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Amtsblatt der Stadt Leverkusen _____________________________________________________________________ 14. Jahrgang 23. Oktober 2020 Nummer 58 ___________________________________________________________________ Herausgeber: Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen, 0214/406-8883, 0214/406-8879, [email protected] Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich. Bezug: Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbe- reich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1 - 4, Miselo- hestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr. 101. Abrufbar im Internet unter www.leverkusen.de, Versand: 0214/406-8883. Inhaltsverzeichnis Seite 213. Öffentliche Bekanntmachung der Einladung zur 1. Sitzung (19. TA) des Rates der Stadt Leverkusen am Montag, 02.11.2020, Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, 5. OG, Ratssaal, Beginn: 14:00 Uhr .......................... 436 214. Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des/der Oberbürgermeister/in der Stadt Leverkusen am 13.09.2020 (siehe Anlage) ............................................................................................................ 439 215. Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Leverkusen am 13.09.2020 (siehe Anlage) ..................................................... 439 216. Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Bezirksvertretungswahl der Stadt Leverkusen am 13.09.2020 (siehe Anlage) ............................................................................................................ 439 217. Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Integrationswahl der Stadt Leverkusen am 13.09.2020 (siehe Anlage) ........................................... 439 218. Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl des/der Oberbürgermeisters/in der Stadt Leverkusen am 27.09.2020 (siehe Anlage) ............................................................................................................ 440 219. Bekanntmachung des Wahlleiters der kreisfreien Stadt Leverkusen über die Ersatzbestimmungen für ein ausgeschiedenes Mitglied im Rat der Stadt Leverkusen (siehe Anlage, Herr Dirk Löb) ............................................. 440 220. Bekanntmachung des Wahlleiters der kreisfreien Stadt Leverkusen über die Ersatzbestimmungen für ein ausgeschiedenes Mitglied in der Bezirksvertretung I der kreisfreien Stadt Leverkusen (siehe Anlage, Herr Charalambos Georgiou) .................................................................................. 440 221. Bekanntmachung des Wahlleiters der kreisfreien Stadt Leverkusen über die Ersatzbestimmungen für ein ausgeschiedenes Mitglied in der Bezirksvertretung II der kreisfreien Stadt Leverkusen (siehe Anlage, Herr Dr. Stefan Pausch) .................................................................................. 440 222. Bekanntmachung des Wahlleiters der kreisfreien Stadt Leverkusen über die Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Mitglied in der Bezirksvertretung II der kreisfreien Stadt Leverkusen (siehe Anlage, Herr Axel Schumacher) ................................................................................... 440

Amtsblatt der Stadt Leverkusen...2020/10/23  · 23. Oktober 2020 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 Seite 437 2.1 Bestellung der Schriftführung und stellvertretenden Schriftfüh-rung

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Amtsblatt der Stadt Leverkusen _____________________________________________________________________ 14. Jahrgang 23. Oktober 2020 Nummer 58

___________________________________________________________________ Herausgeber: Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach 10 11 40,

51311 Leverkusen, 0214/406-8883, 0214/406-8879, [email protected] Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich. Bezug: Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbe-

reich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1 - 4, Miselo-hestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr. 101. Abrufbar im Internet unter www.leverkusen.de, Versand: 0214/406-8883.

Inhaltsverzeichnis Seite 213. Öffentliche Bekanntmachung der Einladung zur 1. Sitzung (19. TA) des

Rates der Stadt Leverkusen am Montag, 02.11.2020, Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, 5. OG, Ratssaal, Beginn: 14:00 Uhr .......................... 436

214. Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des/der Oberbürgermeister/in der Stadt Leverkusen am 13.09.2020 (siehe Anlage) ............................................................................................................ 439

215. Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Leverkusen am 13.09.2020 (siehe Anlage) ..................................................... 439

216. Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Bezirksvertretungswahl der Stadt Leverkusen am 13.09.2020 (siehe Anlage) ............................................................................................................ 439

217. Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Integrationswahl der Stadt Leverkusen am 13.09.2020 (siehe Anlage) ........................................... 439

218. Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl des/der Oberbürgermeisters/in der Stadt Leverkusen am 27.09.2020 (siehe Anlage) ............................................................................................................ 440

219. Bekanntmachung des Wahlleiters der kreisfreien Stadt Leverkusen über die Ersatzbestimmungen für ein ausgeschiedenes Mitglied im Rat der Stadt Leverkusen (siehe Anlage, Herr Dirk Löb) ............................................. 440

220. Bekanntmachung des Wahlleiters der kreisfreien Stadt Leverkusen über die Ersatzbestimmungen für ein ausgeschiedenes Mitglied in der Bezirksvertretung I der kreisfreien Stadt Leverkusen (siehe Anlage, Herr Charalambos Georgiou) .................................................................................. 440

221. Bekanntmachung des Wahlleiters der kreisfreien Stadt Leverkusen über die Ersatzbestimmungen für ein ausgeschiedenes Mitglied in der Bezirksvertretung II der kreisfreien Stadt Leverkusen (siehe Anlage, Herr Dr. Stefan Pausch) .................................................................................. 440

222. Bekanntmachung des Wahlleiters der kreisfreien Stadt Leverkusen über die Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Mitglied in der Bezirksvertretung II der kreisfreien Stadt Leverkusen (siehe Anlage, Herr Axel Schumacher) ................................................................................... 440

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Seite 436 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 23. Oktober 2020

223. Öffentliche Ausschreibung von Leistungen, hier: Niederschwelliges

Beratungs- und Informationsangebot inklusive der Koordinierung von verschiedenen Beratungs- und Angebotsstrukturen in Leverkusen-Wiesdorf; Auftraggeber: Stadt Leverkusen, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen; Fachbereich Soziales, Miselohestr. 4, 51379 Leverkusen ...................................................................................................... 440

224. Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen, hier: Bau einer Aufzugsanlage inkl. Wartungs- und Servicevertrag über 4 Jahre; Auftraggeber: Stadtverwaltung Leverkusen, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen vertreten durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft, Hauptstr. 101, 51377 Leverkusen ................................................................... 441

225. Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen, hier: Landschaftsgärtnerische Arbeiten (Los 1) und Metallbau (Los 2); Auftraggeber: Stadt Leverkusen, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen; Fachbereich Stadtgrün, Nobelstr. 91, 51373 Leverkusen ........... 441

226. Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 58/79/II - 2. Änderung "Am Hühnerberg" ............................................................................................ 442

227. Erneute öffentliche Bekanntmachung der Satzung vom 20.08.2007 für den Bebauungsplan Nr. 154/I „Landesgartenschau/Rheinpark“, 1. Änderung „Minigolf“ in Leverkusen-Wiesdorf .................................................. 446

228. Erneute öffentliche Bekanntmachung der Satzung vom 03.12.2012 für den Bebauungsplan Nr. 180/II „Bürrig-Nord“ in Leverkusen-Bürrig ................. 449

229. Erneute Öffentliche Bekanntmachung Satzung vom 10.05.2010 für den Bebauungsplan Nr. 184/I „Beckers Kämpchen/Tönges Feld“ in Leverkusen-Hitdorf .......................................................................................... 452

230. Erneute öffentliche Bekanntmachung der Satzung vom 03.12.2012 für den Bebauungsplan Nr. 196/I „Kita Burgweg“ in Leverkusen-Rheindorf ......... 455

231. Öffentliche Bekanntmachung für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WFL), hier: Jahresabschluss 31.12.2019 ........................ 458

232. Erneute öffentliche Bekanntmachung der Satzung vom 01.10.2020 zur 3. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Sportpark Leverkusen“ (SPL) vom 30. März 2010 ................................................................................................. 458

____________________________________________________________________ 213. Öffentliche Bekanntmachung der Einladung zur 1. Sitzung (19. TA) des

Rates der Stadt Leverkusen am Montag, 02.11.2020, Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, 5. OG, Ratssaal, Beginn: 14:00 Uhr

____________________________________________________________________

T a g e s o r d n u n g

Öffentliche Sitzung Nummer 1 Eröffnung der Sitzung 2 Angelegenheiten des Rates und der Rechnungsprüfung

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23. Oktober 2020 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 Seite 437

2.1 Bestellung der Schriftführung und stellvertretenden Schriftfüh-

rung für den Rat 2020/0001

2.2 Einführung des Oberbürgermeisters durch den Altersvorsitzen-

den

2.3 Wahl der Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Oberbürgermeis-

ters 2020/0005

2.3.1 Einsparung der 3. Bürgermeisterstelle

- Antrag der Gruppe Aufbruch Leverkusen vom 09.10.2020 2020/0038

2.3.2 Wahl der Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Oberbürgermeis-

ters

2.4 Einführung der Ratsmitglieder und Bürgermeister durch den

Oberbürgermeister

2.5 Weiterführung des Personal- und Organisationsausschusses

sowie des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 18.10.2020

2020/0072

2.6 Satzung zur 6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lever-

kusen vom 26.10.2009 2020/0015

2.7 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine

Ausschüsse und die Bezirksvertretungen

2.7.1 Begrenzung der Sitzungszeiten von Rats-, Bezirks- und Aus-

schusssitzungen - Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Rates der Frakti-on BÜRGERLISTE vom 23.10.19

2019/3260

2.7.2 Verwaltungsvorlage 2020/0016 2.8 Zuständigkeitsordnung des Rates 2020/0017 2.9 Reihenfolge der Vertretung des Oberbürgermeisters 2020/0013 2.10 Ehrenordnung für die Mitglieder des Rates, der Ausschüsse und

der Bezirksvertretungen 2020/0009

2.11 Ehrenkodex für die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse 2020/0011 2.12 Zuwendungen nach § 56 GO NRW an die Fraktionen, Gruppen

und Einzelmitglieder des Rates ab dem 01.11.2020 (19 .TA) 2020/0014

2.13 Zuwendungen an die Bezirksfraktionen ab dem 01.11.2020 (19.

TA) 2020/0023

2.14 Abberufung sowie Neubestellung von Mitgliedern und stellver-

tretenden Mitgliedern in Organen von Unternehmen und Einrich-tungen

2020/0063

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Seite 438 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 23. Oktober 2020

2.15 Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter für die sonstigen

Ausschüsse und Gremien 2020/0021

2.16 Neuwahl des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutz-

behörde 2020/0064

2.17 Bestellung der Ratsmitglieder für den Integrationsrat 2020/0065 2.18 Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Lever-

kusen für die Konferenz der Ratsmitglieder im Städtetag Nord-rhein-Westfalen

2020/0048

2.19 Wahl der Mitglieder der Stadt Leverkusen in die 15. Land-

schaftsversammlung Rheinland 2020/0024

2.20 Bildung des Wahlausschusses 2020/0057 2.21 Bildung der Fachausschüsse des Rates der Stadt Leverkusen 2020/0018 2.22 Benennung der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertrete-

rinnen und Stellvertreter 2020/0019

2.23 Stellvertretung in den Ratsausschüssen 2020/0020 3 Dezernat I 3.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

- Leverkusener Parkhaus-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LPG): Folgebeauftragung der ulrich hartung GmbH

2020/0029

3.2 Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW; neue

bahnstadt opladen GmbH (nbso) - Einzelvertretungsberechtigung der Geschäftsführer

2020/0060

3.3 Stadtentwicklungsgesellschaft 3.3.1 Planungs- und Entwicklungsgesellschaft zur City C

- Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 17.06.2020 2020/3679

3.3.2 Planungs- und Entwicklungsgesellschaft zur City C

- Ergänzungsantrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 11.10.2020 zum Antrag Nr. 2020/3679

2020/0071

3.3.3 Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH

- Antrag der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 23.10.2020

2020/0073

3.4 Organisationsplan der Stadtverwaltung Leverkusen 2020/0061 4 Dezernat II 5 Dezernat III 6 Dezernat IV

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23. Oktober 2020 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 Seite 439

