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Seite 1 von 11 Verbandsgemeinde Langenlosheim, 29. Juli 2016 An die Netzbetreiber Telekommunikation Markterkundung mit IST-Abfrage und nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Verbandsgemeinde Langenlonsheim, Landkreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz zur Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten Sehr geehrte Damen und Herren, die Verbandsgemeinde Langenlonsheim Landkreis Bad-Kreuznach, Rheinland-Pfalz umfasst eine Fläche von 49,53 qkm und ca. 13.485 Einwohner mit den 7 Ortsgemeinden Bretzenheim, Dorsheim, Guldental, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim und Windesheim mit insgesamt ca. 4.925 Adressen. Es sind nach derzeitigem Kenntnisstand davon unterversorgt : 1.462 Adressen weniger als 6 MBit/s im Downstream 1.586 Adressen weniger als 16 MBit/s im Downstream (incl. Gebäude mit weniger als 6 MBit/s) 2.004 Adressen weniger als 30 MBit/s im Downstream (incl. Gebäude mit weniger als 6 u. 16 Mbit/s) Anlagen (downloadbar unter www.breitbandausschreibungen.de und http//www.langenlonsheim.de/vg_langenlonsheim/Wohnen%20&%20Wirtschaft/Breitband/): - Text der Markterkundung mit IST-Abfrage und nichtförmlichem Interessenbekundungsverfahren, - Anlagenkonvolut (ZIP-Datei) bestehend aus: + Markterkundungsgebiet (= Gemeindegebiet) als Bilddatei im JPG-Format + Markterkundungsgebiet für GIS im GeoJSON-Format ) (Layer 3.1.2) EPSG:4258 + Weisse Flecken bis 6 MBit/s, bis 16 MBit/s, bis 30 Mbit/s im GeoJSON- Format (Layer 3.1.3) EPSG:4258 + Weisse Flecken als Bilddateien im JPG-Format + vermutetes Kabelnetzgebiet

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Verbandsgemeinde Langenlosheim, 29. Juli 2016

An die NetzbetreiberTelekommunikation

Markterkundung mit IST-Abfrage und nichtförmlichesInteressenbekundungsverfahren der Verbandsgemeinde Langenlonsheim,Landkreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz zur Breitbandversorgung inunterversorgten Gebieten

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verbandsgemeinde Langenlonsheim Landkreis Bad-Kreuznach, Rheinland-Pfalzumfasst eine Fläche von 49,53 qkm und ca. 13.485 Einwohner mit den 7Ortsgemeinden Bretzenheim, Dorsheim, Guldental, Langenlonsheim, Laubenheim,Rümmelsheim und Windesheim mit insgesamt ca. 4.925 Adressen.

Es sind nach derzeitigem Kenntnisstand davon unterversorgt:1.462 Adressen weniger als 6 MBit/s im Downstream 1.586 Adressen weniger als 16 MBit/s im Downstream (incl. Gebäude mit weniger

als 6 MBit/s)

2.004 Adressen weniger als 30 MBit/s im Downstream (incl. Gebäude mit wenigerals 6 u. 16 Mbit/s)

Anlagen (downloadbar unter www.breitbandausschreibungen.de und

http//www.langenlonsheim.de/vg_langenlonsheim/Wohnen%20&%20Wirtschaft/Breitband/):- Text der Markterkundung mit IST-Abfrage und nichtförmlichem

Interessenbekundungsverfahren,- Anlagenkonvolut (ZIP-Datei) bestehend aus:

+ Markterkundungsgebiet (= Gemeindegebiet) als Bilddatei im JPG-Format+ Markterkundungsgebiet für GIS im GeoJSON-Format ) (Layer 3.1.2)

EPSG:4258+ Weisse Flecken bis 6 MBit/s, bis 16 MBit/s, bis 30 Mbit/s im GeoJSON-

Format (Layer 3.1.3) EPSG:4258+ Weisse Flecken als Bilddateien im JPG-Format+ vermutetes Kabelnetzgebiet

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- Adressdaten der Kommunen EPSG:4326 (auf Anfrage an [email protected])

Die GIS-Daten können auf Anforderungen an [email protected] auch in anderenGIS-Formaten bereitgestellt werden.

Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim beabsichtigt die Erschließungunterversorgter Ortslagen und Gewerbegebiete mit NGA-Netzen mit einerMindestbandbreite von 50 MBit/s. im Downstream und 10 Mbit/s im Upstream.

Benachbarte Kommunen, wie. z. B. die Stadt Bad Kreuznach oder derLandkreis Mainz-Bingen sind derzeitig ebenfalls im Förderverfahren.

Beihilferechtliche Grundlagen für die Durchführung sind

- die „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung desAufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung“ vom 15.06.2015

- die „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatlicheBeihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU2013/C193/30)“,

- die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in derBundesrepublik Deutschland" vom 20. Juni 2016,

- Anlage 1 zur Förderrichtlinie Breitband Mindestanforderungen zurAntragsstellung (Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslückenmodell) in derjeweils aktuellen Version

- GIS-Nebenbestimmungen in der aktuellsten Version, aktuell V 3.0- Erklärung des Telekommunikationsnetzbetreibers zur Kenntnisnahme der

Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen desFörderbescheides, der an die Kommune ergehen wird

Alle Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Markterkundungsverfahren mit IST-AbfrageAus diesem Anlass wird eine Markterkundung mit IST-Abfrage zur Ermittlung vonBreitbandnetzbetreibern durchgeführt, die in der Lage sind, die nicht bzw.unzureichend versorgten Ortslagen (siehe zugehörigem Anlagenkonvolut) ohneöffentliche Zuschüsse mit Breitbandteilnehmeranschlüssen mit einerÜbertragungsgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s innerhalb der nächsten 3Jahre zu versorgen. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten im Down- undUpstream sind ausdrücklich erwünscht.Maßgeblich für die Berechnung der Drei-Jahres-Frist ist der Zeitpunkt dertatsächlichen Einsetzung des Netzes, gerechnet ab der Veröffentlichung derMarkterkundung.

Der Netzbetreiber soll sowohl in der zeitgleich durchgeführten IST-Abfrage als auchin der Markterkundung zu folgenden Punkten Aussagen treffen:

- Angaben zur einzusetzenden Breitbandtechnologie- Angaben über Mindestbandbreite- Dienstverfügbarkeit > 97 % im Jahresmittel

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- Angaben zum Versorgungsgrad (> 95 % mind. 30 Mbit/s im Downstream und> 85 % mind. 50 Mbit/s im Downstream und > 95 % mind. 2 Mbit/s imUpstream ) im Ausbaugebiet

- Angaben über den voraussichtlichen Endkundenpreis- Verbindliche Angaben zur Zeitplanung der Realisierung (Meilensteine)

Weiter soll der Netzbetreiber Angaben zu selbständig beabsichtigtenAusbaumaßnahmen in der näheren Zukunft einschließlich einer evtl. Eintragung indie Vectoring-Liste im fraglichen Gebiet machen sowie Auskunft geben, inwieweitbereits vorhandene, für die Breitbandversorgung nutzbare Infrastrukturen miteinbezogen werden können.

Eine abgeschlossene Markterkundung ist Grundvoraussetzung für einenFörderantrag. Die Netzbetreiber werden daher, unter Hinweis auf § 4 der NGA-Rahmenregelung, gebeten, verbindlich Stellung zu nehmen.

InteressenbekundungsverfahrenDa im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes die Förderung in der Regel vorDurchführung der Ausschreibung zu beantragen ist, erfolgt zeitgleich dieDurchführung eines nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens mit der Bitteum Nennung von benötigten Investionsbeihilfen (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) ,die nach derzeitigem Kenntnisstand der Telekommunikationsunternehmen im Falleeine Breitbandausbaus benötigt würden.

Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim bittet um die Einreichung vonInteressenbekundungen zur Schließung der bestehenden Versorgungslücken mitBreitbandanschlüssen. Es handelt sich um ein nichtförmlichesInteressenbekundungsverfahren in Anlehnung an § 7 Abs. 2 BHO und keineVorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachungzum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung, nicht um eineVorinformation im Sinne des Vergaberechts.Dieses nichtförmliche Interessenbekundungsverfahren ist ein Verfahren im Sinne desBeihilferechts der EU zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und steht unterdem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel undsoll zum Ausbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung gewährt werden.

