teWassereinzugsgebiet und soll den Schutz vor weit-reichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vornicht oder nur schwer abbaubaren chemischenoder vor radioaktiven Verunreinigungen gewähr-leisten.

    In derTrinkwasserschutzzone III gelten nachfolgendeSchutzbestimmungen, Verbote und Nutzungsbe-schränkungen:1. Jegliche über die nach fachlicher Praxis der land-und forstwirtschaftlichen Bearbeitung hinausge-henden Bodeneingriffe, durch die die belebte Bo-denzone verletzt, die Grundwasserüberdeckungvermindert oder die Erosion begünstigt wird, sindzu unterlassen.

    2.DiemitWirtschaftsdünger tierischerHerkunft undorganischen sowie anorganischen Düngern auszu-bringende Gesamtstickstoffmenge darf unter Be-rücksichtigung der Stickstoffwirksamkeit bei Acker-land 135 Kilogramm proHektar und Jahr und bei

    Verordnung des Landkreises Bautzen – untereWasserbehörde – zurNeufestsetzungdes Trinkwasserschutzgebietes Crostau (T-5821669) vom 18.07.2013

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    AUSGABE 31 . AUGUST 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN

    Grünland170KilogrammproHektar und Jahr nichtüberschreiten.Dabei sind beimWeidegang anfallendeNährstoffe anzurechnen.Mit Festmist kann eineGe-samtstickstoffmenge vonmaximal 180 kgN/ha aufAckerflächen ausgebracht werden, wenn die Fest-mistausbringung im Frühjahr erfolgt und in demmehrjährigen Zeitraum bis zur nächsten Festmist-ausbringung diemittlereGesamtstickstoffzufuhrmitden genannten Düngern insgesamt nicht mehr als60KilogrammGesamtstickstoff proHektar und Jahrbeträgt.

    3. Dauergrünlandumbruch ist verboten. Als Dau-ergrünland zählen die Flächen, auf denen seit min-destens fünf Jahren Grünlandnutzung besteht.

    4.Durch eine ganzjährige Pflanzendecke (Begrünung)ist der Stickstoffeintrag in das Grund- und Ober-flächenwasser zu vermeiden.DerUmbruch der Be-grünung darf frühestens vierWochen vor derWie-derbestellung erfolgen. Ein längerer Zeitraum zwi-schen Umbruch der Begrünung und der Wieder-bestellung ist nur zulässig, wenn derUmbruch nichtvor dem01.November erfolgt und imnachfolgendenFrühjahr auf der umgebrochenen Fläche eineHauptfrucht, mit Ausnahme von Mais und Son-nenblumen, angebautwird. EineBegrünung ist durchAussaat (gezielte Begrünung) oder anderweitigohne Ansaat (Selbstbegrünung) sicherzustellen.Diegezielte Begrünunghat durchUntersaat,Haupt- oderZwischenfrüchte (winterhart oder abfrierend) oderZwischensaaten zu erfolgen. Eine Selbstbegrünungist zulässig nach der Ernte von Körnerraps, Kör-nerrübsen und Körnersenf, sofern keine Bodenbe-arbeitung oder nur eine flache Stoppelbearbeitungerfolgt. Eine Selbstbegrünung ist ferner zulässig nachder Ernte von Getreide, sofern anschließend keineBodenbearbeitung oder nur eine flache Stoppelbe-arbeitung erfolgt und die Getreideernte nach dem31. August erfolgt oder nach der Ernte eine über-winterndeHauptfrucht angebaut wird. DasGebotder Begrünung nach den Sätzen 1 und 4 gilt nichtnach der Ernte späträumender Kulturen (z. B.Mais, Zuckerrüben, Sonnenblumen, Kohl undPorree), sofern nach der Ernte bis zum01.Novemberkeine Bodenbearbeitung erfolgt und im nachfol-genden Frühjahr eineHauptfrucht, mit Ausnahmevon Mais und Sonnenblumen, angebaut wird.

    5. Das Umladen und Abfüllen von Düngemittelnund Pflanzenschutzmitteln von einem Transport-fahrzeug auf einVerteilungs- oder Ausbringegerät istso durchzuführen, dass eineGewässerverunreinigungnicht eintritt.

    6. Das Anlegen und Betreiben von Pflanzenkom-postierungsanlagen ist verboten, sofern das Sicker-wasser oder der Sickersaft nicht schadlos aufgefan-gen wird.

    7.DieAusbringung von den in derVerordnung überAnwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflan-zenschutz-Anwendungsverordnung – Pflanz-SchAnwV, in der jeweils geltenden Fassung) ge-nannten Pflanzenschutzmitteln (PSM) mit Was-serauflage ist verboten.

    8. Die Ausbringung von PSM aus Luftfahrzeugenist verboten, ausgenommen bei einer großflächigenGradation von Schadinsekten und wenn die erfor-derlichenMaßnahmen mit den zuständigen Fach-behörden und der unteren Wasserbehörde abge-stimmt sind.

    9. Die Lagerung von PSM außerhalb von über-dachten und undurchlässigen Flächen ist verboten.

    10.Das Aufbringen von organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln und Stoffen mit we-sentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff imZeitraum vom 15. Oktober bis 15. Februar ist ver-boten. Ausgenommen ist das Ausbringen von Fest-mist ohne Geflügelkot bei weiterer Beachtung derAnforderungen unter Ziffer 12.

    11. Das Ausbringen von Düngemitteln, Boden-hilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfs-mitteln mit wesentlichen Nährstoffgehalten anStickstoff oder Phosphat auf wassergesättigten,überschwemmten, gefrorenen oder schneebedeck-ten Böden ist verboten.

    12.Das Aufbringen von Festmist sowie organischenund organisch-mineralischen Düngemitteln aufAckerflächen imZeitraum vom 01. Juni bis 31. Ja-nuar ist verboten, wenn nicht unmittelbar nach derAufbringung eine überwinterndeHauptfrucht odereine Zwischenfrucht angebaut wird.

    13.Verboten ist das Lagern vonWirtschaftsdüngern(Gülle, Jauche, Festmist, Geflügelkot), Silagesi-ckersaft sowie von fließfähigem Mineraldünger,Klärschlamm außerhalb von dauerhaft dichten An-lagen. Ausgenommen ist eine kurzzeitige Zwi-schenlagerung von Festmist (Bedingungen s. Ziffer12.), sofern eine Grund- oder auch Oberflächen-wasserverunreinigung nicht zu besorgen ist.

    14. Die Lagerung von festemMineraldünger ohneAbdeckung und dichtem Boden ist verboten, aus-genommen eine Lagerung von kohlesauremKalk in-nerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Monaten.

    15.Verboten ist das Errichten undBetreiben vonFo-liensilos, Freigärhaufen und Feldmieten, ausge-nommenWickelballensilage und Schlauchsilos, so-fern derTrockensubstanzgehalt des Siliergutesmin-destens 30 Prozent beträgt.

    16.Das Errichten oder Erweitern vonAnlagen zumLagernundAbfüllen vonDungundSilagesickersäftenaußerhalb von dauerhaft dichten Anlagen, diemin-destens dieAnforderungen derVerordnung des Säch-sischen Staatsministeriums für Umwelt und Land-wirtschaft über Anforderung an Anlagen zum La-gern undAbfüllen vonDung und Silagesickersäften(Sächsische Dung- und Silagesickersaftanlagenver-ordnung – SächsDuSVO, in der jeweils gültigen Fas-sung) erfüllenmüssen, ist verboten. Erdbecken, un-terirdische Behälter aus Stahl und StahlbehälternmitFrostanschüttung sowieHolzbehälter sind unzulässig.

    17. Die Beweidung ist verboten, sofern diese zu ei-ner Zerstörung derGrasnarbe führt. Ausgenommendavon sind Kahlstellen im engen Bereich umTrän-

    ken undTore sowie witterungsbedingt kleinflächi-ge Trittschäden (Bagatellschäden).

    18.Verbot vonViehtrieb an und durch oberirdischeGewässer.

    19. Das Errichten oder Erweitern von Anlagen zurerwerbsmäßigenTierhaltung ist verboten, wenn dieordnungsgemäße Lagerung und Ausbringung deranfallendenDungstoffe nicht gewährleistet ist undGewässergefährdungen durch Schutzvorkehrungennicht ausgeschlossen werden können.

    20. Es ist verboten Waldumwandlungen mit demZiel derNutzungsartenänderung durchzuführen oderflächenhafte Nutzungen von Wald mit einer Brei-te von über 25moder einer Flächengröße von über0,3 ha vorzunehmen.

    21. Die Nasskonservierung von Holz ist verboten,ausgenommen davon ist die Beregnung von unbe-handeltem Stammholz, wenn das benutzte Gewäs-ser anschließend nicht dieTrinkwasserschutzzonenII und I passiert.

    22.DieNeuausweisung vonGebieten für Industrieund produzierendes Gewerbe ist verboten.

    23. Die Neuausweisung von Baugebieten ist un-zulässig, sofern das gesammelte Abwasser (ausge-nommen nicht schädlich verunreinigtes Nieder-schlagswasser) nicht vollständig und sicher aus derTrinkwasserschutzzone III herausgeleitet sowiedie Grundwasserneubildung nachteilig beein-trächtigt wird.

    24. DerNeubau vonVerkehrsanlagen ist verboten,sofern diese nach fachbehördlicher Prüfung nicht deneinschlägigen Wasserschutzanforderungen (RiSt-Wag, in der jeweils gültigen Ausgabe) genügen. Fürden Waldwegebau gelten die Anforderungen nachZiffer 28.

    25. Der Umgang, die Lagerung und derTransportvonWasser gefährdenden Stoffen sind verboten, aus-genommenKleinmengen für denHausgebrauch so-wie für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb,sofern die Bestimmungen der Verordnung desSächsischen Staatsministeriums für Umwelt undLandwirtschaft überAnlagen zumUmgangmitWas-ser gefährdenden Stoffen (Sächsische Anlagenver-ordnung – SächsVAwS, in der jeweils geltenden Fas-sung) eingehaltenwerden. Für die zumEinsatz kom-mendenFahrzeuge undGroßgeräte sindÖlhavariesetsmitzuführen.

