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E UROPÄISCHES W ÄHRUNGSINSTITUT Mai 1998 JAHRESBERICHT 1997

Annual Report (DE)Juni 1997) Präsident W. Duisenberg(ab 1. Juli 1997) R. Raymond Generaldirektor H. K. Scheller Generalsekretär, Leiter des Generalsekretariats G. J. Hogeweg Leiter

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E U RO P Ä I S C H E S W Ä H R U N G S I N S T I T U T

Mai 1998

J A H R E S B E R I C H T

1 9 9 7

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II

©©©©© Europäisches Währungsinstitut, 1998

Postfach 10 20 31, D-60020 Frankfurt am Main

Alle Rechte vorbehalten. Die Anfertigung von Photokopien für Ausbildungszwecke und nichtkommerzielle Zwecke ist mit

Quellenangabe gestattet.

ISSN 1024-5537

Druck: Kern & Birner GmbH + Co., D-60486 Frankfurt am Main

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III

Inhalt

Vorwort

Zusammenfassung 1

Kapitel IWirtschaftliche, monetäre und finanzielle Lage in derEuropäischen Union

1 Gesamtwirtschaftlicher und finanzieller Hintergrund im Jahre 19971.1 Wichtige Entwicklungen außerhalb der EU 161.2 Gesamtwirtschaftliche Entwicklungen in der EU 211.3 Ergebnisse bei der makroökonomischen Konvergenz 27

2 Geldpolitik in den Mitgliedstaaten2.1 Weitere Konvergenz der Zinssätze 302.2 Die Geldpolitik in den einzelnen Mitgliedstaaten 31

3 Wirtschaftliche Aussichten und Herausforderungen3.1 Wirtschaftliche Aussichten für 1998 und 1999 383.2 Die Geldpolitik in der Endphase der Stufe Zwei 39

Kapitel IIVorbereitungen für die Stufe Drei

1 Geldpolitik1.1 Geldpolitische Strategie 461.2 Implementierung der einheitlichen Geldpolitik 47

2 Devisenpolitik2.1 Der Wechselkursmechanismus II 512.2 Devisenmarktinterventionen und Verwaltung der Währungsreserven der EZB 512.3 Leitlinien für die Geschäfte der nationalen Zentralbanken und der Mitgliedstaaten

mit Währungsreserven 512.4 Euro-Referenzwechselkurse 522.5 Vorankündigung der bilateralen Wechselkurse, die als Grundlage für die

Festlegung der Euro-Umrechnungskurse dienen 52

3 Statistik3.1 Umsetzung der statistischen Anforderungen für Stufe Drei 543.2 Organisation der statistischen Arbeit auf europäischer Ebene 563.3 Rechtliche Aspekte 573.4 Infrastruktur der Informationssysteme 57

4 Zahlungsverkehrssysteme4.1 Das TARGET-System 584.2 Wertpapierabwicklungssysteme 59

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IV

5 Vorbereitung der Euro-Banknoten 62

6 Rechnungslegung 65

7 Informations- und Kommunikationssysteme 66

8 Bankenaufsicht und Finanzmarktstabilität 68

9 Rechtsfragen9.1 Rechtliche Konvergenz 719.2 Sekundäres Gemeinschaftsrecht 72

10 Übergang zum Euro 73

11 Öffentlichkeitsarbeit 76

Kapitel IIIAndere Aufgaben des EWI

1 Überwachung des ECU-Verrechnungs- und Saldenausgleichssystems1.1 Aktivitäten des ECU-Verrechnungs- und Saldenausgleichssystems im Jahre 1997 801.2 Vorbereitungen für Stufe Drei der WWU 81

2 Elektronisches Geld 82

3 Zusammenarbeit im Bereich der Bankenaufsicht und der Stabilität desFinanzsystems3.1 Entwicklung und Stabilität des EU-Bankensystems in mittel- und langfristiger Sicht 843.2 Die Nutzung makroökonomischer Daten in der Bankenaufsicht 863.3 Sonstige Themen 87

4 Verwaltung der EWS-Mechanismen und der Gemeinschaftsdarlehen4.1 EWS-Mechanismen 894.2 Gemeinschaftsdarlehen 90

5 Beratende Funktionen 91

6 Überwachung der Einhaltung des Verbots der monetären Finanzierungund des bevorrechtigten Zugangs 94

7 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen 95

Jahresabschluß des EWI 99

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Anhänge

Auszüge aus dem Konvergenzbericht (März 1998) 110Gemeinsames Kommuniqué zur Festlegung der unwiderruflichenUmrechnungskurse für den Euro, datiert mit 2. Mai 1998 119Glossar 124Chronik der geld- und währungspolitischen Maßnahmen in der EUim Jahre 1997 134Publikationen des EWI 139

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VI

Verzeichnis der Kästen, Tabellen und Abbildungen *

Kästen

1 Entstehungsgeschichte der Asienkrise im Jahre 1997 19Tabelle: Veränderungen der Vermögenswerte auf den Märkten Asiens 21

2 Eckdaten des Euro-Währungsraums 41Tabelle: Eckdaten zum Euro-Währungsraum (1997) 43

3 Stellungnahme des EWI-Rates zur Ausgabe von elektronischem Geld 82

Tabellen

1 Aktuelle Entwicklung des realen Bruttoinlandsprodukts 222 Komponenten des Wachstums in der EU im Jahre 1997 243 Handels- und Leistungsbilanzsalden der EU-Länder 254 Arbeitslosenquoten gemäß nationaler und EUROSTAT-Definition im Vergleich 275 Wirtschaftsindikatoren und die Konvergenzkriterien des Maastrichter Vertrages 286 Geldpolitische Ziele und Leitlinien der Mitgliedstaaten 33

(a) Geldmengen: Ziele und Leitlinien(b) Offizielle Inflationsziele

7 Aushaftende Gemeinschaftsdarlehen 908 Konsultationsverfahren 929 Bilaterale WKM-Leitkurse, die zur Bestimmung der unwiderruflich festen

Umrechnungskurse für den Euro zu verwenden sind 120

Abbildungen

1 Wichtige Entwicklungen in den größeren Industrieländern 172 Arbeitslosenquoten 263 Notenbankzinssätze 324 Kurzfristige Zinsdifferenzen gegenüber Deutschland 36

* Zeichenerklärung:„ - “ Nicht sinnvoll„ . “ Nicht verfügbar„ ...“ Null oder vernachlässigbar

Aggregierte Angaben für die Gemeinschaft (EU-15) werden in diesem Bericht grundsätzlich durchUmrechnung der nationalen Angaben mit den Kaufkraftparitäten ermittelt, um die einzelnen nationalenAngaben zu gewichten. Angaben über den Außenhandel basieren jedoch auf den tatsächlichen Wechselkur-sen des Jahres 1993. Zuwachsraten und Indizes (Verbraucherpreisindex ausgenommen) sind mit den BIP-Gewichten des Jahres 1993 berechnet worden, wohingegen der Verbraucherpreisindex auf den Gewichten derKonsumausgaben basiert.

Dieser Bericht wurde Anfang Mai 1998 abgeschlossen.

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VII

* Gemäß dem in der Gemeinschaft angewandten Verfahren werden die Länder im Bericht in der alphabetischenReihenfolge der Nationalsprachen aufgeführt.

Abkürzungen

Länder *

BE BelgienDK DänemarkDE DeutschlandGR GriechenlandES SpanienFR FrankreichIE IrlandIT ItalienLU LuxemburgNL NiederlandeAT ÖsterreichPT PortugalFI FinnlandSE SchwedenUK Vereinigtes KönigreichJP JapanUS Vereinigte Staaten

Währungen

E EuroBEF/LUF Belgischer/Luxemburgischer FrancDKK Dänische KroneDEM Deutsche MarkGRD Griechische DrachmeESP Spanische PesetaFRF Französischer FrancIEP Irisches PfundITL Italienische LiraNLG Holländischer GuldenATS Österreichischer SchillingPTE Portugiesischer EscudoFIM FinnmarkSEK Schwedische KroneGBP Pfund SterlingJPY Japanischer YenUSD US-Dollar

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VIII

Hintere Reihe (von links nach rechts): A. Fazio, P. Jaans, M. O'Connell, U. Bäckström,A. de Sousa, A. Verplaetse, J.-C. Trichet, N. Wellink, L. Papademos, K. Liebscher, E. George.

Vordere Reihe: H. Tietmeyer, S. Hämäläinen, W. Duisenberg (President), L. Rojo (Vice-President), B. Andersen.

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IX

Der EWI-Rat

A. Lamfalussy (bis 30. Juni 1997) Präsident des EWIW. Duisenberg (ab 1. Juli 1997)

L. Rojo Banco de España undVizepräsident des EWI

A. Verplaetse Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique

B. Andersen Danmarks Nationalbank

H. Tietmeyer Deutsche Bundesbank

L. Papademos Bank of Greece

J.-C. Trichet Banque de France

M. O’Connell Central Bank of Ireland

A. Fazio Banca d’Italia

P. Jaans Institut Monétaire Luxembourgeois

W. Duisenberg (bis 30. Juni 1997) De Nederlandsche BankN. Wellink (ab 1. Juli 1997)

K. Liebscher Oesterreichische Nationalbank

A. de Sousa Banco de Portugal

S. Hämäläinen Suomen Pankki

U. Bäckström Sveriges Riksbank

E. George Bank of England

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X

E U R O P Ä I S C H E S W Ä H R U N G S I N S T I T U T

Planung

AllgemeineWirtschafts- und Finanzstatistiken

Statistische Infor-mationssysteme und

Abteilungsverwaltung

Geld- undBankenstatistik

Zahlungsbilanz-statistik und

Währungsreserven

Bibliothek

ÜbersetzungsdienstSekretariat des

Unterausschusses Geldpolitik

Bau

Finanzmärkte

Beraterdes Präsidenten

Pressestelle

Öffentlichkeitsarbeit

Generalsekretariat

DV-Unterstützung,Entwicklungs- und

Infrastrukturprojekte

EZB-Projekteund informations-technische Planung

ESZB-Projekte

VolkswirtschaftlicherBerater

Abteilung Stufe II

Wirtschafts- undWährungsanalyse

Abteilung Stufe III

Sekretariat des EWI-Rates und

Archiv

Zahlungsverkehrs-systeme

EWS/ECU

GeldpolitischerHandlungsrahmen

Allgemeine Studien

Abteilung Statistik

Direktion Währung, Wirtschaft

und Statistik

Direktion Informations-und Kommunikations-

systeme

Abteilung Informations-und Kommunikations-

systemeStabsabteilung

Bankenaufsicht undRisikoanalyse

Rechtsabteilung

Generaldirektor

Präsident

Verwaltungs-direktion

Personalabteilung

Analyse öffentlicherFinanzen

Länderanalyse

TARGET

Abteilung AllgemeineVerwaltungsdienste

Tagungs- undReisedienst

Einstellungen undPersonalfragen

Personalverrechnung

Bürodienste undSicherheitsdienst

Controlling undOrganisation

BuchhaltungGeldpolitischeStrategie

Sekretariat der Arbeits-gruppe für EU-Zahlungs-

verkehrssysteme und Wert-papierabwicklungssysteme

Interne Revision

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XI

Die EWI-Geschäftsführung

A. Lamfalussy (bis 30. Juni 1997) PräsidentW. Duisenberg (ab 1. Juli 1997)

R. Raymond Generaldirektor

H. K. Scheller Generalsekretär,Leiter des Generalsekretariats

G. J. Hogeweg Leiter der DirektionWährung, Wirtschaft, Statistik

P.-W. Schlüter Leiter der Verwaltungsdirektion

J. Etherington Leiter der Direktion Informations-und Kommunikationssysteme

L. Hoogduin Berater des Präsidenten

Hintere Reihe (von links nach rechts): J. Etherington, P.-W. Schlüter, G. J. Hogeweg, L. Hoogduin.Vordere Reihe: R. Raymond, W. Duisenberg, H. K. Scheller.

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XII

Haushaltsausschuß

L. Rojo Banco de España

J.-C. Trichet (bis 31. August 1997) Banque de FranceH. Tietmeyer (ab 1. September 1997) Deutsche Bundesbank

E. George (bis 31. August 1997) Bank of EnglandM. O’Connell (ab 1. September 1997) Central Bank of Ireland

Vorsitzende des Ausschusses der Stellvertreter und derUnterausschüsse und Arbeitsgruppen

R. Raymond Ausschuß der Stellvertreter

J.-J. Rey Unterausschuß Geldpolitik

F. Saccomanni Unterausschuß Devisenpolitik

T. de Swaan (bis 5. Januar 1998) Unterausschuß BankenaufsichtE. Meister (ab 6. Januar 1998)

W. Hartmann Arbeitsgruppe fürEU-Zahlungsverkehrssysteme

A. Jarvis Arbeitsgruppe für dieeuropäische Banknote

K. Hanau (bis 14. April 1997) Arbeitsgruppe für StatistikR. Álvarez (ab 15. April 1997)

H. Heemskerk Arbeitsgruppe für Rechnungslegungsfragen

Y. Barroux (bis 14. April 1997) Arbeitsgruppe für InformationssystemeA. Nicolle (ab 15. April 1997)

J. Guill Arbeitsgruppe der Rechtsexperten

M. Caparello TARGET-Revisionsgruppe

Haushalts- ausschußEWI-Rat

Ausschuß der Stellvertreter

Unter-ausschuß

Geldpolitik

Unter-ausschuß Devisen-politik

Unter-ausschuß Banken- aufsicht

Arbeits- gruppe für

EU Zahlungs- verkehrs-systeme

Arbeits-gruppe für

die europäische Banknote

Arbeits-gruppe für Statistik

Arbeits- gruppe für Rechnungs-

legungs- fragen

Arbeits- gruppe für

Infor-mations- systeme

Arbeits-gruppe der

Rechts-experten

TARGET-Revisions-

gruppe

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Vorwort

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XIV

Der Jahresbericht 1997 des EuropäischenWährungsinstituts (EWI) ist der vierte undzugleich letzte Jahresbericht, den das Insti-tut herausgibt. Die am 2./3. Mai 1998 von denStaats- und Regierungschefs ausgesproche-ne Bestätigung jener Mitgliedstaaten, die dienotwendigen Voraussetzungen für die Ein-führung der gemeinsamen Währung erfül-len, sowie die Vorankündigung der bilatera-len Wechselkurse, die als Grundlage für dieFestlegung der unwiderruflichen Euro-Um-rechnungskurse dienen werden, stellten ei-nen weiteren Meilenstein auf dem Weg zurStufe Drei dar. Seit Anfang 1994 hat dasEWI in enger Zusammenarbeit mit dennationalen Zentralbanken der EuropäischenUnion (EU) die nötigen technischen Vor-bereitungen für die Errichtung des Europäi-schen Systems der Zentralbanken (ESZB),für die Durchführung der einheitlichen Geld-politik im Euro-Währungsraum und für dieEinführung der gemeinsamen Währung ge-troffen. Diese Aufgaben wird die Nachfol-geinstitution des EWI, die Europäische Zen-tralbank (EZB), zu Ende führen.

Wie in den vergangenen Jahren behandeltder Jahresbericht neben den wirtschaftli-chen, monetären und finanziellen Bedin-gungen in der EU im Jahre 1997 dieAktivitäten des EWI und beinhaltet auchden Jahresabschluß.

Die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungenin der EU deuten darauf hin, daß sich die

Erholung fortsetzen wird und die Krise inAsien bisher anscheinend keine gravieren-den Auswirkungen auf das Wirtschafts-wachstum hatte. Besonders ermutigend istdie Tatsache, daß die Inlandsnachfrage EU-weit im Steigen begriffen ist und wesentlichzum realen BIP-Zuwachs beiträgt. Umsobedauerlicher ist es, feststellen zu müssen,daß in einer Reihe von Ländern Anlagein-vestitionen trotz günstiger wirtschaftlicherFundamentaldaten nach wie vor nur ineinem historisch niedrigen Maße ansteigen.Darüber hinaus sind die Entwicklungen aufdem EU-Arbeitsmarkt weiterhin als unzu-friedenstellend einzustufen. Hohe Jugend-und Langzeitarbeitslosigkeit und das Aus-bleiben einer nachhaltigen Schaffung vonArbeitsplätzen deuten darauf hin, daß eingroßer Teil der Beschäftigungslosigkeit inder EU struktureller Natur ist, und führendie Notwendigkeit von strukturellen Ge-genmaßnahmen zur Flexibilisierung des Ar-beitsmarktes vor Augen.

Die Inflationsrate in der EU sank dagegenim Jahr 1997 auf das niedrigste Niveau seitJahren: Eine zunehmende Anzahl von Län-dern verzeichnete eine Teuerungsrate von2 % und weniger. Im großen und ganzenerzeugt der einsetzende Aufschwung kei-nen starken Inflationsdruck, wodurch inden meisten EU-Mitgliedstaaten niedrigeZinssätze weitgehend gehalten und in man-chen Staaten die Zinssätze sogar beträcht-lich gesenkt werden können. Für die Euro-Teilnehmerstaaten wird es unabdingbar sein,das Klima der Preisstabilität aufrechtzuer-halten und sicherzustellen, daß die Anglei-chung der kurzfristigen Zinssätze mit derPreisstabilität im gesamten Euro-Währungs-raum vereinbar ist.

Das EWI betonte bereits in seiner jüngstenPrüfung der makroönomischen Konver-genz, daß sich für die Zukunft gerade in derHaushaltspolitik weitere Herausforderun-gen ergeben. Insbesondere im Hinblick aufden zukünftigen Euro-Währungsraum ist esvon äußerster Wichtigkeit, daß alle Mit-gliedstaaten ehestmöglich ein solches Aus-

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XV

maß an fiskalpolitischer Flexibilität wieder-herstellen, das ihnen ermöglicht, ungünsti-gen konjunkturellen Entwicklungen gegen-zusteuern. Mittelfristig kann eine derartigeFlexibilität durch ein annähernd ausgegli-chenes Budget beziehungsweise einenHaushaltsüberschuß gewährleistet werden.In manchen Fällen werden auch beträchtli-che und dauerhafte Haushaltsüberschüssevonnöten sein, um die Belastung durcheine sehr hohe Schuldenquote zu reduzie-ren, ebenso wie gewährleistet werden muß,daß sich Zinssatzänderungen nicht wesent-lich auf nationale Haushalte niederschlagen.Überdies sind in den öffentlichen FinanzenVorkehrungen für die sich veränderndeAltersstruktur der Bevölkerung zu treffen.

Die Vorbereitungen für Stufe Drei sind imJahr 1997 plangemäß und termingerechtvorangeschritten. Von den vielen Berei-chen, in denen wir eindrucksvolle Ergebnis-se erzielen konnten, möchte ich vor allemfolgende herausgreifen:

Im strategischen Bereich wurden in be-zug auf die Wahl geeigneter Strategienfür die Stufe Drei (Vereinbarung jenermaßgeblichen Faktoren, die die Strate-gie des ESZB bestimmen werden) unddie Entwicklung der erforderlichen ana-lytischen und ökonometrischen Infra-struktur zur Unterstützung des geldpoli-tischen EntscheidungsfindungsprozessesFortschritte verzeichnet.

Die technischen Anforderungen für dieoperativen Rahmenbedingungen desESZB wurden formuliert, und die für dieDurchführung der künftigen Geldpolitikdes ESZB notwendigen Werkzeuge undDV-Systeme wurden eingerichtet.

Bei der Umsetzung der statistischenAnforderungen für die Durchführungder einheitlichen Geldpolitik in StufeDrei wurden beachtliche Fortschritteerzielt, wodurch der EZB gemäß derneuen vereinbarten Basis erhobene Da-ten im Laufe des Jahres 1998 zur Verfü-gung gestellt werden können.

Der Entwurf eines Abkommens überden WKM II, der von der EZB zu billi-gen ist, wurde finalisiert.

Die Klärung von organisatorischenAspekten, die Umsetzung und das Te-sten der DV-Infrastruktur des ESZB unddes TARGET-Systems schritt zügig vor-an.

Das endgültige Design der Euro-Bank-noten wurde veröffentlicht.

Während der kurzen Zeit seines Bestehenshat das EWI weitreichende technische Vor-bereitungen für die Stufe Drei der WWUdurchgeführt, die uns nun mit Zuversichtauf die Einführung der gemeinsamen Wäh-rung am Beginn des Jahres 1999 blickenlassen. Die vom EWI geschaffene solideBasis sollte das ESZB/die EZB in die Lageversetzen, sich zu einer starken Institutionzu entwickeln, die ihr vorrangiges Ziel derPreisstabilität im Euro-Währungsraum kon-sequent verfolgt und damit nachhaltigemWirtschaftswachstum den Weg bereitet.

Frankfurt, 5. Mai 1998

Wim DuisenbergPräsident

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Zusammenfassung

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Zusammenfassung

Der Jahresbericht 1997 ist der letzte Be-richt, den das Europäische Währungsinsti-tut (EWI) veröffentlichen wird. Das EWI istwie bei den vorangegangenen drei Jahres-berichten darum bemüht, einen Überblicküber alle Aspekte seiner im Vertrag überdie Europäische Gemeinschaft1 angeführ-ten Aufgabenbereiche zu vermitteln. InÜbereinstimmung mit Artikel 11 der EWI-Satzung befaßt sich der Jahresbericht mitwirtschaftlichen, geld-, währungs- und fi-nanzpolitischen Bedingungen in der Ge-meinschaft bis zum Ende des Jahres 1997sowie den Aktivitäten des EWI; außerdembeinhaltet er den Jahresabschluß des Insti-tutes. Wie schon in der Vergangenheit wirdauch im diesjährigen Bericht in einem er-heblichen Maße Bezug auf frühere, ausführ-lichere Publikationen des EWI genommen.Hier ist insbesondere der Konvergenzbe-

richt nach Artikel 109 j des Vertrags zurGründung der Europäischen Gemeinschaft,den das EWI im März 1998 herausbrachte,hervorzuheben. Außerdem kamen im Sep-tember 1997 der zweite Fortschrittsberichtüber das TARGET-Projekt und der Bericht„Die einheitliche Geldpolitik in Stufe 3 -Allgemeine Regelungen für die geldpoliti-schen Instrumente und Verfahren des ESZB“heraus. Eine Liste der 1997 und Anfang1998 veröffentlichten Dokumente des EWIbefindet sich am Ende des Berichtes.

Mit der Bestätigung der Teilnehmerstaatenfür die einheitliche Währung durch dieStaats- und Regierungschefs der Mitglied-staaten am 2./3. Mai 1998 begann dieEndphase des Übergangs zur Stufe Drei, indie auch die Errichtung des ESZB und derEZB sowie die Liquidation des EWI fallen.

1 Wirtschaftliche, monetäre und finanzielle Lage in derEuropäischen Union

Gesamtwirtschaftlicher und finanziellerHintergrund im Jahre 1997

Das weltwirtschaftliche Umfeld war 1997insgesamt betrachtet weiterhin recht gün-stig; die einzige bedeutende Ausnahmestellen die Entwicklungen in Asien in derzweiten Jahreshälfte dar. Zu Beginn desJahres 1997 blieb die Zunahme des realenBIP in der EU, wie schon Anfang 1996,verhalten. Danach beschleunigte sich dasWirtschaftswachstum jedoch, und ab demzweiten Quartal war die Wachstumsratesignifikant höher als in der vergleichbarenVorjahresperiode. Die Krise in Asien hatte1997 keine erheblichen negativen Auswir-kungen auf das Wachstum. Die Zunahmedes realen BIP in der EU wird für 1997 auf2,7 % geschätzt, also wesentlich höher alsdie 1996 festgestellte Rate von 1,7 %. DasWachstum beschleunigte sich allgemein,wobei in nahezu allen EU-Ländern einstärkeres Wachstum gemessen wurde,

wenngleich immer noch Unterschiede inder jeweiligen Konjunkturdynamik festzu-stellen sind.

Innerhalb der gesamten EU war die Be-schleunigung des realen Wirtschaftswachs-tums im Jahr 1997 vorrangig von derBinnennachfrage getragen. Der Nettozu-wachs bei den Exporten, gestützt durch diemäßige Zunahme der relativen Lohnstück-kosten und eine dadurch verbesserte Wett-bewerbsfähigkeit, leistete nun schon das

1 Verweise auf den Vertrag beziehen sich, soweitnicht anders angegeben, auf den Vertrag zurGründung der Europäischen Gemeinschaft. Ver-weise auf die EWI-Satzung beziehungsweise dieESZB/EZB-Satzung beziehen sich auf ProtokollNr. 4 über die Satzung des Europäischen Wäh-rungsinstitutes beziehungsweise Protokoll Nr. 3 überdie Satzung des Europäischen Systems der Zen-tralbanken und der Europäischen Zentralbank.Diese Protokolle sind dem Vertrag beigefügt undsind Bestandteil des Vertrages.

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vierte Jahr hintereinander einen zwar klei-nen, aber positiven Beitrag zum Wachstum.Die Erhöhung der Binnennachfrage war aufeinen Investitionsanstieg und die stärkereAuffüllung von Lagerbeständen zurückzu-führen, während der private Konsum sta-gnierte und der öffentliche Verbrauchschwächer als 1996 war. Obwohl die Anla-geinvestitionen stärker als im Vorjahr wuch-sen, blieb der Anstieg doch im seit Anfangder neunziger Jahre beobachteten Trend,nämlich trotz der zufriedenstellenden Ge-winnmargen und des hohen Vertrauensder Unternehmen sowie verhältnismäßighoher Kapazitätsauslastungsraten im Pro-duktionssektor unter dem Niveau der inden vergangenen Jahrzehnten üblichen Ra-ten. Sowohl die Ausfuhren als auch dieEinfuhren stiegen wesentlich dynamischerals 1996, teilweise als Folge des erstarktenWachstums innerhalb der EU (das auchden EU-Binnenhandel ankurbelte) und desweltweiten Konjunkturauftriebs.

Der Konjunkturaufschwung im gesamtenEU-Raum war mit einem nur geringfügigenZuwachs neuer Arbeitsplätze verbunden;dabei blieben die Arbeitslosenquoten hart-näckig hoch. Die Arbeitslosenquote für diegesamte EU (auf Basis von EUROSTAT-Zahlen) ging im Verlauf des Jahres 1997von 10,8 % im vierten Quartal 1996 auf10,5 % im vierten Quartal 1997 leicht zu-rück. Besonders zu beachten ist die vielhöhere Jugend- und Langzeitarbeitslosig-keit. Die Konzentration der Arbeitslosigkeitin diesen Kategorien sowie die weiterhinnur langsame Schaffung neuer Arbeitsplät-ze deuten darauf hin, daß ein Großteil derArbeitslosigkeit in der EU struktureller Na-tur ist und daß weitere strukturelle Maß-nahmen ergriffen werden müssen.

Was nun die Ergebnisse bei der makroökono-mischen Konvergenz betrifft, legte das EWIgemäß Artikel 109 j Abs. 1 EG-Vertrag demEU-Rat Ende März 1998 seinen Berichtdarüber vor, inwieweit die Mitgliedstaatenihren Verpflichtungen im Hinblick auf dieVerwirklichung der Wirtschafts- und Wäh-

rungsunion nachgekommen sind. Gegen-stand dieses Konvergenzberichts ist einePrüfung, ob ein hoher Grad an dauerhafterKonvergenz erreicht worden ist, wobei dieErfüllung der im Vertrag angegebenen Kon-vergenzkriterien durch die einzelnen Mit-gliedstaaten untersucht wird. So wurden imBericht die Fortschritte der einzelnen Län-der beim Grad an Preisstabilität, beim öf-fentlichen Schuldenstand und Defizit, beiden langfristigen Zinssätzen und bei derWechselkursstabilität behandelt. Ein zusam-menfassendes Urteil der Konvergenz durchdas EWI, das auch die Entwicklungen imJahr 1997 miteinbezog, ist diesem Berichtals Anhang beigeschlossen.

Geldpolitik in den Mitgliedstaaten

Untersucht man die Geldpolitik, so zeigtsich, daß das wirtschaftliche Umfeld und dieSituation an den Finanzmärkten im Jahre1997 die Fortsetzung der Annäherung derkurz- und langfristigen Zinssätze und weit-gehend stabile Wechselkurse erlaubte. DieMehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Belgien/Luxemburg, Dänemark, Deutschland, Frank-reich, die Niederlande, Österreich, Finnlandund Schweden) hielt im großen und ganzenein niedriges Zinsniveau aufrecht. Dies spie-gelte eine stabiles Preisumfeld wider, ge-stützt durch schrumpfende, aber allgemeinnach wie vor negative Produktionslücken,maßvolle Lohnpolitik und fiskalpolitischeKonsolidierungsbemühungen. Die Noten-bankzinssätze blieben niedrig und stark kon-vergent, obzwar sie im Herbst geringfügigangehoben werden mußten, um dem Infla-tionsrisiko entgegenzuwirken. Die konzer-tierten Zinsschritte verstärkten den Zusam-menhalt zwischen den Ländern mit einemstarken Zinsgleichklang.

Eine Reihe anderer Mitgliedstaaten (Spani-en, Italien, Portugal und anfänglich auchGriechenland) konnte den Kurs der Zinsre-duktion entsprechend dem Grad der Kon-vergenz ihrer wirtschaftlichen Fundamen-taldaten, insbesondere in bezug auf die

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Erreichung der Preisstabilität, mit den Eck-daten der im vorigen Absatz angeführtenLänder fortführen. Die kurz- und langfristi-gen Zinssätze in dieser zweiten Gruppewaren tendenziell rückläufig; sie bewegtensich zusehends auf das niedrigere Zinsni-veau der Länder mit einem starken Zins-gleichklang zu. In den zwei restlichen EU-Ländern (Irland und dem Vereinigten Kö-nigreich) wurde der geldpolitische Kursangesichts der Dynamik des Wirtschafts-und Geldmengenwachstums sowie des zu-nehmenden Inflationsrisikos vor dem Hin-tergrund weiterhin gesunder Fundamental-daten verschärft, allerdings unterschiedlichstark. Die Ausweitung der kurzfristigen Zins-differentiale gegenüber Deutschland gingmit einer weiteren deutlichen Aufwertungder entsprechenden Währungen gegen-über der D-Mark einher. Im weiteren Ver-lauf des Jahres begannen allerdings diekurzfristigen Zinsen in Irland relativ zu jenenin Deutschland zu sinken, und das irischePfund näherte sich stärker seinem Leitkursim Wechselkursmechanismus.

Wirtschaftliche Aussichten undHerausforderungen

Die im Frühjahr von den wichtigsten inter-nationalen Organisationen veröffentlichtenWirtschaftsprognosen gehen von günstigenWachstumsaussichten für die EU 1998 und1999 aus, da die Binnennachfrage weiteranziehen und damit eine unter andereminfolge der Asienkrise erwartete Verschlech-terung der internationalen Rahmenbedin-gungen zu einem gewissen Grad ausglei-chen dürfte. Die Weiterführung der stabili-tätsorient ierten Währungspol i t ik inKombination mit einer maßvollen Lohnpoli-tik - wobei letztere teilweise den Fortbe-stand hartnäckiger, verhältnismäßig hoherArbeitslosigkeit widerspiegelt - sowie dieimmer noch negativen Produktionslückensollen den Inflationsdruck begrenzen. Wei-ters wird erwartet, daß der Rückgang derÖlpreise - vorausgesetzt, es handelt sichum eine weitgehend nachhaltige Entwick-

lung - und die aus der Abwertung einerReihe asiatischer Währungen sowie derVerflachung des Weltwirtschaftswachstumsresultierenden antiinflationären Auswirkun-gen der Asienkrise zu einer Dämpfung desdurch externe Faktoren ausgelösten Inflati-onsdrucks beitragen. Unsicherheitsfaktorenin der Inflationsprognose bestehen unteranderem in der Möglichkeit einer die Er-wartungen übertreffenden Steigerung derEU-Gesamtnachfrage und somit einer Schlie-ßung der Produktionslücken, in der Lohn-entwicklung, in einer weiteren Aufwertungdes US-Dollar und - angesichts des kürzlichgetroffenen OPEC-Abkommens - in einernachhaltigen Umkehr des jüngsten Ölpreis-rückgangs. Den größten Unsicherheitsfak-tor für die dargestellte Inflationsprognosestellen die außenwirtschaftlichen Rahmen-bedingungen dar. Der drastische Rückgangdes realen BIP in Teilen Asiens, die mäßigeKonjunkturverflachung in den VereinigtenStaaten und die Verschlechterung der Wirt-schafts- und Finanzlage in Japan dürften1998 und 1999 ein nachlassendes Welt-wirtschaftswachstum und einen schwäche-ren Welthandel als 1997 zur Folge haben.Um wieviel schwächer die außenwirtschaft-lichen Impulse aufgrund der Turbulenzen inAsien tatsächlich sind, wird davon abhän-gen, wie stark und in welchem zeitlichenRahmen die betroffenen Länder ihren wirt-schaftspolitischen Kurs ändern, sowie vomAusmaß der Reformen im Finanzsektor.Weitere negative Auswirkungen der Asien-krise können nicht ausgeschlossen werden.Möglicherweise können zwei Faktoren diedurch die Asienkrise verursachte Schrump-fung des EU-Wachstums teilweise kom-pensieren: erstens das Absinken der langfri-stigen Zinsen in der EU und in den Verei-nigten Staaten, das teilweise auf eineNeueinschätzung der Investitionsrisiken inden Schwellenländern zurückzuführen ist,und zweitens der erhebliche Rückgang derRohstoffpreise, der zu einem weiteren An-stieg der Realeinkommen beitragen kann.

In bezug auf die Konvergenz enthält einAnhang zu diesem Bericht einen Auszug

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aus dem im März 1998 veröffentlichtenKonvergenzbericht des EWI. Darin wirdfestgestellt, daß ungeachtet der jüngstenErfolge eine weitere erhebliche Konsolidie-rung in den meisten Mitgliedstaaten erfor-derlich ist, um dauerhaft die Haushaltskrite-rien und das mittelfristige Ziel des ab 1999wirksamen Stabilitäts- und Wachstumspak-tes zu erreichen, wonach die Haushaltspo-sition nahezu ausgeglichen sein oder einenÜberschuß aufweisen muß. Dies gilt insbe-sondere für Belgien, Deutschland, Grie-chenland, Spanien, Frankreich, Italien, dieNiederlande, Österreich und Portugal, wo1998 mit Defiziten von 1,6 % bis 2,9 % desBIP gerechnet wird. In den meisten dieserLänder ist die Konsolidierung auch erfor-derlich, wenn man die in den Konvergenz-programmen für 1999 bis 2000 geplantenDefizitquoten mit dem mittelfristigen Zieldes Stabilitäts- und Wachstumspaktes ver-gleicht. Betrachtet man insgesamt die Frageder Nachhaltigkeit der fiskalpolitischen Ent-wicklung, so müssen besonders die Ländermit Schuldenquoten von über 100 % (Bel-gien, Griechenland und Italien) über einenlängeren Zeitraum hinweg ihre Haushaltekonsolidieren und erhebliche Haushalts-überschüsse erzielen. Dagegen waren indiesen Ländern 1997 und in den Vorjahrenbeträchtliche Defizite zu verzeichnen. InLändern mit Schuldenquoten, die deutlichüber 60 %, aber unter 80 % des BIP liegen,würde die Schuldenquote in den meistenFällen innerhalb eines angemessenen Zeit-raums nicht unter 60 % sinken, wenn dieDefizitquote auf dem gegenwärtigen Ni-veau gehalten würde. Dies zeigt, daß eineweitere und teilweise erhebliche Konsoli-dierung notwendig ist.

Während der verbleibenden Monate der StufeZwei besteht das vorrangige geldpolitischeZiel der zum festgelegten WWU-Teilneh-merkreis gehörenden EU-Mitgliedstaatendarin, die gegenwärtige weitgehende Preis-stabilität im gesamten Euro-Währungsraumzu sichern und damit für eine günstigeAusgangsposition für das ESZB zu sorgen.Die kurzfristigen Zinssätze im Großteil der

zur Teilnahme am Euro-Währungsraumausgewählten Länder sind bereits auf einemniedrigen Niveau und weisen einen hohenGrad an Konvergenz auf. Die Bedingungenin der ersten Jahreshälfte 1998 erlaubteneine solide Konsolidierung dieser gemeinsa-men Position; die übrigen Teilnehmerstaa-ten konnten die rückläufige Tendenz ihrerLeitzinsen erfolgreich fortsetzen. Darin zeich-net sich vor dem Hintergrund weitgehendstabiler Preise und Wechselkurse die schritt-weise Herausbildung einer de facto ge-meinsamen Geldpolitik in den für den Euro-Währungsraum festgelegten Teilnehmer-ländern ab. Bis spätestens Ende 1998 werdensich die kurzfristigen Zinssätze dieser Län-der auf einem Niveau eingependelt haben,das mit dem Ziel der Gewährleistung derPreisstabilität im Euro-Währungsraum kon-form ist. Dieser allgemeine Konvergenzpro-zeß der kurzfristigen Zinssätze ist konsistentmit der Ausgangsposition am Vorabend derStufe Drei, in der die Marktwechselkursezwischen den festgelegten Teilnehmerlän-dern den vorangekündigten bilateralenWechselkursen entsprechen, die als Grund-lage für die Festlegung der unwiderrufli-chen Euro-Umrechnungskurse dienen. Diesevorangekündigten bilateralen Wechselkur-se stehen im Einklang mit den wirtschaftli-chen Fundamentaldaten und sind mit nach-haltiger Konvergenz vereinbar.

In der Endphase der Stufe Zwei werdender EZB-Rat und das Direktorium der EZBdie für die Durchführung der einheitlichenWährungspolitik im Euro-Währungsraumab dem 1. Januar 1999 noch zu treffendenVorbereitungen abschließen. In der Zwi-schenzeit verbleiben die nationalen geldpo-litischen Kompetenzen noch bei den natio-nalen Zentralbanken der Teilnehmerstaa-ten. Mit den institutionellen Veränderungen,die sich durch die Errichtung des ESZB undder EZB ergeben, wird ein geeigneterRahmen geschaffen, innerhalb dessen dienationalen Zentralbanken der Teilnehmer-staaten eng zusammenarbeiten und ihrejeweiligen geldpolitischen Strategien abstim-men können, um das vorrangige Ziel der

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Gewährleistung der Preisstabilität im Euro-Währungsraum zu erreichen. Darüber hin-aus obliegt es der EZB gemäß Artikel 44der ESZB/EZB-Satzung, die anderen Aufga-ben des EWI zu übernehmen, die infolgeder für Mitgliedstaaten geltenden Ausnah-

meregelungen in der Stufe Drei noch erfülltwerden müssen. Der Erweiterte Rat derEZB übernimmt die Verantwortung für dieBeziehungen mit den nationalen Zentral-banken der nichtteilnehmenden Mitglied-staaten.

Geldpolitik

In dem im Februar 1997 veröffentlichtenBericht „Die einheitliche Geldpolitik inStufe 3 - Elemente der geldpolitischenStrategie des ESZB“ hob das EWI aus einerReihe von untersuchten Möglichkeiten dieStrategien eines mittelfristigen Geldmen-genziels und eines direkten Inflationsziels alsGrundlagen einer möglichen geldpolitischenStrategie in Stufe Drei hervor. Es wies auchdarauf hin, daß unabhängig davon, für wel-che Möglichkeit das ESZB sich entscheidet,die Strategie fünf unerläßliche Schlüsselele-mente enthalten werde: die Verlautbarungeiner quantifizierten Definition des Endzielsder Preisstabilität und die Bekanntgabe spe-zifischer Zielgrößen, anhand derer das ESZBbeurteilt werden kann, den Einsatz einerumfassenden Palette von Indikatoren beider Formulierung der Geldpolitik, die Be-rücksichtigung der besonderen Bedeutungvon monetären Aggregaten und schließlichdie Verfügbarkeit eigener ESZB-Inflations-prognosen und anderer volkswirtschaftli-cher Eckdaten. Nach der Veröffentlichungdieses Berichts konzentrierte sich die stra-tegiepolitische Arbeit des EWI auf denAufbau der für die Entscheidungsfindung inder Geldpolitik notwendigen Infrastruktur;dies beinhaltete die Entwicklung verschie-dener ökonometrischer Instrumente undVerfahren zur Vorbereitung währungspoli-tischer Entscheidungen.

Die Arbeit am Aufbau der Instrumente undVerfahren zur Implementierung der ein-heitlichen Geldpolitik konzentrierte sich,

2 Vorbereitungen für die Stufe Drei

nach Abschluß der konzeptionellen PhaseEnde 1996, auf die Definition der techni-schen Grundlagen des geldpolitischen Hand-lungsrahmens des ESZB und auf den Auf-bau des für die zukünftige Geldpolitik desESZB notwendigen Instrumentariums.

Die wichtigsten Entwicklungen im Bereichder technischen Aspekte geldpolitischerOperationen betrafen 1997 die Verfahren,den Zeitrahmen und den Kalender fürESZB-Tender, die Abwicklungsverfahren fürOffenmarktgeschäfte und die Implikationender Tagesendabstimmung für die Inanspruch-nahme der ständigen Fazilitäten. Das EWItrifft zur Zeit die notwendigen Vorbereitun-gen, die es dem ESZB gestatten, ab demBeginn der Stufe Drei eine Mindestreserve-pflicht einzuführen, falls sich der EZB-Ratdafür entscheidet. Zu diesen Vorbereitun-gen zählte die weitere Ausarbeitung desEntwurfs einer Verordnung des Rats derEU über Mindestreserven, der wichtigstenoperativen Verfahren des Mindestreserve-systems und der Festlegung der potentiel-len Mindestreservebasis. Sowohl für dieGeschäftspartner bei geldpolitischen Ope-rationen als auch für die Sicherheiten, diebei Geschäften mit dem ESZB einzusetzensind, wurden einheitliche Zulassungskrite-rien ausgearbeitet. Auch die im Zusam-menhang mit diesen Sicherheiten anzu-wendenden Maßnahmen zur Risikokon-trolle wurden unter Berücksichtigung vonMarktgepflogenheiten festgelegt.

Da die Durchführung der geldpolitischenOperationen dezentral erfolgen wird, lei-

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steten die nationalen Zentralbanken so-wohl bei der technischen als auch derrechtlichen Vorbereitung für die Imple-mentierung der geldpolitischen Instrumen-te die wesentlichen Vorarbeiten. Für dieAbwicklung von Offenmarktgeschäften wirdeine ESZB-interne Infrastruktur aufgebaut,und das EWI arbeitet an den Systemen zurErstellung und Veröffentlichung der Ver-zeichnisse der zugelassenen Geschäftspart-ner und aller refinanzierungsfähigen Sicher-heiten, möglicherweise mit Ausnahme man-cher Kategorien nichtmarktfähigerSicherheiten. Ein weiteres zentrales Projektin der Implementierung der einheitlichenGeldpolitik ist die Errichtung eines effizien-ten Systems zur Liquiditätssteuerung aufder Basis eines integrierten täglichen Infor-mationsflusses zwischen den nationalen Zen-tralbanken und der EZB.

Devisenpolitik

Im Hinblick auf die künftige devisenpoliti-sche Zusammenarbeit zwischen den amEuro-Währungsraum teilnehmenden Mit-gliedstaaten und den übrigen Mitgliedstaa-ten der EU wurden 1997 sowohl auf derEbene des ECOFIN-Rates als auch aufEWI-Ebene Vorarbeiten geleistet, entspre-chend den Grundzügen, die in einem dies-bezüglichen EWI-Bericht festgelegt sind,der dem Europäischen Rat auf seiner Ta-gung in Dublin im Dezember 1996 vorge-legt worden war. Beim Gipfel in Amster-dam im Juni 1997 nahm der EuropäischeRat eine Entschließung über den neuenWechselkursmechanismus an, der in StufeDrei der WWU eingeführt wird (WKM II).Parallel dazu finalisierte das EWI den Ent-wurf des Abkommens zwischen der EZBund den nationalen Zentralbanken der nichtdem Euro-Währungsraum angehörendenMitgliedstaaten, in dem die Funktionsweisedes WKM II festgelegt ist; dieser Entwurfwird der EZB nach ihrer Errichtung zurBeschlußfassung unterbreitet werden. DerSchwerpunkt der technischen Vorarbeitenfür die Abwicklung potentieller Devisen-

marktinterventionen lag im Bereich deserforderlichen operativen Regelwerks so-wie der unterstützenden DV-Systeme, diees dem ESZB praktisch ermöglichen wer-den, am Devisenmarkt zu intervenieren.Ferner wurden Vorarbeiten geleistet, umdie Entscheidung über den tatsächlich zuübertragenden Betrag und die Modalitätenfür die Ersteinbringung der NZB-Währungs-reserven bei der EZB zu Beginn von StufeDrei zu vereinfachen. Außerdem wurdemit der Ausarbeitung von Gemeinschafts-sekundärrecht begonnen, um es der EZBzu ermöglichen, gemäß Artikel 30.4 derESZB/EZB-Satzung über den in Artikel 30.1mit 50 E Milliarden festgesetzten Höchst-wert hinaus die Übertragung weiterer Wäh-rungsreserven zu fordern. Für Markttrans-aktionen mit den Währungsreserven, dieden nationalen Zentralbanken nach erfolg-ter Übertragung an die EZB verbleiben,wurde ein Überwachungssystem konzipiert,damit die Konsistenz dieser Geschäfte mitder einheitlichen Geld- und Devisenpolitikdes Euro-Währungsraums sichergestellt ist.Ein ähnliches Überwachungssystem wirdfür Transaktionen der Euro-Teilnehmer-staaten mit ihren Fremdwährungs-Arbeits-guthaben und diesbezügliche Bestandsver-änderungen eingeführt werden. Das EWIsetzte sich auch mit der Vorgehensweiseauseinander, nach der die Referenzwech-selkurse des Euro berechnet und veröffent-licht werden sollen.

“Die bilateralen Wechselkurse, die als Grund-lage für die Festlegung der Euro-Umrech-nungskurse dienen, werden für die Staaten,die von Anfang an dem Euro-Währungsge-biet angehören, am 3. Mai 1998 bekannt-gegeben“; dies hielt der Europäische Rat inseinen Schlußfolgerungen zur Tagung inLuxemburg im Dezember 1997 fest. ImGemeinsamen Kommuniqué vom 2. Mai1998 haben die Minister sowie Zentral-bankpräsidenten der am Euro-Währungs-raum teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten, dieEuropäische Kommission und das EWI alsVorläuferorganisation der EZB erklärt, daßals vorangekündigte Kurse die bilateralen

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WKM-Leitkurse der WWU-Teilnehmer-währungen zu verstehen sind und daß dieFestlegung der unwiderruflichen Euro-Um-rechnungskurse am 31. Dezember 1998 imZuge des regelmäßigen täglichen Konzerta-tionsverfahrens erfolgen wird. Die nationa-len Zentralbanken des Euro-Währungs-raums stehen bereit, die Deckung der imKonzertationsverfahren ermittelten Wech-selkurse mit den vorangekündigten Aus-tauschverhältnissen sicherzustellen. DieUmrechnungskurse für die offizielle ECUgegenüber den Währungen der Mitglied-staaten, die dem Euro-Währungsraum an-gehören, werden vom Rat am und mitWirkung vom 1. Januar 1999 als die unwi-derruflichen Euro-Umrechnungskurse an-genommen werden.

Statistik

Im Juli 1996 veröffentlichte das EWI breit-gefächerte statistische Anforderungen fürdie Durchführung der Geld- und Wäh-rungspolitik in der Stufe Drei. Die Umset-zung des Anforderungskataloges - bezie-hungsweise gegebenenfalls die Klärung vonEinzelheiten - nahm den Großteil des Jah-res 1997 in Anspruch. Obwohl noch nichtalle Schwierigkeiten ausgeräumt werdenkonnten, ging im allgemeinen die Einfüh-rung der erforderlichen statistischen Ände-rungen reibungslos von statten, und Datenauf der neu vereinbarten Basis des zukünfti-gen Euro-Währungsraumes werden demEWI/der EZB im Laufe des Jahres 1998zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wur-de der Koordinierung der statistischen Ar-beit auf europäischer Ebene Beachtunggeschenkt, insbesondere in jenen Berei-chen, wo EWI/EZB mit der Kommission(EUROSTAT) Verantwortlichkeiten teilenwerden; der rechtliche Rahmen für Statisti-ken in der Stufe Drei wurde weiterentwik-kelt, und gegen Ende 1997 waren dieVorbereitungsarbeiten im Bereich der elek-tronischen Datenübertragung innerhalb desESZB weitestgehend abgeschlossen, wobeiauch bei der Entwicklung der EZB-internen

Datensysteme Fortschritte erzielt wur-den.

Zahlungsverkehrssysteme

Im Bereich Zahlungsverkehrssysteme botder im September 1997 vom EWI ver-öffentlichte zweite Fortschrittsbericht überdas TARGET-Projekt, „Second ProgressReport on the TARGET (Trans-EuropeanAutomated Real-time Gross-settlementExpress Transfer) Project“, weitere Einzel-heiten über den Projektstatus in bezug auforganisatorische Aspekte und die Imple-mentierung des Systems. Im besonderenwurde auf die folgenden Themen einge-gangen: 1) Betriebszeiten; 2) Preisgestal-tung; 3) die Bereitstellung von Innertagesli-quidität an nationale Zentralbanken außer-halb des Euro-Währungsraumes; 4) dieRolle der EZB im TARGET-System und 5) dieEinrichtung von TARGET. Die TARGET-Tests laufen nach Plan. Eine Informations-broschüre mit einem Abriß der Funktions-weise des TARGET-Systems erschien imMai 1998, und ein Kalender der TARGET-Betriebstage wird im August 1998 heraus-kommen.

Bei den Wertpapierabwicklungssystemenlag der Schwerpunkt der Vorbereitungsar-beiten auf zwei wichtigen Aspekten: derSchaffung von Standards für den Einsatzvon Wertpapierabwicklungssystemen für dieDurchführung von ESZB-Kreditoperationenund der Umsetzung von kurzfristigen Lö-sungen für die grenzüberschreitende Nut-zung von Sicherheiten. Die Standards unddie zugrundeliegende Analyse sind im Be-richt des EWI mit dem Titel „Standards forthe use of Securities Settlement Systemsin ESCB credit operations“ dargestellt, deram 8. Januar 1998 erschien. Die Anforde-rungen betreffen schwerpunktmäßig dreiBereiche: rechtliche Fragen, Abwicklungs-und Verwahrungsrisiken sowie abwicklungs-technische Fragen. Darüber hinaus billigteder EWI-Rat im Juli 1997 das Korrespon-denz-Zentralbankenmodell (Correspondent

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Central Banking Model, CCBM), das in derÜbergangsphase, das heißt bis zur adäqua-ten Verknüpfung der Wertpapierabwick-lungssysteme, gewährleisten soll, daß beigeldpolitischen und Innertageskreditopera-tionen des ESZB Sicherheiten grenzüber-schreitend eingesetzt werden können.

Vorbereitung der Euro-Banknoten

Die Gestaltungsentwürfe für die vom EWI-Rat im Dezember 1996 ausgewählte Euro-Banknotenserie (siehe EWI-Jahresbericht1996, Kapitel II Abschnitt 5) wurden imLauf des Jahres 1997 überarbeitet. Auf Basisdieser Entwürfe, die im Juli 1997 veröffent-licht wurden, erfolgt die drucktechnischeUmsetzung, wobei im ersten Halbjahr 1998die Druckplatten angefertigt werden. Umpotentielle Probleme zum ehestmöglichenZeitpunkt erkennen zu können, wurden imJahr 1997 sämtliche Techniken, die bei derBanknotenproduktion zum Einsatz kom-men, im Rahmen eines Projektes zur Her-stellung einer Testbanknote geprüft. DasTestprojekt zeigte, daß die Banknotendruk-kereien aller WWU-Teilnehmerstaaten inder Lage sein sollten, die gesamte Euro-Banknotenserie mit einem einheitlichenQualitätsstandard und mit einheitlichem Er-scheinungsbild zu drucken. Der EWI-Rathat im Hinblick auf den Urheberrecht-schutz der Euro-Banknoten den Aufdruckdes © Symbols auf die Euro-Geldscheineund zwecks einer effizienteren Geldfäl-scherbekämpfung die Einrichtung eines ge-meinsamen Prüfzentrums sowie einer Da-tenbank über gefälschte Euro-Banknotenbeschlossen. Als Zeitpunkt für die Einfüh-rung von Euro-Bargeld wurde der 1. Januar2002 festgesetzt. Im Hinblick auf Artikel 52der ESZB/EZB-Satzung - nach dem derEZB-Rat verpflichtet ist, die erforderlichenMaßnahmen zu ergreifen, um sicherzustel-len, daß Banknoten, die auf Währungen mitunwiderruflich festgelegten Wechselkursenlauten, von den nationalen Zentralbankenzu ihrer jeweiligen Parität umgetauscht wer-den - hat die Mehrheit der nationalen

Zentralbanken ein Grundsatzabkommenüber die Mechanismen für den Austauschund die Repatriierung der nationalen Bank-noten zwischen 1999 und 2002 geschlos-sen.

Rechnungslegung

Das Schema, nach dem die nationalenZentralbanken im ESZB bilanzieren wer-den, ist im Jahr 1997 im wesentlichen fixiertworden. Die definierten Strukturen bildendie Grundpfeiler des internen und exter-nen Berichtswesens des ESZB und sindzudem so konzipiert, daß auch für dasLiquiditätsmanagement und für statistischeZwecke relevante Daten aufbereitet wer-den. Ebenfalls geprüft wurde die Frage desÜbergangs zur Stufe Drei, wobei auchdafür die notwendigen Grundsätze undbilanztechnischen Ansätze ausgearbeitetwurden. Noch im Gang sind die Arbeitenan der Methode zur Verteilung der mone-tären Einkünfte, auf deren Grundlage derEZB-Rat seine Entscheidung treffen wird.

Informations- und Kommunikationssysteme

Auf dem Gebiet der Informations- undKommunikationssysteme wurde das Pro-jekt zur Erneuerung des Telekonferenzsy-stems erfolgreich abgeschlossen. Mit demneuen Telekonferenzsystem können meh-rere Audiokonferenzen parallel zwischenden angeschlossenen Institutionen abgehal-ten werden. Zudem wird die dem Systemzugrundeliegende Infrastruktur als das Haupt-trägermedium für den Großteil der beiESZB-weiten Informationssystemanwendun-gen erforderlichen Datenübertragungen die-nen. Eine ESZB-weite Kommunikationsin-frastruktur, die sichere Datenübertragungzwischen Sender und Empfänger sowieleistungsfähige Nachrichtenübertragungs-dienste bietet, wurde entwickelt und warab Mai 1998 betriebsbereit. Bei der Ent-wicklung einer Reihe ESZB-weiter Soft-wareanwendungen zur Unterstützung der

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Durchführung von geldpolitischen Opera-tionen, Devisenmarktinterventionen und derVerwaltung der Währungsreserven der EZBwurden 1997 entscheidende Fortschritteerzielt. All diese Anwendungen werden bisMitte 1998 verfügbar sein. Die zweite Jah-reshälfte 1998 wird Tests aller Systeme undVerfahren zwischen der EZB und dennationalen Zentralbanken gewidmet sein.Um einen angemessenen und einheitlichenSicherheitsstandard zu gewährleisten, hatder EWI-Rat eine Rahmenvereinbarung fürdie Sicherheitspolitik bezüglich der Informa-tionssysteme des ESZB beschlossen.

Bankenaufsicht und Finanzmarktstabilität

Das EWI hat untersucht, wie das ESZB inStufe Drei der WWU zur reibungslosenDurchführung der Maßnahmen beitragenkann, die nach Artikel 105 Abs. 5 desVertrags von den zuständigen Behördenauf dem Gebiet der Aufsicht über dieKreditinstitute und der Stabilität des Finanz-systems ergriffen werden. Aus heutigerSicht sind zwei Arten eines Beitrags desESZB denkbar. Erstens werden mit Blick aufrelevante Aufsichtsfragen - zum Beispiel sol-che makroprudentieller Art mit einem Be-zug zur Stabilität von Finanzinstituten und-märkten - das ESZB und vor allem die EZBsowohl die Zusammenarbeit innerhalb desKreises der Aufsichtsbehörden als auch dieKooperation zwischen diesen und demESZB fördern. Zweitens wird das ESZB denAufsichtsbehörden Informationen zur Ver-fügung stellen, die es infolge seiner grundle-genden Tätigkeiten erhalten hat und die fürAufsichtszwecke von Nutzen sein könnten.Umgekehrt werden die Aufsichtsbehördenbereit sein, dem ESZB aufsichtsrechtlicheInformationen zu übermitteln, die dem ESZBbei der Wahrnehmung seiner im Vertragund in der ESZB/EZB-Satzung festgelegtenAufgaben helfen könnten. Überdies siehtArtikel 25 Abs. 1 der ESZB/EZB-Satzungeine spezielle, fakultative Beratungsfunktionder EZB bezüglich Geltungsbereich undAnwendung der Rechtsvorschriften der

Gemeinschaft im Bereich der Aufsicht überKreditinstitute und der Stabilität des Finanz-systems vor. Ferner wird Artikel 105 Abs. 4des Vertrags, der eine verpflichtende Bera-tungsfunktion der EZB zu allen in ihrenZuständigkeitsbereich fallenden Vorschlä-gen für Rechtsakte der Gemeinschaft sowieEntwürfen für nationale Rechtsvorschriftenvorsieht, wahrscheinlich unter anderem fürgewisse Rechtsvorschriften hinsichtlich Ban-kenaufsicht und Finanzmarktstabilität gelten.Artikel 105 Abs. 6 des Vertrags schließlichsieht die Möglichkeit vor, der EZB beson-dere Aufgaben im Zusammenhang mit derBankenaufsicht zu übertragen. Pläne füreine Übertragung bankenaufsichtsrechtlicherBefugnisse von nationalen Behörden aufdie EZB werden im derzeitigen Stadiumallerdings als verfrüht betrachtet.

Rechtsfragen

Was rechtliche Fragen betrifft, so gab dasEWI im Oktober 1997 einen Bericht her-aus, in dem es genauer auf die in Arti-kel 108 des Vertrags verankerte Notwen-digkeit der Anpassung innerstaatlicherRechtsvorschriften im Hinblick auf die An-forderungen des Vertrags und der ESZB/EZB-Satzung für Stufe Drei einging. DerBericht stellte eine Orientierungshilfe fürden nationalen Gesetzgeber für den An-passungsprozeß dar und bildete gleichzeitigdie Grundlage für den Konvergenzbericht1998, in dem unter anderem die Verein-barkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschrif-ten, einschließlich der Satzungen der natio-nalen Zentralbanken, mit dem Vertrag undder ESZB/EZB-Satzung geprüft wurde.

Übergang zum Euro

Im Jahr 1997 waren beträchtliche Fort-schritte bei den Vorbereitungsarbeiten fürdie Einführung der einheitlichen Währungzu verzeichnen. Das EWI verfolgte weiter-hin die Entwicklungen im Zusammenhangmit dem Übergang zum Euro, um abschät-

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zen zu können, ob organisatorisch undinfrastrukturell bedingte nationale Unter-schiede hinsichtlich der VorbereitungenAuswirkungen auf die Durchführung dereinheitlichen Geldpolitik ab Januar 1999haben könnten.

Im Finanzmarktbereich haben das EWI unddie nationalen Zentralbanken den Markt-teilnehmern nahegelegt, eine vom Marktinitiierte Standardisierung innerhalb derWährungsunion in Betracht zu ziehen. DasEWI leistete auch Hilfestellung bei derFestlegung von einheitlichen Praktiken anden Geld- und Devisenmärkten im Euro-Währungsraum. Überdies erkannte das EWIdie Notwendigkeit eines eigenen Symbolsfür die einheitliche Währung an und sprachsich für das von der Europäischen Kommis-sion vorgeschlagene Symbol E als Logo fürden Euro aus. Um allen, die mit Vorberei-tungen auf den Übergang beschäftigt sind,Hilfestellung zu leisten, hat das EWI seineInformationspolitik verbessert, unter ande-rem durch die Einrichtung einer Website.

Öffentlichkeitsarbeit

Seit seiner Errichtung am 1. Januar 1994 hatdas EWI seine Berichtspflichten gemäß Ar-tikel 7 und Artikel 11.3 der EWI-Satzungerfüllt, indem es Berichte über den Standder Vorbereitung der Stufe Drei, über seineTätigkeit sowie über die Währungs- undFinanzlage in der Gemeinschaft vorlegte.Eine Liste aller seit Anfang 1997 vom EWIherausgegebenen Publikationen sowie An-gaben zur Website des EWI finden sich amEnde dieses Jahresberichts. Das EWI ist sichder Notwendigkeit bewußt, Transparenzhinsichtlich der Zielsetzung und Vorgehens-weise des ESZB sicherzustellen und über-dies das Wissen um dessen Funktionsweiseund Aufgaben zu fördern, damit der Finanz-sektor und die Öffentlichkeit dessen Politiknachvollziehen und unterstützen können.Zu diesem Zweck ist das EWI dabei, einexternes Kommunikationskonzept zu ent-wickeln, das Leitlinien für einen möglichstwirksamen Informationsfluß bezüglich derAktivitäten des ESZB vorgibt; dieses Kon-zept wird dem EZB-Rat zur Entscheidungvorgelegt werden.

3 Andere Aufgaben des EWI

Überwachung des ECU-Verrechnungs- undSaldenausgleichssystems

Das Bestreben des EWI ist es sicherzustel-len, daß angemessene Maßnahmen ergrif-fen werden, um die Einhaltung der Sicher-heitsstandards zu verbessern, die im Berichtder Zentralbanken der Zehnergruppe überInterbank-Netting-Systeme aus dem Jahre1990 festgelegt wurden.

Das EWI überwachte insbesondere die vonder EBA durchgeführten Vorbereitungsarbei-ten bezüglich ihres Euro-Verrechnungs- undSaldenausgleichssystems für die Stufe Drei derWWU (EURO 1). Überdies finalisiert dieEBA in Zusammenarbeit mit dem EWI die

Verrechnungsvereinbarungen im Einklang miteinem Beschluß des EWI-Rates, damit dieEBA bei der EZB ein zentrales Verrechnungs-konto eröffnen kann. Die EBA kann auchweitere Verrechnungskonten bei jenen na-tionalen Zentralbanken eröffnen, die der Füh-rung solcher Konten zustimmen. Bisher ver-lieh nur die Banque de France ihrer AbsichtAusdruck, bis Juni 1999 ein lokales Verrech-nungskonto für die EBA einzurichten.

Elektronisches Geld

1997 untersuchte das EWI in einer weite-ren Studie die Auswirkungen, die das Phä-nomen elektronisches Geld auf die Volks-

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wirtschaften der EU-Mitgliedstaaten hat.Besonderes Augenmerk lag dabei auf neu-en Marktentwicklungen, deren Konsequen-zen für die Geldpolitik im Detail analysiertwurden. Die Erkenntnisse dieser Studiebildeten die Basis für die vom EWI-Rat am2. März 1998 vorgelegte Stellungnahme überdie Ausgabe von E-Geld, „Opinion of theEMI Council on the Issuance of ElectronicMoney“, die im Wortlaut im Kasten 3 die-ses Berichtes angeführt wird.

Zusammenarbeit im Bereich der Bankenaufsichtund der Stabilität des Finanzsystems

Das EWI hat Konsultationen über eineReihe von Fragen durchgeführt, die in dieZuständigkeit der nationalen Zentralban-ken fallen und die Stabilität von Finanzinsti-tuten und -märkten berühren. Erstens wur-de eine breite Palette von Themen behan-delt , d ie für die Stabi l i tät desEU-Bankensystems von Bedeutung seinkönnten. Der Schwerpunkt - allgemein undin bezug auf die Errichtung der WWU - lagdabei sowohl auf aktuellen Trends als auchauf den absehbaren mittel- und langfristigenEntwicklungen. Eine zweite Untersuchungbefaßte sich mit der möglichen Nutzungmakroökonomischer Daten in der Banken-aufsicht sowie mit den Zusammenhängenzwischen makroökonomischen Entwicklun-gen und „Fragilität“ im Bankensystem, wo-bei die Analyse sowohl den Sektor insge-samt als auch das einzelne Institut betraf.Drittens wurden die jüngsten Entwicklun-gen bei den Wertberichtigungspraktikender Banken für uneinbringliche und notlei-dende Kredite - unter besonderer Berück-sichtigung der neuen, statistisch orientier-ten Ansätze - im Hinblick auf ihre wesentli-chen aufsichtsrechtlichen Auswirkungenuntersucht. Viertens wurde eine erste Un-tersuchung zu den möglichen Auswirkun-gen der Errichtung der WWU auf dengegenwärtig für die Liquidität von Kreditin-stituten geltenden aufsichtsrechtlichen Rah-men durchgeführt. Schließlich wurde dieZusammenarbeit zwischen den EU-Kredit-

registern mit dem Ziel der grenzüberschrei-tenden Öffnung fortgesetzt.

Verwaltung der EWS-Mechanismen und derGemeinschaftsdarlehen

Griechenland trat dem Wechselkursme-chanismus mit Wirkung vom 16. März 1998bei; mit diesem Schritt wurde auch dieTeilnahme am ECU-Swapmechanismus zumgleichen Stichtag verbindlich. Da die Bankvon Griechenland aber bereits seit Januar1986 auf freiwilliger Basis am Mechanismusbeteiligt war, blieb der Beitritt Griechen-lands ohne Wirkung auf die ECU-Swapge-schäfte des EWI.

Im Jahr 1997 hat das EWI weitere Zahlun-gen von Schuldnern der Gemeinschaft,nämlich von Griechenland und Italien, ent-gegengenommen und Zahlungen aus Zin-sen, Provisionen und Spesen für gewährteDarlehen an die Gläubiger geleistet.

Beratende Funktionen

Im Rahmen seiner beratenden Funktionenhat das EWI von Anfang 1997 bis Ende desersten Quartals 1998 in 52 Konsultations-verfahren nach Artikel 109 f Abs. 6 desVertrages und Artikel 5.3 der EWI-SatzungStellungnahmen abgegeben. Ein Großteilder Konsultationen betraf Anpassungen vonNZB-Satzungen nach Artikel 108 des Ver-trages.

Überwachung der Einhaltung des Verbots dermonetären Finanzierung und desbevorrechtigten Zugangs

Im Jahr 1997 wachte das EWI weiterhindarüber, ob die nationalen Zentralbankenihren in Artikel 104 und 104 a des Vertra-ges sowie damit zusammenhängenden Rats-verordnungen genannten Verpflichtungennachkommen, und kam zum Schluß, daßdie EU-Zentralbanken weiterhin die Ver-

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tragsbestimmungen eingehalten haben. Ver-bleibende Unzulänglichkeiten, die im Über-gang zu den neuen Regelungen aufgetretenwaren, sowie technische Schwierigkeiten,die sich bei der Umsetzung der neuenVorschriften ergeben hatten, konnten An-fang 1997 endgültig behoben werden.

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Das EWI hat seine enge, vielschichtigeZusammenarbeit mit anderen Institutionender Europäischen Union auf verschiedenen

Ebenen fortgeführt. Was die Kontakte zuInstitutionen außerhalb der Gemeinschaftbetrifft, so bleibt das „Konzertationsverfah-ren“ ein wertvolles Forum für den Aus-tausch von Daten unter Devisenfachleuten.Wichtige Verbindungen wurden zur Bankfür Internationalen Zahlungsausgleich, zurOECD und den Zentralbanken der assozi-ierten mittel- und osteuropäischen Länder(MOEL) unterhalten. Vertreter des IWFbesuchten im Laufe des Jahres mehrmalsdas EWI, auch um Meinungen über daskünftige Verhältnis zwischen ESZB und IWFauszutauschen.

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Kapitel I

Wirtschaft l iche, monetäre und

f inanzie l le Lage in der

Europäischen Union

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1 Gesamtwirtschaftlicher und finanzieller Hintergrundim Jahre 1997

1.1 Wichtige Entwicklungenaußerhalb der EU

Weiterhin robuste außenwirtschaftlicheRahmenbedingungen

Das weltwirtschaftliche Umfeld war 1997insgesamt betrachtet weiterhin recht gün-stig; die einzige bedeutende Ausnahmestellen die Entwicklungen in Asien in derzweiten Jahreshälfte dar. Das Welthandels-volumen (inklusive Dienstleistungen) stiegmit geschätzten 9,4 % 1997 verglichen mit6,6 % im Vorjahr kräftig an. Das Welt-BIP-Wachstum belief sich 1997 auf 4,1 %, wo-bei sich die Wirtschaftsleistung in denOECD-Ländern Schätzungen zufolge um3 % erhöhte. Die Entwicklung in den Indu-strieländern stand vor allem im Zeichen derrelativen Schwäche der japanischen Volks-wirtschaft und der anhaltend starken Nach-frage in den Vereinigten Staaten. Die Inflati-on blieb während des stetigen Wirtschafts-wachstums der letzten Jahre in einer Reihevon OECD-Ländern bemerkenswert nied-rig und stabil. Der Verbraucherpreisanstiegin dieser Ländergruppe (die sogenanntenHochinflationsländer2 ausgenommen) fielauf einen Durchschnitt von 2 %. Zum gün-stigen Preisklima im Jahre 1997 habensinkende Ölpreise im Verlauf des Jahresund weitgehend stabile Preise für andereRohstoffe beigetragen.

Die Vereinigten Staaten verzeichneten wei-terhin kräftige BIP- und Beschäftigungszu-wächse. Das Wirtschaftswachstum beschleu-nigte sich auf 3,8 % (siehe Abbildung 1),was sich in einem weiteren Abbau derArbeitslosenquote im November 1997 aufeinen zuletzt 1973 erreichten Tiefstwertvon 4,6 % niederschlug. Gleichzeitig bliebder Inflationsdruck mäßig; die Teuerungsra-te verringerte sich im Jahresverlauf aufeinen Durchschnitt von 2,3 %. SteigendeProduktivität und sinkende Importpreise,

unter anderem aufgrund der Stärke desUS-Dollar, waren die wesentlichen Bestim-mungsfaktoren zusammen mit einer mäßi-gen Straffung der Geldpolitik durch die US-Notenbank im Frühjahr. Das Defizit desBundeshaushaltes wurde 1997 zum Teilaufgrund eines plötzlichen, wachstumsindu-zierten Anstiegs der Steuereinnahmen na-hezu vollständig abgebaut.

Während die Konjunktur 1996 in Japan inFahrt zu kommen schien, stockte sie 1997wieder. Der erhebliche BIP-Rückgang imzweiten Quartal spiegelte die sinkendenAusgaben der privaten Haushalte im Zugeder restriktiveren Fiskalpolitik wider. DasVerbrauchervertrauen schwächte sich spä-ter aufgrund der Turbulenzen in anderenasiatischen Ländern (siehe Kasten 1) undder Konkurse einiger japanischer Finanzin-stitutionen weiter ab. Als Ergebnis derKonjunkturschwäche erhöhte sich die Ar-beitslosenquote auf 3,4 %. Impulse für dasWirtschaftswachstum gingen allein vom au-ßenwirtschaftlichen Sektor aus, was auf dieAbwertung des japanischen Yen gegenüberdem US-Dollar und die robuste Auslands-nachfrage zurückzuführen ist. Die Bank vonJapan hielt an ihrem expansiven geldpoliti-schen Kurs fest und beließ angesichts derKonjunkturabschwächung auf rund 0,9 %den Diskontsatz auf seinem Rekordtiefst-wert von 0,5 %. Die Inflation blieb imJahresverlauf verhältnismäßig gedämpft undstieg auf 1,7 %.

Eine Finanzkrise entwickelte sich zu Jahres-mitte 1997 in Thailand, weitete sich rapideauf eine Reihe anderer südostasiatischerLänder aus und erfaßte schließlich auch die

2 Diese sind als jene Länder definiert, die bisher inden neunziger Jahren eine durchschnittliche Preis-steigerungsrate von 10 % oder mehr verzeichnethaben. Quelle: OECD Economic Outlook, Dezem-ber 1997.

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Wichtige Entwicklungen in den größeren Industrieländern

Wirtschaftswachstum(Quartalswerte; Veränderung zum Vorjahr in %)

EU-15

Japan

USA EU-15Japan

USA

Preisentwicklung(a)

(Quartalswerte; Veränderung zum Vorjahr in %)

DeutschlandJapan

USA

Notenbankzinssätze(b)

(Monatsendstände in % p.a.)

DEM/USD (linke Skala)JPY/USD (rechte Skala)

Wechselkurse(c)

(Monatsendstände)

Abbildung 1

Quelle: Nationale Statistiken.(a) EU-15: Angaben bis Ende 1993 auf der Basis von Westdeutschland und ab 1994 einschließlich der ostdeutschen Bundesländer. Italien: Lebenshaltungskostenindex. Vereinigtes Königreich: Einzelhandelspreisindex ohne Hypothekenzinsen (retail price index - RPIX).(b) Für Deutschland und Japan der Diskontsatz, für die USA der Zielsatz für Federal Funds. (c) D-Mark pro Dollar und japanische Yen pro Dollar.

1992 1993 1994 1995 1996 1997

-2

-1

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3

4

5

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1992 1993 1994 1995 1996 1997

1992 1993 1994 1995 1996 1997

-1

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1

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8

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3

4

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7

8

9

1992 1993 1994 1995 1996 1997

1,1

1,2

1,3

1,4

1,5

1,6

1,7

1,8

1,9

80

90

100

110

120

130

140

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Republik Korea. Das Wirtschaftswachstumim östlichen und südlichen Asien verlang-samte sich in dem Maße, in dem diefinanziellen Turbulenzen in der Region fürerhöhte Unsicherheit sorgten (siehe Ka-sten 1). In China hingegen konnte das hoheWirtschaftswachstum bei mäßiger Inflationbeibehalten werden. Gleichzeitig kam es zueiner geringfügigen Abflachung der Kon-junktur in Australien und Neuseeland.

Die Volkswirtschaften der Reformländerverzeichneten 1997 erstmals seit Anfangder neunziger Jahre ein positives Wirt-schaftswachstum, wenngleich nur in einerGrößenordnung von unter 2 % im Schnitt.Die Baltischen Republiken, Polen und Un-garn wiesen starke Wachstumsraten auf,während Rußlands BIP-Zuwächse mäßigblieben. In der Tschechischen Republik ver-langsamte sich das Wachstum markant; dieWährung kam auf den Devisenmärktenunter Druck und mußte abgewertet wer-den. Das Wirtschaftswachstum in den Ent-wicklungsländern verharrte 1997 bei etwasunter 6 %; in Afrika allerdings war dasWachstum mit etwa 3 % unterdurchschnitt-lich. In Mittel- und Südamerika beschleunig-te sich das Wirtschaftswachstum hingegen1997 erheblich. Der Preisauftrieb ging inder Gesamtheit der Entwicklungsländer auf8,5 % und in den Reformländern auf unter30 % zurück.

Veränderungen auf den internationalenDevisenmärkten

Das Jahr 1997 stand im Zeichen einerstarken Aufwertung des US-Dollar sowohlgegenüber der D-Mark (um 15,2 % auf1,79 D-Mark) als auch gegenüber demjapanischen Yen (um 11,8 % auf 130 Yen).Weiters war das Devisenmarktgeschehenim Berichtsjahr von einer massiven Abwer-tung einer Reihe asiatischer Währungengeprägt (siehe Kasten 1).

Der US-Dollar wertete gegenüber derD-Mark im Jahresverlauf von 1,55 auf 1,79

D-Mark auf. Dieses Entwicklungsmuster istAusdruck der - im Vergleich zu Deutsch-land - günstigeren Aussichten für die US-Wirtschaft sowie der Erwartung gleichblei-bender oder ausgeweiteter Zinsdifferentia-le, unter anderem im Zusammenhang mitder Verschärfung geldpolitischer Bedingun-gen durch die Federal Reserve gegen EndeMärz 1997. Die Aufwertungsdynamik desUS-Dollar wurde zwischen Mitte Augustund Anfang November vorübergehend un-terbrochen, weil vorläufig mit keinen wei-teren restriktiven geldpolitischen Maßnah-men seitens der US-Notenbank zu rech-nen war. Gleichzeitig versetzte deraufkeimende Preisdruck in Deutschland dieMärkte in die Erwartung eines verschärftengeldpolitischen Kurses (entsprechendeSchritte wurden am 9. Oktober gesetzt).Als danach keine weitere geldpolitischeStraffung in Deutschland absehbar war,begann der US-Dollar wieder zu steigen.Im Jahre 1997 wertete der US-Dollar auchgegenüber der japanischen Währung er-heblich auf, wobei er von 116 auf 130 Yenstieg. Insgesamt spiegelt die Entwicklungdes Dollar-Yen-Wechselkurses die pessimi-stischen Wirtschaftsprognosen für Japan, inweiterer Folge die negativen Auswirkungender Turbulenzen in Südostasien und derRepublik Korea auf die japanische Wettbe-werbsfähigkeit und die Stabilität des Finanz-marktes sowie die Kapitalumschichtung vonAnlagen in den US-Dollar im Zusammen-hang mit der Asien-Krise wider (siehe Ka-sten 1). Die kurzfristige Hoffnung auf einenKonjunkturaufschwung in Japan stoppte denAbwertungstrend des japanischen Yen zuJahresmitte und führte dazu, daß der Yenvorübergehend stark stieg und nahezu diezu Jahresbeginn verzeichneten Kurswerteerzielte.

Eine Betrachtung der effektiven Wechsel-kurse zeigt, daß der effektive nominaleWechselkurs des US-Dollar - gemessen ander Wechselkursveränderung gegenüber26 Handelspartnern - um 13,7 % aufwerte-te, wogegen die D-Mark um 2,6 % und derYen um 1,9 % effektiv abwerteten. Im Fall

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der Vereinigten Staaten lag die erheblicheVeränderung des effektiven nominalenWechselkurses einerseits an den Kursge-winnen des US-Dollar gegenüber dem ja-panischen Yen und der D-Mark, anderer-seits auch an der Abwertung der südost-asiatischen Währungen und der Währungder Republik Korea. Die relativ geringeeffektive Yen-Abwertung spiegelt die Auf-wertung des Yen gegenüber den südost-asiatischen Währungen und dem koreani-schen Won wider. Im Fall Deutschlandsstanden der D-Mark-Abwertung vis-à-visdem US-Dollar weitgehend stabile Wech-selkursrelationen zu den europäischenWährungen gegenüber, deren Gewicht imeffektiven Wechselkursindex in Summewesentlich stärker ist als das der nichteuro-päischen Währungen.

Rückgang bei internationalen Renditen

1997 fielen die Renditen für US-Anleihenum 68 Basispunkte von 6,43 % auf 5,75 %;dahinter verbergen sich zwei gegenläufigeEntwicklungen im Jahresverlauf. Mitte Aprilwaren die Renditen vor dem Hintergrundeines zunehmenden Drucks auf den Ar-beitsmarkt und der Konjunkturbeschleuni-gung um nahezu 60 Basispunkte auf einenSpitzenwert von 6,98 % gestiegen. Die da-mit verbundenen Erwartungen anziehen-der Inflation zeigten sich in der steilerwerdenden US-Renditenkurve und bewirk-ten die erste Erhöhung des Federal-Funds-Satzes seit Februar 1995 um 25 Basispunkteauf 5,5 %. Die Aufwärtsbewegung der lang-fristigen Zinssätze erwies sich jedoch ange-sichts der Verbesserung der Inflationsdaten

und der Erkenntnis, daß der Inflationsdrucktrotz der starken Wachstumsdynamik ge-ring geblieben war, nur von kurzer Dauer.Der nahezu vollständige Abbau des öffentli-chen Defizits in den Vereinigten Staatenund der Rückgang des Schuldenstands tru-gen zusätzlich zur Abwärtsbewegung derlangfristigen Zinssätze bei. Gegen Ende desJahres beschleunigte sich der Renditenrück-gang, da Investoren Kapital aus dem finanz-krisengeschüttelten südostasiatischen Raumabzogen und in verhältnismäßig wenigerriskante Anlagen, wie etwa US-Anleihen,umschichteten. Außerdem nährte die KriseErwartungen, die offiziellen Zinssätze in denVereinigten Staaten würden aufgrund derinflationsdämpfenden Wirkung der Turbu-lenzen und möglicher Sorgen über dieinternationale Finanzstabilität nicht erhöhtwerden.

In Japan fielen die langfristigen Zinssätze imJahre 1997 um 91 Basispunkte auf einensowohl aus binnenwirtschaftlicher als auchaus internationaler Sicht historischen Tiefst-stand von 1,66 %, während die realenlangfristigen Zinssätze, ex-post gemessen,gegen Jahresende einen deutlich negativenWert erreichten und die Zinskurve abflach-te. Diese Gesamtentwicklung spiegelt dieErwartungshaltung wider, daß die offiziellenZinssätze trotz anziehender Inflation niedrigbleiben werden; die Beschleunigung derPreissteigerungsrate wurde angesichts desgleichzeitig nachlassenden Konjunkturtem-pos als vorübergehend eingestuft. Die Fi-nanzkrise in Asien führte darüber hinaus zueinem Abzug von Kapital aus dem japani-schen Aktienmarkt und zur Umschichtungin Anleihen.

Kasten 1

Entstehungsgeschichte der Asienkrise im Jahre 1997

Im Jahr 1997 gerieten die Devisen- und Finanzmärkte in einer Reihe von asiatischen Ländern unter

ungewöhnlich starken Druck. Thailand, Indonesien, Malaysia und die Republik Korea waren am

stärksten betroffen; die Krise blieb jedoch auch in anderen Ländern nicht ohne Wirkung. Vor der

Krise war den meisten der betroffenen Länder gemeinsam, daß sie ihre preisliche Wettbewerbsfähigkeit

aufgrund der US-Dollar-Anbindung einbüßten, was sich in hartnäckigen Leistungbilanzdef iziten

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niederschlug (allerdings fehlten andere Zeichen eines makroökonomischen Ungleichgewichts). Andere

Gemeinsamkeiten waren die instabilen, mangelhaft regulierten und übermäßig verschuldeten

Finanzsysteme sowie hohe Bestände an kurzfristiger Fremdwährungsschuld privater Schuldner, die

häuf ig zur Finanzierung langfristiger Investitionen benutzt wurden (womit eine eklatante Fristen-

und Währungsinkongruenz entstand).

Der starke Druck auf den thailändischen Baht führte schließlich im Juli 1997 zur Freigabe der Währung,

wodurch die seit 13 Jahren bestehende Bindung an einen Korb, der vorwiegend US-Dollar enthielt,

beendet wurde. Als Ergebnis des Verlustes der Wettbewerbsfähigkeit kamen auch die Währungen der

anderen Länder der Region unter Druck, was schließlich innerhalb eines Monats zu massiven Abwertungen

des philippinischen Peso, des malaysischen Ringgit und der indonesischen Rupiah führte. Die Krise

verschärfte sich im Oktober, als ein Einbruch am Aktienmarkt von Hongkong um sich greifende

Turbulenzen in den Kapitalmärkten auslöste. Obwohl die US-Dollarbindung des Hongkong-Dollar

beibehalten wurde, brachte die erhebliche Korrektur der Aktienpreise die asiatischen Währungen

weiter unter Druck, darunter auch den koreanischen Won, der bis dahin noch weitgehend verschont

geblieben war. Die in der Folge im November (und Dezember) vorgenommene starke Abwertung des

koreanischen Won gegenüber dem US-Dollar führte zu einer weiteren Schwächung der Währungen

in dieser Region.

Ein Vergleich der Entwicklungen in der zweiten Hälfte des Jahres 1997 (siehe Tabelle) zeigt, daß es

eine Reihe gemeinsamer Faktoren gab. Zunächst werteten alle Währungen mit Ausnahme des Hongkong-

Dollar gegenüber dem US-Dollar erheblich ab. Diese starken Abwertungen entwickelten eine

Eigendynamik, da die steigenden Kosten für den Schuldendienst des privaten Sektors und Geschäfte

zur Absicherung von Auslandsschulden den Druck auf den Wechselkurs nur erhöhten. In einem

zweiten Schritt wurden die kurzfristigen Zinssätze massiv angehoben, um die Wechselkursbindungen

aufrechtzuerhalten, und obwohl die Zinssätze Ende 1997 wieder zurückgingen, blieben sie dennoch

als Folge der Erwartungen weiterer erheblicher Wechselkursabwertungen über ihren Anfang Juli

verzeichneten Ständen. Die wachsende Unsicherheit zeigte auch der starke Anstieg der indirekten

Preisvolatilität von im Freiverkehr gehandelten Optionen auf diese Währungen. Drittens brachen die

Börsenindizes um 10 % bis fast 50 % massiv ein. Neben den währungspolitischen Bedingungen,

niedrigeren Ertragserwartungen und insbesondere ungünstigen Finanzierungsbedingungen für Firmen

stand diese Entwicklung in Zusammenhang mit den höheren Renditen, die internationale Investoren

angesichts des gestiegenen Risikos forderten. Der Einbruch der Währungen und der Aktienindizes

bewirkte eine allgemeine Rückstufung der gesamten betroffenen Region durch internationale Investoren,

wobei die Wirkung der geänderten fundamentalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen noch durch

Ansteckungs- und Spillovereffekte verstärkt wurde.

Ende 1997 bot der Internationale Währungsfonds Thailand, Indonesien und der Republik Korea

umfangreiche Kredithilfe an. Die damit verbundenen Reformprogramme schreiben eine strengere

Geld-, Währungs- und Fiskalpolitik sowie die Neuordnung und Stärkung der Finanzsysteme vor. Ziel

dieser Maßnahmen ist die Vermeidung übermäßiger Währungsabwertungen, die Inflationseindämmung

und die Schaffung geeigneter Bedingungen für den Aufbau von Devisenreserven zur Wiederherstellung

von Vertrauen in das Gebiet.

Es lassen sich eine Reihe von Kanälen identif izieren, über die makroökonomische Effekte auf die

Wirtschaften in Asien übertragen werden. Dazu gehören der Einkommens- oder Vermögenseffekt, der

seine Wirkung über eine Verringerung der Binnennachfrage im asiatischen Raum infolge fallender

Aktienpreise und Wechselkurse sowie einer restriktiveren Währungs- und Fiskalpolitik entfaltet (allerdings

wirken hier auch Effekte, die sich aus einer höheren Belastung durch auf US-Dollar lautende Schulden,

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1.2 GesamtwirtschaftlicheEntwicklungen in der EU

Reales BIP-Wachstum in der EU beschleunigtsich

Zu Beginn des Jahres 1997 blieb die Zunah-me des realen BIP in der EU, wie schonAnfang 1996, verhalten, da die ungewöhn-

lich schlechten Wetterbedingungen einmalmehr eine tendenzielle Flaute in der Bau-wirtschaft im ersten Quartal verursachten.Danach beschleunigte sich das Wirtschafts-wachstum jedoch, und ab dem zweitenQuartal war die Wachstumsrate signifikanthöher als in der vergleichbaren Vorjahres-periode. Die Krise in Asien hatte 1997keine erheblichen negativen Auswirkungen

die Kürzung von Kreditlinien, Kapitalabflüsse und höhere Zinssätze ergeben); der Vertrauenseffekt,

demzufolge fallende Aktien- beziehungsweise Wechselkurse allgemein pessimistischere Perspektiven

bewirken und in der Folge die Nachfrage noch weiter dämpfen können, der Effekt auf langfristige

Zinsen, der mit der Neubewertung des Risikos in den Schwellenländern seitens der Investoren und

den Aussichten für höhere Inflation nach einer Abwertung der Währung zusammenhängt, und ein

Preiseffekt, der Asiens Wettbewerbsfähigkeit stärkt und damit Nettoexporte eher erhöht, was wiederum

die kontraktiven Auswirkungen einer niedrigeren Binnennachfrage dämpft.

Wie groß nun die direkte Auswirkung auf die Länder außerhalb der Region ist, wird von deren Anteil

am Handel mit den betroffenen Wirtschaften Asiens und von der Bedeutung des Handels im Verhältnis

zum gesamten BIP abhängen (Offenheitsgrad). Einkommen, Gewinne und Nachfrage werden durch

eine Verschlechterung der Außenhandelsbilanz im Zuge der Schrumpfung von Exporten in die Region

zurückgehen. Möglicherweise gibt es auch negative Vermögens- und Vertrauenseffekte und einen

über die Bilanzen des Bankensystems wirksam werdenden Effekt, der vom Stand der aushaftenden

Forderungen einzelner Institute im Gebiet abhängig ist. Die langfristigen Zinssätze können von der

Erwartung niedrigerer Inflation profitieren. Die endgültige Auswirkung auf die Wirtschaften außerhalb

Asiens, die eventuell erst zeitverzögert auftritt, wird nicht nur von der direkten Auswirkung auf den

Handel und die Finanzmärkte, sondern auch von der Angemessenheit und vom richtigen Einsatzzeitpunkt

allfällig erforderlicher wirtschaftspolitischer Maßnahmen und nicht zuletzt von einem entsprechenden

Maß an Flexibilität in der Realwirtschaft, vor allem am Arbeitsmarkt abhängen. Die möglichen

Auswirkungen der Krise auf monetäre und wirtschaftliche Entwicklungen in der EU werden im einzelnen

in Abschnitt 3 behandelt.

Veränderungen der Vermögenswerte auf den Märkten Asiens(in %)

1. Juli 1997 bis 31. Dezember 1997

Aktienkursindex Wechselkurs gegenüber USD

Hongkong -29,4 0,0

Indonesien -45,1 -55,0

Malaysia -44,9 -35,0

Republik Korea -46,6 -47,7

Singapur -22,8 -15,0

Thailand -34,5 -47,8

Quelle: Reuters.

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auf das Wachstum. Die Zunahme des rea-len BIP in der EU wird für 1997 auf 2,7 %geschätzt, also wesentlich höher als die1996 festgestellte Rate von 1,7 %. DasWachstum beschleunigte sich allgemein,wobei in nahezu allen EU-Ländern einstärkeres Wachstum gemessen wurde (sie-he Tabelle 1), obgleich immer noch Unter-schiede in der jeweiligen Konjunkturdyna-mik festzustellen sind. In Italien und inSchweden blieb die Erhöhung des BIP- wenngleich über dem Wert von 1996 -unter 2 %, während in Belgien, Deutsch-land, Frankreich und Österreich die Ratezwischen 2 % und 3 % betrug. Das realeBIP-Wachstum in den übrigen neun EU-Mitgliedstaaten lag über 3 %. Irland ver-zeichnete 1997 mit 10,3 % wiederum dasstärkste BIP-Wachstum innerhalb der EU.

Die Zunahme des realen BIP beschleunigtesich auch in Finnland kräftig und erreichtefast 6 %.

Die konjunkturelle Beschleunigung wurde1997 weitgehend vom Fortbestand dergünstigen Einflüsse, die auch 1996 wirksamgewesen waren, gestützt: Der Konjunktur-aufschwung in Nordamerika blieb kräftig(siehe auch Abschnitt 1.1), und die preisli-che Wettbewerbsfähigkeit der meisten EU-Länder verbesserte sich gegenüber ihrenwichtigsten Handelspartnern außerhalb derEU. Innerhalb der EU ermöglichte die ge-ringe oder rückläufige Inflation den meistenMitgliedstaaten eine Niedrigzinspolitik (sie-he Abschnitt 2); die Wechselkurse inner-halb der EU blieben allgemein stabil, unddie Renditen fielen noch weiter. Die Ein-

Tabelle 1Aktuelle Entwicklung des realen Bruttoinlandsprodukts(Veränderung in %)

Veränderung zum Vorjahr (a) Veränderung zum Vorquartal (b)

1995 1996 1997(c) 1996 1997 1996 1997

Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4

Belgien 2,1 1,5 2,8 2,0 2,4 2,9 2,9 . 0,7 0,6 1,3 0,5 .

Dänemark 3,1 3,5 3,4 3,1 2,0 4,3 2,6 4,4 -0,8 0,9 2,0 0,5 1,1

Deutschland 1,8 1,4 2,2 1,8 1,0 3,0 2,4 2,4 0,3 0,4 0,9 0,7 0,3

Griechenland 2,1 2,7 3,5 - - - - - - - - - -

Spanien 2,7 2,3 3,4 2,8 3,2 3,4 3,5 3,6 0,8 0,9 0,8 0,9 0,9

Frankreich 2,1 1,5 2,4 2,3 1,3 2,6 2,7 3,2 0,3 0,3 1,1 0,9 0,8

Irland 10,4 7,7 10,3 - - - - - - - - - -

Italien 2,9 0,7 1,5 -0,2 -0,9 1,9 2,2 2,8 -0,4 0,0 1,9 0,6 0,2

Luxemburg 2,7 3,5 4,8 . . . . . . . . . .

Niederlande 2,3 3,3 3,4 3,5 2,6 3,1 2,9 3,6 0,8 0,7 0,9 0,7 1,0

Österreich 2,1 1,6 2,5 . . . . . . . . . .

Portugal 2,4 3,6 3,9 - - - - - - - - - -

Finnland 5,1 3,6 5,9 6,0 4,0 7,1 6,4 6,2 1,4 0,0 3,1 1,7 1,1

Schweden 3,9 1,3 1,8 1,3 -1,2 2,9 2,0 3,3 0,6 -0,2 0,4 1,0 2,2

Vereinigtes

Königreich 2,7 2,2 3,3 2,8 3,1 3,5 3,6 2,8 1,2 0,8 0,8 0,8 0,3

EU-15 2,5 1,7 2,7 2,1 1,4 3,0 2,8 2,9 0,5 0,4 1,2 0,8 0,5

Quelle: Nationale Statistiken.(a) Jahresraten in %.(b) Quartalswerte: Veränderung zum Vorquartal in %, saisonbereinigt (in einigen Ländern auch kalenderbereinigt); nicht auf

Jahresbasis umgerechnet.(c) Vorläufig.

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schätzung der Konjunkturentwicklung sei-tens der Verbraucher verbesserte sich underreichte ungefähr wieder den langjährigenDurchschnitt, obwohl sich das Niveau unddas Ausmaß der Verbesserung von Land zuLand erheblich unterscheiden. Die Beurtei-lung der Konjunkturaussichten durch dieUnternehmen stieg sprunghaft an und lagam Jahresende erheblich über dem langjäh-rigen Durchschnitt.

Stärkere Binnennachfrage, weiterhinNettoexportüberschüsse

Innerhalb der gesamten EU war die Be-schleunigung des realen Wirtschaftswachs-tums im Jahre 1997 vorrangig auf die Binnen-nachfrage zurückzuführen, die verglichen mit1,5 % im Vorjahr mit 2,2 % stärker expandier-te. Der Nettozuwachs bei den Exporten,gestützt durch die mäßige Zunahme derrelativen Lohnstückkosten und eine dadurchverbesserte Wettbewerbsfähigkeit, leistete nunschon das vierte Jahr hintereinander einenzwar kleinen, aber positiven Beitrag zumWachstum. Die Erhöhung der Binnennach-frage war auf einen Investitionsanstieg und diestärkere Auffüllung von Lagerbeständen zu-rückzuführen, während der private Konsumstagnierte und der öffentliche Verbrauchschwächer als 1996 war (siehe Tabelle 2).Während die Binnennachfrage in vielen Län-dern um 3 % oder mehr stieg (in Dänemark,Griechenland, Irland, Luxemburg, den Nie-derlanden, Portugal, Finnland und im Verei-nigten Königreich), verzeichnete die Binnen-nachfrage in Deutschland, Frankreich, Öster-reich und Schweden ein Wachstum vonunter 1,5 %.

Die Zunahme des privaten Konsums verläuftin der EU seit der Rezession 1992/1993weitgehend konstant innerhalb einer Grö-ßenordnung von 1,5 % bis 2 %. Einerseitshaben das langsame Anwachsen der realenverfügbaren Einkommen der Haushalte zu-sammen mit der negativen Auswirkung derhohen Arbeitslosigkeit auf das Konsumklimain manchen Ländern sowie Unsicherheiten

über weitere Schritte zur Haushaltskonsoli-dierung eher zu Zurückhaltung bei den Aus-gaben privater Haushalte geführt. Anderer-seits stieg das Konsumentenvertrauen in demMaße, in dem sich die Wirtschaftsaussichtengebessert haben und es zu Vermögenszu-wächsen aus Kapitalanlagen und in manchenFällen auch aufgrund gestiegener Immobilien-preise kam. Der Einfluß dieser Faktoren warstark unterschiedlich, was sich darin zeigt, daßder private Konsum 1997 in Dänemark,Spanien, Irland, den Niederlanden, Portugal,Finnland und dem Vereinigten Königreich um3 % oder mehr wuchs, während er in Deutsch-land, Frankreich und Österreich um wenigerals 1 % stieg. Die Zuwachsrate des privatenKonsums im Vereinigten Königreich betrug4,5 %, ein zuletzt 1988 erreichter Wert; zudiesem Ergebnis trugen teilweise Sonderfak-toren bei (insbesondere außerordentlicheVermögenszuwächse für Sparer im Zuge derUmwandlung von Bausparkassen in börsen-notierte Aktiengesellschaften).

In Anbetracht der stetigen Bemühungen imHaushaltsbereich, Ausgaben angesichts dernotwendigen Konsolidierung zu begrenzen,erhöhte sich der Verbrauch der öffentli-chen Haushalte in der EU 1997 um 0,5 %,wodurch sich das Verhältnis zum BIP redu-zierte. In Deutschland, Griechenland, Itali-en, Finnland und Schweden fiel der Staats-verbrauch, während er in Spanien und demVereinigten Königreich nur geringfügig stieg.Hingegen erhöhte sich der öffentliche Ver-brauch in Dänemark um 2,9 %, in Luxem-burg um 3,9 %, in den Niederlanden um3,3 % und in Portugal um 3,0 %.

Obwohl die Anlageinvestitionen stärker als imVorjahr wuchsen, blieb der Anstieg doch imseit Anfang der neunziger Jahre beobachte-ten Trend, nämlich trotz der zufriedenstellen-den Gewinnmargen und des hohen Vertrau-ens der Unternehmen sowie verhältnismäßighoher Kapazitätsauslastungsraten im Produk-tionssektor unter dem Niveau der in denvergangenen Jahrzehnten üblichen Raten. Inden einzelnen Mitgliedstaaten betrug 1997das Wachstum der Anlageinvestitionen über

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10 % in Griechenland, Irland, Luxemburg,Portugal und Finnland, war jedoch auch inDänemark und den Niederlanden stark. InDeutschland, Frankreich und Italien erhöhtensich die Investitionen hingegen nur um 1 %oder weniger. Schweden verzeichnete einenRückgang von 4,8 % bei den Anlageinvestitio-nen.

Sowohl die Ausfuhren als auch die Einfuhrenstiegen wesentlich dynamischer als 1996,teilweise als Folge des erstarkten Wachstumsinnerhalb der EU (das auch den EU-Binnen-handel ankurbelte) und des weltweiten Kon-junkturauftriebs. Die Exporte aus den EU-

Mitgliedsländern erhöhten sich um durch-schnittlich 9,5 %, die Importe um 8,5 %. DieZahlen der Europäischen Kommission weisendarauf hin, daß sich die Handels- und Lei-stungsbilanzsalden der EU 1997 weiter ver-bessert haben (siehe Tabelle 3); der Handels-bilanzsaldo stieg auf 1,5 % des EU-BIP, undder Leistungsbilanzüberschuß erhöhte sichauf 1,2 % des EU-BIP. Die Leistungsbilanzsal-den (auf der Grundlage nationaler Angaben)verzeichneten in Frankreich und in den Nie-derlanden eine deutliche Verbesserung undauch, in geringerem Maße, in Belgien, Deutsch-land, Spanien, Finnland und im VereinigtenKönigreich. Der Leistungsbilanzsaldo von Dä-

Tabelle 2Komponenten des Wachstums in der EU im Jahre 1997*(Veränderung zum Vorjahr in %)

Reales BIP

Inlandsnachfrage Außenhandel

Konsum Anlage- Vorrats-

Private Öffentliche investi- verände-

Haushalte Hand tionen rungen (a) Ausfuhr Einfuhr

Belgien 2,8 2,3 2,2 1,1 5,6 -0,3 6,1 5,5

Dänemark 3,4 4,2 4,1 2,9 7,2 -0,2 4,5 7,0

Deutschland 2,2 1,2 0,2 -0,4 0,2 1,1 10,7 7,0

Griechenland 3,5 3,8 2,5 -0,1 10,9 -0,1 5,2 5,9

Spanien 3,4 2,7 3,1 0,7 4,7 -0,4 12,9 10,1

Frankreich 2,4 1,0 0,9 1,5 0,2 0,1 11,3 6,6

Irland 10,3 7,9 7,1 2,7 13,6 0,2 18,1 16,3

Italien 1,5 2,5 2,4 -0,7 0,6 1,0 6,3 11,8

Luxemburg 4,8 4,7 2,5 3,9 14,1 0,4 6,0 6,1

Niederlande 3,4 3,3 3,2 3,3 6,0 0,0 10,5 10,6

Österreich 2,5 1,2 0,2 0,9 3,6 -0,7 8,0 5,4

Portugal 3,9 5,3 3,1 3,0 13,1 0,1 8,0 11,1

Finnland 5,9 4,1 3,1 -0,3 11,3 0,3 13,5 9,3

Schweden 1,8 0,4 2,0 -2,1 -4,8 0,7 12,8 11,7

Vereinigtes

Königreich 3,3 3,6 4,5 0,5 3,9 0,1 7,8 8,4

EU-15(b) 2,7 2,2 2,1 0,5 2,4 0,4 9,5 8,5

Nachrichtlich:

EU-15(b) (1996) 1,7 1,5 2,0 1,5 1,1 -0,3 4,9 3,7

Quelle: Nationale Statistiken.* Angaben teilweise geschätzt.(a) Wachstumsbeitrag.(b) Angaben zum Außenhandel als gewichtete Durchschnitte der EU-15 berechnet, deshalb einschließlich des Handels innerhalb

der EU.

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nemark verschlechterte sich hingegen mar-kant. Insgesamt wiesen elf EU-MitgliedstaatenLeistungsbilanzüberschüsse auf. Diese Über-schüsse hingen allgemein mit hohen undrelativ stabilen Nettoprivatersparnissen zu-sammen (privates Sparen abzüglich Investitio-nen), während sich die Position des öffentli-chen Sektors tendenziell erheblich verbesser-te und damit den stetigen Konsolidierungskurswiderspiegelte.

Weiterhin geringe Fortschritte bei der Schaffungneuer Arbeitsplätze, Arbeitslosigkeit bleibthartnäckig hoch

Der Konjunkturaufschwung im gesamtenEU-Raum war mit einem nur geringfügigenZuwachs neuer Arbeitsplätze verbunden;dabei blieben die Arbeitslosenquoten hart-näckig hoch. Die Gesamtbeschäftigung in

der EU lag bei etwa 147 Millionen und istseit der Rezession in den Jahren 1992/1993nur unerheblich gestiegen, obwohl die Zu-nahme des realen BIP der EU in diesemZeitraum bei 2,4 % lag. Der Anstieg derGesamtbeschäftigung im Jahr 1997 wird,verglichen mit einer Erhöhung von 1 % inJapan und über 2 % in den VereinigtenStaaten, beispielsweise auf nur rund 0,5 %geschätzt. Weiters ist die Erwerbsquote mitrund 67 % niedriger als in Japan oder in denVereinigten Staaten. Die Arbeitslosenquotein der EU (auf vergleichbarer Basis gemes-sen) blieb 1997 mehr als doppelt so hochwie in den Vereinigten Staaten und dreimalso hoch wie in Japan. Besonders zu beach-ten ist die viel höhere Jugend- und Lang-zeitarbeitslosigkeit. Die Konzentration derArbeitslosigkeit in diesen Kategorien sowiedie weiterhin nur langsame Schaffung neu-er Arbeitsplätze deuten darauf hin, daß ein

Tabelle 3Handels- und Leistungsbilanzsalden der EU-Länder *(in % des BIP)

Handelsbilanz Leistungsbilanz

1994 1995 1996 1997(a) 1994 1995 1996 1997(a)

Belgien (b) . 4,1 3,9 4,4 . 4,2 4,2 4,9

Dänemark 4,1 2,9 3,5 2,8 1,8 1,0 1,7 0,6

Deutschland 2,2 2,5 2,8 3,3 -1,0 -0,9 -0,6 0,0

Griechenland -13,8 -15,0 -15,0 -15,1 -0,1 -2,5 -3,7 -4,0

Spanien -3,9 -4,3 -3,8 -3,6 -0,8 1,2 1,3 1,5

Frankreich 0,7 0,9 1,2 2,2 0,6 0,7 1,3 2,9

Irland 15,5 19,3 20,0 22,8 3,6 4,1 3,2 2,8

Italien 3,5 4,1 5,0 4,1 1,4 2,5 3,4 3,2

Luxemburg (b) -12,8 -12,0 -13,6 . 14,0 18,1 15,9 15,9

Niederlande 5,1 5,3 5,0 3,4 5,3 6,1 5,8 5,3

Österreich -5,2 -3,8 -4,2 -2,7 -0,9 -2,0 -1,8 -1,9

Portugal -7,8 -6,8 -7,2 -8,1 -2,5 -0,2 -1,4 -2,0

Finnland 6,6 8,6 7,7 8,5 1,3 4,1 3,8 5,1

Schweden 4,4 6,5 7,0 7,3 0,4 2,1 2,7 2,7

Vereinigtes Königreich -1,5 -0,4 -1,0 -1,2 -0,3 -0,7 -0,4 0,3

EU-15(c) 0,6 1,0 1,3 1,5 0,0 0,4 0,8 1,2

Quelle: Nationale Statistiken.* Überschuß (+), Defizit (-).(a) Vorläufig.(b) Die entsprechenden Angaben für Belgien/Luxemburg sind für die Handelsbilanz: 2,7; 4,1; 3,9; 4,2 und für die Leistungsbilanz:

5,0; 5,1; 5,0; 5,3.(c) Angaben der Europäischen Kommission (Frühjahrsprognose 1998); gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung.

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Arbeitslosenquoten*(nach EUROSTAT; in % der Erwerbspersonen)

Quelle: EUROSTAT.* Angaben saisonbereinigt.(a) Einschließlich neuer Bundesländer ab Januar 1993. (b) Angaben aus nationalen Statistiken, da auf einheitlicher Basis keine durchgehenden Monatsdaten verfügbar waren.(c) Geänderte Definition ab Mai 1997.(d) Vor Januar 1995 Angaben zu den EU-12.

BelgienDänemark

Deutschland(a)

Griechenland(b)SpanienFrankreich Italien

Irland

LuxemburgNiederlande

ÖsterreichPortugal

Finnland(c)

SchwedenVereinigtes KönigreichEU-15(d)

Abbildung 2

1992 1993 1994 1995 1996 1997

0

2

4

6

8

10

12

14

16

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22

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26

1992 1993 1994 1995 1996 1997

1992 1993 1994 1995 1996 1997

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1992 1993 1994 1995 1996 1997

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Großteil der Arbeitslosigkeit in der EUstruktureller Natur ist und daß weiterestrukturelle Maßnahmen ergriffen werdenmüssen.

Die Arbeitslosenquote für die gesamte EU(auf Basis von EUROSTAT-Ziffern) ging imVerlauf des Jahres 1997 leicht von 10,8 %im vierten Quartal 1996 auf 10,5 % imvierten Quartal 1997 zurück (siehe Abbil-dung 2). Die Arbeitslosigkeit fiel in denmeisten EU-Mitgliedstaaten - weitgehend,aber nicht vollständig konsistent mit denrelativen Wachstumsraten, wobei erhebli-che Rückgänge für Dänemark, Spanien,Irland, die Niederlande, Finnland und dasVereinigte Königreich notiert wurden. DieArbeitslosenquote unterschritt in Irland zumersten Mal in den letzten Jahrzehnten denEU-Durchschnitt. In den Niederlanden sankdie Arbeitslosenquote bis Jahresende auf5 %. Auch in Belgien und Portugal ging dieArbeitslosigkeit zurück, allerdings nicht sostark. In Deutschland stieg sie hingegen; derHauptgrund dafür waren Entwicklungen inOstdeutschland, wo die Arbeitslosigkeit bisJahresende auf beinahe 20 % gestiegenwar. Die anhaltende Schwäche der Bau-konjunktur und die Kürzung von Arbeits-marktförderungs- und Ausbildungsprogram-men liegen dieser Entwicklung in Ost-deutschland hauptsächlich zugrunde.Insgesamt bestanden weiterhin EU-weit er-hebliche Unterschiede zwischen den Ar-

beitslosenquoten. Die Quote verharrte im4. Quartal 1997 in fünf Ländern - Deutsch-land, Spanien, Frankreich, Italien und Finn-land - bei 10 % oder mehr. Trotz derstarken Rückgänge in Spanien und Finnlandblieben die Arbeitslosenquoten in diesenLändern die höchsten in der EU.

Die Arbeitslosendaten von EUROSTAT,auf die im vorangegangenen Absatz Bezuggenommen wird, werden auf Basis vonILO-Empfehlungen berechnet. Diese Da-ten sind eher zu Vergleichszwecken geeig-net als nationale Daten, sind jedoch nochnicht vollständig harmonisiert. In manchenFällen unterscheiden sie sich erheblich vonden nationalen Definitionen (siehe Tabel-le 4). Insbesondere sind die EUROSTAT-Schätzungen auf Jahresbasis 1997 für Grie-chenland, Schweden und das VereinigteKönigreich höher und für Dänemark,Deutschland, die Niederlande, Österreichund Finnland niedriger.

1.3 Ergebnisse bei dermakroökonomischen Konvergenz

Gemäß Artikel 109 j Abs. 1 EG-Vertraglegte das EWI dem EU-Rat Ende März1998 seinen Bericht darüber vor, inwieweitdie Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungenim Hinblick auf die Verwirklichung derWirtschafts- und Währungsunion nachge-

Tabelle 4Arbeitslosenquoten gemäß nationaler und EUROSTAT-Definition im Vergleich(in % der Erwerbspersonen)

BE DK DE GR ES FR IE IT LU NL AT PT FI SE UK EU

1996

Nationale Definition 9,8 8,7 10,4 7,5 22,2 12,3 11,5 12,1 3,3 6,6 7,0 7,3 15,8 8,0 7,5 11,0

EUROSTAT 9,7 6,9 8,8 9,6 22,1 12,4 11,6 12,0 3,3 6,3 4,3 7,3 15,4 10,0 8,2 10,8

1997

Nationale Definition 9,3 7,8 11,5 7,9 20,8 12,5 10,3 12,3 3,6 5,6 7,1 6,8 14,5 8,0 5,7 10,8

EUROSTAT 9,2 6,1 9,7 9,6 20,8 12,4 10,2 12,1 3,7 5,2 4,4 6,8 14,0 10,2 7,1 10,6

Quelle: Nationale Statistiken und EUROSTAT.

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Tabelle 5Wirtschaftsindikatoren und die Konvergenzkriterien des Maastrichter Vertrages(ohne das Wechselkurskriterium)

HVPI- Langfristiger Haushaltsüberschuß (+) BruttoverschuldungPreissteigerung (a) Zinssatz (b) bzw. -defizit (-) des Staates (c)

des Staates (c)

Belgien 1996 1,8 6,5 -3,2 126,91997 (d) 1,4 5,7 # -2,1 122,21998 (e) - - # -1,7 118,1

Dänemark (f) 1996 2,1 7,2 # -0,7 70,61997 (d) 1,9 6,2 # 0,7 65,11998 (e) - - # 1,1 # 59,5

Deutschland 1996 1,2 6,2 -3,4 60,41997 (d) 1,4 5,6 # -2,7 61,31998 (e) - - # -2,5 61,2

Griechenland 1996 7,9 14,4 -7,5 111,61997 (d) 5,2 9,8 -4,0 108,71998 (e) - - # -2,2 107,7

Spanien 1996 3,6 8,7 -4,6 70,11997 (d) 1,8 6,3 # -2,6 68,81998 (e) - - # -2,2 67,4

Frankreich 1996 2,1 6,3 -4,1 # 55,71997 (d) ** 1,2 ** 5,5 # -3,0 # 58,01998 (e) - - # -2,9 # 58,1

Irland 1996 2,2 7,3 # -0,4 72,71997 (d) *** 1,2 *** 6,2 # 0,9 66,31998 (e) - - # 1,1 # 59,5

Italien 1996 4,0 9,4 -6,7 124,01997 (d) 1,8 6,7 # -2,7 121,61998 (e) - - # -2,5 118,1

Luxemburg 1996 *** 1,2 *** 6,3 # 2,5 # 6,61997 (d) 1,4 5,6 # 1,7 # 6,71998 (e) - - # 1,0 # 7,1

Niederlande 1996 1,4 6,2 # -2,3 77,21997 (d) 1,8 5,5 # -1,4 72,11998 (e) - - # -1,6 70,0

Österreich 1996 1,8 6,3 -4,0 69,51997 (d) * 1,1 * 5,6 # -2,5 66,11998 (e) - - # -2,3 64,7

Portugal 1996 2,9 8,6 -3,2 65,01997 (d) 1,8 6,2 # -2,5 62,01998 (e) - - # -2,2 # 60,0

Finnland 1996 ** 1,1 ** 7,1 -3,3 # 57,61997 (d) 1,3 5,9 # -0,9 # 55,81998 (e) - - # 0,3 # 53,6

Schweden 1996 * 0,8 * 8,0 -3,5 76,71997 (d) 1,9 6,5 # -0,8 76,61998 (e) - - # 0,5 74,1

Vereinigtes 1996 2,5 7,9 -4,8 # 54,7Königreich 1997 (d) 1,8 7,0 # -1,9 # 53,4

1998 (e) - - # -0,6 # 52,3

Quelle: Europäische Kommission.*, **, *** = Land, das in bezug auf die Preisstabilität an erster, zweiter bzw. dritter Stelle liegt.# = Haushaltsdefizit nicht über 3 % des BIP, Bruttoverschuldung des Staates nicht über 60 % des BIP.(a) Veränderung zum Vorjahr in %.(b) In %. Die harmonisierte Reihe für Griechenland beginnt Mitte 1997. Davor waren die Daten auf Näherungswerte gestützt: Von März bis Juni

1997 wurden die Renditen von langfristigen Schuldverschreibungen mit kürzeren Laufzeiten als in den harmonisierten Reihen zugrundegelegt; vor diesem Zeitraum wurden die Emissionsrenditen von langfristigen Schuldverschreibungen mit kürzeren Laufzeiten als in denharmonisierten Reihen zugrunde gelegt.

(c) In % des BIP.(d) Die Angaben zur HVPI-Preissteigerung und zum langfristigen Zinssatz beziehen sich auf den Zwölfmonatszeitraum bis Ende Januar 1998; die

Angaben zum Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates und zur Bruttoverschuldung des Staates sind Schätzungen derEuropäischen Kommission (Frühjahrsprognose 1998).

(e) Die Angaben zum Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates und zur Bruttoverschuldung des Staates sind Schätzungen derEuropäischen Kommission (Frühjahrsprognose 1998).

(f) Die Bruttoverschuldung des Staates ist weder um die Vermögenswerte, die von dänischen Rentenversicherungsträgern gegenübernichtstaatlichen Sektoren gehalten werden, noch um die Einlagen der Regierung bei der Zentralbank für die Verwaltung vonDevisenreserven korrigiert. Gemäß den Stellungnahmen 5 und 6 in Verbindung mit der Ratsverordung (EG) Nr. 3605/93 vom22. November 1993 stimmen der Rat und die Europäische Kommission zu, daß für Dänemark nähere Angaben zu diesen Positionen bei derDarstellung der Bruttoverschuldung des Staates gemacht werden. Die Positionen beliefen sich 1996 insgesamt auf 9,6 % des BIP und 1997auf 8,0 % des BIP. Außerdem sind die Angaben nicht um die Schulden der Regierung zur Finanzierung öffentlicher Unternehmen korrigiert,die gemäß Stellungnahme 3 in Verbindung mit der zuvor genannten Ratsverordnung für die Mitgliedstaaten separat ausgewiesen werden. InDänemark belief sich diese Position 1996 auf 5,2 % des BIP und 1997 auf 4,9 % des BIP.

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kommen sind. Gegenstand dieses Konver-genzberichts ist eine Prüfung, ob ein hoherGrad an dauerhafter Konvergenz erreichtworden ist, wobei die Erfüllung der imVertrag angegebenen Konvergenzkriteriendurch die einzelnen Mitgliedstaaten unter-sucht wird. So wurden im Bericht dieFortschritte der einzelnen Länder beimGrad an Preisstabilität, beim öffentlichenSchuldenstand und Defizit, bei den langfri-stigen Zinssätzen und bei der Wechselkurs-stabilität behandelt. Anfang Mai 1998 bestä-tigte der Europäische Rat in der Zusam-mensetzung der Staats- und Regierungschefs,

welche Mitgliedstaaten die erforderlichenBedingungen für die Einführung der einheit-lichen Währung erfüllen. Über das Ergebnisdieser Sitzung wird in Kasten 2 berichtet.Ein zusammenfassendes Urteil der Konver-genz durch das EWI, das auch die Entwick-lungen 1997 miteinbezog, ist diesem Kapitelals Anhang beigeschlossen, der ausgewähl-te Teile der Einleitung und der Zusammen-fassung des Konvergenzberichts enthält. Ta-belle 5 enthält Angaben zu den Konver-genzkriterien des Vertrags von Maastricht(ausgenommen das Wechselkurskriterium).

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2 Geldpolitik in den Mitgliedstaaten

In diesem Abschnitt werden die Veränderun-gen der geldpolitischen Rahmenbedingungenin den einzelnen EU-Mitgliedstaaten im Jahre1997 beschrieben und die Zielsetzungen für1998 angegeben. Diese Beschreibung machtdie Aufgabe des EWI in der Stufe Zwei derWWU deutlich, nämlich die Zusammenar-beit zwischen den Zentralbanken zu stärkenund die Geldpolitiken der Mitgliedstaaten mitdem Ziel der Gewährleistung der Preisstabili-tät zu koordinieren. Das EWI kam diesenVerpflichtungen unter anderem durch eineregelmäßige Überprüfung der Angemessen-heit und Vereinbarkeit der aktuellen Geld-und Währungspolitik in den einzelnen Mit-gliedstaaten nach. Im Zuge dieser Überprü-fung wurden die gesetzten währungspoliti-schen Maßnahmen innerhalb des Wechsel-kursmechanismus berücksichtigt, dem alleLänder bis auf Griechenland,3 Schweden unddas Vereinigte Königreich 1997 angehörten.

2.1 Weitere Konvergenz derZinssätze

Das wirtschaftliche Umfeld und die Situationan den Finanzmärkten im Jahre 1997 erlaubtedie Fortsetzung der Annäherung der kurz-und langfristigen Zinssätze und weitgehendstabile Wechselkurse. Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (Belgien/Luxemburg, Däne-mark, Deutschland, Frankreich, die Nieder-lande, Österreich, Finnland und Schweden)hielt im großen und ganzen ein niedrigesZinsniveau aufrecht. Dies spiegelte eine stabi-les Preisumfeld wider, gestützt durch schrump-fende, aber allgemein nach wie vor negativeProduktionslücken, maßvolle Lohnpolitik undfiskalpolitische Konsolidierungsbemühungen.Die Notenbankzinssätze blieben niedrig undstark konvergent, obzwar sie im Herbst ge-ringfügig angehoben werden mußten, umdem Inflationsrisiko entgegenzuwirken (sieheAbbildung 3 und den Anhang bezüglich derChronik der geld- und währungspolitischenMaßnahmen). Die konzertierten Zinsschritte

verstärkten den Zusammenhalt zwischen denLändern mit einem starken Zinsgleichklang.

Eine Reihe anderer Mitgliedstaaten (Spanien,Italien, Portugal und anfänglich auch Griechen-land) konnte den Kurs der Zinsreduktionentsprechend dem Grad der Konvergenzihrer wirtschaftlichen Fundamentaldaten, ins-besondere in bezug auf die Erreichung derPreisstabilität, mit den Eckdaten der im vorigenAbsatz angeführten Länder fortführen. Diekurz- und langfristigen Zinssätze in dieserGruppe waren tendenziell rückläufig; sie be-wegten sich zusehends auf das niedrigereZinsniveau der Länder mit einem starkenZinsgleichklang zu (siehe Abbildung 4). In denzwei restlichen EU-Ländern (Irland und demVereinigten Königreich) wurde der geldpoliti-sche Kurs angesichts der Dynamik des Wirt-schafts- und Geldmengenwachstums sowiedes zunehmenden Inflationsrisikos vor demHintergrund weiterhin gesunder Fundamental-daten verschärft, allerdings unterschiedlich stark.Die Ausweitung der kurzfristigen Zinsdifferen-tiale gegenüber Deutschland ging mit einerweiteren deutlichen Aufwertung der entspre-chenden Währungen gegenüber der D-Markeinher. Im weiteren Verlauf des Jahres began-nen allerdings die kurzfristigen Zinsen in Irlandrelativ zu jenen in Deutschland zu sinken, unddas irische Pfund näherte sich stärker seinemLeitkurs im Wechselkursmechanismus.4

Der Konvergenzprozeß wurde durch dasstarke, bei den regelmäßigen Tagungen des

3 Mit Wirkung vom 16. März 1998 trat die griechischeDrachme dem Wechselkursmechanismus des EWSzu einem Leitkurs von GRD 357 gegenüber der ECUbei, was mit einer Abwertung um 14 % verbundenwar. Die zuständigen griechischen Stellen verpflichte-ten sich mit dieser Einbindung zu einem wirtschafts-und geldpolitischen Kurs, der fest darauf ausgerichtetist, die Inflation unter Kontrolle zu halten und dafürzu sorgen, daß sie weiter rückläufig bleibt.

4 Die bisherigen bilateralen Leitkurse des irischenPfund gegenüber anderen EWS-Währungen wurdenmit Wirkung vom 16. März um 3 % angehoben,wodurch sie sich den Marktsätzen stark näherten.

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Europäischen Rates zum Ausdruck gebrachtepolitische Engagement für die WWU unddurch den damit verbundenen Abbau derMarktunsicherheiten gestützt. Von beson-derer Bedeutung war die beim informellenECOFIN-Treffen in Mondorf-les-Bains imSeptember 1997 getroffene Vereinbarung,die bilateralen Wechselkurse, die als Grund-lage für die unwiderrufliche Fixierung derEuro-Umrechnungskurse zu Beginn der Stu-fe Drei dienen, unmittelbar nach der Festle-gung des Teilnehmerkreises für die WWUim voraus bekanntzugeben (siehe Kasten 2).Angesichts der ruhigen Lage auf den euro-päischen Devisenmärkten erwartete einewachsende Zahl von Marktteilnehmern, daßdie vorangekündigten bilateralen Wechsel-kurse den bilateralen Leitkursen im Wech-selkursmechanismus entsprechen oder sehrnahe an diesen liegen würden. Daraufhinbeschleunigte sich der marktbestimmte Pro-zeß der Konvergenz der Wechselkurse inRichtung ihrer Leitkurse im Wechselkurs-mechanismus sowie - als dessen Folge - dieKonvergenz der kurzfristigen Zinssätze.

2.2 Die Geldpolitik in den einzelnenMitgliedstaaten

Die Deutsche Bundesbank sorgte im Jahr1997 weiterhin für ein niedriges Zinsniveauangesichts der allmählichen Verlangsamungdes Wachstums des Geldmengenaggrega-tes M3 auf ein zufriedenstellenderes Niveauund der weiterhin günstigen Preisperspekti-ven in Deutschland. Im Verlauf des Som-mers verursachten allerdings die Aufwer-tung des US-Dollar und Erhöhungen beiadministrierten Preisen ein Anziehen derTeuerungsrate für Einfuhr-, Erzeuger- undVerbraucherpreise. Mit dem Ziel, eine wei-tere Einbremsung des Geldmengenwachs-tums zu sichern und den Risiken für diePreisstabilität zu einem frühen Zeitpunktgegenzusteuern, beschloß die Bundesbankam 9. Oktober 1997 eine leichte Straffungihres geldpolitischen Kurses. Der Wertpa-pierpensionssatz, der seit August 1996 3,0 %betragen hatte, wurde auf 3,3 % angeho-

ben, während der Diskontsatz und derLombardsatz bei 2,5 % und 4,5 % unverän-dert belassen wurden (siehe Abbildung 3).

Ende 1996 stellte die Bundesbank den Zeit-horizont für das Geldmengenziel M3 voneinem Jahr auf zwei Jahre um, um möglichenUnsicherheiten auf den Finanzmärkten in derÜbergangsphase zur Stufe Drei Rechnung zutragen. Als Zielgröße für den Jahresdurch-schnitt wurden sowohl für 1997 als auch für1998 zirka 5 % festgesetzt. Als zusätzlicherBezugspunkt für eine kurzfristigere Orientie-rung wurde der Zielkorridor für das Wachs-tum der Geldmenge M3 für das vierte Quar-tal 1997 mit 3,5 % bis 6,5 % festgelegt. ImDezember 1997 bestätigte die DeutscheBundesbank ihr Geldmengenziel von jeweilsetwa 5 % für die Jahre 1997 und 1998, senktejedoch den Zielkorridor für 1998 auf 3 % bis6 %. Gleichzeitig erklärte die Bundesbank,daß sie bei ihrer Geldmengenstrategie in derzweiten Hälfte des Jahres 1998 verstärkt diegeldpolitische Lage in der künftigen WWU inihre Analyse einbeziehen werde (siehe auchAbschnitt 3).

Während sich die Geldmenge M3 im Jahre1996 um 8,1 % erhöhte und damit denZielkorridor von 4 % bis 7 % überschritt,verlangsamte sich die Ausweitung der Geld-menge im Verlauf des Jahres 1997 stetig auf4,7 % im vierten Quartal 1997 und lag damitknapp unter der Mitte des Zielkorridors von3,5 % bis 6,5 % (siehe Tabelle 6 (a)). DieVerlangsamung des Geldmengenwachstumsergab sich aus einer Abschwächung derKreditvergabe an den privaten sowie an denöffentlichen Sektor und hohen Abflüssen imAuslandszahlungsverkehr der inländischenNichtbanken. 1997 reduzierten die inländi-schen Nichtbanken ihre Einlagen im Auslandweiter und bauten ihre Bestände an Geld-marktfondszertifikaten ab. In Anbetracht die-ser Tatsache verlangsamte sich 1997 dasWachstum der Geldmenge M3 erweitert, inder auch Bankeinlagen inländischer Nicht-banken bei Auslandstöchtern und Auslandsfi-lialen deutscher Banken sowie kurzfristigeBankschuldverschreibungen und Anteile an

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Notenbankzinssätze(in % p. a.)

Abbildung 3

Quelle: Nationale Statistiken. (Angeführt sind jeweils die Zinssätze mit der größten Relevanz für die Geldpolitik in dem jeweiligen Land.)(a) Wochenendstand; für Portugal Stand zu Wochenbeginn. (b) Monatsendstand.(c) Für Kredite im Rahmen der Refinanzierungsplanfonds; vor dem 23. Mai 1997: mit freibleibender Laufzeit.(d) Für Zeiträume, in denen die regelmäßigen Repogeschäfte suspendiert waren, ist der Satz für Ad-hoc-Geschäfte angeführt. (e) Vor dem 3. März 1997: Mindestausleihesatz.

DE Lombardsatz(a)

DE Wertpapierpensionssatz(a)DE Diskontsatz(a)

1996 1997

1996 1997

1996 1997

1996 1997

1996 1997

1996 1997

1996 1997

1996 1997

2

4

6

8

10

0 0

2

4

6

8

10

NL Refinanzierungssatz(b)(c)

NL Tendersatz(b)AT Tendersatz(a)

AT Diskontsatz(b)

0

2

4

6

8

10

FR Satz für 5- bis 10-Tages-Pensionsgeschäfte (a)

FR Interventionssatz(a) DK Satz für Einlagenzertifikate(a)

0

2

4

6

8

10

BE Tendersatz(a)

BE Diskontsatz(a)FI Tendersatz(b)

0

2

4

6

8

10

PT Reposatz(a)(d)

PT Absorptionssatz(a)(d)ES 10-Tage-Reposatz(b)

2

4

6

8

10

12

IT Lombardsatz(a)

IT Diskontsatz(a)IT Reposatz(a)

IE Kurzfristiger Ausleihesatz(b)

2

0

4

6

8

10

SE Reposatz(a)

SE Ausleihesatz(a)UK Reposatz(b)(e)

12

14

16

18

20

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GR Lombardsatz(b)

GR Diskontsatz(b)

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Geldmarktfonds erfaßt sind, gegenüber M3(die jährliche Zunahme betrug im viertenQuartal 1997 4,4 %, verglichen mit 4,75 % fürM3).

Am 9. Oktober 1997 wurden die Noten-bankzinssätze auch in Belgien/Luxemburg,Dänemark, Frankreich, den Niederlanden undÖsterreich parallel um 0,2 bis 0,3 Prozent-punkte angehoben, wobei die eine oderandere Zentralbank mit ihrem Zinsschritt denSpielraum für einen kleinen Zinsabstand zuden deutschen Leitzinsen nutzte (siehe Abbil-

dung 4). Suomen Pankki hatte den Tender-satz bereits Mitte September um 0,25 Pro-zentpunkte erhöht; Sveriges Riksbank zogMitte Dezember mit einer Reposatzerhöhunggleicher Größenordnung nach. Die Abstim-mung des Ausmaßes, der zeitlichen Abfolgeund der Ausrichtung der geldpolitischen Maß-nahmen in diesen Mitgliedstaaten war Zeug-nis der starken Konvergenz kurzfristiger Zin-sen in den genannten Ländern vor demHintergrund stabiler Wechselkurse, vergleich-barer kurzfristiger Inflationsaussichten und nied-riger langfristiger Anleiherenditen.

Tabelle 6Geldpolitische Ziele und Leitlinien der Mitgliedstaaten

(a) Geldmengen: Ziele und Leitlinien(Veränderung zum Vorjahr in %*)

1996 1997 1998

Referenz- Ziel / Ergebnis Ziel / Ergebnis Ziel /

größe Leitlinie (a) Leitlinie (a) Leitlinie (a)

Deutschland M3 4-7 8,1 3,5-6,5 4,7 3-6

Griechenland M3 6-9 9,3 6-9 9,5 .

Spanien ALP ≤8 6,5 ≤7 3,7 .

Frankreich M3(b) 5 -3,2 5 2,0 5

Italien M2 5 3,1 <5 9,7 ~5

Vereinigtes M0 0-4 5,7 0-4 6,5 -

Königreich M4 3-9 9,8 3-9 11,1 -

Quelle: Nationale Statistiken.* Vom vierten Quartal bis zum vierten Quartal bzw. von Dezember bis Dezember (Vereinigtes Königreich: März bis März).(a) Mittelfristiges Ziel für Spanien und Frankreich. Die Beobachtungskorridore für das Vereinigte Königreich wurden am 6. Mai

aufgehoben; in der Folge beschloß der Geldpolitische Ausschuß der Bank of England, sie vorerst nicht wieder einzuführen.(b) M3 für 1996, danach auch anhand der engen und weiteren monetären Aggregate gemessen (M1, M2, M3+P1).

1996 1997 1998

Ziel- Ziel Ergebnis Ziel Ergebnis Ziel

größe (a)

Spanien VPI 3,5-4(b) 3,6 <3 2,0 2

Finnland VPIY ~2 0,2 ~2 0,7 ~2

Schweden VPI 2 ± 1 0,8 2 ± 1 0,8 2 ± 1

Vereinigtes

Königreich RPIX 1-4 2,9 £2,5(c) 2,8 2,5

(b) Offizielle Inflationsziele(Veränderung zum Vorjahr in %)

Quelle: Nationale Statistiken.(a) VPI = Verbraucherpreisindex, VPIY = VPI ohne direkte Steuern, Subventionen und Kapitalkosten für selbstgenutztes

Wohnungseigentum (Hypothekenzinsen und Abschreibungen). RPIX (retail price index excluding mortgage interest payments)= Einzelhandelspreisindex ohne Hypothekenzinsen.

(b) Bezieht sich auf das erste Quartal 1996.(c) Untere Hälfte von 1 % bis 4 % bis zum Frühjahr 1997; danach 2,5 % oder weniger; ab Juni 1997 2,5 % als Ziel.

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Die Banque de France schloß den nochverbliebenen geringen Zinsabstand zumdeutschen Wertpapierpensionssatz, als sieihren Interventionssatz im Oktober um 0,2Prozentpunkte auf 3,3 % anhob. Ziel dieserMaßnahme war es, das Vertrauen in denfranzösischen Franc, der im Jahresverlaufauf seinen Leitkurs gegenüber den meistenanderen Währungen im Verbund desWechselkurskmechanismus aufwertete, ab-zusichern. Aus dem inländischem Blickwin-kel zielte dieses leichte Anziehen der geld-politischen Zügel auch auf die Stützungeines nichtinflationären Konjunkturauf-schwungs angesichts der etwas dynami-scheren Geld- und Kreditentwicklung als imJahr 1996. Mittelfristig sieht die Banque deFrance ein Geldmengenwachstum von 5 %vor; im Dezember 1997 wuchsen die Geld-mengen M1 und M2 um 6,6 % und 7,8 %im Jahresabstand, verglichen mit 0,8 % und3,6 % 1996. Während sich die rückläufigeTendenz von M3 vom Jahr 1996 in denersten Monaten des Jahres 1997 fortsetzte,begann sich M3 ab dem Frühjahr zu erho-len, gestützt von der konjunkturellen Be-schleunigung und der wachsenden Nach-frage nach der Geldmenge in der engerenDefinition (siehe Tabelle 6 (a)). Das Wachs-tum der gesamten inländischen Bruttover-schuldung, einer Größe, die von der Banquede France als wichtiger Indikator der Finan-zierungsbedingungen beobachtet wird, be-trug im Dezember 1997 3,5 % und lagdamit etwas über dem Wert von 1996.

Der belgische/luxemburgische Franc zeigtewiederum ein hohes Maß an Stabilität ge-genüber der D-Mark, während die kurzfri-stigen belgischen Zinssätze etwas höhergehalten wurden als die deutschen Sätze(siehe Abbildung 4). In Dänemark nahmder Inflationsdruck im Jahresverlauf zu. Dadieser teilweise durch eine straffere haus-haltspolitische Linie kompensiert wurde,stärkte sich die Position der dänischenKrone innerhalb des Wechselkursmecha-nismus, und der positive Zinsabstand derDreimonatsgelder zur D-Mark schrumpfteetwas. Im Jahresverlauf sank der holländi-

sche Gulden auf seinen Leitkurs gegenüberder D-Mark. De Nederlandsche Bank ließdie kurzfristigen Zinssätze daraufhin voneinem Niveau knapp unter jenem derentsprechenden deutschen Sätze auf etwaden gleichen Kurs steigen, was angesichtsder Aufschwungstendenz in der Wirtschaftbegrüßt wurde. Der Wechselkurs des öster-reichischen Schilling blieb sehr eng an sei-nem Leitkurs gegenüber der D-Mark. Dieösterreichischen Zinssätze für Dreimonats-geld lagen sehr nahe bei den entsprechen-den deutschen Sätzen, obwohl die Oester-reichische Nationalbank den Tendersatz imOktober auf 3,2 % erhöhte, also auf einNiveau knapp unter dem vergleichbarendeutschen Satz, weil das Inflationsrisiko inÖsterreich geringer als in Deutschland ein-geschätzt wurde.

In Finnland blieb die durchschnittliche Ver-braucherpreisinflation 1997 zwar weit un-ter 2 %, stieg aber tendenziell während desJahres, wobei die Teuerungsschübe vomungebrochen starken Wachstum und denzunehmenden Inflationserwartungen derKonsumenten ausgelöst wurde. HöherePreise für Finanzvermögenswerte und einAnziehen der Wohnungspreise wurdenauch als potentieller Grund zur Sorge gese-hen. Um das Ziel, die Preissteigerungsratebei (rund) 2 % zu stabilisieren (siehe Tabel-le 6 (b)), sicher erreichen zu können, er-höhte Suomen Pankki Mitte Septemberden Tendersatz von 3,00 % auf 3,25 %. ImJahr 1997 gehörte die Finnmark zu denstärkeren Währungen im Verbund desWechselkursmechanismus, und der Zins fürDreimonatsgeld konnte allgemein geringfü-gig unter dem deutschen Niveau gehaltenwerden.

Schweden sah sich fast das ganze Jahr 1997mit steigenden Verbraucherpreisen kon-frontiert, allerdings von einem sehr niedri-gen Niveau ausgehend. Vor dem Hinter-grund höherer Kapazitätsauslastung und ei-niger Sorgen über Lohnabschlüsse ergriffSveriges Riksbank im Dezember die vor-beugende Maßnahme, den Wertpapier-

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pensionssatz von 4,1 % auf 4,35 % zu he-ben, um das direkte Inflationsziel von 2 %(mit einer Schwankungsbreite von ± 1 Pro-zentpunkt) einzuhalten. Im Schnitt war dasDifferential der kurzfristigen schwedischenZinsen zu den entsprechenden deutschenZinsen bei rund 1,1 Prozentpunkten weit-gehend stabil.

In einigen anderen EU-Mitgliedstaaten konn-ten die Zinsen angesichts günstiger Rah-menbedingungen weiter gesenkt werden.Die Banco de España senkte den Wertpa-pierpensionssatz schrittweise von 6,25 % zuJahresbeginn auf 4,75 % im Dezember. Die-ser Schritt spiegelte das schnelle Absinkender Teuerungsrate in Spanien auf einenstabilen Durchschnitt von 2,0 % wider, wasdeutlich unter dem Inflationsziel von unter3 % im Jahre 1997 liegt und dem für 1998angekündigten Ziel von 2 % entspricht (sie-he Tabelle 6 (b)). Die stabile Position derPeseta innerhalb des Wechselkursmecha-nismus, das schwächere Wachstum derweiten monetären Zielgröße (sieheTabelle 6 (a)) und eine diesen Kurs stüt-zende Haushaltspolitik trugen zur rückläufi-gen Tendenz der kurzfristigen Zinssätze bei,deren Abstand gegenüber den entspre-chenden deutschen Sätzen bis Jahresendeauf 1,2 Prozentpunkte geschrumpft war.

In Italien war der Verbraucherpreisanstieg1997 weiterhin rückläufig; die Teuerungsra-te stabilisierte sich bei einem Durchschnittvon 1,7 % für das Gesamtjahr. Dieses Er-gebnis, welches auch die Stabilität der Wäh-rung und den Fortschritt bei der Haushalts-konsolidierung widerspiegelt, ging eindeutigkonform mit den im Mai 1996 bekanntge-gebenen Absichten der Banca d’Italia, dieInflationsrate 1997 auf einem Niveau unter3 % zu stabilisieren. Für 1998 sieht dieZentralbank vor, die Preissteigerungsratebei 2 % zu halten. Die Expansionsrate derGeldmenge überschritt zwar eindeutig denReferenzwert der Zentralbank von 5 %(siehe Tabelle 6 (a)), jedoch kam es beimGeldmengenaggregat M2 bedingt durch er-hebliche Portfolioumschichtungen als Reak-

tion auf das niedrige Teuerungsniveau zuÄnderungen. Daher entschloß sich dieBanca d’Italia zu einer vorsichtigen Sen-kung des Diskontsatzes und des Lombard-satzes um insgesamt 2 Prozentpunkte auf5,5 % beziehungsweise 7,0 %. Ende 1997war das positive Zinsdifferential des italieni-schen Dreimonatszinssatzes auf weniger als2,4 Prozentpunkte gegenüber dem ver-gleichbaren deutschen Satz gesunken (sie-he Abbildung 4).

Die stabile Stellung des portugiesischenEscudo innerhalb des EWS-Wechselkurs-mechanismus wurde durch einen raschenInflationsabbau auf knapp über 2 % unddurch die zügigen Fortschritte bei der Haus-haltskonsolidierung gestützt. So konnte dieBanco de Portugal die Notenbankzinsen inmehreren Schritten zurücknehmen, wobeider Wertpapierpensionssatz von 6,7 % zuBeginn des Jahres 1997 bis Jahresende auf5,3 % abgesenkt wurde. Vor dem Hinter-grund dieser Maßnahmen schrumpfte diekurzfr ist ige Zinsdif ferenz gegenüberDeutschland bei Dreimonatgeldern auf gut1,5 Prozentpunkte.

Die Bank von Griechenland hatte angekün-digt, die Inflation bis Ende 1997 weiter auf4,5 % und bis Ende 1998 auf unter 3 %absenken zu wollen. Zu diesem Zweckwurde das Ziel eines weitgehend stabilenWechselkurses der griechischen Drachmegegenüber der ECU und eine Wachstums-rate für M3 innerhalb eines Korridors von6 % bis 9 % vorgegeben. Mit einem Ergeb-nis von 4,7 % für die Verbraucherpreisinfla-tion im Dezember 1997 hat die Zentral-bank ihr Preisziel praktisch erreicht. Dergünstige Teuerungstrend ermöglichte eineweitere Rücknahme der Notenbankzinsenim ersten Teil des Jahres; die starke Aus-weitung der Geldmenge M3 kann nämlichmit Portfolioumschichtungen erklärt wer-den, die durch fiskalpolitische Maßnahmenund die Abschaffung der noch verbliebe-nen kurzfristigen Kapitalverkehrskontrollenausgelöst wurden. Im Herbst wurde dieDrachme allerdings von spekulativem Druck

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Kurzfristige Zinsdifferenzen gegenüber Deutschland(Dreimonatsgeld; in Prozentpunkten)

Quelle: Nationale Statistiken.