6.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

- Förderaufruf zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" - Beantragung der Förderung für das Sanierungskonzept „Hal-lenbad Bergisch Neukirchen: Sanierung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume, des Schwimm-hallenbereiches sowie der Erneuerung der Lüftungsanlage, der energetischen Optimierung der technischen Anlagen und dem Bau einer BHKW-Zentrale mit Nahwärmeversorgung"

2020/3909

7 Dezernat V Nichtöffentliche Sitzung Nummer 1 Eröffnung der Sitzung 2 Angelegenheiten des Rates und der Rechnungsprüfung 2.1 Niederschriften 3 Dezernat I 3.1 Leitung des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke 2020/0054 4 Dezernat II 5 Dezernat III 6 Dezernat IV 7 Dezernat V Leverkusen, 23. Oktober 2020 gez. Richrath Oberbürgermeister ____________________________________________________________________ 214. Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des/der Oberbür-

germeister/in der Stadt Leverkusen am 13.09.2020 (siehe Anlage) ____________________________________________________________________ 215. Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt

Leverkusen am 13.09.2020 (siehe Anlage) ____________________________________________________________________ 216. Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Bezirksvertretungs-

wahl der Stadt Leverkusen am 13.09.2020 (siehe Anlage) ____________________________________________________________________ 217. Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Integrationswahl der

Stadt Leverkusen am 13.09.2020 (siehe Anlage) ____________________________________________________________________

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Seite 440 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 23. Oktober 2020

____________________________________________________________________ 218. Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl des/der

Oberbürgermeisters/in der Stadt Leverkusen am 27.09.2020 (siehe Anlage) ____________________________________________________________________ 219. Bekanntmachung des Wahlleiters der kreisfreien Stadt Leverkusen über

die Ersatzbestimmungen für ein ausgeschiedenes Mitglied im Rat der Stadt Leverkusen (siehe Anlage, Herr Dirk Löb)

____________________________________________________________________ 220. Bekanntmachung des Wahlleiters der kreisfreien Stadt Leverkusen über

die Ersatzbestimmungen für ein ausgeschiedenes Mitglied in der Bezirks-vertretung I der kreisfreien Stadt Leverkusen (siehe Anlage, Herr Cha-ralambos Georgiou)

____________________________________________________________________ 221. Bekanntmachung des Wahlleiters der kreisfreien Stadt Leverkusen über

die Ersatzbestimmungen für ein ausgeschiedenes Mitglied in der Bezirks-vertretung II der kreisfreien Stadt Leverkusen (siehe Anlage, Herr Dr. Ste-fan Pausch)

____________________________________________________________________ 222. Bekanntmachung des Wahlleiters der kreisfreien Stadt Leverkusen über

die Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Mitglied in der Bezirksver-tretung II der kreisfreien Stadt Leverkusen (siehe Anlage, Herr Axel Schumacher)

____________________________________________________________________ 223. Öffentliche Ausschreibung von Leistungen, hier: Niederschwelliges Bera-

tungs- und Informationsangebot inklusive der Koordinierung von ver-schiedenen Beratungs- und Angebotsstrukturen in Leverkusen-Wiesdorf; Auftraggeber: Stadt Leverkusen, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Lever-kusen; Fachbereich Soziales, Miselohestr. 4, 51379 Leverkusen

___________________________________________________________________ Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, im Wege der Öffentlichen Ausschreibung gem. § 9 Abs. 1 UVgO folgende Leistungen zu vergeben: Vergabe-Nr. 178-2020: Quartiersarbeit Leverkusen-Wiesdorf Niederschwelliges Beratungs- und Informationsangebot inklusive der Koordinierung von verschiedenen Beratungs- und Angebotsstrukturen in Leverkusen-Wiesdorf Die Vergabeunterlagen können bis zum 12. November 2020 um 10:00 Uhr im Inter-net auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland kostenfrei abgefordert werden: www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do.

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23. Oktober 2020 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 Seite 441

Leverkusen, 21. Oktober 2020 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Recht und Vergabestelle Im Auftrag gez. Podolski ____________________________________________________________________ 224. Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen, hier: Bau einer Aufzugsan-

lage inkl. Wartungs- und Servicevertrag über 4 Jahre; Auftraggeber: Stadtverwaltung Leverkusen, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen vertreten durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft, Hauptstr. 101, 51377 Leverkusen

____________________________________________________________________ Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, im Wege des Offenen Verfahrens gem. § 3 Nr. 1 VOB/A-EU folgende Leistungen zu vergeben: Vergabe-Nr. 184-2020: Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) Opladen, Energetische Sanierung Hauptgebäu-de - Katholische Hauptschule Im Hederichsfeld, Im Hederichsfeld 19, 51379 Lever-kusen; Bau einer Aufzugsanlage inkl. Wartungs- und Servicevertrag über 4 Jahre; Auf-traggeber: Stadtverwaltung Leverkusen, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen vertreten durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft, Hauptstr. 101, 51377 Lever-kusen Die Vergabeunterlagen können bis zum 19. November 2020 um 10:00 Uhr im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland kostenfrei abgefordert werden: www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do. Die europaweite Bekanntmachung wurde am 19. Oktober 2020 an das Amt für amtli-che Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften übersandt. Leverkusen, 19. Oktober 2020 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Recht und Vergabestelle Zentrale Vergabestelle Im Auftrag gez. Podolski ___________________________________________________________________ 225. Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen, hier: Landschaftsgärtneri-

sche Arbeiten (Los 1) und Metallbau (Los 2); Auftraggeber: Stadt Lever-kusen, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen; Fachbereich Stadtgrün, Nobelstr. 91, 51373 Leverkusen

___________________________________________________________________ Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, im Wege der Öffentlichen Ausschreibung gem. § 3 Abs. 1 VOB/A folgende Leistungen zu vergeben: Vergabe-Nr. 190-2020: Sanierung Parkanlage "Oberes Ophovener Mühlenbachtal" zwischen

