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Donnerstag, 28. Juli 2016 Nummer 15 / KW 30 Herausgeber: Bürgermeisteramt, Dorfstraße 49, 88634 Herdwangen-Schönach, Telefon: 07557 9200-0, Telefax: 07557 9200-22 Verantwortlich redaktioneller Teil: Bürgermeister Ralph Gerster, übriger Inhalt: A. Stähle, Stockach Druck: Primo-Verlag, Postfach 2227, 78328 Stockach-Hindelwangen, Tel.: 07771 931711, Fax: 07771 9317-40 E-Mail: [email protected] = Anzeigenannahme: [email protected] Amtsblatt der Gemeinde Feierabendhock am Sportplatz Kleinschönach Am Freitag, den 29. Juli 2016 ab 18:00 Uhr Es unterhält euch von 18:00- 19:00 Uhr die Jugendkapelle AIHeGro und im Anschluss die Musikkapelle Großschönach e.V. Für euer leibliches Wohl ist ausreichend gesorgt. Die Veranstaltung findet nur bei guter Witterung statt. Auf euern Besuch freut sich die Musikkapelle Großschönach e.V. Die Gemeindemitarbeiter und der Gemeinderat wünschen allen Leserinnen und Lesern schöne und erholsame Sommerferien!

Amtsblatt der Gemeinde · Ap-ril 2016 (, Stichwort „ELR“ und Gemeinsames Amts-blatt Nr. 5 vom 25. Mai 2016). 1. Grundsätzliches Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten

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Donnerstag, 28. Juli 2016

Nummer 15 / KW 30

Herausgeber: Bürgermeisteramt, Dorfstraße 49, 88634 Herdwangen-Schönach, Telefon: 07557 9200-0, Telefax: 07557 9200-22 Verantwortlich redaktioneller Teil: Bürgermeister Ralph Gerster, übriger Inhalt: A. Stähle, Stockach Druck: Primo-Verlag, Postfach 2227, 78328 Stockach-Hindelwangen, Tel.: 07771 931711, Fax: 07771 9317-40 E-Mail: [email protected] = Anzeigenannahme: [email protected]

Amtsblatt der Gemeinde

Feierabendhock am Sportplatz Kleinschönach

Am Freitag, den 29. Juli 2016

ab 18:00 Uhr

Es unterhält euch von

18:00- 19:00 Uhr die Jugendkapelle AIHeGro

und im Anschluss die

Musikkapelle Großschönach e.V.

Für euer leibliches Wohl ist ausreichend gesorgt.

Die Veranstaltung fi ndet nur bei guter Witterung statt.

Auf euern Besuch freut sich die Musikkapelle Großschönach e.V.

Die Gemeindemitarbeiter und der Gemeinderat

wünschen allen Leserinnen

und Lesern schöne und erholsame Sommerferien!

Donnerstag, 28. Juli 2016 Seite 2

Wichtige Rufnummern - Informationen - Notdienste - Bürgerservice - Termine

Wichtige Telefonnummern:Polizei 1 10Feuerwehr 1 12DRK-Rettungsdienst 1 92 22Arzt: Dr. Spieß, Steinrennen 07557-7 00Zahnarzt: Dr. Leonte, Herdwangen 07557-82 07 51Ärztlicher und zahnärztlicher Notdienst am Wochenende:siehe unter “Notdienste”

Fahrplanauskunft RAB 07541-301312 und unter www.herdwangen-schoenach.de /Gemeinde und Bürger/ Interessante Links

Rathaus:Zentrale 07557-92 00-0Telefax: 07557-92 [email protected]ürgermeisterBürgermeister Ralph Gerster 07557-92 [email protected] BürgermeisterMonika Joos 07557-92 [email protected] Lohr 07557-9200-12 [email protected] Dienste und FinanzenAndrea Rothmund 07557-92 [email protected] Knoll 07557/92 [email protected] Schmid [email protected]/KasseMarion Kratzer 07557-92 [email protected]ürgerbüro/Einwohnermeldeamt/ Sozial- u. PasswesenKurt Gertis 07557-92 00 [email protected] Gröber 07557-92 00 [email protected] Pfullendorf: 07552-93 37 [email protected], BauamtCornelia Fischer 07557-92 00 [email protected]äranlage Herdwangen 07557-7 88Kläranlage Schönach 07552-67 67Bauhof: [email protected] 07552-63 20Wassermeister: [email protected]

Sport- u. FesthallenBundschuhhalle Herdwangen 07557-9 29 69 49Ramsberghalle Großschönach 07552-47 92

KindergärtenHerdwangen „Kinderland“ 07557-13 33Aftholderberg „Märchenland“ 07552-83 98Waldorfkindergarten/Dorfgemeinschaft Lautenbach 07552-26 21 97

SchulenGrundschule Herdwangen Tel. 07557-88 01, FAX: 07557-82 03 [email protected]@ramsbergschule.de Tel. 07552-62 69

Familienpflegeeinrichtungen/Nachbarschaftshilfe:1. Nachbarschaftshilfe „Miteinander/Füreinander“, Rathaus Großschönach, Sprechstunden: jeden Dienstag 9.00-11.00 Uhr Betreuungsgruppe: jeden Dienstag 13.30-17.00 Uhr Tel. 07552-6297 2. Sozialstation St. Elisabeth e.V. Pfullendorf-Ostrach-Wald Ambulante Kranken- u. Altenpflege, Kinderkrankenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Nachbarschaftshilfe, Mahlzeitendienst, Hausnotruf, Beratung, Betreuungsgruppe für ältere Menschen: Öffnungszeiten Mo.-Fr., So., jeweils von 14.00-17.00 Uhr Rufbereitschaft rund um die Uhr: Tel. 07552-1212 3. Maschinenring Linzgau Betriebshilfe und Haushaltshilfe Einsatzleitung: Renate Buck Tel. 07555-9277404. Hospizgruppe Pfullendorf e.V., Pfarrhofgasse 1, Einsatzltg. Tel. 0172-7758681Ambulante Dienste1. Pflegestützpunkt Landkreis Sigmaringen Beratung für hilfe- u. pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige Hofstr. 12, 88512 Mengen, e-mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo-Do 9.30-11.30 Uhr /Do. 16.00-17.30 Uhr Um Terminvereinbarung wird gebeten: Tel. 07572-7137-368/-372/-431

2. Häusliche Alten- und KrankenpflegeHäuslicher Betreuungsdienst, hauswirtsch.Angebote, ambulanter Dienst Waldhäusle, Franz-Xaver-Heilig-Str. 6, 88630 Pfullendorf, Pflegedienstleitung: Karin Baur Tel. 07552-9337790

Caritasverband SigmaringenErziehungsberatungsstellePsychologische Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche,Melanchtonweg 3, 886340 PfullendorfTermine nach telefonischer Vereinbarung. 07571-7301-60e-mail: [email protected] häusliche Gewalt (BhG) Tel. 07571/7301-0

Diakonisches Werk Beratungsstelle für Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Partnerschafts- und Familienberatung, Mütter-/ Väter-Kind-Kuren,Sozialberatung Melanchthonweg 3 (BonhoefferHaus), 88630 Pfullendorf Mo, Di, Mi, Fr: 9-12 Uhr / Dienstag 15-17 Uhr Und nach tel. Vereinbarung: 07552/ 5622

Touristikbüro der Gemeinde Herdwangen-SchönachBodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16e-mail: [email protected] http://www.bodensee-linzgau.de

Forstrevier Sauldorf Daniel Benz Tel: 0 75 52 / 9 28 04 68 e-mail: [email protected] Fax: 0 75 52 / 9 28 06 55

Müllfragen:Gelber Sack: 0800 1223255REMONDIS Süd GmbH Hotline, e-mail: service.talheim@remondisRestmüll: KreisabfallwirtschaftLandratsamt Sigmaringen (Abfallberatung), Fr. Steinhart 07571-1 02-66 14Abfuhrtermine/Kalender: www.herdwangen-schoenach.deRathaus/Entsorgungskalender

Wasser- u. Abwasser außerhalb der Dienstzeiten des Rathauses:Wasserversorgung 0170-4 52 50 82Abwasser 0170 - 4 52 50 83

Sonstige dringende Fälle:BM R. Gerster privat 07557-9292768Thüga Energienetze GmbH Störungsnummer (kostenfrei) 0800 7750007Bei Störungen im Stromnetz 0800-3629477Öffnungszeiten:Rathaus: Mo., Di., Mi., Do., Frei. 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstagnachmittag 14.00 - 17.30 Uhr

Gemeindebücherei in der Bundschuhhalle Herdwangenjeden Mittwoch, von 15.00 - 18.00 Uhr (während der Schulferien geschlossen)ab 13.9.2016 neue Öffnungszeiten: Dienstag, 15.00-18.00 Uhr

Recyclinghof Kleinschönach (Mai - Oktober): Mittwoch 16.00-18.00 Uhr Freitag 13.00-17.00 Uhr Samstag 09.00-12.00 UhrEntsorgungsanlage Ringgenbach:Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:30 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Samstag 09.00 Uhr - 12:00 Uhr

Post im Rathaus: Mo.-Fr. 11.00 -12.30 Uhr / Sa. 11.00 -12.00 UhrHermes-Paketdienst i.d.Bäckerei Stehle Großschönach (Tel. 07552-6286):Mo., Di., Do., Fr. 6.00 - 12.30 Uhr, 14.30 -17.00 Uhr; Mi. und Sa. 6.00 - 11.00 Uhr

NotdiensteApotheken: www.apotheken.de, Tel. 0180-5002963Ärzte: am Wochenende und in der Nacht: 116 117 kostenfreiTierärzte an allen Wochenenden und Feiertagen: Dr. H.-J. Mühling, Bergäcker 24, Hohenfels-Kalkofen, Tel. 07557-1570 Dr. Ursula Fischer, Egg bei Aftholderberg, Haus Nr. 29, 88634 Herdwangen-Schönach Tel. 07552/9280431 außer 07., 14. u. 21.08.2016 - Tierärztliche Fachklinik f. Kleintiere, Ravensburg, Tel. 0751-18183 Dr. Feuerstein-Bootz, Ostrach, Tel. 07552-9280431

Notfallpraxen im Bodenseekreis Am Wochenende und an Feiertagen können akut erkrankte Patienten ohne vorheri-ge Anmeldung direkt in die nächstgelegene Notfallpraxis kommen: • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen, Röntgenstraße 2,

88048 Friedrichshafen, Sa, So und FT 08 - 21 Uhr• Notfallpraxis Tettnang an der Klinik Tettnang, Emil-Münch-Str. 16, Sa, So und FT 08-21 Uhr• Notfallpraxis Überlingen am Helios Spital, Härlenweg 1, Sa, So und FT 08-21 Uhr• Bad Saulgau (Allgemeiner Notfalldienst), Krankenhaus Bad Saulgau, Gänsbühl 1, 88348

Bad Saulgau, Tel. 0731/3797759, Sa, So und FT n 08 bis 22 Uhr, 0731/3797759• Sigmaringen (Allgemeiner Notfalldienst), Krankenhaus Sigmaringen, Hohenzollern-

str.40, 72488 Sigmaringen, Tel. 0180/1929260, Sa, So und FT 08 bis 22 UhrTelefonisch ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst über die zentrale Rufnummer 07541 19222 zu erreichen. In lebensbedrohlichen Situationen ist der Rettungs-dienst/Notarzt unter der Notrufnummer 112 zu alarmieren.

Sprechstunde Bürgermeister:nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 07557-9200-12, Fr. Joos)

Herdwanger Wochenmarkt: jeden Donnerstag, 8.30 - 12.30 Uhr am Rathaus HerdwangenEs freut sich auf Ihren Besuch: Obstbau Trosto, WaldsteigObst und Gemüse, Reichenauer Setzlinge, Schnäpse u.v.m.

