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Ausgabe Juli 2009
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LANDKREIS ZWICKAU – AMTLICHE MITTEILUNGEN UND LANDKREISNACHRICHTEN
PRESSESTELLE 06 /2009
WAHLEN 2009
Das Jahr 2009 kann als „Su-perwahljahr“ bezeichnet wer-den. Am 7. Juni fand die Wahlzum 7. Europäischen Parla-ment statt. Am gleichen Tagwurden in allen Städten undGemeinden des FreistaatesSachsen Gemeinderatswahlensowie in einigen OrtsteilenOrtschaftsratswahlen durch-geführt.
Am 30. August 2009 sindalle Sachsen aufgerufen, zurWahl zum 5. SächsischenLandtag an die Wahlurnezu treten.
Das Wahljahr abschließen wirdam 27. September 2009 dieWahl zum 17. DeutschenBundestag.
2. JAHRGANG | MITTWOCH, DEN 24. JUNI 2009
Zahl der Wahlberechtigten 298 582Zahl der Wähler 127 844Zahl der ungültigen Stimmen 5 831Zahl der gültigen Stimmen 122 013Wahlbeteiligung 42,8 %
Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenengültigen Stimmen:
Listen- Wahlvorschlagsträger Stimmen StimmenNr. absolut in %1 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 43 671 35,82 DIE LINKE (DIE LINKE) 25 984 21,33 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 15 115 12,44 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 5 654 4,65 Freie Demokratische Partei (FDP) 11 893 9,76 DIE REPUBLIKANER (REP) 3 169 2,67 Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE) 2 070 1,78 Mensch Umwelt Tierschutz (Die Tierschutzpartei) 1 912 1,69 Feministische Partei DIE FRAUEN (DIE FRAUEN) 736 0,6
10 Ab jetzt ... Bündnis für Deutschland, für Demokratie durch Volksabstimmung (Volksabstimmung) 448 0,4
11 Partei Bibeltreuer Christen (PBC) 1 186 1,012 Aufbruch für Bürgerrechte,
Freiheit und Gesundheit (AUFBRUCH) 229 0,2
13 CHRISTLICHE MITTE - Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten (CM) 397 0,3
14 Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale (PSG) 79 0,1
15 Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo) 102 0,116 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 193 0,217 Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) 115 0,118 50Plus Das Generationen-Bündnis (50Plus) 606 0,519 AUF - Partei für Arbeit, Umwelt und Familie,
Christen für Deutschland (AUF) 463 0,420 Bayernpartei (BP) 86 0,121 DEUTSCHE VOLKSUNION (DVU) 1 086 0,922 DIE GRAUEN - Generationspartei (DIE GRAUEN) 413 0,323 Die Violetten, für spirituelle Politik (DIE VIOLETTEN) 182 0,124 Europa - Demokratie - Esperanto (EDE) 52 0,025 Freie Bürger-Initiative (FBI) 202 0,226 FÜR VOLKSENTSCHEIDE (Wählergemeinschaft),
Gerechtigkeit braucht Bürgerrechte - Wir danken für Ihr Vertrauen! (VOLKSENTSCHEIDE) 225 0,2
27 FW FREIE WÄHLER (FW FREIE WÄHLER) 2 351 1,928 Newropeans (Newropeans) 75 0,129 Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) 1 101 0,930 Rentnerinnen und Rentner Partei (RRP) 483 0,431 Rentner-Partei-Deutschland (RENTNER) 1 735 1,4
insgesamt 122 013
In Sachsen waren insgesamt 3 526 777 Wahlberechtigte aufgerufen,die Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments zu wählen. Von ih-rem Wahlrecht haben 1 677 354 Wähler Gebrauch gemacht. Das ent-spricht einer Wahlbeteiligung von 47,6 %.
Gewählte sächsische Bewerber für das Europaparlament sind:
Hermann Winkler, CDUDr. Peter Jahr, CDUDr. Lothar Bisky, DIE LINKEDr. Cornelia Ernst, DIE LINKEConstanze Krehl, SPDHolger Krahmer, FDP
Weitere Informationen und Ergebnisse der Europa- und Kommunalwahlensind zu finden unter: www.statistik.sachsen.de
Kreiswahlleiter
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum 7. Europäischen Parlament vom 7. Juni 2009 im Wahlkreis 14524 - Zwickau
In seiner öffentlichen Sitzung am 11. Juni 2009 hat der Kreiswahlausschuss entsprechend § 18 Europawahlgesetz (EuWG) in Verbindung mit § 69 Europawahlordnung (EuWO) das endgültigeWahlergebnis für die Europawahl im Wahlkreis Zwickau ermittelt und festgestellt:
Satzung des Landkreises Zwickau für die Kreismu-sikschule des LandkreisesZwickau
Seiten 4/5
Satzung des LandkreisesZwickau zur Erhebung vonGebühren für die Benutzungder Kreismusikschule desLandkreises Zwickau (Ge-bührensatzung der Kreismu-sikschule – KMSGebB)
Seiten 5/6
Udo BretschneiderKreiswahlleiter
22
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N
Amtsblatt Landkreis Zwickau2. Jahrgang/6. Ausgabe
Herausgeber:Landkreis Zwickau, Landrat Dr. Christoph ScheurerRobert-Müller-Straße 4-8 · 08056 Zwickau
Amtlicher und redaktioneller Teil: Verantwortlich: Ilona Schilk, PressesprecherinRobert-Müller-Straße 4-8, 08056 Zwickau, Telefon: 0375 4402-21040 Telefax: 0375 4402-21049
Redaktion:Ines Bettge Telefon: 0375 4402-21042Ute Hosemann Telefon: 0375 4402-21043E-Mail: [email protected]: Robert-Müller-Straße 4-8
08056 Zwickau
Verlag:Verlag Anzeigenblätter GmbH ChemnitzBrückenstraße 15 · 09111 ChemnitzGeschäftsführer Christian Jaeschke
Anzeigenteil verantwortlich:BLICK Zwickau/WerdauMarkt 32 · 08412 [email protected] Hohenstein-E./Limbach-O.Zillplatz 9 · 09337 [email protected]
Satz:Page Pro Media GmbH · www.pagepro-media.de
Druck:Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co KG,Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz
Vertrieb: VDL Sachsen Holding GmbH & Co KGWinklhofer Straße 20 · 09116 Chemnitz
Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich und wirdan alle erreichbaren Haushalte des Landkreises Zwickaukostenlos verteilt. Zusätzlich ist es in den Bürgerservice-stellen des Landratsamtes und in den Stadt- und Gemein-deverwaltungen kostenlos erhältlich. Das Amtsblatt undalle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind ur-heberrechtlich geschützt.
Die nächste Ausgabe erscheint am 22. Juli 2009. Redaktionsschluss ist der 7. Juli 2009.
Es gelten die Mediadaten Nr. 1 vom 1. August 2008
IMPRESSUM
Büro Landrat
Beschlussnummer 110/09/KT1. Der Kreistag beschließt die außerplanmäßi-
gen Ausgaben für die erforderlichen kom-munalen Kofinanzierungsanteile für Maß-nahmen der Eigengesellschaften des Land-kreises Zwickau gemäß Anlage 1.
Mehrausgaben in den Haushaltsstellen:51010.98506 Kreiskrankenhaus R. Virchow
88.000,00 EUR51020.98506 Kreiskrankenhaus Kirchberg
88.320,00 EUR51030.98506 Pleißentalklinik Werdau (Aus-stattung) 88.000,00 EUR
werden gedeckt durch Entnahme aus der All-gemeinen Rücklage:
91100.31000 Entnahme aus AllgemeinerRücklage 264.320,00 EUR
2. Der Kreistag beschließt die außerplanmäßi-gen Ausgaben für die erforderlichen Eigen-anteile landkreiseigener Ersatz-/Nach-rückemaßnahmen gemäß Anlage 2.
Mehrausgaben in den Haushaltsstellen:13000.93516 Erwerb von beweglichen Sachendes Anlagevermögens (Atemschutztechnik)
115.000,00 EUR27400.98506 Invest. Zuschuss am ZIM (FS Ho-henstein-Ernstthal) 46.000,00 EUR
werden gedeckt durch Mehreinnahmen ausFördermitteln:13000.36016 Invest. Zuweisung Bund
86.250,00 EUR13000.36116 Invest. Zuweisung vom Land
5.750,00 EUR
sowie durch Entnahme aus der AllgemeinenRücklage:91100.31000 Entnahme aus AllgemeinerRücklage 69.000,00 EUR
3. Der Kreistag beschließt die außerplanmäßi-gen Ausgaben (gemäß Anlage 3) für die er-forderlichen kommunalen Kofinanzie-rungsanteile für beantragte Maßnahmenvon nichtkommunalen Trägern von Infra-struktureinrichtungen vorbehaltlich der ein-vernehmlichen Festlegung zwischen demLandratsamt und dem Kreisverband desSächsischen Städte- und Gemeindetages ge-mäß Teil I, Punkt: 8.5 der VwV KommInfra2009 hinsichtlich der Prioritäten in derMaßnahmeliste.
Mehrausgaben in den Haushaltsstellen:51040.98706 DRK-Krankenhaus Lichten-stein (Ausstattung) 38.592,00 EUR51050.98706 Fachklinikum Wiesen
9.744,00 EUR
werden gedeckt durch Entnahme aus der All-gemeinen Rücklage:91100.31000 Entnahme aus der AllgemeinenRücklage 39.529,00 EUR
sowie durch Mehreinnahmen in den Haus-haltstellen:90010.36100 Zuweisungen und Zuschüsse fürInvestitionen vom Land 6.682,00 EUR90010.36101 Zuweisungen und Zuschüsse fürInvestitionen vom Land 2.125,00 EUR(Infrastrukturpauschale)
4. Der Kreistag ermächtigt den Hauptaus-schuss, weitere Maßnahmen als Nach-rückemaßnahmen des Landkreises nachEnde der Bewilligungsphase I zu benennen.Die Deckung der Eigenanteile erfolgt aus denEigenanteilen der nicht bewilligungsfähi-gen bzw. abgelehnten Maßnahmen nachEnde der Bewilligungsphase I.
1. Der Kreistag beschließt die Fortschreibungdes Finanzplanes sowie des Investitionspro-grammes (Anlage 4a und b) gemäß der An-lage zum Haushaltsplan 2009.
2. Der Kreistag beschließt, dass die Ansätze undaußerplanmäßigen Ausgaben um Rahmen desKonjunkturpaketes gemäß § 18 KomHVOfür gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.
Beschlussnummer 111/09/KTDer Kreistag beschließt, die Einwendungen ge-gen den Entwurf der Haushaltssatzung seitensdes DRK-Kreisverbandes Zwickau e. V. abzu-lehnen.
Beschlussnummer 112/09/KTDer Kreistag beschließt, die Einwendungen ge-gen den Entwurf der Haushaltssatzung seitensder Arbeiterwohlfahrt RV Südwestsachsen e. V. abzulehnen.
Beschlussnummer 113/09/KTDer Kreistag beschließt, die Einwendungen ge-gen den Entwurf der Haushaltssatzung seitensdes Arbeiter-Samariter-Bundes KreisverbandZwickau e. V. abzulehnen.
Beschlussnummer 114/09/KTDer Kreistag beschließt, die Einwendungen ge-gen den Entwurf der Haushaltssatzung seitens„Aktiv ab 50“ e. V. Träger SeniorenbüroZwickau abzulehnen.
Beschlussnummer 115/09/KTDer Kreistag beschließt, die Einwendungen ge-gen den Entwurf der Haushaltssatzung seitensder Diakonie Stadtmission Zwickau e. V. ab-zulehnen.
Beschlussnummer 116/09/KTDer Kreistag beschließt, die Einwendungen ge-gen den Entwurf der Haushaltssatzung seitensdes Solidar-Sozialringes Volkssolidarität ab-zulehnen.
Beschlussnummer 117/09/KTDer Kreistag beschließt, die Einwendungen ge-gen den Entwurf der Haushaltssatzung seitensdes Caritasverbandes Dekanat Zwickau e. V. ab-zulehnen.
Beschlussnummer 118/09/KTDer Kreistag beschließt, die Einwendungen ge-gen den Entwurf der Haushaltssatzung seitensder Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. abzulehnen.
Beschlussnummer 119/09/KTDer Kreistag beschließt die Haushaltssatzungdes Landkreises Zwickau für den Zeitraum vom1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009.
Beschlussnummer 120/09/KTDer Kreistag ermächtigt den Landrat, dem Ei-genbetrieb Zentrales ImmobilienmanagementDarlehen zur Finanzierung der in der Be-gründung aufgeführten Investitionsmaßnahmenin Höhe von insgesamt 530.000 EUR für dasHaushaltsjahr 2009 zu gewähren. Die Ge-währung der Darlehen ist je Maßnahme in ei-ner Vereinbarung zu den in der Begründungdargestellten Bedingungen zu regeln.
Beschlussnummer 121/09/KTDer Kreistag beschließt die 1. Änderung desMaßnahmeplanes des Landkreises Zwickau ent-sprechend der Anlage 1 zur Vorlage.
Beschlussnummer 122/09/KTDer Kreistag beschließt die Satzung des Land-kreises Zwickau zur Änderung der Schüler-beförderungssatzung.
Bekanntmachung der Beschlüsse der 5. Kreistagssitzung vom 6. Mai 2009
Beschlussnummer 123.1/09/KTDer Kreistag beschließt die Besetzung der Dezer-nentenstelle des Dezernates II (Stellenplan-Num-mer 01.02.00.0000) mit Herrn Dr. Wolfgang Reiß.
Beschlussnummer 123.2/09/KTDer Kreistag beschließt, Herrn Dr. Reiß fürdie Dauer der Beschäftigung als Dezernent imLandratsamt Zwickau eine personengebundeneZulage in Höhe des Unterschiedsbetrageszwischen der Entgeltgruppe 15 und der Ent-geltgruppe 15 Ü zu zahlen.
Beschlussnummer 124/09/KTDer Kreistag bestellt Frau Karla Schwinger zurehrenamtlichen Seniorenbeauftragten. DieBestellung erfolgt widerruflich für eine Amts-dauer von fünf Jahren.
Beschlussnummer 125.1/09/KTDer Kreistag beschließt, die Formulierung in§ 3 Abs. 3 Satz 2 der Satzung für die Kreis-
musikschule wie folgt zu ändern:,,Die Kreismusikschule hat ihre Hauptstand-orte in Glauchau und Werdau.“
Beschlussnummer 125.2/09/KTDer Kreistag beschließt die Satzung für dieKreismusikschule des Landkreises Zwickau ein-schließlich der beschlossenen Änderung.
Beschlussnummer 126.1/09/KTDer Kreistag beschließt, in § 9 Absatz 2 Satz1 der Gebührensatzung für die Kreismusik-schule das Wort ,,kann“ durch das Wort,,wird“ zu ersetzen.
Beschlussnummer 126.2/09/KTDer Kreistag beschließt die Satzung des Land-kreises Zwickau zur Erhebung von Gebührenfür die Benutzung der Kreismusikschule desLandkreises Zwickau einschließlich der be-schlossenen Änderung auf der Grundlage dervorliegenden Kalkulation.
Beschlussnummer 127/09/KTDer Kreistag beschließt, die Richtlinie desLandkreises Zwickauer Land vom 26. Juni 2008für die Gewährung einer Sonderzuwendung fürKinder von Leistungsempfängern nach demSGB II und SGB XII, die sich in der Schulein-gangsphase befinden bzw. eingeschult werden,zum 1. Juli 2009 aufzuheben.
Beschlussnummer 128/09/KT1. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, mit
der RVW GmbH Verhandlungen zum Ab-schluss eines Verkehrsvertrages für einenÜberganszeitraum bis maximal vier Jahre zuführen und die Ergebnisse zur nächstenKreistagssitzung vorzulegen.
2. Weiterhin beauftragt der Kreistag die Ver-waltung, für das mögliche Nicht-Zustande-kommen eines Verkehrsvertrages mit derRVW GmbH die Ausschreibung von Ver-kehrsleistungen vorzubereiten und durch-zuführen.
Bekanntmachung der Beschlüsse der 6. Kreistagssitzung vom 3. Juni 2009
AMTSBLATT ddeess LLaannddkkrreeiisseess ZZwwiicckkaauu || 0066 //22000099 33
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N
Dezernat Jugend, Schule, Kultur und Sport
Bekanntmachung der Betriebskosten für die Einrichtung AußerunterrichtlichesBetreuungsangebot an der Förderschule Sperlingsberg - FAB e. V., Zwickauer Straße 69 in 08451 Crimmitschau gemäß § 8 Sächsischer Förderschulbetriebsverordnung
1. Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammen-setzung der Betriebskosten in EUR(bei den Betreuungsangeboten bezogen auf eine sechsstün-dige Betreuung) 1
Betriebskosten je Platz§ 1 Abs. 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 2
Heim Betreuungsangebot (5 h)erforderliche Personalkosten 182,20 erforderliche Sachkosten 56,84erforderliche Betriebskosten 239,04
2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Mo-nat in EUR(bei den Betreuungsangeboten bezogen auf eine sechsstün-dige Betreuung)
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 2Heim Betreuungsangebot (5 h)
Landeszuschuss 103,55Elternbeitrag (ungekürzt) 0,00öffentlicher Schulträger (inkl. Eigenanteil freier Träger) 135,49
3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen,Miete und Personalkostenumlagen
3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen nachSächsFöSchulBetrVO je Monat in EUR
AufwendungenAbschreibungen 1.377,83Zinsen 0,00Miete 0,00Gesamt 1.377,83
3.2 Aufwendungen je Platz und Monat in EUR
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 2Heim Betreuungsangebot (5 h)
Gesamt 22,96
1 Sollte ein Ausweisen der Betriebskosten für einen 6-Std-Platz nicht möglich oder praktikabel sein, z. B. weil es im Zuständigkeitsbereicheines öffentlichen Schulträgers ausschließlich eine fünfstündige Betreuung gibt, können die Betriebskosten auch für eine fünfstündige Be-treuung gemeldet werden. Dies ist dann auf dem Formular auszuweisen. Alternativ können die Kosten für einen 5-Std.-Platz nach fol-gendem Verfahren für einen 6-Std.-Platz hochgerechnet werden:
Betriebskosten pro 5-Std.-Platz/5 x 6 = Betriebskosten für einen 6-Std.-Platz
Kulturraum Vogtland-Zwickau
Öffentliche Bekanntmachung derNachtragssatzung des Zweckverbandes„Kulturraum Vogtland-Zwickau“ für das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund von § 77 in Verbindung mit § 74 SächsGemO hat derKulturkonvent in seiner Sitzung am 7. Mai 2009 folgende Nach-tragssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen:
§ 1Der Umlagesatz zur Erhebung der Kulturumlage wird von bis-her 0,97112312 % geändert auf 0,97184879 %.
Die von den Mitgliedern durch den Kulturraum erhobene Kul-turumlage bleibt unverändert bei 5.728.602 EUR.
Zwickau, den 13. Mai 2009
Dr. C. ScheurerVorsitzender des Kulturkonventes
Gemäß § 76 Abs. 3 Satz 2 SächsGemO wird der Haushaltsplanin der Zeit vom 25. Juni 2009 bis zum 7. Juli 2009 imSekretariat des Kulturraumes Vogtland-Zwickau, RegionalbüroVogtland, Reichenbacher Straße 34 in Plauen öffentlich aus-gelegt.
Beschlussnummer 129/09/KT1. Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS)
wird ermächtigt, die gemäß ÖPNVFinAusG zugewiesenenMittel in Höhe von jeweils 1.419.428 EUR für die Jahre 2009und 2010 im Namen und im Auftrag des LandkreisesZwickau nach dem bisherigen Verfahren des FreistaatesSachsen gemäß § 45 a Personenbeförderungsgesetz (PBefG)an die Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennah-verkehr weiterzuleiten. Der ZVMS wird beauftragt, den Nach-weis zur ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel gegenüberdem Sächsischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit(SMWA) zu erbringen.
2. Der Landrat wird zu diesem Zweck ermächtigt, mit demZVMS einen Durchführungsvertrag zu schließen sowie Inlandund Verfahren der Zuwendungsbescheide für die Verkehrs-unternehmen zusammen mit dem ZVMS zu entwickeln.
Beschlussnummer 130.1/09/KTDer Kreistag beschließt, den Beschlussvorschlag um eine Zif-fer 1 a) mit folgendem Wortlaut zu ergänzen: „Der Landrat wird insoweit ermächtigt, redaktionelle Ände-rungen am Vertragstext vorzunehmen, um einen Abschluss desVertrages zu erreichen.“
Beschlussnummer 130.2/09/KT1. Der Kreistag beschließt, der Stadt Zwickau den beigefügten
Entwurf einer Auseinandersetzungsvereinbarung zum Ver-tragsabschluss anzubieten.
1.a) Der Landrat wird insoweit ermächtigt, redaktionelle Än-derungen am Vertragstext vorzunehmen, um einen Ab-schluss des Vertrages zu erreichen.
2. Der Kreistag ermächtigt den Landrat, sämtliche Erklärungenabzugeben, die zum Vollzug der Auseinandersetzungsverein-barung und zum Abschluss der für die Grundstücksübertra-gungen, die Übertragung von Zubehör, Inventar und be-triebsnotwendigen Einrichtungen erforderlichen weiteren Ver-träge (§ 2 Abs. 5 der Auseinandersetzungsvereinbarung) not-
wendig sind. 3. Der Kreistag ermächtigt den Landrat, die erforderlichen Er-
klärungen zum Eintritt in zwischen der Stadt Zwickau undDritten abgeschlossene Verträge und soweit erforderlich zumNeuabschluss solcher Verträge abzugeben.
Beschlussnummer 131/09/KT1. Der Kreistag beschließt den geänderten Gesellschaftsvertrag
der Autobus GmbH Sachsen-Regionalverkehr. 2. Der Kreistag ermächtigt den Landrat zu redaktionellen Än-
derungen.
Beschlussnummer 132/09/KT1. Landrat Herr Dr. C. Scheurer wird aus dem Aufsichtsrat der
Autobus GmbH Sachsen-Regionalverkehr abberufen.2. Herr Bernd Gersdorf wird in den Aufsichtsrat der Autobus
GmbH Sachsen-Regionalverkehr gewählt.
Beschlussnummer 133/09/KT1. Der Kreistag ermächtigt den Landrat, in der am 29. Juni 2009
stattfindenden Gesellschafterversammlung der AutobusGmbH Sachsen-Regionalverkehr der Abberufung des Ge-schäftsführers, Herrn Jens Meiwald, zuzustimmen.