    26.DieNeuerrichtung vonTankstellen ist verboten.

    27. DasVersenken, Verrieseln, Versickern undVer-regnen sowie das Ableiten von Abwasser in oberir-dische Gewässer ist unzulässig.

    28. Die Verwendung von auswaschbaren oder aus-laugbarenWasser gefährdendenMaterialien, wie z.B.für den Straßen-,Wege- und Landschaftsbau, ist un-zulässig.

    29. Die Neuanlegung von Abfallbehandlungsanla-gen und Deponien ist verboten.

    30. Anlagen zum Lagern und Behandeln von Au-towracks,Kraftfahrzeugschrott undAltreifen sind ver-boten.

    31.Bergbauund jeglichesGewinnen vonSteinenundErden und anderen oberflächennahen Rohstoffensind unzulässig.

    32. Die Neuanlage von Friedhöfen ist verboten.

    33. Bodeneingriffe sind verboten, sofern dieGrund-wasserdeckschichtenwesentlich vermindert oder gardas Grundwasser freigelegt wird.

    34. Bohrungen sind unzulässig.

    35.Grundwasserbenutzungen, die sich nachteilig aufdas Grundwasserdargebot oder aber auch auf dieGrundwasserbeschaffenheit auswirken können, sindverboten.

    36.DasHerstellen undErweitern vonDrainagenundVorflutgräben ist verboten.

    37.Gewässerherstellung und -ausbau, ausgenommendavon sindUnterhaltungsmaßnahmen, sind unzu-lässig.

    38. Das Errichten und Betreiben von Erdwärme-anlagen ist verboten.

    (2) Trinkwasserschutzzone II – engere Schutzzone

    DieTrinkwasserschutzzone IImuss den Schutz vorVerunreinigungen durch pathogene Mikroorga-nismen (z.B. Bakterien,Viren, Parasiten undWurm-eier) sowie vor sonstigen Beeinträchtigungen ge-währleisten, die von verschiedenen Tätigkeiten,Nutzungen und Einrichtungen ausgehen und aufGrund ihrerNähe zurWasserfassung und der damitverbundenen geringen Fließdauer und -strecke zurWassergewinnungsanlage besonders gefährdendsind.

    In derTrinkwasserschutzzone II gelten die VerboteundBeschränkungen derTrinkwasserschutzzone IIIgemäß Abs. 1, sofern letztere nicht weiter einge-schränkt bzw. zumVerbot deklariertwerden.Darüberhinaus sind in derTrinkwasserschutzzone II folgendeHandlungen verboten oder unter besonderenNut-zungsbeschränkungen möglich:1. Neuausweisung jeglicher Baugebiete, auch vonBaugebietenmit überwiegenderWohnbebauung so-wie Errichten undwesentliche Erweiterung vonGe-bäuden und baulichen Anlagen;

    2. Baustelleneinrichtungen sowie das Errichten vonBaustofflagern;

    3. Waschen, Reparieren bzw. Warten von Kraft-fahrzeugen und Maschinen;

    4. jegliche Erdaufschlüsse und Abgrabungen;

    5. jegliches Errichten oder Erweitern vonBade-, Zelt-undCamping- undVeranstaltungsplätzen sowie vonSportanlagen. Für die Durchführung von öffentli-chenVeranstaltungen an der „Isabella“ bedarf es dervorherigen Zustimmung durch die untereWasser-behörde.;

    Verordnung des Landkreises Bautzen – untereWasserbehörde – zurNeufestsetzungdes Trinkwasserschutzgebietes Crostau (T-5821669) vom 18.07.2013

  • S E I T E 6 HAMT S K E L/ O P J E NO WOKR J E S A BUDY Š I N

    AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AUSGABE 31 . AUGUST 2013

    6. jegliche Grundwasserbenutzungen;

    7. Errichten oder Erweitern jeglicher Anlagen zumUmgangmitWasser gefährdenden Stoffen i. S. des§ 62WHG;

    8. jegliches BefördernWasser gefährdender und ra-dioaktiver Stoffe;

    9. Verwenden vonAuftausalzen und sonstigen Auf-taumitteln;

    10. Errichten vonAnlagen zumDurchleiten vonAb-wasser, einschließlich Regen- undMischwasserent-lastungsbauwerke;

    11. jegliches Einleiten von Abwasser einschließlichverunreinigtes Niederschlagswasser in oberirdischeGewässer;

    12. Anlegen und Betreiben von Pflanzenkompos-tierungsanlagen;

    13. Lagerung von Pflanzenschutzmitteln;

    14. Lagern sowie Auf- und Ausbringen von Jauche,Gülle, Festmist, Geflügelkot, Silagesickersaft sowievon Abwasser, fließfähigem Mineraldünger, Klär-schlamm, oder Kompost;

    15. Errichten und Betreiben von Foliensilos, Frei-gärhaufen, Feldmieten;

    16. dieNeuerrichtung oder wesentliche Erweiterungvon Kleingartenanlagen, Baumschulen, Garten-baubetrieben, forstlichen Pflanzgärten, Hopfenan-bau, Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenanbau;

    17. Errichten oder Erweitern von Anlagen zumLa-gern und Abfüllen. vonDung- und Silagesickersäf-ten;

    18. Beweidung;

    19. Errichten und Erweitern von Anlagen zur er-werbsmäßigenTierhaltung;

    20. Nasskonservierung von Holz;

    21. jegliches Lagern, Ablagern und Behandeln vonAbfall;

    22.Transformatoren und Stromleitungenmit flüs-sigen, Wasser gefährdenden Kühl- und Isoliermit-teln, auch bei oberirdischer Aufstellung oder Lei-tungsführung;

    23.Durchführung jeglichermilitärischerÜbungen.

    (3) Trinkwasserschutzzone I – Fassungszone

    DasBetreten derTrinkwasserschutzzone I ist nur sol-chen Personen gestattet, die im Interesse der Was-serversorgung handeln odermit örtlichenÜberwa-chungsaufgaben betraut sind. Erlaubt sind nur sol-cheHandlungen, die demordnungsgemäßenBetrieb,derWartung oder Unterhaltung derWassergewin-nungsanlagen, der behördlichen Überwachung,der Wasserversorgung und der Ausübung der Ge-wässeraufsicht dienen.

    In der Trinkwasserschutzzone I gelten die Schutz-bestimmungen, Verbote und Beschränkungen der

    Trinkwasserschutzzone III und II gemäßdenAbsätzen1 und 2. Darüber hinaus sind in der Trinkwasser-schutzzone I verboten bzw. nur unter besonderenNutzungsbeschränkungen möglich:1. Fahrverkehr;

    2. jegliche Verletzung der Bodenzone;

    3. jegliche Nutzungen, ausgenommen die betrieb-lichenMaßnahmen zurWasserversorgung sowie dieMähnutzung von Grünland ohne Düngung undohne Anwendung von Pflanzenschutz- und Pflan-zenstärkungsmitteln sowie die forstwirtschaftlicheNutzung ohneDüngung und ohneAnwendung vonPflanzenschutz- und Pflanzenstärkungsmitteln beiVerzicht auf Kahlschlag undWurzelstockbeseitigungsowie bei Einsatz Boden schonender schwerer Forst-technik. Das Mähgut ist nach dem Schnitt abzu-transportieren.

    § 4Duldungspflichten der Eigentümer

    undNutzungsberechtigtenvonGrundstücken

    (1) Die Eigentümer und Nutzungsberechtigtenhaben zu dulden, dass Bedienstete und mit Be-rechtigungsausweis verseheneBeauftragte der unterenWasserbehörde und des Gesundheitsamtes desLandratsamtes Bautzen, des SächsischenLandesamtesfürUmwelt, Landwirtschaft undGeologie sowie dieBegünstigtendesTrinkwasserschutzgebietes zumZwe-cke der Überwachung und Probenahme vonWas-ser und Boden und zur Kontrolle der Nutzungsbe-schränkungen undVerbote die Grundstücke betre-ten.

    (2)Die Eigentümer haben zu dulden, dass dieTrink-wasserschutzzone I eingefriedet wird, Hinweis-schilder zur Kennzeichnung des Trinkwasser-schutzgebietes aufgestellt oder angebracht und An-lagen (Pegel) zur Überwachung des Grundwasserseingerichtetwerden.DieErrichtung vonPegeln,Hin-weisschildern oder sonstigen Anlagen bedürfen dervorherigen Abstimmung mit den Grundstücksei-gentümern.

    (3) Vor dem Betreten von Grundstücken oder An-lagen ist der Eigentümer oder Nutzungsberechtigterechtzeitig zu benachrichtigen. Dies gilt nicht, so-weit eine Benachrichtigung nicht möglich istoder ein behördliches Einschreiten zur Abwendungvon konkreten Gefahren für das Trinkwasser ge-boten ist.

    § 5Befreiungen

    (1) Die untere Wasserbehörde des LandratsamtesBautzen kann auf Antrag Befreiungen von denNut-zungsbeschränkungen undVerboten des § 3 zulas-sen, wenn:1. eineVerunreinigung desGewässers oder eine sons-tige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaftennicht zu besorgen ist beziehungsweise durch an-derweitige Schutzvorkehrungen diese sicher und auf

    Dauer verhindert werden kann undGründe des All-gemeinwohls die Abweichung erfordern oder

    2. ein berechtigtes Interesse an der Abweichung be-steht undwegen anderweitiger Schutzvorkehrungeneine Verunreinigung des Gewässers oder eine sons-tige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaftennicht zu besorgen ist oder

    3. die sofortigeDurchführung derVorschrift imEin-zelfall zu einer unzumutbaren Härte führen würdeund für eine Übergangszeit die Abweichung keinenachteilige Auswirkung auf das Gewässer erwartenlässt.