Redaktionsschluss Amtsblatt:Montagvormittag, den 8. August 2016, 10.00 Uhr, Rathaus Herdwangen,

bei Frau Joos, [email protected]

Seite 3 Donnerstag, 28. Juli 2016

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Ausschreibung des Jahrespro-gramms 2017 Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz schreibt hiermit das Jah-resprogramm 2017 zum Entwicklungspro-gramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Grund-lage ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - ELR - vom 9. Juli 2014, ergänzt am 19. Ap-ril 2016 (www.mlr.baden-wuerttemberg.de, Stichwort „ELR“ und Gemeinsames Amts-blatt Nr. 5 vom 25. Mai 2016). 1. Grundsätzliches Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Mit dem Entwick-lungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg über das Mi-nisterium für Ländlichen Raum und Verbrau-cherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Städte und Gemeinden geschaf-fen. Gefördert werden Projekte, die leben-dige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zu-kunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei ist die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die interkommunale Zu-sammenarbeit von besonderer Bedeutung. Beiträge zum Ressourcen- und Klimaschutz sind bei kommunalen Projekten Pflicht und führen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang. Projektträger und Zuwen-dungsempfangende können neben den Kommunen auch z.B. Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. 2. Förderschwerpunkte 2017 Vielfach ist in Ortskernen ein immer größer werdender Bestand von älteren, nicht mehr genutzten Gebäuden zu verzeichnen. Bau-fällige Schuppen und leerstehende Häuser beeinträchtigen das Ortsbild. Sie tragen mittelfristig zu einer Verödung der Ortsker-ne bei. Um diese Entwicklung aufzuhalten,

müssen leer stehende oder ungenutzte Ge-bäude aktiviert und zu zeitgemäßen Wohn-, Büro- oder Gewerbeflächen umgenutzt wer-den. In vielen Dörfern bieten diese Gebäude genügend Potenzial für eine künftige Orts-entwicklung im Innenbereich. Große Neu-baugebiete mit Einzelhäusern am Ortsrand hemmen vielfach die Innenentwicklung und belasten die Kommunen mit zusätzli-chen Infrastrukturkosten. Parallel dazu kommt es aber auch in Teilen des Ländlichen Raums zu einer steigenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. Deshalb wird sich das ELR in diesem Jahr noch stärker als bisher auf die Förderung wohnraumbezogener Projekte konzentrie-ren. Kommunen, die ihre Anstrengungen gezielt auf Innenentwicklung ausrichten, werden besonders unterstützt. Um die innerörtliche Entwicklung in Gang zu bringen, muss häufig zuerst Platz für eine nachfolgende Neuordnung und Bebauung geschaffen werden. Zur Aktivierung inner-örtlicher Flächen unterstützt das ELR des-halb Zwischenerwerb, Abbruch und Neu-ordnung. Ergänzend zur Förderung von eigenge-nutztem Wohnraum erhält die Förderung von Mietwohnungen aufgrund des vorlie-genden Bedarfs neue Bedeutung. Die Ver-waltungsvorschrift wurde daher um die Nr. 6.3.3 ergänzt. Hierunter werden Projekte ge-fördert, die ausschließlich Mietwohnungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr als eine Mietwohnung enthalten. Wohnraumbezogene Projekte mit innovati-ven Holzbaulösungen in der Tragwerkskon-struktion können eine erhöhte Förderung erhalten. Bei Umnutzung von Wohnraum beträgt der Fördersatz bis zu 35 %, max. 55.000 Euro Zuschuss (Nr. 6.2.1.1), bei um-fassender Modernisierung und bei orts-bildgerechten Neubauten bis zu 35 %, max. 25.000 Euro (Nr. 6.2.1.2). Um die Innenentwicklung deutlicher voran-zubringen, wird für den Förderschwerpunkt „Wohnen“ die Hälfte der zur Verfügung ste-henden Fördermittel eingesetzt.

Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ sollen vorrangig Projekte unterstützt werden, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Ein wesentlicher Standortfaktor für den Ländlichen Raum ist die wohnortnahe Grundversorgung mit Waren und Dienst-leistungen. Wichtig ist der Erhalt von Dorf-gasthäusern, die für die Attraktivität des Ländlichen Raums Bedeutung haben. Wei-tergehender Anstrengungen bedarf es auch hinsichtlich der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung werden daher prioritär berücksichtigt. Mit der Novellierung des ELR zum 1. Januar 2015 wurde die Förderung von Freibädern ermöglicht. Dies geschah vor dem Hinter-grund des demografischen Wandels, aus dem sich Anpassungsbedarf bei kommuna-len Infrastruktureinrichtungen, besonders im strukturschwachen Ländlichen Raum, ergeben kann. Durch interkommunale Zu-sammenarbeit und Einbindung von Bür-gerinnen und Bürgern sollen neue Ansätze für tragfähige Lösungen gesucht werden. Es sollen besonders Projekte in kleinen Ge-meinden, die von der Bürgerschaft getragen werden, eine Unterstützung über das ELR erhalten. Voraussetzung für eine Förderung von Umbau und Modernisierungsmaßnah-men in Freibädern ist, dass im regionalen Umfeld erhoben wird, welche Freibäder vor-handen und wie diese für die Zukunft gerüs-tet sind. Dabei wird auf die interkommunale Abstimmung und Zusammenarbeit großen Wert gelegt. 2. Verfahren Aufnahmeanträge können von den Städ-ten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen. Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2017 ist ein Aufnahme-antrag mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzierungs-konzept. Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und soll die jeweils vorlie-genden Herausforderungen aufgreifen.

Die angemeldeten Projekte sind in der Pro-jektliste zu priorisieren. Stellt eine Gemein-de mehrere Aufnahmeanträge, so müssen auch die Aufnahmeanträge zueinander in eine Rangfolge gebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die erfor-derlichen Unterlagen zum jeweiligen Zeit-punkt vollständig vorliegen müssen, damit die Anträge bearbeitet werden können. Auf den Stufen des Auswahlverfahrens (Ge-meinde-, Landkreis- und Landesebene) wer-den die Aufnahmeanträge im Sinne eines landesweiten Wettbewerbs in eine Rang-folge gebracht, die insbesondere die Aus-gangslage der Gemeinde und die struktu-

Juli/August 29. - 31.07. Jugendfeuerwehr ‚48 Stunden Tag‘, 8.00-20.00 Uhr,

Einsatz mit Sondersignal

29.07. Feierabendhock am Sportplatz Kleinschönach ab 18.00 Uhr, Musikkapelle Großschönach

31.07. Dorfhockete mit Frühschoppen, Narren- und Musikverein Herdwangen, ab 10.00 Uhr, bei Bundschuhhalle

01.08. Dorfhockete - Feierabendhock, Narren- u. Musikverein Herdwangen, ab 17:00 Uhr, bei Bundschuhhalle

07.08. Reservistenbiwak, Fahrzeuge, Feldmesse, Eintopf, Reserviestenkam-meradschaft - Oberer-Linzgau, Grillplatz

11.08. Sommertour zu Kunsthalle Kleinschönach (CDU) mit Lothar Riebsa-men

Donnerstag, 28. Juli 2016 Seite 4

relle Bedeutung der angemeldeten Projekte würdigt. Bei der Formulierung der Projektbeschrei-bung zu Investitionen von Unternehmen stimmen die Gemeinden insbesondere die Angaben zur Unternehmensgröße, zur Zahl der Mitarbeiter sowie zum vorgesehenen Durchführungszeitraum mit dem Unterneh-men ab. Die Aufnahme dieser Projekte in das Jahresprogramm steht unter dem Vorbehalt einer Einzelfallprüfung im Rahmen des Be-willigungsverfahrens durch die LBank. Da-bei wird u. a. die Vermögens- und Ertragsla-ge der antragstellenden Unternehmen und Unternehmer geprüft. Die für die Antragstellung notwendigen For-mulare können unter der Internetadresse „https://rp.baden-wuerttemberg.de/The-men/Land/ELR/Seiten/ELRAntragstellung.aspx“ abgerufen werden. Die Anträge auf Aufnahme in das Förderpro-gramm sind bis zum 5. September 2016 über die Gemeindeverwaltung Herdwan-gen-Schönach zu stellen. Für weitere Fragen steht Ihnen Bürgermeister Gerster gerne zur Verfügung.

Entwicklungsprogramm Länd-licher Raum (ELR);Sonderlinie „Unwetterhilfe“ im Jahres-programm 2016

Angesichts der Schäden, die in den letz-ten Wochen in Baden-Württemberg durch Starkregen und Überschwemmungen ver-ursacht wurden, hat Herr Minister Hauk verfügt, den betroff enen Gemeinden eine rasche und unbürokratische Unterstützung aus dem ELR anzubieten. Grundlage für eine Förderung ist die Verwal-tungsvorschrift ELR vom 09.07.2014, ergänzt am 19.05.2016 (GABL vom 25.05.2016). Ge-währt werden Zuwendungen zur Milderung von Schäden in Folge der Unwetterereignis-se ab dem 28. Mai 2016 im Rahmen einer zweiten Programmentscheidung im Jahres-programm 2016. Die Finanzierung erfolgt aus Rückfl ussmitteln. Um eine rasche, unbürokratische Antrag-stellung und wirkungsvolle Hilfe zu ermög-lichen, wird für die Sonderlinie „Unwetterhil-fe“ Folgendes festgelegt: • Zuwendungsempfänger müssen ihre

Versicherungsleistungen erst bei der Abrechnung der Maßnahme vorlegen. Diese werden als Eigenmittel in der Finanzierung eingestuft und haben somit keine Auswirkungen auf die zu-wendungsfähigen Ausgaben. Liegt bei Schlussabrechnung ggf. eine Überfi -nanzierung vor, wird der Zuschuss ge-kürzt. Auf die Möglichkeit einer nach-träglichen Kürzung des Zuschusses bei Überfi nanzierung wird im Zuwen-dungsbescheid durch eine Aufl age ex-plizit hingewiesen.

• Wiederherstellungsmaßnahmen stel-len automatisch eine Modernisierung des bisherigen Zustandes dar.

• Als ökologische Komponente ist die Angabe „Wiederherstellung nach Un-wetterschäden“ ausreichend.

• Der vorzeitige Maßnahmenbeginn, ab Eintritt des Schadenereignisses, ist un-schädlich für die Gewährung einer Zu-wendung. Die Ausnahme von Nr. 1.2.1 der VV zu § 44 LHO kann im Einzelfall angewendet werden.

Ersatzbeschaff ungen im Rahmen der Sofort-hilfe des Landes können nicht Bestandteil der förderfähigen Kosten sein. Die Anträge der betroff enen Gemeinden sind bis spätestens 19. August 2016 parallel beim Regierungspräsidium (2-fach) bzw. beim zuständigen Landratsamt (1-fach) einzureichen. Bis 23. August 2016 werden die Landratsämter gebeten, einen Priorisierungsvorschlag dem Regierungs-präsidium zu übersenden. Eine weitere Antragstellung von unwetter-geschädigten Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen kann im Rahmen des regulären Verfahrens zum ELR-Jahrespro-gramm 2017 erfolgen.

Auszug aus der Niederschrift über die öff entliche Sitzung des Gemeinderats am 19.07.2016 im Rathaus Herdwangen 1. Fragen aus der Bevölkerung 1.1 Dankesworte an den Bauhof Herr Sittler vom Nachbarschaftsverein Miteinander-Füreinander meldete sich und sprach dem Bauhof der Gemeinde seinen Dank aus für die gute Zusammenarbeit beim Austausch einer Scheibe in der Tages-betreuung im alten Rathaus Schönach. 1.2 Zu schnelles Fahren in Egg Ein Bürger aus Egg berichtete darüber, dass es in Egg wegen zu schnellem Fahrens mehrfach zu Beinahe-Unfällen gekommen sei. Ein Antrag auf die Einrichtung einer 30-er Zone sei schon seit geraumer Zeit ge-stellt. Er wollte wissen, wie der Sachstand in dieser Angelegenheit sei. Sollte sich die 30 er- Zone nicht durchsetzen lassen, sei sein Vorschlag die Anbringung von Markierun-gen auf der Straße. Bürgermeister Gerster erklärte, dass dies bekannt sei. Der Gemeinderat habe sich die Angelegenheit vor Ort angeschaut und beschlossen, dass die Mehrheit aller Bürger von Egg eine solche 30-er Zone befürwor-ten müssen, bevor diese eingerichtet werde. Zum Thema der Anbringung von Straßen-markierungen stehe die Verkehrsbehörde diesen bislang ablehnend gegenüber. 2. Bekanntgabe von nichtöff entlich ge-

fassten Beschlüssen Es gab keine nichtöff entlich bekannt zuge-benden Beschlüsse. 3. Bebauungsplan Sondergebiet Sport-

platz Herdwangen-Schönach, Gemarkung Herdwangen -Abwägung der eingegangenen Anre-gungen und Bedenken aus der frühzeiti-gen Behördenanhörung und Öff entlich-keitsbeteiligung -Beschluss zur öff entlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB -Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öff entlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Am 12.04.2016 erfolgte der Aufstellungs-beschluss für den Bebauungsplan. Die Ver-öff entlichung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt vom 04.05.2016. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 12.04.2016 gebilligt und am 04.05.2016 ge-mäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des BauGB im Amts-blatt der Gemeinde Herdwangen-Schönach öff entlich bekanntgemacht. In gleicher Sit-zung wurde für den Vorentwurf des oben genannten Bebauungsplans die frühzeiti-ge Beteiligung der Öff entlichkeit gem. § 3 Abs.1 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öff entlicher

Wir gratulieren unseren Jubilarinnen und Jubilaren recht herzlich! 02.08.2016 Grimm, Hildegard Ebratsweiler 39 85 Jahre

Berta und Josef Vögele feierten Goldene Hochzeit Berta und Josef Vögele sind 50 Jahre lang verheiratet und durften ihre Goldene Hochzeit feiern. Herr Bürgermeister Ralph Gerster gratu-lierte zu diesem Ehrentag und überreich-te neben einem Geschenkkorb und einem Gutschein des Nachbarschaftshilfevereins Miteinander-Füreinander Herdwangen-Schönach die Gratulationswünsche von Herrn Ministerpräsident Kretschmann und Frau Landrätin Bürkle.