1. Für den Fall vorhandener Breitband-Netze (incl. Mobilfunk)

Mit Anlage 1 und Anlagenkonvolut haben wir den aktuell bekanntenBreitbandausbau dargestellt.Die Telekommunikationsanbieter werden gebeten, diese Angaben zu prüfen und ggf.Korrekturen zuzusenden.

Auf Anfrage stellen wir vorab eine Adressliste incl. Geo-Koordinaten im GIS-Format(ESRI-Shapefile, GeoJSON, oder KML-Dateiformate (andere Formate auf Anfrage)zur Verfügung, damit die nachfolgend erbetenen Angaben erbracht werden können.

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Es wird um Adressliste DSL-Versorgung in einem GIS-Dateiformat oder ersatzweisez. B. als EXCEL-Datei, der versorgten Gebäude erbeten mit folgenden Angaben:

- PLZ,- Ort,- Strasse,- Hausnummer,- verfügbare Datenrate Downstream (bei vorhandenem IST-Ausbau),- verfügbare Datenrate Upstream (bei vorhandenem IST-Ausbau),- versorgt durch HVt (ONKz mit ASB) oder KVz-ID- Leitungslänge ab DSLAM/MSAN- Teilabschnitte Länge und Querschnitt und/oder alternativ

Dämpfungsangabe- Latitude,- Longitude

Zu den genutzten Kabelverzweigern bzw. Schaltverteilern- und Technikstandortenwerden die folgenden Angaben in einem GIS-Dateiformat oder ersatzweise z. B. alsEXCEL-Datei, erbeten:

- PLZ,- Ort,- Strasse,- Hausnummer,- KVZ-ID oder ONKz und ASB,- Zweck: KVz, SOL oder Technikstandort,- ausgebaut mit ADSL2/VDSL2/Vectoring (bei vorhandenem IST-Ausbau),

- Vectoring-Ausbau geplant (in Vectoringliste): ja/nein,- Latitude,- Longitude

Weiterhin wird um Bereitstellung von Verfügbarkeitsdaten der vorhandenenMobilfunkversorgung und der vorhandenen Mobilfunkmasten gebeten, die eineVersorgung/Mitversorgung im Gemeindegebiet ermöglichen:

Es wird um Adressliste Mobilfunk in einem GIS-Dateiformat oder ersatzweise z. B.als EXCEL-Datei, der versorgten Gebäude erbeten mit folgenden Angaben:

- PLZ,- Ort,- Strasse,- Hausnummer,- verfügbare Datenrate Downstream (bei vorhandenem IST-Ausbau),- verfügbare Datenrate Upstream (bei vorhandenem IST-Ausbau),- Übertragungsstandard 3G/UMTS 42 Mbit/s, 4G 50 Mbit/s, 4G 150

MBit/s oder 4G 300 Mbit/s,- Latitude,- Longitude

Zu den vorhandenen bzw. geplanten Mobilfunkmasten werden die folgendenAngaben, z. B. als EXCEL-Datei erbeten:

- PLZ,- Ort,

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- Strasse,- Hausnummer,- ausgebaut mit 2G/3G/4G 50 Mbit/s/4G 150 MBit/s oder 4G 300 MBit/s,- Anbindung an das Backbone mit Glasfaser vorhanden: ja/nein, *)- Masthöhe- Latitude,- Longitude

*) Die Angaben werden benötigt, da im Rahmen des Bundesförderprogrammes aucheine Anbindung vorhandener Mobilfunkmasten geprüft werden soll.

Weiterhin wird um Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten gebeten,um Rückfragen bei technischen Unklarheiten zu ermöglichen.

Wir werden die Daten mit Hilfe eines externen Beratungsunternehmens ausgewertet.

Bei Nutzung anderer Technologien werden Angaben in Analogie zu den obenerbetenen Daten erbeten.

Alternativ oder ergänzend wird um eine detaillierte, georeferenzierte kartografischeDarstellung der vorhandenen Netze bis auf die Straßen- und Hausnummernebene(Adressbereiche) in digitaler Form sowohl als Übersichtskarte im GIS-Format (ESRI-Shapefile, GeoJSON, oder KML-Dateiformate (andere Formate auf Anfrage) unterAngabe welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 16, 30 Mbit/s und 50 Mbit/s imDownstream (oder mehr) beim Endkunden erreichen.Ersatzweise auch im PDF-Format oder anderem Format auf Anfrage möglich.

