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Begründung zum Bebauungsplan „Schützenweg“, Gemeinde Freigericht, OT Somborn 46 Planungsgruppe Thomas Egel Anlage 2 Lärmgutachten (TÜV Hessen Juli 2017) Beteiligung der Öffentlichkeit 12.03. - 13.04.2018

Gemeinde Freigericht - Anlage 2 Lärmgutachten · 2018-03-12 · Begründung zum Bebauungsplan „Schützenweg“, Gemeinde Freigericht, OT Somborn 46 Planungsgruppe Thomas Egel Anlage

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Begründung zum Bebauungsplan „Schützenweg“, Gemeinde Freigericht, OT Somborn 46

Planungsgruppe Thomas Egel

Anlage 2

Lärmgutachten (TÜV Hessen Juli 2017)

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Messstelle nach § 29b

(ehemals § 26) Bundes-

Immissionsschutzgesetz

(BImSchG)

VMPA-SPG-134-97-HE

Datum: 19.07.2017

Unsere Zeichen:

UT-F2/Bsch

Dokument:

L8367.docx

Das Dokument besteht aus

45 Seiten

Seite 1 von 45

Die auszugsweise Wiedergabe

des Dokumentes und die

Verwendung zu Werbezwecken

bedürfen der schriftlichen

Genehmigung der

TÜV Technische

Überwachung Hessen GmbH.

Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände.

Managementsystem

ISO 9001 / ISO14001

zertifiziert durch:

Handelsregister Darmstadt HRB 4915 USt-IdNr. DE 111665790 Informationen gem. §2 Abs. 1 DL-InfoV unter www.tuev-hessen.de/impressum Bankverbindung: Commerzbank AG BIC DRESDEFFXXX IBAN DE23 5008 0000 00971005 00

Aufsichtsratsvorsitzender:

Dr. Matthias J. Rapp

Geschäftsführer:

Dipl.-Ing. (FH) Henning Stricker

Dipl.-Betrw. Erwin Blumenauer

Telefon: +49 69 7916-0

Telefax: +49 69 7916-190 www.tuev-hessen.de

Beteiligungsgesellschaft von:

TÜV Technische

Überwachung Hessen GmbH

IS

Am Römerhof 15

60486 Frankfurt am Main

Deutschland

G U T A C H T E N

Nr. L 8367

im Rahmen der Bauleitplanung für den Bebauungsplan „Schützenweg“

der Gemeinde Freigericht im Ortsteil Somborn

Untersuchung der Lärmimmissionen durch die Tennisanlage des TC Freigericht e. V. sowie durch die

Schießanlage des Schützenverein Freigericht 1927 e.V. im Bereich der benachbarten gewerblichen Erweiterungsflächen

Auftraggeber:

Planungsgruppe Thomas Egel Carl-Friedrich-Benz-Straße 10 63505 Langenselbold

Ausgestellt am:

19. Juli 2017

Anzahl der Ausfertigungen:

3fach Auftraggeber 1fach Auftragnehmer

Bearbeiter:

Dipl.-Ing. (FH) Karl Baumbusch

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Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung und Situationsbeschreibung ........................................................... 3

2 Rechts- und Beurteilungsgrundlagen ............................................................................ 5

3 Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1 ............................................. 7

4 Untersuchung der Lärmimmissionen durch die Tennisanlage des TC Freigericht e. V. nach den Kriterien der Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV – .............................................................................................................. 9 4.1 Erläuterungen zur Sportanlagenlärmschutzverordnung ............................................ 9 4.2 Immissionsaufpunkt und Richtwerte ....................................................................... 10 4.3 Beschreibung der betrachteten Geräuschvorgänge ............................................... 12 4.4 Emissionsansätze .................................................................................................. 12 4.5 Berechnung der Beurteilungspegel, Ergebnisse ..................................................... 13

5 Untersuchung der Schießlärmimmissionen durch die offene Schießanlage des Schützenvereins Freigericht 1927 e. V. nach den Kriterien der TA Lärm in Verbindung mit der VDI 3745 .................................................................................... 15 5.1 Beschreibung der Anlage und Schusshäufigkeiten ................................................. 15 5.2 Rechtliche Grundlagen zur Beurteilung offener Schießanlagen .............................. 16 5.3 Anzahl der Einzelmessungen und Stichproben ...................................................... 16 5.4 Immissionsaufpunkt und Richtwerte ....................................................................... 18 5.5 Messung der mittleren Einzelschusspegel LmK ..................................................... 19 5.6 Bestimmung der Beurteilungspegel, Ergebnisse .................................................... 20

6 Diskussion ..................................................................................................................... 23

7 Anlagenverzeichnis ....................................................................................................... 25

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1 Aufgabenstellung und Situationsbeschreibung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freigericht hat in der Sitzung am 09.02.2009 den Auf-stellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Schützenweg“ gefasst. Dieser Beschluss wurde am 30.03.2017 aktualisiert. Die Planfläche befindet sich südöstlich der Ortslage von Somborn, auf halber Strecke nach Neuses. Die Lage des Plangebietes ist aus der folgenden Abbildung 1, dem Übersichtsplan im Maßstab 1: 5.000 in der Anlage 1 sowie dem Lageplan im Maßstab 1: 1.000 in der Anlage 1 ersichtlich.

Abb. 1: Auszug aus der Planzeichnung des Bebauungsplans Schützenweg

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Das ca. 9,5 ha große Plangebiet soll als Gewerbegebiet im Sinne des § 8 BauNVO und im nörd-lichen Bereich als Grünfläche-Sportanlagen ausgewiesen werden. Die Erschließung wird über die verfügbare Straße, L 3339 und dem noch auszubauenden Schützenweg erfolgen. Im nördlichen und nordöstlichen Bereich sollen Gehölzflächen erhalten bleiben. Ziel der Gemeinde Freigericht ist es den, im Bereich des bisher städtebaulich nicht geregelten Bereichs um den Bauhof herum, etablierten Unternehmen eine Ausdehnung zu ermöglichen und dafür eine ca. 1,7 ha große Erweiterungsflächen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollen die Sportflächen (Tennis und Schießsport) sowie der Bauhof und umliegende landwirtschaftliche Flächen ordnungsgemäß geregelt werden. Auf der nordöstlichen gewerblichen Erweiterungsfläche sollen die nach § 8 (3) Satz 1 ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter bisher nicht ausgeschlossen werden. Die TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH wurde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens mit einer Untersuchung der Lärmimmissionen im nördlichen Bereich der gewerblichen Erweiterungsfläche beauftragt, welche durch die Tennisanlage des TC Freigericht e. V. sowie durch die Schießanlage des Schützenverein Freigericht 1927 e.V. verursacht werden. Hierbei sind die Lärmimmissionen durch den Tennisbetrieb auf der Anlage des TC Freigericht e.V. auch im Rahmen der Bauleitplanung nach den Regularien der 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung – zu beurteilen. Im Gegensatz dazu muss die offene Schießanlage des Schützenvereins Freigericht 1927 e.V. als genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des BImSchG nach den Kriterien der TA Lärm in Verbindung mit der VDU-Richtlinie 3745 beurteilt werden. Die Ergebnisse sollen in einem schalltechnischen Gutachten zusammengefasst und diskutiert werden.

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2 Rechts- und Beurteilungsgrundlagen

Bei der Abfassung dieses Gutachtens wurden folgende Rechts- und Beurteilungsgrundlagen her-angezogen: Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013

(BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) geändert worden ist

Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der Fassung der Be-

kanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440) Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.

2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) geändert worden ist

Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I

S. 132), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) geändert worden ist

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Ver-

kehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12.06.1990 (BGBl. I, S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech-

nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl 1998 S. 503), die durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5) geändert worden ist

Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV – vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588,

1790), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1468) geändert worden ist

Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 1. Juni 2017,

verkündet im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 8. Juni 2017

DIN ISO 9613-2, Entwurf vom September 1997, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung

im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren DIN EN ISO 3746 vom Dezember 1995, Bestimmung der Schallleistungspegel von Ge-

räuschquellen aus Schalldruckmessungen Hüllflächenverfahren der Genauigkeitsklasse 3 über einer reflektierenden Ebene

DIN 18005 Teil 1 vom Juli 2002, Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1 vom Mai 1987, Schalltechnische Orientierungswerte VDI 2714 vom Januar 1988, Schallausbreitung im Freien VDI 2720 Blatt 1, Entwurf vom Februar 1991, Schallschutz durch Abschirmung im Freien

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VDI 2571 vom August 1976, Schallabstrahlung von Industriebauten VDI 3745 Blatt 1, vom Mai 1993, Beurteilung von Schießgeräuschimmissionen VDI 3770 vom September 2012, Emissionskennwerte von Schallquellen, Sport- und Freizeit-

anlagen "Geräuschentwicklung von Sportanlagen und deren Quantifizierung für immissionsschutz-

technische Prognosen“, Bundesinstitut für Sportwissenschaft, Schriftenreihe Sportanlagen und Sportgeräte, Berichte B2/94, Wolfgang Probst

Genehmigungsbescheid nach BImSchG zur wesentlichen Änderung der Schießanlage des

Schützenvereins Freigericht 1927 e. V., ausgestellt vom Regierungspräsidium Darmstadt am 30.06.2015, Az. IV/F 43.3-0805/12 Gen 14/15

Angaben des Schützenvereins Freigericht 1927 e. V. zu den Schusszahlen und Schusszei-

ten, den verwendeten Waffen- und Kalibern. Müller BBM: Bericht Nr. 32048/1 vom 11. November 1996 „Richtlinie zur Prognose von

Schießgeräuschimmissionen“ Auszug aus der digitalen Stadtkarte im dwg-Format Bebauungsplanentwurf, Stand Januar 2017 Bebauungsentwurf, Stand Juni 2016 Ortstermin und Messungen des Sachverständigen am 17.07.2017 in Somborn Schallausbreitungsberechnungsprogramm LIMA in der Version 11.1 mit Lima_7m.exe,

Lima_7f.exe und Lima_7.exe vom 03.11.2016 der Stapelfeldt Ingenieurgesellschaft mbH Dortmund

Schallausbreitungsberechnungsprogramm Saos_NP in der Version 2016.04 der Kramer

Schalltechnik GmbH Sankt Augustin mit Lima-Rechenkern Lima_7.exe vom 03.11.2016 der Stapelfeldt Ingenieurgesellschaft mbH Dortmund

o Berechnungsparameter des Ausbreitungsprogramms: Anzahl der Reflexionen: 2 Radius der Reflexionen: 30 m Temperatur: 10 °C Feuchte: 70 % LMINP: 0.01 DISIND: 10 m DBFEHLER: 0 dB C0 2,0 dB tags / nachts

Agr nach ISO 9613-2 Gl. 10 (bzw. VDI 2714 Gl. 7)

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3 Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1

Das Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil I enthält schalltechnische Orientierungswerte für die angemes-sene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung. Sie sind eine sach-verständige Konkretisierung für die in der Planung zu berücksichtigenden Ziele des Schall-schutzes. Diese Ziele sind in allgemeiner Formulierung, z.B. im § 50 Bundes-Immissions-schutzgesetz oder in § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch, enthalten. Bei der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z.B. Bauflächen, Bauge-bieten, sonstige Flächen) nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1, Schallschutz im Städtebau, fol-gende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel zuzuordnen. Ihre Einhaltung oder Unter-schreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundenen Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastun-gen zu erfüllen:

a) Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten tags 50 dB(A) und nachts 40 dB(A) bzw. 35 dB(A)

b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und

Campingplatzgebieten tags 55 dB(A) und nachts 45 dB(A) bzw. 40 dB(A)

c) Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags und nachts 55 dB(A)

d) Bei besonderen Wohngebieten (WB)

tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) bzw. 40 dB(A)

e) Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags 60 dB(A) und nachts 50 dB(A) bzw. 45 dB(A)

f) Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) gelten Orientierungswerte

in Höhe von

tags 65 dB(A) und nachts 55 dB(A) bzw. 50 dB(A).

g) Bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart

tags 45 dB(A) bis 65 dB(A) und

nachts 35 dB(A) bis 65 dB(A).

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Bei Sondergebieten z. B. für Krankenhäuser und Pflegeanstalten werden jeweils die niedrigsten, in Sondergebieten für den Einzelhandel die höchsten unter Buchstabe g) genannten Orien-tierungswerte tags und nachts herangezogen. Bei den zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Frei-zeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Der höhere Nachtwert wird zur Beurteilung der Verkehrslärmimmissionen herangezogen. Gemäß Beiblatt 1 der DIN 18005 Teil 1 sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Be-troffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen die Beurteilungspegel von verschiedenen Schallquellen (Verkehr, Gewerbe, Freizeit etc.) jeweils für sich alleine mit den Orientie-rungswerten verglichen und nicht addiert werden. Nach DIN 18005 Teil 1 ist die Einhaltung der Orientierungswerte wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundenen Erwartungen auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. Sie sind jedoch nicht als Grenzwerte gedacht, sondern sie unterliegen einer verantwortlichen oder begründeten Abwägung. Die Abwägung kann in be-stimmten Fällen - insbesondere in Innenstadtbereichen - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebau-ung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte u. U. nicht einhalten. Besonders dann sollte das umfangreiche Instrumentarium zur Lärmbekämp-fung, vor allem das der bauplanerischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Flächen mit Überschreitungen möglichst gering zu halten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange über-wiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden.

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4 Untersuchung der Lärmimmissionen durch die Tennisanlage des TC Freigericht e. V. nach den Kriterien der Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV –

Im Rahmen der Bauleitplanung wurden die Lärmimmissionen im Plangebiet untersucht, die durch den regelmäßigen Betrieb auf der Tennisanlage verursacht werden.

