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Amtlicher Teil der Stadtverwaltung Borna Erscheinungsdatum: 8. Oktober 2008 / Redaktionsschluss: 2. Oktober 2008 Nummer 19/2008 / Herausgeber: Stadtverwaltung Borna 10 Verpachtung Pachtangebot – Fischerei Die Stadt Borna bietet ab 01.01.2009 den Johannesteich in der Gemarkung Altstadt, Flurstücke Nr. 333/6 und 518/1, eingetragen in das Verzeichnis der Fischereirechte gemäß § 9 SächsFischG für 12 Jahre zur Verpachtung an. Die Größe des Gewässers beträgt ca. 0,1 ha. Voraussetzung für die Antrag- stellung ist der Besitz eines gültigen Fischereischeines, der zur fischereili- chen Bewirtschaftung berechtigt. Ihr Angebot mit dem entsprechenden Jahrespachtvorschlag richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Borna, Bauamt, An der Wyhra 1 bis zum 10.11.2008. Auskünfte zum Pachtgegen- stand erhalten Sie vom Bauamt, Herrn Reiner Ludwig, Tel. 03433/873-255. Amtsblatt der Großen Kreisstadt Borna 19/08 Öffentliche Bekanntmachung Die 45. Sitzung des Stadtrates findet am 16.10.2008 um 18:00 Uhr im Ratssaal des Bürgerhauses „Goldener Stern“, Markt 11 in 04552 Borna statt. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil: 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, Beschlussfähigkeit des Stadtrates und Abstimmung der Tagesordnung 2. Protokollkontrolle der 44. Stadtratssitzung und Festlegung der 2 Mit- glieder für die Protokollunterzeichnung 3. Einwohnerfragestunde während der Stadtratssitzung gem. § 18 GeschäftsO in Verbindung mit § 44 Abs. 3 SächsGemO 4. Informationen und Anfragen 5. Beschlussvorlagen 5.1 Bestätigung der Vorauswahlentscheidung des Hauptausschusses zu den Bewerbern zur Vorstellung und eigentlichen Wahlhandlung im Stadtrat 5.2 Wahl des Beigeordneten der Großen Kreisstadt Borna 5.3 Bestellung eines weiteren Mitgliedes des Aufsichtsrates in Übereinstim- mung mit § 9 des Gesellschaftsvertrages der Bornaer Wohnbau und Siedlungsgesellschaft mbH. 5.4 Integriertes Handlungskonzept für das Fördergebiet „Zentrum Borna“ zur Beantragung von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2007 - 2013 5.5 Aufstellung eines Bebauungsplanes „Areal Reithalle“ 5.6 Ermächtigung des Bauausschusses zur Vergabe von Bauleistungen für den 1. BA des Vorhabens Ausbau, Erweiterung und Sanierung Gymna- sium „Am Breiten Teich“ = Los 8 - Fassadensanierung 5.7 Erweiterung der Galerie der Bürgermeister bis zum Jahr 1994 und der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Borna ab diesem Zeitpunkt in der ersten Etage des Rathauses zur Vervollständigung 6. Einberufung der 46. Stadtratssitzung am 13. November 2008 Im Anschluss folgt ein nichtöffentlicher Teil. Luedtke, Oberbürgermeisterin Ergänzungssatzung für Flächen an der Straße „Im Winkel“ im Ortsteil Gestewitz der Stadt Borna Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 18.09.2008 mit Beschluss-Nr. 523/44/08 auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB die Ergänzungssatzung für Flächen an der Straße „Im Winkel“ im Ortsteil Geste- witz der Stadt Borna beschlossen und die Begründung, Stand August 2008 gebilligt. Die Ergänzungssatzung für Flächen an der Straße „Im Winkel“ im Ortsteil Gestewitz der Stadt Borna, bestehend aus Satzung und Begründung liegt im Wirtschafts- und Planungsamt der Stadtverwaltung Borna, Verwaltungsge- bäude An der Wyhra 1, 04552 Borna, Zimmer 103 während der Dienstzeit zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung entsprechend § 10 Abs. 3, Satz 4 BauGB in Kraft. Im Zusammenhang mit der Bekanntmachung wird auf folgendes hingewie- sen: 1 Nach § 215 Abs. 1 BauGB sind Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes gel- tend gemacht worden sind. 2 Gemäß § 44 Abs. 3 und 4 BauGB können Entschädigungsberechtigte Entschädigungen verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fäl- ligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Luedtke, Oberbürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Landesdirektion Leipzig über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen Gemarkung Borna, vom 22. September 2008 Die Landesdirektion Leipzig gibt bekannt, dass die Staatliche Betriebsgesell- schaft für Umwelt und Landwirtschaft, Dresdner Straße 78 C, 01445 Rade- beul, Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezem- ber 1993 (BGBl. I S. 2182,2192), zuletzt geändert durch Artikel 93 des Gesetzes vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I. S. 2407, 2418), gestellt hat. Die Anträge (14-0531.73-264 und 265) betreffen die vorhandene Grundwas- sermessstelle Liebschützberg, Borna und die vorhandene Grundwasser- messstelle Leipzig, Connewitz einschließlich Schutzstreifen, Zuwegung und Zufahrt. Die von den vorhandenen Anlagen betroffenen Grundstückseigentü- mer der • Stadt Borna ( Gemarkung Borna Flurstück 51) können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit vom 20. Oktober 2008 bis einschließlich 17. November 2008 in der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Zimmer 156, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr) einsehen. Die Landesdirektion Leipzig erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbeschei- nigungen nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Ver- bindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung – SachenR- DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Ener- giefortleitungen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung ent- standen. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits ent- standen ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von der Leitung oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Leipzig, den 22.09.2008 gez. Geisler Vizepräsident der Landesdirektion Änderung der Samstagssprechzeiten Meldestelle Achtung – Änderung der Samstagssprechzeiten der Meldestelle in der Stadtverwaltung Borna In den Monaten Oktober 2008 und November 2008 verschieben sich die Termine der Samstagssprechzeiten jeweils vom ersten Samstag auf den zweiten Samstag im Monat. Demzufolge hat die Meldestelle in diesen Mona- ten am 11.10.2008 und am 08.11.2008 von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr geöffnet.