    (2)Die Befreiung kannmit Bedingungen undAuf-lagen versehen und befristet werden. Sie kann zu-rückgenommen werden oder nachträglich mit zu-sätzlichenAnforderungen versehen oderweiterenEin-schränkungenunterworfenwerden, umdasGewässervor nachteiligenVeränderungen seiner Eigenschaf-ten zu schützen, die bei der Erteilung der Befreiungnicht absehbar waren.

    (3) Die Verbote des § 3 gelten nicht für Maßnah-men desWasserversorgungsträgers (Begünstigte ge-mäߧ1Abs. 2), die derWassergewinnung oderWas-serversorgung dienen. SolcheMaßnahmen sind derunterenWasserbehörde rechtzeitig vor der Durch-führung anzuzeigen.

    (4) Im Falle desWiderrufs einer Befreiung kann dieuntereWasserbehörde vomAdressaten der Befreiungverlangen, dass der frühereZustandwiederhergestelltwird, sofern es dasWohl der Allgemeinheit, insbe-sondere der Schutz der öffentlichen Wasserversor-gung, erfordert.

    § 6BestehendeAnlagen

    (1) Die Verbote und Nutzungsbeschränkungendes § 3 gelten nicht für denBetrieb vonAnlagen, so-weit sie vor Inkrafttreten dieser Verordnung recht-mäßig zugelassen, errichtet oder betrieben wurden.Die Eigentümer und Betreiber dieser Anlagen sindverpflichtet, das Bestehen solcherAnlagen demLand-ratsamtBautzen, untereWasserbehörde, binnen sechsMonate nach Inkrafttreten dieser Verordnung an-zuzeigen.

    (2)Die untereWasserbehörde kann bei Anlagen imSinne von Absatz 1 Satz 1, Gebäuden und sonsti-gen Einrichtungen nachträglich solche Schutzvor-kehrungen anordnen, die eine Besorgnis der Ge-wässerverunreinigung ausschließen und den SchutzderWasserressourcen gewährleisten. Ist die Errich-tung dieser Schutzvorkehrungen für den Betroffe-nen mit unzumutbar hohen Aufwendungen ver-bunden, hat die untere Wasserbehörde auf Antrageine angemesseneEntschädigung inGeld festzusetzen.Die Entschädigung darf die notwendigenKosten fürdie Errichtungder Schutzvorkehrung oder denMehr-aufwand beim Betrieb einer Anlage nicht über-schreiten. Entschädigungspflichtig ist der Begüns-tigte nach § 1 Abs. 2.

    §7Ordnungswidrigkeiten

    (1)Ordnungswidrig im Sinne von § 135Abs. 1Nr.22 SächsWGhandelt, wer 1. einemVerbot oder ei-nerNutzungsbeschränkung nach § 3 oder § 6 Abs.2 Satz 1 derVerordnung zuwiderhandelt, 2. eine imZusammenhangmit einer Befreiung nach § 5 Abs.2 der Verordnung erlassene Bedingung oder Aufla-ge nicht befolgt,

    3. Handlungen oderMaßnahmen nach § 4 Abs. 1und 2 der Verordnung nicht duldet, eine Anzeigenach § 6 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung nicht odernicht rechtzeitig erstattet.

    DieOrdnungswidrigkeit kannmit einer Geldbußebis zu 100.000 EUR geahndet werden.

    § 8Entschädigungen undAusgleichszahlungen

    (1)Über Entschädigungen nach § 52Abs. 4WHGi. V. m. § 96WHGund §§ 115 ff. SächsWGwirdauf Grund der jeweils geltenden Landesregelung(Sächsisches Enteignungs- und Entschädigungsge-setz – SächsEntEG, in der jeweils geltenden Fassung)entschieden.

    (2) Ausgleichsleistungen nach § 52Abs. 5WHGfürwirtschaftliche Nachteile der Land- und Forstwirt-schaft in Trinkwasserschutzgebieten regelt dasSächsWG i.V.m. der Sächsischen Schutz- undAus-gleichsverordnung (SächsSchAVO) in der jeweils gel-tenden Fassung. Ausgleichspflichtig sind die Be-günstigten des Trinkwasserschutzgebietes.

    § 9Ersatzverkündung der Karten

    Vor dem In-Kraft-Treten wird die in § 2 Abs. 4 derVerordnung aufgeführte Karte zusammenmit demWortlaut dieser Verordnung nach Bekanntma-chung desVerordnungstextes imAmtsblatt des Land-kreises Bautzen beim Landratsamt Bautzen, Ver-waltungsstandort Kamenz, Umweltamt, untereWasserbehörde,Macherstraße 55, 01917Kamenz,für die Dauer von zwei Wochen während derDienstzeit zur kostenlosenEinsicht durch jedermannausgelegt.

    § 10Inkrafttreten

    DieseVerordnung tritt amTag nachAblauf der Aus-legungsfrist derVerordnungmitKarte gemäߧ2Abs.4 Satz 2 der Verordnung in Kraft. Gleichzeitig trittdie mit Beschluss (Nr. 30/81) des ehemaligenKreistages Bautzen vom12.11.1981 bestätigteVer-ordnung zur Festsetzung des Trinkwasserschutzge-bietes Crostau „Waldlage“ außer Kraft.

    Bautzen, den 18.07.2013Michael Harig, Landrat

    Verordnung des Landkreises Bautzen – untereWasserbehörde – zurNeufestsetzungdes Trinkwasserschutzgebietes Crostau (T-5821669) vom 18.07.2013

  • HAMT SK E L/ O P J E NO WOKR J E S A BUDY Š I N S E I T E 7

    AUSGABE 31 . AUGUST 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN

    Präambel

    DerLandkreis Bautzen ist gemäߧ6Absatz 1Num-mer 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)Träger einzelner Leistungen derGrundsicherung fürArbeitsuchende.Hierunter fallen unter anderemauchLeistungen für den Bedarf fürUnterkunft undHei-zung. Ebenso ist der Landkreis Bautzen gemäß § 3Absätze 1 und 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch(SGB XII) örtlicher Träger der Sozialhilfe. Zur So-zialhilfe in den verschiedenen Leistungsarten nachden Kapiteln des SGB XII gehört auch die Über-nahme der Kosten zur Unterkunft und Heizung.

    Für Leistungsberechtigte nach demSGB II bzw. SGBXII werden Leistungen im Sinne des § 22 SGB IIund § 35 SGBXII für Bedarfe für Unterkunft undHeizung inHöhe der tatsächlichen Aufwendungenerbracht, soweit diese angemessen sind. Die Beur-teilung undBestimmung,welcheAufwendungen fürUnterkunft undHeizung angemessen sind, ist demLandkreis Bautzen für sein Zuständigkeitsgebiet zu-gewiesen.

    Die angemessenen Kosten der Unterkunft dieserRichtlinie werden mittels eines „Schlüssigen Kon-zepts“ nachgewiesen.

    Kapitel 1AngemesseneUnterkunftskosten

    § 1 Angemessene Unterkunftskosten bei Miet-wohnungen

    (1) Angemessen ist eineWohnung grundsätzlich nurdann, wenn sie nach Ausstattung, Lage und Bau-substanz einfachen und grundlegenden Bedürfnis-sen entspricht und keinen gehobenenWohnstandardaufweist. Die Angemessenheit der Unterkunftskos-ten bestimmt sich nach dem Produkt aus der an-gemessenenWohnflächeundder angemessenenBrut-tokaltmiete (Nettokaltmiete zuzüglich kalte Ne-benkosten ohne Heizkosten) je QuadratmeterWohnfläche.

    (2)Die angemessenenWohnflächenhöchstgrenzenwerden gemäß derVerwaltungs-vorschrift des Säch-sischen Staatsministeriums für Soziales und Ver-braucherschutz zur Regelung von Wohnflächen-höchstgrenzen vom07.06.2010 (VwVWohnflächen-höchstgrenzen) nach der Personenzahl der Be-darfs-/ Haushaltsgemeinschaft wie folgt bestimmt:

    Alleinstehende: 45 Quadratmeter,2-Personen-Haushalte: 60 Quadratmeter,3-Personen-Haushalte: 75 Quadratmeter und4-Personen-Haushalte: 85 Quadratmeter

    Für jedeweitere der Bedarfs-/Haushaltsgemeinschaftangehörende Person erhöht sich dieWohnfläche umbis zu 10 Quadratmeter. ZurWohnfläche gehörenalle Nebenräume wie Küche, Flur, Bad, WC oderÄhnliches. Die angegebenen Wohnungsgrößenstellen dieHöchstwerte dar. Es besteht keinAnspruch

    darauf, diese Grenzen in vollem Umfang auszu-schöpfen.

    In begründeten Einzelfällen kann zu Gunsten vonLeistungsberechtigten eine Überschreitung derWohnflächenhöchstgrenze anerkannt werden.

    (3) Zur Bestimmung des angemessenen Quadrat-meterpreises der Bruttokaltmiete wird imGebiet desLandkreises Bautzen nach vierVergleichsräumen dif-ferenziert:

    Vergleichsraum 1 - Stadt / GemeindeCrostwitz, Elsterheide, Frankenthal, Großnaundorf,Laußnitz, Lichtenberg, Nebelschütz, Neukirch,Oßling, Puschwitz, Rammenau, Schönteichen,Schwepnitz, Spreetal, Steina, Steinigtwolmsdorf

    Vergleichsraum 2 - Stadt / GemeindeArnsdorf, Bernsdorf (Stadt), Bretnig-Hauswalde, Bur-kau, Cunewalde, Demitz-Thumitz, Doberschau-Gaußig, Elstra (Stadt), Göda, Großdubrau, Groß-harthau,Großpostwitz/O.L.,Großröhrsdorf (Stadt),Haselbachtal, Hochkirch, Königsbrück (Stadt),Königswartha,Kubschütz, Lauta (Stadt), Lohsa,Mal-schwitz, Neschwitz, Neukirch/Lausitz, Obergurig,Ohorn, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Radibor,Ralbitz-Rosenthal, Schirgiswalde-Kirschau (Stadt),Schmölln-Putzkau, Sohland a. d. Spree,Weißenberg(Stadt), Wilthen (Stadt), Wittichenau (Stadt),Wachau

    Vergleichsraum 3 - Stadt / GemeindeBischofswerda (Stadt),Hoyerswerda (Stadt), Kamenz(Stadt), Pulsnitz (Stadt)

    Vergleichsraum 4 - Stadt / GemeindeBautzen (Stadt), Ottendorf-Okrilla,Radeberg (Stadt)

    Die angemessene Bruttokaltmiete ergibt sich ausder Multiplikation der nach Kapitel 1 § 1 Absatz2 dieser Richtlinie bestimmten Wohnflächen-höchstgrenze mit der für den jeweiligen Ver-gleichsraum angemessenen Bruttokaltmiete jeQuadratmeter. Die auf Grundlage eines „Schlüs-sigen Konzepts“ ermittelten Werte für angemes-sene Bruttokaltmieten sind der als Anlage 1 die-ser Richtlinie beigefügtenTabelle zu entnehmen.Die Werte gelten nicht für Gemeinden undStädte mit einem gültigen Mietspiegel im Sinnedes § 558c oder § 558d Bürgerliches Gesetzbuch,soweit diese bezüglich der Datenerhebung und -auswertung den Anforderungen anerkannter wis-senschaftlich-statistischer Grundsätze entspre-chen.