Belgien (linke Skala)Dänemark (linke Skala)

Griechenland (rechte Skala) SpanienFrankreich

Irland

ItalienNiederlande

ÖsterreichPortugal

FinnlandSchweden

Vereinigtes Königreich

Abbildung 4

1996

-1 -1

0

1

2

3

4

5

6

7

0

1

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6

7

-1

0

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-1

0

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3

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5

6

7

-1

0

1

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4

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6

7

-1

0

1

2

3

4

5

6

7

1997

1996 19971996 1997

-1 7

0

1

2

3

4

5

6

7

9

11

13

15

17

19

21

1996 1997

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im Gefolge der Finanzkrise in Asien (sieheKasten 1) in Mitleidenschaft gezogen. Ob-wohl die Gegenmaßnahmen der Zentral-bank die Währung 1997 erfolgreich stabili-sieren konnten, lagen die Dreimonatszinsenzu Jahresende etwa 4 Prozentpunkte überihrem Stand vor dem Ausbruch der Turbu-lenzen.

Eine andere Vorgehensweise verlangte dieWirtschaftslage 1997 in den übrigen zweiEU-Staaten, in Irland und dem VereinigtenKönigreich. Das außerordentlich kräftigeWirtschaftswachstum in Irland, das in derstarken Geld- und Kreditexpansion, demzunehmenden Druck auf dem Arbeitsmarktund den steigenden Vermögenspreisen zumAusdruck kommt, setzte sich ungebrochenfort. Die damit verbundenen Inflationsrisi-ken veranlaßten die irische Zentralbank,ihren kurzfristigen Ausleihesatz Anfang Maium 0,25 Prozentpunkte auf 6,5 % anzuhe-ben. Obwohl das irische Pfund die stärksteWährung innerhalb des Wechselkursme-chanismus blieb, verlor es gegenüber demPfund Sterling. Folglich wies der effektivereale Wechselkurs eine Abwertungsten-denz auf, was die Inflationsrisken weiterverschärfte. Dennoch beteiligte sich Irlandnicht an der allgemeinen Zinserhöhungs-runde der Notenbanken im Oktober. Ge-gen Ende des Jahres, im Vorfeld der Be-stimmung der Teilnehmerländer für dieStufe Drei der WWU im Mai 1998, fielendie Kurzfristzinssätze in Irland im Verhältniszu den deutschen Sätzen, und das irische

Pfund näherte sich seinen Leitkursen imWechselkursmechanismus stärker an.

1997 wurde der institutionelle Rahmen fürdie Geldpolitik im Vereinigten Königreichumfassend reformiert. Unmittelbar nach derParlamentswahl im Mai beschloß die neueRegierung, unter anderem der Bank vonEngland die Unabhängigkeit in zinspoliti-schen Entscheidungen, das heißt bei derFestsetzung der Leitzinsen, zu gewähren,mit der Einschränkung, daß die Festlegungdes Inflationszieles5 weiterhin dem Finanz-ministerium obliegt. Knapp vor Ankündi-gung dieser Entscheidung erhöhte derSchatzkanzler den Reposatz um 0,25 Pro-zentpunkte auf 6,25 %. Im Anschluß daranerhöhte das neu gegründete GeldpolitischeKomitee der Bank von England den Repo-satz in vier Schritten bis November 1997auf 7,25 %, um das Inflationsziel der Regie-rung entsprechend der Prognose für dieKerninflation auf Basis des RPIX-Index bei2,5 % zu halten. Diese erheblich straffereGeldpolitik wurde angesichts der Intensitätder Binnennachfrage, die weiter stark blei-ben soll, für notwendig gehalten trotz derAufwertung des Pfund Sterling und derabsehbaren Auswirkungen der restriktive-ren Fiskalpolitik und des Wegfalls zusätzli-cher Vermögenseffekte aus dem Börse-gang von Bausparkassen. Auch das unge-brochen starke Geldmengenwachstum gabAnlaß zur Sorge über einen künftigen Preis-auftrieb.

5 Außerdem wurden die Beobachtungskorridore derRegierung für die Ausweitung der Geldmenge M0und M4 im Mai 1997 ausgesetzt, und in der Folgebeschloß das Geldpolitische Komitee (MonetaryPolicy Committee) der Bank of England, diesevorläufig nicht wieder einzusetzen.

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3 Wirtschaftliche Aussichten und Herausforderungen

Dieser Abschnitt beschreibt die Aussichtenfür die EU und die Weltwirtschaft, geht aufdie Gestaltung der Geldpolitik in der Über-gangsphase zur Stufe Drei der WWU einund behandelt die Errichtung des ESZB undder EZB. Kasten 2 enthält einen Abriß derEckdaten des zukünftigen Euro-Währungs-raums, dessen Grenzen im Zuge des EU-Gipfels der Staats- und Regierungschefs am2./3. Mai 1998 mit der Bestätigung, welcheMitgliedstaaten die erforderlichen Bedin-gungen für die Einführung der einheitlichenWährung erfüllen, abgesteckt wurden.

3.1 Wirtschaftliche Aussichten für1998 und 1999

Die im Frühjahr 1998 von den wichtigsteninternationalen Organisationen veröffent-lichten Wirtschaftsprognosen gehen vongünstigen Wachstumsaussichten für die EU1998 und 1999 aus, da die Binnennachfra-ge weiter anziehen und damit eine unteranderem infolge der Asienkrise erwarteteVerschlechterung der internationalen Rah-menbedingungen zu einem gewissen Gradausgleichen dürfte.

Das reale BIP-Wachstum, das sich seit demzweiten Quartal 1997 beschleunigt, soll mitder erstarkenden Binnennachfrage in einerReihe von EU-Ländern an Schwung gewin-nen. Die Indikatoren zur Beurteilung derKonjunkturentwicklung durch Konsumen-ten und Unternehmer weisen ebenfalls indiese Richtung. Zum Teil spiegelt dies denEinfluß der niedrigen Nominalzinssätze, ins-besondere am langen Ende, in einem Um-feld mit weitestgehend verhaltenem Inflati-onsdruck wider, in dem die Wettbewerbs-fähigkeit nach außen trotz derWährungsabwertungen in vielen asiatischenLändern beibehalten oder verbessert wur-de. Dieses Umfeld soll, zusammen mit dererhöhten Ertragskraft der Unternehmen,insbesondere der industriellen Unterneh-

men im Exportsektor, das Investitionswachs-tum begünstigen. Laut Prognosen wird derprivate Verbrauch aufgrund steigender Re-allöhne und geringerer Unsicherheit bezüg-lich der Arbeitsplatzaussichten in den Jah-ren 1998 und 1999 weiter zunehmen.Angesichts des weiterhin bestehenden Bud-getkonsolidierungsbedarfs dürften der öf-fentliche Verbrauch und die öffentlichenInvestitionen verhältnismäßig gering blei-ben. Trotz der Prognose für eine Besserungder Arbeitsmarktsituation wird die Arbeits-losenquote 1998 und 1999 voraussichtlichnur geringfügig fallen. Eine nachhaltige Sen-kung der Arbeitslosenquote wird entschei-dend von der Durchführung von Reformenzum Abbau starrer Strukturen auf denArbeits- und Gütermärkten abhängen.

Zu den Inflationsaussichten ist anzunehmen,daß die Weiterführung der stabilitätsorientier-ten Währungspolitik in Kombination mit einermaßvollen Lohnpolitik - wobei letztere teil-weise den Fortbestand hartnäckiger, verhält-nismäßig hoher Arbeitslosigkeit widerspie-gelt - sowie die immer noch negativen Pro-duktionslücken den Inflationsdruck begrenzensollten. Weiters wird erwartet, daß der Rück-gang der Ölpreise - vorausgesetzt, es handeltsich um eine weitgehend nachhaltige Ent-wicklung - und die aus der Abwertung einerReihe asiatischer Währungen sowie der Ver-flachung des Weltwirtschaftswachstums re-sultierenden antiinflationären Auswirkungender Asienkrise zu einer Dämpfung des durchexterne Faktoren ausgelösten Inflationsdrucksbeitragen. Unsicherheitsfaktoren in der Inflati-onsprognose bestehen unter anderem in derMöglichkeit einer die Erwartungen übertref-fenden Steigerung der EU-Gesamtnachfrageund somit einer Schließung der Produktions-lücken, in der Lohnentwicklung, in einerweiteren Aufwertung des US-Dollar und- angesichts des kürzlich getroffenen OPEC-Abkommens - in einer nachhaltigen Umkehrdes jüngsten Ölpreisrückgangs.

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Den größten Unsicherheitsfaktor für diedargestellte Inflationsprognose stellen dieaußenwirtschaftlichen Rahmenbedingungendar. Der drastische Rückgang des realenBIP in Teilen Asiens, die mäßige Konjunk-turverflachung in den Vereinigten Staatenund die Verschlechterung der Wirtschafts-und Finanzlage in Japan dürften 1998 und1999 ein nachlassendes Weltwirtschafts-wachstum und einen schwächeren Welt-handel als 1997 zur Folge haben. Umwieviel schwächer die außenwirtschaftli-chen Impulse aufgrund der Turbulenzen inAsien tatsächlich sind, wird davon abhän-gen, wie stark und in welchem zeitlichenRahmen die betroffenen Länder ihren wirt-schaftspolitischen Kurs ändern, sowie vomAusmaß der Reformen im Finanzsektor.Weitere negative Auswirkungen der Asien-krise können nicht ausgeschlossen werden.Möglicherweise können zwei Faktoren diedurch die Asienkrise verursachte Schrump-fung des EU-Wachstums teilweise kom-pensieren: erstens das Absinken der langfri-stigen Zinsen in der EU und in den Verei-nigten Staaten, das teilweise auf eineNeueinschätzung der Investitionsrisiken inden Schwellenländern zurückzuführen ist,und zweitens der erhebliche Rückgang derRohstoffpreise, der zu einem weiteren An-stieg der Realeinkommen beitragen kann.

3.2 Die Geldpolitik in der Endphaseder Stufe Zwei

Das vorrangige Ziel der Geldpolitik der elfEU-Mitgliedstaaten, die zum festgelegtenWWU-Teilnehmerkreis gehören, währendder verbleibenden Monate der Stufe Zweibesteht darin, die gegenwärtige weitgehen-de Preisstabilität im gesamten Euro-Wäh-rungsraum zu sichern und damit für einegünstige Ausgangsposition für das ESZB zusorgen.

Wie bereits in Abschnitt 2 angeführt wur-de, sind die kurzfristigen Zinssätze im Groß-teil der zur Teilnahme am Euro-Währungs-raum ausgewählten Länder bereits auf ei-

nem niedrigen Niveau und weisen einenhohen Grad an Konvergenz auf. Die Bedin-gungen in der ersten Jahreshälfte 1998erlaubten eine solide Konsolidierung diesergemeinsamen Position; die übrigen Teilneh-merstaaten konnten die rückläufige Ten-denz ihrer Leitzinsen erfolgreich fortsetzen.Darin zeichnet sich vor dem Hintergrundweitgehend stabiler Preise und Wechsel-kurse die schrittweise Herausbildung einerde facto gemeinsamen Geldpolitik in denfür den Euro-Währungsraum festgelegtenTeilnehmerländern ab. Bis spätestens Ende1998 werden sich die kurzfristigen Zinssät-ze dieser Länder auf einem Niveau einge-pendelt haben, das mit dem Ziel der Ge-währleistung der Preisstabilität im Euro-Währungsraum konform ist.

Dieser allgemeine Konvergenzprozeß derkurzfristigen Zinssätze ist konsistent mit derAusgangsposition am Vorabend der StufeDrei, in der die Marktwechselkurse zwi-schen den festgelegten Teilnehmerländernden vorangekündigten bilateralen Wech-selkursen entsprechen, die als Grundlagefür die Festlegung der unwiderruflichenEuro-Umrechnungskurse dienen (siehe An-hang 2). Diese vorangekündigten bilatera-len Wechselkurse stehen im Einklang mitden wirtschaftlichen Fundamentaldaten undsind mit nachhaltiger Konvergenz verein-bar.

Der institutionelle Rahmen für die obenbeschriebene Entwicklung hat sich natürlichgeändert. Mit der Bestätigung der Teilneh-merstaaten für die einheitliche Währungdurch die Staats- und Regierungschefs derMitgliedstaaten am 2./3. Mai 1998 beganndie Endphase des Übergangs zur Stufe Drei,in die auch die Errichtung des ESZB undder EZB sowie die Liquidation des EWIfallen. In der Endphase der Stufe Zweiwerden der EZB-Rat und das Direktoriumder EZB die für die Durchführung dereinheitlichen Geldpolitik im Euro-Währungs-raum ab dem 1. Januar 1999 (siehe Ab-schnitt 2) noch zu treffenden Vorbereitun-gen abschliessen. In der Zwischenzeit ver-

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bleiben die nationalen geldpolitischen Kom-petenzen noch bei den nationalen Zentral-banken der Teilnehmerstaaten. Mit deninstitutionellen Veränderungen, die sichdurch die Errichtung des ESZB und derEZB ergeben, wird ein geeigneter Rahmengeschaffen, innerhalb dessen die nationalenZentralbanken der Teilnehmerstaaten engzusammenarbeiten und ihre jeweiligen geld-politischen Strategien abstimmen können,um das vorrangige Ziel der Gewährleistung

der Preisstabilität im Euro-Währungsraumzu erreichen. Darüber hinaus obliegt es derEZB gemäß Artikel 44 der ESZB/EZB-Sat-zung, die anderen Aufgaben des EWI zuübernehmen, die infolge der für Mitglied-staaten geltenden Ausnahmeregelungen inder Stufe Drei noch erfüllt werden müssen.Der Erweiterte Rat der EZB übernimmt dieVerantwortung für die Beziehungen mitden nationalen Zentralbanken der nichtteil-nehmenden Mitgliedstaaten.

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Kasten 2

Eckdaten des Euro-Währungsraums

Am 2./3. Mai 1998 beschloß der Rat bei seinem Treffen in der Zusammensetzung der Staats- und

Regierungschefs - auf der Grundlage der Empfehlung des EU-Rates und der vom Europäischen Parlament

vorgelegten Stellungnahme - einstimmig, daß elf Mitgliedstaaten, nämlich Belgien, Deutschland,

Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland

die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung am 1. Januar 1999

erfüllen. Diese Staaten werden somit an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen.

Die unten abgebildete Tabelle präsentiert ausgewählte strukturelle und volkswirtschaftliche Eckdaten

des Euro-Währungsraums. Darin wird ein erster Vergleich einer Reihe von Indikatoren für das Jahr

1997 (oder das letzte Jahr, für das Zahlen verfügbar sind) zwischen dem Euro-Währungsraum, dem

Gebiet der EU-15, den Vereinigten Staaten und Japan angestellt und damit die Ausgangsposition des

Euro-Währungsgebietes grob abgesteckt. Die angeführten Zahlen sind Schätzwerte aus verschiedenen

Quellen; fundierte Eckdaten werden im Lauf des Jahres 1998 oder später auf der Basis neu erstellter

Statistiken verfügbar werden. Insgesamt unterstreicht das Datenmaterial eine signifikante Änderung

gegenüber dem Status quo der einzelnen EU-Länder. Durch die Einführung des Euro entsteht ein

Wirtschaftsraum, der in punkto Größe und Offenheitsgrad der Volkswirtschaft starke Parallelen zu

den Vereinigten Staaten aufweist.

Mit etwa 290 Millionen Bewohnern ist das Euro-Währungsgebiet etwas größer als die Vereinigten

Staaten und mehr als doppelt so groß wie Japan. Der Euro-Währungsraum ist eine große, geschlossene

Volkswirtschaft mit einem Anteil am Welt-BIP von nahezu 20 % und einer beträchtlichen Kaufkraft,

wie sie sonst nur die Vereinigten Staaten haben. Der Binnenhandel innerhalb des Euro-Währungsraums

entspricht fast 17 % der weltweiten Exporte. Selbst ohne diesen Binnenhandel entfallen immer noch

20 % der weltweiten Exporte auf den Euro-Währungsraum, womit also das Euro-Währungsgebiet

gemessen an dem Prozentsatz der weltweiten Exporte größer als die Vereinigten Staaten beziehungsweise

Japan ist. Die Produktionsstrukturen ähneln denen in den Vereinigten Staaten und Japan stark. Der

Dienstleistungssektor ist zwar kleiner als in den Vereinigten Staaten, aber größer als in Japan, dessen

Wirtschaft noch immer von einem relativ großen Fertigungssektor beherrscht wird. Die Angaben für

die laufenden öffentlichen Ausgaben und Einnahmen zeigen, daß der öffentliche Sektor im Euro-

Währungsraum größer ist als in den Vereinigten Staaten und Japan, wobei die öffentlichen Ausgaben

einem Anteil von fast 50 % des BIP entsprechen. Die Export- und Importquoten des BIP im Euro-

Währungsraum mit jeweils etwas mehr als 10 % nach Bereinigung um den Binnenhandel weisen auf

einen geringfügig größeren Offenheitsgrad des Euro-Währungsraums verglichen mit den Vereinigten

Staaten und Japan hin. Dies steht in starkem Gegensatz zum Status quo der einzelnen EU-Mitgliedstaaten,

die kleine oder mittlere Volkswirtschaften mit Export- und Importquoten von durchschnittlich 25 %

sind (hier bestehen natürlich erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern im Euro-

Währungsraum). Die Daten über Rentenwerte, Aktienmarktkapitalisierung und Vermögenswerte der

Banken belegen, daß die Finanzmärkte des Euro-Währungsraums gemeinsam ein sehr starkes Gewicht

haben, wenn auch das relative Gewicht der einzelnen Märkte unterschiedlich hoch ist. Verglichen mit

den Vereinigten Staaten und Japan ist das Gewicht der Renten- und Aktienmärkte im Euro-Währungsraum

geringer und die Bedeutung der Banken wesentlich größer.

Jüngste volkswirtschaftliche Daten zeigen, daß zum Beispiel das reale BIP-Wachstum im gesamten

Euro-Währungsraum 1997 2,5 % betrug. Da sich die jeweiligen Wirtschaftsräume in unterschiedlichen

Konjunkturphasen befinden, unterschied sich das BIP-Wachstum im Euro-Währungsraum erheblich

von dem in den Vereinigten Staaten beziehungsweise Japan. Die anhand des harmonisierten Index

gemessene Teuerungsrate belief sich im Euro-Währungsraum auf 1,6 %, was dem Ergebnis in Japan

entspricht, aber unter dem Ergebnis der Vereinigten Staaten liegt. Die Arbeitslosenquote war signifikant

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höher als in den Vereinigten Staaten oder in Japan. Die kurz- und langfristigen nominalen Zinssätze

waren im 4. Quartal 1997 niedriger als in den Vereinigten Staaten. Die Schuldenstand- und

Haushaltsdefizitwerte der Euro-Währungsraumländer betragen im Schnitt 75,2 % und 2,5 %, wobei

sich die Werte von Land zu Land erheblich unterscheiden; im Schnitt lagen sie über den Werten in

den Vereinigten Staaten, aber unter denen in Japan (wo die Staatsverschuldung bei fast 100 % liegt).

Schließlich weist die Leistungsbilanz für die EU insgesamt einen Überschuß auf, der niedriger als in

Japan ist; die US-Leistungsbilanz weist ein Defizit auf.

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Euro-

Währungs-

raum EU-15 USA Japan

Fläche (a) in 1.000 km2 2.365,0 3.234,2 9.372,6 377,8

Bevölkerung in Mio 290,4 374,1 267,9 126,0

BIP (in % des Welt-BIP) (b) % 19,4 24,6 19,6 7,7

BIP, nominal in Mrd ECU 5.548,1 7.132,3 6.896,5 3.708,4

Produktionssektoren (c)

Land- und Forstwirtschaft in % des BIP 2,4 2,4 1,7 2,1

Industrie (einschl. Bauwesen) in % des BIP 30,9 30,0 26,0 39,2

Dienstleistungen in % des BIP 66,7 67,6 72,3 58,7

Staatshaushalt

Laufende Einnahmen, insgesamt in % des BIP 47,0 46,3 36,7 32,6

Ausgaben, insgesamt in % des BIP 49,6 48,7 37,0 36,0

Ausfuhr von Waren (d) in % des BIP 12,3 9,2 8,1 8,8

Einfuhr von Waren (d) in % des BIP 11,0 8,6 10,6 6,9

Ausfuhren

(in % der weltweiten Ausfuhren) (e) % 19,5 . 14,8 9,7

Schuldverschreibungen (f) in Mrd ECU 5.347,1 6.632,5 8.450,4 4.071,9

in % des BIP 102,7 102,8 157,2 103,7

Börsenkapitalisierung (g) in Mrd ECU 1.620,7 2.889,4 5.244,0 2.804,4

in % des BIP 31,1 44,8 97,6 71,4

Bankvermögen (h) in Mrd ECU 10.082,5 12.479,7 4.211,0 6.217,3

in % des BIP 202,8 201,2 74,6 157,4

Wachstum des realen BIP % 2,5 2,7 3,8 1,0

VPI-Inflation (i) % 1,6 1,7 2,3 1,7

Arbeitslosenquote

(in % der Erwerbspersonen) % 11,6 10,6 4,9 3,4

Kurzfristiger Zinssatz (j) % 4,4 5,1 5,6 0,7

Langfristiger Zinssatz (j) % 5,7 5,9 5,9 1,7

Öffentliche Haushalte

Finanzierungssaldo in % des BIP -2,5 -2,4 -0,3 -3,4

Bruttoverschuldung (k) in % des BIP 75,2 72,1 63,1 99,7

Leistungsbilanzsaldo in % des BIP 1,7 1,2 -1,9 2,2

Eckdaten zum Euro-Währungsraum (1997)

Quelle: Sofern nicht anders angegeben, Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).(a) Quelle: EUROSTAT.(b) 1996; zu Marktpreisen und Kaufkraftparitäten.(c) 1993; zu Marktpreisen. Quelle: OECD, Historical Statistics, 1960-1995.(d) 1996. Quelle: EUROSTAT. Angaben für den Euro-Währungsraum exklusive Handel innerhalb des Euro-Währung-

sraumes; Angaben für EU-15 exklusive Handel innerhalb der EU.(e) 1996; exklusive Ausfuhren innerhalb des Euro-Währungsraumes.(f) 1995. Quelle: IWF, International Capital Markets, November 1997. Nationale und internationale Wertpapiere nach

Staatszugehörigkeit der Emittenten. Berechnungen des EWI.(g) 1995. Quelle: IWF, International Capital Markets, November 1997. Berechnungen des EWI.(h) 1994. Quelle: IWF, International Capital Markets, November 1997. Berechnungen des EWI.(i) Euro-Währungsraum und EU-15: Jahresdurchschnitt, HVPI-Inflation.(j) 1997 Q4. Quelle: Nationale Statistiken. Berechnungen des EWI.(k) Jahresenddaten. Quelle für die Vereinigten Staaten und Japan: IWF, World Economic Outlook, April 1998.

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Kapitel II

Vorbereitungen

für die Stufe Drei

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1 Geldpolitik

1.1 Geldpolitische Strategie

Im Februar 1997 veröffentlichte das EWIeinen Bericht mit dem Titel „Die einheitli-che Geldpolitik in Stufe 3 - Elemente dergeldpolitischen Strategie des ESZB“. Auseiner Reihe von untersuchten Möglichkei-ten hob der Bericht die Strategien einesmittelfristigen Geldmengenziels und einesdirekten Inflationsziels als Grundlagen einermöglichen geldpolitischen Strategie in StufeDrei hervor. Während einerseits festgehal-ten wurde, daß es zum gegebenen Zeit-punkt weder notwendig noch zweckmäßigwäre, sich auf eine bestimmte Strategiefestzulegen, führte der Bericht eine Reihevon Schlüsselelementen an, die für jedeStrategie unerläßlich sind: eine klare Defini-tion des Endziels der Preisstabilität undspezifischer Zielgrößen, anhand derer dasESZB beurteilt werden kann; eine umfas-sende Palette von Indikatoren, mit derenHilfe Risikofaktoren, welche die künftigePreisstabilität gefährden könnten, richtig ein-geschätzt werden können; die Berücksichti-gung der bedeutenden Rolle von monetä-ren Aggregaten, unter der Voraussetzung,daß die Geldnachfrage im Euro-Währungs-raum langfristig hinreichend stabil ist; sowieVerfahren, welche die Erstellung von Inflati-onsprognosen und die Ermittlung anderervolkswirtschaftlicher Eckdaten des Euro-Währungsraums ermöglichen. Darüber hin-aus stellte der Bericht fest, daß zur Formu-lierung der Geldpolitik in Stufe Drei umfas-sende Datensätze und Analyseinstrumente,einschließlich ökonometrischer Modelle, zurVerfügung stehen müssen.

Nach der Veröffentlichung des erwähntenBerichtes konzentrierte sich die strategie-politische Arbeit des EWI auf den Aufbauder Infrastruktur, die unabhängig davon,welche der beiden beschriebenen Strategi-en gewählt wird, eine Grundvoraussetzungfür die Entscheidungsfindung in der Geld-politik ist. Die Vorbereitungsarbeiten zur

Festlegung der monetären Aggregate fürdie Stufe Drei, zur Klärung organisatori-scher und methodischer Aspekte der ESZB-Prognoseverfahren, sowie zur Entwicklungvon Fiskalindikatoren auf der Ebene desgesamten Euro-Währungsraumes wurdenin Angriff genommen. Darüber hinaus be-schäftigten sich die Mitarbeiter des EWI mitverschiedenen Themen, wie zum Beispielder Messung von Inflation und Inflationser-wartungen, den Eigenschaften von Finanz-variablen als vorauseilende Konjunkturindi-katoren und Untersuchungen zur Geld-und Kreditnachfrage in der EU.

Im Bereich der ökonometrischen Modellewurde in enger Zusammenarbeit zwischendem EWI und den nationalen Zentralban-ken ein großes Projekt zur Erstellung einesländerübergreifenden volkswirtschaftlichenModells für das ESZB begonnen. Im Laufedes Jahres 1997 einigte man sich auf dieSpezifikationen des Modells, richtete dieentsprechende Datenbank ein und arbeite-te an ersten Modellschätzungen; in derzweiten Jahreshälfte 1998 soll das Modellvoll einsatzbereit werden. Mitarbeiter desEWI arbeiteten außerdem weiter an derEntwicklung eines den ganzen Euro-Wäh-rungsraum umfassenden volkswirtschaftli-chen Modells, das dazu dienen soll, dieGrundzüge eines durchschnittlichen Trans-missionsmechanismus der Geldpolitik imEuro-Währungsraum zusammenzufassen.Dieses den ganzen Euro-Währungsraumumfassende Modell wurde auch schon fürPrognosen und Simulationen im Rahmenvon Koordinationsberichten in der StufeZwei herangezogen. Zusätzlich entwickel-ten beziehungsweise verfeinerten die Ex-perten des EWI verschiedene statistischePrognoseinstrumente.

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1.2 Implementierung dereinheitlichen Geldpolitik

Instrumente und Verfahren

Die konzeptionelle Phase der Vorbereitungvon Instrumenten und Verfahren zur Im-plementierung der einheitlichen Geldpolitikin Stufe Drei wurde Ende 1996 abge-schlossen, so daß im Januar 1997 derEWI-Bericht „Die einheitliche Geldpolitikin Stufe 3 - Festlegung des Handlungsrah-mens“ (“Framework Report“) veröffentlichtwerden konnte. In der ersten Jahreshälfte1997 wurden die technischen Grundlagendes geldpolitischen Handlungsrahmens desESZB definiert, und in der Folge wurde imSeptember 1997 der EWI-Bericht „Dieeinheitliche Geldpolitik in Stufe 3 - Allge-meine Regelungen für die geldpolitischenInstrumente und Verfahren des ESZB“ ver-öffentlicht. In der zweiten Jahreshälfte wur-de weiter an der Konkretisierung der De-tails der Instrumente und Verfahren, unteranderem auch an der Schaffung geeigneterrechtlicher und technischer Rahmenbedin-gungen, gearbeitet; zudem wurde der Auf-bau des für die Umsetzung der zukünftigenGeldpolitik des ESZB notwendigen EZB-Instrumentariums eingeleitet. Diese Arbei-ten wurden zu Beginn des Jahres 1998weitergeführt. Die zweite Jahreshälfte 1998soll umfassenden Testläufen der Verfahrenund Systeme, die in der Stufe Drei zumEinsatz kommen, gewidmet sein.

Der EWI-Rat hat eine Reihe geldpolitischerInstrumente definiert, die dem ESZB zurVerfügung stehen sollen. Es ist geplant, daßdas ESZB vorrangig Offenmarktgeschäfteeinsetzt, aber auch zwei ständige Fazilitätenanbietet. Darüber hinaus werden Vorberei-tungen getroffen, die es dem ESZB ermög-lichen, eine Mindestreservepflicht einzufüh-ren, falls der EZB-Rat dies beschließt.

Die Offenmarktgeschäfte werden norma-lerweise in Form von Tenderverfahrendurchgeführt. Lediglich definitive Käufe be-ziehungsweise Verkäufe und andere Fein-

steuerungsoperationen der ESZB könnenbilateral abgewickelt werden. Die Verfah-ren, der Zeitrahmen und der Kalenderwurden soweit möglich an den Bedürfnis-sen der Marktteilnehmer ausgerichtet.Bei der überwiegenden Mehrheit vonOffenmarktgeschäften, nämlich bei denHauptrefinanzierungsoperationen, den län-gerfristigen Refinanzierungsgeschäften undmöglicherweise bei der Ausgabe von Schuld-verschreibungen, wird das ESZB sich soge-nannter Standardtender bedienen. DieseStandardtender werden innerhalb von24 Stunden nach der Bekanntmachung desTenders durchgeführt. Der Zeitrahmen siehthierbei die Bekanntgabe der Zuteilungser-gebnisse innerhalb von zirka zwei Stundennach Ablauf der Gebotsfrist für Finanzinsti-tutionen vor. Feinsteuerungsmaßnahmenwerden entweder über bilaterale Opera-tionen oder über Schnelltender, die inner-halb von zirka einer Stunde nach derTenderankündigung durchgeführt werden,umgesetzt.

Unter Bedachtnahme auf die unterschiedli-chen Bankfeiertage in den Mitgliedstaatenwird ein Kalender für regelmäßige ESZB-Tenderoperationen erstellt werden, der ge-währleistet, daß alle Geschäftspartner desEuro-Währungsraumes jederzeit an denHauptrefinanzierungsoperationen und denlängerfristigen Refinanzierungsgeschäften desESZB teilnehmen können.

Die Abwicklung von auf Standardtendernberuhenden Offenmarktgeschäften wirdgewöhnlich am ersten Geschäftstag nachdem Abschlußtag erfolgen. Offenmarktge-schäfte im Rahmen von Feinsteuerungs-maßnahmen hingegen werden normaler-weise noch am Abschlußtag abgewickeltwerden, um sicherzustellen, daß diese Maß-nahmen sofortige Auswirkungen auf dieLiquidität zeitigen. Bei definitiven Käufenbeziehungsweise Verkäufen und bei Devi-senswapgeschäften wird das ESZB im Ein-klang mit den Marktgepflogenheiten Ab-wicklungstage festlegen. Während das ESZBbestrebt sein wird, abgeschlossene Offen-

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marktgeschäfte in allen Mitgliedstaatengleichzeitig abzuwickeln, kann nicht ausge-schlossen werden, daß am Beginn der StufeDrei aufgrund operativer Einschränkungenmancher nationaler Wertpapierabwicklungs-systeme die Abwicklung zu unterschiedli-chen Zeitpunkten innerhalb des Abwick-lungstages erfolgt.

Der Einsatz der beiden ständigen Fazilitätendes ESZB wird weitgehend von den ESZB-Verfahren zur Tagesendabstimmung, die dieAbläufe auf den Geldmärkten wesentlichprägen werden, abhängen. Die normaleSchlußzeit für das TARGET-System ist18.00 Uhr EZB-Zeit. Zu diesem Zeitpunktoffengebliebene Sollsalden werden automa-tisch als Antrag auf Inanspruchnahme derSpitzenrefinanzierungsfazilität behandelt. Dienationalen Zentralbanken beginnen ihre Ta-gesabschlußarbeiten um 18.30 Uhr EZB-Zeit.Bis zu diesem Zeitpunkt werden Anträge aufInanspruchnahme der Einlagefazilität akzep-tiert. Diese ESZB-Verfahren zur Tagesendab-stimmung wurden so gestaltet, daß den Ge-schäftspartnern größtmögliche Flexibilität ge-boten werden kann, während gleichzeitig denErfordernissen der geldpolitischen Aufgabendes ESZB Rechnung getragen wird.

Das EWI trifft zur Zeit Vorbereitungen, diees dem ESZB gestatten, ab dem Beginn derStufe Drei eine Mindestreservepflicht ein-zuführen. Ein Vorschlag zum Entwurf einerVerordnung des Rats der EU über Mindest-reserven wurde im Anhang des EWI-Be-richts zur Festlegung des Handlungsrah-mens veröffentlicht. Im Verlauf des Jahres1997 wurde dieser Entwurf im Rahmeninformeller Gespräche mit dem Währungs-ausschuß diskutiert. Dadurch kann die EZBschon bald nach ihrer Errichtung gemäßArtikel 106 Abs. 6 des Vertrags den ent-sprechend adaptierten Text dem EU-Ratformell unterbreiten. Das Mindestreserve-system sähe die Möglichkeit der Durch-schnittserfüllung vor, die es den Geschäfts-partnern erlaubt, temporäre Liquiditäts-schocks im Verlauf der vorgeseheneneinmonatigen Erfüllungsperiode zu glätten.

Bezüglich der Mindestreservebasis hat dasEWI vorgeschlagen, daß die bilanziertenVerbindlichkeiten der mindestreservepflich-tigen Institute als Bemessungsgrundlage fürdas Mindestreserve-Soll in Frage kommen.Bestimmte Verbindlichkeiten, die sich ausaußerbilanzmäßigen Geschäften ergeben,könnten auch in die Mindestreservebasismit eingerechnet werden. Die maßgebli-chen Verbindlichkeiten werden zu statisti-schen Zwecken jeweils am Monatsultimovor dem Beginn der Mindestreserveerfül-lungsperiode gemeldet. Dies bedeutet nicht,daß alle diese Bilanzpositionen tatsächlicheinem Mindestreservesatz unterliegen, son-dern lediglich, daß diese Verbindlichkeitenmaßgeblich wären und mit einbezogenwerden könnten, falls der EZB-Rat sich fürdie Einführung eines Mindestreservesystemsentscheiden sollte.

Geschäftspartner und Sicherheiten

Sowohl für die Geschäftspartner als auchfür die Sicherheiten, die bei Geschäften mitdem ESZB einzusetzen sind, wurden ein-heitliche Zulassungskriterien ausgearbeitet.

Falls die Mindestreservepflicht eingeführt wird,werden alle mindestreservepflichtigen Institu-te zu den Offenmarktgeschäften und denbeiden ständigen Fazilitäten Zugang haben.Falls keine Mindestreservepflicht eingeführtwird, ist damit zu rechnen, daß der Kreis derGeschäftspartner weitgehend dem Kreis derKreditinstitute entspricht. Lediglich bei Fein-steuerungsmaßnahmen wird das ESZB, ausnaheliegenden Effizienzgründen, Geschäfte miteinem eingeschränkteren Kreis an Geschäfts-partnern abwickeln. Die Geschäftspartner desESZB werden gewissen bankaufsichtsrechtli-chen und betriebstechnischen Anforderun-gen entsprechen müssen. Vor allem werdendie Geschäftspartner über eine einwandfreieBonität verfügen, der Bankenaufsicht unterlie-gen und in der Lage sein müssen, unter denseitens des ESZB festgesetzten technischenBedingungen die maßgeblichen ESZB-Ge-schäfte abzuwickeln.

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Die refinanzierungsfähigen Sicherheiten wer-den in zwei Kategorien eingeteilt. Zur Kate-gorie 1 zählen marktfähige Schuldtitel, dieeinheitliche, im gesamten Euro-Währungs-raum geltende Zulassungskriterien erfüllen.Zur Kategorie 2 zählen weitere marktfähigeund nichtmarktfähige Sicherheiten, die für dienationalen Finanzmärkte und Bankensystemevon besonderer Bedeutung sind, wobei dienationalen Zentralbanken die Zulassungskri-terien auf Basis von EZB-Mindeststandardsfestlegen. Alle refinanzierungsfähigen Sicher-heiten werden bestimmten Maßnahmen zurRisikokontrolle unterliegen. Diese Maßnah-men wurden unter Berücksichtigung vonMarktgepflogenheiten und Reaktionen auferste Vorschläge des EWI im Laufe des Jahres1997 erarbeitet. Bei Kategorie-1-Sicherheitenumfassen diese Maßnahmen anfängliche Si-cherheitsmargen, spezifische mit der Restlauf-zeit und der Kuponstruktur der Schuldtitelgekoppelte Bewertungsabschläge (das heißtdie unterlegte Sicherheit wird auf Basis desMarktwertes abzüglich eines bestimmten Pro-zentsatzes - eines Abschlags - bewertet), so-wie Margenausgleiche, die auf Dauer sicher-stellen, daß die Bewertung der Sicherheitender zur Verfügung gestellten Liquidität zuzüg-lich des Wertes der Sicherheitsmarge ent-spricht. Über die Sicherheitenmargen hinaus-gehende Maßnahmen zur Risikokontrolle fürKategorie-2-Sicherheiten werden von denjeweiligen nationalen Zentralbanken, die die-se Sicherheiten in ihre Verzeichnisse aufge-nommen haben, vorgeschlagen; diese Maß-nahmen bedürfen dann noch der Zustim-mung der EZB. Das ESZB wird danachtrachten, Konsistenz bei der Anwendung derMaßnahmen zur Risikokontrolle im ganzenEuro-Währungsraum zu gewährleisten.

Vorbereitungen für den Einsatz desgeldpolitischen Instrumentariums

Da die Ausführung der einheitlichen Geld-politik dezentral erfolgen wird, wobei dieEZB nur in Ausnahmefällen selbst bilateraleGeschäfte zur Feinsteuerung tätigt, wurdedas Gros der Vorbereitungsarbeiten für die

Einführung des Euro von den nationalenZentralbanken geleistet. Dazu gehörte dieUmstellung des gesamten bisherigen geld-politischen Instrumentariums und aller Ver-fahrensabläufe. Das EWI beaufsichtigt dieVorbereitungsarbeiten und koordiniert Pro-jekte und Entwicklungen.

Vor allem beaufsichtigt das EWI die Schaf-fung der jeweiligen rechtlichen Rahmenbe-dingungen, die jede nationale Zentralbankfür den Umgang mit ihren geldpolitischenGeschäftspartnern festlegt. Die diesbezügli-chen Unterlagen sollen auf der Basis einesgemeinsamen rechtlichen Rahmens gleicheBedingungen für alle Beteiligten im Euro-Währungsraum sicherstellen.

Derzeit wird eine ESZB-interne Nachrich-tentechnik- und DV-Infrastruktur, über dieTendergeschäfte und bilaterale Geschäfteabgewickelt werden können, aufgebaut. DieAbwicklung der Tendergeschäfte erfordertmehrstufige Prozesse, die ESZB-intern ab-zustimmen sind, wohingegen bilaterale Ge-schäfte über ein Echtzeit-DV-System, dasdie EZB und die nationalen Zentralbankenmiteinander verbindet, abgewickelt wer-den.

Für die Erstellung der Verzeichnisse dervon den nationalen Zentralbanken vorge-schlagenen refinanzierungsfähigen Sicher-heiten sowie der zu den geldpolitischenOperationen des ESZB zugelassenen Ge-schäftspartner baut das EWI Datenverar-beitungssysteme auf, mit deren Hilfe allerelevanten Informationen gesammelt unddie Parameter der Maßnahmen zur Risiko-kontrolle berechnet werden. Darüber hin-aus dienen diese Systeme dem regelmäßi-gen Informationsaustausch innerhalb desESZB. Das Verzeichnis der mindestreserve-pflichtigen Institute und der einzelnen refi-nanzierungsfähigen Sicherheiten, möglicher-weise mit Ausnahme mancher Kategoriennichtmarktfähiger Sicherheiten, wird veröf-fentlicht.

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Ein weiteres zentrales Projekt in der Imple-mentierung der einheitlichen Geldpolitik istdie Errichtung eines effizienten Systems zurLiquiditätssteuerung. Dieses System setzteinen integrierten täglichen Informations-fluß zwischen den nationalen Zentralban-

ken und der EZB voraus, sowohl umzuverlässige Liquiditätsprognosen erstellenzu können als auch um eine effektivedezentrale Durchführung geldpolitischerOperationen zu gewährleisten.

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2 Devisenpolitik

2.1 Der Wechselkursmechanismus II

Im Hinblick auf die künftige devisenpoliti-sche Zusammenarbeit zwischen den amEuro-Währungsraum teilnehmenden Mit-gliedstaaten und den übrigen Mitgliedstaa-ten der EU wurden 1997 sowohl auf derEbene des ECOFIN-Rates als auch aufEWI-Ebene Vorarbeiten geleistet, entspre-chend den Grundzügen, die in einem dies-bezüglichen EWI-Bericht festgelegt sind,der dem Europäischen Rat auf seiner Ta-gung in Dublin im Dezember 1996 vorge-legt worden war. Beim Gipfel in Amster-dam im Juni 1997 nahm der EuropäischeRat eine Entschließung über den neuenWechselkursmechanismus an, der in StufeDrei der WWU eingeführt wird (WKM II).Parallel dazu finalisierte das EWI den Ent-wurf des Abkommens zwischen der EZBund den nationalen Zentralbanken der nichtdem Euro-Währungsraum angehörendenMitgliedstaaten, in dem die Funktionsweisedes WKM II festgelegt ist; dieser Entwurfwird der EZB nach ihrer Errichtung imFrühsommer 1998 zur Beschlußfassung un-terbreitet werden. In der Zwischenzeit hatdas EWI die technisch-organisatorische Vor-bereitung weiter vorangetrieben, um dafürzu sorgen, daß das System ab 1. Januar1999 funktionsreif ist.

2.2 Devisenmarktinterventionenund Verwaltung derWährungsreserven der EZB

Der Schwerpunkt der technischen Vorkeh-rungen, die 1997 für die Abwicklung poten-tieller Devisenmarktinterventionen durchdie EZB getroffen wurden, lag im Bereichdes erforderlichen operativen Regelwerkssowie der unterstützenden DV-Systeme.Die zur Zeit im Aufbau begriffene Infra-struktur wird dem ESZB Interventionen- sowohl innerhalb als auch außerhalb desWKM II - ermöglichen.

Im Hinblick auf die Verwaltung der EZB-Währungsreserven wird derzeit das zurUnterstützung der strategischen Entschei-dungsprozesse der EZB erforderliche DV-System entwickelt, wobei bei der Festle-gung der generellen operativen Ziele aufdas Währungs-, Zinsänderungs-, Kredit- undLiquiditätsrisiko abgestellt wird. Über diesetechnisch-organisatorische Infrastruktur wer-den die EZB-Entscheidungen an die natio-nalen Zentralbanken weitergeleitet wer-den, welchen schließlich auf der Grundlagedieser Weisungen die Ausführung der Port-foliomanagementoperationen obliegenkönnte, falls sich der EZB-Rat auf einederartige Vorgehensweise verständigt.

Gemäß Artikel 30.1 der ESZB/EZB-Satzungwerden die nationalen Zentralbanken zuBeginn von Stufe Drei Währungsreservenbis zu einem Gegenwert von E 50 Milliardenan die EZB übertragen. Diesbezüglich wur-den Vorarbeiten geleistet, um die Entschei-dung über den tatsächlich zu übertragen-den Betrag und die Modalitäten für dieErsteinbringung der Währungsreserven zuvereinfachen. Außerdem wurde mit derAusarbeitung von Gemeinschaftssekundär-recht begonnen, um es der EZB zu ermög-lichen, gemäß Artikel 30.4 der ESZB/EZB-Satzung über den in Artikel 30.1 mitE 50 Milliarden festgesetzten Höchstwerthinaus die Übertragung weiterer Wäh-rungsreserven zu fordern.

2.3 Leitlinien für die Geschäfte dernationalen Zentralbanken undder Mitgliedstaaten mitWährungsreserven

Während die Währungsreserven, die dennationalen Zentralbanken nach erfolgterÜbertragung an die EZB zu Beginn vonStufe Drei verbleiben, auch weiterhin vonihnen gehalten und verwaltet werden, fal-len Markttransaktionen mit diesen Reser-

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ven unter die Aufsicht der EZB, damit dieKonsistenz dieser Geschäfte mit der ein-heitlichen Geld- und Devisenpolitik desEuro-Währungsraums sichergestellt ist. Einähnliches Überwachungssystem wird fürTransaktionen der am Euro-Währungsraumteilnehmenden Mitgliedstaaten mit ihrenFremdwährungs-Arbeitsguthaben eingeführtwerden, wobei dieses nicht nur für dieZentralstaaten, sondern für alle staatlichenStellen im Euro-Währungsraum maßgeb-lich ist. Gemäß Artikel 31 der ESZB/EZB-Satzung werden demzufolge die Geschäfteder nationalen Zentralbanken mit den ih-nen verbleibenden Währungsreserven, so-fern sie einen von der EZB festzusetzendenSchwellenwert übersteigen, der vorherigenGenehmigung durch die EZB bedürfen.Ebenso werden Markttransaktionen derMitgliedstaaten mit ihren Fremdwährungs-Arbeitsguthaben und diesbezügliche Be-standsveränderungen vorab zu melden sein,wenn der betreffende Betrag einen vonder EZB festzusetzenden Schwellenwertüberschreitet. Durch diese Vorgehenswei-se wird die EZB in der Lage sein, imBedarfsfall die Modalitäten derartiger Trans-aktionen zu bestimmen. Darüber hinauswurden die Pflichten der am Euro-Wäh-rungsraum teilnehmenden nationalen Zen-tralbanken und EU-Mitgliedstaaten zur nach-träglichen Meldung festgelegt. Das EWI hatdazu zwei Vorschläge erarbeitet, die derEZB zur Beschlußfassung unterbreitet wer-den sollen: einen Entwurf, der sich auf dieGeschäfte der nationalen Zentralbankenbezieht, und einen Entwurf, der die Ge-schäfte der Mitgliedstaaten abdeckt. Fernerwurde eine zwischen der EuropäischenKommission und der EZB zu treffendeVereinbarung vorbereitet, in deren Rah-men die EZB - mittels Vorausinformationenund nachträglicher Meldungen - über dieDevisengeschäfte der Europäischen Kom-mission unterrichtet werden soll.