Amtsblatt der Großen Kreisstadt Borna 19/08 · Frau Erika Beier zum 74., Frau Roswinda Grundmann zum 71., Frau Margot Kretzschmar zum 70. Samstag, den 04.10.2008 Frau Maria Gübert

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Amtlicher Teil der Stadtverwaltung BornaErscheinungsdatum: 8. Oktober 2008 / Redaktionsschluss: 2. Oktober 2008Nummer 19/2008 / Herausgeber: Stadtverwaltung Borna

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Verpachtung

Pachtangebot – Fischerei

Die Stadt Borna bietet ab 01.01.2009 den Johannesteich in der Gemarkung Altstadt, Flurstücke Nr. 333/6 und 518/1, eingetragen in das Verzeichnis der Fischereirechte gemäß § 9 SächsFischG für 12 Jahre zur Verpachtung an.Die Größe des Gewässers beträgt ca. 0,1 ha. Voraussetzung für die Antrag-stellung ist der Besitz eines gültigen Fischereischeines, der zur fischereili-chen Bewirtschaftung berechtigt. Ihr Angebot mit dem entsprechenden Jahrespachtvorschlag richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Borna, Bauamt, An der Wyhra 1 bis zum 10.11.2008. Auskünfte zum Pachtgegen-stand erhalten Sie vom Bauamt, Herrn Reiner Ludwig, Tel. 03433/873-255.