2. Der Kreistag ermächtigt den Landrat, in der Gesellschaf-terversammlung der Autobus GmbH Sachsen-Regionalver-kehr der Bestellung von Frau Sabine Litwinenko und von HerrnRoland Richter zu Geschäftsführern der ASR GmbH zuzu-stimmen.
3. Der Kreistag beauftragt den Landrat, in der Gesellschafter-versammlung der Autobus GmbH Sachsen-Regionalver-kehr einen Beschluss zu erwirken, der die neuen Geschäfts-führer beauftragt, eine Untersuchung zur zukünftigen Ge-staltung sinnvoller Unternehmensstrukturen im ÖPNV in denbeiden Gesellschafterlandkreisen vorzunehmen und Lö-sungsvorschläge bis zum Ende des I. Quartals 2010 vorzule-gen.
Beschlussnummer 134/09/KTDer Kreistag beschließt den Vorschlag zur Bestellung des Vor-sitzenden, der Stellvertreter und der weiteren ehrenamtlichenMitglieder des Gutachterausschusses im Landkreis Zwickau zum1. Juli 2009 laut Vorschlagliste für den neu zu bestellenden Gut-achterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten imLandkreis Zwickau.
Beschlussnummer 135/09/KTDer Kreistag beschließt, als Wirtschaftsprüfer für den Jah-resabschluss und den Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2008des Eigenbetriebes Kommunale Wirtschaftsförderung den Wirt-schaftsprüfer und Steuerberater Herrn Diplom-Kaufmann Rein-hard Schantz aus Zwickau zu bestellen.
Beschlussnummer 136/09/KT1. Der Kreistag beschließt die Feststellung des Jahresabschlus-
ses 2007 des Eigenbetriebes Kommunale Wirtschaftsförde-rung mit Entnahme von 44.297,36 EUR aus der Rücklageund Rückführung in den Landkreishaushalt.
2. Der Kreistag beschließt die Behandlung des Jahresverlustes2007 des Eigenbetriebes Kommunale Wirtschaftsförderung.
3. Der Kreistag entlastet die Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr2007.
Beschlussnummer 137/09/KTDer Kreistag wählt zwei Vertreter des Kreistages für den Bei-rat der ARGE Chemnitzer Land wie folgt: - Herr Dr. Hans-Reinhard Berger (SPD/Grüne/UL)- Herr Lars Kluge (CDU)
InformationDem Kreistag wird der Bericht des Rechnungsprüfungsamtesüber die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2007 LandkreisChemnitzer Land Eigenbetrieb Kommunale Wirtschaftsför-derung gemäß § 17 Abs. 3 SächsEigBG zur Kenntnis gegeben.
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Bitte rufen Sie uns an: Frau Kluge 03722 - 779 18 22411
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Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N
Landrat
Satzung des Landkreises Zwickau für die Kreismusikschule des Landkreises ZwickauVom 4. Juni 2009
Auf Grund von § 3 Abs. 1 der Landkreisordnung für den Frei-staat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S577), zuletzt geändert durch Artikel 3 und 4 des Gesetzes vom29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 102, 110) hat der Kreistag desLandkreises Zwickau in seiner Sitzung am 3. Juni 2009 folgendeSatzung beschlossen:
Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
§ 1 GeltungsbereichDurch diese Satzung wird der Status und die Benutzung derKreismusikschule des Landkreises Zwickau (Kreismusik-schule) geregelt.
§ 2 Status und Gemeinnützigkeit der Kreismu-sikschule
(1) Die Kreismusikschule ist eine nichtrechtsfähige öffentliche Ein-richtung des Landkreises Zwickau, die ausschließlich und un-mittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steu-erbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgt.
(2) Die Kreismusikschule ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht inerster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Die Mittel der Kreismusikschule dürfen nur für die sat-zungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der LandkreisZwickau erhält keine Zuwendungen aus den Mitteln der Kreis-musikschule.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Kreis-musikschule fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hoheVergütungen begünstigt werden.
(5) Der Landkreis Zwickau erhält bei Auflösung oder Aufhebungder Kreismusikschule oder bei Wegfall steuerbegünstigterZwecke nicht mehr als seine eingezahlten Kapitalanteile undden gemeinen Wert seiner geleisteten Sacheinlagen zurück.
(6) Die Kreismusikschule ist konfessionell und parteipolitisch un-abhängig.
(7) Der Landkreis Zwickau als Träger der Kreismusikschule istMitglied des Verbandes Deutscher Musikschulen.
§ 3 Aufgaben und Organisation der Kreismu-sikschule
(1) Die Kreismusikschule dient einer möglichst früh einsetzen-den und umfassenden musikalischen Ausbildung sowie einerqualifizierten kulturellen Betätigung. Die musikpädagogischeArbeit soll neben der instrumentalen, vokalen und musik-theoretischen Ausbildung dazu dienen, ein umfassendes Ver-ständnis für Musik zu erwecken.
(2) Aufgabe der Kreismusikschule ist es, die musikalische Grund-ausbildung zu vermitteln, Nachwuchs für das Laien- und Lieb-habermusizieren heranzubilden, Begabungen frühzeitig zu er-kennen, individuell zu fördern und gegebenenfalls auf einemusikalische Berufsausbildung oder ein solches Studium vor-zubereiten.
(3) Die Ausbildungsangebote werden von der Kreismusikschu-le geplant, organisiert und durchgeführt. Die Kreismusikschulehat ihre Hauptstandorte in Glauchau und Werdau.
Zweiter AbschnittBenutzung
§ 4 Grundsätzliches(1) Jedermann kann die Kreismusikschule nach Maßgabe dieser
Satzung und den für die jeweilige Benutzung festgesetzten Be-nutzungsbedingungen in Anspruch nehmen.
(2) Als Benutzung der Kreismusikschule gilt:1. die Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen der Kreis-
musikschule in den Grundfächern, Hauptfächern, Er-gänzungsfächern oder Kursfächern,
2. die Bereitstellung eines Instruments der Kreismusikschule,3. das Ablegen einer Prüfung an der Kreismusikschule, auch
durch einen externen Schüler.
§ 5 Ausbildungsbereiche(1) Die Ausbildung an der Kreismusikschule erfolgt nach den Richt-
linien und Lehrplänen des Verbandes Deutscher Musikschu-len e. V.
(2) Von der Kreismusikschule wird Unterricht in folgenden Aus-bildungsbereichen angeboten:1. musikalische Grundfächer, wie musikalische Früherziehung,
musikalische Grundausbildung, Chorklasse, Stabspiel-gruppe, Piepmatzkurs/Musikgarten
2. Hauptfächer Instrumental- und Gesangsunterricht3. Ergänzungsfächer, wie Spielkreis, Kammermusik, Or-
chester, Big Band, Tanzmusik, Jazz, Bläserensemble, Mu-siktheorie
4. Kursfächern, wie Instrumentalunterricht, Gesang/Kin-derstimmbildung, Tanzkurs, Artistik.
(3) Die Kreismusikschule nimmt auf Antrag Prüfungen mit undohne Korrepetitor ab. Über das Ergebnis wird dem Teilneh-mer ein Zeugnis ausgestellt.
§ 6 Ausbildungsjahr, Unterrichtseinheit undUnterrichtsorganisation
(1) Das Ausbildungsjahr an der Kreismusikschule entspricht demSchuljahr im Freistaat Sachsen einschließlich der Ferienre-gelungen. Der Unterricht wird an fünf Wochentagen von Mon-tag bis Freitag erteilt. Der Unterricht wird in jedem Fach inder Regel einmal wöchentlich erteilt.
(2) Der Unterricht in den musikalischen Grundfächern, Ergän-zungsfächern und Kursfächern wird als Gruppenunterrichtdurchgeführt, wobei eine Gruppe in der musikalischenFrüherziehung und der musikalischen Grundausbildung aus12 und in den Chorklassen aus 15 Schülern bestehen sollte.Die Gruppenstärke in Kursfächern beträgt mindestens vierSchüler. Der Unterricht in den Hauptfächern wird als Einzelunterrichtoder als Gruppenunterricht in Gruppen bis zu drei Schülernerteilt.
(3) In einem Ergänzungsfach werden vorrangig Schüler unter-richtet, die bereits in einem Hauptfach unterrichtet werdenund deren Teilnahme am Unterricht in einem Ergänzungsfachdurch den Leiter der Musikschule in Abstimmung mit demFachlehrer empfohlen wurde.
(4) Eine Unterrichtseinheit beträgt in der Regel:Einzelunterricht Gruppenunterricht
1. Musikalische Früherziehung -- 45 Minuten2. Musikalische Grundausbildung -- 45 Minuten3. Chorklassen -- 60 Minuten4. Hauptfächer 30, 45 o. 60 45 Minuten5. Kursfächer -- 45 o. 60 Minuten6. Ergänzungsfächer -- 45,60,75 o. 90 Minuten
(5) Über die Erteilung von Einzelunterricht (Absatz 4 Nr. 4) von45 oder 60 Minuten entscheidet der Leiter der Kreismusik-schule in Abstimmung mit dem Fachlehrer in Abhängigkeitvom Ausbildungsstand und der Begabung des Schülers.Schüler, die sich auf ein Musikstudium oder einen musikori-entierten Beruf vorbereiten, können Einzelunterricht (Ab-satz 4 Nr. 4) von 45 oder 60 Minuten erhalten.
(6) Die Kreismusikschule kann von den in Absätzen 1 und 5 ge-nannten Bestimmungen abweichende Regelungen treffen.
§ 7 BenutzungsvoraussetzungenBeginn und Dauer des Benutzungsverhält-nisses
(1) Anträge auf Aufnahme an die Kreismusikschule für Benutzungennach § 4 Absatz 2 Nr. 1, auf Bereitstellung eines Instrumen-tes für Benutzungen nach § 4 Absatz 2 Nr. 2 sowie auf Able-gen einer Prüfung § 4 Absatz 2 Nr. 3 können jederzeit ge-stellt werden und bedürfen der Schriftform. Der Antrag aufAbnahme einer Prüfung durch einen externen Schüler soll-te mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin gestelltwerden. Bei Minderjährigen sind die Anträge durch den gesetzlichenVertreter zu stellen. Ein Antrag hat die für Beurteilung der Benutzung und Bear-beitung des Antrages erforderlichen Angaben zu enthalten, wieinsbesondere 1. Angaben zum Benutzer (Name, Vorname, Geburtsdatum,
Anschrift) und bei Minderjährigen Name und Anschriftder gesetzlichen Vertreter;
2. Beginn der beantragten Benutzung beziehungsweise be-
absichtigte Benutzungsdauer;3. Benutzungsart nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 3;4. Unterschrift des Antragstellers, bei Minderjährigen des ge-
setzlichen Vertreters.
(2) Über die Anträge nach Absatz 1 entscheidet die Kreismusik-schule durch schriftliche Bestätigung.Das Benutzungsverhältnis des Benutzers (im weiteren Schü-ler) mit der Kreismusikschule für Benutzungen nach § 4 Ab-satz 2 Nr. 1 beginnt mit der Aufnahme an die Kreismusikschule,nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 mit Bereitstellung des Instrumentes, imRegelfall mit Beginn des Ausbildungsjahres oder zu dem inschriftlicher Bestätigung angegebenem Zeitpunkt. Das Be-nutzungsverhältnis dauert im Regelfall zunächst bis zum Endedes Ausbildungsjahres und verlängert sich jeweils um das nächs-te Ausbildungsjahr, wenn es nicht nach den in §§ 8 und 9 ge-regelten Bestimmungen beendet wird.
(3) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme an die Kreis-musikschule, auf die Bereitstellung eines Instruments, die Ab-nahme einer Prüfung, auf die Verlängerung der Benutzung,auf Unterricht in einer bestimmten Ausbildungsstätte oderauf Ausbildung durch einen bestimmten Fachlehrer.
§ 8 Abmeldung(1) Ein Schüler, der erstmals an die Kreismusikschule aufge-
nommen wurde oder ein (weiteres) Unterrichtsfach neu be-legt hat, kann sich jeweils mit einer Frist von einer Woche vorAblauf des ersten oder zweiten Kalendermonats nach Aufnahmean die Kreismusikschule oder des Beginns des neu belegtenUnterrichtsfaches schriftlich abmelden. § 7 Absatz 1 Satz 3gilt entsprechend.
(2) Außer in den Absatz 1 genannten Fällen kann die Benutzungunter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 31. Januarund zum 31. Juli des jeweiligen Ausbildungsjahres durch schrift-liche Abmeldung des Schülers oder durch Entscheidung derKreismusikschule beendet werden. Können Unterrichtsfächerentsprechend der Aufnahmeentscheidung nach § 7 Absatz 2nicht länger angeboten werden, ändern sich Unterrichtszei-ten oder Ausbildungsstätten, so kann sich der Schüler inner-halb des Kalendermonats, in dem eine der vorgenannten Ver-änderungen bekannt wurde, ohne Einhaltung einer Frist zumMonatsende schriftlich abmelden. Der Leiter der Kreismu-sikschule kann darüber hinaus in begründeten Ausnahmefäl-len abweichende Entscheidungen treffen. § 7 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
§ 9 Ordnungsmaßnahmen und Ausschluss(1) Zur Gewährleistung des Schutzes von Personen und Sachen,
bei Verstoß gegen die in dieser Satzung oder für die Benut-zung festgesetzten Benutzungsbedingungen oder gegen diefür die jeweilige Unterrichtsstätte geltende Hausordnung kön-nen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch denLeiter der Kreismusikschule Ordnungsmaßnahmen gegen-über dem Schüler getroffen werden, soweit andere Erzie-hungsmaßnahmen nicht ausreichen.
(2) Ordnungsmaßnahmen sind:1. Androhung des Ausschlusses aus der Kreismusikschule und 2. Ausschluss aus der Kreismusikschule.
Die Ordnungsmaßnahme nach Nr. 2 ist nur bei schwe-ren oder wiederholtem Fehlverhalten zulässig.
(3) Vor der Entscheidung über die Ordnungsmaßnahmen ist derbetroffene Schüler, bei Minderjährigen auch sein gesetzlicherVertreter zu hören.
(4) In dringenden Fällen kann der Leiter der Kreismusikschuleden Schüler bis zur endgültigen Entscheidung vorläufigvom Unterricht ausschließen.
(5) Sind die nach der in § 13 genannten Satzung festgesetzten Ge-bühren trotz Fälligkeit und Mahnung nicht entrichtet wor-den, kann der Leiter der Kreismusikschule den Schüler ausder Kreismusikschule ausschließen.
(6) Die Gebührenpflicht bleibt vom Ausschluss aus der Kreis-musikschule unberührt.
§ 10 BenutzungsbedingungenAusbildung
AMTSBLATT ddeess LLaannddkkrreeiisseess ZZwwiicckkaauu || 0066 //22000099 55
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N
Landrat
Satzung des Landkreises Zwickau zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kreismusikschule des LandkreisesZwickau (Gebührensatzung der Kreismusikschule – KMSGebS)Vom 4. Juni 2009
(1) Jeder Schüler ist verpflichtet, regelmäßig am Unterricht so-wie den Ergänzungsveranstaltungen, wie Vorspielen und Kon-zerten teilzunehmen und die für die jeweilige Unterrichts-stätte geltende Hausordnung einzuhalten. Ist der Schüler ander Teilnahme verhindert, hat er der Kreismusikschule sei-ne Abwesenheit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglichmitzuteilen. Ein Anspruch auf Nachholung des Unterrichtsbesteht nicht.
(2) Die Anmeldung und Teilnahme an Wettbewerben, Förder-vorspielen im Namen der Kreismusikschule und an öffent-lichen Auftritten bedürfen der vorherigen Zustimmung desjeweiligen Fachlehrers. Der Fachlehrer wird den Schüler vor-bereiten.
(3) Für die Teilnahme am Unterricht, den Ergänzungsfächern, Kur-sen oder Ergänzungsveranstaltungen hat der Schüler das er-forderliche Instrument und Zubehör und sonstige notwen-dige Gegenstände und Material zu besitzen. Die Kreismu-sikschule kann dem Schüler gemäß der Bestimmungen der§§ 4 Absatz 2 Nr. 2, 7 und 12 ein Instrument bereitstellen.
§ 11 BenutzungsbedingungenBereitstellung von Instrumenten
(1) Die Bereitstellung von Instrumenten und Zubehör erfolgtgrundsätzlich nur für Schüler der Kreismusikschule im Rah-men der Bestände der Kreismusikschule. Über Ausnahmenentscheidet der Leiter der Kreismusikschule.
(2) Das von der Kreismusikschule bereitgestellte Instrument istvom Schüler sorgfältig zu behandeln und unter Beachtung derfür das jeweilige Instrument geltenden Hinweise zu pflegen.Zum Zeitpunkt der Übernahme des Instrumentes und des Zu-behörs ist auf mögliche Beschädigungen aus früherer Benut-zung zu achten; festgestellte Beschädigungen sind unverzüg-lich anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.Es ist untersagt, das Instrument oder dessen Zubehör Drit-ten zu überlassen. Der Schüler hat das Instrument zum Zeitpunkt der Beendi-gung des Benutzungsverhältnisses in einem ordnungsgemä-ßen Zustand mit vollständigem Zubehör zurückzugeben.
(3) Der Schüler haftet für Schäden am Instrument und Zubehör,die während des Benutzungsverhältnisses eintreten. SoweitReparaturen an einen bereitgestellten Instrument erforder-
lich sind, dürfen damit nur die von der Kreismusikschule be-nannten Firmen beauftragt werden. Der Schüler haftet für Schäden am Instrument und Zubehör,die nach Rückgabe festgestellt werden. Dies gilt nicht für Schä-den, die bereits zum Zeitpunkt der Entgegennahme vorhandenwaren und Gegenstand der Anzeige nach Absatz 2 Satz 2 wa-ren. Bei Verlust des Instruments oder von Zubehör haftet derSchüler in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, unabhängigvom Verschulden. Der Verlust ist der Kreismusikschule un-verzüglich anzuzeigen. Bei Minderjährigen haften die gesetzlichen Vertreter.
§ 12 Aufsicht(1) Die Aufsicht der Kreismusikschule erstreckt sich auf den Zeit-
raum, in dem der Schüler am Unterricht sowie an außer-unterrichtlichen Veranstaltungen der Kreismusikschule teil-nimmt. Während der Unterrichtszeit wird durch den jeweiligenFachlehrer die Aufsicht und das Hausrecht ausgeübt.
(2) In Ausübung der Aufsichtspflicht darf ein minderjähriger Schü-ler die Kreismusikschule bzw. die externen Unterrichtsräu-me nur dann vor Ablauf des Unterrichts oder des Ergän-zungsfaches verlassen, wenn die schriftliche Erlaubnis seinesgesetzlichen Vertreters vorliegt.
(3) Bei kurzfristigem Unterrichtsausfall sichert die Kreismusik-schule ab, dass sich minderjährige Schüler für diese Zeit in denUnterrichtsstätten aufhalten können.
§ 13 GebührenFür die Benutzung der Kreismusikschule werden Gebühren aufder Grundlage der Gebührensatzung für die Kreismusikschuledes Landkreises Zwickau in der jeweils geltenden Fassung er-hoben.
§ 14 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Satzung tritt am 1. August 2009 in Kraft.Gleichzeitig treten
- die Satzung des Landkreises Chemnitzer Land für die Be-nutzung der Kreismusikschule des Landkreis ChemnitzerLand (Kreismusikschulsatzung) vom 28. April 2004(Amtsblatt des Landkreises Chemnitzer Land vom 17. Mai2004, S. 7) und
- die Satzung des Landkreises Zwickauer Land für die Kreis-musikschule „Clara Wieck“ vom 11. April 2003 (Amts-blatt des Landkreises Zwickauer Land vom 16. April 2003,S. 4)
außer Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist be-kannt zu machen.
Zwickau, den 4. Juni 2009
Dr. C. ScheurerLandrat
Zu vorstehender Satzung ergeht gemäß § 3 Abs. 5 der Säch-sischen Landkreisordnung (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993(SächsGVBl. S. 577), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Ge-setzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 102, 110) folgenderHinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfah-rens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Sat-zung nach Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachung nichtmehr geltend gemacht werden kann. Es sei denn, dass1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-
nehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-den sind,
3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 der SächsLKrOwegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oderb) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften ge-
genüber dem Landkreis Zwickau unter Bezeichnungdes Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schrift-lich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemachtworden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Fristjedermann diese Verletzung geltend machen.
Auf Grund von § 3 Abs. 1 der Landkreisordnung für den Frei-staat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S.577), zuletzt geändert durch Artikel 3 und 4 des Gesetzes vom29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 102, 110) und der §§ 1, 2, 6Abs. 2, 9 bis 15 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes(SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Au-gust 2004 (GVBl. S. 418, ber. 2005 S. 306), zuletzt geändertdurch Artikel 9 des Gesetzes vom 7. November 2007 (GVBl.S. 478, 484) hat der Kreistag des Landkreises Zwickau in sei-ner Sitzung am 3. Juni 2009 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 GebührenpflichtFür die Benutzung der Kreismusikschule gemäß der jeweils gel-tenden Satzung für die Kreismusikschule des Landkreises Zwickau erhebt der Landkreis Zwickau Gebühren nach die-ser Satzung.
§ 2 Gebührenschuldner(1)Gebührenschuldner ist derjenige,
1. der die Kreismusikschule als Benutzer in Anspruchnimmt, bei minderjährigen Benutzern der gesetzlicheVertreter,
2. der die Gebührenschuld gegenüber dem Landkreis Zwickau schriftlich übernommen hat.
(2)Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3 GebührenFür die Benutzung der Kreismusikschule werden folgende Ge-bühren erhoben:1. Unterrichtsgebühren
a) für Unterricht in den Grundfächern und Kursfächern,b) für Unterricht in den Hauptfächern und
c) für Unterricht in den Ergänzungsfächern,2. Gebühren für die Bereitstellung eines Instrumentes,3. Prüfungsgebühren.
§ 4 Gebührenmaßstab und Gebührensatz(1)Die Unterrichtsgebühr für die Unterrichtung eines Schü-
lers im Grund- oder Kursfach bestimmt sich nach dem je-weils gewählten Grund- oder Kursfach und nach der Dau-er einer Unterrichtseinheit. Die Grundfächer Stabspiel undChor sind bei Belegung eines Hauptfaches im selben Aus-bildungszeitraum gebührenfrei.Die Unterrichtsgebühr für die Unterrichtung eines Schü-lers in einem Hauptfach bestimmt sich nach dem jeweilsgewählten Hauptfach, nach der Unterrichtsart (Einzelun-terricht oder Gruppenunterricht) und nach der Dauer ei-ner Unterrichtseinheit.