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Seite 442 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 23. Oktober 2020

Spandauer- und Brandenburger Straße sowie dem Bohofsweg, 51377 Leverkusen Landschaftsgärtnerische Arbeiten (Los 1) und Metallbau (Los 2) Die Vergabeunterlagen können bis zum 23. November 2020 um 10:00 Uhr im Inter-net auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland kostenfrei abgefordert werden: www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do. Leverkusen, 22. Oktober 2020 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Recht und Vergabestelle Im Auftrag gez. Podolski ____________________________________________________________________ 226. Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 58/79/II - 2. Änderung

"Am Hühnerberg" ____________________________________________________________________ Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 31.08.2020 für den Bebauungsplan Nr. 58/79/II - 2. Änderung "Am Hühnerberg" die öffentliche Auslegung beschlossen. Die rechtlichen Grundlagen bil-den § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 13a BauGB. Ziele und Zwecke der Planung: Das Ziel der Planung besteht darin, die innerstädtische, brachliegende Fläche ge-mäß dem Leitbild der Innenentwicklung zu aktivieren, um dem Bedarf der Wohn-raumnachfrage in Leverkusen gerecht zu werden. So ist geplant, ein Wohngebäude auf der Fläche zu realisieren und den entstehenden ruhenden Verkehr sinnvoll zu ordnen. Umweltinformationen zur öffentlichen Auslegung:

Öffentliche Auslegung: Der Bebauungsplanentwurf sowie die Entwurfsbegründung werden öffentlich ausge-legt. Des Weiteren werden auch die umweltrelevanten und sonstigen im Rahmen des Planverfahrens eingegangenen Äußerungen sowie die Gutachten zu folgenden Themen offengelegt:

Umweltrelevante Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich-keit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentli-cher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen zu folgenden Themen und Schutzgütern vor: Mensch: - Immissionsschutz (Straßenlärm / Gewerbelärm) - Verkehrsaufkommen - Lufthygiene (Schadstoffbelastung)

Tiere, Pflanzen und Artenschutz: - Natur- und Landschaftsschutz - Artenschutz

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23. Oktober 2020 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 Seite 443

- Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung - Umweltzone

Wasser: - Niederschlagswasserversickerung - Abwasserbeseitigung - Wasserschutzgebiet / Hochwasserschutzzone

Boden: - Hinweis auf Kampfmittel - Hinweis auf Erdbebengefährdung - Bodendenkmalschutz - Versiegelungsgrad - Bodenschutz / Bodenfunktion - Altlasten

Klima: - Maßnahmen zum Klimaschutz (regenerative Energieformen)

Im o. g. Bebauungsplanverfahren wurden zu den Themen Hydrogeologie, Ar-tenschutz, Lufthygiene sowie zu dem Themenfeld Schallschutz, folgende Gut-achten eingeholt:

- Hydrologisches Gutachten, Middendorf-Geoservice GbR Leverkusen, Oktober 2019: Untersuchung der Baugrundbeschaffenheit des Plangebietes hinsicht-lich der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes.

- Lufthygienisches Fachgutachten zum Bebauungsplan Nr. 58/79/II - 2. Ände-rung „Am Hühnerberg“, simuPLAN - Ingenieurbüro für numerische Simulation Dorsten, Juni 2018: Die lufthygienische Bewertung der auf das Plangebiet einwirkenden Schadstoffbelastungen.

- Artenschutzprüfung Stufe I zum Bebauungsplan Nr. 58/79/II - 2. Änderung

„Am Hühnerberg“, PL.Planung und Landschaft/Große - Kreyssig - Dr. Schö-nert GbR Essen, April 2018: Untersuchung planungsrelevanter Tierarten im Plangebiet.

- Schalltechnische Untersuchung zum Bauvorhaben „Am Hühnerberg“ in Lever-

kusen Quettingen im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58/79/II, ACCON Köln GmbH Köln, Juni 2018: Die Bestimmung der Ver-kehrslärmbelastung auf das Plangebiet sowie die Ermittlung von passiven Schallschutzmaßnahmen.

- Schalltechnische Untersuchung zum Bauvorhaben „Am Hühnerberg“ in Lever-kusen Quettingen im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58/79/II - Gewerbliche Geräuschimmissionen, ACCON Köln GmbH Köln, Juli 2019: Ermittlung der Einwirkung von Gewerbelärm auf das Plangebiet so-wie die vom Plangebiet ausgehenden Gewerbelärmimmissionen.

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Seite 444 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 23. Oktober 2020

Die o. g. Informationen können eingesehen werden: Ort: Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstraße 101, Wartezone im

Erdgeschoss, Dauer: 30.10.2020, bis einschließlich 03.12.2020, Zeit: montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr,

freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Ansprechpartner ist Herr Priewe: Tel.: 0214/406-61 32, E-Mail: [email protected]. Sofern die durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen auch im Zeit-raum des Aushangs gelten, sind bei einer persönlichen Einsicht der Planunterlagen besondere Schutzmaßnahmen auf Grundlage der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) zu beachten: - Sofern der Zugang zum Elberfelder Haus weiterhin beschränkt sein sollte, ist der Einlass ins Gebäude durch das Betätigen der Klingel am Haupteingang anzufordern. - Sollte die Maskenpflicht weiterhin gelten, ist das Mitbringen und Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) während des gesamten Aufenthalts im Gebäude verpflichtend. - Es wird empfohlen, die Kontaktdaten sowie den Zeitpunkt des Betretens/ Verlassens des Gebäudes zu dokumentieren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Auf freiwilliger Basis können hierzu Name, Adresse und eine Telefonnummer zur Gewährleistung der telefonischen Erreichbarkeit angegeben werden. - Weitere Schutzmaßnahmen sind der aktuellen Situation gemäß im Rahmen der Einsichtnahme ggf. zu beachten. Es wird empfohlen, eine vorherige Terminvereinbarung vorzunehmen. Ansprechpartnerin ist Frau Schür: Tel.: 0214/406-61 01, E-Mail: [email protected]. Internet Während der o. a. Frist können die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen eingesehen werden: www.leverkusen.de Rathaus & Service Mitwirkung der Bürger Bebauungspläne/Bauleitpläne. Stellungnahmen können insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail bis zum 03.12.2020 bitte an nachfolgende Adressen geschickt werden: Stadt Leverkusen Fachbereich Stadtplanung Hauptstraße 101 51373 Leverkusen oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an: [email protected] oder per Fax an die: 0214/406-6102.