Amtsblatt der G

roßen Kreisstadt Borna 19/

08

Öffentliche Bekanntmachung

Die 45. Sitzung des Stadtrates findet am 16.10.2008 um 18:00 Uhr im Ratssaal des Bürgerhauses „Goldener Stern“, Markt 11 in

04552 Borna statt.

TAGESORDNUNGÖffentlicher Teil:1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, Beschlussfähigkeit des Stadtrates und Abstimmung der Tagesordnung2. Protokollkontrolle der 44. Stadtratssitzung und Festlegung der 2 Mit- glieder für die Protokollunterzeichnung3. Einwohnerfragestunde während der Stadtratssitzung gem. § 18 GeschäftsO in Verbindung mit § 44 Abs. 3 SächsGemO4. Informationen und Anfragen5. Beschlussvorlagen5.1 Bestätigung der Vorauswahlentscheidung des Hauptausschusses zu den Bewerbern zur Vorstellung und eigentlichen Wahlhandlung im Stadtrat 5.2 Wahl des Beigeordneten der Großen Kreisstadt Borna5.3 Bestellung eines weiteren Mitgliedes des Aufsichtsrates in Übereinstim- mung mit § 9 des Gesellschaftsvertrages der Bornaer Wohnbau und Siedlungsgesellschaft mbH. 5.4 Integriertes Handlungskonzept für das Fördergebiet „Zentrum Borna“ zur Beantragung von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2007 - 20135.5 Aufstellung eines Bebauungsplanes „Areal Reithalle“5.6 Ermächtigung des Bauausschusses zur Vergabe von Bauleistungen für den 1. BA des Vorhabens Ausbau, Erweiterung und Sanierung Gymna- sium „Am Breiten Teich“ = Los 8 - Fassadensanierung5.7 Erweiterung der Galerie der Bürgermeister bis zum Jahr 1994 und der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Borna ab diesem Zeitpunkt in der ersten Etage des Rathauses zur Vervollständigung 6. Einberufung der 46. Stadtratssitzung am 13. November 2008Im Anschluss folgt ein nichtöffentlicher Teil.

Luedtke, Oberbürgermeisterin

Ergänzungssatzung für Flächen an der Straße „Im Winkel“ im Ortsteil Gestewitz der Stadt Borna

Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 18.09.2008 mit Beschluss-Nr. 523/44/08 auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB die Ergänzungssatzung für Flächen an der Straße „Im Winkel“ im Ortsteil Geste-witz der Stadt Borna beschlossen und die Begründung, Stand August 2008 gebilligt.

Die Ergänzungssatzung für Flächen an der Straße „Im Winkel“ im Ortsteil Gestewitz der Stadt Borna, bestehend aus Satzung und Begründung liegt im Wirtschafts- und Planungsamt der Stadtverwaltung Borna, Verwaltungsge-bäude An der Wyhra 1, 04552 Borna, Zimmer 103 während der Dienstzeit zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung entsprechend § 10 Abs. 3, Satz 4 BauGB in Kraft.

Im Zusammenhang mit der Bekanntmachung wird auf folgendes hingewie-sen:

1 Nach § 215 Abs. 1 BauGB sind Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes gel- tend gemacht worden sind.

2 Gemäß § 44 Abs. 3 und 4 BauGB können Entschädigungsberechtigte Entschädigungen verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fäl- ligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Luedtke, Oberbürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Landesdirektion Leipzig über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen

Gemarkung Borna, vom 22. September 2008

Die Landesdirektion Leipzig gibt bekannt, dass die Staatliche Betriebsgesell-schaft für Umwelt und Landwirtschaft, Dresdner Straße 78 C, 01445 Rade-beul, Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezem-ber 1993 (BGBl. I S. 2182,2192), zuletzt geändert durch Artikel 93 des Gesetzes vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I. S. 2407, 2418), gestellt hat.

Die Anträge (14-0531.73-264 und 265) betreffen die vorhandene Grundwas-sermessstelle Liebschützberg, Borna und die vorhandene Grundwasser-messstelle Leipzig, Connewitz einschließlich Schutzstreifen, Zuwegung und Zufahrt. Die von den vorhandenen Anlagen betroffenen Grundstückseigentü-mer der

• Stadt Borna ( Gemarkung Borna Flurstück 51)

können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit

vom 20. Oktober 2008 bis einschließlich 17. November 2008

in der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Zimmer 156, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr) einsehen.Die Landesdirektion Leipzig erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbeschei-nigungen nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Ver-bindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung – SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).