(2)Für Unterrichtsgebühren gelten zwei Tarife. Der Tarif A giltfür Vorschulkinder, Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr-und Zivildienstleistende, die ihren Wohnsitz im Gebiet desLandkreises Zwickau haben. Der Tarif B gilt für alle übrigen Benutzer der Kreismusikschule.
(3)Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren für jeweilsein Ausbildungsjahr (1. August bis 31. Juli).Ändert sich innerhalb eines Ausbildungsjahres eines der inden Absätzen 1 und 2 für den Gebührenmaßstab genann-ten Merkmale oder erfolgt die Aufnahme nicht zu Beginndes Ausbildungsjahres oder endet das Benutzungsverhält-nis vor Ablauf des Ausbildungsjahres, so wird bei der Be-rechnung der Unterrichtsgebühr für jeden Kalendermo-nat des Ausbildungsjahres, in dem die Gebührenpflicht be-steht, die jeweilige Ausbildungsjahresgebühr mit 1/12 zuGrunde gelegt.
(4)Der Unterricht eines Schülers in einem Ergänzungsfach istgebührenfrei, wenn der Schüler im selben Ausbildungs-zeitraum ein Hauptfach belegt hat. Anderenfalls bemisst sichdie Gebühr nach Absatz 2.
(5)Die Gebühr für die Abnahme einer Prüfung und der damitverbundenen Zeugniserteilung bemisst sich als Grundge-bühr und danach ob ein Korrepetitor teilnimmt.
(6)Die Gebühr für die Bereitstellung eines Instruments bemisstsich nach dem Neuwert des Instrumentes und der Dauerdes Bereitstellungszeitraumes.
(7)Die Höhe der Unterrichtsgebühren, der Gebühren für dieBereitstellung eines Instrumentes und der Prüfungsgebührenbemisst sich nach dem Gebührenverzeichnis, das als Anla-ge Bestandteil dieser Satzung ist.
(8)Für Benutzungen, die nicht im Gebührenverzeichnis ent-halten sind, wird die Gebühr erhoben, die nach der im Ge-bührenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Benutzungzu bemessen ist.
§ 5 Entstehung der GebührenschuldVeranlagungszeitraum
(1)Die Pflicht zur Entrichtung der Unterrichtsgebühren undder Gebühr für die Bereitstellung eines Instrumentesentsteht jeweils zu Beginn des Ausbildungsjahres, frühestensjedoch am Ersten des Monats, in dem die Aufnahme an dieKreismusikschule erfolgt oder das Instrument bereitgestelltwird. Die Pflicht zur Entrichtung der Unterrichtsgebüh-ren und der Gebühr für die Bereitstellung eines Instrumentesendet mit dem Ersten des auf das Ende des Ausbildungs-jahres folgenden Monats. Endet das Benutzungsverhältnisvor dem Ende des Ausbildungsjahres, so endet die Ge-bührenpflicht mit dem Ersten des auf die Beendigung des
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Benutzungsverhältnisses folgenden Monats.Die Gebührenschuld für die Unterrichtsgebühren und derGebühr für die Bereitstellung eines Instrumentes entstehtzum Ende eines Ausbildungsjahres für das jeweilige Aus-bildungsjahr (Veranlagungszeitraum).
(2)Die Pflicht zur Entrichtung der Gebühr für die Abnahmeeiner Prüfung entsteht mit der Antragstellung auf Abnah-me einer Prüfung. Die Gebührenschuld entsteht mit demZeitpunkt der Abnahme der Prüfung.
(3)Ändert sich innerhalb eines Ausbildungsjahres eines der in§ 4 Abs. 1 und 2 für den Gebührenmaßstab genannten Merk-male, so ändert sich die Gebühr erstmals mit dem Erstendes auf den Eintritt der vorgenannten Tatbestände folgen-den Kalendermonats.
§ 6 Vorauszahlung(1)Auf die Unterrichtsgebühren und die Gebühr für die Be-
reitstellung eines Instrumentes werden Vorauszahlungen fürjeweils ein Ausbildungshalbjahr erhoben. Den Vorauszah-lungen wird die voraussichtliche Gebührenschuld ent-sprechend der im Gebührenverzeichnis enthaltenen Gebühranteilig für das laufende Ausbildungshalbjahr zu Grunde ge-legt. § 4 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.
(2)Liegen Angaben vor, dass die voraussichtliche Gebühren-schuld nicht für das volle Ausbildungshalbjahr besteht, wer-den die Vorauszahlungen anteilig erhoben.
§ 7 Fälligkeit der GebührDie Unterrichtsgebühren, die Gebühr für die Bereitstellungeines Instrumentes und die Prüfungsgebühr werden mit Ge-bührenbescheid festgesetzt und sind einen Monat nach Be-kanntgabe des Gebührenbescheides fällig, wenn der Gebüh-renbescheid keinen späteren Zeitpunkt bestimmt.
§ 8 Ermäßigung, Erlass oder Erstattung der Ge-bühr
(1)Der Landkreis kann auf Antrag des Gebührenschuldners dieGebühr ganz oder teilweise erlassen, wenn deren Einzie-hung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre; unter
den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichteteGebühren erstattet oder auf die Gebührenschuld für dasnächste Ausbildungshalbjahr angerechnet werden.
(2)Werden mehrere Kinder einer in einem Haushalt lebendenFamilie, die Vorschulkinder, Schüler, Studenten, Auszubil-dende oder Wehr- und Zivildienstleistende sind, in Haupt-fächern unterrichtet, kann auf Antrag die Unterrichtsge-bühr für jeweils ein Hauptfach für das zweite Kind um 25 % und für das dritte und jedes weitere Kind um 50 %ermäßigt werden (Geschwisterermäßigung). Als erstes Kindgilt stets das älteste Kind einer Familie, das am Unterrichtteilnimmt.
(3)Der Antrag auf Gebührenermäßigung oder -erlass ist beider Kreismusikschule schriftlich zu stellen. Bei der An-tragstellung sind auf Anforderung die entsprechenden Nach-weise durch den Antragsteller beizubringen. Der Ermäßi-gungs- oder Erlasszeitraum beginnt am Ersten des Monats,in dem der Antrag zugegangen ist und gilt für das laufen-de Ausbildungsjahr, soweit im Bescheid keine andere Ent-scheidung getroffen wird.
(4)Auf Vorschlag des Leiters der Kreismusikschule können be-sonders begabte Schüler eine Förderung durch Ermäßigungder Unterrichtsgebühr für ein Hauptfach um 30 % erhal-ten.
§ 9 Unterrichtsausfall(1)Bei Unterrichtsausfall aus Gründen, die der Schüler zu ver-
treten hat, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung derGebühren oder Nachholung des Unterrichts. Bei Unter-richtsausfall, der durch Erkrankung, Kuraufenthalt oder ei-ner beruflich bedingten Ortsabwesenheit oder andere be-gründete Umstände eintritt und drei Wochen überschrei-tet, kann auf Antrag die Unterrichtsgebühr anteilig für denZeitraum des Unterrichtsausfalls erstattet oder mit der Ge-bührenschuld für das nächste Ausbildungshalbjahr verrechnetwerden. § 4 Absatz 3 Satz 2 und § 8 Absatz 3 Satz 1 und 2gelten entsprechend.
(2)Bei Unterrichtsausfall aus schultechnischen Gründen oderwegen Krankheit des Fachlehrers von mehr als drei Wochen
in Folge wird die Gebühr auf Antrag anteilig erstattet odermit der Gebührenschuld für das nächste Ausbildungshalb-jahr verrechnet. § 4 Absatz 3 Satz 2 und § 8 Absatz 3 Satz1 gelten entsprechend.
§ 10 Mitteilungs- und AuskunftspflichtDie Gebührenschuldner nach § 2 haben unaufgefordert undunverzüglich dem Landkreis schriftlich oder zur Niederschriftmitzuteilen, wenn sich Umstände, die für die Gebührenbe-rechnung wesentlich sind, verändern. Wesentliche Umständein diesem Sinne sind die Änderungen, die die Tarifmerkmaledes § 4 Absatz 2 betreffen.
§ 11 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Satzung tritt am 1. August 2009 in Kraft.
Gleichzeitig treten- die Satzung des Landkreises Chemnitzer Land über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kreis-musikschule des Landkreises Chemnitzer Land (Ge-bührensatzung der Kreismusikschule) in der Fassung derBekanntmachung vom 28. April 2004 (Amtsblatt desLandkreises Chemnitzer Land vom 17. Mai 2004, S. 5)und
- die Satzung des Landkreises Zwickauer Land zur Er-hebung von Gebühren für die Benutzung der Kreis-musikschule „Clara Wieck (Gebührensatzung der Kreis-musikschule - KMSGebS) vom 27. Juni 2003 (Amtsblattdes Landkreises Zwickauer Land vom 16. Juli 2003, S.4)
außer Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu ma-chen.
Zwickau, den 4. Juni 2009
Dr. C. ScheurerLandrat
Gebührenverzeichnis
(Legende: MFE = Musikalische Früherziehung; MAG = Musikalische Grundausbildung; o.B.HF = ohne Belegung eines Hauptfaches; G = Gruppenunterricht; 60/4+ = Gruppenunter-richt 60 Minuten mit mindestens vier Schülern)
(1) Die Gebühr nach § 3 Abs. 1 beträgt für einen Schüler pro Schuljahr im Tarif A - Vorschulkin-der, Schüler, Studenten, Azubis, Wehr- und Zivildienstleistende mit Wohnsitz im Landkreis Zwickauim Tarif B - Sonstige
ab Ausbildungsjahr ab Ausbildungsjahr2009/2010 2010/2011ab 1.8. 2009 ab 1.8. 2010
Unterrichtsfach Pro Woche Tarif A Tarif B Tarif A Tarif BUnterrichtsstunde in EUR in EUR in EUR in EURin Minuten
1. das Grundfacha) Musikgarten/Piepmatzkurs G 45 120,00 156,00 132,00 156,00b) MFE G 45 120,00 156,00 132,00 156,00c) MAG G 45 120,00 156,00 132,00 156,00d) Stabspiel o. B. HF G 45 120,00 156,00 132,00 156,00e) Chor o. B. HF G 60 60,00 78,00 60,00 78,00
2. das Kursfacha) Instrumentalunterricht, Gesang/
Kinderstimmbildung oder Artistik G 45/4+ 168,00 216,00 180,00 216,00 b) Instrumentalunterricht, Gesang/
Kinderstimmbildung oder Artistik G 60/4+ 216,00 270,00 228,00 270,00
3. die HauptfächerInstrumental- oder Gesangsunterricht jeweils ima) Einzelunterricht E 60 720,00 900,00 720,00 900,00b) Einzelunterricht E 45 540,00 684,00 564,00 684,00c) Einzelunterricht E 30 384,00 480,00 396,00 480,00d) Gruppenunterricht G 45 264,00 312,00 276,00 312,00
4. das Ergänzungsfach o. B. HF G 45,60, 75 oder 90 120,00 156,00 120,00 156,00
(2) Die Gebühr für die Bereitstellung eines Instrumentes nach § 3 Abs. 2 beträgt
2.1. für den Zeitraum bis drei Jahren, beginnend ab Bereitstellung des Instrumentes
2.1.1. bei einem Instrument mit einem 4,00 EURNeuwert bis 1.000,00 EUR je Instrument und je angefangenen Monat
2.1.2. bei einem Instrument mit einem 5,40 EURNeuwert bis 2.000,00 EUR je Instrument und je angefangenen Monat
2.1.3. bei einem Instrument mit einem 6,70 EURNeuwert über 2.000,00 EUR je Instrument und je angefangenen Monat
2.2. für den Zeitraum ab drei Jahren, beginnend 1 % vom Neuwert des jeweiligenab Bereitstellung des Instrumentes Instrumentes, mindestens
4,00 EUR und je angefangenen Monat
(3) Die Prüfungsgebühr nach § 3 Abs. 3 beträgt für die Abnahme einer Prüfung eines Schülers undder damit verbundenen Zeugnisverleihung in einem Fach1. mit Korrepetitor 31,00 EUR und2. ohne Korrepetitor 15,00 EUR.
Zu vorstehender Satzung ergeht gemäß § 3 Abs. 5 der Sächsischen Landkreisordnung(SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), zuletzt geändert durch Artikel 3 desGesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 102, 110) folgender Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften beimZustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachung nichtmehr geltend gemacht werden kann. Es sei denn, dass1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntma-
chung der Satzung verletzt worden sind,3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 der SächsLKrO wegen Gesetzwidrigkeit wider-
sprochen hat,4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Landkreis Zwickau
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel-tend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ab-lauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Anlage zu § 4 Abs. 7 der Gebührensatzung der Kreismusikschule
AMTSBLATT ddeess LLaannddkkrreeiisseess ZZwwiicckkaauu || 0066 //22000099 77
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N
Weitere Auskünfte erteilt das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Telefon 0375 4402-22650 / -22651.
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Übersicht über die Kontrollbezirke und die zuständigen Tierärzte
NR. Amtlicher Tierarzt/ Fachassistent
Telefon/Funktelefon
Kontrollbezirk Amtlicher Vertreter
NR. Amtlicher Tierarzt/ Fachassistent
Telefon/Funktelefon
Kontrollbezirk Amtlicher Vertreter
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Olschock, Ga-brieleGlauchauer Str. 29
08393 Dennheritz
Dr. Trobisch, JoachimAm Silberberg 9
08396 Oberwiera
Tierärztin Poenicke, GundaAm Silberberg 9
08396 Oberwiera
Dr. Teichmann,WernerAm Kiefernberg 28
09337 Grumbach
Tierärztin Leckelt, JeanetteJahnshorn 4a
09243 Niederfrohna
Dr. Pelz, WernerKreuzzeichenweg 2009212 Limbach-
Oberfrohna
VR Dr. Petzold,KlausZeitzer Straße 9 b
08451 Crimmit-
schau
DVM Grandt, RainerAn der Folge 10
08428 Langen-
bernsdorf
Tierarzt Hilbert,ArminBauernweg 2
08412 Werdau
OT Leubnitz
03764 2104
0170 7546175
037608 22900
037608 22900
037608 22640
037609 5261
03722 949412
0172 3093477
03722 92560
03762 44656
0172 3762222
03761 3486
03761 2082
Glauchau Stadt und OT, ausschließ-
lich OT Kleinbernsdorf
SchönbergOT Köthel, Pfaffroda der Gemeinde
Schönberg
OT Weidensdorf der Gemeinde RemseMeerane Stadt und OT
Remse und OT (ausschließlich Wei-
densdorf)
Oberwiera und OT
OT Tettau, Oberdorf, Breitenbach der
Gemeinde Schönberg
OT Kleinbernsdorf der Stadt Glauchau
Waldenburg Stadt und OT
ST. Egidien und OT
Callenberg und OT
Lichtenstein und OT
GersdorfBernsdorfHohenstein-Ernstthal außer
OT Wüstenbrand
Oberlungwitz
Limbach-Oberfrohna und
OT Bräunsdorf
Wolkenburg-Kaufungen (Dürrenger-
bisdorf, Uhlsdorf)
Pleißa, Niederfrohna
OT Wüstenbrand
der Stadt Hohenstein-Ernstthal
OT Kändler
der Stadt Limbach-Oberfrohna
Crimmitschau mit den Ortsteilen
Gablenz, Gösau, Blankenhain, Franken-
hausen, Langenreinsdorf, Lauenhain,
Mannichswalde, Rudelswalde,
Dennheritz, OT Dänkritz, Lauter-
bach der Gemeinde NeukirchenIn Crimmitschau mit den Ortsteilen
Gablenz, Gösau, Frankenhausen und
Rudelswalde sind Schlachtungen nur
im Schlachtbetrieb Crimmitschau zu-
gelassen.
Langenbernsdorf mit den Ortstei-
len Trünzig, Niederalbertsdorf
NeukirchenOT Langenhessen der Stadt Werdau
gewerbliche SchlachtbetriebeFraureuth mit den Ortsteilen Rup-
pertsgrün, Beiersdorf, Gospersgrün
Werdau mit den OT Leubnitz, Stein-
pleis, Königswalde
Dr. Joachim
Trobisch
Gabriele
Olschock
Tierärztin
Jeanette Leckelt
Dr. Werner Pelz
Tierärztin
Jeanette Leckelt
Dr. Martin Petzold
Zeitzer Str. 9b
08451 Crimmit-
schau
Tel. 03762 44656
VR Dr.
Klaus Petzold
DVM Bernd Russe
Am Markt 49
08247 Werdau
Tel. 03761 2482
und 0172 7200624
11
12
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17
18
19
21
22
Tierarzt Diet-rich, WolfgangAußenring 4
08132 Mülsen
OT Thurm
Dr. Prell, Man-fredZwickauer Str. 62
08134 Wildenfels
Dr. Rummer, Hans-JürgenHauptstraße 89
08134 Langenweiß-
bach
Dr. Ehrenberg, VolkerDorfstraße 32
08107 Hartmanns-
dorf
Dr. Gunstheimer,HelmutHauptstraße 94
08144 Hirschfeld
Dr. Ehrenberg,NorbertGiegengrüner Str. 4
08107 Hartmannsdorf
DVM Schürer,HorstReichenbacher Str.
113
08115 Lichtentanne
Huster, KarinKarl-Marx-Straße
64 A
08134 Wildenfels
Bark, SiegfriedHauptstraße 90
08427 Fraureuth
DVM Zönnchen,ThomasOswaldstraße 1
08060 Zwickau
Tierarzt Schürer,RenéReichenbacher Stra-
ße 113
08144 Ebersbrunn
037601 25260
037603 2836
0174 3304543
03772 28361
0177 3722760
037602 7103
037607 5293
0171 7046850
037602 7103
037602 6206
037607 6263
037603 3547
03761 84768
0375 5976396
037607 6263
Ortsteile Mülsen St.Jacob, Mülsen St.
Niclas, Ortmannsdorf der Gemeinde
Mülsen
OT Mülsen St. Micheln, Stangendorf,
Thurm, Niedermülsen, Wulm der Ge-
meinde Mülsen
Stadt Zwickau Schlunzig
Hartenstein mit den Ortsteilen
Thierfeld, Zschocken
Schlachtbetrieb Jenkner, Härtensdorf
Kirchberg mit Ortsteil Burkersdorf
OT Langenbach, Weißbach der Ge-
meinde LangenweißbachOT Wiesen, Wiesenburg
der Stadt Wildenfels
Hartmannsdorf, OT Leutersbach
Saupersdorf der Stadt KirchbergOT Bärenwalde
der Gemeinde Crinitzberg
OT Lauterhofen, Obercrinitz der Ge-
meinde CrinitzbergOT Stangengrün der Stadt Kirchberg
Hirschfeld mit Ortsteil Niedercrinitz
Ortsteile Cunersdorf, Wolfersgrün der
Stadt KirchbergWilkau-Haßlau mit den OT Cu-
litzsch, Silberstraße
Lichtentanne mit den Ortsteilen
Ebersbrunn, Schönfels, Stenn
HausschlachtungenReinsdorf mit den OT Friedrichsgrün,
Vielau
Stadt Wildenfels mit den OT Schönau,
Härtensdorf (ausgenommen SB Jen-
kner, Härtensdorf)
OT Grünau
der Gemeinde Langenweißbach
HausschlachtungenFraureuth mit den OT Ruppertsgrün,
Beiersdorf, Gospersgrün
Werdau mit den OT Leubnitz, Stein-
pleis, Königswalde
Stadt ZwickauCainsdorf, Rottmannsdorf, Hüttels-
grün, Freiheitssiedlung, Planitz, Ober-
hohndorf, Schedewitz, Bockwa, Nie-
derhohndorf, Weißenborn
Stadt ZwickauCrossen, Schneppendorf, Mosel, Ober-
rothenbach, Hartmannsdorf, Pölbitz,
Auerbach, Eckersbach, Pöhlau, Mitte
Karin Huster
VR Dr. Klaus
Petzold
TA René Schürer
Karin Huster
Dr. Hans-Jürgen
Rummer
Dr. Manfred Prell
Dr. Norbert
Ehrenberg
DVM Horst
Schürer
Dr. Volker
Ehrenberg
Dr. Helmut
Gunstheimer
Dr. Manfred Prell
Tierarzt
Armin Hilbert
Tierarzt
René Schürer
DVM Thomas
Zönnchen
88
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N
Tierart Tiere je Schlachttag/EUR(Wenn alle Tiere zeitgleich untersucht werden können!)
Stück 1 2 3 4 5 6-15 16-35 über 35
Rind 21,00 19,00 18,00 18,00 18,00 14,50 14,30 11,36Einhufer 28,00 27,00 26,00 26,00 26,00 21,90 21,42 17,42Schwein einschl. Trichinenuntersuchung nach der Digestionsmethode 15,00 13,00 12,00 12,00 12,00 8,10 7,71 6,45 Schwein einschl. Trichinen-untersuchung nach der Kompressionsmethode 17,00 15,00 14,00 14,00 14,00 - - -Schaf 11,00 10,00 9,00 9,00 8,00 5,10 4,90 3,84 Ziege 11,00 10,00 9,00 9,00 8,00 5,10 4,90 3,84Haarwild 13,00 11,00 10,00 10,00 10,00 6,40 6,23 4,87
Tierart Tiere je Schlachttag/EUR(Wenn alle Tiere zeitgleich untersucht werden können!)
Stück 1 2 3 4 5 6-15 16-35 über 35
Haarwild (einschl. Trichinenuntersuchung) 17,00 16,00 15,00 15,00 15,00 8,50 8,02 6,66 Trichinenuntersuchung bei Haarwild (Probenahme durch den JAB) 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 - - -Schwarzwild nur Trichinen-untersuchung beim JAB (Entnahme durch TA oder AFA) 11,00 9,00 9,00 8,00 8,00 - - -Schwarzwild nur Trichinen-untersuchung (Entnahme in der Untersuchungsstelle) 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 - - -
Zu den Gebühren werden Zuschläge in Höhe von 80 % in den Fällen erhoben, in denen die Amtshandlung
a) zwischen 18:00 Uhr und 06:00 Uhr, an einem Sonnabend nach 15:00 Uhr, an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag durchgeführt wirdb) oder die Untersuchung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vorgenommen werden kann.Weitere, im Gebührenverzeichnis nicht ausgewiesene Gebühren, z. B. für die Untersuchung von Geflügel und Kaninchen sowie die Lebendgeflügeluntersuchung und die Schlachttierun-tersuchung von Gehegewild, können im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt erfragt werden.