    Abweichend von den Tabellenwerten können auf-grundder besonderenUmstände des Einzelfalles auchhöhere Kosten der Unterkunft berücksichtigt wer-den. Wer in einer angemessenen und zumutbarenUnterkunft wohnt, hat keinen Anspruch darauf,durch einen Wohnungswechsel die im Kreisgebietgeltenden angemessenenBruttokaltmieten in vollemUmfang auszuschöpfen.

    § 2 Umfang der Unterkunftskosten bei Mietwoh-nungen

    (1) ZumBedarf für die Unterkunft gehören nebenderNettokaltmiete die vomVermieter umlegbarenBetriebskosten. Nicht zum Unterkunftsbedarf ge-hören die Kosten für die Beheizung derUnterkunft,diese werden gesondert berücksichtigt.

    (2)AlsUnterkunftskostenwerden einmalige oder lau-fende Gebühren für einen Kabelanschluss zumEmpfang vonRundfunk- oder Fernsehprogrammengrundsätzlich nicht anerkannt, da diese Gebührender Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse destäglichen Lebens zuzuordnen sind und bereits überden Regelbedarf abgegolten werden.

    (3)Mietzahlungen für eine odermehrereGarage(n)bzw. Pkw-Stellfläche(n), die imWohnungsmietvertragvereinbart worden sind, können als Unterkunfts-kosten nur berücksichtigt werden, wenn dieNicht-anerkennung für die Leistungsberechtigten eine be-sondereHärte darstellenwürde. In der Regel ist eineWeitervermietung zumutbar.

    § 3 Obdachlosenunterkünfte und Frauenschutz-häuser

    Die tägliche Nutzungsgebühr für eine Obdach-losenunterkunft bzw. die Kosten des Aufenthaltsin einem Frauenschutzhaus sind entsprechend derörtlichen Vereinbarungen als Bedarf für die Kos-ten der Unterkunft anzuerkennen und werden di-rekt gegenüber den jeweiligen Einrichtungen aus-geglichen.

    § 4 Angemessene Unterkunftskosten bei selbst be-wohnten Immobilien

    (1) Die Angemessenheit der UnterkunftskostenfürMieter undEigentümer ist nach einheitlichenKri-terien zu bewerten. Bei der Prüfung der Angemes-senheit sind die im Kalenderjahr anfallenden be-rücksichtigungsfähigenGesamtkostenmit der imört-lichen Vergleichsraum abstrakt angemessenen Jah-resbruttokaltmiete zu vergleichen.

    (2) Zwingend notwendige Reparatur- bzw. In-standhaltungsaufwendungen können durch denLeistungsträger nur im Einzelfall und maximal biszurGrenze der angemessenenUnterkunftskosten alsBedarf anerkannt werden. Durch die Leistungsbe-rechtigten sollenmindestens dreiKostenangebote vor-gelegt werden. Zur Beurteilung der Erforderlichkeitder beabsichtigtenMaßnahme kann durch denLeis-tungsträger als Entscheidungsgrundlage eine bau-fachliche Stellungnahme eingeholt werden.

    (3)Tilgungsbeträge fürDarlehen, die zumBau oderErwerb oder in sonstigem unmittelbaren Zusam-menhangmit einer selbst bewohnten Immobilie auf-genommen worden sind, werden grundsätzlichnicht als Kosten der Unterkunft anerkannt. Nichtals Kosten derUnterkunft übernommenwerden fer-

    ner Leibrenten als Gegenleistung für den Erwerb ei-nes Hausgrundstückes.

    Kapitel 2AngemesseneHeizkosten

    § 5 Anwendung des Bundesweiten Heizspiegels

    (1)Heizkostenwerden in tatsächlicherHöhe erbracht,soweit sie angemessen sind und nicht durch un-wirtschaftliches Heizverhalten verursacht werden.Hierbei wird nachMaßgabe der Rechtsprechung desBundessozialgerichtes auf dieWerte desBundesweitenHeizspiegels in der jeweils gültigen Fassung zu-rückgegriffen.

    (2) Machen Leistungsberechtigte einen Heizkos-tenbedarf geltend, der dieWerte des BundesweitenHeizspiegel übersteigt, habendieLeistungsberechtigtenplausibel undnachvollziehbar darzulegen,warumdergeltend gemachte höhere Betrag als angemessen an-zusehen und nicht auf unwirtschaftliches Heizver-halten zurückzuführen ist. Die Beurteilung der tat-sächlichenAngemessenheit derHeizkosten erfolgt indiesen Fällen durch Einzelfallentscheidungen.

    (3) Soweit Leistungsberechtigte die Unterkunftmit Heizmaterialien erwärmen, die nicht im Bun-desweiten Heizspiegel benannt sind, wird die An-gemessenheit derHeizkosten unter Berücksichtigungder Umstände des Einzelfalles beurteilt.

    Kapitel 3GemeinsameVorschriften fürUnterkunfts- undHeizkosten

    § 6 Aufteilung der Unterkunfts- und Heizkosten

    (1) Die Prüfungen der Angemessenheit der Unter-kunfts- und Heizkosten erfolgen getrennt vonei-nander. Die Bildung einer Gesamtangemessen-heitsgrenze fürUnterkunfts- undHeizkosten ist nichtzulässig.

    (2) Die Aufteilung der Unterkunfts- und Heizkos-ten ist grundsätzlich nach demWohnbedarf vorzu-nehmen.DieZuordnung der Aufwendungen erfolgtdabei in der Regel gleichmäßig (kopfteilig) nach derZahl der Haushaltsangehörigen, wenn durch denLeistungsberechtigten keine besonderenUmständezumWohnbedarf dargelegt und nachgewiesenwer-den, die eine andere Aufteilung gebieten.

    (3) Als Bedarf werden nur die auf Leistungsberech-tigte entfallendenAnteile derUnterkunfts- undHeiz-kosten berücksichtigt. Nicht leistungsberechtigteHaushaltsangehörige haben den auf sie entfallendenAnteil der Kosten selbst zu tragen. Wohngemein-schaften sind, soweit es sich nicht umBedarfs- oderWirtschaftsgemeinschaften handelt, als Einzel-haushalte zu betrachten.

    (4) Aufwendungen für die gewerblicheNutzung vonWohnraum sind imRahmen der Feststellung der als

    Richtlinie des Landkreises Bautzen zu den Leistungen für Unterkunft undHeizungnach den Sozialgesetzbüchern II undXII (Unterkunfts- undHeizkostenrichtlinie)

  • S E I T E 8 HAMT S K E L/ O P J E NO WOKR J E S A BUDY Š I N

    AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AUSGABE 31 . AUGUST 2013

    Bedarf anzuerkennenden Aufwendungen für Un-terkunft undHeizung nicht berücksichtigungsfähig.

    (5)Unterkunfts- undHeizkosten sind von den Leis-tungsberechtigten durch geeigneteBelege (z. B.Miet-verträge, aktuelle Mietbescheinigungen, Bescheideund Einstufungen vonVersorgungsunternehmen u.ä.) nachzuweisen. Eine Anerkennung kann ohneNachweis grundsätzlich nicht erfolgen.

    Kapitel 4Schlussbestimmung

    § 7 Inkrafttreten

    (1) Diese Richtlinie tritt mit Wirkung zum01.10.2013 in Kraft und ersetzt die bisher gelten-de Richtlinie vom 19.12.2008.

    Bautzen, den 10.07.2013Michael Harig, Landrat

    Richtlinie des Landkreises Bautzen zu den Leistungen für Unterkunft undHeizungnach den Sozialgesetzbüchern II undXII (Unterkunfts- undHeizkostenrichtlinie)

    DieLMBVmbHhat am18.07.2013 /Ergänzungvom31.07.2013 für dieUfersanierungdesRestseesNordrandschlauch des ehemaligen Braunkohleta-gebau Spreetal aufTeilflächen der Flurstücke 30/3und125/2,Flur5 inderGemarkungBlunodiedau-erhafteUmwandlung vonWaldnach§8desWald-gesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)beantragt.

    Fürdie SicherungderBöschunggegenWellenschlagist eine dauerhafte Umwandlung einer Fläche von4,70 haWald in eine andereNutzungsart vorgese-hen,welche eineWaldumwandlungsgenehmigungerfordert.NachErreichendesEndwasserstandes desRestsees Nordrandschlauch steht diese Fläche un-ter Wasser. Für die beabsichtigte Rodung vonWald zumZweckederUmwandlung in eine andereNutzungsart war für 4,70 ha eine standortbezoge-ne Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 Abs. 1, §4Abs. 1SächsUVPGi.V.§3cSatz2undNr. 17.2.3der Anlage 1 UVPG durchzuführen.