Hinweise zur Einlegung von WidersprüchenGemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Ener-giefortleitungen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung ent-standen. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits ent-standen ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes erteilt wird.Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von der Leitung oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Leipzig, den 22.09.2008

gez. Geisler Vizepräsident der Landesdirektion

Änderung der Samstagssprechzeiten Meldestelle

Achtung – Änderung der Samstagssprechzeiten der Meldestelle in der Stadtverwaltung Borna

In den Monaten Oktober 2008 und November 2008 verschieben sich die Termine der Samstagssprechzeiten jeweils vom ersten Samstag auf den zweiten Samstag im Monat. Demzufolge hat die Meldestelle in diesen Mona-ten am 11.10.2008 und am 08.11.2008 von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr geöffnet.

Amtlicher Teil der Stadtverwaltung BornaErscheinungsdatum: 8. Oktober 2008 / Redaktionsschluss: 2. Oktober 2008Nummer 19/2008 / Herausgeber: Stadtverwaltung Borna

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Gottesdienst in Eula

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Vermietung

Garagenvermietung im OT Thräna, Querstraße

Die Stadtverwaltung Borna bietet die folgenden 2 Garagen zur Vermietung an:

• Garage im Garagenkomplex „Querstraße“, in Thräna • Garage in der Dorfstraße 28, in Zedtlitz Miete monatlich jeweils 26,00 Euro

Wohnraumvermietung im OT Zedtlitz

Die Stadtverwaltung Borna bietet • 1 sanierte Zwei-Raum-Wohnung (51,83 m²) im OT Zedtlitz, Dorfstraße 28 A, zur Vermietung an.

Bei Interesse und Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Kretzschmar, Mitarbeiterin Wirtschafts- und Planungsamt, Verwaltungsgebäude An der Wyhra 1, 04552 Borna, Tel.: 03433/873 237.

Die Kinderbibliothek informiert

Die Kinderbibliothek Borna, Martin-Luther-Platz 9, lädt alle Kinder und deren Eltern zu einem Spiele-Nachmittag ein. Am Montag, 06.10.2008, ab 16:00 Uhr werden wieder neue Spiele ausprobiert, die anschließend auch entlie-hen werden können.Gespielt werden unter anderem „Rattle Snake“, „Fladdera – Datsch“ oder „S.O.S. – Affenalarm“. Die Mitarbeiter der Bibliothek und des Bibliotheksver-eins freuen sich auf viele Spielefans.

Sonntag, 12.10. (21. So. n. Trinitatis)09:00 Uhr Eula - Pfr. Schuster

Geburtstagsinformation

Die Oberbürgermeisterin der Stadt Borna, Frau Luedtke, gratuliert nachfolgend genannten Seniorinnen und Seni-oren recht herzlich zu ihrem Geburtstag und wünscht ihnen für das kommende Lebensjahr alles erdenklich Gute.

Woche vom 29.09. bis 05.10.2008

In Borna

Montag, den 29.09.2008Frau Hildegard Wick zum 88., Frau Hildegard Roßmeisel zum 85., Frau Dorothea Kokot zum 84., Frau Elisabeth Becher zum 82., Frau Elisabeth Fischer zum 81., Herrn Konrad Beyerlein zum 79., Frau Waltraud Hornig zum 73.

Dienstag, den 30.09.2008Frau Helene Hiller zum 94., Herrn Erich Eisolt zum 89., Frau Helene Lumnit-zer zum 89., Frau Eva Plewa zum 88., Herrn Bruno Vojtech zum 84., Frau Margot Niedermann zum 82., Frau Anita Skur zum 80., Frau Renate Ilbig zum 77., Frau Irmgard Steinert zum 74.

