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ANLAGE 4 Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden Erkennen, Bewerten und Instandsetzen Eine Empfehlung des BVS (1. überarbeitete Fassung in Anschluss an DS 2010, 345) Frank Deitschun und Dr. Thomas Warscheid Mikrobiologische Probenahme, Analyseverfahren und Bewertung 2012-04-16

ANLAGE 4 - BVS · 2020. 6. 4. · Sachverständiger für Schimmelpilze in Innenräumen BMA-Labor GbR Universitätsstraße 142 • 44799 Bochum Dipl.-Ing., Architektin Irina Kraus-Johnsen

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ANLAGE 4

Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden

Erkennen, Bewerten und Instandsetzen

Eine Empfehlung des BVS (1. überarbeitete Fassung in Anschluss an DS 2010, 345)

Frank Deitschun und Dr. Thomas Warscheid

Mikrobiologische Probenahme,

Analyseverfahren und Bewertung

2012-04-16

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www.netzwerk-schimmel.info

IMPRESSUM

Frank Deitschun von der Handelskammer Bremen öffentl. bestellter u. vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Hermann-Böse-Straße 17 • 28209 Bremen www.deitschun.info

Dr. Thomas Warscheid Geomikrobiologe, SGS-Sachverständiger f. mikrobiell-bedingte Schäden an Werkstoffen u. Innenraumhygiene Schwarzer Weg 27 • 26215 Wiefelstede www.lbw-bioconsult.de

Dr. Ernst Baumann zertifizierter Sanierungsbetrieb Stendorfer Strasse 7 • 27721 Ritterhude www.alltrosan.de

Dipl.-Ing. Heike Böhmer Bausachverständige An der Markuskirche 1 • 30163 Hannover www.bauforschung.de

Antonio Carneiro zertifizierter Sanierungsbetrieb Billbrookdeich 153 • 22113 Hamburg www.polygongroup.de

Dipl.-Ing. Gerhard Ehl von der IHK des Saarlandes öffentl. bestellter u. vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Landstraße 14 • 66802 Altforweiler www.ehl-sv-bau.de

Dr.-Ing. Werner Ehl Bauphysiker Höhenstraße 22 • 66606 St. Wendel-Winterbach www.oekobau-buero.de

Dipl.-Ing. Architekt Josef Feldhaus von der IHK Nord Westfalen öffentl. bestellter u. vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Schleupestraße 15 • 48431 Rheine www.feldhaus-kreft.de

Dipl.-Ing. Architektin Anja Haerkötter Bausachverständige Hermann-Böse-Straße 17 • 28209 Bremen www.deitschun.info

Mario Hänseler EU-zertif. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, TG Feuchte- u. Schimmelpilzschäden Rauendahlstraße 22 • 45529 Hattingen www.sv-mh.de

Dipl.-Ing. Holger Harazin von der IHK Leipzig öffentl. bestellter u. vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Landsberger Straße 40 • 04157 Leipzig www.harazin.de

Dipl.-Ing. Hermann Hirschbiel von der IHK für die Pfalz in Ludwigshafen am Rhein öffentl. bestellter u. vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Kirchenstraße 20 • 67177 LimburgerhofE-Mail: [email protected]

Heinrich Immoor Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Zweite Schlachtpforte 7 • 28195 Bremen www.castringius.de

Dipl.-Ing. Tobias Irmscher von der IHK Dresden öffentl. bestellter u. vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Schnorrstr. 70 • 01069 Dresden www.svb-irmscher.de

Dr. Klaus Klus von der IHK Bochum öffentl. bestellter u. vereidigter Sachverständiger für Schimmelpilze in Innenräumen BMA-Labor GbR Universitätsstraße 142 • 44799 Bochum www.bma-labor.de

Dipl.-Ing., Architektin Irina Kraus-Johnsen vom TÜV Rheinland zertif. Bausachverständige für Schimmelpilzerkennung, -bewertung u. -sanierung Tangstedter Landstr. 239 • 22417 Hamburg www.kraus-johnsen.de

Manfred Matzdorf Elektromeister, Sanierungstechniker Wendenstraße 435 • 20537 Hamburg www.alltrosan.de

Dipl.-Ing. Herbert Meinardus von der IHK Oldenburg öffentl. bestellter u. vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Wangerlandstr. 19 • 26215 Wiefelstede www.sv-meinardus.de

Dipl.-Ing. Gregor Menzel von der IHK Wiesbaden öffentl. bestellter u. vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Fürst-August-Straße 11 • 65510 Idstein www.sv-menzel.de

Dipl.-Ing. Norbert Müller von der IHK Limburg öffentl. bestellter u. vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Erlenwiese 11 • 35794 Mengerskirchen-Waldernbach www.bausachverstaendigenbuero-mueller.de

Dipl.-Ing. Dieter Robers von der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen öffentl. bestellter u. vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Eichendorffstr. 38 • 46354 Südlohn www.robersingbuero.de

Jürgen Schäfer von der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentl. bestellter u. vereidigter Bausachverständiger Franz-Josef-Soll-Straße 13 • 83308 Trostberg www.bio-san-tec.de

Prof. Jürgen Ulrich VorsRiLG Am Elsebad 28 • 58239 Schwerte www.landgericht-dortmund.de

Jörg Vieth zertifizierter Sanierungsbetrieb Krautgraben 28a • 22159 Hamburg www.csv-gmbh.de

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Mikrobiologische Probenahme, Analyseverfahren und Bewertung

Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden

Erkennen, Bewerten und Instandsetzen

Eine Empfehlung des BVS (1. überarbeitete Fassung in Anschluss an DS 2010, 345)

Frank Deitschun und Dr. Thomas Warscheid

Dr. Ernst Baumann, Heike Böhmer, Antonio Carneiro, Gerhard Ehl, Dr. Werner Ehl , Josef Feldhaus, Anja Haerkötter,

Mario Hänseler, Holger Harazin, Hermann Hirschbiel, Heinrich Immoor, Tobias Irmscher, Dr. Klaus Klus, Irina Kraus-Johnsen, Manfred Matzdorf, Herbert Meinardus, Gregor Menzel, Norbert Müller,

Dieter Robers, Jürgen Schäfer, Prof. Jürgen Ulrich, Jörg Vieth

ANLAGE 4

Mikrobiologische Probenahme, Analyseverfahren und Bewertung

2012-04-16

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Mikrobiologische Probenahme, Analyseverfahren und Bewertung

Inhalt:

1 Bauteiloberflächen 1.1 Klebefilmpräparate (Nachweis von Oberflächenbewuchs) 1.2 Abstrichproben (ATP-Hygieneprüfung) 1.3 Abklatschproben / Tupferproben auf Nährböden (Nachweis von Kontamination) 1.4 Wischproben 2 Baustoffe 2.1 Quantitative Anreicherung wachstumsfähiger Mikroorganismen

(Suspensionsverfahren)2.2 Direktmikroskopie2.3 Bestimmung des Proteingehaltes (Biomasse)2.4 Bestimmung des Ergosterolgehaltes (Pilzbiomasse) 2.5 Bestimmung der allergenen Biomasse 3 Luft 3.1 Bestimmung der Lebendkeimzahl in der Raumluft

(Impaktion auf Nährboden – Luftkeimsammlung) 3.2 Bestimmung der Partikelbelastung in der Raumluft (Objektträger - Partikelsammlung) 3.3 Bestimmung mikrobieller Ausgasungen („mvoc“-Messung)3.4 Bestimmung der allergenen Biomasse in der Raumluft4 Bewertung mikrobiologischer Analyseergebnisse

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Mikrobiologische Probenahme, Analyseverfahren und Bewertung

Vorwort

In Ergänzung der vorliegenden „Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden“ finden sich im folgenden weitergehende Erläuterungen zur Strategie der Probenahme und praktischen Durchfüh-rung vor Ort, den Möglichkeiten mikro-biologischer Analyseverfahren und der Bewertung der betreffenden Unter-suchungsergebnisse im Rahmen der Sanierung von Schimmelpilzbewuchs in Innenräumen.