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23. Oktober 2020 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 Seite 445

Bitte mit der Betreffangabe: Bebauungsplan Nr. 58/79/II - 2. Änderung "Am Hühnerberg". Geltungsbereich:

Leverkusen, 23. Oktober 2020 gez. Richrath Oberbürgermeister

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Seite 446 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 23. Oktober 2020

____________________________________________________________________ 227. Erneute öffentliche Bekanntmachung der Satzung vom 20.08.2007 für den

Bebauungsplan Nr. 154/I „Landesgartenschau/Rheinpark“, 1. Änderung „Minigolf“ in Leverkusen-Wiesdorf

___________________________________________________________________ Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch, BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung, BauN-VO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und dem § 86 Landesbauordnung, BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) sowie § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nord-rhein-Westfalen, GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 18.06.2007 den Bebauungsplan Nr. 154/I 1. Änderung als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss des Bebauungs-plans Nr. 154/I 1. Änderung wurde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 20.08.2007 im Amtsblatt der Stadt Leverkusen ortsüblich bekannt gemacht. Zur vorsorglichen Behebung eines möglichen Verkündungsmangels bedarf es einer erneuten Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses. Der Bebauungsplan enthielt keinen Hinweis auf einsehbare DIN-Vorschriften. Daher wird der Plan mit dem folgen-den Hinweis auf die Einsehbarkeit der DIN-Vorschriften versehen: „DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festset-zungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden bei der Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen, während der Öffnungs-zeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.“ Geltungsbereich: Die Grenzen des Geltungsbereiches ergeben sich aus dem nachstehenden Auszug aus der deutschen Grundkarte (siehe Folgeseite).

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23. Oktober 2020 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 Seite 447

Rechtsverbindlichkeit: Der Satzungsbeschluss vom 18.06.2007 über den Bebauungsplan Nr. 154/I 1. Ände-rung wird hiermit mittels eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB erneut öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 154/I 1. Änderung tritt ge-

Bebauungsplan 154/I “Landesgartenschau / Rheinpark“ in

Leverkusen-Wiesdorf 1. Änderung „Minigolf“

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Seite 448 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 23. Oktober 2020

mäß § 10 Abs. 3 i. V. m. § 214 Abs. 4 BauGB mit dieser Bekanntmachung rückwir-kend zum 20.08.2007 in Kraft. Einsichtnahme in den Bebauungsplan: Der o. g. Bebauungsplan nebst Begründung kann während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtplanung, Bauservice, Erdgeschoss im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, eingesehen werden. Öffnungszeiten sind: montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr, freitags von 8:30 bis 13:30 Uhr. Alle DIN-Vorschriften und sonstigen privaten Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden bei der Stadt Lever-kusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften: I. Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Ent-

schädigung verlangen, wenn die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermö-gensnachteile eingetreten sind. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann er die Fäl-ligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschä-digung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

II. Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht

innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

III. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen-nutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvor-gangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde un-ter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

IV. Gemäß § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

(GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flä-chennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzei-

geverfahren wurde nicht durchgeführt,

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23. Oktober 2020 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 Seite 449

b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennut-zungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Leverkusen vor-her gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache be-zeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Leverkusen, 23. Oktober 2020 gez. Richrath Oberbürgermeister ____________________________________________________________________ 228. Erneute öffentliche Bekanntmachung der Satzung vom 03.12.2012 für den

Bebauungsplan Nr. 180/II „Bürrig-Nord“ in Leverkusen-Bürrig __________________________________________________________________ Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch, BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung, BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und dem § 86 Landesbauordnung, BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) sowie § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nord-rhein-Westfalen, GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 24.09.2012 den Bebauungsplan Nr. 180/II als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss des Bebauungsplans Nr. 180/II wurde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 03.12.2012 im Amtsblatt der Stadt Leverkusen ortsüblich bekannt gemacht. Zur vorsorglichen Behebung eines möglichen Verkün-dungsmangels bedarf es einer erneuten Bekanntmachung des Satzungsbeschlus-ses. Der Bebauungsplan enthielt keinen Hinweis auf einsehbare DIN-Vorschriften. Daher wird der Plan mit dem folgenden Hinweis auf die Einsehbarkeit der DIN-Vorschriften versehen: „DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festset-zungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden bei der Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen, während der Öff-nungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.“ Geltungsbereich: Die Grenzen des Geltungsbereiches ergeben sich aus dem nachstehenden Auszug aus der deutschen Grundkarte (siehe Folgeseite).

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Seite 450 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 23. Oktober 2020

Rechtsverbindlichkeit: Der Satzungsbeschluss vom 24.09.2012 über den Bebauungsplan Nr. 180/II wird hiermit mittels eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB erneut öf-fentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 180/II tritt gemäß § 10 Abs. 3 i. V. m. § 214 Abs. 4 BauGB mit dieser Bekanntmachung rückwirkend zum 03.12.2012 in Kraft. Einsichtnahme in den Bebauungsplan: Der o. g. Bebauungsplan nebst Begründung kann während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtplanung, Bauservice, Erdgeschoss im Elber-felder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, eingesehen werden.

