Upload
luce
View
32
Download
0
Embed Size (px)
DESCRIPTION
Anhebung der Buchführungsgrenze § 125 Abs 1 lit a BAO Entwurf zu BBG 2014. Änderung Buchführungsgrenze auf 550.000,- Umsätze wie bisher anzuwenden auf LuF-Betriebe + wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 31 BAO) erstmals anzuwenden auf in den Jahren 2013 und 2014 ausgeführte Umsätze - PowerPoint PPT Presentation
Citation preview
Univ.-Lekt. StB MMag. Dr. Klaus Hilber, Mutters 1
Anhebung der Buchführungsgrenze § 125 Abs 1 lit a BAO
Entwurf zu BBG 2014
Univ.-Lekt. StB MMag. Dr. Klaus Hilber, Mutters 2
Adaptierung steuerliche Buchführungsgrenze
Änderung Buchführungsgrenze auf 550.000,- Umsätze
wie bisher anzuwenden auf LuF-Betriebe +
wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 31 BAO)
erstmals anzuwenden auf
in den Jahren 2013 und 2014 ausgeführte Umsätze
Grund: Inflationsanpassung (+ 37,5 %)
Letzte Anhebung in 2001 (Euro-Umstellung)
Univ.-Lekt. StB MMag. Dr. Klaus Hilber, Mutters 3
Adaptierung steuerliche Buchführungsgrenze
Begleitmaßnahme:
„Entkoppelung“ der Buchführungsgrenze von der
Pauschalierungsgrenze
Pauschalierungen sollen weiterhin nur für Betriebe mit
maximal 400.000,- pa Umsätze angewendet werden
können
Univ.-Lekt. StB MMag. Dr. Klaus Hilber, Mutters 4
Adaptierung steuerliche Buchführungsgrenze
Adaptierungen betreffend LuF-Pauschalierungen:
Umsatzsteuer: § 22/1 UStG
Vorsteuer: Adaptierung Pferde-Pausch-VO
Einkommensteuer: LuF-Pausch-VO 2011
Einkommensteuer: LuF-Pausch-VO 2015
Pauschalierung jeweils nur für Betriebe bis max 400.000,-
Jahresumsatz
400.000,- Umsatzgrenze = Pauschalierungsgrenze