Sollte eine Bereitstellung der Daten aus technischen Gründen nicht möglich sein, z.B. weil kein geeignetes GIS-System vorliegt, ist dies ausdrücklich zu erklären und zubegründen.

2. Für den Fall des geplanten eigenwirtschaftlichen Ausbaus Breitband-Netz (incl. Mobilfunk)

Telekommunikationsunternehmen werden gebeten, falls ein eigenwirtschaftlicherAusbau ohne staatliche Beihilfe oder sonstige Subvention erfolgen soll, diesen zuerklären und darzustellen:

Es wird um Adressliste der geplanten Gebäudeerschließungen beiFestnetzausbau (FTTC/FTTB/FTTH) erbeten mit folgenden Angaben:

- PLZ,- Ort,- Strasse,- Hausnummer,- geplante Datenrate in MBit/s Downstream,

- geplante Datenrate in MBit/s Upstream, Latitude- versorgt durch HVt oder KVz-ID- Vectoring-Ausbau geplant (in Vectoringliste): ja/nein- Leitungslänge ab DSLAM/MSAN- Teilabschnitte Länge und Querschnitt oder alternativ geschätze Dämpfung- Latitude- Longitude

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Bei Ausnutzung der Kabelverzweiger der Telekom Deutschland GmbH werdendie folgenden Angaben zu den Kabelverzweigern/Schaltverteilern, die ausgebautwerden sollen, erbeten:

- PLZ,- Ort,- Strasse,- Hausnummer,- KVZ-ID oder ONKz und ASB (bei neuen bzw. zusätzlichen KVz optional)- geplanter Ausbau mit ADSL/VDSL (bei geplantem Ausbau)- Zweck: KVz, SOL oder Technikstandort,- geplanter Zeitpunkt,- Latitude,- Longitude

Wenn neu geplanten Schaltverteilern/SOL/Technikstandorten bzw. neu geplantenKabelverzeigern ist zwingend eine Angabe der geplanten Position (Anschrift mitLatitude und Longitude) erforderlich, um eine Prüfung des Ausbaukonzeptesdurchführen zu können.

Bei geplanter Ausnutzung des vorhandenen Koaxial-Kabelnetzes werdenfolgende Angaben erbeten:

- PLZ,- Ort,- Strasse,- Hausnummer,- Homes connected (HC) oder homes passed (HP),- geplante Datenrate Downstream,- geplante Datenrate Upstream,- Latitude,- Longitude

Weiterhin wird um Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten gebeten,um Rückfragen bei technischen Unklarheiten zu ermöglichen.

Alternativ oder ergänzend wird um eine detaillierte, georeferenzierte kartografischeDarstellung gem. GIS-Nebenbestimmungen im GeoJSON- oder ESRI-Shape-Formaterbeten. Ersatzweise sind auch andere Formate auf Anfrage möglich.

Sollte eine Bereitstellung der Daten aus technischen Gründen nicht möglich sein, z.B. weil kein geeignetes GIS-System vorliegt, ist dies ausdrücklich zu erklären und zubegründen.

3. Zusätzlich bei geplanten eigenwirtschaftlichen Ausbau werden benötigt:

Diese Unterlagen dienen zur Verifizierung, ob das eigenwirtschaftliche Angebotgeeignet ist, bestehende NGA-Versorgungslücken zu beheben:

- Beschreibung der technischen Lösung (Technologie , NGA-Netzfähigkeit, grobes

technisches Konzept),

- Unternehmensbeschreibung

- Befähigungsnachweis (ggf. Referenzangaben),

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- Meldebescheinigung gem. § 6 TKG,

- Nachweis der Wegerechteeinräumung gem. § 69 TKG durch die BNetzA,

- Sicherheitskonzept gem. § 109 Abs. 4 TKG,

- voraussichtlichem/n Endkundenpreis/en,

- detaillierter Zeitplan mit Meilensteinen (quartalsweise Darstellung der geplanten

Maßnahmen),

- Belege für eine adäquate Finanzierung oder sonstige Nachweise vorlegen, dieglaubhaft belegen, dass die geplanten Investitionen realisiert werden

- Rechtsverbindliche, unterschriebene und verpflichtende Eigen-Erklärung(Geschäftsführerbeschluss oder vergleichbar) mit Bestätigung derAusbauplanungen inklusive Meilensteinplanung.

