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Anforderungen an Wegenetze aus
verkehrstechnischer Sicht
Stefan ZodetLandesbetrieb Mobilität KaiserslauternMorlauterer Straße 2067657 Kaiserslautern
Wirtschaftswegenetze
Akademie Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz
DLR-Schulungsveranstaltung
am 07.04.2011 in KonkenWirtschaftswegenetze
VortragsinhaltVortragsinhalt
1. Grundlagen und Regelwerke
2. Regelungen zum Umgang mit Asphaltgranulat (Fräsgut)
3. Mögliche Nutzungskonflikte zw. Straßenbau und der Landwirtschaft
4. Zusammenfassung
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Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM)
plant, baut und unterhält ein Straßennetz von rd. 18.500 km
davon: • 870 km Bundesautobahnen
• 3.000 km Bundesstraßen
• 7.200 km Landesstraßen
• 7.410 km Kreisstraßen
• 1.400 km Radwege (selbständige und unselbständige)
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Übersicht - Regelwerke (Straßenbau) mit Bezug zum Wirtschaftswegebau
���� Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. (DVWK)
- Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW, Ausgabe 2005)
���� Forschungsgesellschaft für Straßen- u. Verkehrswesen (FGSV)
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Befestigung ländlicherWege (ZTV LW 99/01 „Änderungen u. Ergänzungen“– Fassung von 2007)
- Merkblatt für die Erhaltung ländlicher Wege (M ELW, Ausgabe 2009)
- Grundsätze für die Gestaltung ländlicher Wege bei Baumaßnahmen anBundesfernstraßen (2003) – ARS Nr. 28/2003 vom 29.08.2003
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Vier Kategorien mit abgestufter Bedeutung
R 1 / R 2 = RichtlinienW 1 / W 2 = Wissensdokumente
R 1 = Vertragsgrundlagen (Richtlinien)R 2 = Merkblätter, EmpfehlungenW 1 = Wissensdokumente mit der FGSV abgestimmtW 2 = Wissensdokumente nicht mit der FGSV abgestimmt
Aufbau „Straßenbau-Regelwerk“
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Geltungsbereich selbständige Verkehrsanlage
≥ 1,5
≥ 1,5
≥ 2,0 (2,5 - RuG)
Sonstige ländliche Wege- Wanderwege
- Reitwege
- Radwege
≥ 3,0 – 3,5Waldwege (Fahrweg, Rückeweg)
≥ 4,0≥ 3,0Feldwege (Wirtschafts-weg, Erdweg)
≥ 5,90
≥ 6,25
≥ 3,0 (3,5)
≥ 4,75
Verbindungswege- einstreifig
- zweistreifig
Kronenbreite [m]
befestigte BreiteB [m]
Wegebezeichnung
RLW
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RLW
Fahrzeugbreiten der üblichen Nutzer:
[ nach StVZO – Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ]
• landwirtschaftliche Fahrzeuge B ≤ 2,55 m
• Transportbreite (einschl. Ladung) B ≤ 3,0 m
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RLW
Einwirkungen: (Achslasten)
- Einzelachse 10 t
- Antriebsachse 11,5 t
Beispiele: • 4-achsiger Sattel (38 t Ges.gewicht) 5 t / 10 t / 2 x 11,5 t
• Selbstfahrende Erntemaschine (18 t) 12,5 t / 5,5 t
• PKW (1,5 t) 0,75 t / 0,75 t
(z. B. Holz, Rüben)
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RLW
bewährte Standardbauweisen (Tab. 8.1)
- Wegebefestigung ohne Bindemittel -
- Asphaltbauweise vollflächig od. Spurwege
- Betonbauweise vollflächig od. Spurwege
- Pflasterbefestigung vollflächig od. Spurwege
- Wegebefestigungen mit Spurplatten -
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RLW
Standardbauweisen*
(Befestigungsart in Abhängigkeit von der Tragfähigkeit der Unterlage)
*) siehe z. B. RStO 01 (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues vonVerkehrsflächen → Regelaufbauten empirisch festgelegt!)
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RLW
Anforderungen an den Verformungsmodul der Unterlage (EV2-Wert):
���� Verbindungswege mit größerer Verkehrsbedeutung(Hauptwege) ⇒ Bauklasse VI gemäß RStO 01
EV2 ≥ 45 MN/m²
���� Verbindungswege von geringerer Verkehrsbedeutung(Zubringerwege) EV2 ≥ 30 MN/m²
���� Seitenstreifen (Bankett) bei starkem Begegnungsverkehr
���� unter Pflasterbelägen EV2 ≥ 80 MN/m²
standfest* ausbilden!