Die meisten der zugehörigen Labor-analysemethoden und Auswertungen sind in der Richtlinie VDI 4300, Blatt 10 detailliert beschrieben.

Es gilt dabei vorab zu unterstreichen, dass es aufgrund der Bandbreite unterschied-licher Schadensfälle keinen allgemein-gültigen „Untersuchungsfahrplan“ geben kann, sondern in jedem Falle eine objektbezogene Einzelfestlegung und vergleichende Bewertung durch den geschulten Sachverständigen erforderlich ist. Im Zweifelsfall ist eine Kontakt-aufnahme mit dem Labor zur Abstimmung der Probeentnahme sinnvoll.

Bei bereits visuell erkennbarem Schimmel-pilzbewuchs auf Bauteiloberflächen ist, in der Regel keine mikrobiologische Unter-suchung notwendig, außer es ist eine versicherungsrelevante Schadensfest-stellung bzw. juristische Beweissicherung oder die Einschätzung eines gesund-heitlichen Risikos gefordert. Der Schadens- und Sanierungsumfang ergibt sich hier vor allem aus der sichtbaren Verbreitung der mikrobiellen Befallsherde sowie den feststellbaren Feuchtebe-lastungen bzw. bauphysikalischen Unzu-länglichkeiten des Objektes. Allenfalls für die Festlegung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen nach BGI 858 können mikroskopische Untersuchungen bzw. kulturtechnische Anreicherung dienlich sein, das mögliche persönliche Gefährdungspotential im Rahmen der Sanierungsarbeiten festzulegen.

Auch bei Verfärbungen, die nicht sicher einem Befall zuzuordnen sind, können mikrobiologische Materialuntersuchungen erforderlich sein.

Bei vermutetem, möglicherweise ver-stecktem Schimmelpilzbewuchs können raumlufthygienische Untersuchungen eine erste Abschätzung für eine mögliche Innenraumquelle im betreffenden Objekt geben. Mit der Feststellung einer mikrobiell-bedingten Raumluftbelastung muss jedoch stets eine plausible, bautechnische bzw. bauphysikalische Abschätzung erfolgen, ob und in welcher Form aktuelle wie auch zurückliegende Feuchtebelastungen und mikrobiell em-pfindliche Baustoffe für den vermeintlichen Schimmelpilzbewuchs ursächlich sein könnten, um den mikrobiellen Schadens-herd gezielt lokalisieren und einen angemessenen Sanierungsumfang fest-legen zu können. In strittigen Fällen (u.a. Wasserschäden in Estrichen, Schimmel-pilzbefall in Dachstühlen) ist es notwendig, den mikrobiellen Bewuchs durch mikros-kopische Analyse sowie unter Umständen durch biochemische bzw. kulturtech-nische Untersuchungen nachzuweisen.

Der mikrobiologischen Untersuchung bei Schimmelpilzschäden kommt insbe-sondere bei der Kontrolle von Sanierungs-maßnahmen eine entscheidende Bedeu-tung zu. Ob durch sanierungsbegleitende mikroskopische Analyse oder bio-chemische Untersuchung von Abstrich-proben bzw. abschließende raumluft-hygienische Kontrollmessungen (i.e. wachstumsfähige Keime, Partikel) kann der Erfolg von Sanierungsmaßnahmen überprüft und im Zusammenhang mit einer nachweislichen Trocknung des Bau-körpers bestätigt werden.

In diesem Zusammenhang sei noch ein-mal betont, dass aus den Analysedaten der nachfolgend aufgeführten mikrobiolo-gischen Untersuchungsverfahren eine unmittelbare gesundheitliche Bewertung ohne medizinische Anamnese und

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Mikrobiologische Probenahme, Analyseverfahren und Bewertung

individuelle Risikoanalyse eines Fach-arztes nicht möglich ist. Ziel einer erfolgreichen Sanierungs-maßnahme bei Schimmelpilzschäden muss es sein, dass der Schimmel-pilzbewuchs entfernt (i.e. keine mikros-kopisch oder biochemisch nachweisen mikrobiellen Befallsherde), keine raum-lufthygienischen Belastungen (u.a. in Anlehnung an die einschlägigen Leitfäden) bzw. mikrobiell-bedingte Geruchbildungen bestehen sowie eine ausreichende Trocknung des Baukörpers erfolgt und die Schadensursache beseitigt ist (i.e. Sanierungsprotokoll).

Probenamestrategie

Die Auswahl der mikrobiologisch zu untersuchenden Baustoffproben und der Umfang der raumlufthygienischen Messungen sollten stets auf eine klare Fragestellung ausgerichtet sein:

(1) In welchem Umfang ist ein mikrobieller Bewuchs nachweisbar?

(2) Wie muss der Schaden in angemessenem Umfang beseitigt werden?

(3) Sind nach der Sanierung die schadensrelevanten, mikrobiellen Be-fallsherde ausreichend beseitigt und die mikrobiell-hygienische Situation auf ein bauübliches Maß zurückgeführt worden?

Viele der dazu notwendigen Unter-suchungen können sich zunächst auf die einfache mikroskopische Analyse (i.e. mit und ohne Anfärbelösungen) sowie die zeitsparende biochemische Untersuchung (i.e. ATP-Hygieneprüfung, Proteinmes-sungen) an und in Baustoffen bzw. Bauteilbeschichtungen beschränken. Die kulturtechnische Anreicherung von wachstumsfähigen Keimen kann einen Rückschluss auf die mögliche Schadens-ursache bzw. das mögliche Gefährdungs-potential geben, aber auch helfen den Nachweis von mikrobiellem Befall in nicht eindeutig als Schimmelpilzbewuchs identifizierbaren Verfärbungen zu führen. Raumlufthygienische Untersuchungen können Hinweise auf versteckte

Schimmelpilzquellen geben und sollten zudem für die Überwachung bzw. Erfolgskontrolle von Sanierungsmaß-nahmen herangezogen werden; aus raumlufthygienischen Untersuchungen alleine kann jedoch kein unmittelbares aber ein potentielles, gesundheitliches Risiko abgeleitet werden.