Bild: A. Schmitt

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Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlos-sen. Die Veröffentlichung erfolgte ebenfalls im Amtsblatt vom 04.05.2016. Die öffent-liche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 17.05.2016 bis einschließlich 17.06.2016. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Anre-gungen und Bedenken ein. Die Anregungen und Bedenken aus der Anhörung der Träger öffentlicher Belange wurden dem Gemein-derat als Anlage mit den Sitzungsunterla-gen übersandt. Die Änderungen aus der Offenlage wurden im Bebauungsplanent-wurf eingefügt. Der Bebauungsplanentwurf wurde ebenfalls dem Gemeinderat mit den Sitzungsunterlagen übersandt. Bürgermeister Gerster erläuterte die Sit-zungsvorlage. Anschließend wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Be-teiligung der Öffentlichkeit und der Behör-den und Träger öffentlicher Belange (vgl. Anlage 1) im Gemeinderat diskutiert und einzeln beschlossen. Eingehend erläutert wurden von Bürgermeister Gerster folgende relevanten Stellungnahmen und deren Ab-wägungsvorschläge: Unter der laufenden Nummer 11 die Stellung-nahme des Regierungspräsidiums Tübingen, Raumordnungsbehörde vom 20.05.2016: Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Vereinbarten Verwaltungsgemein-schaft Pfullendorf das Plangebiet nicht als Sondergebiet dargestellt; der FNP enthält an dieser Stelle lediglich die symbolische Darstellung eines Sportplatzes. Nach Auf-fassung des Regierungspräsidiums ist somit eine Änderung des Flächennutzungplanes im Parallelverfahren erforderlich. Mit Blick auf § 1a BauGB wird um Prüfung gebeten, ob eine flächenmäßige Konzentration möglich ist und eine städtebaulich unerwünschte bandartige Siedlungsentwicklung vermie-den werden kann; insbesondere sollte noch-mals überdacht werden, ob die Parkplätze und das Vereinsheim nicht ortsnäher plat-ziert werden können. Es wird angemerkt, dass das Regierungspräsidium im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB nicht beteiligt wurde. Abwägungsvorschlag der Gemeinde: Es wurde veranlasst, dass der Bebauungs-plan im Rahmen der derzeit anstehenden Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren aufgestellt wird. Die Stell-plätze wurden in Abstimmung mit der Stra-ßenbauverwaltung an diesem Punkt plat-ziert. Eine Zufahrt der Parkplätze und des Vereinsheims über die bestehende landwirt-schaftliche Zufahrt ist nur unter Aufwen-dung erheblicher finanzieller Mittel mög-lich. Die Straßenbauverwaltung empfiehlt daher die Anordnung der Parkplätze und Zufahrten wie im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans dargestellt. Dadurch ergibt sich faktisch aus funktionalen Gründen der Standort des Vereinsheims. Ein Heranrücken an die Bebauung ist nicht möglich. Anschließend stellte Bürgermeister Gerster folgenden Beschlussantrag: Dem Abwägungsvorschlag der Gemeinde wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen (einstimmig) Unter der laufenden Nummer 17 die Stel-lungnahme des Landratsamtes Sigmarin-gen, Fachbereich Baurecht vom 14.06.2016: Die Rechtsgrundlagenzitate des B-Plans sind auf planungsrechtliche Vorschriften zu beschränken, Bebauungsvorschriften unter § 2 der Satzung sind zu unbestimmt. Darunter könnte man auch Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriftensatzung sub-sumieren. Das Entwicklungsangebot ist nicht eingehalten und in der Begründung unrichtig dargestellt. Im rechtskräftigen FNP ist keine Sonderbaufläche ausgewiesen. Der B-Plan bedarf somit der Korrektur, eines Parallelverfahrens und der Genehmigung. Bei der Festsetzung eines Sondergebietes ist ganz besonders auf die Bestimmtheit und Definition zu achten. Die Festsetzung: -dazugehörige Nebenanlagen- sind unbe-stimmt und genauer zu definieren. Hier liegt auch eine Kollision mit Ziffer 6. Der Festset-zungen vor. Im räumlichen Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschriftensatzung fehlt der Datums-Bezug des Lageplans, da sich dieser im Verfahren mehrfach ändern kann. Abwägungsvorschlag der Gemeinde: In Abstimmung mit dem Fachbereich Bau-planungsrecht wurden die erforderlichen Änderungen im Bebauungsplan mit aufge-nommen. Ebenso wurde es veranlasst, dass der Bebauungsplan im Rahmen der derzeit anstehenden Änderung des Flächennut-zungsplans im Parallelverfahren aufgestellt wird. Anschließend stellte Bürgermeister Gerster folgenden Beschlussantrag: Dem Abwägungsvorschlag der Gemeinde wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen (einstimmig) Ebenfalls unter der laufenden Nummer 17 geführte Stellungnahme des Fachbereiches Naturschutz: Die eingereichten Unterlagen inkl. Umwelt-bericht und Eingriffsbeurteilung / Kompen-sationsbewertung zur Beurteilung der Bau-leitplanung sind vollständig. Die Belange des Naturschutzes inkl. Umweltbericht sind im Rahmen von § 18 Bundesnaturschutz-gesetz (BNatSchG), § 1 Abs. 6 Nr. 7 Bauge-setzbuch (BauGB), § 1 a BauGB, § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a BauGB in den Planunterla-gen ausreichend berücksichtigt und abge-arbeitet, insbesondere Eingriffsbeurteilung / Kompensationsbewertung. Die innerhalb des Plangebietes vorgesehenen Ausgleichs-maßnahmen 1. Extensivierung einer circa 1.900 m² großen Fläche und Anlegen einer Streuobstwiese durch Pflanzung von 35 hochstämmigen Obstbäumen und 2. Pflan-zung von 12 einheimischen, mittelkronigen Laubbäumen zwischen den Stellplätzen sind innerhalb eines Jahres nach Satzungs-beschluss umzusetzen und dauerhaft zu erhalten. Für jeden gepflanzten Streuobst-baum ist grundsätzlich aus Gründen der ökologischen Wirksamkeit eine Fläche von 120 m² vorzusehen. Daraus würde eine er-forderliche Fläche von 4.200 m² mit extensi-

ver Wiesenbewirtschaftung resultieren. Falls dies im Bereich der zur Verfügung stehen-den gesamten Fläche nicht umsetzbar sein sollte, wird empfohlen, die Zahl der Streu-obstbäume auf der vorgesehenen Fläche von 1.900 m² auf 16 Bäume zu reduzieren. Abwägungsvorschlag der Gemeinde: Wird zur Kenntnis genommen. Die Reduzie-rung auf 18 Streuobstbäume ist in Abstim-mung mit dem Landratsamt, Fachbereich Naturschutz erfolgt und wurde im Umwelt-bericht und der Eingriffs-/Kompensations-beurteilung, ebenso wie im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes berücksichtigt. Anschließend stellte Bürgermeister Gerster folgenden Beschlussantrag: Dem Abwägungsvorschlag der Gemeinde wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen (einstimmig) Unter der gleichen laufenden Nummer 17 geführte Stellungnahme des Fachbereiches Straßenbau: Gemäß § 9 Abs. 1 FStrG sowie § 22 Abs. 1 StrG besteht außerhalb des Erschließungs-bereiches von Bundes- und Landstraßen in einem Abstand von 20 m vom Fahrbahn-rand ein Anbauverbot für Hochbauten (bei Kreisstraßen gilt ein Abstand von 15 m). Diese im Verkehrsinteresse bestehende Vorgabe ist im Grundsatz auch bei der Auf-stellung von Bebauungsplänen zu beach-ten. Außerhalb des Erschließungsbereiches von Bundes- Landes- und Kreisstraßen ist die Anlegung neuer Zufahrten im Interesse des überörtlichen Verkehrs grundsätzlich ausgeschlossen. Dieselben Gesichtspunkte müssen ebenso für die Herstellung neuer Anschlüsse kommunaler Straßen gelten. Eine dies nicht berücksichtigende Planung würde der Zweckbestimmung der über-örtlichen Straße nicht Rechnung tragen. So wie in § 9 Abs. 8 FStrG und in § 22 StrG in bestimmten Fällen Ausnahmen vom An-bauverbot möglich sind, kann, wenn die verkehrlichen Belange dies zulassen, im Einzelfall im Einvernehmen mit der Straßen-bauverwaltung durch Bebauungsplan ein geringerer Abstand zugelassen werden. So-fern das Einvernehmen mit der Straßenbau-verwaltung nicht zustande kommt, gelten die Anbaubeschränkungen gemäß § 9 Abs. 1 FStrG bzw. § 22 Abs. 1 StrG ungeachtet der planerischen Festsetzungen im Bebauungs-plan gemäß § 9 Abs. 7 FStrG bzw. § 22 Abs. 6 StrG, da der Bebauungsplan nicht unter Mitwirkung des Trägers der Straßenbaulast zustande gekommen ist. Den entlang der K 8268 außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Tei-le der Ortsdurchfahrt im angeschlossenen Entwurf vom 30.03.2016 eingetragenen Baugrenzen wird zugestimmt. Die zwischen den Baugrenzen und den Straßenflächen bestehenden Grundstücksflächen gelten als nicht überbaubare Grundstücksstreifen. Auf diesen nicht überbaubaren Flächen dürfen Nebenanlagen im Sinne § 14 Baunutzungs-verordnung (BauNVO 1990) soweit sie Ge-bäude sind, nicht zugelassen werden (§ 12 Abs. 6 und § 14 Abs. 1 Satz 3 BauNVO 1990). Die Gemeinde wird gebeten in den Bebau-

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ungsplan einen Hinweis aufzunehmen, wo-nach auf den vorgenannten nicht überbau-baren Flächen keine Werbeanlagen wegen der Beeinträchtigung des Schutzzweckes des § 16 (2) LBO zugelassen werden kön-nen (Verkehrssicherheit). Die verkehrliche Erschließung des Gebietes hat wie im Ent-wurf vorgesehen ausschließlich über den bestehenden Anschluss am Ortsende von Herdwangen sowie über den bestehenden Anschluss bei Flurstück 531 an die K 8268 zu erfolgen. Der bestehende Anschluss in der Mitte des Plangebietes dient ausschließ-lich als landwirtschaftliche Zufahrt zu den nördlich des Plangebietes liegenden land-wirtschaftlichen Grundstücken. Weitere unmittelbare Zufahrten oder Zugänge zu anliegenden Grundstücken von der K 8268 werden wegen der Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenver-kehrs nicht gestattet. Dieses Zufahrtsverbot ist im Bebauungsplan entlang der K 8268 durch das entsprechende Planzeichen der Anlage zur Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 darzustellen. Das Zufahrtsverbot gilt auch für die Bauzeit der Einzelbauvor-haben. Die Verbesserung des bestehenden Anschlusses bei Flurstück 531 ist wie in der Baugenehmigung vom 06.11.2015 für die Errichtung des Sportplatzes festgelegt. Demnach ist die bestehende Zufahrt im weiteren Anschlussbereich auf mind. 5,0 m zu verbreitern und auf eine Länge von 10 m bituminös zu befestigen. Die im Entwurf dargestellte Verkehrsfläche ist auf diese Vor-gabe anzupassen und in den Geltungsbe-reich des Bebauungsplanes aufzunehmen. Die Längsneigung zwischen Fahrbahnrand der K 8268 und Rand Radweg darf maximal 5 % betragen. Der Radweg ist mit einer ma-ximalen Querneigung von 2,50 % und einer maximalen Längsneigung von 10 % höhen-mäßig anzupassen. Die Eckausrundungen sind mit einem Mindestradius von 5 m aus-zuführen. Die Ausführungs- bzw. Detailpla-nung des Anschlussbereichs ist rechtzeitig vor Baubeginn zur Prüfung und Genehmi-gung dem Fachbereich Straßenbau vorzu-legen. An den Zufahrtsverhältnissen von der Straße zum Baugrundstück darf nichts zum Nachteil der Straße und des Verkehrs verändert werden. Der Antragssteller und seine Rechtsnachfolger haben die Zufahrt auf eigene Kosten in einem stets verkehrs-sicheren und verkehrsgerechten Zustand zu unterhalten, sowie eventuell erforderli-che Änderungen und Verbesserungen nach Angabe der Straßenmeisterei Meßkirch durchzuführen. Am bestehenden Anschluss am Ortsende von Herdwangen sind Sicht-dreiecke in Blickrichtung Herdwangen mit 3/70 m und in Blickrichtung Schönach mit 3/200 m festzulegen. Am Anschluss bei Flur-stück 531 sind Sichtdreiecke in beide Blick-richtungen mit 3/200 m festzulegen. Die Sichtdreiecke sind in den Bebauungsplan aufzunehmen, dort mit dem Planzeichen der Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 zu kennzeichnen und soweit noch nicht ge-schehen in den Geltungsbereich des Bebau-ungsplanes einzubeziehen. Die o.g. Sichtfel-der sind entsprechend den vorgegebenen Abmessungen zwischen 0.80 m und 2.50 m Höhe von ständigen Sichthindernissen, par-

