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LP zum Bebauungsplan „Schützenweg“, Freigericht, OT Somborn 26 Planungsgruppe Thomas Egel nur für UNB Anlage 2 Biotopantrag 2017 Beteiligung der Öffentlichkeit 12.03. - 13.04.2018

Anlage 2 Biotopantrag 2017 - freigericht.de · LP zum Bebauungsplan „Schützenweg“, Freigericht, OT Somborn 26 Planungsgruppe Thomas Egel nur für UNB Anlage 2 Biotopantrag 2017

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LP zum Bebauungsplan „Schützenweg“, Freigericht, OT Somborn 26

Planungsgruppe Thomas Egel

nur für UNB

Anlage 2

Biotopantrag 2017

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17034-00

Antrag auf Befreiung von den Verboten des

§ 30 (2) BNatschG i V.

mit § 31 (1) Nr. 7 HAGBNatschG (Zerstörung von geschützten Biotopen)

im Bebauungsplangebiet „Schützenweg“

Gemeinde Freigericht OT Somborn

Flur 10, Flurstück 13 und 14

Antragsteller:

Gemeinde Freigericht Rathausstraße 13 63579 Freigericht

bearbeitet:

Langenselbold, 15.11.2017

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Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines ............................................................................................ 1 2. Bestandsaufnahme und Bewertung des Planungsraums .................. 1 2.1 Lage im Raum ......................................................................................... 1 2.2 Bestandserfassung .................................................................................. 2 2.3 Naturräumliche Einordnung ..................................................................... 2 2.4 Boden ...................................................................................................... 3 2.5 Wasser ..................................................................................................... 3 2.6 Klima ........................................................................................................ 4 2.7 Vegetation ................................................................................................ 5 2.8 Schutzgebiete .......................................................................................... 5 3. Planung ................................................................................................... 5 4. Ausgleich ................................................................................................ 5 4.1 Ausgleichsmaßnahme ............................................................................. 5 4.2 Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, B-plan Schützenweg-Biotopfläche ............... 8 4.3 Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Bilanzierung Ausgleichsmaßnahmen ........... 9

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Biotopantrag zur Beseitigung einer Streuobstwiese, Gemeinde Freigericht, OT Somborn 1

Planungsgruppe Thomas Egel

1. Allgemeines Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Egelsbach hat in ihrer Sit-zung am 30.03.2017 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Schüt-zenweg“ beschlossen. Innerhalb des Plangebietes befinden sich Streuobstwiesen, die die Untere Na-turschutzbehörde des Main-Kinzig-Kreises als „geschütztes Biotop“ gem. § 30 (2) BNatschG i V. mit § 31 (1) Nr. 7 HAGBNatschG eingestuft hat. Die Bebauung der Freiflächen des Baugebietes soll ab 2018 beginnen. Hierzu ist es erforderlich die Streuobstbereiche im westlichen Bereich auf Flurstück 13 und 14 zu entfernen. Die Streuobstbereiche auf Flurstück 115 und 116 im östli-chen Bereich werden nicht in Anspruch genommen. Daher wird nunmehr der vorliegende Antrag auf Befreiung von den Verbo-ten des § 30 BNatschG gestellt. Als Ausgleich für die Biotopbeseitigung sind Biotopgestaltungsmaßnahmen zur Schaffung von neuen Streuobstwiesen in der Gemarkung Gründau-Breitenborn vorgesehen. 2. Bestandsaufnahme und Bewertung des Planungsraums 2.1 Lage im Raum Die Gemeinde Freigericht liegt im südlichen Teil des Main-Kinzig-Kreises. Durch den überregionalen Verkehrsweg BAB 66 ist sie sowohl in den Verdich-tungsraum Rhein-Main als auch in den nord-, ost- und südhessischen Raum angebunden. Das Bebauungsplanungsgebiet befindet sich südöstlich des Ortsrandes von Somborn. Nach allen Seiten schließen sich Gehölzflächen oder landwirtschaftliche Flä-chen an. Am Südrand wurde die L 3339 mit in den Geltungsbereich einbezogen um eine Linksabbiegespur zu regeln. Das Bebauungsplangebiet hat sowohl Nord-Süd Gefälle und fällt von ca. 180 m ü. NN im Nordosten auf das Niveau der Landstraße auf ca. 157 m ü. NN im Südwesten und ca. 161 m ü. NN im Südosten.

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Biotopantrag zur Beseitigung einer Streuobstwiese, Gemeinde Freigericht, OT Somborn 2

Planungsgruppe Thomas Egel

2.2 Bestandserfassung Die Planfläche des Bebauungsplangebietes ist bereits weitgehend besiedelt. Es finden sich gewerbliche und als Bauhof genutzte Flächen im mittleren Bereich, die L 3339 mit seinen breiten Verkehrsgrünflächen am Südrand, Gehölzflächen am Nordostrand und landwirtschaftliche Flächen am Südostrand sowie Flächen für Sportanlagen (Schützen- und Tennisanlage) im nördlichen Bereich. Am Westrand wird eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche mit einbezogen. Nach allen Seiten schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Antragsfläche liegt als lückige Streuobstwiese mit 14 Obstbäumen in unter-schiedlichen Alters- und Vitalitätsstufen vor. Nur ca. 20 % der beiden Flurstücke sind mit Obstbäumen bestanden.

2.3 Naturräumliche Einordnung Nach der naturräumlichen Gliederung der Bundesrepublik Deutschland wurden der Gemeinde Freigericht folgende naturräumliche Einheiten zugeordnet: Naturraum: Rhein-Main-Tiefland Hessisch-Fränkisches Bergland. Haupteinheit: Büdingen-Meerholzer Hügelland Vorderer Spessart. Untereinheit: Meerholzer Hügelland Hahnenkamm Vorland Hahnenkamm-Haidkopf Höhenzug.

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Biotopantrag zur Beseitigung einer Streuobstwiese, Gemeinde Freigericht, OT Somborn 3

Planungsgruppe Thomas Egel

Die Gemeinde Freigericht befindet sich im nordöstlichen Randbereich des Rhein-Main-Tieflandes in der naturräumlichen Einheit des Büdingen-Meerholzer Hügelland und dem Vorderen Spessart. Der Größere, nordwestliche Teil des Gemeindegebietes ist der Untereinheit Meerholzer Hügelland zuzurechnen, der südliche Teil dem Vorderen Spessart. Das Plangebiet liegt im OT Somborn in der Untereinheit Vorderer Spessart. 2.4 Boden Aussagen des Bodenviewers Hessen Der vorherrschende Bodentyp im westlichen Plangebiet sind Parabraunerden (Böden aus äoloischen Sedimenten). Der Standorttyp weist ein hohes Wasserspeicherungsvermögen mit schlechtem-mittleren Basenhaushalt auf. Das Ertragspotenzial und das Nitratrückhaltevermögen dieser Böden sind hoch. Im mittleren und südlichen Plangebiet sind als Bodentyp Auengleye mit Gleyen aus carbonatfreien, schluffig-lehmigen Auensedimenten vorhanden. Der Standorttyp wird durch potenzielle Auendynamik und oberflächennahen Grundwassereinfluss charakterisiert. Das Ertragspotenzial ist gering. Das Nitratrückhaltevermögen ist mittel - hoch. Im östlichen Planbereich liegen als natürlicher Bodentyp Pseudogley-Parabraunerden vor, die sich aus solifluidalen Sedimenten entwickelt haben. Diser Standorttyp weist ein mittleres Wasserspeicherungsvermögen mit schlechtem-mittleren nat. Basenhaushalt1 auf. Im Bodenviewer Hessen werden zum Ertragspotenzial und dem Nitratrückhaltevermögen dieser Böden im Plangebiet keine Aussagen getroffen. 2.5 Wasser Grundwasser Es liegt ein schlecht durchlässiger Grundwasserleiter mit einer geringen Ver-schmutzungsempfindlichkeit vor. Von seiner Beschaffenheit her ist das Grund-wasser mit einer Härte 12°-18° dH als „ziemlich hart“ einzustufen. Die mittlere Grundwasserergiebigkeit liegt bei 2-5 l/s. Nach der Übersichtkarte der hydrogeologischen Einheiten der grundwasserlei-tenden Gesteine sind Kristallin des Vorspessart und Rotliegendes Gestein der östlichen Wetterau vorzufinden. 1 Quelle: Standorttypisierung für die Bodenentwicklung 1:50.000

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Biotopantrag zur Beseitigung einer Streuobstwiese, Gemeinde Freigericht, OT Somborn 4

Planungsgruppe Thomas Egel

Oberflächenwasser Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer. Es ist jedoch eine Grabenparzelle im nördlichen Bereich des Baugebietes, entlang der Schieß-sportanlage, im Kataster eingetragen. Diese ist aber in der Örtlichkeit nicht zu finden. 2.6 Klima Die Gemeinde Freigericht ist klimatisch der kühl-gemäßigten Klimazone mit mäßig warmen Sommern und kühlen Wintern zuzurechnen. Sie gehört damit zum subkontinentalen südwestdeutschen Klimaraum mit ganzjährigen Nieder-schlägen, die sich aber etwas mehr zugunsten des Sommerhalbjahres ver-schieben. Nach Norden ist das Gemeindegebiet durch den Vogelsberg, nach Osten durch die Spessartberge vor rauen Winden geschützt. Dadurch können von Süden und Südwesten die milden Luftströmungen ungehindert einströmen. Die Durchschnittliche Jahrestemperatur beträgt 10°-11°C, die durchschnittliche Temperatur der Wintermonate beträgt 1,1°-2°C und der Sommermonate 18,1°C-19,0°C (Quelle: Umweltatlas Hessen, online). Mit mittlerer jährlicher Anzahl der Frosttage von 80 dauert die Vegetationsperi-ode etwa 220 bis 230 Tage. Die vorherrschende Windrichtung ist Südwestwind. Kaltluftabfluss Kaltluftströme entstehen vorwiegend durch den Energieverlust infolge langwel-liger Ausstrahlung an der Erdoberfläche bei gleichzeitig fehlender oder nur ge-ringer kurzwelliger Einstrahlung. Dies geschieht meist in den Nachtstunden. Die günstigste Vegetation für die Entstehung von Kaltluft ist Grünland, niedrige Ve-getation und Brachen. Das Plangebiet wird großflächig bereits als Sportfläche oder Gewerbefläche besiedelt oder mit Gehölzen bewachsen und trägt daher nicht oder nur begrenzt zur Kaltluftentstehung bei. Lediglich die westliche Gewerbefläche wird landwirtschaftlich als Acker oder Grünland genutzt. Diese Flächen sind, insbesondere die Wiesenflächen, Kaltluf-tentstehungsgebiete. Unterhalb des Plangebietes befindet sich im Südwesten die Ortslage von Som-born. Der aus dem Plangebiet entstehende Kaltluftzufluss würde teilweise weg-fallen. Im Umfeld von Somborn sind jedoch ausreichende und gute Kaltluftent-stehungsflächen vorhanden, sodass der teilweise Wegfall des Plangebietes keine merkliche Auswirkung auf die Ortslage haben wird.

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Biotopantrag zur Beseitigung einer Streuobstwiese, Gemeinde Freigericht, OT Somborn 5