Mit Blick auf die Kosten fachgerechter mikrobiologischer Untersuchungen sollte es stets Ziel sein, mit minimalem Aufwand den größtmöglichen Nutzen für einen erfolgreichen Sanierungsablauf zu gewährleisten. Allgemeine Angaben zum Objekt, dem Schadensumfang und der möglichen Schadensursache können dabei wertvolle Hilfestellung bei der Einschätzung eines Schadens und dem daraus resultierend notwendigen Aufwand an Proben geben. Die Herkunft der Proben ist möglichst umfassend zu dokumentieren und auch die damit jeweils verbundene Fragestellung genau zu beschreiben. Die Probenahme sollte stets mit frischen bzw. desinfizierend ge-reinigten Utensilien erfolgen, um etwaige Kontaminationen und damit Fehlinter-pretationen zu vermeiden.

Probenahme und Untersuchungsverfahren

1 Bauteiloberflächen 1.1 Klebefilmpräparate (Nachweis von

Oberflächenbewuchs)

Zum mikroskopischen Nachweis von Oberflächenbewuchs auf Baustoffen (in der Regel mit geeigneten Anfärbe-lösungen), insbesondere in Hinblick auf die Unterscheidung zwischen Bewuchs und Kontamination. Je nach Qualität des Präparates ist dabei auch eine Bestimmung der vermeintlich vorliegenden Schimmelpilzgattungen und somit ein etwaiger Hinweis auf die vorliegende Schadensursache möglich. . Die Probenahme erfolgt durch Aufdrücken eines klartransparenten Klebefilmstreifens mit leichtem Druck auf die zu beprobende Bauteiloberfläche. Der Streifen ist nach Abnahme auf eine dicke, transparente

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Mikrobiologische Probenahme, Analyseverfahren und Bewertung

Folie oder Glasobjektträger zu kleben und zu beschriften (kein Papier verwenden!). Benötigte Materialien: - Klarer Klebefilm - Einen sauberen Probenträger, Objekt-

träger oder feste Kunststofffolie (z.B. Dokumentenhülle)- vor der Probe-nahme testen, ob sich der Klebefilm leicht wieder vom Träger lösen lässt !

- Saubere Pinzette oder Einmal-Handschuhe

Durchführung der Probenahme: - Ein Stück Klebefilm von der Rolle

ziehen (nur am Rand anfassen!). - Den Klebefilm auf eine der betroffenen

Stellen kleben und andrücken. - Den Klebefilm abziehen und auf den

Probenträger kleben. - Die Proben beschriften (für die spätere

Zuordnung) - Verschiedene Stellen (d.h. alle

unterschiedlich aussehenden Stellen) des Schadensbereiches beproben!

- Probenprotokoll anfertigen mit Angaben zu Probennummer, Ent-nahmeort und Datum; Fotos der Entnahmestelle zur Orientierung sind hilfreich.

- Glasobjektträger in gepolsterten Versandtaschen versenden.

- Bei Untersuchung von Tapeten ist es häufig sinnvoller, kleine Stücke der Tapete (ca. 2 x 2 bis 5 x 5 cm, von unterschiedlich aussehenden Stellen im Schadensbereich) zur Klebefilm-präparation an das Labor zu schicken, um die Verbreitung des mikrobiellen Bewuchses im Baustoffprofil nach-zuweisen und damit die mögliche Schadensursache (i.e. Kondensat / Wasserschaden) eingrenzen bzw. den Sanierungsumfang (z.B. Putzabtrag, Rückbau) angemessen festlegen zu können.

1.2 Abstrichproben (ATP-Hygieneprüfung)

Zum Nachweis von stoffwechselaktiven Mikroorganismen bzw. mikrobiell-orga-nischen Verunreinigungen auf Bauteil-oberflächen insbesondere nach Sanie-rungen (i.e. Sanierungskontrolle).

Die Methode reagiert sehr empfindlich auf unsachgemäße Anwendung (u.a. Haut-kontakt, Verschmutzungen) und besitzt bei bestimmten Schimmelpilzarten (z.B. Stachybotrys chartarum, Chaetomium globosum) nur eine eingeschränkte Aussagekraft. Daher ist neben der ATP-Hygieneprüfung stets auch eine mikroskopische Kontrolluntersuchung der beprobten Bauteiloberflächen (bzw. der Abschwemmlösung) erforderlich.

Die Abstrichproben zur ATP-Hygiene-prüfung werden mittels spezieller Baumwollstäbchen (ggf. auch frisches Wattestäbchen) von möglichst gleich-großen Bauteiloberflächen (ca. 5 x 5 cm) durch Abrieb der oberflächlichen Auf-lagerungen entnommen; wegen möglicher Hintergrundbelastungen sollten stets auch Kontrolluntersuchungen nicht befallener Baustoffoberflächen durchgeführt werden!

Aufgrund der Vielzahl verschiedener auf dem Markt befindlicher Meßsysteme und Reagenzien erfordern die Anwendung und Bewertung von Analysedaten aus der ATP-Messung eine regelmäßige labor-interne Validierung. Ergebnisse sind in der Regel untereinander nicht unbedingt vergleichbar.

1.3 Abklatschproben / Tupferproben auf Nährböden (Nachweis von Kontamination)

Abklatschproben bzw. Tupferproben dienen im medizinischen / lebens-mittelhygienischen Bereich dem Nachweis von mikrobiellen Kontaminationen. Diese indirekten, kulturtechnischen Nachweis-verfahren eignen sich jedoch nicht für den bautechnischen Bereich, weil hier Anflugsporen und natürliche Hintergrund-kontaminationen nicht von den entscheidenden, mikrobiellen Bewuchs-herden differenziert werden können.

1.4 Wischproben

Aufgrund einer fehlenden standardisierten Laboraufarbeitungsmethode für den bau-technischen Bereich nicht geeignet ist.

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Mikrobiologische Probenahme, Analyseverfahren und Bewertung

2 Baustoffe 2.1 Quantitative Anreicherung

wachstumsfähiger Mikroorganismen (Suspensionsverfahren)

Zum kulturtechnischen Nachweis wachs-tumsfähiger Pilzsporen und bakterieller Keime, insbesondere in Hinblick auf die quantitative und qualitative Verteilung der verschiedenen Pilzspezies und Mikro-organismen innerhalb eines Baustoffs bzw. Bauteils; damit ist unter Umständen auch ein etwaiger Hinweis auf die vorliegende Schadensursache möglich. Die quantitative Auswertung erlaubt nur sehr bedingt eine Unterscheidung zwischen mikrobiellem Bewuchs bzw. Kontamination, so dass auch hier eine mikroskopische Analyse unerlässlich bleibt.

Die Auswahl der Probenstellen richtet sich nach dem Ausmaß des Schadens und der Zahl unterschiedlicher Schadensbilder bzw. – Expositionen; zum Rückbau anstehende Bauteiloberflächen müssen a priori nicht mikrobiologisch untersucht werden!