    Von der beabsichtigten Rodung desWaldes unterBerücksichtigung der Umweltauswirkungen der

    Waldumwandlungsfläche sind nach Einschätzungdes Kreisforstamtes aufgrund überschlägiger Prü-fungen entsprechend der in der Anlage 2 Nr. 2UVPGaufgeführtenKriterienkeine erheblichenach-teiligen Umweltauswirkungen zu erwarten, dienach § 12 UVPG bei der Entscheidung über dieZulässigkeit derWaldumwandlungsgenehmigungzu berücksichtigen wären.

    Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt,dass für die beantragte Waldumwandlungsgeneh-migung keineVerpflichtung zurDurchführung ei-nerUmweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht.

    Gemäߧ3aSatz3UVPGistdieseFeststellungnichtselbstständig anfechtbar.

    DiePrüfungsunterlagen sindderÖffentlichkeit nachdenBestimmungendesUmweltinformationsgesetzesbeim Landratsamt Bautzen, Kreisforstamt, Garni-sonsplatz 6, 01917 Kamenz während der Sprech-zeiten zugänglich.

    Bautzen, den 15.08.2013BirgitWeber, Beigeordnete

    Bekanntmachung des Landratsamtes BautzenVollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

    Feststellung der UVP- PflichtBekanntgabe gem. § 3a Satz 2UVPGdes Ergebnisses der

    standortbezogenenVorprüfung des Einzelfalls nach § 3cUVPG Das Landwirtschaftliche Unternehmen „An derDresdnerHeide“ beantragte nach§§16und19desGesetzes zum Schutz vor schädlichen Umweltein-wirkungendurchLuftverunreinigungen,Geräusche,Erschütterungen und ähnlicheVorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG) inder Fassungder Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl.I S. 1274) eine wesentliche Änderung der Biogas-anlagemitVerbrennungsmotor sowie dieÄnderungeiner Milchviehanlage mit dem Anbau von Jung-rinderplätzen am Standort in 01454 Radeberg,OTGroßerkmannsdorf, Bischofsweg 2.

    DieseAnlage ist eine genehmigungsbedürftigeAn-lage imSinnedes§16BImSchG inVerbindungmitden Nrn. 7.1.6, 9.36 und 1.4.1.2 des Anhanges 1derViertenVerordnung zurDurchführungdesBun-des-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung übergenehmigungsbedürftigeAnlagen - 4.BImSchV) inderFassungderBekanntmachungvom2.Mai2013(BGBl. I S. 973).

    Das beantragte Vorhaben bedarf nach den Num-mern 7.1.6, 9.36 und 1.4.1.2 des Anhanges 1 der4.BImSchVundnachAnlage1Nr. 8.7.2.1desGe-

    setzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG) in Verbindung mit § 3c Satz 1 (UVPG)in der Fassung derBekanntmachung vom24. Feb-ruar 2010, zuletzt geändert durchArt. 6desGesetzesvom8.April 2013 (BGBl. IS.734) einer allgemeinenVorprüfung des Einzelfalls.

    Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens er-folgte Prüfungnach§3cUVPGinVerbindungmitden Vorprüfungskriterien der Anlage 2 Nr. 2 zumUVPG ergab, dass erhebliche nachteilige Auswir-kungen auf die Schutzgüter gemäß § 1 BImSchGnicht zubesorgen sindunddaher eineVerpflichtungzur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung nicht besteht.

    Diese imGenehmigungsverfahren getroffene Ent-scheidung ist nicht selbständig anfechtbar.

    DieEntscheidungdes LandratsamtesBautzen zumErgebnis der Vorprüfung wird hiermit nach § 3aUVPG bekannt gegeben.

    Kamenz, den 15.07.2013BirgitWeber, Beigeordnete

    Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises BautzenzumVollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

    (UVPG) Az: 106.11:RA-Agrar/Rind09

    Anlage 1zur Richtlinie des Landkreises Bautzen zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie)

    Werte für angemessene Bruttokaltmieten

    Wohnfläche in m² Personen im Haushalt Nettokaltmiete je m² kalte Nebenkosten je m² Bruttokaltmiete je m² max. Bruttokaltmiete 1)

    Vergleichsraum 1 2)

    ≤ 45 1 4,57 € 0,81 € 5,38 € 242,10 €> 45 bis ≤ 60 2 4,31 € 0,92 € 5,23 € 313,80 €> 60 bis ≤ 75 3 4,29 € 0,80 € 5,09 € 381,75 €> 75 bis ≤ 85 4 3,64 € 0,83 € 4,47 € 379,95 €> 85 bis + 10 je weitere Person 3,64 € 0,83 € 4,47 €

    Vergleichsraum 2 2)

    ≤ 45 1 4,68 € 1,11 € 5,79 € 260,55 €> 45 bis ≤ 60 2 4,50 € 1,00 € 5,50 € 330,00 €> 60 bis ≤ 75 3 4,31 € 1,05 € 5,36 € 402,00 €> 75 bis ≤ 85 4 4,18 € 0,99 € 5,17 € 439,45 €> 85 bis + 10 je weitere Person 4,18 € 0,99 € 5,17 €

    Vergleichsraum 3 2)

    ≤ 45 1 4,80 € 1,09 € 5,89 € 265,05 €> 45 bis ≤ 60 2 4,50 € 1,00 € 5,50 € 330,00 €> 60 bis ≤ 75 3 4,66 € 1,01 € 5,67 € 425,25 €> 75 bis ≤ 85 4 4,63 € 1,04 € 5,67 € 481,95 €> 85 bis + 10 je weitere Person 4,63 € 1,04 € 5,67 €

    Vergleichsraum 4 2)

    ≤ 45 1 5,02 € 1,10 € 6,12 € 275,40 €> 45 bis ≤ 60 2 4,81 € 0,97 € 5,78 € 346,80 €> 60 bis ≤ 75 3 4,60 € 1,00 € 5,60 € 420,00 €> 75 bis ≤ 85 4 4,44 € 0,98 € 5,42 € 460,70 €> 85 bis + 10 je weitere Person 4,44 € 0,98 € 5,42 €

    1) Produkt aus Bruttokaltmiete in €/m² und der zutreffendenWohnflächenhöchstgrenze gemäß Kapitel 1 § 1 Absatz 2 dieser Richtlinie2) Differenzierung der Vergleichsräume gemäß Kapitel 1 § 1 Absatz 3 Satz 1 dieser RichtlinieBeispiel: Vergleichsraum 4, Wohnfläche > 60 m² bis ≤ 75 m² / 5,60 € Bruttokaltmiete je m² * 75 m²Wohnflächenhöchstgrenze = 420,00 € max. Bruttokaltmiete

  • HAMT SK E L/ O P J E NO WOKR J E S A BUDY Š I N S E I T E 9

    AUSGABE 31 . AUGUST 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN

    Ende der öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises Bautzen

    Das Amt für Bodenordnung, Vermessung undGeoinformation hatDaten des Liegenschaftskatas-ters geändert.

    Gemeinde: Stadt KamenzBetroffene FlurstückeGemarkung Kamenz: 1369/2, 1369/12, 1369/14,1369/15, 1369/17, 1372/1, 1372/2, 1373a, 1374,1378/1, 1379, 1382, 1383/5, 1456, 1464, 1472/1,1473, 1475/1, 1475/2, 1475/3, 1476, 1477, 1477a,1478/5, 1478/6, 1478/7, 1478/8, 1478/9, 1478/11,1478a, 1479/1, 1479/2, 1480/1, 1480/2, 1480a,1480b, 1480c, 1481, 1482, 1483/1, 1483/2,1483/3, 1484/1, 1484/2, 1486/1, 1487/1, 1487/2,1488/1, 1488/2, 1489, 1502/1, 1503, 1504, 1507,1508, 1509Art der Änderung1. Bildung von Flurstücken

    2. Änderung der Angabe der Flächengröße3. Änderung der Angaben zur Nutzung4. Änderung des Gebäudenachweises5. Änderung der Angabe der Lagebezeichnung

    Allen Betroffenenwird die Änderung derDaten desLiegenschaftskatasters durchOffenlegung bekanntgemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe aufdiesemWege ergibt sich aus § 14 Abs.6 des Säch-sischenVermessungs- undKatastergesetzes - Sächs-VermKatG1.

    Das Amt für Bodenordnung, Vermessung undGeoinformation ist nach § 2 SächsVermKatG für dieFührung des Liegenschaftskatasters zuständig.

    Die Unterlagen liegen ab dem03.09.2013 bis zum 02.10.2013in der Geschäftsstelle des Amtes für Bodenordnung,

    Vermessung und Geoinformation des Landrats-amtes Bautzen zur Einsichtnahme bereit.Nach § 14Abs.6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Än-derung derDaten des Liegenschaftskatasters 7Tagenach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt ge-geben.

    Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in derGeschäftsstelle, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenzwährend der Öffnungszeiten Dienstag und Don-nerstag von 8:30Uhr bis 18:00Uhr und telefonischunter 03591 5251-62001 zur Verfügung.

    Sie haben in unserer Geschäftsstelle auch dieMög-lichkeit, die Fortführungsnachweise und die weite-ren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

    Rechtsbehelfsbelehrung:Die Bildung von Flurstücken stellt einen Verwal-

    tungsakt dar, gegen den die Betroffenen innerhalbeinesMonats nach BekanntgabeWiderspruch ein-legen können.DerWiderspruch ist schriftlich oderzurNiederschrift beimLandratsamtBautzenmit Sitzin Bautzen oder beim Staatsbetrieb Geobasisinfor-mation und Vermessung Sachsen mit Sitz in Dres-den einzulegen.

    Kamenz, den 14.06.2013ThomasWeberSachgebietsleiter Kreisvermessung

    1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegen-schaftskataster imFreistaat Sachsen (SächsischesVermessungs- undKatastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008(SächsGVBl. S. 148, zuletzt geändert durch das Gesetz über dasGeoinformationswesen im Freistaat Sachsen vom 19.Mai 2010(SächsGVBl. S. 134, 140)= Artikel 9 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Ver-waltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz -SächsVwNG) vom 29. Januar 2008.