4.1 Erläuterungen zur Sportanlagenlärmschutzverordnung Für die Errichtung und den Betrieb von Sportanlagen, die nicht einer besonderen Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bedürfen, wird die Sportanlagenlärmschutzver-ordnung - 18. BImSchV - vom 18. Juli 1991 angewendet. Dies gilt nach Nr. 7.6.1 der DIN 18005-1 auch im Rahmen der Bauleitplanung. Dabei zählen zur Sportanlage auch Einrichtungen, die mit der Sportanlage in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehen. Zur Nutzungsdauer der Sportanlage gehören insbesondere auch die Zeiten des An- und Abfahrverkehrs sowie des Zu- und Abgangs der Sporttreibenden bzw. der Zuschauer. Die 18. BImSchV wurde ganz aktuell durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1468, 08.07.2017) geändert. Die Änderungen treten 3 Monate nach der Verkündigung, also am 09. September 2017, in Kraft. Die ab dem 09.09.2017 gültige Fassung der 18. BImSchV gilt für alle Sportanlagen, die unter deren Anwendungsbereich nach § 1 fallen. Dies gilt unabhängig von der Frage, wann die Anlage baurechtlich genehmigt wurde. Nach § 2 der 18. BImSchV sind Sportanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die in den Absätzen 2 – 4 genannten Immissionsrichtwerte unter Einrechnung der Geräuschimmissionen anderer Sportanlagen nicht überschritten werden. Nach § 3 der 18. BImSchV hat der Betreiber insbesondere an Lautsprecheranlagen und ähnlichen Einrichtungen technische Maßnahmen, wie dezen-

trale Aufstellung von Lautsprechern und Einbau von Schallpegelbegrenzern, zu treffen, technische und bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie die Verwendung lärmgeminderter

oder lärmmindernder Ballfangzäune, Bodenbeläge, Schallschutzwände und –wälle, zu tref-fen,

Vorkehrungen zu treffen, dass Zuschauer keine übermäßig lärmerzeugenden Instrumente, wie pyrotechnische Gegenstände oder druckgasbetriebene Lärmfanfaren verwenden, und

An- und Abfahrtswege und Parkplätze durch Maßnahmen betrieblicher und organisatorischer Art so zu gestalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Nach § 5, Absatz 2 der 18. BImSchV kann die zuständige Behörde zur Erfüllung der Pflichten nach § 2 Abs. 1 außer der Festsetzung von Nebenbestimmungen zu erforderlichen Zulassungs-entscheidungen oder der Anordnung von Maßnahmen nach § 3 für Sportarten Betriebszeiten (ausgenommen für Freibäder von 07.00 – 22.00 Uhr) festsetzen; hierbei sind der Schutz der Nachbarschaft und der Allgemeinheit sowie die Gewährleistung einer sinnvollen Sportausübung auf der Anlage gegeneinander abzuwägen. In Abs. 3 wird auf die Besonderheiten bei der Beurteilung von Schulsport eingegangen: Danach soll die zuständige Behörde von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen, soweit der Be-trieb einer Sportanlage dem Schulsport oder der Durchführung von Sportstudiengängen an

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Hochschulen dient. Dient die Anlage auch der allgemeinen Sportausübung, sind bei der Ermitt-lung der Geräuschimmissionen die dem Schulsport oder der Durchführung von Sportstudien-gängen an Hochschulen zuzurechnenden Teilzeiten nach Nummer 1.3.2.3 des Anhangs außer Betracht zu lassen; die Beurteilungszeit wird um die dem Schulsport oder der Durchführung von Sportstudiengängen an Hochschulen tatsächlich zuzurechnenden Teilzeiten verringert. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend auch für Sportanlagen, die der Sportausbildung im Rahmen der Landesverteidigung dienen. Nach Ziffer 1.6 der Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren ist der durch Prognose ermittelte Beurteilungspegel direkt mit den Immissionsrichtwerten nach § 2 der Verordnung zu vergleichen. Wird der Beurteilungspegel durch Messung ermittelt, ist zum Vergleich mit den Immissions-richtwerten nach § 2 der Verordnung der um 3 dB(A) verminderte Beurteilungspegel heran-zuziehen. Nach § 5, Absatz 4 der 18. BImSchV soll die zuständige Behörde bei Sportanlagen, die vor In-krafttreten dieser Verordnung (18. Juli 1991) baurechtlich genehmigt oder – soweit eine Bauge-nehmigung nicht erforderlich war – errichtet waren und danach nicht wesentlich geändert werden, von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen, wenn die Immissionsrichtwerte an den in § 2 Abs. 2 genannten Immissionsaufpunkten jeweils um weniger als 5 dB(A) überschritten werden; dies gilt nicht an den in § 2 Abs. 2 Nr. 5 genannten Immissionsaufpunkten (Kurgebiete, Kranken-häuser, Pflegeanstalten). Nach den Angaben des TC Freigericht e. V. waren die betrachteten Sportanlagen in ihrem derzeitigen Bestand schon deutlich vor Inkrafttreten der 18. BImSchV im Jahre 1991 baurechtlich genehmigt bzw. errichtet, weshalb bei der Beurteilung derzeit die Regelungen für Altanlagen nach § 5, Absatz 4 der 18. BImSchV berücksichtigt werden können.

4.2 Immissionsaufpunkt und Richtwerte Der Immissionsaufpunkt befindet sich bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb, etwa vor der Mitte des geöffneten, vom Geräusch am stärksten betroffenen Fensters eines zum dauernden Aufent-halt von Menschen bestimmten Raumes einer Wohnung, eines Krankenhauses, einer Pflegeanstalt oder einer anderen ähnlich schutzbedürftigen Einrichtung. Auf der Grundlage des Ortstermins kann hinsichtlich der Tennisanlage – und auch hinsichtlich des Schießstandes – der folgende Immissionsaufpunkt IP als der „kritischste“ Aufpunkt in der schutzbedürftigen Nachbarschaft innerhalb der Erweiterungsfläche des Gewerbegebietes Schützenweg angesehen werden: IP: Östliche Bebauungsgrenze auf dem Flurstück 22, angenommene Bebauungshöhe ca. 6m entsprechend einem Fenster im 1. Obergeschoss Die Lage des Immissionsaufpunktes IP sowie der Tennisanlage ist aus dem Lageplan im Maßstab 1: 1.000 in der Anlage 2 ersichtlich. Die geplante Gebietsausweisung lautet Gewerbegebiet GE.

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Nach § 2 (2) der 18. BImSchV betragen die Immissionsrichtwerte für Immissionsaufpunkte außer-halb von Gebäuden

1. In Gewerbegebieten tags außerhalb der Ruhezeiten 65 dB(A), tags innerhalb der Ruhezeiten am Morgen 60 dB(A), im Übrigen 65 dB(A), nachts 50 dB(A),

Dabei sollen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die oben genannten Immissionsrichtwerte tagsüber um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nachtzeit um nicht mehr als 20 dB(A) über-schreiten. Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf die in Tabelle 2 angegebenen Zeiten. Nach Nummer 1 soll bei „seltenen Ereignissen“ an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres der Beurtei-lungspegel die oben genannten Richtwerte um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. Einzelne Geräuschspitzen sollen die nach Nummer 1 für seltene Ereignisse geltenden Immissi-onsrichtwerte tags um nicht mehr als 20 dB(A) und nachts um nicht mehr als 10 dB(A) über-schreiten. Nach § 2 (5) der der 18. BImSchV beziehen sich die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten:

1. tags an Werktagen 6.00 bis 22.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 7.00 bis 22.00 Uhr, 2. nachts an Werktagen 0.00 bis 6.00 Uhr, und 22.00 bis 24.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen 0.00 bis 7.00 Uhr, und 22.00 bis 24.00 Uhr, 3. Ruhezeit an Werktagen 6.00 bis 8.00 Uhr und 20.00 bis 22.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 7.00 bis 9.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr und 20.00 bis 22.00 Uhr.

Die Ruhezeit von 13:00 bis 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage oder der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 09.00 bis 20.00 Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt, was angesichts des Tennisbetriebes re-gelmäßig gegeben ist. Bete

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4.3 Beschreibung der betrachteten Geräuschvorgänge In einer Maximalabschätzung wurde in fernmündlicher Abstimmung mit dem 1. Vorsitzenden des TC Freigericht e. V. Herr Körner davon ausgegangen, dass innerhalb der kritischen Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 und 15 Uhr auf allen zur Verfügung stehenden 7 Tennisfeldern durchgehend Tennis gespielt werden kann. Weiter wird eine Anzahl von ca. 20 Personen berück-sichtigt, die sich bei angeregter Unterhaltung auf der Terrasse des Vereinsheims aufhält. Des Weiteren werden innerhalb der Ruhezeit noch 20 Pkw-Parkbewegungen auf den Pkw-Stellplätzen zur Tennisanlage südwestlich des Vereinsheims berücksichtigt. Es wird hierzu angemerkt, dass im Bereich der Tennisanlagen regelmäßig Medenspiele durch-geführt, bei welchen die Geräusche durch die geringe Anzahl der Zuschauer gegenüber den impulshaltigen Tennisgeräuschen vernachlässigt werden kann.

4.4 Emissionsansätze Im Auftrag des Bundesinstitutes für Sportwissenschaft wurden im Jahre 1994 die Geräusch-emissionen von Sportanlagen im Hinblick auf die Messvorschriften der 18. BImSchV eingehend untersucht (siehe Wolfgang Probst: Geräuschemissionen von Sportanlagen und deren Quanti-fizierung für immissionsschutztechnische Prognosen); die Ergebnisse wurden nahezu ohne Än-derungen in die VDI-Richtlinie 3770 übernommen. Diese wird allgemein als abgesicherte Erkenntnisquelle zur schalltechnische Betrachtung von Sportanlagen anerkannt. Die von Tennisanlagen verursachten Geräusche werden wesentlich durch die Ballschlagimpulse bestimmt. Beim Takt-Maximalverfahren werden fortlaufende Intervalle von 5 s betrachtet, wobei je 5-Sekunden-Intervall jeweils der höchste, mit der Frequenzbewertung A und der Zeitbewertung „Fast“ gemessene Schalldruckpegel bestimmt wird. Treten innerhalb eines 5-Sekunden-Intervalls mehrere Ballimpulse auf (z. B. beim Zusammenwirken mehrerer Anlagen) so zählt nur der jeweils höchste Ballimpuls. Je mehr Anlagen sich gleichzeitig im Einwirkbereich eines Immissionsorts befinden, desto geringer der Zusatzanteil einer weiteren, hinzukommenden Anlage. Dieser Aspekt wird bei der genauen Berechnung nach Abschnitt 8.3.3 der VDI 3770 berücksich-tigt und führt zu einer Abnahme des Emissionswerts bei steigender Quellpunktanzahl. Das Verfahren zur Berechnung der von Tennisanlagen verursachten Geräuschimmission unter Berücksichtigung der Zusammenhänge und Untersuchungsergebnisse nach Abschnitt 8.2 ist in Abschnitt 8.3.3 der VDI 3770 beschrieben und in Anhang A der VDI 3770 anhand eines Beispiels erläutert. Den nach Übertragungsmaß bezüglich des betrachteten Immissionsorts sortierten Quellpunkten – zwei je Spielfeld – werden dabei die in Tabelle 1 genannten Schallleistungspegel zugeordnet. Tabelle 1: Für die nach Übertragungsmaß sortierten Quellpunkte anzunehmende Emissionswerte LWAFTeq,n (beim Doppel gilt dieser Schallleistungspegel

für beide Spieler einer Hälfte zusammen.) n 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 LWAFTeq,n in dB(A) 89,8 88,2 86,7 85,1 83,6 82,0 80,5 78,9 77,4 75,8

Das Berechnungsverfahren berücksichtigt somit jeweils die Emissionen der relevanten 10 Quellenpunkte, womit unabhängig von der Anzahl der Tennisfelder die 10 relevanten Auf-schlagpunkte berücksichtigt werden, die zuvor für jeden Immissionsaufpunkt separat ermittelt

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werden müssen. Weitere Aufschlagpunkte führen nicht zu einer Erhöhung der Lärmimmissionen, weshalb die Gesamtanzahl der Spielfelder ab einer Anzahl von ca. 5 Spielfeldern nicht mehr von Relevanz ist. Die Lage der Quellenpunkte auf den Tennisfeldern wurde in der Anlage 2 mit Pos. 1 – Pos. 10 gekennzeichnet und in den Berechnungen jeweils in der korrekten Reihenfolge mit der entsprechenden Schallleistung belegt. Nach der VDI-Richtlinie 3770 – Emissionskennwerte von Schallquellen, Sport- und Freizeitanla-gen – ergeben sich die Geräuschemissionen bei Gartenlokalen und anderen Freisitzflächen aus den Unterhaltungen der Personen, wobei von der Schalleistung LWA = 70 dB(A)/sprechender Person entsprechend der Schalleistung bei gehobener Sprache ausgegangen wird. Für die 20 Personen im Terrassenbereich ergibt sich bei dem o. a. Emissionsansatz eine Schall-leistung von ca.

LWA = 80 dB(A),

die entsprechend bei der Berechnung der Lärmimmissionen berücksichtigt wurde. Der Mittelungspegel der Geräusche, die von den der Anlage zuzurechnendem Parkflächen ausgehen, soll im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90 bestimmt werden. Danach beträgt der Emis-sionspegel einer Fahrzeugbewegung eines Pkw je Stellplatz und Stunde in 25 m Abstand Lm,E = 37 dB(A). Unter der Annahme einer gleichmäßigen Schallabstrahlung auf einer Halbkugel errechnet sich ein Wert von

LWA = 73 dB(A) für die Schallemission einer Pkw- Parkbewegung pro Stunde.

4.5 Berechnung der Beurteilungspegel, Ergebnisse Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgte unter Berücksichtigung der o. a. Emissionsan-sätze in einer Ausbreitungsberechnung entsprechend der 18. BImSchV nach VDI 2714 und VDI 2720. Den Berechnungen liegt ein dreidimensionales Berechnungsmodell auf der Grundlage der digitalen Liegenschaftskarte zugrunde, in welches die örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Geräuschquellen integriert wurden. Die Lage der Emittenten ist aus der Anlage 2 des Gutachtens ersichtlich. Die Einzelpunktberechnungen sind mit einer detaillierten Beschreibung aller Geräuschvorgänge aus den Anlagen 5 – 9 ersichtlich. Die Ergebnisse sind zusammengefasst der folgenden Tabelle 2 zu entnehmen.

