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Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Landesbetrieb Zentrum für Personaldienste Hamburg Elektronische Kopie

Landesbetrieb Zentrum für Personaldienste Hamburg · Der Jahresabschluss des Landesbetrieb Zentrum für Personaldienste (ZPD) für das Ge- schäftsjahr 2017 wurde nach den Vorschriften

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Jahresabschluss und Lagebericht

für das Geschäftsjahr 2017

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Landesbetrieb

Zentrum für Personaldienste

Hamburg

Elektronische Kopie

Elektronische Kopie

Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SteuerberatungsgesellschaftHamburg

Jahresabschluss und Lagebericht

für das Geschäftsjahr 2017

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Landesbetrieb

Zentrum für Personaldienste

Hamburg

Elektronische Kopie

Elektronische Kopie

Jahresabschluss und Lagebericht

Bilanz zum 31. Dezember 2017 Anlage 1

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit

vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 Anlage 2

Anhang für das Geschäftsjahr 2017 Anlage 3

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2017 Anlage zum Anhang

Kapitalflussrechnung Anlage 4

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 Anlage 5

Anlage des Abschlussprüfers

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Anlage 6

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Anlage 1

Landesbetrieb Zentrum für Personaldienste, Hamburg

Bilanz zum 31. Dezember 2017

Aktiva Passiva

31.12.2017 Vorjahr 31.12.2017 VorjahrEUR TEUR EUR TEUR

A. Anlagevermögen A. Eigenkapital

I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 1.651.225,22 1.6511. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und

ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten II. Kapitalrücklage 3.312.672,62 3.313und Werten 10.320.968,43 11.276

2. Geleistete Anzahlungen 6.404.651,33 4.777 III. Gewinnrücklagen 114.659,79 11516.725.619,76 16.053

IV. Verlustvortrag -1.461.085,61 -985II. Sachanlagen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 455.719,11 503 V. Jahresfehlbetrag -369.345,27 -47617.181.338,87 16.556 3.248.126,75 3.618

B. Sonderposten aus InvestitionszuschüssenB. Umlaufvermögen Sonderposten aus Investitionszuschüssen 16.939.545,26 16.298

I. Vorräte1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 21.371,75 29 C. Rückstellungen2. Unfertige Leistungen 0,00 29 1. Steuerrückstellungen 0,00 1193. Kundenlizenzen 8.109,22 21 2. Sonstige Rückstellungen 3.971.549,61 3.471

29.480,97 79 3.971.549,61 3.590

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 111.677,74 98 D. Verbindlichkeiten2. Forderungen gegen die FHH 13.234.096,34 14.813 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 293. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.435.719,65 10.715 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 476.207,51 2.4024. Sonstige Vermögensgegenstände 337.435,75 18 3. Verbindlichkeiten gegenüber der FHH 10.023.283,57 10.629

22.118.929,48 25.644 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 17.399,15 4822.148.410,45 25.723 5. Verbindlichkeiten aus nicht verwendeten Zuschüssen 5.218.079,67 7.159

6. Sonstige Verbindlichkeiten 404.159,55 143 davon aus Steuern (EUR 124.019,97; VJ. TEUR 141)

C. Rechnungsabgrenzungsposten 969.623,44 1.637 16.139.129,45 20.410

E. Rechnungsabgrenzungsposten 1.021,69 0

40.299.372,76 43.916 40.299.372,76 43.916

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Anlage 2

Landesbetrieb Zentrum für Personaldienste, Hamburg

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

2017 VorjahrEUR TEUR

1. Zentrale Erstattungen aus dem Haushalt 21.082.000,00 19.8162. Umsatzerlöse 6.114.031,43 5.5123. Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen -28.560,00 04. Sonstige betriebliche Erträge 15.327.891,50 13.2185. Materialaufwand

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 23.657,26 21b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 9.770.755,50 9.098

9.794.412,76 9.1196. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter 17.809.051,23 17.004b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 6.755.203,91 4.961

24.564.255,14 21.9657. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen-

stände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.651.725,19 1.0378. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.832.615,34 6.8669. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 20.720,85 2310. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 42.420,62 58

11. Ergebnis nach Steuern/=Jahresfehlbetrag -369.345,27 -476

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Anlage 3 / 1

Anhang des Landesbetrieb Zentrum für Personaldienste, Hamburg,

für das Geschäftsjahr 2017

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss des Landesbetrieb Zentrum für Personaldienste (ZPD) für das Ge-schäftsjahr 2017 wurde nach den Vorschriften des „Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs(HGB)“ und den Bestimmungen der Verwaltungsvorschriften zu § 106 LHO aufgestellt.

Die Bilanz und GuV sind nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriftendes HGB gegliedert (§§ 266, 275 HGB). Forderungen und Verbindlichkeiten gegen die Freieund Hansestadt Hamburg wurden gesondert ausgewiesen.

Der Ausweis der Guthaben und Verbindlichkeiten beim Landesbetrieb Kasse.Hamburg er-folgt, unter den Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Gem. § 265 Abs. 5 Satz 2 erfolgte aus Transparenzgründen die Einfügung neuer Posten indie Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen werden zu Anschaf-fungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet.

Das Projekt KoPers hat aktuell einen Teilfertigungsgrad von 70 %. Insofern werden Ein-gangsrechnungen zu diesem Projekt in Höhe von 30 % in den geleisteten Anzahlungenausgewiesen und in Höhe von 70 % als laufender Betriebsaufwand erfasst.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständi-gen Nutzung fähig sind, wird ein Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungskosten fürdas einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen. Der Sammelpos-ten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-kosten 150 Euro nicht übersteigen, werden in voller Höhe als Betriebsausgabe behandelt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederst-wertprinzips bewertet.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel wurden mit dem Nomi-nalwert bzw. mit dem Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen erfolgen bei Bedarf.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschluss-stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstel-len.

Der Sonderposten aus Investitionszuschüssen enthält Zuschüsse für Investitionen in dasAnlagevermögen. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abschreibung der bezuschusstenAnlagegüter.

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Anlage 3 / 2

Die Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und sind zum Erfüllungsbetragbewertet worden. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofernausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Rest-laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durch-schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der DeutschenBundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bewertet worden.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Einzahlungen, welche Erträge für einenbestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Zur Gewährleistung der Personalzahlungen für die Einrichtungen der FHH gemäß den An-forderungen aus dem Projekt SNH (Projekt Strategische Neuausrichtung des Haushaltswe-sens) wird seit 2015 eine sog. P01-Übergangslösung genutzt.

Die sich im Rahmen dieser Übergangslösung zum 31. Dezember 2015 ergebenden Salden,die zuvor im FHH-Kernhaushalt bilanziell erfasst wurden, wurden auf der Basis eines Fach-konzeptes sowie einer Vereinbarung zwischen der damaligen Projektgruppe SNH, der Fi-nanzbehörde der FHH sowie dem ZPD in der Bilanz des ZPD ausgewiesen. Der Saldo ausdiesen Sachkontenbeständen ergab einen Vermögensüberhang, der zum 1. Januar 2016 inHöhe von 2.196 Tsd. Euro als Kapitalrücklage beim ZPD erfasst wurde. Zusätzlich ergabsich zum 31. Dezember 2016 aufgrund periodenfremder Erträge und Aufwendungen einJahresüberschuss in Höhe von 94 Tsd. Euro im Buchungskreis P01, der sich ebenfalls ei-genkapitalerhöhend im Abschluss des ZPD auswirkte.

Die aus P01 resultierenden Forderungen zum 31. Dezember 2017 belaufen sich auf12.225 Tsd. Euro, denen Verbindlichkeiten in Höhe von 9.935 Tsd. Euro gegenüberstehen.

Die Bestände aus P01 wurden im Vorjahr unter den Forderungen aus Lieferungen und Leis-tungen, unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen, unter den sonstigen Ver-mögensgegenständen sowie unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter-nehmen und unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Im Berichtsjahr erfolgt derAusweis der P01 Bestände innerhalb der Forderungen gegen bzw. Verbindlichkeiten gegen-über der FHH. Das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.

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Anlage 3 / 3

AKTIVA

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Hinsichtlich der Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den beiliegenden Anlagenspie-gel verwiesen.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich insgesamt auf 8.436 Tsd.Euro (Vorjahr: 10.715 Tsd. Euro). Der aktuelle Wert und der Vorjahreswert wurden ange-passt, da im Berichtsjahr eine Änderung der Zuordnung zu den Forderungen gegen undVerbindlichkeiten gegenüber der FHH erfolgte.

Von den Forderungen weisen 6.700 Tsd. Euro eine Laufzeit von über einem Jahr aus (Vj.6.700 Tsd. Euro).

PASSIVA

Sonderposten aus Investitionszuschüssen

Der Posten stellt den korrespondierenden Ausweis für das aus Investitionszuschüssen finan-zierte Anlagevermögen dar.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Auflösung des Sonderpostensfür Investitionszuschüsse in Höhe von 1.330 Tsd. Euro enthalten.