    Öffentliche Bekanntmachung einer Offenlegung über die Änderung vonDaten des Liegenschaftskatastersnach § 14 Abs.6 Sächsisches Vermessungs- undKatastergesetz

    Neugründungen von Selbsthilfegruppen:Selbsthilfegruppe für Angehörige von Menschenmit Depressionen (Raum Radeberg)Für die Neugründung werden noch Interessierte gesucht.Sie haben eine/ n depressive/ n Angehörige/ n und möch-ten ihr/ ihm in seiner/ ihrer schwierigen Zeit zur Seite ste-hen? Dann sind Sie hier genau richtig!Wer sich gernmit anderen Angehörigen austauschenmöch-te, sollte sich im Büro der Selbsthilfekontaktstelle in Baut-zen melden.

    Selbsthilfegruppe für Menschen mit einer EssstörungAuch hier werden noch Interessenten für eine SHG-Grün-dung gesucht. Sich gegenüber zu sitzen und sich auszutau-schen, um sich gegenseitig zu helfen mit dieser schwerenKrankheit zurechtzukommen, ist oft hilfreicher als nur imInternet zu kommunizieren.Kontakt: über die Selbsthilfekontaktstelle

    Termine:Weiterbildung für SelbsthilfeansprechpartnerAm31.08.2013findet von9.00 - 16.00 Uhr in der Löhrstraße33, 02625 Bautzen eineGanztagesweiterbildung der Selbst-hilfegruppenleiter statt, die sich dafür angemeldet hatten.AlleGruppenleiter, die diese bereits imApril inHoyerswerdabesuchten, schätzten sie als sehr hilfreich für die Gruppen-arbeit in ihren SHG ein.

    Informationsveranstaltung für Interessiertezur Gründung einer SHG für Betroffene mit Tinnitus(Raum Bautzen und Oberland)Montag, dem 09.09.2013, um 17.00 UhrLöhrstraße 33, 02625 Bautzen

    Alle, die bisher Ihr Interesse bekundeten, werden noch per-sönlich eingeladen. Sollte es weitere Interessierte geben, sinddiese herzlich zur Informationsveranstaltung eingeladen.

    Rückblick:Gesprächskreis für Betroffene mit sozialer PhobieNach mehrmaligem Anlauf trafen sich Betroffene mit die-semProblem am20.08.2013, tauschtenErfahrungen aus undbesprachen, was ihre weiterenTreffen beinhalten sollen.Wei-tere Interessierte sind herzlich willkommen.Kontakt: über Selbsthilfekontaktstelle

    Ursula GeithnerLeiterin der SelbsthilfekontaktstelleSelbsthilfekontaktstelleLöhrstraße 3302625 BautzenTel: 03591/3515863Fax: 03591/[email protected]

    INFORMATION DER SELBSTHILFEKONTAKTSTELLE (SKS) IM LANDKREIS

    SELBSTHILFEGRUPPE DIABETES TYP I I

    Einladung zu der Veranstaltung am

    12.09.2013, 16.30 Uhr Kochvorführung (Kostenpflichtige Veranstaltung)Referent: Henry Wunderlich

    Wir treffen uns jeden 2. Donnerstag im Monat, 16:00 Uhr.Ausnahmetermine werden gesondert bekannt gegeben.

    Treffpunkt: Schulungsraum des DRK Bautzen,Wallstr. 5, 02625 BautzenKostenlose Parkplätze sind vorhanden!

    Wir würden uns freuen, auch in diesem Jahr zahlreiche Interessenten begrü-ßen zu können.DieTeilnahme ist kostenlos und es besteht kein Erfordernis zurMitgliedschaft.

    Rainer Vorreiter, Gruppenleiter, Tel. 03591 - 28734

    VERANSTALTUNG DER SELBSTHILFEGRUPPEFÜR INSULINPFLICHTIGE DIABETIKER TYP IUND INSULINPUMPENTRÄGER BAUTZEN

    09.09.2013 Neues von der Firma Abbott: Free Style Insulinx – eine Un-terstützung für die Insulintherapie von Abbott Diabetes CareReferentin: Frau M. Gallin

    Wir treffen uns jeden 1. Montag im Monat: 19.00 Uhr, im Schulungsraum desDRK Bautzen, Wallstr. 5., 02625 Bautzen. Parkplätze sind kostenlos vor-handen. Einlass zu den Veranstaltungen ½ Stunde vor Beginn.

    Wir würden uns freuen, auch in diesem Jahr zahlreiche Interessenten begrü-ßen zu können.DieTeilnahme ist kostenlos und es besteht kein Erfordernis zurMitgliedschaft.

    Kerstin Rädisch, Gruppenleiterin, Tel. 03591 - 25669

    SELBSTHILFEGRUPPE LEBEN MIT KREBS – FÜR BETROFFENE UND ANGEHÖRIGE

    03.09.2013 Besuch des UNESCO Biosphärenreservats Oberlausitzer Heide- und Teichlandschafteinschließlich Haus der TausendTeiche, mit Führung durch Gisbert Hiller, RangerAbfahrt: 13.30 Uhr ab DRK-Geschäftsstelle, Wallstraße 5 in BautzenAnmeldung bei Erwin Gräve, Tel.: 03591-279070, ist unbedingt erforderlich

    16.09.2013 Vorstellung des Fördervereins home care Sachsen e.V.Wer ist das?Was macht er? Für wen ist er da?Wie bekommt man Kontakt?Referentin: Sylvia Bellentin, Diplom-Ing.-Pädagogin, Psychotherapeutin i.A.Treffpunkt: 14.00 Uhr DRK-Geschäftsstelle, Wallstraße 5 in Bautzen

    Wir treffen uns in der Regel jeden 1. und 3.Montag imMonat um 14.00 Uhr im Schulungsraum desDRK in Bautzen,Wallstraße 5, 02625 Bautzen. (Ausnahmetermine sind fett gedruckt.).

    Auch in diesem Jahr freuenwir uns über alle, die an unserenTreffen teilnehmenwollen.Ob als Betroffener,Angehöriger oder interessierter Gast: Sie sind herzlich eingeladen!DieMitgliedschaft in derGruppe zurTeilnahme an den Veranstaltungen ist keine Bedingung.

    Erwin Gräve, Gruppenleiter, Tel.: 03591-279070

    (Dienstag)

  • S E I T E 1 0 HAMT S K E L/ O P J E NO WOKR J E S A BUDY Š I N

    AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AUSGABE 31 . AUGUST 2013

    ANONYME ALKOHOLIKER - SELBSTHILFEGRUPPEN IM LANDKREIS BAUTZEN

    „Nur Du allein schaffst es - aber Du schaffst es nichtallein“ ist ein Slogan, der die Bedeutung funktio-nierender Selbsthilfegruppen unterstreicht. Siebieten eine reelle Chance, einen Weg aus der Al-koholsucht zu finden.

    Die einzige Voraussetzung ist der eigeneWunsch,mit demTrinken aufhören zu wollen. Alkoholis-mus ist eine Krankheit, die Körper, Geist und See-le zerstört, Depressionen auslöst und letztlichzumTod führt.

    In letzter Zeit wurden über verschiedene MedienInformationen über neueMedikamente mit heil-samer oder prophylaktischer Wirkung verbreitet,die für wahre Alkoholiker das Leiden nur verlän-gern. Sicherlich schaffen manche durch kontrol-liertes Trinken einen Absprung aus zwanghaftemAlkoholgenuss, für wirklich Abhängige ist Chemiekeine Alternative.

    Alkoholismus ist kein Leben, sondern vielfältigesLeiden und ärztlich aus der Sicht der AnonymenAlkoholiker nicht therapierbar. Alkohol ist nicht nuroft beschriebenes Lösungsmittel für Familien, Fi-nanzen, Freundschaften und vieles mehr, sondern„Klebstoff“ für unzählige Probleme.

    Die AnonymenAlkoholiker verfügen über ein er-probtes Genesungsprogramm, über 75 Jahre ge-sammelte Literatur undLebensgeschichten,mit de-nen in wöchentlichen Meetings gearbeitet wird.Durch eigeneBeiträgewerdenErfahrung,Kraft undHoffnung geteilt. EinMeetingbesuch lohnt sich fürjeden Betroffenen, auch für Angehörige!

    Im Landkreis Bautzen findenfolgende Meetings statt:• jeden Dienstag, 19.30 Uhrin 01906 Uhyst a.T., Pfarramt,Taucherwaldstraße 73

    • jeden Freitag, 16.00 Uhr in Bautzen,Mehrgenerationenhaus,Otto-Nagel-Straße 3

    Weitere Informationen zu AA-Gruppen undMeetings finden Sie unter:www.Anonyme-Alkoholiker.deKontakt-Telefon 01520 239 6622.

