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Heft 80 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | ISSN 1611-5198 | Preis 12 Euro BAO Verbandszeitschrift Gemeinsames Magazin: Zusammenschluss von Chirurgen Magazin und BAO Depesche Bundeskongress Chirurgie Chirurgen, Operateure und Anästhe- sisten sind unzufrieden mit den Rahmenbedingungen ihrer Arbeit Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO) Bundeskongress Chirurgie Antikorruptionsgesetz: Lassen Sie vorsorglich alle Verträge auf Vorteilsnahme überprüfen! Gemeinsamer Bundesausschuss Arthroskopie bei Gonarthrose: Aktuelle Handlungsempfehlungen der Verbände und Fachgesellschaften

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Heft 80 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | ISSN 1611-5198 | Preis 12 Euro

BAO

Verbandszeitschrift

Gemeinsames Magazin: Zusammenschluss von Chirurgen Magazin und BAO Depesche

Bundeskongress Chirurgie

Chirurgen, Operateure und Anästhe-

sisten sind unzufrieden mit den

Rahmenbedingungen ihrer Arbeit

Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

Bundeskongress Chirurgie

Antikorruptionsgesetz: Lassen

Sie vorsorglich alle Verträge auf

Vorteilsnahme überprüfen!

Gemeinsamer Bundesausschuss

Arthroskopie bei Gonarthrose: Aktuelle

Handlungsempfehlungen der Verbände

und Fachgesellschaften

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Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de �

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InhaltBerufspolitikLeitartikel BNC Prognosen zur Zukunft unserer Fachgruppe ? Derzeit unmöglich ! 8Leitartikel BAO Wert, Preis und Kosten von Leistungen: Wie sollte Medizin bezahlt werden ? 12Bundeskongress Chirurgie Unzufrieden mit den Rahmenbedingungen der chirurgischen Tätigkeit 14Bundeskongress Chirurgie Antikorruptionsgesetz: Lassen Sie alle Verträge auf Vorteilsnahme überprüfen ! 18Gemeinsamer Bundesausschuss Arthroskopie bei Gonarthrose: Aktuelle Handlungsempfehlungen der Verbände 20

RegionalesAnsprechpartner Kontakt zu den Geschäftsstellen und Regionalverbänden von BNC und BAO 22Meldungen Aktuelle Nachrichten aus den ANC, den LAO, KVen und Landesärztekammern 23

ServicePraxisteam Studie: Hoher Fachkräftebedarf in Praxen und leicht übertarifliche Vergütung 30Aktuelles zum Arztrecht Aktuelle Urteile und Neuerungen mit Kommentaren des BNC-Justiziars 32Aktuelles zum Arztrecht Nicht der Aufklärungsbogen, sondern das Aufklärungsgespräch ist entscheidend 34

MedizinHernienchirurgie Hernientage 2016 in Berlin: Kontroversen rund um die Diagnose „Sportlerleiste“ 4211. Symposium für Ambulante Chirurgie Immer mehr Chirurgen favorisieren die personalisierte Medizin 44IAAS-Kongress 2017 Exklusive Studienreise durch China mit Kongressbesuch für BAO-Mitglieder 47Bundeskongress Chirurgie Viszeral-, Fuß- und Varizenchirurgie: Kurzberichte von ausgewählten Sitzungen 48Leserfragen an unsere Hygieneexperten Was ist bei Aufbereitung und Validierung von Ultraschallsonden zu beachten ? 50

VerschiedenesEditorial Hier wächst zusammen, was zusammen gehört ! 4Impressum Kontakt zu Herausgebern, Redaktion, Verlag, Grafik und Anzeigenabteilung 4Nachrichten Aktuelle Informationen aus Politik und Wissenschaft 5Buchtipps Aktuelle Neuerscheinungen für Chirurgen, Operateure und Anästhesisten 36Termine Kongresse, Seminare und Workshops für die fachärztliche Weiterbildung 38Industrie Nachrichten und Produktneuheiten unserer Partner aus der Industrie 40

Titelbild: iStockphoto.com/Mfotophile

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4 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

EditorialHier wächst zusammen, was zusammen gehört !

Liebe Leserinnen und liebe Leser,

bitte wundern Sie sich nicht, dass dieses Heft ein wenig anders aussieht als die früheren

Ausgaben Ihrer Verbandszeitschrift. Der BNC und der BAO haben beschlossen, bei ihren Ver-

bandspulikationen ab sofort gemeinsame Sache zu machen und ihre etablierten Zeitschriften

„Chirurgen Magazin“ und „BAO Depesche“ zu einem Magazin zusammenzufassen.

Es gibt viele gute Gründe, die für diesen Zusammenschluss sprechen: Die berufspolitischen

Interessen der beiden Verbände sind nahezu deckungsgleich. Seit geraumer Zeit kooperieren

BNC und BAO auf vielen Ebenen miteinander – sei es in der Pressearbeit oder bei Protestkam-

pagnen (siehe Seite 16) und nicht zuletzt auch beim Bundeskongress Chirurgie, der bekanntlich

seit einigen Jahren explizit unter dem Motto „Gemeinsam Stark“ steht. Mit einer gemeinsamen

Verbandszeitschrift schonen die beiden Verbände ihre finanziellen Ressourcen und damit Ihre

Mitgliedsbeiträge. Vor allem aber bringen sie ihre politische Geschlossenheit einmal mehr ver-

bindlich zum Ausdruck und verschaffen sich gegenüber Kassen und Politik deutlicher als bisher

Gehör – als überzeugte Verfechter einer ambulanten und freiberuflichen Facharztmedizin.

Eine klare gemeinsame Linie ist auch bitter nötig, denn auf dem politischen Parkett haben

ambulant tätige, freiberufliche Fachärzte immer weniger Fürsprecher (siehe Seite 9) – von der

seit Jahren unzureichenden Honorierung ambulanter operativer Leistungen einmal ganz abge-

sehen (siehe Seite 12). In diesem Sinne freue ich mich auf die weitere Arbeit für das neue

gemeinsame Magazin, wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und bin gespannt auf Ihre Rück-

meldungen zum ersten Heft.

Impressum: Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Offizielles Verbandsorgan des Berufsverbandes Niedergelas-sener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbandes Ambulantes Operieren (BAO). BNC-Mitglieder und BAO-Mitglieder erhalten das Magazin im Rahmen ihres Mitgliedsbeitrags.

Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt:Berufsverband Niedergelassener Chirurgen Deutschland e. V.Dorfstraße 6 d, 22941 JersbekTelefon 045�2 2687560, Fax 045�2 [email protected], www.bncev.de

Bundesverband Ambulantes Operieren e. V.Joachim-Karnatz-Allee 7, 10557 BerlinTelefon 0�0 �195841�, Fax 0�0 [email protected], www.operieren.de

Redaktionskollegium und wissenschaftlicher Beirat:Dr. Christoph Schüürmann, Bad HomburgDr. Axel Neumann, MünchenDr. Dieter Haack, StuttgartDr. Philipp Zollmann, JenaDr. Gerd-Dieter von Koschitzky, WalsrodeDr. Petra Tietze-Schnur, BremerhavenDr. Jörg Hennefründ, OldenburgDr. Martin Bues, AhrensburgJörg Hohmann, HamburgDr. Ralf Großbölting, BerlinDr. Ernst Tabori, FreiburgElmar Mertens, Aachen

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el

Antje Thiel

Redaktionsleitung

[email protected]

Verlag, Anzeigen und Vertrieb:VMK Verlag für Medizinkommunikation GmbHDachsweg 5, 25��5 ElmshornTelefon 04121 276�6�4, Fax 04121 [email protected]

Redaktionsleitung:Antje ThielTelefon 04121 276�6�4, Fax 04121 [email protected]

Anzeigenleitung:Kirstin ReeseTelefon 04846 2125594, Fax 04846 212559�[email protected]

Grafik und Layout:Stefan Behrendt, bbpm MediendesignSchaapkamp 9 a, 22927 GroßhansdorfTelefon 04102 217722�[email protected]

Druck:Strube Druck & Medien OHGStimmerswiesen �, �4587 FelsbergTelefon 05662 9487-0, Fax 05662 [email protected]

Haftung:Verlag, wissenschaftlicher Beirat und Redaktion können trotz sorgfältiger Prüfung keine Haftung für die Richtigkeit der Veröf-fentlichung übernehmen. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Der Leser und Anwender ist verpflichtet, insbesondere Dosierungs-angaben und Applikationsformen im Einzelfall selbst auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Urheberrechte:Alle in dieser Zeitschrift erscheinenden Beiträge sind urheber-rechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Geneh-migung des Verlages in irgendeiner Form vervielfältigt werden.

Manuskripte: Die Redaktion haftet nicht für unverlangt eingesandte Manu-skripte. Mit der Annahme der Veröffentlichung überträgt der Autor dem Verlag das Nutzungsrecht für seinen Beitrag ein-schließlich der Nutzung für elektronische Ausgaben, Online-Veröffentlichung, Datenbanken etc.

Verbreitete Auflage:Das Chirurgen Magazin + BAO Depesche ist Mitglied der Infor-mationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW).6.69� Exemplare (IVW, Quartal 1.2016)

Erscheinungsweise: vier Ausgaben pro JahrBezugspreis: Jahresabonnement 48,00 Euroinklusive Versand und MwSt.

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Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 5

Nachrichten

In eigener Sache

Zusammenführung der Adressdatei von

BNC und BAO: Stimmt Ihre Anschrift ?

Vor Ihnen liegt die erste Ausgabe des Chirurgen Magazins + BAO Depe-

sche, der nunmehr gemeinsamen Verbandszeitschrift von BNC und

BAO. Die Zusammenlegung der Zeitschriften erforderte auch eine

Zusammenfassung der Adressdateien für den Versand des Magazins

durch unsere Druckerei: Hierfür mussten die Adressdateien einheitlich

zusammengeführt und teilweise vorhandene Doppelmitglieder her-

ausgefiltert werden.

Möglicherweise hat diese Überarbeitung der Adressdatei dazu

geführt, dass Sie Ihr Magazin nicht an die gewünschte Anschrift erhal-

ten haben. Denn manche Mitglieder wurden beim BNC mit ihrer Privat-

und beim BAO mit ihrer Praxisanschrift geführt – oder eben umgekehrt.

Bitte sehen Sie es uns nach, falls der erste gemeinsame Versand nicht

ganz so lief, wie sie es sich eigentlich wünschen. Sollten Sie Ihr Maga-

zin nicht an die gewünschte Anschrift erhalten haben oder anderweitig

etwas mit der auf dem Adressetikett gedruckten Anschrift nicht stim-

men, so bitten wir um kurze Nachricht und Mitteilung der korrekten

Anschrift. Vielen Dank!

Kontakt: VMK Verlag für Medizinkommunikation GmbH

Dachsweg 5, 25335 Elmshorn, Tel.: 04121 2763634, Fax: 04121 2764948

[email protected], www.vmk-online.de

Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde

Akute Tonsilitis: Neue Leitlinie zur gezielten Therapie mit OP-Empfehlungen

Auf der 87. Jahresversammlung der Deut-

schen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-

Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNO

KHC) wurde die neue Leitlinie „Therapie ent-

zündlicher Erkrankungen der Gaumenman-

deln“ der breiteren Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Empfehlungen sollen für Klarheit beim

gezielten Antibiotikaeinsatz und Operations-

empfehlungen bei Kindern sorgen.

„Die Tonsillitis ist eine der häufigsten

Anlässe für den Arztbesuch, und Mandel-

operationen gehören zu den 20 häufigsten

Anlässen für Krankenhausbehandlungen in

Deutschland“, erläuterte Prof. Jochen Windfuhr, einer der Väter der Leit-

linie und Vertreter der DGHNO KHC. „Die akute Tonsillitis wird zu 70

bis 95 Prozent der Fälle durch Viren ausgelöst“, hier seien Antibiotika

wirkungslos. Ob eine bakterielle Infektion vorliegt, lasse sich aber allein

durch einen Blick in den Rachen nicht entscheiden. Die Leitlinie stellt

zwei altersabhängige Punktesysteme vor. Diese bewerten neben der

Schwellung der Mandeln auch Fieber, Husten

und Lymphknotenschwellung mit Punkten.

„Erst ab einem bestimmten Punktewert wird

ein Antibiotikum empfohlen“, sagte Windfuhr:

„Zusätzliche Untersuchungen wie Rachenab-

striche sind nur für seltene Fälle vorgesehen.“

Entscheidungsgrundlage für oder gegen eine

Operation ist die Zahl von Halsschmerz-Episo-

den in den letzten zwölf Monaten. Bei mehr-

fach wiederkehrenden Mandelentzündungen

hat sich die Mandelentfernung bewährt“, sagt

Professor Windfuhr. Sie sei aber in der Regel

keine Notoperation.

Erstmals gibt die Leitlinie auch eine Empfehlung für die Teilentfer-

nung (Tonsillotomie). Sie habe sich in schwedischen Studien bei Kin-

dern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bewährt und sei für die

Patienten sehr viel weniger belastend. „Anfängliche Bedenken, dass

in den Mandelresten Entzündungskomplikationen programmiert sind,

haben sich nicht bestätigt.“

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abay

Ein Blick in den Rachen reicht nicht aus, um

eine bakterielle Infektion festzustellen oder

auszuschließen

Digitalisierung

Versicherte sorgen sich um die

Sicherheit ihrer Gesundheitsdaten

Beim Stichwort Digitalisierung im Gesundheitswesen zweifeln Ver-

sicherte vor allem an der Datensicherheit. Fast jeder Zweite fürchtet,

dass digital übermittelte und gespeicherte persönliche Daten nicht

sicher sind und in falsche Hände

geraten, wie das jüngste Health-

care-Barometer der Wirtschafts-

prüfungs- und Beratungsgesell-

schaft PwC zeigt. Daran ändert

offenbar auch das neue E-Health-

Gesetz nichts, das den rechtlichen

Rahmen für die Telemedizin und

die elektronische Gesundheits-

karte bildet. Nur 22 % der gesetz-

lich Versicherten und 14 % der Pri-

vatversicherten begrüßen dieses

Gesetz ohne Einschränkung, 47 %

der Privatversicherten und 43 %

der gesetzlich Versicherten blei-

ben jedoch misstrauisch.

Quelle: www.tinyurl.com/pwc-datensicherheit

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abay

Viele Menschen sammeln zwar

bereits digitale Gesundheits-

daten, doch sie zweifeln an der

Datensicherheit

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6 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

Nachrichten

Mutterschutzgesetz

Familienministerium berücksichtigt Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“

Mit der geplanten Reform des Mutterschutzgesetzes geht nach Auf-

fassung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirur-

gie (DGOU) eine Ära zu Ende: Ärztinnen der operativen Fächer soll es

zukünftig besser möglich sein, in angemessener Weise auch mit Baby

im Bauch ihrer gewohnten operativen Tätigkeit nachzugehen. Die

DGOU sieht die Forderungen ihrer Initiative „Operieren in der Schwan-

gerschaft“ (OPidS) im Gesetzesentwurf zur

Neuregelung des Mutterschutzrechtes wei-

testgehend berücksichtigt.

Bislang dürfen Schwangere den OP-Saal

nicht betreten. Den vorliegenden Refe-

rentenentwurf kommentierten die OPidS-

Gründerinnen, Dr. Maya Niethard und

Dr. Stefanie Donner, in der Anhörung im

Bundesministerium für Familie, Senioren,

Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 5. April 2016

in Berlin: „Wir unterstützen die Gesetzes-

novelle. Sie trägt dem Wunsch vieler Frauen

Rechnung, ihre bisherige Erwerbstätigkeit

fortzuführen. Nun hoffen wir auf rasche

Umsetzung“, sagte Niethard.

Mit dem Gesetzesentwurf will das BMFSFJ den Mutterschutz moder-

nisieren und Rechtsunsicherheiten beseitigen. „Die unzeitgemäße Aus-

legung des Mutterschutzgesetzes von 1952 bremst Chirurginnen nach

Bekanntgabe der Schwangerschaft in ihrer beruflichen Entwicklung

aus“, sagte Donner. Die Zwangspause entspreche nicht dem Wunsch

vieler Betroffener – zumal sich die Arbeitsbedingungen im OP stark

verändert haben. Die DGOU fordert, dass

werdende Mütter selbst entscheiden kön-

nen, ob sie das Skalpell weiter in der Hand

behalten wollen.

Das 2015 veröffentlichte DGOU-Posi-

tionspapier „Operieren in der Schwanger-

schaft“ bündelt Informationen und Hand-

lungsempfehlungen zu Recht, Röntgen,

Strahlenschutz, Infektionsrisiko und Nar-

kose. Es hilft zudem bei der Erstellung einer

individuellen Gefährdungsbeurteilung und

Umgestaltung des Arbeitsplatzes.

Quelle: www.opids.de

www.gesetze-im-internet.de/muschg/index.html

Chirurgische Kennzahlen 2014

Einnahmen sinken um 0,7 Prozent,

Ausgaben steigen um 1,0 Prozent

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat sein

neuestes Praxis Panel (ZiPP) vorgestellt, in dem es die wirtschaftliche

Ist-Situation vertragsärztlicher Praxen auswertet. Die Kennzahlen für

das Fachgebiet Chirurgie sehen nicht sonderlich gut aus: So sanken

innerhalb der Fachgruppe der Chirurgen die Einnahmen im Vergleich

zwischen 2010 und 2013 um 0,7 Prozent, während die Aufwendungen

um 1,0 Prozent stiegen. Der Jahresüberschuss einer chirurgischen Pra-

xis lag 2013 im Schnitt um 2,9 Prozent niedriger als im Jahre 2010.

Die private Krankenversicherung ist nach wie vor eine wichtige

wirtschaftliche Stütze für chirurgische Praxen: So machen Privatver-

sicherte zwar nur acht Prozent des Patientenstamms aus, generie-

ren aber 18 Prozent der Einnahmen. Gesetzlich versicherte Patienten

machen 81 Prozent der Klientel aus, generieren aber nur 66 Prozent der

Einnahmen. Auch die Behandlung von Unfallpatienten ist längst nicht

mehr lukrativ: Fälle, die über die Berufsgenossenschaften oder Unfall-

kassen abgerechnet werden, machen zwar 11 Prozent der Patienten

aus, generieren aber nur noch neun Prozent der Einnahmen.

Quelle: www.tinyurl.com/zipp-jahresbericht

Nobelpreis für Medizin

Warum wurden eigentlich bislang keine

Anästhesisten ausgezeichnet?

Bislang wurden 210 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für ihre

bahnbrechenden Entdeckungen in der medizinischen Grundlagenfor-

schung und der klinischen Wissenschaft, etwa in der Chirurgie, aus-

gezeichnet. Die Anästhesiologie ging dagegen immer leer aus, obwohl

die rasante Entwicklung der Medizin in den vergangenen 150 Jahren

ohne Narkose und Lokalanästhesie und die Schmerzfreiheit von Ope-

rationen nicht möglich gewesen wäre.

Recherchen des Düsseldorfer Instituts für Geschichte, Theorie und

Ethik der Medizin im Stockholmer Nobelpreis-Archiv haben nun erge-

ben: Vier Pioniere der Anästhesie wurden von 1904 bis 1937 teils mehr-

fach für den Nobelpreis vorgeschlagen, aber bei der Preisvergabe nicht

berücksichtigt. Insbesondere der Berliner Chirurg Carl Ludwig Schleich

(1859 – 1922) war ein ernsthafter Kandidat. Seine große Leistung war die

Entwicklung der Infiltrationsanästhesie, die größere schmerzfreie Ein-

griffe oder Amputationen ermöglichte. Allerdings reichte es nie ganz für

den Nobelpreis: „Und bei der höchsten wissenschaftlichen Auszeich-

nung gibt es keine Silbermedaille“, schlossen die Düsseldorfer Forscher.

Quelle: www.tinyurl.com/kein-nobelpreis

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abay

Ärztinnen sollen künftig selbst entscheiden dürfen, ob

sie während der Schwangerschaft operieren möchten

oder nicht

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Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 7

BAO-Geschäftsstelle

Abschied von Edith Bussjäger in Bonn,

Neustart in Berlin mit Tamara Dietze

Der BAO hat seine Geschäftsstelle von Bonn nach Berlin verlagert.

Anlass war das Ausscheiden von Edith Bussjäger, die sich nach beinahe

20 Jahren als Leiterin der Geschäftsstelle im Mai 2016 in den verdienten

Ruhestand verabschiedete. Inzwischen wurde die Geschäftsstelle nach

Berlin verlagert. Sie wird von Tamara Dietze geleitet, die dort bereits

die Geschäftsstelle des Anästhesie-Netzes Deutschland (AND) leitet.

BAO-Präsident Dr. Axel Neumann erklärte dazu: „Der BAO dankt Frau

Bussjäger für die langjährige hervorragende Arbeit und wünscht ihr für

ihren Ruhestand alles Gute. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit

mit Frau Dietze und auf unsere Berliner Geschäftsstelle am unmittel-

baren politischen Puls der Hauptstadt.“

Infektionsschutzgesetz

Bundesrat stimmt für Meldepflicht bei

antibiotikaresistenten Erregern

Der Bundesrat hat am 18. März 2016 der vom Bundesministerium für

Gesundheit vorgelegten IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung zu-

gestimmt. Damit wurden mit dem Inkrafttreten im Mai 2016 die Melde-

pflichten für Antibiotika-resistente Erreger verschärft und eine neue

Meldepflicht für sogenannte Arboviren, etwa das Zika-Virus, eingeführt.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sagte hierzu: „Mit jähr-

lich 10.000 bis 15.000 Todesfällen infolge von Krankenhaus-Infektionen

dürfen wir uns nicht abfinden.“ Die möglichst frühe Meldung eines

Erregers sei wesentlich, um Patienten wirksam schützen zu können.

Künftig müssten Krankenhäuser gefährliche resistente Erreger bereits

beim ersten Auftreten melden.

Gleichzeitig unterstütze man die Krankenhäuser durch die Aus-

weitung und Verlängerung des Hygieneförderprogramms bei der Ein-

stellung und Fortbildung entsprechenden Personals und durch die

Stärkung der Stationspflege. Um die Bekämpfung resistenter Keime

weiter voranzutreiben, legte Gröhe außerdem den „10-Punkte-Plan

zur Vermeidung behandlungsassoziierter Infektionen und Antibio-

tika-Resistenzen“ vor. Dieser soll Krankenhäuser unterstützen, mehr

Hygienefachkräfte einzustellen und fortzubilden.

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Wechsel in der BAO-

Geschäftsstelle von

Edith Bussjäger (links)

zu Tamara Dietze

(rechts)

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8 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

Wenn dieser Trend dann doch einmal kritisch hinterfragt wird, dann

sind natürlich die niedergelassenen Ärzte, insbesondere der Ärztliche

Bereitschaftsdienst, schuld an der Misere. Sie sind es doch, denen es

nicht gelingt, die Patientenströme in ihre Praxen zu lenken.

Es gibt weniger Ärzte ? Die Niedergelassenen sind Schuld !

Ebenso trifft die Niedergelassenen natürlich auch die Schuld

daran, dass sich keine jungen Nachfolger mehr für ihre Praxen fin-

den, wenn sie aus Altersgründen in den Ruhestand treten wollen. So

zumindest äußerte sich sinngemäß das

Bundesgesundheitsministerium im Jahre

2016 zu dem bekannten Problem, dass die

Ärztedichte gerade in sogenannten unter-

versorgten Arealen weiter zurückgeht.

Dieses Gebaren wird jetzt auch noch

durch einen sogenannten ergänzten

Bewertungsausschuss gefördert, der je

nach Schweregrad unterschiedliche

Vergütungen für die Notfälle festlegen

soll. Dreimal dürfen Sie raten, wer dafür

aufkommen soll: Das geht natürlich auf

unsere Kosten!

Damit ignoriert die Politik ganz klar

geltendes Recht. Immerhin ist durch das

Vertragsarztrecht und wiederholte Recht-

sprechung eindeutig geregelt, dass im

Ärztlichen Bereitschaftsdienst den Patien-

ten ein Arzt zur Verfügung gestellt wird

(die Gerichte verlangen die Teilnahme

auch von ärztlichen Psychotherapeuten

und Pathologen), der die Patienten bis

zur Wiedereröffnung der Praxen notfall-

mäßig zu versorgen hat. In dringlichen

oder schweren Fällen kann dieser Arzt

auch entscheiden, dass eine stationäre

Momentan ändern sich die Zeiten deutlich schneller als gewohnt.

Es brennt an allen Ecken und Enden, und Politiker aus der Gesund-

heitsbranche, meist selbst ernannte Experten, machen der Bevöl-

kerung Wahlgeschenke in Hülle und Fülle, nahezu bar jeglicher

Fachkenntnisse.

Die Bürger nehmen alles mit, was sie kriegen können, und das ist

einiges. Schon jetzt äußern sich Krankenhäuser sinngemäß, dass ihre

Notfallambulanzen nicht nur für Notfälle da sind, sondern eine weitere

von der Bevölkerung gewünschte Versor-

gungseinrichtung darstellen – rund um

die Uhr, mit interdisziplinärer Versorgung,

und alles aus einer Hand.

Es scheint keine Rolle mehr zu spielen,

dass es dafür keinen Versorgungsauf-

trag gibt. Anscheinend halten sich nur

noch die niedergelassenen Vertragsärzte

(natürlich gibt es auch da Ausnahmen) an

das Vertragsarztrecht. Alle anderen hin-

gegen fahren munter und zunehmend

mehr regelmäßig über alle roten Ampeln.

Vielen Patienten gefällt es aus purer

Bequemlichkeit, dass sie mit allem, auch

mit jedem Wehwehchen, zu jeder Tages-

und Nachtzeit in die Krankenhäuser lau-

fen können und behandelt werden. Gele-

gentlich spielen auch kulturelle Gründe

eine Rolle, wenn statt einer vertragsärzt-

lichen Sprechstunde die Notfallambulanz

eines Krankenhauses aufgesucht wird.

Ist es ein Zufall, dass etwa 50 Prozent

der Krankenhauseinweisungen während

dieser „Notdienstzeiten“ anfallen? Die

Politik freut sich und ignoriert, dass so die

Kosten ungebremst in die Höhe gehen.

Leitartikel BNC

Prognosen zur Zukunft unserer Fachgruppe ? Derzeit unmöglich !Die politische Gemengelage ist verworrener denn je, immer neue politische Boshaftigkeiten erfordern beinahe

wöchentlich unsere Analyse und Bewertung – und letztlich unseren offensiven Protest. Ob dieser Erfolg zeigen

kann, hängt auch davon ab, wieviel Meinungsvielfalt wir innerhalb der eigenen Fachgruppe zulassen.

Von Dr. Christoph Schüürmann

Berufspolitik

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Immer mehr Patienten suchen die Notfallambulanzen

der Krankenhäuser auch mit Bagatellerkrankungen auf,

die eigentlich während der normalen Sprechzeiten beim

Vertragsarzt behandelt werden sollen

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Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 9

Behandlung unverzüglich stattzufinden hat. So soll ärztliche Notfall-

versorgung per Gesetz aussehen, sie umfasst nicht mehr und nicht

weniger.

Vollversorgung rund um die Uhr muss bezahlt werden !

Eine elektive oder interdisziplinäre Gesamtdiagnostik oder auch

Versorgung für jegliche – auch chronische – Erkrankungen ist dabei

explizit nicht vorgesehen. Doch das scheint mittlerweile unerheblich

zu sein: Mehr und mehr werden Forderungen nach einer direkten

Fachversorgung wie zu Praxisöffnungszeiten laut – koste es die Ärzte,

was es wolle. Es wundert uns nicht, dass die Politiker die Folgen ihrer

eigenen Fehlentscheidungen nicht tragen wollen.

Für uns Niedergelassene ist das im Grunde genommen gar kein

Problem: Wenn die Bevölkerung eine andere Art von ärztlicher Ver-

sorgung wünscht, also Vollversorgung rund um die Uhr bei jedweder

Gesundheitsstörung, dann soll sie mit den von ihnen gewählten Poli-

tikern sprechen. Die wiederum sollen dann mit den Krankenkassen

verhandeln. Wenn es dann bezahlt wird, dann machen wir das auch. Es

kommt sogar noch besser: Wir können das schon!

Wir wehren uns allerdings gegen weitere Versuche, abermals zusätz-

liche ärztliche Leistungen aufzunehmen, die uns nicht vergütet und

am Ende sogar aus dem Budgettopf gestrichen werden. Wer bestellt,

muss auch bezahlen – alle anderen nennt man in der Gastronomie

Zechpreller.

Die Zechprellerei auf unsere Kosten geht munter weiter

Allerdings sieht es derzeit nicht danach aus, als wolle irgendjemand

der grassierenden Zechprellerei Einhalt gebieten. Stattdessen wird die

prekäre finanzielle Lage noch angeheizt durch

unsinnige Terminservicestellen,

eine verschärfte Aufkaufregelung anhand von Bedarfsplanungs-

zahlen aus den 1990er Jahren,

ein bislang undurchsichtiges Zweitmeinungsverfahren (das bei uns

Chirurgen auch ohne gesetzliche Regelung längst stattfindet),

eine Paritätsregelung in der Selbstverwaltung der Kassenärztlichen

(Bundes) Vereinigung, die mit jeglichen demokratischen Grundre-

geln bricht,

die Option für Kommunen, eigene Medizinische Versorgungszentren

(MVZ) zu eröffnen,

und die weitere deutliche Öffnung der Krankenhäuser für die ambu-

lante Behandlung.

Unbezahlte Rechnungen stapeln sich bei uns derzeit also genug.

Nichtsdestotrotz soll der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) wie-

der einmal nur unter der Prämisse weiterentwickelt werden, dass die

Anpassung kostenneutral erfolgt. Um in vollem Umfang zu begreifen,

wie absurd die derzeitigen Neuerungen sind, sollte man einmal ver-

suchen, sie dem Vorsitzenden der Gewerkschaft ver.di, Frank Bsirske,

zu erklären. Vermutlich würde dieser mit eindeutigen Handbewe-

gungen auf bestimmte gefiederte Tierarten verweisen.

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BÄK-Trauerspiel rund um die Novellierung der GOÄ

Leider ist die ärztliche Selbstverwaltung keine Hilfe, wenn es um

die Vertretung unserer berechtigten Interessen geht. Die Bundesärzte-

kammer (BÄK) konnte in dem Trauerspiel rund um die Novellierung der

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wahrlich nicht überzeugen. Es ist gut,

dass der ehemalige BÄK-Verhandlungsführer, Dr. Theodor Windhorst,

endlich Tacheles geredet und damit wahrscheinlich größeren zukünf-

tigen Schaden vorerst abgewendet hat (siehe Kasten).

Der Versuch der Privaten Krankenversicherung (PKV), nach fast

30 Jahren ohne jegliche Preisanpassungen keinerlei Kostensteigerun-

gen zuzulassen, ist zwar aus deren Sicht verständlich – aber aus

unserer Sicht eine glatte Unverschämtheit, um es einmal freundlich Ñ

Berufspolitik

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: Sch

üürm

ann

Dr. Christoph Schüürmann

Geschäftsführender BNC-Vorsitzender

und niedergelassener Chirurg

Chirurgische Praxis

Louisenstraße 53 – 57

61348 Bad Homburg

Tel.: 06172 21039

Fax: 06172 177997

[email protected]

Novellierung der GOÄ: Warum Dr. Theodor Windhorst seine Ämter niederlegte

Die Nachricht vom Rücktritt des BÄK-Verhandlungsführers Dr. Theodor

Windhorst machte am 19. März 2016 die Runde: Der Präsident der Ärzte-

kammer Westfalen-Lippe trat von seinen Funktionen als Vorsitzender des

BÄK-Ausschusses Gebührenordnung und als Verhandlungsführer zur GOÄneu

zurück. Windhorst begründete die Niederlegung seiner Ämter damit, dass er

keine Chancen für einen fairen Leistungsausgleich in der GOÄneu unter den

derzeitigen Bedingungen sehe. In einer einige Wochen später vorgelegten

Erklärung beklagte er fehlende Personalressourcen und fragwürdige Organi-

sationsstrukturen, vor allem aber mangelnden Zugriff auf reale Abrechnungs-

daten. Ohne einen solchen Zugriff sei es aber schlicht nicht möglich, 2.900

Leistungen der GOÄalt in 4.500 Leistungen der GOÄneu zu überführen, wobei

teilweise Leistungskomplexe gebildet werden müssten, um die Auswirkungen

der Änderungen durchrechnen zu können.

Seither liegt das Projekt GOÄ mehr oder weniger auf Eis, und es ist unwahr-

scheinlich, dass noch in dieser Legislaturperiode ein neuer Anlauf unternom-

men wird. Wenn es soweit ist, will die Ärzteschaft nun aber besser gerüstet

sein: Am 10. Mai 2016 gaben die Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS)

und die Stiftung Privatmedizin die Gründung eines GOÄ-Instituts bekannt.