In 2016 wurden hier außerdem die Sonderposten für nicht verwendete Investitionszuschüsseabgebildet (7.159 Tsd. Euro). Die nicht verwendeten Investitionszuschüsse wurden in 2017den Verbindlichkeiten aus nicht verwendeten Zuschüssen zugeordnet. Die Vorjahreszahlenwurden entsprechend angepasst.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Urlaub (903 Tsd. Euro),Überstunden (520 Tsd. Euro), Archivierung Geschäftsunterlagen (870 Tsd. Euro), Jubiläums-rückstellungen (130 Tsd. Euro), Personalkostenerstattungen (365 Tsd. Euro) und ausste-hende Rechnungen (985 Tsd. Euro) zusammen.

Pensionsrückstellungen werden nicht gebildet, da seit dem Geschäftsjahr 2014 die Leis-tungsverpflichtung beim Kernhaushalt der FHH liegt.

Elektronische Kopie

Anlage 3 / 4

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten in Höhe von 7.603 Tsd. Euro (Vj. 7.603 Tsd. Euro) haben eine Restlaufzeitvon über einem Jahr.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Erträge

Zentrale Erstattungen aus dem Haushalt

Für die Pflichtleistungen des ZPD gegenüber den Behörden erhält das ZPD zentrale Erstat-tungen. Insgesamt betragen die zentralen Erstattungen 2017 21.082 Tsd. Euro und setzensich zusammen aus:

- der Zentralen Erstattung für Leistungen des ZPD in Höhe von 13.688 Tsd. Euro,- der Zuweisung für Versorgungszuschläge in Höhe von 3.557 Tsd. Euro,- der Zentralen Erstattung für Leistungen des ZPD (IT) in Höhe von 3.837 Tsd. Euro.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse (6.114 Tsd. Euro) setzen sich zusammen aus:- Umsatzerlöse aus Leistungen an Landesbetriebe/Einrichtungen (Bezügeabrechnung

Beamte/Tarifbeschäftigte, Beamten- und Zusatzversorgung, Kindergeld, Beihilfe, Be-richtswesen, Datenlieferung für versicherungsmathematische Gutachten u.a.):3.862 Tsd. Euro

- Umsatzerlöse für freiwillige Leistungen an Behörden (Projekte Zeitwirtschaft eZeit,Enterprise Planning): 1.068 Tsd. Euro

- Umsatzerlöse für freiwillige Leistungen an Dritte (Bezügeabrechnung Beam-te/Tarifbeschäftigte, Beamten- und Zusatzversorgung, Kindergeld, Beihilfe, Berichtswe-sen u.a.): 1.150 Tsd. Euro.

- Mieterlöse für die (Unter-) Vermietung der Stellplätze und des Kiosks: 33 Tsd. Euro

Die Umsatzerlöse wurden vollständig im Inland erzielt.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von 334 Tsd.Euro.

Personalaufwand

In den sozialen Abgaben und Aufwendungen sind Aufwendungen für Altersversorgung inHöhe von 4.387 Tsd. Euro (Vj. 2.676 Tsd. Euro) enthalten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhevon 53 Tsd. Euro enthalten.

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Anlage 3 / 5

2. Finanzergebnis

In den Zinserträgen sind Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von 21 Tsd.Euro (Vj. 23 Tsd. Euro) enthalten. In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen aus derAufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 38 Tsd. Euro (Vj. 48 Tsd. Euro) enthalten.

V. Sonstige Angaben

a. AbschlussprüferhonorarDas Honorar des Abschlussprüfers beträgt 22 Tsd. Euro und betrifft ausschließlich dieAbschlussprüfung.

b. KonzernverhältnisseDer Jahresabschluss der ZPD wird in den Konzernabschluss der Freien und HansestadtHamburg einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Internet veröffentlicht.

c. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen insgesamt rund 32.227 Tsd. Euro,davon betreffen 10.797 Tsd. Euro das Geschäftsjahr 2018. In der Summe der finanziellenVerpflichtungen entfallen rund 16.200 Tsd. Euro auf Pflege und Wartung für die SoftwareKoPers (Laufzeit bis 2026) und ca. 8.366 Tsd. Euro auf Verpflichtungen aus den Gebäu-de-Mietverträgen mit einer Restlaufzeit von bis zu 7 Jahren (mit Verlängerungsoptionen).Hier ist die Freie und Hansestadt Hamburg Mieter, vertreten durch die Sprinkenhof AG;das ZPD ist Nutzer.

d. Die Geschäftsführung wird durch Herrn Klaus Schimitzek, Hamburg, Beamter, wahrge-nommen.

e. Die Gesamt-Beschäftigtenzahl gemäß § 285 Nr. 7 HGB betrug 2017 insgesamt 446 (184Beamte und Beamtinnen und 262 Tarifbeschäftigte).

f. Verwaltungsrat

Bettina Lentz (Vorsitz) Staatsrätin bis zum 12.11.2017Volker Wiedemann(Vorsitz)

Leiter des Personalamts seit dem 01.03.2018

Christoph Lucks(in Vertretung)

Abteilungsleiter Personalmanagement,Personalamt

vom 13.11.2017 biszum 28.02.2018

Heike Riek Abteilungsleiterin P2 -Service und Steue-rung, Beauftragte für den Haushalt,Personalamt

Rüdiger Steininger Pensionär bis zum 06.06.2017Angelika Grubert Leiterin des Amtes für zentrale Dienste

der BASFI (Z), Behörde für Arbeit, Sozia-les, Familie und Integration

Bernd Holtschneider Abteilungsleiter, Beauftragter für denHaushalt, Behörde für Inneres

Tom Oelrichs Dezernatsleiter Steuerung und Service,Bezirksamt Hamburg-Nord

Thomas Vollmert Pensionär bis zum 26.09.2017Dr. Hannes Alpheis Leiter des Amtes für Verwaltung, Behör-

de für Schule und Berufsbildungseit dem 27.09.2017

Christiane Homilius Vorsitzende des Personalrats, ZPD seit dem 27.09.2017

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Anlage 3 / 6

Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen, für die Vermögens-, Finanz- und Ertrags-lage bedeutsamen Ereignisse eingetreten.

Hamburg, 10. April 2018

Geschäftsführung

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Anlage zum Anhang

Abschreibung AK/HK Zugänge Abgänge Stand kumuliert bis Abschreibung Abgang Abschreibung Buchwert Buchwert

01.01.2017 2017 2017 31.12.2017 01.01.2017 2017 Abschreibung kumuliert 31.12.2016 31.12.2017EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerblicheSchutzrechte sowie Lizenzen an solchen Rechten 16.674.345,96 576.162,07 0,00 17.250.508,03 5.397.887,22 1.531.652,38 0,00 6.929.539,60 11.276.458,74 10.320.968,43

2. Geleistete Anzahlungen auf immaterielleVermögensgegenstände 4.777.199,34 1.627.451,99 0,00 6.404.651,33 0,00 0,00 0,00 0,00 4.777.199,34 6.404.651,33

21.451.545,30 2.203.614,06 0,00 23.655.159,36 5.397.887,22 1.531.652,38 0,00 6.929.539,60 16.053.658,08 16.725.619,76

II. Sachanlagen

Andere Anlagen, Betriebs- undGeschäftsausstattung 1.767.933,28 72.948,43 75.951,50 1.764.930,21 1.265.089,79 120.072,81 75.951,50 1.309.211,10 502.843,49 455.719,11

23.219.478,58 2.276.562,49 75.951,50 25.420.089,57 6.662.977,01 1.651.725,19 75.951,50 8.238.750,70 16.556.501,57 17.181.338,87

AnlagenspiegelLandesbetrieb Zentrum für Personaldienste

zum 31. Dezember 2017

Elektronische Kopie

Anlage 4

Landesbetrieb Zentrum für Personaldienste

Ist 2017 Plan 2017

Postenbezeichnung - in EUR - - in EUR -

1. Jahresergebnis -369.345,27 -278.000,002. Abschreibungen / Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens (+/-) 1.651.725,19 450.000,003. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse (-) -8.201.617,49 0,004. Verlust/Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (-/+) 0,005. Zunahme/Abnahme von Rückstellungen (+/-) 381.331,15

6.

Abnahme/Zunahme sonstiger Aktiva, die nicht der Investitions- oderFinanzierungstätigkeit zuzuordnen sind (+/-) 566.714,50 0,00

7.

Zunahme/Abnahme sonstiger Passiva, die nicht der Investitions- oderFinanzierungstätigkeit zuzuordnen sind (+/-) 1.904.423,95

8. Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge (+/-) 0,00 0,00

9. Kapitalfluss I aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe 1. - 8.) -4.066.767,97 172.000,0010. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens11. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen (-) -55.525,17 -20.000,00

12. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens (+)13. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen (-) -2.221.037,32

davon- eBeilhilfe

14. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens (+)15. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen (-)16. Einzahlungen aus sonstigen Desinvestitionen (+)17. Auszahlungen für sonstige Investitionen (-)18. Einzahlungen aus Zuführungen aus dem Kernhaushalt für Investitionen 8.843.325,5519. Einzahlungen aus Zuschüssen Dritter20. Kapitalfluss aus Investitionen (Summe 10. bis 19.) 6.566.763,06 -20.000,0021. Einzahlungen aus gegebenen Darlehen (+)22. Auszahlung aus gegebenen Darlehen (-)23. Kapitalfluss aus gegebenen Darlehen (Summe 21. bis 22.) 0,00 0,00

24.

Kapitalfluss II nach Investitionstätigkeit(Kapitalfluss I + Kapitalfluss aus Investitionen + Kapitalfluss aus gegebenenDarlehen) 2.499.995,09 152.000,00

25. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen, z.B. Einlagen der FHH (+)26. Ablieferungen an die FHH, z.B. Eigenkapitalrückzahlungen (-)27. Einzahlungen aus der Aufnahme von Deckungskrediten (+)***28. Auszahlungen für die Tilgung von Deckungskrediten (-)***

29.Einzahlungen aus Rückzahlung von Liquiditätshilfen (+) und Aufnahme vonKassenverstärkungskrediten (+) 807.591,01

30.Auszahlungen aus Gewährung von Liquiditätshilfen (-) und Tilgung vonKassenverstärkungskrediten (-) -3.307.586,10

31. Saldo von Liquiditätshilfen und Kassenverstärkungskredite**** (Summe 29. bis 30.) -2.499.995,09 0,0032. Kapitalfluss aus Finanzierung (Summe 25. bis 30.) -2.499.995,09 0,00

33.Kapitalfluss III(Kapitalfluss II + Kapitalfluss aus Finanzierung) 0,00 152.000,00

** Zusammenfassung gleichartiger oder gleichgerichteter Investitionen.**** Veränderung der Forderungen und Verbindlichkeiten ggü. dem Kernhaushalt im Rahmen des Kontoclearings.

ZPD konsolidiertKapitalflussrechnung (aggregiert)

Elektronische Kopie

Anlage 5 / 1

Lagebericht des Landesbetrieb Zentrum für Personaldienste, Hamburg,

für das Geschäftsjahr 2017

1. Grundlagen des Landesbetriebs

1.1 Geschäftsmodell

Der Landesbetrieb Zentrum für Personaldienste (ZPD) leistet für die hamburgische Verwal-tung eine Vielzahl von Personaldienstleistungen. Die Pflichtaufgaben für die hamburgischeKernverwaltung umfassen die Produkte

ƒ Personalverwaltung und Abrechnung für Versorgungsberechtigte (Beamten- und Zu-satzversorgung),

ƒ Bearbeitung und Abrechnung von Beihilfeleistungen,ƒ zentrale Pfändungsbearbeitung,ƒ zentrale Festsetzung von Kindergeld,ƒ zentrale Durchführung der Bezügeabrechnung für die Beschäftigten der Freien und

Hansestadt Hamburg (FHH),ƒ Bereitstellung und Fortentwicklung von IT-Verfahren für die dezentrale Personalver-

waltung und zentrale Bezügeabrechnung,ƒ Erstellung des zentralen Personalberichts und Unterstützung von Personalkostenpla-

nungen sowieƒ Bereitstellung der Kommt-Geht-Funktionalität für die Hamburger Behörden mit der

elektronischen Zeitwirtschaft eZeit.

Veränderungen des Aufgabenumfangs sind durch interne Ressourcenumschichtung oderZuschussanpassung möglich.

Gegen Erstattung der Kosten bietet das ZPD die o. g. Leistungen auch anderen Teilen derVerwaltung (Landesbetrieben, Hochschulen) sowie öffentlichen Einrichtungen an. Zusätzlicherstellt das ZPD weitere, für alle Empfänger kostenpflichtige Produkte und Dienstleistungen,wie die Entwicklung und Bereitstellung dezentral nutzbarer IT-Verfahren zur Unterstützungdes Personalcontrollings, die Einrichtung und Pflege von speziellen dezentralen Personalbe-richtsdatenbanken, die fachliche Qualifizierung auf dem Gebiet des Personalwesens, Orga-nisations- und Technikberatung, Unterstützung bei Personalverwaltungsaufgaben sowie dieEntwicklung und Realisierung neuer personalwirtschaftlicher IT-Funktionalitäten (z. B. dieModule Planung und Zutritt im Rahmen von eZeit). Seit 2016 bietet das ZPD interessiertenBehörden, Ämtern und Dienststellen zusätzlich die zentrale Bearbeitung von Dienstunfallan-gelegenheiten gegen Kostenerstattung an.

1.2 Ziele und Strategien

Auf Basis dieses Leistungsspektrums verfolgt das ZPD das übergeordnete und langfristigeZiel, im Bereich der IT-gestützten Personaldienstleistungen eine bei Qualität und Wirtschaft-lichkeit führende Position im öffentlichen Sektor in Norddeutschland zu erreichen.

Um dieses im Unternehmenskonzept beschriebene Ziel zu erreichen, setzt sich das ZPD diefolgenden strategischen Unterziele:ƒ Im Bereich der Finanzen sollen die jährlichen Budgetvorgaben eingehalten, der fi-

nanzielle Spielraum und die Wirtschaftlichkeit erhöht werden, um damit die Voraus-setzungen für die vorgegebenen Einsparungen zu schaffen.

Elektronische Kopie

Anlage 5 / 2

ƒ Für die Kunden soll eine hohe Produkt- und Servicequalität gewährleistet und ein gu-tes Preis-Leistungs-Verhältnis geboten werden, um die Attraktivität zu steigern, Kun-den langfristig zu binden und zum Renommee als Produktinnovator beizutragen.

ƒ Im Bereich der internen Prozesse sollen Kernprozesse klar definiert und eine geringeFehleranfälligkeit der Produktionsprozesse erreicht werden, um die Produktivität zusteigern und Produktinnovationen zügig umzusetzen.

ƒ Durch eine Optimierung von Führung und Zusammenarbeit sowie die Förderung derVereinbarkeit von Familie und Beruf – auch durch den Ausbau von Telearbeit - sollendie Mitarbeiterzufriedenheit sichergestellt, die Leistungsbereitschaft erhalten und dieInnovationsfähigkeit erhöht werden.

Personalwirtschaftliche Dienstleistungen hängen im Wesentlichen von der Kompetenz undEinsatzbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. Das ZPD hat sich in einem parti-zipativen Prozess ein Leitbild gegeben, das Selbstverantwortung, wirtschaftliches Handelnund Kundenorientierung fördern soll.

Produktpreise und betriebliche Effizienz werden unter der Federführung des ZPD durch einregelmäßiges Benchmarking mit fast allen anderen Bundesländern periodisch überprüft.

Projekt ePers

Die Bürgerschaft hat mit der Drucksache 18/7345 die Einrichtung eines Projekts zur Moder-nisierung der Personalarbeit in der FHH und die Neuausrichtung der IT-Unterstützung vonPersonalmanagementaufgaben beschlossen. Das Projekt ePers wurde eingerichtet und zumFebruar 2009 auch das Projekt KoPers (Kooperation Personaldienste) gemeinsam mitSchleswig-Holstein (SH) gestartet.

Das Projekt KoPers hat das Ziel, ein gemeinsames IT-Verfahren für Personalmanagement-aufgaben für beide Länder einzuführen. Bremen ist dem KoPers-Verbund beigetreten, hataber zwischenzeitlich ein Moratorium beschlossen. Die Realisierungsverantwortung des IT-Projekts wurde Dataport übertragen. Das Projekt KoPers startete u. a. mit dem Ziel, eineeinheitliche Standardsoftware auf Basis der Anforderungen der Länder und Dataports (fürden kommunalen Bereich) auszuwählen, anzupassen und einzuführen. Dieses Ziel wurdeaufgegeben, weil das im kommunalen Bereich weit verbreitete Standardprodukt komplexereAnforderungen der Länder nicht erfüllte. Aufgrund fehlender Standardfunktionalitäten derausgewählten Software änderte sich der Charakter des Projekts für die Länder in ein Ent-wicklungsprojekt. Dataport setzt für die Kommunen in Schleswig-Holstein die kommunaleStandardlösung ein. Damit ist das ursprüngliche Ziel einer einheitlichen Lösung für Länderund Kommunen mit KoPers nicht mehr realisierbar.

Die zentrale Verantwortung für die Durchführung des Projekts ePers obliegt in Hamburg demPersonalamt und dem ZPD. Das Gesamtprojekt verfügte bis Ende 2016 über einen eigenenTeil-Wirtschaftsplan, aus dem alle Aufwendungen für die IT-Investitionen und das Kooperati-onsprojekt über einen Zentraltitel zu finanzieren waren. Ab dem Jahr 2017 ist diese Tren-nung der Wirtschaftspläne aufgehoben. Die Bewirtschaftung sowie die Bilanzierung erfolgtdurch das ZPD.

Das Projektende war zunächst auf Anfang 2014 festgelegt; aufgrund von eingetretenen Ver-zögerungen bei der Entwicklung und Anpassung der Software mussten inzwischen Überpla-nungen der Projekttermine erfolgen. Der mit der ersten Projektverlängerung bis max. Mitte2016 verbundene zusätzliche Finanzbedarf von 17,5 Mio. Euro wurde über eine Drucksache(20/11182) und im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2015/2016 von der Bürgerschaft be-schlossen. Für die erforderliche zweite Projektzeitverlängerung sind mit der Drs. 21/4472vom 17. Mai 2016 Nachbewilligungen gem. § 35 Landeshaushaltsordnung zur Verstärkung

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zentraler Ansätze im Einzelplan 9.2 beschlossen und mit einer gesonderten Berichtsdruck-sache 21/5590 in Höhe von 36.846 Tsd. Euro konkretisiert worden.

Die Umstellung auf KoPers ist für die Empfänger von Beamtenversorgung und Zusatzver-sorgung im September 2014 erfolgt. Die Phase der Konsolidierung des Betriebs konnte auchin 2017 noch nicht vollständig abgeschlossen werden.

Im Juli 2016 wurde eine Ergänzungsvereinbarung zwischen der FHH und Dataport ge-schlossen. Das Projekt wurde neu organisiert, die Projektleitung wurde Dataport übertragen.Für die Stufe 2 wurden fünf Projektphasen vereinbart (Anforderungsdefinition, Realisierung,Test und Freigabe, Einführung, Abnahme) mit terminlich festgelegter Ergebnisverantwortung.Dataport hat die vorliegende Planung eines erfolgreichen Projektabschlusses spätestens biszum Jahreswechsel 2018/19 als realistisch eingestuft.

Für die Projektarbeit wurden u. a. folgende Grundsätze festgelegt (Auszug):

- Die Anforderungsdefinition ist als Delta-Analyse zum KoPers-Standard von den Ver-tragspartnern gemeinsam durchzuführen. Spezifische hamburgische Anforderungensind nach Möglichkeit zu vermeiden, es sei denn, diese sind zwingend erforderlich.Verfahrensvorschriften und rechtliche Vorgaben sind ggf. von dem Auftraggeber zuüberprüfen und nach Möglichkeit zu ändern.

- Die Prozesse der Personalverwaltung sind möglichst einfach und einheitlich zu ge-stalten. Zusätzlicher Personal- und Zeitaufwand in den Personalprozessen ist für diePersonalsachbearbeitung zu vermeiden.

- Der im heutigen Verfahren PAISY erreichte Grad der IT-Unterstützung in der Sach-bearbeitung ist über die gesamte Nutzungsdauer dieses Verfahrens schrittweise ent-wickelt und optimiert worden. Mit der Einführung des Verfahrens KoPers werden Ar-beitsweisen und Bearbeitungsabläufe grundlegend verändert. Während die Sachbe-arbeitung bei PAISY sich im Wesentlichen an Funktionen orientiert, richten sich dieArbeitsschritte bei KoPers an Prozessen und Workflows aus. KoPers wird daher ei-nen anderen Unterstützungsgrad für die Sachbearbeitung bieten. Der Auftraggeberakzeptiert, dass sich die IT-Unterstützung in den Prozessen verändern wird.

Neben den Leistungen von Dataport und P&I sind auch die Beistell-Leistungen des ZPD fürden Projekterfolg unabdingbar. Sollten im Rahmen bzw. auf Basis der Ergänzungsvereinba-rung vereinbarte Termine nicht eingehalten werden, tragen Auftraggeber und Auftragnehmerverschuldensunabhängig die ihnen durch die Verzögerung entstehenden Kosten jeweilsselbst.

Im März 2016 wurde die Abrechnung für die Aktiven in zwei Betrieben außerhalb der Kern-verwaltung (Hamburger Friedhöfe und Statistikamt Nord) pilotiert. Nach anfänglichenSchwierigkeiten läuft das Verfahren inzwischen in den meisten Komponenten zufriedenstel-lend. Die Umstellung der Aktiven ist für 2018 in drei Umstellungswellen geplant. Das Projektverläuft plangemäß.

Als Dienstleister für IT-gestützte Personalwirtschaft steht das ZPD vor der Herausforderungder digitalen Transformation. Das ZPD hat bereits am 17.11.2016 im Verwaltungsrat Eck-punkte für die Digitale Agenda des ZPD beschlossen. Digitale Prozesse sollen mit Einzel-kunden weitgehend ohne Medienbrüche durchgeführt werden können:ƒ Der Grundgedanke der „Digital First“-Strategie des Senats soll auf die Digitale Agenda

des ZPD übertragen werden.ƒ Die Produkte des ZPD sollen konsequent auf digitalisierte Prozesse ausgerichtet werden.ƒ Einzelkunden (beispielsweise Beihilfeberechtigte und Versorgungsempfänger) werden in

das Zentrum der digitalen Prozesse gestellt.ƒ Der mobile Zugang steht im Fokus, dabei soll die Mehrkanalfähigkeit dennoch grundsätz-

lich erhalten bleiben.

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Kerngedanke der Umsetzung der Digitalen Agenda ist eine Steigerung des Kundennutzensund der Effizienz der personalwirtschaftlichen Prozesse. Dies umfasst möglichst vollständigedigitale Prozesse, auch unter Einbeziehung von externen Partnern (z. B. Rechnungsstellerim Beihilfeprozess) und Self Services.

Zur Konkretisierung und Umsetzung dieser Eckpunkte hat das ZPD mehrere Projekte initiiert;dazu gehören die elektronische Personalakte (ePA), das neue Fachverfahren Beihilfe, dieWeiterentwicklung der BI-Instrumente des Data Warehouses sowie die sog. Stufe 3 des Pro-jekts KoPers.

1.3 P01-Übergangslösung

Zur Gewährleistung der Personalzahlungen entsprechend den Anforderungen aus dem Pro-jekt SNH (Projekt Strategische Neuausrichtung des Haushaltswesens) nutzt das ZPD bis zurUmstellung auf KoPers eine sog. P01-Übergangslösung. Die sich hieraus ergebenden For-derungen und Verbindlichkeiten werden zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 beim ZPDausgewiesen. Das Eigenkapital aus P01 (2.289 Tsd. Euro) hat sich in 2017 nicht verändert.

Mit abschließender Einführung von KoPers voraussichtlich zum Jahresende 2019 kann dieseÜbergangslösung beendet werden.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das ZPD ist ein Landesbetrieb der FHH. Es nimmt für die Behörden, Ämter, Landesbetriebeund Hochschulen der FHH und für einige externe Kunden, die öffentlich-rechtlich organisiertsind, personalwirtschaftliche Dienstleistungen wahr. Für die Leistungen gegenüber der Kern-verwaltung erhält das ZPD zentrale Erstattungen, die Landesbetriebe und Hochschulen ha-ben hierfür direkte Kostenerstattungen zu erbringen. Für die Behörden, Ämter, Landesbe-triebe und Hochschulen besteht die Verpflichtung, die benötigten Produkte beim ZPD abzu-nehmen. Darüber hinaus werden auf Basis vertraglicher Verpflichtungen weitere Leistungenfür die Behörden, Ämter und Landesbetriebe der FHH und für einige externe Kunden er-bracht. Zentrale Zuschüsse machen derzeit rund 67 % der Erträge von ZPD-Kern aus. DieseZuschüsse werden (abgesehen von projektbezogenen Finanzierungen oder Änderungen derVersorgungszuschlagssätze) tendenziell real weiter sinken.

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2.2 Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf gemäß Gewinn- und Verlustrechnung 2017 stellt sich wie folgt dar:

ZPD inkl.ePers ZPD-Kern ePers

ZPD inkl.ePers (Ver-gleich 2016)

E. Erträge 42.516 31.441 13.498 38.569

E1. Erlöse 42.495 31.420 13.498 38.546davon Zentrale Erstattungen 21.082 21.082 0 19.816davon Umsatzerlöse 6.114 5.978 136 5.512davon Erhöhung Bestand

un-/ fertige Erzeugnisse-29 0 -29 0

davon Sonstige betr. Erträge 15.328 4.360 13.391 13.218E2. Zinserträge und ähnlicheErträge

21 21 0 23

davon Zinserträge 0 0 0davon Erträge aus der Ab-

zinsung von Rückstellungen21 21 0

A. Aufwendungen 42.885 31.810 13.498 39.045

A1. Betriebsaufwendungen 42.843 31.770 13.495 38.987

A2. Zinsaufwendungen 42 40 3 58

Betriebsergebnis (E1 ./. A1) -348 -350 3 -441Jahresergebnis (E ./. A) -369 -369 0 -476

[Tsd. Euro, unter Berücksichtigung einer Konsolidierung zwischen ZPD-Kern und ZPD-ePers]

2.2.1 Betriebs- und Jahresergebnis

Einschließlich der zentralen Erstattungen von 21.082 Tsd. Euro betrugen die Gesamterträge2017 insgesamt 42.516 Tsd. Euro (2016: 38.569 Tsd. Euro), darunter Erlöse in Höhe von42.495 Tsd. Euro (2016: 38.546 Tsd. Euro). Hierin sind neben den zentralen Erstattungendie Umsatzerlöse (6.114 Tsd. Euro) sowie die sonstigen betrieblichen Erträge (15.328 Tsd.Euro) enthalten.

Demgegenüber standen Gesamtaufwendungen in Höhe von 42.885 Tsd. Euro (2016: 39.045Tsd. Euro), davon Betriebsaufwendungen: 42.843 Tsd. Euro (2016: 38.987 Tsd. Euro), sodass sich ein Betriebsergebnis in Höhe von -348 Tsd. Euro (2016: -441 Tsd. Euro) ergibt.Unter Einbeziehung der Zinserträge und -aufwendungen ergibt sich für 2017 ein Jahresdefi-zit von 369 Tsd. Euro (2016: Jahresdefizit von 476 Tsd. Euro), so dass sich insgesamt einBilanzverlust von 1.830 Tsd. Euro (2016: 1.461 Tsd. Euro) ergibt.

Der Anstieg der Gesamterträge ggü. 2016 folgt neben einer Anhebung des allgemeinen Zu-schusses sowie einer Steigerung der Umsatzerlöse insbesondere aus unter sonstigen be-trieblichen Erträgen ausgewiesenen Zuschüssen der FHH, die allein für KoPers rund5.600 Tsd. Euro ausmachen. Diese überkompensieren den Rückgang bei den Erträgen ausder Auflösung von Sonderposten sowie aus Auflösung von Rückstellungen. Die Gesamtauf-wendungen sind vor allem bei den bezogenen Leistungen (Anstieg um knapp 673 Tsd. Euro),

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Anlage 5 / 6

beim Personalaufwand (Anstieg um knapp 2.600 Tsd. Euro) und bei den Abschreibungen(Anstieg um TEUR 615) gestiegen.

Das Jahresdefizit für den Wirtschaftsplan ZPD inkl. ePers entspricht dem Jahresdefizit desTeil-Wirtschaftsplan ZPD-Kern mit 369 Tsd. Euro. Der Teil-Wirtschaftsplan ePers ZPD-Kernschließt mit einem ausgeglichenen Ergebnis von 0 Euro ab.

2.2.2 Umsatzerlöse

Im Wirtschaftsplan 2017 waren Umsatzerlöse von 5.200 Tsd. Euro für ZPD-Kern geplant, dietatsächlich realisierten Umsatzerlöse für ZPD inkl. ePers lagen bei 6.114 Tsd. Euro. Somitergab sich ein Mehrertrag von 914 Tsd. Euro ggü. dem Plan und ggü. 2016 eine Steigerungum 602 Tsd. Euro, die neben einem im Plan nicht enthaltenen Umsatzerlös von 136 Tsd.Euro im Teil-Wirtschaftsplan KoPers insbesondere aus dem erweiterten Absatz von Leistun-gen resultiert.

2.2.3 Sonstige betriebliche Erträge

Der Anstieg bei den sonstigen betrieblichen Erträge auf 15.328 Tsd. Euro folgt aus den er-höhten Erträgen aus Zuschüssen/Zuweisungen von 5.656 Tsd. Euro (2016: 25 Tsd. Euro).Deutlich gesunken sind die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten von 9.538 Tsd.Euro (2016: 11.190 Tsd. Euro) sowie die Erträge aus Auflösung von Rückstellungen von 299Tsd. Euro (2016: 590 Tsd. Euro). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind auch Perso-nalkostenerstattungen (1.110 Tsd. Euro) und Nachberechnungen für erbrachte Leistungendes Vorjahres enthalten.

2.2.4 Aufwendungen

Die Gesamtaufwendungen für das Jahr 2017 betrugen 42.885 Tsd. Euro (2016: 39.045 Tsd.Euro).

a) Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen 9.771 Tsd. Euro (2016: 9.098Tsd. Euro) und beinhalten insbesondere Aufwendungen für IT-Leistungen (7.438 Tsd.Euro), Dataport-Pauschale für RZ-Leistungen (937 Tsd. Euro), BASIS-Leistungen(765 Tsd. Euro) sowie Personalkosten-Erstattungen (403 Tsd. Euro). Die Steigerungresultiert vorrangig auf höheren Aufwendungen für IT-Leistungen für den KoPers-Betrieb, die in den Aufwendungen für IT-Leistungen enthalten sind. Zu berücksichti-gen ist, dass diese Aufwendungen im letzten Jahresabschluss den sonstigen betrieb-lichen Aufwendungen zugerechnet wurden. Die Ist-Zahlen für 2016 sind in diesemBericht entsprechend angepasst. Bei anderen Positionen, wie u. a. den Aufwendun-gen für Instandhaltung und Wartung sowie Softwarelizenzen, gab es im Wirtschafts-plan ZPD inkl. ePers und P01 ggü. 2016 einen Rückgang bei den Aufwendungen.

b) Der Personalaufwand umfasst 2017 rund 24.564 Tsd. Euro (2016: 21.965 Tsd. Euro);die Steigerung um knapp 2.600 Tsd. Euro erfolgte vor allem im Bereich der SozialenAbgaben und Aufwendungen für Altersversorgung.

c) Die Abschreibungen betrugen im Berichtsjahr 1.652 Tsd. Euro (2016: 1.036 Tsd. Eu-ro) und entfallen überwiegend auf immaterielle Wirtschaftsgüter im Rahmen des Pro-jekts KoPers.

d) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen 6.833 Tsd. Euro (2016: 6.866Tsd. Euro) und enthalten vor allem- Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten

(1.814 Tsd. Euro),

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- Aufwendungen für IT und Kommunikation (4.719 Tsd. Euro) und- Aufwendungen für Beiträge, sonst. betriebliche Aufwendungen, Wertkorrekturen

(300 Tsd. Euro).

Vermögens- und Finanzlage

Das ZPD hat Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und Überstunden sowie für Ar-chivierungsaufwand gebildet.

2.2.4.1 Vermögenslage

a) Das Anlagevermögen umfasst 17.181 Tsd. Euro (2016: 16.557 Tsd. Euro) und bein-haltet immaterielle Vermögensgegenstände mit 16.726 Tsd. Euro und Sachanlagenvon 456 Tsd. Euro. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf die Zunahme der geleiste-ten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände für das Projekt KoPerszurückzuführen.

b) Das Umlaufvermögen umfasst insgesamt 22.692 Tsd. Euro (2016: 25.503 Tsd. Euro).Davon resultieren 19.620 Tsd. Euro aus dem Teil-Wirtschaftsplan ZPD-Kern und um-fassen vorrangig Forderungen gegen verbundene Unternehmen (17.980 Tsd. Euro).Der Rückgang des Umlaufvermögens folgt aus einer Reduzierung im Teil-Wirtschaftsplan KoPers.

c) Das Eigenkapital sinkt bei unveränderten Kapitalrücklagen aus P01 (2.195 Tsd. Euro)und aus Investitionszuschüssen (1.117 Tsd. Euro) unter Berücksichtigung des Ver-lustvortrags von rund 1.461 Tsd. Euro um den Jahresdefizit von rund 369 Tsd. Eurovon 3.617 auf 3.248 Tsd. Euro. Das Grundkapital beträgt weiterhin 1.651 Tsd. Euro.

d) Die Sonderposten aus Investitionszuschüssen sind von 16.298 Tsd. Euro (2016) auf16.940 Tsd. Euro gestiegen.

e) Die Rückstellungen betragen 3.972 Tsd. Euro (2016: 3.590 Tsd. Euro) und bestehenin vollem Umfang aus Rückstellungen für andere ungewisse Verpflichtungen wienicht genommenen Urlaub, Zeitguthaben und Archivierung .

f) Die Verbindlichkeiten umfassen insgesamt 16.683 Tsd. Euro (2016: 20.190 Tsd. Euro)und beinhalten neben Verbindlichkeiten aus nicht verwendeten Zuschüssen(5.218 Tsd. Euro) insbesondere Verbindlichkeiten in Höhe von 9.528 Tsd. Euro ausdem P01-Verfahren.

2.2.4.2 Finanzlage

Da Verbindlichkeiten überwiegend nur innerhalb des Konzerns FHH vorliegen, bestehenkeine Finanzierungsprobleme. Das ZPD wickelt seinen Zahlungsverkehr über Konten bei derDeutschen Bundesbank ab und nutzt zusätzlich Geschäftskonten beim Landesbetrieb Kas-se.Hamburg.

2.2.5 Gesamtwürdigung des Jahresabschlusses 2017

Die Gesamtwürdigung bezieht sich auf den Teil-Wirtschaftsplan ZPD-Kern, da der parallelabgerechnete Teil-Wirtschaftsplan ePers keine betriebliche Tätigkeit wahrnimmt und voll-ständig aus zentralen Mitteln finanziert wird. Der Teil-Wirtschaftsplan ZPD-Kern hat mit ei-nem Jahresdefizit von rund 369 Tsd. Euro den Planansatz des vergangenen Geschäftsjah-res von -278 Tsd. Euro wiederum weitgehend erfüllen können - trotz weiterhin schwierigerRahmenbedingungen wie den Konsolidierungsvorgaben und den umfassenden Projektaktivi-

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täten. Dabei konnten die gestiegenen Aufwendungen durch die positive Entwicklung derUmsatzerlöse und die hohen Personalkostenerstattungen weitgehend ausgeglichen werden.

Die Projektaktivitäten betrafen insbesondere das auf Grundlage der Drs. 18/7345 „Moderni-sierung der Personalarbeit“ gemeinsam mit Schleswig-Holstein betriebene ProjektePers/KoPers mit der inzwischen für den Bereich der Versorgungsempfänger sowie den vomZPD betreuten Drittkunden erfolgten Implementierung des neuen HR-Verfahrens KoPers, dieProjekte eBeihilfe (Entwicklung eines vollständig digitalisierten elektronischen Prozesses inder Beihilfesachbearbeitung), eZeit (Einführung technikunterstützter Module zur Zeiterfas-sung, Planung und Zutrittssteuerung) sowie ePA (Einführung einer elektronischen Personal-akte).

Das Ergebnis ist insgesamt positiv zu bewerten - insbesondere vor dem Hintergrund der er-forderlichen Stellenbewirtschaftung, notwendiger Personalverstärkungen im Beihilfeprozessund der hohen Sonderbelastungen im Rahmen der KoPers-Einführung. Dies ist wie in denVorjahren auch der hohen Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter desZPD zu verdanken.

2.3 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Das ZPD strebt mit modernen Arbeitsplätzen und einer familienfreundlichen Personalpolitikeine hohe Mitarbeiterzufriedenheit an. U. a. aufgrund der geltenden Gleitzeitregelung mitindividuellen Abweichungen für Teilzeitkräfte, der vielen individuellen Teilzeitmodelle, derkontinuierlich ausgebauten alternierenden Telearbeit sowie der Einsatzplanung für den Wie-dereinstieg von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach der Elternzeit ist das ZPD seit No-vember 2008 mit dem Hamburger Familiensiegel ausgezeichnet.

Zur Steigerung der Qualität seiner Dienstleistungen und zur Übernahme neuer Aufgabenbetreibt das ZPD eine Reihe von Innovationsprojekten. Durch das Projekt eZeit wurde be-reits in einer großen Zahl von Dienststellen die herkömmliche „Stempelkarte“ durch eineelektronische Zeiterfassung mit erweiterter Funktionalität abgelöst. Dieser neue Standard sollzukünftig in allen Dienststellen der FHH zum Einsatz kommen.

Da die Konsolidierung von KoPers auch 2017 nicht abgeschlossen werden konnte, kam es inden Versorgungsbereichen weiterhin zu Qualitätseinschränkungen und einer entsprechenderhöhten Anzahl an Nachfragen durch die Versorgungsempfänger.

Für die Beihilfesachbearbeitung gibt es das politische Ziel einer jahresdurchschnittlichenBearbeitungsdauer von zehn Arbeitstagen. Dieses konnte in 2017 nicht erreicht werden. Ur-sächlich hierfür waren Personalabgänge, welche nicht zeitnah aus dem internen Arbeits-markt nachbesetzt werden konnten. Um die geplante Personalsollstärke wieder zu erreichen,wurde daraufhin ein deutschlandweites Auswahlverfahren durchgeführt. Die erforderlichePersonalstärke konnte wegen der erhöhten Vakanzen und hohen Fehlzeiten und der erfor-derlichen Einarbeitungszeiten nicht vollständig erreicht werden.

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3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1 Prognosebericht

Zentraler Schwerpunkt der Tätigkeit des ZPD bleibt die Erfüllung der aktuell zuschussfinan-zierten Pflichtaufgaben. Hierzu ist die laufende Umsetzung gesetzlicher und tariflicher Rege-lungen im Bereich der Bezügeabrechnung ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Innovati-onsleistung, um die (Pflicht-)Kunden zufriedenzustellen.

Eine gewichtige Herausforderung ist 2018 der Rollout von KoPers auf alle noch nicht umge-stellten Behörden und Einrichtungen sowie die Konsolidierung des KoPers-Betriebs.

Die notwendige Mitwirkung der Geschäftsbereiche ZPD3 (HR-Systemhaus), ZPD2 (Fachbe-reich Strategische Projekte), ZPD4 (Bezüge) und ZPD6 (PersonalControlling) an der Anpas-sung und Implementierung der neuen HR-Software KoPers bindet weiterhin erhebliche Res-sourcen. Aus der Projektarbeit der beauftragten Dienstleister können bei Nichterreichung derProjektziele erhebliche Risiken für die Qualität und Kosten der Produkte des ZPD resultieren.

Das ZPD ist weiterhin bestrebt, freiwillige Kunden (Anstalten öffentlichen Rechts, Stiftungen,GmbHs) zu halten oder neu zu gewinnen, um durch höhere Fallzahlen die Wirtschaftlichkeitseiner Dienstleistungen zu steigern. Das ZPD ist mit seinem Leistungsspektrum an perso-nalwirtschaftlichen Dienstleistungen grundsätzlich attraktiv für freiwillige Kunden, allerdingsgibt es neben dem bereits erfolgten Umstieg eines Kunden (Wechsel der Hansestadt Lübeckzur kommunalen KoPers-Lösung) die Gefahr des Verlusts weiterer Kunden.

Weiterhin hohes Interesse besteht bei Kunden an der Einführung einer elektronischen Zeit-wirtschaft (eZeit). Für die Behörden und Ämter wird die Einführung der elektronischen Zeit-wirtschaft (Funktionalität Kommt/Geht) zentral finanziert. Schichtplanung und Zutrittssteue-rung werden von zahlreichen Kunden eingesetzt. Die Ausweitung auf Kunden außerhalb desFHHNET wird bisher durch die unzureichenden städtischen IT-Infrastrukturen beeinträchtigt.

Das ZPD hat eine Reihe von Maßnahmen beschlossen bzw. beantragt, um das Ziel einerdurchschnittlichen Bearbeitungszeit von zehn Werktagen für Beihilfeanträge in 2018 wiederzu erreichen. Dazu gehört zunächst die schnellere Nachbesetzung der Stellen durch frühzei-tige externe Ausschreibungen, eine regelmäßige Überprüfung der Personalbedarfsberech-nung und die Gründung eines eigenen Geschäftsbereichs Beihilfe zum 01.11.2017, um dievorhandenen Ressourcen flexibel einsetzen zu können. Es wird davon ausgegangen, dassder erforderliche Personalbedarf für die Beihilfe im Laufe des Jahres 2018 gedeckt werdenkann und dass darüber hinaus ein Pool geeigneter Personen für ggf. erforderliche weitereschnelle Personalrekrutierungen zur Verfügung steht.

Das Verfahren eBeihilfe ist im Jahr 2017 in der Beihilfe eingeführt worden. Die damit durch-gehend digitalisierte Antragsbearbeitung bietet Potenzial für eine flexiblere Antragsbearbei-tung durch mobile und Telearbeit sowie für weitere Verbesserungsansätze zur Entlastungder Sachbearbeitung. Flexiblere Arbeitsformen können sich auch positiv auf die Fehlzeitenauswirken.

Bis zum 2018 geplanten vollständigen Umstieg der Personalabrechnung auf die neue Soft-ware KoPers wird das ZPD seine personalwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Bereichder aktiven Beschäftigten weiterhin überwiegend auf Basis der Standardsoftware PAISY er-bringen. Wegen der Ressourcenbindung des IT-Bereichs durch KoPers werden hier Weiter-entwicklungen auf das rechtlich Gebotene beschränkt.

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Die Tabelle zeigt die Entwicklung des Erfolgsplanes:

ZPD inkl. ePers Ist 2016 Ist 2017(vorläufig) 2017 Plan* Plan 2018* Plan 2019* Plan 2020*

in Tsd. Euro

Gesamterträge 38.569 42.516 28.302 28.364 35.256 35.616

dar. Umsatzerlöse 5.512 6.114 5.200 5.200 6.400 6.700

dar. sonst. betriebl. Erträge 13.218 15.328 1.961 1.951 1.900 1.900

dar. zentrale Erstattungen 19.816 21.082 21.082 21.213 26.956 27.016

Gesamtaufwendungen 39.045 42.885 28.500 28.683 35.236 35.596

*) ohne Beträge für ePersErläuterungen zur Tabelle- Die Erhöhung der Versorgungszuschläge für 2019/2020 ist berücksichtigt.- Sonstige betriebl. Erträge: Die Steigerung im Ist 2017 ggü. 2016 ist durch den starken Anstieg der Perso-

nalkostenerstattungen entstanden.- Plan 2019 / 2020: Entwurfsstand

Mit Aufstellung des Wirtschaftsplans 2019/2020 soll der erhöhte Finanzbedarf berücksichtigtwerden. Überlegungen zum Ersatz der zentralen Zuschussfinanzierung durch ein Preismo-dell und die damit verbundenen Auswirkungen für das ZPD und seine Kunden sind zum jet-zigen Zeitpunkt noch in der Prüfung. Der Entscheidungsprozess ist nicht abgeschlossen.

3.1.1 Umsatzerlöse

Die in 2017 realisierten Umsatzerlöse von ZPD Kern übersteigen den Planwert um fast 800Tsd. Euro. Im Hinblick auf die Einführung von KoPers wird ein Kunde, wie bereits im Plan-wert auch für 2018 berücksichtigt, das ZPD Ende 2018 verlassen.

3.1.2 Aufwendungen 2018

Im Wirtschaftsplan 2017/2018 machen die Personalaufwendungen wie in den Vorjahren diegrößte Position aus; hierfür sind (nur ZPD-Kern) jeweils rund 20.000 Tsd. Euro vorgesehen.Diese Ansätze berücksichtigen die vom Personalamt konkretisierten Haushaltseckdaten desSenats, die erhöhten Personalaufwendungen aus den Besoldungs- bzw. Tariferhöhungensowie die erhöhten Versorgungszuschläge. Für Aufwendungen für bezogene Leistungensowie für sonstige betriebliche Aufwendungen wurden rund 7.901 Tsd. Euro/Jahr geplant,dies umfasst insbesondere Rechenzentrumsleistungen von Dataport sowie Aufwendungenim Zusammenhang mit BASIS-Leistungen. Insgesamt sind (ohne KoPers) Aufwendungenvon rund 28.683 Tsd. Euro veranschlagt. Der Planwert wurde in 2017 um rund 3.300 Tsd.Euro überschritten und wird auch in 2018 nicht auskömmlich sein. Die Mehrkosten entstehenvor allem durch die gestiegenen Kosten für den Betrieb von KoPers sowie den ggü. den Pla-nungen erhöhten Personalbedarf, der durch die verzögerte Realisierung von KoPers unddem Aussetzen des mit eBeihilfe geplanten Stellenabbaus entstanden ist.

3.1.3 Rückstellungen

Planwerte für Rückstellungen wurden nicht angesetzt.

3.1.4 Wirtschaftsplanaufstellung 2019/20

In dem laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren ist ein ggü. dem Eckwert erhöhter Zu-schuss von 4.750 Tsd. Euro beantragt worden, um die gestiegenen Kosten zu decken. Die-ser Betrag ist notwendig, um auch weiterhin die Pflichtaufgaben für die hamburgische Kern-verwaltung qualitativ hochwertig und zeitgerecht erfüllen zu können. Im Falle der Nichtge-

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nehmigung dieses Zuschusses besteht ein deutliches betriebliches Risiko, da die dem An-trag zugrundeliegenden Mehrkosten nicht auf andere Art und Weise durch das ZPD abge-deckt werden können.

3.2 Risiken und Chancen

3.2.1 Personalbudget

Das ZPD hat die Vorgaben zur Aufstellung des Wirtschaftsplans 2017/2018 (Einhaltung desvorgegebenen Ausgabenkorridors) grundsätzlich eingehalten; dabei wurden planbare Fall-zahlensteigerungen (Beihilfe, Beamtenversorgung) berücksichtigt. Diese Ansätze haben zurFolge, dass für einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan im Personalbereich über beide Jahreerhebliche Einsparungen erbracht werden müssten, die bis 2018 einen strukturellen Perso-nalabbau von rund 16 Stellen erforderten.

Aufgrund der bereits geschilderten aktuellen Situation insbesondere in den von KoPers be-troffenen Geschäftsbereichen des ZPD sowie in der Beihilfesachbearbeitung konnten dieVorgaben in 2017 nicht erfüllt werden. Auch in 2018 werden die Einsparnotwendigkeitenvoraussichtlich nicht in vollem Umfang erfüllt werden können. In den Planungen für die Wirt-schaftsplanaufstellung 2019/2020 wird nach Abschluss der Konsolidierung von KoPers sowieder Beihilfe von Personaleinsparungen in höherem Umfang ausgegangen.

Durch die umfangreiche Mitarbeit von beim ZPD beschäftigten Personen im Projekt ePerserhält das ZPD auch weiterhin relevante Kostenerstattungen (Personalkosten bzw. Verwal-tungsgemeinkosten). Diese Kostenerstattungen enden jedoch bzgl. KoPers spätestens Ende2018, so dass die Notwendigkeit besteht, für Teile dieses Personal alternative Finanzierun-gen zu realisieren.

3.2.2 Komplexität und Belastungssituation

Das ZPD bewältigt kontinuierlich und parallel zum Routinebetrieb eine hohe Anzahl von teilssehr umfassenden und komplexen Veränderungsprojekten (ePers/KoPers, Umstellung derBuchungs- und Zahlungsverfahren, eZeit, Berichtswesen, Einführung eines neuen Beihilfe-fachverfahrens). Hierfür steht in der Regel zusätzliches (Projekt-) Personal zur Verfügung,teilweise sind Aufträge aber nur durch interne Umschichtungen von den erfahrenen HR-Spezialisten realisierbar. Zusätzliche Belastungen für das in Linienaufgaben tätige Personalsind dabei unvermeidlich. Aufgrund der notwendigen Einsparungen im Personalbudget istauch in der Zukunft mit hohen Belastungen für die Beschäftigten des ZPD zu rechnen. Dieskann sich negativ auf die Attraktivität als Arbeitgeber auswirken.

3.2.3 Kundenbindung und Abhängigkeit von Dritten

Das Halten freiwilliger, rechtlich selbstständiger Kunden sowie die weitere Abnahme freiwilli-ger Leistungen durch Behörden/Einrichtungen kann das ZPD trotz aller Bemühungen nichtgewährleisten. Durch geringere Fallzahlen besteht somit das Risiko, bei einem hohen Anteilan fixen Kostenstrukturen (IT, Personal) steigende Fallkosten zu erzielen und so wenigerattraktiv zu werden. Diesem Risiko begegnet das ZPD mit laufenden Verbesserungen derProduktqualität bei gleichzeitig marktgerechten Preisen. Auswirkungen auf die Wettbewerbs-fähigkeit des ZPD ergeben sich auch aus der Qualität und den Kosten der IT-Dienstleister,insbesondere Dataport und Softwarelieferanten.

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Die neue HR-Software KoPers soll ein erweitertes Leistungsspektrum umfassen; wegen desEntwicklungscharakters des Projekts sind die Wirkungen aber schwer einschätzbar unddurch das ZPD nicht direkt steuerbar. Bereits eingetretene Terminverzögerungen und mögli-che Qualitätsmängel erhöhen das Risiko, externe Kunden zu verlieren, die nicht auf die neueArchitektur migrieren wollen. In der Folge würde das ZPD geringere Umsatzerlöse erzielen.

3.2.4 Datenschutzgrundverordnung

Die Erfüllung der Aufgaben des ZPD (siehe Ziffer 1.1) ist unmittelbar mit der Verarbeitungpersonenbezogener Daten verbunden. Aufgrund der Sensibilität und des Schutzbedarfs derDaten ist es für das ZPD ein besonderes Gebot, die Personen, deren Daten verarbeitet wer-den, sowie die Daten selbst zu schützen. Das ZPD hat hierzu die nach bestehender Rechts-lage erforderlichen Vorkehrungen getroffen und die Dokumentationen zu den von ihm betrie-benen Fachverfahren erstellt.

Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO; Verordnung EU 2016/679vom 27.04.2016) ist ein erhöhter Erfüllungsaufwand zu Lasten der Verwaltung verbunden,dessen Realisierung auch im ZPD Ressourcen erfordern wird (siehe Drucksache 21/11638Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Hamburgischen Datenschutz-gesetzes sowie weiterer Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 vom 16.01.2018).

Durch die DSGVO werden u. a. die Sanktionsmöglichkeiten der datenschutzrechtlichen Auf-sichtsbehörden erweitert. So sind bei Verstößen gegen diese Verordnung gegenüber derbisherigen Rechtslage auch wesentlich erhöhte Bußgelder möglich. Die o. g. Drucksache zurAnpassung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes nimmt jedoch das ZPD als öffentlicheStelle, sofern es nicht als Unternehmen im Wettbewerb am Markt teilnimmt, von Geldbußenaus.

3.2.5 Haftungsverpflichtungen

Bei externen Kunden können Haftungsverpflichtungen des ZPD auftreten. Zum jetzigen Zeit-punkt ist das Haftungsrisiko des ZPD aus dem Bestand freiwilliger Kunden als gering einzu-schätzen und stellt kein wesentliches Risiko für die Finanzlage dar. Allerdings ist bei einerZunahme freiwilliger Kunden das Risiko von Haftungsverpflichtungen neu zu bestimmen.

3.2.6 Projekt ePers und Kooperation Hamburg/Schleswig-Holstein (KoPers)

Die seit September 2014 laufende Konsolidierungsphase für den Produktivbetrieb „KoPers-Passive“ sowie der seit April 2016 laufende Pilotbetrieb „KoPers Aktive“ hat die Risiken deskooperativen Entwicklungsprojekts deutlich gemacht. Der Pilotbetrieb „KoPers Aktive“ wardennoch erfolgreich in dem Sinne, dass aus ihm eine Vielzahl von organisatorischen undtechnischen Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden konnten. Die wei-tere Zeitplanung der Einführungswellen in 2018 wird daher aktuell als realistisch angesehen.Das ZPD muss sich dabei in wichtigen Bereichen auf die Zusicherung seiner IT-Dienstleisterverlassen, dass die Software rechtzeitig geliefert wird und anforderungsgerecht funktioniert.Dies gilt u. a. für die Schnittstellen zu den elektronischen Steuer- und Meldeverfahren undzum Beihilfefachverfahren Permis B.

Die Qualitätsprobleme werden laufend durch die konsequente Einführung von Qualitätsin-strumenten überwacht (von der Definition der Anforderungen über die Entwicklungsplanung,über Test und Freigabe bis zur Prozesssteuerung im RZ-Betrieb). Für KoPers wurden zuallen wesentlichen Anforderungsthemen Konzepte erstellt. Die aus den Konzepten resultie-renden Anforderungen wurden einvernehmlich mit dem Softwarehersteller P&I priorisiert undseitens Dataport in eine verbindliche Entwicklungsplanung überführt. Dataport hat mit derFHH eine Festpreisvereinbarung über die Ablösung der Personalabrechnung und

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-verwaltung bis zum 31. Dezember 2018 getroffen. Die für diese Vereinbarung sowie sonsti-ge, für die Projektdurchführung seit dem 01. Juli 2016 notwendigen Mittel, wurden über dieSammeldrucksache 2016/01451 eingeworben. Die Bürgerschaft wurde im August 2016 mitder Drucksache 21/5590 über den Projektfortschritt unterrichtet.