2.4 Euro-Referenzwechselkurse

Das EWI setzte sich 1997 mit der Vorge-hensweise auseinander, nach der die Refe-renzwechselkurse des Euro berechnet undveröffentlicht werden sollen. Im März 1997kamen in Frankfurt Vertreter des EWI, dernationalen Zentralbanken und EU-weiterBanken- und Finanzverbände zu einemTreffen über Fragen der Umstellung aufden Euro zusammen. In diesem Zusam-menhang (i) unterstrich das EWI seinePräferenz für den „direkten“ Notierungs-ansatz zur Angabe der Euro-Umrechnungs-kurse (das heißt 1E = x Fremdwährungs-einheiten), (ii) deponierte es die Ansicht,daß ein offizielles Kursfixierungsverfahrenfür den gesamten Euro-Währungsraum un-ter Einbindung der EZB und der nationalenZentralbanken nicht notwendig ist, und (iii)stellte es klar, daß die Berechnung undtägliche Veröffentlichung der Euro-Refe-renzwechselkurse durch das ESZB zu erfol-gen hat. Weitere Schritte werden derzeitgesetzt, um die Methode zur Ermittlung derEuro-Referenzsätze zu erarbeiten und an-dere Verfahrensfragen in bezug auf dieKursveröffentlichung zu klären.

2.5 Vorankündigung der bilateralenWechselkurse, die als Grundlagefür die Festlegung der Euro-Umrechnungskurse dienen

“Die bilateralen Wechselkurse, die als Grund-lage für die Festlegung der Euro-Umrech-nungskurse dienen, werden für die Staaten,die von Anfang an dem Euro-Währungsge-biet angehören, am 3. Mai 1998 bekannt-gegeben“; dies hielt der Europäische Rat inseinen Schlußfolgerungen zur Tagung inLuxemburg im Dezember 1997 fest. DerVertrag sieht hierzu vor, daß die formelleAnnahme der unwiderruflichen Euro-Um-rechnungskurse auf Vorschlag der Europäi-schen Kommission und nach Anhörung der

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EZB am 1. Januar 1999 erfolgt. Außerdemläßt die Tatsache, daß einige der ECU-Korbwährungen (die dänische Krone, diegriechische Drachme und das Pfund Ster-ling) nicht von Anfang an dem Euro-Wäh-rungsraum angehören werden, die Vor-wegnahme der definitiven Festlegung derUmrechnungskurse der teilnehmendenWährungen zum Euro nicht zu. Hingegenwar es möglich, im voraus die bilateralenKurse der teilnehmenden Währungen un-tereinander bekanntzugeben, auf deren Ba-sis am 31. Dezember 1998 die Euro-Um-rechnungskurse unwiderruflich festgelegtwerden.

Im Gemeinsamen Kommuniqué6 vom 3. Mai1998 haben die Minister sowie Zentral-bankpräsidenten der am Euro-Währungs-raum teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten, dieEuropäische Kommission und das EWI alsVorläuferorganisation der EZB erklärt, daßals vorangekündigte Kurse die bilateralenWKM-Leitkurse der WWU-Teilnehmer-währungen zu verstehen sind. Die Festle-gung der unwiderruflichen Euro-Umrech-nungskurse am 31. Dezember 1998 wirdim Zuge des regelmäßigen täglichen Kon-zertationsverfahrens erfolgen, das an die-

sem Tag für 11.30 Uhr angesetzt ist. Beidiesem Verfahren werden die nationalenZentralbanken der Mitgliedstaaten einan-der im Rahmen einer Konferenzschaltungüber den Dollarwechselkurs ihrer jeweili-gen Landeswährung informieren, nach vor-heriger Prüfung, daß sich die Wechselkurs-relationen zwischen den Dollar-Crossratesder einzelnen Währungspaare mit den vor-angekündigten bilateralen WKM-Leitkursendecken. Die nationalen Zentralbanken desEuro-Währungsraums stehen bereit, dieseDeckung - nötigenfalls durch die Anwen-dung zweckmäßiger Markttechniken - si-cherzustellen. In einem weiteren Schrittwerden dann die definitiven offiziellen ECU-Wechselkurse gegenüber den einzelnenEU-Währungen ermittelt, indem der USD/ECU-Wechselkurs mit dem entsprechen-den US-Dollarwechselkurs multipliziert be-ziehungsweise durch ihn dividiert wird (jenach Notierungsmethode). Die Umrech-nungskurse für die offizielle ECU gegenüberden Währungen der Mitgliedstaaten, diedem Euro-Währungsraum angehören, wer-den vom Rat am und mit Wirkung vom1. Januar 1999 als die unwiderruflichen Euro-Umrechnungskurse angenommen werden.

6 Das offizielle Dokument ist dem Jahresbericht alsAnhang beigeschlossen.

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3 Statistik

3.1 Umsetzung der statistischenAnforderungen für Stufe Drei

Der EU-Vertrag sieht vor, daß das EWI dienotwendigen statistischen Vorbereitungentrifft, damit das ESZB seine Aufgaben in derStufe Drei wahrnehmen kann.

Ein statistischer Anforderungskatalog wur-de als sogenanntes Implementierungspaketim Juli 1996 veröffentlicht. Kurz daraufnahmen die nationalen Zentralbanken Ge-spräche mit nationalen Bankenverbändenund anderen Interessensgruppen zur Ver-wirklichung dieser Vorgaben auf. Der Jah-resbericht 1996 des EWI bot einen Über-blick über diese Anforderungen, die hiernur auszugsweise als notwendige Hinter-grundinformation zu späteren Entwicklun-gen wiedergegeben werden.

Die Umsetzung des Anforderungskataloges- beziehungsweise gegebenenfalls die Klä-rung von Einzelheiten - nahm einen Groß-teil des Jahres 1997 in Anspruch. Das EWIbrachte vorläufige Listen der Institutionen,die dem Sektor Monetäre Finanzinstitute(MFIs) zuzuordnen sind, sowie Dokumenteüber monetäre Statistiken und Zahlungsbi-lanzstatistiken in den EU-Mitgliedstaaten her-aus. Das EWI diskutierte im informellenRahmen über rechtliche Aspekte der stati-stischen Rahmenbedingungen für die StufeDrei und formulierte die Anforderungenfür einen beachtlichen Teil der erforderli-chen DV-Infrastruktur.

Geld- und Bankenstatistiken

Die EWI-Publikation „European Money andBanking Statistical Methods“ (April 1997)beschreibt den Stand der statistischen Sy-steme (Geld- und Bankenstatistiken) in denMitgliedstaaten per 31. Dezember 1996.Alle Mitgliedstaaten werden Anpassungen

vornehmen müssen, um den Vorgaben desImplementierungspaketes zu entsprechen.Im Laufe des Jahres 1997 wurde der Har-monisierungsprozeß zweimal EU-weit Soll/Ist-Vergleichen unterzogen. Im allgemeinenerfolgte die Anpassung ohne größereSchwierigkeiten. Manche Mitgliedstaatengaben an, daß anfänglich Probleme bei derEinführung einer Aufgliederung nach ur-sprünglicher Laufzeit bei bestimmten Bank-bilanzpositionen ebenso wie bei der für dieMeldung nationaler Daten an die EZBvereinbarten Frist von fünfzehn Werktagenaufgetreten waren.

Die Definition von Monetären Finanzinsti-tuten ist im Implementierungspaket enthal-ten. MFIs werden auf monatlicher BasisBilanzen und vierteljährlich detailliertereDaten melden, obwohl kleinere Instituteteilweise von diesen Meldepflichten ausge-nommen sind. Im September 1997 er-schien eine vorläufige Liste der MFIs. BeimGroßteil der aufgeführten Institute handeltees sich um Kreditinstitute nach gemein-schaftsrechtlicher Definition ergänzt durchbestimmte andere Finanzinstitute, die in dieMFI-Kategorie fallen. Die damalige Listeenthielt keine Geldmarktfonds. Eine Ergän-zung, die Geldmarktfonds anführt, wurdeim Dezember 1997 veröffentlicht.

Die endgültige Fassung der MFI-Liste wurdeim April 1998 nach weiteren Tests undRückmeldungen veröffentlicht. Die rund11.000 Institute umfassende Liste bieteteine für statistische Zwecke überaus ho-mogene Population. Sie wird die Erstellungvon umfassenden und einheitlichen Bilan-zen im Geldschöpfungssektor des Euro-Währungsraums erleichtern und weiterestatistische Anwendungen wie das ESVG 95unterstützen. Darüber hinaus wird sie auchzur Auswahl von Geschäftspartnern für diegeldpolitischen Transaktionen des ESZB her-angezogen werden.

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In enger Zusammenarbeit mit den nationa-len Zentralbanken formulierte das EWIRichtlinien für die Erstellung von Geld- undBankenstatistiken, die rund 40 Punkte ent-halten. Das EWI definierte auch die Melde-pflichten der nationalen Zentralbanken, dadiese ebenfalls Teil des MFI-Sektors sindund zu den Geld- und Bankenstatistikenbeitragen. Für Zins- und Emissionsstatistikensollen einstweilen bestehende Datenquel-len intensiver genutzt werden.

Laut dem Implementierungspaket müssennach der neuen Methode errechnete Da-ten erstmals für Ende Juni 1998 und an-schließend monatlich verfügbar sein, wobeimöglichst genau rückgerechnete Daten bisSeptember 1997 per September 1998 nach-zuliefern sind. Mit Hilfe der nationalen Zen-tralbanken erarbeitet das EWI Schätzungenfür frühere Perioden; für die meisten Mit-gliedstaaten können diese nicht exakt sein,da harmonisierte Bilanzkategorien und geo-grafisch aufgegliederte internationale Posi-tionen für frühere Zeitspannen nicht in derGliederungstiefe vorliegen, die für die kor-rekte Berechnung der Euro-Aggregate un-erläßlich wäre.

Zahlungsbilanzstatistiken

Die EU-Mitgliedstaaten übernahmen die inder fünften Auflage des IWF-Zahlungsbi-lanzhandbuches niedergelegten Standardsentweder bereits im Laufe des Jahres 1997oder werden dies 1998 tun. Die monatli-chen Schlüsselpositionen in den Zahlungs-bilanzen des Euro-Währungsraumes wer-den, soweit machbar, mit dem neuen IWF-Handbuch übereinstimmen. Die tiefergegliederten Daten, die für die Erstellungeiner vierteljährlichen und jährlichen Zah-lungsbilanz (sowie für die jährliche Erhe-bung des Auslandsvermögensstatus, AVS)vorgesehen sind, werden den IWF-Stan-dardkomponenten entsprechen. Die erfor-derliche Angleichung von Definitionen wirdzum Großteil durch diesen Prozeß abge-deckt werden.

Das Implementierungspaket enthält nurwenige Angaben zum Auslandsvermögens-status und dazu, wie die ZahlungsbilanzDerivate statistisch widerspiegeln soll. DasEWI setzte sich 1997 mit diesen Themenintensiv auseinander. Die Erfordernisse fürden Euro-Währungsraum entsprechen ak-tuellen internationalen Normen. Dennochwird es noch eine Weile dauern, bis man-che Bereiche, insbesondere die Handha-bung von Derivaten, Portfolioinvestitionenim allgemeinen und die Bewertung vonBeständen, vereinheitlicht und in sich konsi-stent sein werden.

Derivate und Portfolioinvestitionen erwei-sen sich bereits in einigen nationalen Zah-lungsbilanzen als problematisch. Eine weite-re Schwierigkeit, die die Soll/Ist-Vergleichesichtbar machten, betrifft die termingerech-te Meldung der Daten: Gegenwärtig wärennur neun Mitgliedstaaten in der Lage, einesechswöchige Frist für die Bereitstellungaller monatlichen Schlüsselpositionen ein-zuhalten. Irland und das Vereinigte König-reich stellen zur Zeit keine volle Zahlungs-bilanz auf monatlicher Basis auf; beide Staa-ten erzielten bei der Bereitstellung vonSchätzwerten 1997 große Fortschritte.

Zahlungsbilanzschätzungen für 1998, dieSchlüsselpositionen des zukünftigen Euro-Währungsraums abdecken, werden so be-rechnet werden, daß die Geschäftspartnernicht nach Ländern innerhalb des Euro-Währungsraums und anderen Ländern ge-gliedert werden, und werden somit einAggregat der Nettosalden jeder Kategorieder nationalen Zahlungsbilanzen darstellen.Der erste Netto-Auslandsvermögensstatuswird für Ende 1998 erhoben werden.

Finanzierungsrechnungen

Laut dem Implementierungspaket wird esals Ergänzung zu geld- und währungspoliti-schen Analysen und Studien einen Bedarffür detaillierte Informationen zu finanziellenTransaktionen und Bilanzen für den Euro-

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Währungsraum geben. Es wird daher ange-regt, daß es möglich sein sollte, eine relativumfassende, wenn auch nicht allumfassen-de, Finanzierungsrechnung für den Euro-Währungsraum im Rahmen des ESVG 95-Konzeptes und unter Zuhilfenahme vonGeld- und Bankenstatistiken sowie Zah-lungsbilanz- und Kapitalmarktstatistiken undsoweit möglich nationalen Finanzierungs-rechnungen zu erstellen. Zur effizientenNutzung durch die EZB sollten diese Datenvierteljährlich erhoben werden.

1997 bestätigte das EWI die Möglichkeitder Erstellung einer vierteljährlichen Finan-zierungsrechnung wie oben beschriebenund begann mit der Ausarbeitung einesKonzeptes.

Analog zu den Zahlungsbilanzen sind aufeuropäischer Ebene die Europäische Kom-mission (EUROSTAT) und das EWI auchfür die Finanzierungsrechnung gemeinsamverantwortlich. Das Konzept der gemeinsa-men Verantwortung wird in Abschnitt 3.2Organisation kurz erläutert.

Sonstige Wirtschafts- und Finanzstatistiken

Das Implementierungspaket hält den Be-darf an Statistiken über öffentliche Finanzenals Meßgrößen eines bedeutenden Einfluß-faktors auf die geld- und währungspoliti-schen Gegebenheiten fest; ebenso sindStatistiken über Preise und Kosten vonWichtigkeit, da sie in direktem Zusammen-hang mit dem obersten Gebot des ESZB - der Gewährleistung der Preisstabilität - ste-hen; dasselbe gilt für eine breite Palette vonWirtschaftsstatistiken über Komponentender Nachfrage, der Produktion, des Ar-beitsmarktes etc., vor deren Hintergrundgeldpolitische Entscheidungen getroffen undDevisengeschäfte abgewickelt werden.

Für all diese Statistiken zeichnet die Europäi-sche Kommission (EUROSTAT) verantwort-lich, und das EWI nimmt an dieser Entwick-

lung als besonders interessierter Anwenderteil. 1997 wurde die Harmonisierung in derAufbereitung der Statistiken über öffentlicheDefizite und öffentliche Verschuldung im Hin-blick auf die Vergleichbarkeit dieser Daten fürdie Konvergenzprüfung gemäß Artikel 109 jdes Vertrages vorangetrieben. Im März 1997veröffentlichte die Europäische Kommissionzum ersten Mal harmonisierte EU-weite Ver-braucherpreisstatistiken. Diese zu einem Euro-Aggregat zusammengefaßten Statistiken stel-len voraussichtlich das wichtigste Preiskriteri-um dar, das von der EZB genau verfolgtwerden wird.

Die EU-Mitgliedstaaten sind rechtlich ver-pflichtet, ab dem Frühjahr 1999 die Bestim-mungen des ESVG 95 umzusetzen. Auchwenn manchen Mitgliedstaaten für gewisseTeile des ESVG 95 Ausnahmeregelungeneingeräumt wurden, wird dieser Schritt zueiner stärkeren Angleichung nationaler Fi-nanzierungsrechnungsstatistiken führen;1997 waren Vorbereitungen in diese Rich-tung im Gange. Außerdem sprach sich dasEWI nachdrücklich für eine Initiative derEuropäischen Kommission aus, die im nöti-gen Ausmaß eine Harmonisierung der Be-richtsintervalle, der Zeitnähe und des Um-fanges eines breiten Spektrums von kon-junkturellen Statistiken anstrebt. EineVerordnung über kurzfristigere Statistikenwurde jüngst vom EU-Rat erlassen. Es wirdjedoch noch eine Weile dauern, bis dieseMaßnahme voll greift, da bei der Umset-zung der Verordnung Verzögerungen vonbis zu fünf Jahren zulässig sind. In derZwischenzeit wird versucht, eine raschereLieferung nationaler Daten zu erwirken.

3.2 Organisation der statistischenArbeit auf europäischer Ebene

Die Jahresberichte für 1995 und 1996 desEWI erwähnen die vereinbarte Aufteilungder Verantwortung zwischen der Europäi-schen Kommission (EUROSTAT) und demEWI. Dazu zählt die gemeinsame Verant-

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wortung für Zahlungsbilanz- und Finanzie-rungsrechnungsstatistiken.

1997 wurde die praktische Aufteilung derVerantwortung in diesen Bereichen weiterdiskutiert. Was die Zahlungsbilanz betrifft,so wurde vorgeschlagen, daß die Europäi-sche Kommission (EUROSTAT) Daten be-züglich des Großteils der Leistungsbilanzund der Bilanz der Vermögensübertragun-gen (gemäß der neuen Terminologie desIWF-Handbuches) erheben soll, währenddie EZB erwartungsgemäß Daten zur Kapi-talbilanz (gemäß der neuen Terminologiedes IWF-Handbuches) und den Kapitaler-trägen in der Leistungsbilanz erstellen wird.Da sich die Europäische Kommission mitDirektinvestitionen befaßt und diese Datenfür wirtschaftspolitische Zwecke verwen-det, werden beide Institutionen an derErhebung der Statistiken über Direktinvesti-tionen beteiligt sein. Die Daten sollen ge-meinsam veröffentlicht werden. Diese Ver-einbarung bezieht sich auf vierteljährlicheund jährliche Zahlungsbilanzdaten; monatli-che Schlüsselpositionen wird voraussicht-lich nur die EZB erheben.

Laut dem ESVG 95 sind Finanzierungsrech-nungen einmal jährlich vorzulegen. DasEWI und künftig die EZB werden bei derKonzipierung einer vierteljährlichen Finan-zierungsrechnung für den Euro-Währungs-raum nach dem oben erwähnten Ansatzfederführend sein und zusammen mit derEuropäischen Kommission (EUROSTAT) dieUmsetzung des ESVG 95 im Bereich Finan-zierungsrechnung überwachen.

Das EWI und in Zukunft die EZB werdendie enge Zusammenarbeit mit der Europäi-schen Kommission (EUROSTAT) in allenstatistischen Belangen von gemeinsamemInteresse fortsetzen. Die entsprechendenstatistischen Aufgabenbereiche der EZB undder Europäischen Kommission auf europäi-scher Ebene müssen nach der Errichtungder EZB formell vereinbart werden.

3.3 Rechtliche Aspekte

Der Entwurf einer EU-Ratsverordnung überdie Erhebung statistischer Daten durch dieEZB wurde im Bericht des EWI mit demTitel „Die einheitliche Geldpolitik in Stufe 3– Festlegung des Handlungsrahmens“ imJanuar 1997 veröffentlicht.

1997 war dieser Verordnungsentwurf The-ma informeller Besprechungen innerhalbeiner Ad-hoc-Gruppe des Währungsaus-schusses. Hochrangig beschickte Statistik-ausschüsse in der EU nahmen zu derVerordnung ebenfalls Stellung. Der geän-derte Text wird dem EU-Rat in Überein-stimmung mit Artikel 106 Abs. 6 des Ver-trages unmittelbar nach der Errichtung derEZB formell unterbreitet werden.

Zur Umsetzung dieser EU-Ratsverordnungüber die Erhebung von Statistiken wird dieEZB Rechtsinstrumente gemäß Artikel 34der Satzung erlassen müssen.

3.4 Infrastruktur derInformationssysteme

Bis zum Sommer 1997 war die Konzipie-rung eines Systems zur elektronischen Da-tenübertragung innerhalb des ESZB im we-sentlichen abgeschlossen. Ende 1997 wardas System bereits zum Großteil umgesetzt,weshalb die ersten elektronischen Testsen-dungen im Januar 1998 durchgeführt wer-den konnten. Das System setzt das Nach-richtenformat GESMES-CB ein, das allge-mein für den Austausch statistischer Datenim Zeitreihenformat anwendbar ist und zudiesem Zweck voraussichtlich von vieleninternationalen Organisationen genutzt wer-den wird.

Im Jahr 1997 begann das EWI auch, seineeigenen Systeme auf den Empfang, dieVerarbeitung und die Speicherung großerMengen an statistischen Daten auszurich-ten, mit denen die EZB in der Stufe Dreikonfrontiert sein wird.

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4 Zahlungsverkehrssysteme

4.1 Das TARGET-System

Im September 1997 veröffentlichte dasEWI den „Second progress report on theTARGET (Trans-European Automated Real-time Gross-settlement Express Transfer)project“ (Zweiter TARGET-Fortschrittsbe-richt).7 Der Bericht bot weitere Informa-tionen über die Fortschritte, die in organi-satorischen Belangen und bei der Einfüh-rung des Systems erzielt worden waren. Ernahm vorrangig Bezug auf folgende The-men: 1) Betriebszeiten, 2) Preisgestaltung,3) die Bereitstellung von Innertagesliquidi-tät an nationale Zentralbanken außerhalbdes Euro-Währungsraums, 4) die Rolle derEZB im TARGET-System und 5) die Ein-richtung von TARGET.

In bezug auf die Betriebszeiten verständigteman sich darauf, daß TARGET neben Sams-tagen und Sonntagen nur an den einzigenzwei gemeinsamen Feiertagen, Weihnach-ten und Neujahr, geschlossen sein soll. Anallen anderen Tagen wird das TARGET-System geöffnet sein. Den nationalen Zen-tralbanken ist es jedoch freigestellt, ihrRTGS-System an zusätzlichen nationalenFeiertagen zu schließen, wenn dies ausrechtlichen Gründen geboten ist oder vomKreditgewerbe gewünscht wird. Die alsInterlinking-System bezeichnete Verbin-dungskomponente zwischen den nationa-len Systemen wird immer dann geöffnetsein, wenn mindestens zwei RTGS-Systemebetriebsbereit sind. Im August 1998 er-scheint ein Kalender, der die Tage, andenen TARGET im Jahr 1999 geöffnet seinwird, kennzeichnet und die Ruhetage dernationalen RTGS-Systeme anführt. Darüberhinaus wurde vereinbart, daß sich die nor-malen TARGET-Öffnungszeiten von7.00 Uhr bis 18.00 Uhr EZB-Zeit erstrek-ken werden.

Der EZB-Rat wird die genaue Höhe derGebühr festlegen, die für grenzüberschrei-

tende TARGET-Zahlungen verrechnet wer-den soll. Es wird angenommen, daß derPreis eher am unteren Ende der bereitsangedeuteten Spanne von 1,50 E und 3 Eliegen wird. Außerdem wird es voraussicht-lich eine Preisdifferenzierung gemäß demTransaktionsvolumen geben, die es intensi-ven TARGET-Nutzern ermöglichen wird,ihre durchschnittlichen Transaktionskostenauf weit unter 1,50 E zu reduzieren.

Anschließend an einen Beschluß des EWI-Rates im Dezember 19968 sind drei Ver-fahren in Vorbereitung, die verhindern sol-len, daß sich Innertageskredite, die vonnationalen Zentralbanken des Euro-Wäh-rungsraums an Zentralbanken außerhalbdes Währungsraums gewährt werden, inKredite bis zum nächsten Geschäftstag aus-dehnen.

Die drei Verfahren sind wie folgt:

Verfahren 1: hohe Strafzinsen für denFall, daß Innertageskredite auch überNacht genutzt werden (ergänzt durchnichtmonetäre Sanktionen), und vor-verlegter Annahmeschluß für Kunden-zahlungen sowohl innerhalb als auchaußerhalb des Euro-Währungsraums.9

7 Eine aktualisierte Version der ursprünglich imAugust 1996 veröffentlichten technischen Anhän-ge (Interlinking-System, ein Datenverzeichnis undEinzelheiten über die gemeinsamen Mindestan-forderungen an die Leistung der an TARGETangebundenen RTGS-Systeme) und ein weiterertechnischer Anhang über das Verfahren zur Tages-endabstimmung wurde Interessenten zur Verfü-gung gestellt.

8 Siehe Bericht des EWI über „Die einheitlicheGeldpolitik in Stufe 3 – Festlegung des Handlungs-rahmens“, der im Januar 1997 herausgegebenwurde.

9 Der frühzeitige Schluß für Kundenzahlungen giltfür alle drei Verfahren.

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Verfahren 2: Begrenzung (möglicherwei-se auf Null) des Innertageskredites, dervon nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsraums an Zentralbanken au-ßerhalb dieses Raums gewährt werdenkann.

Verfahren 3: eine vorverlegte Schlußzeitfür TARGET-Teilnehmer außerhalb desEuro-Währungsraums (nationale Zen-tralbanken und Kreditinstitute). In die-sem Fall gilt der frühere Betriebsschlußnicht für die Einreichung von Zahlungendurch nationale Zentralbanken außer-halb des Euro-Währungsraums, sonderneher für deren Inanspruchnahme vonInnertageskredit in Euro.

Die endgültige Entscheidung über dieseFragen wird der EZB-Rat treffen.

Die EZB wird über ihren eigenen Zahlungs-mechanismus (EZB-Zahlungsmechanismus)an TARGET angebunden sein, mittels des-sen sie:

Konten für ihre institutionellen Kunden(ausgenommen Kreditinstitute) führen,

eigene Zahlungen und Kundenzahlun-gen verarbeiten und

Zahlungsausgleich für grenzüberschrei-tende Großbetrags-Nettosysteme an-bieten wird.

Darüber hinaus wird die EZB Verfahren zurTagesendabstimmung und möglicherweiseweitere Kontrollmaßnahmen für das TAR-GET-System bereitstellen.

Bevor die nationalen Zentralbanken (ge-gen Ende 1998) ihre Verbindungs- undRTGS-Komponenten auf den Betrieb inTARGET umstellen, müssen sie und dasEWI/die EZB laut dem Test- und Imple-mentierungsplan für TARGET erst die fol-genden drei Testphasen durchlaufen: (i)statische und dynamische Tests, (ii) multila-terale Tests und (iii) Simulationstests.

Alle nationalen Zentralbanken haben diestatischen Tests vor April 1998 begonnen,und bei vierzehn RTGS-Systemen wurdediese Testphase bereits abgeschlossen. Beizwölf Systemen wurden schon die dynami-schen und bei vier Systemen die multilate-ralen Tests durchgeführt.

Im Mai 1998 wurde eine Informationsbro-schüre mit einem Abriß der Funktionsweisedes TARGET-Systems veröffentlicht.

4.2 Wertpapierabwicklungssysteme

Im Jahr 1997 lag der Schwerpunkt derVorbereitungsarbeiten in diesem Bereichauf zwei wichtigen Aspekten: der Schaffungvon Standards für den Einsatz von Wertpa-pierabwicklungssystemen für die Durchfüh-rung von ESZB-Kreditoperationen sowieder Umsetzung von kurzfristigen Lösungenfür die grenzüberschreitende Nutzung vonSicherheiten.

Standards für den Einsatz vonWertpapierabwicklungssystemen für ESZB-Kreditoperationen

Das EWI und die nationalen Zentralbankender EU untersuchten bereits die Abwick-lungsmodalitäten für jene Vermögenswer-te, die als Sicherheiten für die geldpoliti-schen Transaktionen und über Zahlungs-verkehrssysteme getätigte Operationen desESZB in Frage kommen. Insbesondere wirdes erforderlich sein, ESZB-Kreditoperatio-nen so abzuwickeln, daß (i) vermiedenwird, daß die nationalen Zentralbankenunangemessene Risiken bei der Durchfüh-rung von geldpolitischen Operationen tra-gen und (ii) für alle von nationalen Zentral-banken in der Europäischen Union abge-wickelten Transaktionen ein gleich hohesAusmaß an Sicherheit garantiert wird. Ba-sierend auf diesen Rahmenbedingungen leg-te das EWI neun grundlegende Standardsfest, anhand derer die Zuverlässigkeit jenerWertpapierabwicklungssysteme beurteilt

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werden soll, die in Zukunft für geldpoliti-sche und taggleiche Kreditoperationen desESZB genutzt werden können.

Die Standards und die zugrundeliegendeAnalyse sind im Bericht des EWI „Standardsfor the use of Securities Settlement Systemsin ESCB credit operations“, der am 8. Janu-ar 1998 erschien, dargestellt. Die Anforde-rungen betreffen schwerpunktmäßig dreiBereiche: rechtliche Fragen, Abwicklungs-und Verwahrungsrisiken sowie abwicklungs-technische Fragen.

Dem ersten Standard zufolge sollten alleWertpapierabwicklungssysteme und ihreSchnittstellen untereinander auf einer soli-den Rechtsbasis beruhen, wodurch die Fi-nalität sowohl der Zahlungsabwicklung alsauch der Übertragung von Wertpapierengewährleistet ist und die Rechte der EZBund der nationalen Zentralbanken in bezugauf Wertpapiere, die durch solche Systemefür sie übertragen oder verwahrt werden,adäquat geschützt sind. Der zweite Stan-dard soll sicherstellen, daß der in Bargeldabgewickelte Teil einer Transaktion mittelsZentralbankgeld erfolgt. Mit der Sicherheitvon in Depots verwahrten Vermögenswer-ten befaßt sich der dritte Standard, derbesagt, daß in Wertpapierabwicklungssy-steme angemessene Sicherheitsvorkehrun-gen für die Durchführung von ESZB-Kredit-operation einzubauen sind, damit dienationalen Zentralbanken vor Verwahrungs-risiken - beispielsweise zwischengeschalte-ter Verwahrstellen - geschützt sind.

Die Standards 4 bis 6 bedingen, daß (i) alleWertpapierabwicklungssysteme eine recht-liche Basis haben beziehungsweise der Kon-trolle einer kompetenten Aufsichtsbehördeunterliegen; (ii) sich die Teilnehmer derRisiken, die mit der Nutzung der Systemeverbunden sind, sowie der Zugangskriteri-en bewußt sind und (iii) angemesseneRisikomanagementverfahren zur Bewälti-gung der Folgen, die der Ausfall einesTeilnehmers oder mehrerer Teilnehmernach sich zieht, eingeführt werden.

Standard 7 betrifft die taggleiche Abwicklungmit Finalität, die ab dem Beginn der Stufe Dreider WWU möglich sein muß. Als erstenSchritt müssen Wertpapierabwicklungssyste-me die taggleiche unwiderrufliche Wertpa-pieranschaffung bei der Abwicklung von ESZB-Kreditoperationen garantieren. Dies könntemit Hilfe von verschiedenen operativen Ver-fahren erreicht werden, wie zum Beispiel: 1)Echtzeit-Bruttoabwicklungssystemen für Wert-papiertransaktionen, 2) Netto-Wertpapier-abwicklungssystemen mit mehreren Verar-beitungsläufen während des Tages, 3) dervorherigen Hinterlegung von Wertpapieren(einschließlich vorheriger Verpfändung) aufDepots bei einer nationalen Zentralbank oder4) einem taggleichen Wertpapierübertrag(ohne Geldfluß). Die nationalen Zentralban-ken werden nach Maßgabe der bestehendeninländischen Infrastrukturen aus den vier Mög-lichkeiten wählen können. Längerfristig sollensämtliche Wertpapierabwicklungssysteme dasESZB in die Lage versetzen, seine Kreditope-rationen nach dem Prinzip Lieferung gegenZahlung auf Echtzeitbasis abzuwickeln.

Standard 8 empfiehlt, die Betriebszeitenund -tage an jene des TARGET-Systemsanzupassen.

Schließlich fordert Standard 9 ein adäqua-tes Maß an Zuverlässigkeit für den Betriebdes technischen Systems und die Bereitstel-lung angemessener Sicherungsmechanismen.

Alle in dem Bericht enthaltenen Standardsmüssen von Wertpapierabwicklungssyste-men per 1. Januar 1999 erfüllt werden.Einzige Ausnahme bildet Standard 7 - dieAnforderung für Lieferung gegen Zahlungauf Echtzeitbasis -, die bis spätestens 1. Ja-nuar 2002 umgesetzt werden muß.

Auf Basis der Prüfergebnisse wird die EZBim September 1998 eine Liste jener Wert-papierabwicklungssysteme veröffentlichen,die für die Durchführung von ESZB-Kredit-operationen verwendet werden können.

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Mechanismen für die grenzüberschreitendeNutzung von Sicherheiten in der Stufe Drei derWWU

Im Juli 1997 verständigte sich der EWI-Ratdarauf, daß das Korrespondenz-Zentralban-kenmodell (Correspondent Central BankingModel, CCBM) als Übergangslösung einge-führt werden soll. Damit wird gewähr-leistet, daß bis zur Implementierung derwechselseitigen Schnittstellen zwischen denWertpapierabwicklungssystemen bei geld-politischen Geschäften und Innertageskre-ditoperationen des ESZB Sicherheiten grenz-überschreitend eingesetzt werden können.Im Rahmen dieses Modells stellt die Zen-tralbank des Heimatlandes Liquidität zurVerfügung, wobei die Sicherheiten aufausländischen Wertpapierdepots gehaltenwerden.

Das Grundprinzip des CCBM besteht darin,daß jede nationale Zentralbank auf Wunscheiner anderen nationalen Zentralbank als

Korrespondenzbank (für die Lieferung vonWertpapieren) agiert. Zu diesem Zweckeröffnet jede nationale Zentralbank fürjede andere nationale Zentralbank ein De-pot zur Verwaltung von Wertpapieren.Wenn also ein ESZB-Geschäftspartner (imLand A) Kredit aufnehmen möchte, wird erbei seiner heimischen Zentralbank (NZBA) um einen Kredit ansuchen und Sicher-heiten anbieten. Werden die Sicherheitenin einem anderen Land (Land B) gehalten,sorgt der Geschäftspartner dafür, daß dieWerte auf ein bestimmtes bei der nationa-len Zentralbank des Landes B (NZB B)geführtes Wertpapierdepot (möglicherwei-se über eine Verwahrstelle) geliefert oderauf andere Weise übertragen werden. AufErsuchen der NZB A setzt die NZB B diesevon dem Erhalt der Sicherheiten in Kennt-nis; sobald der NZB A die endgültige,unwiderrufliche Lieferung der Sicherheitenbestätigt wird, schreibt sie dem Geschäfts-partner den entsprechenden Kreditbetraggut.

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5 Vorbereitung der Euro-Banknoten

Im Lauf des Jahres 1997 wurden die Gestal-tungsentwürfe für die vom EWI-Rat imDezember 1996 ausgewählte Euro-Bank-notenserie (siehe EWI-Jahresbericht 1996,Kapitel II Abschnitt 5) überarbeitet. Auf Ba-sis dieser Entwürfe, die im Juli 1997 veröf-fentlicht wurden, erfolgt die drucktechni-sche Umsetzung, wobei im ersten Halbjahr1998 die Druckplatten angefertigt werden.Zweck der Überarbeitung der ausgewähl-ten Entwurfserie war, eine Reihe verschie-dener Anforderungen zu erfüllen. Erstenswurden die Architekturelemente (Tore, Fen-ster und Brücken) überprüft, um sicherzu-stellen, daß sie zwar repräsentativ für diejeweilige Epoche sind, aber keinem be-stimmten Bauwerk zugeordnet werden kön-nen. Zusätzlich wurde das Europakarten-motiv der Banknotenrückseite überprüftund modifiziert, damit die Umrisse deseuropäischen Kontinents auch getreu wie-dergegeben sind. Zweitens wurden eineReihe von Sicherheitsmerkmalen in dieEntwürfe eingearbeitet. Anhand einiger die-ser Merkmale soll die breite Öffentlichkeitdie Echtheit der Banknoten erkennen kön-nen, während andere, maschinenlesbarefür die Echtheitskontrolle bei Banknoten-sortiermaschinen sowie Geld- und Ver-kaufsautomaten konzipiert sind. Außerdemwurden Tests durchgeführt, um sicherzu-stellen, daß die dezentrale Abwicklung derProduktion auf den Anlagen der verschie-denen Banknotendruckereien in der EUfunktioniert und daß dabei vor allem dasDruckbild einheitlich ist. Der technischeAnforderungskatalog wurde im Sinne derEntscheidung des EWI-Rates finalisiert, wo-nach alle Banknotendruckereien, von de-nen zur Zeit die von den Zentralbankender Euro-Teilnehmerstaaten ausgegebenenBanknoten hergestellt werden, in die Pro-duktion der Euro-Banknoten eingebundensein sollen.

Um potentielle Probleme zum ehestmögli-chen Zeitpunkt erkennen zu können, wur-

den im Jahr 1997 sämtliche Techniken, diebei der Banknotenproduktion zum Einsatzkommen, im Rahmen eines Projektes zurHerstellung einer Testbanknote geprüft. Ins-gesamt arbeiteten zehn Banknotendrucke-reien und acht Papierfabriken an der Her-stellung eines Euro-Banknoten-Prototyps,der nahezu alle Sicherheitsmerkmale auf-wies. Das Testprojekt zeigte, daß die Bank-notendruckereien aller WWU-Teilnehmer-staaten in der Lage sein sollten, die gesamteEuro-Banknotenserie mit einem einheitli-chen Qualitätsstandard und mit einheitli-chem Erscheinungsbild zu drucken. Bevordie Großproduktion Anfang 1999 anläuft,wird im Herbst 1998 eine Nullserie aufBasis der neuesten modifizierten Entwürfegedruckt werden.

Wieviele Banknoten bis zum Einführungs-zeitpunkt am 1. Januar 2002 produziertwerden müssen, hängt von zwei Faktorenab: erstens von dem Volumen, das notwen-dig ist, um alle in den Teilnehmerstaaten imUmlauf befindlichen nationalen Banknotenumzutauschen (Erstausstattung), und zwei-tens von dem Volumen, das de factonotwendig ist, damit die Logistik der Bar-geldumstellung auch reibungslos funktio-niert. Aktuellen Schätzungen zufolge müs-sen dafür in den EU-Mitgliedstaaten, diedem Euro-Währungsraum von Beginn anangehören werden, insgesamt mehr als12 Milliarden Banknoten bereitgestellt wer-den. Diese Schätzungen sollen jährlich ak-tualisiert werden.

Das EWI leistet auch Vorarbeiten im Hin-blick auf den Rechtsschutz, der für dieEuro-Banknoten gelten soll. Der EWI-Rathat bereits vereinbart, daß im Hinblick aufden urheberrechtlichen Schutz das © Sym-bol auf den Euro-Banknoten aufscheinensoll. Noch im Diskussionsprozeß sind indiesem Zusammenhang unter anderem fol-gende Punkte: die Notwendigkeit harmoni-sierter Vorschriften für die Reproduktion

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von Euro-Banknoten; die FormulierungWWU-weit harmonisierter Vorschriften fürden Austausch beschädigter Banknoten;die Erarbeitung von Ansätzen zur Verhin-derung und Strafverfolgung der Fälschungvon Euro-Banknoten.

Um die Bekämpfung der Geldfälschungeffizienter zu gestalten, hat der EWI-Ratden Aufbau eines gemeinsamen Prüfzen-trums und einer gemeinsamen Datenbank,in der alle technischen Details über ge-fälschte Euro-Banknoten erfaßt werden sol-len, vereinbart.

Die Einführung der Euro-Banknoten undEuro-Münzen ist für den 1. Januar 2002angesetzt (siehe Abschnitt 10 über denÜbergang zum Euro für weitere Details). Inallen Mitgliedstaaten (außer in Dänemark)sowie beim EWI wurden 1997 Vorgesprä-che mit europäischen Verbänden und Ver-einigungen über die optimale Dauer unddie technischen Einzelheiten des Parallel-umlaufs geführt, wobei an den Diskussio-nen auf nationaler Ebene die Finanzministe-rien, Münzprägeanstalten, nationalen Zen-tralbanken, repräsentative Verbraucher- undEinzelhandelsverbände sowie Geschäftsban-ken beteiligt waren.

Es gibt eine große Präferenz, die Phase desParallelumlaufs möglichst kurz zu halten, dasheißt kürzer als die maximal sechs Monate,die dafür im vom Europäischen Rat aufseiner Tagung in Madrid im Dezember1995 angenommenen Übergangsszenari-um vorgesehen sind. Die Festsetzung derkonkreten Dauer und der Konditionen fürdie Bargeldumstellung liegt innerhalb desvorgegebenen Zeitrahmens im Ermessender Mitgliedstaaten. Die EZB wird, so wiedas EWI, als Forum für den Meinungsaus-tausch - vor allem unter den nationalenZentralbanken - fungieren, wie die Logistikder Bargeldumstellung auf nationaler Ebenevorzubereiten ist. Ein wesentlicher Punkt indiesem Zusammenhang ist die Lagerungder Euro-Banknoten und Euro-Münzen biszum Einführungszeitpunkt. Weitere wichti-

ge Aspekte betreffen den Umtausch dernationalen Geldscheine und Münzen inEuro-Banknoten und Euro-Münzen, dieUmrüstung der Geldausgabeautomaten undVerkaufsautomaten sowie die Versorgungder Öffentlichkeit mit Euro-Bargeld überden Einzelhandel.

Darüber hinaus hat das EWI weitere Vor-arbeiten für die ersten drei Jahre der StufeDrei geleistet, in denen noch ausschließlichnationale Banknoten und Münzen im Um-lauf sind. Artikel 52 der ESZB/EZB-Satzungbesagt: „Im Anschluß an die unwiderruflicheFestlegung der Wechselkurse ergreift derEZB-Rat die erforderlichen Maßnahmen,um sicherzustellen, daß Banknoten, die aufWährungen mit unwiderruflich festgelegtenWechselkursen lauten, von den nationalenZentralbanken zu ihrer jeweiligen Paritätumgetauscht werden.“ Vor diesem Hinter-grund wurde ein Grundsatzabkommen überdie Mechanismen für den Austausch unddie Repatriierung der nationalen Bankno-ten zwischen 1999 und 2002 geschlossen.Dieses Abkommen verpflichtet die Mehr-heit der nationalen Zentralbanken der amEuro-Währungsraum teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten zu folgender Vorgehens-weise zwischen 1999 und 2002:

Erstens garantieren die durch das Ab-kommen gebundenen nationalen Zen-tralbanken für Großbetragszahlungen,daß zumindest an einer ihrer Dienststel-len Banknoten aus anderen Teilneh-merstaaten in nationale Banknoten um-getauscht oder einem Konto gutge-schrieben werden können; dieeingezahlten Banknoten werden an dieausgebende nationale Zentralbank re-patriiert.

Zweitens ist bei haushaltsüblichen Men-gen der Umtausch von Banknoten ausanderen Teilnehmerstaaten in nationaleBanknoten an den Schaltern der jeweili-gen nationalen Zentralbank für die brei-te Öffentlichkeit spesenfrei.

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Drittens wickeln die nationalen Zentral-banken die Repatriierung der nationalenBanknoten an die ausgebende Zentral-bank spesenfrei ab, sofern sie nichtschon jetzt den Geschäftsbanken eineBearbeitungsgebühr für die Einzahlungausländischer Banknoten an den No-tenbankschaltern verrechnen.

Die Geschäftsbanken und Wechselstubensind zwar nicht durch Artikel 52 der Sat-zung gebunden, aber im Sinne der am

3. Mai 1998 angenommenen Ratsverord-nung über die Einführung des Euro ver-pflichtet, die Banknoten anderer Teilneh-merstaaten zu den festen Umrechnungs-kursen einzuwechseln. Zudem sind dieGeschäftsbanken und die Wechselstuben- wie in der Empfehlung der EuropäischenKommission zur Frage der Bankentgelte imZusammenhang mit der Umstellung aufden Euro vom 15. April 1998 hervorgeho-ben - verpflichtet, etwaige Umtauschspe-sen klar und deutlich auszuweisen.

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6 Rechnungslegung

Das Schema, nach dem die nationalenZentralbanken im ESZB bilanzieren wer-den, ist im Jahr 1997 im wesentlichen fixiertworden. Die definierten Strukturen bildendie Grundpfeiler des internen und exter-nen Berichtswesens des ESZB und sindzudem so konzipiert, daß auch für dasLiquiditätsmanagement und für statistischeZwecke relevante Daten aufbereitet wer-den. Aufbauend auf den vom EWI-Rat imJahr 1996 gebilligten allgemeinen Rech-nungslegungsgrundsätzen wurden 1997 spe-zielle bilanztechnische Ansätze für die Er-fassung der verschiedenen Vermögenswer-te und Verbindl ichkeiten in denESZB-Finanzausweisen entwickelt.

Ebenfalls geprüft wurde die Frage des Über-gangs zur Stufe Drei, wobei auch dafür dienotwendigen Grundsätze und bilanztechni-schen Ansätze ausgearbeitet wurden.Hauptziel war dabei, Gewinne und Verluste(auch unrealisierte), die der Phase vor demBeginn der Stufe Drei zuzurechnen sind,eindeutig von ESZB-bezogenen Gewinnenund Verlusten der Folgeperioden abzu-

grenzen. Zu diesem Zweck werden sämtli-che Aktiva und Passiva der nationalenZentralbanken (und der EZB) im Zuge derEuro-Einführung zu Beginn von Stufe Dreientsprechend den ESZB-Vorschriften neubewertet werden. Alle daraus resultieren-den Gewinne und Verluste werden - zu-sammen mit analogen Neubewertungspo-sitionen, die bereits früher in die NZB-Bilanzen eingestellt wurden - nach den amEnde der Stufe Zwei geltenden nationalenRechnungslegungsvorschriften bilanziert. Fer-ner werden Gewinne und Verluste, die sichim Zuge der unwiderruflichen Festlegungder bilateralen Wechselkurse zwischen denTeilnehmerwährungen ergeben, als reali-siert betrachtet werden, weil in diesemZusammenhang nach dem Beginn der Stu-fe Drei kein Wechselkursrisiko mehr be-steht. Für den Ansatz in der Bilanz geltenauch hier noch die nationalen Vorschriften.

Noch im Gang sind die Arbeiten an derMethode zur Verteilung der monetärenEinkünfte, auf deren Grundlage der EZB-Rat seine Entscheidung treffen wird.

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7 Informations- und Kommunikationssysteme

* Das TOP-System (‘Tender-OPerations’) wird bei der Durchführung geldpolitischer Offenmarktgeschäfte zumEinsatz kommen; das BI-System (‘Bilateral’) dient der Überwachung der bilateralen Interventionen des ESZB; unddas ENSD-System (‘Exchange of Non-Statitistical Data’) wird für den Austausch nichtstatistischer Daten genutzt.

In Zusammenarbeit mit den nationalen Zen-tralbanken gelang es dem EWI 1997, seinetechnischen Dienste im Rahmen der Infor-mations- und Kommunikationssysteme, diefür die Zusammenarbeit der EZB und dernationalen Zentralbanken bei der Wahr-nehmung geschäftlicher und geldpolitischerAufgaben innerhalb des ESZB unverzicht-bar sind, entscheidend auszuweiten.

Das Projekt zur Erneuerung des Telekonfe-renzsystems, dessen technisches Design derEWI-Rat im November 1996 beschlossenhatte, wurde im Oktober 1997 erfolgreichabgeschlossen. Mit dem neuen Telekonfe-renzsystem können mehrere Audiokonfe-renzen parallel zwischen der EZB und den

nationalen Zentralbanken abgehalten wer-den. Zusätzlich sind die Europäische Kom-mission und fünf10 Zentralbanken außer-halb der EU an das System angeschlossen.Das Telekonferenzsystem bietet vor allemden Präsidenten und den Experten in denBereichen Geldpolitik, Devisenmärkte undZahlungsverkehr eine sichere Kommunika-tionsverbindung, um dringende Angelegen-heiten besprechen zu können. Neben demTelekonferenzsystem an sich umfaßt dasneue System eine physische Basisinfrastruk-tur, die als Trägermedium für den Großteilder bei ESZB-weiten Informationssystem-anwendungen erforderlichen Datenüber-tragungen dienen wird:

Im Mai 1997 billigte der EWI-Rat nach EU-weiter öffentlicher Ausschreibung den Ab-schluß eines Vertrages über die Lieferungund Wartung einer ESZB-weiten Kommu-nikationsinfrastruktur. Diese Infrastruktur bie-tet sichere Datenübertragung zwischen Sen-der und Empfänger und leistungsfähige

Übertragungskanäle, wobei die eingesetz-ten Übertragungsprotokolle und Anwen-dungen dem internationalen Standard und

10 Norges Bank, die Schweizerische Nationalbank,die Bank von Japan, die Bank of Canada und dieFederal Reserve Bank, New York.

Physische Netzwerkplattform

TOP*BI* ENSD*

Austausch von

statistischenDaten Telekonferenz-

system

Verwaltungder

Währungs-reserven

ESZB-Netz, Kommunikationsinfrastruktur

Maßgebliche ESZB-Verfahren

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de facto dem Industriestandard entspre-chen. Diese als ESZB-Netz bezeichneteInfrastruktur ermöglicht sowohl synchrone(Echtzeit-) als auch asynchrone Kommuni-kation zwischen allen Institutionen des ESZB.Mit Ausnahme der Verknüpfung der RTGS-Systeme, die das TARGET-System bilden,wird bei den Vorbereitungen zur Stufe Dreider WWU und bei allen Projekten, dieeinen Informationsaustausch im zukünftigenESZB erfordern, das ESZB-Netz zum Ein-satz kommen. Das ESZB-Netz wurde bisMai 1998 vollständig aufgebaut und gete-stet.

Im Verlauf des Jahres 1997 wurden bei derEntwicklung einer Reihe ESZB-weiter Soft-wareanwendungen entscheidende Fort-schritte erzielt. Diese Anwendungen wer-den die Abwicklung von geldpolitischenOperationen, Devisenmarktinterventionenund die Verwaltung der Währungsreservender EZB unterstützen. Zu den Anwendun-gen zählen vor allem (1) die TOP-Anwen-dung, die es dem ESZB gestattet, geldpoliti-sche Offenmarktoperationen im Tender-verfahren dezentral abzuwickeln; (2) dieBI-Anwendung, die der Überwachung vondezentralen geldpolitischen Operationenund bilateralen Devisenmarktinterventio-nen dient; (3) die ENSD-Anwendung, einDV-System, das den ESZB-weiten Aus-tausch von nichtstatistischen Daten unter-stützt; (4) auf die statistischen Aufgaben desESZB zugeschnittene Anwendungen, dieden Austausch der für die Vorbereitungder strategiepolitischen Entscheidungen derEZB notwendigen Hintergrunddaten unter-stützen, und (5) das DV-System zur techni-schen Unterstützung der dezentralen Ver-waltung der Währungsreserven des ESZB.Alle diese Anwendungen werden bis Mitte1998 verfügbar sein. Die zweite Jahreshälf-te 1998 wird Tests aller Systeme und allerautomatisierten und verwaltungstechnischenAbläufe zwischen der EZB und den natio-nalen Zentralbanken gewidmet sein, da derErfolg und der reibungslose Betrieb desESZB entscheidend von diesen Systemenund Abläufen abhängt.

Darüber hinaus setzten das EWI und dienationalen Zentralbanken ihre Vorberei-tungsarbeiten für das TARGET-System fort.Um das Risiko, daß unmittelbar nach dertatsächlichen Inbetriebnahme Schwierigkei-ten auftreten, möglichst gering zu halten,wurde ein Testbetrieb für das neue Zah-lungsverkehrssystem eingerichtet, das dienationalen Echtzeit-Bruttosysteme der fünf-zehn Mitgliedstaaten und das Zahlungsver-kehrssystem der EZB miteinander verknüpft.In der zweiten Jahreshälfte 1997 begannenstatische und dynamische Tests mit einerReihe von nationalen Zentralbanken unddem EWI. Die Tests werden das ganze Jahr1998 hindurch fortgesetzt.

Um einen angemessenen und einheitlichenSicherheitsstandard für die Informationssy-steme des ESZB zu erreichen und zuerhalten, hat der EWI-Rat eine Rahmen-vereinbarung für die Sicherheitspolitik be-züglich der Informationssysteme des ESZBbeschlossen. Dieser Rahmen schreibt diejeweils vereinbarte Verantwortung aller Par-teien, die an der Entwicklung, dem Aufbauund dem Betrieb der Informationssystemebeteiligt sind, fest. Die DV-Sicherheitspolitikdefiniert gemeinsame Grundsätze, die Rol-lenverteilung und die Verantwortungsbe-reiche in der gemeinsamen Planung undUmsetzung von Sicherheitsmaßnahmen beiInformations- und Kommunikationssystemenzwischen dem EWI und den nationalenZentralbanken.

Im Verlauf des Jahres 1997 hat das EWIeine Vielzahl interner Projekte eingerichtet,mit der Absicht, geeignete Technologienund Systeme auszuwählen und aufzubauen,mit deren DV-technischer Unterstützungdie EZB ihre Geschäfte effizient und erfolg-reich abwickeln kann. Die Palette dieserProjekte reicht von der Verbesserung derBüroautomatisationssysteme und der inter-nen Administrationssysteme zum Aufbauneuer oder verbesserter computergestütz-ter Statistiksysteme sowie Planungs- undKontrollsysteme.

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8 Bankenaufsicht und Finanzmarktstabilität

In Stufe Drei der WWU wird die Banken-aufsicht weiterhin im Zuständigkeitsbereichder nationalen Behörden liegen (entwederbei der NZB oder einer anderen Institutionoder in manchen Fällen bei beiden Stellengemeinsam). Überdies werden die Grund-züge des aufsichtsrechtlichen Rahmens derEuropäischen Union - basierend auf derHarmonisierung der wichtigsten nationalenRechtsvorschriften, dem Prinzip der Her-kunftslandkontrolle und der grenzüber-schreitenden Kooperation zwischen Ban-kenaufsehern - unverändert bleiben. Den-noch werden dem ESZB beziehungsweiseder EZB - abgesehen von der Beratungs-funktion der EZB nach Artikel 105 Abs. 4des Vertrags (auf die im letzten Absatzdieses Abschnitts eingegangen wird) - durchden Vertrag und die ESZB/EZB-Satzungeinige Funktionen übertragen, die im Zu-sammenhang mit der Aufsicht über Kredit-institute und der Stabilität des Finanzsy-stems stehen. Auf diese Funktionen wird inden folgenden Rechtsvorschriften ausdrück-lich Bezug genommen:

Artikel 105 Abs. 5 des Vertrags bestimmt,daß das ESZB zur reibungslosen Durch-führung der von den zuständigen Be-hörden auf dem Gebiet der Aufsichtüber die Kreditinstitute und der Stabilitätdes Finanzsystems ergriffenen Maßnah-men beiträgt.

Artikel 25 Abs. 1 der ESZB/EZB-Satzunglegt fest, daß die EZB den Rat, dieKommission und die Behörden der Mit-gliedstaaten in Fragen des Geltungsbe-reichs und der Anwendung der Rechts-vorschriften der Gemeinschaft hinsicht-lich der Aufsicht über die Kreditinstitutesowie der Stabilität des Finanzsystemsberaten und von diesen Stellen konsul-tiert werden kann.

Artikel 105 Abs. 6 des Vertrags sieht dieMöglichkeit vor, der EZB besondere

Aufgaben im Zusammenhang mit derAufsicht über Kreditinstitute und sonsti-ge Finanzinstitute mit Ausnahme vonVersicherungsunternehmen zu übertra-gen.

Grundsätzlich war die Aufnahme dieserBestimmungen in den Vertrag und dieSatzung aus drei Gründen gerechtfertigt.Erstens wird das ESZB - im Zusammenhangmit seinen makroökonomischen Aktivitä-ten - die Entwicklung der Finanzmärkte undFinanzinstitute überwachen und infolgedes-sen über Informationen verfügen, die fürAufsichtszwecke von Nutzen sein könnten.Zweitens muß sich das ESZB bei der Ver-folgung seines Primärziels - der Preisstabili-tät - auf ein stabiles Banken- und Finanzsy-stem stützen können, das zusammen mitdem Anlegerschutz ein Hauptanliegen derAufsichtsbehörden darstellt. Drittens gibt eseinen Zusammenhang zwischen geldpoli-tisch bedingten Maßnahmen und Maßnah-men, welche die Stabilität des Banken- undFinanzsystems fördern sollen. Das EWI hatdie mögliche Umsetzung dieser Bestim-mungen unter Mitwirkung des Unteraus-schusses Bankenaufsicht untersucht.

Artikel 105 Abs. 5 des Vertrags, der nur fürWWU-Teilnehmerstaaten gilt, geht von ei-ner Verpflichtung des ESZB aus, zur rei-bungslosen Durchführung der Maßnahmenbeizutragen, die von den zuständigen Be-hörden auf dem Gebiet der Aufsicht überdie Kreditinstitute und der Stabilität desFinanzsystems ergriffen werden. Angesichtsdes engen Zusammenhangs zwischen Geld-politik und Bankenaufsicht auf nationalerEbene sowie in Anbetracht der Übertra-gung der geldpolitischen Kompetenzen andas ESZB kann das Hauptziel von Arti-kel 105 Abs. 5 des Vertrags darin gesehenwerden, ein effektives Zusammenwirkenvon ESZB und nationalen Aufsichtsbehör-den zu gewährleisten. Die konkrete Ausge-staltung dieser Beziehung wird in pragmati-

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scher Weise festzulegen sein, unter Be-rücksichtigung der in Stufe Drei auftau-chenden speziellen Erfordernisse. Aus heu-tiger Sicht läßt sich der Beitrag des ESZBzur Tätigkeit der nationalen Aufsichtsbe-hörden in zwei große Kategorien einteilen.

Erstens werden das ESZB und vor allemdie EZB mit Blick auf die Erzielung einesgemeinsamen Konsenses über relevanteAufsichtsfragen in aktiver Weise sowohldie Zusammenarbeit innerhalb des Kreisesder nationalen Aufsichtsbehörden der EU- unabhängig von der organisatorischen Aus-gestaltung des jeweiligen Landes - als auchdie Kooperation zwischen den nationalenBehörden und dem ESZB fördern. Geplantist, daß sich eine Kooperation dieser Art aufeinen eigens eingesetzten, aus Vertreternder nationalen Zentralbanken und nationa-len Aufsichtsbehörden bestehenden Aus-schuß stützt und daß sich ihr Hauptaugen-merk auf makrookönomische Themen miteinem Bezug zur Stabilität von Finanzinstitu-ten und -märkten richten wird. Ungeachtetder Tatsache, daß Artikel 105 Abs. 5 desVertrags nur für jene Länder gilt, die amEuro-Währungsraum teilnehmen, werdenim allgemeinen die EU-Aufsichtsbehördenin ihrer Gesamtheit in diese Kooperationeinbezogen sein. Es wird erwartet, daßdiese ESZB-Funktion den multilateralenKooperationsrahmen innerhalb der EU aufdem Gebiet der Bankenaufsicht ergänztund sich nahtlos in die von den anderenBankenaufsichtsinstitutionen (BeratenderBankenausschuß und Kontaktgruppe aufEU-Ebene, Basler Ausschuß für Bankenauf-sicht auf G-10-Ebene) verfolgte Zusam-menarbeit einfügt.

Zweitens wird das ESZB - vor dem Hinter-grund der relevanten Bestimmungen derBCCI-Richtlinie betreffend den Informati-onsfluß zwischen nationalen Zentralbankenund Aufsichtsbehörden - gegebenenfalls denAufsichtsbehörden Informationen zu be-stimmten Instituten und Märkten zur Verfü-gung stellen, die es infolge seiner grundle-genden Tätigkeiten erhalten hat und die für

Aufsichtszwecke von Nutzen sein könnten.Umgekehrt werden die Bankenaufsichtsbe-hörden dem ESZB aufsichtsrechtliche Infor-mationen über bestimmte Institute bereit-stellen, die das ESZB bei der Wahrneh-mung seiner grundlegenden Aufgabenunterstützen könnten. Zwischen den Ban-kenaufsichtsbehörden wurde allgemeinesEinvernehmen über die grundsätzliche Artdes Informationsflusses an die EZB und dienationalen Zentralbanken in ihrer Eigen-schaft als Währungsbehörden erzielt. Wennauch die geld- und devisenpolitischen Ope-rationen des ESZB im Regelfall keine auf-sichtsrechtlichen Informationen erfordern,so werden doch im allgemeinen die Auf-sichtsbehörden diesbezügliche Anfragen desESZB berücksichtigen. Außerdem werdenim Fall einer Bankenkrise die Aufsichtsbe-hörden bereit sein, angesichts der mögli-chen systemischen Auswirkungen das ESZBim Einzelfall zu informieren. Die Bankenauf-sichtsbehörden werden auch mit den na-tionalen Zentralbanken und der EZB zu-sammenarbeiten, wenn es darum geht,Geschäftspartnern des ESZB Verstöße ge-gen ESZB-Vorschriften zu geldpolitischenInstrumenten und Verfahren nachzuwei-sen, wenn auch die endgültige Verantwor-tung für die Sicherstellung der Einhaltungbei der zuständigen nationalen Zentralbankverbleibt. Hinsichtlich des Informationsflus-ses von den Bankenaufsichtsbehörden zuden nationalen Zentralbanken in ihrer Funk-tion als Aufsichtsbehörde für Zahlungsver-kehrssysteme wurde bereits eine grund-sätzliche Übereinkunft erzielt.

Artikel 25 Abs. 1 der ESZB/EZB-Satzung,der für alle EU-Staaten gilt, sieht einespezielle Beratungsfunktion der EZB in Fra-gen der EU-Rechtsvorschriften hinsichtlichder Aufsicht über Kreditinstitute und derStabilität des Finanzsystems vor. Diese Auf-gabe wird fakultativer Natur sein und be-trifft Geltungsbereich und Anwendung derRechtsvorschriften der Gemeinschaft in denoben genannten Bereichen. Die Aufgabekann als Instrument gesehen werden, dasder EZB gestatten würde, einen Beitrag zur

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Aufsicht über Kreditinstitute und zur Stabili-tät des Finanzsystems auf nationaler undGemeinschaftsebene zu leisten. In diesemZusammenhang wird die Rolle der EU-Kommission und des sie unterstützendenBeratenden Bankenausschusses bei der Er-stellung neuer Vorschläge für Richtlinien imBankenaufsichtsbereich klar und deutlichanerkannt.

Artikel 105 Abs. 6 des Vertrags, der für alleEU-Staaten gilt, führt die Möglichkeit einerÜbertragung gewisser operativer Aufgabender Bankenaufsicht auf die EZB an. DasInitiativrecht in diesem Bereich liegt bei derKommission, während die EZB nur eineberatende Funktion innehat. Die vorherr-schende Meinung ist, daß Pläne für eineÜbertragung bankenaufsichtsrechtlicher Be-fugnisse von nationalen Behörden auf dieEZB im derzeitigen Stadium verfrüht wären.

Gemäß Artikel 105 Abs. 4 des Vertragsschließlich, der für alle EU-Staaten mitAusnahme des Vereinigten Königreichs gilt,muß die EZB zu allen Vorschlägen fürRechtsakte der Gemeinschaft sowie zu al-len Entwürfen für nationale Rechtsvor-schriften, die in ihren Zuständigkeitsbereichfallen, gehört werden. Der genaue Gel-tungsbereich dieser Bestimmung wird imRahmen der vom EU-Rat noch anzuneh-menden Ratsentscheidung bestimmt wer-den, in der die Grenzen und Bedingungenfestgelegt sind, unter denen die EZB gemäßoben genannter Bestimmung von den zu-ständigen Behörden zu Entwürfen nationa-ler Rechtsvorschriften gehört werden muß.Gemäß dem von der EU-Kommission imFebruar 1998 vorgelegten Entwurf zu einerRatsentscheidung (siehe Abschnitt 9.2) soll-te die EZB auch zu Regeln gehört werden,die insofern für Finanzinstitute gelten als dieStabilität von Finanzinstituten und -märktendadurch wesentlich beeinflußt wird.

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9 Rechtsfragen

9.1 Rechtliche Konvergenz

Die Mitgliedstaaten sind gemäß Artikel 108des Vertrags verpflichtet, Unvereinbarkei-ten zwischen ihren innerstaatlichen Rechts-vorschriften einerseits und dem Vertragund der ESZB/EZB-Satzung andererseitszu beseitigen. Im Oktober 1997 veröf-fentlichte das EWI einen Bericht „LegalConvergence in the Member States of theEuropean Union as at August 1997“, imMärz 1998 den gemäß Artikel 109 j Abs. 1des Vertrags vorzulegenden Konvergenzbe-richt. Beide Berichte unterschieden zwischenden Satzungen der nationalen Zentralban-ken und anderen gesetzlichen Vorschriften,die im Lichte der jeweiligen Bestimmungendes Vertrags und der ESZB/EZB-Satzungeiner Anpassung bedurften. Hinsichtlich dernationalen Notenbankgesetze beziehungs-weise Notenbanksatzungen (im folgendenals Satzungen bezeichnet) wurde zwischenden Anpassungen im Bereich der Unab-hängigkeit der Zentralbanken und anderenAnpassungen unterschieden, die zur Ge-währleistung des nötigen Grades an Inte-gration der nationalen Zentralbanken in dasESZB erforderlich sind.

Unter Bezugnahme auf bereits in früherenBerichten zur Zentralbankunabhängigkeitdefinierte Merkmale zeigte das EWI inseinem Bericht von Oktober 1997 einigeBestimmungen in den Satzungen der natio-nalen Zentralbanken auf, die es für unver-einbar mit den Anforderungen des Ver-trags und der ESZB/EZB-Satzung in bezugauf Zentralbankunabhängigkeit hielt und diedaher seiner Meinung nach angepaßt wer-den sollten. Die meisten dieser Bestimmun-gen betrafen die institutionelle Unabhängig-keit nationaler Zentralbanken (Verbot ex-terner Einflußnahme gemäß Artikel 107 desVertrags) sowie die personelle Unabhän-gigkeit von Mitgliedern ihrer Beschlußorga-ne, die in die Wahrnehmung von Aufgabenim Rahmen des ESZB eingebunden sind

(Sicherstellung der Amtszeit gemäß Artikel14.2 der ESZB/EZB-Satzung). Anpassungenim Bereich der Unabhängigkeit der Zen-tralbanken müssen spätestens zum Zeit-punkt der Errichtung der EZB in Krafttreten.

Ferner unterstrich das EWI die Notwendig-keit der Anpassung der NZB-Satzungen,um den notwendigen Grad an Integrationder nationalen Zentralbanken in das ESZBgemäß Artikel 14.3 der ESZB/EZB-Satzungsicherzustellen. Dieser Artikel besagt, daßdie nationalen Zentralbanken integraler Be-standteil des ESZB sind und gemäß denLeitlinien und Weisungen der EZB zu han-deln haben.11 Dies bedeutet insbesondere,daß die Satzungen der nationalen Zentral-banken keine Bestimmungen beinhaltendürfen, die mit der ausschließlichen Zustän-digkeit der EZB in bestimmten Bereichennicht im Einklang stehen oder die - wennsie von einer nationalen Zentralbank be-folgt werden - diese nationale Zentralbankvon der Einhaltung der auf EZB-Ebenebeschlossenen Regeln abhalten würden.Besonderes Augenmerk wurde auf folgen-de Aspekte gelegt: gesetzliche Zielbestim-mung, Aufgaben, Instrumentarium, Organi-sationsstruktur und finanzielle Bestimmun-gen (Bereiche, die normalerweise von denSatzungen der nationalen Zentralbankenabgedeckt werden). Diesbezüglich muß dieAnpassung der Satzungen der nationalenZentralbanken zu Beginn der Stufe Drei inKraft sein, beziehungsweise in den Mitglied-staaten mit einer Ausnahmeregelung odermit einem Sonderstatus zum Zeitpunkt, zudem sie die einheitliche Währung einfüh-ren.

11 Artikel 14.3 - in Verbindung mit Artikel 43.1 derSatzung - impliziert, daß die an der WWU teilneh-menden nationalen Zentralbanken zum integra-len Bestandteil des ESZB werden und gemäß denLeitlinien und Weisungen der EZB zu handelnhaben.

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In seinem Bericht vom Oktober 1997 gingdas EWI vor allem auf bereits durchgeführ-te oder geplante Anpassungen ein, unterbesonderer Berücksichtigung seiner dies-bezüglichen Stellungnahmen, die es im Rah-men der in Artikel 109 f Abs. 6 des Ver-trags und Artikel 5.3 der Satzung des EWIdargelegten Konsultationsverfahren abgab.

Was die Anpassung von anderen Rechts-vorschriften neben den Satzungen der na-tionalen Zentralbanken betraf, so konzen-trierte sich das EWI besonders auf Bestim-mungen, die die Wahrnehmung vonAufgaben im Rahmen des ESZB durch einenationale Zentralbank berühren, sowie aufgesetzliche Regelungen im Bereich desGeld- und Währungswesens, wie zum Bei-spiel die Devisen- und Münzgesetzgebung.

In seinem Konvergenzbericht von März1998 bewertete das EWI unter anderemauch die Vereinbarkeit der innerstaatlichenRechtsvorschriften, einschließlich der Sat-zungen der nationalen Zentralbanken, mitden Anforderungen des Vertrags und derESZB/EZB-Satzung im Hinblick auf StufeDrei. Ein Auszug aus der „Einleitung undZusammenfassung“ des Konvergenzberichts1998 bildet einen der Anhänge des vorlie-genden Berichts.

9.2 Sekundäres Gemeinschaftsrecht

Das EWI konsultierte den Währungsaus-schuß informell zu den drei folgendenEntwürfen von EZB-Empfehlungen für Ver-ordnungen des Rats, die vom Rat der EZBgemäß Artikel 42 der ESZB/EZB-Satzung

verabschiedet werden sollen: Entwurf einerEZB-Empfehlung für eine Ratsverordnung(EG) über die Erhebung von statistischenDaten durch die EZB (siehe Abschnitt 3.3),Entwurf einer EZB-Empfehlung für eineRatsverordnung (EG) über den Einsatz vonMindestreserven durch die EZB (siehe Ab-schnitt 1.2) sowie Entwurf einer EZB-Emp-fehlung für eine Ratsverordnung (EG) überdas Recht der EZB, Sanktionen zu verhän-gen. Letztere Empfehlung legt die Grenzenund Bedingungen fest, zu denen die EZBbefugt ist, Unternehmen bei Verstößengegen Verpflichtungen, die sich aus Verord-nungen und Entscheidungen der EZB erge-ben, mit Geldbußen oder in regelmäßigenAbständen zu zahlenden Strafgeldern zubelegen.

Überdies leistete das EWI in den folgendenBereichen einen Beitrag zu den Vorberei-tungsarbeiten für sonstige Sekundärgesetz-gebung der Gemeinschaft im Hinblick aufden Übergang vom EWI zur EZB: Konsul-tation der EZB durch nationale Behördenzu allen Entwürfen für Rechtsvorschriftenim Zuständigkeitsbereich der EZB; statisti-sche Daten für die Festlegung des Schlüs-sels für die Zeichnung des Kapitals der EZB;Bedingungen und Verfahren für die Erhe-bung der Steuer zugunsten der Europäi-schen Gemeinschaften; sowie Gruppen vonBeamten und sonstigen Bediensteten derEuropäischen Gemeinschaften, auf die dieBestimmungen von Artikel 12, Artikel 13.2und Artikel 14 des Protokolls über dieVorrechte und Befreiungen der Europäi-schen Gemeinschaften Anwendung finden(siehe auch Kapitel III Abschnitt 5).

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10 Übergang zum Euro

Im Jahr 1997 waren beträchtliche Fort-schritte bei den Vorbereitungsarbeiten fürdie Einführung der einheitlichen Währungzu verzeichnen. In allen EU-Mitgliedstaatenmit Ausnahme Dänemarks12 wurden Ad-hoc-Koordinierungsgremien eingerichtet,detaillierte Umstellungsszenarien entwickelt,Regelungen hinsichtlich der Koordinationzwischen Institutionen und Betroffenen ver-einbart und die notwendigen rechtlichenRahmenbedingungen in Ergänzung der re-levanten Gemeinschaftsgesetzgebung vor-bereitet. Das EWI verfolgte weiterhin dieEntwicklungen im Zusammenhang mit demÜbergang zum Euro, um abschätzen zukönnen, ob organisatorisch und infrastruk-turell bedingte nationale Unterschiede hin-sichtlich der Vorbereitungen Auswirkungenauf die Durchführung der einheitlichen Geld-politik ab Januar 1999 haben könnten.

Im Finanzmarktbereich wurden die Über-gangsvorbereitungen sowohl auf nationalerals auch auf Gemeinschaftsebene weiterhinvon den Kräften des Wettbewerbs getra-gen, die sich bei Marktteilnehmern undFinanzzentren bemerkbar machten. DasEWI und die nationalen Zentralbankenbefanden sich hinsichtlich der Einführungdes Euro in einem ständigen Dialog mit denbetreffenden nationalen Bankenverbändenund sonstigen Finanzmarktteilnehmern. DieWährungsbehörden lassen sich dabei vondem Grundsatz leiten, die Verantwortungfür koordinierte Aktivitäten im Hinblick aufden Übergang in erster Linie den Marktteil-nehmern selbst zu überlassen, gleichzeitigaber bereit zu stehen, gegebenenfalls Hilfe-stellung zu leisten. Auf diese Weise habendas EWI und die nationalen Zentralbankenden Marktteilnehmern nahegelegt, eine vomMarkt initiierte Standardisierung innerhalbder Währungsunion in Betracht zu ziehen.

Bei Treffen zwischen dem EWI und Vertre-tern von EU-Verbänden aus dem Banken-

und Finanzsektor wurden unter anderemdie folgenden Themen erörtert:

Ersatz von Referenzgrößen in Verträgen,die nach Beginn der Währungsunionihre wirtschaftliche Bedeutung verlierenkönnten. Mit Beginn der Stufe Dreiwerden die nationalen Zentralbankendie nationalen Referenzsätze, zu denenkeine weiteren geldpolitischen Transak-tionen stattfinden, nicht mehr veröffent-lichen. Die nationalen Gesetzgeber ha-ben die Möglichkeit, bei Bedarf binden-de Regeln zu verabschieden, die dieüberholten Referenzsätze durch neueersetzen (vorzugsweise die vom ESZBveröffentlichten Sätze).

Ersatz bestehender Interbanksätze (zum Bei-spiel BIBOR, FIBOR, HELIBOR, MIBOR,PIBOR, RIBOR etc.) durch neu definierteIndikatorsätze für den gesamten Euro-Währungsraum. Wenn auch die Veröf-fentlichung dieser nationalen Sätze imgesamten Euro-Währungsraum rechtlichnicht unterbunden werden kann, so ha-ben doch sowohl das EWI als auch dienationalen Zentralbanken den Banken-verbänden sowie Geld- und Devisen-märkten im zukünftigen Euro-Währungs-raum nahegelegt, gemeinsam neue Defi-nitionen von Indikatorsätzen für dengesamten Euro-Währungsraum festzule-gen. Als Reaktion darauf bekundeten 1997sowohl die EU-Bankenvereinigung als auchder Devisenhändlerverband ACI (“TheFinancial Markets Association“) ihre Ab-sicht, einen im gesamten Euro-Währungs-raum geltenden Indikatorsatz - den soge-nannten EURIBOR13 - zu berechnen undzu veröffentlichen.

12 In Dänemark wurden Vorbereitungsarbeiten unterdem Blickwinkel der Situation Dänemarks alsMitgliedstaat mit Ausnahmeregelung durchgeführt.

13 Die British Bankers’ Association plant die Veröf-fentlichung eines Euro-LIBOR.

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Das EWI leistete auch Hilfestellung bei derFestlegung von Marktusancen an den Geld-und Devisenmärkten im Euro-Währungs-raum. Die Publikationen des EWI zumHandlungsrahmen für die einheitliche Geld-politik lieferten interessierten Marktteilneh-mern Informationen über die Verfahren anden Geld- und Devisenmärkten des ESZB,die das ESZB in Zukunft anwenden wird.Diese Informationen haben bei der Anpas-sung nationaler Standards sowie bei derEntwicklung neuer gemeinsamer Regelnauf europäischer Ebene zwangsläufig eineSchlüsselrolle eingenommen.

Überdies führte das EWI in den folgendenPunkten eine weitere Klärung für die Märk-te herbei:

Methoden der Euro-Notierung an denDevisenmärkten

Veröffentlichung von Referenzwechsel-kursen durch die EZB

Kalender der Geschäftstage im Hinblickauf die Durchführung der Geldpolitikund den Betrieb von TARGET

In diesem Zusammenhang legten die Ban-ken- und Finanzverbände, die EU-weit tätigsind, dem EWI ein „Joint Statement onMarket Conventions for the Euro“ vor, eineBeschreibung der auf den Handel und dieAbrechnung auf dem Euro-Geldmarkt so-wie auf dem Anleihe- und Devisenmarktanzuwendenden Praktiken. In der gemein-samen Erklärung wird darauf hingewiesen,daß eine Harmonisierung der Marktkon-ventionen wünschenswert wäre, da damitdie Liquidität und Transparenz der neuenMärkte erhöht sowie etwaige Unklarheitenund Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhangmit Handel und Abrechnung vermiedenwürden. Der EWI-Rat hat diese Initiativebegrüßt und unterstützt, unter Hinweis dar-auf, daß die Umsetzung solcher Konventio-nen die Integration verbessern und dieTransparenz der Euro-Finanzmärkte för-dern wird.

Das EWI unterstützte die EU-weiten Ban-ken- und Finanzverbände auch bei derFestlegung eines effektiven Taggeldsatzesfür den gesamten Euro-Währungsraum, dessogenannten EONIA (euro overnight indexaverage). Marktteilnehmer merkten dazuan, daß die Berechnung eines solchenSatzes durch Private angesichts des sensi-blen Charakters der Informationen, die vonden einzelnen Banken zu seiner Berech-nung bereitgestellt werden müßten, pro-blematisch wäre. In diesem Zusammen-hang beschloß der EZB-Rat, Vorkehrungenfür die Berechnung eines solchen Zinssat-zes durch das ESZB zu treffen. Demgemäßwird sich das ESZB vor allem um dieBerechnung des Referenzzinssatzes küm-mern, wobei es sich auf das von denBankenverbänden für den EURIBOR einge-brachten Fachkenntnisse und Methodik stüt-zen wird. Die Verantwortung für die Veröf-fentlichung des Referenzsatzes wird bei denBankenverbänden liegen. Zur Zeit findenzwischen dem EWI und den betreffendenVerbänden Erörterungen im Hinblick aufein abgestimmtes Verfahren statt.

Das EWI erkannte die Notwendigkeit eineseigenen Symbols für die einheitliche Wäh-rung an und sprach sich für das von derEuropäischen Kommission vorgeschlageneSymbol E als Logo für den Euro aus. DieVerwendung eines Euro-Symbols steht inEinklang mit der derzeitigen Praxis derVerwendung von Abkürzungen in der ge-schriebenen Sprache. Ein eigenes Symbolhat auch Signalcharakter im Hinblick aufPreislisten und andere Dokumente ein-schließlich Zahlungsmitteln, was vor allemin der Übergangsphase von großer Bedeu-tung sein kann. Das EWI befürwortet dieAufnahme des E Symbols in die Schriftty-pen, die derzeit in der Informationstechno-logie gebräuchlich sind.

Die Website des EWI geht auch speziell aufÜbergangsthemen ein (http://www.ecb.int).Um all jenen, die mit Vorbereitungen aufden Übergang beschäftigt sind, Hilfestellungzu leisten, hat das EWI seine Informations-

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politik verbessert. In diesem Sinn beinhaltetdie Website außer den vom EWI-Rat imJahr 1997 gebilligten Dokumenten zu Über-gangsfragen auch noch eine Bibliographiesowie eine Liste von mehr als 200 Quer-verbindungen zu anderen Websites, diespeziell Informationen zu diesem Themabieten. Die „links“ sind in elf Kategorienunterteilt: Zentralbanken; EU-Institutionen;nationale Regierungen; Verbände des Ban-ken- und Finanzsektors; Kreditinstitute; Bör-sen, Wertpapierabwicklungssysteme undZahlungsverkehrssysteme; Kammern undandere Standesvertretungen; Unterneh-mensberatungsfirmen; Informationstechno-logie; Zeitungen, Newsletters, Magazine undBibliographien; sonstige. Jedes „link“ be-inhaltet eine Kurzdarstellung der Informa-tionen, die auf der jeweiligen Seite zurVerfügung gestellt werden. Das Materialwird regelmäßig aktualisiert und stellt einepraktische Informationsquelle für all jene

dar, die an den Vorbereitungen für denÜbergang zur einheitlichen Währung be-teiligt sind.

Als Reaktion auf das steigende öffentlicheBedürfnis nach konkreten übergangsrele-vanten Informationen zur Unterstützungder Vorbereitungsarbeiten haben der EWI-Rat und der EU-Rat am 4. November 1997in der Frage der zukünftigen Banknotenund Münzen beschlossen, daß Euro-Bar-geld ab 1. Januar 2002 in allen Teilnehmer-staaten in Umlauf gebracht werden wird.Diese Entscheidung wurde nach reiflicherAbwägung aller möglichen Optionen ge-troffen, einschließlich der Möglichkeit, inden Teilnehmerstaaten das Bargeld zu ver-schiedenen Zeitpunkten einzuführen. So-wohl auf einzelstaatlicher Ebene als auchEU-weit fanden ausführliche Konsultatio-nen statt, zu denen alle Interessensvertre-tungen hinzugezogen wurden.

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11 Öffentlichkeitsarbeit

Seit seiner Errichtung am 1. Januar 1994hat das EWI intensive Vorbereitungen fürdie Schaffung des regulatorischen, organisa-torischen und logistischen Rahmens getrof-fen, der notwendig sein wird, damit dasESZB in Stufe Drei der WWU seine Aufga-ben wahrnehmen kann. Vor diesem Hin-tergrund hat das EWI auch seine Berichts-pflichten gemäß Artikel 7 und Artikel 11.3der EWI-Satzung erfüllt, indem es Berichteüber den Stand der Vorbereitung der StufeDrei, über seine Tätigkeit sowie über dieWährungs- und Finanzlage in der Gemein-schaft vorlegte. Darüber hinaus reagiertedas EWI auf den Informationsbedarf desFinanzsektors und der Öffentlichkeit undgab in den letzten drei Jahren eine Reihevon Publikationen über seine Vorberei-tungsarbeiten heraus, um sowohl die eige-nen Aktivitäten darzustellen als auch denLesern Anhaltspunkte für deren Planungenzu geben. Diese Veröffentlichungen reich-ten von allgemeinen Informationen bezüg-lich Rolle und Aufgaben des EWI über dieGestaltungsentwürfe für die Euro-Bankno-ten bis zu technischen Berichten überGeldpolitik, Statistik, Zahlungsverkehr undandere Aspekten des Übergangs zur ein-heitlichen Währung.

Eine Liste aller seit Anfang 1997 vom EWIherausgegebenen Publikationen findet sicham Ende dieses Jahresberichts. Aufstellun-gen dieser Art erschienen auch in jedemder früheren Jahresberichte.

In Ergänzung seiner Publikationstätigkeit rich-tete das EWI im Januar 1998 auch eineWebsite im World Wide Web des Internetein, um die Versorgung der Öffentlichkeitmit Informationen effizienter zu gestalten.Die Website des EWI (http://www.ecb.int)bietet Zugriff auf aktuelle Redetexte undPublikationen des EWI sowie auf einenAbschnitt, der speziell Informationen zuÜbergangsthemen enthält.

Das EWI ist sich der Notwendigkeit be-wußt, Transparenz hinsichtlich der Zielset-zung und Vorgehensweise des ESZB si-cherzustellen und überdies das Wissen umdessen Funktionsweise und Aufgaben zufördern, damit der Finanzsektor und dieÖffentlichkeit dessen Politik nachvollziehenund unterstützen können. Zu diesem Zweckist das EWI dabei, ein externes Kommuni-kationskonzept zu entwickeln, das Leitlinienfür einen möglichst wirksamen Informati-onsfluß bezüglich der Aktivitäten des ESZBvorgibt; dieses Konzept wird dem EZB-Ratzur Entscheidung vorgelegt werden.

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Kapitel III

Andere Aufgaben

des EWI

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1 Überwachung des ECU-Verrechnungs- undSaldenausgleichssystems

Das ECU-Verrechnungs- und Saldenaus-gleichssystem unterliegt gemäß Artikel 109 fAbs. 2 sechster Spiegelstrich des Vertragesder Überwachung durch das EWI. Das Haupt-ziel der Überwachung des ECU-Verrechnungs- und Saldenausgleichssystemsbesteht darin, sicherzustellen, daß der Euro-Bankenverband (Euro Banking Association,EBA), der das System betreibt und mit 3. De-zember 1997 aus dem ECU-Bankenverbandhervorging, die notwendigen Schritte unter-nimmt, um sicherzustellen, daß das Systemweder für die Teilnehmer des Systems nochfür den ECU-Markt oder die innerstaatlichenMärkte in der EU ein unannehmbares Risikodarstellt. In diesem Rahmen ist das EWI vorallem bestrebt sicherzustellen, daß angemes-sene Maßnahmen ergriffen werden, um dieEinhaltung der Sicherheitsstandards zu ver-bessern, die im Bericht der Zentralbankender Zehnergruppe über Interbank-Netting-Systeme aus dem Jahre 1990 festgelegt wur-den (Lamfalussy-Kriterien).

Darüber hinaus überwachten das EWI unddie nationalen Zentralbanken 1997 die vonder EBA durchgeführten Vorbereitungs-arbeiten bezüglich ihres Euro-Verrechnungs-und Saldenausgleichssystems für die StufeDrei der WWU (EURO 1).

1.1 Aktivitäten des ECU-Verrechnungs- und Saldenaus-gleichssystems im Jahre 1997

1997 war die Anzahl der Transaktionengegenüber 1996 rückläufig, während derTransaktionswert geringfügig anstieg. Immonatlichen Durchschnitt wurden täglichüber 6 % weniger Transaktionen durchge-führt, nämlich 5.982 im Vergleich zu 6.383im Jahr 1996. Im Gegensatz steigerte sichder durchschnittliche Tagesumsatz vonECU 46,0 Milliarden 1996 auf ECU 46,9Milliarden im Berichtsjahr.

Das ECU-Verrechnungs- und Saldenaus-gleichssystem (ECU 3) funktionierte 1997weitgehend reibungslos, wobei der Salden-ausgleich im Durchschnitt zu einem frühe-ren Tageszeitpunkt als 1996 beendet wur-de. Zu Verzögerungen beim Saldenaus-gleich kam es lediglich an einigen Tagen; siewurden entweder durch technische Pro-bleme, die sich auf eine oder einige wenigeClearing-Banken beschränkten, oder System-störungen ausgelöst, die das vom ECU-Verrechnungs- und Saldenausgleichssystemverwendete Netzwerk beeinträchtigten.Zwei neue Software-Versionen, dieS.W.I.F.T. im Juli und September 1997 im-plementierte, haben zur Stabilisierung desSystems auf dem erforderlichen Qualitäts-niveau geführt, und seither sind keine neu-en Netzwerkstörungen bekannt geworden.

1997 wurden einige Erweiterungen zurAktivierung von Überbrückungsfazilitäten inECU 3, dem System, das bindende Inner-tagesliquiditätsgrenzen setzt, eingeführt.Überdies wurden die Verrechnungsregelnmodifiziert, damit die Verrechnung ord-nungsgemäß abgeschlossen werden kann,wenn eine Clearing-Bank aus rein techni-schen Gründen keine authentisierte Aus-gleichsnachricht senden kann.

In Wahrnehmung ihrer Überwachungs-funktion prüften das EWI und die nationa-len Zentralbanken den von der ExchangeClearing House Organisation (ECHO) ein-gebrachten Vorschlag, in ECU ausgewiese-ne Geschäftsabschlüsse gegenzuverrechnenund die relevanten Ströme durch das ECU-Verrechnungs- und Saldenausgleichssystemabzuwickeln, und es wurden keine Einwän-de gegen die Aufnahme der ECU-Verrech-nung von ECHO erhoben. Es wird erwar-tet, daß ECHO in Stufe Drei ihre Euro-Transaktionen mittels TARGET abwickelnwird.

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1.2 Vorbereitungen für Stufe Dreider WWU

Die EBA befaßt sich zur Zeit mit derDefinition der rechtlichen Struktur und denLiquiditäts- und Haftungsvereinbarungenbezüglich EURO 1. Außerdem finalisiert dieEBA zusammen mit dem EWI und dennationalen Zentralbanken die Verrechnungs-vereinbarungen im Einklang mit einer Ent-schließung des EWI-Rates, die festhält, daßdie EBA bei der EZB ein zentrales Verrech-nungskonto eröffnet. Die EBA kann auchweitere Verrechnungskonten bei jenen na-tionalen Zentralbanken eröffnen, die derFührung solcher Konten zustimmen. Bisherverlieh nur die Banque de France ihrerAbsicht Ausdruck, bis Juni 1999 ein lokalesVerrechnungskonto für die EBA einzurich-ten.

Schließlich erarbeitet die EBA eine Verein-barung zur Sicherstellung des zeitgerechtenSaldenausgleiches in EURO 1 für den Fall,daß ein Teilnehmer säumig wird. Ein Poolvon Barsicherheiten zur Unterlegung der

größtmöglichen Nettoschuldenposition imSystem (1 Milliarde E) soll diesen Zweckerfüllen. In Übereinstimmung mit einemBeschluß des EWI-Rates wird die EZB dasKonto mit dem Pool an Barsicherheiten fürdie EBA führen. Um für den Ausfall mehre-rer Teilnehmer gerüstet zu sein, werdenauch hierfür Liquiditäts- und Haftungs-vereinbarungen von der EBA ausgearbei-tet.

Da EURO 1 auf derselben technischenInfrastruktur und Funktionsweise des Inner-tagesrisikomanagements wie das gegen-wärtige ECU 3 aufsetzen wird, unterzogdas EWI gemeinsam mit den nationalenZentralbanken ECU 3 im Hinblick auf dieErfüllung der Lamfalussy-Kriterien einer Be-urteilung. Darauf aufbauend soll dannEURO 1 auf seine Kompatibilität geprüftwerden. Die laufenden Bemühungen derEBA, ECU 3 in bezug auf die Einhaltung derLamfalussy-Kriterien zu verbessern, solltedaher als ein Schritt in Richtung Einführungeines voll kompatiblen EURO 1-Systemsgesehen werden.

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2 Elektronisches Geld

Derzeit stellt elektronisches Geld (E-Geld)kein weitverbreitetes Phänomen dar. Es istjedoch nicht auszuschließen, daß E-Geldlangfristig gesehen intensiver genutzt wer-den wird. Seit der Veröffentlichung des”Report to the Council of the EMI onPrepaid Cards” (Bericht an den EWI-Ratüber vorausbezahlte Karten) im Mai 1994ist die Anzahl der Projekte mit vorausbe-zahlten multifunktionalen Karten (multi-purpose prepaid cards) deutlich gestiegen,und elektronisches Geld wurde auch ver-mehrt für Zahlungen über Computer-netzwerke (Internet-Geld) eingesetzt.

1997 untersuchte das EWI daher in einerweiteren Studie die Auswirkungen, die dasPhänomen elektronisches Geld auf dieVolkswirtschaften der EU-Mitgliedstaatenhat. Besonderes Augenmerk lag dabei aufneuen Marktentwicklungen, deren Konse-quenzen für die Geldpolitik im Detail analy-siert wurden. Die Erkenntnisse dieser Stu-die bildeten die Basis für die vom EWI-Ratam 2. März 1998 vorgelegte Stellungnahmeüber die Ausgabe von E-Geld, ”Opinion ofthe EMI Council on the Issuance of ElectronicMoney”, die der Europäischen Kommissionübermittelt wurde und im Wortlaut imKasten 3 nachzulesen ist.

Kasten 3

Stellungnahme des EWI-Rates zur Ausgabe von elektronischem Geld1

1. Obwohl elektronisches Geld gegenwärtig kein weitverbreitetes Phänomen darstellt, ist nichtauszuschließen, daß es auf lange Sicht breiteren Einsatz finden wird.

2. Die Ausgabe von elektronischem Geld wird sich voraussichtlich in Zukunft erheblich auf dieGeldpolitik auswirken. Aus diesem Grund erachten es die EU-Zentralbanken als wichtig, eindeutigeRegeln über die Ausgabe von E-Geld festzulegen.

3. 1994 empfahl der EWI-Rat, die Berechtigung zur Ausgabe von vorausbezahlten multifunktionalenKarten auf Kreditinstitute (gemäß nationalem Recht) zu beschränken.2 Diese Empfehlung wurdejedoch nicht in allen Mitgliedstaaten berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund machte sich dieEuropäische Kommission 1997 daran, einen Entwurf für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentsund des Rates über die Ausgabe von E-Geld durch Nichtkreditinstitute auszuarbeiten, wobeiinsbesondere das Ziel verfolgt wird, diesen Instituten den ”Europäischen Paß” zuzuerkennen.

4. Angesichts der Entwicklungen in den letzten Jahren und weiterer Überlegungen zu diesem Thema,nicht zuletzt im Hinblick auf die Wirksamkeit geldpolitischer Maßnahmen und auf faireWettbewerbschancen, sowie der Tatsache, daß die für die Ausgabe von E-Geld verrechneten Mittelrückzahlbar sind, ist es laut EWI-Rat von wesentlicher Bedeutung, daß unabhängig vom Statusdes E-Geld-Emittenten folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:

- Die Bedeutung des Begriffes ”elektronisches Geld” muß klar definiert und gegenüber zweck-gebundenen vorausbezahlten Karten (”single-purpose” und ”limited-purpose”) abgegrenzt sein.

- Die Emittenten von elektronischem Geld müssen der Bankenaufsicht unterstellt werden.

- Die Ausgabe muß soliden und transparenten Rechtsvereinbarungen, dem Gebot technischerSicherheit und des Schutzes vor Mißbrauch sowie statistischen Meldepflichten unterliegen.

- Es muß gesetzlich verankert sein, daß für elektronisches Geld eine Rückerstattung zum Nennwerteingefordert werden kann, was impliziert, daß Emittenten in der Lage sein müssen, auf Wunschdes Inhabers von E-Geld dieses in Zentralbankgeld umzuwandeln.3

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- Zentralbanken müssen die Möglichkeit haben, Mindestreservepflichten für alle Emittenten vonE-Geld einzuführen, insbesondere im Hinblick auf eine wesentliche Ausbreitung von E-Geldund die damit verbundenen Folgen für die Geldpolitik.

- Überdies könnte ein Versicherungssystem für E-Geld-Systeme zum Schutz der Öffentlichkeitvorgesehen werden.