kenden Fahrzeugen und sichtbehindernden Bewuchs auf Dauer freizuhalten. Von der Bepflanzung dürfen keine unmittelbaren Gefahren für den Verkehr ausgehen. Nach den „Richtlinien für passiven Schutz an Stra-ßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, RPS, Ausgabe 2009“ ist bei der Neupflanzung von Bäumen ein Mindestabstand von 7,50 bis 15 Meter (je nach Böschungshöhe von 0 bis -5 m) zum bestehenden Fahrbahnrand der K 8268 einzuhalten. Abwägungsvorschlag der Gemeinde: Wird zur Kenntnis genommen und wurde teilweise schon im Vorentwurf berücksich-tigt, beziehungsweise wird im weiteren Verfahren und im Rahmen der Erschließung berücksichtigt. Im Vorentwurf des Bebau-ungsplanes sind Flächen festgesetzt, die von der Bebauung freizuhalten sind: a. Als Sichtdreiecke (Pflanzungen sind

nur bis zu einer Höhe von 0,80 m oder als hochstämmige Bäume zulässig).

b. Als Abstandsfläche zur K 8268 (Pflan-zungen sind nur bis zu einer Höhe von 0,80 m oder als hochstämmige Bäume zulässig , im Bereich dieser Fläche sind auch KFZ-Stellplätze zulässig).

Anschließend stellte Bürgermeister Gerster folgenden Beschlussantrag: Dem Abwägungsvorschlag der Gemeinde wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen (einstimmig) Anschließend stellte Bürgermeister Gerster folgenden Beschlussantrag: 1. Nach Abwägung der öffentlichen und

privaten Belange untereinander und gegeneinander, werden die zum Ent-wurf des Bebauungsplanes abgegebe-nen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage berücksichtigt.

2. Die Abwägungsergebnisse werden im Bebauungsplanentwurf, sowie in den Entwurf der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen eingearbeitet.

3. Der Bebauungsplanentwurf Bebau-ungsplan Sondergebiet Sportplatz Herdwangen, Gemarkung Herdwan-gen, und der Entwurf der für den Gel-tungsbereich des Bebauungsplans vor-gesehenen Örtlichen Bauvorschriften werden nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und erneut den Behörden zur Abgabe von Stel-lungnahmen übermittelt.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen (einstimmig) 4. Seniorenkonzept - Beschluss eines Zeitplans / Agenda

für die weitere Umsetzung der Seni-orenkonzeption

Die Verwaltung hat gemeinsam mit Herrn Beck von der Vizenz-Service-GmbH einen Zeitplan / eine Agenda ausgearbeitet, die Grundlage für die weitere Umsetzung des Seniorenkonzeptes sein soll. Der Zeitplan / die Agenda ist lediglich ein Rahmenplan für die weiteren Beschlussfassungen im Ge-meinderat.

Bürgermeister Gerster erläuterte die Sit-zungsvorlage. Aus den Reihen des Gremiums erfolgten kei-ne Wortmeldungen. Daraufhin stellte Bürgermeister Gerster fol-genden Beschlussantrag: Dem Zeitplan / der Agenda wird zuge-stimmt. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen (einstimmig) 5. Grabstätte der Agnes von Haeften

auf dem Friedhof Großschönach - Einrichtung als Ehrenmal der Ge-

meinde Auf dem Friedhof Großschönach befin-det sich das Grab von Agnes von Haeften, Mutter zweier Widerständler des 20. Juli 1944. Die Reservistenkameradschaft Oberer Linzgau bemüht sich schon seit längerem um das Andenken dieses Grabes. Auch die Nachkommen von Agnes von Haeften sind sehr um den Erhalt des Grabes bemüht. Die Pflege des Grabes wird im Auftrag der Nach-kommen von der Familie Vobiller übernom-men. Der Gemeinde Herdwangen-Schönach wurde von Herrn Prof. Dr. Marcus vom Denk-stättenkuratorium NS Dokumentation Ober-schwaben angeboten, Mitglied des Denk-stättenkuratoriums zu werden. Mit Beschluss vom 16.09.2014 ist die Ge-meinde Herdwangen-Schönach dem Denk-stättenkuratorium beigetreten. Die Grab-stätte von Agnes von Haeften wurde beim Denkstättenkuratorium aufgenommen. Formell wurde bislang noch kein Beschluss gefasst, dass die Grabstätte als Ehrenmal er-halten bleiben soll. Die Verwaltung schlägt vor, dass das Grab als Ehrenmal der Gemein-de eingerichtet wird. Bürgermeister Gerster erläuterte die Sit-zungsvorlage. Anschließend stellte Bürgermeister Gerster folgenden Beschlussantrag: Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung der Grabstätte als Ehrenmal zu. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen (einstimmig) 6. Baugesuche 6.1 Vereinfachtes Verfahren Zweifamilienhaus mit Garage, Flur-

stück Nr. 63/2, Gemarkung Herd-wangen, Sr.-Hildegard-Straße 22

Bürgermeister Gerster erläuterte das Bau-vorhaben, welches in der letzten Sitzung bereits auf der Tagesordnung gestanden hat und auf Wunsch der Antragssteller zurück-gezogen worden ist. Es wurde eine Über-planung der bisherigen Planung vorgenom-men. Die maximale Firsthöhe wird in der geänderten Planung eingehalten. Es ist eine Befreiung aufgrund einer Unterschreitung bei der Erdgeschoßfußbodenhöhe sowie einer abweichenden Dachneigung notwen-dig. Eine derartige Befreiung wurde bereits

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beim Grundstücksvorbesitzer erteilt. Der Vorschlag der Verwaltung ist es, den Befrei-ungen zuzustimmen und das Einvernehmen zu erteilen. Aus den Reihen des Gremiums erfolgten kei-ne Wortmeldungen. Anschließend stellte Bürgermeister Gerster folgenden Beschlussantrag: Die Befreiung von der abweichenden Dachneigung wird erteilt. Die Befreiung von der Unterschreitung der Erdgeschoßfußbodenhöhe wird erteilt. Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen (einstimmig) 7. Vorkaufsrechte 7.1 Landwirtschaftsfläche, Flurstück Nr.

187, Gemarkung Großschönach, Falkenwiesen, 13.889 qm Gemeinderat Blender fragte, ob es die Mög-lichkeit gebe, in das Vorkaufsrecht einzutre-ten und einen Tausch vorzunehmen. Bürgermeister Gerster erklärte, dass diese Möglichkeit nicht bestehe, da der Bereich nicht überplant sei. Anschließend stellte Bürgermeister Gerster folgenden Beschlussantrag: Die Gemeinde tritt nicht in das Vorkaufs-recht ein. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen (einstimmig) 7.2 Gebäude- und Freifläche, Flurstück

Nr. 1208, Gemarkung Großschönach, Hügelhof 61, 62, 63, 63/001, 3.834 qm, Miteigentumsanteil 31/1.000

Aus den Reihen des Gremiums erfolgten kei-ne Wortmeldungen. Anschließend stellte Bürgermeister Gerster folgenden Beschlussantrag: Die Gemeinde tritt nicht in das Vorkaufs-recht ein. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen (einstimmig)

7.3 Gebäude-und Freifläche, Flurstück Nr. 647, Gemarkung Herdwangen,

Bischof-Stehle-Straße 6, 426 qm Landwirtschaftsfläche, Verkehrsflä-

che, Flurstück Nr. 327, Gemarkung Oberndorf, Winterschlag, 712 qm Aus den Reihen des Gremiums erfolgten kei-ne Wortmeldungen. Anschließend stellte Bürgermeister Gerster folgenden Beschlussantrag: Die Gemeinde tritt nicht in das Vorkaufs-recht ein. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen (einstimmig)

8. Bekanntgaben 8.1 Verspätet eingegangene Vorkaufs-

rechte 8.1.1 Gebäude- und Freifläche, Flurstück Nr. 426, Gemarkung Großschönach, Mittlere Letten 6, 556 qm Aus den Reihen des Gremiums erfolgten kei-ne Wortmeldungen. Anschließend stellte Bürgermeister Gerster folgenden Beschlussantrag: Die Gemeinde tritt nicht in das Vorkaufs-recht ein. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen (einstimmig) 8.1.2 Gebäude- und Freifläche, Flurstück Nr. 1208, Gemarkung Großschönach, Hügelhof 61,62,63,63/1, Miteigentum-santeil 38/1.000 Aus den Reihen des Gremiums erfolgten kei-ne Wortmeldungen. Anschließend stellte Bürgermeister Gerster folgenden Beschlussantrag: Die Gemeinde tritt nicht in das Vorkaufs-recht ein. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen (einstimmig) 8.2 Bauvorhaben in Oberndorf Bürgermeister Gerster informierte darüber, dass dem Baurechtsamt im Ortsteil Obern-dorf die Erstellung zweier Gebäude ohne Genehmigung aufgefallen ist. Die Bauan-träge seien deshalb nachzureichen. Da die Gebäude sich in der Nähe eines Baches befinden, bestehe gegebenenfalls ein An-bauverbot. Zudem sei die Denkmalschutz-Behörde anzuhören, da sich in unmittelba-rer Nähe ein denkmalgeschütztes Gebäude befindet. Der Vorschlag der Verwaltung sei es, bis zum Vorliegen der erforderlichen Stel-lungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes und der Denkmalbehörde, das Einverneh-men zu versagen. Gemeinderat Klaiber fragte, für was die Ge-bäude genau genutzt werden. Bürgermeister Gerster erklärte, dass die Gebäude für die Unterstellung von Garten-geräten und zur Hobbytierhaltung genutzt werden sollen. Ortsvorsteher Knoll berichtete, dass Teile der Bürgerschaft aus Oberndorf sich durch die Gebäude gestört fühlten. Gemeinderat Prüsse wollte wissen, ob die Gebäude gemauert seien. Bürgermeister Gerster erklärte, dass er über diese Informationen nicht verfüge. 8.3 Entwicklungskonzept Herdwangen-

Schönach-Bürgerwerkstatt Bürgermeister Gerster informierte über das dem Gemeinderat ausgeteilte Ergebnispro-tokoll der Bürgerwerkstatt in der Ramsberg-halle Großschönach am 08. Juli 2016.