Mittwoch, den 01.10.2008Frau Lieselotte Kynast zum 88., Frau Hildegard Weigelt zum 87., Frau Doro-thea Peyker zum 86., Frau Johanna Bruna zum 83., Herrn Hans Jänsch zum 75., Frau Erika Dietzschold zum 70.

Donnerstag, den 02.10.2008Frau Linda Prager zum 97., Frau Nanny Stolareck zum 96., Frau Gertrud Danigel zum 88., Frau Charlotte Otto zum 87., Frau Hertha Zwicker zum 86., Frau Erika Cerny zum 82., Frau Isolde Ronschke zum 79., Frau Anna Preu-ßer zum 76., Herrn Karlheinz Sauer zum 74., Herrn Siegfried Geidel zum 72., Herrn Günter Reich zum 70.

Freitag, den 03.10.2008Frau Antonia Rudolph zum 87., Frau Gerda Alter zum 83., Herrn Alfred Lehmann zum 79., Frau Käthe Kern zum 78., Herrn Günter Müller zum 77., Frau Erika Beier zum 74., Frau Roswinda Grundmann zum 71., Frau Margot Kretzschmar zum 70.

Samstag, den 04.10.2008Frau Maria Gübert zum 84., Herrn Gerhard-Karl Lang zum 79., Frau Gertraude Kansy zum 79., Frau Elfriede Preuß zum 78., Frau Eva-Maria Rougk zum 75., Frau Hertha Nitzsche zum 72., Frau Erna Günther zum 71.

Sonntag, den 05.10.2008Frau Gertrud Oberreich zum 89., Herrn Rudolf Danz zum 85., Frau Hildegard Wagner zum 84., Frau Gerda Krohn zum 78., Frau Gisela Hübsch zum 72.

In Wyhra

Montag, den 29.09.2008 Frau Brigitte Dudda zum 70.

In Eula

Montag, den 29.09.2008 Frau Ursula Biele zum 83.Freitag, den 03.10.2008 Herrn Walter Höbig zum 80.

In Neukirchen

Mittwoch, den 01.10.2008 Herrn Herbert Lässig zum 81.Freitag, den 03.10.2008 Frau Ursula Wiedemann zum 83.Samstag, den 04.10.2008 Frau Annelies Höhle zum 78.Sonntag, den 05.10.2008 Herrn Roland Burkhardt zum 75.

In Gestewitz

Donnerstag, den 02.10.2008 Frau Ruth Pahlig zum 85.

In Zedtlitz

Freitag, den 03.10.2008 Frau Edith Kitschke zum 72.

In Thräna

Sonntag, den 05.10.2008 Herrn Eberhart Schulze zum 82.

Woche vom 06. bis 12.10.2008

In Borna

Montag, den 06.10.2008Herrn Herbert Kühne zum 82., Frau Christa Heidrich zum 81., Frau Marga-rete Naumann zum 78., Herrn Heinz Reichl zum 77., Frau Liane Romeike zum 76., Herrn Dr. Peter Wolf zum 72.

Dienstag, den 07.10.2008Frau Frieda Graef zum 91., Frau Liselotte Schatz zum 85., Frau Ruth Scheppan zum 78., Frau Elfriede Schwarm zum 77., Frau Ingeborg Het-mainczyk zum 75., Frau Else Hauschke zum 75., Frau Erika Pohl zum 74., Frau Hanna Nitsche zum 73., Frau Brigitte Bartsch zum 73., Frau Ingeborg Thieme zum 71.

Mittwoch, den 08.10.2008Frau Alice Zeier zum 87., Frau Charlotte Büttner zum 86., Frau Elisabeth Bittag zum 82., Herrn Herbert Kopietz zum 80., Frau Gertrud Göpfert zum 79., Frau Liane Woltmann zum 77., Frau Helga Krauß zum 72., Frau Erna Dölling zum 71.