Die entnommenen Materialproben sollten möglichst in ihrer Konsistenz und Struktur erhalten bleiben, um während des Transportes einen optimalen Erhalt des Lebensraums der Mikroorganismen zu gewährleisten.

Für die Entnahme einer Baustoffprobe benötigte Materialien: - leicht zu säubernde bzw.

desinfizierende Werkzeuge (z.B. Schere / Messer / Pinzette, Meißel / Stecheisen, Schraubenzieher)

- Probenbehälter: Für die Aufnahme des entnommenen Probenmaterials eignen sich am besten frische Gefrierbeutel; diese sollten umgeschlagen, aber nicht luftdicht verschlossen werden - auch Mikroorganismen atmen!

Durchführung der Probenahme: - Zur Reinigung und Desinfektion das

Werkzeug mit 70-80%igem Alkohol (z.B. Spiritus oder Isopropanol mit Wasser im Verhältnis 3/4: ¼ versetzt)

reinigen, oder mindestens mit sauberem Wasser reinigen.

- Eine repräsentative Probe entnehmen. Dafür Material von verschiedenen Stellen (besonders von allen unterschiedlich aussehenden Stellen) des Schadensbereiches entnehmen.

- Probemenge: Etwa 2 cm B x 2 cm H (x 1 cm T): zumindest aber ca. 1 Teelöffel Material (Tapeteneinzelstücke min-destens 2 x 2 cm)

- Probe in Probenbehälter geben. Verschiedene Baustoffe sollten in unterschiedliche Probenbehälter gegeben werden, um mögliche Vermischungen zu vermeiden.

- Probenbehälter verschließen (nicht luftdicht, z.B. Gefrierbeutel nur umschlagen)

- Die Baustoffproben sind unmittelbar nach Entnahme genau zu kenn-zeichnen und fortlaufend zu nummerieren; vorzugsweise ist ein Probenlageplan und eine Fotodoku-mentation, einschl. einer Schadens-beschreibung mit etwaigen Frage-stellungen beizufügen

Sonderfall Estrichproben: Bei feuchtenbelasteten Estrichen sollten zu Vergleichszwecken auch Referenz-proben aus vermeintlich nicht geschädig-ten Bereichen des betreffenden Objektes entnommen werden; um mögliche Kontaminationen aus dem Estrich-randfugenbereich auszuschließen sind die betreffenden Bohrkerne mit mindestens jeweils 50 cm Abstand von der Wand zu setzen. Die gezielte Beprobung des Estrichrandfugenbereiches dient alleine der Feststellung eines lokal dort möglichen mikrobiellen Befallsherdes bzw. einer Kontamination im angrenzenden Sockel-bereich.

Bei der Beprobung von Estrichen empfiehlt es sich die möglichst zeitnahe Verwertung von Bohrkernproben (Durch-messer mindestens 4 cm) bei der Installation der Saugtrocknung; ansonsten kann der Estrich bis zur Dämmschicht aufgestemmt werden. Entscheidend für die mikrobiologische Ausarbeitung ist in der Regel die Unterseite der untersten Dämmschicht.

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Mikrobiologische Probenahme, Analyseverfahren und Bewertung

Estrichprobenentnahme durch Kern-bohrung oder Stemmen - vor der Probenahme, die ausgewählte

Stelle von Staub befreien, desinfizieren (mit 70-80%igem Alkohol, z.B. Spiritus oder Isopropanol mit Wasser im Verhältnis ¾ : ¼ versetzt) und gut trocknen

- Werkzeuge (z.B. Stecheisen und Messer) desinfizieren und gut trocknen

- Kernbohrung oder Estrich bis zur Dämmschicht aufstemmen

- Falls gestemmt wurde, das herausgestemmte Material aus dem Loch entfernen und ein Stück Dämm-material über die gesamte Dicke der Dämmung (Durchmesser mindestens 4 cm) mit Hilfe eines Stecheisens oder Messers herausschneiden und z.B. mit einem ausgeklappten Zollstock herausnehmen.

- bei entnommenem Dämmmaterial Ober- und Unterseite deutlich kennzeichnen (z. B. Polystyrol); bei Mehrschichtdämmung getrennt nach oberer und unterer Schicht entnehmen und entsprechend kennzeichnen. Proben fortlaufend nummerieren. Bei KMF-Dämmung nur aus der unteren Schicht Material entnehmen.

- Proben in saubere Beutel verpacken. - Es sind Angaben zur Probenamestelle

zu machen (Proben aus Schadens-bereich, Entfernung der Probename-stelle vom Estrichrand, Referenz aus einem trockenen Bereich); vorzugs-weise ist ein Probenlageplan und eine Fotodokumentation, einschl. einer Schadensbeschreibung sowie etwa-igen Fragestellungen beigefügt werden

2.2 Direktmikroskopie

Bei mikrobiologischen Untersuchungen von Baustoffen ist es notwendig, den mikrobiellen Bewuchs durch mikros-kopische Analyse nachzuweisen. Neben den bereits oben erwähnten Klebefilm-präparaten kann es daher auch häufig sinnvoll sein, kleine Materialproben ca. 2 x 2 bis 5 x 5 cm, evtl. mit 1 cm Tiefenprofil) zu nehmen, um die Verbreitung des mikrobiellen Bewuchses im Baustoffprofil

unter Umständen mit Unterstützung von geeigneten Anfärbelösungen (u.a. Cotton-blue, Lactophenolblau, PAS-Periodessig-Schiffreaktion, FDA-Fluoresceindiacetat) unter dem Auflichtmikroskop nachzu-weisen, um die mögliche Schadens-ursache (i.e. Kondensat / Wasserschaden) eingrenzen bzw. den Sanierungsumfang (z.B. Putzabtrag, Rückbau) angemessen festlegen zu können.

2.3 Bestimmung des Proteingehaltes (Biomasse)

Zum biochemischen Nachweis von mikrobieller Biomasse in Baustoffen und damit zur ergänzenden Validierung von Ergebnissen mikroskopischer und kultur-technischer Untersuchungsverfahren im Hinblick auf das Vorliegen eines mikro-biellen Bewuchses oder dem Ausmaß einer biogenen Kontamination.

Die Probenahme und Dokumentation erfolgt nach Maßgabe der bereits unter Kapitel 2.1 genannten Vorgehensweise.

Die Bestimmung des Proteingehaltes ist jeweils nach dem eingesetzten Unter-suchungsverfahren empfindlicher und damit anfälliger für Verunreinigungen oder weniger sensitiv und damit nur grob abschätzend. Die Anwendung und Vergleichbarkeit von Analyseergebnissen ist daher schwierig und setzt zumindest eine regelmäßige laborinterne Validierung voraus.

2.4 Bestimmung des Ergosterolgehaltes (Pilzbiomasse)

Zum biochemischen Nachweis der Pilzbiomasse in Baustoffen und damit zur ergänzenden Validierung von Ergebnissen mikroskopischer und kulturtechnischer Untersuchungsverfahren im Hinblick auf das Vorliegen eines Schimmelpilzbefalls oder dem Ausmaß einer Kontamination mit Pilzsporen.

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Mikrobiologische Probenahme, Analyseverfahren und Bewertung

Die Probenahme und Dokumentation erfolgt nach Maßgabe der bereits unter Kapitel 2.1 genannten Vorgehensweise.

Die Bestimmung des Ergosterolgehaltes setzt eine aufwendige Laboranalyse voraus und kann durch natürliche Verunreinigungen beeinflusst werden. Die Anwendung und Vergleichbarkeit von Analyseergebnissen ist daher schwierig und setzt zumindest eine regelmäßige laborinterne Validierung voraus.

2.5 Bestimmung der allergenen Bio-masse

Um eine gesundheitliche Einschätzung einer Schimmelpilzbelastung vornehmen zu können, wird bislang auf die Quantifizierung und Bestimmung der auftretenden Schimmelpilzarten zurück-gegriffen. Dabei stützt man sich in erster Linie auf die in der Literatur beschriebenen potenziellen Eigenschaften und Wirkun-gen, die für den Menschen eine gesund-heitliche Beeinträchtigung darstellen können. Hierbei handelt es sich also um einen indirekten Rückschluss auf eine potenziell vorhandene Gesundheits-gefährdung.

Dagegen kann mittels einer ent-sprechenden Probenahme und direktenQuantifizierung von allergenen Proteinen u.a. krankheitsbeeinträchtigenden Schim-melpilzkomponenten in Baustoffen und Luft mittels ELISA-Methoden quantifiziert und die potentielle Gesundheitsbe-einträchtigung eingeschätzt werden.

Bei der Sanierung eines Schimmelpilz-schadens kann unter Umständen außer des Nachweises von Luft getragenen Allergenen auch die Bestimmung des Allergengehaltes in Baustoffen von Bedeutung sein; so z.B. dann, wenn bei der angewendeten Sanierungsmethode starke Entwicklungen von Stäuben zu erwarten sind, deren potentiell hoher Allergengehalt für das durchführende Personal und für die Nutzer des Objekts eine gesundheitliche Belastung bedeuten kann. Desgleichen können diese Stäube z.B. bei unzureichend durchgeführten

Feinreinigungen für die Raumnutzer eine gesundheitliche Beeinträchtigung darstel-len, vor allem dann, wenn sie unter allergisch bedingten Atemwegserkrankun-gen leiden.

In Objekten, unter deren Nutzern Perso-nen mit allergisch bedingten Atemwegs-erkrankungen sind, kann es z.B. sinnvoll sein, die Schimmelpilzallergengehalte in zu entfernenden Baustoffen nachzu-weisen, um ein mögliches persönliches Gefährdungspotential durch die Sanie-rungsarbeiten festlegen zu können.

Zur Entnahme einer Baustoffprobe zur Bestimmung der allergenen Proteine siehe unter 2.1

3 Luft

3.1 Bestimmung der Lebendkeimzahl in der Raumluft

(Impaktion auf Nährboden – Luftkeimsammlung)

Zum Nachweis von keimfähigen Sporen oder vermehrungsfähigen Pilzbestand-teilen in der Raumluft. Diese Messung wird bei vermutetem Schimmelpilzbe-wuchs zur Abschätzung einer möglicher-weise versteckten Innenraumquelle im betreffenden Gebäudebereich empfohlen; darüber hinaus ist die raumlufthygienische Untersuchung wichtiger Bestandteil der Kontrollmessung eines Objekts nach der Sanierung. Nach quantitativer und qualitativer Auswertung der nachweis-baren Schimmelpilzspezies in der Raum-luft ist keine unmittelbare, aber unter Umständen eine potentielle, gesund-heitliche Beeinträchtigung abzuleiten.

Die raumluftgängigen Keime werden mittels kalibriertem Luftkeimsammler aus einem definierten Raumvolumen auf standardisierte Nährbodenplatten eingeso-gen (Impaktion). Die zu untersuchenden Räumlichkeiten sollten 8 Stunden vor dem Beginn der Messungen nicht gelüftet werden, um den möglichen Einfluss der Mikroflora der Außenluft (Referenz) möglichst zu reduzieren.

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Mikrobiologische Probenahme, Analyseverfahren und Bewertung

Die Durchführung der Methode ist detailliert in der Richtlinie VDI 4300, Blatt 10 beschrieben.

Die Auswahl der zu messenden Räumlichkeiten, die fachgerechte Durch-führung der Messung sowie die Bewertung der Analysedaten setzt einen hohen Sachverstand voraus und sollte nur von erfahrenen, sachkundigen Personen durchgeführt werden.

3.2 Bestimmung der Partikelbelastung in der Raumluft

(Objektträger - Partikelsammlung)

Zum Nachweis nicht oder bedingt keimungsfähiger Pilzsporen und Keime (Gesamtsporen), biogener Zellfragmente und anderer partikulärer Belastungen. Vor allem bei vermutetem Schimmelpilzbefall gering aber charakteristisch sporulierender Spezies (z.B. Stachybotrys chartarum, Chaetomium globosum); weniger geeignet für die Gattungen Aspergillus spec. und Penicillium spec., da Sporen dieser Gattungen mikroskopisch nicht eindeutig unterschieden werden und hier daher nur als Grobabschätzung angegeben werden können.

Aufgrund der genannten Einschränkungen und einer bislang unzureichenden, allgemeinen Validierung der betreffenden Untersuchungsmethode sollten die Mess-daten allenfalls als halbquantitative Abschätzung dienen. Sie können jedoch helfen, Hinweise auf einen versteckten Schimmelpilzbewuchs zu finden bzw. den Erfolg einer Sanierung ergänzend zu dokumentieren. Bei einigen speziellen Fragenstellungen, wie z.B. bei der Kontrollmessung nach Sanierung eines Stachybotrys oder Chaetomium belasteten Schadens ist die Methode als Ergänzung sehr gut geeignet. Auch hier gilt nach quantitativer und qualitativer Auswertung der nachweisbaren Schimmelpilzspezies in der Raumluft, dass hieraus keine unmittelbare, sondern lediglich eine potentielle, gesundheitliche Beeinträch-tigung abzuleiten ist.

Die raumluftgängigen Pilzsporen und Keime, biogenen Zellfragmente und Partikel werden ebenfalls mittels

kalibriertem Luftkeimsammler aus einem definierten Raumvolumen auf standar-disierte, adhäsiv beschichtete Objektträger eingesogen. Die zu untersuchenden Räumlichkeiten sollten ebenso 8 Stunden vor dem Beginn der Messungen nicht gelüftet werden, um den möglichen Einfluss der partikulären Belastung der Außenluft (Referenz) zu reduzieren.

Die Auswahl der zu messenden Räumlich-keiten, die fachgerechte Durchführung der Messung sowie die Bewertung der Analysedaten setzt einen hohen Sach-verstand voraus und sollte nur von erfahrenen, sachkundigen Personen durchgeführt werden.