8.4 Einladung zum Bürgerdialog Mobili-tät in ländlichen Räumen

Bürgermeister Gerster informierte über den am 21. Juli 2016 stattfindenden Bürgerdi-alog zum Modellvorhaben „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“. Die Veranstaltung beginnt um 19:00 Uhr in der Ramsberghal-le Großschönach. Bürgermeister Gerster betonte, dass eine rege Teilnahme aus der Bevölkerung wünschenswert sei. 8.5 2. Ausfahrt Gewerbegebiet Branden Bürgermeister Gerster informierte über eine Email des Regierungspräsidiums Tübingen zum Thema der zweiten Ausfahrt im Gewer-begebiet Branden. Anschließend wurde der Inhalt der Email verlesen, der sich wie folgt darstellt: Sehr geehrter Herr Gerster, wir haben die Angelegenheit in Herdwangen nochmals analysiert. Für die Straßenbauverwaltung besteht angesichts der seinerzeitigen Stel-lungnahme zum Gewerbegebiet Branden (von 1991) aus straßenrechtlicher Sicht nach wie vor nur die südliche Zufahrt, da die nörd-liche – damals als Vorgabe – zurückzubauen gewesen wäre. Mit der nun beabsichtigten Erweiterung wird der von der Gemeinde angestrebte zweite Anschluss an der Stelle des verbliebenen Gemeindeverbindungs-straßenanschlusses als Neuanschluss an die Landesstraße L 195 gewertet. Aus der Sicht der Straßenbauverwaltung ist die bislang zur Verfügung stehende südliche Zufahrt auch für die Erweiterung ausreichend. Da-her kann sich das Land nicht an den Aufwen-dungen für weitere bauliche Maßnahmen beteiligen. Wir verkennen aber nicht, dass angesichts der nicht von der Straßenbauver-waltung zu vertretenden Umstände (schma-le GE-Erschließungsstraße, keine Gehwege) ein zweiter Anschluss für die Gemeinde von Vorteil ist. Daher stellt die Straßenbauver-waltung ihre grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich der dann auf kurzem Abschnitt folgenden zwei Zufahrten in Anbetracht der nicht überdurchschnittlich stark belasteten L 195 zurück und lässt den zweiten von der Gemeinde gewünschten Anschluss zu. Die Maßnahme wäre von der Gemeinde durch-zuführen und sie trägt sämtliche Kosten. Sollte die Gemeinde die Absicht zum (Aus-)Bau des zweiten Anschlusses (mit Linksab-biegespur) aufrechterhalten, wäre dazu eine Vereinbarung mit der Straßenbauverwal-tung abzuschließen. Das Baurecht für den Anschluss wäre über einen Bebauungsplan der Gemeinde zu erlangen. Bitte teilen Sie uns Ihre weiteren Absichten mit und legen ggf. Ihre weiteren nach den Richtlinien der Straßenbauverwaltung erstellten Planun-gen frühzeitig vor. Dazu gehört auch eine sicherheitstechnische Auditierung der Pla-nung nach den Empfehlungen für Sicher-heitsaudits an Straßen (ESAS 2002). Außer-dem sind dem Land als Baulastträger für die neu hinzukommenden Teile an der Lan-desstraße die Mehraufwendungen für die zukünftige Erhaltung nach den Ablösungs-richtlinien (ABBV 2012) zu erstatten. Gemeinderat Baumann fragte, ob es schon eine Kostenschätzung gebe.

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Bürgermeister Gerster erklärte, dass es der-zeit noch keine konkreten Zahlen gebe, er gehe jedoch von circa 400.000 € bis 500.000 € aus. Eine endgültige Entscheidung hänge maßgeblich davon ab, ob der Durchlass im Gewerbegebiet Branden gefördert werde oder nicht. Hier müssen zunächst weitere Gespräche mit dem Regierungspräsidium abgewartet werden. Gemeinderat Klaiber machte den Vorschlag, zunächst den hinteren, nicht hochwasserge-fährdeten Teil des Gebietes mit der Entwäs-serung voranzutreiben. Sollte sich heraus-stellen, dass der Durchlass nicht gefördert werde, sei er der Meinung, dass der Ausbau der zweiten Ausfahrt keinen Sinn mache. Bürgermeister Gerster erklärte, dass eine Aufteilung in zwei Bauabschnitte nicht möglich sei und ohne den Durchlass der Be-bauungsplan so nicht genehmigt werde. 8.6 Dankesworte an den Gemeinderat Bürgermeister Gerster bedankte sich für die gute Zusammenarbeit anlässlich der heuti-gen letzten Sitzung vor der Sommerpause bei den Mitgliedern des Gemeinderats. Er betonte, dass trotz zum Teil unterschiedli-chen Auffassungen in der Sache die Zusam-menarbeit stets angenehm und von gegen-seitigem Respekt geprägt war.

9. Anfragen 9.1 Defekte Friteuse in der Bundschuh-

halle Gemeinderat Braun berichtete davon, dass die Friteuse in der Bundschuhhalle defekt sei. Anschließend machte er den Vorschlag, dass sollte bis zur Dorfhockete kein Ersatz gefunden werden oder eine Reparatur mög-lich sein, müsse eventuell die Fritöse von der Ramsberghalle ausgeliehen werden. Bürgermeister Gerster erklärte, den Haus-meister mit der weiteren Abwicklung zu be-auftragen.

9.2 Dorfhockete Gemeinderat Braun fragte, welche Flächen der grünen Mitte bei den neu gestalteten Parkplätzen bei der Dorfhockete genutzt werden könnten. Bürgermeister Gerster erklärte, dass der ers-te Teil der neu angelegten Parkplätze bereits benutzt werden könne.

9.3 Beschädigte Dorflampe in Egg Gemeinderat Streicher fragte nach dem Sachstand einer beschädigten Dorflampe in Egg. Bürgermeister Gerster erklärte, dass man derzeit im Kontakt mit der Versicherung des Unfallverursachers sei und bis zum Ab-schluss der Schadensregulierung kein Auf-trag für eine neue Lampe erteilt werden könne. ./.

Freiwillige Feuerwehr

Jugendfeuerwehr ‚48 Stunden Tag‘ Von Freitag, den 29.07., 15.00 Uhr bis Sonn-tag, 31.07.2016, 12.00 Uhr werden von der Einsatzabteilung vorbereitete Einsätze be-wältigt.

Zwischen morgens 8.00 Uhr und abends 20.00 Uhr wird mit Sondersignal gefahren.

Die Einsatzbereitschaft während der ‚48 Stundentag-Aktion‘ ist trotzdem gewähr-leistet.

Jugendwart Nikolai Siegelin

Das Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft, informiert Kochworkshops für Kinder und Jugendliche „Den Sommer auf dem Teller“ heißt es am Mittwoch, den 3. August 2016 beim Work-shop des Fachbereichs Landwirtschaft für Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren. Gemeinsam bereiten die Kinder einfache Gerichte mit regionalen und saisonalen Le-bensmitteln zu. Die Veranstaltung beginnt um 9:30 Uhr und endet um 13:00 Uhr. Für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jah-ren findet am Dienstag, den 16. August 2016 von 9:30 bis 13:00 Uhr ein Workshop mit dem Motto „Selbst gekocht schmeckt dop-pelt gut“ statt. Veranstaltungsort für beide Workshops ist das Grüne Zentrum, Winterlinger Straße 9, 72488 Sigmaringen-Laiz. Um Anmeldung unter Telefon-Nr. 07571/102-8642 wird ge-beten. ------------------------------------------------------- Obst und Gemüse fachgerecht einfrieren und einkochen Landkreis Sigmaringen. Am Dienstag, den 9. August 2016 von 9:30 bis 14:00 Uhr findet im Grünen Zentrum in Sigmaringen-Laiz, Winterlinger Straße 9, eine Veranstaltung des Fachbereichs Landwirtschaft zur Bevor-ratung von Obst und Gemüse statt.

Schwerpunktmäßig geht es um die Haltbar-machungsverfahren Einfrieren und Einko-chen. Neben theoretischen Inhalten werden verschiedene Verfahren der Haltbarma-chung praktisch geübt.

Um Anmeldung unter der Telefon-Nr. 07571/102-8642 wird gebeten.

CDU OrtsverbandHerdwangen-Schönach

Sommertour zur Kunsthalle Kleinschö-nach am 11.08.16 mit Lothar Riebsamen Die unter dem griffigen Titel „KulTour“ ge-plante diesjährige Sommertour unseres Bundestagsabgeordneten Lothar Riebsa-men führt ihn am 11. August auch wieder in unsere (und seine) Heimatgemeinde – genauer: In die Kleinschönacher Kunsthalle. Treffpunkt zur Besichtigung ist um 18 Uhr direkt vor der ehemaligen Industriehalle, die vor 16 Jahren einer Ateliergemeinschaft als Refugium überlassen worden war. Wer schon immer einmal wissen wollte, was sich in der etwa tausend Quadratmeter gro-ßen Werkhalle so tut, sich aber bisher genier-te oder nicht traute, weil ihm die Sache – die Satzung des Trägervereins schreibt immer-hin vor, daß die Halle von ganz beliebigen Künstlern genutzt werden können soll, und daß nichts vererbt oder verkauft werden darf – vielleicht sogar irgendwie dubios vorkam, darf sich nun endlich beherzt dem „Wagnis Kunst“ stellen. Und dies wohlgemerkt mit dem Beistand eines Bundestagsabgeordne-ten und auf Einladung von Simon Klaibers Orts-CDU-Verband. Dabei ist die Einrich-tung am Ortsrand von Schönach längst über die Region hinaus ein Anlaufpunkt für eine weiter reichende Kunstszene geworden, locken die vielfältigen Ausstellungen, Kon-zerte, Lesungen, Seminare und Vorträge in-zwischen weit über den Seebereich hinaus ein kulturell interessiertes Publikum an. Und da „die Kunst“ ja bekanntlich nach Goethe „eine Vermittlerin des Unaussprechlichen“ ist, werden Fragen zur gegenwärtigen Re-gierungskunst in Berlin sicherlich auch hier einen Einstieg ins Thema bieten. Der interessierte Bürger jeder Colour ist zu dieser Veranstaltung seitens des CDU-Orts-verbandes herzlich eingeladen!

SG Herdwangen/Großschönach

Vorbereitung auf die neue Saison bei der SG Herdwangen/Großschönach ist am 18.07.2016 gestartet Die aktiven Mannschaften der Spielgemein-schaft SG Herdwangen/Großschönach sind am 18.07.2016 in die Vorbereitung auf die neue Spielzeit 2016/2017 gestartet. Das Training findet in der Regel montags, mittwochs und freitags um 19:00 Uhr statt. Trainiert wird wöchentlich abwechselnd in Herdwangen und Kleinschönach. Im Rahmen der Vorbereitung sind derzeit folgende Vorbereitungsspiele geplant: Samstag, 30.07.2016 17:30 Uhr, SG H/G I – FC Böhringen Dienstag, 02.08.2016 19:00 Uhr, SG H/G I – FC Überlingen

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Sonntag, 07.08.2016 17:00 Uhr, SG H/G I – SC Blönried Mittwoch, 17.08.2016 18:15 Uhr, 1. Runde Rothaus Bezirkspokal, SG H/G I – SV Denkingen I

Sonntag, 21.08.2016 17:00 Uhr, SG H/G I – SG Emmingen/Liptingen Sonntag, 28.08.2016 15:00 Uhr, 1. Runden-spiel 1. Mannschaft Die Spielansetzungen in der Vorbereitung können möglicherweise kurzfristig geän-dert werden. Der gesamte Trainingsplan steht auch im Internet zum Download be-reit. Ergebnisse aus der Vorbereitung:

20.07.2016 SG H/G I – FC Krauchenwies 0:2 (0:2) Tore: 0:1 Vogler (FE; 12. Min.), 0:2 Vogler (40. Min.)

23.07.2016 SG H/G I – SG Hausen/Krauchenwies 3:2 (1:1) Tore: 0:1 Eisel (23. Min.), 1:1 F. Fügner (29. Min.), 2:1 F. Fügner (60. Min.), 3:1 F. Fügner (67. Min.), 3:2 Fischer (80. Min.)

NEU beim SV Großschönach!!! Lauftreff in Schönach!!!

Unser Motto: Run4Fun – Spaß an der Be-wegung! Der SV Großschönach bietet ab sofort einen wöchentlichen Lauftreff an.

Alle, die Spaß an der Bewegung haben und gerne in der Gruppe laufen möchten, sind herzlich eingeladen, an unserem Lauftreff teilzunehmen! Unser Motto ist Run4Fun – das heißt, der Spaß soll im Vordergrund stehen, jeder läuft wie er kann – ohne Stress und Leistungs-druck.

Wir treffen uns jeden Dienstag um 19:30 Uhr (in den Sommermonaten) am Sportplatz in Kleinschönach.

Also los geht’s, Laufschuhe anziehen und kommen!! Wir freuen uns auf Euch!! Noch Fragen oder letzter Motivationsschub? Melde Dich gerne bei uns! Corinna Sievert 015751607308 oder Sonja Hirt 016096721540 Aktuelle Nachrichten, Infos, News und weitere Informationen finden Sie stets auch auf der Internetseite des SV Groß-schönach unter www.svgrossschoenach.de

Ergebnisse vom Wochenende:Damen: TC Gottmadingen – TC Herdwangen-Schönach, 3:3 Herren: TC Herdwangen-Schönach – TC Geisingen, 2:4 Damit sind die Mannschaftsspiele der Sai-son 2016 beendet. Unsere Mannschaften belegten folgende Plätze, Damen, 6.Platz mit 2:10 Punkten, Herren, 7.Platz mit 4:10 Punkten, Herren 50, 5.Platz mit 6:6 Punkten und die Herren 40, 2.Platz mit 8:2 Punkten und damit die Vizemeisterschaft hinter dem TC Markdorf 2, herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg.