- Eigen-Erklärung, das die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlasdes Bundes veröffentlicht werden dürfen.

- Eigen-Erklärung, ob Sie grundsätzlich bereit sind, anderen in einem möglichenspäteren Auswahlverfahren teilnehmenden Telekommunikationsanbietern Ihrepassive Infrastruktur im Versorgungsgebiet zur Verfügung zu stellen.

Eine bloße Absichtserklärung eines eigenwirtschaftlichen, geplanten Ausbaureicht nicht aus.

4. Ergebnisse der Markterkundung und IST-Abfrage

Die aktuell mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 MBit/s imUpstream versorgten und durch Ergebnis aus Ziff. 1) und 2) mit mindestens 30 Mbit/sim Downstream versorgten bzw. in den nächsten 3 Jahren geplanten Anschlüssewerden im Anschluss an die Markterkundung aus dem abgefragten Gebietherausgenommen.

Dieser Schritt ist notwendig, da eine zuverlässige Versorgung mit 30 Mbit/s imDownstream nach den geltenden Vorgaben der Europäischen Kommission bereitsein NGA-Netz kennzeichnet und diese Gebiete damit beihilferechtlich nicht mehrförderfähig sind.

Sinn der vorliegenden Markterkundung ist es, die beihilferechtlichen sowiegegebenenfalls förderrechtlichen Voraussetzungen für eine etwaige mit öffentlichenMitteln geförderte Breitbandausbaumaßnahme herbeizuführen.

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5. Veröffentlichung der Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens undIST-Abfrage

Die Ergebnisse der Markterkundung und IST-Abfrage werden anschld. auf demzentralen Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht.

Die Unternehmen erklären sich neben der unter Ziff. 3 (Markterkundung) gefordertenEigen-Erklärungen einverstanden, über das zentrale Online-Portalwww.breitbandausschreibungen.de die vorhandenen Infrastrukturdaten imInfrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben undstimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörden des Bundes und desLandes Nordrhein-Westfalen zu.

Die Ergebnisse der Markterkundung werden bei der abschließenden räumlichenAbgrenzung von Ausbau- und Projektgebiet entsprechend berücksichtigt.

Bekundet ein Unternehmen seinen Ausbauwillen erst nach abgeschlossenemMarkterkundungsverfahren, so ist dies für einen Förderantrag zur Unterstützungeines geförderten Breitbandausbaus grundsätzlich unschädlich.Solange noch kein Antrag auf Förderung gestellt wurde, werden Nachmeldungen biszur Antragstellung aber möglichst berücksichtigt und die Planungen entsprechendangepasst

Für die Durchführung des Markterkundungsverfahrens wurden von denBundesländern Mindestnachweispflichten geregelt, die für die Darstellung konkreterAusbau- und Modernisierungspläne in den nächsten drei Jahren ausreichend sind.Diese Nachweispflichten sind unter ‚Nummer 3.5 im Leitfaden zum Breitbandausbaudes Breitbandbüros des Bundes verfügbar.

6. Sonstiges Markterkundungsverfahren und IST-Abfrage

Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Breitbandversorger müssen,soweit noch nicht erfolgt, eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zurAufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen.

Die Daten der Markterkundung werden ausschließlich zum Zweck der Ermittlungbereits versorgter bzw. unterversorgter Gebiete verwendet.

Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim behält sich vor

- die Meldungen im Rahmen der Markterkundung und IST-Abfrage durch einBeratungsbüro bewerten zu lassen

und

- die mitgeteilten Ausbaupläne vertraglich mit dem Anbieter zu regeln.(Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung zum geplanten Ausbau).

Im Rahmen dieser Vereinbarung wird sich die VerbandsgemeindeLangenlonsheim verpflichten, in Gebieten in denen ein privatwirtschaftlicherAnbieter die Versorgung sicherstellen kann bzw. wird, keine weiterenAktivitäten durchzuführen.