5. Vor diesem Hintergrund und in Übereinstimmung mit der vom EWI 1994 vorgelegten Empfehlungwürde sich als einfachste Lösung die Beschränkung der E-Geld-Ausgabe auf Kreditinstitute anbieten,da hierzu die bestehenden, für die Geldpolitik und das Bankgeschäft ausschlaggebendeninstitutionellen Rahmenbedingungen nicht verändert werden müßten. Im speziellen sollten imHinblick auf den Übergang zur Währungsunion nur ”Kreditinstitute gemäß Artikel 1” der ErstenBankrechtskoordinierungsrichtlinie E-Geld ausgeben dürfen, denn die EZB kann laut Artikel 19.1der ESZB-Satzung in der geltenden Fassung in der dritten Stufe der WWU nur diesen InstitutionenReservepflichten auferlegen.

6. Gleichzeitig erkennt der EWI-Rat an, daß die Tätigkeit von Kreditinstituten gemäß der Definitionin der Ersten Bankrechtskoordinierungsrichtlinie darin besteht, ”Einlagen oder andere rückzahlbareGelder des Publikums entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren”.4 DasEWI würde es begrüßen, die Definition von ”Kreditinstitut” in der Ersten Bankrechtskoordinierungs-richtlinie dahingehend zu ändern, daß Institute, die zwar keine Kreditgeschäfte tätigen möchten,aber die Ausgabe von E-Geld betreiben, auch unter die Definition ”Kreditinstitut” fallen. Dieswürde zu fairen Wettbewerbsbedingungen beitragen, da es vor allem gewährleisten würde, daßalle Emittenten von elektronischem Geld entsprechend beaufsichtigt werden und zu jenen Institutenzählen, denen die EZB die Bildung von Reserven vorschreiben kann.

7. Als Übergangsbestimmung bis zur Änderung der Ersten Bankrechtskoordinierungsrichtlinie wärees denkbar, daß sich der EWI-Rat darauf verständigt, daß jene Institute, die bereits E-Geld ausgeben,jedoch laut der Ersten Bankrechtskoordinierungsrichtlinie nicht in die Kategorie der Kreditinstitutefallen, weiterhin im Inland Zahlungsdienste anbieten könnten unter der Voraussetzung, daß fürsie die unter Punkt 4 angeführten Regelungen mit der Ausnahme der Reservepflichten gelten.5

8. Angesichts der internationalen Implikationen der Ausgabe von E-Geld - insbesondere vonNetzwerkgeld -, das mit dem Risiko hoher geografischer Mobilität behaftet ist, unterstreicht dasEWI den Bedarf an internationaler Koordination in diesem Bereich.

Anmerkungen:1 Die Stellungnahme wurde durch eine große Mehrheit der EWI-Ratsmitglieder mit der Ausnahme von Dänemark,

Schweden, dem Vereinigten Königreich und Luxemburg angenommen.2 Der 1994 vom EWI veröffentlichte Bericht über vorausbezahlte Karten, ”Report to the Council of the EMI on

Prepaid Cards”, nahm durch eine Ausnahmeregelung (S.8) vorweg, Institutionen, die nicht alle Funktionen einesKreditinstitutes ausüben, in Ausnahmefällen (zum Beispiel falls Systeme schon vor der Erstellung des Berichtes inBetrieb waren) zu gestatten, unter gewissen Voraussetzungen vorausbezahlte multifunktionale Karten auszustel-len.

3 Die Einzelheiten einer solchen Rückerstattungsanforderung sind noch festzulegen. (Um komplizierte Verfahren zuvermeiden, könnte man zum Beispiel Gebühren einheben oder einen erforderlichen Mindestbetrag festsetzen, bevorder Besitzer die Einlösung seines E-Geld-Zahlungsmittels einfordern kann. Außerdem könnte man logistischenSchwierigkeiten damit begegnen, daß die Rückerstattung über Bankguthaben abgewickelt werden kann.)

4 Der EWI-Rat erkennt ebenfalls an, daß die Definition von ”Kreditinstitut” von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat variiertund daß gegenwärtig in einigen Ländern E-Geld von Instituten ausgegeben wird, die der jeweiligen nationalenDefinition von Kreditinstituten nicht voll entsprechen.

5 Wie oben erwähnt wurde im EWI-Bericht über vorausbezahlte Karten 1994 eine auf Dauer gültigeAusnahmeregelung für bereits bestehende Systeme vorweggenommen. Es müßte untersucht werden, ob einesolche Dauerregelung in einer überarbeiteten Fassung der Ersten Bankrechtskoordinierungsrichtlinie für dieseSysteme aufrechtzuerhalten wäre, wenn es zum Beispiel angesichts des Charakters dieser Institute nicht sinnvollerscheint, spätere Bankgesetze anzuwenden.

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3 Zusammenarbeit im Bereich der Bankenaufsicht undder Stabilität des Finanzsystems

Gemäß Artikel 109 f Abs. 2 vierter Spiegel-strich des Vertrags hat das EWI im Jahr1997 Konsultationen über eine Reihe vonFragen durchgeführt, die in die Zuständig-keit der nationalen Zentralbanken fallenund die Stabilität von Finanzinstituten und-märkten berühren. Die wichtigsten in die-sem Zusammenhang erörterten Themenwerden im folgenden dargestellt.

3.1 Entwicklung und Stabilität desEU-Bankensystems in mittel-und langfristiger Sicht

Eine breite Palette von Themen, die für dieStabilität des EU-Bankensystems von Be-deutung sein könnten, war Gegenstandeiner Untersuchung, mit der - allgemeinund in bezug auf die Errichtung der WWU -das Bewußtsein der nationalen Zentralban-ken und der Bankenaufsichtsbehörden so-wohl für aktuelle Trends im EU-Bankensy-stem als auch für absehbare mittel- undlangfristige Entwicklungen geschärft werdensollte. Die Hauptergebnisse der Untersu-chung sind nachstehend zusammengefaßt.

Obwohl die in den Mitgliedstaaten unter-schiedliche Ausgangslage zwangsläufig ge-wisse Verallgemeinerungen nach sich zieht,sind doch die folgenden, für das EU-Ban-kensystem in den letzten Jahren maßgebli-chen Trends erkennbar: (i) Verschlechte-rung der Ertragslage der Banken; (ii) Ver-engung der Zinsspanne; (iii) Steigerung desDienstleistungsertrags, sowie (iv) Reduktionder Personalkosten und des Personalstan-des. Obgleich sich die Ertragslage in denJahren 1995 und 1996 in einer Reihe vonLändern verbesserte, ändert dies nichts amgrundlegenden Trend, wenn man bedenkt,daß darin in hohem Ausmaß die günstigenRahmenbedingungen der Kapitalmärkte zumAusdruck kommen. Diese Trends entstan-den durch das Zusammenwirken mehrererFaktoren (Liberalisierung des Finanzsektors,

Disintermediation, Internationalisierung undtechnologischer Wandel), die sich alle inden letzten Jahren bemerkbar machtenund die nach allgemeiner Einschätzung auchin den kommenden Jahren das EU-Banken-system prägen werden.

Trotz der Schwierigkeiten, die sich bei derMessung der ”banking capacity” auftun, gibtes doch eine Reihe von guten Gründe fürdie Annahme, daß in vielen EU-StaatenÜberkapazitäten bestehen, wenn auch zu-gegeben werden muß, daß es in denvergangenen Jahren zu einem diesbezügli-chen Abbau kam. Hauptauslöser dieserjüngsten Entwicklung im EU-Bankensystem- sowohl im Privatkunden- als auch imGroßkundengeschäft - war wohl dieInformationstechnologie. Es ist zu erwarten,daß dieser Faktor weiterhin zum Tragenkommt, was einen weiteren Abbau derÜberkapazität insbesondere im Massen-kundengeschäft bewirken wird, hauptsäch-lich ausgelöst durch die Entwicklung neuerVertriebswege (”remote banking”) sowieden Einsatz elektronischer Zahlungsmittel.Diese Tendenzen werden sich wahrschein-lich in erster Linie auf das Zweigstellennetzund die Personalausstattung auswirken.

Im Lauf der letzten Jahre zeigte sich immerdeutlicher das Phänomen der Banken-Disintermediation, das heißt der Verlage-rung von Dienstleistungen und Funktionenaus dem Bankensystem hin zu anderenFinanz- oder Nichtfinanzintermediären,Marktteilnehmern oder Märkten. Wennauch das EU-Bankensystem immer nochexpandiert, so haben die Banken doch,relativ gesehen, Anteile am gesamtenFinanzintermediationsvolumen an institutio-nelle Investoren wie zum Beispiel Invest-mentfonds, Versicherungen und Pensions-fonds verloren. Die Reaktion der Kreditin-stitute bestand darin, entweder direkte Be-teiligungen an Nichtbank-Intermediären zuerwerben oder zu vertraglichen Vereinba-

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rungen mit diesen zu gelangen. Den Kredit-instituten gelang es, in den so entstandenenFinanzkonzernen eine maßgebliche Rollezu spielen, was einerseits auf ihre Schlüssel-position im Finanzdienstleistungsbereich(Zahlungsverkehr, Wertpapierabwicklungund Verwaltung), andererseits auf ihre Grö-ße und Kapitalstärke zurückzuführen ist.Der Trend zur Disintermediation wird allerWahrscheinlichkeit nach auch in Zukunftanhalten, da sich institutionelle Anlegeraufgrund des demographischen und sozia-len Wandels (Überalterung der Bevölke-rung sowie zunehmender Wohlstand inden EU-Ländern) weiterhin auf Wachstums-kurs befinden.

Was die Frage des Konzentrationsgradsbetrifft, so zeigte die Untersuchung, daß dieSituation von Land zu Land unterschiedlichist und sowohl die Größe der nationalenVolkswirtschaften (Tendenz zu höhererKonzentration bei kleineren Ländern undgeringere Ausprägung bei größeren Län-dern) als auch möglicherweise unterschied-liche nationale Strategien widerspiegelt. Al-lem Anschein nach besteht im EU-Banken-system derzeit kein Mangel an Wettbe-werb bedingt durch Konzentrationstenden-zen, wobei der Wettbewerb noch dazu iminternat ionalen Firmenkunden- undKonsortialkreditgeschäft besonders ausge-prägt ist. Vom Blickwinkel der EU-Wettbewerbspolitik kann angemerkt wer-den, daß sowohl die Disintermediation alsauch die Errichtung des GemeinsamenMarktes sowie der WWU Anlaß für eineNeudefinition des Marktbegriffs unter demGesichtspunkt der Fusionskontrolle seinkönnten. Disintermediation kann vor allemeine Definitionserweiterung im Hinblick aufden Produktbegriff herbeiführen, währenddie Errichtung des Gemeinsamen Marktesund der WWU zu einer Neudefinition desgeographischen Begriffs ”Markt” führen kann.Die Erwartungen hinsichtlich der Zukunftgehen dahin, daß der relativ niedrigeKonzentrationsgrad auf EU-Ebene Möglich-keiten für grenzüberschreitende Fusionengroßen Maßstabs eröffnen wird.

Nach allgemeinem Dafürhalten werden diezur Zeit im EU-Bankensystem vorherr-schenden Trends durch die WWU nochverstärkt werden. Die WWU sollte denWettbewerb intensivieren und die Not-wendigkeit einer Restrukturierung des EU-Bankensystems - unter anderem durch eineReduzierung der Überschußkapazitäten -noch verschärfen. Der Wegfall des Devi-senhandels zwischen den Teilnehmer-währungen des Euro-Währungsraums undder damit zusammenhängenden ”hedging”-Aktivitäten wird sich natürlich negativ aufdie Ertragslage der Banken niederschlagen.Überdies wird die WWU wahrscheinlichdie Ausbildung tieferer und liquiderer Wert-papiermärkte begünstigen, was seinerseitsden Anstoß zur weiteren Disintermediationdes Bankensystems geben könnte. DieserProzeß könnte noch durch den UmstandAuftrieb erhalten, daß institutionelle Inve-storen vom breiteren Einheitswährungs-raum profitieren, für den die bestehenden”currency matching”-Regeln gelten werden.Mit Blickwinkel WWU werden die Kredit-institute voraussichtlich auch ihre Strategi-en, Verfahren und Technologien überden-ken und neu formulieren. Aller Wahr-scheinlichkeit nach wird sich ein dreistufigesEU-Bankensystem herausbilden, wobei (i)die erste Gruppe aus einer erheblichenAnzahl kleiner, auf lokaler Ebene tätigerInstitute besteht, (ii) die zweite Gruppe ausInstituten, die im EU-Raum regionale Be-deutung haben und (iii) die dritte Gruppeaus sehr großen, im gesamten EU-Gebiettätigen Banken, die sich selbst als ”globalplayers” sehen. Die allgemeine mittelfristigeEinschätzung ist, daß im Gefolge der WWUder Ertragsdruck auf die Banken aller Vor-aussicht nach steigen wird. Die effektivenAuswirkungen werden jedoch je nach Insti-tut unterschiedlich sein. Allerdings rechnetman auch mit einer Reihe von Vorteilen,die von der WWU ausgehen werden undmögliche negative Effekte per saldo ausglei-chen könnten. Insbesondere das stabilerewirtschaftliche Umfeld und die damit ein-hergehenden positiven Auswirkungen aufdas Kreditrisiko könnten das Kreditgeschäft

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der Banken ankurbeln sowie das Ausfallrisi-ko vermindern, obwohl es zwangsläufigregionale Unterschiede in den Aktivitätengeben wird, was die Kreditwürdigkeit be-einflussen kann. Durch die Verringerungder systemischen und Liquiditätsrisiken wirddas TARGET-System einen wichtigen Bei-trag zur Einrichtung eines soliden und effizi-enten Zahlungsverkehrssystems leisten. Kre-ditinstituten sollte es auch möglich sein, vontieferen und liquideren Kapitalmärkten zuprofitieren, da derartige Rahmenbedingun-gen die Risiken reduzieren und das Risiko-management erleichtern werden. Auch dieHarmonisierung des für die Kreditinstituterelevanten rechtlichen und operationellenUmfelds wird wahrscheinlich durch dieWWU weiter vorangetrieben werden.

Die Kernaussagen der Untersuchung beste-hen darin, daß sich das EU-Bankensystembereits in einer Phase größerer Umwälzun-gen in Form erhöhten Wettbewerbs sowieverstärkter Konzentration und Umstrukturie-rung befindet und daß dieser Prozeß durchdie Errichtung der WWU noch eine Zuspit-zung erfahren wird. Infolgedessen werdensich die Kreditinstitute vor die Notwendigkeitgestellt sehen, die Rentabilität zu erhöhen undihre Wettbewerbsposition auszubauen. DieAufsichtsbehörden ihrerseits werden ihreÜberwachungstätigkeit verstärken müssen, umin der Lage zu sein, finanziell geschwächteKreditinstitute zu erkennen und diese zuveranlassen, Maßnahmen zur Anpassung anden steigenden Druck zu setzen. Die Ergeb-nisse der Untersuchung wurden den interna-tionalen Aufsichtsbehörden zur Verfügunggestellt.

3.2 Die Nutzung makro-ökonomischer Daten in derBankenaufsicht

Die im Jahr 1996 durchgeführten Arbeitenbetreffend bankenaufsichtliche Frühwarn-systeme (siehe EWI-Jahresbericht 1996)fanden ihre Fortsetzung in einer Untersu-chung über die mögliche Nutzung makro-

ökonomischer Daten in der Bankenaufsichtsowie über Zusammenhänge zwischen ma-kroökonomischen Entwicklungen und fi-nanzieller ”Fragilität” im Bankensystem, wo-bei die Analyse sowohl den Sektor insge-samt als auch das einzelne Institut betraf.Das Hauptziel dieser Arbeit bestand in derEntwicklung praktischer Verfahren, die aufmakroökonomischen, normalerweise na-tionalen Zentralbanken zur Verfügung ste-henden Daten beruhen und die geeigneterscheinen, die von den Aufsichtsbehördenin der Überwachung des Bankensystemsund einzelner Kreditinstitute eingesetztenAnalyseinstrumente zu ergänzen. Allgemei-ner ausgedrückt handelt es sich also umeinen Versuch, die Wirksamkeit der Auf-sichtstätigkeit sowie die Effizienz desRessourceneinsatzes weiter zu erhöhen,vor allem angesichts der Kosten, die bei derBewältigung von Bankenkrisen entstehen.

Makroökonomische Daten können in zweifa-cher Weise für Bankenaufsichtszwecke ge-nutzt werden. Die erste Art beruht auf derDurchführung einer sogenanntenmakroprudentiellen Analyse, die auf die Stabi-lität des Banken- und Finanzsystems insge-samt eingeht. Dabei werden Bezüge herge-stellt zwischen makroökonomischen Varia-blen - wie zum Beispiel BIP, Verschuldungvon Haushalten und Unternehmen, Risiko-struktur des Bankensystems - und aggregiertenDaten aus bankenaufsichtlichen Prüfungsbe-richten. Die Untersuchung beinhaltet ge-wöhnlich eine Beurteilung der aktuellen Rah-menbedingungen des Bankensystems sowieder potentiellen zukünftigen Entwicklung. Eslassen sich drei Hauptkategorien dermakroprudentiellen Analyse unterscheiden,nämlich (i) Routineanalyse zur systematischenBeurteilung der Bedingungen im Bankensy-stem; (ii) Entwicklungsanalyse zur Bewertungstruktureller Aspekte aus langfristiger Sicht;und (iii) Sonderanalyse zur Untersuchungspezieller Aspekte, die Auswirkungen auf dieStabilität des Bankensystems haben könnten.

Die zweite Art, in der makroökonomischeDaten für Aufsichtszwecke genutzt werden

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können, beruht auf der Möglichkeit, die Er-gebnisse von makroprudentiellen Analysenzur Erkennung potentiell geschwächter Kre-dit- und Finanzinstitute einzusetzen. Allgemeingesprochen sollte die systematische Verwen-dung der Ergebnisse makroökonomischerAnalysen die Wirksamkeit der Aufsicht erhö-hen. Insbesondere sollten die Behörden da-mit leichter in der Lage sein: (i) einzelneInstitute zu erkennen, die finanziell angeschla-gen sind; (ii) Prioritäten hinsichtlich ihrerÜberwachungstätigkeit zu setzen, und (iii)eine Gesprächsbasis mit dem Managementder Institute aufzubauen. Überdies liegt es aufder Hand, daß die Ergebnisse dermakroprudentiellen Analyse auch für die voneinigen Bankenaufsichtsbehörden eingeführ-ten, komplizierteren Frühwarnsysteme ver-wendet werden könnten. Die Möglichkeitder unmittelbaren Verwendung von makro-ökonomischen Daten oder Variablen imbankenaufsichtlichen Frühwarnsystem wirdnoch eingehender untersucht werden.

Unter Zuhilfenahme der Erfahrungswerte,die sich vorläufig noch auf eine kleineAnzahl von Ländern beschränken, wurdenmehrere organisatorische Ansätze zurDurchführung von makroprudentiellen Ana-lysen auf nationaler Ebene getestet, wobeidamit auch die Absicht verbunden war, zueiner weiteren Verbreitung dieser Metho-de beizutragen. Nach Abschluß der Arbei-ten kann davon ausgegangen werden, daßsolche Analysen auf EU-Ebene zweckmä-ßig wären. Die Ergebnisse der Untersu-chung zur möglichen Nutzung makroöko-nomischer Daten in der Bankenaufsichtwurden den internationalen Aufsichtsbe-hörden zur Verfügung gestellt.

3.3 Sonstige Themen

Besonderes Augenmerk wurde auf diejüngsten Entwicklungen bei den Wert-berichtigungspraktiken der Banken füruneinbringliche und notleidende Kreditegelegt. Es handelte sich dabei um eineFortsetzung der bereits zuvor zu diesem

Thema geleisteten Arbeit (siehe EWI-Jah-resbericht 1996), wobei insbesonders aufdie neuen Wertberichtigungsansätze ein-gegangen wurde, die sich statistischer Me-thoden bedienen und von Kreditinstitutenzunehmend verwendet werden. Währendtraditionelle Wertberichtigungsmethodenauf einer Einzelpostenanalyse beruhen undRisikovorsorgen in Form von Wertab-schlägen getroffen werden, sobald ”deutli-che” Signale erkennbar sind, gehen dieneuen Methoden bei der Einschätzung dererwarteten Kreditausfälle von einem stati-stischen Ansatz aus und verbuchen dieentsprechenden Verlustvorsorgen als Passi-va (ist der tatsächliche Ausfall größer alserwartet, wird die Differenz der Verlust-rückstellung zugewiesen). Entscheidend beidiesem Ansatz ist, daß damit die Auswir-kungen von Kreditausfällen auf die Gewinn-situation von Kreditinstituten innerhalb desZyklus ausgeglichen werden können. Beider Untersuchung der neuen Verfahrenzeigte sich, daß sie im EU-Bankensystem- zumindest vorläufig - noch keine weiteVerbreitung gefunden haben. Dies liegttei lweise daran, daß gemäß EU-Rechnungslegungsvorschriften Risikovor-sorgen durch Reduzierung des Wertes derAktiva auf Basis einer Einzelpostenbewertungzu erfolgen haben. Dennoch haben ineinigen Nicht-EU-Ländern (Kanada, Schweizund Vereinigte Staaten) die neuen Metho-den schon an Boden gewonnen bezie-hungsweise werden dort möglicherweiseweitere Verbreitung finden, nicht zuletztdeshalb, weil ihre Verwendung in einigenFällen von den Aufsichtsbehörden befür-wortet wird. Aller Wahrscheinlichkeit nachwerden die neuen Methoden von denzuständigen internationalen Aufsichtsbehör-den im Rahmen der Diskussion über auf-sichtlich anerkannte Eigenmittel behandeltwerden. Die Ergebnisse der Untersuchungwurden den internationalen Aufsichtsbe-hörden zur Verfügung gestellt.

Ferner wurden die Zukunftsperspektivendes gegenwärtig für die Liquidität von Kre-ditinstituten geltenden aufsichtsrechtlichen

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Rahmens sowie die möglichen Auswirkun-gen der Errichtung der WWU erörtert.Das Aufsichtssystem beruht auf den folgen-den zwei Komponenten: (i) die für dieLiquidität der Kreditinstitute geltenden Auf-sichtsregelungen der Mitgliedstaaten sindnicht harmonisiert; und (ii) die Zuständig-keit für die Überwachung der Liquidität vonausländischen Zweigniederlassungen, die inder EU errichtet wurden, liegt weiterhin beiden Behörden des Aufnahmestaats in Zu-sammenarbeit mit dem Herkunftsstaat, inÜbereinstimmung mit Artikel 14 (2) derZweiten Bankrechtskoordinierungsrichtlinie.Sowohl der gegenwärtig bei Kreditinstitu-ten festzustellende Trend zum zentralenLiquiditätsmanagement - der sich wahr-scheinlich nach Einführung der einheitli-chen Währung noch verstärken wird - alsauch die Notwendigkeit der Beibehaltungeines wirksamen Aufsichtssystems wurdenals mögliche Faktoren genannt, die eineÄnderung des derzeitigen Systems und ins-besondere eine Verlagerung der Zustän-digkeit zur Überwachung der Liquidität aus-ländischer Zweigniederlassungen vom Auf-nahme- zum Herkunftsstaat notwendig ma-chen könnten. Die Ergebnisse dieser Un-tersuchung wurden der Europäischen Kom-mission zur Kenntnis gebracht, der es unterMithilfe des Beratenden Bankenausschussesobliegt, den Anpassungsbedarf der derzeitgeltenden EU-Bankengesetzgebung zu be-urteilen. Eine nochmalige Analyse diesesProblemfelds wird vor dem Hintergrundder Erfahrungen mit der Einführung desEuro und der einheitlichen Geldpolitik undderen effektivem Einfluß auf das Liquiditäts-management der Kreditinstitute erforder-lich sein.

Es sollte schließlich auch erwähnt werden,daß das Jahr 1997 durch eine Fortsetzung derZusammenarbeit zwischen den Kreditregisterngekennzeichnet war, die in sieben EU-Län-dern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Itali-en, Österreich, Portugal und Spanien) vonden nationalen Zentralbanken betrieben wer-den und deren Hauptzweck darin besteht,Informationen über die Gesamtverbind-lichkeiten von Schuldnern zu sammeln, umKredit- und Finanzinstitute beim Risiko-management zu unterstützen. Das Hauptzieldieser Kooperation bleibt die grenzüber-schreitende Öffnung der Register, um denberichtenden Instituten mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten Zugang zu den Daten zugewähren, die in allen Registern gespeichertsind. Die Erreichung dieses Ziels wird alsessentiell angesehen, um die Effektivität die-ser Systeme im Zuge der fortschreitendenIntegration des EU-Banken- und Finanzsektorsweiterhin zu gewährleisten, die sich auch allerVoraussicht nach durch die Errichtung derWWU noch verstärken wird. Derzeit ist dieÖffnung der Register schon in vier Fällenmöglich, während in den verbleibenden dreiLändern noch rechtliche Hindernisse beste-hen. Die betreffenden nationalen Zentralban-ken sehen sich nach wie vor verpflichtet, fürdie Verabschiedung der notwendigen Geset-zesänderungen beziehungsweise verwaltungs-rechtlichen Maßnahmen, die zur Beseitigungdieser Hürden notwendig sind, einzutreten. Inder Zwischenzeit konzentrierte sich die Zu-sammenarbeit darauf, die Grundzüge deskünftigen Informationsaustauschs zwischenden Registern zu entwickeln.

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4 Verwaltung der EWS-Mechanismen und derGemeinschaftsdarlehen

Die operativen Aufgaben des EWI erstrek-ken sich auf die Verwaltung der Mechanis-men des Europäischen Währungssystems(EWS) - das System der sehr kurzfristigenFinanzierung, das System des kurzfristigenWährungsbeistands und die Schaffung vonECU zum Zwecke der Durchführung desEWS-Abkommens - sowie auf die Verwal-tung der von der Gemeinschaft im Rahmendes Systems des mittelfristigen finanziellenBeistands aufgenommenen und gewährtenDarlehen.

4.1 EWS-Mechanismen

Das EWI wickelt die Geschäfte, die mit derSchaffung, Verwendung und Verzinsung deroffiziellen ECU verbunden sind, ab. Offiziel-le ECU werden an die Zentralbanken derEU-Mitgliedstaaten im Rahmen revolvie-render Swaps gegen Übertragung von 20 %ihrer Goldbestände und US-Dollarreservenausgegeben. Die Einbringung ist für EU-Zentralbanken, die am Wechselkurs-mechanismus teilnehmen, obligatorisch, wäh-rend sie für solche, die nicht amWechselkursmechanismus teilnehmen, auffreiwilliger Basis erfolgt. Die Swapgeschäftewerden im Abstand von drei Monatenlaufend erneuert. Dies ermöglicht notwen-dige Anpassungen, um erstens sicherzustel-len, daß die Einlage jeder EU-Zentralbankweiterhin mindestens 20 % ihres Bestandesan Gold- und Dollarreserven zum Monats-ultimo vor der Erneuerung beträgt. Zwei-tens können so Änderungen des Gold-preises und des US-Dollarkurses gegen-über der offiziellen ECU berücksichtigt wer-den. Das Ergebnis dieser Geschäfte wirdweiter hinten im Jahresbericht im Jahresab-schluß dargestellt.

Griechenland trat dem Wechselkurs-mechanismus mit Wirkung vom 16. März1998 bei; mit diesem Schritt wurde auchdie Teilnahme am ECU-Swapmechanismus

zum gleichen Stichtag verbindlich. Da dieBank von Griechenland aber bereits seitJanuar 1986 auf freiwilliger Basis am Me-chanismus beteiligt war, blieb der BeitrittGriechenlands ohne Wirkung auf die ECU-Swapgeschäfte des EWI.

Der im Rahmen des letzten Dreimonats-Swapgeschäfts im Berichtszeitraum (abge-schlossen am 12. Januar 1998) vom EWIausgegebene Betrag an offiziellen ECU be-lief sich auf 62,9 Milliarden ECU. Gegen-über Januar 1997 ist der Stand an ECU um2,7 Milliarden ECU gestiegen. Die Hauptur-sachen für diese Erhöhung waren erstensder Kursgewinn des US-Dollar gegenüberder ECU sowie zweitens die insgesamthöhere Einbringung von US-Dollarreservendurch die EU-Zentralbanken im Rahmender ECU-Swapgeschäfte mit dem EWI. EinTeil des Anstiegs wurde durch den Rück-gang des Goldpreises und insgesamt niedri-gere Goldtransfers ausgeglichen.

Neben der Ausgabe von offiziellen ECUverbucht das EWI auch die ECU-Transferszwischen den teilnehmenden Zentralban-ken untereinander sowie zwischen denZentralbanken und sonstigen Haltern. ImJahr 1997 führten die Zentralbanken unter-einander keine Transfers durch. Transferszwischen den teilnehmenden Zentralban-ken und sonstigen Haltern beliefen sich -unverändert gegenüber dem Vorjahr - aufnetto 63,5 Millionen ECU. Dieser Saldoresultiert aus dem Erwerb von ECU durchdie Schweizerische Nationalbank im Rah-men von Swapgeschäften, die im Berichts-zeitraum mit den Zentralbanken zweierEU-Mitgliedstaaten getätigt wurden. DasECU-Mobilisierungssystem ist seit 1986 nichtmehr in Anspruch genommen worden.Weder das System der sehr kurzfristigenFinanzierung noch das System des kurzfri-stigen Währungsbeistands wurden 1997genutzt; letzteres ist seit 1974 nicht mehr inAnspruch genommen worden.

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Auf D-Mark lautende Auf ECU lautende Gesamtvolumen der

aushaftende aushaftende aushaftenden Darlehen

Darlehen Darlehen in ECU

1996 1997 1996 1997 1996 1997

Griechenland - - 500 500 500 500

Italien 3.900 3.900 1.475 1.475 3.479 3.447

Insgesamt 3.900 3.900 1.975 1.975 3.979 3.947

Quelle: EWI.

Tabelle 7

Aushaftende Gemeinschaftsdarlehen(Jahresendstand in Millionen)

4.2 Gemeinschaftsdarlehen

Gemäß Artikel 109 f Abs. 2 des Vertragsund Artikel 11 der Ratsverordnung (EWG)Nr. 1069/88 vom 24. Juni 1988 verwaltetdas EWI die von der Gemeinschaft imRahmen des Systems des mittelfristigenfinanziellen Beistands aufgenommenen undgewährten Darlehen. Über dieses Systemwird die Darlehensvergabe an Mitglied-staaten abgewickelt, die in Zahlungsbilanz-schwierigkeiten (Leistungsbilanz- oderKapitalbilanzschwierigkeiten) stecken oderdavon ernsthaft bedroht sind. Das EWIveranlaßt die mit diesen Kreditgeschäftenverbundenen Zahlungen. Es überwacht die

Fälligkeitstermine, die in den Verträgen überdie Aufnahme und Vergabe von Kreditenfür die Zinszahlungen und die Tilgung derSchulden vereinbart wurden, und berichtetder Europäischen Kommission über die aufRechnung der EU ausgeführten Geschäfte.

Im Jahr 1997 hat das EWI weitere Zahlun-gen von Schuldnern der Gemeinschaft,nämlich von Griechenland und Italien, ent-gegengenommen und Zahlungen aus Zin-sen, Provisionen und Spesen für gewährteDarlehen an die Gläubiger geleistet. Diefolgende Tabelle zeigt die gesamten aus-haftenden Darlehen der Gemeinschaft je-weils zum 31. Dezember 1996 und 1997.

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5 Beratende Funktionen

Artikel 109 f Abs. 6 des Vertrags und Arti-kel 5.3 der EWI-Satzung sehen vor, daß dasEWI in seinem Zuständigkeitsbereich vomRat der Europäischen Union oder denverantwortlichen nationalen Behörden zuallen Vorschlägen für Rechtsakte der Ge-meinschaft oder der Mitgliedstaaten ange-hört wird. Die Grenzen und Bedingungenfür die Anhörung zu Gesetzgebungsvor-haben durch die Behörden der Mitglied-staaten sind in der Entscheidung des Rates93/717/EWG vom 22. November 1993 dar-gelegt. Artikel 1 dieser Entscheidung stelltfest, daß ”die Behörden der Mitgliedstaatendas EWI zu allen nach Artikel 109 f desVertrages in seine Zuständigkeit fallendenEntwürfen für Rechtsvorschriften hören,insbesondere in folgenden Bereichen:

Währungsrecht, Status des Euro undZahlungsmittel,

Satzungen und Kompetenzen der natio-nalen Zentralbanken und geldpolitischeInstrumente,

Erhebung, Zusammenstellung und Wei-tergabe von Währungs-, Finanz-, Bank-und Zahlungsbilanzstatistiken,

Verrechnungs- und Zahlungssysteme, ins-besondere für grenzüberschreitendeTransaktionen,

die für Finanzinstitute geltenden Regeln,soweit sie Einfluß haben auf die Stabilitätder Finanzinstitute und Finanzmärkte.”

Von Anfang 1997 bis zum Ende des erstenQuartals 1998 wurde das EWI 52 Mal umStellungnahme ersucht. Elf Anfragen betra-fen Entwürfe für Rechtsakte der Gemein-schaft, und 41 bezogen sich auf nationaleGesetzesentwürfe, die in den Kompetenz-bereich des EWI fielen. Konsultationen be-züglich der Anpassung von NZB-Satzungenim Hinblick auf die Anforderungen desVertrages standen hierbei im Mittelpunkt.Die folgende Tabelle faßt die Konsultations-verfahren zusammen, in denen das EWI1997 und im ersten Quartal 1998 Stellung-nahmen abgab:

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Nr. Ursprung Thema

1 Europäische Kommission Harmonisierter Verbraucherpreisindex

2 Irland Anlageintermediäre

3 Griechenland Aufsicht über zugelassene Devisenhändler

4 Belgien Präventivmaßnahmen gegen den Mißbrauch des Finanzsystems zur

Geldwäsche

5 Belgien Finanzinstrumente und Wertpapierabwicklungssysteme

6 Finnland Netting im Wertpapier- und Devisenhandel

7 Niederlande Bankenaufsicht

8 Niederlande Gesetz über die Nederlandsche Bank

9 EU-Rat Verfahren zur Vermeidung übermäßiger Defizite

10 Deutschland Gesetz über die Deutsche Bundesbank

11 Niederlande Abschaffung von Regelungen mit rückwirkenden Effekten bei

Zahlungssystemen und Wertpapierabwicklungssystemen

12 Niederlande Aufhebung des Gesetzes über den Wechselkurs des Gulden, Anpassung

des Gesetzes über Finanzbeziehungen mit dem Ausland und des

Gesetzes über die Wertpapierhandelsaufsicht

13 EU-Rat Stückelung und technische Eigenschaften der Euro-Münzen

14 EU-Rat Angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und

Kreditinstituten

15 Griechenland Satzung der Bank von Griechenland

16 Österreich Teilnahme Österreichs am neuen IWF-Kreditübereinkommen

17 Italien Einführung des Euro

18 Portugal Gesetz über die Banco de Portugal

19 EU-Rat Kurzfristige Statistiken

20 Irland Gesetz über die Central Bank of Ireland

21 Österreich Börsegesetz

22 Europäische Kommission Qualitative Mindeststandards für HVPI-Gewichtungen

23 EU-Rat Zuordnung der unterstellten Bankgebühr (FISIM) im Europäischen

System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG)

24 Deutschland Einführung des Euro

25 Spanien Gesetz über die Banco de España

26 Schweden Gesetz über die Sveriges Riksbank

27 Vereinigtes Königreich Gesetz über die Bank of England

28 Vereinigtes Königreich Definition des Geldmarkt-Vertrages

29 Finnland Verrechnung und Abwicklung von Wertpapiergeschäften

30 Österreich Nationalbankgesetz und damit zusammenhängende Rechtsvorschriften

31 Italien Satzung der Banca d’Italia

Tabelle 8

Konsultationsverfahren 1997

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Konsultationsverfahren 1998

Nr. Ursprung Thema

1 Österreich Einführung des Euro

2 Österreich Einführung des Euro

3 Italien Kodifiziertes Finanzgesetz

4 Belgien Anlegerschutzbestimmungen

5 Spanien Gesetz über die Banco de España

6 Finnland Gesetz über die Suomen Pankki

7 Italien Satzung der Banca d’Italia

8 Belgien Einführung des Euro

9 Frankreich Ausgabe und Inverkehrsetzung von Banknoten in den ”collectivités

territoriales” Saint Pierre et Miquelon und Mayotte; Bestimmungen zur

Sicherheit von Zahlungs- und Wertpapierabwicklungssystemen

10 Dänemark Bewertung von Sicherheiten bei der Verrechnung und Abwicklung von

Wertpapierverkäufen

11 Portugal Einführung des Euro

12 Frankreich Gesetz über die Banque de France

13 Italien Satzung der Banca d’Italia

14 EU-Rat Konsultation der EZB durch nationale Behörden zu allen Entwürfen für

Rechtsvorschriften

15 EU-Rat Statistische Daten für die Festlegung des Schlüssels für die Zeichnung

des Kapitals der EZB

16 EU-Rat Bedingungen und Verfahren für die Erhebung der Steuer zugunsten der

Europäischen Gemeinschaften

17 EU-Rat Gruppen von Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen

Gemeinschaften, auf welche die Bestimmungen des Artikel 12, des

Absatz 2 von Artikel 13 und des Artikel 14 des Protokolls über die

Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften

Anwendung finden

18 Irland Einführung des Euro

19 Niederlande Einführung des Euro

20 Irland Anlegerentschädigungsrichtlinie

21 Belgien Gesetz über die Banque Nationale de Belgique

Das EWI beurteilte die Gesetzgebungsvor-schläge in erster Linie im Hinblick auf ihreVereinbarkeit mit dem Vertrag; danebenwurden auch mögliche Auswirkungen aufkünftige Vorkehrungen für die Stufe Drei

der WWU und in entsprechenden Fällendie Frage des möglichen Einflusses derRechtsvorschriften auf die Stabilität derFinanzinstitute und Finanzmärkte geprüft.

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6 Überwachung der Einhaltung des Verbots dermonetären Finanzierung und des bevorrechtigtenZugangs

Im Jahre 1997 wachte das EWI weiterhindarüber, ob die nationalen Zentralbankenihren in Artikel 104 und 104 a des Vertra-ges sowie den Ratsverordnungen (EG)Nr. 3603/93 und Nr. 3604/93 genanntenVerpflichtungen nachkamen.14 Die Einhal-tung der Verpflichtungen, die den Mitglied-staaten aus den genannten Bestimmungenerwachsen, wurde von der EuropäischenKommission überwacht.

1997 haben die EU-Zentralbanken die Ver-tragsbestimmungen weiterhin eingehalten.Verbleibende Unzulänglichkeiten, die imÜbergang zu den neuen Regelungen aufge-

treten waren, sowie technische Schwierig-keiten, die sich bei der Umsetzung derneuen Vorschriften ergeben hatten, konn-ten Anfang 1997 endgültig behoben wer-den.

Das EWI überwacht auch den Kauf vonSchuldtiteln der öffentlichen Hand durchdie Zentralbanken am Sekundärmarkt. DerErwerb von Schuldtiteln der öffentlichenHand, der laut Ratsverordnung (EG)Nr. 3603/93 nicht zur Umgehung der Zieledes Artikel 104 des Vertrages getätigt wer-den darf, stimmt im allgemeinen mit demVertrag überein.

14 Hintergrundinformationen zum rechtlichen Rah-men dieser Thematik sind im Jahresbericht 1994des EWI, Kapitel III B enthalten.

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7 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Das EWI hat seine enge und vielschichtigeZusammenarbeit mit anderen Institutionender Europäischen Union auf verschiedenenEbenen fortgeführt. Der Präsident des EU-Rates und ein Mitglied der EuropäischenKommission haben regelmäßig an den Sit-zungen des EWI-Rates teilgenommen. Um-gekehrt hat der Präsident des EWI dieTagungen des EU-Rates besucht, wenndieser Fragen im Zusammenhang mit denZielen und Aufgaben des EWI erörterte.Dies schloß seine Teilnahme an informellenTagungen des ECOFIN-Rates ein, bei de-nen Fragen im Zusammenhang mit derunwiderruflichen Festlegung der Wechsel-kurse, dem Aufbau des Dialogs zwischendem EU-Rat und der EZB, sowie die Rolledes ESZB bei der Umsetzung des Artikel109 des Vertrages diskutiert wurden. ImJuni 1997 präsentierte der Präsident denJahresbericht 1996 des EWI vor der Voll-versammlung des Europäischen Parlamentsund beantwortete Fragen zur geldpoliti-schen, wirtschaftlichen und finanziellen Lageder Union sowie zu den Tätigkeiten desEWI, wobei vor allem die Erfolge des EWIbei der Erfüllung seiner satzungsmäßigenVerpflichtung, die notwendigen Vorkeh-rungen für Stufe Drei der WWU zu treffen,im Mittelpunkt standen. Im Oktober 1997,als der Präsident an einer Sitzung desUnterausschusses Währung des Europäi-schen Parlaments teilnahm, drehten sich dieDiskussionen in erster Linie um die Heraus-forderungen an das EWI im Vorfeld derStufe Drei der WWU und besonders dietechnischen Vorbereitungen, die für einezeitgerechte Errichtung des ESZB erforder-lich sind. Diese Themen prägten auch dieTagesordnung, als der Präsident im No-vember 1997 zu einem Meinungsaustauschmit Vertretern des Wirtschafts- und Sozial-ausschusses der Europäischen Gemeinschaf-ten zusammentraf.

Auf Arbeitsebene nahmen hochrangige Ver-treter des EWI regelmäßig als Beobachter

an den Sitzungen des Währungsausschussesteil. Enge Arbeitsbeziehungen bestehen zuden zuständigen General der EuropäischenKommission, die auch Vertreter zu denTagungen einiger Arbeitsgruppen des EWIentsenden. Auf dem Gebiet der Banken-aufsicht kamen das EWI und die Europäi-sche Kommission überein, die Zusammen-arbeit der beiden Institutionen zu verstär-ken. Im Rahmen dieser Vereinbarung übtdas EWI bei den Tagungen des BeratendenBankausschusses, der die Europäische Kom-mission unter anderem bei der Erstellungneuer Gemeinschaftsrechtsvorschriften fürBanken unterstützt, eine Beobachterfunktionaus, während ein Vertreter der General-direktion XV an den Sitzungen des EWI-Unterausschusses Bankenaufsicht teilnimmt.Auf dem Gebiet der Statistik hat das EWIseine Zusammenarbeit mit EUROSTAT(dem statistischen Amt der EuropäischenKommission) weiter vertieft. Es ist mit dreiMitgliedern im Ausschuß für Währungs-,Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken ver-treten. Außerdem arbeitete das EWIweiterhin mit den Leitern der nationalenMünzprägeanstalten zusammen, die fürdie Herstellung der Münzen zuständigsind, welche neben den Euro-Banknotenab dem 1. Januar 2002 in Umlauf seinwerden.

Was die Kontakte zu Institutionen außer-halb der Gemeinschaft betrifft, so bleibt das”Konzertationsverfahren” ein wertvolles Fo-rum für den Austausch von Daten überDevisenmarktentwicklungen, Interventionenund andere offizielle Devisentransaktionenzwischen den Devisenfachleuten der EU-Zentralbanken und der Zentralbanken Ka-nadas, Japans, Norwegens, der Schweizund der Vereinigten Staaten. Darüber hin-aus fanden Beratungen zwischen dem EWIund den Zentralbanken Norwegens, Islandsund der Schweiz zu Fragen von gemeinsa-men Interesse statt. Wichtige Verbindun-gen wurden auch zur Bank für Internatio-

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nalen Zahlungsausgleich (BIZ) unterhalten.Vertreter des IWF besuchten im Rahmenseiner regionalen Überwachungstätigkeitenmehrmals das EWI, auch um Meinungenüber das künftige Verhältnis zwischen ESZBund IWF auszutauschen. Weiters nahm das

EWI an den Tagungen der Arbeitsgruppe 3der OECD teil. Zusätzlich pflegte das EWIdie Kontakte zu den Zentralbanken derassoziierten mittel- und osteuropäischenLänder und anderer beitrittswilliger Staaten.

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Jahresabschluß des EWI

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100

Bilanz zum 31. Dezember 1997

ECU

Aktiva

1997 1996

I EWS-bezogene Aktiva

Goldbestände 26.228.410.973 27.816.645.173US-Dollar-Bestände 38.791.623.886 31.710.534.867

65.020.034.859 59.527.180.040

II Andere Aktiva

(1) Kassenbestand und Sicht-einlagen bei Banken 24.164.570 11.013.442

(2) Termineinlagen 597.499.982 628.044.375(4) Sachanlagen 24.750.972 7.815.279(5) Sonstige Forderungen 2.345.761 841.986

648.761.285 647.715.082

Gesamte Aktiva (I und II) 65.668.796.144 60.174.895.122

Nachrichtlich:Terminforderungen in ECU 65.020.034.859 59.527.180.040(aus revolvierendenDreimonatsswaps)

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101

ECUPassiva

1997 1996

I EWS-bezogene Passiva

An die Zentralbankenausgegebene ECU 65.020.034.859 59.527.180.040

65.020.034.859 59.527.180.040II Andere Passiva

(1) Verbindlichkeiten gegenüberLieferanten und sonstigeVerbindlichkeiten 11.535.065 4.200.209

(2) Rückstellung für Pensionenund ähnliche Verpflichtungen 6.130.620 3.742.631

(3) Sonstige Rückstellungen 11.120.462 7.074.292(4) Beiträge der EU-

Zentralbanken(gemäß Artikel16.2 der Satzung) 615.573.495 615.573.495

(5) Allgemeiner Reservefonds 17.124.455 12.536.150(6) Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag (12.722.812) 4.588.305

648.761.285 647.715.082

Gesamte Passiva (I und II) 65.668.796.144 60.174.895.122

Nachrichtlich:Terminverbindlichkeiten in Goldund US-Dollar 65.020.034.859 59.527.180.040(aus revolvierendenDreimonatsswaps)

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102

Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 1997

ECU

1997 1996

Ertrag

Zinserträge 43.376.777 44.532.696

Gesamter Ertrag 43.376.777 44.532.696

Aufwand

Personalaufwand 24.926.562 18.157.530Sonstiger Verwaltungsaufwand 28.613.295 18.936.144Abschreibung auf Sachanlagen 3.012.512 2.084.941

Gesamter Aufwand 56.552.369 39.178.615

Außerordentliche Erträge 916.447 96.523Abzüglich: Bewertungsverluste (463.667) (862.299)

Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag (12.722.812) 4.588.305

VerlustzuweisungAufrechnung gegen den allgemeinenReservefonds 12.722.812

Frankfurt am Main,am 11. Februar 1998

Europäisches Währungsinstitut

W. F. DuisenbergPräsident

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1 Bilanzierungsgrundsätze

1.1 Der Jahresabschluß wurde in offiziel-len ECU, unter Beachtung der vom Rat desEWI gemäß Artikel 17.3 seiner Satzungaufgestellten Bilanzierungsgrundsätze erstellt.

1.2 Als eine Institution der EuropäischenGemeinschaften unterliegt das EWI keinennationalen Gesetzen und Rechtsvorschrif-ten über Bilanzierungspraktiken; die Bilan-zierung erfolgt allerdings nach internationalanerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen,es sei denn, spezifische EWI-Sachverhalteerfordern etwas anderes.