„Unser Dorf spielt Tennis“ Am 16. und 17. Juli war es wieder soweit, zum 6.mal hatte der Tennisclub zum Jeder-mann Tennisturnier eingeladen und viele sind der Einladung gefolgt. 7 Herrenmann-schaften, 3 Damenmannschaften und eine gemischte Mannschaft die bei den Herren mitspielte hatten gemeldet. Bei den Her-ren, setzte sich nach tollen Spielen, die Mannschaft „Auch Verlierer haben Durst“ im Endspiel gegen die „naise bois“ mit 2:1 durch. In der Damen Konkurrenz konnten „Die süßen Früchtchen“ das Turnier für sich entscheiden. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern für ihr kommen und die schö-nen Spiele und hoffen auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr.

25-jähriges Jubiläum Zusammen mit dem Jedermannsturnier „Unser Dorf spielt Tennis“ feierte der Ten-nisclub Herdwangen-Schönach sein 25-Jäh-riges Vereinsjubiläum. Am Sonntag hatte der Tennisclub alle Gründungsmitglieder, Mitglieder, Vereine, Sponsoren, Gemeinde-räte und einige befreundete Tennisvereine eingeladen, um mit ihnen im Festzelt am Tennisplatz in Kleinschönach das Jubilä-um in einem kleinen Festakt zu begehen. Um 10:30 Uhr war es dann soweit, Helmut Brehm 1.Vorstand eröffnete mit einem Rück-blick auf die letzten 25 Jahre die Feierstun-de. Nachdem dann die Blue Bears mit einer musikalischen Einlagen das Zelt in Stim-mung gebracht hatten, war es der damalige Bürgermeister und jetzige MdB Herr Lothar Riebsamen der das Mikrofon übernahm. Er berichtete wie das damals aus seiner Sicht mit der Gründung des Vereins ablief, wobei ihm doch eine sehr wichtige Rolle zukam. Für die Gründung des ersten gemeinsamen Vereins, der beiden Teilgemeinden Herd-wangen und Großschönach, setzte sich der tennisbegeisterte junge Bürgermeister sehr stark ein. Im Anschluß wurden die Mitglieder der 1. Vorstandschaft sowie der „Gründungs-vater“ Herr Lothar Riebsamen, mit einem kleinen Präsent geehrt. Im Anschluss über-brachte der Bürgermeister Herr Ralph Gers-ter die besten Glückwünsche der Gemeinde und lobte die geleistete Arbeit des Vereins in den vergangenen Jahren. Nachdem dann

auch einige Dorfvereine ihre Glückwünsche überbracht hatten, ging es musikalisch mit den Blue Bears weiter. So wurde am Sonn-tag mit einem leckeren Mittagessen sowie am Nachmittag mit Kaffee und Kuchen bis in den frühen Abend auf dem Tennisplatz ge-feiert. Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle, bei allen Helfern ohne die so ein Fest nicht möglich wäre!

Gründungsvorstand von links, Fritz Schmid, Peter Pister, MdB Lothar Riebsamen, Anton Frank, Necla Pister, Bürgermeister Ralph Gerster, Georg Lenz, 1. Vorstand Helmut Brehm und Arndt Geiger

Liebe Dienstagswanderer,

zu unserer nächsten Wanderung treffen wir uns am Dienstag, 2. August, um 14.00 Uhr, am Rathaus in Herdwangen. Wir fahren in Fahrgemeinschaften nach Burgweiler zum Grenzsteinmuseum. Von dort wandern wir durch den schattigen Wald bis zum neuen Bannwaldturn. Von seiner Aussichtsplatt-form haben wir einen tollen Rundumblick, u.a. auch auf die angrenzende Riedland-schaft. Weiter geht es dann durch das Ried, vorbei am idyllischen Fünfeckweiher zurück zum Ausgangspunkt. Die Tour dauert ca. 2 stunden ohne jegliche Steigung.

Bitte nehmt etwas zum Trinken mit. Gäste und „Schnuppernde“ sind wie immer herz-lich willkommen in unserer Wanderrunde.Eure Wanderführerin Ursula Brehm, Tel. 07557/313.

Die nächsten Termine des Musikverein Herdwangen:

31. Juli 2016 Dorfhockete Herdwangen

01. August 2016 Feierabendhock Dorfhockete Herdwangen 18. September 2016 Brunnenhockete Owingen / 10.00 Uhr Frühschoppen musikalisch um-rahmt vom Musikverein Herdwangen e.V. Auf Ihr Kommen freut sich der Musikverein Herdwangen e.V.

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Aus 11 mach 13 Der Musikverein Herdwangen hat zwei neue Ehrenmitglieder ernannt. Aus diesem Anlass trafen sich alle Ehrenmitglieder des Musikvereins Herdwangen bei strahlendem Sonnenschein in gemütlicher Runde, um Werner Walk und Berthold Kellenberger in den Kreis der Ehrenmitglieder aufzunehmen und die große Schar sogleich fotografisch festzuhalten. Beim anschließenden Hock wurden die ehemaligen Musiker von einer kleinen Abordnung des MV überrascht, die einige flotte Stücke zum Besten gaben. Die „alten“ Kameraden freuten sich sehr über diese gelungene Überraschung.

Betreuungsgruppe Herdwangen-Schönach Plätze frei Auch während des Sommers geht die Ar-beit in der Betreuungsgruppe der Nach-barschaftshilfe „Miteinander-Füreinander“ in Herdwangen-Schönach jeden Dienstag weiter und es sind noch Plätze frei. Vielleicht haben auch Sie einen Angehörigen, der von Demenz, psychischer Erkrankung o.ä. be-troffen ist oder auch Gesellschaft benötigt. Wir bieten Entlastung für die pflegenden Angehörigen, damit diese auch in der Feri-en- oder Urlaubszeit etwas freie Zeit für sich haben.

Die Betreuung erfolgt in einer Kleingrup-pe mit einem vielseitigen und individuel-len Betreuungsangebot. Neben aktuellen Themen bieten wir immer wieder Bewe-gungsübungen, Gedächtnistraining, Unter-haltung, Spiele, Singen, Haushaltstraining u.s.w. an. Natürlich ist auch jeder herzlich willkommen, der gerne einige Stunden in Gesellschaft anderer Menschen verbringen möchte.

Besonders für pflegende Angehörige sollen die Betreuungsstunden Zeit zum Erholen und/oder für eigene Aktivitäten sein. Die Betreuung findet im ehemaligen Rathaus in Großschönach, zur Zeit immer Dienstags von 13:30 Uhr bis gegen 17:00 Uhr, statt und kostet 15.- Euro/Nachmittag incl. Kaffee/Tee/Getränke und Kuchen oder Gebäck.

Anfragen und Anmeldungen nimmt Koordi-nator Engelbert Sittler unter Telefon 07552-6829 gerne entgegen.

Der Narrenverein Berggeister Aftholderberg e. V. lädt ein zum Bergfest Aftholderberg 2016 beim Gasthaus „Frieden“

Samstag, den 27.08.2016 19:00 Uhr Fassanstich, begleitet durch den Fanfarenzug Großstadelhofen. Tanz und Gute Laune mit der Band „Street Fun4“. 22:00 Uhr Feiern für Jung und Alt mit DJ Tomek. Sonntag, den 28.08.2016 09:30 Uhr Gottesdienst in der Scheune am Festplatz, umrahmt durch die Musikkapelle Sentenhart, anschließender Frühschoppen mit der Musikkapelle Senten-

hart. 11:00 Uhr Beginn der Vorführungen zum Thema „Haushalt“. Kinderprogramm für die kleinen Besucher des Bergfestes. 16:00 Uhr Stimmung, Tanz und Unterhaltung bis in den Abend mit dem „Sterntaler-Duo“. Montag, den 29.08.2016 16:45 Uhr Gemütlicher Feierabendhock und Einstimmung mit den “Hohenfelser

Musikanten“. 19:00 Uhr Musikalischer Ausklang und Unterhaltung mit der „Tanzkapelle Tamburin“. An allen Veranstaltungstagen reichhaltiges Angebot auf der Speisekarte. Zum Feier-abendhock am Montag, den 29.08.2016 köstliche Hax´n vom Grill. Es freut sich auf Sie der NV Berggeister Aftholderberg e. V.

Herdwanger Dorfhockete 31.07. + 01.08.2016 Sonntag, 31. Juli• GROSSER FLOHMARKT • Attraktionen für Kinder• Weizenbar ab 11 Uhr• Frühschoppen mit dem Musikverein Wald e. V.• MITTAGESSEN ab 14 Uhr• Musikverein Herdwangen e. V.• KAFFEE UND KUCHEN ab 16 Uhr• Jugendkapelle WiSeLi ab 19 Uhr• Stimmung und Tanz mit der „Heuwagen Combo“

Montag, 01. August Weizenbar - Caipi-Bar ab 17:30 Uhr• FEIERABENDHOCK ab 19 Uhr• Unterhaltung mit dem Original-Bodensee Trio ERINNERUNG: Alle freiwilligen Helfer und/oder Kuchenspender bitte bei Rainer Neidhart (Tel. 07557/82 09 94) anmelden. Herzlichen Dank schon hier für jeden Helfer/Spender!

Seite 11 Donnerstag, 28. Juli 2016

Feierabendhock am Sportplatz Klein-schönach Am Freitag, den 29. Juli 2016 ab 18:00 Uhr Es unterhält euch von 18:00 – 19:00 Uhr die Jugendkapelle AlHeGro und im Anschluss die Musikkapelle Großschönach e.V. Für euer leibliches Wohl ist ausreichend ge-sorgt. Die Veranstaltung findet nur bei guter Wit-terung statt.

Auf euern Besuch freut sich die Musikkapelle Großschönach e.V.

Reservisten-kameradschaftOberer Linzgau

Veranstaltungshinweis zum Reservisten-biwak 07. August 2016: Am Sonntag, den 07. August 2016, lädt die Reservistenkameradschaft Oberer Linzgau zum Biwak am Rastplatz Forstholz ein:

- Beginn ist um 10.00 Uhr mit einem Feldgot-tesdienst unter Leitung von Pfarrer Meinrad Huber. - Ab 11. 00 Uhr besteht die Möglichkeit zum Eintopfessen. Eine Fahrzeugschau und eine Vorführung der Jugendgruppe des THW Pfullendorf ergänzen das Programm.

Auf Ihr Kommen freut sich die RK Oberer Linzgau.