Ziel sei es, „mögliche Informations-Asymmetrien zwischen Ärzteschaft und

Kostenträgern in Bezug auf die GOÄ zu beseitigen“. In Zusammenarbeit mit

dem Kieler Institut für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) will das Institut ein neues

Datenangebot für den weiteren GOÄ-Novellierungsprozess bereitstellen. Die

Gründung des GOÄ-Instituts wurde von den ärztlichen Berufsverbänden ein-

hellig positiv aufgenommen. So bezeichnete etwa der Vorstandsvorsitzende

des Spitzenverbandes Fachärzte (SpiFa), Dr. Dirk Heinrich, die Gründung als

einen außerordentlich konstruktiven Beitrag: „Wir müssen endlich zu einer

durch die Ärzteschaft, auf ärztlicher Expertise basierenden, selbst entwickel-

ten, aktualisierten Gebührenordnung kommen.“

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10 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

zu formulieren. Die diversen Schuldzuweisungen gegen den BÄK-Prä-

sidenten Prof. Frank-Ulrich Montgomery sind inzwischen erdrückend

und wahrscheinlich berechtigt, er macht überhaupt keine gute Figur in

dieser Angelegenheit.

Krise der KBV erschwert ein sachliches Verhältnis zu Dritten

Auf der anderen Seite tragen die vielen bislang noch ungeklär-

ten Vorgänge, die sich in der Vergangenheit in der Führungsetage der

Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) abgespielt haben, nicht

gerade dazu bei, insgesamt wieder ein sachliches Verhältnis zu allen

Dritten herzustellen. Bei aller Kritik an der Politik muss auch das

selbstkritisch angemerkt werden. Der Flächenbrand wächst weiter und

wird noch einiges an Aufklärungsarbeit von uns erfordern.

Deshalb fällt es mir schwer, Prognosen zur Zukunft der niedergelas-

senen Chirurgen abzugeben, dafür passiert derzeit zu viel gleichzeitig.

Eines ist allerdings klar: Die Tätigkeit der jetzigen Praxisinhaber wird

naturgemäß immer wertvoller, schon bald wird man nach uns rufen.

Unsere Zahl nimmt Jahr für Jahr ab, weil

Nachfolger fehlen. Um uns Praxisinhaber mit

unserem Durchschnittsalter von rund 55 Jah-

ren mache ich mir aus diesem Grund für die

nächsten zehn Jahre überhaupt keine Sorgen.

Sorge bereitet mir vielmehr die Versor-

gung unserer Patienten in Zukunft, wenn

immer weniger chirurgische Praxen nachbe-

setzt werden können. Denn die klassische chirurgische Einzelpraxis

ist für junge Ärzte, Männlein wie Weiblein, zunehmend unattraktiv.

Die neue Generation wünscht sich eine bessere Work-Life-Balance mit

Teilzeitbeschäftigung und Angestelltenstatus – und kann diese Wün-

sche in größeren MVZ leichter durchsetzen als in der Niederlassung in

kleineren Einheiten.

Viel zu wenig neue chirurgische Niederlassungen in 2015

Nach neuesten Zahlen der KBV haben sich im gesamten Jahre 2015

deutschlandweit nur eine Handvoll Kollegen niedergelassen, die nach

der aktuell gültigen (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) von 2005

ihren Facharzt für Allgemein- und Viszeralchirurgie erworben haben.

Knapp 60 neu niedergelassene Fachärzte tragen noch den Titel „Fach-

arzt für Chirurgie“ gemäß der alten MWBO von 1993. Demgegenüber

gab es 115 Neuzulassungen von Fachärzten für Orthopädie- und Unfall-

chirurgie – wobei selbst hier unklar ist, ob diese Zahlen ausreichen. Bei

den übrigen Säulen der Chirurgie sind nur Niederlassungszahlen im

einstelligen Bereich zu verzeichnen.

Die stattgehabten und geplanten Änderungen in den MWBO tun

ihr übriges und erschweren eine Niederlassung noch weiter. Auch die

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat völlig neue Vor-

aussetzungen für die D-Arztbestallung geschaffen: Für eine formale

Qualifikationsgleichheit wie die jetzigen Praxisinhaber bedarf es nun

des Erwerbes eine Doppelfacharztes. Aus diesem kurzen Überblick über

die Zahlen lässt sich Folgendes schließen:

Die Niederlassungsbereitschaft ist größer bei Kollegen aus der alten

MWBO von 1993 als bei Kollegen, die später ihren Facharzt gemacht

haben.

Praxen werden meist an die gleiche Generation im Sinne einer

Konzentrierung weitergegeben, davon die meisten an Fachärzte für

Orthopädie- und Unfallchirurgie, und nicht an echte Nachfolger der

nächsten Generation.

Allgemein- und Viszeralchirurgen lassen sich so gut wie gar nicht

mehr nieder – dies zeigt auch der Blick auf die Zahlen der KBV aus

den Vorjahren.

Deshalb hat die KBV im Sinne der Sicherstellung der vertragsärzt-

lichen Versorgung nun reagiert: Die Versorgungsebene der Chirurgen

und Orthopäden sollen noch in diesem Jahr zusammengelegt werden.

Daraus folgt aber auch, dass im Rahmen der Weiterentwicklung des EBM

das Kapitel 7 (Chirurgie) und das Kapitel 18 (Orthopädie) zu einem neuen

EBM-Kapitel zusammengeführt werden. Diese Gleichschaltung wird eine

Reihe unterschiedlicher Veränderungen nach

sich ziehen, unter anderem bei den Begriffen

Überversorgung, Budget, Fallzahlen usw.

Zuguterletzt hat sich auch die berufspoli-

tische Landschaft für uns Chirurgen deutlich

verändert. Begonnen hat es damit, dass unter

dem Vorhaben „Einheit der Chirurgie“ eine

Personalunion entstanden ist: Der General-

sekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), Prof. Hans-

Joachim Meyer ist seit gut einem Jahr nun auch Präsident des Berufs-

verbandes Deutscher Chirurgen (BDC).

Aktuell nun wurden auf dem Jahreskongress der DGCH, der Ende

April 2016 in Berlin stattgefunden hat, der Regionalvertreter der nieder-

gelassenen Kollegen im BDC, Dr. Peter Kalbe, zum Vertreter derselben

in die DGCH gewählt sowie der Vizepräsident des BDC, Dr. Jörg-Andreas

Rüggeberg, als Vertreter desselben in den Vorstand und das Präsidium

der DGCH.

Wem nutzt der enge Schulterschluss von BDC und DGCH ?

Es geht mir nicht um die betreffenden Personen, doch die Entwick-

lung stimmt mich in mehrerlei Hinsicht skeptisch: Zum einen bin ich

mir nicht sicher, ob unter dieser mehrfachen Umklammerung nun der

Status und eine unabhängige Handlungsmöglichkeit des Berufsver-

bandes BDC geschwächt wird. Zum anderen befürchte ich, dass durch

diese Maßnahme die niedergelassenen Kollegen einen gehörigen

Nachteil erhalten, da eine Fachgesellschaft wie die DGCH nun einmal

grundsätzlich andere Zielrichtungen als ein Berufsverband hat und

haben muss. Meine Sorge ist, dass mit dieser unter der Maxime „Einheit

der Chirurgie“ proklamierten Maßnahme die berufspolitische Interes-

senvertretung der niedergelassenen Chirurgen geschwächt wird, die in

der DGCH nur eine sehr kleine Rolle spielen. Aus diesem Grund bedau-

ere ich diese Entwicklung. Meinungsvielfalt und mehr Kampfkraft sind

dagegen aus meiner Sicht dringend erforderlich. É

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Berufspolitik

» Ich befürchte, dass durch die Mehr-fachumklammerung mit der DGCH die berufspolitische Interessenvertretung der niedergelassenen Chirurgen geschwächt wird. Eine Fachgesellschaft hat nun einmal andere Ziele als ein Berufsverband. «

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Wir brauchen Ihre Solidarität und Ihre Stimme !

Als reine Vertretung für Sie als niedergelassener oder

angestellter Chirurg in MVZ, BAG und Einzelpraxen sollten

Sie jetzt beitreten.

Für Fragen und eine ausführliche Beratung steht Ihnen

die BNC-Geschäftsstelle unter Telefon 04532 2687560 oder

[email protected] gern zur Verfügung.

Wir arbeiten für Sie:

in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

und ihren Gremien

in den Kassenärztlichen Vereinigungen

und ihren Gremien

in der Bundesärztekammer sowie den Landesärzte-

und Bezirksärztekammern

als Vertretung gegenüber den Unfallversicherungsträgern

mit den Krankenkassen vor Ort

mit der Politik

im Spitzenverband der Organfachverbände

Der BNC bietet seinen Mitgliedern:

eine vierteljährlich erscheinende Verbandszeitschrift

einen monatlich erscheinenden Spot

über brandaktuelle Ereignisse

eine Unfall- und Spezial-Strafrechtsversicherung

Hilfe bei juristischen und

betriebswirtschaftlichen Problemen

Weiterbildungspunkte im Rahmen eines

gemeinsamen Kongresses

Nur gemeinsamsind wir stark !

Einen Beitrittscoupon finden Sie auf Seite 51.

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12 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

Der EBM wurde eigentlich betriebswirtschaftlich kalkuliert

Dann wurde bekanntlich abgewertet und budgetiert, bis die Aus-

gaben in etwa wieder beim Ausgangswert lagen. Die Einführung eines

Einheitspunktwertes hat dann schon 20009 einen Einheitspreis fak-

tisch eingeführt – gesellschaftspolitisch willkommen. Besondere Ver-

sorgungsformen wie das Ambulante Operieren wurden dabei einfach

vergessen.

Für die ambulanten Operateure resultiert aus diesem gewichtigen

Fehler bis heute eine Existenzbedrohung und für Deutschland die Blo-

ckade einer eigentlich möglichen dyna-

mischen Verlagerung stationärer ope-

rativer Leistungen in den ambulanten

Sektor.

Dennoch bleibt das Prinzip der Leis-

tungsbewertung durch die vornehmliche

Ermittlung von Kosten in vielen Berei-

chen des Gesundheitswesens aktuell

gültig. So bestimmen sich die DRG-Ver-

gütungen des stationären Sektors über

Kostenermittlungen des Institut für das

Entgeltsystem im Krankenhaus (INeK),

und Verhandlungen im ambulanten

Sektor werden wesentlich mit Kosten-

steigerungen begründet (beispielsweise

erfasst durch das Zentralinstitut für die

kassenärztliche Versorgung, Zi). So war es

auch für den BAO nur konsequent, dass

wir die Zusatzkosten durch die gestie-

genen Anforderungen der Hygiene 2015

durch ein Gutachten ermittelt haben und

nun deren Erstattung einfordern. Aktuell

ist dies eine der Hauptforderungen des

BAO, für die wir zahlreiche Unterstützer

finden.

Man muss nicht Medizinökonomie studieren um zu verstehen, dass

Wert, Preis und Kosten medizinischer Leistungen äußerst unterschied-

liche Aspekte der öffentlichen Betrachtung darstellen. Sie begleiten

uns aber ständig im ärztlichen Alltag und sollten in der politischen

Diskussion daher klar und frei von Ideologie thematisiert werden.

Nur eine neue Ehrlichkeit wird dazu beitragen, die Auseinander-

setzungen um den Preis der Medizin auf politischer Ebene zu versach-

lichen, durchsichtiger zu machen und damit vielleicht auch nützlicher

für die Menschen in diesem Land.

Die Gedanken um Preis und Kosten

seiner Leistungen begleiten den (Ver-

trags-) Arzt in Praxis und Klinik. Ökono-

misches Denken ist heutzutage selbst-

verständlich und wird bereits in den

Krankenhäusern beim Codieren trainiert.

Unser Preis – eigentlich definiert als „das,

was der Markt zu zahlen bereit ist“ – sind

die ärztlichen Gebührenordnungen in

Form von Einheitlichem Bewertungs-

maßstab (EBM) und Gebührenordnung

für Ärzte (GOÄ) sowie das System der

DRG-Fallpauschalen.

Der EBM der Vertragsärzte wurde prin-

zipiell betriebswirtschaftlich bestimmt.

Er sollte einst also die tatsächlichen,

durchschnittlichen Kosten der Leistungs-

erbringung vergüten. Die erstellten Roh-

daten für den EBM 2000plus waren von

den Ärzten, den Kassen und dem Minis-

terium (eigentlich) schon konsentiert, als

sich herausstellte, dass eine so erstellte

„korrekte“ Vergütung die Ausgaben im

Vertragsarztsektor um über 30 Prozent

gesteigert hätte.

Leitartikel BAO

Wert, Preis und Kosten von Leistungen: Wie sollte Medizin bezahlt werden ?Die Preisfindung für ärztliche Leistungen im deutschen Gesundheitswesen ist eine komplexe Angelegenheit.

Gängige Maximen der Betriebswirtschaft versagen hier. Doch auch die über viele Jahre etablierte Definition des

Wertes einer Leistung über die Indikation wurde auf Betreiben der Politik mittlerweile ausgehöhlt.

Von Dr. Jörg Hennefründ und Dr. Axel Neumann

Berufspolitik

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Über Wert, Preis und Kosten ärztlicher Leistungen offen

zu sprechen, gilt im deutschen Gesundheitswesen nach

wie vor als Tabu, das nicht gebrochen werden darf.

Warum eigentlich?

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Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 1�

Eine offene Diskussion über Preise ist mit Tabus behaftet

Der Wert ärztlicher Qualifikation und die konkrete (vom Patienten

bewertete) Versorgungsqualität bleiben weiterhin nahezu unberück-

sichtigt. Dieser Wert medizinischer Maßnahmen bestimmt sich näm-

lich aus der Perspektive des Patientennutzens. Möchte man eine Ver-

bindung dieses Wertes mit dem Preis herstellen, so muss man diesen

letztlich zwangsläufig in Geldbeträge umrechnen. Ansätze dazu gibt

es, allerdings ist die offene Diskussion dieser Aufgabe mit einem poli-

tischen Tabu belegt.

Nach Grundüberzeugung, ja Definition der Wirtschaftswissenschaf-

ten ist der Markt immer durch einen Mangel definiert, und der Markt

regelt über die Preisfindung die optimale Verteilung der (knappen)

Güter beziehungsweise Dienstleistungen. Diese Optimierung der Ver-

teilung ist nach Auffassung der Wirtschaftswissenschaften die zentrale

Aufgabe des Marktes.

Es gibt weder freie Preisfindung, noch eindeutige Knappheit

Folgen wir dieser Definition, dann werden wir niemals einen

„Gesundheitsmarkt“ bekommen, denn es gibt weder eine freie Preis-

findung, noch wünscht sich irgendjemand, dass darüber die Verteilung

der ärztlichen Leistungen erfolgt. Und es gibt auch keine eindeutige

Knappheit der medizinischen Dienstleistungen, wenn man als Beleg

für diese These beispielsweise die („fast nicht“) Inanspruchnahme der

neuen Terminservicestellen (siehe Seite 29) heranzieht.

Im Alltag der ärztlichen Leistung übersetzt sich der Begriff des

Wertes in den der Indikation: Nur was Patienten nutzt, für diese also

einen Wert hat, ist indiziert. Zwar gibt es

zunehmend juristisch motivierte Versuche,

die Patienten in diese Entscheidungen einzu-

beziehen. Es bleibt aber Gebot und ärztliches

Selbstverständnis, dass der Arzt diese Art

der Betrachtung maßgeblich zu priorisieren

hat. Dieses Gebot der Nutzenpriorisierung vor

Preis-Kostenkalkulationen geht soweit, dass

der Arzt sich gegebenenfalls sogar selber wirtschaftlich zu schädigen

hat. Beispielsweise muss der Arzt für gesetzlich Versicherte auch Leis-

tungen unter Selbstkosten erbringen, wenn diese in der jeweiligen Pra-

xis zum Leistungsspektrum, beispielsweise für Privatpatienten gehören.

Alleiniger Profiteur der Anweisung des G-BA sind die Krankenkassen.

G-BA hat Arthroskopie des Kniegelenks faktisch abgeschafft

Es bestand bislang Einvernehmen über das Privileg der Ärzte, diese

Bewertung alleine vornehmen zu dürfen – und auch zu müssen. Nun

hat am Ende langjähriger parteipolitischer Bestrebungen und Inter-

ventionen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erstmalig eine

Indikation für eine chirurgische Maßnahme allein aus dem finanziel-

len Blickwinkel der Nutzenbewertung heraus per Anordnung beein-

flusst und gebeugt. Die Arthroskopie der Arthrose des Kniegelenkes,

jahrzehntelang in Deutschland gelehrt und praktiziert, wurde faktisch

abgeschafft. Bei diesem Dekret (siehe Artikel auf Seite 20) handelt es

sich um einen echten Tabubruch. Dass die Datenlage dazu umstritten

ist, macht es noch problematischer.

GOÄ: PKV überlässt Unternehmensberatern das Feld

Nach den spärlichen Informationen, die inzwischen über die Ver-

handlungen zur GOÄ durchsickern, hatte man sich primär darauf

verständigt, eine neue GOÄ nicht nach dem

Prinzip der Kostenbetrachtung zu erstel-

len. Dies endete dann aber darin, das eine

Verhandlungsseite, die Private Krankenver-

sicherung (PKV), durch Unternehmensberater

eine Gebührenordnung erstellen lässt, die

ausschließlich darauf ausgerichtet ist, keine

Kostensteigerung zuzulassen. Ein solches Vor-

gehen hinterlässt Fassungslosigkeit. Aber es zeigt auch eines: Auch die

Bundesärztekammer hat jahrelang ohne Klärung der oben genannten

brennenden Probleme agiert und verhandelt.

Vorschlag: Überlasst doch den Patienten die Preisfindung !

Wir ambulanten Operateure haben da einmal einen Vorschlag zur

Güte: Wenn man sich schon darauf verständigt, Kosten nicht vollstän-

dig zu ermitteln und zu erstatten, dann könnte man Operationen ja

probehalber nach deren Nutzen vergüten. Die ambulanten Opera-

teure und Anästhesisten könnten dabei nur gewinnen. Gegenprobe:

Nehmen wir an, dass die von den Patienten vermutete Vergütung des

Arztes in etwa dem vom Patienten empfundenen Wert dieser Leistung

entspricht. Dann fragen wir doch einmal unsere Patienten öffentlich,

welchen Preis wir für Operationen und Narkosen bezahlt bekommen

sollen. Mit den Ergebnissen einer solchen Befragung wünschen wir

Politik und Kostenträgern viel Freude! É

Berufspolitik

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Dr. Jörg Hennefründ

BAO-Pressereferent und niedergelassener

Gynäkologe

Tagesklinik Oldenburg

Achternstraße 21, 26122 Oldenburg

Tel.: 0441 922700

Fax: 0441 9227

[email protected]

www.tagesklinik-oldenburg.de

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Dr. Axel Neumann

BAO-Präsident und niedergelassener Chirurg

Praxisklinik München-West

Zentrum für Knie-, Hand- und Schulterchirurgie

Fürstenrieder Straße 69 – 71, 80686 München

Tel.: 089 546888-0

Fax: 089 54688888

[email protected]

www.chirurgie-orthopaedie.de

» Fragen wir doch einmal unsere Patienten öffentlich, welchen Preis wir für Operatio-nen und Narkosen bezahlt bekommen sollen. Mit den Ergebnissen einer solchen Befragung wünschen wir Politik und Kostenträgern und Politik viel Freude. «

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14 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

Terminservicestellen auch daran gewöhnt werden, künftig länger auf

Arzttermine warten zu müssen: „Wenn nämlich ein dringlicher Patient

binnen vier Wochen einen Termin bekommen soll, dann bedeutet das

im Umkehrschluss doch, dass andere durchaus längere Wartezeiten

akzeptieren müssen.“

DGCH: Beim Zweimeinungsverfahren ist noch vieles unklar

Auch die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), beim Kongress

vertreten durch ihre Präsidentin Prof. Gabriele Schackert, kann den

aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen nicht viel Positives

abgewinnen. Weder ist die Fachgesellschaft überzeugt vom Nutzen

der Terminservicestellen, noch hält das vorgesehene Zweitmeinungs-

verfahren bei „mengenanfälligen Eingriffen“ wie Hüftendoprothesen,

Tonsillektomien, Hysterektomien, Wirbelsäulen- oder Bypass-Operatio-

nen für ausgereift: „Hier ist noch vieles unklar“, kritisierte Schackert.

„Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn die Aufklärung über das Recht

auf eine Zweitmeinung ausbleibt? Wer sind eigentlich die Zweitgutach-

ter und welche Qualifikationen müssen sie vorweisen? Inwieweit wer-

den die Einsparungen durch weniger ‚überflüssige‘ Operationen durch

die administrative Mehrbelastung wieder

kompensiert?“

Schackert richtete ihre Kritik aber auch

an die Ärzteschaft selbst: „Das Ansinnen

der Politik, bei akzeptablen Kosten eine

möglichst hohe Qualität zu erhalten, ist

verständlich. Weil die Ärzteschaft lange

keine überzeugenden Strategien hierfür

entwickelt hat, nimmt die Politik das

Heft nun selbst in die Hand.“ Die DGCH-

Präsidentin warnte: „Wir werden zu

Befehlsempfängern des Gemeinsamen

Bundesausschusses und zu leistungsge-

bundenen Dienstleistern. Das ist nicht

die Medizin, die wir unserem Nachwuchs

hinterlassen sollten!“

Mit den Rahmenbedingungen der chirurgischen Tätigkeit sind die

niedergelassenen Chirurgen ebenso wie ihre Kollegen in den Kliniken

zunehmend unzufrieden. Dies verdeutlichten die politischen Sitzun-

gen des Bundeskongresses Chirurgie, der vom 26. bis 28. Februar 2016

in Nürnberg stattgefunden hat.

Der BNC-Vorsitzende Dr. Christoph Schüürmann eröffnete den

Kongress mit den Worten: „Unsere Arbeit ist formal immer noch so

organisiert wie bei der Gründung der Kassenärztlichen Vereinigungen

im Jahre 1931. Damals übernahmen die Vertragsärzte den Kollektiv-

vertrag und Sicherstellungsauftrag und verzichteten im Gegenzug auf

ihr Streikrecht. Aber gilt das angesichts der derzeitigen Umwälzungen

eigentlich noch?“

BNC: Viele Gesetzesinhalte widersprechen sich gegenseitig

Schüürmann kritisierte: „Mit einer Fülle von Gesetzen, die nicht zu

Ende gedacht sind und in immer schnelleren Takt verabschiedet werden,

greift die Politik immer stärker in unsere ärztliche Selbstverwaltung ein.

Außerdem werden so keine der kommenden Herausforderungen im

Gesundheitswesen – Stichwort demogra-

phischer Wandel – gelöst.“ Zudem seien

etliche Gesetzesinhalte widersprüchlich:

So passe die neu eingeführte Regelung,

nach der Arztpraxen in rechnerisch ‚über-

versorgten‘ Gebieten aufgekauft werden

und damit vom Markt verschwinden

sollen, nicht zu den parallel installierten

Terminservicestellen, die Patienten bei

dringlichen Überweisungen einen Fach-

arzttermin binnen vier Wochen vermit-

teln müssen, wenn man auf normalem

Wege keinen Termin bekommen kann.

Schüürmann warnte: „Das ist ein wei-

terer Schritt in Richtung Staatsmedizin!“

Offenbar sollten Versicherte mithilfe der

Bundeskongress Chirurgie

Unzufrieden mit den Rahmenbedingungen der chirurgischen TätigkeitFlächendeckende, wohnortnahe Strukturen sind kosteneffizient und stehen in der Patientengunst besonders

weit oben. Dennoch fördert die Politik derzeit vor allem die Zentralisierung in Form von Verlagerung ambulanter

Leistungen an die Kliniken. Ein Überblick über die berufspolitischen Diskussionen beim diesjährigen Kongress.

Von Antje Thiel

Berufspolitik

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Insgesamt 1.�00 Teilnehmer besuchten in diesem Jahr

den Bundeskongress Chirurgie, der wie bereits in

den vergangenen Jahren gemeinsam vom BNC, dem

BAO und dem BDC ausgerichtet wurde

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Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 15

BDC: Vertragsärzte haben in der Politik keine Verbündeten

BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg fasste die Kritik der

Chirurgen an der Bundespolitik so zusammen: Der Arztberuf an sich

ist in seiner Wertigkeit im Gesundheitswesen nicht mehr dort ange-

siedelt, wo wir ihn gern hätten. „Ziel der Politik ist es, die vielzitierte

‚doppelte Facharztschiene‘ abzuschaffen, und zwar zulasten der nieder-

gelassenen Vertragsärzte. Und wir haben leider keine Verbündeten.“

Vielmehr müssten Vertragsärzte permanent selbst den Beweis für die

Effizienz ihrer Strukturen antreten.

Die Politik wolle zwar einerseits weg von der teuren stationären

Versorgung und mehr Leistungen in die kostengünstigere ambulante

Versorgung verlagern. „Doch Krankenhäuser lassen sich nicht so ohne

Weiteres beseitigen. Deshalb werden sie nun einfach besser ausge-

lastet und stärker in die ambulante Versorgung einbezogen“, erklärte

Rüggeberg. „Trotz aller plakativen Bekenntnisse zur flächendeckenden

wohnortnahen Versorgung läuft alles auf mehr Zentralisierung hinaus.

Zudem scheint die Politik zu glauben, dass durch dirigistische Planung

machbar ist, was personell aufgrund des demographischen Wandels

und des zunehmenden Ärztemangels schlicht nicht mehr zu leisten

ist“, warnte der BDC-Vizepräsident.

KBV: Bedarfsplanung basiert noch auf Ist-Zustand von 1990

Über die Frage, wie viele Chirurgen das Land für die gute flächen-

deckende Versorgung der Bevölkerung braucht, wurden sich die Refe-

renten aus den Berufsverbänden, der Selbstverwaltung, vom GKV-

Spitzenverband und aus der Politik allerdings nicht einig. Der zweite

Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundes-

vereinigung (KBV) und ehemalige BNC-Vorsitzende, Dr. Dieter Haack,

gab zu bedenken, dass die bisherige Bedarfsplanung von Vollzeitstellen

in Einzelpraxen ausgeht. „Im Übrigen basiert die derzeitige Bedarfs-

planung noch immer auf den Ist-Zahlen Anfang der

1990er Jahre. Seither haben sich die Versorgungs-

bedarfe der Bevölkerung ebenso verändert wie

die Möglichkeiten der modernen Medizin. Zudem

arbeiten mittlerweile etwa 12.000 angestellte

Ärzte im niedergelassenen Bereich, viele davon in

Teilzeit.“

Zwar sei der Gemeinsame Bundesausschuss

(G-BA) beauftragt, ein Gutachten zur Bedarfspla-

nung zu erstellen. „Doch zum einen dauert so

etwas mindestens zwei bis drei Jahre. Und zum

anderen hat jeder andere Vorstellungen von dem,

was eine ‚bedarfsgerechte Versorgung‘ ausmacht“,

sagte Haack. In der Vergangenheit seien viele chi-

rurgische Zulassungen aufgrund eines ‚Sonderbe-

darfs Ambulante Chirurgie‘ erteilt worden. „Wenn

diese Sitze künftig wegen vermeintlicher Über-

versorgung abgebaut werden sollen, dann wird es

kritisch.“ Haack prognostizierte, dass es den klas-

sischen Chirurgen / Unfallchirurgen in Zukunft nicht mehr geben wird:

„Rein numerisch wäre die Zusammenlegung der Planungsbereiche

Chirurgie und Orthopädie auch problemlos möglich.“

GKV: Überkapazitäten binden viel Zeit und Geld

Hans-Werner Pfeifer, von Haus aus Chirurg und nun Referent für

Grundsatzfragen beim GKV-Spitzenverband, bestand dennoch darauf,

dass es infolge der Ärzteschwemme in den 1990er Jahren Überkapazi-

täten und auch danach weiter steigenden Arztzahlen in etlichen Berei-

chen der vertragsärztlichen Versorgung gebe: „Wir als GKV-Spitzenver-

band wollen eine gleichmäßige und stabile Versorgung erreichen. Doch

vielerorts gibt es Überkapazitäten, die ärztliche Zeit binden und Geld

kosten – beides fehlt dann an anderer Stelle.“

Pfeiffer zeigte sich aber auch besorgt angesichts der immer weiter

fortschreitenden Subspezialisierung in der Medizin: „Dieser Trend ist

gefährlich. Der Allgemeinchirurg stirbt aus, dabei wird er doch dringend

gebraucht – umso mehr, da die Hausärzte seit einer Weile keine chirur-

gischen Anteile mehr in ihrer Weiterbildung haben.“ Pfeiffer betonte

allerdings, dass die Bedarfsplanung Sache der ärztlichen Selbstverwal-

tung sei: „Alle Akteure sitzen in Berlin nahe beinander – das muss doch

möglich sein!“ Ñ

Berufspolitik

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el

Antje Thiel

Redaktionsleitung

VMK Verlag für Medizinkommunikation GmbH

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

www.bncev.de

Dachsweg 5, 25335 Elmshorn

Tel.: 04121 2763634, Fax: 04121 2764948

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www.vmk-online.de

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Gruppenbild nach der Eröffnung des Bundeskongresses: Dr. Axel Neumann (BAO), Dr. Christoph

Schüürmann (BNC), Prof. Gabriele Schackert (DGCH), Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg (BDC), Dr. Michael

Bartsch (Kongressleiter) und Wolfram-Arnim Candidus (Bürgerinitiative Gesundheit)

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16 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

Für den GKV-Spitzenverband sind angesichts der Bevölkerungsent-

wicklung auch befristete Zulassungen kein Tabu: „Wenn derzeit ein

Dorf von 800 Einwohnern jetzt wegen der Flüchtlingskrise auf einmal

1.500 Einwohner hat, dann müssen doch befristete ärztliche Zulas-

sungen möglich sein!“ Pfeiffer erzählte, er selbst habe seinerzeit als

Chirurg im Osten der Republik die Arbeit in der Poliklinik gemocht, weil

er dort über betriebswirtschaftliche Aspekte nicht nachdenken musste.

„Die Polikliniken von damals kommen nun als MVZ wieder.“

BVOU: Eine völlig gleichmäßige Versorgung ist unmöglich

Die Forderung nach befristeten Zulassungen findet in der Ärzte-

schaft natürlich keinen Anklang. Dr. Helmut Weinhart, Schatzmeister

beim Berufsverband für Orthopädie Unfallchirurgie (BVOU), antwor-

tete Pfeiffer daher unter dem Beifall des Plenums mit einem Vergleich:

„Wenn ein Bäcker die Option erhält, für fünf Jahre befristet einen Laden

zu eröffnen, dann wird er das nicht tun. Warum sollten Ärzte also dazu

bereit sein?“ Weingart warnte auch vor allzu großen Erwartungen an

die Bedarfsplanung der Selbstverwaltung: „Auch mit kleinteiligster

Bedarfsplanung werden Ärzte immer bestimmte Ballungszentren

favorisieren. Eine flächendeckend gleichmäßige Versorgung ist ganz

einfach nicht möglich.“

Weingart wehrte sich außerdem gegen den Vorwurf überflüssiger

Operationen, wie er vom GKV-Spitzenverband immer wieder in die

Diskussion gebracht wird: „Die Menschen in unserem Land werden

immer älter. Und auch die Senioren sind anspruchsvoll. Sie wollen bis

ins hohe Alter fit und aktiv bleiben. Wen wundert es also, dass wir viele

Hüft- und Knieendoprothesen haben?“

Politik: Chirurgen werden älter und brauchen Nachfolger

Die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml, die als Ver-

treterin der Politik auf dem Podium saß, gab mit Blick auf die Debatte

um Über- und Unterversorgung zu bedenken: „Planungsbereiche sagen

nicht aus, dass jeder Patient in einem ‚überversorgten‘ Bereich sich

auch überversorgt fühlt.“ Die Politikerin wies vielmehr darauf hin, dass

Berufspolitik

BAO-Kampagne: Autsch ! Wenn Politik weh tut … Aktionen gegen die Abschaffung ambulanter OP-Praxen

Ambulantes Operieren in den Einrichtungen freiberuflich tätiger niedergelas-

sener Fachärzte verdient mehr Förderung, Denn es ist patientenfreundlich,

kosteneffizient und findet auf hohem qualitativen Niveau statt. Allerdings

treibt die Politik seit Jahren die Abschaffung genau dieser Strukturen voran.

Um die breite Bevölkerung für diesen Missstand zu sensibilisieren, hat der

BAO gemeinsam mit dem BNC, dem BDC und dem Anästhesienetz Deutsch-

land (AND) eine neue politische Kampagne ins Leben gerufen.

Beim BAO-Symposium im Rahmen des Bundeskongresses Chirurgie erklärte

BAO-Präsident Dr. Axel Neumann dazu: „In der Vergangenheit demonstrierten

Ärzte zu Tausenden vor dem Brandenburger Tor, wenn sie gegen die Berliner

Politik protestieren wollten. Heute scheint es kaum möglich, Kollegen auf diese

Weise zu mobilisieren. Deshalb gehen wir heute einen neuen Weg über eine

Social-Media-Kampagne.“ Die Kampagne trägt den Titel „Autsch! Wenn Politik

weh tut“. Unter www.ihre-ambulante-op-praxis.de können interessierte

Ärzte und Patienten sich über die Positionen der beteiligten Verbände infor-

mieren und Materialien wie Wartezimmerplakate oder Shortfacts zur Weiter-

verbreitung über das Wartezimmer-TV, Twitter und Facebook herunterladen.

