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Anerkennung einer ausländischen Eheschließung in Deutschland Eintragung in das Heiratsregister Eine in der Côte d’Ivoire geschlossene Ehe ist grundsätzlich auch in Deutschland gültig. Ein Anerkennungs- verfahren gibt es nicht . Jede Behörde prüft eigenständig, ob die Ehe anerkannt wird oder nicht. Es kann daher in Ihrem Interesse liegen, die Ehe in Deutschland registrieren zu lassen, um eine deutsche Heiratsurkunde zu erhalten. Sobald eine deutsche Heiratsurkunde vorliegt, ist die Eheschließung für deutsche Behörden ohne weitere Prüfung nachgewiesen. Berechtigt, den Antrag zu stellen, sind der Ehemann oder die Ehefrau. Zuständig für die Eintragung in das Heiratsregister ist grundsätzlich das Standesamt am inländischen Wohnsitz eines der Ehepartner. Hat kein Ehepartner einen Wohnsitz in Deutschland, so ist das Standesamt 1 in Berlin, Schönestedtstr. 5, 13357 Berlin zuständig (http://www.berlin.de/standesamt1/ ). Die Antragstellung kann nur für hier ansässige deutsche Staatsangehörige über die Botschaft erfolgen. Das Antragsformular ist bei der Botschaft erhältlich. Die Botschaft ist gerne bei der Antragstellung behilflich, der Antrag kann aber auch direkt beim zuständigen Standesamt gestellt werden. Dazu sind folgende Unterlagen (inklusive Übersetzung) erforderlich: vollständig ausgefülltes Antragsformular (bei Botschaft erhältlich) Original der Heiratsurkunde (Copie Integrale) Beglaubigte Passkopien beider Eheleute Original-Geburtsurkunden der Eheleute (von ivorischen Staatsangehörigen : Copie Integrale) Nachweise zu Vorehen (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde, etc.) ggfs. Namenserklärung Ausländische Urkunden müssen ins Deutsche übersetzt werden, da viele deutsche Standesbeamten nicht der französischen Sprache mächtig sind. Alle Unterlagen (außer der Antrag) müssen mit beglaubigten Kopien ein- gereicht werden. Die Botschaft erhebt Gebühren für die Beglaubigung von Kopien und ggfs. für notwendige Namenserklärungen. Für die Eintragung ins Heiratsregister fallen Gebühren des Standesamts an, die von Bundesland zu Bundes- land unterschiedlich (zwischen 40 EUR und 100 EUR) sind. Die Gebühren werden durch die Standesämter selber erhoben, eine Einzahlung bei der Botschaft ist nicht möglich. Das Standesamt I in Berlin erhebt Gebühren in Höhe von 60,- EUR, diese Gebühr erhöht sich in der Regel um 20,- EUR pro ausländischem Ehe- gatten, weil ausländisches Recht betroffen ist. Für die Heiratsurkunde sind weitere 10,- EUR an Gebühren zu bezahlen, jede weitere gleichzeitig bestellte Urkunde kostet 5,- EUR. Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Text- abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Adresse 39, Blvd. Hassan II (Blvd. de la Corniche) Cocody, Abidjan Postanschrift: 01 BP 1900 Abidjan 01 Telefon: +225 - 22.44.20.30 Telefax: +225 - 22.44.20.41 Internet: www.abidjan.diplo.de [email protected]

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Anerkennung einer ausländischen Eheschließung in Deutschland Eintragung in das Heiratsregister

Eine in der Côte d’Ivoire geschlossene Ehe ist grundsätzlich auch in Deutschland gültig. Ein Anerkennungs-verfahren gibt es nicht. Jede Behörde prüft eigenständig, ob die Ehe anerkannt wird oder nicht. Es kann daher in Ihrem Interesse liegen, die Ehe in Deutschland registrieren zu lassen, um eine deutsche Heiratsurkunde zu erhalten. Sobald eine deutsche Heiratsurkunde vorliegt, ist die Eheschließung für deutsche Behörden ohne weitere Prüfung nachgewiesen. Berechtigt, den Antrag zu stellen, sind der Ehemann oder die Ehefrau.

Zuständig für die Eintragung in das Heiratsregister ist grundsätzlich das Standesamt am inländischen Wohnsitz eines der Ehepartner. Hat kein Ehepartner einen Wohnsitz in Deutschland, so ist das Standesamt 1 in Berlin, Schönestedtstr. 5, 13357 Berlin zuständig (http://www.berlin.de/standesamt1/ ).

Die Antragstellung kann nur für hier ansässige deutsche Staatsangehörige über die Botschaft erfolgen. Das Antragsformular ist bei der Botschaft erhältlich. Die Botschaft ist gerne bei der Antragstellung behilflich, der Antrag kann aber auch direkt beim zuständigen Standesamt gestellt werden.

Dazu sind folgende Unterlagen (inklusive Übersetzung) erforderlich:• vollständig ausgefülltes Antragsformular (bei Botschaft erhältlich)• Original der Heiratsurkunde (Copie Integrale)• Beglaubigte Passkopien beider Eheleute• Original-Geburtsurkunden der Eheleute (von ivorischen Staatsangehörigen : Copie Integrale)• Nachweise zu Vorehen (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde, etc.)• ggfs. Namenserklärung

Ausländische Urkunden müssen ins Deutsche übersetzt werden, da viele deutsche Standesbeamten nicht der französischen Sprache mächtig sind. Alle Unterlagen (außer der Antrag) müssen mit beglaubigten Kopien ein-gereicht werden. Die Botschaft erhebt Gebühren für die Beglaubigung von Kopien und ggfs. für notwendige Namenserklärungen.

Für die Eintragung ins Heiratsregister fallen Gebühren des Standesamts an, die von Bundesland zu Bundes-land unterschiedlich (zwischen 40 EUR und 100 EUR) sind. Die Gebühren werden durch die Standesämter selber erhoben, eine Einzahlung bei der Botschaft ist nicht möglich. Das Standesamt I in Berlin erhebt Gebühren in Höhe von 60,- EUR, diese Gebühr erhöht sich in der Regel um 20,- EUR pro ausländischem Ehe-gatten, weil ausländisches Recht betroffen ist. Für die Heiratsurkunde sind weitere 10,- EUR an Gebühren zu bezahlen, jede weitere gleichzeitig bestellte Urkunde kostet 5,- EUR.

Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Text-abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Adresse39, Blvd. Hassan II(Blvd. de la Corniche)Cocody, Abidjan

Postanschrift:01 BP 1900Abidjan 01

Telefon:+225 - 22.44.20.30

Telefax:+225 - 22.44.20.41

Internet:[email protected]