Donnerstag, den 09.10.2008Herrn Rolf Döge zum 84., Frau Rita Melzer zum 79., Frau Ursula Zimmer-mann zum 75., Frau Klara Kononov zum 73., Herrn Eberhard Landgraf zum 70., Frau Edit Scheibner zum 70.

Freitag, den 10.10.2008Frau Dora Ewert zum 82., Herrn Johannes Friedemann zum 79., Frau Ursula Gottschling zum 77., Herrn Karl-Heinz Piotrowski zum 76., Frau Brigitte Fritz-sche zum 76., Frau Rita Rogee zum 71., Herrn Reiner Ullmann zum 70., Herrn Roland Jaschke zum 70., Frau Anita Winkler zum 70.

Samstag, den 11.10.2008Frau Gertraude Bräunlich zum 82., Herrn Hans-Horst Erler zum 78., Frau Ruth Simmert zum 77., Frau Wally Zobel zum 76., Herrn Günter Becher zum 75.

Sonntag, den 12.10.2008Frau Christa Kiesewetter zum 73.

Amtlicher Teil der Stadtverwaltung BornaErscheinungsdatum: 8. Oktober 2008 / Redaktionsschluss: 2. Oktober 2008Nummer 19/2008 / Herausgeber: Stadtverwaltung Borna

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Amtsblatt der G

roßen Kreisstadt Borna 19/

08

In Wyhra

Montag, den 06.10.2008 Frau Inge Kaiser zum 70.Dienstag, den 07.10.2008 Frau Renate Mitschke zum 74.

In Eula

Montag, den 06.10.2008 Frau Erika Höbig zum 75.Sonntag, den 12.10.2008 Frau Ellen Neumann zum 70.

In Neukirchen

Montag, den 06.10.2008 Frau Ilse Hessel zum 84.Mittwoch, den 08.10.2008 Herrn Karl Grundlach zum 82., Herrn Harald Hörtzsch zum 73.

Donnerstag, den 09.10.2008 Herrn Hermann Krzeminski zum 81.Freitag, den 10.10.2008 Herrn Gerhard Berg zum 70.

In Zedtlitz

Dienstag, den 07.10.2008 Frau Elfriede Becker zum 79.Mittwoch, den 08.10.2008 Frau Ilse Reinmuth zum 86.

In Thräna

Mittwoch, den 08.10.2008 Frau Erna Weigel zum 74.Donnerstag, den 09.10.2008 Frau Hannelore Sturm zum 79.Sonntag, den 12.10.2008 Frau Margitta Oswald zum 77.

Stadtverwaltung BornaAnschrift:StadtverwaltungBorna Markt1,04552Borna Telefon:03433873-0•Telefax:03433873-111 E-Mail:[email protected] Internet:www.borna.de

Allgemeine Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Pass- u. Meldestelle / Wohngeldstelle:Montag 9:00-11:30Uhr Montag 9:00-11:30UhrDienstag 9:00-18:00Uhr Dienstag 9:00-18:00UhrMittwoch geschlossen Mittwoch geschlossenDonnerstag 9:00-16:00Uhr Donnerstag 9:00-17:30UhrFreitag 9:00-11:30Uhr Freitag 9:00-11:30Uhr Jeden1.SamstagimMonatvon9:00-11:00Uhr (außerimOktoberundNovember–jeden2.Samstag)Neu ab September:Öffnungszeiten Schiedsstelle:Jeden1.DienstagimMonatim„GoldenenStern“EGvon17:00-18:00Uhr

Das ereignisreiche Stadtfest in Borna hat viele Besucher aus den umliegenden Städten und Dörfern in die Kreisstadt Borna gelockt. Das war früher so, das soll auch heute noch stärker so sein. Gewerbetreibende, Händler, Gastronomen, Vereine, LVZ und Stadt führen seit vielen Jahren erfolgreich dieses Stadtfest zum Erlebnis. Auch der FVV „Kohrener Land“ e. V. ist von Beginn an dabei. Der nächste Höhepunkt in der Stadt auf dem Marktplatz wird der alljährliche Weihnachtsmarkt sein. Doch bis dahin gibt es noch viele interessante Veranstaltungen im Kohrener Land. Schauen Sie doch mal in unserer Touristinformation in der „Alte Wache“ herein und lassen Sie sich beraten. Sicher werden Sie viele Neuheiten und Angebote entdecken, die Ihnen vielleicht noch nicht bekannt sind. Auch per Internet kann man sich ausführlich zu unseren Offerten informieren.