Die Wartezimmerplakate können in druckfähiger Auflösung von der Kampag-

nenseite heruntergeladen und bei einer Druckerei bzw. im Copyshop gedruckt

werden. Die Shortfacts (siehe z. B. Bild oben) eignen sich als Plakate ebenso

wie Flyer zur Weitergabe an Patienten oder zur Einbettung in das Praxis-TV.

Hinter jedem dieser Shortfacts findet sich auf der Kampagnenseite ein erläu-

ternder Text in allgemein verständlicher Sprache.

Ein wichtiger Kanal, über den die Botschaften der Kampagne verbreitet

werden, ist der Kurznachrichtendienst Twitter. Tobias Baader von der beauf-

tragten Agentur Context Communication aus Nürnberg erklärte die Vorzüge

dieses schnellen Mediums: „Fast alle Politiker nutzen heute Twitter. Es gibt

kaum eine Möglichkeit, sie schneller und direkter zu erreichen.“ Wer etwa eine

Botschaft („Tweet“) der Kampagne an Bundesgesundheitsminister Hermann

Gröhe weiterleiten möchte, muss den Tweet nur mit dem Zusatz @groehe

über sein eigenes Nutzerkonto verbreiten („retweeten“). Durch die nament-

liche Erwähnung wird der Minister auf die Botschaft aufmerksam gemacht.

Bei Twitter ist die Kampagne unter dem Namen @ihrefachaerzte zu finden.

Sie verbreitet neben Kampagnenmaterial auch andere gesundheitspolitische

Nachrichten und hat derzeit 1�5 Abonnenten („Follower“), die in den ersten

drei Monaten der Kampagne über 86.000 Sichtkontakte („Page Impressions“)

ausgelöst haben. Übrigens: Auch der BNC hat ein Twitterkonto (@Chirurgen-

BNC). Wann folgen auch Sie Ihren Berufsverbänden und der Kampagne?

20 Jahre BNC: Ein kleiner Umtrunk zum runden Geburtstag

Vortragspause am BNC-Stand: Der Vorsitzende war nicht gerade auffindbar,

doch der Sekt stand kalt – das verlangte nach einer schnellen Entscheidung:

Anstoßen auf den 20. Geburtstag des 1996 gegründeten Berufsverbandes.

Von links nach rechts: Dr. Michael Bartsch (BNC-Schatzmeister), Rosemarie

Plassmann (BNC-Geschäftsstelle), Andrea Mangold (Medizinrechtlerin und

SpiFa-Justiziarin), Jörg Hohmann (BNC-Justiziar) und Dr. Philipp Zollmann (stell-

vertretender BNC-Vorsitzender)

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Page 17: BAO - vmkonlineblog.files.wordpress.com · 4 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO) Editorial Hier wächst zusammen,

Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 17

derzeit ein Viertel aller Chirurgen älter als 60 Jahre sind und damit in

fünf bis spätestens zehn Jahren Nachfolger brauchen werden. Der neue

Zuschnitt der Planungsbereiche im Zuge der Bedarfsplanung mache

erstmals deutlich, dass es etliche Regionen gibt, in denen bislang

überhaupt keine Ärzte ansässig sind: „Da können also weiterhin Sitze

vergeben werden.“ Huml gab zu, dass die Zahl der Ärzte in den ver-

gangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist. „Doch gleichzeitig ist die

Zeit, die ein Arzt direkt im Kontakt mit dem Patienten verbringen kann,

immer weniger geworden. Das ist ein Problem.“

BAO: Hygiene und Dokumentation kosten viel Zeit und Geld

Woran der Zeitmangel bei Ärzten liegt, ist hinreichend bekannt: Ver-

schärfte Hygiene- und Qualitätsrichtlinien und überbordende Doku-

mentationspflichten machen insbesondere ambulant operierenden

Ärzten im Alltag das Leben schwer. Doch Hygiene und Dokumenta-

tion kosten nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld, ohne dass dieser

Umstand sich in der Vergütung ambulanter Operationen niederschlägt.

Unter anderem hierauf reagiert der BAO mit einer Wartezimmer- und

Social-Media-Kampagne (siehe Kasten links).

BAO-Präsident Dr. Axel Neumann störte sich aber nicht nur an der

unzureichenden Förderung des praxisambulanten Operierens, son-

dern auch an dem sehr verallgemeinernden Umgang mit den Begriffen

‚Überversorgung‘ und ‚angebotsinduzierte Nachfrage‘, die nach Auffas-

sung des GKV-Spitzenverbandes unnötig ärztliche Kapazitäten bindet.

„Herr Pfeiffer, ich bin selbst im angeblich überversorgten München nie-

dergelassen. Gibt es denn Zahlen darüber, dass sich in München wegen

des Überangebots an Chirurgen mehr Menschen die Füße brechen oder

in den Finger schneiden?“

Patienten: Die meisten Politiker verstehen das System nicht

Auch wenn die Chirurgen bei den Krankenkassen und in der Politik

derzeit keine Verbündeten haben – der Solidarität ihrer Patienten kön-

nen sie sich sicher sein, wie der Beitrag von Wolfram-Arnim Candidus,

Präsident der Bürgerinitiative Gesundheit, verdeutlichte: „Ich engagiere

mich mittlerweile seit zehn Jahren für Veränderungen im Gesundheits-

wesen und komme mir leider inzwischen vor wie Don Quichote.“ Die

Gesetzgebung sei nicht ausgerichtet auf nachhaltig funktionierende

Strukturen, sondern nur auf Machterhalt bis zum Ende der aktuellen

Legislaturperiode.

„Sie als Ärzte müssen sich engagieren, wir müssen gemeinsam laut

werden!“, forderte Candidus. Einen praktikablen Lösungsvorschlag

hatte er allerdings nicht im Gepäck – nur Erfahrungswerte, wie Einfluss-

nahme nicht funktioniert: „Wenn wir im Vorfeld gesundheitspolitischer

Gesetzesänderungen mit Landtags- und Bundestagsabgeordneten

sprechen, dann überfordern wir sie in der Regel. Die allerwenigsten

durchschauen das System.“

Der nächste Bundeskongress Chirurgie findet vom 10. bis 12. März

2017 in Nürnberg statt. Seine berufspolitischen Sitzungen werden

angesichts der im September 2017 bevorstehenden Bundestagswahl

dann ganz sicher im Zeichen des Wahlkampfes stehen. É

Berufspolitik

Students for students: Wie attraktiv ist die Arbeit als Chirurg ?

Glücklicherweise gibt es sie noch: junge Ärzte und angehende Mediziner, die

Interesse an einer Weiterbildung zum Chirurgen haben. Bei der Sitzung „Stu-

dents for Students“ im Rahmen des Bundeskongress Chirurgie, der vom 26.

bis 28. Februar 2016 in Nürnberg stattgefunden hat, beschrieb Naomi Lämmlin,

Präsidentin der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland

e. V. (bvmd), die Faszination des Faches Chirurgie: „Der OP ist eine eigene Welt,

in der nur der Patient zählt und in der alles andere zurückstehen muss. Ein

Chirurg muss schnelle Entscheidungen treffen und sieht sofort das Ergebnis

seines Handelns – das gefällt mir.“ Die mit dem Chirurgenberuf verbundene

immense Verantwortung schreckt Lämmlin nicht: „Mit dem Kasack legt man

sich ein anderes Ich an, das diese Verantwortung auch tragen kann.“

Als gestandener Chirurg warb Dr. Matthias Krüger, Beauftragter für Nach-

wuchsförderung des BDC, mit weiteren Vorzügen für sein Fach: „Chirurgie ist

multiprofessionell und interdisziplinär. Wer sich für das Herz-Kreislauf-System

interessiert, wählt die Kardiochirurgie. Wer gern mit Kindern arbeitet, geht

in die Kinderchirurgie. Wen die inneren Organe faszinieren, der wird Viszeral-

chirurg.“ Außerdem seien die Karrierechancen von Chirurgen an deutschen

Kliniken ausgesprochen gut. Krüger warnte davor, immer nur an der soge-

nannten Generation Y herumzumäkeln, die angeblich nur fordere und nichts

geben wolle. „Sie ist nun einmal die einzige Nachwuchsgeneration, die wir

haben, wir kriegen keine andere! Und letztlich sind sie Kinder ihrer Eltern, wir

haben diesen Nachwuchs selbst erzogen.“

Doch es gibt auch skeptische Stimmen, wie etwa die von Lauritz Blome,

Bundeskoordinator der AG Gesundheitspolitik im bvmd, der für sich persön-

lich den Weg in die Chirurgie mittlerweile generell ausschließt. „Bis vor zwei

Jahren wollte ich noch gern Chirurg werden, mittlerweile nicht mehr.“ Blome

gab seiner Verbandskollegin Lämmlin recht, dass im OP nur der Patient zählt

und das Tagesgeschäft mit Papierkram und E-Mails außen vor bleibt. „Doch

die E-Mails kommen ja trotzdem! Sie müssen halt später abgearbeitet wer-

den.“ Er wünsche sich ein Fachgebiet, in dem der Arbeitstag nach acht bis

zwölf Stunden auch einmal zu Ende ist. „In der Chirurgie herrscht ein immen-

ser Druck, und in keinem anderen Fach sind die Arbeitszeiten so schwer mit

einem Familienleben vereinbar“, fasste Blome seine Kritik an den Arbeitsbedin-

gungen in der Chirurgie zusammen.

Weniger Probleme mit der Work-Life-Balance gibt es als Chirurg, wenn man

sich für eine Karriere bei der Bundeswehr entscheidet. So erklärte Frederik

Lippemeier, der sich derzeit dort in der chirurgischen Facharztausbildung

befindet: „Das Arbeitszeitgesetz wird bei uns stärker kontrolliert als in den

meisten zivilen Kliniken.“

Eine erfolgreiche chirurgische Karriere kann aber auch in die Niederlassung

führen, wie Dr. Manfred Weisweiler betonte. Der niedergelassene Chirurg aus

Geilenkirchen sagte: „Ich habe noch keinen Tag meiner Niederlassung bereut,

denn ich gestalte meine Arbeit selbst, ohne dass mir ein Verwaltungsdirek-

tor reinredet.“ Das bedeute auch, dass er nicht für anderer Leute Fehlent-

scheidungen geradestehen muss und seine Partner und sein Personal selbst

aussuchen kann. „Die Patienten kommen als Menschen zu uns als Arzt. Sie

kommen nicht in ‚ein Haus‘ wie Krankenhäuser oft genannt werden“, betonte

Weisweiler und schloss: „Mehr als der Schritt in die Selbstständigkeit würde

es mir Angst machen, als Jungarzt in einer Klinikkette wie ein ärztliches Enzym

Rendite erwirtschaften zu müssen.“ Mit Blick auf den demographischen Wan-

del und den künftigen Ärztemangel warb Weisweiler weiter für den Schritt in

die Niederlassung: „Die chirurgische Heilleistung pro Euro ist im ambulanten

Bereich deutlich höher. Der Mangel wird es daher diktieren, sich mit unserem

lukrativen Angebot als niedergelassene Chirurgen auseinanderzusetzen.“

Die Angst vor dem wirtschaftlichen Risiko der Selbstständigkeit sitzt bei

jungen Ärzten dennoch tief. Zu Unrecht, wie Kim Nickl, Beraterin bei der Apo-

theker- und Ärztebank berichtete: „Das finanzielle Risiko einer Praxisfinanzie-

rung ist sehr gering.“ Allen Unkenrufen der vergangenen Jahre zum Trotz gebe

es nur sehr wenige Privatinsolvenzen bei niedergelassenen Ärzten, „und die

wenigen Fälle, die mir bekannt sind, hatten rein gar nichts mit der Praxis, son-

dern vielmehr mit persönlichen Problemen des Arztes zu tun.“

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18 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

tung „Arzt und Recht – Korruptionsgesetz“ nicht geben. Jörg Hohmann

kritisierte eine „große Unschärfe“ im Gesetzentwurf.

Diese Einschätzung teilt auch Rüdiger Weidhaas, Fachanwalt für

Strafrecht aus Bad Dürkheim: „Schauen wir den Gesetzentwurf an,

kann man sagen, dass verglichen damit ein Aal noch über eine gewisse

Griffigkeit verfügt.“ Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Medizinstraf-

recht in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwalts-

verein machte aber auch deutlich, dass das, was jetzt strafrechtlich

fixiert werden soll, schon zu mehr als 90 Prozent durch berufsrecht-

liche Vorgaben verboten ist. Nur habe sich bisher keiner um das „Law

Enforcement“, also den Gesetzesvollzug, geschert. Die Ärztekammer

sei insoweit ein zahnloser Wolf gewesen.

Der Vorteilsbegriff als Einfallstor für Ermittlungsverfahren

Weidhaas erklärte, dass dies zukünftig anders sein wird, denn

zukünftig werde das bisher Verbotene sogar strafbar. „Machen Sie sich

darauf gefasst, dass die Welt eine andere sein wird. Es wird einen Para-

digmenwechsel geben, auf den Sie sich einstellen müssen.“ Der Anwalt

riet den anwesenden Ärzten, schon jetzt jeden einzelnen Vertrag zu

Kooperationen zu prüfen und sich dabei durch medizinrechtlich erfah-

rene Anwälte mit strafrechtlichem Problembewusstsein beraten zu

Dass Antikorruptionsgesetz wurde zwar nicht, wie ursprünglich vor-

gesehen im März, aber dann doch bis Ende Mai (Stand: Redaktions-

schluss am 13. Mai 2016) beschlossen und in Kraft gesetzt. Juristen

und Berufsverbände raten daher dringend, alle Kooperationsverträge

auf mögliche Vorteilsnahmen zu prüfen.

Der Hamburger Rechtsanwalt und BNC-Justiziar Jörg Hohmann

berichtete davon, dass in der Geschäftsstelle des BNC bereits viele

Anfragen dazu eingegangen seien, wann das Gesetz in Kraft trete und

welche Konsequenz es für die Niedergelassenen habe. Befürchtet wür-

den „eine Vielzahl an Strafverfahren“ auf Grundlage der Antragsrechte

der Krankenkassen. Es bestünden noch viele Unsicherheiten, sagte

Hohmann.

Genossenschaften ? Referententätigkeit ? Zuwendungen ?

Oft werde etwa gefragt, ob man noch in Genossenschaften Mitglied

sein, als Referent Fortbildungen begleiten oder Zuwendungen bei

Anwendungsbeobachtungen entgegennehmen darf. Ärzte fragten auch

nach der Grenze, wo eine Kooperation zwischen Ärzten, Pharmaindus-

trie oder auch Sanitätshäusern zur strafverfolgten Korruption wird.

Eine klare Antwort darauf konnten auch die Juristen in der Veranstal-

Bundeskongress Chirurgie

Antikorruptionsgesetz: Lassen Sie alle Verträge auf Vorteilsnahme überprüfen !Noch sind die Konsequenzen des Antikorruptionsgesetzes nicht abzusehen, doch längst malen sich Ärzte in

schwarz-grauen Farben die Konsequenzen für ihren Berufsstand aus. Sie sehen die Zukunft nicht rosig – und

Juristen bestätigen die Sorge. Deutlich wurde das auf dem diesjährigen Bundeskongress Chirurgie.

Von Cornelia Kolbeck

Berufspolitik

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BNC-Justiziar Jörg Hohmann

kritisierte die „große Unschärfe“

im Gesetzentwurf.

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Rüdiger Weidhaas, Fachanwalt

für Strafrecht, hegt Bedenken

gegenüber dem „Vorteilsbegriff“

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Oberstaatsanwalt Alexander

Badle rät: „Lassen Sie sich keine

Angst machen.“

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BDC-Vizepräsident Dr. Jörg A.

Rüggeberg kennt noch kein

„Patentrezept“ für die Zukunft

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Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 19

Update: Entschärfter Gesetzentwurf beschlossen

Das Antikorruptionsgesetz wurde am 14. April 2016 im Bundestag beschlos-

sen – allerdings nicht in seiner ursprünglichen Fassung. § 299 a Abs. 1 Nr. 2 StGB,

der auf den Verstoß gegen berufsrechtliche Pflichten abstellte, wurde zuvor

wegen verfassungsrechtlicher Zweifel gestrichen. Denn das Berufsrecht ist

in den Ländern unterschiedlich geregelt, was zu unterschiedlicher Strafbar-

keit geführt hätte. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen lobte, dass Kooperationen

nicht mehr unter Generalverdacht korruptiven Verhaltens gestellt werden,

wie ursprünglich vorgesehen. Die KBV werde aber genau beobachten, „ob

wünschenswerte Kooperationen tatsächlich nicht gefährdet sind.“

lassen. „Machen Sie auch von der Möglichkeit Gebrauch, die Kammer

um eine Stellungnahme zu bitten“, riet er. Der Strafrechtler sieht in

dem „Vorteilsbegriff“ des geplanten Tatbestands (§ 299 a StGB) ein

Einfallstor für Ermittlungsverfahren, obgleich der Gesetzgeber auf der

anderen Seite Kooperationen etwa zwischen Arzt-Arzt oder Arzt-Kran-

kenhaus wünsche. Wie im Bereich der allgemeinen Korruptionsstraf-

barkeit könne bereits eine Ehrung oder das Vermeiden eines Nachteils

als Vorteil ausgelegt werden. „Unter den Vorteilsbegriff fällt im Prinzip

alles.“ Seiner Einschätzung nach wird erst in fünf bis sechs Jahren, nach

den ersten Gerichtsverfahren, Klarheit über das Antikorruptionsgesetz

bestehen. Schon jetzt aber ist Weidhaas sicher: „Was das Leben bisher

angenehm gemacht hat, ist dann nicht mehr möglich.“

Oberstaatsanwalt Alexander Badle ist Leiter der Zentralstelle zur

Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesund-

heitswesen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Der

Gesetzentwurf löse bei den Ärzten „schiere Angst“ aus, so seine Erfah-

rung. Angst sei aber eine schlechte Grundstimmung in einem Gesund-

heitsmarkt mit einem Jahresumsatz von rund 300 Milliarden Euro.

Badle warnte vor „Kreuzrittern, die nach Inkrafttreten der neuen Straf-

vorschriften „mit Feuer und Schwert losziehen“ werden. Es gebe Kolle-

gen mit sozialromantischen Vorstellungen vom niedergelassenen Arzt,

der aus rein altruistischen Motiven seine Leistungen zum Wohle des

Patienten anböte. Die wirtschaftliche Seite, insbesondere der Kosten-

druck eines Praxisbetriebs, werde oft nicht berücksichtigt. „Deshalb ist

es für manch einen Staatsanwalt schwierig, bestimmte Sachverhalte

realistisch zu beurteilen.“

Augenmaß für die strafrechtlich relevanten Sachverhalte

Der neue Straftatbestand könne dann, aufgrund seiner tatbe-

standlichen Weite, wie ein Brandbeschleuniger wirken, warnte Badle.

Augenmaß und Verständnis für die Realitäten im Gesundheitsmarkt

seien deshalb bei Anwendung der neuen Strafvorschriften besonders

geboten. Zudem sei es nicht Aufgabe des Strafrechts, Wirtschaftsethik

und Wirtschaftsmoral im Gesundheitsmarkt durchzusetzen. Hierdurch

würde dem Strafrecht eine Rolle zugeschrieben, die es – verfassungs-

rechtlich – gar nicht übernehmen darf. Allerdings stellte er auch klar,

dass das Strafrecht auch im Gesundheitsmarkt benötigt wird – „nur

eben mit Augenmaß für die strafrechtlich relevanten Sachverhalte“.

Badle beschwichtigte aber auch: „Lassen Sie sich nicht verunsichern,

lassen Sie sich keine Angst machen.“ Was heute legal sei, bleibe auch

legal. Wer nach Berufsrecht lebe, könne sein strafrechtliches Risiko

deutlich reduzieren. Ärzte sollten ihre Motivation ehrlich überprü-

fen, warum etwa Patientenströme an den Sektorengrenzen in eine

bestimmte Richtung gelenkt oder warum bestimmte Medikamente

verordnet werden. „Es darf nie einen wirtschaftlichen Zusatzvorteil

geben, der mit der eigenen medizinischen Leistung nichts zu tun hat“,

erklärte der Oberstaatsanwalt. Bei allen ärztlichen Therapieentschei-

dungen müsse das Wohl des Patienten im Zentrum stehen, nicht der

eigene wirtschaftliche Vorteil. Dies sei auch die Kernaussage des Bun-

desgerichtshofes in dem Beschluss aus dem Jahr 2012.

Badle riet, sich an Leitplanken zu orientieren, wie den Branchen-

kodizes der Pharmaunternehmen. „Verhalten Sie sich normkonform,

auch wenn dadurch lukrative Felder wegbrechen.“ Es gebe Ärzte, so

der Staatsanwalt, für die sei die Umsatz- und Gewinnmaximierung

das Ziel beruflicher Tätigkeit. Diese Ärzte riskierten die „Strafverfol-

gung mit allen Konsequenzen“. Und diese Konsequenz bestehe nicht

nur aus dem Verlust von Geld und sozialen Kontakten, sondern künftig

eben auch in einer strafrechtlichen Sanktion. Wer „in den Sog eines

strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens“ gerate, solle sich in die Hände

eines erfahrenen Strafrechtlers begeben, dem er vertraue. „Und achten

Sie auf die Qualifikation des Anwalts, Sie würden ja auch nicht von

einem Augenarzt ihr Knie operieren lassen.“

Grauzone: Ärztekongress mit Industriesponsoren

Der Vizepräsident des BDC, Dr. Jörg A. Rüggeberg, Bremen, zeigte

ebenfalls Unverständnis für die Unschärfe des Gesetzes, schließlich sei

das „was jetzt strafrechtlich relevant werden soll, schon immer illegal im

Sinne des Berufsrechts“ gewesen. Er gestand ein, auch kein „Patentre-

zept“ für die Zukunft zu haben. Er selbst bewege sich in den Grenzen des

Berufsrechts, aber es gebe auch „Grauzonen“, deren Rahmen man immer

werde ausloten müssen. Dabei verwies er auf den von den Verbänden

gemeinsam ausgerichteten Bundeskongress Chirurgie, der ohne Unter-

stützung von Industriesponsoren gar nicht – oder nur zu horrenden Teil-

nehmergebühren – möglich wäre. Wenn es bereits ein Vorteil sei, keinen

Nachteil zu haben, dann sei auch ein Kongressbesuch im Prinzip Kor-

ruption. Rüggebergs Rat an seine Kollegen: „Wenn Sie sich vernünftig im

System bewegen und nicht noch hier und da einen Euro herauszuschla-

gen versuchen, werden Sie weitgehend ungeschoren davonkommen.“ É

Berufspolitik

Foto

: Kol

beck

Cornelia Kolbeck

Freie Journalistin, Fachgebiet Gesundheitspolitik

Mitglied der Bundespressekonferenz e. V.

Postfach 520415

12594 Berlin

Tel.: 030 56498136

Fax: 030 5615578

[email protected]

www.kolbeck-berlin.de

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20 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

Der G-BA-Beschluss hat auf Seiten der Ärzteschaft zu großer

Verärgerung, aber auch Verunsicherung geführt. Um Ärztinnen und

Ärzte zu unterstützen, die Arthrosepatienten behandeln, hat eine

Reihe von ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften unter

Federführung und Abstimmung von Priv.-Doz. Dr. Ralf Müller-Rath

von der Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie (AGA) nun

Handlungsempfehlungen erarbeitet.

Auch der BNC und die ANC Nordrhein sowie der BAO zählen zu den

Unterzeichnern der Handlungsempfehlungen. Der BNC-Vorsitzende

Dr. Christoph Schüürmann sagte hierzu: „Wir danken Dr. Müller-Rath

für seine Initiative und sein Engagement bei der Erarbeitung und

Abstimmung dieser wichtigen Empfehlungen!“ É

Quellen: www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2388, www.aga-online.de

In Deutschland leiden etwa 15 Millionen Menschen unter behand-

lungsbedürftigen Arthrosebeschwerden. Arthroskopische Operationen

waren bisher eine Schlüsseltherapie, um Betroffenen ohne die Belas-

tung eines großen chirurgischen Eingriffs schnell zu helfen. Das wird

in Zukunft bei Gonarthrose des Kniegelenks nicht mehr möglich sein.

Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschus-

ses (G-BA) von Ende November 2015. Dieser hatte auf Antrag des Spit-

zenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen die wissenschaftliche

Datenlage geprüft und befunden, es könnten keine wissenschaftlichen

Belege für den Nutzen der arthroskopischen Verfahren zur Behand-

lung der Gonarthrose gefunden werde. Daher dürfen diese Leistun-

gen nun nicht mehr zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung

erbracht werden.

Gemeinsamer Bundesausschuss

Arthroskopie bei Gonarthrose: Aktuelle Handlungsempfehlungen der VerbändeSeit dem 1. April 2016 werden arthroskopische Operationen bei Gonarthrose nicht mehr von den gesetzlichen

Krankenkassen bezahlt. Hintergrund ist ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses

(G-BA) von November 2015, der nun in Kraft getreten ist und unter Ärzten für Verunsicherung sorgt.

Von Antje ThielFo

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Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 21

Berufspolitik

Arthroskopie bei Gonarthrose: Auszüge aus der Handlungsempfehlung der Berufsverbände für Ärztinnen und Ärzte

Liste von Prozeduren, die vom Ausschluss betroffen sind:

Gelenkspülung (Lavage, OPS-Kode 5-810.0h)

Debridement (Entfernung krankhaften oder störenden

Gewebes / Materials, OPSKode 5-810.2h)

Entfernung freier Gelenkkörper, inklusive:

Entfernung osteochondraler Fragmente (OPS-Kode 5-810.4h)

Entfernung periartikulärer Verkalkungen (OPS-Kode 5-810.5h)

Synovektomie, partiell (OPS-Kode 5-811.2h)

Synovektomie, total (OPS-Kode 5-811.�h)

Exzision von erkranktem Gewebe am Gelenkknorpel (OPS-Kode 5-812.0h)

Meniskusresektion, partiell, inklusive: Meniskusglättung (OPS-Kode 5-812.5)

Meniskusresektion, total (OPS-Kode 5-812.6)

Knorpelglättung (Chondroplastik, OPS-Kode 5-812.eh)

Sämtliche anderen arthroskopischen Prozeduren können weiterhin auch bei

Gonarthrose erbracht werden. Von dem Beschluss sind sämtliche Arthroseformen

erfasst (primäre, sekundäre, femuropatellare, femurotibiale). Der Beschluss for-

muliert drei Situationen, in denen eine Arthroskopie bei Gonarthrose auch unter

Verwendung eines Codes aus der oben genannten Liste weiterhin Leistung der

gesetzlichen Krankenkasse ist: arthroskopische Eingriffe wegen Traumen, einer

akuten Gelenkblockade oder einer meniskusbezogenen Indikation, bei der die

bestehende Gonarthrose lediglich als Begleiterkrankung anzusehen ist.

Empfehlungen der beteiligten Verbände und Fachgesellschaften

Zunächst ist zu prüfen, ob eine Gonarthrose im Sinne des GBA-Beschlusses

vorliegt oder nicht. Die Definition der Gonarthrose im G-BA-Beschluss ist aus

Sicht der unterzeichnenden Verbände und Fachgesellschaften nachvollziehbar,

da diese sowohl den Krankheitswert der Arthrose mit entsprechendem Leidens-

druck sowie der Arthrose zuzuordnende Symptome und eine Reduktion der

Lebensqualität umfasst. Zusätzlich zu den klinischen Einschränkungen sind

eindeutig der Arthrose zuzuordnende röntgenologische Veränderungen (Osteo-

phyten) zu fordern. Die Diagnose einer Gonarthrose erfolgt im Wesentlichen auf

Basis der Anamnese und der klinischen Untersuchung, Röntgenbilder haben

lediglich ergänzenden Charakter. Weder bildgebende, noch arthroskopische

Befunde können isoliert zur Diagnose einer Gonarthrose führen. Eine Gon-

arthrose im Sinne der oben genannten Definition ist mit dem ICD-Code M17f zu

codieren. Vor einer Gonarthrose sind sämtliche anderen degenerativen und ent-

zündlichen Veränderungen im Kniegelenk abzugrenzen, welche nicht „mit einem

Gelenkversagen“ verbunden sind. Dies betrifft insbesondere Knorpelschäden.

Falls eine Gonarthrose vorliegt, ist zu prüfen, ob eine oder mehrere der

im Beschluss genannten Ausnahmesituationen (Trauma, Blockade, Menis-

kusschaden) vorliegen. Der Begriff Trauma bezieht sich hierbei nicht auf den

Zustand der posttraumatischen Gonarthrose, sondern auf eine traumatische

Veränderung bei vorbestehender Gonarthrose (Codes S8�ff). Ebenso ist eine

akute Synovialitis (ICD M1�.96) infolge eines Traumas bei Gonarthrose möglich.

Eine Blockade ist ein überwiegend anamnestischer Begriff, der in der klinischen

Untersuchung gegebenenfalls verifiziert werden kann, sich aber nicht mittels

ICD-Code ausdrücken lässt. Er muss in der Krankenakte dokumentiert wer-

den. Die Feststellung, ob ein möglicherweise vorhandener Meniskusschaden

(Hauptdiagnose M2�ff) für die Symptome einer Gonarthrose verantwortlich ist,

obliegt dem Arzt. Hinweise sind Blockierungen, Einklemmungserscheinungen,

Drehschmerz und positive Meniskuszeichen. Eine stringente Dokumentation ist

unerlässlich. Bei strittigen Einschätzungen ist eine fachärztliche Zweitmeinung

anzuraten.

Fünf mögliche Fallkonstellationen

Es liegt keine Gonarthrose im Sinne der Definition des G-BA vor. Dann

können ohne Einschränkungen sämtliche arthroskopischen Prozeduren an dem

Patienten erbracht werden.

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Es liegt eine Gonarthrose im Sinne der Definition des G-BA vor. Dann kön-

nen Sie sämtliche arthroskopischen Prozeduren erbringen, die nicht vom G-BA

explizit ausgeschlossen wurden.

Es liegt ein Trauma / Blockierung / Meniskusschaden mit zuverlässig

begründeter Symptomatik vor. Sie können sämtliche arthroskopischen Pro-

zeduren erbringen.

Es liegt kein Trauma / Blockierung / Meniskusschaden mit zuverlässig

begründeter Symptomatik vor. Sie können die benannten Eingriffe nicht mehr

zu Lasten der GKV erbringen. Falls der Patient explizit eine arthroskopische

Intervention wünscht und Sie im individuellen Fall eine medizinische Sinnhaftig-

keit erkennen, können Sie den Fall als Selbstzahlerleistung erbringen.

Sie sind nicht sicher, ob Ihre Einschätzung trotz ordentlicher Dokumen-

tation einer nachträglichen Prüfung standhält. In diesem Fall entsteht ein

Regressrisiko, wenn Sie trotzdem eine Arthroskopie durchführen. Sie können

dem Patienten eine Selbstzahlerleistung oder die Übernahme des Regress-

risikos anbieten.

Vorgehen bei Selbstzahlerleistung

Aufklärung. Hier gilt, wie für jede ärztliche Tätigkeit, das ethische Gebot, dem

Patienten nicht zu schaden. Die Indikation muss aufgrund der kritischen Position

des G-BA besonders sorgfältig gestellt und dokumentiert werden. Der Patient

muss über Vorteile und konkreten Nutzen, aber auch die Risiken des Eingriffs

aufgeklärt werden.

Schriftlicher Vertrag. Vertragsärzte dürfen eine Vergütung für Selbstzahler-

leistungen nur fordern, wenn der Patient die Behandlung auf eigene Kosten

ausdrücklich wünscht und dies auch schriftlich bestätigt. Die Vergütung erfolgt

nach den Maßgaben der GOÄ. Auch Begleitleistungen wie Anästhesie und / oder

nachfolgende Physiotherapie sind gleichfalls Selbstzahlerleistungen und können

nicht einfach zu Lasten der GKV verordnet werden.

Kostenübernahme durch die GKV

Die gesetzlichen Krankennkassen dürfen die Kosten derartiger Leistungen nicht

übernehmen, der Vorstand der jeweiligen Kasse haftet persönlich für Fälle, in

denen davon abgewichen wird. Deshalb ist es nicht anzuraten, Patienten mit der

Frage nach Kostenübernahme vorab zur Krankenkasse zu schicken. Dennoch ist

es empfehlenswert,den Patienten vorab zur Zweitmeinung beim MDK vorzustellen,

um die indikationsbegründende Diagnose durch den MDK bestätigen zu lassen.

Regressübernahme

Die sogenannte Regressübernahme ist bislang noch nicht ausreichend juristisch

verankert und muss daher unter dem Vorbehalt der Rechstsprechung gesehen

werden. Im Prinzip geht es dabei um eine patientenseitige Erklärung, dem Arzt

gegebenenfalls entstehende Regresskosten in einem dann nachträglich Gültig-

keit gewinnenden Vertrag (Regressübernahmeerklärung) auszugleichen. Bitte

beachten Sie, dass Sie als Vertragsarzt eine Leistung nicht unter einer Bedingung

erbringen dürfen. Kommen Sie zur Überzeugung, dass die Indikation für eine Sach-

leistung besteht, darf die Erbringung nicht von der vorherigen Unterschrift einer

Regressübernahmeerklärung abhängig gemacht werden. Andernfalls besteht die

Gefahr, dass Sie disziplinarisch verfolgt werden.