Planungsgruppe Thomas Egel

2.7 Vegetation Potenzielle natürliche Vegetation Im Planungsraum würde als potenzielle natürliche Vegetation ein „Flattergras-Traubeneichen-Buchenwald mit Rasenschmiele“ gelten. Bodenständige Gehölze würden Buche, Traubeneiche, Hainbuche, Stieleiche, Sandbirke, Espe, Faulbaum, Salweide und Vogelbeere bilden. Reale Vegetation Die reale Vegetation liegt im Planbereich wie folgt vor: Es handelt sich um Wiesenflächen mit 14 Apfelbäumen im Alter von ca. 30-50 Jahre. Diese Biotop „Streuobstwiese“ hat eine Größe von 1.400 m². 2.8 Schutzgebiete Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG) Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt. Die Verbote des § 30 Abs. 1 Satz 1 des BNatSchG gelten auch im Sinne des § 13 HAGBNatSchG (Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz). Der Antragsbereich wurde von der Unteren Naturschutzbehörde des Main-Kinzig-Kreises im Rahmen der TÖB-Beteiligung als gesetzlich geschütztes Bio-top gemäß § 30 (2) BNatschG i V. mit § 31 (1) Nr. 7 HAGBNatschG. Hiernach ist die Zerstörung von diesen geschützten Biotopen verboten. 3. Planung Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan „Schützenweg“ setzt „Gewerbe-gebiet“ und einen 10m breiten Streifen am Westrand zur Erhaltung im Antrags-bereich fest. Die Baumaßnahmen sollen 2018 beginnen. Dadurch ist es erfor-derlich die Gehölze im Bereich der gewerblichen Baufläche zu entfernen. Es wird eine Biotopfläche von 1.400 m² in Anspruch genommen. 4. Ausgleich 4.1 Ausgleichsmaßnahme Das Ausgleichsdefizit wird durch Maßnahmen in der Gemeinde Gründau, OT Gettenbach, in Flur 4, Flurstück 33/4 tw (Gesamte Flächengröße: 145.331 m²) auf einer 22.820 m² großen Freifläche „Köhlerkopf“ der Constantia Forst bereit-gestellt.

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Biotopantrag zur Beseitigung einer Streuobstwiese, Gemeinde Freigericht, OT Somborn 6

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Biotopantrag zur Beseitigung einer Streuobstwiese, Gemeinde Freigericht, OT Somborn 7

Planungsgruppe Thomas Egel

Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen: 1. Es werden im Abstand von 10 x 10 m Obstbaumhochstämme (= 228

Stk.) gem. Artenliste gepflanzt und dauerhaft gepflegt. 2. Die Wiesenfläche unter den Bäumen werden extensiv bewirtschaftet, d.

es erfolgt eine max. 2x Mahd pro Jahr, nicht vor dem 15.6 und 1.9.. 3. Ein Dünge- oder Pestizideinsatz unterbleibt. 4. Es erfolgt ein Einzelbaumschutz zum Schutz vor Wildverbiss.

Die geplanten Maßnahmen werden neben dem Arten- und Biotopschutz auch dem Landschaftsbild und der Erholungsnutzung dienen. Die Sicherung der Maßnahme erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag zwi-schen der Gemeinde Freigericht und Constantia Forst GmbH und durch Rege-lung im Bebauungsplan. Artenliste: Geeignete Obstsorten, Hochstamm, o.B., STU 7 cm: Apfel Birne Gelber Edelapfel Bosc`s Flaschenbirne Winterrambour Gute Graue Ditzels Rosenapfel Zwetsche Schafsnase Nancy Reneklode Kaiser Wilhelm Hauszwetsche Schöner aus Boskoop Bismarkapfel Kirsche Gewürzluike Telckners Schwarze Königskirsche, Typ Querfurt Speierling Schneiders späte Knorpelkirsche

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Biotopantrag zur Beseitigung einer Streuobstwiese, Gemeinde Freigericht, OT Somborn 8

Planungsgruppe Thomas Egel

4.2 Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, B-plan Schützenweg-Biotopfläche Zur quantitativen Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wird die Hess. Kompensati-onsverordnung (KV) herangezogen. Bilanzierung-Bestand Biotop

Nutzungs-/Biotoptyp Wert-

nach punkte vorher nachher

vor nachBiotopwertliste je m² Maßnahme Maßnahme Sp.2xSp.3 Sp.2xSp.4

Sp. 1 Sp. 2 Sp. 3 Sp. 4 Sp. 5 Sp. 6

Bestand 03.130 Streuobstwiese (50-5=45) 40 1.400 56.000

Planung 10.710 GE/überbabare Flächen 3 840 2.520 (aus 1.400 m², GE GRZ 0,6)11.221 Grünflächen im GE 14 560 7.840