⇒ Nachweis mittels „proof rolling“ (LKW – 10 t Achse) „Schotterrasen“
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RLW
Standardbauweisen:
Wirtschaftsweg, unbefestigt Wirtschaftsweg, befestigt
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RLW
Einschub: Herkunft des statischen Plattendurckversuches (DIN 18134)
• Mitte der 50er-Jahre � Einsatz LP-Versuch auch im Straßenbau
• Versuch zum Nachweis der Standfestigkeit von Rollbahnen
(im zweiten Weltkrieg wird von Engländern und Amerikaner anstelle vonFlugzeugreifen dabei eine kreisförmige Lastplatte verwendet)
• 3 verschiedene Plattendurchmesser: Ø 300 mm / 600 mm / 762 mm
⇒ Messtiefe: ca. 50 cm / ca. 90 cm / ca.1,2 m
(= Versuch zur Abschätzung der Belastbarkeit des Bodens)
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RLW
[Quelle: Die Rheinpfalz]
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ZTV LW
(Bau-) Grundsätze
( Vertragstext mit Randbalken / Richtlinientext kursiv geschrieben)
- Ausführungshinweise
� Ländliche Wege werden i. d. R. nicht frostsicher ausgebaut
� Qualitätsmanagement ⇒ regelmäßige (baubegleitende) Kontrollen
Ausnahme: Verbindungsweg größerer Verkehrsbedeutung (Hauptweg)→ BKl. VI
� oft wird ein aus umwelttechnischer Sicht sensibler Bereich berührt (überbaut)• Verwendung von RC-Baustoffen ⇒ wasserwirtschaftliche Unbedenklichkeit
muss gegeben sein!
� auf ausreichende Entwässerung achten (Vorflut schaffen)
(Auswahl)
� Abweichungen vom Regelwerk sind zu begründen (z. B. Gutachten)
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Einsatz von Asphaltfräsgut (Asphaltgranulat) im Ländlichen Wegebau
(Nachweis der Unbedenklichkeit aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist Voraussetzung!)
- „offener Einbau“ nur dort erlaubt, wo die RuVA-StB 01 nicht eingeführt wurde(im Geschäftsbereich des LBM nicht möglich!)
- im LBM: „offener Einbau“ nur unter wasserundurchlässiger Deckschicht zulässig
Voraussetzung für „offenen Einbau“: • PAK-Gehalt ≤ 10 mg/kg
• Einbaubedingungen nach LAGA-M 20sind eingehalten!
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Einsatz von Asphaltfräsgut (Asphaltgranulat) im Ländlichen Wegebau
- Fräsgut (Asphaltgranulat) stellt einen hochwertigen Baustoff dar
- Im Sinne der Kreislaufwirtschaft ist höchst mögliche Wiederverwendunganzustreben (Asphaltgranulat ist möglichst wieder Heißmischgut zuzugeben)
- Fräsgut nur aus solchen Straßen, bei denen in der Vergangenheit kein Teer als Bindemittel zum Einsatz kam (Belagsschichten durchgängig pech-/teerfrei!)
- LV: „…Verwertung nach Wahl des AN“( ⇒ auch der AN hat geltendes Recht zu beachten!)
- Geschäftsbereich LBM → Leitfaden „Ausbauasphalt“Kommunaler Straßenbau → Handbuch „Entsorgungsplanung“
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Konkurrierende Nutzungen (1. Beispiel)
- der Straßenbau von heute soll wirtschaftlich sein
⇒ wünschenswerte Verbesserungen deshalb nicht immer durchsetzbar
- Tendenz geht vielmehr häufig in umgekehrte Richtung (sog. „Sparquerschnitte“)
- Verbreiterung: ⇒ mehr Grunderwerb + zusätzl. landespflegerischer Ausgleich
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Konkurrierende Nutzungen (2. Beispiel)
(Stichwort: Strom aus Biomasse)
- Gülle-, Getreide- und Gras-Transporte zu entsprechenden Biogasanlagen
- Ernteverkehr meist auf 3 Ernteperioden verteilt (Frühjahr / Sommer / Herbst)
- Gülle wird fast ganzjährig gefahren (in Wintermonaten stark eingeschränkt)
- die zusätzlichen Lieferverkehre belasten das bestehende Straßennetz
- z. T. mehrere Fuhren in der Stunde zu größeren Anlagen (Fahrzeugbreiten)
- Fahrzeuge behindern als Linksabbieger den übrigen Verkehr (Abbiegespur, etc.)
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Konkurrierende Nutzungen
Beispiel für die „indirekte Führung“von Linksabbiegern
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Zusammenfassung:
� Regelungen für die Herstellung ländlicher Wege sind sehr vielfältig
� Standardisierte Bauweisen für bestimmte Beanspruchung in Abhängigkeit vonder Tragfähigkeit des Untergrundes (Unterlage)
� konkurrierende Nutzungen schaffen z. T. zusätzliches Konfliktpotenzial
� Recycling-Gedanke erfordert die Bereitschaft, sich ständig mit den Umwelt-vorschriften und deren Neuerungen auseinander zu setzen
� Prognostizierte Nutzungsdauer nur durch Kontrollen (während dem Bau und bei späterer Unterhaltung) erreichbar
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Besten Dank fBesten Dank füür die r die AufmerksamkeitAufmerksamkeit
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung