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ANGEPASSTE RAHMENBEDINGUNGEN (NACHTEILSAUSGLEICH) (Merkblatt zur DVBS über das Abweichen von den Vorschriften zur Beurteilung (ART. 27 DVBS, zum Übertrittsverfahren (ART. 32 DVBS), zum Promotionsverfahren (ART. 50))

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ANGEPASSTE RAHMENBEDINGUNGEN(NACHTEILSAUSGLEICH)

(Merkblatt zur DVBS über das Abweichen von den Vorschriften zur Beurteilung (ART. 27 DVBS, zum Übertrittsverfahren (ART. 32 DVBS), zum Promotionsverfahren (ART. 50))

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Ersetzt das bisherige Merkblatt über die Beurteilung von Schülerinnen und Schülern mit einer isolierten Lernstörung (Legasthenie bzw. Dyskalkulie vom Oktober 2007)

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Rechtliche Grundlagen

In der Bundesverfassung, Art. 8 Rechtsgleichheit, steht 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich 2 Niemand darf diskriminiert werden 4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur

Beseitigung von Benachteiligungen von Behinderten vor

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Die Anwendung von Nachteilsausgleichsmassnahmen stellt somit einen Rechtsanspruch dar.

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Grundsätze

Einschränkungen durch Behinderungen aufheben oder verringern

Anpassung der Bedingungen, unter denen Lernen und Prüfungen stattfinden

Anwendung in der Schul –und Berufsbildung sowie den entsprechenden Aufnahme- und Qualifikationsverfahren

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Definition und Abgrenzung

Korrektur einer unausgeglichenen Situation Nachteile sollen ausgeglichen werden Vorbeugen einer Diskriminierung Leistungsfähigkeit ist partiell eingeschränkt Person hat das Potenzial, die Ziele zu

erreichen Reguläre Lernziele werden erreicht 

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Geltungsbereich Hör- und Sehbehinderungen Körperbehinderungen Lese- und Rechtschreibstörungen Rechenstörungen Autismus-Spektrum-Störung ADS/ADHS Noch unzureichende Kenntnisse der Unterrichtssprache Neuzuzug aus einem anderen Schulsystem, welches

wesentlich vom bernischen abweicht Längeres Fernbleiben von der Schule, z.B. wegen Krankheit

und Unfall Chronische Krankheiten 

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Ziele

Schulische Ziele: SuS mit einer der erwähnten Diagnose sollen das Recht haben zu zeigen, was sie können und was sie erfasst haben. Die Überprüfung der Lernziele darf nicht an strukturellen Hindernissen scheitern.

Rechtliche Ziele: Die betroffenen Person muss geachtet werden, aus ihrer Behinderung darf kein Nachteil entstehen

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Leitplanken

Fairness Angemessenheit Kommunizierbarkeit Vertretbarkeit

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Rechtsgültige angepasste Rahmenbedingungen

Zeigen sich: Durch eine schriftliche Vereinbarung der

Schule mit den Eltern Durch konkrete abgesprochene

Abmachungen Durch Einbezug von Fachstellen

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Wichtig In der Unterstufe sind rechtsgültige

angepasste Rahmenbedingungen selten notwendig.

Anpassungen im Unterricht liegen in der Freiheit der Lehrpersonen.

FLUT-Grundsätze: Förderorientiert, lernzielorientiert, umfassend, transparent

Innere Differenzierung gleicht Nachteile für alle SuS aus (Beurteilungsmosaik)

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Vorgehensweise rechtsgültiger Nachteilsausgleich

Diagnose von einer anerkannten Fachstelle (EB, KJPD, Abklärungsstelle) oder ein ärztliches Attest

Antrag der Eltern oder der Schule mit dem ERZ-Formular: Antrag an die Schulleitung auf Abweichen von den Vorschriften zur Beurteilung aus wichtigen Gründen (nach Art. 27 DVBS)

Verfassen einer Vereinbarung Unterzeichnung der Beteiligten Bewilligung der Schulleitung Bei Nichtbewilligung: Rechtsmittelbelehrung

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Formular

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Beurteilung (Merkblatt 6.2)

Es gibt keine Sternchen oder andere Hinweise auf eine Diagnose oder angepasste Rahmenbedingungen.

Berichte sind unabhängig von der Beurteilung abzugeben.

Die Vereinbarung der angepassten Rahmenbedingungen ist immer unabhängig vom Beurteilungsbericht abzugeben.

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Ausnahme: DaZ (Leitfaden DaZ)

Unter „Bemerkungen“ erfolgt der Hinweis: Lernt Deutsch als Zweitsprache seit MMJJ. In den folgenden Bereichen wurden

Anpassungsmassnahmen und eine individuelle Beurteilung vorgenommen: (Aufzählung).

Ein Zusatzbericht zur Leistung und Entwicklung in diesen Fächern/Teilgebieten von (Name der Schülerin, des Schülers) liegt bei.

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Unterlagen auf Webseite ibemfrutigen.ch

Merkblatt zur DVBS Angepasste Rahmenbedingungen im

Unterricht Formular Antrag auf Abweichen von den

Vorschriften zur Beurteilung Grundlagen zum Ausfüllen der

Vereinbarung Papier Ausgleichsmöglichkeiten folgt

noch

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Hilfestellungen

Zusammenarbeit mit IF und Schulleitung