Landrat
Öffentliche Bekanntgabe über die Feststellung des Jahresabschlusses 2007 des Eigenbetriebes Kommunale Wirtschaftsförde-rung nach § 17 Abs. 4 SächsEigBG
Fleischhygienegebührenverzeichnis des Landkreises Zwickau zur Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über Verwaltungskosten gemäß § 3 des Fleischhygienegesetzes sowie Artikel 27 Absatz 2 der Verordnung (EG)Nr. 882/2004
Der Kreistag des Landkreises Zwickau hat in seiner 6. Sitzung am 3. Juni 2009 folgenden Be-schluss gefasst:
„Beschluss Nr.: 0116/09 vom 3. Juni 2009
1. Der Kreistag beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2007 des Eigenbetriebes Kom-munale Wirtschaftsförderung gemäß Anlage 1 Nummer 1 mit Entnahme von 44.297,36 EURaus der Rücklage und Rückführung in den Landkreishaushalt.
2. Der Kreistag beschließt die Behandlung des Jahresverlustes 2007 des Eigenbetriebes KommunaleWirtschaftsförderung gemäß Anlage 2 Nummer 2.
3. Der Kreistag entlastet die Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2007.
Anlage 1
1. Feststellung des Jahresabschlusses
1.1 Bilanzsumme 262.530,68 EUR
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf das Anlagevermögen 1.585,00 EURdas Umlaufvermögen 259.535,02 EURden Rechnungsabgrenzungsposten 1.410,66 EUR
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf das Eigenkapital 50.000,00 EURdie Rückstellungen 157.141,88 EURdie Verbindlichkeiten 55.388,80 EUR
1.2 Jahresverlust - 192.786,15 EUR1.2.1 Summe der Erträge 101.283,96 EUR1.2.2 Summe der Aufwendungen 294.070,11 EUR
Anlage 2
2. Behandlung des Jahresverlustes
2.2 bei einem Jahresverlusta) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag 0,00 EURb) aus dem Haushalt des Landkreises auszugleichen 0,00 EURc) auf neue Rechnung vorzutragen 192.786,15 EUR
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezüglich des Jahresabschlusses 2007 desEigenbetriebes Kommunale Wirtschaftsförderung lautet:
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie An-hang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Kom-
munale Wirtschaftsförderung des Landkreises Chemnitzer Land für das Geschäftsjahr vom1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jah-resabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzendenlandesrechtlichen Vorschriften (§§ 6 ff. SächsEigBVO) liegen in der Verantwortung der Be-triebsleitung des Eigenbetriebes. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durch-geführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buch-führung und über den Lagebericht abzugeben.Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut derWirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss-prüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Un-richtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unterBeachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht ver-mittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinrei-chender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden dieKenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfelddes Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmender Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsy-stems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht über-wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der an-gewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitungdes Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und desLageberichts. lch bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundla-ge für meine Beurteilung bildet.Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprichtder Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichenVorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführungein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslagedes Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt ins-gesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Ri-siken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Der Abschließende Vermerk des Sächsischen Rechnungshofes gemäß § 17 Abs. 4 SächsEigBGvom 16. März 2009 lautet:„Der Sächsische Rechnungshof nimmt den Bericht des Abschlussprüfers zur Prüfung des Jah-resabschlusses und Lageberichtes des Eigenbetriebes Kommunale Wirtschaftsförderung desehemaligen Landkreises Chemnitzer Land zur Kenntnis und erteilt dem Jahresabschluss zum31. Dezember 2007 den abschließenden Vermerk.“Der Jahresabschluss 2007 und der Lagebericht des Eigenbetriebes Kommunale Wirtschafts-förderung (EKW) liegen im Sekretariat des Amtes für Kreisentwicklung, Wirtschaftsförde-rung, Tourismus des Landratsamtes Zwickau, Besuchsadresse: 08371 Glauchau, Gerhart-Haupt-mann-Weg 2, Zimmer 218, für die Dauer von sieben Arbeitstagen vom 29. Juni bis 7. Juli2009 zu den üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus.
Glauchau, den 4. Juni 2009
Dr. C. ScheurerLandrat
AMTSBLATT ddeess LLaannddkkrreeiisseess ZZwwiicckkaauu || 0066 //22000099 99
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N
Umweltamt
Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickauzum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfungfür das Vorhaben „Neubau und Betrieb einer Legehennenanlage“ der Firma SchönbergerGeflügelhof Weber GbR, Az.: 1620-2-106.11-270/08/08 vom 26. Mai 2009
Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung (UVPG), neu gefasstdurch Bekanntmachung vom 25. Juni 2005(BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durchArtikel 2 des Gesetzes zur Reduzierung undBeschleunigung von immissionsschutzrechtli-chen Genehmigungsverfahren vom 23. Ok-tober 2007 (BGBl. I S. 2470) wird Folgendesbekannt gemacht:
Die Firma Schönberger Geflügelhof WeberGbR, Hauptstraße 7 in 08393 Schönberg, be-antragte mit Schreiben vom 13. November2008 gemäß § 4 des Gesetzes zum Schutz vorschädlichen Umwelteinwirkungen durchLuftverunreinigungen, Geräusche, Erschüt-terungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Im-missionsschutzgesetz – BImSchG) in derFassung der Bekanntmachung vom 26. Sep-tember 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt ge-ändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Re-duzierung und Beschleunigung von immissi-onsschutzrechtlichen Genehmigungsverfah-ren vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S.2470), in Verbindung mit Nummer 7.2 Buch-
stabe a) Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Ver-ordnung zur Durchführung des BImSchG(Verordnung über genehmigungsbedürftigeAnlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. IS. 504), zuletzt geändert durch Artikel 3 desGesetzes zur Reduzierung und Beschleunigungvon immissionsschutzrechtlichen Genehmi-gungsverfahren vom 23. Oktober 2007(BGBl. I S. 2470), die immissionsschutz-rechtliche Genehmigung für den Neubau undBetrieb einer Legehennenanlage mit einemStallgebäude und Nebeneinrichtungen sowieeiner Tierplatzkapazität von 39 943 Lege-hennen auf dem Flurstück 284 der Gemar-kung Schönberg.
Das beantragte Vorhaben bedarf gemäß § 3cdes Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG), neu gefasst durch Be-kanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. IS. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Ge-setz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S.3316) in Verbindung mit § 3 des Gesetzes überdie Umweltverträglichkeitsprüfung im Frei-
staat Sachsen (SächsUVPG) vom 1. Septem-ber 2003 (SächsGVBl. S. 418) der standort-bezogenen Einzelfallprüfung zur Feststel-lung der Notwendigkeit einer Umweltver-träglichkeitsprüfung, da diese Anlage derNummer 7.1.3 (Spalte 2) der Anlage 1UVPG zuzuordnen ist.
Diese Einzelfallprüfung gemäß § 3c UVPG hatergeben, dass eine Umweltverträglichkeits-prüfung nicht erforderlich ist, weil die bean-tragte Anlage keine erheblichen nachteiligenUmweltauswirkungen haben kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3aSatz 3 UVPG die vorgenannte Entscheidungdes Landratsamtes Zwickau nicht selbststän-dig anfechtbar ist.
Zwickau, den 2. Juni 2009Landratsamt Zwickau
ZetscheAmtsleiter
Sparkassenzweckverband Chemnitzmit Sitz in Chemnitz
Bekanntgabe
Die öffentliche Sitzung der Verbandsver-sammlung des SparkassenzweckverbandesChemnitz ist einberufen auf
Donnerstag, den 1. Juli 2009 um 12:15 Uhrin die Hauptstelle der Sparkasse Chemnitz imMoritzhof,Chemnitz, Bahnhofstraße 51, 6. Etage.
Tagesordnung:
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladungund der Beschlussfähigkeit
2. Entscheidung über Einwendungen zur Nie-derschrift der letzten Sitzung
3. Anträge, die nicht Gegenstand der Tages-ordnung sind
4. Jahresabschluss 2008 der Sparkasse Chem-nitzhier: Beschlussfassung Entlastung des Ver-waltungsrates
5. Sonstiges
Chemnitz, den 3. Juni 2009
Dr. C. ScheurerVerbandsvorsitzender
Regionaler Zweckverband WasserversorgungBereich Lugau-Glauchau
Bekanntgabe der in der Trinkwasseraufbereitung verwendeten Zusatzstoffe nach § 16 Abs. 4 der TrinkwV 2001 im Landkreis Zwickau
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
hiermit möchten wir Sie entsprechend § 16 Abs. 4 der Verordnung über die Qualität von Was-ser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001 vom 21. Mai2001) über die in der Trinkwasseraufbereitung verwendeten Zusatzstoffe informieren. DerEinsatz der Aufbereitungsstoffe erfolgt auf Grundlage des § 11 der Trinkwasserverordnung.
Die für Ihren Ort zutreffenden Angaben sind der nachfolgenden tabellarischen Aufstellung zuentnehmen.Für weitere Fragen zum Thema „Zusatzstoffe“ steht die Gütesicherung der BetriebsabteilungTechnologie des Verbandes unter der Rufnummer 03763 405189 zur Verfügung.
Bernsdorf(Mischwasser)
Ortsteil Hermsdorf(Mischwasser)
Callenberg und OT
Dennheritz und OTOberschindmaas (Mischwasser)
OT Niederschindmaas
Gersdorf
Glauchau
OT Wernsdorf
OT Kleinbernsdorf
Hohenstein-ErnstthalMittelzone undOT Wüstenbrand
WW Burkersdorf
TB III Lichtenstein
WW BurkersdorfTB II Oberlungwitz
WW Burkersdorf
WW BurkersdorfWW Ketzsch
WW Burkersdorf
WW Burkersdorf
WW BurkersdorfTB I und TB IINiederlungwitz
TB Wernsdorf
WW Ketzsch
WW Burkersdorf
Calciumhydroxid
KohlenstoffdioxidKaliumpermanganatPolyaluminiumchloridEisen-III-Chloridmittelionisches Polyelek-trolyt*NatriumhydroxidAktivkohle*ChlorChlordioxid
Natriumhypochlorit*
Siehe Bernsdorfkeine
Siehe Bernsdorf
Siehe BernsdorfSiehe Remse
Siehe Bernsdorf
Siehe Bernsdorf
Siehe BernsdorfKeine
Natriumhypochlorit*
Siehe Remse
Siehe Bernsdorf
Einstellung Flockungs-pH-WertAufhärtungOxidationFlockungFlockung
FlockungshilfeEinstellung pH-WertAdsorptionDesinfektionDesinfektion
Desinfektion
Desinfektion
Nieder- und Hochzone
Lichtenstein(Mischwasser)
OT Rödlitz
OT Heinrichsort
Limbach-Oberfrohna
Meerane (Mischwasser)
Niederfrohna
Oberlungwitz
Oberwiera
OT Harthau
Remse
OT Weidensdorf(Mischwasser)
Schönberg(Mischwasser)
St Egidien
Waldenburg
OT OberwinkelOT Niederwinkel
WW Eisenstraße(Mitschwasser aus: )WW BurkersdorfTB 103 HermsdorfQG Hermsdorf
WW BurkersdorfTB III Lichtenstein TB VIII Lichtenstein
WW Burkersdorf
TB Ortmannsdorf (Bezug vonZwickau)
WW Burkersdorf
WW BurkersdorfWW Kertzsch
WW Burkersdorf
WW BurkersdorfTB II Oberlungwitz
WW Ketzsch
TB Podelwitz(Bezug von Zumroda)
WW Kertzsch
WW BurkersdorfWW Kertzsch
WW KertzschWW Burkersdorf
WW Burkersdorf
WW Ketzsch
WW Burkersdorf
NatriumhydroxidChlordioxidSiehe BernsdorfKeinekeine
Siehe BernsdorfNatriumhypochlorit*Natriumhypochlorit
Siehe Bernsdorf
Natiumhypochlorit*
Siehe Bernsdorf
Siehe BernsdorfSiehe Remse
Siehe Bernsdorf
Siehe BernsdorfKeine
Siehe Remse
Natriumhypochlorit
CalciumhydroxidNatriumhypochlorit
Siehe BernsdorfSiehe Remse
Siehe RemseSiehe Bernsdorf
Siehe Bernsdorf
Siehe Remse
Siehe Bernsdorf
Einstellung pH-WertDesinfektion
DesinfiektionDesinfiektion
Nach-Desinfektion
Nach-Desinfektion
Einstellung pH-WertDesinfektion
Stadt/Gemeinde Wasserversorgung Zusatzstoffe Verwendungszweck Stadt/Gemeinde Wasserversorgung Zusatzstoffe Verwendungszweck
1100
A M T L I C H E S
Die einmal jährliche Reinigung der Bio-Tonnen findet vom 21. bis zum 31. Juli 2009 statt.Sie ist weiterhin Kalkulationsbestandteil der Bio-Abfallgefäßgebühr (siehe § 16 „Bio-Abfall-gefäßgebühr“ der Abfallgebührensatzung - AGS).
Der Waschvorgang im oben genannten Zeitraum wird nach der Leerung vollzogen.Die Bio-Tonnen an nachstehend genannten Waschtagen bitte nicht sofort ins Grundstückzurückbringen, sondern stehen lassen bis die Reinigung stattgefunden hat.Zu beachten ist, dass sich der Waschvorgang bis in die Abendstunden des „Waschtages“ ver-schieben kann.
Dienstag, 21. Juli 2009 Lichtentanne, Dennheritz, Hirschfeld, Wildenfels jeweils mit OrtsteilenGemeinde Mülsen (ohne Neubauten)
Mittwoch, 22. Juli 2009 OT Blankenhain, OT Dänkritz, OT Gablenz,OT Langenreinsdorf, OT Lauenhain, OT LauterbachOT MannichswaldesowieGemeinde Langenbernsdorf mit Ortsteilen
Freitag, 24. Juli 2009 Stadtgebiet Werdaueinschließlich Großwohngebiete Kranzberg, Ost, Sorge,West
Montag, 27. Juli 2009 Großwohngebiete inKirchberg, Reinsdorf, Wilkau-HaßlauOT Mülsen St. Jacob (Vettermannstraße)OT Thurm (Außenring, Schulstraße)OT Silberstraße (Wohnpark)
Dienstag, 28. Juli 2009 Hartenstein, Langenweißbach, Reinsdorf, Kirchberg, Crinitzberg, Hartmannsdorf, Wilkau-Haßlaujeweils mit Ortsteilen
Mittwoch, 29. Juli 2009 Stadtgebiet Crimmitschaueinschließlich Gösau, RudelswaldeGemeinde Neukirchen ohne Ortsteile
Donnerstag, 30. Juli 2009 OT Langenhessen, OT Leubnitz/Leubnitz-ForstOT Königswalde, OT Steinpleis
Freitag, 31. Juli 2009 Gemeinde Fraureuth mit Ortsteilen
Amt für Abfallwirtschaft
Reinigung der Bio-TonnenGültig für das Gebiet des ehemaligen Landkreises
Zwickauer Land
WERTSTOFFCONTAINERSTAND-PLATZ BACHSTRASSE
Nachdem die Sanierung der Bachstraße nun-mehr abgeschlossen ist, werden die Wert-stoffcontainer, welche für die Dauer der Bau-maßnahme auf den angrenzenden Parkplatz ander Reichenbacher Straße verlegt wurden, wie-der an den ursprünglichen Standort zurück-versetzt.
Die Versetzung findet in der 27. Kalenderwochestatt.Das Amt für Abfallwirtschaft bittet insbeson-dere die Anwohner an der Bachstraße, den fürdie Wertstoffcontainer vorgesehenen Standortnicht zu beparken.
Sollte aufgrund parkender Fahrzeuge in der 27.Kalenderwoche keine Umsetzung der Con-tainer erfolgen können, wird die Umsetzungmittels Parkverbotes durchgesetzt.
WERTSTOFFCONTAINERSTAND-PLATZ PLANITZER MARKT
Aufgrund einer Zufahrtsbeschränkung fürden Planitzer Markt ist es erforderlich, den dor-tigen Containerstandplatz aufzulösen. Leidergibt es in der Nähe dieses Standplatzes keineanderweitigen Möglichkeiten für eine Auf-stellung der Container.
Aus diesem Grund werden die auf dem Pla-nitzer Markt vorhandenen Container am 30.Juni 2009 abgezogen.Aufgrund des hohen Bedarfs an Wertstoff-containern in diesem Gebiet wird die Anzahlder Container am Standplatz in der Fichtestraßeentsprechend aufgestockt. Das Amt für Abfallwirtschaft bittet um Ver-ständnis für die gegebenenfalls weiteren Wegezum nächstgelegenen Standplatz.Eine weitere Betreibung auf dem Planitzer Marktwurde intensiv geprüft, ist jedoch unmöglich.
Hinweis zu Containerstandorten
Auf der Grundlage des § 98 des Sächsischen Was-sergesetzes werden nachfolgende Schauen derTrinkwasserschutzgebiete durchgeführt:
1. Am 30. Juli 2009 Schutzgebiet des Tief-brunnens II Neue Welt OberlungwitzBeginn: 09:00 UhrTreffpunkt: Parkplatz Bison-Ranch an
der B 180, StollbergerStraße Oberlungwitz
2. anschließendTiefbrunnen III Bergerpark (zwischen Äu-
ßerer Zwickauer Straße und Am Hang)Lichtenstein
Den Eigentümern und Anliegern und den nach§ 56 Sächsisches Naturschutzgesetz aner-kannten Verbänden wird Gelegenheit zur Teil-nahme gegeben.
Die Schaukommission ist befugt, zur Durch-führung ihrer Aufgaben die Grundstücke zu be-treten.
Umweltamt
Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde zur Begehung von Trinkwasserschutzgebieten
Über 400 Einsendungen mit dem Lösungswort des Preisrätsels im Abfall- und Wertstoffwegweiser2009 für die Stadt Zwickau konnte sich das Amt für Abfallwirtschaft in den vergangenen Mo-naten freuen. Am 28. Mai 2009 fand unter Beisein der Dezernentin Frau Herzog, der Amtslei-terin Frau Nowatzky, zweier Mitarbeiterinnen des Amtes sowie der Pressestelle die Auslosungstatt. Fünf Gewinner wurden gezogen und dürfen sich nun über folgende Preise freuen:
1. Preis M. und R. Voigt Warengutschein im Wert von 75 EUR2. Preis Karin Klotz Warengutschein im Wert von 50 EUR3. Preis Klaus Mirus Warengutschein im Wert von 25 EUR4. Preis Birgit Weigel Büchergutschein im Wert von 15 EUR5. Preis D. Schreiber Büchergutschein im Wert von 15 EUR
Auch die zehn fleißigen Teilnehmer des Malwettbewerbes gehen nicht leer aus. Als kleine Be-lohnung können sie sich über Eintrittskarten für das WeBaLu oder den Kletterwald in Wer-dau freuen. Die Bilder sind auf dem Gang des Amtes für Abfallwirtschaft im Haus 7 des Ver-waltungszentrums in Zwickau, Werdauer Straße 62, ausgestellt.
Alle Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.
Abschließend sei noch der Wunsch geäußert, welcher von einer Zwickauerin auf ihrer Ein-sendung vermerkt wurde:„Ich wünschte, dass jeder Bürger unserer Stadt seinen Teil dazu beiträgt, dass die Stadt sau-berer wird.“In diesem Sinne gratuliert das Amt für Abfallwirtschaft allen Gewinnern recht herzlich undwünscht viel Spaß mit dem Gewinn. Die Bürger und Besucher der Stadt werden gebeten, denWunsch nach Sauberkeit nicht einen Wunsch bleiben zu lassen, sondern diesen durch Tatenin die Realität umzusetzen.
Über 400 Einsendungen zum Preisrätselim Abfall- und Wertstoffwegweiser 2009für die Stadt Zwickau Gewinner wurden gezogen
Unter Aufsicht der Dezernentin für Umwelt, Natur, Land- und Forstwirtschaft, EvaHerzog, zogen Mandy Kuhl und Giovanna Köppel die Gewinner. Foto: Pressestelle
AMTSBLATT ddeess LLaannddkkrreeiisseess ZZwwiicckkaauu || 0066 //22000099 1111
A M T L I C H E S
Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Vermessung, hat Daten des Liegenschaftska-tasters geändert:
Art der Änderung:Änderung des Gebäudenachweises
Betroffene FlurstückeGemarkung Gablenz (8508): 4/1, 5h, 6, 6a, 7a, 8a, 8c, 10, 11, 12a, 13b, 13c, 14/1, 15b, 15c,16a, 16c, 17/1, 17/2, 17/3, 18/1, 19a, 20/1, 20/2, 21/2, 21c, 22, 22a, 23b, 24a, 25/1,25c, 27/1, 28/1, 35, 35a, 36a, 36c, 36d, 37/1, 38, 39a, 40, 41, 43a, 44a, 47/3, 48/4, 48/5,49/1, 51/2, 53, 54, 55, 58/1, 60/1, 68/1, 78/1, 79/2, 82/4, 84/4, 84a, 86/3, 89b, 120/1,125b, 125e, 125f, 126/1,126/2, 126/3, 126/5, 126/6, 126/7, 126f, 126g, 126i, 127/1, 127/2,128/1, 128/2, 128/3, 128d, 128e, 128f, 128l, 129/1, 146/5, 149/3, 150/4, 150/7, 153/2,154/10, 157/5, 158/8, 162/1, 163, 465/1, 465/2, 465/4, 465b, 490/6, 509a, 524, 526/1,550, 552, 598/3, 599/3, 599/4, 605/2, 606/7, 606/13, 612b, 627/1, 629/1, 629/2, 629/6,629/7, 629a, 629g, 629k, 632, 704/1
Art der Änderung:Änderung der Angaben zur Nutzung
Betroffene FlurstückeGemarkung Gablenz (8508): 17/2, 22a, 23b, 25c, 25/1, 125b, 126/1, 465/1, 598/3, 599/3
Bei den genannten Flurstücken wurde der Gebäudebestand (Gebäude errichtet oder verän-dert bis zum 24. Juni 1991) aus Luftbilderzeugnissen sowie aus anderen Quelldaten ermit-telt und das Liegenschaftskataster aktualisiert.Unabhängig davon bleibt für die Grundstückseigentümer die Verpflichtung bestehen, alle nachdem 24. Juni 1991 vorgenommenen Veränderungen am Gebäudebestand (Abriss, Neubau oderAnbau größer als 10 m²) durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbV) zurFortführung des Liegenschaftskatasters einmessen zu lassen (§ 6 Abs. 3 SächsVermGeoG1).Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenle-gung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus§ 14 Abs. 6 SächsVermGeoG1.Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Vermessung, ist nach § 2 Abs. 4 SächsVermGeoG1für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Datendes Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermGeoG1 zugrunde.
Die Unterlagen liegen ab dem
13. Juli 2009 bis zum 12. August 2009in der Geschäftsstelle des Amtes für VermessungStauffenbergstraße 2, 08066 Zwickau,in der ZeitDienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 UhrDonnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 SächsVermGeoG1 gilt die Änderung der Datendes Liegenschaftskatasters sieben Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Ver-fügung. In der Geschäftsstelle besteht auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Än-derungen einzusehen.