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Tabelle 2: Beurteilungspegel Lr,2h durch den Gesamtbetrieb der Tennisanlage innerhalb der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13:00 – 15:00 Uhr

Geräuschquelle Lr,2h in dB(A) am Immissionsaufpunkt

IP (kritischste Baugrenze im GE) Durchgehendes Tennisspielen auf den vorhandenen Außenfeldern des TC Freigericht e. V. 49,5

Durchgängig 20 Personen bei angeregter Unterhaltung auf der Terrasse 29,7

20 Pkw-Parkbewegungen auf den Stellplätzen der Sportanlage 37,5

Summe 50 Immissionsrichtwert für GE innerhalb der Ruhezeiten nach der 18. BImSchV sonntags nachmittags und abends

65

Entsprechend den Ausführungen im Kap. 4.1 soll nach § 5, Absatz 4 der 18. BImSchV die zu-ständige Behörde bei Sportanlagen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung (18. Juli 1991) bau-rechtlich genehmigt oder – soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich war – errichtet waren und danach nicht wesentlich geändert werden, von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen, wenn die Immissionsrichtwerte an den in § 2 Abs. 2 genannten Immissionsaufpunkten jeweils um weniger als 5 dB(A) überschritten werden; dies gilt nicht an den in § 2 Abs. 2 Nr. 5 genannten Immissionsaufpunkten (Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten). Bei einem Beurteilungspegel von 50 dB(A) wird der zulässige Immissionsrichtwert am Immissionsaufpunkt IP um 15 dB(A) unterschritten. Der Betrieb der Tennisanlage kann daher als völlig unkritisch hinsichtlich der Planungsziele angesehen werden.

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5 Untersuchung der Schießlärmimmissionen durch die offene Schießanlage des Schützenvereins Freigericht 1927 e. V. nach den Kriterien der TA Lärm in Verbindung mit der VDI 3745

Nach Nr. 10.18 der 4. BImSchV handelt es sich bei Schießständen für Handfeuerwaffen, ausgenommen solche in geschlossenen Räumen und solche für Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, (Kleinkaliberwaffen) und Schießplätze, ausgenommen solche für Kleinkaliberwaffen, um genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem BImSchG. Für den Betrieb des Schießstandes des Schützenvereins Freigericht 1927 e. V. liegt ein entsprechender Genehmigungsbescheid nach BImSchG, ausgestellt vom Regierungspräsidium Darmstadt am 30.06.2015, Az. IV/F 43.3-0805/12 Gen 14/15 vor. Für die Beurteilung der Schießlärmimmissionen sind daher nicht die Kriterien der Sportanlagenlärmschutzverordnung, sondern diejenige nach TA Lärm in Verbindung mit der VDI 3745 maßgebend.

5.1 Beschreibung der Anlage und Schusshäufigkeiten Der Lageplan in Anlage 2 zeigt die Lage des Schießstandes nordöstlich der gewerblichen Erweiterungsflächen. Die Schützenpositionen befinden sich im Gebäude im östlichen Bereich der Anlage, die mit Wällen der Höhe ca. 5m umgeben ist. Die Anlage verfügt – neben den 10 m Bahnen für Luftdruckwaffen in geschlossenen Räumen – über 12 offene Schießbahnen: 5 x 25 m Schießbahnen (Bahnen 1 – 5), 5 x 50 m Schießbahnen (Bahnen 6 – 10) sowie 2 x 100m Schießbahnen (Bahnen 11 und 12) Die Anlage ist nach der Inaugenscheinnahme und entsprechend der Angaben im vorliegenden Genehmigungsbescheid sowie den Überprüfungsprotokollen mit Schallschutzeinrichtungen entsprechend dem Stand der Technik ausgestattet. Die Bahnen 1 – 5 sind von den weiteren Bahnen durch eine durchgehende Wand getrennt. Neben Kleinkaliberwaffen vom Kaliber .22 lfB kann auf der Anlage mit Handfeuerwaffen (Gewehre, Pistolen, Revolver) bis zu einer Bewegungsenergie von max. 7.000 Joule geschossen werden. Die Trainingszeiten auf der offenen Schießanlage liegen derzeit freitags von 18:30 – 20:00 Uhr, samstags von 14:00 – 18:00 Uhr und sonntags von 10:00 – 13:00 Uhr. Der Betrieb ist in der Nachtzeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ausgeschlossen. Es wird angemerkt, dass im Genehmigungsbescheid keine Angaben zur maximal zulässigen Schusshäufigkeit aufgeführt sind. Während des regelmäßigen Wettkampfbetriebes wird lediglich mit Kleinkaliberwaffen geschossen, die im Gegensatz zu den großkalibrigen Waffen (siehe Messergebnisse) hinsichtlich der Lärmimmissionen als unkritisch gewertet werden können.

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Im Trainingsbetrieb und zum Einschießen wird auch mit großkalibrigen Handfeuerwaffen ge-schossen, wobei in einer Maximalbetrachtung insbesondere an Sonntagen von den Waffen- und Schussfrequenzen entsprechend der Tabelle 3 ausgegangen werden kann. Wie nachfolgend noch beschrieben wird, wurden die beschriebenen Waffen- und Munitionsarten auf den jeweilig möglichen Schießbahnen geschossen und die Einzelschusspegel LmK immissionsseitig erfasst. Tabelle 3:

Schießbahn Waffe und Kaliber Schussanzahl 100 m Großkalibergewehr, Kaliber .30-06 Springfield 25 100 m Großkalibergewehr, Kaliber .223 Remington (Nato-Kaliber) 25 50 m Vorderladergewehr 20 50 m Großkalibergewehr, Kaliber .30-06 Springfield 25 50 m Großkalibergewehr, Kaliber .223 Remington (Nato-Kaliber) 25 25 m Großkaliberpistole 9mm Parabellum 210 25 m Großkaliberrevolver .357 Magnum 90

Es ist daher im Trainingsbetrieb bei Bedarf von insgesamt ca. 420 Schüssen aus großkalibrigen Waffen auszugehen.

5.2 Rechtliche Grundlagen zur Beurteilung offener Schießanlagen Nach Anhang A.1.6 der TA Lärm werden die Schießgeräuschimmissionen nach VDI 3745 Blatt 1, Ausgabe Mai 1993, ermittelt. Hierbei sind in der Regel die Bestimmungen für gesteuerte Messungen anzuwenden. Weiterhin ist zu beachten: a) abweichend von der VDI 3745 Blatt 1 gelten die Immissionsrichtwerte, Beurteilungszeiten und

der Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach Nummer 6; b) ergänzend zu VDI 3745 Blatt 1 sind die Kriterien für einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen nach

Nummer 6 auf die Einzelschusspegel nach Abschnitt 4.4 der VDI-Richtlinie anzuwenden; c) weiterhin ist die meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613-2, Entwurf Ausgabe 1997,

Gleichung (6) zu berücksichtigen; d) bezüglich der Zahl der Stichprobenmessungen ist Nummer A.3.3.7 unter Berücksichtigung von

Abschnitt 4.3 der VDI-Richtlinie entsprechend anzuwenden.

5.3 Anzahl der Einzelmessungen und Stichproben Bezüglich der Zahl der Stichprobenmessungen bei Schießgeräuschen ist Nummer A 3.3.7 der TA Lärm unter Berücksichtigung von Abschnitt 4.3 der VDI 3745 Blatt 1 anzuwenden. In Abschnitt 4.3 der VDI 3745 Blatt 1 wird zwischen der Anzahl der zu messenden Einzel-schusspegel je Stichprobe und der Anzahl der Stichproben (Wiederholungsmessungen) unter-schieden. Von diesen Häufigkeiten hängt die Vertrauensbereichsgrenze für den Beurteilungs-pegel ab. Für jede zu berücksichtigende Emissionssituation ist am Immissionsaufpunkt eine Stichprobe von mindestens 10 Einzelschusspegeln LAFmax jeweils im Abstand von mindestens 10 Sekunden zu messen, um für die Berechnung der oberen Vertrauensbereichsgrenze eine ausreichende Basis zu erhalten. Ist die Spannweite R, also die Differenz zwischen dem größten und dem kleinsten

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LAFmax Wertes innerhalb einer Stichprobe größer als 8 dB(A), ist die Zahl der zu messenden Ein-zelschusspegel zu erhöhen: R in dB ≤8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 nk (R) 10 12 14 17 19 22 25 28 32 35 38 42 46

R = Spannweite nk(R) = Zahl der erforderlichen Einzelschusspegelmessungen einer Stichprobe Ist die Spannweite größer als 20 dB liegen keine geeigneten Messbedingungen vor. Bezüglich der Anzahl der Stichproben soll nach der VDI 3745 bei einem Abstand über 200m zwischen Schießanlage und Immissionsaufpunkt der mögliche Witterungseinfluss durch Wiederholung der Stichprobenmessungen erfasst werden. In vielen Fällen sind mindestens 3 Stichprobenmessungen angebracht. Bei Abständen unter 100m ist eine einzelne Stichprobemessung ausreichend. Nach Nummer A. 3.3.7 der TA Lärm sind bezüglich der Festlegung von Zahl und Umfang der Messungen sind die Vereinfachungen nach DIN 45645-1, Ausgabe Juli 1996, Abschnitt 6.5.1 zu berücksichtigen. In der DIN 45645-1 werden in Abschnitt 6.5.1 Messung mit Vorwissen folgende Angaben gemacht: „Ist Vorwissen vorhanden, können nach bestimmten Kriterien ausgewählte Messungen mit zum Teil erheblich verringertem Aufwand erfolgen. Im Einzelnen ist anzugeben, welche Betriebsvorgänge bei regulärem vollem Betrieb der Geräuschquelle Immissionserheblich sind und welche davon mit der Messung erfasst worden sind. […] Bei ausreichendem Vorwissen und geringen Abständen von der Quelle genügt häufig eine Messung bei regulärem bestimmungsgemäßem Betrieb der Geräuschquelle. Erfahrungsgemäß können Häufigkeit und Dauer der Betriebsvorgänge im Laufe der Zeit schwanken. […] Die Auswirkungen dieser Einflüsse auf den Beurteilungspegel sind oftmals systematischer Art und lassen sich dann mit Hilfe plausibler Annahmen des Sachverständigen über die Häufigkeit und über die Dauer rein rechnerisch ausreichend darlegen und eingrenzen. Gegebenenfalls können entsprechende Angaben des Betreibers sowie aus der Nachbarschaft das Ergebnis stützen.“ Aus der Kombination der TA Lärm mit der VDI 3745 ergeben sich aus Sicht der Sachverständigen folgende Anforderungen an die Anzahl der Stichproben: Bei unter 100m Abstand ist eine Stichprobe ausreichend. Die Zahl der zu messenden

Einzelschusspegel bleibt davon unberührt. Bei Abständen größer 100m und kleiner 200m ist bei einer gesteuerten Messung mit

Kenntnis der Emissionssituation und bei geeigneten Witterungsbedingen in der Regel eine Stichprobe ausreichend

Bei Abständen größer 200m sollte abhängig von der gewünschten / erforderlichen Vertrau-ensbereichsgrenze über die Anzahl der durchzuführenden Stichproben entschieden werden. Wie in Abschnitt 4.3 der VDI 3745 – 1 steht: Vor der Messung sollte überlegt werden, welche obere Vertrauensbereichsgrenze für den Beurteilungspegel gewünscht ist. Ergibt sich auf Grund der Messergebnisse, dass die obere Vertrauensbereichsgrenze angehoben werden kann, bzw. herabgesetzt werden muss, um die Aufgabenstellung zu erfüllen, kann die tatsächliche Vertrauensbereichgrenze gemäß Abschnitt 6.4.2 fortlaufend bestimmt werden.

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5.4 Immissionsaufpunkt und Richtwerte Mit Verweis auf das Kap. 4.2 kann auf der Grundlage des Ortstermins auch hinsichtlich des Schießstandes der folgende Immissionsaufpunkt IP als der kritischste Aufpunkt in der schutz-bedürftigen Nachbarschaft innerhalb der Erweiterungsfläche des Gewerbegebietes Schützenweg angesehen werden: IP: Östliche Bebauungsgrenze auf dem Flurstück 22, angenommene Bebauungshöhe ca. 6m entsprechend einem Fenster im 1. Obergeschoss Die Lage des Immissionsaufpunktes IP sowie des Schießstandes ist aus dem Lageplan im Maßstab 1: 1.000 in der Anlage 1 ersichtlich. Die geplante Gebietsausweisung lautet Gewerbegebiet GE. In Abhängigkeit von der jeweiligen Gebietsausweisung betragen nach Ziffer 6.1 der TA Lärm die Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden: b) in Gewerbegebieten tagsüber 65 dB(A) und nachts 50 dB(A) Die Tageszeit erstreckt sich von 06.00 bis 22.00 Uhr und die Nachtzeit von 22.00 bis 06.00 Uhr, dabei wird in der Nachtzeit zur Beurteilung die lauteste Nachtstunde herangezogen. Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Richtwert am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nachtzeit um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Bei „seltenen Ereignissen“ an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres be-tragen die Immissionsrichtwerte, mit Ausnahme von Industriegebieten, nach TA-Lärm: 70 dB(A) tagsüber und 55 dB(A) nachts. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse in Misch-, Wohn- und Kurgebieten am Tage um nicht mehr als 20 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. In Gewerbegebieten dürfen diese Werte am Tage kurzzeitig um bis zu 25 dB(A) und in der Nachtzeit um bis zu 15 dB(A) überschritten werden. Nach Nummer 6.5 der TA Lärm ist in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben e bis g der TA Lärm – und somit nicht in der Gebietsausweisung Gewerbegebiet – bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen in Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit durch einen Zuschlag zu berücksichtigen. An Werktagen sind die folgenden Ruhezeiten zu berücksichtigen:

06:00 – 07:00 Uhr 20:00 – 22:00 Uhr

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An Sonn- und Feiertagen: 06:00 – 09:00 Uhr 13:00 – 15:00 Uhr 20:00 – 22:00 Uhr