Die Durchführung der Methode ist detailliert in der Richtlinie VDI 4300, Blatt 10 beschrieben.

3.3 Bestimmung mikrobieller Ausgasungen („mvoc“-Messung)

Zum Nachweis etwaiger gasförmiger Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen (mvoc – „microbial volatile organic compounds“) als möglicher Hinweis auf einen versteckten mikrobiellen Bewuchs. Die Feststellung von „mvoc“ in der Raumluft ist nur bedingt geeignet zur Beurteilung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung und dient aufgrund der chemischen Persistenz der „mvoc“ auch nicht zur Erfolgskontrolle nach einer Schimmelpilzsanierung.

Die gasförmigen Stoffwechselprodukte werden mittels einer kalibrierten Pumpe aus einem definierten Raumvolumen auf vorbereitete Sammelröhrchen eingesogen. Die zu untersuchenden Räumlichkeiten sollten ebenso 8 Stunden vor dem Beginn der Messungen nicht gelüftet werden, um den möglichen Einfluss der natürlichen Belastungen der Außenluft (Referenz) möglichst zu reduzieren.

Die Auswahl der zu messenden Räumlich-keiten, die fachgerechte Durchführung der Messung sowie die Bewertung der Ana-lysedaten setzt einen hohen Sachverstand voraus und sollte nur von erfahrenen,

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Mikrobiologische Probenahme, Analyseverfahren und Bewertung

sachkundigen Personen durchgeführt werden.

3.4 Bestimmung der allergenen Biomasse in der Raumluft

Zum direkten Nachweis von allergenen Proteinen u.a. gesundheitsbeeinträch-tigenden Schimmelpilzkomponenten (z.B. Mykotoxinen) in der Raumluft.

Um eine gesundheitliche Bewertung einer Schimmelpilzbelastung der Raumluft vornehmen zu können, wird bislang durch Quantifizierung und Bestimmung der auftretenden Schimmelpilzarten (z.B. Impaktion auf Nährböden) ein indirekter Rückschluss auf eine potenziell vorhan-dene Gesundheitsbeeinträchtigung durch-geführt.

Dagegen kann mittels der Probennahme und direkter Quantifizierung von aller-genen Proteinen in der Raumluft mittels Impaktion in die ELISA Reaktionsgefäße nach Auswertung die potentielle Gesund-heitsgefährdung eingeschätzt werden. Die Probenahme wird mit einem Luftkeim-sammler (Impaktor) und einem speziell für diese Sammelmethode entwickelten Sam-melkopf durchgeführt.

Die Auswahl der zu messenden Räum-lichkeiten, die fachgerechte Durchführung der Messung sowie die Bewertung der Analysedaten setzt einen hohen Sach-verstand voraus und sollte nur von er-fahrenen, sachkundigen Personen durch-geführt werden.

4 Bewertung mikrobiologischer Analyseergebnisse

Aufgrund der Komplexität und Verschie-denartigkeit der Schadensfälle sowie fehlender, belastbarer Hintergrundwerte für einen „mikrobiell-hygienisch, bauüb-lichen Gebäudezustand“ gibt es bislang bei Schimmelpilzbewuchs in Innenräumen keine gesetzlich bindenden Grenz- oder Richtwerte, sondern allenfalls Bewertungs-hilfen für eine „hygienisch vom Normal-

zustand abweichende Bausituation“ (Fischer, 2010).

Juristische Forderungen nach der Wieder-herstellung eines „hygienisch geschul-deten Bauzustandes“ müssen daher aktuell ähnlich ins Leere gehen, wie gesundheitlich relevante Erwartungen an einen „hygienisch einwandfreien Wohn-zustand“.

Was bleibt, ist die in der Baupraxis be-rechtigte in den einschlägigen Schimmel-pilzleitfäden des Umweltbundesamtes dar-gelegte Maßgabe, dass aus Gründen der gesundheitlichen Vorsorge ein mikrobieller Bewuchs in Innenräumen ausgeschlossen oder zumindest auf ein vertretbares Maß minimiert werden sollte (Minimierungs-gebot).

Für die Bewertung mikrobiologischer Ana-lyseergebnisse stehen dazu bislang nur die empirischen Bewertungshilfen eben diese Schimmelpilzleitfäden sowie ver-schiedene, individuelle Bewertungsmaß-stäbe unterschiedlicher Labore zur Verfügung.

Um diese Vielzahl von Vorschlägen zusammenzufassen und möglichen Fehlinterpretationen entgegenzuwirken, sollen in diesem letzten Kapitel mit Darlegung der zusammenfassenden Aus-wertungs- und Laborberichtsformulare auch Vorschläge für die Definition von „Aufmerksamkeitswerten“ für die Bewer-tung mikroskopischer Analysen, baustoff-bezogener Keimzahlbestimmungen sowie raumlufthygienischer Messwerte gemacht werden.

Die betreffenden Vorschläge stellen einen Kompromiss zwischen den bislang ver-schiedentlich vorgeschlagenen Bewer-tungshilfen des Umweltbundesamtes sowie einschlägiger Literaturquellen und den langjährigen Erfahrungen aus tausenden von Analysen der am Netzwerk Schimmel beteiligten Mikrobiologen dar.

Die hier dargelegten „Aufmerksamkeits-werte“ sollen vereinfachend helfen, dem Sachverständigen in der Baupraxis eine plausible und nachvollziehbare Entschei-

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Mikrobiologische Probenahme, Analyseverfahren und Bewertung

dungsgrundlage zu geben. So sind bei Überschreitung des „Aufmerksamkeits-wertes“ vom verantwortlichen Sachver-ständigen angemessene Interventionen bzw. Sanierungsmaßnahmen zu for-mulieren und einzuleiten, die die Wieder-

herstellung einer der Erfahrung nach „bauüblichen, mikrobiell-hygienischen Situation“ gewährleisten können; man kann ihn daher auch als sogenannten „Eingriffswert“ bezeichnen.

Literatur: 1): Richtlinie VDI 4300, Blatt 10 2): Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen

(„Schimmelpilzsanierungs-Leitfaden“), Innenraumlufthygienekommission des Umweltbundesamtes, Dessau 2005

3): Abgestimmtes Arbeitsergebnis „Schimmelpilze in Innenräumen – Nachweis, Bewertung, Qualitätsmanagement“ des Arbeitskreises „Qualitätssicherung – Schimmelpilze im Innenraum“ am Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, überarbeitete Auflage, Stuttgart 2004

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Mikrobiologische Probenahme, Analyseverfahren und Bewertung

Beispiel für Laborbericht

Ihr Ansprechpartner: Telefondurchwahl:

E-Mail:

Adresse Auftraggeber

Datum:

Laborbericht

Auftraggeber: Adresse Auftraggeber

Ihr Auftragsdatum: Probeneingang: Ihre Auftrags-/Projektnr.: Analysezeitraum: Labor-Auftragsnr.: Berichtsnr.: Labor-Probennr.: Seite 1 von 19

Prüfgegenstand / Prüfmaterial Die Proben wurden dem Labor vom Auftraggeber zugeschickt.