Bebauungsplan Nr. 180/II “Bürrig-Nord“ in

Leverkusen-Bürrig

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23. Oktober 2020 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 Seite 451

Öffnungszeiten sind: montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr, freitags von 8:30 bis 13:30 Uhr. Alle DIN-Vorschriften und sonstigen privaten Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden bei der Stadt Lever-kusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften: I. Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschä-

digung verlangen, wenn die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögens-nachteile eingetreten sind. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann er die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

II. Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in

§ 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

III. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verlet-zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvor-gangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des

Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde un-ter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

IV. Gemäß § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses

Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flä-chennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige-

verfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennut-

zungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss

vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Leverkusen vorher

gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

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Seite 452 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 23. Oktober 2020

Leverkusen, 23. Oktober 2020 gez. Richrath Oberbürgermeister ____________________________________________________________________ 229. Erneute Öffentliche Bekanntmachung Satzung vom 10.05.2010 für den

Bebauungsplan Nr. 184/I „Beckers Kämpchen/Tönges Feld“ in Lever-kusen-Hitdorf

____________________________________________________________________ Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch, BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung, BauN-VO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und dem § 86 Landesbauordnung, BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) sowie § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nord-rhein-Westfalen, GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 10.05.2010 den Bebauungsplan Nr. 184/I als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss des Bebauungsplans Nr. 184/I wurde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 28.05.2010 im Amtsblatt der Stadt Leverkusen ortsüblich bekannt gemacht. Zur vorsorglichen Behebung eines möglichen Verkün-dungsmangels bedarf es einer erneuten Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses. Der Bebauungsplan enthielt keinen Hinweis auf einsehbare DIN-Vorschriften. Daher wird der Plan mit dem folgenden Hinweis auf die Einsehbarkeit der DIN-Vorschriften versehen: „DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festset-zungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden bei der Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen, während der Öffnungs-zeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.“ Geltungsbereich: Die Grenzen des Geltungsbereiches ergeben sich aus dem nachstehenden Auszug aus der deutschen Grundkarte (siehe Folgeseite).

Page 19: Amtsblatt der Stadt Leverkusen...2020/10/23  · 23. Oktober 2020 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 Seite 437 2.1 Bestellung der Schriftführung und stellvertretenden Schriftfüh-rung

23. Oktober 2020 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 Seite 453

Rechtsverbindlichkeit: Der Satzungsbeschluss vom 10.05.2010 über den Bebauungsplan Nr. 184/I wird hiermit mittels eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB erneut öffent-lich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 184/I tritt gemäß § 10 Abs. 3 i. V. m. § 214 Abs. 4 BauGB mit dieser Bekanntmachung rückwirkend zum 28.05.2010 in Kraft.

Bebauungsplan Nr. 184/I „Beckers Kämpchen/Tönges Feld“

in Leverkusen-Hitdorf

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Seite 454 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 23. Oktober 2020

Einsichtnahme in den Bebauungsplan: Der o. g. Bebauungsplan nebst Begründung kann während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtplanung, Bauservice, Erdgeschoss im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, eingesehen werden. Öffnungszeiten sind: montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr, freitags von 8:30 bis 13:30 Uhr. Alle DIN-Vorschriften und sonstigen privaten Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden bei der Stadt Lever-kusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften: I. Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Ent-

schädigung verlangen, wenn die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermö-gensnachteile eingetreten sind. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann er die Fällig-keit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädi-gung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

II. Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in

§ 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

III. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen-nutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvor-gangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des

Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde un-ter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

IV. Gemäß § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses

Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flä-chennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige-

verfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennut-

zungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

Page 21: Amtsblatt der Stadt Leverkusen...2020/10/23  · 23. Oktober 2020 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 Seite 437 2.1 Bestellung der Schriftführung und stellvertretenden Schriftfüh-rung

23. Oktober 2020 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 Seite 455

c) die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Leverkusen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Leverkusen, 23. Oktober 2020 gez. Richrath Oberbürgermeister ____________________________________________________________________ 230. Erneute öffentliche Bekanntmachung der Satzung vom 03.12.2012 für den

Bebauungsplan Nr. 196/I „Kita Burgweg“ in Leverkusen-Rheindorf ____________________________________________________________________ Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch, BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung, BauN-VO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und dem § 86 Landesbauordnung, BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) sowie § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nord-rhein-Westfalen, GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 24.09.2012 den Bebauungsplan Nr. 196/I als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss des Bebauungsplans Nr. 196/I wurde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 03.12.2012 im Amtsblatt der Stadt Leverkusen ortsüblich bekannt gemacht. Zur vorsorglichen Behebung eines möglichen Verkün-dungsmangels bedarf es einer erneuten Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses. Der Bebauungsplan enthielt keinen Hinweis auf einsehbare DIN-Vorschriften. Daher wird der Plan mit dem folgenden Hinweis auf die Einsehbarkeit der DIN-Vorschriften versehen: „DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festset-zungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden bei der Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen, während der Öffnungs-zeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.“ Geltungsbereich: Die Grenzen des Geltungsbereiches ergeben sich aus dem nachstehenden Auszug aus der deutschen Grundkarte (siehe Folgeseite).

Page 22: Amtsblatt der Stadt Leverkusen...2020/10/23  · 23. Oktober 2020 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 Seite 437 2.1 Bestellung der Schriftführung und stellvertretenden Schriftfüh-rung

Seite 456 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 23. Oktober 2020

Rechtsverbindlichkeit: Der Satzungsbeschluss vom 24.09.2012 über den Bebauungsplan Nr. 196/I wird hiermit mittels eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB erneut öffent-lich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 196/I tritt gemäß § 10 Abs. 3 i. V. m. § 214 Abs. 4 BauGB mit dieser Bekanntmachung rückwirkend zum 03.12.2012 in Kraft. Einsichtnahme in den Bebauungsplan: Der o. g. Bebauungsplan nebst Begründung kann während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtplanung, Bauservice, Erdgeschoss im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, eingesehen werden.