Durch die politisch beauftragte Kooperation mit Schleswig-Holstein und die gemeinsameEinführung sowie den gemeinsamen Betrieb der neuen HR-Software KoPers besteht grund-sätzlich die Erwartungshaltung, die Kosten der personalwirtschaftlichen IT-Systeme deutlichzu reduzieren. Dies sollte für das ZPD auch einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung derEinsparvorgaben erbringen. Tatsächlich überstiegen schon in 2017 die KoPers-Betriebskosten die anfänglichen Planungen. Nach jetzigen Erkenntnissen ist beim Betriebder Software von einem jährlichen Mehrbedarf von rund 2.000 Tsd. Euro auszugehen.

Die Risiken der für das Jahr 2019 vorgesehenen Folgeaktivitäten des Projekts lassen sichderzeit noch nicht konkretisieren. Hierzu zählen die Ablösung der StellenplanverfahrenEPOS, PODS, PPS und HIS-SVA durch KoPers sowie die Einführung von Reisemanage-ment, Bewerbungsmanagement und Employee-Self-Services.

Die Mehrkosten für den Betrieb sowie für die zusätzlichen Aufgaben im ZPD werden imRahmen der laufenden Haushaltsaufstellung geltend gemacht.

3.2.7 Projekt elektronische Zeitwirtschaft (eZeit)

Das Projekt eZeit führt die elektronische Zeitwirtschaft kontinuierlich in weiteren HamburgerDienststellen ein. Durch elektronische Unterstützung zeitwirtschaftlicher Prozesse (bspw.Urlaubsverwaltung, Workflows, Self-Services) besteht für die Behörden, Ämter und Einrich-tungen der hamburgischen Verwaltung die Möglichkeit, die bisherigen Abläufe zu vereinfa-chen. Zusätzliche Komponenten bieten eine umfassende Personaleinsatz- und Schichtpla-nung sowie eine elektronische Zutrittsverwaltung zu Dienstgebäuden und Einzeltüren. Auchdie Bildung von bilanziellen Rückstellungen aufgrund von Zeit- und Urlaubsguthaben wirddurch eZeit erleichtert.

Die Entwicklung der neuen Schnittstellen zwischen eZeit und KoPers wurde vorangetrieben,um so mit dem Start von KoPers weiterhin eine umfassende Integration zwischen Zeitwirt-schaft und Personalabrechnung zu bieten. Die Einsetzung des Projekts zum Ersatz der e-Zeit-Bedienoberfläche ist für das dritte Quartal 2018 vorgesehen. Dies kann zu personellenEngpässen zu Lasten des weiteren Rollouts eZeit führen.

3.2.8 Projekte zur Optimierung der Beihilfe

Die Geltendmachung von Rabatten nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AM-NOG) befindet sich seit Sommer 2013 mit Hilfe von eBeihilfe im Produktivbetrieb. Seitdemwerden im erwarteten Rahmen stabile Rückflüsse von Arzneimittelrabatten von der ZentralenStelle für die Abrechnung von Arzneimitteln (ZESAR GmbH) an die FHH transferiert (bis En-de 2017 rund 9,1 Mio. Euro).

Nach der erfolgreichen Umsetzung der digitalen Bearbeitung von Anträgen in der Beihilfe giltes, für den Aufbau weiterer Funktionen wie z. B. der Rechnungsprüfung oder der digitalenEinreichung ein neues und zukunftssicheres Beihilfefachverfahren aufzubauen. Hierzu wurdeim Januar 2018 das Projekt „Fachverfahren Beihilfe“ eingesetzt, das in Kooperation mitDataport ein neues zukunftsfähiges Beihilfefachverfahren beschaffen soll. Neben einemschnellstmöglichen Einsatz in Hamburg soll diese Lösung später auch den weiteren Träger-ländern von Dataport zur Verfügung stehen.

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Mit dem neu aufzubauenden Beihilfefachverfahren wird zunächst die bisherige Großrechner-lösung PERMIS B ersetzt. In weiteren modulweisen Schritten erfolgt danach voraussichtlichdie Umsetzung von Prüfsoftware für einzelne medizinische Abrechnungsregelwerke. Damitkann weiterhin davon ausgegangen werden, dass die bereits länger angestrebten Einspa-rungen bei den Transferleistungen durch intensivierte Rechnungsprüfung perspektivisch rea-lisiert werden. Zeitgleich wird geprüft, über welche Services die Beantragung von Beihilfeleis-tungen digitalisiert werden kann und wie die künftigen Interaktionen zwischen Beihilfeberech-tigten und Beihilfestelle im Rahmen zunehmender mobiler Angebote neu zu gestalten wären.

Zudem soll eine optionale Möglichkeit für die Beihilfeberechtigten geschaffen werden, fallbe-zogen eine Auszahlung der Beihilfeleistungen direkt an das Krankenhaus zu beantragen.Hierzu ist vorgesehen, dass die FHH einem bundeseinheitlichen Verfahren, das vom Bun-desministerium des Innern vereinbart werden soll, beitritt. Sobald die rechtlichen und techni-schen Grundlagen geschaffen sind, soll nach aktuellem Planungsstand die optionale Direkt-abrechnung von Krankenhausleistungen der FHH umgesetzt werden.

3.2.9 Projekt elektronische Personalakte (ePA)

Mit dem Projekt ePA beabsichtigt das ZPD, behördenweit die Personalakte zu digitalisieren.Eingeschlossen ist die Aktenführung für die zentral vom ZPD verantworteten Personaldienst-leistungen. Hierzu soll die personalaktenrelevante eingehende Post aller Behörden, Ämterund Einrichtungen der FHH zentral gescannt, automatisch klassifiziert und auf elektroni-schem Weg adressatengerecht verteilt werden. Weiterhin ist vorgesehen, die bestehendenAkten von aktiv Beschäftigten sowie die zentral im ZPD geführten Teilakten ebenfalls in dieelektronische Personalakte zu überführen. Grundlage der elektronischen Personalakte wirdein neu einzurichtendes Dokumentenmanagementsystem, das über eine Schnittstelle anKoPers angebunden wird. Die Auswahl eines entsprechenden Systems erfolgt in Abstim-mung mit der Senatskanzlei. Die im ZPD entstehenden laufenden Betriebskosten der elekt-ronischen Personalaktenführung (im Wesentlichen für den IT-Betrieb und die zentrale Scan-stelle) sollen durch Umlage von den Behörden und Ämtern finanziert werden. Ein entspre-chender Beschluss des Staatsrätekollegiums wird durch das ZPD und das Personalamt vor-bereitet.

3.2.10 Umstellung Personalzahlungen

Die sog. P01-Übergangslösung ist seit 2015 produktiv. Der Weiterbetrieb des Verfahrens istbis zum Abschluss der Einführung des Personalabrechungsverfahrens KoPers Ende 2018erforderlich. Im Zuge der Umstellung erfolgt für die Betriebe und Hochschulen die Abwick-lung der Zahlung durch die direkte Belastung der Bankkonten der jeweiligen Einrichtung.

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Anlage 5 / 15

3.2.11 Risikomanagementsystem

Aus dem im ZPD installierten Berichtswesen lassen sich Risiken ableiten und bewerten. FürIT-Projekte gibt es ein Risikomanagement mit entsprechenden Maßnahmen. Außerdem istdas ZPD auf Basis der neuen Verwaltungsvorschriften zur transparenten und kostenstabilenUmsetzung von IT-Projekten vom 22. Dezember 2015 (VV IT-Projekte) in das gesonderteProjektcontrolling der Finanzbehörde eingebunden. Die Führungskräfte und Mitarbeiter sindgehalten, die Geschäftsführung unverzüglich über ggf. auftretende bestandsgefährdendeRisiken zu informieren. Zusätzlich zeigt die interne Revision ggf. Risiken im Rahmen ihrerPrüfungen von Strukturen und Prozessen auf.

Hamburg, 10. April 2018

Geschäftsführung

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Anlage 6 / 1

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Zu dem als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 sowie

zum Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 (Anlage 5) erteilen wir folgenden Bestäti-

gungsvermerk:

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,

Anhang und Kapitalflussrechnung - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lage-

bericht des Landesbetrieb Zentrum für Personaldienste, Hamburg, für das Geschäfts-

jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstel-

lung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vor-

schriften und den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung liegen in der Ver-

antwortung des gesetzlichen Vertreters des Landesbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der

Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss

unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom

Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzufüh-

ren, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahres-

abschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den

Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich aus-

wirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungs-

handlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftli-

che und rechtliche Umfeld des Landesbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Feh-

ler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungsle-

gungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchfüh-

rung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beur-

teilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und

der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der

Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung,

dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

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Anlage 6 / 2

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ent-

spricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den Verwaltungsvorschriften zur

Landeshaushaltsordnung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi-

ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,

Finanz- und Ertragslage des Landesbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem

Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutref-

fendes Bild von der Lage des Landesbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zu-

künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Hamburg, 10. April 2018

Ebner Stolz GmbH & Co. KGWirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Hartmut Schmidt Jens Engel

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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