1 Sächsisches Vermessungs- und Geobasisinformationsgesetz vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148)
Amt für Vermessung
Offenlegung der Änderung von Daten des Liegen-schaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Geobasisinformationsgesetz a) Auftraggeber: Landkreis Zwickau, Landratsamt
Robert-Müller-Straße 4 - 8, 08056 Zwickaub) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibungc) Art und Umfang der Leistung: Freigestellter Sonderverkehr
im Landkreis Zwickau d) Die Gesamtleistung wird in nachfolgende Lose aufgeteilt.Los 1: ca. 06:45 ab Heinsdorfergrund, OT Unterheinsdorf - Reichenbach - Reichenbach,
OT Friesen - Reichenbach, OT Cunsdorf - Reichenbach - Kirchberg, Christoph-Graupner-Gymnasium und zurück (bis 20 Schüler)
Los 2: ca. 06:45 Uhr ab Werdau - Werdau, OT Leubnitz - Fraureuth, OT Beiersdorf - Frau-reuth, OT Römersgrün - Kirchberg, Christoph-Graupner-Gymnasium und zurück(bis acht Schüler)
Los 3: ca. 06:30 Uhr ab St. Egidien - Callenberg, OT Langenberg - Oberlungwitz - Gers-dorf - Lichtenstein - Ortmannsdorf, Förderschule für Erziehungshilfe und zurück(bis sieben Schüler + Begleitperson)
Los 4: 1. ca. 06:35 Uhr ab Neudörfel - Langenbach, 2. ca. 07:00 Uhr ab Langenbach -Weißbach - Weißbach, Grundschule und zurück (bis acht Schüler)
e) Beginn der Leistung: ab 10. August 2009f) Ausschreibende Stelle: Landratsamt Zwickau, Straßenverkehrsamt
Gerhart-Hauptmann-Weg 1, Zimmer 16208371 GlauchauTel.: 0375 4402-24223 oder 0375 4402-24228
Anforderung bzw. Abholung der Unterlagen:Die Unterlagen sind in der Zeit vom 25. Juni bis 7. Juli 2009 zu den Dienstzeiten bei ausschreibender Stelle abzuholen.
g) siehe f)h) Für die Verdingungsunterlagen werden keine Kosten erhoben.i) Ablauf der Angebotsfrist:
Die Angebote sind in einem geschlossenen Umschlag mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis zum 23. Juli 2009, 15:00 Uhr, bei der ausschreibenden Stelle einzureichen.
k) Geforderte Sicherheiten: –l) Zahlungsbedingungen: gemäß Verdingungsunterlagen und VOL/B, § 17m) Geforderte Eignungsnachweise:
Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmens in Form von Referenzen, Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben, ausreichender Versicherungsschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen, Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz
n) Zuschlags- und Bindefrist: 31. Juli 2009o) Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den
Bestimmungen des § 27 VOL/A.
Straßenverkehrsamt
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz kannbeantragt werdenIn den letzten Monaten wurde das Ord-nungsamt des Landkreises Zwickau auf viel-fältige Art und Weise mit dem Problem der Aus-übung von Osteopathie konfrontiert.Dabei musste festgestellt werden, dass sowohldie Anbieter dieser Leistungen als auch der End-verbraucher Defizite bei der rechtlichen Be-wertung haben.Aus diesem Grund soll im nachfolgenden die der-zeitige Rechtslage auf dem Gebiet der Osteo-pathie im Freistaat Sachsen dargelegt werden.Laut der Begriffsdefinition der freien Enzy-klopädie „Wikipedia“ ist Osteopathie einüberwiegend manuelles Diagnose- und Be-handlungskonzept, das auf den US-amerika-nischen Arzt Andrew Taylor Still zurückgeht undzu den alternativmedizinischen Verfahren ge-zählt wird. Laut Still können Störungen undBewegungseinschränkungen der Faszien undGelenke auch Symptome an anderen Organenund Körperregionen auslösen. Durch geeig-nete Grifftechniken sollen Osteopathen daherauch Probleme wie Bluthochdruck und Kopf-schmerzen behandeln können.Wissenschaft-liche Nachweise einer Wirksamkeit der Osteo-pathie konnten bisher nicht erbracht werden. In Deutschland kann man Osteopathie anverschiedenen privaten Schulen erlernen.Nach deutscher Rechtsprechung ist die Osteo-
pathie jedoch eine Heilkunde im Sinne des Heil-praktikergesetzes. Daher darf die Ausübung vonOsteopathie nur von Ärzten und Heilprakti-kern angeboten und ausgeführt werden.Vermehrt bieten Physiotherapeuten in ihrenPraxen Zusatzleistungen an, wozu auch immerwieder Osteopathie gehört.Hierzu muss eindeutig festgestellt werden, dassosteopathisch ausgebildete Physiotherapeutenentweder eine Heilpraktikererlaubnis besitzenmüssen oder nur nach Verordnung eines Arz-tes oder Heilpraktikers diese Leistungen an-bieten dürfen.Zusammenfassend muss ergänzt werden, dasssich das Problem der frei angebotenen Leis–tungen nicht auf Osteopathie beschränkt, son-dern auch Wirbelsäulentherapien, Laserbe-handlungen und vieles anderes mehr unter demgleichen Gesichtpunkt zu betrachten sind.Alle berufs- oder gewerbsmäßig vorgenom-menen Tätigkeiten zur Feststellung, Heilungoder Linderung von Krankheiten, Leidenoder Körperschäden bei Menschen gehört zurHeilkunde und dürfen in Deutschland dahernur von einem Arzt oder einem Heilpraktikerangeboten werden.Im Landkreis Zwickau kann eine Erlaubnis nachdem Heilpraktikergesetz im Ordnungsamt,Sachgebiet Allgemeines Polizeirecht, BereichGewerbe in 08371 Glauchau, Gerhart-Haupt-mann-Weg 1, beantragt werden.
Ordnungsamt
Der Umgang mit Osteopathie in der Praxis
Auf der Grundlage des § 98 des Sächsischen Was-sergesetzes (SächsWG) wird nachfolgende Gewässerschau an Gewässern 2. Ordnungdurchgeführt:
Am Dienstag, dem 14. Juli 2009
Treffpunkt der Schaukommission istum 09:30 Uhr am Parkplatz der „GPGBaumschule“ in Hohenstein-Ernst-thal, Im Viertel 1.
Begangen wird der Hüttengrundbach in Ho-henstein-Ernstthal.
Gemäß § 95 SächsWG sind die Wasserbehör-den befugt, zur Durchführung ihrer Aufgabendie Grundstücke zu betreten.
Den Eigentümern und Anliegern im Bereichdes Gewässers sowie den nach BNatSchG aner-kannten Verbänden wird Gelegenheit gegeben,an der Schau teilzunehmen.
Umweltamt
Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau, Amt fürUmweltschutz, Sachgebiet Wasserrecht, zur Durchfüh-rung von Gewässerschauen im Landkreis Zwickau
1122
A M T L I C H E S
Durch das Gesundheitsamt des LandkreisesZwickau wurde ein Wegweiser für seelischeGesundheit im Landkreis Zwickau erarbeitet.Dieser enthält eine Übersicht regionalerHilfeangebote für seelisch Behinderte, psychischErkrankte, Suchtgefährdete und Abhängige so-wie deren Angehörige.Der Wegweiser führt durch die Psychiatrie-landschaft des neuen Landkreises Zwickau. Erhilft bei der schnellen Suche sowohl nach am-bulanter und stationärer Therapie als auch nach
unterschiedlichen Formen der Begleitungpsychisch erkrankter Menschen durch den Le-bensalltag.
Der Ratgeber beinhaltet Ansprechpartner fürpsychosoziale Beratungs- und Hilfsangebote,psychiatrische und psychotherapeutische Ver-sorgungsangebote, Hilfsangebote zum Wohnen,Angebote zur Arbeit und beruflichen Bildungsowie Selbsthilfeorganisationen und ist zu fin-den unter: http://www.landkreis-zwickau.de
Gesundheitsamt
Psychiatriewegweiser 2009 für den Landkreis ZwickauÜbersicht regionaler Hilfeangebote
Sehr geehrte Damen und Herren,
„Misch Mit“ so lautet das Motto der diesjährigen Interkulturellen Woche - eine Aufforderungan alle, sich einzubringen und zu engagieren.Am 27. September wird der neue Bundestag gewählt. Thematisch passend soll auch an die-sem Tag die Interkulturelle Woche im Landkreis Zwickau beginnen.
Die Interkulturelle Woche soll besonders auf die gesellschaftliche und politische Teilhabe vonZugewanderten aufmerksam machen, aber auch aktuelle Fragen der Flüchtlingspolitik beleuchten.Für das Gelingen des Zusammenlebens ist es von entscheidender Bedeutung, dass Migrantinnenund Migranten in allen Lebensbereichen teilhaben und diese mitgestalten können.
Die Interkulturelle Woche ist eine bundesweite Initiative der Deutschen Bischofskonferenz,der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Griechisch-Orthodoxen Metropolie.Im Landkreis Zwickau wird die Interkulturelle Woche vorbereitet vom Interkulturellen Ar-beitskreis, der sich u. a. aus Initiativen, Vereinen, den Ausländerbeauftragten und weiteren Ein-zelpersonen zusammensetzt.Zum „mit mischen“ will der Interkulturelle Arbeitskreis gern einladen und ermuntern, dieInterkulturelle Woche z. B. mit Lesungen, Musik- und Tanzveranstaltungen, Malwettbewer-ben oder auch „Tagen der Offenen Tür“ zu gestalten.Der Interkulturelle Arbeitskreis bündelt die Ideen und macht diese u. a. in Form eines Fly-ers öffentlich. Die Verantwortlichen des Interkulturellen Arbeitskreises würden sich über ei-nen Beitrag sehr freuen. Die Veranstaltung/Aktion sollten bis spätestens 3. August 2009gemeldet werden.Dazu kann die Faxabfrage in der Anlage ausgefüllt und zurückgesandt werden.
Weitere Infos über die Inhalte der Interkulturellen Woche sind bundesweit auf der Internet-seite unter www.interkulturellewoche.de zu erhalten.
Bei Fragen zur Vorbereitung der Interkulturellen Woche oder zu nachfolgender Abfrage kannman sich an Raik Zillmann (KIB), Telefon: 0375 43099123, oder Sabine Hietzke (Koordi-nierungsbüro Bündnis für Demokratie und Toleranz), Telefon: 0375 2772117, wenden.
Faxabfrage
Bis zum 3. August 2009 an Raik Zillmann, Fax: 0375 43099124 oder perE-Mail: [email protected] zurücksenden!
Interkulturelle Woche 2009 „MISCH MIT“ vom 27. September bis 3. Oktober 2009Wir beteiligen uns an der Interkulturellen Woche 2009Folgende Veranstaltung wird von uns eigenverantwortlich durchgeführt:
Name oder Thema der Veranstaltung:
Datum und Uhrzeit der Veranstaltung:(voraussichtlich)
Name und Adresse der Veranstalterin oder des Veranstalters:
Telefonnummer:E-Mail:
Ansprechpartnerin/Ansprechpartner:Vorname und Name:
Wir möchten, dass diese Veranstaltung öffentlich gemacht wird. ja nein
Wir würden gerne bei einer anderen Veranstaltung mithelfen: ja neinName und Telefon
z. B.
Datum, Unterschrift
Ausländerbeauftragte
Aufruf zum „Mitmischen“Interkulturelle Woche vom 27. September bis 3. Oktober 2009
Das Kreisarchiv Zwickau gibt vorrangig ankommunale Verwaltungen und Einrichtun-gen im Landkreis kostengünstig ca. 1 500 Stückgebrauchte, aber noch funktionsfähige Stülp-deckelkartons aus stabiler Pappe ab.Abmessungen: 23 cm breit, 32 cm tief, 17 cmhoch, Preis nach Vereinbarung.
Der Transport ist von der aufnehmenden
Stelle zu übernehmen.
Interessenten können sich an das Kreisarchiv,Dienststelle Glauchau, Besucheranschrift:Glauchau, Heinrich-Heine-Straße 7, wen-den.Ansprechpartner ist Herr Plänitz unter der Ruf-nummer 0375 4402-21781 oder über E-Mail: [email protected].
Hauptamt
Bis vor Pfingsten 2009 gab es am Ortseingangvon Niederalbertsdorf (Gemeinde Langen-bernsdorf) - von der B 175 kommend - eineBesonderheit zu betrachten.
Diese Kuriosität hat die StraßenmeistereiWerdau solange wie möglich gedeihen lassenund in Beobachtung gehalten.
Eine Birke wuchs an einem Kopfweiden-stamm direkt neben der Kreisstraße. Dabei ver-säumte es die Birke, selbst einen standsiche-ren Stamm auszubilden.
Im Laufe der Zeit war nun der Weidenstammso morsch und die Birke so groß geworden,dass sich beide bei bereits mäßigem Wind Rich-tung Straße neigten.
Zur Vermeidung eines unmittelbar drohen-den und unkontrollierten Umstürzens derbeiden Bäume blieb der zuständigen Stra-ßenmeisterei nach Abstimmung mit einemFachgremium vor Ort nichts anderes übrig,als die unmittelbare Gefahr durch Fällung zubeseitigen.
Ob an diesem Ort wieder eine Weide gepflanztwerden kann, wird noch geprüft.
Amt für Straßenbau
Ungleiches Baumpaar in NiederalbertsdorfFällung war unvermeidlich
Kreisarchiv gibt Kartonagen abKommunale Verwaltungen und Einrichtungen bevorzugt
Baumpaar in NiederalbertsdorfFoto: Gitta Vollstädt
AMTSBLATT ddeess LLaannddkkrreeiisseess ZZwwiicckkaauu || 0066 //22000099 1133
A M T L I C H E S
Geschäftsstelle: 0375 4402-23800 bis 23802 oder www.vhs-zwickau.deAnmeldung, Beratung und Informationen auch in den Bürgerservicestellen des Landratsamtes
Die Bürgerservicestellen haben wie folgt geöffnet:Montag, Dienstag, Donnerstag:08:00 bis 18:00 UhrMittwoch: 08:00 bis 13:00 UhrFreitag: 08:00 bis 15:00 Uhr
Telefon: 0375 4402-21900
Werdau, Königswalder Straße 18Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg, Haus 1Hohenstein-Ernstthal, Am Bahnhof 9Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2aZwickau, Werdauer Straße 62, Verwaltungszentrum, Haus 1
ZwickauA50413 ZW Computerschreiben Sommerferienkurs
29. Juni 2009 16:30 bis 19:30 Uhr 3 Termine 44,00 EURA30280 ZW Nordic Walking
7. Juli 2009 19:00 bis 20:30 Uhr 7 Termine 40,50 EURA30281 ZW Nordic Walking
9. Juli 2009 19:00 bis 20:30 Uhr 7 Termine 40,50 EURA406124 ZW Englisch-Ferien-Intensivkurs, 1. Semester
6. Juli 2009 08:00 bis 11:15 Uhr 5 Termine 46,00 EURA406125 ZW Englisch-Wochen-Crashkurs, 1. Semester
13. Juli 2009 08:00 bis 11:15 Uhr 5 Termine 46,00 EUR
B40601 ZW Englisch Einstufungskurs –Welcher Kurs passt zu mir?17. Juli 2009 16:30 - 18:00 Uhr
und 18. Juli 2009 08:30 - 11:45 Uhr 14,00 EURA40672 ZW Business English-Intensivkurs, 1. Semester
20. Juli 2009 08:00 bis 11:15 Uhr 5 Termine 70,00 EUR
Änderung der Geschäftsbedingungen:Im Abschnitt 3. Zahlungsweise/Fälligkeit ändert sich Absatz drei wie folgt: „(3) Der Einzugder Entgelte erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsbeginn.“
ErlebnisweltUnter www.vhs-zwickau.de kann man in die Vielfalt der Kursangebote eintauchen, die vonder Volkshochschule Zwickau geboten wird. Es ist mehr über die Dozenten zu erfahren oderman findet Impressionen aus den Kursen. Diese Angebote sind in den Details zu den Kursenoder in der Erlebniswelt zu finden.
Leider ausgefallen – zu wenig Teilnehmer!In der Regel wird vierzehn Tage vor Kursbeginn entschieden. Also nicht zu lange warten, eskann sein, dass der Kurs aus dem Programm gestrichen wird. Mit der rechtzeitigen Anmel-dung aber hätte es geklappt. Zu spät!
Das Dozententeam der Volkshochschule kann verstärkt werden!Die Volkshochschule des Landkreises Zwickau sucht engagierte, ideenreiche und kompeten-te Dozenten (auf Honorarbasis) mit pädagogischem Geschick. Wenn Sie „Spezialist" in einembestimmten Lebensbereich sind sowie Ihr Wissen gern weitergeben möchten und Interessean einer solchen verantwortungsvollen, aber auch sehr schönen Tätigkeit bei der Volkshoch-schule Zwickau haben, können Sie sich dort melden.Mitzubringen sind Kenntnisse und Erfahrungen - die Volkshochschule Zwickau organisiert al-les andere.
Volkshochschule Zwickau
Kursangebot Monate Juni und Juli 2009
Nachdem die Schüler, Eltern, Lehrer und Gäste des Gymna-siums „Am Sandberg“ in Wilkau-Haßlau knapp 17 Jahre auf eineBeleuchtung für den Parkplatz warten mussten, wurde dankdes unermüdlichen Einsatzes des Vorsitzenden des Förder-vereins, Herrn Andy Seifert, sowie des Vorsitzenden des Schul-elternrats, Herrn Detlef Baumann, am 29. Mai 2009 die kom-plette Anlage feierlich in Betrieb genommen. Die Beseitigungdieses Sicherheitsproblems wurde seit 1992, dem Bestehen desGymnasiums, in vielen Elternabenden, Schulkonferenzenund vielen anderen Gremien regelmäßig diskutiert.In Eigeninitiative haben Andy Seifert und Detlef Baumann dannim Sommer 2008 ein erstes Leerrohr unter der damals neu sa-nierten und asphaltierten Straße hinter dem Gymnasium verlegt. Nun endlich verschaffen fünf Halogenfluter auf drei Mastenmit insgesamt 750 Watt, zeitlich flexibel einstell- und schalt-bar und damit energiesparend, dem Schulparkplatz ausreichendLicht. Das Projekt, dessen Planung, Koordinierung und Um-setzung Herr Seifert und Herr Baumann selbst übernommenhatten, wurde schließlich in die Tat umgesetzt. Der finanziel-le Aufwand beläuft sich auf 5.150 EUR. Der größte Teil desBetrages kam von der enviaM AG und dem RWE-Konzern. DerSchulförderverein stellte dafür 1.150 EUR zur Verfügung unddie Stadt Wilkau-Haßlau beteiligte sich mit 500 EUR.Die bauliche Umsetzung des Projektes übernahmen die Firmen Förs–ter Haustechnik GmbH Hartmannsdorf (Tiefbau- und Asphaltar-beiten) und Körner & Scheffler Elektro GmbH Wilkau-Haßlau, HerrSeifert, Herr Baumann und der Hausmeister des Gymnasiums, HerrThomas Meichsner, während der Osterferien und nach Feierabendin Eigenleistung. Sämtliche Planungen wurden so umgesetzt, dasseine eventuell zukünftig notwendige Ergänzung der Beleuch-tungsanlage ohne große Probleme und mit geringem finanziellenAufwand realisierbar sein wird.
Bedankt haben sich Herr Seifert und Herr Baumann währendihrer Einweihungsrede bei allen kleinen und großen Helfern,besonders bei der enviaM AG und dem RWE-Konzern, ohnederen Unterstützung das Projekt so nicht umsetzbar gewesenwäre, den beiden Firmen sowie beim Zwickauer Hilfe Zen-trum e. V. für die Ausführung abschließender Betonarbeiten anden Mastfundamenten und die Unterstützung mit einem tol-len kalten Büfett und Getränken zur Einweihungsveranstaltung.
Sichtlich begeistert von den Ergebnissen zeigten sich die an-wesenden Gäste bei der Einweihung.
Gymnasium „Am Sandberg“ Wilkau-Haßlau
Parkplatzbeleuchtung nach 17 Jahren Warten eingeweihtNun ist es endlich hell auf dem Parkplatz des Gymnasiums „Am
Sandberg“ Wilkau-Haßlau
Allgemeine Öffnungszeiten:Montag/Dienstag/Donnerstag 08:00 bis 18:00 UhrMittwoch 08:00 bis 13:00 UhrFreitag 08:00 bis 15:00 UhrSonnabend* 09:00 bis 12:00 Uhr*im Wechsel zwischen den BürgerservicestellenSonnabendöffnungszeiten für Juni und Juli 200927. Juni 2009 Werdau, Königswalder Straße 18
4. Juli 2009 Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2 a11. Juli 2009 Zwickau,Werdauer Straße 6218. Juli 2009 Hohenstein-Ernstthal, Am Bahnhof 925. Juli 2009 Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2
Anschrift und Kontakt:Landkreis Zwickau, LandratsamtBürgerservice Telefon: 0375 4402-21900PF 10 01 76 Fax: 0375 4402-2191108067 Zwickau E-Mail: [email protected]
Bereich Landrat
Information zum Bürgerservice
Ausstellung jetzt im LandratsamtSeit dem 8. Juni 2009 wird die Ausstellung „10 Jahre Mülsen“im Landratsamt Zwickau, Außenstelle Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2, Haus 1, gezeigt.Fünf Schautafeln geben Einblicke in die Entwicklung der größ-ten Gemeinde Sachsens im ersten Jahrzehnt ihres Bestehens.Anhand der Bilder und Texte ist zu ersehen, was sich im Ortgetan hat. Initiiert wurde die Ausstellung von Mitgliedern desHeimatvereines Mülsen.Diese ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten des LandratsamtesZwickau, dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis18:00 Uhr sowie donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und13:00 bis 15:00 Uhr, zu sehen.
Pressestelle
„10 Jahre Mülsen“
v. l. n. r.: Thomas Meichsner (Hausmeister), Andy Seifert(Vors. Förderverein), Jörg Hochmuth (Fa. Körner & Scheff-ler, Wilkau-Haßlau), Detlef Baumann (Vors. Elternrat),Heiko Förster und Tom Günter (Fa. Förster HaustechnikGmbH Hartmannsdorf) Foto: Förderverein
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IHK. Die Weiterbildung –Vorsprung nutzen
Am 30. Mai 2009 herrschte am Be-ruflichen Schulzentrum für Technikin Limbach-Oberfrohna große Auf-regung.
Auf Initiative der Gymnasiastin Mi-chal Riester konnte das Schulzentrumeinen Studentenchor aus Oklaho-ma/USA begrüßen. 14 junge Leute,die für einen Monat auf Konzertrei-se durch Sachsen sind, ließen essich nicht nehmen, mit Schülernder Klasse 12 in einen Erfahrungs-austausch zu treten. Nach anfängli-chen Berührungsängsten wurde dieSprachbarriere in einzelnen Gruppenproblemlos überwunden. Die ame-rikanischen Gäste erwiesen sich alsaufgeschlossene, mitteilsame undinteressierte Diskussionsteilnehmer.
Themen wie Umweltschutz, Bil-dungs- und Regierungssystem, Ge-schichte des Landes, Geschichte derHeimatregion sowie Freizeitverhal-ten wurden gemeinsam diskutiert.Dabei erfuhren sowohl Gäste alsauch Gastgeber viel Wissenswertesüber das jeweilige Land.Ein Querschnitt aus dem Konzert-repertoire des Chores bildete den Ab-schluss eines ereignisreichen Schul-tages. Mit Begeisterung verfolgtenAuszubildende und Schüler allerFachrichtungen die Darbietung vonSpirituals und Gospels.
Lehrer und Schüler des BSZ würdensich auf ein Wiedersehen mit den Gästen aus Oklahoma freuen.
Der Videoclub des Schulzentrumsfilmte den Konzertauftritt, der spä-ter im Kabeljournal in verkürzter Fas-sung gesendet werden soll.
HinweisAnmeldungen für das Berufsvorbe-reitungsjahr und Berufsgrundbil-dungsjahr in den Bereichen Holz, Far-be, Bau, Metall und Textil könnennoch abgegeben werden.
Kontakt:Berufliches Schulzentrum für TechnikHohensteiner Straße 2109212 Limbach-OberfrohnaTelefon: 03722 89050Fax: 03722 92908E-Mail: [email protected]
Berufliches Schulzentrum für Technik (BSZ) Limbach-Oberfrohna
Sprachunterricht der besonderen ArtStudentenchor aus Oklahoma zu Gast am BSZ
Beim Bundeswettbewerb „Jugendmusiziert“ in Essen konnten sicherstmals alle teilnehmenden Musi-kerinnen und Musiker des RobertSchumann Konservatoriums einenPreis erspielen.
Die schon mehrfach bei Landes-und Bundeswettbewerben erfolg-reiche Mandolinistin Mirjam Her-tel erreichte in der KategorieZupfinstrumente mit 25 Punk-ten die bestmögliche Wertungund einen ersten Preis. Ebenso ei-nen ersten Preis erspielte sichArian Dominiak in der KategorieBass - pop - mit 24 Punkten.Über einen zweiten Preis konntensich Katja Wolf - Kategorie Zupf-instrumente, 23 Punkte - undMargreta Häfer - Kategorie Kla-vier und ein Streichinstrument, 23
Punkte - (gemeinsam mit VictoriaHopfer, Musikschule Vogtland)freuen.
In der Kategorie Schlagzeugensem-ble erhielten Philipp Möbius, LukasRietzsch - schon 2007 Bundespreis-träger - und Tom Friedrich für ihrWettbewerbsspiel 20 Punkte und ei-nen dritten Preis.
Alle Preisträger vertraten das Zwi-ckauer Konservatorium in den letz-ten Jahren mehrfach sehr erfoIgreichbei verschiedensten Wettbewerbenauf Bundes- und Landesebene undspielen darüber hinaus in verschie-denen Ensembles des Konservatori-ums wie Jugendsinfonieorchester,Zupforchester, den Bands „Jazzba-nausen“ und „Jazz i.K.“ u. a. mit.
Robert Schumann Konservatorium Zwickau
Herausragende Erfolge des Robert Schu-mann Konservatoriums der Stadt Zwickau Beim Bundeswettbewerb erfolgreich
Chor während des Auftrittes im BSZ Foto: Antje Franz
Kreismusikschule Zwickauer Land
BUNDESWETTBEWERB „JUGEND MUSIZIERT“
„Mit sehr gutem Erfolg“ dabei
Minh Duc Pham, Schüler der Kreis-musikschule „Clara Wieck“ in Wer-dau, hat Klavierunterricht bei BerndSattler.
Duc wurde vorbereitet als Begleit-partner auf dem Klavier für die Sän-gerin Melissa Kunz, die in Rodewischbei Ellen Haddenhorst Unterricht er-hält.
Beide sind über den Regional-wettbewerb „Jugend musiziert“zum Landeswettbewerb vorge-drungen und haben dort die De-legierung zum Bundeswettbewerbgeschafft.
In Essen haben sie dann das Prädi-kat „Mit sehr gutem Erfolg“ erhal-ten.
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INFORMATIONEN
In Sachsen leiden derzeit ca. 15Prozent der Dreijährigen an der so-genannten Nuckelflaschenkaries.Hauptursachen dieser Sonderformder frühkindlichen Karies im Milch-gebiss ist das dauerhafte Nuckeln ge-süßter oder stark säurehaltiger Ge-tränke aus der Nuckelflasche. Vieleder davon betroffenen Kinder müs-sen in Vollnarkose behandelt werden.Für die kleinen Kinder ist diese Be-handlung ein risikoreicher Eingriff,der durch einfache Verhaltensände-rungen vermieden werden kann.Aus diesem Grund hat die LAGZSachsen e. V. im Rahmen der sach-senweiten Kampagne „Gegen Nu–ckelflaschenkaries“ einen neuen zahn-ärztlichen Vorsorgepass entwickelt.
Ziel ist es, mit Hilfe des Passes früh-zeitig den Kontakt zu den Eltern klei-ner Babys herzustellen, um sie zur re-gelmäßigen Zahnpflege mit demDurchbruch des ersten Zahnes undden regelmäßigen Zahnarztbesu-chen zu motivieren. Denn je frühermit der Zahnpflege begonnen wirdund die Eltern über zahnschädigen-de Verhaltensweisen informiert sind,desto eher ist Karies vermeidbar.
Der neue Vorsorgepass gibt einenÜberblick über die Entwicklungs-stufen der Gebissentwicklung undwertvolle Tipps und Handlungsan-leitungen zur Zahnpflege in den je-weiligen Altersgruppen.
Darüber hinaus bietet er dem In-haber des Passes und den betreu-enden Zahnärzten die Möglichkeit,die Teilnahme an den jeweiligenUntersuchungen und Maßnahmenbis zum 12. Lebensjahr zu doku-mentieren und erinnert gleichzei-tig an die nächsten Untersu-chungstermine.
In Format und Design ist er andas gelbe Kinder-Untersu-chungsheft für die U-Untersu-chungen angepasst. Jedes Neu-geborene in Sachsen soll zusam-men mit dem Kinder-Untersu-chungsheft den ZahnärztlichenVorsorgepass erhalten.
Der Pass ist kostenlos bei sächsischenHebammen, Entbindungskliniken undKrankenhäusern mit geburtshilflichenAbteilungen und der Landesarbeits-gemeinschaft für Jugendzahnpflegedes Freistaates Sachsen erhältlich.
Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des FreistaatesSachsen e. V. (LAGZ Sachsen e. V.)
Weitere Offensive zur Bekämpfungder frühkindlichen KariesZahnärztlicher Vorsorgepass
für jedes Neugeborene Vom 29. Mai bis 5. Juni 2009 fand inEssen der Bundeswettbewerb „Jugendmusiziert“ statt.
Qualifiziert für diesen Wettbewerbhatten sich in der Kategorie „Orgel- solo“ Pascal Kaufmann und in derKategorie „ Zwei Klaviere - vier-händig“ Markus und Pascal Kauf-mann, das Klavierduo der Kreismu-sikschule Chemnitzer Land.
Für seinen Orgelvortrag erhielt Pas-cal Kaufmann 20 Punkte und einenhervorragenden dritten Preis.
Pascal spielt seit zweieinhalb JahrenOrgel und wird von Markus Ludwigunterrichtet.
In der Kategorie „ Zwei Klaviere vier-händig“ erhielten Markus und Pascalfür ihren Vortrag, bei dem sie unteranderem das „ Concerto Pathetique“von Franz Liszt spielten, 21 Punkteund einen ebenso hervorragendendritten Preis.
Im Fach Klavier werden Markusund Pascal in Lichtenstein ebenfallsvon Markus Ludwig unterrichtet.
Kreismusikschule Chemnitzer Land
Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ in EssenKaufmann-Brüder erfolgreich
Am 26. September 2009 wird in derTurnhalle am Gymnasium in Kirch-berg, Christoph-Graupner-Straße1, „25 Jahre Abitur am CGG“ gefei-ert.
Alle ehemaligen Schülerinnen undSchüler, egal ob Abi 95 oder Abi 09,sind eingeladen, mitzufeiern.
Beginn der Veranstaltung ist um17:00 Uhr mit der offiziellen Be-grüßung durch den Schulleiter.
Ein netter Abend in entspannter At-mosphäre erwartet alle Teilnehmer.
Nähere Informationen und die An-meldung zu diesem Jubiläum sind un-ter www.graupnergym.de möglich.
Christoph-Graupner-Gymnasium Kirchberg
Aufruf an ehemalige AbiturientenEs soll gefeiert werden
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INFORMATIONEN
Schüler mit Interesse am Studium aneiner Fachhochschule können amBSZ für Ernährung und Hauswirt-schaft Wilkau-Haßlau ab dem Schul-jahr 2010/2011 die allgemeine Fach-hochschulreife erreichen und späterdann mit diesem Abschluss an jederFachhochschule studieren.
Das Angebot der zweijährigen Fach-oberschule (FOS), FachrichtungAgrarwirtschaft mit dem Schwer-punkt Ernährung, richtet sich an Be-werber/-innen mit mittlerem Bil-dungsabschluss (z. B. Realschulab-schluss). Kenntnisse in einer Fremd-sprache (in der Regel vier Jahrefortlaufende Englischunterricht)sollten vorhanden sein. Eine An-meldung ist sofort mit dem Zeugnisder 9. Klasse möglich und sollte spä-testens bis zum 31. März 2010 er-folgen.
Ab dem Schuljahr 2011/2012 wirdfür Bewerber/-innen mit abge-schlossener Berufsausbildung undeinem Realschulabschluss die ein-
jährige Fachoberschule Fachrich-tung Agrarwirtschaft, SchwerpunktErnährung, angeboten. Neben denoben genannten Anforderungen wirdein einschlägiger Berufsabschluss inden Bereichen Agrarwirtschaft (z. B.Gärtner) bzw. Ernährung (z. B. Bä-cker) vorausgesetzt. Sollten Fragenbestehen, ob auch der Berufsab-schluss als Voraussetzung für dieeinjährige FOS anerkannt werdenkann, ist eine Auskunft im BSZ zu er-halten.
Für beide Klassen der Fachober-schule wird kein Schulgeld erhobenund es ist eine Förderung nachBAföG möglich.
Freie Plätze gibt es auch noch in derBerufsfachschule für Sozialwesen.In dieser Berufsfachschule könnenHauptschulabsolventen in einer drei-jährigen und Realschulabsolventen ineiner zweijährigen Ausbildung denBerufsabschluss „staatlich geprüfterSozialassistent“ bzw. „staatlich ge-prüfte Sozialassistentin“ erwerben.
Danach ist ein Einsatz, z. B. in Ein-richtungen der Altenpflege, Behin-dertenhilfe, Jugendhilfe oder auch inPrivathaushalten, Kindertagesstät-ten und Krankenhäusern möglich.Gleichzeitig bietet dieser Abschlussdie Möglichkeit zur Weiterqualifi-zierung in den Richtungen Alten-pfleger/-in, Kinderpfleger/-in, Heil-erziehungspfleger/-in und Erzie-her/-in. Zur Finanzierung dieserAusbildung ist noch anzumerken, dassauch hier kein Schulgeld erhobenwird und Förderung nach BAföGmöglich ist.Bewerbungsunterlagen können sofortim BSZ abgegeben werden.
Anfragen sind zu richten an das Be-rufliche Schulzentrum für Ernährungund Hauswirtschaft Wilkau-Haßlau,Mozartstraße 5, 08112 Wilkau-Haß-lau, Telefon: 0375 67967-0, Fax:0375 67967-67 oder E-Mail: [email protected].
Berufliches Schulzentrum für Ernährung und Hauswirtschaft (BSZ) Wilkau-Haßlau
Neue Ausbildungsrichtungen am BSZ Wilkau-HaßlauInteressantes für Schulabgänger
Mit Schreiben des Bundesministeriumsder Finanzen vom 7. April 2009 ist dasUrteil des Europäischen Gerichtsho-fes vom April 2008 und die Anerken-nung durch den Bundesfinanzhof vom8. Oktober 2008 nunmehr verbindlichgeregelt.Danach sind alle zukünftigen Leistun-gen am Trinkwasserhausanschluss, wieNeuherstellung, Reparatur - ein-schließlich eventueller Baukostenzu-schüsse - dem ermäßigten Steuersatzvon sieben Prozent unterworfen, wenndie Leistungen von dem zuständigenWasserlieferungsunternehmen erbrachtwerden. Damit findet ein Rechtsstreit,der seit dem Jahr 2000 durch alle In-stanzen geführt wurde, seinen Ab-schluss.Das Bundesministerium der Finan-zen regelt dabei eindeutig die zukünf-tige Verfahrensweise, lässt die Rück-wirkung jedoch offen. Eine gesetzlicheVerpflichtung zur Korrektur gibt esnicht. Die Wasserwerke ZwickauGmbH hat sich im Sinne ihrer Kundendazu entschieden, auch für zurücklie-gende Rechnungen (bis August 2000)auf Antrag des Kunden eine Korrekturder Umsatzsteuer vorzunehmen. Zuviel gezahlte Steuern werden zurück-gezahlt. Der entsprechende Steuer-
ausgleich wird von der WasserwerkeZwickau GmbH vermittelnd über-nommen und mit den Finanzbehördengegengerechnet. Die entstehendenBearbeitungskosten trägt das Unter-nehmen für die Kunden. Um die Korrektur der Umsatzsteuerjedoch vornehmen zu können, müssenverschiedene Voraussetzungen erfülltwerden.Die Wasserwerke Zwickau GmbH be-nötigt neben dem Rechnungsempfän-ger auch die Rechnungsnummer unddas Rechnungsdatum. Die Vorlage derOriginalrechnung ist nicht erforderlich.Zur Vereinfachung hat die Wasserwer-ke Zwickau GmbH auf der Internetseitedes Unternehmens ein Antragsformu-lar veröffentlicht, das den Kunden dieAntragstellung erleichtern soll, erläu-tert Geschäftsführer Jürgen Schleier.Die eingehenden Anträge werden inden nächsten Wochen und Monatenkontinuierlich abgearbeitet. Um Ver-ständnis für eventuell längere Bear-beitungszeiten wird gebeten, da dieseAufgabe von den Mitarbeitern zusätz-lich erfüllt werden muss.Weitere Informationen sind auf der In-ternetseite unter www.wasserwerke-zwickau.de/kundenservice/formula-re zu finden.
Wasserwerke Zwickau GmbH
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Trinkwasserhausanschlüsse
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- am Sachsenring- im A4-Center Meerane
Am 4. Juni 2009 fand im Business andInnovation Centre (BIC) Zwickau dieAuftaktveranstaltung Modellregionfür Berufs- und StudienorientierungZwickau statt. Prominenter Gast war der Kultus-minister des Freistaates Sachsen,Prof. Dr. Roland Wöller. „Investitionin Bildung ist eine Investition in dieLebenschancen junger Menschen.Die Wahl des Berufes zählt zu denwichtigsten Weichenstellungen imLeben. Die Entscheidung zur Be-rufswahl können wir den Schülernnicht abnehmen, aber wir können siedabei unterstützen. Der Übergangvon der Schule ins Berufsleben mussbewusster und zielgerechter gestal-tet werden.“ Mit diesen Worten um-riss der Minister die Wichtigkeit derBerufs- und Studienorientierung undsicherte als Schirmherr der Modell-region seine Unterstützung zu.
„Der Landkreis Zwickau ist einewirtschaftlich sehr starke Regionmit einem künftigen sehr großen Be-darf an qualifizierten Fachkräften. DieRegion steht vor großen demogra-fischen Herausforderungen. Bei-spielsweise halbiert sich die Zahl derSchulabgänger bei stetigem Anteil vonArbeitnehmern in den Betrieben, dievor der Verrentung stehen. Um denLandkreis zukunftsfähig zu gestalten,muss in der Berufs- und Studienori-entierung eine neue Qualität der Ar-beit erreicht werden.“ Das betonteLandrat Dr. C. Scheurer in seinenAusführungen vor den rund 120Vertretern von Schulen, Unterneh-men, Bildungsträgern, Vereinen,Kammern und Verbänden. „Nur ge-meinsam können wir die anstehen-den Aufgaben lösen. Dazu werdenalle Akteure benötigt.“Er schlug die Bildung einer strate-
gischen Steuerungsgruppe unter sei-ner Leitung vor.
Mit der Ernennung zur Modellregi-on wird dem Landkreis Zwickau dieChance eröffnet, Informationsdefi-zite über den Bedarf und die Anfor-derungen der regionalen Wirtschaftan den Schulen und bei der Bevöl-kerung abzubauen. So eröffnet dasStandortportal www.arbeit-im-landkreis-zwickau.de die Möglich-keit, zielgerichtet Schüler, Lehrer, El-tern und Unternehmen aktuell dar-über zu informieren. Darüber hinaus gilt es entsprechendder sächsischen Strategie zur Berufs-und Studienorientierung, dauerhaf-te, von der Region selbst getrageneLösungen zu etablieren, die sich in dasNetzwerk Akteure auf diesem Gebieteinfügen, führte die Leiterin derLandesservicestelle Schule-Wirt-schaft beim Sächsischen Staatsminis-terium für Kultus Elke Pietsch aus.
Erste Vorstellungen zur Umsetzungder sächsischen Strategie im Land-
kreis Zwickau sollte die Bildungvon drei Projektgruppen sein, er-läuterte der Vorsitzende des Ar-beitskreises Schule-Wirtschaft undLeiter des Beruflichen Schulzen-trums für Technik und HauswirtschaftGlauchau, Manfred Reichel.
Die Teilnehmer der Veranstaltungkonnten sich im Anschluss von derhervorragenden Qualität der Aus-bildung der Schüler des BeruflichenSchulzentrums für Ernährung undHauswirtschaft Wilkau-Haßlau über-zeugen. Die Bäcker, Konditoren,Fleischer, Floristen und Hauswirt-schafter stellten mit ihrer Präsenta-tion ihr Können unter Beweis.
Amt für Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus
Auftaktveranstaltung Modellregion Berufs- und Studienorientierung ZwickauKultusminister sicherte als Schirmherr Unterstützung zu
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Landrat Dr. C. Scheurer bei seinen Ausführungen zur Berufs-und Studienorientierung im Landkreis Zwickau
Die Leistungen in der Ausbildung wurden eindrucksvoll präsentiert.Fotos(2): Amt für Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus
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Ein neues Standortportal wurde un-ter www.arbeit-im-landkreis-zwickau.de freigeschaltet.Es enthält- aktuelle Informationen (u. a. Ar-beitsplatzangebote) zum LandkreisZwickau für Interessenten- Ausbildungsmöglichkeiten, Prakti-ka, Ferienjobs und Ausbildungsplät-ze für Schüler- Wirtschaftsinformationen, Aktivi-täten und Kontakte für Lehrer.Das Standortportal eröffnet dieMöglichkeit, zielgerichtet Schüler,
Lehrer, Eltern und Unternehmen ak-tuell zu informieren. Als eine Initia-tive der Region für die regionaleWirtschaft verfolgt es u. a. das Ziel,Fachkräfte für die Region zu werbenbzw. den Weggang zu vermeiden.
Kontakt und Information:Amt für Kreisentwicklung, Wirt-schaftsförderung, TourismusE-Mail: [email protected]: 0375 4402-25110 bzw.0375 4402-25112
Standortportal zur Wirtschafts-, Berufs- und StudienorientierungFachkräfte sollen geworben werden
Die Oberfinanzdirektion Chemnitzbietet auch für den Ausbildungsbe-ginn 1. September 2010 interes-sante und anspruchsvolle Ausbil-dungs- bzw. Studienplätze in denLaufbahnen des mittleren und ge-hobenen Dienstes der sächsischenSteuerverwaltung an.Der Ausbildungsverlauf erfolgt jeweilsim dualen System.Die Ausbildung in der Laufbahn desmittleren Dienstes dauert zwei Jah-re und setzt einen Realschulab-schluss voraus. Die fachtheoretischeAusbildung erfolgt am Ausbildungs-zentrum Bobritzsch, die praktischeAusbildung an einem der 29 sächsi-schen Finanzämter.
Das Studium für die Laufbahn des ge-hobenen Dienstes dauert drei Jahreund wird an der Fachhochschuleder Sächsischen Verwaltung Meißenund ebenfalls an einem Finanzamt desFreistaates Sachsen durchgeführt.Als Bildungsabschluss für dieses Stu-dium wird das Abitur oder die Fach-hochschulreife vorausgesetzt.Die Ausbildung in beiden Laufbahnenerfolgt im Beamtenverhältnis aufWiderruf.Nach erfolgreichem Abschluss derAusbildung bietet die Oberfinanz-direktion Chemnitz vielfältige, in-teressante und verantwortungsvolleBerufsaussichten in den Finanzämterndes Freistaates Sachsen, bei der
Oberfinanzdirektion Chemnitz, demSächsischen Staatministerium derFinanzen oder im Landesrechen-zentrum Steuern in Dresden.Bewerbungen sind spätestens bis 1.Oktober 2009 (für den gehobenenDienst) bzw. bis 1. November 2009(für den mittleren Dienst) an die Ge-schäftsstelle des Auswahlausschussesan der Fachhochschule der Sächsi-schen Verwaltung Meißen, Herbert-Böhme-Straße 11 in 01662 Meißenzu senden.Weitere Informationen unterwww.fhsv.sachsen.de/bewerberin-formationen. Dort kann auch der er-forderliche Bewerbungsbogen her-untergeladen werden.
Oberfinanzdirektion Chemnitz
Ausbildungsmöglichkeiten in der Sächsischen SteuerverwaltungBewerbung für den Ausbildungsbeginn 2010
Der Freundeskreis Schloss Wildenfelsveranstaltete am 29. Mai 2009 in derMehrzweckhalle in Wildenfels ein Be-nefiz-Tischtennisturnier. Gespielt wur-de um den Pokal des Bürgermeisters.Startberechtigt waren nichtaktiveSpielerinnen und Spieler.Insgesamt beteiligten sich 22 Män-ner und 5 Frauen an dem Turnier,darunter waren u. a. der Landrat Dr.Christoph Scheurer und der Vorsit-zende des Fördervereins SchlossWildenfels Karl Weiß.Gewinner der Damen wurde Nata-lija Richter. Bei den Männern sieg-te Matthias Neumerkel.Der Gesamterlös des Turniers in Höhevon 650 EUR soll für die weitere Re-staurierung des Blauen Salons imSchloss Wildenfels genutzt werden.
Pressestelle
Benefiz-Tischtennisturnier in WildenfelsErlös für weitere Restaurierung im Schloss Wildenfels
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Ansprechpartnerin: Martina Wagenknecht Telefon: 037204 34-104Fax: 037204 34-103E-Mail: [email protected] Informationen unter www.landkreis-zwickau.de/wirtschaft
Aktuelle Informationen zur Wirtschaftsförderung des LandratsamtesZwickau sind im Internet unter: http://www.landkreis-zwickau.de/eingestellt.Kontakt: Tel.: 0375 4402-25100, E-Mail: [email protected]
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Information zur Beratungsstelleim TDL LichtensteinKostenlose Informationen zu:
www.willkommen-in-sachsen.deLandrat Christoph Scheurer (rechts) im Spiel gegen
Foto: Pressestelle
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Der 10. Mai 1904 gilt als Grün-dungsdatum des heute wichtigstenWirtschaftszweiges des Landkrei-ses Zwickau – des Automobilbaus.Damals ließ August Horch seine„„A. Horch & Cie. MotorenwerkeAG““ in das Handelsregister eintra-gen. Im Jahr 1909 gründete der ge-niale Automobilkonstrukteur seinzweites Unternehmen, das raschWeltruhm erlangen sollte: AUDI!
Grund genug, diesen runden Ge-burtstag am 24. und 25. Juli 2009 miteinem Festwochenende zu begehen.
Auf dem Platz der Völkerfreundschaftfindet am Samstag dann das großeAUDI-Geburtstagsfest für die ganzeFamilie statt. Zu erleben sind bei-spielsweise ein Überschlagssimulator,der Audi-Heißluftballon oder - spe-ziell für die Jüngsten - ein eigenerKinderparcour. Mehrere Rennfahr-zeuge der Marke Audi, unter ihnenein Auto Union Silberpfeil, ein AudiV 8 quattro oder ein Audi R 8 LMS
werden bei Demonstrationsfahrtendie Herzen von Motorsportfans hö-her schlagen lassen. Hinzu kommenhistorische Motorräder der MarkeDKW, verschiedene Oldtimer sowieFormelrennwagen von Studentender Westsächsischen Hochschule. Junge und jung gebliebene Partyfanssollten sich den Abend vormerken,wenn zunächst mit SK 5 der Lokal-matador schlechthin für Stimmungsorgt. Nach den sechs ehemaligenStudenten der Zwickauer Hoch-schule werden die Aufsteiger von „MyExcellence" und die top-ten-erprobte Gruppe von „Alcazar" fürStimmung sorgen. Höhepunkt desAbends sind die bayerischen Alt-rocker der Spider Murphy Gang.
Am Sonntag starten dann um 09:00Uhr zum 100. Geburtstag 100 Old-timer auf eine 100 km lange Streckedurch das Vogtland. Dabei passierendie Teilnehmer der für alle Markenoffenen Rallye unter anderem dasBergbau- und Heimatmuseum Reins-
dorf, die Talsperre Pöhl und dieBurg Schönfels. Die ersten Fahr-zeuge werden dann gegen 13:00Uhr am August Horch Museum zu-rückerwartet. Anmeldungen für die 100 JahreAUDI-Jubiläumsfahrt können nochbis 1. Juli 2009 beim MotorsportclubZwickau oder im August HorchMuseum abgegeben werden.In letzterem ist vom Festwochenen-de an auch die Sonderausstellung„Horch - ein Audi" zu sehen. Prä-sentiert werden dann einige der äl-testen noch erhaltenen Audi-Fahr-zeuge der Welt. Das Festwochenende wird gemein-sam vorbereitet von der AUDI AG,dem August Horch Museum Zwickausowie der Stadt Zwickau. Maßgeb-liche Unterstützung erfahren diedrei Partner durch den Motor-sportclub Zwickau e. V. und durchRadio Zwickau.
Weitere Informationen sind unterwww.zwickau.de/audi zu finden.
Einrichtung geschlossenDie Kreismedienstelle des Land-kreises Zwickau mit Sitz in Zwickau,Werdauer Straße 62 (Verwaltungs-zentrum) ist in der Zeit vom 13. bis31. Juli 2009 für den Besucherver-kehr geschlossen.
Stadtverwaltung Zwickau
Kreismedienstelle
Zwickau feiert eine automobile WeltmarkeFestwochenende steht bevor
KULTUR / FREIZEIT / SPORT
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Rabattverträge für Arzneimittel treten in Kraft
Alle Versicherten der AOK PLUSprofitieren von den Einsparungen
Am 1. Juni treten bundesweitneue Arzneimittelrabattver-träge der AOK in Kraft. Die Ver-träge, die mit 22 Pharmaher-stellern abgeschlossen wur-den, betreffen 63 Wirkstoffe.Es handelt sich dabei kosten-günstigere Nachahmerpräpa-rate von Medikamenten, derenPatentschutz abgelaufen ist.Wie wirken sich diese auf dieVersicherten aus?
Wir sprachen darüber mit derRegionalgeschäftsführerin inWestsachsen, Simone Pfretz-schner.
Was ändert sich für die AOK-Versicherten?
Sie erhalten kein neues Me-dikament, sondern ein Arznei-mittel mit einem anderen Na-men, einer anderen Verpa-ckung und im Einzelfall auch
anderer Form und Farbe. Dochder Wirkstoff und die Wirk-stoffmenge ändern sich nicht.Im Prinzip wird Vorhandenesdurch Gleiches eines anderenHerstellers ersetzt. Es brauchtalso niemand zu befürchten,schlechter versorgt zuwerden.An der therapeutischen Qua-lität gibt es keine Abstriche.
Warum hat die AOK PLUSdiese Verträge abgeschlossen?
Die Rabattverträge tragen zumarktgerechten Preisen bei.Wir rechnen für die AOK PLUSmit Einsparungen von jährlich31,2 Millionen Euro. Damit sinddie Verträge ein wichtiger Ga-rant dafür, dass wir im Jahr2009 keinen Zusatzbeitrag er-heben müssen. Die Einsparun-gen kommen also allen unse-ren Versicherten zugute.
Die Verträge verpflichten dieApotheker, das rabattierte Arz-neimittel auszuhändigen. Waspassiert, wenn Lieferproblemeauftreten?
Mit Engpässen bei der Versor-gung rechnen wir nicht, dennschon in den Ausschreibungs-verfahren mussten die Arznei-mittelhersteller ihre Lieferfähig-keit und eine entsprechend hoheProduktionskapazität nachwei-sen. Sollte es wider Erwartendennoch in Einzelfällen zu ei-nem Lieferproblem kommen,dürfen die Apotheker ein alter-natives Arzneimittel abgeben.Rechtzeitig vor Inkrafttreten derneuen Verträge haben Ärzte undApotheker eine aktualisierteSoftware erhalten. Damit sollteeinem guten Start nichts imWege stehen.
Ausschreibung zur Erbringung vonMaßnahmen der Sekundärprävention
Die AOK PLUS - Die Gesund-heitskasse für Sachsen und Thü-ringen führt aktuell eine Aus-schreibung zur Erbringung vonMaßnahmen der Sekundärprä-
vention durch. Interessierte Leis-tungserbringer können die Ver-dingungsunterlagen kosten-pflichtig bei der SDV AG, Sächsi-scher Ausschreibungsdienst,
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Im äußersten Westen Chinas befin-det sich neben der legendären Sei-denstraße unweit von Kashgar einmächtiger Himalayagigant, der „Muz-tagh Ata" (7 546 m), auch „Vater derEisberge" genannt. Er markiert denwestlichen Eckpfeiler des Kunlun-gebirges am Rande der Taklama-kanwüste in der Nähe des zweit-höchsten Berges der Welt, dem K2im Karakorum.
Dieser Berg stellt für das Team„GRENZENLOS“ im Sommer die-ses Jahres erneut eine gewaltigeHerausforderung dar. Die Vorberei-tungen vor Ort am Berg wurden be-reits im vergangenen Jahr erfolgreichabgeschlossen. Schwierigste Wet-terbedingungen und meterhoherNeuschnee verhinderten allerdingsauf 7 100 m Höhe den Gipfelsturm.Die Vorbereitungen im vergange-nen Jahr sowie auch das diesjährigeProjekt wurden bzw. werden mit fai-ren Mitteln und ohne Zuführung von
künstlichem Sauerstoff durchge-führt.Die beiden Lichtensteiner Abenteu-rer Gil Bretschneider und Peer Sche-panski wollen nach dem Motto „Auseigener Kraft gegen globale Erwär-mung“ zwei speziell für das Vorhabenhergestellte Surly-Bikes auf ihrenRücken bis zum Gipfel des „MuztaghAta" tragen. Der Gipfel des Bergesmarkiert dann den höchsten vonMenschen jemals mit einem Fahrraderreichten Ort der Welt. DiesesVorhaben stellt bei Erfolg den erstenWeltrekord dar. Der derzeitige Welt-rekord mit 7 008 m am selben Bergwird von einem internationalenTeam seit dem Jahr 2000 gehalten.Eine noch größere Herausforde-rung wird der zweite Rekordversuchsein.
Sofern es möglich ist, wollen die bei-den Sachsen mit den Schneefahrrä-dern direkt nach dem beschwerlichenAufstieg vom Gipfel des „Muztagh
Ata" zurück bis in das Basislager ab-fahren. Wichtige Voraussetzungenzum Erfolg dieses nahezu „verrück-ten“ Projektes werden die persönli-che Verfassung der Teammitglieder,der Wetterzustand sowie die Schnee-und Eisbeschaffenheit am Berg zumZeitpunkt der Abfahrt sein.Dieses Vorhaben, den bestehenden
Weltrekord zu brechen und einenneuen aufzustellen, ist eine sehrlang geplante Vision der beidenAbenteurer. Nun ist es an der Zeit,dieses Projekt bis Ende Juli 2009 zurealisieren, auch weil es deutliche An-haltspunkte dafür gibt, dass sich dasExpeditionsteam im Wettkampf miteiner amerikanischen Crew befindet.
Die Anmeldung zum doppelten Welt-rekordversuch „Downhill MuztaghAta" beim Komitee - Guinness WorldRecords Limited in London - wur-de von den beiden jungen Männernbereits eingereicht.
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Insgesamt rund 1 500 Besuchernutzten das schöne Wetter am 17.Mai 2009 und nahmen die zahlrei-chen Angebote der Museen desLandkreises Zwickau zum Interna-tionalen Museumstag wahr.
„Wir freuen uns natürlich sehr dar-über, dass auch bei so kurzfristigerPlanung doch so viele Menschendazu eingeladen werden konnten, dieMuseen unserer schönen Region zubesuchen.“, betont Ina Klemm, Ge-schäftsführerin des TourismusregionZwickau e. V.
In enger Zusammenarbeit mit demLandkreis Zwickau übernahm derVerein in diesem Jahr erstmalig dieKoordination der gemeinsamen Ver-marktungsaktion im Rahmen desMuseumsverbundes.
„Vor allem ist es natürlich schön, dassfast alle Besucher, statistisch gesehen,auch eine weitere Einrichtung mit ih-rer Eintrittskarte besuchten.“, freutsich Ina Klemm.
Im Rahmen dieser Aktion konnte injedem beteiligten Museum des Land-kreises eine Eintrittskarte erworbenwerden, mit der man die 21 weite-ren Einrichtungen ebenfalls besuchenkonnte.
Auch in den Museen ist die Aktion indiesem Jahr gut angekommen. Sofreute sich das Kaffeekannenmu-seum Lichtenstein nicht nur über 136Besucher, sondern auch über 50„Neuzugänge“ in der Kaffeekannen-sammlung.
Alle sind sich einig, dass mit der Or-
ganisation eher begonnen werdenmuss, jedoch die Durchführung ei-ner solchen Aktion auch im nächstenJahr wieder geplant werden sollte.„Wir werden die Erfahrungen ausdiesem Jahr mit in die Planung ein-beziehen und bereits im Septembermit der Vorbereitung einer ähnlichenAktion für das Jahr 2010 beginnen.Auf diese Weise hoffen wir natürlich,dass es im kommenden Jahr allenMuseen des Landkreises möglichsein wird, sich an dem gemeinsamenEvent zu beteiligen.“, hieß es aus derGeschäftsstelle des TourismusregionZwickau e. V.„Ziel ist es, den Internationalen Mu-seumstag hier im Landkreis Zwickauals markantes Event zu etablieren unddie Bekanntheit unserer schönenMuseen darüber hinaus nachhaltig zusteigern.“
Tourismusverein Zwickau e. V.
1 500 Besucher kamen zum MuseumstagAuch für 2010 wieder gemeinsame Aktionen zum Internationa-
len Museumstag geplant
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HELMNOT CULTURA bietet die-ses Jahr 39 Kurse in künstlerisch undkunsthandwerklichen Bereichen fürJung und Alt, für Anfänger und Fort-geschrittene.Eröffnet wird die erste Staffel mit 25Workshops.Von Juni bis August 2009 sind inter-essante Angebote, wie Kindertanz,Schattentheater, Theaterplastik, Thea-terspiel auf Stelzen, Maskenbau, Pro-spektmalerei, Erlebnistheater in den
künstlerischen Werkstätten des in-ternational agierenden HELMNOTTHEATERS zu erleben. Alle Termine,Anmeldungen, Infos und eine Vielzahlvon Fotos zu den Workshops sindunter www.helmnot-cultura.de zufinden. Ebenso kann man sich unter derRufnummer 037204 6880 informie-ren. Gefördert wird das Projekt„Theaterpass 2009“ vom KulturraumVogtland-Zwickau, der Stadt Lich-tenstein und HELMNOT THEATER.
Helmnot Theater Lichtenstein
HELMNOT CULTURABeginn der ersten Staffel der Workshop-
Reihe „Theaterpass 2009“
Datum Zeit Veranstaltung Ort01.07.2009 13:00 – 20:00 Uhr „Langer Mittwoch“ Galerie am Domhof02.07. – Mülsner Pferdetage Reitplatz an der B 173 im05.07.2009 Ortsteil Mülsen St. Jacob04.07.2009 16:00 Uhr Nachtflohmarkt Stadthalle Zwickau04.07. -05.07.2009 18. Dorf- und Kinderfest Waldenburg, Ortsteil Schwaben, Sportplatz05.07.2009 10:00 Uhr Die Bachkantate im Gottesdienst St. Laurentiuskirche Crimmitschau05.07.2009 10:00 – 18:00 Uhr Führungen im Bauernmuseum Limbach-Oberfrohna, Ortsteil Dürrengerbisdorf05.07.2009 13:00 – 17:00 Uhr „Aktionstag auf dem Museumsbauernhof“ Deutsches Landwirtschaftsmuseum
Schloss Blankenhain05.07.2009 17:00 Uhr Aufführung „Der Meisterdieb“ Freilichtbühne Grünfelder Park Waldenburg05.07.2009 17:00 Uhr Orgelkonzert Marienkirche Werdau06.07.2009 19:00 Uhr Treffen der Geschichtsgruppe Oberlungwitz GAFUG mbH Oberlungwitz08.07. -12.07.2009 Zwickauer Weinfest Hauptmarkt Zwickau09.07.2009 19:00 Uhr “Paul Fleming Abend” Hotel „ACHAT“ Zwickau09.07.2009 19:30 Uhr Orgelkonzert mit Martin Schulze St.-Martins-Kirche Oberlungwitz10.07. -11.07.2009 Parkteichfest Crimmitschau, Ortsteil Gablenz, Parkteichgelände10.07. -11.07.2009 19:00 Uhr Havanna Club Night Zwickau, Kornmarkt11.07. – 12.07.2009 Zwickauer Weinfest Zwickau, Hauptmarkt12.07.2009 17:00 Uhr Aufführung „Der Meisterdieb“ Freilichtbühne Grünfelder Park Waldenburg14.07.2009 14:00 Uhr Familienführung Priesterhäuser Zwickau16.07.2009 08:30 Uhr Wanderung der Natur- und Heimatfreunde Gersdorf
Brünlos - Eisenweg - Zwönitz Treffpunkt: Stollberg, Bus nach Brünlos17.07./18.07.2009 12. Altmarkt Grand Prix Hohenstein-Ernstthal, Altmarkt18.07.2009 ab 14:00 Uhr Kinder- und Sommerfest Freilichtbühne Grünfelder Park Waldenburg18.07.2009 19:30 Uhr 16. Internationales Jazz Open Air Schloss Hinterglauchau18.07. - 19.07.2009 Antik- und Sammlermarkt Zwickau, Platz der Völkerfreundschaft19.07.2009 14:00 Uhr Familienführung Priesterhäuser Zwickau19.07.2009 14:00 Uhr „Vom Holzspaten zum Melkkarussell“ Deutsches Landwirtschaftsmuseum
Sonderführung zur Landwirtschaftsgeschichte Schloss Blankenhain23.07.2009 19:30 Uhr EUROPERA – Jugendorchester & Jugendchor Konzert- und Ballhaus Neue Welt Zwickau24.07.2009 19:00 Uhr 1. Skatturnier um den Wanderpokal der Gemeinde Langenweißbach OT Weißbach,
Schrebergartenanlage24. bis 26.07.2009 44. Hasenfest mit Jungtierbewertung
Konzert der Mülsner Musikanten und denWalthersdorfer Musikanten Mülsen, Ortsteil Neuschönburg
25.07.2009 09:30 Uhr Traktorentreffen Hartmannsdorf, Ortsteil Giegengrün, neben Gasthof25.07.2009 10:30 Uhr Blasspaß mit Franz und Mathis Freilichtbühne Grünfelder Park Waldenburg25.07.2009 13:00 – 17:00 Uhr Besuchertag mit Führungen Schloss Wildenfels25.07.2009 17:00 Uhr „Wie lieblich schallt ...“, Hornquartett Freilichtbühne Grünfelder Park Waldenburg25.07.2009 19:30 Uhr Silbermannorgel und Gesang mit Lusie Breyrer-Aiton,
Uta Geser (beide Sopran)und Peter Brey (Orgel) St. Georgenkirche Glauchau25.07./26.07.2009 Gartenfest Langenweißbach, Ortsteil Weißbach,
Schrebergartenanlage26.07.2009 10:00 – 18:00 Uhr Führungen im Bauernmuseum Limbach-Oberfrohna, Ortsteil Dürrengerbisdorf26.07.2009 17:00 Uhr Konzert Artis causa Schloss Waldenburg27.07./28.07.2009 Grumbacher Schützenfest Callenberg/OT Grumbach29.07.2009 09:00 Uhr Sachsenmarkt Zwickau, Hauptmarkt31.07. - 02.08.2009 Bad- und Sommerfest/Feuerwehrfest Hartmannsdorf, Badgelände31.07. – 02.08.2009 Gartenfest Gartenanlage „Waldfrieden“ Thurm e. V.
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Die Daetz-Centrum LichtensteinGmbH versteht sich nicht nur als au-ßerschulischer Lernort, sondern alslokale und regionale Bildungsplatt-form mit einem ganzheitlichen Bil-dungsprogramm. Mit den Schulender Region werden schon seit Jahrenregelmäßig enge Kontakte gepflegt.Durch die Unterstützung des Land-ratsamtes Zwickau ist nun eine be-sondere Unterstützung hiesiger Bil-dungseinrichtungen möglich.
Ca. 360 Kinder und Jugendlichevon Schulen aus dem LandkreisZwickau werden durch die gemein-same Aktion mit dem Landratsamtgefördert.Von Beginn des neuen Schuljahres2009/10 an kann diese spezielleUnterstützung wahrgenommen wer-den, solange das Kontingent reicht.
Im Rahmen der Bildungsaktion wirdden entsprechenden Klassen hierbeifreier Eintritt in die Dauerausstellung
„Meisterwerke in Holz“ inklusiveeiner Themenführung ermöglicht.Diese spezielle Führung kann hier-bei aus einem Programm von 20 un-terschiedlichen Angeboten von Mär-chen und Mythen über Masken bishin zu den Themen „Lebenswege“oder „Bäume und Hölzer“ frei ge-wählt werden.Die Daetz-Centrum LichtensteinGmbH stärkt somit den Bildungs-standort Lichtenstein und baut das lo-kale Bildungsnetzwerk innerhalb derStadt weiter mit auf.
Schon vor Beginn des neuen Schul-jahres werden im Daetz-Centrum er-neut Bildungstage für Pädagogenstattfinden.Vom 4. bis 6. August 2009 werdenSonderführungen, Workshops undPräsentationen von Bildungspart-nern für Lehrer angeboten. DasProgramm der Bildungstage könneninteressierte Lehrkräfte der Websi-te des Daetz-Centrums entnehmen.
Daetz-Centrum Lichtenstein
Landratsamt ermöglicht 360Schülern freien Eintritt insDaetz-CentrumSchüler können „Meisterwerke in Holz“
besichtigen
Mit dem Zwickauer Flugplatzfest am15. und 16. August 2009 steht derStadt und dem Landkreis Zwickau einRiesenspektakel von Sport und Un-terhaltung ins Haus. Das große Volks-fest rund ums Fliegen für die ganzeFamilie eben.
Der veranstaltende Aero-ClubZwickau – Sachsens größter Luft-sportverein – erwartet wieder einpaar Tausend Besucher nicht nur ausSachsen.Auch für alle Interessierten aus Sach-sen-Anhalt, Thüringen und Bayern istdie Zwickauer Fliegerfete ein Ereig-nis, das nicht verpasst werden sollte.
Mit dem zweitägigen Fest wird das
Jubiläum „100 Jahre Luftfahrt inZwickau“ (1909 Gründung des Ver-eins für Luftschifffahrt) gewürdigt.Aber auch Zwickaus Adler, die dieVorbereitung und Durchführungdieser Mammutveranstaltung aus-schließlich ehrenamtlich erledigen,feiern ein kleines Jubiläum: Es ist be-reits das 15. Flugplatzfest, Zeichendafür, dass dieses Event eine einzig-artige Erfolgsgeschichte wurde -dank der vielen treuen und begeis-terten Besucher aus nah und fern.Für den Höhepunkt der über zwei-stündigen und aus rund 20 Pro-grammpunkten bestehenden Flug-schau (jeweils Sonnabend und Sonn-tag) sorgt das weltweit beste Vie-rermotorkunstflugteam „Sky Box –
Flying Bulls“ aus der TschechischenRepublik. Star der berühmten flie-genden Kisten ist die legendäre Ju52/3 m, liebevoll „gute alte Tante Ju“genannt. Der silberne Wellblechvo-gel aus der Schweiz hebt an beidenFesttagen zu Rundflügen ab.