Bebauungsplan Nr. 196/I “Kita Burgweg“ in

Leverkusen-Rheindorf

Page 23: Amtsblatt der Stadt Leverkusen...2020/10/23  · 23. Oktober 2020 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 Seite 437 2.1 Bestellung der Schriftführung und stellvertretenden Schriftfüh-rung

23. Oktober 2020 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 Seite 457

Öffnungszeiten sind: montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr, freitags von 8:30 bis 13:30 Uhr. Alle DIN-Vorschriften und sonstigen privaten Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden bei der Stadt Lever-kusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften: I. Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Ent-

schädigung verlangen, wenn die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermö-gensnachteile eingetreten sind. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann er die Fällig-keit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädi-gung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

II. Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in

§ 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

III. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen-nutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvor-gangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des

Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde un-ter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

IV. Gemäß § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses

Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flä-chennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige-

verfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennut-

zungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss

vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Leverkusen vorher

gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

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Seite 458 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 23. Oktober 2020

Leverkusen, 23. Oktober 2020 gez. Richrath Oberbürgermeister ____________________________________________________________________

231. Öffentliche Bekanntmachung für die WirtschaftsförderungsgesellschaftLeverkusen GmbH (WFL), hier: Jahresabschluss 31.12.2019

____________________________________________________________________

Die Gesellschafterversammlung der WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH hat am 09.06.2020 den Jahresabschluss zum 31.12.2019 festgestellt und über den Jah-resfehlbetrag wie folgt beschlossen: „Der im Geschäftsjahr 2019 entstandene Jah-resfehlbetrag wird auf neue Rechnung 2020 vorgetragen und durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen“. Der mit der Prüfung des Jahresabschlusses be-auftragte Wirtschaftsprüfer Timo Lange-Gerhold, Integritas Gesellschaft für Revision und Beratung GmbH, Elisabeth-Selbert-Str. 2, Langenfeld, hat am 20.05.2020 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 und der Lagebericht können bis zur Feststel-lung des folgenden Jahresabschlusses bei der WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH, Dönhoffstr. 39, 51373 Leverkusen, eingesehen werden.

Leverkusen, 14. Oktober 2020 gez. Märtens Geschäftsführer Wirtschaftsförderungsgesellschaft Leverkusen (WfL) ____________________________________________________________________

232. Erneute öffentliche Bekanntmachung der Satzung vom 01.10.2020 zur 3.Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen für die eigenbetriebsähnlicheEinrichtung „Sportpark Leverkusen“ (SPL) vom 30. März 2010

____________________________________________________________________

Aufgrund der §§ 7, 107 Absatz 2 und 114 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 14.07.1994 (GV. NW. 1994 S. 666), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 14.04.2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a), in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. GV. NRW. 2005 S. 15, in Kraft getreten am 1. Januar 2005), zuletzt geändert durch Art. 26 des Gesetzes vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 599), hat der Rat der Stadt Leverkusen am 01.10.2020 folgende Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Sportpark Leverkusen“ (SPL) vom 30.03.2010 beschlossen:

I. Änderungen§ 1

Gegenstand des Betriebes

Abs. 3a wird wie folgt geändert:

Zweck des Betriebes einschl. etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe sind a) die Verwaltung, Unterhaltung und der wirtschaftliche Betrieb aller städt. Bäder,

der Rundsporthalle, der ehemaligen Eissporthalle (seit 01.07.2007 verpachtet

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23. Oktober 2020 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 Seite 459

als Fußballhalle) sowie aller übrigen Sportstätten und die damit verbundene Förderung der Allgemeinheit unter anderem auf den Gebieten des/r öffentlichen Gesundheitswesens und -pflege sowie des Sports.

§ 3

Betriebsleitung Abs. 1 wird wie folgt geändert:

(1) Zur Leitung des „Sportpark Leverkusen“ wird vom Rat der Stadt Leverkusen eine Betriebsleiterin oder ein Betriebsleiter bestellt.

§ 4

Betriebsausschuss „Sportpark Leverkusen“ Der neue Satz 1 in § 4 lautet: „Der bisherige Abs. 3 d entfällt. Der bisherige Abs. 3e wird wortgleich zum neuen Abs. 3d. Die Abs. 3a, 3e (bisher 3f), 4, 5 und 6 werden wie folgt geändert: Abs. 3d entfällt. Die Abs. 3a, 3f, 4, 5 und 6 werden wie folgt geändert:

(3) Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die ihm durch die GO NRW und die EigVO NRW übertragen sind. Darüber hinaus entscheidet der Betriebsausschuss in den ihm vom Rat ausdrücklich übertragenen Aufgaben sowie in folgenden Fällen:

a) Zustimmung zu Verträgen, wenn der Wert im Einzelfall den Betrag von

150.000 Euro netto übersteigt; ausgenommen sind die Geschäfte der lau-fenden Betriebsführung und Angelegenheiten, die nach der Geschäftsord-nung, der Eigenbetriebsverordnung oder durch die Hauptsatzung der Stadt Leverkusen der Zuständigkeit des Rates vorbehalten sind,

(f) Vorplanung, Entwurfsplanung, Planungs- und Baubeschluss bei Neubau,

Um- und Ausbau von Einrichtungen des „Sportpark Leverkusen“, unbe-schadet der Rechte der Bezirksvertretungen.

(4) Der Betriebsausschuss berät die Angelegenheiten vor, die vom Rat zu ent-

scheiden sind. Er entscheidet in den Angelegenheiten, die der Beschlussfas-sung des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet. In Fällen äußerster Dringlichkeit kann die Oberbürgermeisterin/der Oberbürger-meister mit der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des Betriebsausschusses ent-scheiden. § 60 Abs. 1 Satz 3 und 4 GO NRW gelten entsprechend.

(5) Angelegenheiten, welche den dem Betriebsvermögen des Sportpark Lever-

kusen zuzurechnenden Beteiligungsbesitz betreffen, unterliegen nicht der Ent-scheidungskompetenz des Betriebsausschusses.

(6) In Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Betriebsausschusses unter-

liegen, entscheidet, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, die Ober-bürgermeisterin/der Oberbürgermeister im Einvernehmen mit der Vorsitzen- den/dem Vorsitzenden oder mit einem Mitglied des Betriebsausschusses.