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Es steht den teilnehmenden TK-Unternehmen frei, die eineneigenwirtschaftlichen Ausbau in den nächsten 3 Jahren planen, einen Entwurfeiner vertraglichen Regelung der Meldung beizufügen.

7. Interessenbekundungsverfahren

Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens werden die folgenden Angabenerbeten:

- Informationenzur zu errichtenden NGA-Breitbandinfrastruktur,zum technischen Konzept,zur Übertragungstechnologie inkl. Backbone-Anbindung,zur späteren Ausbaufähigkeit (Nachhaltigkeit),

- die für Netzaufbau und -betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich der Kostender Finanzierung,

- Erklärung des Netzbetreibers, dass er alle Vorgaben aus den aktuellenRahmenregelungen, Richtlinien und Nebenbestimmungen einhält

8. Zusatzinformationen zum Verfahrensgegenstand für Markterkundungs-verfahren und Interessenbekundungsverfahren

Abhängig von den Ergebnissen der Markterkundung und nichtförmlichemInteressenbekundungsverfahren wird entschieden werden, ob und inwieweit einegeförderte Ausbaumaßnahme in Betracht kommt.

Mit der vorliegenden Markterkundung mit IST-Abfrage und nichtförmlichemInteressenbekundungsverfahren ist keine Pflicht zur Beschaffung von Leistungenverbunden.

Eine Aufwandsentschädigung kann nicht gewährt werden.

Es handelt es sich nicht um ein förmliches Ausschreibungsverfahren nach denRegelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw.sonstigen Vorschriften des förmlichen Vergaberechts.

Fragen zur Markterkundung mit IST-Abfrage und nichtförmlichen Interessenbekun-dungsverfahrens bitte auschließlich schriftlich an die unten angegebene Anschrift.

Ihre Rückäußerungen bis zum 31. August 2016 werden daher erbeten an:

Verbandsgemeindeverwaltung LangenlonsheimNaheweinstraße 8055450 LangenlonsheimTel. 06704/929-33 * Fax 06704/929-45e-mail:[email protected]

Die Veröffentlichung der Markterkundung mit IST-Abfrage und nichtförmlichemInteressenbekundungsverfahren unter www.breitbandausschreibungen.de erfolgteam: 29.07.2016

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Anlage 1zur Markterkundung mit IST-Abfrage und nichtförmlichen IBV

Erschließungsgebiet Markterkundung.

Vermutetes Kabelnetzgebiet (nur im Bereich Ortsgemeinde Langenlonsheim)

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noch Anlage 1zur Markterkundung mit IST-Abfrage und nichtförmlichen IBV

Unterversorgte Bereiche (weisse Flecken) mit bis 6 Mbit/s, bis 16 Mbit/s und bis 30MBit/s vor Markterkundung mit IST-Abfrage (letzte Meldemöglichkeit durch TK-Unternehmen)

gem. zugehörigem Anlagenkonvolut

RP_Langenlonsheim_Anlagen_Markterkundung.zip

Die Daten und detaillierten Darstellungen können als Anlagen zu diesem Verfahrenunter

www.breitbandausschreibungen.de

und

http://www.langenlonsheim.de/vg_langenlonsheim/Wohnen%20&%20Wirtschaft/Breitband/

heruntergeladen werden .

Das Anlagenkonvolut (ZIP-Datei) besteht aus:

+ Markterkundungsgebiet (= Gemeindegebiet) als Bilddatei im JPG-Format+ Markterkundungsgebiet für GIS im GeoJSON-Format ) (Layer 3.1.2)

EPSG:4258+ Weisse Flecken bis 6 MBit/s, bis 16 MBit/s, bis 30 Mbit/s im GeoJSON-

Format (Layer 3.1.3) EPSG:4258+ Weisse Flecken als Bilddateien im JPG-Format+ vermutetes Kabelnetzgebiet EPSG:4326

Adressdaten der Kommunen EPSG:4326 (auf Anfrage an [email protected])

Die GIS-Daten können auf Anforderungen an [email protected] auch in anderenGIS-Formaten bereitgestellt werden.