Der Vorverkauf der Tickets beimAero-Club, direkt auf dem Zwickauer Flugplatz an der Rei-chenbacher Straße, geht zwar inden Endspurt, noch stehen aberfreie Plätze zur Verfügung.Wer das himmlische Erlebnis mitdem berühmten Oldie nicht ver-säumen möchte, sollte sich beeilen,Tickets zu ordern unter Telefon0375 781183.
Aero-Club Zwickau
15. Zwickauer FlugplatzfestWeltmeister und „Tante Ju“ sind Stargäste
Ausstellungen im Juli 2009Angaben ohne Gewähr
Datum Ausstellung Ort
bis 28.06.2009 Peter Graf – Zeichnungen und Druckgrafik – Ausstellung des Kunstvereins Pleißenland e. V. Theater Crimmitschau
bis 30.06.2009 „Am Rande“ – Fotografien von Schülern des Georgius-Agricola-Gymnasiums Glauchau Ratshof Glauchau
bis 12.07.2009 Ausstellung „Kunst und Physik“ Galerie ART IN, Kunsthaus, Meeranebis 19.07.2009 Ausstellung „Menschen des 21. Jahrhunderts“ mit Fotografien Westsächsisches Textilmuseum
der Dresdner Fotografen Thomas Bachler und Karen Weinert Crimmitschaubis 26.07.2009 Farbklänge und Grafik – Brigitte Nicolai Rathaus Hohenstein-Ernstthalbis 26.07.2009 Sonderausstellung „Bergbau und Bergbaunachsorge“ Priesterhäuser Zwickaubis 26.07.2009 Sonderausstellung „Spielzeug im Bunten Holz“ Museum Erzgebirgische
Volkskunst Hohenstein-Ernstthalbis 31.07.2009 Maria Ludwig - Aquarelle Stadtwerke Glauchaubis 02.08.2009 „Von Zeit zu Zeit“ – Malerei und Grafik von Meike Landratsamt Zwickau, Verwaltungszentrum
Georgi aus Zwickau Werdau, Königswalder Straße 18bis 09.08.2009 Ausstellung Kunstverein Zwickau e. V. „AnSichten“ Galerie am Domhof Zwickaubis 09.08.2009 Kabinettausstellung „Nadelarbeiten – Druckgrafik“ Galerie am Domhof Zwickaubis 23.08.2009 30 Jahre Kleine Galerie – Gemeinschaftsausstellung
Hohenstein-Ernstthaler Künstler Kleine Galerie Hohenstein-Ernstthalbis 23.08.2009 Sonderausstellung „Bier-Leidenschaften“ Priesterhäuser Zwickaubis 30.08.2009 Alte Schachteln – leere Hüllen; Dosen, Kästchen, Stadtmuseum Lichtenstein
Schachteln und Tütchen zwischen 1900 und 1970 aus der Sammlung von Daniel Klein
bis 13.09.2009 Sonderausstellung zur Hexenverfolgung Stadt- und Dampfmaschinenmuseum Werdauim 16. – 18. Jahrhundert
bis 15.11.2009 Sonderausstellung „Gebadet wird am Samstag“ - Deutsches LandwirtschaftsmuseumKörperpflege und Schloss BlankenhainHygiene früher auf dem Lande
27.06. bis Ausstellung „Heimat 2.0“ - installative Grafik und Plastik Galerie art gluchowe, Schloss Forderglauchau09.08.2009 04.07. bis Sonderausstellung „Hey, heute morgen mach ich Hochzeit ... - Textil- und Rennsportmuseum30.08.2009 Hochzeits- und Abendmode im 20. Jahrhundert“ Hohenstein-Ernstthal12.07. bis 01.11.2009 Sonderausstellung „150 Jahre Brauerei Zwickau“ Priesterhäuser Zwickau13.07. bis 23.08.2009 Sommerkunstwerkstatt 2009 - die Mitmach-Werkstatt Schloss Forderglauchau26.07. bis 23.08.2009 Sonderausstellung „JugendKunstTriennale 2009“ Priesterhäuser Zwickau30.07. bis 20.09.2009 Ausstellung des Arbeitslosentreffs „HALT“ e. V. „Fotografien Rathaus Hohenstein-Ernstthal
100 Jahre Hüttengrund“Dauerausstellung Nickelerztagebau der Region um Callenberg mit großem Kulturelle Begegnungsstätte Reichenbach
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Stadt im Grünen, Gäste und Touris-ten ein. Denn die romantisch vonHügeln umschlossene Stadt, zwi-schen Chemnitz und Zwickau gele-gen, ist ein Kleinod und Geheimtipp
für den Reisenden in der Region. Im Jahr 1996 fand hier die 1. Säch-sische Landesgartenschau statt. Herr-liche Spazierwege führen durch denEnglischen und Französischen Gar-ten am Schlosspalais. In nur wenigenMinuten erreichen Spaziergängerüber geschwungene Pfade amSchlosshang oder über die Schloss-wiesen die Innenstadt. Dort bietenSpielplätze eine willkommene Pau-se für die Jüngsten. In der schönenTeichanlage des Stadtparks sind En-ten und Fische zu Hause, eineKneippanlage bietet Erfrischung fürmüde Füße und die Terrasse des„Parkschlösschens“ lädt zum Ver-weilen ein. Die unmittelbare Nähezum Stadtwald mit schönen Wan-derwegen macht den Park zu einemOrt der Stille und Erholung.Neben diesen landschaftlichen Rei-zen hat die Stadt noch andere groß-artige Höhepunkte für die ganzeFamilie zu bieten.
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schau. Das alte Schlosspalais vonLichtenstein und ein attraktiver Neu-bau beherbergen seit dem Jahr 2001eine der bemerkenswertesten Samm-lungen Deutschlands, die der FamilieDaetz und der Daetz-Stiftung: mehrals 540 Holzskulpturen aus der gan-zen Welt. Die Exponate sind Beispie-le für herausragende handwerklicheFähigkeiten von Holzbildhauern undHolzschnitzern. Die Sammlung wirdergänzt von Sonderausstellungen mitzeitgenössischer Kunst und Höhen-punkten des internationalen Kunst-handwerks, Kurse, Workshops fürgroße und kleine „Holzfans“, Sym-posien, Märkte oder kulturelle Ver-anstaltungen runden das Angebot ab.In der beschaulichen Innenstadt vonLichtenstein, unmittelbar am Alt-markt, befindet sich das Lichtenstei-ner Puppen- und Spielzeugmuseummit einer der begabtesten und be-liebtesten Puppendoktoren Deutsch-lands, der Familie Flämig. Ob Haar-ausfall oder Armbruch - sie stellen sichtäglich außer montags den Fragen derBesucher und nimmt auch Repara-turaufträge sofort entgegen. Wenige Meter entfernt, ebenfallsam Altmarkt in Lichtenstein, findetder Besucher das Stadtmuseum. Mu-seumsleiterin Frau Berner und ihrTeam präsentieren auf liebevolleWeise den Gästen in der Daueraus-stellung u. a. die Stadtentwicklungvon ihrem „Anfang bis Heute“. In deraktuellen Sonderausstellung „AlteHüllen - leere Schachteln“ wird - nachProdukten geordnet - gezeigt, wie dieInhalte verpackt waren und mit wel-chen Formen, Schriften, Farben undBildern für sie geworben wurde.Nach nur wenigen Minuten zu Fußerreicht man schon die Ausstellung„Die schnellsten Zweitakter derWelt“ - eine Sammlung von Motor-rädern, die auch einige Raritäten zubieten hat. Die direkte Nähe Lich-tensteins zum legendären Sachsen-ring, dem Austragungsort des jähr-lichen Motorrad-Grand-PrixDeutschland, ist hier für jedermannspür- und fühlbar.
Im Ortsteil Heinrichsort präsen-tiert sich das „1. Sächsische Kaffee-kannenmuseum“. Familie Feustelhat über 3 000 Kaffeekannen zu-sammengetragen, die in ihrem Gast-haus „Zur Krone“ dem Besuchergezeigt werden. Hier gibt es nebenganz seltenen Exemplaren aus der Ba-rockzeit und dem „Art Déco“ auchKannen zu sehen, die in dem einenoder anderen Gast sicher so mancheErinnerung hervorrufen.Zum Bummeln laden die verschiedenenLäden der Innenstadt ein, während diegastronomischen Einrichtungen einbreites kulinarisches Angebot vorhalten.
Lichtenstein hat also für die ganze Fa-milie Vielfältiges zu bieten. Und somanchem wird „Ein Tag in Lichten-stein“ sicher viel zu kurz vorkommen.
Kontakt:Stadt Lichtenstein- Stadtmanagement -Badergasse 1709350 LichtensteinTelefon: 037204 83341Fax: 037204 60291E-Mail:[email protected]:www.lichtenstein-sachsen.de
Blick vom Französischen Garten auf Schlosspalais Daetz-Centrum.
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Hartenstein war früher eine ausge-prägte Handwerkerstadt. Im 17.Jahrhundert erhielten folgende In-nungen ihre Satzungen: die Flei-scher 1688, die Schneider 1691,die Weber 1683, die Schmiede, Wag-ner, Glaser, Bäcker, Tischler, Böttcherund Schuhmacher 1692, die Zim-merleute, Maurer und Schieferdecker 1703, die Strumpf-wirker 1753.Um Mitte des 19. Jahrhunderts ge-wann die Hausweberei große Be-deutung. Kurz vor 1900 wurdenaber die Hausweber durch Faktoreienso ausgebeutet, dass sie in große wirt-schaftliche Not gerieten und dieWeberei aufgaben. Es bildeten sichdann kleine Wäscherei- und Beklei-dungsbetriebe, dazu kam späternoch die Schuhfabrikation.Bis 1989/90 fanden die Einwohnervon Hartenstein in den erweitertenTextil- und Schuhfabriken sowie imBergbau und in der Automobilindus-trie der Umgebung Arbeit.
Das Dorf Thierfeld wurde nach 1190als einreihiges Waldhufendorf ge-gründet und entstand aus etwa 25Gütern von 20 bis 25 Hektar Grö-ße. Der Ort wurde in den vergan-genen Jahrhunderten mehrmals vonder Pest und anderen heimtückischenKrankheiten heimgesucht. Der Bau-ernaufstand und der DreißigjährigeKrieg hinterließen ebenfalls ihreSpuren. Der ländliche Charakter des Bau-erndorfes blieb, abgesehen von ge-ringen Veränderungen durch Ver-kauf und Vererbung, bis ins 20. Jahr-hundert erhalten.Die Weber und Strumpfwirker wa-
ren bei den Handwerkern am zahl-reichsten vertreten.Mit dem Aufkommen des Kohle-bergbaus im benachbarten Lugau-Oelnitzer Revier siedelten sich Berg-leute im Dorf an.
Zschocken war einst eines der größ-ten Bauerndörfer im Erzgebirge.Mit über 1800 Hektar Ortsflur warZschocken über Jahrhunderte die„Kornkammer“ der Herrschaften inWildenfels, Hartenstein und derKlöster in Grünhain und Zelle beiAue.Die erste nachweisbare Erwähnungdes Ortes Zschocken entstammt ei-ner markgräflichen Urkunde ausdem Jahre 1219.Das Dorf war in den ersten Jahr-hunderten nach seiner Gründungeine rein landwirtschaftliche Siedlung.Ab dem 16. Jahrhundert werden die
ersten kleinen Handwerksbetriebegenannt. Erst im 18. Jahrhundert fin-den wir Strumpfwirker, Leine- undWollweber, Schneider, Korbmacher,Tischler und Stellmacher. VieleZschockener suchten Arbeit als Berg-mann in den nahegelegenen Stein-kohlebetrieben.
Thierfeld wurde 1994 undZschocken 1996 nach Hartensteineingemeindet.
Heute ist Hartenstein mit seinenOrtsteilen eine beliebte und idyllischgelegene Wohnstadt mit typischenHandwerksbetrieben, einer Vielzahlvon Einzelhandelsgeschäften, einenGroßhandelsbetrieb, der wesentlichzur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei-trug, mehreren Landwirtschaftsbe-trieben im Haupt- und Nebenerwerbund einer gut ausgeprägten Hotel-lerie.
Eine Mittelschule, eine Grundschu-le, vier Kindertagesstätten, zwei Ta-gesmuttis, eine solide medizinischeGrundversorgung, eine stabile In-frastruktur bilden mit einem gutausgeprägten Vereinsleben sowie ak-tiven Kirch- und Religionsgemein-schaften die sogenannten „weichenStandortfaktoren“.
Schlossstadt HartensteinDas Städtchen Hartenstein hat mit seinen Ortsteilen Thierfeld und Zschocken rund 4 900 Einwohnerund liegt am südlichen Rand unseres neuen Heimatkreises.Obwohl die erste urkundliche Erwähnung von Hartenstein mit dem Jahr 1280 verbunden ist undeine Besiedlung wahrscheinlich noch wesentlich früher erfolgte, meint der verdiente Chronist Ri-chard Oertel, dass Hartenstein erst nach 1400 unter den Herren von Schönburg zur richtigen Stadtmit Markt- und Stadtrechten geworden ist.
ORTSVORSTELLUNG HARTENSTEIN
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Mit einem kleinen Spaziergang durchHartenstein möchten wir Ihnen, lie-be Leserinnen und Leser des Amts-blattes, den Ort etwas näher vor-stellen.
Zunächst ist da unsere schöne Ge-gend. Über 100 km ausgeschilderteWanderwege führen größtenteilsdurch das Landschafts- und Natur-
schutzgebiet „Hartensteiner Wald“.Einfach nur das viele Grün genießenund die Seele etwas baumeln lassen- das ist Erholung, die man sichwünscht. Ziele gibt es natürlichauch immer anzusteuern. Fast ein„Muss“ ist wohl die weit über unse-re Region hinaus bekannte Prin-zenhöhle. Einer der beiden im Jahr1455 aus dem Altenburger Schlossgeraubten Prinzen wurde dort ver-steckt. Und wenn man einmal in derNähe ist, drängt sich ein Besuchder Burg Stein förmlich auf. Nebenseltenen Ausstellungsgegenständen,wie zum Beispiel alte Waffen, Fol-terwerkzeuge und Ritterrüstungen,erhalten Sie eine sachkundige Füh-rung durch unser Heimatmuseum.Ein Teil der Ausstellung ist dem Arztund Dichter Paul Fleming gewidmet,dessen 400. Geburtstag in diesem
Jahr angemessen gefeiert werdensoll. Sein Geburtshaus und ein Denk-mal von ihm finden Sie am bzw.gleich in der Nähe unseres neu ge-stalteten Marktplatzes. Dort solltenSie ein klein wenig verweilen und sichdie schönen Fassaden der Häuser be-trachten. Das „Weiße Ross“ ist selbst-verständlich unser Vorzeigeobjekt.Wir sind froh und glücklich, dass die-ses wertvolle Fachwerkhaus eine
neue Nutzung gefunden hat. Falls Siean den schönen Hotels und Gast-stätten im „Hartensteiner Wald“oder in der Nähe der Burg Stein nochkeine Pause gemacht haben, dann gibtes jetzt einen guten Grund, etwas zuessen oder zu trinken. In den um-
liegenden Gaststätten sollte eigent-lich jeder entsprechend seines Ge-schmackes fündig werden.Vom Marktplatz aus gibt es zweiHauptrichtungen für die weitereErkundung unseres schönen Städt-chens. Vielleicht sollten wir uns inRichtung Schlossruine Hartensteinbegeben und Sie könnten sich vondem Fleiß des extra für den Erhaltder Ruine gegründeten Vereinesüberzeugen. Am besten kommenSie an einem Tag, an dem noch etwasUnterhaltung geboten wird. Tageder offenen Tür oder kleinere Thea-teraufführungen bieten sich dabeivorzüglich an. Falls es Ihnen dort zuwarm geworden ist, dann lohnt sichein Sprung ins „kühle Nass“. Die we-nigen Meter bis zum HartensteinerFreizeit- und Erlebnisbad schaffen Sieauf alle Fälle. Große Becken, kleineBecken, Wasserrutsche, Sprungturmund weitere sportliche Betätigungs-möglichkeiten bieten für jeden etwas.Sie können sich natürlich, wiederumvon viel Grün umgeben, auf dergroßflächigen Liegewiese erholenund dann die Wanderung fortsetzen.
Im sich anschließenden OrtsteilThierfeld ist sicherlich die auf-wendig restaurierte Barbaraka-pelle in der Kirche einen Abste-cher wert. Dorfaufwärts gelangenSie zum Areal des 1. SächsischenDrachenfliegerclubs. Falls Ihnenein Flug zu waghalsig erscheint,dann wandern Sie weiter zumOrtsteil Zschocken. Dort liegen
Marktplatz, „Weißes Ross“
Auf Wiedersehen!Und abschließend noch ein
wichtiger Veranstaltungshinweis!Mittelalterspektakel und Ritter-turnier am 4. und 5. Juli 2009 in
Hartenstein auf der Wiese ge-genüber der Burg Stein
An den beiden Tagen können Sie je-weils ab 11:00 Uhr eine Reise inlängst vergangene Zeiten erleben.Vergessene Handwerkstechniken,
verbunden mit zahlreichen kulturel-len Elementen, wie Musik, Gauke-lei und Ritterkampf werden Sie si-
cherlich begeistern.
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die sportlichen Möglichkeitennicht ganz so weit in der Luft,sondern auf den Rücken der Pfer-de. Dorfabwärts, dabei ist derMühlenwanderweg durchaus zuempfehlen, schafft man es be-stimmt noch bis zur von weitensichtbaren Kirche.
Diese Beschreibung kann natürlicheinen richtigen Spaziergang nicht er-setzen. Sie sind herzlichst eingeladen,um sich selbst von unserer schönenHeimat zu überzeugen.
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„Ist denn das ein Skoda?“ wurde ichgleich nach der ersten Fahrt auf einemParkplatz gefragt. Der Fragende hattedas Logo sehr wohl gesehen, allein dasOutfit des Wagens schien ihm nichtganz passend zu sein. Skodas neuerSuperb II ruft wahrhaft Erstaunen her-vor, damit muss man als zukünftigerBesitzer rechnen. Er hat das Platzange-bot eines Audi A6, die sportlich-ele-gante Linie eines BMW 5er und einenPreis (ab 22.990 ¤), der noch unterhalbdes VW Passat liegt. Auf den ersten Blickerkennt jeder sofort: Hier ist Skoda ineine neue Liga vorgestoßen. Vornehme Eleganz
Im Innenraum der Limousine sindfeinste Materialien sorgsam verbaut.Die Ausstattungsvarianten COMFORT,AMBITION und ELEGANCE sind vielfäl-tig bestückt und bieten alles, was dasHerz begehrt. Besonders erwähnens-wert aus meiner Sicht: das moderneDesign, die bequemen Ledersitze, dasgut zu bedienende Navi, eine unauffäl-lig arbeitende Klimaautomatik und die
variabel verstellbare Mittelarmlehne.Dazu gibt es natürlich jede Menge Aus-stattungsdetails, die das Fahrerlebenversüßen: von A wie Alufelge mit 18“über E wie Einparkassistent und K wieKurvenlicht bis Z wie Zentralverriege-lung mit Safe-System. Doch jedes Autozeigt seine wahren Qualitäten erst beimFahren.Fahrkomfort vom Feinsten
Das automatische 6-Gang-Doppel-kupplungsgetriebe verrichtet seinenDienst ohne lästiges Ruckeln. Es schal-tet früh, sodass der Motor immer leiseund sparsam läuft. Tritt man das Gas-pedal bei Überholvorgängen durch,spricht es sofort an, schaltet geschmei-dig und schnell nach unten - und diePost geht ab. Mein Superb II war miteinem 2,0 l TDI-Motor ausgestattet, der170 Diesel-PS auf die Straße bringt. Dervom Hersteller angegebene Normver-brauch von durchschnittlich 5,8 LiterDiesel lässt sich bei vernünftiger Fahr-weise auch problemlos einhalten. Densportlichen Fahrern seien zwei Dinge
gesagt: 1. Es gibt auch eine Spitzenmo-torisierung mit 260 PS. 2. Eine manuelle6-Gang-Schaltung ist natürlich eben-falls lieferbar. Doch wer braucht dieschon, wenn man auch Schaltwippenam Lenkrad hat?Bewegungsfreiheit
Einmalig in dieser Klasse: Die exorbi-tante Beinfreiheit auf der Hinterbank.Wer dort Platz nimmt, bekommt ein ab-solutes Chef(in)-Feeling. Die Rückenleh-nen der Vordersitze sind weit, weit weg.Wenn einem dann beim Ein- und Aus-steigen noch jemand die Tür aufhält,kommt richtig VIP-Feeling auf. Doch blei-ben wir auf dem Boden der Tatsachen.Gepäck zu verstauen, ist ebenfalls eineangenehme Sache dank der variablenKofferraumöffnung. Bei dieser paten-tierten Lösung namens TwinDoor kannich entweder die herkömmliche Gepäck-raumklappe allein oder zugleich dieHeckscheibe mit öffnen. Überall Platz,Platz, Platz – wo man nur hinschaut. DerSuperb II ist eine Reiselimousine, dienach langen Strecken ruft. Auf der Auto-
bahn war ich richtig flott unterwegs –und leise, einfach schön. Das sportlichabgestimmte Fahrwerk gibt demSuperb II eine sichere Straßenlage, Len-kung und Bremsen sind optimal abge-stimmt. Erst bei etwas über 220 km/hkam die Tachonadel zum Stehen. Aberbei so einem schönen Auto muss mansich echt fragen: Wer will da schon, dassdie Fahrt schnell zu Ende geht?Ab Herbst als Combi
Achtung Familien und Freizeitsport-ler! Ab Herbst gibt es den Superb II auch
als Combi. Skoda kündigt ein Raum-wunder an: 565 Liter Laderaum. DerSuperb wird so mit dem Audi A6 Avant(565 l) gleichziehen und bis zur E-Klassevon Mercedes (670 l) ist es auch nichtmehr weit. Dies verspricht Platz ohneEnde zum vernünftigen Preis – so istSkoda: SIMPLY CLEVER!Carsten Schulz-NötzoldWeitere Infos und Probefahrt: SkodaAutohaus Bert Müller, Grenayer Str. 2B,08371 Glauchau, Tel. 03763/79704-0,www.skodanews.de
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