    KreisvolkshochschuleBautzenRegionalstelleBautzen-Bischofswerda /Kamenz-Radeberg

    DaskompletteProgrammfindenSieunterwww.kvhsbautzen.de

    DieVolkshochschulen

    * Für die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Polnisch, Tschechisch, Russisch und Sorbisch gibt es zahlreiche Grund- , Aufbau-und Konversationskurse in den Regional- und Außenstellen der KVHS. Termine nach Rücksprache. ** weitere Termine und Orte auf Anfrage

    BIW= Bischofswerda | BZ = Bautzen | KM= Kamenz | OO=Ottendorf-Okrilla | RA= Radeberg

    Regionalstelle Bautzen-BischofswerdaDr.-Peter-Jordan-Straße 21, 02625 BautzenTel.: 03591 27229-0, Fax: 27229-19, [email protected]

    Regionalstelle KamenzMacherstraße 144a, 01917 KamenzTel.: 03578 3096-30, Fax: 3097-55, [email protected]

    Außenstelle RadebergHeidestraße 70, Gebäude 223, 01454 RadebergTel.: 03528 4163-83, Fax: 4163-88, [email protected]

    Erben/Schenken30.09.2013 | 18:00 Uhr KM

    Wirkung von Tieren auf ältereMenschen25.09.2013 | 18:00 Uhr KM

    Der Taucherfriedhof28.09.2013 | 09:00 Uhr BZ

    J. M. W. Turner (1775-1851) -Vortrag26.09.2013 | 18:00 Uhr BZ

    Malen, Zeichnen, Druckfür Fortgeschrittene24.09.2013 | 17:15 Uhr RA

    Maltreff - Einsteiger undFortgeschrittene14.09.2013 | 10:00 Uhr KM

    Zeichnen - Grund- undAufbaukurs09.09.2013 | 17:30 Uhr BZ

    Aquarell - Landschaft undStadtmotive02.09.2013 | 19:00 Uhr BZ

    „Modeskizzen - Mannequins“23.09.2013 | 09:30 Uhr BZ

    Asiatische Tuschmalerei26.09.2013 | 09:00 Uhr BZ

    Aquarellmalerei fürFortgeschrittene05.09.2013 | 09:00 Uhr BZ

    Den Herbst malerisch zuPapier bringen14.09.2013 | 13:30 Uhr BZ

    Farbklänge in Pastellkreide18.09.2013 | 09:30 Uhr BZ

    Licht und Schatten -Landschaften und Stadt-ansichten von KM (Aquarell)10.09.2013 | 19:00 Uhr KM

    Wundervolle Lampen -selbst kreiert17.09.2013 | 19:30 Uhr RA

    Origami - Blütenzauber25.09.2013 | 17:30 Uhr BZ

    Klöppeln Aufbaukurs17.09.2013 | 16:15 Uhr BZ

    Nähen für Anfänger23.09.2013 | 18:45 Uhr KM

    Nähen für Fortgeschrittene23.09.2013 | 17:00 Uhr KM

    Gartengestaltung16.09.2013 | 18:30 Uhr KM

    Obst- und Gemüseschnitzen(Melone)24.09.2013 | 16:00 Uhr KM

    Fotografie -mehr als nur ein Hobby21.09.2013 | 09:00 Uhr BZ

    Zumba-Dance &Oriental Moves14.09.2013 | 12:00 Uhr BZ

    Zumba® - Fitnessworkout03.09.2013 | 17:00 Uhr BZ

    Zumba® Gold -Fitnessworkout05.09.2013 | 15:00 Uhr BZ16.09.2013 | 15:00 Uhr BZ

    Linedance - Einsteiger19.09.2013 | 18:30 Uhr KM

    Bauchtanz02.09.2013 | 17:30 Uhr KM(Anfänger)02.09.2013 | 19:00 Uhr KM

    Orientalischer Tanz**05.09.2013 | 19:15 Uhr KM

    „Tanz“ Herz-Kreislauf-Trainingfür Senioren03.09.2013 | 10:00 Uhr KM

    Qigong der Acht BrokateAnfängerkurs16.09.2013 | 16:00 Uhr BZ

    Qigong für Anfänger**25.09.2013 | 17:00 Uhr KM

    Qigong für Fortgeschrittene**25.09.2013 | 18:30 Uhr KM

    Kuan-Yin Qigong16.09.2013 | 17:45 Uhr BZ

    Tai Chi ChuanGrundkurs03.09.2013 | 17:00 Uhr BZ

    Tai Chi ChuanAufbaukurs02.09.2013 | 17:00 Uhr BZ

    Yoga **02.09.2013 | 17:30 Uhr BIW02.09.2013 | 19:15 Uhr BIW16.09.2013 | 17:00 Uhr BZ

    Yoga der Achtsamkeit **09.09.2013 | 19:00 Uhr BZ

    Yoga Anfänger/Fortgeschrittene**03.09.2013 | 19:00 Uhr BZ03.09.2013 | 16:30 Uhr KM03.09.2013 | 18:15 Uhr KM03.09.2013 | 19:45 Uhr KM02.09.2013 | 08:45 Uhr RA

    Wirbelsäulengymnastik/Rückentraining03.09.2013 | 14:30 Uhr BZ03.09.2013 | 15:45 Uhr BZ

    Präventives Rückentraining30.09.2013 | 18:00 Uhr KM30.09.2013 | 19:00 Uhr KM02.09.2013 | 09:30 Uhr KM

    Wirbelsäulengymnastik**10.09.2013 | 18:00 Uhr RA11.09.2013 | 18:30 Uhr KM

    Step-Aerobic & Bodyforming 126.09.2013 | 18:45 Uhr BZ

    Fit im Alltag16.09.2013 | 18:30 Uhr BZ16.09.2013 | 19:30 Uhr BZ

    Fit-Mix/Powerworkout10.09.2013 | 16:30 Uhr RA10.09.2013 | 17:30 Uhr RA

    New Fatburner - Power Mix11.09.2013 | 18:00 Uhr BZ11.09.2013 | 19:35 Uhr BZ

    Problemzonengymnastik02.09.2013 | 17:00 Uhr BZ

    Workout -ein Präventionstrainingfür ihre Gesundheit(Aerobic)06.09.2013 | 18:00 Uhr KM

    Fit im Alltag - Step Mixfür Einsteiger09.09.2013 | 18:30 Uhr KM

    Step-Mix Fortgeschrittene09.09.2013 | 19:30 Uhr KM

    Baby Bewegungskurs(3 - 7 Monate)13.09.2013 | 09:00 Uhr KM

    Baby Bewegungskurs(6 - 9 Monate)13.09.2013 | 13:00 Uhr KM

    Baby Bewegungskurs(8 - 12 Monate)13.09.2013 | 10:30 Uhr KM

    Kleinkind-Bewegungskurs(12 - 24 Mon.)05.09.2013 | 09:00 Uhr KM

    Eltern und Kind Turnen(2 - 4 Jahre)05.09.2013 | 16:45 Uhr KM

    Vortragsreihe:„Ernährung nach denPrinzipien von Yin und Yang“18.09.2013 | 18:30 Uhr KM

    Effektive Mikroorganismen -unsere kleinen Helfer mitgroßen Wirkungen18.09.2013 | 18:00 Uhr BZ

    Die Honigküche16.09.2013 | 18:00 Uhr KM

    Moderne Vorratshaltung:im Sommer an denWinterdenken02.09.2013 | 18:00 Uhr KM

    Laktose- und glutenfreibacken30.09.2013 | 18:00 Uhr KM

    Dauerhaft schlank durchgesunde Ernährung27.09.2013 | 18:00 Uhr KM

    Einbürgerungstest17.09.2013 | 09:00 Uhr BZ

    Englisch Grundkurs -1. Semester18.09.2013 | 19:00 Uhr BZ12.09.2013 | 17:30 Uhr KM10.09.2013 | 18:30 Uhr RA(Ottendorf-Okrilla)

    Englisch am Vormittag -1. Semester12.09.2013 | 10:00 Uhr BZ

    Englisch Anfängerkurs mitgeringen Vorkenntnissen04.09.2013 | 17:00 Uhr RA

    Französisch Grundkurs -1. Semester05.09.2013 | 19:00 Uhr BZ

    Italienisch Grundkurs -1. Semester23.09.2013 | 17:15 Uhr KM

    Russisch - Auffrischung undKonversation09.09.2013 | 18:30 Uhr BZ

    Spanisch Grundkurs 1 -1. Semester19.09.2013 | 17:15 Uhr BZ05.09.2013 | 16:00 Uhr RA06.09.2013 | 18:30 Uhr KM

    Polnisch Grundkurs -1. Semester04.09.2013 | 19:00 Uhr KM17.09.2013 | 17:30 Uhr RA

    Schwedischfür den Urlaub -Tageskurs14.09.2013 |09:00 Uhr KM

    PC für Einsteiger:BetriebssystemWindows 818.09.2013 | 17:30 Uhr BZ30.09.2013 | 17:30 Uhr KM

    Einführung in CorelDRAW X330.09.2013 | 18:00 Uhr BZ

    Excel 2013 in der Praxis -Grundlagen12.09.2013 | 18:00 Uhr KM

    Access 2013 in derPraxis - Grundlagen10.09.2013 | 17:30 Uhr KM

    Computereinstieg für Älteream eigenen Laptop30.09.2013 | 13:30 Uhr RA

    10-Fingersystemin 400 Minuten mitSuperlearning undDIN-Regeln21.09.2013 | 09:00 Uhr BZ

    Die neue DIN 5008 und neuedeutsche Rechtschreibung19.09.2013 | 17:30 Uhr BZ

    Finanzbuchführung 1Xpert-Business30.09.2013 | 17:30 Uhr BZ18.09.2013 | 18:00 Uhr KM

    Finanzbuchführung 2Xpert-Business25.09.2013 | 17:45 Uhr BZ

    Geprüfte FachkraftLohn und Gehalt(Xpert-Business)24.09.2013 | 17:45 Uhr BZ

    Lohn- und Gehalt 1 und 224.09.2013 | 17:45 Uhr BZ

    KULTUR

    GESUNDHEIT

    COMPUTER |ARBEIT | BERUF

    Kurs-angebotSeptember

    2013(Auszug)

    SPRACHEN*

    RECHT | PSYCHO-LOGIE | GESCHICHTE

  • HAMT SK E L/ O P J E NO WOKR J E S A BUDY Š I N S E I T E 1 1

    AUSGABE 31 . AUGUST 2013 AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN

    SELBSTHILFEGRUPPE PARKINSON

    Parkinson- Vortragsreihe für Patienten und Therapeuten

    Thema: „Begleiterkrankungen bei Parkinson und deren Behandlungen“Termin: Mittwoch, 18.09.2013, 14 UhrOrt: Saal des Schlosses Sornßig bei 02627 HochkirchReferent: Prof. Dr. medW. Greulich

    Ärztlicher Direktor der Fachklinik für Neurologie in Hagen/Ambrock

    Es ist eine gemeinsame Veranstaltung der Regionalgruppen Bautzen,Ebersbach und Görlitz mit Parkinsonpatienten, Angehörigen undTherapeuten.Anmeldung bis 13. September 2013: www.parkinson-bautzen.de , Tel. 03591-301207

    SELBSTHILFEGRUPPE FÜR ANGEHÖRIGEVON MENSCHEN MIT PSYCHISCHEN STÖRUNGEN

    Die nächste Zusammenkunft der Selbsthilfegruppe für Angehörige vonMenschenmit psychischenStörungen findet statt am

    10. September 2013Landratsamt Bautzen, Standort Kamenz, Macherstraße 55, 01917 Kamenz,Beginn: 17:30 Uhr

    Angehörige und andere Bezugspersonen von Menschen mit psychischen Störungen, die an derMitarbeit in der Selbsthilfegruppe interessiert sind und an denZusammenkünften bisher noch nichtteilgenommen haben, sind ebenfalls herzlich eingeladen.