5.5 Messung der mittleren Einzelschusspegel LmK Unmittelbar am Immissionsaufpunkt wurden die von den am häufigsten geschossenen Waffen-arten die Einzelschusspegel LmK messtechnisch ermittelt. Die Messungen erfolgten am 17.07.2017 in der Zeit zwischen 15:00 und 18:00 Uhr. Die Lufttemperatur betrug ca. 28°C. Während der Messungen wehte ein leichter Wind aus nordöstlicher Richtung und somit von der Anlage in Richtung des Messaufpunktes (Mitwindwetterlage). Da der Flughafen Frankfurt Main in Betriebsrichtung Ost lief, wurde Somborn nicht von landenden Flugzeugen überflogen. Es herrschten daher ausgezeichnete Messbedingen vor. Es wurden folgende Messgeräte eingesetzt:

Echtzeit Terzschallpegel – Analysator Typ NOR°140° Ser. Nr. 1403944/09 Softwareversion 2.1.6100 Hersteller Norsonic Vorverstärker Typ 1209 Norsonic, Ser. Nr.: 13423, Mikrofon Typ 1225 Norsonic, Ser. Nr.: 112935 Kalibrator Typ 1251 Norsonic (Klasse 1), Ser. Nr.: 32634/2010 TÜV - QS-Nummer: QS-00405239 Eichschein Nr. DO-1-41-15-00048, geeicht bis Ende 2017 Metrologisch rückgeführt gem. DAkkS-Merkblatt 71 SD0 005 Rev. 1.4

Die verwendete Messkette wurde vor und nach der Messung mit dem akustischen Kalibrator überprüft. Ziel der Messungen war es, die Höhe der mittleren Einzelschusspegel Lm,k am Immissionsaufpunkt IP zu bestimmen, die durch die verschiedenen Waffenarten auf den Schieß-bahnen hervorgerufen werden. Die Messungen wurden analog zur VDI Richtlinie 3745 Blatt 1, Beurteilung von Schießgeräuschimmissionen, als sogenannte gesteuerte Messungen durchgeführt, d.h. es wurden von den einzelnen Waffenarten jeweils 10 (5) Einzelschuss abgefeuert und die dabei entstehenden Pegelspitzen mit dem integrierten Pegelschreiber des Universal-Schallpegelmessers in der Messgröße LAFmax registriert. Die Schüsse wurden jeweils von der mittleren Schießbahn der Schießstände abgefeuert. Mit dem Vorderlader wurden auf Grund der Ladezeiten lediglich 5 Einzelschusspegel bestimmt. Da diese nur in sehr geringem Maße gestreut haben, wurde durch die Sachverständigen entschieden, dass die gemessenen Werte ausreichend repräsentativ für die Bildung des mittleren Einzelschusspegels sind. Die Messprotokolle der Messungen können den Anlagen 10 – 18, die Ermittlung der mittleren Einzelschusspegel der Anlage 19 entnommen werden. Aus den Einzelschusspegeln wurde entsprechend der VDI 3745 der mittlere Einzelschusspegel Lm,k für die einzelnen Waffen gebildet. Die Differenz zwischen den Einzelschusspegeln der jeweiligen Waffenart war bei allen

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Messungen deutlich kleiner als 8 dB, so dass die Anzahl von 10 Einzelschussmessungen den Anforderungen der VDI 3745 genügt. Durch die Waffenarten werden am Ersatzmessort und am Immissionsaufpunkt die mittleren Einzelschusspegel Lm,k, der folgenden Tabelle 4 erreicht. Tabelle 4: Mittlere Einzelschusspegel Lm,k am Messpunkt und am Immissionsaufpunkt

Lfd. Messung Nr. Schießbahn Waffe Lmk in dB(A)

am IP

1 100 m Großkalibergewehr,

Kaliber .30-06 Springfield 76,1

2 100 m Großkalibergewehr,

Kaliber .223 Remington (Nato-Kaliber) 75,8

3 50 m Vorderladergewehr 80,8

4 50 m Großkalibergewehr,

Kaliber .30-06 Springfield 78,2

5 50 m Großkalibergewehr,

Kaliber .223 Remington (Nato-Kaliber) 78,9

6 25 m Großkaliberpistole 9mm Parabellum

60,6

7 25 m Großkaliberrevolver

Kaliber .357 Magnum 63,6

8 50 m Kleinkaliberpistole

Kaliber .22 lfB 61,0

9 25 m Kleinkaliberpistole

Kaliber .22 lfB 55,3

5.6 Bestimmung der Beurteilungspegel, Ergebnisse Die Berechnung der Mittelungspegel LAeq,16h (Tageszeitraum) am Immissionsaufpunkt IP erfolgte unter Berücksichtigung der o.a. mittleren Einzelschusspegel und den Schusszahlen für die einzelnen Waffenarten für die oben angegebenen Schusszahlen. Für die Beurteilung nach VDI 3745 Blatt 1 wird für den Pegel des Einzelschussereignisses eine Dauer = 0,125 s entsprechend bei der Messung verwendeten Zeitbewertung „F“ nach DIN IEC 651 gewählt. Für die Beurteilung nach dieser Richtlinie wird ein Zuschlag für die Impulshaltigkeit von KI = 16 dB zugrunde gelegt, um den Anschluss an bestehende Regelwerke zu gewährleisten. Dieser Wert entspricht dem Zuschlag, der durch das Taktmaximalpegelverfahren mit einer Taktzeit von 5s ohne Berücksichtigung einer möglichen Taktdoppelbelegung durch mehrere Schüsse gegeben ist. Bei Messungen von Schießlärm ist nach TA Lärm die meteorologische Korrektur Cmet zu be-rücksichtigen. Bei den vorliegenden Entfernungen und Quell- bzw. Aufpunkthöhen muss kein Cmet berücksichtigt werden, somit ist Cmet = 0 dB.

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Die Berechnung der Mittlungspegel (Teil-Mittlungspegel je Waffenart und Schießbahn) erfolgt nach der folgenden Formel:

metkmkhAeq CSchusszahlLL

16

360016

125,0log10)log(10,,16,

Für Kombinationen aus Waffentypen zu einer Emissionssituation ergibt sich aus den Teilpegeln der Gesamtmittlungspegel über 16h LAeq,16h wie folgt:

K

L

hAeqkhAeqL ,16,10log1016,

Die Berechnungen wurden für den Trainingsbetrieb mit einer Gesamtschusszahl von 420 Schuss aus großkalibrigen Waffen durchgeführt. Der Beurteilungspegel Lr ist der aus dem Mittelungspegel LAeq des zu beurteilenden Geräusches und gegebenenfalls aus Zuschlägen gemäß dem Anhang der TA Lärm für Ton- und Informations-haltigkeit, Impulshaltigkeit und für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit gebildete Wert zur Kennzeichnung der mittleren Geräuschbelastung während jeder Beurteilungszeit. Der Beurteilungspegel ist diejenige Größe, auf die sich die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 der TA Lärm beziehen. Ein Zuschlag von 6 dB für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (an Werktagen von 06.00 - 07.00 Uhr und von 20.00 - 22.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zusätzlich von 13.00 - 15.00 Uhr) findet nur in Wohngebieten, aber nicht in Gewerbegebieten nach Buchstabe b) Anwendung. Zuschläge für Ton- oder Informationshaltigkeit werden bei Schießlärm nicht erteilt. Der Impulszuschlag ist bereits im Mittelungspegel LAeq,16h enthalten. Es ergeben sich am Immissionsaufpunkt IP die Beurteilungspegel der folgenden Tabelle 5:

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Tabelle 5: Beurteilungspegel tagsüber am Immissionsaufpunkt IP beim Schießen mit großkalibrigen Waffen, Maximalabschätzung

Schießbahn Waffe Schuss-anzahl

Lr,tags in dB(A) am IP

100 m Großkalibergewehr,

Kaliber .30-06 Springfield 25 49,4

100 m Großkalibergewehr,

Kaliber .223 Remington (Nato-Kaliber) 25 49,1

50 m Vorderladergewehr 20 53,2

50 m Großkalibergewehr,

Kaliber .30-06 Springfield 25 51,5

50 m Großkalibergewehr,

Kaliber .223 Remington (Nato-Kaliber) 25 52,2

25 m Großkaliberpistole 9mm Parabellum

210 43,2

25 m Großkaliberrevolver

Kaliber .357 Magnum 90 42,1

Summe 420 59

Immissionsrichtwert 65

Demnach wird an den tagen mit ausgedehntem Einsatz von großkalibrigen Handfeuerwaffen im kritischsten Bereich des Plangebietes ein Beurteilungspegel von 59 dB(A) verursacht. Auch mit Verweis auf die Nr. 3.2.1 TA Lärm wird somit der zulässige Immissionsrichtwert im kritischsten Bereich der gewerblichen Erweiterungsflächen um mindestens 6 dB(A) unterschritten. . Es wird angemerkt, dass die Halbierung oder Verdopplung der jeweiligen Schusszahlen zu einer Änderung des Beurteilungspegels um 3 dB(A) führt, womit auch bei einer Verdopplung der Schusszahlen auf insgesamt 840 Schuss der Beurteilungspegel noch um 3 dB(A) unterschritten wäre. Spitzenpegel von Einzelschüssen, die den Richtwert von 65 dB(A) kurzzeitig um mehr als die zulässigen 30 dB(A) überschreiten, treten nicht auf. Die höchsten gemessenen Einzelpegel lagen am Immissionsaufpunkt IP bei LAFmax = 82,2 dB(A) führt. Bete

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6 Diskussion

In dem vorliegenden Gutachten wurden im Rahmen der Bauleitplanung für den Bebauungsplan „Schützenweg“ der Gemeinde Freigericht die Lärmimmissionen untersucht, welche im nächsten Bereich der gewerblichen Erweiterungsflächen durch die Tennisanlage des TC Freigericht e.V. sowie durch die Schießanlage des Schützenvereins Freigericht 1927 e.V. hervorgerufen werden. Die Lage der beiden Anlagen sowie des untersuchten Immissionsaufpunktes IP sind aus dem Lageplan im Maßstab 1: 1.000 in der Anlage 2 des Gutachtens ersichtlich. Entsprechend den Ausführungen im Kap. 4 wird die Tennisanlage des TC Freigericht e.V. immissionsschutzrechtlich nach den Kriterien der Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV – beurteilt. Nach Tabelle 2 auf der Seite 14 wird bei einer Vollauslastung der Anlage innerhalb der Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen ein Beurteilungspegel von 50 dB(A) verursacht und somit der zulässige Immissionsrichtwert am Immissionsaufpunkt IP um 15 dB(A) unterschritten. Der Betrieb der Tennisanlage kann daher als völlig unkritisch hinsichtlich der Planungsziele angesehen werden. Entsprechend den Ausführungen im Kap. 5 handelt es sich bei dem Schießstand des Schützenvereins Freigericht 1927 e. V. um genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem BImSchG, für welchen ein Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 30.06.2015 vorliegt. Für die Beurteilung der Schießlärmimmissionen sind daher nicht die Kriterien der Sportanlagenlärmschutzverordnung, sondern diejenige nach TA Lärm in Verbindung mit der VDI 3745 maßgebend. Relevant ist auf diesem Schießstand nicht das Schießen mit Kleinkaliberwaffen, sondern das Schießen mit großkalibrigen Handfeuerwaffen auf den Schussdistanzen zwischen 25 m und 100 m. Demnach wird nach Tabelle 5 auf der Seite 22 an den Tagen mit ausgedehntem Einsatz von großkalibrigen Handfeuerwaffen im kritischsten Bereich des Plangebietes ein Beurteilungspegel von 59 dB(A) verursacht. Auch mit Verweis auf die Nr. 3.2.1 TA Lärm wird somit der zulässige Immissionsrichtwert im kritischsten Bereich der gewerblichen Erweiterungsflächen um mindestens 6 dB(A) unterschritten. Es wird angemerkt, dass die Halbierung oder Verdopplung der jeweiligen Schusszahlen zu einer Änderung des Beurteilungspegels um 3 dB(A) führt, womit auch bei einer Verdopplung der Schusszahlen auf insgesamt 840 Schuss der Beurteilungspegel noch um 3 dB(A) unterschritten wäre. Spitzenpegel von Einzelschüssen, die den Richtwert von 65 dB(A) kurzzeitig um mehr als die zulässigen 30 dB(A) überschreiten, treten nicht auf. Die höchsten gemessenen Einzelpegel lagen am Immissionsaufpunkt IP bei LAFmax = 82,2 dB(A) führt. Zu den Planungszielen des Bebauungsplanes „Schützenweg“ mit der Ausweisung weiterer Gewerbeflächen wird hinsichtlich dem Schießbetrieb auf der vorhandenen Anlage des Schützenvereins Freigericht 1927 e. V. folgendes angemerkt: In Gewerbegebieten handelt es sich bei den schutzbedürftigen Räumen in der Regel um Büroräume und – insofern der Bebauungsplan das nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauNVO ausnahmsweise Wohnen von Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter nicht ausgeschlossen wird – zusätzlich noch um Wohnräume. An beiden gilt nach TA Lärm ein Immissionsrichtwert von tagsüber 65 dB(A), welchen die Schießanlage unterschreitet.