Sozialverband VdKOrtsverein Pfullendorf

SprechstundeDie nächste Sprechstunde der Soziallos-ten des VdK Pfullendorf findet am Montag, 1. August, von 17 bis 19 Uhr im „Haus am Hechtbrunnen“ (gegenüber Schuhhaus Nipp) statt. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich und bietet Hilfe in nahezu allen Lebenslagen. Eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. Weitere Sprechstunden sind am Montag, 8. August (18 bis 20 Uhr) und Samstag, 20. August (10 bis 12 Uhr). Nach Stein am Rhein geht es am Donners-tag, 4. August. Ein Tagesausflug in froher Ge-meinschaft mit dem Motorschiff Gunzo. Ab-fahrt 9 Uhr Busbahnhof mit dem Regio-Bus. Schfffahrt ab Überlingen. Rückkunft 20 Uhr. Kosten 36 Euro. Wer keine Möglichkeit hat,

zum Busbahnhof zu kommen, der kann sich unter Tel. 07552-9367240 melden. Nichtmit-glieder sind willkommen. Nächster Kaffeenachmittag ist am Dienstag, 2. August, um 15 Uhr im Café „Moccafloor“. Am Freitag, 5. August, wird im „Haus am Hechtbrunnen“ gebastelt. Im Rahmen des Sommerferienprogramms des Jugendbüros zeigt der VdK von 14 bis 16.30, wie man aus Plastiktüten trendige Taschen fertigen kann. Informationen im Internet: www.vdk.de/ov-pfullendorf

Kirche Lindenwiese in Bambergen im Freizeitheim Lindenwiese Tel. 07551 9891 121 Pastor Thomas Dauwalter Tel. 07551 9891 122 Pastor Daniel Plessing Sonntag 10.30 Uhr Gottesdienst mit extra Kleinkind-betreuung von 1 – 3 Jahre ab 10.15 Uhr „Volle Kanne“ Kinderpro-gramm von 4 – 12 Jahre ab 10.30 Uhr „Brunch & Bible-Programm“ für Teenies ab 12 Jahre 12.45 Uhr Tischlein deck dich - gemein-sames Essen mitgebrachter Speisen nach dem Gottesdienst Mittwoch 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr (außer Schulferien) Krabbelgruppe Sonnenschein für Eltern mit Kindern 0 – 3 Jahre. 18.30 Uhr Teenieclub U 16 ab 12 Jahre. Info unter Tel. 07551/9891123 Freitag 20.00 Uhr Jugi - Jugendgruppe ab 15 Jahre. Info unter www.Lindenwiese.de/jugendgruppe-jugi.html oder Tel. 07551/9891123 Royal-Ranger-Pfadfindergruppen für Jungen und Mädchen ab 6 Jahre, freitags 17 – 19 Uhr während der Schulzeit. Vorabinfo bei Pastor Daniel Plessing oder Daniel Baltrusch Tel. 07771/920 596 Wollen Sie mal in eine Predigt hineinhö-ren? Auf unserer Internetseite finden Sie jeweils die Predigt des letzten Gottesdienstes und im Archiv die Mitschnitte der weiter zurück-liegenden. Lassen Sie sich von lebensnahen Aussagen der Bibel inspirieren. Unsere Veranstaltungen sind ofen für alle. Wir freuen uns auf Sie! Schauen Sie doch mal vorbei im Original oder auf der Internet-seite www.lindenwiese.de . Dort inden Sie weitere Infos oder Sie nutzen eine der angege-benen Telefonkontakte oder nebenstehenden q-code.

Gottesdienstzeiten 30.07. – 04.09.2016 (12) 30.07. Samstag Hl. Petrus Chrysologus 19.00 Sentenhart Eucharistiefeier am Vorabend für die Seel-sorgeeinheit 19.00 Herdwangen Eucharistiefeier am Vorabend – Mathilde Löhle / verst. Angeh. der Familien Hahn und Grimm / Walter Hellstern, Elfriede und Eu-gen Martin / Michael und Elfriede Langanki, Frida Maier / Heinrich Helmut Esch 31.07. 18. Sonntag im Jahreskreis 9.15 Wald Eucharistiefeier – Wolfgang Merk u. Verst. der Familien Merk und Bächle / Schwester Eugenie Jutz u. verst. Angeh. / Matthäus Bohler / Klaus Jung u. verst. Angeh. / Franzis-ka und Fidel Krall 9.30 Aach-Linz Eucharistiefeier – Berthold Restle, Rosa und Anton Restle, Anna Fritz, Josefine Vogel, Günther Haas, Gertrud Ott 10.30 Aftholderberg Eucharistiefeier mit Aufnahme und Verab-schiedung der Ministranten und Reisesegen – Theodor Blender und Erna Kohler Kollekte für das Minilager 10.30 Großschönach Eucharistiefeier 02.08. Dienstag Hl. Eusebius 19.00 Aach-Linz Rosenkranz 19.00 Walbertsweiler Eucharistiefeier 03.08. Mittwoch der 18. Woche im Jahreskreis 10.00 Wald Gottesdienst im Seniorenzentrum St. Bern-hard 19.00 Aach-Linz Eucharistiefeier 04.08. Donnerstag Hl. Johannes Maria Vian-ney Gebetstag um geistliche Berufe - Um Berufungen zum priesterlichen Dienst und für alle Priester 05.08. Freitag der 18. Woche im Jahrskreis Weihe der Basilika Santa Maria Maggiore in Rom Keine Krankenkommunion in Herdwangen 18.30 Wald Rosenkranz 19.00 Eucharistiefeier 19.00 Herdwangen Herz-Jesu-Andacht

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06.08. Samstag Verklärung des Herrn Ab 9.00 Krankenkommunion in Wald und Wal-bertsweiler 19.00 Aftholderberg Eucharistiefeier am Vorabend für die Seel-sorgeeinheit 07.08. 19. Sonntag im Jahreskreis 9.15 Walbertsweiler Eucharistiefeier – Frieda Schroff u. verst. Angeh. / Jahrtag Konrad Veeser u. verst. An-geh., Maria Frick u. verst. Angeh. 9.15 Aach-Linz Eucharistiefeier – Luzia und Hans Fitz u. verst. Angeh. / 2. Opfer Gertrud Meier / Elis Schmid / Maria Möhrle, Irmgard und Franz Peters 10.00 Großschönach Eucharistiefeier im Stockfeld mit den Reser-visten sh. Info 10.30 Sentenhart Eucharistiefeier – Josef Schweikart, Helene und Franz Schweikart u. Pfarrer Wilhelm Belser 10.30 Herdwangen Eucharistiefeier – Johann und Maria Gäng / Frieda Hofberger u. verst. Angeh. / Gustav Atzenhofer u. verst. Angeh. 14.00 Aach-Linz Taufe des Kindes Bruno Muffler 09.08. Dienstag Hl. Theresia Benedicta vom Kreuz (EdithStein) Schutzpatronin Europas 19.00 Aach-Linz Rosenkranz 10.08. Mittwoch Hl. Laurentius 10.00 Wald Gottesdienst im Seniorenzentrum St. Bern-hard 19.00 Herdwangen Eucharistiefeier – Anton, Josefa und Otto Gunkel 11.08. Donnerstag Hl. Klara von Assisi 19.00 Sentenhart Eucharistiefeier – zu Ehren der Mutter Got-tes von der immerwährenden Hilfe 12.08. Freitag Seliger Karl Leisner Keine Krankenkommunion in den Ortsteilen von Herdwangen 18.30 Wald Rosenkranz 19.00 Eucharistiefeier – Sofie und Wolfgang König u. verst. Angeh. 13.08. Samstag Hl. Pontianus und Hl. Hippolyt 19.00 Sentenhart Eucharistiefeier am Vorabend für die Seel-sorgeeinheit 19.00 Herdwangen Eucharistiefeier am Vorabend – Paul Keller / Irma Endres u. verst. Angeh. 14.08. 20. Sonntag im Jahreskreis 9.15 Wald

Eucharistiefeier – Maria Ritter / Heinrich Restle und verst. Eltern 10.30 Aftholderberg Eucharistiefeier – Emil Faden u. verst. Angeh. / Josef König u. verst. Angeh. 10.30 Großschönach Eucharistiefeier – Gertrud Ott, Anna Fritz u. verst. Angeh. 14.00 Walbertsweiler Taufe der Kinder Thilo Keller, Australien Ariane Bernadette Amann, Wald 15.08. Montag Mariä Aufnahme in den Himmel Hochfest der Schutzpatronin unserer Erz-diözese 19.00 Aach-Linz Eucharistiefeier mit Kräuterweihe 19.00 Herdwangen Eucharistiefeier mit Kräuterweihe 19.00 Großschönach Eucharistiefeier mit Kräuterweihe 20.00 Wald Eucharistiefeier im Vorraum der Zehn-Dör-fer-Halle, anschließend Lichterprozession zum Friedhof und Kräuterweihe, sh. Info 16.08. Dienstag Hl. Stephan 19.00 Aach-Linz Rosenkranz 19.00 Walbertsweiler Eucharistiefeier 17.08. Mittwoch der 20. Woche im Jahreskreis 10.00 Wald Gottesdienst im Seniorenzentrum St. Bern-hard 20.08. Samstag Hl. Bernhard von Clairvaux Keine Krankenkommunion in Aftholderberg und Großschönach und den Ortsteilen 19.00 Aftholderberg Eucharistiefeier am Vorabend – Maria Walk 19.00 Großschönach Eucharistiefeier am Vorabend – Paul und Jo-sef Schmid u. verst. Eltern 21.08. 21. Sonntag im Jahreskreis 9.15 Wald Patrozinium St. Bernhard Eucharistiefeier mitgestaltet vom Kirchen-chor – Matthäus Bohler / Bernhard und Sofie Restle, anschließend Frühstück in der Mensa der Heimschule, sh. Info 9.15 Aach-Linz Eucharistiefeier für die Seelsorgeeinheit 10.30 Sentenhart Eucharistiefeier – Walter Matheis und Sieg-fried Hafner 10.30 Herdwangen Eucharistiefeier – Franz Specker u. verst. An-geh./ Johanna und August Atzenhofer Kollekte für die Stützmauer der Kirche

22.08. Montag Maria Königin 19.00 Großschönach Eucharistiefeier 23.08. Dienstag Hl. Rosa von Lima 19.00 Aach-Linz Rosenkranz 24.08. Mittwoch Hl. Bartholomäus 10.00 Wald Gottesdienst im Seniorenzentrum St. Bern-hard 19.00 Herdwangen Eucharistiefeier – verst. Angeh. der Familien Reutter, Joner, Cieslak, Otto u. Frieda Schel-linger 25.08. Donnerstag Hl. Ludwig 19.00 Sentenhart Eucharistiefeier 26.08. Freitag der 21. Woche im Jahreskreis 18.30 Wald Rosenkranz 19.00 Eucharistiefeier 27.08. Samstag Hl. Gebhard 9.30 Wald Eucharistiefeier zum Jahrgangstreffen 1935-37 19.00 Sentenhart Eucharistiefeier am Vorabend 19.00 Herdwangen Eucharistiefeier am Vorabend – Gertrud Stie-bel 28.08. 22. Sonntag im Jahreskreis 9.15 Walbertsweiler Eucharistiefeier – Herbert Gauggel u. verst. Angeh. / 3. Opfer Theresia Bühler 9.30 Aftholderberg Bergfest Eucharistiefeier für die Seelsorgeeinheit in der Scheune vom Gasthaus Frieden 10.30 Großschönach Eucharistiefeier 29.08. Montag Enthauptung Johannes des Täufers 19.00 Taisersdorf Eucharistiefeier – Robert Baiker u. verst. An-geh. / Anne und Herbert Joos Kollekte für Renovation 30.08. Dienstag der 22. Woche im Jahreskreis 19.00 Aach-Linz Rosenkranz 19.00 Walbertsweiler Eucharistiefeier 31.08. Mittwoch Hl. Paulinus 10.00 Wald Gottesdienst im Seniorenzentrum St. Bern-hard 19.00 Aach-Linz Eucharistiefeier – Karolina Nothelfer 01.09. Donnerstag Hl. Pelagius Gebetstag um geistliche Berufe - Um Frauen und Männer, die in einem pas-toralen Beruf am kirchlichen Leben mitwir-ken

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02.09. Freitag der 22. Woche im Jahreskreis Ab 9.00 Krankenkommunion in Herdwangen 18.30 Wald Rosenkranz 19.00 Eucharistiefeier – Berta und Karl Ritter 19.00 Herdwangen Herz-Jesu-Andacht 03.09. Samstag Hl. Gregor der Große Ab 9.00 Krankenkommunion in Wald und Wal-bertsweiler 19.00 Aach-Linz Eucharistiefeier am Vorabend 19.00 Aftholderberg Eucharistiefeier am Vorabend 19.00 Großschönach Eucharistiefeier am Vorabend für die Seel-sorgeeinheit 04.09. 23. Sonntag im Jahreskreis 9.15 Wald Eucharistiefeier – verst. Großeltern 10.30 Herdwangen Eucharistiefeier – Anna und Otto Löhle und Sohn Otto, Josef und Sofie Schmid / Anton und Martha Neuburger 10.30 Kappel Kirchweih Eucharistiefeier Gottesdienstzeiten im ZDF So. 31.07. 9.30 Uhr Krakau, Polen (rk) So. 07.08. 9.30 Uhr Gernsheim (rk) So. 14.08. 9.30 Uhr Schwäbisch Gmünd (ev) So. 21.08. 9.30 Uhr Barth/ Stralsund (rk) So. 28.08. 9.30 Uhr Nikolaikirche Sylt (ev) So. 04.09. 9.30 Uhr Vanstena, Schweden (rk) Unsere Öffnungszeiten: Wald: Tel. 07578/634 Fax: 07578/1785 Montag, Dienstag 10.00 - 11.30 Uhr (Frau Heim) Freitag 16.00 - 18.00 Uhr (Frau Heim) Herdwangen: Tel. 07557/240 Fax 07557/1640 Freitag 08.00 - 10.00 Uhr (Frau Hübschle) Aach-Linz: Tel. und Fax: 07552/8173 Freitag 10.30 - 12.30 Uhr (Frau Hübschle) E-Mail-Adressen: Frau Heim: [email protected] Frau Hübschle: [email protected] Internet-Adresse: www.kath-wald.de Keine Öffnungszeiten in den Pfarrbüros: - Wald vom 01.08. bis 19.08.2016, weil Frau Heim Urlaub hat. - Herdwangen und Aach-Linz vom 30.08. bis 16.09.2016, weil Frau Hübschle Urlaub hat. Das Seelsorgeteam: Leiter Pfarrer Maurer Pfarrhaus Wald Sprechzeit nach Vereinbarung Tel. 07578/634 Kooperator Pfarrer Huber Herdwangen Sprechzeit nach Vereinbarung Tel. 07557/240 Diakon Lernhart Wald Tel.07578/2800 Gemeinderef. E. König Aftholderberg Tel. 07552/7595