Unterzeichnet der Patient eine solche Regressübernahmeerklärung, erfolgt die

Leistungserbringung wie üblich. Kommt es in diesem Fall zu einem Überprüfungs-

verfahren im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung gemäß § 106 a SGB V und wird

für den individuellen Patienten die Indikation nachträglich aberkannt, wäre auf

der Grundlage der Vereinbarung die Inanspruchnahme des Versicherten denkbar.

Selbstverständlich unterliegt die Regressübernahmeerklärung den gleichen Prin-

zipien wie die Vereinbarung einer Selbstzahlerleistung und sollte angesichts der

bestehenden Rechtsunsicherheit nur mit Zurückhaltung genutzt werden.

Dieser Kurzlink führt zur vollständigen Fassung:

www.tinyurl.com/handlungsempfehlung

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22 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

Regional BAO

Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO): Kontakt zu den Regionalverbänden und zur Geschäftsstelle

LAO Baden-Württemberg e. V. Dr. Jürgen Lambert Stühlingerstr. 22–24 79106 Freiburg i. Brsg. Telefon 0761 �88000 www.lao-bw.de

LAO Bayern e. V. Dr. H. Lindner Schlüterstr. 5 A, 85057 Ingolstadt Telefon 0841 480448 www.laobayern.de

LAO Berlin e. V. Norbert W. Schwarz Warschauer Str. �6 –�8, 1024� Berlin Telefon 0�0 29777860 www.laoberlin.de

LAO Brandenburg e. V. Dr. M. Schmidt Bautzener Str. �6, 02956 Rietschen Telefon 0�5772 46724

LAO Hamburg e. V. Dr. C. P. Möller Altonaer Str. 59 – 61, 20�57 Hamburg Telefon 040 4�28580 www.hgao.de

LAO Niedersachsen e. V. Dr. Gerd-Dieter von Koschitzky Großer Graben 2�, 29664 Walsrode Telefon 05161 7�021

LAO Nordrhein e. V. Dr. Georg Rutt Violstr. 92, 47800 Krefeld Telefon 02151 80600 www.lao.de

LAO Rheinland-Pfalz e. V. Dr. A. Bartels Am Brand 12, 55116 Mainz Telefon 061�1 972290 www.lao-rheinland-pfalz.de

LAO Westfalen-Lippe e. V. Dr. Heinz-J. Droste Goethestr. 8, 48�41 Altenberge Telefon 02�24 9022�04 www.lao-wl.de

Landeverbände Ambulantes Operieren (LAO)

Präsident Dr. Axel Rainer Neumann Fürstenrieder Str. 69, 80686 München Telefon 089 5468880

Vizepräsident Dr. Ansgar Pett Adalbertstr. 16, 10997 Berlin Telefon 0�0 6169540

Schatzmeisterin und Finanzvorstand Dr. Petra Tietze-Schnur Postbrookstr. 105, 27574 Bremerhaven Telefon 0471 9026007

Schriftführer und Pressereferent Dr. J. Hennefründ Achternstr. 21 A, 26122 Oldenburg Telefon 0441 922700

Beisitzer Jörg-Michael Wennin Arndtstr. ��, 22085 Hamburg Telefon 040 2482294�

Beisitzer Norbert W. Schwarz Warschauer Str. �6 – �8, 1024� Berlin Telefon 0�0 29777860

Beisitzer Dr. Gerd-Dieter von Koschitzky Großer Graben 2�, 29664 Walsrode Telefon 05161 7�021

Ehrenpräsident Prof. Dr. Jost Brökelmann Sterntorbrücke 1, 5�111 Bonn Telefon 0228 69242�

Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO)

Tamara Dietze Joachim-Karnatz-Allee 7 10557 Berlin

Telefon 0�0 �19 58 41� Fax 0�0 22196057 E-Mail [email protected]

BAO Geschäftsstelle

Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC): Kontakt zu den Regionalverbänden und zur Geschäftsstelle

ANC Baden-Württemberg Nord Dr. Frido Mütsch Pestalozzistr. 19, 74076 Heilbronn Telefon 071�1 942�-0 www.anc-bwn.de

ANC Berlin Dr. Volker Lacher Bismarckstr. 45 – 47, 10627 Berlin Telefon 0�0 9210599�

ANC Brandenburg Dr. Torsten Braunsdorf Karl-Marx-Str. 104, 0�205 Calau Telefon 0�541 801777

ANC Hamburg Dr. Gerd Fass Oskar-Schlemmer-Str. 15 22115 Hamburg Telefon: 040 71591255

HCV Hessen Dr. Peter Schwalbach Promenadenstr. 18, 64625 Bensheim Telefon 06251 580150 www.hcv-ev.de

ANC Mecklenburg-Vorpommern Ulrich Braune Wismarsche Str. 1�2 –1�4 1905� Schwerin Telefon 0�85 5507502

ANC Mittelfranken Dr. Hans Peter Koerfgen Schwabedastr. 1, 91522 Ansbach Telefon 0981 48840-0 www.anc-mittelfranken.de/

ANC Niederbayern Dr. Walter Richter Achdorferweg 5, 840�6 Landshut Telefon 0871 25055

ANC Niedersachsen Dr. Gerd-Dieter von Koschitzky Großer Graben 2�, 29664 Walsrode Telefon 05161 7�021 www.anc-niedersachsen.de

ANC Nordrhein Dr. Manfred Weisweiler Vogteistr. 16, 52511 Geilenkirchen Telefon 02451 91068-0 www.anc-nordrhein.de

ANC Oberbayern Dr. Dieter Galewski Rosenheimer Str. 41 D 8�04� Bad Aibling Telefon 08061 9��6-0

ANC Oberfranken Dr. Rainer Woischke Luitpoldstr. 11, 95�26 Kulmbach Telefon 09221 66666

ANC Oberpfalz Dr. Ulrich Hoffmann Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 1 9�1�� Burglengenfeld Telefon 09471 5590

ANC Rheinland-Pfalz Dr. Lutz Riedel Am Brand 12, 55116 Mainz Telefon 061�1 2��442

ANC Saarland Dr. Achim Schweitzer Schwarzenbergstr. 5, 6666� Merzig Telefon 06861 72042

ANC Sachsen Dr. Gunter Linke Lockwitzer Str. 15, 01219 Dresden Telefon 0�51 4715807 www.ancsachsen.de

ANC Sachsen-Anhalt Dr. Kay Brehme Weidenplan 16 –17 06108 Halle / Saale Telefon: 0�45 226480-0

ANC Schleswig-Holstein Dr. Matthias Tennie Neuer Weg 1 A 24568 Kaltenkirchen Telefon 04191 �021

ANC Schwaben Dr. Thomas Fleiner Frölichstr. 1�, 86150 Augsburg Telefon 0821 478665-0

ANC Südwürttemberg Dr. Dirk Albrecht Listplatz 1, 72764 Reutlingen Telefon 07121 �125-0

ANC Thüringen Dr. Philipp Zollmann Post-Carré Engelplatz 8, 0774� Jena Telefon 0�641 699�00 www.ancthueringen.de

ANC Unterfranken Dr. Harald Herterich Hermann-Löns-Str. 2, 97447 Gerolzhofen Telefon 09�82 99992 www.anc-unterfranken.de

ANC Westfalen-Lippe Dr. Holger Brinkmann Krummel 1, 59494 Soest Tel.: 02921 �91��40

ANC Südbaden Dr. Alex Furtwängler Wirthstr. 11 A, 79110 Freiburg Telefon 0761 2088200

Arbeitsgemeinschaften Niedergelassener Chirurgen (ANC)

Geschäftsführer und 1. Vorsitzender Dr. Christoph Schüürmann Louisenstr. 5� – 57, 61�48 Bad Homburg Telefon 06172 210�9

2. Vorsitzender Dr. Philipp Zollmann Post-Carré Engelplatz 8, 0774� Jena Telefon 0�641 699�00

Schatzmeister Dr. Michael Bartsch Gartenstr. 81, 91154 Roth Telefon 09171 62262

Beisitzer Dr. Gerd-Dieter von Koschitzky Großer Graben 2�, 29664 Walsrode Telefon 05161 7�021

Beisitzer Dr. Johannes Gensior Mühlenstr. � – 5, 41�52 Korschenbroich Telefon 02161 64618

Ehrenvorsitzender Dr. Dieter Haack Eierstr. 46, 70199 Stuttgart Telefon 0711 601760-0

Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC)

Rosemarie Plassmann Dorfstr. 6 D, 22941 Jersbek

Telefon 045�2 2687560 Fax 045�2 2687561 E-Mail [email protected]

BNC Geschäftsstelle

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Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 2�

Regional

Thüringen

Warnung vor unklaren Haftungsbedingungen bei Notarzteinsätzen

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen und die vdek-Landes-

vertretung Thüringen haben auf eine gefährliche Lücke im Thüringer

Rettungsdienstgesetz hingewiesen. Durch eine unklare Formulierung

der Aufgabenträgerschaft im Rettungsdienst sei der Einsatz der Not-

ärzte nicht, wie in anderen Bundesländern, über den Kommunalen

Schadensausgleich (KSA) versichert. Zudem führten unklare Haftungs-

regelungen zu Problemen. Der Hauptge-

schäftsführer der KV Thüringen, Sven

Auerswald, sagte: „Schon heute haben

diese Unklarheiten erhebliche Auswir-

kungen auf Patienten, die Schadener-

satzansprüche geltend machen wollen.

Künftig drohen außerdem erhebliche

finanzielle Belastungen für die Patienten.“

Dies bekräftigt auch der Leiter der vdek-

Landesvertretung Thüringen, Dr. Arnim

Findeklee: „Die zusätzlichen finanziellen

Lasten würden insbesondere die Mit-

glieder der Gesetzlichen Krankenkassen

tragen.“

Hintergrund ist eine Änderung des

Thüringer Rettungsdienstgesetzes von

2008. Dieses definiere im Grundsatz die Landkreise und kreisfreien

Städte weiter als Aufgabenträger für den bodengebundenen Rettungs-

dienst und beauftrage sie, diesen „mit Ausnahme der notärztlichen

Versorgung“ sicherzustellen. Die notärztliche Versorgung solle durch

die KV Thüringen sichergestellt werden. Mit dieser Regelung erhoffte

sich der Gesetzgeber seinerzeit eine bessere notärztliche Organisation

vor allem in ländlichen Regionen. Seit 2012 interpretieren Städte und

Gemeinden, der KSA und Gerichte das Thüringer Gesetz allerdings

dahingehend, dass für den Einsatz der Notärzte die KV Thüringen

haftet und der Einsatz des nichtärztlichen Personals durch den KSA

abgesichert wird. Für die Haftungsfälle von Notärzten habe sich nach

umfangreicher Suche zwar eine Versicherung gefunden. Diese wolle

den Vertrag jetzt aber aus wirtschaftlichen Gründen wieder kündigen.

Schon heute führten die unklaren

Haftungsregelungen zu Problemen für

Patienten oder Dritte, die bei Rettungs-

diensteinsätzen zu Schaden kommen

und Schadenersatzansprüche geltend

machen wollen. Nun drohten auch die

Kosten für die Haftung zu Lasten der Pati-

enten zu gehen. Durch den bevorstehen-

den Ausstieg der Versicherung sei die KV

Thüringen gezwungen, für Haftungsfälle

eine eigene Rückstellung in Höhe von

40 bis 60 Millionen Euro zu bilden. Diese

Kosten gehen zu Lasten der Versicherten-

gemeinschaft, also der Patienten.

Die KV Thüringen und der vdek wollen

nun wieder ein einheitliches Haftungs-

regime erreichen. Damit sollen die Mitglieder der Krankenkassen vor

zusätzlichen finanziellen Belastungen bewahrt werden. Außerdem sol-

len bereits heute bestehende Probleme für Personen beseitigt werden,

die im Zusammenhang mit Rettungsdiensteinsätzen Schadenersatz-

forderungen stellen.

Kontakt: www.kv-thueringen.de, www.vdek.com/LVen/THG.html

Foto

: Pix

abay

Bei Notarzteinsätzen in Thüringen sind wichtige Haftungs-

fragen nicht geklärt. Dagegen wehren sich die KV und die

vdek-Landesvertretung

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24 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

Regional

Hamburg

Ärztekammer ist gegen die Abschaffung von Arztkitteln bei Asklepios

HCV Hessen

Neuer Vorstand: Dr. Peter Schwalbach

zum 1. Vorsitzenden gewählt

Der Hessische Chirurgenverein

(HCV) hat bei seiner Mitglieder-

versammlung am 16. März 2016

einen neuen Vorstand gewählt.

Der bisherige Vorsitzende, Michael

Waldeck, trat aus Altersgründen

nicht mehr zur Wahl an, ebenso

wie der bisherige Schatzmeister

Dr. Jürgen Ludwig. Der alte Vor-

stand wurde einstimmig entlas-

tet, auch die Wahl des neuen Vor-

stands erfolgte einstimmig. Neuer

erster Vorsitzender ist Dr. Peter

Schwalbach aus Bensheim. Zwei-

ter Vorsitzender ist jetzt Achim

Hundsdorf aus Langen, Dr. Andreas Hahold aus Frankfurt wurde zum

Schatzmeister gewählt. Dr. Christoph Schüürmann übt weiterhin das

Amt als Schriftführer des HCV aus.

Kontakt: HCV Hessen, Dr. Peter Schwalbach, Promenadenstr. 18, 64625 Bensheim

Tel.: 06251 580150, Fax: 06251 580753, [email protected], www.hcvev.de

ANC Westfalen-Lippe

Neuer Vorstand: Dr. Holger Brinkmann

zum 1. Vorsitzenden gewählt

Bei ihrer Mitgliederversammlung

im März 2016 haben die Mit-

glieder der ANC Westfalen-Lippe

einen neuen Vorstand gewählt.

Dr. Holger Brinkmann aus Soest

löst nun den langjährigen ers-

ten Vorsitzenden Dr. Karl-Dieter

Stotz in seinem Amt ab. Mit Dr.

Hanns Hönl aus Werl als zwei-

tem Vorsitzenden ist ebenfalls

ein neues Mitglied in den Vor-

stand gewählt worden. Die Posi-

tionen des Schatzmeisters und

des Schriftführers veränderten

sich nicht: Die Finanzen der ANC

Westfalen-Lippe werden weiterhin von Dr. Jörg Steffen aus Herten ver-

waltet, und Dr. Michael Prange aus Verl führt als Schriftführer nach wie

vor die Protokolle.

Kontakt: Dr. Holger Brinkmann, Krummel 1, 59494 Soest, Tel.: 02921 391 3340

Fax: 02921 391 3341, [email protected], www.ancwl.de

Foto

: Bri

nkm

ann

Der neue Vorsitzende der ANC

Westfalen-Lippe, Dr. Holger

Brinkmann aus Soest, löst

Dr. Karl-Dieter Stotz ab

Foto

: Sch

wal

bach

Der neue Vorsitzende des HCV,

Dr. Peter Schwalbach, löst

Michael Waldeck ab

Die Ärztekammer Hamburg hat den Klinikkonzern Asklepios

aufgefordert, die geplante Abschaffung des Arztkittels in sei-

nen Häusern (siehe CM 1.2016) zu überdenken. Als Lösung

schlägt die Kammer vor, nur im direkten Patientenkontakt und

bei invasiven Maßnahmen die „Bare Below the Elbows (BBE)“-

Vorgehensweise anzuwenden und den Ärzten ansonsten

freie Wahl zu lassen.

Der Klinikkonzern hatte angekündigt, schritt-

weise in allen Häusern den Arztkittel durch

einen Kasack zu ersetzen. Die Delegiertenver-

sammlung nannte Arztkittel im Krankenhaus

nun in einer Resolution „unverzichtbar“. Laut

Ärztekammer gibt es keine Hinweise darauf,

dass durch den Verzicht auf den Kittel Infek-

tionsraten gesenkt werden können.

Es spreche nichts dagegen, in Patientenge-

sprächen, auf fremden Stationen und im Klinikge-

lände einen Arztkittel zu tragen. „Die Schutzfunk-

tion des Kittels besteht insbesondere darin, die

Kontaminationen der unter ihm getragenen Kleidung zu verhin-

dern, sodass im Patientenzimmer nach Ablegen und Händedes-

infektion die BBE-Vorgehensweise erst recht effektiv wird“, heißt

es in der Resolution. Zudem diene der Kittel auch als Unterschei-

dungsmerkmal zu anderen Berufsgruppen im Krankenhaus, die

in zunehmender Zahl am Patienten tätig werden.

Ältere Patienten, befürchten die Delegierten, könnten

durch den Verzicht auf den Kittel verunsichert wer-

den, weil sie den Arzt ohne Kittel nicht mehr als

solchen erkennen könnten – ein Namensschild

sei kein Ersatz. „Gleichfalls kommt dem Arzt-

kittel ein ganz besonderer Erkennungswert in

Notfallsituationen und auf fremden Stationen

zu“, heißt es in der Resolution. Aus diesem

Grund trügen auch Polizisten, Feuerwehrmän-

ner, Sanitäter und Soldaten eindeutig erkennbare

Uniformen.

Kontakt: www.aerztekammer-hamburg.org Foto

: iSt

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BAO BundesverBAnd AmBulAntes Operieren e. v. www.operieren.de

Operateure und Anästhesisten im BAOambulant, interdisziplinär, freiberuflich

BAO

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Hiermit trete ich in den Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) ein.

Bitte ziehen Sie den Jahresbeitrag von 185 Euro von meinem Konto ein.

BAO Bundesverband Ambulantes Operieren e.V., Geschäftsstelle

Tamara Dietze, Joachim-Karnatz-Allee 7, 10557 Berlin

Telefon: 030 31958413, Fax: 030 22196057, E-Mail: [email protected]

Der BAO engagiert sich für die

Schaffung und Wahrung von Qualitätsstandards

Qualitätssicherung unter Einbeziehung unserer Patienten

Praktische und theoretische Fortbildung

im Ambulanten Operieren

Politische Aktivitäten in Kooperation mit

anderen Berufsverbänden

Information der Öffentlichkeit über

das Ambulante Operieren

Förderung von Netzwerken und Kooperationsformen

Verhandlung und Abschluss von Struktur-

und Selektivverträgen

Erweiterung des Leistungsspektrums des

Ambulanten Operierens

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Der BAO bietet seinen Mitgliedern

Unterstützung als selbstständige freie Unternehmer

Interdisziplinären Austausch rund um das Ambulante Operieren

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des Ambulanten Operierens

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chirurgie, HNO, Kinderchirurgie, MKG-Chirurgie, Neurochirurgie, Orthopädie,

Plastische Chirurgie und Urologie.

Auf Bundesebene koordiniert das Präsidium die Arbeit, regional gibt es elf

Landesverbände Ambulantes Operieren (LAO). Die Mitgliedschaft im BAO kos-

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Jedes zusätzliche Mitglied stärkt die gemeinsame Stimme der interdisziplinären Gemeinschaft des BAO

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26 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

Thüringen

Streit zwischen vdek und Ministerium um die Bedarfsnotwendigkeit von Kliniken

Mindestens acht Krankenhausstandorte in Thüringen sind nach Auf-

fassung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) überflüssig. Dies geht

aus der vdek-Publikation „ersatzkasse report“ hervor. Konkret zwei-

felt der Verband an der „Bedarfsnotwendigkeit“ von wenigstens acht

Krankenhausstandorten, nämlich die Häuser in Apolda, Arnstadt,

Bad Frankenhausen, Blankenhain, Friedrichsroda, Reifenstein, Schleu-

singen und Worbis.

Der vdek begründet diese Einschätzung damit, dass Krankenhäu-

ser, „die im Radius von 30 Fahrminuten eines anderen Krankenhauses

liegen bzw. bei gleichwertiger Entfernung einen geringeren Versor-

gungsauftrag haben“. Der vdek will nach eigenen Aussagen in den

Beratungen für den 7. Thüringer Krankenhausplan über die Zukunfts-

perspektive einzelner Standorte nachdenken. Der Krankenhausplan

soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten und eine Laufzeit bis 31. Dezem-

ber 2022 haben.

Die Kliniken in Thüringen bezeichneten die vdek-Forderungen als

„alten Wein in neuen Schläuchen“. Der Geschäftsführer der Landes-

krankenhausgesellschaft Thüringen, Rainer Poniewaß, warf dem Kas-

senverband vor, er wolle in der Öffentlichkeit den Anschein erwecken,

dass in Thüringen zu viele Krankenhäuser für die Versorgung der

Bevölkerung vorgehalten werden, die voraussichtlich um knapp 80.000

Einwohner (etwa 3,6 Prozent) bis zum Jahr 2022 zurückgehen werde.

Poniewaß kritisierte: „Dabei lassen die Krankenkassen völlig außer

Acht, dass die Bevölkerung Thüringens überdurchschnittlich altert und

wissenschaftlichen Studien zufolge der Bedarf an Krankenhausbetten

im gleichen Zeitraum im Bundesdurchschnitt um mehr als fünf Pro-

zent, bis zum Jahr 2030 sogar um elf Prozent steigen wird.“ Er zitierte

darüber hinaus aus einem vom vdek selbst beauftragten Gutachten

aus 2011, wonach die Krankenhäuser in Thüringen überdurchschnitt-

lich effizient arbeiteten.

Auch Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Die Linke)

wies die Forderungen nach drastischen Einschnitten in der Kranken-

hausversorgung als unverantwortlich zurück. Sie argumentierte unter

anderem mit der wichtigen Rolle der Krankenhausstandorte als Arbeit-

geber. Krankenhausschließungen würden zu Einschnitten in der Ver-

sorgung und zu langen Anfahrtswegen führen.

Kontakt: www.vdek.com/LVen/THG.html, www.lkhg-thueringen.de

Regional

Wun

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Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 27

Niedersachsen

KV verweist auf 1,14 Millionen

unbezahlter Überstunden in Arztpraxen

Die rund 14.000 niedersächsischen Vertragsärzte haben im ersten Quar-

tal 2016 rund 1,14 Millionen Überstunden ohne Bezahlung geleistet.

Dies geht aus Berechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung Nieder-

sachsen (KVN) hervor. Allein im Facharztbereich sei rund ein Viertel

aller Leistungen nicht vergütet worden. Der Vorstandsvorsitzende der

KVN, Mark Barjenbruch, sagte bei der Vorstellung der Zahlen: „Die

Forderung nach kürzeren Wartezeiten und die Einrichtung von Termin-

servicestellen sind vor dem Hintergrund der Überstunden unberech-

tigt. Bei begrenzter Vergütung kann es nur begrenzte Leistungen geben.

Und dies führt zwangsläufig zu längeren Wartezeiten.“

Auf der Homepage der KVN ist nun – ganz nach dem allgemein

bekannten Vorbild des Zählers zur Staatsverschuldung des Bundes der

Steuerzahler – ein automatischer Zähler eingebaut, mit dem man den

aktuellen Stand der ohne Vergütung geleisteten Überstunden für das

laufende Quartal ablesen kann.

Kurzlink: www.tinyurl.com/kvn-ueberstunden

Bayern

Barmer GEK vermittelt unabhängige

Zweitmeinungen vor Knieoperationen

Um die Zahl überflüssiger Knieoperationen zu verringern, kooperiert

die Barmer GEK in Bayern seit Kurzem mit zwei renommierten Knie-

Spezialisten, um ihren Versicherten eine unabhängige Zweitmeinung

anzubieten: dem Sportarzt Dr. Ernst Otto Münch von der Orthopä-

dischen Chirurgie München (OCM) und Dr. Heinz-Jürgen Eichhorn vom

Sporthopaedicum in Straubing und Regensburg. Wer das Angebot der

Barmer GEK in Anspruch nehme, erhalte in der Regel binnen 14 Tagen

den Zweitmeinungstermin, bei dem die Spezialisten bisherige Befunde

und Therapieempfehlungen sichten und den Betroffenen zu Behand-

lungsoptionen beraten.

„Operationen sollten nicht immer das Mittel der ersten Wahl sein,

wenn eine konservative Behandlung ohne Skalpell eine wirksame

Alternative sein kann“, sagte Gerhard Potuschek, Landesgeschäfts-

führer der Barmer GEK in Bayern. Die Erfahrung der Barmer GEK durch

mehrere Verträge mit erfahrenen Knie-Experten zeige, dass bislang

etwa jeder dritte Patient, der sich eine Zweitmeinung eingeholt hat, auf

eine Knie-Operation verzichtet habe.

Regional

versorgung

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NEU

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28 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

Regional

Terminservicestellen

Fazit in den Regionen nach 100 Tagen: „Ein Produkt, das der Markt nicht braucht“

„Technisch einwandfrei und pünktlich haben Kassenärztliche Vereini-

gungen (KVen) und die KBV die Terminservicestellen organisiert und

eingerichtet.“ So lautete das Fazit der Kassenärztlichen Bundesver-

einigung (KBV) Anfang Mai 2016, nachdem sie auf 100 Tage Termin-

servicestellen zurückblicken konnte. Der KBV-Vorstandsvorsitzende

Dr. Andreas Gassen ist dennoch weiterhin über-

zeugt: „Aus unserer Sicht werden diese Service-

stellen nicht wirklich gebraucht.“

In 100 Tagen habe man etwas mehr als 19.000

Facharzt-Termine bundesweit vermittelt. Mit dieser

Zahl bezog sich die KBV zumindest auf die elf KVen,

die mit dem Webtool der KBV arbeiten. Einschließ-

lich der sechs KVen, die mit anderen Systemen

arbeiten, schätzt die KBV die Zahl der vermittelten

Termine auf über 31.000. „Im Vergleich zu den jähr-

lich mehr als 550 Millionen Behandlungsfällen und

über einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten im

ambulanten Sektor ist diese Anzahl sehr gering und

beweist erneut, dass wir – objektiv betrachtet – ins-

gesamt geringe Wartezeiten in Deutschland haben“,

führte der KBV-Chef aus.

Diese Einschätzung teilt man auch in den Regio-

nen. So berichtete die KV Bayerns (KVB), in den

ersten 100 Tagen seit dem Start ihrer Terminser-

vicestelle seien 2.835 Anrufe mit konkreten Ter-

minanfragen eingegangen. „Allerdings erfüllten nur 940 von ihnen

die Voraussetzungen für eine Terminvermittlung innerhalb von vier

Wochen. Die Anruferzahlen gingen im Zeitverlauf zurück und haben

sich auf einem niedrigen Niveau eingependelt“, heißt es in einer

Pressemitteilung der KVB.

Der KVB-Vorstand berichtete aber noch über ein weiteres Problem:

„Ärgerlich ist es allerdings, wenn uns Kollegen aus der Praxis berich-

ten, dass Termine über die Servicestelle vermittelt und diese dann von

den Versicherten nicht wahrgenommen wurden. Und in vielen Fällen

erfolgte nicht einmal eine Absage durch die Patienten – und das bei

angeblich dringend behandlungsbedürftigen Beschwerden. So ver-

schwenderisch mit den knappen Ressourcen im Gesundheitswesen

umzugehen, ist nicht akzeptabel.“ Dem geringen Nutzen stünden

gewaltige Kosten gegenüber: „Bis dato hat die Terminservicestelle in

Bayern bereits Kosten in Höhe von rund 180.000 Euro verursacht, die

aus dem Haushalt der KVB und damit letztendlich von allen in Bayern

niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten zu begleichen sind.

Dies entspricht Kosten in Höhe von rund 63 Euro pro vermitteltem

Termin“, kritisierte die KVB weiter.

Noch teurer fällt die Terminvermittlung offenbar in Hessen aus, wo

die KV angesichts von einer Million Einrichtungskosten für die Termin-

servicestellen von reinen Vermittlungskosten von etwa 107 Euro pro

Termin ausgeht. „Das ist natürlich völlig unökonomisch. Das Geld fehlt

uns in der Versorgung von Patienten“, kritisierte der Vorstandsvorsit-

zende der KV Hessen, Frank Dastych. Unzufrieden sind nach Mittei-

lung der KV Hessen auch die Fachärzte, die im Voraus freie Termine für

das jeweilige Quartal melden. Die Termine würden extra in den Praxen

geblockt und stünden nicht für die Patienten zur

Verfügung, die ohne vorherige Vermittlung in den

Praxen anrufen. Aufgrund der geringen Nachfrage

habe man die knapp 40.000 gemeldeten Termine

für die ersten drei Monate aber überwiegend nicht

benötigt, denn es seien nur 1.297 Termine vermit-

telt worden. Termine, die in der Terminservice-

stelle nicht vergeben wurden, könne man erst fünf

Tage vorher wieder an die Praxen zur Vermittlung

zurückgeben. Dann müssten die Praxen diese rasch

vermitteln um nicht auf hohen Ausfallkosten sitzen-

zubleiben.

In Westfalen-Lippe haben nach Angaben der

KVWL in den ersten 100 Tagen 8.756 Patienten bei

der Terminservicestelle angerufen. Etwa die Hälfte

der Anrufer hatte eine dringliche Überweisung,

die zur Terminvermittlung berechtigt. Die anderen

Anrufer hatten keine solche dringliche Überwei-

sung oder hatten nur allgemeine Fragen zum neuen

Serviceangebot. Ihre hohe Vermittlungsquote führt

die KVWL vor allem darauf zurück, dass von den rund 6.000 Fachärzten

in der Region weit mehr als die Hälfte feste Sprechstundenzeiten für

die Terminservicestelle reserviert hätten – und dass das Wartezeiten-

problem kleiner ist als die Politik es zuweilen darstellt, wie KVWL-Vor-

stand Dr. Gerhard Nordmann betonte.

Eine insgesamt geringe Nachfrage hat man auch im Saarland beob-

achtet: Hier wurden in den ersten 100 Tagen täglich vier bis fünf Fach-

arzttermine über die Terminservicestelle vermittelt. Der Vorstandsvor-

sitzende der KV Saarland, Dr. Gunter Hauptmann, sagte: „Ich empfinde

die Terminservicestelle daher nach wie vor als willkürlichen Eingriff in

diese innerärztliche Zusammenarbeit und Praxisorganisation.“

Deutlich mehr vermittelte Termine konnte man hingegen in der

KV Niedersachsen (KVN) verzeichnen: Ihre Terminservicestelle habe

im ersten Quartal ihres Bestehens 15.805 Anrufe erhalten. Bis zum

15. April 2016 seien insgesamt 4.721 Termine an Patienten vermittelt

worden. Im Durchschnitt riefen pro Tag 300 Bürgerinnen und Bürger

die Terminservicestelle an. Ein Drittel davon wünsche allgemeine

Hinweise zur Terminvermittlung, ein Drittel der Anrufer verfüge nicht

über die Überweisung mit dem Überweisungscode, ein Drittel werde

erfolgreich vermittelt. „Die Terminservicestelle der KVN erfüllt ihre

gesetzliche Aufgabe. Sie ist allerdings ein Produkt, das der Markt nicht

braucht“, urteilte KVN-Chef Mark Barjenbruch.

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Wenig Nachfrage, unnötige

Kosten – so sehen die KVen die

Terminservicestellen, die sie seit

2�. Januar 2016 betreiben müssen

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Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 29

Regional

Baden-Württemberg

Facharztvertrag Orthopädie: Mehr Zeit für Rückenschmerzpatienten

Der 2014 gestartete Facharztvertrag Orthopädie in Baden-Württem-

berg ist für Patienten mit Rückenschmerzen und ihre behandelnden

Ärzte gleichermaßen attraktiv. Wie Medi Deutschland Mitte März 2016

mitteilte, bietet der Vertrag teilnehmenden Ärzten eine angemes-

sene Vergütung, die ausreichend Zeit für eine sorgfältige körperliche

Untersuchung lässt sowie ausführliche Beratungs- und Motivations-

gespräche ermöglicht. Mittlerweile behandelten über 540 Orthopäden

und Unfallchirurgen pro Quartal rund 80.000 Versicherte.

Den Angaben zufolge suchen von den im Facharztprogramm Ortho-

pädie in Baden-Württemberg eingeschriebenen Versicherten ungefähr

50 Prozent ihren Arzt wegen Rückenschmerzen auf. Bei zirka 85 Pro-

zent liegt die Ursache in einem ungünstigen Lebensstil mit mangeln-

der Bewegung und falscher Ernährung. Für einen positiven Krankheits-

verlauf sind daher die nachhaltige Motivation

der Betroffenen zur Übernahme von Eigenver-

antwortung und individuellen Maßnahmen

entscheidende Faktoren.

„Wir gehen gerade im Orthopädievertrag

den Weg weg von der ,Fünf-Minuten-Spritzen-

Medizin‘ und legen hohen Wert auf eine

nachhaltige Behandlung, die an den Ursa-

chen ansetzt“, sagte Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender

der AOK Baden-Württemberg: „Dazu muss der Arzt genug Zeit haben,

um sich ausgiebig und individuell mit den Problemen der Patienten

auseinanderzusetzen. Für Dr. Burkhard Lembeck, Orthopäde und

MEDI-Mitglied, ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei der Behandlung

von Rückenschmerzen die Möglichkeit, „die Patienten empathisch zu

begleiten. Voraussetzung dafür ist es, genügend Zeit für ein profundes

Gespräch mit dem jeweiligen Patienten zu haben.“ Daran fehle es aber

in der Regelversorgung am meisten.