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Die subjektiv empfundene Störwirkung und somit ein Konfliktpotenzial wird jedoch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Immissionsrichtwert eingehalten wird. Diese wird insbesondere durch die hohen Spitzenpegel verursacht (siehe auch die Messauswertungen in den Anlagen die zwar ihrerseits nicht die zulässigen Höchstwerte überschreiten, aber zeitlich sehr verdichtet während der Trainingszeiten des Schützenvereins an Samstagen, an Sonntagen und in den Abendstunden auftreten. Während in Gewerbegebieten die Büronutzungen in den Zeiträumen mit Schießbetrieb nicht regelmäßig stattfinden, ist hier ein Konflikt weitgehend ausgeschlossen. Bei einer ausnahmsweise möglichen Wohnnutzung von Betriebsangehörigen stellt sich dies erfahrungsgemäß – trotz Einhaltung des Richtwertes – völlig anders dar, denn hier konfligieren die Schießzeiten mit den Zeiten des höchsten Ruhebedürfnisses der Anwohner. Es wird daher empfohlen, die in Gewerbegebieten ausnahmsweise zulässige Wohnnutzung in einem Radius von ca. 120 m um die Schießanlage und somit bis etwa der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 19 auf der Erweiterungsfläche über eine entsprechende Festsetzung vorsorglich auszuschließen. Die hier vorgestellten Ergebnisse sind in erster Linie von den angegebenen Einwirkzeiten und Häufigkeiten abhängig. Eine Verdopplung bzw. Halbierung der Häufigkeiten, was sich hier insbesondere auf die Schießlärmimmissionen bezieht, hat eine Änderung der beschriebenen Beurteilungspegel um ± 3 dB(A) zur Folge. Industrie Service Geschäftsfeld Umwelttechnik Lärm- und Erschütterungsschutz Markus Gooßens Karl Baumbusch (Fachlicher Leiter) (Sachverständiger)

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7 Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Übersichtsplan im Maßstab 1: 5.000

Anlage 2: Freiflächenplan, Maßstab 1: 1.000 mit der Kennzeichnung der rele-vanten Geräuschquellen und dem Immissionsaufpunkt IP

Anlagen 3 – 6: Kurzzeichen-Erläuterung zum spektralen Schallausbreitungsprogramm SAOS NP

Anlagen 7 – 9: Berechnung der Beurteilungspegel durch die Tennisanlage

Anlagen 10 - 18: Ermittlung der Schießlärmimmissionen am Immissionsaufpunkt IP, Messergebnisse

Anlage 19: Auswertung der mittleren Einzelschusspegel LmK

Anlage 20: Berechnung der Beurteilungspegel tags am Immissionsaufpunkt IP durch die Schießlärmimmissionen

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Anlage 3 zum Gutachten Nr. L 8367

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Erläuterung zu den Tabellen der Schallausbreitungssoftware SAOS NP „SPEKTREN“ Spalte 1/ lfd. Nr. = „Spektrennummer“, lfd. Nr. und Zeilen -Nr. zur Übernahme in den Emissionsansatz in die 3.Spalte

in Tabelle „EMISSION“; nicht ausgedruckt wenn Summenwert angegeben ist.

Kommentar Kommentar mit RW Ges. > °

= Kommentarspalte, beschreibt entweder das Quellobjekt bzw. den Emittenten oder das dämmende Bauteil oder die spektrale SSM (Schallschutzmaßnahmen) zum jeweils angegebenen Spektrum: siehe auch Abschnitt „Messdurchführung“ (Kurzzeichen-Kennung für verschiedene Messgrößen): Die Emittenten können sowohl definierte Schalldruck- wie auch Schallleistungspegel sein. Dies sollte aus dem verwendeten Kurzzeichen der Kommentarspalte erkennbar sein s.o. Die Dämmspektren können je nach Weiterverarbeitung als bauliche Elemente bewertete Schall-dämmaße R´w-Werte, Schalldämpfer (Einfügungs- oder Durchgangsdämmmaße) aber auch Verbesserungsmaße (z.B. Rohrisolierung) bzw. Minderungsspektren sein. = RW...+Kommentar, wird am Anfang der Kommentarspalte RW eingetragen, so sind die Eintragungen in den Spektrum -Spalten winkelabhängige Richtwirkungsmaße in 30°-Schritten von 0 - 180°, wobei Symmetrie vorausgesetzt wird, so dass für die Winkel 210°-360° die analogen Werte verwendet werden.

In der Spalte Ges. der Tabelle „Spektren“ wird die Achse definiert auf die sich die Winkelangaben bei freien Punktquellen beziehen: vergleiche auch letzte Zeile Beispiel: Ges. = 0, dann zeigt die Achse in Y-Richtung bzw. Nordrichtung; eine Eintragung von z.B. -2 dB in Spalte 90° bedeutet dann einen Zuschlag von -2 dB in Ost- bzw. X-Richtung.

63Hz 0° ...bis...

= 1.Wert des Oktavspektrums = Wert in dB(A) für 63Hz im Falle von Emittenten oder Schalldämmaßen bzw. Wirkung von angesetzten Minderungsspektren für 63Hz oder = RW-Wert, in dB als Richtwirkung in Nordrichtung bzw. Y-Richtung (Gesamt=0°) siehe oben, identisch für 2. bis 7.Wert des Oktavspektrums

4kHz 180° 8kHz

= 7.Wert des Oktavspektrums = Wert in dB(A) für 4000Hz im Falle von Emittenten oder Schalldämmaßen bzw. Wirkung von angesetzten Minderungsspektren für 4000Hz oder = RW-Wert, in dB als Richtwirkung in Westrichtung bzw. -X-Richtung (Gesamt=0°) = 8.Wert des Oktavspektrums, = wie oben nur hier keine RW-Wert Eintragung möglich

Ges. > °

= Gesamt = in der Regel der Summenpegel aus 8 Oktavwerten. Ein fehlender Eintrag hat hier keinen Einfluss, da das Programm diesen Wert jeweils aus der Addition der spektral berechneten Werte selbst bestimmt. Es kann informativ R´w angegeben sein. = Achsenwinkel = 0° = Nord = Richtung, auf die sich RW-Werte (winkelabhängig) beziehen.

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Anlage 4 zum Gutachten Nr. L 8367

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„EMISSION“ Nr. = „ID-Nummer“: Kennzeichnungsmöglichkeit von Einzelquellen zur Erstellung von Hitlisten zur

Auslegung von Schallschutzmaßnahmen (SSM); eine Doppelbelegung sollte deshalb vermieden werden. Alternativ = „Steuerungsparameter“: ZS steht als Eintrag für Zwischensumme der in den darüber liegenden Zeilen angegebenen Quellen, bis zur nächsten ZS bzw. ersten Quelle. GS steht als Eintrag für Gesamtsumme aller darüber liegenden Quellen bzw. Zeilen.

Kommentar

= „Kommentarspalte“, erläutert den Modellansatz (Schallquellen, Betriebsbedingungen, Bauteile etc.) siehe hierzu auch Tabelle „Quellenkennung“ unten

Emission (Nr.)

= „Spektrum-Nummer für die Schallemission“, benennt die Zeilen-Nr. in der Datenbank „Eingabespektren“, für die links in den Kommentarzeilen beschriebene Schallquelle. In der Datei „Eingabespektren“ sind u.a. die Schallleistunspegel, Schalldruckpegel in bestimmtem Abstand oder Halleninnenpegel abgelegt. Aus diesem Emissionsspektrum wird unter Berücksichtigung von Zuschlägen, Abschlägen, Anzahl der Einzelvorgänge und der VDI 2571 der ausbreitungswirksame Gesamtschalleistungspegel (letzte Spalte der vorliegenden Emissionstabelle) der betrachteten Schallquelle abgeleitet.

Emission dB(A)

= „A-bewerteter Summenpegel“ des in der Datenbank „Spektren“ angewählten Emissionsspektrums. Bei Straßenverkehrslärm wird hier nach RLS 90 der Emissionspegel LmE dargestellt.

Bez. Abst. m

= „Bezugsabstand (m)“, für unter Emission (Nr.) eingetragene Freifeldpegel. Wird als Halbkugel-Hüllflächenmaß zum Freifeldpegel addiert und ergibt den Schallleistungspegel. Eine Abweichung von der Halbkugelabstrahlung bei der Messung wird durch Eintrag in der folgenden Spalte „num. Add.“ korrigiert bzw. berücksichtigt.

num. Add. dB

= „numerische Addition (dB)“: Werte die hier eingetragen sind werden zum Immissionspegel addiert (negative Zahlen subtrahiert). Diese Spalte kann verschiedene Funktionen ausüben: z.B. Berücksichtigung des Raumwinkels (Reflexionen), einen Ruhezeitenzuschlag oder Tonzuschlag einrechnen, oder die Stückzahl durch Zuschlag mit (10*log n) korrigieren, Fremdgeräuschkorrekturen usw.

Messfl. (m2) Anzahl Stck.

= „Messfläche S in m2“, für die der in der Spalte „Emission“ angegebene Pegel maßgebend ist. Das Messflächenmaß (= 10*logS (dB)) für die jeweils angegebene, zu berechnende Quelle wird dem Emissionspegel hinzuaddiert. Alternativ = „Anzahl“ der Einzelereignisse, für die der in der Spalte „Emission“ angegebene Pegel maßgebend ist.

R´ Nr.

= „Spektrum-Nummer für das Schaldämm-Maß“, benennt die Zeilen-Nr. in der Datenbank “Spektren“ in der u.a. die Schalldämm-Maße hinterlegt sind. In dieser Datei können aber auch eine Einfügungsdämmung oder sonstige Verbesserungsmaße abgelegt sein. Je nach Anwendung muss in der Spalte „num.Add.dB“ eine Korrektur für den Diffus-Freifeldsprung im Sinne der VDI 2571 eingerechnet werden.

R+Cd (6) Mw dB

= „berechnetes Schalldämmmaß + 6 (dB)“, Ergebnis als berechnetes, tatsächliches Schalldämmmaß zuzüglich 6 dB für den Diffus-Freifeldübergang; R´ Werte = 0 als Eintrag in „Spektren“ ergibt hier als Ergebnis = 6 dB für den Pegelsprung

MM dB

= „Minderungsmaßnahme (dB)“: hier eingetragene Summenpegelminderung wird nur eingerechnet, wenn im Menü „Vereinbarungen“ auf „Ls gemindert“ geschaltet wurde. Diese Werte werden dann von den Immissionspegeln subtrahiert, nicht aber von den Schallleistungspegeln. Zu beachten ist, dass hiermit i.d.R. nur ein Minderungsbedarf im Summenpegel abgeschätzt wird. Die Auslegung von Schallschutzmaßnahmen (SSM) wird vorzugsweise spektral kalkuliert.

Einw.T h(-s/100)

= „Einwirkzeit“, bestimmt die zeitliche Bewertung der einzelnen Quelle. Ohne Eintrag wird die Quelle ohne zeitlichen Abzug über die gesamte voreingestellte Beurteilungszeit (1h nachts, 16h tags etc.) berechnet. Sonst gilt folgende Konvention: positive Zahlen bedeuten Einwirkzeiten in Stunden, negative Zahlen bedeuten Einwirkzeiten in 100 Sekunden. (Bsp.: die Eingabe von -0,05 bedeutet eine Einwirkzeit von 5 sec).

v km/h

= „Fahrgeschwindigkeit (km/h)“, bei bewegten Quellen die als Linienquellen digitalisiert wurden (z.B. Lkw, Pkw, Stapler), wird deren Einwirkzeit über die Geschwindigkeit und die Länge der Linienquelle automatisch berechnet und in der Spalte „Einwirkzeit“ angegeben.

hQ m

= „Quellenhöhe (m)“, gibt die Höhe der Emissionsquelle an, die in der Abschirmungsberechnung verwendet wird. Bei Flächen- und Linienquellen wird die Quellenhöhe aus den Angaben in der „Um-risstabelle“ übernommen.

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Anlage 5 zum Gutachten Nr. L 8367

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x-Q (U-Nr.) / m

= „X-Koordinate (m)“ bei Punktquellen. Bei Linien- und Flächenquellen wird hier die Zeilennummer der Quelle aus der „Umrisstabelle“ eingetragen.

Y-Q / m = „Y-Koordinate (m)“ bei Punktquellen. Bei Linien- und Flächenquellen erfolgt in dieser Spalte kein Eintrag.

Richt wirk. Nr.

= „Richtwirkungs-Spektrum-Nummer“: hier wird die entsprechende Zeilennummer der Datei „Eingabespektren“ eingetragen, in der u.a. auch Richtwirkungsmaße in 30° Schritten abgelegt werden können.

Lw (LmE) dB(A)

= Schallleistungspegel [dB(A)]“: aus dem Emissionsansatz der jeweiligen Zeile berechneter immissionswirksamer Schallleistungspegel in dB(A).

„Quellenkennung - Kurzfassung“

Kommentar = „Kommentarspalte“ beschreibt das digitalisierte Objekt: siehe Kennung Die angegebene Kennung definiert in der Kommentarspalte um welche Quelle es sich in der Emissionszeile, lfd. Nr., zur Übernahme in die Berechnung in „EMISSION“ handelt

Kennung

= „Kenn-Nummer“, für die weitere Berechnung verwendete Kennung zur Unterscheidung um welches Objekt oder Quellelement es sich handelt: Die Kennungen sind aufgelistet:

Kennung 1 = Flächenquelle -horizontal, Eingabe geschlossener Polygone z.B. Parkplatz, Dach, etc.

Kennung 2 = Linienquelle, z.B. Rohrleitung, Straße, Fahrstrecken etc.

Kennung 3 = Punktquelle

Kennung 4 = Flächenquelle -senkrecht, Eingabe von 2 Höhen (unten / oben): Wand, Fenster, Tor etc.

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Anlage 6 zum Gutachten Nr. L 8367

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„IMMISSIONEN“ VDI ISO 2714 9613-2

Nr. = „Quellen-Nummer“, identisch zur Quellen -Nr. in „EMISSION“, wird hier übernommen für alle Immissionsorte

Kommentar

= Kommentarspalte, identisch zur Kommentarspalte in „EMISSION“, wird hier übernommen für alle Immissionsorte

Lw Lw(LmE) dB(A) dB(A)

= Schallleistungspegel [dB(A)], identisch mit Ergebnisspalte aus „EMISSION“; gibt den aus dem Emissionsansatz der jeweiligen Zeile berechneten immissionswirksamen Schalleistungspegel an

DT DT dB dB

= Einwirkzeit-Korrekturmaß (dB), berechnete positive Einwirkzeitkorrektur aufgrund der vor eingestellten Beurteilungszeit und der für die jeweilige Quelle angegebenen oder aus v (km/h) berechneten Einw. T

MM MM dB dB

= Minderungsmaßnahme (dB), identisch mit MM (dB) Spalte in „EMISSION“ Blatt 2, wird hier übernommen für alle Immissionsorte

Ko Do dB dB Refl.- Refl. Ant. Ant. dB dB

= Raumwinkelmaß (dB), wird von SAOS-LIMA automatisch berechnet; Ko beschreibt den Einfluss von quellennahen Reflektoren bzw. die Reflexion des zugehörigen Gebäudes. SAOS-LIMA berechnet kein Ko >6 dB. siehe Refl. -Ant. dB = Reflexionsanteil (dB), stattdessen wird der genauere Reflexionsanteil zusätzlich berechnet und in der Tabelle „IMMISSION“ angegeben. Die tatsächliche Gesamtreflexion für die verschiedenen IP´s setzt sich aus diesem Reflexions-Anteil und Ko zusammen.

- Cmet dB

= meteorologische Korrektur (dB), zur Berücksichtigung des Langzeitmittelungspegels, wird nach Abschnitt 8 bzw. Gleichung 22 der DIN ISO 9613-2 berechnet; sofern keine spezifische Wetterstatistik / Windverteilung vorliegt wird Co = 2 dB eingesetzt.

- +RT dB

= Ruhezeitenzuschlag = KR = Zuschlag für Zeiten erhöhter Empfindlichkeit; berechnet anhand der betriebsanteiligen Zeiten einer Quelle in Spalte Betrieb in der Ruhezeit und der Gebietsausweisung über Polygone (ohne GI, GE, MI)

Sm dp m m

= Abstand Quelle - Immissionsort (m), wird bei Punktquellen automatisch dreidimensional ermittelt, d.h. es wird die jeweils tatsächliche, dem Abstandsmaß (dB) zugrunde liegende Entfernung, berechnet. Bei Flächen- und Linienquellen wird der minimale Abstand angegeben.

DI DI dB dB

= Richtwirkungsmaß (dB),

De Abar dB dB

= Einfügungsdämpfungsmaß (dB), die Abschirmungsberechnung erfolgt frequenzabhängig in Oktavbandbreite über alle Beugungskanten (auch seitlich); diese Spalte zeigt die tatsächliche Summenpegeldifferenz, aus Spektren, in Einwertangabe an.

Ds Adiv dB dB

= Abstandsmaß (dB), berechnet nach für Vollkugelabstrahlung (4II*r2), über den dreidimensionalen Weg

DL Aatm dB dB

= Luftabsorptionsmaß (dB)

DBM Agr dB dB

= Boden- und Meteorologie- Dämpfungsmaß (dB),

Refl.- Refl.- Ant. Ant. dB dB

= Reflexionsanteil [dB(A)], Ergebnisspalte für den automatisch, frequenzabhängig mit SAOS-LIMA berechneten Reflexionsanteil; Voreinstellung Reflexionsverlust von 1dB

Ls LfT dB(A) dB(A)

= Immissionspegel [dB(A)], richtlinienkonform berechnete Ergebnisse für diskret definierte Einzel-Immissionspunkte (IP´s)

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Anlage 7 zum Gutachten Nr. L 8367

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Kommentar 63Hz 0° 125Hz

30° 250Hz

60° 500Hz

90° 1kHz 120°

2kHz 150°

4kHz 180°

8kHz Ges. >°

1 Emissionsdaten von

2 Sportgeräuschen

3 =================

4 Tennisspielen

5 Spieler Nr. 1 72,8 79,0 81,7 87,3 80,4 78,0 89,8

6 Spieler Nr. 2 71,2 77,4 80,1 85,7 78,8 76,4 88,2

7 Spieler Nr. 3 69,7 75,9 78,6 84,3 76,7 74,9 86,7

8 Spieler Nr. 4 68,1 74,3 77,0 82,6 75,7 73,3 85,1

9 Spieler Nr. 5 66,6 72,8 75,5 81,1 74,2 70,8 83,6

10 Spieler Nr. 6 65,0 71,2 73,9 79,5 72,6 70,2 82,0

11 Spieler Nr. 7 63,5 69,7 72,4 78,0 71,1 68,7 80,5

12 Spieler Nr. 8 61,9 68,1 70,8 76,4 69,5 67,1 78,9

13 Spieler Nr. 9 60,4 66,6 69,3 74,9 68,0 65,6 77,4

14 Spieler Nr. 10 58,8 65,0 67,7 73,3 66,4 64,0 75,8

15 ------------------------------------

16 Kommunikations-

17 geräusche je Person

18 Schallleistung LwA

19 --------------------------------------

20 Sprechen normal 0,0 47,0 52,0 57,1 62,1 58,0 52,0 0,0 65,0

21 Sprechen gehoben 0,0 52,0 57,0 62,1 67,1 63,0 57,0 0,0 70,0

22 Sprechen sehr laut 0,0 57,0 62,0 67,1 72,1 68,0 62,0 0,0 75,0

23 Rufen normal 0,0 62,0 67,0 72,1 77,1 73,0 67,0 0,0 80,0

24 Rufen laut 0,0 72,0 77,0 82,1 87,1 83,0 77,0 0,0 90,0

25 Rufen sehr laut 0,0 77,0 82,0 87,1 92,1 88,0 82,0 0,0 95,0

26 Schreien normal 0,0 82,0 87,0 92,1 97,1 93,0 87,0 0,0 100,0

27 Schreien laut 0,0 87,0 92,0 97,1 102,1 98,0 92,0 0,0 105,0

28 Schreien sehr laut 0,0 92,0 97,0 102,1 107,1 103,0 97,0 0,0 110,0

29 Kinderschreien 0,0 69,0 74,0 79,1 84,1 80,0 74,0 0,0 87,0

30 ====================

31 Pkw-Geräusche RLS-90

32 --------------------------------------

33 Parken Pkw 0,0 0,0 0,0 70,0 70,0 0,0 0,0 0,0 73,0

34 Omnibus-Parkplatz 0,0 0,0 0,0 80,0 80,0 0,0 0,0 0,0 83,0

35 Pkw-Vorbeifahrt 30km/h 0,0 0,0 0,0 89,5 89,5 0,0 0,0 0,0 92,5

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Anlage 8 zum Gutachten Nr. L 8367

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Nr. Eingabe der Emittenten Emis- sion (Nr.)

Emis- sion

dB(A)

Bez. Abst

m

num. Add. dB(A)

Messfl. (m2)

Anzahl R' Nr.

R+Cd Mw dB

MM dB

hQ m Einw.T Nacht

(0=aus)

Einw.T Tag

(0=aus)

Einw.T Ruhe-

zeit

Berechnung

der Beurteilungspegel

durch die Tennisanlage

des Tennisvereins

TC Freigericht e. V.

-----------------------------

Beurteilungszeitraum

Ruhezeit an Sonn- und

Feiertagen in der Zeit

zwischen 13 und 15 Uhr,

der Beurteilungszeit-

raum beträgt 2 Stunden

====================

Durchgehendes Tennis-

spiel auf den nächsten

5 Tennisfeldern

===================

Berechnung für IP1

bis IP4

----------------------------------

Tennis

Spieler 1 auf Pos. 1 5,0 89,8 1,0 2,0

Spieler 2 auf Pos. 2 6,0 88,2 1,0 2,0

Spieler 3 auf Pos. 3 7,0 86,7 1,0 2,0

Spieler 4 auf Pos. 4 8,0 85,1 1,0 2,0

Spieler 5 auf Pos. 5 9,0 83,5 1,0 2,0

Spieler 6 auf Pos. 6 10,0 82,0 1,0 2,0

Spieler 7 auf Pos. 7 11,0 80,5 1,0 2,0

Spieler 8 auf Pos. 8 12,0 78,9 1,0 2,0

Spieler 9 auf Pos. 9 13,0 77,4 1,0 2,0

Spieler 10 auf Pos. 10 14,0 75,8 1,0 2,0

Zwischensumme

ZS Spieler 1 - 10

Durchgehend ca. 21,0 70,0 10,0 1,2

20 Personen auf der

Terrasse bei

angeregter Unterhaltung

ZS Zwischensumme

ca. 20 Pkw-Park- 33,0 73,0 20,0 0,5

bewegungen auf den

Pkw-Stellplätzen zur

Tennisanlage

ZS Zwischensumme

GS Gesamtsumme

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Anlage 9 zum Gutachten Nr. L 8367

Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Bsch/19.07.2017 Dokument: L8367.docx

Nr. Immissionsaufpunkt IP Lw

(LmE) dB(A)

DT dB

MM dB

Ko dB

hm m

+RT dB

sm m DI dB

De dB

Ds dB

DL dB

DBM dB

Refl. Ant. dB

Ls dB(A)

Berechnung

der Beurteilungspegel

durch die Tennisanlage

des Tennisvereins

TC Freigericht e. V.

-----------------------------

Beurteilungszeitraum

Ruhezeit an Sonn- und

Feiertagen in der Zeit

zwischen 13 und 15 Uhr,

der Beurteilungszeit-

raum beträgt 2 Stunden

====================

Durchgehendes Tennis-

spiel auf den nächsten

5 Tennisfeldern

===================

Berechnung für IP1

bis IP4

----------------------------------

Tennis

Spieler 1 auf Pos. 1 89,8 3,0 4,4 49,3 44,9 0,3 0,6 47,0

Spieler 2 auf Pos. 2 88,2 3,0 4,5 60,9 46,7 0,4 1,5 42,6

Spieler 3 auf Pos. 3 86,7 3,0 4,6 67,7 47,6 0,4 1,9 39,8

Spieler 4 auf Pos. 4 85,1 3,0 4,6 75,9 48,6 0,4 2,2 36,9

Spieler 5 auf Pos. 5 83,5 3,0 4,7 85,3 49,6 0,5 2,5 33,9

Spieler 6 auf Pos. 6 82,0 3,0 4,7 88,1 49,9 0,5 2,6 32,0

Spieler 7 auf Pos. 7 80,5 3,0 4,7 91,9 50,3 0,5 2,7 30,0

Spieler 8 auf Pos. 8 78,9 3,0 4,7 103,3 51,3 0,5 3,0 27,1

Spieler 9 auf Pos. 9 77,4 3,0 4,7 105,1 51,4 0,6 3,0 25,4

Spieler 10 auf Pos. 10 75,8 3,0 4,8 117,3 52,4 0,6 3,2 22,6

Zwischensumme

ZS Spieler 1 - 10 49,5

Durchgehend ca. 80,0 3,0 4,3 90,1 50,5 0,5 2,9 20,6 29,7

20 Personen auf der

Terrasse bei

angeregter Unterhaltung

ZS Zwischensumme 29,7

ca. 20 Pkw-Park- 86,0 3,0 3,0 3,6 49,3 46,8 0,2 2,1 28,4 37,5

bewegungen auf den

Pkw-Stellplätzen zur

Tennisanlage

ZS Zwischensumme 37,5

GS Gesamtsumme 49,8

Beteilig

ung d

er Öffe

ntlich

keit

12.03

. - 13

.04.20

18

Anlage 10 zum Gutachten Nr. L 8367

Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Bsch/19.07.2017 Dokument: L8367.docx

Projektdateiname: L 8367

Projektverantwortlicher: Dipl.-Ing. (FH) Karl Baumbusch

Projektbeschreibung:

Ermittlung der Einzelschusspegel LmK im des Schützenvereins Freigericht 1927 e.V. Immissionsaufpunkt IP (kritischster Bereich des Plangebietes, Aufpunkthöhe 4m über dem Boden)

Bemerkungen:

Schießposition: 100m-Schießbahn Waffengattung: Gewehr Kaliber .30-06 Springfield mittlerer Einzelschusspegel LmK = 76,1 dBA)

Messdatei: NOR140_FILE_170717_0001 Messdatum: 17.07.2017 16:18:29 Gemessen durch: Dipl.-Ing. (FH) Karl Baumbusch Mikrofonposition: am Immissionsaufpunkt Entfernung von Quelle: ca. 85 m zur Schießposition Messdauer: 0 00:02:38.000 Periodenlänge: 0 00:00:01.000 Mikrofonempfindlichkeit: -25,8 dB

Leq (dB)

LFmax (dB)

LFmin (dB)

LF,50,0% (dB)

LF,95,0% (dB)

LF(TM5) (dB)

A 59,5 dB 77,0 dB 43,2 dB 45,7 dB 44,1 dB 71,6 dB C 62,8 dB 79,3 dB 52,7 dB 56,4 dB 54,2 dB 74,2 dB

FRQ 8 Hz -21,0 dB(A) -11,0 dB(A) -49,2 dB(A) -24,9 dB(A) -34,0 dB(A)

16 Hz -3,8 dB(A) 5,1 dB(A) -28,0 dB(A) -6,2 dB(A) -13,2 dB(A) 31,5 Hz 15,8 dB(A) 26,6 dB(A) -5,1 dB(A) 12,8 dB(A) 6,9 dB(A)

63 Hz 30,0 dB(A) 41,9 dB(A) 7,8 dB(A) 26,6 dB(A) 22,3 dB(A) 125 Hz 36,2 dB(A) 50,8 dB(A) 18,5 dB(A) 30,7 dB(A) 27,2 dB(A) 250 Hz 47,0 dB(A) 64,0 dB(A) 26,6 dB(A) 37,7 dB(A) 34,6 dB(A) 500 Hz 50,9 dB(A) 66,0 dB(A) 27,5 dB(A) 39,5 dB(A) 36,1 dB(A)

1 kHz 53,1 dB(A) 70,5 dB(A) 30,4 dB(A) 40,5 dB(A) 38,2 dB(A) 2 kHz 54,5 dB(A) 68,5 dB(A) 25,3 dB(A) 36,9 dB(A) 34,5 dB(A) 4 kHz 53,1 dB(A) 69,0 dB(A) 20,5 dB(A) 30,7 dB(A) 27,8 dB(A) 8 kHz 38,0 dB(A) 54,1 dB(A) 22,3 dB(A) 30,5 dB(A) 29,1 dB(A)

16 kHz 25,5 dB(A) 27,3 dB(A) 15,8 dB(A) 25,4 dB(A) 23,7 dB(A)

Beteilig

ung d

er Öffe

ntlich

keit

12.03

. - 13

.04.20

18

Anlage 11 zum Gutachten Nr. L 8367

Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Bsch/19.07.2017 Dokument: L8367.docx

Projektdateiname: L 8367

Projektverantwortlicher: Dipl.-Ing. (FH) Karl Baumbusch

Projektbeschreibung:

Ermittlung der Einzelschusspegel LmK im des Schützenvereins Freigericht 1927 e.V. Immissionsaufpunkt IP (kritischster Bereich des Plangebietes, Aufpunkthöhe 4m über dem Boden)

Bemerkungen:

Schießposition: 100m-Schießbahn Waffengattung: Gewehr Kaliber .223 Remington (Nato-Kaliber) mittlerer Einzelschusspegel LmK = 75,8 dB(A)

Messdatei: NOR140_FILE_170717_0002 Messdatum: 17.07.2017 16:21:44 Gemessen durch: Dipl.-Ing. (FH) Karl Baumbusch Mikrofonposition: am Immissionsaufpunkt Entfernung von Quelle: ca. 85 m zur Schießposition Messdauer: 0 00:03:03.000 Periodenlänge: 0 00:00:01.000 Mikrofonempfindlichkeit: -25,8 dB

Leq (dB)

LFmax (dB)

LFmin (dB)

LF,50,0% (dB)

LF,95,0% (dB)

LF(TM5) (dB)

A 58,4 dB 76,9 dB 41,5 dB 44,8 dB 42,7 dB 70,6 dB C 62,7 dB 79,5 dB 51,8 dB 57,0 dB 54,1 dB 73,6 dB

FRQ 8 Hz -26,6 dB(A) -16,4 dB(A) -57,7 dB(A) -30,5 dB(A) -38,9 dB(A)

16 Hz -5,8 dB(A) 6,9 dB(A) -29,2 dB(A) -7,9 dB(A) -14,1 dB(A) 31,5 Hz 16,8 dB(A) 32,7 dB(A) -3,6 dB(A) 12,7 dB(A) 7,7 dB(A)

63 Hz 29,3 dB(A) 37,5 dB(A) 6,3 dB(A) 27,4 dB(A) 21,9 dB(A) 125 Hz 36,6 dB(A) 48,7 dB(A) 17,8 dB(A) 33,3 dB(A) 28,1 dB(A) 250 Hz 46,6 dB(A) 64,5 dB(A) 25,0 dB(A) 36,8 dB(A) 34,0 dB(A) 500 Hz 53,3 dB(A) 69,5 dB(A) 27,3 dB(A) 38,0 dB(A) 35,0 dB(A)

1 kHz 52,2 dB(A) 69,2 dB(A) 28,3 dB(A) 39,3 dB(A) 36,6 dB(A) 2 kHz 51,9 dB(A) 66,0 dB(A) 22,7 dB(A) 35,6 dB(A) 33,0 dB(A) 4 kHz 50,1 dB(A) 65,5 dB(A) 20,4 dB(A) 30,8 dB(A) 27,8 dB(A) 8 kHz 37,4 dB(A) 54,2 dB(A) 21,9 dB(A) 30,3 dB(A) 28,9 dB(A)

16 kHz 26,2 dB(A) 26,4 dB(A) 15,8 dB(A) 26,0 dB(A) 24,5 dB(A)

Beteilig

ung d

er Öffe

ntlich

keit

12.03

. - 13

.04.20

18

Anlage 12 zum Gutachten Nr. L 8367

Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Bsch/19.07.2017 Dokument: L8367.docx

Projektdateiname: L 8367

Projektverantwortlicher: Dipl.-Ing. (FH) Karl Baumbusch

Projektbeschreibung:

Ermittlung der Einzelschusspegel LmK im des Schützenvereins Freigericht 1927 e.V. Immissionsaufpunkt IP (kritischster Bereich des Plangebietes, Aufpunkthöhe 4m über dem Boden)

Bemerkungen:

Schießposition: 50m-Schießbahn Waffengattung: Vorderladergewehr mittlerer Einzelschusspegel LmK = 80,8 dB(A)

Messdatei: NOR140_FILE_170717_0003 Messdatum: 17.07.2017 16:25:32 Gemessen durch: Dipl.-Ing. (FH) Karl Baumbusch Mikrofonposition: am Immissionsaufpunkt Entfernung von Quelle: ca. 85 m zur Schießposition Messdauer: 0 00:06:58.000 Periodenlänge: 0 00:00:01.000 Mikrofonempfindlichkeit: -25,8 dB

Leq (dB)

LFmax (dB)

LFmin (dB)

LF,50,0% (dB)

LF,95,0% (dB)

LF(TM5) (dB)

A 56,4 dB 82,2 dB 38,0 dB 42,4 dB 40,2 dB 68,7 dB C 61,2 dB 82,8 dB 47,6 dB 55,6 dB 52,5 dB 70,2 dB

FRQ 8 Hz -11,4 dB(A) -0,1 dB(A) -55,9 dB(A) -18,0 dB(A) -34,0 dB(A)

16 Hz 4,8 dB(A) 20,2 dB(A) -27,1 dB(A) -1,3 dB(A) -12,4 dB(A) 31,5 Hz 17,3 dB(A) 29,1 dB(A) -8,9 dB(A) 13,1 dB(A) 6,7 dB(A)

63 Hz 29,6 dB(A) 47,8 dB(A) 5,5 dB(A) 24,4 dB(A) 19,5 dB(A) 125 Hz 33,2 dB(A) 49,7 dB(A) 8,7 dB(A) 28,5 dB(A) 22,3 dB(A) 250 Hz 39,6 dB(A) 60,8 dB(A) 18,9 dB(A) 34,1 dB(A) 29,4 dB(A) 500 Hz 43,7 dB(A) 64,7 dB(A) 23,5 dB(A) 35,5 dB(A) 32,2 dB(A)

1 kHz 51,0 dB(A) 76,0 dB(A) 26,4 dB(A) 35,9 dB(A) 33,5 dB(A) 2 kHz 53,2 dB(A) 74,6 dB(A) 21,5 dB(A) 33,4 dB(A) 31,0 dB(A) 4 kHz 47,3 dB(A) 70,5 dB(A) 20,5 dB(A) 31,7 dB(A) 27,7 dB(A) 8 kHz 34,6 dB(A) 55,9 dB(A) 19,9 dB(A) 30,5 dB(A) 27,7 dB(A)

16 kHz 22,1 dB(A) 30,6 dB(A) 8,7 dB(A) 21,9 dB(A) 18,6 dB(A)

Beteilig

ung d

er Öffe

ntlich

keit

12.03

. - 13

.04.20

18

Anlage 13 zum Gutachten Nr. L 8367

Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Bsch/19.07.2017 Dokument: L8367.docx

Projektdateiname: L 8367

Projektverantwortlicher: Dipl.-Ing. (FH) Karl Baumbusch

Projektbeschreibung:

Ermittlung der Einzelschusspegel LmK im des Schützenvereins Freigericht 1927 e.V. Immissionsaufpunkt IP (kritischster Bereich des Plangebietes, Aufpunkthöhe 4m über dem Boden)

Bemerkungen:

Schießposition: 50m-Schießbahn Waffengattung: Gewehr Kaliber .30-06 Springfield mittlerer Einzelschusspegel LmK = 78,2 dBA)

Messdatei: NOR140_FILE_170717_0004 Messdatum: 17.07.2017 16:32:37 Gemessen durch: Dipl.-Ing. (FH) Karl Baumbusch Mikrofonposition: am Immissionsaufpunkt Entfernung von Quelle: ca. 85 m zur Schießposition Messdauer: 0 00:02:57.000 Periodenlänge: 0 00:00:01.000 Mikrofonempfindlichkeit: -25,8 dB

Leq (dB)

LFmax (dB)

LFmin (dB)

LF,50,0% (dB)

LF,95,0% (dB)

LF(TM5) (dB)

A 60,1 dB 79,1 dB 38,5 dB 41,7 dB 39,7 dB 72,8 dB C 65,5 dB 82,1 dB 48,6 dB 60,2 dB 51,2 dB 76,5 dB

FRQ 8 Hz -7,7 dB(A) 5,9 dB(A) -50,5 dB(A) -11,9 dB(A) -30,9 dB(A)

16 Hz 7,9 dB(A) 15,8 dB(A) -30,7 dB(A) 5,0 dB(A) -11,5 dB(A) 31,5 Hz 21,6 dB(A) 29,9 dB(A) -9,0 dB(A) 18,6 dB(A) 4,7 dB(A)

63 Hz 32,3 dB(A) 45,0 dB(A) 5,1 dB(A) 26,7 dB(A) 20,0 dB(A) 125 Hz 36,4 dB(A) 50,8 dB(A) 12,5 dB(A) 29,7 dB(A) 22,9 dB(A) 250 Hz 48,3 dB(A) 64,9 dB(A) 18,7 dB(A) 31,9 dB(A) 28,6 dB(A) 500 Hz 53,4 dB(A) 69,9 dB(A) 24,2 dB(A) 35,2 dB(A) 31,7 dB(A)

1 kHz 55,3 dB(A) 72,7 dB(A) 25,6 dB(A) 35,3 dB(A) 32,9 dB(A) 2 kHz 53,7 dB(A) 69,3 dB(A) 24,6 dB(A) 33,2 dB(A) 31,3 dB(A) 4 kHz 52,7 dB(A) 69,5 dB(A) 22,6 dB(A) 31,9 dB(A) 29,1 dB(A) 8 kHz 37,3 dB(A) 54,1 dB(A) 18,5 dB(A) 28,1 dB(A) 26,0 dB(A)

16 kHz 21,4 dB(A) 28,6 dB(A) 9,2 dB(A) 21,0 dB(A) 18,2 dB(A)

Beteilig

ung d

er Öffe

ntlich

keit

12.03

. - 13

.04.20

18

Anlage 14 zum Gutachten Nr. L 8367

Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Bsch/19.07.2017 Dokument: L8367.docx

Projektdateiname: L 8367

Projektverantwortlicher: Dipl.-Ing. (FH) Karl Baumbusch

Projektbeschreibung:

Ermittlung der Einzelschusspegel LmK im des Schützenvereins Freigericht 1927 e.V. Immissionsaufpunkt IP (kritischster Bereich des Plangebietes, Aufpunkthöhe 4m über dem Boden)

Bemerkungen:

Schießposition: 100m-Schießbahn Waffengattung: Gewehr Kaliber .223 Remington (Nato-Kaliber) mittlerer Einzelschusspegel LmK = 78,9 dB(A)

Messdatei: NOR140_FILE_170717_0005 Messdatum: 17.07.2017 16:36:20 Gemessen durch: Dipl.-Ing. (FH) Karl Baumbusch Mikrofonposition: am Immissionsaufpunkt Entfernung von Quelle: ca. 85 m zur Schießposition Messdauer: 0 00:02:10.000 Periodenlänge: 0 00:00:01.000 Mikrofonempfindlichkeit: -25,8 dB

Leq (dB)

LFmax (dB)

LFmin (dB)

LF,50,0% (dB)

LF,95,0% (dB)

LF(TM5) (dB)

A 61,7 dB 79,7 dB 39,2 dB 41,7 dB 40,0 dB 74,7 dB C 66,0 dB 82,7 dB 50,5 dB 58,8 dB 53,7 dB 78,0 dB

FRQ 8 Hz -10,2 dB(A) -3,7 dB(A) -40,4 dB(A) -13,6 dB(A) -24,9 dB(A)

16 Hz 6,1 dB(A) 15,1 dB(A) -20,7 dB(A) 3,3 dB(A) -6,2 dB(A) 31,5 Hz 19,5 dB(A) 27,5 dB(A) -5,6 dB(A) 16,7 dB(A) 8,0 dB(A)

63 Hz 30,4 dB(A) 40,1 dB(A) 6,4 dB(A) 26,7 dB(A) 21,2 dB(A) 125 Hz 35,0 dB(A) 47,0 dB(A) 13,9 dB(A) 29,6 dB(A) 24,1 dB(A) 250 Hz 49,7 dB(A) 64,6 dB(A) 20,3 dB(A) 33,3 dB(A) 29,9 dB(A) 500 Hz 57,9 dB(A) 73,9 dB(A) 24,0 dB(A) 35,2 dB(A) 31,9 dB(A)

1 kHz 56,4 dB(A) 73,1 dB(A) 25,3 dB(A) 35,1 dB(A) 32,8 dB(A) 2 kHz 53,3 dB(A) 67,1 dB(A) 23,6 dB(A) 32,7 dB(A) 30,6 dB(A) 4 kHz 51,8 dB(A) 67,1 dB(A) 21,0 dB(A) 31,0 dB(A) 28,3 dB(A) 8 kHz 38,2 dB(A) 54,9 dB(A) 18,2 dB(A) 27,5 dB(A) 25,3 dB(A)

16 kHz 19,7 dB(A) 27,3 dB(A) 5,8 dB(A) 17,9 dB(A) 15,2 dB(A)

Beteilig

ung d

er Öffe

ntlich

keit

12.03

. - 13

.04.20

18

Anlage 15 zum Gutachten Nr. L 8367

Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Bsch/19.07.2017 Dokument: L8367.docx

Projektdateiname: L 8367

Projektverantwortlicher: Dipl.-Ing. (FH) Karl Baumbusch

Projektbeschreibung:

Ermittlung der Einzelschusspegel LmK im des Schützenvereins Freigericht 1927 e.V. Immissionsaufpunkt IP (kritischster Bereich des Plangebietes, Aufpunkthöhe 4m über dem Boden)

Bemerkungen:

Schießposition: 25m-Schießbahn Waffengattung: Pistole 9mm Parabellum mittlerer Einzelschusspegel LmK = 60,6 dB(A)

Messdatei: NOR140_FILE_170717_0006 Messdatum: 17.07.2017 16:39:25 Gemessen durch: Dipl.-Ing. (FH) Karl Baumbusch Mikrofonposition: am Immissionsaufpunkt Entfernung von Quelle: ca. 85 m zur Schießposition Messdauer: 0 00:02:48.000 Periodenlänge: 0 00:00:01.000 Mikrofonempfindlichkeit: -25,8 dB

Leq (dB)

LFmax (dB)

LFmin (dB)

LF,50,0% (dB)

LF,95,0% (dB)

LF(TM5) (dB)

A 47,6 dB 61,7 dB 39,4 dB 43,8 dB 40,7 dB 56,2 dB C 62,1 dB 73,6 dB 52,5 dB 60,7 dB 56,0 dB 66,6 dB