Am 11. Oktober 2008 lohnt sich ein Besuch im Schloß Frohburg mit Museum, Schloßcafé, interessanten Austellungen anlässlich der 775-Jahr- Feier. Rund um das Schloß findet das traditionelle Fischerfest statt. Viele Attraktionen gibt es für Kinder. Für eine Herbstwanderung von Borna entlang der Wyhraaue über das Volksundemuseum empfehlen wir die Rücktour mit der Bahn. Bei schönem Wetter empfehlen wir die Tour per Drahtesel, die Rücktour beispielsweise über den Erholungspark Pahna, weiter nach Thräna und zurück nach Borna.

ist unsere Heimat und Ausflugsregion Kohrener Land sehr reizvoll.

Der FVV „Kohrtener Land“ e. V. prämiert alle eingereichten Fotos, Erlebnisberichte und ist für kritische Hinweise offen.

Nichtamtlicher Teil

Bevor sich die Kolleginnen und Kollegen der ehemaligen Bornaer Druckerei kürzlich wieder zum obligatorischen jährlichen „Kaffeekränz-chen“ trafen, besuchten sie das Druckhaus Borna in der Abtsdorfer Straße. Unter ihnen waren Schriftsetzer, Drucker und Buchbinder, die jahrzehntelang in der Buchdruckerei am Brühl ihre Brötchen verdient und so Betriebsgeschichte mitgeschrieben haben.

Der jetzige Produktions- und Verlagsleiter Bernd Schneider gab zu Anfang einen Abriss, wie es zum Druckhaus Boma kam und zeigte anhand einiger Drucksachen (Bücher und Broschüren) die jetzige Produktionspalette. Als es dann in die „Satzherstellung“ ging, kamen die ehemaligen „Schwarzkünstler“ nicht aus dem Staunen heraus. Nichts, aber auch gar nichts, erinnerte an ihre Arbeit als Schriftsetzer, die fast noch so wie der alte Gutenberg arbeiteten. Keine Setzkäs-ten, keine Bleibuchstaben!

Fast neidisch bestaunten sie die jetzigen Gestaltungsmöglichkeiten am Computer. Aber sie waren auf Grund der zu ihren Zeiten begrenz-ten Möglichkeiten auch stolz, wie sie doch damals alles gepackt haben.

Auf dem weiteren Weg durchs Druckhaus standen sie dann vor einer Offsetmaschine, die vier Farben in einem Druckgang druckte – ein Traum! Die ehemaligen Kollegen Drucker erinnerten sich, wie früher im Hochdruck farbig gedruckt wurde. Bei jeder Farbe lief der Papier-bogen einzeln durch die Druckmaschine. Bei zwei Farben ging es also zweimal (und das passgenau) durch die Maschine.

Dann auch in der Fertigmacherei neueste Technik – eine elektro-nisch gesteuerte Schneidemaschine und eine Maschine, welche die Herstellung von Broschüren in einem Durchgang (Zusammentragen der Bögen, Falzen, Heften und Schneiden) besorgte. Mit dem alten Buchdruckerhandwerksgruß „Gott grüß die Kunst“ wurde für diese interessante Betriebsbesichtigung gedankt und gleichzeitig damit weiterhin Erfolg gewünscht.

Bei Kaffe und Kuchen im „Nanu“ wurde dann nicht nur über das eben Gesehene gefachsimpelt, sondern es wurden auch wieder persönli-che Neuigkeiten ausgetauscht.

Wolfgang Fuchs

Besonders im HerbstBesonders im Herbst

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