In vielen Fällen trage eine nicht-medikamentöse Therapie wesent-

lich dazu bei, den Rückenschmerz zu heilen und schwereren Erkran-

kungen vorzubeugen. „Richtig erfolgversprechend ist das allerdings

nur bei individuellen, auf die Beschwerden wie auf die Lebenssituation

des jeweiligen Patienten zugeschnittenen Maßnahmen“, sagt Lembeck.

Dazu sei im baden-württembergischen Orthopädievertrag die Erstel-

lung eines individuellen Versorgungsplans ausdrücklich vorgesehen.

Die eingeschriebenen Versicherten können auch das AOK-Rücken-

Konzept nutzen: ein wissenschaftlich validiertes Rückentraining an

Geräten, das an 46 Standorten in Baden-Württemberg angeboten wird.

Lembeck lobte diese Option: „Als Arzt habe ich nicht die Übersicht, wel-

che Bewegungsangebote es vor Ort gibt. Das Facharztprogramm Ortho-

pädie macht es möglich, dass sich qualifizierte Ernährungs- und Sport-

fachkräfte darum kümmern. Sie bekommen von mir die Diagnose und

eine allgemeine Empfehlung. Entsprechend suchen sie die individuell

passenden Angebote heraus. Außerdem begleiten sie die Patienten und

vermitteln die Notwendigkeit, selbst mitzuar-

beiten und etwas zu unternehmen, sehr viel

wirkungsvoller als ich das könnte. So etwas

können wir aus der Praxis heraus gar nicht

leisten.“

Die Zusammenarbeit im Facharztpro-

gramm Orthopädie in Baden-Württemberg

verlaufe strukturiert: Der Facharzt übergebe

mithilfe des grünen Rezepts eine qualifizierte Diagnose, Empfehlungen

aus der Liste der Gesundheitsangebote und weitere Informationen, bei-

spielsweise wann und in welchem Umfang er Rückmeldungen zu den

durchgeführten Maßnahmen wünscht. Der Patient wiederum lege zur

besseren Orientierung die umfangreichen „Beratungsempfehlungen

im Orthopädievertrag“ vor, die er nach dem Arzt-Patientengespräch

erhalten hat.

Vertragspartner in Baden-Württemberg sind AOK, Bosch BKK, MEDI,

der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und der

Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC).

Kontakt: www.medi-verbund.de

Aktivitäten der ANC und LAO: Was ist los in Ihrer Region ?

Die Rubrik „Region“ ist ein Marktplatz für regionale Nachrichten. Lassen Sie

die Redaktion und damit auch die Leser unseres gemeinsamen Magazins

an den Aktivitäten Ihrer ANC und Ihres LAO teilhaben. Bitte informieren uns

über alle Neuigkeiten aus Ihrer Region – zum Beispiel, wenn Sie einen neuen

Regionalvorstand gewählt haben, wenn Sie mit einer politischen Aktion für

Wirbel sorgen, wenn Sie Selektivverträge aushandeln, wenn Sie innerhalb

Ihrer KV für die Interessen Ihrer Fachgruppen kämpfen oder wenn Sie im Zuge

einzelner Projekte mit anderen Verbänden kooperieren.

Kontakt: Antje Thiel, Redaktion Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Tel.: 04121 276�6�4, Fax: 04121 2764948, [email protected]

Praxisbörse: Chirurgische Praxis im Saarland abzugeben

In Kreisstadt im Saarland ist zum 1. Oktober 2016 eine Praxis für Chirurgie

und Unfallchirurgie abzugeben. Derzeit ist eine D-Arzt-Zulassung vorhanden

und es werden ambulante Operationen angeboten. Die Praxis verfügt über

einen großen Patientenstamm sowie helle, barrierefreie und repräsentative

Räume mit Mietoption. Die Ausstattung der Räume und des Inventars ist

neuwertig, so sind z. B. digitales Röntgen und Sonographie vorhanden, und

die BG-Anforderungen werden erfüllt. Interessenten wenden sich bitte an die

BNC-Geschäftsstelle, die den Kontakt dann herstellt.

Kontakt: Rosemarie Plassmann, BNC-Geschäftsstelle

Tel.: 045�2 2687560, Fax: 045�2 264948, [email protected]

» Qualifizierte Ernährungs- und Sport-fachkräfte begleiten die Patienten und vermitteln die Notwendigkeit, selbst mitzuarbeiten und etwas zu unternehmen, sehr viel wirkungsvoller als ich das könnte «

Dr. Burkhard Lembeck

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�0 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

nicht realisierbare Zeit- und Gehaltsvorstellungen. „Dies insgesamt

könnte ein erstes Anzeichen für einen Fachkräftemangel sein“, erklärte

Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried.

Die Zi-Studie ergab weiterhin, dass 35 Prozent der MFA aus den

befragten Praxen im vergangenen Jahr keine externe Fortbildung

besucht haben. Die Gründe hierfür sind vielfältig – eventuell werden

Fortbildungen praxisintern durchgeführt, es fehlen passende externe

Angebote oder Mitarbeiter entscheiden sich aus persönlichen Gründen

gegen eine Weiterqualifizierung. An den Kosten indes dürfte es eigent-

lich nicht scheitern: In 90 Prozent der Fälle übernahmen Praxisinhaber

die Gebühren für ihre Mitarbeiter, überwiegend wurden diese sogar für

die Dauer der Maßnahme freigestellt.

Ärzte würden gern mehr administrative Aufgaben delegieren

Die Umfrageteilnehmer wurden auch zum Thema „Delegation von

Leistungen“ in ihren Einrichtungen befragt. Praxisinhaber würden dem-

nach gern weit mehr Aufgaben im Organisations- und Leitungsbereich

an nichtärztliche Praxisangestellte delegieren, finden nach eigenen

Fast jede fünfte Praxis sucht medizinische Fachangestellte. Dies ergab

eine Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung

(Zi). Für die Befragung wertete das Zi im Rahmen seines Praxis Panel

(ZiPP) knapp 1.100 Antworten von Praxisinhabern zu rund 2.800 Medi-

zinischen Fachangestellten (MFA) aus.

Der zusätzliche Online-Fragebogen war an 6.800 Adressaten des

regulären ZiPP versandt worden und bezog sich auf das Jahr 2015,

mit Stichtag 31. Januar 2016. Ziel war es, die Arbeitsgemeinschaft zur

Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen / Medizinischen

Fachangestellten (AAA) bei den diesjährigen Tarifvertragsverhand-

lungen (siehe Kasten) zu unterstützen. Darüber hinaus sollte eine neue

Datenlage zur Situation im Bereich Fortbildungen und Personalgewin-

nung in Vertragsarztpraxen erarbeitet werden.

Fortbildung verstärken und inhaltlich ausbauen

Als Einstellungshemmnisse nannten die befragten Ärzte häufig die

zu geringe Qualifikation von Bewerberinnen und Bewerbern, aber auch

Praxisteam

Studie: Hoher Fachkräftebedarf in Praxen und meist leicht übertarifliche VergütungDas Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) befragte Praxisinhaber zur Personal- und Tarifstruktur

in ihren Praxen. Es erfuhr dabei, dass sich die meisten am Tarifvertrag orientieren, dass Minijobs vor allem in den

westlichen Bundesländern verbreitet sind, und dass gute Fachkräfte mittlerweile schwer zu finden sind.

Von Antje Thiel

Service

Tarifverhandlungen: 2,5 Prozent mehr Geld für Medizinische Fachangestellte rückwirkend ab 1. April 2016

Arzthelferinnen und Medizinische Fachangestellte (MFA) erhalten rückwirkend ab

1. April 2016 mehr Gehalt. Wie der Verband medizinischer Fachberufe e. V. (VMF)

mitteilte, einigten sich die Tarifpartner der niedergelassenen Ärzte und der Medizi-

nischen Fachangestellten in der zweiten Tarifverhandlungsrunde am 1�. April 2016

auf einen Abschluss.

Demnach wurden insgesamt drei Tarifverträge (für Angestellte in Arzt-, Zahnarzt-

und Tierarztpraxen) verhandelt: Gemäß Gehaltstarifvertrag erhöhen sich die Gehäl-

ter ab dem 1. April 2016 um linear 2,5 Prozent auf Basis der Tätigkeitsgruppe I. Die

monatlichen Ausbildungsvergütungen steigen in allen drei Ausbildungsjahren um

�0,00 Euro und betragen somit 7�0,00 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 770,00 Euro

im zweiten Ausbildungsjahr und 820,00 Euro im dritten Ausbildungsjahr.

Der Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung erhöht sich den

Angaben zufolge für Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte mit mindestens 18 Wochen-

stunden um zehn Euro pro Monat auf 76,00 Euro, für Auszubildende und Teilzeit-

kräfte mit weniger als 18 Wochenstunden um fünf Euro pro Monat auf 5�,00 Euro

bzw. 4�,00 Euro. Auch der Manteltarifvertrag wurde redaktionell angepasst. Die

Laufzeit des Gehalts- und des Manteltarifvertrages beträgt zwölf Monate bis zum

�1. März 2017, der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgelt-

umwandlung läuft bis zum �1. Dezember 2019.

Die Verhandlungsführerin der Arbeitgeberseite, Dr. Cornelia Goesmann, wertete

den Tarifabschluss als eine angemessene Umsetzung der erwarteten Zuwächse

beim ärztlichen Honorarvolumen für 2016. Die Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags

werde zur Sicherung der Alterseinkünfte der Medizinischen Fachangestellten

beitragen. Carmen Gandila, Verhandlungsführerin und VMF-Vizepräsidentin, wie-

derum erklärte: „Eine Anpassung der Ausbildungsvergütungen ist notwendig, um

den Beruf der Medizinischen Fachangestellten in Zeiten des Fachkräftemangels

weiterhin attraktiv zu gestalten.“

Nach Ende der Einspruchsfrist ist der neue Tarifvertrag am 22. April 2016 in Kraft

getreten.

Kontakt: www.vmf-online.de

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Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de �1

Angaben hierfür jedoch nicht das entsprechend qualifizierte zusätz-

liche Personal. Die von den Praxisangestellten wahrgenommenen

Fortbildungen konzentrieren sich derzeit eher auf medizinische denn

auf administrative Inhalte. „Der Fortbildungsbedarf in den Praxen wird

offensichtlich noch nicht optimal umgesetzt“, bewertete von Stillfried

dieses Ergebnis der Zi-Studie. „Die Maßnahmen sollten im Rahmen

einer aktiven Personalentwicklung zwischen Arzt und Mitarbeitern

vereinbart werden.“

Im Durchschnitt übertarifliche Gehälter und Sonderzahlungen

Zuguterletzt wurden die Praxisinhaber auch zur Gehaltsstruktur in

ihren Praxen begfragt. Demnach werden Arbeitsverträge in erheblichem

Umfang (34 Prozent) an den Tarifvertrag für MFA angelehnt, selbst

wenn eine höhere oder eine niedrigere Vergütung vereinbart wurde.

Im überwiegenden Teil erfolgt die Abweichung allerdings zugunsten

der MFA. Außertarifliche Vereinbarungen sind eher im Osten verbrei-

tet, wohingegen Minijob-Regelungen eher im Westen genutzt werden.

Arbeitsverträge nach oder in Anlehnung an den Tarifvertrag im öffent-

lichen Dienst hingegen spielen in Vertragsarztpraxen nur eine unterge-

ordnete Rolle.

Der Studie zufolge liegt die durchschnittlich gezahlte Brutto-Monats-

vergütung mit 2.271 Euro geringfügig über der tarifvertraglichen Vergü-

tung. Sonderzahlungen wie ein 13. Gehalt oder freiwillige Gratifikation

sind die Regel: Mehr als zwei Drittel der befragten Praxen zahlen ein

13. Gehalt, fast die Hälfte investiert in die Altersvorsorge ihrer Ange-

stellten. Im Osten Deutschlands sind flexible Leistungen beliebter als

Fixposten – ein Hinweis darauf, dass sich Ärzte einen gewissen Spiel-

raum erhalten wollen, auch vor dem Hintergrund unsicherer Perspek-

tiven ihrer Praxis.

Neue Tätigkeitsgruppen V und VI gut angenommen

Ziel der Befragung war es auch, die Akzeptanz der erst 2013 neu

eingeführten Vergütungsstruktur zu ermitteln. Seinerzeit hatten die

Tarifvertragsparteien insbesondere die neuen Tätigkeitsgruppen V

und VI für langjährige Beschäftigte mit weitreichenden Fortbildungen

und Zusatzqualifikationen eingeführt. Hiermit sollten die Aufgaben-

bereiche besonders qualifizierter MFA besser abgebildet werden. Die

Zi-Befragung zeigt, dass zum Jahresende 2015 die neue Tarifstruktur

durch eine Besetzung aller Vergütungs- und Berufsjahrgruppen insge-

samt gut angenommen wurde. So waren in den leitungsorientierten

Tätigkeitsgruppen bereits neun Prozent der MFA vertreten.

Etwa die Hälfte der MFA mit tarifvertraglicher Regelung ist aller-

dings den Tätigkeitsgruppen I und II zugeordnet. Im Hinblick auf die

Berufsjahrgruppen zeigt sich eine starke Besetzung bei langjährig in

der Praxis tätigen MFA. Aber auch die Berufseinsteigerinnen sind mit

hohem Anteil vertreten.

Eine ausführliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Zi-Studie

zur Fachkräftesituation in Arztpraxen finden Sie unter folgendem

Kurzlink:

www.tinyurl.com/ZiPP-Praxispersonal É

Service

Fortbildung: Termine für das Praxisteam

10. Juni 2016, Trier

Kompressionstherapie: Fixieren, Stützen und EntlastenThemen: Medizinische Hintergründe, verschiedene Möglichkeiten der Kompres-

sion, Entstehung, Diagnostik und Therapie eines Ulcus cruris

Information und Anmeldung:

Verband medizinischer Fachberufe e. V., Landesverband West

Heike Mentchen, Tel.: 06507 70�050, [email protected]

Ab 15. Juni 2016, verschiedene Orte

Betriebliche/r Ersthelfer/inDie Bereitstellung von „Ersthelfern“ gemäß DGUV-Vorschrift 1 wird von den

Berufsgenossenschaften vorgeschrieben. Ersthelfer kann nur sein, wer in

Erster Hilfe ausgebildet ist. Der Kurs vermittelt u. a. Kenntnisse in psychosozia-

ler Betreuung, Wärmeerhalt, Wundversorgung, Erkennen bedrohlicher Blu-

tungen, Bewusstseinskontrolle, Atemkontrolle, Herz-Lungen-Wiederbelebung,

Umgang mit dem Defibrillator (AED), Kreislaufstabilisierung. Die Kosten für die

Schulung werden von den Berufsgenossenschaften übernommen.

15. Juni 2016: Alfeld, 21. Juni 2016: Aumühle

20. Juli 2016: Hannover

Information und Anmeldung:

Verband medizinischer Fachberufe e. V., Landesverband Nord

Janina Vandersee, Tel.: 04��5 9229917, [email protected]

Ab 25. Juni 2016, verschiedene Orte

Fortbildung zur / zum betrieblichen Datenschutz-beauftragten: Sicher durch absichern!Inhalte: Modul 1 (rechtliche Grundlagen), Modul 2 (Datenschutz-Management),

Modul � (Datenschutz im Gesundheitswesen)

25. Juni – 17. Juli 2016: Dortmund

12. – 28. Oktober 2016: Ingolstadt

Information und Anmeldung:

Bildungswerk für Gesundheitsberufe e. V., Anne Gerlach

Tel.: 0561 20864815, [email protected]

www.bildungswerk-gesundheit.de

Ab 13. August 2016, Hannover

Fachzertifikat – Ambulantes Operieren für Medizinische Fachangestellte und Medizinisches Assistenzpersonal60 Stunden auf Basis des Curriculums der Bundesärztekammer, voraus-

gesetzt wird eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich

„Ambulantes Operieren“

Themen: Grundlagen der Hochfrequenztechnik, physiologische Abläufe unter

OP, Thromboseprophylaxe, Anästhesieverfahren, Erstellung von Hygiene- und

Desinfektionsplänen, Indikationen, Instrumental- und Materialkunde, Lage-

rungstechniken, Verwaltung, Organisation, OP-Planung, Abrechnungs-Doku-

mentation, rechtliche Aspekte, Notfälle, Instrumentenaufbereitung und Sterili-

sation, Entsorgung, Umgang mit Patienten, Qualitätssicherung, Prüfung

Information und Anmeldung:

Bildungswerk für Gesundheitsberufe e. V., Anne Gerlach

Tel.: 0561 20864815, [email protected]

www.bildungswerk-gesundheit.de

12. November 2016, München

10. Deutscher MFA- und ZFA-Tag 2016Themen: Praxismanagement, Kommunikation, Teamwork, Abrechnung, Per-

sönlichkeitstraining, Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen aus dem ganzen

Bundesgebiet, Wahl zur MFA / ZFA des Jahres (Bewerbungen sind möglich

unter www.medizinische-fachangestellte/wahl)

Information und Anmeldung:

PKV Informationszentrum GmbH, Goethestraße 66, 80��6 München

Tel.: 089 45228090, [email protected]

Page 32: BAO - vmkonlineblog.files.wordpress.com · 4 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO) Editorial Hier wächst zusammen,

�2 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

Vertragsarzt und Vertragszahnarzt dürfe allerdings auch nicht zu einer

insgesamt unzumutbaren Belastung am Notdienst führen. Da der Arzt

vom vertragszahnärztlichen Notdienst befreit sei, sei eine solche Situa-

tion hier aber nicht ersichtlich.

Urteil des BSG vom 23. 03. 2016 – Aktenzeichen B 6 KA 7/15 R

Keine RLV ohne Vorgaben des Bewertungsausschusses

Auch wenn die Honorarverteilungsregelungen im Quartal I/2005 nicht

den Vorgaben des § 85 Abs. 4 SGB V entsprachen, so durfte der Hono-

rarverteilungsvertrag (HVV) entsprechend einer Empfehlung des

Bewertungsausschusses für eine Übergangszeit von den gesetzlichen

Vorgaben abweichen. Mit dieser Entschei-

dung des Bundessozialgerichts (BSG) ging die

Klage einer Fachärztin für Neurologie und

Psychiatrie und Psychotherapie gegen die KV

Hamburg endgültig verloren.

Die Ärztin hatte ein höheres Honorar für

das Quartal I/2005 gefordert und bemängelt,

dass die Honorarverteilungsregelung nicht den gesetzlichen Vorgaben

entsprach. Für den streitigen Zeitraum galten in Hamburg sogenannte

Individualbudgets. Die KV Hamburg führte dies darauf zurück, dass für

die streitigen Quartale der Bewertungsausschuss die Regelung zur Ein-

führung der Regelleistungsvolumina (RLV) noch nicht bestimmt habe.

Aus diesem Grund sah sich die KV nicht in der Lage, die Honorarvertei-

lungsregelung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu regeln.

Bereits die Vorinstanzen wiesen die Klage bzw. Berufung ab. Die Revi-

sion wurde damit begründet, dass keine Berechtigung bestehe, entge-

gen der gesetzlichen Vorgaben die bisherigen Vergütungsmodelle weiter

fortzuführen. Gerade dies benachteilige eine Versorgerpraxis mit über-

wiegend psychotherapeutisch tätigen Ärzten gegenüber der Fachgruppe.

Im Ergebnis wies auch der BSG-Senat die Revision zurück, obwohl die

gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet wurden. Die regionalen Vertrags-

partner seien aber berechtigt gewesen, entsprechend einer Empfehlung

des Bewertungsausschusses durch Beschluss vom 29. Oktober 2004 die

Notfalldienst trotz belegärztlicher Rufbereitschaft

Eine geringe Anzahl von Belegbetten und ein geringer Umfang der

belegärztlichen Tätigkeit rechtfertigen keine Befreiung vom notärzt-

lichen Bereitschaftsdienst. Mit dieser Feststellung durch das Bundes-

sozialgericht (BSG) ging die Revision eines MKG-Chirurgen aus

Rheinland-Pfalz verloren. Dieser hatte beantragt, aufgrund seiner beleg-

ärztlichen Tätigkeit von der Teilnahmepflicht am vertragsärztlichen

Notfalldienst befreit zu werden.

Daraufhin hatte die Selbstverwaltung verlangt, dass der MKG-

Chirurg seine Honorare aus der vertragszahnärztlichen Tätigkeit vor-

legen soll. Damit sollte geprüft werden, ob die Beschäftigung eines

Vertreters zumutbar ist. Nach entsprechender

Prüfung befand die KV, angesichts der gerin-

gen Anzahl von Belegbetten rechtfertige

die Belegarzttätigkeit eine Befreiung allein

nicht. Es sei dem Arzt zuzumuten, den Bereit-

schaftsdienst auf eigene Kosten durch einen

Vertreter wahrnehmen zu lassen.

Dagegen ging der Arzt weiter vor und wies darauf hin, dass allein

die Rufbereitschaft in einer Belegabteilung die Wahrnehmung des ver-

tragsärztlichen Notfalldienstes ausschließe. Für die Beurteilung der

Zumutbarkeit der Beschäftigung eines Vertreters müsste die Vergütung

für vertragszahnärztliche Leistungen außer Betracht bleiben, weil sie

von der vertragsärztlichen Tätigkeit unabhängig sei.

Diese Auffassung wurde wie bereits in den Vorinstanzen vom

BSG-Senat verworfen. Aufgrund der geringen Anzahl von Belegbetten

und des geringen Umfangs der belegärztlichen Tätigkeit komme die

Befreiung nicht allein aufgrund der Tätigkeit als Belegarzt in Betracht.

Deshalb sei die Frage der Zumutbarkeit der Bezahlung eines Vertreters

auch darauf zu stützen, ob entsprechende Umsätze aus der vertrags-

zahnärztlichen Tätigkeit vorhanden seien.

Es bestehe kein Anspruch darauf, am Notdienst nur entsprechend

dem Anteil des vertragsärztlichen Honorars am Gesamtumsatz der

Praxis teilzunehmen. Die Doppelzulassung des MKG-Chirurgen als

Aktuelles zum Arztrecht vom BNC-Justiziar

Aktuelle Urteile und Neuerungen mit Kommentaren des BNC-JustiziarsDie Belegärztliche Rufbereitschaft rechtfertigt keine Befreiung vom vertragsärztlichen Notfalldienst ‹ › Der HVM

in Hamburg durfte für eine Übergangszeit von den gesetzlichen Vorgaben abweichen ‹ › Zulassungsentziehung

schließt Nachfolgezulassung nicht aus, auch wenn keine Zulassung übertragen werden kann.

Von Jörg Hohmann

Service

» Es besteht kein Anspruch darauf, am Not-dienst nur entsprechend dem Anteil des vertragsärztlichen Honorars am Gesamt-umsatz der Praxis teilzunehmen. «

Bundessozialgericht

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Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de ��

zuvor geltenden Verteilungsregelungen weiter anzuwenden. Mit dieser

Empfehlung habe sich der Bewertungsausschuss noch im Rahmen sei-

ner Kompetenzen nach § 85 Abs. 4 a SGB V gehalten. Für die Zeit ab dem

2. Quartal 2005 hatte der Senat dem Bewertungsausschuss bereits eine

entsprechende Übergangsregelung bewilligt, auch für den Zeitraum der

Quartale III/04 bis I/05 sei der Bewertungsausschuss deshalb berechtigt

gewesen, Übergangsregelungen vorzusehen.

Zwar habe sich der Bewertungsausschuss für diesen Zeitraum dar-

auf beschränkt, die Weitergeltung der bisherigen Regelungen ohne

inhaltliche Qualifizierung vorzunehmen. Dies sei aber ausnahmsweise

im Hinblick auf die Verzögerung bei der Umsetzung der neuen Steue-

rungselemente und ihrer Harmonisierung mit dem neuen EBM zulässig.

Eine Verpflichtung der Partner des HVV, für diesen Übergangszeitraum

ohne Vorgaben des Bewertungsausschusses Regelungen zu den RLV in

unmittelbarer Anwendung des § 85 Abs. 4 SGB V zu treffen, habe nicht

bestanden. Die Vergütung der Fachgruppe der Neurologen und Psychia-

ter sei im Quartal I/2005 auch nicht unangemessen niedrig und mit

dem Gebot der Honorarverteilungsgerechtig-

keit vereinbar.

Ebenso wurde die Revision einer Chirurgin

aus den gleichen Gründen zurückgewiesen.

Hier hatte die Ärztin darüber hinaus geltend

gemacht, der HVV verfüge über keine ausrei-

chenden Regelungen, die es kleinen Praxen

ermöglichen würde, zum Fachgruppendurch-

schnitt anzuwachsen. Auch diesen Teil der

Revision wies der Senat mit dem Hinweis zurück, dass der Klägerin ihre

geringen Fallzahlen auch vergütet wurden, sodass die Frage, inwieweit

die vorgesehene Begrenzung den Vorgaben des Senats zur Wachstums-

möglichkeit kleiner Praxen genüge, nicht entschieden werden müsse.

Urteil des BSG vom 17. 02. 2016 – Aktenzeichen B 6 KA 46/14 R; B 6 KA 4/15 R

Nachbesetzung trotz Entzug der Zulassung möglich

Eine Nachfolgezulassung ist auch dann möglich, wenn nach Bestands-

kraft der Zulassungsentziehung keine Zulassung mehr auf einen Nach-

folger übertragen werden könnte. Mit dieser Entscheidung des Bundes-

sozialgerichts (BSG) konnte sich zunächst ein Orthopäde gegen den

Berufungsausschuss Bayerns durchsetzen. Dieser hatte einen Nachfol-

ger für seine orthopädische Einzelpraxis gesucht, in der der Orthopäde

bis zum Wirksamwerden seiner Zulassungsentziehung zum 31. 01. 2011

tätig war.

Der Arzt hatte im Juni 2011 einen erneuten Antrag auf Durchfüh-

rung des Nachbesetzungsverfahrens gestellt, nachdem er zuvor bereits

zwei Anträge aus November 2010 und März 2011 jeweils unmittelbar

vor der Entscheidung des Zulassungsausschusses zurückgenommen

hatte. Im Juni 2011 hatte er dann den dritten Nachbesetzungsantrag

gestellt und sich mit dem dortigen Bewerber auch auf einen Übernah-

mevertrag geeinigt. Zur Sitzung lagen zudem auch die Bewerbungen

von zwei Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) vor.

Der Zulassungsausschuss hatte die Anträge auf Zulassung abge-

lehnt, weil eine fortführungsfähige Praxis nicht mehr existiere. Der

Berufungsausschuss hatte diese Entscheidung bestätigt und damit

begründet, dass zum Zeitpunkt seines Beschlusses keine Praxis mehr

vorhanden sei, die fortgeführt werden könnte. Maßgeblich für das Vor-

nahmebegehren sei die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der münd-

lichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz.

Dagegen wandte sich der Orthopäde mit

seiner Revision und bekam zunächst Recht.

Für die Beurteilung der Fortführungsfähigkeit

der Praxis sei aus Gründen der Effektivität des

Rechtsschutzes zum Zeitpunkt der Antrag-

stellung auf Ausschreibung des Sitzes maß-

geblich abzustellen, nicht auf den Zeitpunkt

des Beschlusses des Berufungsausschusses

oder der letzten mündlichen Verhandlung

vor dem Tatsachengericht. Eine Nachfolgezulassung scheide deshalb

nicht schon darum aus, weil nach der Bestandskraft der Zulassungs-

entziehung keine Zulassung übertragen werden könnte. Dieses habe

der Senat zwar in einem Fall der Zulassungsentziehung wegen Nicht-

ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit entschieden. Auf andere

Pflichtverletzungen sei dies jedoch nicht übertragbar.

Allerdings wies der Senat noch auf ein erhebliches Problem hin: Es

konnte nicht abschließend entschieden werden, ob die weiteren Vor-

aussetzungen für eine Nachfolgezulassung vorgelegen haben, insbe-

sondere ob die Wiederholung des Ausschreibungsantrags hier unter

Missbrauchsgesichtspunkten ausgeschlossen war. Die Umstände der

zweimaligen Rücknahme des Ausschreibungsantrags durch den Ortho-

päden sowie Aspekte, die für eine Manipulationsabsicht des Arztes

bezüglich des Bewerberfeldes sprechen, habe das Landessozialgericht

nicht aufgeklärt.

Dieses wird das Landessozialgericht nun nachzuholen und zu klären

haben. Geklärt werden muss die Frage, inwieweit der Arzt sein Recht

auf Durchführung eines Nachfolgeverfahrens verloren habe. Insoweit

hat der BSG-Senat seinen Willen verdeutlicht, Manipulationsabsichten

bei der Nachfolgebesetzung zu unterbinden. Wenn ein Arzt den aus-

gewählten Nachfolger gezielt durch die Rücknahme seines Nachbeset-

zungsantrags ins Leere laufen lässt, muss diese Gefahr künftig eben-

falls beachtet werden.

Urteil des BSG vom 23. 03. 2016 – B 6 KA 9/15 R É

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Jörg Hohmann

Rechtsanwalt, Kanzlei für Medizinrecht Prof.

Schlegel, Hohmann, Mangold und Partner GbR

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Tel.: 040 39106970

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» Der BSG-Senat will Manipulationsabsichten bei der Nachfolgebesetzung unterbinden. Künftig wird es schwieriger sein, den aus-gewählten Nachfolger durch Rücknahme des Nachbesetzungsantrages gezielt ins Leere laufen zu lassen «

Jörg Hohmann

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�4 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

Die Anforderungen an die Aufklärung steigen, je weniger dringlich

und erforderlich ein Eingriff ist. So sind vor einer Kataraktoperation

zusätzlich insbesondere auch das Gewicht des Austauschrisikos und

somit die Heilungschancen darzustellen (OLG Frankfurt, Urteil vom

29. 01. 2015, Az. 8 U 25/14). Keine Aufklärungspflicht besteht hingegen

bei einer medizinisch indizierten Blutentnahme über das Risiko einer

Nervenirritation durch die eingeführte Nadel (LG Heidelberg, Urteil

vom 29. 06. 2011, Az. 4 O 95/08).

In welcher Art und Weise ist aufzuklären ?

Eine Aufklärung muss durch den Arzt selbst und mündlich erfolgen.

Unzureichend ist es, wenn der Patient lediglich ein Aufklärungsformular

zum Durchlesen erhält, ohne dass ein Aufklärungsgespräch stattfindet.

Das OLG Hamm entschied hierzu, dass der Inhalt der Aufklärung nicht

allein nach dem unterzeichneten Aufklärungsbogen zu beurteilen ist,

sondern der Inhalt des persönlichen Aufklärungsgespräches zwischen

Arzt und Patient zu ermitteln ist (OLG Hamm, Urteil vom 09. 11. 2015,

Az. 3 U 68/15). Es ist jedem Arzt dringend anzuraten, den Umstand der

Aufklärung und den wesentlichen Inhalt des Gesprächs zusätzlich in

kurzer Form schriftlich festzuhalten und den Aufklärungsbogen weitest-

möglich zu individualisieren. Denn der Arzt ist hier beweispflichtig.

Hinzu kommt, dass der Arzt in einer für den Patienten verständli-

chen Weise aufzuklären hat. Die Aufklärung muss also in einer Sprache

erfolgen, die der Patient versteht. Hierfür kann zum Beispiel bei Men-

schen mit Behinderung eine Aufklärung in leichter Sprache erforderlich

sein. Soweit notwendig, sind bei Menschen mit Migrationshintergrund

Dolmetscher heranzuziehen, bei Patienten mit einer Hörbehinderung

entsprechend Gebärdendolmetscher.

Das OLG Koblenz, Urteil vom 25. 02. 2014 – 5 U 1535/13 judizierte:

„Fragt ein Patient mit Migrationshintergrund beim Aufklärungsgespräch

mehrmals in einer Weise nach, dass die weitere Reaktion auf die Erläu-

terungen des (Zahn-)Arztes diesem den Eindruck vermitteln durfte,

nunmehr habe der Patient alles verstanden, ist ein möglicherweise

gleichwohl verbliebenes Aufklärungsdefizit vom (Zahn-)Arzt nicht ver-

schuldet und daher auch nicht haftungsbegründend.“

Anknüpfungspunkt für die Arzthaftung können Behandlungs- oder

Aufklärungsfehler sein. Wesentlicher Unterschied im Prozess ist

grundsätzlich, dass den Nachweis für einen Behandlungsfehler der

Patient zu erbringen hat und den über eine ordnungsgemäße Aufklä-

rung der Arzt. In der anwaltlichen Praxis steht deshalb das Thema der

Aufklärung im Vordergrund.

Dies gilt immer häufiger auch in Bezug auf delegierbare Leistun-

gen. Wird der allgemeine Delegationsrahmen nicht beachtet, kann

dies ebenso haftungsrechtliche Konsequenzen für den die Vorausset-

zungen der Delegation nicht beachtenden Arzt haben wie auch für die

vermeintlich „selbstständig“ arbeitende nicht-ärztliche Mitarbeiterin.