    Auskunft: 03591 - 525153418

    Groß war die Freude als am 24. Juli2013 imKloster St.Marienstern inPan-schwitz-Kuckau.DirkHartmann, Pro-kurist und Verkaufsleiter des Unter-nehmens Mainmetall Großhandels-gesellschaftmbH amStandort Bretnigüberbrachte als Vertreter der Interes-sengemeinschaft ISH-Nachlese Dres-den GbR* eine Spende in Höhe von

    1.000 Euro. Schwester Philippa Kraft,Äbtissin des Klosters, nahm den sym-bolischen Scheck imBeisein vonAloy-sius Mikwauschk, Mitglied des Säch-sischen Landtages, und PeterNeunert,Geschäftsführer desChristlich-SozialenBildungswerkes Sachsen e.V. (CSB),entgegen.DasGeld findetVerwendungfür das Kloster- und Familienfest des

    Landkreises Bautzen, insbesondere fürAngebote für Kinder und Familien.

    *Die ISH-NachleseDresden ist eine aller zweiJahre stattfindende Fachmesse für das Hei-zungs-, Sanitär- undKlimahandwerk in Sach-sen. Sie ist der kleine Bruder der ISH in Frank-furt amMain, der Leitmesse fürBad,Gebäude-, Energie-, Klimatechnik und ErneuerbareEnergien, der weltgrößten Leistungsschaufür den Verbund vonWasser und Energie.

    c h r i s t l i c h - s o Z i A l e s b i l d u n g s w e r k s A c h s e n e . V .

    Spende für Kloster- und Familienfestdes Landkreises Bautzen

    Spendenübergabe imKloster St. Marienstern in Panschwitz-Kuckau: Äbtissin Philippa Kraft (2. von links), Dirk Hartmann von derInteressengemeinschaft ISH-Nachlese Dresden (2. von rechts), Landtagsabgeordneter Aloysius Mikwauschk (links) und CSB-Geschäftsführer Peter Neunert (rechts).

    Hoch hinaus oder musikalischumrahmt könnenMuseumsbesucherdie Energiefabrik Knappenrode am8. September, dem Tag des OffenenDenkmals, erkunden. Von 10 bis 17Uhr werden an diesem Sonntag Son-derführungen durch die Fabrik IIunternommen, wie sie bereits möglichwaren, bevor der Besucherturm 2009die Fabrik I begehbarmachte. Bis hochhinauf aufs Dach der Fabrik I wird esgehen, ausgerüstet mit Helm undfestem Schuhwerk. 10 Uhr, 14 Uhrund 15.30 ist jeweils Start am Infor-mationszentrum. Diese Touren fürKinder ab 12 Jahren sind auf 25 Per-sonen begrenzt und dauern ca. eineStunde.

    Ein weiteres Highlight an diesemTag wird ein musikalischer StreifzugdurchsMuseum sein. Erstmalig führender Kammerchor der Stadt Hoyers-werda und das Museum gemeinsamdurch die aktuellen Sonderausstellun-gen der Energiefabrik Knappenrode.

    Von 10.30 Uhr bis 12 Uhr sind dieWaschkaue („sonntags“-Ausstellung),der historische Turbinensaal („Wasbleibt. 90 Jahre Ortsumsiedlungen imLausitzer Kohlerevier“) und die FabrikI („Fundstücke – Was sammelt eineEnergiefabrik“)Konzertsälenichtnur fürmusikinteressierte Museumsbesucher.

    Der Kammerchor Hoyerswerdawird dabei in seinerTitel-Auswahl dieAusstellungen inhaltlich als auchdie Fa-brikmit ihrer besonderenAkustik aus-loten. Die Kuratoren wiederum be-leuchten die Themen der Sonderaus-stellungen: die Fotografie, das Sammelnund die Umsiedlung im LausitzerBraunkohlenrevier.MusikundMusealeswerden so bestens miteinander ver-knüpft.

    Für die kulinarischen Angebotesorgt der Erlebnishof Kasper zwischen10 und 16 Uhr mit kohleschwarzemKaffee, sorbischen Hefeplinsen undFettschnitten.

    e n e r g i e F A b r i k k n A P P e n r o d e

    Tag desOffenenDenkmals

    Foto:CSB

    Auch in diesem Jahr finden verschiedeneVeranstaltungen im Zusammenhangmit dem Tag der Zahngesundheit imLandkreis Bautzen statt.

    In Hoyerswerda hat der regionale Ar-beitskreis Jugendzahnpflege derGroßenKreisstadt gemeinsam mit dem Land-ratsamt Bautzen, der Kinder- und Ju-gendfarmHoyerswerda sowie der Ost-sächsischenSparkassedenTagvorbereitet.

    Er findet statt amDonnerstag, 19. September 2013von 8.30- 14.00 Uhrauf der Kinder- und JugendfarmHoyerswerda

    Motto des diesjährigen Tages ist „Ge-sund beginnt imMund-Zähneputzenmacht Schule“.

    Es werden Puppentheater, Herstellenvon Salzteig,Verkostung zahngesunderLebensmittel und Spiele, die sich mitdemThemaZahngesundheit befassen,angeboten. Alle Interessierten sinddazu herzlich eingeladen.

    In KamenzundBautzen findendieVer-anstaltungen zum Tag der Zahnge-sundheit im Oktober statt.

    GESUNDHEITSAMT

    Tag der Zahngesundheit

  • S E I T E 1 2 HAMT S K E L/ O P J E NO WOKR J E S A BUDY Š I N

    AMTSBLATT DES LANDKREISES BAUTZEN AUSGABE 31 . AUGUST 2013

    Vom 27. bis 29. September 2013wird der Förderkreis Jugendblasor-chester Bautzen e.V. Orchester ausSachsen, Deutschland sowie Ungarn,Tschechien, Polen und Lettland inder Spreestadtwillkommenheißen.An-lässlich des XI. Internationalen Blas-musikfests werden 550 Musiker dieStadt und den Landkreis Bautzen einWochenende lang erklingen lassen.

    Dabei setzt der Veranstalter in die-sem Jahr auf ein neues Konzept. Sowerden die Konzerte diesesMal nichtmehr in der Schützenplatzhalle, son-

    dern hauptsächlich in der Bautzener In-nenstadt stattfinden. An drei Tagenwerden sich dieMusiker in einemmu-sikalischenOpenAir den EinwohnernundGästen vorstellen und Bautzen ineine lebendige Festivalhochburg ver-wandeln. EinHighlight wird dabei dasGemeinschaftskonzert aller teilneh-menden Musiker am Samstagnach-mittag sein.

    Bereits seit 1993findet inBautzen imZweijahresrhythmus ein internationa-les Blasmusikfestival statt. Zum11.Maltreffen sich nunOrchester aus Sachsen,

    Deutschland und anderen europäi-schen Ländern, um gemeinsam zumusizieren und die Region kennenzu-lernen.

    Ohne die vielenUnterstützerwäre dieDurchführung so eines Festes natürlichnichtmöglich.DerVeranstalter bedanktsich daher bei all seinen Förderern, zudenen der Landkreis Bautzen, der Kul-turraumOberlausitz-Niederschlesien,die Kulturstiftung des Freistaates Sach-sen und die Stadt Bautzen sowie eineReihe privater Spender und Sponsorengehören.

    b A u t Z e n

    XI. Internationales Blasmusikfest

    Im Rahmen eines Projektes desBundesministeriums fürVerkehr, Bauund Stadtentwicklung (BMVBS) zuRegionalen Energiekonzepten werdenin fünf ausgewähltenModellregionenSchülerfotowettbewerbe veranstaltet.

    Der Landkreis Bautzen ist eine die-serModellregionen.DieOrganisationdesWettbewerbs erfolgt über die Ener-gieagentur.

    Wer kann teilnehmen?Schüler der 5. bis 13.Klassenstufe ei-

    ner Mittelschule oder Berufsschulebzw. eines (beruflichen) Gymnasiumskönnen in Form von Einzel- oder

    Gruppenarbeiten an demFotowettbe-werb teilnehmen.

    Was wird gesucht?Gesucht sind Fotos, Bilderge-

    schichten oder Kurzfilme (max. 3min), aber auch Fotomontagen, dieüber die Nutzung von erneuerbarenEnergien im Landkreis Bautzen be-richten.

    Auf maximal einer DIN-A4-Seitesollen dieTeilnehmer beschreiben, wassie zu ihremBeitrag bewegt hat undwassie darüber wissen.

    Der Gewinn:Die Gewinner besichtigen einen

    interessanten Energieerzeuger in derRegion.

    Einsendeschluss:Die Beiträge müssen bis spätestens

    15. Dezember 2013 an folgendeAdres-se gesendet werden:BPW Baumgart + PartnerStadt- und RegionalplanungOstertorsteinweg 70-7128203 BremenTelefon: 0421 703207

    e n e r g i e A g e n t u r

    Schülerfotowettbewerbzu erneuerbaren Energien

    Im Rahmen des Projekts „KOMM! inden Sportverein – Netzwerke zur Be-wegungsförderung“ sucht der Sport-bund Bautzen nach einem/rÜbungs-leiter/in für denBereichKinderturnen.

    Es sind dabei 2Gruppen imAlter von3-6 Jahren zu betreuen. In diesenStunden werden vielfältige Bewe-gungselemente aus den BereichenTurnen und Spiel angeboten undauch der Spaß kommt dabei nicht zurkurz.

    Der bevorzugteTrainingstag istMitt-woch nachmittags. Eine Qualifikati-on oder Lizenz imKindersportbereichist von Vorteil.

    Wenn wir Ihr Interesse geweckt