Summe/Übertrag 1.400 1.400 56.000 10.360

Biotopwertdifferenz: Summender Sp.5 minus Sp.6 auf letztem Blatt für Gesamtmaßnahme 45.640

je Biotop-/Nutzungstyp

Flächenanteil (m²) Biotopwert

Biotopwertdifferenz:

(Es erfolgt eine Zusatzbewertung-Bestand-Biotopfläche um -10 Biotopwertpunkte aufgrund des sehr lückigen Zustandes der Streuobstwiese). Die voranstehende Bilanzierung zeigt, dass nach der Besiedelung als Ge-werbegebiet ein Biotopwertdefizit von 45.640 Biotopwertpunkten entsteht.

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Biotopantrag zur Beseitigung einer Streuobstwiese, Gemeinde Freigericht, OT Somborn 9

Planungsgruppe Thomas Egel

4.3 Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Bilanzierung Ausgleichsmaßnahmen

Nutzungs-/Biotoptyp Wert-

nach punkte vorher nachher

vor nachBiotopwertliste je m² Maßnahme Maßnahme Sp.2xSp.3 Sp.2xSp.4

Sp. 1 Sp. 2 Sp. 3 Sp. 4 Sp. 5 Sp. 6

Bestand 06.920 Grünlandeinsaat 21 22.820 479.220

Planung 03.120 Streuobstwiese, neu angel 23 22.820 524.860

Summe/Übertrag 22.820 22.820 479.220 524.860

Biotopwertdifferenz: Summender Sp.5 minus Sp.6 auf letztem Blatt für Gesamtmaßnahme 45.640

je Biotop-/Nutzungstyp

Flächenanteil (m²) Biotopwert

Biotopwertdifferenz:

Dem Defizit von 45.640 Biotopwertpunkten steht ein Biotopwertüber-schuss von 45.640 Biotopwertpunkten gegenüber. Damit erfolgt eine Voll-kompensation.

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Biotopantrag zur Beseitigung einer Streuobstwiese, Gemeinde Freigericht, OT Somborn 10

Planungsgruppe Thomas Egel

Aufgestellt im Auftrag des: Gemeindevorstandes der Gemeinde Freigericht durch CARL-FRIEDRICH-BENZ-STR.10 63505 LANGENSELBOLD Phone: 0 61 84 / 93 43 77 Fax: 0 61 84 / 93 43 78 Funk: 0172 / 67 55 802 E-mail: [email protected] www.Planungsgruppe-EGEL.de

Langenselbold, den 15.11.2017 ......................................... (Dipl. Ing. T. Egel)

Antragsteller: Gemeindevorstand der Gemeinde Freigericht Freigericht, den ................

Siegel

............................................ Bürgermeister

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Flur 9

Flur 1

GemarkungNeuses

GemarkungSomborn

Flur 14

Flur 10

GemarkungSombornFlur 11

Acker

Acker

Scho

tter

Scho

tter

neuerAnbau

A

AA

A

A

AA

§

GemarkungSomborn

Flur 10Fl.stk. 13 + 14

§

§

§

M. 1 : 2000Übersichtskarte

Plangebiet

Maßstab

1 : 2000

Projekt Nr.

17034-00

Egel

Egentenmeier

Egel

04.07.2017

Entwickelt

Geprüft Fertiggestellt

Bearbeitet

Datengrundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinfomationssystem (ALKIS)der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation.

Legende

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Biotop, Streuobstwiese

Antrag auf Befreiung vonden Verboten

des§ 30 (2) BNatschG

i V.mit § 31 (1) Nr. 7 HAGBNatschG

(Zerstörung von geschützten Biotopen)im

Bebauungsplangebiet„Schützenweg“Gemeinde Freigericht

OT SombornFlur 10, Flurstück 13 und 14

Antragsteller:

Gemeinde FreigerichtRathausstraße 13

63579 Freigericht

§

Antragsbereich

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