Der Beispielkatalog der Delegationsvereinbarung in der ambulanten

vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Bundes-

vereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband kann insoweit ein

tauglicher Ratgeber sein. Eine Haftung des Arztes für Aufklärungsmän-

gel kommt selbst dann in Frage, wenn die Behandlung dem allgemein

anerkannten Standard entsprach. Denn erst wenn der Patient genügend

aufgeklärt ist, kann er wirksam in einen Eingriff einwilligen und sein

Selbstbestimmungsrecht wird gewahrt (vgl. BGH, Urteil vom 15. 03. 2005,

Az. VI ZR 313/03). Der Patient soll nicht Objekt, sondern eigenverant-

wortliches Subjekt der Behandlung sein. Auch wenn sich für den Arzt

die Aufklärung häufig als Last erweist, sollte man darin vielmehr eine

Chance sehen, mit dem Patienten ein gutes Vertrauensverhältnis aufzu-

bauen, was das Risiko einer Haftpflichtauseinandersetzung reduziert.

Was sollte die Aufklärung umfassen ?

Die Aufklärung hat im „Großen und Ganzen“ zu erfolgen (OLG Köln,

Beschluss vom 01. 12. 2015, Az. 5 U 82/15; BGH, Urteil vom 14. 03. 2006,

Az. VI ZR 279/04). Unter anderem gehören dazu Art, Umfang, Durchfüh-

rung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahmen sowie ihre

Notwendigkeit und Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im

Hinblick auf Diagnose und Therapie. Über allgemein bekannte Risiken

muss dabei nicht aufgeklärt werden, allerdings über gleichwertige

Behandlungsmethoden mit unterschiedlichen Risiken (§ 630 e I BGB).

Aktuelles zum Arztrecht vom BAO-Justiziar

Nicht allein der Aufklärungsbogen, sondern das Aufklärungsgespräch ist entscheidendVor einer Behandlung muss der Arzt den Patienten persönlich und mündlich aufklären. Ein Aufklärungs-

bogen kann das Gespräch sinnvoll unterstützen, doch der Arzt sollte auch das persönliche Gespräch schriftlich

dokumentieren, um für den Fall einer Haftpflichtauseinandersetzung bestmöglich gewappnet zu sein.

Von Dr. Ralph Großbölting, Dominik Neumaier (Rechtsanwalt)

Service

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Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de �5

Wann ist aufzuklären ?

Schließlich hat die Aufklärung rechtzeitig zu erfolgen, sodass der

Patient seine Entscheidung wohlüberlegt treffen kann. Bei einer peri-

radikulären Therapie (PRT) kann die Aufklärung beispielsweise am Tag

des Eingriffs noch dann rechtzeitig sein, wenn der Patient in der Ver-

gangenheit anlässlich vergleichbarer Eingriffe ausreichend aufgeklärt

war (OLG Hamm, Urteil vom 01. 12. 2015, Az. 26 U 30/15).

Tipp: Selbst wenn ein Aufklärungsmangel vorliegt, bleibt dieser

dann ohne Folgen, wenn der Patient auch bei hinreichender Aufklä-

rung in den Eingriff eingewilligt hätte. Hierzu hat der Patient schlüssig

darzulegen, warum er bei ordnungsgemäßer Aufklärung zumindest in

einen Entscheidungskonflikt darüber geraten wäre, ob er die Behand-

lung vornehmen lassen soll oder nicht (vgl. LG Dortmund, Urteil vom

26. 11. 2015, Az. 4 O 126/14).

Achtung: Dokumentationspflicht !

Die ordnungsgemäße Dokumentation ist ein ganz entscheidender

Aspekt – zwar nicht dafür, dass der Patient überhaupt Vorwürfe erhebt,

aber dafür, dass es schlussendlich nicht zu einer Haftung kommt. Denn

die Rechtsprechung misst dieser einen sehr hohen Beweiswert bei.

Die Dokumentation ist eine notwendige Grundlage für die Sicherheit

des Patienten.

Was ist zu dokumentieren ?

Bei der Erstkonsultation sind die wesentlichen anamnestischen

Daten sowie der Befund festzuhalten. Im weiteren Verlauf sind Befunde,

Diagnosen sowie diagnostische und therapeutische Maßnahmen und

ihre Wirkung sowie Aufklärung und Einwilligung zu dokumentieren.

Eine Dokumentationspflicht besteht jedoch nur soweit, dass sie zu medi-

zinischen Zwecken mit Blick auf eine eventuell erforderliche spätere

Behandlung notwendig ist (BGH, Urteil vom 06. 07. 1999, VI ZR 290/98).

Negative Befunde sind ausnahmsweise dann zu dokumentieren, sofern

ein bestimmter Verdacht ausgeräumt wurde oder es sich um besonders

wichtige Befunde handelt (BGH, Urteil vom 14. 02. 1995, Az. VI ZR 272/93;

Stuttgart, Urteil vom 29. 07. 1997, Az. 14 U 20/97).

Wie ist zu dokumentieren ?

Die Aufzeichnung in den Behandlungsunterlagen hat in zeitlich

nahem Bezug zu dem dokumentierten Geschehen zu erfolgen. Diese

kann auch durch eine Arzthelferin vorgenommen werden. Entschei-

dend ist, dass die Eintragungen einem Fachmann verständlich sind.

Die Dokumentation muss umso ausführlicher sein, je atypischer und

schwieriger die entsprechende Situation ist.

Folge einer unzureichenden Dokumentation

Ist in den Aufzeichnungen des Arztes eine dokumentationspflichtige

Maßnahme nicht dokumentiert, so schließt die Rechtsprechung hieraus,

dass diese Maßnahme nicht stattgefunden hat. In diesem Fall hat der

Arzt zu beweisen, dass er die entsprechende Maßnahme vorgenommen

hat. Es zeigt sich gerade hieran die große Bedeutung der Dokumentation.

Haftungsvorwurf – und nun?

Eines Tages erhält der Arzt nun doch – trotz aller Sorgfalt – ein

Schreiben, in welchem ihm ein behandlungsfehlerhaftes Verhalten

vorgeworfen wird. Dann gilt:

Bewahren Sie Ruhe! Es ist keine Seltenheit, dass sich Ärzte Anschul-

digungen von Patienten ausgesetzt sehen.

Sprechen Sie nicht sofort ein Anerkenntnis aus. Dies könnte zu Pro-

blemen mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung führen. Geben Sie

dem Patienten eventuell zu erkennen, dass Sie sich mit dem Vor-

wurf auseinandersetzen werden und danach mit dem Patienten das

Gespräch suchen werden. Sie können ihm jedoch ohne rechtliche

Konsequenzen Ihr Bedauern ausdrücken, soweit der Behandlungs-

erfolg nicht eingetreten oder es zu Nebenkomplikationen gekom-

men ist. Dies kann wesentlich zur Lösung eines sich anbahnenden

Konfliktes beitragen.

Melden Sie den Versicherungsfall unverzüglich Ihrer Haftpflichtver-

sicherung und halten Sie mit dieser und ggf. einem Rechtsanwalt

Rücksprache. Stellungnahmen sollten Sie mit der Versicherung

abstimmen. Fatal wäre es nämlich, wenn der Gegenseite durch eine

übereifrige Stellungnahme erst Tatsachen geliefert werden, um Vor-

würfe zu konkretisieren oder auch neue Vorwürfe zu erheben.

Schließlich können Sie vorerst die passive Rolle einnehmen, da dem

Patienten – zunächst – die Darstellungs- und Beweislast obliegt. É

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Dr. Ralph Großbölting

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

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�6 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

Buchtipps

Anästhesie maßgeschneidert

Die Anforderungen an das Fachgebiet Anästhesiologie und die daraus

erwachsenen Bereiche Intensiv-, Palliativ- und Notfallmedizin sowie Schmerz-

therapie befinden sich in einem stetigen Wandel. In der täglichen Praxis

begegnen Anästhesisten dabei unterschiedlichste Patientengruppen. Dabei

sind es nicht die gesunden ASA I- oder ASA-II-Patienten, die ihm vorgestellt

werden, sondern die multimorbiden, älteren oder chronisch kranken sowie

psychisch oder neurologisch kranken Patienten, die Adipösen sowie Kinder

und Schwangere, die für elektive oder Notfalloperationen anästhesiologisch

betreut werden müssen.

Das vorliegende Buch richtet sich an praktisch tätige Anästhesisten und

beschreibt – ergänzt durch Fallbeispiele – die typischen Veränderungen und

Besonderheiten spezieller Patientengruppen, die das anästhesiologische

Vorgehen beeinflussen. Die Autoren geben dabei Handlungsempfehlungen

für typische Operationen. Jedes Kapitel endet mit einer knappen Zusammen-

fassung mit prägnanten Merksätzen sowie mit einem Literaturverzeichnis.

Fazit: Übersichtliches Nachschlagewerk für Anästhesisten, die sich für

den Umgang mit speziellen Patientengruppen wappnen möchten.

UV-GOÄ 2016 Kommentar

Der Vertrag vom 1. Januar 2011 zwischen den Spitzenverbänden der gesetz-

lichen Unfallversicherungsträger und der Kassenärztlichen Bundesvereini-

gung wurde zum 1. Oktober 2015 geändert.

Mit der vorliegenden 15. Auflage der UV-GOÄ erhalten Ärzte übersichtlich

alle notwendigen Informationen zum kommentierten Ärztevertrag über die

Durchführung der Heilbehandlung und die Vergütung der Ärzte, die kommen-

tierte Gebührenordnung mit Angabe der Ausschlüsse und Arbeitshinweise

der DGUV zur Bearbeitung von Arztrechnungen sowie die Beschlüsse der

Ständigen Gebührenkommission, den Krankenhaus-Nebenkostentarif und

aktuelle Urteile. Übersichtstabellen zu verschiedenen Leistungsbereichen

erleichtern die richtige Zuordnung zu den entsprechenden Gebührenord-

nungspositionen. Leser des Werks haben außerdem Zugang zu dem Elsevier-

Online-Portal www.abrechnungswelt.de mit stets aktuellen Änderungen und

Ergänzungen.

Fazit: Alle relevanten Informationen für die erfolgreiche Abrechnung

mit der UV-GOÄ, übersichtlich aufbereitet für den schnellen Gebrauch im

Praxisalltag.

GOÄ 2016 Kommentar

Auch wenn eine grundlegende Neuauflage der GOÄ weiter auf sich warten

lässt, verändern sich doch immer wieder Einzelheiten, die bei der privatärzt-

lichen Abrechnung zu beachten sind. So zum Beispiel die seit 2014 einge-

führte Allgemeine Spezialfachärztliche Versorgung (ASV), deren Leistungen –

obgleich sie GKV-Leistungen sind – nach der GOÄ abgerechnet werden.

Die 10. Auflage der GOÄ erscheint nun im Elsevier-Verlag und enthält

kommentierte Leistungspositionen ebenso wie analoge Bewertungen mit

Punktangaben und Eurobeträgen, Ausschlüssen und aktuellen Urteilen.

Darüber hinaus bietet das Nachschlagewerk Übersichten nicht abrechen-

barer Leistungen nach GOÄ und Beihilfe, Tipps zur korrekten GOÄ-Abrech-

nung, Beschlüsse und Veröffentlichungen der Bundesärztekammer, Verweise

auf mögliche Umsatzsteuerpflicht für Ärzte bei speziellen Leistungen sowie

Informationen zur Abrechnung von GKV-Leistungen im Rahmen der ASV.

Leser des Werks haben außerdem Zugang zu dem Elsevier-Online-Portal

www.abrechnungswelt.de mit stets aktuellen Änderungen und Ergänzungen.

Fazit: Alle relevanten Informationen für die erfolgreiche Abrechnung mit

der GOÄ, übersichtlich aufbereitet für den schnellen Gebrauch im Alltag.

Notfallmedizin

Notfälle sind Ausnahmesituationen, die eher selten vorkommen. Patienten

erwarten von ihren Ärzten, dass sie Notfälle kompetent bewältigen können.

Da Notfälle aber eben nicht alltäglich sind, können die erforderlichen Kompe-

tenzen leicht in Vergessenheit geraten.

Der Autor des vorliegenden handlichen Büchleins verfügt über langjährige

Erfahrung als Notfallmediziner, in der Praxis ebenso wie in der Fortbildung.

Er fasst darin in prägnanter und leicht lesbarer Form die wichtigsten Notfälle

mit klaren und praxisnahen Handlungsanweisungen zusammen – denn im

lebensbedrohlichen Notfall ist nicht alles, was machbar ist, auch sinnvoll.

Und nicht alles, was sinnvoll ist, ist auch vor Ort machbar.

Behandelt werden traumatlogische Notfälle, Blutverlust, kardiale, zere-

brale und allergische Notfälle, Sepsis, Intoxikationen, Verätzungen, Atemnot,

akutes Abdomen, Delir, Suizidalität, Panikstörung, Stromunfall, Thrombose

und Emboie sowie Bandscheibenvorfall. Außerdem werden die erforder-

lichen Medikamente für die Notfalltherapie vorgestellt.

Fazit: Ein knapper Überblick über die gängigsten medizinischen Notfälle

und die angezeigten Sofortmaßnahmen.

Michael Möllmann und André Hemping-Bovenkerk (Hg.): Anästhesie maßge-schneidert. Stuttgart: Thieme Verlag, 2015. �45 Seiten, kartoniert, 69,99 Euro

Peter M. Hermanns, Enrico Schwarz (Hg.): UV-GOÄ 2016 Kommentar. München: Urban & Fischer Verlag, 2016. 15. Auflage, 648 Seiten, 69,99 Euro

Peter M. Hermanns, Gert Filler (Hg.): GOÄ 2016 Kommentar. München: Urban & Fischer Verlag, 2016. 10. Auflage, 707 Seiten, 69,99 Euro

Peter Sefrin: Notfallmedizin. Elementar-diagnostik, Sofortmaßnahmen, Stabili-sierung. Heidelberg: ecomed Verlag, 2015. 182 Seiten, kartoniert, .24,99 Euro

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Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de �7

Buchtipps

Peter Gausmann, Michael Henninger, Joachim Koppenberg (Hg.): Patientensicher-heitsmanagement. Berlin: De Gruyter Verlag, 2015. 590 Seiten, gebunden, 99,95 Euro

Manfred Wildner: Unser Gesundheits-wesen. Fakten, Widersprüche, Irrtümer. Stuttgart: Thieme Verlag, 2015. 190 Seiten, kartoniert, 19,99 Euro

Marco Sailer, Felix Aigner, Franc Hetzer (Hg.): Koloproktologie. Stuttgart: Thieme Verlag, 2016. �68 Seiten, gebunden, 199,99 Euro

Florian J. Netzer (Hg.): Endoluminale Varizentherapie. Berlin: De Gruyter Verlag 2015. 217 Seiten, gebunden, 149,95 Euro

Patientensicherheitsmanagement

Die sichere Patientenversorgung ist ein interdisziplinärer und multiprofessio-

neller Auftrag an alle Beteiligten im Gesundheitswesen. In den vergangenen

Jahren wurde zunehmend eine systemische Perspektive auf das Thema

Patientensicherheit eingefordert, die auf das wissenschaftlich gestützte

Management von Methoden und Prozessen abzielt.

Das vorliegende Buch, an dem 60 Experten mitgearbeitet haben, beleuch-

tet die Patientensicherheit aus verschiedenen Blickwinkeln. Es gibt dabei

einen Überblick über Möglichkeiten, Forschungsergebnisse und anwend-

bare Präventionsmaßnahmen für Klinik und Praxis aus interprofessionell

klinischer, psychologischer, betriebswirtschaftlicher, technischer sowie juris-

tischer Perspektive. Es orientiert sich dabei am Curriculum der Weltgesund-

heitsorganisation WHO („Patient Safety Curriculum Guide“) und eignet sich

damit als Lehrbuch zum Patientensicherheitsmanagement. Zielgruppe sind

Ärzte, Pflegende, andere Angehörige der Heilberufe sowie Mitarbeiter aus

Verwaltung, Versicherungen und Rechtsabteilungen.

Fazit: Denkansätze, Anwendungsbeispiele, Checklisten und andere Instru-

mente, die beim Implementieren von Patientensicherheitsstrategien helfen.

Unser Gesundheitswesen

Bürokratisch, intransparent und voller Widersprüche – mit diesen Attributen

belegen Kritiker unser deutsches Gesundheitswesen gern. Andere wiederum

sprechen vom „besten Gesundheitssystem der Welt“. Die Wahrheit dürfte

irgendwo in der Mitte liegen.

Der Autor des vorliegenden Titels ist Arzt, Professor für Gesundheitspolitik

und Gesundheitsverwaltung sowie Leiter des Landesinstituts für Gesundheit

in Bayern. Er schreibt im Vorwort, er habe das Buch „für all jene geschrieben,

denen unser Gesundheitswesen zuweilen Rätsel aufgibt“. Ihnen vermittelt er

eine Auswahl von Informationen für ein grundlegendes Verständnis des Sys-

tems, beschreibt aber auch Schwächen und (scheinbare) Paradoxien, Wider-

sprüche und Irrtümer sowie kuriose Anekdoten. Hinzu kommen aber auch

grundsätzliche Überlegungen, etwa zu der Frage, ob Patienten tatsächlich

„Kunden“ sind oder wie das Internet die Arzt-Patienten-Beziehung verändert.

Seine Ausführung basieren auf den Erfahrungen, die er als Arzt in Großbritan-

nien, den USA und in Deutschland machen durfte.

Fazit: Ein spannender Ausflug in unser Gesundheitswesen und dabei nicht

nur für Ärzte ein unterhaltsames und informatives Lesevergnügen.

Koloproktologie

Evidenzbasierte Abhandlungen, Lehrbücher und Standardwerke zur Kolo-

proktologie gibt es zuhauf. Die Autoren des vorliegenden Werkes setzen

einen anderen Aktzent: Sie präsentieren einen Praxisleitfaden zur Diagnostik,

Therapie und zum Komplikationsmanagement, bestehend aus praxisnahmen

und schnell erfassbaren Informationen zu häufigen koloproktologischen

Erkrankungen.

Namhafte Experten haben ihr Wissen eingebracht und erläutern die spezi-

elle chirurgische Anatomie, Indikationsstellung, spezialisierte Methodenkom-

petenz mit Meilen- und Stolpersteinen sowie das Komplikationsmanagement,

jeweils im Gesamtkontext der Begleiterkrankungen. Alle Kapitel sind einheit-

lich gegliedert und umfassen neben diagnostischen und therapeutischen

Algorithmen eine genaue Beschreibung der einzelnen Operationstechniken

mit Meilensteinen zur besseren Orientierung. Jedes Kapitel endet mit einer

Checkliste der Kernpunkte als „Take-Home-Message“. Mit einem Zugangs-

code im Buchdeckel gelangen Leser im Internet zur Online-Version.

Fazit: Aktuelles Expertenwissen aus der Koloproktologie, didaktisch her-

vorragend aufbereitet zu einem praxisnahen Nachschlagewerk.

Endoluminale Varizentherapie

Mittlerweile sind die endoluminalen Techniken zur Okklusion und Abtragung

von Varizen etablierte Verfahren und nicht länger Gegenstand erbitterter

Grabenkämpfe. Mit der Entscheidung des britischen Qualitätsinstituts NICE

von 2014, der Radiofrequenzablation gegenüber dem konventionellen

Stripping Vorrang einzuräumen, wurde endgültig der Weg zum Standard-

verfahren geebnet.

Im vorliegenden Buch zeigen Experten den aktuellen Stand der Behand-

lungstechniken und ihre Kombinationsmöglichkeiten, um dem Leser Wege

zu einer schlüssigen Gesamtbehandlung zu weisen, die ohne offene chirur-

gische Techniken auskommt. Dem therapeutischen Teil des Werks wurden

Kapitel zur Anatomie, pathologischen Anatomie und Diagnostik vorange-

stellt, da jede Behandlung präzise Kenntnisse der Anatomie sowie eine prä-

zise Identifikation und Lokalisation der insuffizienten Venenstrecken erfor-

dert. Die operativen Anwendungen werden detailliert beschrieben, inklusive

Angaben zur Lagerung, Sonographie, typischen Fehlerquellen und Pitfalls.

Fazit: Ein praxisnahes und leitlinienkonformes Lehrbuch für all jene, die ihr

Behandlungsspektrum um endoluminale Verfahren ergänzen möchten.

Page 38: BAO - vmkonlineblog.files.wordpress.com · 4 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO) Editorial Hier wächst zusammen,

�8 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

Information und Anmeldung:

Akademie für Anorektale Endosonographie, Klinik für Chirurgie / Sekretariat

Petra Fuks, Bethesda-Krankenhaus Bergedorf, Glindersweg 80, 21029 Hamburg

Tel.: 040 72554-1211, Fax 040 72554-1212, [email protected], www.klinik-bergedorf.de

16.– 18. 6. 2016, Hamburg

Management von Komplikationen in Orthopädie und TraumatologieThemen u. a.: Prophylaxe, Therapie und Umgang mit Komplikationen bei orhtopä-

dischen und unfallchirurgischen Eingriffen an der Schulter, dem Ellenbogen, der

Hand, der Hüfte, dem Knie, dem Fuß und der Wirbelsäule

Information und Anmeldung:

Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH, Dirk Eichelberger und

Michelle Tröger, Carl-Pulfrich-Straße 1, 07745 Jena, Tel.: 0�641 �116-�09

[email protected], www.nouv-kongress.de

20. 6. 2016, Bochum

2. Ruhr-Symposium der Vereinigung Niederrheinisch- Westfälischer ChirurgenChirurgie der Zukunft – Vom Riskmanagement bis Medizin 4.0

Themen: Auswirkungen Medizin 4.0 und Digitalisierung für die Chirurgie, Schwach-

stelle Chirurgie – erfolgreiche Fehlervermeidung in und aus der Praxis

Information und Anmeldung:

www.nrw-chirurgen.de

22.– 24. 6. 2016, Berlin

5th Live Surgery and Symposium Innovations in Coloproctology(English)

Themen u. a.: Trans-anal minimal invasive surgery, violence against women, anal

and rectovaginal fistula, haemorrhoids, laparoscopic ventral rectopexy, artificial

sphincters

Information und Anmeldung:

MCE Medical Congresses & Events, Gabriele Sponholz, [email protected]

www.coloproctology-waldfriede.com

23.– 25. 6. 2016, Berlin

Foot International (English)Themen u. a.: DRG-Seminar, adult acquired flatfoot deformity, forefoot correction,

diabetic and rheumatic foot problems, management of achilles rupture, total ankle

replacement, combined plenary total ankle replacement

Information und Anmeldung:

Deutsche Assoziation für Fuß und Sprunggelenk e. V. (D.A.F.)

OGAM Orthopädisches Zentrum, Alter Markt 9-1�, 42275 Wuppertal

Tel.: 0202 26568-0, Fax: 0202 26568-67 www.foot-international-2016.org

27.– 29. 6. 2016, Homburg

Lappenplastiken – Workshop für 12 TeilnehmerThemen u. a.: Radialis-Lappen, Biceps-femoralis-Lappen, Suralis-Lappen, Gastro-

cnemius-Lappen, Latissimus dorsi-Lappen, Soleus-Lappen (jeweils OP-Technik und

klinische Anwendung), rekonstruktive Knochen-Weichteilchirurgie, Anastomose-

techniken, Lappenpräparation

Information und Anmeldung:

Institut für Klinisch-Experimentelle Chirurgie, Melanie Hofer, Campus Homburg

Gebäude 65/66, 66421 Homburg, Tel.: 06841 16-26�66, [email protected]

Juli 2016

11.– 16. 7. 2016, Garmisch-Patenkirchen

3. Sommerkurs SportmedizinThemen u. a.: Mountainbike, Bergsport, Golf, Tennis, Sportpraxis

Information und Anmeldung:

Congress Compact 2C GmbH, Juli-Amandine Lamotte, Nicole Rudolph

Joachimsthaler Straße 10, 10719 Berlin, Tel.: 0�0 �27082��, Fax: 0�0 �27082�4

[email protected], www.sportmedizin-kurse.de

Juni 2016

2.– 4. 6. 2016, Flensburg

197. Tagung der Vereinigung Norddeutscher ChirurgenChirurgie zusammen ganz oben

Themen u. a.: Viszeralchirurgie, Gefäßchirurgie, Unfallchirurgie, Thoraxchirurgie,

Sporttraumatologie, Extremitätentumore, Berufspolitik

Information und Anmeldung:

CSi Hamburg GmbH, Jungfrauenthal 22, 20149 Hamburg, Tel.: 040 �0770�00

[email protected], www.ndch.de

3.– 4. 6. 2016, Münster

8. Strategiesitzung der Deutschen Gesellschaft für Dermatochirurgie (DGDC)Themen u. a.: Neue Wege in der rekonstruktiven Dermatochirurgie, alternative

Strategien als Ersatz, Problemfall Feldkanzerose, Hautkrebs als Berufskrankheit,

Neue Konzepte in Lasermedizin, Ästhetik, Phlebologie und Ulkus cruris als phlebo-

logische und chirurgische Herausforderung

Information und Anmeldung:

Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH, André Müller

Carl-Pulfrich-Straße 1, 07745 Jena, Tel.: 0�641 �116-��6, [email protected]

www.dgdc-tagung.de

5.– 8. 6. 2016, Rotterdam (Niederlande)

38th International Congress European Hernia Society, EHS (English)

Themen u. a.: Prevention of incisional hernias, prevention of perioperative com-

plications, solutions for chronic pain, contaminated mesh, reconstruction of the

abdominal wall in diastasis recti and ventral hernia repair, quality control in hernia

repair, world guidelines on the management of groin hernia

Information und Anmeldung:

Congress Company, P.O. Box 2428, NL-5202 CK’s-Hertogenbosch

Tel.: +�1 (0)7� 700�500, [email protected], www.ehs2016.eu

7. 6. 2016, Berlin

4. DNVF-Forum VersorgungsforschungQualitätsoffensive der Bundesregierung – aktuelle Herausforderungen für die

Versorgungsforschung

Themen u. a.: Status Quo der Versorgungsforschung in Deutschland, Versorgungs-

forschung im internationalen Vergleich, Erwartungen an die Versorgungsforschung

2020, Podiumsdiskussion

Information und Anmeldung:

DNVF-Geschäftsstelle, Dr. Gisela Nellessen-Martens, Eupener Straße 129

509�� Köln, Tel.: 0221 478-97111, Fax: 0221 478-1497111, [email protected]

www.dnvf.de

9.– 11. 6. 2016, Nürnberg

29. Internationaler Kongress der Deutschen OphtalmochirurgenThemen u. a.: Glaukomchirurgie, Hornhautchirurgie, Kataraktchirurgie, Lidchirurgie,

Netzhaut- und Glaskörperchirurgie, refraktive Chirurgie, Anästhesie-Symposium,

IGeL-Symposium, Berufspolitik

Information und Anmeldung:

MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AG, Rosita Pfleger

Neuwieder Straße 9, 90411 Nürnberg Tel.: 0911 �9�16-17, Fax: 0911 �9�16-20

[email protected], www.doc-nuernberg.de

10.– 11. 6. 2016, Hamburg

Anorektaler SonographiekursThemen u. a.: Anatomische und physiologische Grundlagen, Grundlagen der

Endosonographie, Anatomie und Normalbefunde des Rektums und des Analkanals,

Rektumtumore, Analkarzinom, Analsabszess und -fistel, Inkontinenzdiagnostik,

endosonographische Anatomie und Pathologie in der Urologie und Gynäkolo-

gie, bildgebende Verfahren, extrarektale Raumforderungen, endosonographisch

gesteuerte Punktion und Biopsie, praktische Übungen

Termine

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Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de �9

20.– 22. 7. 2016, München

93. Jahrestagung der Vereinigung der Bayerischen Chirurgen e. V.Faszination Chirurgie – Leidenschaft mit Perspektive

Themen u. a.: Nachwuchs und Weiterbildung, personalisierte Medizin, Therapieindi-

vidualisierung beim Risikopatient, Zertifizierung und Qualitätssicherung, Netzwerke

und Interdisziplinarität, interdisziplinäre Herausforderungen in der onkologischen

Chirurgie, chirurgische Versorgungsstrukturen

Information und Anmeldung:

MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AG, Neuwieder Straße 9

90411 Nürnberg, Tel.: 0911 �9�16-40, Fax: 0911 �9�16-66, [email protected]

www.vbc2016.de

September 2016

2.– 3. 9. 2016, Berlin

12. Nationales Treffen der Netzwerke Diabetischer FußThemen u. a.: Mythen und Märchen (Orthopädieschuhtechnik, Podologie, ärztliches

Regelwissen), Überlastung der Metatarsalköpfchen 4 und 5, Krankenkassen und

Psychofußologie

Information und Anmeldung:

CID GmbH, Dienstleistungen für medizinische Netzwerke, Evelyn Bruns

Merheimer Straße 217, 507�� Köln, 507�� Köln, [email protected]

www.amputation-verhindern.de

9.– 10. 9. 2016, Werder / Havel

10. Preußisch-Mecklenburgisches GelenksymposiumThemen: Pros und Cons in der Orthopädie und Unfallchirurgie

Information und Anmeldung:

Congress Compact 2C GmbH, Juli-Amandine Lamotte, Janine Zimmermann

Joachimsthaler Straße 10, 10719 Berlin, Tel.: 0�0 �27082��, Fax: 0�0 �27082�4

[email protected], www.gelenk-symposium.de

8.– 10. 9. 2016, Leipzig

8. Kongress der Mitteldeutschen ChirurgenThemen u. a.: Workshops und Fortbildungskurse, Plenarvorträge, wissenschaftliche

Sitzungen, Videopräsentationen, Industriesymposien

Information und Anmeldung:

Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH, Melanie Busch

Carl-Pulfrich-Straße 1, 07745 Jena, Tel.: 0�641 �116-�09, [email protected]

www.mdcv-kongress.de

8.– 10. 9. 2016, Magdeburg

20. Chirurgische ForschungstageTumor- und Transplantationsforschung

Themen u. a.: Gefäßerkrankungen, Implantate/Biomechanik, Inflammation/Sepsis,

muskuloskeletale Erkrankungen, Onkologie, Pathophysiologie, Stammzellen, Tissue

Engineering/Biomaterialien, Versorgungsforschung, Wundheilung/Angiogenese und

Transplantation

Information und Anmeldung:

Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH, Stephanie Schubert

Carl-Pulfrich-Straße 1, 07745 Jena, Tel.: 0�641 �116-�09

[email protected], www.forschungstage2016.de

15.– 17. 9. 2016, Basel (Schweiz)

33. AGA Kongress der Gesellschaft für Arthroskopie und GelenkchirurgieMotto: Grenzen überwinden

Themen u. a.: Intraoperative Problemlösungen, Umgang mit Komplikationen, opti-

male Diagnostik, Update Knorpelchirurgie, Meniskus Teil- und Vollersatz, Band-

chirurgie, patientenspezifische Operationen, Mini-Gelenkteilersatz

Information und Anmeldung:

Intercongress GmbH, Wilhelmstraße 7, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 97716-0

Fax: 0611 97716-16, [email protected], www.aga-kongress.info

Termine

Informationsveranstaltungen zur Arzthaftpflicht in Kooperation mit dem BNC und den GNC

Themen u. a.: Vermeidung von Arzthaftpflicht-Schadenfällen durch Aufklärung

und Dokumentation, Verhalten im Schadenfall

29. 6. 2016, Köln 19. 10. 2016, Leipzig

13. 7. 2016, Nürnberg 26. 10. 2016, Berlin

20. 7. 2016, Regensburg 9. 11. 2016, Hannover

26. 8. 2016, Magdeburg 23. 11. 2016, Passau

7. 9. 2016, Augsburg 7. 12. 2016, Stuttgart

5. 10. 2016, Mannheim

Information und Anmeldung:

Helmsauer & Kollegen, Assekuranzmakler AG

Dürrenhofstraße 4, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911 9292-185, Fax: 0911 9292-191

[email protected], www.helmsauer-gruppe.de

15.– 17. 9. 2016, Berlin

HAI 2016, Hauptstadtkongress Anästhesiologie und IntensivmedizinThemen u. a.: Anästhesie in der Gefäßchirurgie, Konzepte zur Fremdbluteinsparung,

Neuroanästhesie, ambulante Anästhesie: Altersgrenzen und medizinische Beson-

derheiten bei der Patientenauswahl, Pro und Contra endotracheale Intubation,

altersbedingte Gebrechlichkeit, geburtshilfliche Anästhesie, Hämostase und Anti-

koagulation, periphere Regionalanästhesie, kolloidale Volumentherapie

Information und Anmeldung:

MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AG, Clarissa Muhr

Neuwieder Straße 9, 90411 Nürnberg, Tel.: 0911 �9�16-40, Fax: 0911 �9�16-66

[email protected], www.hai2016.de

21.– 24. 9. 2016, Hamburg

Viszeralmedizin 201671. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdau-

ungs- und Stoffwechselkrankheiten und 10. Herbsttagung der Deutschen

Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie

Themen u. a.: Personalisierte Medizin in Onkologie und Inflammation, Nachwuchs-

perspektiven in Klinik und Forschung

Information und Anmeldung:

Interplan Congress, Meeting & Event, Landsberger Straße 155, 80687 München

Tel.: 089 5482�462, Fax: 089 5482�44�, [email protected]

www.viszeralmedizin.com

22.– 24. 9. 2016, Frankfurt a. M.

57. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie (DGH)Themen u. a.: Mikrochirurgische Rekonstruktion nach schweren Handverletzungen,

Daumenrekonstruktion, Behandlung maligner Tumoren an Hand und Unterarm,

Skaphoidfrakturen und ihre Spätfolgen, distales Radioulnargelenk

Information und Anmeldung:

Intercongress GmbH, Marana Müller, Karlsruher Straße �, 79108 Freiburg

Tel.: 0761 69699-2�, [email protected], www.dgh-kongress.de

23.– 25. 9. 2016, Aachen

Niedergelassene Anästhesisten Kongress Aachen (NARKA)Information und Anmeldung:

NA(R)KA, Elmar Mertens, Trierer Straße 766, 52078 Aachen, Tel.: 0241 40185-��

Fax: 0241 40185-�4, [email protected], www.narka.de

30. 9.– 1. 10. 2016, Frankfurt

3. SpätsommersymposiumThemen: Pathologien der Patella und des Kniegelenkknorpels, konservative und

operative Therapiestrategien sowie Komplikationsmanagement

Information und Anmeldung:

Congress Compact 2C GmbH, Joachimsthaler Straße 10, 10719 Berlin

Tel.: 0�0 �27082��, [email protected], www.spaetsommersymposium.de

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40 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

Industrie

Foto

: Mei

ndl

Dr. rer. pol. Rudolph Meindl

Dr. Meindl und Partner

Verrechnungsstelle GmbH

Willy-Brandt-Platz 20

90402 Nürnberg

Tel.: 0911 98478-0

Fax: 0911 98478-9830

[email protected]

www.verrechnungsstelle.de

Rückblick

20 Jahre BNC – 20 Jahre einer wunderbaren Zusammenarbeit

Zufällig traf ich am 14. Januar 1996 im Maritim Hotel in Köln Dr. Klaus

Buschmann. Er frühstückte mit seinen Kollegen und ich begrüßte ihn,

da ich ihn als Nürnberger Chirurgen und den Notarzt kannte. Er sagte:

„Herr Dr. Meindl, wir haben gestern den BNC gegründet“. Ich hatte ein

vitales Interesse an einer Zusammenarbeit und bot meine Infrastruk-

tur zur Versendung von etwa 2.000 Briefen an, damit die Chirurgen in

den regionalen ANC über die Gründung des BNC informiert wurden.

Alles geschah per Handschlag. Basierend auf Vertrauen und gegen-

seitiger Sympathie, entwickelte sich eine fruchtbare Zusammenarbeit

auf verschiedenen Gebieten. Gerne waren wir bereits beim ersten

BNC-Kongress als Aussteller dabei. Ich war stolz, bei den ersten BNC-

Kongressen im Expertenforum zu sitzen und über die Auswirkungen

des GSG zu diskutieren – insbesondere zur in diesem Gesetz geregelten

Niederlassungsbeschränkung. Ich behielt recht mit meiner Prognose,

dass die entschädigungslose Eliminierung von ab dem 1. Januar 1999

freiwerdenden Praxen in gesperrten Gebieten verfassungswidrig ist.

Das aktuelle GKV-VSG mit seinen beabsichtigten Zwangskäufen ist

grundsätzlich ebenso meiner Ansicht nach nicht verfassungskonform.

Der Erfolg des BNC-Kongresses mit seinen Erweiterungen und ins-

besondere die Gründung der bundesweiten Genossenschaft als unab-

dingbares Instrument, die Interessen der niedergelassenen Chirurgie

zu bewahren, weisen den richtigen Weg.

Wir sagen „Danke“ an alle BNC-Mitglieder, die uns zum Teil seit

Jahrzehnten ihr Vertrauen schenken. Unsere gesamte Dienstleistungs-

palette, auch über die kernkompetente Abrechnungsberatung und

-durchführung hinaus, steht allen BNC-Mitgliedern zur Verfügung.

Modulares OP-System

Zentrales und webbasiertes Management von Leihsieben

Die aescoLOGIC GmbH hat eine neue Version der OP-Software m.o.p.s

(Modulares OP-System) veröffentlicht. Wie das Unternehmen mit-

teilt, gibt es neben den Modulen für OP-Planung, OP-Dokumentation,

Sachkosten (-Abrechnung), Lagermanagement und Materialwirtschaft

auch ein Modul für das Management von Leihsieben. Das Leihsieb-

Modul ermögliche eine unkomplizierte Bestellung, Dokumentation

und Abrechnung von Leihsieben mit allen Instrumenten und

Implantaten.

Die Verwendung von Leihsieben sei besonders für ambu-

lante OP-Zentren und Praxiskliniken interessant, jedoch

oft mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden,

berichtet die aescoLOGIC GmbH. In m.o.p.s sei die zentrale

Verwaltung aller Leihsiebanfragen und -Prozesse an einer

Stelle möglich. Die Transparenz und Prozesssicherheit bei der

Verwendung von Leihsieben werde dadurch erhöht.

m.o.p.s-Nutzern biete das Leihsieb-Modul zahlreiche

Funktionen zur unkomplizierten Abwicklung von Leihsieb-

prozessen: die Auswahl der Leihsiebe nach Art und Konfi-

guration, übersichtliche Inventarlisten und Abbildungen für

jedes Leihsieb, Verfügbarkeitsanzeige nach Datum, E-Mail-

Benachrichtigungsfunktion für Anfragen und Statusberichte,

eine direkte Kommunikationsmöglichkeit mit dem Leihsieb-

Hersteller sowie die stückgenaue Materialverbrauchsmel-

dung direkt nach Verbrauch. Für interessierte OP-Zentren

und Praxiskliniken die den Leihsieb-Service in Anspruch nehmen

möchten, ohne die OP-Software m.o.p.s zu nutzen, gibt es ab sofort

die Möglichkeit, auf www.mops.aescologic.de Leihsiebe ausgewählter

Hersteller direkt anzufragen.

Kontakt: www.aescologic.de, www.mops.aescologic.de

Foto

: Aes

colo

gic

Das neue Leihsieb-Modul der OP-Software m.o.p.s vereinfacht die Auswahl der

Leihsiebe und den Überblick über die Verfügbarkeit

Die Beiträge in der Rubrik Industrie beruhen auf Informationen der angegebenen Firmen. Herausgeber und Redaktion sind nicht ver-antwortlich für die Inhalte.

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Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 41

Industrie

ist, dass ein Großteil der versicherten Ärzte den Anbieter wechselt,

damit auch weiterhin die Interessen des Verbandes von der Helmsauer

& Kollegen Assekuranzmakler AG erfolgreich vertreten werden können.

Ein weiterer wichtiger Aspekt war, das Beitragsniveau trotz steigen-

der Prämien im Markt stabil zu halten, um auch neuen oder anderwei-

tig versicherten Mitgliedern attraktive Prämien und zukunftsorientierte

Deckungssummen bieten zu können.

Deutliche Verbesserungen durch neue Rahmenvereinbarung

Angefangen mit einer neuen Tarifposition für nur konservativ und

nicht operativ tätige Ärzte, unter Mitversicherung spezieller Behand-

lungen wie zum Beispiel intraartikuläre Injektionen und Gelenkpunk-

tionen oder Facettenblockaden und Facetteninfiltrationen, bis hin zu

individuell kalkulierten Beiträgen zu einem auskömmlichen Prämien-

niveau bei Verträgen mit Vorschäden, bietet die neue Rahmenvereinba-

rung weitere deutliche Verbesserungen.

Wir können somit ein äußerst positives Fazit der ersten drei Monate

des Bestehens der neuen Rahmenvereinbarung für die Berufshaft-

pflichtversicherung ziehen. Sowohl die Umstellungsquote und die

deutliche Tendenz zu höheren Deckungssummen wie auch der Wech-

sel bisher anderweitig versicherter Mitglieder in den Rahmenvertrag

belegen dies.

Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema oder auch zu anderen

Versicherungsthemen haben, so nehmen Sie bitte Kontakt mit der

Helmsauer & Kollegen Assekuranzmakler AG unter der speziell für

ANC-Mitglieder reservierten Telefon-Hotline 0911 9292-185 auf. Sie

können auch unter der Fax-Nummer 0911 9292-191 weitere Informa-

tionen anfordern. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, auf Landes-

ebene Referenten für Vortragsveranstaltungen bei uns buchen. É

Wie bereits in der Ausgabe 6.2015 mitgeteilt, wurde die Rahmen-

vereinbarung für die Berufshaftpflichtversicherung zugunsten der

BNC-Mitglieder durch die Kooperation mit einem neuen Versicherungs-

partner deutlich verbessert. Heute möchten wir Sie über erste Erfah-

rungen und Tendenzen bei den Vertragsumstellungen informieren.

Von unseren Kunden sehr positiv angenommen wurde der Weg-

fall der schriftlichen Aufklärungsverpflichtung mit Beschränkung auf

Fragebögen der Firmen Diomed und ProCompliance. Es können jetzt

Aufklärungsbögen jedes seriösen Anbieters verwendet werden. Dies

war ein häufig geäußerter Wunsch der Mitglieder, nicht mehr auf

vorgegebene Anbieter angewiesen zu sein. Hierfür hat unser Haus

eine Kooperation mit dem perimed Verlag geschlossen, der bereits zu

Normalkonditionen deutlich günstigere Aufklärungsbögen anbietet.

Dank dieser Kooperation erhalten Kunden von Helmsauer & Kollegen

Assekuranzmakler AG nochmals zehn Prozent Sondernachlass (in der

Onlineversion fünf Prozent). Hier konnten wir für die Mitglieder ein

merkbares Einsparpotenzial erzielen.

Aktuell hohe Umstellungsquote von 90 Prozent

Da bestehende Verträge unter Beibehaltung der aktuellen Deckungs-

summe ohne großen Aufwand und ganz unbürokratisch auf den neuen

Versicherer umgedeckt werden können, haben wir hier momentan eine

Umstellungsquote von ca. 90 Prozent. Es ist lediglich die kurze Zustim-

mung des Arztes nötig. Der überwiegende Anteil der Ärzte schließt sich

unserer Empfehlung einer Umstellung des Berufshaftpflichtvertrages

auf eine Deckungssumme von zehn Millionen Euro an. Im Rahmen des

von der Helmsauer & Kollegen Assekuranzmakler AG durchgeführten

Ablaufmanagements der bei HDI bestehenden Verträge meldet sich der

zuständige Berater beim jeweiligen Mitglied, um ihm entsprechende

Angebote zu unterbreiten.

Auch Übernahme von Verträgen mit Vorschäden möglich

Natürlich werden die bisher bereits vorhandenen Nachlassmöglich-

keiten für Gemeinschaftspraxen, sofern mehrere Ärzte der Praxis ver-

sichert sind, oder auch Schadenfreiheit weiterhin berücksichtigt. Aber

auch die Übernahme von Verträgen mit Vorschäden kann momentan

noch zu den aktuellen Konditionen bzw. zu den Tarifkonditionen des

Rahmenvertrages bei Erhöhung der Deckungssummen erfolgen. Wichtig

Versicherungen

Erste Erfahrungen mit der neuen Rahmenvereinbarung Berufshaftpflicht

Von Bernd Helmsauer

Foto

: Hel

msa

uer

Bernd Helmsauer

Vorstand der Helmsauer & Kollegen

Assekuranzmakler AG

Dürrenhofstraße 4

90402 Nürnberg

Tel.: 0911 9292-185

Fax: 0911 9292-191

[email protected]

www.helmsauer-gruppe.de

Die Beiträge in der Rubrik Industrie beruhen auf Informationen der angegebenen Firmen. Herausgeber und Redaktion sind nicht ver-antwortlich für die Inhalte.

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42 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

komplikationen zu verzichten. Weil wir die Nerven explorieren können

und unsere Patienten rasch wieder sporttauglich sind“, erklärte Conze.

Sportlerleiste: Bei einer TEP bleibt die Muskulatur intakt

Sein Kollege Dr. Karl-Heinz Bauer, Leiter der Chirurgie am Knapp-

schaftkrankenhaus Dortmund, hingegen bevorzugt die endoskopische

Operation bei Patienten mit Sportlerleiste. Seine Begründung: „Es gibt

außerhalb des Profisports keine Sportlerleiste. Und bei einem Amateur

gibt es bei einer weichen Leiste keine Indikation für eine Operation.“ Bei

Amateuren müsse ganz klar gelten: „Keine Hernie, keine Operation. Und

wenn die Indikation so klar abgegrenzt ist, warum sollte man Profisport-

ler mit Sportlerleiste dann nicht endoskopisch operieren? Schließlich

tut man sich schwer, bei toptrainierten Sport-

lern die intakte Muskulatur zu durchtrennen“,

meinte Bauer, der sich aus diesem Grunde für

die total extraperitoneale Hernioplastik (TEP)

aussprach.

Einige Teilnehmer im Plenum gaben aller-

dings zu bedenken, dass eine Operation bei

der Sportlerleiste nicht immer zur Beschwerdefreiheit führt. „Viele

Fußballer in den Bezirks- und Landesligen gehen zusätzlich zum Fuß-

balltraining privat ins Fitnessstudio und trainieren dort intensiv ihre

Bauch- und Bizepsmuskulatur. Dadurch kommt es zu einer Muskel-

verkürzung, die sich ungünstig auf die Leistenregion auswirkt.“

Sportlerleiste: Offen oder endoskopisch operieren ?

An diesem Punkt warnte Bauer allerdings vor Begriffsverwirrungen:

„Eine schmerzhafte Leiste ist nicht dasselbe wie eine Sportlerleiste!“

Und er betonte erneut: „Es gibt keine schonendere Methode dafür als

die TEP.“ Conze wiederum warnte abermals vor möglichen Komplikati-

onen infolge einer Netzplastik wie Faltenbildung oder Netzirritationen:

„Man sollte das Risiko einer OP möglichst gering halten. Eine TEP oder

eine TAPP ist kaum wieder rückgängig zu machen, wohingegen man

nach einem Minimal Repair in Lokalanästhesie später problemlos noch

einmal nachschauen kann.“

Bereits zum 13. Mal fanden Ende Januar 2016 die Hernientage statt, die

von den drei Chirurgen Dr. Ralph Lorenz (Berlin), Dr. Wolfgang Reinpold

(Hamburg) und Dr. Bernd Stechemesser (Köln) jährlich reihum in ihren

jeweiligen Städten organisiert werden. In diesem Jahr war wieder ein-

mal Berlin an der Reihe.

Die Zeiten heftiger Grabenkämpfe um die Frage, ob überhaupt Netze

zur Stabilisierung der Bauchwand eingesetzt werden dürfen, sind mitt-

lerweile vorbei. Dafür sind andere offene Fragen in den Fokus gerückt,

etwa die des Leistenschmerzes. So erklärte der US-amerikanische Her-

nienchirurg Dr. David Chen (Los Angeles): „Weltweit werden jährlich

etwa 20 Millionen Leistenhernien operiert, davon über 800.000 in den

USA und über 200.000 in Deutschland. Die

Rezidivrate liegt nur bei etwa zwei Prozent.

Deshalb ist der postoperative Schmerz der

eigentliche Indikator für den Erfolg einer Ope-

ration.“ Die Schmerzvermeidung erfordere

ein genaues Verständnis des Operateurs für

die Neuroanatomie und die große individu-

elle Bandbreite beim Nervenverlauf und bei Cross-Innervationen: „Die

Ausgangspunkte der Nerven in der Leistenregion sind bei allen Men-

schen relativ einheitlich, doch ihr weiterer Verlauf kann individuell

sehr unterschiedlich sein“, betonte Chen.

Sportlerleiste: Minimal Repair beugt Komplikationen vor

Viel Aufmerksamkeit und genaues Hinsehen sind auch gefragt,

wenn es um die Behandlung der Sportlerleiste geht. Priv.-Doz Dr. Klaus

Joachim Conze vom Muschaweck-Hernienzentrum (München) sprach

sich für ein offenes Vorgehen bei dieser Indikation aus und sagte: „Es

gibt keine klare Definition der Sportlerleiste. Oft handelt es sich dabei

um eine reine Ausschlussdiagnose: Wenn man nicht mehr weiterweiß,

nennt man es eben Sportlerleiste.“ Hauptziel der operativen Therapie

sei die Stabilisierung der Hinterwand des Leistenkanals. „Warum wir

das mit einem Minimal Repair, offen und ohne Netz operieren? Weil es

möglich ist, auf Netze und die damit verbundenen möglichen Begleit-

Hernienchirurgie

Hernientage 2016 in Berlin: Kontroversen rund um die Diagnose „Sportlerleiste“Unter Hernienchirurgen wird seit jeher gern und leidenschaftlich diskutiert. Während viele Jahre lang heftig

um die Frage „Netz- oder Nahtplastik“ gestritten wurde, sind die Fragen heute differenzierter: Wie lässt sich

chronischer Leistenschmerz vermeiden? Ist die Diagnose Sportlerleiste doch nur eine Verlegenheitsdiagnose?

Von Antje Thiel

Medizin

» Wir müssen bedenken, dass Leisten-beschwerden bei Profisportlern den Marktwert ganz erheblich senken können und damit karriererelevant sind. «

Dr. Karl-Heinz Bauer

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Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 4�

Bei der Behandlung von Hochleistungssportlern begibt man sich

aber auch juristisch oft auf dünnes Eis, wie der niedergelassene Chirurg

Dr. Andreas Koch aus Cottbus berichtete: „Wenn die Operation nicht

zufriedenstellend verläuft, kann das gelegentlich zu hohen Schadens-

ersatzforderungen führen.“ Dies bestätigte auch Dr. Karl-Heinz Bauer,

der erklärte: „Bei Profis senken Leistenbeschwerden den Marktwert

ganz erheblich und sind damit karriererelevant.“ Er verwies auf das Bei-

spiel des tschechischen Fußballers Jan Simunek, der etliche Jahre lang

bei deutschen Clubs unter Vertrag stand. „Anfangs lag sein Marktwert

bei fünf Millionen Euro, sank dann verletzungsbedingt auf 800.000 Euro,

und zuletzt war er ein Kandidat für Gratis-Transfers.“

Differenzialdiagnostik bei Beschwerden am Schambein

Ein weiterer möglicher Grund für Leistenbeschwerden beim Sport-

ler ist die Symphysitis beziehungsweise Osteitis pubis. Der Berliner

Sportchirurg Dr. Jens Krüger setzt auf bildgebende Verfahren, um das

genaue Ausmaß der Schambeinentzündung zu erkennen: „Je mehr

anatomische Strukturen in die Infektion einbezogen sind, umso stär-

ker sind die Symptome.“ Unklar sei allerdings, ob man bei im MRT

sichtbaren Problemen auch bei asymptomatischen Patienten handeln

sollte. Weil auch andere Krankheitsbilder wie etwa andere Pathologien

am knöchernen Skelett, Blasen- oder Prostatakrebs sowie Lymphome

in das Beschwerdebild mit hineinspielen können, sollte man unbedingt

alle anatomischen, funktionellen und ätiologischen Aspekte berück-

sichtigen, um dann einen operativen oder konservativen Therapieplan

entwickeln zu können.

Ein Adduktorenabriss am Schambein kommt oft nicht allein

Leistenschmerzen können auch durch einen kompletten Abriss der

Adduktoren am Schambein ausgelöst werden, wie der Unfallchirurg

Dr. Sascha Hopp aus Homburg an der Saar berichtete. Wenn es sich tat-

sächlich nur um einen solchen Abriss handelt, lässt sich das Problem

durch eine operative Refixation leicht beheben, und der Sportler ist

nach drei Monaten wieder einsatzbereit. „Doch auch hier überlappen

sich häufig verschiedene Pathologien, die allesamt Leisten- und Adduk-

torenschmerzen verursachen.“ Hierzu zählten gelegentlich Osteochon-

drosen und in seltenen Fällen eine autoimmune Rheumatoide Arthritis.

Weitere Differenzialdiagnosen seien kalzifizierte Sehnen, die einen

größeren Span entwickeln, der dann schmerzhaft auf die volle Blase

drückt und Leistenbeschwerden verursacht. Oder aber eine cranioman-

dibuläre Dysfunktion (CMD), bei der sich Dysbalancen im Kiefergelenk

bis nach unten in die Leistengegend verlagern. Für die Therapie emp-

fahl Hopp ein überwiegend konservatives Vorgehen mit Sportpause,

Infiltrationen mit Kortison oder Lokalanästhetika, Beckengurte, Anal-

getika und gezieltes Abduktorentraining, im Falle einer CMD auch eine

Schienentherapie. „Das Hauptproblem ist allerdings nicht die Therapie,

sondern dem Sportler klarzumachen, dass es neun bis 13 Monate dau-

ern kann, bis er wieder beschwerdefrei ist“, schloss Hopp. É

Link: www.hernientage.de

Medizin

Chirurgen Magazin + BAO Depesche 82: Autoren gesucht

In eigener Sache

Autoren gesucht zum Thema

ambulante Gefäßchirurgie

in Heft 82 – Ausgabe 4.2016

Durch die Neuordnung unseres Magazins verschiebt sich auch

unsere Themenplanung ein wenig. Für Ausgabe 4.2016, die Ende

Oktober 2016 erscheinen wird, möchten wir uns in der Rubrik „Medi-

zin“ schwerpunktmäßig mit dem Thema ambulante Gefäßchirurgie

beschäftigen. Wir suchen Autoren, die aus der Praxis für die Praxis

über Neues und Bewährtes sowie Methodenvergleiche in der ambu-

lanten Gefäßchirurgie (paVK, Varikosis, Ulcus cruris, konservative und

operative Therapie) berichten mögen. Wir freuen uns über Hinter-

grundberichte ebenso wie interessante Kasuistiken oder Pitfalls.

Darüber hinaus berichten wir ausführlich über aktuelle berufs- und

gesundheitspolitische Themen, die sich aus den berufspolitischen

Sitzungen beim Deutschen Kongress Orthopädie und Unfallchirurgie

(DKOU) und beim Niedergelassene Anästhesisten Kongress Aachen

(NARKA) ergeben. Wir freuen uns auch hierzu über Ihre Themen-

anregungen.

Die Redaktion berät Sie gern bei der Aufbereitung Ihrer Daten und der

Gestaltung Ihres Manuskripts sowie bei der Auswahl von Bildmaterial

und Grafiken – Anruf oder E-Mail genügt. Redaktionsschluss ist der

14. Oktober 2016, bitte nehmen Sie aber möglichst frühzeitig Kontakt

mit uns auf.

Foto

: Pix

abay

Kontakt: Antje Thiel

VMK Verlag für Medizinkommunikation GmbH

Redaktion Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Dachsweg 5, 25��5 Elmshorn

Tel.: 04121 276�6�4, Fax: 04121 2764948

[email protected]

www.vmk-online.de

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44 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

Ursache sind Arbeiten mit Werkzeug und Sport aller Leistungsstufen. Bei

der Anamnese sind Beschwerdedauer, Händigkeit (oft ist die Gegenseite

der Gebrauchshand betroffen), berufliche Exposition, (saisonale) Über-

belastung und Traumata zu erfragen. Bei der klinischen Untersuchung

sind Palpation, Provokationstests, Bewegungsausmaß und Stabilitäts-

prüfung wichtig. Zur apparativen Diagnostik

gehören Sonografie, Röntgen und ggf. ein MRT.

Differenzialdiagnostisch müssen ein Cervico-

brachialsyndrom, lokale Entzündungsprozesse,

Tumoren und Nervenkompressionssyndrome

ausgeschlossen werden. Therapeutisch stehen

gezielte Physiotherapie, die „Epicondylitis-

spange“, die extrakorporale Stoßwellenthera-

pie (ESWT), Infiltrationen mit Lokalanästhetika (vor Kortikosteroiden

hingegen wird gewarnt!), Röntgenreizbestrahlung und ggf. Ruhigstellung

zur Verfügung. Eine Operation ist nur bei konservativen Therapieversa-

gen nach frühestens sechs bis neun Monaten indiziert. Prognostisch

limitieren sich die Verläufe nach ein bis zwei Jahren selbst. Rezidive

nach der OP in Hohmann-Technik sind nicht selten. Die Referentin wies

darauf hin, dass seit der Einführung der ESWT (keine Kassenleistung!) in

ihrer Praxis kein Patient mehr operiert werden musste.

Dr. Carsten Dorow, niedergelassener Handchirurg aus Kahla, sprach

über den „Skidaumen“ (besser: ligamentäre Verletzung des ulnaren

Daumengrundgelenkes). Die Verletzung entsteht durch die forcierte

palmare Abduktion des Daumens, die zur ulnaren Seitenbandläsion

führt. 1,2 Prozent der Skiverletzungen betreffen den Daumen, aber

bei vielen anderen Sportarten, die mit einer gewissen Sturzhäufigkeit

verbunden sind, kommt diese Verletzung vor. Die Diagnose wird durch

die klinische Untersuchung, Röntgen in zwei Ebenen (gehaltene Auf-

nahmen), ggf. Sonografie und auch MRT gestellt. Die Symptome sind

Schwellung, Druckschmerz und ulnare Aufklappbarkeit. Ein Seitenver-

gleich ist unabdingbar. 40 bis 60 Prozent der konservativ behandelten

ulnaren Bandrupturen werden nicht stabil! Entscheidungskriterien zur

Operation sind Aufklappbarkeit in Streckstellung > 35°, eine Differenz

Lars Bischoff, Orthopädische Klinik Eisenberg, sprach über die Rota-

torenmanschettenruptur. Als Ursachen hierfür gelten Trauma, chro-

nisches Impingement, repetitives Mikrotrauma, Minderperfusion

bestimmter Sehnenanteile, Degeneration, Hypercholesterinämie, Rau-

chen und genetische Disposition. Sie äußert sich durch Schmerzen,

Kraftverlust und Bewegungseinschränkung.

Die Diagnostik erfolgt durch Anamnese, kli-

nische Untersuchung und Bildgebung. Es

gibt keine „Selbstheilung“. Vielmehr werden

asymptomatische Komplettrupturen irgend-

wann symptomatisch, symptomatische Kom-

plettrupturen werden größer. Je größer die

Ruptur, desto stärker die Symptomatik. Weni-

ger als die Hälfte der symptomatischen Partialläsionen migrieren zu

Komplettrupturen. Die Progression der Ruptur ist abhängig von Alter,

fettiger Degeneration, Arbeitsbelastung und dominanter Seite. Die kon-

servative Behandlung erfolgt durch NSAR, Injektionen und Physiothe-

rapie und erzielt laut Literatur Erfolgsraten zwischen 33 bis 92 Prozent.

Die Progredienz der Ruptur lässt sich konservativ nicht stoppen. Die

operative Therapie besteht in der Rekonstruktion der Rotatorenman-

schette, welche die Schulterfunktion und Kraft verbessert. Es stehen

offene und arthroskopische Verfahren zur Verfügung, die eine langwie-

rige Nachbehandlung erfordern. Allerdings liegt die Rerupturrate bei

27 Prozent nach zwei Jahren. Fazit: Die Behandlung muss individuell

geplant werden, abhängig von Aktivitätsniveau, Anspruch und Alter.

„Messer ist nicht immer besser“ war das Resümee des Referenten.

Dr. Veronika Vollstädt, Orthopädin aus Auerbach/Vogtland, berichtete

über aktuelle Therapieoptionen bei „Tennis- und Golferellenbogen“. Es

handelt sich dabei um einen erworbenen, schmerzhaften Reizzustand

der Sehnenansätze von Muskeln des Unterarms, die an den beiden Kno-

chenvorsprüngen oberhalb des Epicondylus am distalen Teil des Ober-

armknochens entspringen. Sie entsteht durch Überbeanspruchung, mit

Degeneration im Ansatzbereich der an den Epicondylen entspringenden

Muskulatur. Hierbei bildet sich degeneratives Granulationsgewebe.

11. Geraer Symposium für Ambulante Chirurgie

Immer mehr Chirurgen favorisieren die personalisierte MedizinKonservative vs. operative Therapie in Chirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie und die Situation der medizi-

nischen Versorgung in Nepal nach der Naturkatastrophe waren die Themen des 11. Geraer Symposiums

„Ambulante Chirurgie“ am 19. März 2016, zu dem der Tagungsleiter Dr. Matthias Hager 96 Teilnehmer begrüßte.

Von Dr. Matthias Hager

Medizin

» Die Behandlung der Rotatorenman-schettenruptur muss individuell geplant werden, abhängig von Aktivitätsniveau, Anspruch und Alter des Patienten. Messer ist nicht immer besser. «

Lars Bischoff

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Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 45

der Aufklappbarkeit im Vergleich zur Gegenseite von > 15°, ein palpato-

risch nachweisbares Knötchen am ulnaren Bandansatz, eine Differenz

in Streckung und 30° Beugung von < 20°, ein fehlender Bandanschlag,

eine palmare Translation der Grundphalanx von > 3 mm, ein radio-

logisch nachweisbares rotiertes knöchernes Basisfragment und die

„Stener-Läsion“. Bei der akuten Verletzung ist unabhängig von der Art

der Therapie eine Retention von vier bis sechs Wochen erforderlich. Das

Band ist nach zehn bis zwölf Wochen stabil. Chronische Schädigungen

fallen bei fehlendem Trauma durch einen schmerzhaften und instabi-

len Gegengriff des Daumens auf. Eine Bandplastik wird in Abhängig-

keit des Ausmaßes der ulnaren Instabilität unter Berücksichtigung der

Arthrose des Daumengrundgelenkes und der Nachbargelenke empfoh-

len, ebenso wenn der Patientenwunsch den Erhalt der Beweglichkeit

wünscht (z. B. Sportler, Musiker). Eine Arthrodese wird bei Arthrose des

Daumengrundgelenkes mit einer natürlichen Beweglichkeit unter 30°

Flexion im Vergleich zur Gegenseite und lang anhaltendem Schmerz

im Daumengrundgelenk erforderlich.

Beatrice Schell, Oberärztin aus der Hautklinik des SRH Waldklinikum

Gera, erläuterte das Vorgehen bei Narbenkorrekturen. Störungen im

Ablauf der physiologischen Narbenbildung

führen zu hypertrophen Narben oder Keloiden.

Hypertrophe Narben sind häufig, beschrän-

ken sich auf den ursprünglichen Verletzungs-

bereich und treten innerhalb der ersten sechs

Monate auf. Der vollständige Reifungsprozess

kann bis zu zwei Jahren dauern. Sie bilden

sich oft spontan zurück, verursachen häufig

Pruritus und Schmerzen. Keloide überschreiten den Rand der ursprüng-

lichen Wunde, kommen selten vor und treten erst nach sechs Monaten

auf. Prädilektionsstellen sind Ohren, Sternum, Schultern und Nacken.

Die Rezidivquote nach Exzision eines Keloids beträgt nahezu 100 Pro-

zent. Therapeutisch stehen Kryotherapie, Glukokortikosteroide, Druck-

behandlung, Silikon, Strahlentherapie, Zwiebelextrakt, 5-Fluorouracil,

Laser und Operation zu Verfügung. Kombinationen sind oft unerlässlich,

vor allem bei operativer Narbenbehandlung. Die beste Therapie ist die

Prophylaxe: Vermeidung unnötiger Wunden bei zu Narben neigenden

Personen, Anwendung gewebeschonender chirurgischer Techniken,

wie Inzision in Hautspaltlinien, atraumatische Wundrandbehandlung

(Pinzette!) sowie Minimierung der Zugspannung durch ausreichende

Unterminierung, spannungsfreie Plastik, mehrschichtige Naht und

sorgfältige Wundpflege.

Dr. Thomas Melchert, Chirurgische Gemeinschaftspraxis Gera, sprach

über Therapieoptionen beim Leistenschmerz. Die muskulo-skeletale

Anatomie des vorderen Beckens ist kompliziert, jede Fachrichtung

(Orthopädie, Chirurgie, Urologie, Gynäkologie …) sucht hier nach eigenen

Begründungen. Differenziert werden muss zumindest nach Geschlecht,

Sportlichkeit, Voroperationen und Alter. Hüftgelenk, Symphyse, umlie-

gende Muskulatur, Wirbelsäule, Abdomen und letztendlich alle Körper-

regionen können zum Leistenschmerz beitragen. Die Diagnostik besteht

aus Anamnese, klinischer Untersuchung und Labordiagnostik. Schmerz-

anamnestisch müssen Adduktorenansatztendinose, Hüftgelenkspatho-

logien, Osteitis pubis, Hernien und „Sportlerleiste“ multidisziplinär eru-

iert werden, Gerätediagnostisch helfen Röntgen, MRT und die Sonografie

weiter. Die konservative Therapie besteht neben der Behandlung einer

ggf. vorhandenen Grunderkrankung oder Korrektur der Lebensführung

in inflammatorischer Medikation, lokalen Injektionen und physiothe-

rapeutischen Programmen. Die operative Therapie mit u. a. Faszien-

dopplung, Neurolyse, Neurektomie und Symphysenstabilisierung sollte

Zentren vorbehalten bleiben. „Otto Normalver-

braucher“ kann keinesfalls mit Leistungssport-

lern verglichen werden. Der Leistenschmerz

ist ein komplexes Krankheitsbild, bei dem

die konservative Therapie ausgereizt werden

muss und die operative Therapie nur sehr

zurückhaltend in Anspruch zu nehmen ist.