Projekt / Objekt Probenart Probenanzahl

Klebefilmpräparate Materialproben

Impaktionsagarplatten Partikelsammlung Klebefilmpräparate

Untersuchung Quantitative und qualitative Analyse von Schimmelpilzen einschließlich Bewertung

1. Prüfverfahren Methoden zur quantitativen und qualitativen Analysen von Schimmelpilzen

Die Methoden richten sich, falls nicht anders erwähnt, nach der Richtlinie VDI 4300, Blatt 10.

Klebefilmverfahren*

Materialproben (Suspensionsmethode): Qualitative und quantitative Analyse. Modifikation: Ausplattieren auf

jeweils einer Agarplatte pro Verdünnungsstufe und Agarart.

Impaktionsagarplatten: Angaben zum gezogenen Luftvolumen stammen vom Auftraggeber.

Gesamtsporenzahlbestimmung*: Angaben zum gezogenen Luftvolumen stammen vom Auftraggeber.

Nachweis thermophiler Schimmelpilzarten: Kultivierung bei 37°C± 3°C

Mikroskopische / makroskopische Differenzierung

Auswertung bei Kultivierungsverfahren: Die Ergebnisse werden in KBE / g, KBE / Platte oder KBE / m3

angegeben (KBE = Koloniebildende Einheiten)

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Mikrobiologische Probenahme, Analyseverfahren und Bewertung

2. Untersuchungsergebnisse

Die Ergebnisse der Messungen und Analysen beziehen sich ausschließlich auf die untersuchte(n) Probe(n).

2.1 Klebefilmpräparate (Nachweis von Oberflächenbewuchs)

Probe Nr. Bezeichnung / Probenahmestelle Probenart

1.1

1.2

1.3

Klebefilmpräparat / Klebefilmpräparat von der Materialprobe

Probennummer: 1.1 1.2 1.3 Pilzart: Acremonium sp. Aspergillus restrictus Aspergillus sp. (Typ A. versicolor) Cladosporium sp. Penicillium sp.Scopulariopsis fusca Stachybotrys chartarum

Legende: -: keine Schimmelpilz-Bestandteile nachgewiesen +: Sporen (Kontamination, z.B. Anflugsporen; kein Bewuchs nachweisbar)

++: Bewuchs mäßiger Dichte (<10 % der Untersuchungsfläche) +++: Bewuchs hoher Dichte (>10 % der Untersuchungsfläche;

Aufmerksamkeitswert !) ++++: Bewuchs sehr hoher Dichte (>90 % der Untersuchungsfläche)

Aufmerksamkeitswert: Der Nachweis von kompletten Sporenträgern, Fruchtkörpern oder Mycelien („+++“ = >10 % der Untersuchungsfläche) mittels Klebefilmpräparat beschreibt die Überschreitung eines Aufmerksamkeitswertes. An diesem Punkt sind vom verantwortlichen Sachverständigen etwaige angemessene Interventionen bzw. Sanierungsmaßnahmen zu formulieren, die die Wiederherstellung einer bauüblichen, mikrobiell-hygienischen Situation gewährleisten können.

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2.2 Quantitative Anreicherung wachstumsfähiger Mikroorganismen in Baustoffen

Probe Probenbezeichnung / Suspension: Nr. Probenahmestelle Material G Ml Agar 1 Polystyrolschaum2 Putz (nass) 3 Tapete

DG-18, MEA

Probennummer: 1 2 3 Pilzart KBE / g Wachstum KBE / g Wachstum KBE / g Wachstum Acremonium strictum Acremonium sp.Alternaria oder Ulocladium sp. Alternaria sp. Aspergillus restrictus Aspergillus versicolor Aspergillus spp. Botrytis cinerea Chaetomium globosum Cladosporium cladosporioides Cladosporium spp. Penicillium chrysogenum Penicillium spp.Steriles Mycel Nicht bestimmte Schimmelpilze Gesamt-KBE1)

Hefen Nachweisgrenze 2)

Schimmelpilzbelastung der Materialprobe 3)

1) : Zur Bestimmung der Gesamt-KBE wird in der Regel das Ergebnis der DG-18-Agarplatten verwendet. Schimmelpilzarten, die auf DG-18-Agar nicht kultiviert werden können, werden auf Malzextrakt-Agar kultiviert,ausgezählt und zu den auf der DG-18 Platte ermittelten KBE hinzu gezählt.

2) : Nachweisgrenze in KBE/g Material entspricht 1 KBE auf 1 Agarplatte der konzentrierten Suspension (100 µl) 3) : Stufen der Schimmelpilzbelastung bei Materialprobe (Kontamination oder Wachstum). Die Beurteilung der

Schimmelpilzbelastung bezieht sich ausschließlich auf die untersuchte Probe. Die Belastung des Gesamtschadens ist u. a. von der Art des befallenen Materials und der Repräsentativität der Probe abhängig:

- keine Belastung bzw. Kontamination (normaler Hintergrund; < 10 E3 KBE / g) + mäßiges Schimmelpilzwachstum (10 E3 – 10 E5 KBE / g)

++ deutliches Schimmelpilzwachstum (> 10 E5 KBE / g; Aufmerksamkeitswert ! ) Bei der letztgültigen Beurteilung muss die Dichte des Materials berücksichtigt werden !

Bemerkung: Keine Fotos von entwickelten Kulturplatten; diese implizieren beim Laien immer eine starke Belastung, da er die Anzahl an KBE pro g oder m3 Luft nicht umrechnen und bewerten kann!

Aufmerksamkeitswert: Der Nachweis eines deutlichen Schimmelpilzwachstums („++“ = >10 E5 KBE / g Baustoffprobe) beschreibt die Überschreitung eines Aufmerksamkeitswertes. An diesem Punkt sind vom verantwortlichen Sachverständigen etwaige angemessene Interventionen bzw. Sanierungsmaßnahmen zu formulieren, die die Wiederherstellung einer bauüblichen, mikrobiell-hygienischen Situation gewährleisten können.