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Seite 460 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 23. Oktober 2020

§ 6 wird wie folgt geändert:

§ 6 Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister

(1) Im Interesse der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung kann die Oberbürger-

meisterin/der Oberbürgermeister der Betriebsleitung Weisungen erteilen, dies gilt nicht für die laufende Betriebsführung.

(2) Die Betriebsleitung hat die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister über

alle wichtigen Angelegenheiten des „Sportpark Leverkusen“ rechtzeitig zu un-terrichten und ihr/ihm auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Die Betriebsleitung bereitet im Benehmen mit der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister die Vorlagen für den Betriebsausschuss und den Rat vor.

(3) Glaubt die Betriebsleitung nach pflichtgemäßem Ermessen, die Verantwortung

für die Durchführung einer Weisung der Oberbürgermeisterin/des Oberbürger-meisters nicht übernehmen zu können, und führt ein Hinweis auf entgegenste-hende Bedenken der Betriebsleitung nicht zu einer Änderung der Weisung, so hat sie sich an den Betriebsausschuss zu wenden. Wird keine Übereinstim-mung zwischen dem Betriebsausschuss und der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister erzielt, so ist die Entscheidung des Hauptausschusses her-beizuführen.

§ 7 wird wie folgt geändert:

§ 7 Kämmerin/Kämmerer

Die Betriebsleitung hat der Kämmerin/dem Kämmerer und dem für das Beteiligungs-management zuständigen Bereich bei der Stadt Leverkusen den Entwurf des Wirt-schaftsplans und des Jahresabschlusses sowie die vierteljährlich zu erstellenden Zwi-schenberichte zuzuleiten. Sie hat ihr/ihm ferner auf Anforderung alle sonstigen finanz-wirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen.

§ 8 Personalangelegenheiten

Die Abs. 2 und 3 werden wie folgt geändert:

(2) Die Beschäftigten unterhalb der Abteilungsleitungsebene werden durch die Be-triebsleitung in Absprache mit der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister im Rahmen des zur Verfügung stehenden Betriebsbudgets angestellt, höher-gruppiert und entlassen. Die Abteilungsleitungen des „Sportpark Leverkusen“ werden von der Oberbürgermeisterin/vom Oberbürgermeister bestellt, die Be-triebsleitung hat ein Vorschlagsrecht.

(3) Die beim „Sportpark Leverkusen“ beschäftigten Beamtinnen/Beamten werden in

den Stellenplan der Stadt aufgenommen und in der Stellenübersicht des „Sportpark Leverkusen“ vermerkt.

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23. Oktober 2020 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 Seite 461

§ 9 Vertretung des „Sportpark Leverkusen“

Abs. 2 wird wie folgt geändert:

(2) Die Betriebsleitung unterzeichnet unter dem Namen des „Sportpark Lever-kusen“ ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses, wenn die Angelegenheit ihrer Entscheidung unterliegt, die übrigen Dienstkräfte „Im Auftrag“.

In den Angelegenheiten, die der Entscheidung anderer Organe unterliegen und in denen die Betriebsleitung mit der Vertretung beauftragt wird, ist unter der Bezeichnung „Die Oberbürgermeisterin/Der Oberbürgermeister - Sport-park Leverkusen –“ unter Angabe des Vertretungsverhältnisses zu unterzeich-nen.

§ 11 wird wie folgt geändert:

§ 11 Vermögen, Stammkapital

(1) Mit Errichtung des „Sportpark Leverkusen“ hat die Stadt Leverkusen mit Wir-

kung vom 01.01.1995 Vermögen und Schulden des Sport- und Bäderamtes, inkl. der städtischen Bäder, aus dem Haushalt der Stadt ausgegliedert und auf den „Sportpark Leverkusen“ übertragen.

(2) Neben betriebsnotwendigem Vermögen wurde mit den Beteiligungen an der

EVL GmbH & Co. KG und der RW Holding AG sowie den RWE-Aktien auch nicht betriebsnotwendiges Vermögen in das wirtschaftliche Eigentum des „Sportpark Leverkusen“ übertragen.

(3) Dem „Sportpark Leverkusen“ wurde darüber hinaus im Wesentlichen folgendes

Anlagevermögen übertragen:

- Anteile an der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl GmbH), - Rundsporthalle, - ehem. Eissporthalle, - alle übrigen Sportstätten (Sportplatzanlagen, Sporthalle Bergisch Neukirchen,

Turnhalle Dhünnstraße), - Grundstück für die Sporthalle auf dem Gelände der „neue bahnstadt opladen“

(nbso), - weitere RWE-Aktien durch Liquidation der RW Holding AG.

(4) Das gesamte Anlagevermögen mit den jeweiligen Wertansätzen ist den ent-

sprechenden Jahresabschlüssen bzw. Bilanzen des „Sportpark Leverkusen“ zu entnehmen.

(5) Das Stammkapital des „Sportpark Leverkusen“ beträgt 10.225.837,62 Euro.

§ 13

Zwischenberichte § 13 wird wie folgt geändert:

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Seite 462 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 58 23. Oktober 2020

Die Betriebsleitung hat die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister, die Kämme-rin/den Kämmerer und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.

§ 14 Jahresabschluss, Lagebericht, Erfolgsübersicht

§ 14 wird wie folgt geändert: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht sind bis zum Ablauf von 3 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und über die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.

§ 16 Funktionsbezeichnungen

Entfällt.

§ 17 Inkrafttreten

Aus dem bisherigen § 17 wird § 16.

II. Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nord-rhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung kann gegen diese Sat-zung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend ge-macht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigever-

fahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vor-

her beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Leverkusen vorher ge-

rügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die

darf die Meldebehörde weiterhin einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Famili-ennamen, Doktorgrad und Anschriften sowie bei Jubiläen auch Datum und Art des Jubiläums) in folgenden Fällen erteilen: Leverkusen, 23. Oktober 2020 gez. Richrath Oberbürgermeister ____________________________________________________________________ Anlagen

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