FRQ 8 Hz -11,0 dB(A) -1,0 dB(A) -47,9 dB(A) -14,5 dB(A) -24,8 dB(A)

16 Hz 5,1 dB(A) 13,5 dB(A) -22,3 dB(A) 2,2 dB(A) -6,5 dB(A) 31,5 Hz 19,7 dB(A) 28,2 dB(A) -3,3 dB(A) 17,0 dB(A) 8,5 dB(A)

63 Hz 31,3 dB(A) 43,3 dB(A) 10,7 dB(A) 27,9 dB(A) 22,1 dB(A) 125 Hz 37,8 dB(A) 51,8 dB(A) 14,9 dB(A) 33,4 dB(A) 27,0 dB(A) 250 Hz 44,0 dB(A) 63,0 dB(A) 19,7 dB(A) 37,3 dB(A) 30,5 dB(A) 500 Hz 40,2 dB(A) 52,9 dB(A) 21,8 dB(A) 35,4 dB(A) 31,4 dB(A)

1 kHz 40,5 dB(A) 54,3 dB(A) 23,2 dB(A) 34,0 dB(A) 31,1 dB(A) 2 kHz 36,5 dB(A) 48,3 dB(A) 21,4 dB(A) 31,7 dB(A) 29,1 dB(A) 4 kHz 34,8 dB(A) 50,0 dB(A) 20,1 dB(A) 30,7 dB(A) 27,6 dB(A) 8 kHz 29,2 dB(A) 37,1 dB(A) 20,0 dB(A) 28,8 dB(A) 26,9 dB(A)

16 kHz 20,1 dB(A) 35,4 dB(A) 7,5 dB(A) 19,4 dB(A) 16,7 dB(A)

Beteilig

ung d

er Öffe

ntlich

keit

12.03

. - 13

.04.20

18

Anlage 16 zum Gutachten Nr. L 8367

Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Bsch/19.07.2017 Dokument: L8367.docx

Projektdateiname: L 8367

Projektverantwortlicher: Dipl.-Ing. (FH) Karl Baumbusch

Projektbeschreibung:

Ermittlung der Einzelschusspegel LmK im des Schützenvereins Freigericht 1927 e.V. Immissionsaufpunkt IP (kritischster Bereich des Plangebietes, Aufpunkthöhe 4m über dem Boden)

Bemerkungen:

Schießposition: 25m-Schießbahn Waffengattung: Revolver .357 Magnum mittlerer Einzelschusspegel LmK = 63,6 dB(A)

Messdatei: NOR140_FILE_170717_0007 Messdatum: 17.07.2017 16:43:44 Gemessen durch: Dipl.-Ing. (FH) Karl Baumbusch Mikrofonposition: am Immissionsaufpunkt Entfernung von Quelle: ca. 85 m zur Schießposition Messdauer: 0 00:02:16.000 Periodenlänge: 0 00:00:01.000 Mikrofonempfindlichkeit: -25,8 dB

Leq (dB)

LFmax (dB)

LFmin (dB)

LF,50,0% (dB)

LF,95,0% (dB)

LF(TM5) (dB)

A 49,1 dB 65,6 dB 37,3 dB 41,0 dB 38,4 dB 59,5 dB C 59,4 dB 68,7 dB 51,0 dB 58,1 dB 53,7 dB 65,2 dB

FRQ 8 Hz -12,8 dB(A) -2,7 dB(A) -47,3 dB(A) -16,8 dB(A) -27,3 dB(A)

16 Hz 3,5 dB(A) 15,6 dB(A) -20,4 dB(A) 0,3 dB(A) -7,8 dB(A) 31,5 Hz 16,7 dB(A) 24,5 dB(A) -1,9 dB(A) 14,6 dB(A) 8,5 dB(A)

63 Hz 28,6 dB(A) 34,5 dB(A) 8,6 dB(A) 27,3 dB(A) 22,2 dB(A) 125 Hz 33,2 dB(A) 43,4 dB(A) 14,3 dB(A) 30,3 dB(A) 25,4 dB(A) 250 Hz 38,4 dB(A) 53,6 dB(A) 19,0 dB(A) 30,9 dB(A) 27,8 dB(A) 500 Hz 43,1 dB(A) 56,3 dB(A) 21,3 dB(A) 32,8 dB(A) 29,5 dB(A)

1 kHz 44,4 dB(A) 57,2 dB(A) 23,7 dB(A) 35,1 dB(A) 31,6 dB(A) 2 kHz 41,6 dB(A) 55,0 dB(A) 19,9 dB(A) 33,1 dB(A) 27,9 dB(A) 4 kHz 38,6 dB(A) 51,8 dB(A) 18,4 dB(A) 30,1 dB(A) 24,9 dB(A) 8 kHz 30,5 dB(A) 41,9 dB(A) 20,8 dB(A) 29,4 dB(A) 27,8 dB(A)

16 kHz 21,6 dB(A) 24,1 dB(A) 10,7 dB(A) 21,3 dB(A) 19,5 dB(A)

Beteilig

ung d

er Öffe

ntlich

keit

12.03

. - 13

.04.20

18

Anlage 17 zum Gutachten Nr. L 8367

Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Bsch/19.07.2017 Dokument: L8367.docx

Projektdateiname: L 8367

Projektverantwortlicher: Dipl.-Ing. (FH) Karl Baumbusch

Projektbeschreibung:

Ermittlung der Einzelschusspegel LmK im des Schützenvereins Freigericht 1927 e.V. Immissionsaufpunkt IP (kritischster Bereich des Plangebietes, Aufpunkthöhe 4m über dem Boden)

Bemerkungen:

Schießposition: 50m-Schießbahn Waffengattung: Pistole Kleinkaliber .22 lfB mittlerer Einzelschusspegel LmK = 61,0 dB(A)

Messdatei: NOR140_FILE_170717_0008 Messdatum: 17.07.2017 16:47:09 Gemessen durch: Dipl.-Ing. (FH) Karl Baumbusch Mikrofonposition: am Immissionsaufpunkt Entfernung von Quelle: ca. 85 m zur Schießposition Messdauer: 0 00:04:47.000 Periodenlänge: 0 00:00:01.000 Mikrofonempfindlichkeit: -25,8 dB

Leq (dB)

LFmax (dB)

LFmin (dB)

LF,50,0% (dB)

LF,95,0% (dB)

LF(TM5) (dB)

A 48,4 dB 62,4 dB 37,7 dB 43,1 dB 39,2 dB 55,1 dB C 66,5 dB 81,6 dB 49,2 dB 61,0 dB 53,6 dB 71,9 dB

FRQ 8 Hz -6,0 dB(A) 10,0 dB(A) -49,8 dB(A) -11,7 dB(A) -29,3 dB(A)

16 Hz 9,5 dB(A) 25,7 dB(A) -24,9 dB(A) 5,0 dB(A) -7,9 dB(A) 31,5 Hz 22,2 dB(A) 34,5 dB(A) -7,9 dB(A) 17,8 dB(A) 6,4 dB(A)

63 Hz 37,5 dB(A) 54,4 dB(A) 10,6 dB(A) 28,4 dB(A) 21,2 dB(A) 125 Hz 43,3 dB(A) 58,4 dB(A) 14,2 dB(A) 33,5 dB(A) 25,8 dB(A) 250 Hz 41,3 dB(A) 58,4 dB(A) 18,3 dB(A) 34,6 dB(A) 28,4 dB(A) 500 Hz 38,8 dB(A) 52,2 dB(A) 21,6 dB(A) 33,5 dB(A) 29,3 dB(A)

1 kHz 40,8 dB(A) 56,2 dB(A) 24,4 dB(A) 35,3 dB(A) 32,2 dB(A) 2 kHz 37,6 dB(A) 57,0 dB(A) 23,4 dB(A) 32,6 dB(A) 30,5 dB(A) 4 kHz 38,5 dB(A) 54,8 dB(A) 21,8 dB(A) 30,8 dB(A) 28,7 dB(A) 8 kHz 30,0 dB(A) 38,6 dB(A) 20,5 dB(A) 28,6 dB(A) 27,1 dB(A)

16 kHz 20,1 dB(A) 23,6 dB(A) 8,1 dB(A) 19,7 dB(A) 17,6 dB(A)

Beteilig

ung d

er Öffe

ntlich

keit

12.03

. - 13

.04.20

18

Anlage 18 zum Gutachten Nr. L 8367

Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Bsch/19.07.2017 Dokument: L8367.docx

Projektdateiname: L 8367

Projektverantwortlicher: Dipl.-Ing. (FH) Karl Baumbusch

Projektbeschreibung:

Ermittlung der Einzelschusspegel LmK im des Schützenvereins Freigericht 1927 e.V. Immissionsaufpunkt IP (kritischster Bereich des Plangebietes, Aufpunkthöhe 4m über dem Boden)

Bemerkungen:

Schießposition: 25m-Schießbahn Waffengattung: Pistole Kleinkaliber .22 lfB mittlerer Einzelschusspegel LmK = 55,3 dB(A)

Messdatei: NOR140_FILE_170717_0009 Messdatum: 17.07.2017 16:54:31 Gemessen durch: Dipl.-Ing. (FH) Karl Baumbusch Mikrofonposition: am Immissionsaufpunkt Entfernung von Quelle: ca. 85 m zur Schießposition Messdauer: 0 00:03:14.000 Periodenlänge: 0 00:00:01.000 Mikrofonempfindlichkeit: -25,8 dB

Leq (dB)

LFmax (dB)

LFmin (dB)

LF,50,0% (dB)

LF,95,0% (dB)

LF(TM5) (dB)

A 40,7 dB 55,6 dB 35,7 dB 38,3 dB 36,5 dB 50,6 dB C 57,8 dB 69,6 dB 47,3 dB 55,3 dB 49,9 dB 63,0 dB

FRQ 8 Hz -12,6 dB(A) -3,1 dB(A) -59,1 dB(A) -17,3 dB(A) -33,6 dB(A)

16 Hz 3,7 dB(A) 13,4 dB(A) -27,9 dB(A) -0,5 dB(A) -13,0 dB(A) 31,5 Hz 17,0 dB(A) 26,5 dB(A) -7,4 dB(A) 13,0 dB(A) 3,6 dB(A)

63 Hz 25,8 dB(A) 34,1 dB(A) 6,8 dB(A) 24,2 dB(A) 18,5 dB(A) 125 Hz 28,7 dB(A) 36,5 dB(A) 11,9 dB(A) 27,0 dB(A) 21,6 dB(A) 250 Hz 29,2 dB(A) 38,2 dB(A) 15,7 dB(A) 28,0 dB(A) 24,3 dB(A) 500 Hz 32,3 dB(A) 44,5 dB(A) 19,2 dB(A) 29,3 dB(A) 26,8 dB(A)

1 kHz 36,4 dB(A) 49,6 dB(A) 23,0 dB(A) 32,5 dB(A) 30,3 dB(A) 2 kHz 33,6 dB(A) 47,3 dB(A) 20,3 dB(A) 30,6 dB(A) 28,4 dB(A) 4 kHz 29,6 dB(A) 43,5 dB(A) 18,9 dB(A) 27,2 dB(A) 25,4 dB(A) 8 kHz 28,3 dB(A) 36,0 dB(A) 20,1 dB(A) 28,1 dB(A) 26,7 dB(A)

16 kHz 20,3 dB(A) 24,1 dB(A) 8,6 dB(A) 19,8 dB(A) 17,9 dB(A)

Beteilig

ung d

er Öffe

ntlich

keit

12.03

. - 13

.04.20

18

Anlage 19 zum Gutachten Nr. L 8367

Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Bsch/19.07.2017 Dokument: L8367.docx

Ermittlung der mittleren Einzelschusspegels LmK am Immissionsaufpunkt IP

Lfd.

Mes

sung

Sch

ieß

bahn

Waf

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Fm

axLA

Fm

axLA

Fm

axLA

Fm

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Fm

axLA

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axL

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110

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Gro

ßka

liber

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Kal

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06

Spr

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77,0

75,5

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76,0

76,1

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76,6

76,0

76,1

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Gro

ßka

liber

gew

ehr,

Kal

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.223

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75,5

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76,4

75,2

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76,3

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Gro

ßka

liber

gew

ehr,

Kal

iber

.30-

06

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78,0

78,2

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m

Gro

ßka

liber

gew

ehr,

Kal

iber

.223

Rem

ingt

on

(Nat

o-K

alib

er)

79,3

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kalib

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abel

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60,6

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61,1

60,6

60,6

725

mG

roß

kalib

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.357

Mag

num

62,6

63,8

63,3

64,2

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62,9

63,5

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63,3

63,4

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850

mK

lein

kalib

erpi

stol

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al.

.22

lfB60

,360

,761

,361

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,061

,0

925

mK

lein

kalib

erpi

stol

e K

al.

.22

lfB55

,555

,255

,654

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,655

,255

,055

,155

,355

,355

,3

Beteilig

ung d

er Öffe

ntlich

keit

12.03

. - 13

.04.20

18

Anlage 20 zum Gutachten Nr. L 8367

Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Bsch/19.07.2017 Dokument: L8367.docx

Ermittlung des Beurteilungspegels Lr,tagsüber am Immissionsort IP durch die Schießlärmimmissionen in einer Maximalbetrachtung

(Schießübungen großkalibrige Waffen auf allen möglichen Schießpositionen

Sch

ieß

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Waf

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lLm

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6hL A

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S

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An

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liber

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Spr

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Gro

ßka

liber

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ehr,

Kal

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Kal

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Gro

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,50

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Gro

ßka

liber

gew

ehr,

Kal

iber

.223

Rem

ingt

on (N

ato-

Kal

iber

)

2578

,916

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,20

30

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,2

25 m

Gro

ßka

liber

pist

ole

9mm

Par

abel

lum

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160

43,2

03

021

043

,2

25 m

Gro

ßka

liber

revo

lver

.357

Mag

num

9063

,216

042

,10

30

9042

,1

58,6

59

Beteilig

ung d

er Öffe

ntlich

keit

12.03

. - 13

.04.20

18