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2.3 Bestimmung der Lebendkeimzahl in der Raumluft (Nährboden)

Probe Nr. Probenahmestelle Agar

MAS / MBASS / Luftvol. [l] Angaben in

1 DG-18

2 DG-18 3

Messpunkt 1

MEA

100

4 DG-18

5 DG-18 6

Messpunkt 2

MEA

100

KBE / m3

Probennummer: 1 2 3 4 5 6

Pilzart:

Alternaria alternataAspergillus fumigatus Aspergillus ochraceus Aspergillus restrictus Aspergillus versicolor Botrytis cinerea Cladosporium sphaerospermum Cladosporium spp. Eurotium amstelodami Eurotium spp.Penicillium brevicompactum Penicillium chrysogenum Penicillium spp. Scopulariopsis sp.

steriles Mycelnicht bestimmte Schimmelpilze

Gesamt-Konzentration korrigierte statistische Gesamt-Konzentration 2) - -

Hefen

Fett gedruckte Einzelkonzentrationen: Innenraumquelle ist zumindest nicht auszuschließen (Bewertung siehe Literatur) 1) : Nachweisgrenze (Luftvolumen 100 l): 10 KBE / m3

2) : Die hier angegebene korrigierte statistische Gesamt-KBE basiert auf den Hersteller-Angaben des jeweiligen Luftkeimsammlers (Berechnung ab 1.000 KBE / m3)

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Mikrobiologische Probenahme, Analyseverfahren und Bewertung

Aufmerksamkeitswerte für die raumlufthygienische Freimessung

Die Bewertungshilfen des Umweltbundesamtes bei raumlufthygienischen Untersuchungen (i.e. Keimzahl bzw. Gesamtsporen) dienen in erster Linie der Feststellung einer „hygienisch vom Normalzustand abweichende Bausituation“, dessen Ursache zu suchen und zu beseitigen ist. Für die Abnahme einer erfolgreichen Sanierung des Schadens eignen sich die dargelegten UBA-Bewertungshilfen aufgrund ihrer engen Auslegung für die Baupraxis jedoch nicht. Daher werden im folgenden „Aufmerksamkeitswerte“ genannt, die bei Unterschreitung erlauben, die betreffenden Räumlichkeiten bzw. Objektbereiche nach der Sanierung eines Schimmelpilzschadens zur Nutzung freizugeben Die Kontrollmessung sollte möglichst nach dem Rückbau der Schimmelpilz belasteten Baumaterialien / Feinreinigung und vor Wiederherstellung1) der Räume durchgeführt werden. Da es nicht immer möglich ist, vor Wiederherstellung zu messen, sind in der rechten Spalte der Tabelle Orientierungswerte aufgeführt, die nach Wiederherstellung gelten.

Aufmerksamkeitswert Konzentration im Vergleich zur Außenluft [KBE / m3]

Probenahme

Gruppe

vor Wiederherstellung1): nach Wiederherstellung:

Summe innenraumrelevanter Arten: 300 150

Einzelne Innenraumrelevante Art: 200 100

Arten: • mit geringer Keimfähigkeit auf Nährböden • mit vergleichsweise schlechter Luftgängigkeit • die stark auf Feuchteschäden begrenzt sind • die aufgrund ihres Toxingehaltes eine

besondere gesundheitliche Bedeutung besitzen (z.B. Stachybotrys)

50 30

1): Vor Wiederherstellung liegen häufig noch offene nicht vollständig zu entstaubende Flächen vor (z.B. freiliegende Mauerwerksverbände oder Betonflächen nach Entfernung von Verputz bzw. Estrich), wodurch eine in der Praxis erreichbare Konzentration i.d.R. höher liegt als nach Wiederherstellung

Die angegebenen Aufmerksamkeitswerte stellen einen in der Praxis auftretenden durchschnittlichen Grenzbereich dar und sind so gewählt, dass sich darunter liegende Werte eindeutig im Bereich einer üblichen Hintergrundkonzentration nach Sanierung befinden; d.h. bei Unterschreitung sind in der Regel keine Maßnahmen erforderlich. Falls die gesamten oder einzelne dieser Kriterien nicht erfüllt sind, muss im Einzelfall, in Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen entschieden werden, ob trotzdem eine sofortige Freigabe möglich ist oder erst nach Durchführung weiterer Maßnahmen (z. B. gezielte Reinigung ohne weitere Kontrollmessung oder erneute Feinreinigung und Kontrollmessung). Bei dieser Entscheidung müssen unter anderem mögliche gesundheitliche Beschwerden bzw. Atemwegserkrankungen der Raumnutzer (i.e. strengere Auslegung der Aufmerksamkeitswerte) sowie die regelmäßige Raumnutzung (z.B. seltene Nutzung: großzügigere Auslegung der Aufmerksamkeitswerte) berücksichtigt werden.

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Mikrobiologische Probenahme, Analyseverfahren und Bewertung

2.4 Bestimmung der Partikelbelastung in der Raumluft (Objekträger)

Probe Nr. Bezeichnung / Probenahmestelle Probenart

Angaben in

Luftprobe (Impaktion, Holbach-Partikelsammler MBASS

Partikel / m3

Probennummer: 1 2 3 Luftvolumen [l]: 100 100 200

Nachweisgrenze [Partikel/m3]: 10 10 5 Partikelkonzentration2) ohne Pilze:

Sporen- / Partikelart Typ Alternaria / Ulocladium Typ Aspergillus penicillioides / Aspergillus restrictusTyp Aspergillus / Penicillium 1)

Typ ChaetomiumCladosporium spp. Typ Eurotium Typ Fusarium Stachybotrys chartarum andere Pilzsporen 1)

Mycelstücke Gesamtsporenzahl (Aufmerksamkeitswert: > 50 % gegenüber der Außenluft !)

Fett gedruckte Einzelkonzentrationen: Innenraumquelle ist zumindest nicht auszuschließen (siehe Literatur) 1): Diese Sporen können nicht genauer bestimmt werden, da charakteristische morphologische Merkmale fehlen.

Es können auch Hefen enthalten sein, die morphologisch nicht eindeutig identifizierbar sind 2): Hohe Partikelkonzentrationen können schon zu Beginn des Probenahmezeitraums zu einer vollständigen

Belegung der Beschichtung auf dem Probenträger führen. Die tatsächlichen Sporenkonzentrationen sind in solchen Fällen sehr wahrscheinlich weit höher als die hier erfassten.

Aufmerksamkeitswert: Anders als bei der raumlufthygienischen Keimzahlbestimmung handelt es sich bei der Gesamtsporenmessung , um eine halbquantitative Auswertung. Hier ist der Nachweis einer deutlich gegenüber dem Außenluftwert liegende Partikelbelastung (i.e. > 50 % gegenüber der Außenluft) als Überschreitung eines Aufmerksamkeitswertes anzusehen. An diesem Punkt sind vom verantwortlichen Sachverständigen angemessene Interventionen bzw. Sanierungsmaßnahmen zu formulieren, die die Wiederherstellung einer bauüblichen, mikrobiell-hygienischen Situation gewährleisten können.

1: Literatur Empfehlung des Robert Koch-Instituts: Schimmelpilzbelastung in Innenräumen – Befunderhebung, gesundheitliche Bewertung und Maßnahmen, Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz, 10, 2007; Atlas of Clinical Fungi, 2. Edition, G.S. de Hoog et al., 2000; Microorganisms in home and indoor work environments, diversity, health impacts, ..., 1. Edition, B. Flannigan et al., 2001; Introduction to food- and airborne fungi, 6. Edition, R. Samson et al. , 2004; TRBA 460; Abgestimmtes Arbeitsergebnis „Schimmelpilze in Innenräumen – Nachweis, Bewertung, Qualitätsmanagement“ des Arbeitskreises „Qualitätssicherung – Schimmelpilze im Innenraum“ am Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, überarbeitete Auflage, Stuttgart 2004)

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www.netzwerk-schimmel.info