Spendenkonto bei der Volksbank Meßkirch: Kontoinhaber: Röm.-kath. Kirchengemeinde Wald IBAN: DE 81 6936 2032 0001 9798 09. Bitte geben Sie unbedingt den Verwen-dungszweck an: z.B. „Kapelle Taisersdorf“ „Kapelle Hippetsweiler“ „Stützmauer Herdwangen“ Verwaltungsbeauftragter: Anton Meßmer, Tel. 0171/56 25 227 Anwesenheit im Pfarrbüro Wald: Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr [email protected]

Hebammensprechstunde in Sigmaringen startet am Dienstag, den 02. August 2016 Ab August 2016 findet jeden Dienstag von 9:00 bis 12:00 Uhr im Landratsamt Sigma-ringen in den Räumen des Fachbereichs Gesundheit in der Hohenzollernstr. 12 in Sigmaringen eine kostenlose Hebammen-sprechstunde statt. Eltern haben hier die Möglichkeit, sich bei Fragen, Unsicherheiten und Problemen ver-trauensvoll an eine erfahrene Hebamme zu wenden. Die Hebammen nehmen sich Zeit für Themen wie Schwangerschaft, Ängste und Sorgen rund um die Geburt.

Auch bei Fragen nach der Geburt bis zum 1. Lebensjahr des Kindes beraten sie zu Ge-wichtskontrolle, zum Stillen, zur Pflege und Ernährung, zu Schlaf-/Wachrhythmus, bei Unruhe und geben Tipps für die Erziehung. Die Beratung ist kostenlos und kann ohne ärztliche Überweisung und vorherige Ter-minvereinbarung wahrgenommen werden. Vier Hebammen bieten die Sprechstunde im Wechsel, auch während der gesamten Som-merferien an. Die Hebammensprechstunde ist ein Ange-bot der Fachstelle für Frühe Hilfen – Familie am Start – des Landratsamts Sigmaringen und wird gefördert von der Bundesinitiative Frühe Hilfen.

Ausschreibung der ESF-För-dermittel für das Jahr 2017 Im Jahr 2017 stehen im Landkreis Sigma-ringen aus dem Europäischen Sozialfonds ESF rund 181.000 Euro für die Finanzierung von Projekten zur Verfügung. Der regionale Arbeitskreis ESF Sigmaringen, der für den bedarfsgerechten Einsatz dieser Mittel ver-antwortlich ist hat seine Förderschwerpunk-te festgelegt und ruft zur Einreichung von Projektanträgen bis spätestens 30. Septem-ber 2016 auf. Die Antragsfrist für die Einreichung von An-trägen läuft bis zum 30. September 2016. Interessierte Institutionen, Vereine oder Bildungsträger, die eine Projektidee haben, können sich an die Geschäftsstelle des Regi-onalen AK ESF wenden: Tel. 07571 102 1030, E-Mail [email protected]. Eine Zu-sammenfassung der Förderschwerpunkte sowie eine detaillierte Fassung der Arbeits-marktstrategie des AK ESF kann dort ange-fordert oder unter www.landkreis-sigma-ringen.de eingesehen werden. Allgemeine Informationen zum ESF und zu den Formali-täten der Antragstellung stehen unter www.esf-bw.de zur Verfügung.

Kreisjugendring organisiert zum sechsten Mal die Aktion „Gutscheine für den Sommer“ Zum sechsten Mal kann der Kreisjugend-ring Sigmaringen die Aktion „Gutscheine für den Sommer“ durchführen. Kinder und Jugendliche aus sozial schwa-chen Familien sollen auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit bekommen, in den Sommerferien an Aktionen teilzunehmen, die von Vereinen hauptsächlich in den Fe-rienprogrammen angeboten werden. Dar-über hinaus besteht die Möglichkeit, in den Freibädern und an Badeseen oder in den Minigolfplätzen schöne Sommererlebnisse erfahren zu können. Über Schulsozialarbei-ter, Familenhelfer, das Jugendamt, die Arge, sowie Mitarbeiter verschiedenerer Institu-tionen bekommen die Kinder und Jugend-lichen die Gutscheine ausgehändigt. Die Gutscheine sind nur in den Sommerferien gültig. Als Sponsor ist dieses Jahr die DLRG neu mit dabei. Weiterhin sind die bisherigen Sponsoren, die Raiffeisenbank Bad Saulgau, die Volksbank Bad Saulgau, die Royal Ran-gers, sowie die Online Druckerei „i-druck“ wieder mit dabei und unterstützen die Ak-tion ebenfalls. Als neuen Mitmacher hat der Kreisjugendring dieses Jahr die Organisato-ren des Open-Air-Kinos in Gammertingen gewonnen.

Walder Kindersommer – noch freie Plätze Symbole aus Speckstein gestalten Viele Zeichen in unserem Alltag sagen auch etwas davon, wie Gott uns im All-tag begegnet. Solche Zeichen wollen wir aus Speckstein gestalten.

Wann: am 7. September 2016 im Pfarr-heim in Wald von 9.00-11.30 Uhr Wer: Kinder im Alter von 8 – 12 Jahr Kosten 5.-€ Gestaltung durch Gemeindereferentin Elisabeth König Anmeldungen noch möglich bitte bis zum 22. August 2016 direkt an: Ge-meinde Wald, Herr Peter Lotzer, Tel. 07578/921613

Donnerstag, 28. Juli 2016 Seite 14

Gabriele Loges und Arnold Stadler lesen in Pfullendorf Neuer Museumsführer und Anthologie zum Ersten Weltkrieg werden vorgestellt Zu einer doppelten Buchvorstellung laden der Landkreis Sigmaringen und das Kreis-kulturforum am Donnerstag, 28. Juli 2016, 19.30 Uhr, in die Stadtbücherei Pfullendorf ein. 30 Jahre nach Erscheinen der ersten Zusammenstellung mit damals 13 Museen wird jetzt ein neuer Museumsführer mit der Vorstellung von 37 Museen, Galerien und Ausstellungsorten im Landkreis Sigmaringen der Öffentlichkeit übergeben. Zum anderen wird die Anthologie „Familienerinnerungen aus dem Großen Krieg“ mit Beiträgen von fünf Autoren, darunter Büchner-Preisträger Arnold Stadler, und einem Maler präsentiert. Nach der Begrüßung durch Landrätin Stefa-nie Bürkle und einem Grußwort von Bürger-meister Thomas Kugler wird Doris Muth vom Stabsbereich Kultur und Archiv des Landrat-samtes, die die Konzeption und Redaktion des Bandes betreut hatte, einen Einblick in den reich bebilderten Museumsführer ge-ben. Die Anthologie wird von Kreisarchivar Dr. Edwin Ernst Weber vorgestellt, ehe die beiden Autoren Gabriele Loges und Arnold Stadler aus ihren Beiträgen im Band lesen. Der Museumsführer ist im Eigenverlag des Landkreises erschienen, die Anthologie zum Ersten Weltkrieg ist im Gmeiner-Verlag Meßkirch heraus gekommen, dessen Verle-ger Armin Gmeiner die druckfrischen ersten Exemplare an Landrätin, Bürgermeister und Autoren überreichen wird. Zum Abschluss der Buchvorstellung wird zu einem Stehemp-fang eingeladen und sind die beiden Bücher für 10 Euro (Museumsführer) und 11,90 Euro (Anthologie) erhältlich. Der Buchvorstellung voraus geht um 18 Uhr eine Führung durch das Stadtgeschichtliche Museum im Alten Haus Pfullendorf. Der Museumsführer bietet auf 108 Seiten und 115 Abbildungen eine Übersicht über den aktuellen Stand der musealen Einrich-tungen im Landkreis Sigmaringen und lädt zu einer anregenden Entdeckungsreise durch die vielgestaltige Museumslandschaft ein. Vorgestellt werden 37 Museen, Galerien und Ausstellungsorte, deren weites Spek-trum die Bildende Kunst, lokale und regio-nale Lebenswelten in Vergangenheit und Gegenwart, den Naturraum, die Archäologie sowie außergewöhnliche und originelle Spe-zialsammlungen umfasst. Jedes Museum ist mit einer Beschreibung seiner Geschichte und Bestände, einem Informationsblock und mehreren Abbildungen vertreten. Der Muse-umsführer ist ein praktischer Begleiter und Ratgeber sowohl bei der Planung von Mu-seumsbesuchen als auch bei der Suche nach attraktiven Ausflugszielen und Möglichkei-ten unterhaltsamer wie geistreicher Freizeit-gestaltung quer durch den Landkreis. Die Anthologie ist aus einer Lesung hervor-gegangen, zu der das Kreiskulturforum Sig-maringen als Beitrag zum kreisweiten Kultur-schwerpunkt 2014 „Zeitenwende 1914“ am 7. November 2014 fünf aus dem Landkreis Sigmaringen stammende oder dort wohn-hafte Autoren sowie einen Maler in die Alte Kirche Rulfingen eingeladen hatte. Die Auto-

ren Markolf Hoffmann, Johannes F. Kretsch-mann, Gabriele Loges, Arnold Stadler und Edwin Ernst Weber sowie der Maler Nikolaus Mohr setzen sich darin literarisch und bildne-risch mit den Erinnerungen in ihren Familien an den Ersten Weltkrieg auseinander. Es sind vielfach eigenwillige und von persönlicher Betroffenheit und Leid geprägte Erinnerun-gen und Deutungen dieses schrecklichen Krieges und seiner blutigen Auswirkungen und Folgen für die eigenen Vorfahren und deren Leben in Oberschwaben und am Obe-ren Neckar. Die Texte und Bilder machen deutlich, dass die Zeitgenossen des „Großen Krieges“ ihre häufig furchtbaren Erlebnisse nicht mehr los geworden sind und in Schil-derungen und Dokumenten an die nachfol-genden Generationen weitergegeben haben – auch als Mahnung zu einem friedlichen und humanen Zusammenleben der Völker in Eu-ropa und weltweit.

Aktuelle Termine des BLT Die aktuellen Termine und

Veranstaltungen finden Sie unter: www.bodensee-linzgau.de

Verlosung der „Salemertal genießen“-Aktion „Mein Leibgericht“ Die „Salemertal genießen“-Sommeraktion stand diesmal unter dem Motto „Mein Leib-gericht“. Verbunden damit war ein Gewinnspiel: Jeder Gast, der in den teilnehmenden „Sa-lemertal genießen“-Betrieben ein Leibge-richt verzehrte, erhielt einen Stempel und konnte an einer Verlosung teilnehmen. Als Preis winkten große und kleine „Salemertal-Genusskisten“. In der Geschäftsstelle des Bodensee-Linzgau Tourismus fand kürzlich die Verlosung statt. Die Leiterin der Schloss-verwaltung Salem Dr. Birgit Rückert und die stellvertretende BLT-Vorsitzende Simone Sauter betätigten sich als Glücksfeen und zogen aus den zahlreichen Einsendungen die Gewinner. Neben einheimischen Gästen dürfen sich auch einige Urlaubsgäste nun auf ihre „Salemertal-Genusskiste“ freuen.

Das Ehepaar Gerda und Wolfgang Busse aus Überlingen gehören zu den Gewinnern einer großen Salemertal-Genusskiste

VORANKÜNDIGUNGEN – DRK Hohenfels Schenke Leben – Spende Blut! Auch in diesem Jahr finden in Hohenfels wieder Blutspendetermine statt. Der nächste Termin ist der 25.08.2016 von 14:30Uhr - 19:30Uhr in der Hohenfelshalle Liggersdorf Bitte merken Sie sich den Termin schon heu-te vor. Für das leibliche Wohl haben wir wieder bes-tens gesorgt. Wir freuen uns auf Sie! Ihr DRK Hohenfels

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