Dr. Andreas Schubert, ebenfalls Chirurgische Gemeinschaftspraxis

Gera, stellte Probleme bei der Therapie der vorderen Kreuzbandruptur

dar. Patienten erwarten, keine Schmerzen mehr zu haben, wieder Fuß-

ball spielen oder Ski fahren zu können oder weiter z. B. als Dachdecker

zu arbeiten. Der Arzt wiederum will Schmerzfreiheit erreichen, Beweg-

lichkeit und Stabilität wieder herstellen und eine Arthrose verhindern.

Als Parameter zur individuellen Therapieplanung gelten Schmerzen,

Begleitverletzungen, Alter, Beruf, sportliche Aktivität, vorbestehende

Arthrose, Körpergewicht, Voroperationen, Achsenstellung, vegetative

Konstitution und System- und Vorerkrankungen. Indikationen zum

konservativen Vorgehen sind eine Partialruptur ohne subjektive Insta-

bilität, isolierte Komplettruptur ohne subjektive Instabilität und ohne

Begleitsymptomatik, unrealistische Erwartungshaltung bei arthro-

tischen Veränderungen und allgemeine Kontraindikationen zu einer

OP. Sie besteht in Behandlung der Akutsymptomatik (PECH), Senkung

des Aktivitätslevels (Rad, Laufen, Walking, Wasser), Propriozeptions-

training, Schienenbehandlung und regelmäßigen klinischen Kontrol-

len. Die Ziele der operativen Therapie sind Verbesserung der Stabilität,

Schutz der Menisken und Vermeidung von Knorpelschäden. Indika-

tionen zur OP sind subjektive Instabilität, junges Alter, Hochleistungs-

sport, Herstellen eines stabilen Knies für den Beruf, Begleitinstabilität,

zusätzliche Meniskusverletzung und ein chronischer Erguss. Ñ

Medizin

Foto

: Hag

er

Dr. Matthias Hager

Verein zur Förderung der Ambulanten Chirurgie

e. V., c /o Chirurgische Gemeinschaftspraxis Gera

Schmelzhüttenstraße 4

07545 Gera

Tel.: 0365 8301560

Fax: 0365 8301561

[email protected]

www.chirurgieverein-gera.de

» Die beste Narbentherapie ist die Prophy-laxe: Vermeidung unnötiger Wunden, gewebeschonende chirurgische Techniken, Minimierung der Zugspannung bei der Naht und sorgfältige Wundpflege. «

Beatrice Schell

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46 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

Medizinische Versorgung in Nepal: Von katastrophalen organisatorischen Verhältnissen und einem genialen Wasserfilter

Die Nachmittagssitzung widmete sich der medizinischen

Versorgung in Nepal nach der Naturkatastrophe, die zum

Zeitpunkt des Symposiums längst aus den Schlagzeilen ver-

schwunden war. Die Situation in dem kleinen Land hat sich

aber nicht wesentlich verbessert. Daher wollten wir die medi-

zinische Versorgung und die gesellschaftlichen Umstände

erklären und zur aktiven Hilfe anregen.

Dr. rer. medic. Pushpa Joshi arbeitet als Wissenschaftler im

Muskellabor der Universität Halle. Er gab zur Einführung einen

Einblick in die Geschichte, Geografie, Politik und in die aktu-

elle Situation seines Heimatlandes. Dr. Arne Drews, Lungen-

arzt aus Grimma, ist Vorsitzender des Vereins Nepalmed e. V.

Er engagiert sich intensiv seit vielen Jahren in Nepal insbe-

sondere für das Mountain Hospital Amppipal in der Provinz

Gorkha. Es gibt in Nepal keine Krankenversicherung. Behand-

lungen sind oft unbezahlbar. Die Versorgung mit Medikamen-

ten ist ungesichert. Die insgesamt �50 Erdbeben haben die

an sich schon schlechte Situation erheblich verschärft. Prof.

Heiner Winker, emeritierter Chefarzt Unfallchirurgie, Orthopä-

die und Handchirurgie am Helios Klinikum Erfurt, unterstützt das Dhulikhel Hospital,

Lehrkrankenhaus der Universität Kathmandu. Er war seit 2014 zu fünf Einsätzen in

Nepal. Beide Ärzte berichteten über katastrophale organisatorische Verhältnisse

vor Ort wie falsche und fehlende Informationen, Ignoranz der Verantwortlichen,

Selbstüberschätzung der Ärzte, fehlende Kooperation der medizinischen Einrich-

tungen, mangelnde Ausstattung der Health Posts, schwaches Kartenmaterial etc.

Hilfsgüter stünden oft wochenlang beim Zoll. Große Hilfsorganisationen seien oft

zu schwerfällig, um vor Ort schnell und adäquat zu reagieren.

Lufthansakapitän Kai-Jörg Sommer aus Bad Camberg berichtete über ähnliche

Probleme der Transportlogistik. Der Einsatz von Fluggerät sei teilweise problema-

tisch. Es gebe keinen Bergrettungsdienst wie etwa in den

Alpen, das sei Sache des Militärs. Um bürokratische Hemm-

nisse auf beiden Seiten zu umgehen, sei es am besten, Hilfs-

güter entweder selbst zu transportieren oder einem Logistik-

unternehmen (DHL, UPS etc.) zu übergeben.

Dr.-Ing. Wernfried Schier von der Universität Kassel

demonstrierte das „Portable Aqua Unit for Lifesaving“, kurz

auch Wasserrucksack PAUL® genannt. Sein Vortrag umriss

die Geschichte der genialen Erfindung von der Idee bis zur

mittlerweile sechsten Version. Der 21 Kilogramm schwere

tragbare PAUL mit seinem besonderen Filtersystem könne für

400 Menschen Wasser pro Tag aufbereiten und eigne sich zur

Katastrophenhilfe sowie zur dezentralen Wasserversorgung

(Motto: oben Pfütze rein, unten Trinkwasser raus). Es würden

erhebliche Kosten gespart, weil kein Wasser, sondern nur

einmal PAUL transportiert werden muss. Die Funktionsdauer

liege bei etwa zehn Jahren, ein PAUL koste 1.000 Euro. PAUL

werde in der Kasseler Werkstatt der Sozialgruppe Kassel e. V.

hergestellt und erfülle damit einen weiteren sozialen Zweck.

Für den Veranstalter war es besonders erfreulich, dass das Symposium auch eine

Kontaktbörse der Nepalhelfer war. Visitenkarten wurden rege ausgetauscht. Durch

die erstmals erhobene Tagungsgebühr und den Verzicht aller Referenten auf ein

Honorar konnten ca. 1.500 Euro für die Nepalhilfe erlöst werden.

Kontakt zu Hilfsorganisationen:

www.nepalmed.de (Nepalmed. e. V.)

www.wasserrucksack.de (Universität Kassel)

www.boldefreunde.de (Namaste-Stiftung)

Foto

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vers

ität

Kass

el

Der Wasserrucksack PAUL, hier

bei einem Einsatz in Indien

Dr. Jörg Hackenberger, Oberarzt aus dem SRH Waldklinikum Gera,

beleuchtete die Therapieoptionen bei Patellaluxationen, deren trauma-

tische Form zwei bis drei Prozent aller Knieverletzungen ausmacht und

vorwiegend Jugendliche sowie junge Erwachsene betrifft. In den 1970-er

Jahren überwog die operative Therapie mit geringen Reluxationsraten,

bescherte in den 10-Jahres-Nachuntersuchungen aber hohen Arthrose-

raten. Heute wird akuttherapeutisch sofort schonend reponiert und

gekühlt. Auf eine OP sprechen chondrale und

osteochondrale Frakturen, nicht reponible

Luxationen und Befunde mit ausgedehnten

medialen Weichteilschäden gut an. Gegen

eine OP spricht die hohe Reluxationstendenz

bei Kindern und Jugendlichen trotz OP. Gra-

vierende Komplikationen treten nur nach OP

auf, die Rate an patellofemoralen Arthrosen

ist höher. Eine konservative Therapie mit strukturierter Physiotherapie

kann das Aktivitätsniveau vollständig wiederherstellen. Bei der chro-

nischen Patellaluxation besteht eine OP-Indikation bei rezidivierenden

Luxationen und erfolgloser konservativer Therapie.

Dr. Andreas Wagner, Oberarzt der Orthopädischen Klinik in Eisenberg,

referierte über die Verletzungen von Sprunggelenkbändern Bei den

OSG-Bandverletzungen handelt es sich um Außen- und Innenband-

verletzungen, sowie um die des Syndesmosenbandes. Die Sofortbe-

handlung richtet sich nach dem RICE-Schema (Rest, Ice, Compression,

Elevation). Die Therapie der Außenbandruptur (Supinationsverletzung)

erfolgt stadienabhängig konservativ mit Orthesen, bei höhergradigen

auch kurzzeitig im Gips. Dazu gehören auch Analgesie, Thrombose-

prophylaxe, gegebenenfalls Punktion, Kompressionsstrumpf, Stabil-

schuh, Tape, Physiotherapie, Reha, Propriozeptionstraining etc. Eine

OP-Indikation besteht allenfalls bei Mehr-

bandverletzungen beim Sportler. Darüber gibt

es aber keinen Konsens. Die Innenbandver-

letzung entsteht durch ein Pronationstrauma

und ist oft eine Kombinationsverletzung

mit Frakturen, intraartikulärer Verletzung

und Syndesmosenruptur. Die Diagnose wird

durch Anamnese des Unfallhergangs und den

Valgusstresstest gestellt. Die Syndesmosenruptur ist eine Supinations-

oder Eversionsverletzung, die meist in Kombination mit Frakturen und

Deltabandrupturen auftritt. Eine konservative Behandlung von Band-

verletzungen ist häufig, möglich, die Ergebnisse bei konsequenter The-

rapie sind gut. Begleitverletzungen sind ebenfalls häufig, werden aber

häufig übersehen. Wenn eine OP notwendig ist, stehen als Verfahren

Nahtverfahren, Stellschraube, Periostlappenplastik und Sehnenplastik

zur Verfügung. É

Medizin

» Bei Verletzungen der Sprunggelenkbänder besteht allenfalls bei Mehrbandverlet-zungen beim Sportler eine Indikation zur Operation. Allerdings gibt es hierüber keinen Konsens. «

Dr. Andreas Wagner

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Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 47

für vier Nächte im Doppelzimmer vor; sobald das Kongresshotel fest-

steht, kann das Reisebüro auch hierfür faire Konditionen aushandeln.

Ich hoffe, dass sich angesichts dieser spannenden Reiseoption beim

nächsten IAAS-Kongress deutlich mehr Mitglieder des BAO zu einer

Teilnahme entschließen. É

Kontakt: www.iaas-med.com

Vom 7. bis 10. Mai 2017 findet der 12. Kongress der International Asso-

ciation of Ambulatory Surgery (IAAS) in Peking und damit erstmals in

Asien statt. Nach den vergangenen beiden IAAS-Kongressen habe ich

mich immer darüber geärgert, dass nur wenige BAO-Mitglieder den

Kongress besuchen – obwohl dies doch die beste Gelegenheit darstellt,

sich mit ambulant operierenden Kollegen aus der ganzen Welt auszu-

tauschen. Beim nächsten IAAS-Kongress soll das anders werden.

Um den Kongressbesuch für BAO-Mitglieder attraktiv zu machen

und das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden, habe ich mich

mit einem erfahrenen Reisebüro in Verbindung gesetzt, das im Auftrag

des BAO ein Reisepaket rund um den IAAS-Kongress in Peking erar-

beiten wird. Das Reisepaket wird modular aufgebaut sein und aus

dem Besuch des IAAS-Kongresses (inklusive Kongresshotel in Peking),

einer Rundreise durch China (inklusive Besichtigung der Chinesischen

Mauer) und einem Trip nach Hong Kong bestehen. Alle Module werden

frei miteinander kombinierbar sein, so dass Sie sich Ihr persönliches

Wunschpaket selbst konfigurieren können.

Die Rundreise durch China nennt sich „China

Highlights mit Yangtze“ und umfasst unter ande-

rem die Langstreckenflüge von Frankfurt nach

Shanghai und Peking und zurück, Flughafensteu-

ern und Sicherheitsgebühren, Beförderungen

und Transfers in China, Besichtigungen inkl.

Eintrittsgelder, sieben Übernachtungen in Hotels,

vier Übernachtungen in der Außenkabine eines

4-Sterne-Flusskreuzfahrtschiffs, eine Nachtzug-

fahrt im 4-Bett-Abteil, Verpflegung und Reiselei-

tung. Die Kosten für die Rundreise werden sich

nach derzeitigem Stand auf etwa 2.200 Euro pro

Person im Doppelzimmer belaufen.

Wer mag, kann auch einen viertägigen Trip

nach Hong Kong inklusive deutscher Reiselei-

tung und verschiedenen Besichtigungstouren

durch die Metropole dazu buchen. Dieser Trip

wird pro Person im Doppelzimmer etwa 570 Euro

kosten. Hinzu kommt der Aufenthalt in Peking

während des eigentlichen Kongresses. Hier lie-

gen bereits Angebote zwischen 200 und 276 Euro

IAAS-Kongress 2017

Exklusive Studienreise durch China mit Besuch des Kongresses für BAO-Mitglieder

Von Dr. Petra Tietze-Schnur

Medizin

Foto

: Tie

tze-

Schn

ur

Dr. Petra Tietze-Schnur

Niedergelassene Anästhesistin

BAO-Präsidiumsmitglied

Tagesklinik Am Meer

Postbrookstraße 105

27574 Bremerhaven

Tel.: 0471 9026007

Fax: 0471 902600999

[email protected]

Das OP-Seminar: Sicheres und professionelles Verhalten im OP

Eine Kooperation des BAO und der Wiscum GmbH

In den vergangenen Jahrzehnten sind aufgrund des medizinischen und technischen Fortschritts medi-

zinische Geräte und Systeme zunehmend komplexer geworden. Daher gehört die Anwesenheit eines

Industriemitarbeiters oft schon zum Alltag für ein OP-Team. In manchen Fällen übernehmen in Praxis-

kliniken medizinische Fachangestellte ohne spezifische OP-Ausbildung Aufgaben im OP. Der Ablauf im

OP richtet sich aber nach strengen hygienischen Vorschriften. Personen ohne entsprechendes Fach-

wissen stellen immer eine potenzielle Gefahrenquelle für das OP-Team und vor allem für das Patienten-

wohl dar.

Um die potenzielle Gefahr zu senken, die von nicht-spezifisch ausgebildeten und fachfremden Personen

im OP ausgeht, bietet die Wiscum GmbH seit 2015 zusammen mit dem BAO das OP-Seminar an. Dieses

Seminar soll „Neulinge“ auf die Arbeit im OP vorbereiten und ihnen die wichtigsten Grundkenntnisse für

das richtige und sichere Verhalten im OP vermitteln. Das erworbene Wissen ermöglichen danach auch

Nicht-Medizinern ein sicheres und professionelles Verhalten im OP. In den vergangenen Monaten wurden

bereits mehrere erfolgreiche Schulungen am Klinikum Landkreis Tuttlingen absolviert.

Das eintägige Seminar beginnt mit einem theoretischen Teil (Grundlagen der Krankenhaushygiene, rich-

tiges und sicheres Verhaltens im OP, Reinigung und Sterilisation von Medizinprodukten). Im anschließenden

Praxisteil erhalten die Teilnehmer einen Einblick in den OP-Betrieb und die Sterilisationseinheit (hygie-

nische und chirurgische Händedesinfektion, steriles Ankleiden, praktische Verhaltensregeln). Zielgruppen

sind vor allem Mitarbeiter in Praxiskliniken und in Industrieunternehmen. Das OP-Seminar bietet außer-

dem eine Plattform für den offenen Dialog zwischen dem Klinik-/Praxispersonal und der Industrie an.

Weitere Informationen sowie die nächsten Termine siehe: www.op-seminar.de

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48 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

aler Reflux zu verzeichnen ist. Wer Interesse an der Arbeit nach dieser

differenzierten Systematik hat, kann in die AG Hämodynamik der DGP

eintreten (www.phlebology.de).

Referent: Dr. Philipp Zollmann, Jena

Sinus pilonidalis: Tailored approach statt Standardverfahren

„Als ich das Vortragsthema angenommen habe, dachte ich zunächst,

wie ich wohl eine halbe Stunde lang über etwas Banales wie einen

Pickel am Po reden soll“, begann Dr. Matthias Krüger seinen Vortrag über

den optimalen Behandlungsalgorithmus beim Sinus pilonidalis. „Doch

tatsächlich sind die Sekundärbefunde oft erschreckend, so dass es sich

lohnt, einmal einen genaueren Blick auf Diagnostik und Therapie zu

werfen.“ Auf die jüngst veröffentlichte S3-Leitlinie mochte Krüger aller-

dings nicht allzu viel geben, die meisten zugrunde liegenden Studien

hätten das Evidenzlevel 4, nur wenige fielen in die Kategorie 2 b.

Ein Sinus pilonidalis sei genau abzugrenzen von anderen prokto-

logischen Problemen wie etwa Anal- oder Crohn-

Fisteln. Zudem könne er sehr unterschiedliche

Ausprägungen zeigen. Eine totale Exzision, wie man

sie noch im Studium als septischen Eingriff gelernt

hat, ist nach Auffassung Krügers kein Fehler. Sie sei

aber nur bei ausgewählten Befunden erforderlich,

weil sie zu große und hässliche Wunden hinterlässt.

Ein primärer Mittellinienverschluss sei heutzutage

obsolet („Die Naht hält nicht.“), ebenso wie Mar-

supialisation (Fixierung der Wundränder auf der

Fazie), Z-Plastiken oder Phenol-Injektionen.

Generell akzeptiert seien derzeit die Verfahren

nach Karydakis und Limberg sowie das Pit picking

als minimal invasive Variante. Letzteres hat sich

zwar noch nicht allgemein durchgesetzt – von den

Teilnehmern im Plenum hatte noch niemand Erfah-

rungen mit dem Pit picking gesammelt – „doch die

Technik liefert gute Ergebnisse bei besserer kosme-

tischer Gesäßsilhouette“, sagte Krüger. Er empfahl

Varizenchirurgie: Crossenregion differenziert beurteilen

Bei einem Viertel der Patienten mit Varizen könnte nach Auffassung

von Dr. Philipp Zollmann aus Jena eigentlich die Terminalklappe der

Crosse geschont werden. Um eine Übertherapie zu vermeiden und eine

befundadaptierte Therapie zu planen, sei allerdings eine differenzierte

Beurteilung der Crossenregion erforderlich, erklärte der Chirurg und

bezog sich dabei auf eine Auswertung von mehr als 2.000 genau doku-

mentierte Crossektomien in seiner Praxisklinik.

Zollmann empfahl eine Aufgliederung in insgesamt acht verschie-

dene Typen der venösen Insuffizienz. „Diese Typen tauchen in der

klassischen Einteilung nach Stücker allerdings nicht alle auf. Dennoch

impliziert das Vorhandensein unterschiedlicher Typen, dass sie auch

unterschiedlich behandelt werden sollten.“ Bei einer feineren Eintei-

lung der Insuffizienzstadien könne man individueller vorgehen und

müsse nicht so viel gesundes Gewebe zerstören, erklärte Zollmann.

Als Typ 1 (11 % der Fälle) bezeichnete er die Kom-

bination aus insuffizienter Terminalkappe (TK) mit

suffizienter Präterminalklappe (PTK). Hierbei gebe

es die beiden Subtypen 1 a und 1 b, wobei letzterer

sich durch einen zusätzlichen cranialen Reflux aus-

zeichne. Typ 2 (16 % der Fälle) sei die Kombination

aus suffizienter TK und insuffizienter PTK. Auch

hier gebe es die Unterteilung in 2 a und 2 b (mit cra-

nialem Reflux). Typ 3 (61 % der Fälle) bezeichne eine

Kombination aus insuffizienter TK mit insuffizienter

PTK, auch hier wiederum unterteilbar in 3 a und

3 b (mit cranialem Reflux). Als Typ 4 (7 % der Fälle)

nannte Zollmann eine Kombination aus suffizienter

TK und suffizienter PTK, aber mit cranialem Reflux

– meist in die Vena saphena accessoria. Als letzten

Subtyp (4 % der Fälle) beschrieb er den Reflux im

Vena saphena magna-Stamm distalwärts mit retro-

grader Auffüllung durch Seitenäste, obwohl kein

eindeutiger saphenofemoraler, Crossen- oder crani-

Bundeskongress Chirurgie

Viszeral-, Fuß und Varizenchirurgie: Kurzberichte von ausgewählten SitzungenAntworten auf Fragen aus der Praxis: Wie behandelt man einen Sinus pilonidalis? Worauf ist beim Abdominal-

verschluss zu achten? Wie viele Stadien der venösen Insuffizienz gibt es? Welche Rolle spielen die thermischen

Verfahren in der Varizenchirurgie? Welchen Stellenwert haben minimal invasive Techniken in der Fußchirurgie?

Von Antje Thiel

Medizin

Foto

: Thi

el

Empfiehlt beim Sinus pilonidalis

ein differenziertes Vorgehen statt

eines Standardverfahrens für alle:

Dr. Matthias Krüger

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Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 49

das Pit picking als ambulante Technik für Abszesse kleiner als 1,5

Zentimeter. Bei größeren Befunden müsse der Abszess entdeckelt und

zumindest teilweise exzidiert werden. Es sei wichtig, den Patienten

darüber aufzuklären, dass bei jedem Verfahren Rezidive auftreten kön-

nen. „Die beste Rezidivprophylaxe ist die Laserepilation im betroffenen

Areal – doch das ist keine GKV-Leistung und mit 300 bis 500 Euro nicht

ganz billig.“

Referent: Dr. Matthias Krüger, Magdeburg

Varizenchirurgie: Plädoyer für endoluminale Verfahren

100 Jahre lang hat es in der Varizenchirurgie praktisch keinerlei Ver-

änderungen gegeben: Die eingesetzten Methoden waren im wesent-

lichen die Varizenoperationen nach Babcock (1907) und nach Moro

(1910). „Doch auf einmal kamen ganz viele neue Techniken auf den

Markt“, begann Dr. Thomas Noppeney seinen Überblick über die heute

gängigen OP-Verfahren und ihre diversen Kombinationsmöglichkeiten.

Inzwischen seien die 1998 zugelassene Radiofrequenzablation (RFA)

und die 1999 zugelassene endovenöse Lasertherapie (ELT) weit verbrei-

tete Verfahren, die bei besserer unmittelbar postoperativer Lebensqua-

lität und kürzerer Arbeitsunfähigkeit ebenso gute Ergebnisse erzielten

wie das herkömmliche Venenstripping.

Kritik übte Noppeney an der fehlenden Vergütung über den Einheit-

lichen Bewertungsmaßstab (EBM). Er bezweifele, dass ELT und RFA bald

GKV-Leistungen sein werden. Dabei biete sich durch die thermischen

Verfahren, die in der Regel problemlos ambulant operiert werden kön-

nen, eigentlich ein Einsparpotenzial für die gesetzlichen Kassen in

Höhe von rund 19 Millionen Euro pro Jahr, weil Eingriffe vom statio-

nären in den ambulanten Sektor verlagert werden könnten.

Referent: Dr. Thomas Noppeney, Nürnberg

Abdominalverschluss: Der Kaffee muss erstmal warten

Unter Chirurgen heißt es oft lässig: „Closure time is

coffee time“. „Doch angesichts von 20 Prozent Nar-

benhernien nach Operationen wäre es möglicher-

weise sinnvoll, am Ende des Eingriffs spezialisierte

Experten für den Bauchdeckenverschluss zuzuschal-

ten, bevor man seinen wohlverdienten Kaffee trin-

ken geht.“ Dies ist das Fazit von Dr. Klaus Joachim

Conze vom Hernienzentrum Dr. Muschaweck.

„Wir wissen zwar, dass es häufig Komplikationen

bei der Wundheilung gibt, doch wir beziehen dies

nur selten auf unser eigenes Tun“, merkte Conze

selbstkritisch an. „Wenn es gut läuft, dann freut

sich der Patient über sein gutes Heilfleisch, und

wenn es schlecht läuft, dann schimpft der Chirurg

auf fehlerhaftes Nahtmaterial oder den dicken, zu

oft voroperierten Patienten.“ Dabei habe die Tech-

nik des Abdominalverschlusses durchaus Einfluss

auf die Qualität der Naht. Die wichtigsten vom Chi-

rurgen beeinflussbaren Faktoren seien Nahttechnik

(fortlaufende Naht vs. Einzelknopfnaht), das Verhältnis zwischen

Nahtlänge und Wundlänge, der Stichabstand, die vernähten Gewebe-

schichten (Mass closure vs. Aponeurose), die Nahtspannung und das

Nahtmaterial.

„Fortlaufende Nähte sind besser als Einzelknopfnähte. Man sollte

nur die Faszien und nicht tieferen Gewebeschichten vernähen. Dicke

Nadeln rufen ein größeres Gewebetrauma hervor als dünnere. Kleine

Stiche sind besser als große Stiche. Nahtmaterial aus Monofilament ist

vorteilhaft, denn es ist aufgrund seiner geringeren Oberfläche weniger

infektanfälliger. Man sollte die 4 : 1-Regel beherzigen, bei einer 10 cm

langen Wunde also 40 cm Nahtmaterial verbrauchen“, fasste Conze

seine Erkenntnisse aus der Literatur zusammen. Weniger kritisch als

gemeinhin angenommen sei das Ausmaß der postoperativen Belas-

tung: „Ganz gewöhnliches Niesen oder Husten erzeugen weit mehr

Druck auf die Naht als alles andere. Deshalb sollten wir unseren Pati-

enten sagen, dass sie nach dem Eingriff alles machen dürfen, was sie

glauben machen zu können.“

Referent: Dr. Klaus Joachim Conze, München

Zweifel an den Vorteilen der minimal invasiven Fußchirurgie

Nicht alles, was möglich ist, ist auch sinnvoll. So beurteilt der Unfall-

chirurg Priv.-Doz Dr. Kajetan Klos im Wesentlichen die minimal inva-

siven OP-Methoden in der Fußchirurgie. Nicht ohne allerdings zu

betonen, dass es sich dabei um seine ganz persönliche und subjektive

Einschätzung handelt – doch eine andere Art der Einschätzung könne

man angesichts der schlechten Datenlage selbst bei elektiven Eingrif-

fen auch gar nicht präsentieren.

Bei einzelnen Indikationen habe die minimal invasive Technik

ihre Berechtigung. So habe die endoskopische Reparatur der Achilles-

sehnenruptur eine kurze Lernkurve und erziele gute Ergebnisse: „Sie

ist die einzige Methode, die die Rupturzone selbst in Ruhe lässt“, sagte

Klos. Auch bei der Fersenbeinfraktur versuche er

mittlerweile, den ausgedehnten offenen Zugang zu

vermeiden. Beim oberen Sprunggelenk wiederum

habe die intramedulläre Versorgung ihren Stellen-

wert, wobei der 3D-Bildwandler helfen könne, die

etablierte Technik weniger invasiv zu gestalten.

Wenig Potenzial für endoskopische Techniken

sieht Klos hingegen bei Hallux valgus-Korrekturen,

die üblicherweise nach Akin oder Chevron operiert

werden. „Wieviel weichteilschonender kann man

noch operieren, ohne Einbußen bei der präzisen

Einstellung hinzunehmen?“, fragte er, „die offenen

Methoden sind hier schon recht wenig invasiv.“ Das

Hauptproblem bei der minimal invasiven Chirurgie

sind für Klos die normalerweise recht langen Lern-

kurven und die fehlenden Möglichkeiten zur Revi-

sion. „Ich persönlich würde als Patient nicht gern

Teil einer Lernkurve sein wollen.“

Referent: PD Dr. Kajetan Klos, Mainz É

Medizin

Foto

: Thi

el

Wünscht sich spezialisierte

Experten für den Bauchdecken-

verschluss am Ende einer OP:

Dr. Klaus Joachim Conze

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50 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

erforderlich. Aktuelle Studien zu dem Thema bestätigen dieses Aufbe-

reitungsverfahren, betonen aber auch die Bedeutung der voll-viruziden

Desinfektion und der korrekten Durchführung der Maßnahmen. 2, 3

Eine maschinelle und damit validierbare Aufbereitung wird derzeit

klar ab einer Kategorisierung kritisch B gefordert. Manuelle Reinigungs-

und Desinfektionsverfahren sind demnach nur zur Vorreinigung und

in seltenen Ausnahmefällen bei nicht maschinell zu reinigenden /

desinfizierenden Medizinprodukten zulässig. Dann wird ein manu-

elles Reinigungs- und Desinfektionsverfahren nach dokumentierten

Standardanweisung mit geeigneten und materialverträglichen Mitteln

akzeptiert. Werden Geräte nur zur maschinellen Desinfektion verwen-

det, ohne die dort behandelten Medizinprodukte zuvor maschinell zu

reinigen, muss die Reinigung manuell erfolgen und ist nicht validierbar.

Dieser Mangel ist zwingend über Standardarbeitsanweisungen und

Schulungen des Personals auszugleichen.

Bei als semikritisch B kategorisierten Medizinprodukten sollte

unserer Meinung nach ebenfalls die maschinelle Reinigung und Des-

infektion den manuellen Verfahren vorgezogen werden, wie sie auch

von der o. g. KRINKO-Empfehlung bevorzugt empfohlen werden. Wer-

den Ultraschallsonden intraoperativ verwendet sind diese auf jeden

Fall steril zur Anwendung zu bringen. Vor dem Sterilisationsprozess ist

entsprechend eine Reinigung und Desinfektion vorzunehmen. É

Literatur:1. Bundesgesundheitsbl. 55 (10), S. 1244–1�102. Leroy S et al. Infect Control Hosp Epidemiol. 2014 Dec; �5(12): 1497– 504 �. Casalegno JS et al. PLoS One. 2012;7 (10): e481�7

Frage: Neuerdings gibt es viele Medieninformationen und Informations-

veranstaltungen zur hygienisch sicheren Aufbereitung und Validierung

von Ultraschallsonden, wonach die Bedeutung dieser Maßnahmen

bislang unterschätzt wurde. Welche Bestimmungen gelten hierfür und

wie sind sie in der Praxis umzusetzen?

Antwort: Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprä-

vention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und das Bundesinsti-

tut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) haben klare Vor-

gaben zur Wiederaufbereitung von Medizinprodukten erarbeitet 1. Auf

diese Empfehlung wird auch in der Medizinproduktebetreiberverord-

nung verwiesen. Bei korrekter Umsetzung der Empfehlung wird auch

eine korrekte Aufbereitung angenommen.

Medizinprodukte zur Wiederaufbereitung sind gemäß den Her-

stellerangaben mit einer Arbeitsanweisung nach dem Gebrauch am

Patienten aufzubereiten. Der Umfang der Aufbereitung ergibt sich aus

der Kategorisierung des Medizinprodukts, je nach Anwendungsbereich

und technischer Komplexität. Unkritische Medizinprodukte kommen

nur mit intakter Haut in Berührung, semikritische Medizinprodukte

mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut. Kritische Medizin-

produkte werden mit Blut, Blutprodukten oder anderen sterilen Arz-

neimitteln/sterilen Medizinprodukten angewendet oder durchdringen

bestimmungsgemäß die Haut oder Schleimhaut und kommen dabei in

Kontakt mit Blut, inneren Geweben oder Organen. Semikritische und

kritische Medizinprodukte werden darüber hinaus über konstruktive

Faktoren eingeteilt, welche die Aufbereitung erschweren können. Man

unterscheidet zwischen A (ohne besondere Anforderungen an die Auf-

bereitung), B (mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung) und C

(Einstufung B und zusätzlich nicht thermisch sterilisierbar).

Ultraschallsonden zu diagnostischen Zwecken sind in der Kategorie

semikritisch A einzustufen. Dies erfordert eine desinfizierende Aufbe-

reitung mit einem vollviruziden Desinfektionsmittel. Vor der Desinfek-

tion ist bei sichtbarer Kontamination eine Reinigung durchzuführen.

Da Ultaschallsonden in den meisten Fällen mit einem geeigneten

Schutzüberzug angewendet werden, kann der Reinigungsschritt bei

sorgfältiger Handhabung des Geräts entfallen. Auch ein Nachspülen

zur Entfernung von Produktresten aus der Desinfektion ist dann nicht

erforderlich. Wird keine Schutzhülle verwendet, ist eine komplette

Aufbereitung mit Reinigung, viruzider Desinfektion und Nachspülen

Leserfragen an unsere Hygieneexperten

Was ist bei Aufbereitung und Validierung von Ultraschallsonden zu beachten ?

Von Eva Fritz

Medizin

Foto

: Fri

tz

Dr. rer. nat. Dipl. Biol. Eva Fritz

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

des Ärztlichen Direktors

Deutsches Beratungszentrum

für Hygiene BZH GmbH

Schnewlinstraße 10, 79098 Freiburg / Brsg.

Tel.: 0761 202 678-0

Fax: 0761 202 678-11

www.bzh-freiburg.de

Haben auch Sie Fragen an unsere Hygieneexperten ?

Dann schreiben Sie uns unter [email protected]. Wir veröffentlichen einzelne

(anonymisierte) Leserfragen.

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Ja, ich will Mitglied des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen Deutschland e. V. (BNC) werden.

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Titel | Name | Vorname

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