1.3 Ungeachtet der zeitlich begrenztenExistenz des EWI wurde der Jahresab-schluß nach dem Prinzip der Fortführungder Unternehmenstätigkeit erstellt. Wenndas EWI im Zuge der Errichtung der EZBaufgelöst wird, gehen sämtliche Aktiva undPassiva nämlich automatisch auf die EZBüber, von der die Liquidation des EWIgemäß den Bestimmungen von Artikel 23der Satzung des EWI abgewickelt wird.

1.4 Die EWS-bezogenen Forderungenund Verbindlichkeiten werden zu Anschaf-fungskosten bewertet. Kurzfristige Diskont-papiere sind zu Anschaffungskosten zuzüg-lich abgegrenzter Zinserträge angesetzt. DieWertpapierbestände mit Ausnahme derkurzfristigen Diskontpapiere und der Wert-papiere, die zu den Finanzanlagen zählen,sind zum Jahresendmarktwert ausgewiesen.Die Finanzanlagen werden zu Anschaf-fungskosten abzüglich Abschreibungen be-wertet. Alle sonstigen Aktiva und Passivasind mit dem Nominalwert angesetzt.

1.5 Die Sachanlagen sind zu Anschaf-fungskosten abzüglich Abschreibungen be-wertet. Die Abschreibungen werden, be-ginnend mit dem auf die Anschaffung fol-genden Quartal, linear über die erwartetewirtschaftliche Nutzungsdauer vorgenom-men:

Betriebs- und Geschäftsaus-

stattung, Einrichtung und in Bau

befindliche Anlagen 10 Jahre

EDV mit Hard- und

Software, Fahrzeuge 4 Jahre

1.6 Mit Ausnahme der EWS-bezogenenForderungen und Verbindlichkeiten sowieder Finanzanlagen beruht die Umrechnungvon auf Fremdwährung lautenden Bilanz-posten in ECU auf den von der Europäi-schen Kommission veröffentlichten offiziel-len Umrechnungskursen per 31. Dezember1997 beziehungsweise auf den Marktschluß-kursen dieses Tages. Die in der Gewinn-und Verlustrechnung erfaßten Fremd-währungstransaktionen werden zum Durch-schnitt der Tageswerte der offiziellen Um-rechnungskurse für das Jahr 1997 bewertet.Die Umrechnung von auf Fremdwährunglautenden Finanzanlagen erfolgt zum Kassa-kurs des jeweiligen Anschaffungstages.

1.7 Erträge und Aufwendungen werdenperiodengerecht erfaßt. Unrealisierte Auf-wertungsgewinne gegenüber dem Anschaf-fungspreis werden nicht erfolgswirksam ver-bucht, sondern auf einem Neubewertungs-konto erfaßt; unrealisierte Verluste werdengegen unrealisierte Gewinne von Vor-perioden auf dem Neubewertungskontoaufgerechnet, darüber hinausgehende Ver-luste in die Gewinn- und Verlustrechnungeingestellt.

1.8 In Übereinstimmung mit Artikel 17.4der Satzung hat der Rat die C & L Deut-sche Revision als externe Rechnungsprüferbestellt.

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2 Erläuterungen zur Bilanz

2.1 EWS-bezogene Aktiva undPassiva

Diese Positionen beziehen sich auf dierevolvierenden Dreimonatsswaps, in derenRahmen den Zentralbanken der EU-Mitglied-staaten gegen Übertragung von 20 % ihrerGoldbestände und US-Dollar-Reserven aufdas EWI entsprechende Beträge in offiziel-len ECU gutgeschrieben werden. DieseSwapgeschäfte sind in Kapitel III Abschnitt 4des Berichts beschrieben. Die daraus resul-tierenden Forderungen und Verbindlichkei-ten sind in der Bilanz des EWI ausgewiesen,begründen allerdings keine Zinsansprücheoder Zinsverpflichtungen des EWI. Zinser-träge aus den gegen Überschreibung vonECU-Guthaben beim EWI eingebrachtenoffiziellen Währungsreserven stehen wei-terhin den tatsächlichen Eigentümern zu.Zinsen auf im Rahmen der Swapgeschäfteübertragene ECU-Forderungen werden nurdann fällig, wenn die Bestände einer Zen-tralbank ihre ECU-Terminverbindlichkeitenüberschreiten. Diesbezügliche Zinsaufwen-dungen sind durch Zinseinnahmen vonZentralbanken, deren ECU-Termin-verbindlichkeiten ihre ECU-Bestände über-steigen, gedeckt.

2.2 Andere Aktiva

II (1) Kassenbestand und Sichteinlagen beiBanken: Arbeitsguthaben werden auf ei-nem Girokonto in D-Mark (in der nahezudas gesamte EWI-Tagesgeschäft abgewik-kelt wird) gehalten, über das ausschließlichEin- und Auszahlungen im Zusammenhangmit dem Tagesgeschäft getätigt wurden.Andere Barguthaben wurden als täglichfällige Gelder auf einem verzinsten Konto inD-Mark gehalten oder fallweise in deut-schen Bundesschatzscheinen angelegt. ZumBilanzstichtag hielt das EWI keine derarti-gen Wertpapiere.

II (2) Termineinlagen: Wie im Jahresbericht1996 dargestellt, wurden im Januar 1995zwecks Deckung der Kosten für den Ver-waltungsaufwand des EWI ECU 597,2 Mil-lionen aus den gemäß Artikel 16.2 derEWI-Satzung geleisteten Beiträgen der Zen-tralbanken der EU-Mitgliedstaaten in Ter-mineinlagen mit einer Laufzeit von dreiJahren angelegt. Diese Einlagen, die zu denFinanzanlagen des EWI zählen, wurden am30. Dezember 1997 fällig und bis zurWiederveranlagung in der ersten Januar-woche 1998 auf einem verzinsten Kontomit einer zweitägigen Kündigungsfrist ein-gezahlt.

II (3) Sachanlagen: Abzüglich kumulierterAbschreibungen von ECU 7,8 Millionen um-faßte dieser Posten zum Jahresende:

ECU

1997 1996

Besondere

Einrichtungen 2.065.988 3.632.708

In Bau befindliche

Anlagen 7.225.869 3.671

Sonstige Geschäfts-

ausstattung 2.184.088 1.858.180

EDV-Hardware

und Software 12.976.562 2.231.547

Sonstiges 298.465 89.173

Insgesamt 24.750.972 7.815.279

Die Position „Besondere Einrichtungen” um-faßt die Ausgaben für spezielle Ergänzungenund Verbesserungen der Standardausstattungsowie Investitionsgüter und Ausrüstungsge-genstände, die in den Räumlichkeiten desEWI im Eurotower-Gebäude in Frankfurt amMain erforderlich waren, um seinen besonde-ren betriebstechnischen Bedürfnissen gerechtzu werden. Nach der Abnahme der Endab-rechnung über die 1994/1995 erledigten

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Arbeiten an den besonderen Einrichtungen,für die entsprechende Rückstellungen getrof-fen worden waren, wurde der Buchwert desPostens um ECU 0,7 Millionen nach untenkorrigiert. Die Rückstellungen wurden aufge-löst (siehe Punkt 3.3). Im Zuge des Aufbausder EZB/ESZB-Systeme in der zweiten Jah-reshälfte stieg der Bilanzwert der in Baubefindlichen Anlagen und der EDV-Hard-und Software beträchtlich.

II (4) Sonstige Forderungen: Dieser Postenumfaßt in erster Linie eine Forderung gegendas deutsche Bundesministerium der Finan-zen auf Rückvergütung der Mehrwertsteuerund anderer indirekter Steuern auf Güter undDienstleistungen. Derartige Steuern sind ge-mäß den Bestimmungen von Artikel 3 desProtokolls über die Vorrechte und Befreiun-gen der Europäischen Gemeinschaften, diekraft Artikel 21 seiner Satzung auch für dasEWI gelten, zu erstatten.

2.3 Andere Passiva

II (1) Verbindlichkeiten gegenüber Lieferan-ten und sonstige Verbindlichkeiten: DieserPosten umfaßt hauptsächlich fällige Zahlun-gen an Lieferanten sowie von den Gehäl-tern einbehaltene, an die EuropäischenGemeinschaften abzuliefernde Einkommens-steuerabgaben und Rückzahlungsverpflich-tungen im Zusammenhang mit von denDienstnehmern geleisteten Pensionsbei-trägen einschließlich der aufgelaufenen Zin-sen. Die Dienstnehmer tragen mit einembestimmten Prozentsatz ihres Grundgehal-tes zum Pensionsplan bei (zu dem eindoppelt so hoher Beitrag des EWI hinzu-kommt - siehe II (2) unten). Der Dienst-nehmerbeitrag ist zusammen mit den ange-fallenen Zinsen im Falle der Lösung desBeschäftigungsverhältnisses zurückzuzahlen.

II (2) Rückstellungen für Pensionen und ähnli-che Verpflichtungen: Diese Position umfaßtdie kumulierten Beiträge des EWI zumPensionsplan für die Mitarbeiter, die zurDeckung der Abfindungszahlungen und von

Renten im Fall krankheitsbedingter vorzeiti-ger Pensionierung notwendig sind.

II (3) Sonstige Rückstellungen: Dieser Po-sten umfaßt Rückstellungen für im Jahr1997 geleistete Arbeiten an einigen - nochnicht abgeschlossenen - großen Infra-strukturprojekten für die EZB und dasESZB, für die Wiederherstellung des ur-sprünglichen Zustands der Räumlichkeitendes EWI beim Ablauf des Mietverhältnisses,für offene Büromieten und Dienstleistungs-rechnungen des Jahres 1997 sowie für dieAusgaben zur Erstellung des Jahresberichtsund des Jahresabschlusses 1997.

II (4) Beiträge der Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten: Hierbei handelt es sich umnachstehende, nach Artikel 16.2 der Sat-zung von den Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten geleistete Beiträge:

Zentralbank ECU

Belgien 17.235.643

Dänemark 10.464.542

Deutschland 138.808.404

Griechenland 12.311.159

Spanien 54.476.907

Frankreich 104.644.800

Irland 4.924.381

Italien 97.565.912

Luxemburg 923.360

Niederlande 26.161.252

Österreich 14.162.957

Portugal 11.387.902

Finnland 10.160.382

Schweden 17.857.642

Vereinigtes Königreich 94.488.252

Insgesamt 615.573.495

II (5) Allgemeiner Reservefonds: In diesemPosten sind die aufgelaufenen, nicht verteil-ten Gewinne vorangegangener Jahre - ab-züglich damit verrechneter Verluste - er-faßt. Siehe auch Punkt 3.5.

II (6) Jahresfehlbetrag: Siehe Ausführungenunter Punkt 3.5.

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3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

3.1 Ertrag

Zinserträge: In dieser Position sind Zinser-träge in der Höhe von ECU 42,3 Millionenaus den Termineinlagen sowie ECU 1,1Millionen aus der Anlage von Barguthabenenthalten (siehe Ausführungen zu „AndereAktiva”).

3.2 Aufwand

Personalaufwand: Diese Position umfaßt Ge-hälter und Zulagen (ECU 21,3 Millionen)sowie die Arbeitgeberbeiträge zumPensionsplan und zur Kranken- und Unfall-versicherung (ECU 3,6 Millionen) für dieDienstnehmer des EWI. Die Gehälter undZulagen für das Personal einschließlich derBezüge der Inhaber von Geschäftsführungs-positionen orientieren sich im wesentlichenam Gehaltsschema der Europäischen Ge-meinschaften und sind mit diesem ver-gleichbar.

Dienstnehmer

(Stand vom 31. Dezember)

1997 1996

Ständige Mitarbeiter

Geschäftsführung 7 6

Führungskräfte 39 36

Fachkräfte 161 90

Hilfskräfte 127 85

Insgesamt 334 217

Mitarbeiter mit

befristeten Verträgen 13 4

Im Durchschnitt des Jahres 1997 waren281 Mitarbeiter beschäftigt, gegenüber ei-nem durchschnittlichen Personalstand von202 im Jahr 1996. Im Laufe des Jahres 1997wurden 135 ständige Mitarbeiter neu ein-gestellt, während 18 Mitarbeiter ihr Dienst-verhältnis beendeten.

Sonstiger Verwaltungsaufwand: In dieser Po-sition sind alle sonstigen laufenden Ausga-ben erfaßt, nämlich Mieten, Instandhaltungvon Gebäuden und Ausstattung, nichtaktivierungsfähige Ausgaben für Lieferun-gen und Leistungen, Honorare und andereDienstleistungen und Lieferungen sowie diemit der Einstellung, dem Umzug, dem Ein-satz und der Rückübersiedlung der Mitar-beiter verbundenen Ausgaben.

3.3 Außerordentliche Erträge

Diese Position enthält außerordentliche Er-träge, die in erster Linie aus der Auflösungnicht mehr benötigter Rückstellungen her-rühren, die in Vorperioden für in denjeweiligen Jahren absehbare Aufwendun-gen gemacht wurden.

3.4 Bewertungsverluste

Die Abwertung der D-Mark gegenüber derECU im Jahr 1997 schlug s ich inunrealisierten Verlusten im Bilanzwert derin D-Mark gehaltenen oder auf D-Marklautenden Forderungen nieder. Der Verlustkonnte nicht gegen eine Neubewertungs-reserve verbucht werden und wurde zurGänze in die Gewinn- und Verlustrechnungeingestellt.

3.5 Verlustzuweisung

Gemäß Artikel 17.6 der Satzung des EWIwurde der Verlust aus dem allgemeinenReservefonds des EWI gedeckt.

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An den Präsidenten und den Ratdes Europäischen Währungsinstituts

Frankfurt am Main

Wir haben den vorliegenden Jahresabschluß des Europäischen Währungsinstituts geprüft,für dessen Erstellung die Geschäftsführung des Europäischen Währungsinstituts verant-wortlich ist. In unserer Verantwortung liegt es, uns auf der Grundlage unsererRechnungsprüfung ein unabhängiges Urteil über diesen Abschluß zu bilden und Ihnendieses zu unterbreiten.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards ofAuditing durchgeführt. Eine Rechnungsprüfung umfaßt stichprobenartige Prüfungen vonUnterlagen, die für die Beträge und die Offenlegung des Abschlusses relevant sind. Sieumfaßt auch eine Beurteilung der wesentlichen Schätzungen und Bewertungen, die beider Erstellung des Abschlusses vorgenommen wurden, sowie darüber, ob die Bilanzierungs-grundsätze für die Gegebenheiten des Europäischen Währungsinstituts angemessen sindund hinreichend offengelegt wurden.

Nach unserer Einschätzung vermittelt der Jahresabschluß, der gemäß den in Abschnitt 1der Erläuterungen zum Jahresabschluß des Europäischen Währungsinstituts dargelegtenBilanzierungsgrundsätzen erstellt wurde, ein getreues und klares Bild der Finanzlage desEuropäischen Währungsinstituts zum 31. Dezember 1997 und der Ergebnisse seinerTätigkeit im Geschäftsjahr.

Frankfurt am Main, am 12. Februar 1998

C&L DEUTSCHE REVISIONAktiengesellschaftWirtschaftsprüfungsgesellschaft

(Wagener) (Kern)

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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Anhänge

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Auszüge aus dem Konvergenzbericht (März 1998)

1 Konvergenzkriterien

Das Kriterium der Preisstabilität

Was die Preisentwicklung in den einzelnenLändern betrifft, so hatten in dem Referenz-zeitraum von zwölf Monaten bis einschließ-lich Januar 1998 vierzehn Mitgliedstaaten(Belgien, Dänemark, Deutschland, Spanien,Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, dieNiederlande, Österreich, Portugal, Finnland,Schweden und das Vereinigte Königreich)nach dem HVPI im Durchschnitt Teue-rungsraten, die unter dem Referenzwertlagen. Dieser Referenzwert wurde anhanddes ungewogenen arithmetischen Mittelsder an dem HVPI gemessenen Inflationsra-ten der drei Länder mit den niedrigstenTeuerungsraten plus einem Zuschlag von1,5 Prozentpunkten errechnet. Die Preis-steigerungsraten in diesen drei Ländernbetrugen 1,1 % in Österreich, 1,2 % inFrankreich und 1,2 % in Irland; der Referenz-wert beträgt 2,7 % nach Addition von 1,5Prozentpunkten zu dem Durchschnitt von1,2 %. In Griechenland belief sich die Preis-steigerung gemessen am HVPI auf 5,2 %und war somit beträchtlich niedriger als inden vergangenen Jahren, lag aber nochimmer deutlich über dem Referenzwert(siehe Tabelle 5).

Im Blick zurück auf den Zeitraum von 1990bis 1997 läßt sich die Konvergenz derPreissteigerungsraten durch eine Vielzahlgemeinsamer Faktoren erklären. Zunächstist sie, wie bei jedem einzelnen Mitgliedstaatfestgestellt wurde, auf einer Reihe wichtigerpolitischer Entscheidungen zurückzuführen,insbesondere auf die Ausrichtung der Geld-politik an der Preisstabilität und auf diezunehmende Unterstützung durch anderePolitikbereiche, beispielsweise die Finanz-politik und die Entwicklung der Löhne undLohnstückkosten. Darüber hinaus hat inden meisten Mitgliedstaaten das gesamt-

wirtschaftliche Umfeld, insbesondere in derZeit nach der zyklischen Abschwächungdes Jahres 1993, zur Dämpfung des Preis-auftriebs beigetragen. Schließlich wurde dieEindämmung der Inflation in vielen Mitglied-staaten durch weitgehend stabile Wechsel-kurse und eine gedämpfte Entwicklung derImportpreise unterstützt. Was die einzel-nen Länder betrifft, so zeigt sich, daß einTeil der Mitgliedstaaten relativ ähnlicheTeuerungsraten während des überwiegen-den Teils der neunziger Jahre zu verzeich-nen hatte, während mehrere andereMitgliedstaaten 1996 und 1997 besondersrasche Fortschritte verzeichnen konnten.So ist unter den letztgenannten Ländernbeispielsweise in Spanien, Italien und Portu-gal die Jahresinflationsrate gemessen amVerbraucherpreisindex von 4 % bis 5,5 %im Jahr 1995 auf rund 2 % im Jahr 1997gesunken. In diesen drei Mitgliedstaatenlagen nach dem HVPI die Teuerungsratenim Zwölfmonatsdurchschnitt seit Mitte 1997unter dem Referenzwert. In Griechenlandist die Teuerungsrate nach dem HVPI von7,9 % im Jahr 1996 auf 5,4 % im Jahr 1997gesunken, lag damit aber noch immer er-heblich über dem Referenzwert.

Für die nähere Zukunft zeigen die jüngsteEntwicklung und die Inflationsprognosen inden meisten Ländern der Tendenz nachnur geringe oder keine Anzeichen für eineunmittelbare Verstärkung des Preisauftriebs.Risiken für die Preisstabilität könnten invielen Fällen von einer Verringerung derProduktionslücke, Anspannungen am Ar-beitsmarkt und Anhebungen administrier-ter Preise oder indirekter Steuern ausge-hen. In verschiedenen Ländern, hauptsäch-l ich denjenigen, die im derzeit igenKonjunkturzyklus schon weiter vorange-schritten sind, gehen die Inflationsprognosenim allgemeinen von einem Anstrieg derRate auf etwas über 2 % in dem Zeitraum1998/1999 aus. Dies gilt für Dänemark,Spanien, Irland, die Niederlande, Portugal,

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Finnland und das Vereinigte Königreich.Diese Mitgliedstaaten müssen den Preisauf-trieb, der unter anderem von den inländi-schen Löhnen und Lohnstückkosten aus-geht, konsequent eindämmen. Hierzu be-darf es auch der Unterstützung durch dieFinanzpolitik, die flexibel auf das inländischePreisklima reagieren muß.

Das Kriterium der Lage der öffentlichenHaushalte

Was die Entwicklung in den einzelnenMitgliedstaaten im Jahr 1997 betrifft, wiesendrei Länder (Dänemark, Irland und Luxem-burg) Haushaltsüberschüsse auf, und elfMitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Spa-nien, Frankreich, Italien, die Niederlande,Österreich, Portugal, Finnland, Schwedenund das Vereinigte Königreich) erzieltenoder hielten ihre Defizite weiter in Höhedes im Vertrag vorgesehenen Referenz-wertes von 3 % oder darunter. Nur inGriechenland lag das Defizit bei 4.0 % unddamit noch über dem Referenzwert. Für1998 rechnet die Kommission mit Haushalts-überschüssen oder weiter rückläufigenDefizitquoten in fast allen Mitgliedstaaten.Es wird damit gerechnet, daß Griechen-lands Defizit auf 2,2 % des BIP sinkt (sieheTabelle 5).

Was die Staatsverschuldung betrifft, so istdie Verschuldung in den drei Mitglied-staaten mit einem Schuldenstand im Ver-hältnis zum BIP von über 100 % weiterzurückgegangen. In Belgien betrug dieSchuldenquote 1997 122,2 %, das heißt, sielag 13,0 Prozentpunkte unter ihrem Höchst-stand im Jahr 1993; in Griechenland beliefsie sich 1997 auf 108,7 %, das heißt, sie war2,9 Prozentpunkte niedriger als ihr letzterHöchststand im Jahr 1996; und in Italien lagdie Schuldenquote mit 121,6 % um 3,3Prozentpunkte unter ihrem Höchststand imJahr 1994. In den sieben Ländern, derenSchuldenstand im Jahr 1996 deutlich über60 %, aber unter 80 % des BIP lag, warendiese Quoten ebenfalls rückläufig. Dies war

insbesondere in Dänemark, Irland und denNiederlanden der Fall, wo die Schulden-quoten 1997 um 16,5, 30,0 beziehungswei-se 9,1 Prozentpunkte unter ihrem Höchst-stand von 1993 lagen und auf 65,1 %,66,3 % beziehungsweise 72,1 % des BIPgesunken sind; in Spanien verminderte sichdie Schuldenquote 1997 um 1,3 Prozent-punkte gegenüber ihrem höchsten Standim Jahr 1996 auf 68,8 % des BIP; in Öster-reich betrug der entsprechende Rückgang3,4 Prozentpunkte, so daß sich die Schulden-quote auf 66,1 % des BIP ermäßigte; und inPortugal lag die Schuldenquote um 3,9Prozentpunkte unter ihrem Stand von 1995und sank auf 62,0 % des BIP. Schließlich hatsich die Schuldenquote in Schweden imJahr 1997 auf 76,6 % des BIP und damitgegenüber ihrem höchsten Stand im Jahr1994 um 2,4 Prozentpunkte verringert. InDeutschland, wo die Schuldenquote 1996knapp über dem Referenzwert von 60 %gelegen hatte, erhöhte sie sich weiter undwar 1997 mit 61,3 % des BIP 19,8 Prozent-punkte höher als 1991. Im Jahr 1997 hattenvier Länder weiterhin Schuldenquoten un-ter dem Referenzwert von 60 % (Frank-reich, Luxemburg, Finnland und das Verei-nigte Königreich). In Frankreich setzte sichder Anstieg der Schuldenquote fort; sieerreichte 1997 58,0 % des BIP (siehe Ta-belle 5).

Für 1998 erwartet die Kommission in allenMitgliedstaaten, die 1997 Schuldenquotenvon über 60 % hatten, weiter sinkendeSchuldenquoten. Im Falle Dänemarks, Ir-lands und Portugals wird eine Verringerungauf den Referenzwert oder darunter er-wartet. Was die Länder betrifft, derenSchuldenquoten im Jahr 1997 zwischen50 % und 60 % des BIP lagen, so wird damitgerechnet, daß Finnland und das VereinigteKönigreich ihre Schuldenquoten noch weitunter 60 % zurückführen, während beiFrankreich ein geringfügiger Anstieg derQuote erwartet wird.

Insgesamt gesehen haben sich die Fort-schritte beim Abbau der Haushaltsdefizite

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und Schuldenquoten allgemein beschleu-nigt. In einer Reihe von Mitgliedstaatenhaben jedoch (...) Maßnahmen mit zeitlichbegrenzter Wirkung zur Verringerung derDefizite beigetragen. Unter Zugrundele-gung der dem EWI vorliegenden Informa-tionen wurden die Auswirkungen derarti-ger Maßnahmen auf 0.1 bis 1 Prozentpunktbeziffert, wobei das Niveau in den einzel-nen Ländern unterschiedlich ist. Soweithierzu Informationen vorliegen, wurde inden Haushalten für 1998 der Umfang vonMaßnahmen mit zeitlich begrenzter Wir-kung allgemein reduziert; darüber hinausgehen, wie gesagt, die Schätzungen für1998 in den meisten Fällen von weiterrückläufigen Defizitquoten aus. Die Rück-führung der Schuldenquote war zum Teilauf eine Reihe finanzieller Operationen undTransaktionen wie beispielsweise Privatisie-rungen zurückzuführen, die in den soge-nannten ”Bestandsanpassungen” zum Aus-druck kommen (...). Solche Transaktionendürften in mehreren Mitgliedstaaten auch inZukunft eine Rolle spielen.

Ungeachtet der jüngsten Erfolge ist eineweitere erhebliche Konsolidierung in denmeisten Mitgliedstaaten erforderlich, umdauerhaft die Haushaltskriterien und dasmittelfristige Ziel des ab 1999 wirksamenStabilitäts- und Wachstumspaktes zu errei-chen, wonach die Haushaltsposition nahe-zu ausgeglichen sein oder einen Überschußaufweisen muß. Dies gilt insbesondere fürBelgien, Deutschland, Griechenland, Spani-en, Frankreich, Italien, die Niederlande,Österreich und Portugal, wo 1998 mitDefiziten von 1,6 % bis 2,9 % des BIPgerechnet wird. In den meisten dieserLänder ist die Konsolidierung auch erfor-derlich, wenn man die in den Konvergenz-programmen für 1999 bis 2000 geplantenDefizitquoten mit dem mittelfristigen Zieldes Stabilitäts- und Wachstumspaktes ver-gleicht.

Betrachtet man insgesamt die Frage derNachhaltigkeit der fiskalpolitischen Entwick-lung, so müssen besonders die Länder mit

Schuldenquoten von über 100 % (Belgien,Griechenland und Italien) über einen länge-ren Zeitraum hinweg ihre Haushalte kon-solidieren und erhebliche Haushaltsüber-schüsse erzielen. Dagegen waren in diesenLändern 1997 und in den Vorjahren be-trächtliche Defizite zu verzeichnen. In Län-dern mit Schuldenquoten, die deutlich über60 %, aber unter 80 % des BIP liegen,würde die Schuldenquote innerhalb einesangemessenen Zeitraums nicht unter 60 %sinken, wenn die Defizitquote auf demgegenwärtigen Niveau gehalten würde. Dieszeigt, daß eine weitere und teilweise er-hebliche Konsolidierung notwendig ist. Wür-den dagegen die von der EuropäischenKommission in ihren Schätzungen für 1998veranschlagten Defizit- und Schuldenquotenerreicht und bliebe der Haushalt ab 1999ausgeglichen, so würde die Schuldenquoteinnerhalb angemessener Zeit unter 60 %sinken (Spanien, die Niederlande und Öster-reich). Schweden könnte das gleiche Er-gebnis erzielen, wenn es die für 1998prognostizierte Überschußposition erreichtund danach mehrere Jahre lang beibehal-ten würde. In Deutschland wird für 1998eine Schuldenquote von knapp über 60 %des BIP erwartet, so daß sie schon 1999unter den Referenzwert zurückgeführt wer-den könnte, wenn der Haushalt 1999 aus-geglichen wäre. In Dänemark, Irland undPortugal würde die Schuldenquote bei denderzeitigen und erwarteten Finanzierungs-salden schon 1998 auf 60 % oder leichtdarunter verringert werden. In Frankreichschließlich, wo die Schuldenquote knappunter 60 % des BIP liegt, würde die Einhal-tung des Stabilitäts- und Wachstumspaktesab 1999 auch gewährleisten, daß dieSchuldenquote den Referenzwert nichtübersteigt.

Hier sei angemerkt, daß das EWI bei derBeurteilung der Haushaltspositionen derEU-Mitgliedstaaten Transferleistungen ausdem EG-Haushalt beziehungsweise an denEG-Haushalt nicht berücksichtigt hat.

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Das Wechselkurskriterium

In dem zweijährigen Referenzzeitraum vonMärz 1996 bis Februar 1998 nahmen zehnWährungen (der belgische/luxemburgischeFranc, die dänische Krone, die D-Mark, diespanische Peseta, der französische Franc,das irische Pfund, der holländische Gulden,der österreichische Schilling und der portu-giesische Escudo) wie im Vertrag vorge-schrieben seit mindestens zwei Jahren vordieser Prüfung am Wechselkursmechanismusdes Europäischen Währungssystems teil.Kürzer war die Phase der Teilnahme imFalle der Finnmark und der italienischenLira, da diese Währungen dem Wechsel-kursmechanismus erst im Oktober 1996beitraten beziehungsweise im November1996 erneut beitraten. Drei Währungennahmen in dem in diesem Bericht genann-ten Referenzzeitraum nicht am Wechsel-kursmechanismus des Europäischen Wäh-rungssystems teil, und zwar die griechischeDrachme15 , die schwedische Krone unddas Pfund Sterling.

Jede der zehn zuvor genannten EWS-Währungen, mit Ausnahme des irischenPfund, bewegte sich in der Regel naheihren unveränderten Leitkursen gegenüberden anderen EWS-Währungen, und einigeWährungen (der belgische/luxemburgischeFranc, die D-Mark, der holländische Guldenund der österreichische Schilling) bewegtensich gemeinsam in einem besonders engenVerhältnis. Zeitweilig lag der Wechselkurseiniger Währungen außerhalb eines engenBereichs um die Leitkurse. Die maximaleAbweichung, berechnet auf der Basis vongleitenden 10-Tagesdurchschnitten, war je-doch auf 3,5 % begrenzt, sieht man einmalvon der Kursentwicklung des irischen Pfundab. Die Abweichungen traten überdies nurvorübergehend auf und spiegelten in ersterLinie kurzfristige Wechselkursbewegungender spanischen Peseta und des französichenFranc (Anfang 1996), des portugiesischenEscudo (Ende 1996/Anfang 1997) sowieder Finnmark (Anfang und Mitte 1997)gegenüber anderen EWS-Währungen wi-

der. Die Analyse der Wechselkursvolatilitätund der Differenzen bei den kurzfristigenZinsen deutet darauf hin, daß die Wechsel-kursentwicklung während des gesamtenReferenzzeitraums durchweg in relativ ru-higen Bahnen verlief.

Der Kurs des irischen Pfund lag in der Regeldeutlich über den unveränderten Leitkursengegenüber den anderen EWS-Währungen.Am Ende des Referenzzeitraums lag derKurs des irischen Pfund nur noch etwasmehr als 3 % über seinen Leitkursen16 .Parallel dazu nahm die Wechselkursvolatilitätgegenüber der D-Mark bis Mitte 1997 zu,und die Differenzen bei den kurzfristigenZinsen gegenüber Ländern mit den niedrig-sten kurzfristigen Zinsen erhöhten sich imgleichen Zeitraum. In jüngster Zeit verrin-gerte sich die Volatilität, und auch dieDifferenzen bei den kurzfristigen Zinsenverminderten sich etwas, blieben aber rela-tiv groß.

Die italienische Lira hatte zu Beginn desReferenzzeitraums, bevor sie wieder demWechselkursmechanismus des EWS bei-trat, zunächst eine leichte und vorüberge-hende Abschwächung zu verzeichnen, dieeinen Aufwärtstrend, der zuvor eingesetzthatte, unterbrach; sie erreichte im März1996 eine maximale Abweichung von 7,6 %nach unten von ihrem künftigen Leitkursgegenüber einer EWS-Währung. Danachgewann sie wieder an Boden, näherte sichden späteren Leitkursen und bewegte sichdie meiste Zeit innerhalb einer engenSchwankungsmarge. Bei der Finnmark setz-te sich ebenfalls zu Beginn des Referenz-zeitraums und vor ihrem Beitritt zumWechselkursmechanismus des EWS zu-nächst die Abschwächung, die bereits in

1 5 Die griechische Drachme wurde (...) mit Wirkungvom 16. März 1998 in den Wechselkursmechanis-mus des EWS einbezogen.

1 6 Die bisherigen bilateralen Leitkurse des irischenPfund gegenüber anderen EWS-Währungen wur-den (...) mit Wirkung vom 16. März 1998 um 3 %heraufgesetzt.

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den vorangegangenen Monaten zu ver-zeichnen gewesen war und die den seit1993 bestehenden längerfristigen Aufwärts-trend unterbrochen hatte, fort, wobei sieim April 1996 eine maximale Abweichungvon 6,5 % nach unten von ihrem künftigenLeitkurs gegenüber einer EWS-Währungerreichte. Danach wertete sie auf undbewegte sich im allgemeinen innerhalb ei-nes engen Bereichs um ihre späterenLeitkurse. Seit dem Beitritt beziehungsweiseWiederbeitr i tt zum Wechselkurs-mechanismus des EWS im Oktober bezie-hungsweise November 1996 bewegten sichsowohl die Finnmark als auch die italieni-sche Lira in der Regel nahe den unverän-derten Leitkursen gegenüber den anderenEWS-Währungen. Wie auch andere EWS-Währungen, so bewegten sich auch dieitalienische Lira und die Finnmark zeitweiligaußerhalb eines nahe den Leitkursen lie-genden Bereichs, doch waren diese Abwei-chungen begrenzt und traten nur vorüber-gehend auf. In beiden Fällen vermindertesich die in früheren Perioden beobachteterelative hohe Wechselkursvolatilität gegen-über der D-Mark innerhalb des Referenz-zeitraums und erreichte ein niedriges Ni-veau. Die Differenzen bei den kurzfristigenZinsen gegenüber den EU-Ländern mit denniedrigsten kurzfristigen Zinsen haben sichim Falle der italienischen Lira stetig verrin-gert und waren im Falle der Finnmarkgeringfügig.

Die drei Währungen, die nicht amWechselkursmechanismus des EWS teil-nehmen, nämlich die griechische Drachme,die schwedische Krone und das PfundSterling, bewegten sich in der Regel ober-halb des Monatsdurchschnitts der bilatera-len Wechselkurse gegenüber anderen EU-Währungen vom März 1996. Die Differen-zen bei den kurzfristigen Zinsen gegenüberden EU-Ländern mit den niedrigsten kurz-fristigen Zinsen blieben in Griechenlandgroß, sie hatten sich bis Mitte 1997 verrin-gert und waren seit November 1997 wie-der erheblich gestiegen. In Schweden ha-ben sie sich deutlich verringert. Beim Pfund

Sterling nahmen die Differenzen bei denkurzfristigen Zinsen der Tendenz nach zu.

Das Kriterium des langfristigen Zinssatzes

Im Referenzzeitraum der zwölf Monate biseinschließlich Januar 1998 lag der durch-schnittliche langfristige Zinssatz in 14Mitgl iedstaaten (Belgien, Dänemark,Deutschland, Spanien, Frankreich, Irland,Italien, Luxemburg, den Niederlanden,Österreich, Portugal, Finnland, Schwedenund dem Vereinigten Königreich) unterdem Referenzwert. Dieser Referenzwertwurde anhand des ungewogenen arithme-tischen Mittels der langfristigen Zinssätze inden drei Ländern mit den gemessen andem HVPI niedrigsten Inflationsraten pluseinem Zuschlag von 2 Prozentpunkten er-mittelt. Die langfristigen Zinsen in diesendrei Ländern beliefen sich auf 5,6 % inÖsterreich, 5,5 % in Frankreich und 6,2 %in Irland; folglich lag der durchschnittlicheZinssatz bei 5,8 % und der Referenzwert -nach Addition von 2 Prozentpunkten - bei7,8 %. Die repräsentativen langfristigen Zins-sätze in Griechenland, die mit den Renditenin anderen Ländern seit Juni 1997 ver-gleichbar waren, beliefen sich auf 9,8 % undlagen damit deutlich über dem Referenz-wert (siehe Tabelle 5).

Über den Zeitraum von 1990 bis 1997 warendie langfristigen Zinssätze in einer Reihe vonLändern insgesamt betrachtet sehr ähnlich.Dies gilt für Belgien, Deutschland, Frankreich,Luxemburg, die Niederlande und Österreich.In Dänemark und Irland lag der langfristigeZinssatz während dieses Zeitraums meistebenfalls relativ nahe dem langfristigen Zins-satz in den vorgenannten Ländern. In Finn-land und Schweden hat sich die Konvergenzder Renditen seit 1994/1995 beschleunigt,und in beiden Ländern sind seit etwa 1996nur begrenzte Differenzen zu verzeichnen. InSpanien, Italien und Portugal, wo die Renditenin den neunziger Jahren meist deutlich höherwaren, sind die langfristigen Zinsen ab 1995stark gesunken und liegen seit Ende 1996

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beziehungsweise Anfang 1997 unter demReferenzwert. Ein deutlicher Rückgang warauch in Griechenland zu verzeichnen. ImVereinigten Königreich spiegelte sich die imVergleich zu den kontinentaleuropäischenLändern unterschiedliche Phase desKonjunkturzyklus, in der sich das Land befand,in einer Entwicklung wider, die insgesamt seitAnfang der neunziger Jahre durch anfänglicheKonvergenz und spätere Divergenz gegen-über dem langfristigen Zinssatz in den Län-dern mit den niedrigsten Anleiherenditengekennzeichnet war, wenngleich sich dieDifferenzen beim langfristigen Zinssatz in letz-ter Zeit verringert haben.

Insgesamt gesehen hängt die Entwicklung deslangfristigen Zinssatzes in den Mitgliedstaateneng mit der Inflationsentwicklung zusammen

(siehe oben), die eine allgemeine Verringe-rung der langfristigen Zinssätze und einenbesonders starken Rückgang bei den frühe-ren Hochzinswährungen erleichtert hat. An-dere Bestimmungsfaktoren dieses Trends wa-ren in den meisten Fällen die Stabilität derWechselkurse und die Konsolidierung deröffentlichen Finanzen in den einzelnen Län-dern, was zu geringeren Risikoprämien führte.Diese Veränderungen der Rahmenbedingun-gen haben nach Einschätzung der Märkte dieAussichten für eine Teilnahme an der StufeDrei der WWU verbessert - was wiederumals eigenständiger Faktor dazu beigetragenhaben mag, daß sich die Verringerung derRenditedifferenzen beschleunigte, und zwarsowohl unmittelbar als auch durch eine wei-tere Verbesserung der Aussichten für Preis-und Wechselkursstabilität.

2 Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschriftenmit dem Vertrag

2.1 Einleitung

Nach Artikel 108 des Vertrags haben dieMitgliedstaaten sicherzustellen, daß späte-stens zum Zeitpunkt der Errichtung desESZB ihre innerstaatlichen Rechtsvorschrif-ten einschließlich der Satzungen ihrer Zen-tralbanken mit dem Vertrag und der Sat-zung im Einklang stehen (”rechtliche Kon-vergenz”). Dies erfordert nicht die Harmo-nisierung der Satzungen der nationalenZentralbanken, sondern beinhaltet die Ver-pflichtung, eine Anpassung der innerstaatli-chen Rechtsvorschriften und Zentralbank-satzungen mit dem Ziel vorzunehmen, siemit dem Vertrag und der Satzung in Ein-klang zu bringen. Zum Zweck der Ermitt-lung der einzelnen Bereiche innerstaatli-chen Rechts, in denen Anpassungsbedarfbesteht, kann folgende Unterscheidung ge-troffen werden: Unabhängigkeit der natio-nalen Zentralbanken, rechtliche Integrationder nationalen Zentralbanken in das ESZBsowie andere Rechtsvorschriften neben denSatzungen der nationalen Zentralbanken.

Vereinbarkeit ist erst dann gegeben, wenndas Gesetzgebungsverfahren abgeschlossenist, das heißt, wenn das betreffende Gesetzdurch den nationalen Gesetzgeber verab-schiedet ist und alle weiteren Schritte - wiezum Beispiel die Verkündung - bereitsdurchgeführt wurden. Dies gilt für alleRechtsvorschriften, die unter Artikel 108fallen. Die oben getroffene Unterscheidungnach Rechtsanpassungsbereichen ist hinge-gen von Bedeutung hinsichtlich des Zeit-punkts, zu dem die Rechtsvorschriften inKraft treten müssen. Mit vielen der Ent-scheidungen, die der EZB-Rat und dienationalen Zentralbanken im Zeitraum zwi-schen Errichtung des ESZB und Jahresende1998 zu treffen haben, werden Weichenfür die einheitliche Geldpolitik und ihreUmsetzung innerhalb des Euro-Währungs-raums gestellt. Aus diesem Grund müssenAnpassungen, die die Zentralbank-unabhängigkeit betreffen, spätestens zumZeitpunkt der Errichtung des ESZB Wirk-samkeit erlangt haben. Andere Bestimmun-gen, die sich auf die rechtliche Integration

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der nationalen Zentralbanken in das ESZBbeziehen, müssen dagegen erst in Krafttreten, wenn eine nationale Zentralbanktatsächlich integraler Bestandteil des ESZBwird, das heißt zu Beginn der Stufe Drei,oder im Falle von Mitgliedstaaten, für dieeine Ausnahmeregelung gilt oder die einenSonderstatus einnehmen, zu dem Zeit-punkt, zu dem sie die einheitliche Währungeinführen. Was das Inkrafttreten der An-passungen von anderen Rechtsvorschriftenneben den Satzungen der nationalen Zen-tralbanken betrifft, durch die die Vereinbar-keit mit dem Vertrag und der Satzunggewährleistet werden muß, so hängt derZeitpunkt vom Inhalt dieser Rechtsvor-schriften ab und muß deswegen von Fall zuFall geprüft werden.

Dieser Bericht enthält unter anderem eineBeurteilung jedes einzelnen Landes in be-zug auf die Vereinbarkeit seiner innerstaat-lichen Rechtsvorschriften mit dem Vertragund der Satzung.

2.2 Unabhängigkeit der nationalenZentralbanken

Die Unabhängigkeit der Zentralbanken istvon grundlegender Bedeutung für dieGlaubwürdigkeit der Einführung der Wäh-rungsunion und damit eine Grundvoraus-setzung für die Währungsunion. In institu-tioneller Hinsicht sieht die Währungsunionvor, daß die währungpolitischen Befugnisse,die derzeit bei den Mitgliedstaaten liegen,künftig von einem neuen System - demESZB - ausgeübt werden. Dies wäre nichtakzeptabel, wenn die Mitgliedstaaten dieEntscheidungen der Beschlußorgane desESZB beeinflussen könnten.

Die Satzung sieht eine wichtige Rolle für dieNZB-Präsidenten bei der Festlegung derGeldpolitik (durch ihre Mitgliedschaft imEZB-Rat) sowie für die nationalen Zentral-banken bei der Durchführung der Geschäf-te des ESZB (siehe Artikel 12.1 der Satzung,letzter Absatz) vor. Aus diesem Grund ist

es unerläßlich, daß die nationalen Zentral-banken bei der Wahrnehmung ihrer Auf-gaben im Rahmen des ESZB unabhängiggegenüber externen Stellen sind.

Auf den Grundsatz der Unabhängigkeit dernationalen Zentralbanken wird ausdrücklichin Artikel 107 des Vertrags und Artikel 14.2der Satzung eingegangen. Artikel 107 um-faßt ein Verbot von Versuchen der Einfluß-nahme auf die EZB, die nationalen Zentral-banken oder die Mitglieder ihrer Beschluß-organe, deren Amtszeit durch Artikel 14.2garantiert wird.

Das EWI hat eine Liste mit den verschiede-nen Aspekten der Zentralbank-unabhängigkeit erstellt, wobei zwischen in-stitutionellen, personellen und finanziellenAspekten unterschieden wird.17

Mit Blick auf die institutionelle Unabhängig-keit sind Rechte Dritter (zum Beispiel Re-gierung und Parlament), nämlich

nationalen Zentralbanken oder deren Be-schlußorganen Weisungen zu erteilen,

Entscheidungen von nationalen Zentral-banken zu genehmigen, auszusetzen,aufzuheben oder aufzuschieben,

Entscheidungen der nationalen Zentral-banken aus rechtlichen Gründen zuzensieren,

in Beschlußorganen einer nationalenZentralbank mit Stimmrecht vertretenzu sein,

(vorab) zu Entscheidungen einer natio-nalen Zentralbank konsultiert zu wer-den

1 7 Darüber hinaus gibt es auch das Kriterium derfunktionellen Unabhängigkeit; dieser Aspekt wirdaber, weil die nationalen Zentralbanken in StufeDrei integraler Bestandteil des ESZB werden, imRahmen der rechtlichen Integration der nationalenZentralbanken in das ESZB behandelt (siehe Zif-fer 2.3).

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nicht mit dem Vertrag und/oder der Sat-zung vereinbar und erfordern deshalb eineAnpassung.

Mit Blick auf die personelle Unabhängigkeitsollten die Satzungen der nationalen Zen-tralbanken sicherstellen, daß

die Amtszeit der Präsidenten der natio-nalen Zentralbanken mindestens fünfJahre beträgt,

der Präsident einer nationalen Zentral-bank nur aus den in Artikel 14.2 derSatzung festgelegten Gründen entlassenwerden darf (das heißt, nur wenn er dieVoraussetzungen für die Ausübung sei-nes Amtes nicht mehr erfüllt oder eineschwere Verfehlung begangen hat),

den übrigen Mitgliedern der Beschluß-organe der nationalen Zentralbanken,die Aufgaben im Rahmen des ESZBwahrnehmen, die gleiche Amtszeit wiedem Präsidenten garantiert wird,

für die Mitglieder der Beschlußorganeder nationalen Zentralbanken, die in dieWahrnehmung von Aufgaben im Rah-men des ESZB eingebunden sind, keineInteressenkonflikte entstehen zwischenPflichten gegenüber ihrer jeweiligen na-tionalen Zentralbank (im Falle der Präsi-denten zusätzlich gegenüber der EZB)und sonstigen Funktionen, die sie zu-sätzlich ausüben und aufgrund dererihre personelle Unabhängigkeit beein-trächtigt werden könnte.

Finanzielle Unabhängigkeit erfordert, daßdie nationalen Zentralbanken zur Wahr-nehmung ihrer Aufgaben über angemesse-ne Mittel verfügen können. Diesbezügli-chen Einschränkungen der Rechtsgrundla-ge muß mit Hilfe einer Bestimmung entge-gengewirkt werden, die sicherstellt, daß dieAufgaben im Rahmen des ESZB ordnungs-gemäß erfüllt werden können.

2.3 Die rechtliche Integration dernationalen Zentralbanken in dasESZB

Die vollständige Teilnahme der nationalenZentralbanken am ESZB macht zusätzlicheAnpassungen erforderlich, die über jene,die die Unabhängigkeit der Zentralbankengewährleisten, hinausgehen. Insbesonderekönnen Maßnahmen notwendig sein, umdie nationalen Zentralbanken in die Lage zuversetzen, Aufgaben als Mitglieder des ESZBund im Einklang mit den Entscheidungender EZB auszuführen. Besondere Aufmerk-samkeit wird dabei jenen Bestimmungenzuteil, welche die jeweilige nationale Zen-tralbank oder deren Präsidenten daran hin-dern könnten, ihren Verpflichtungen imRahmen des ESZB beziehungsweise alsMitglied des EZB-Rates nachzukommen,oder welche die Vorrechte der EZB nichtanerkennen. Das EWI unterscheidet beiseiner Beurteilung der Vereinbarkeit derSatzungen von nationalen Zentralbankenmit dem Vertrag und der Satzung zwischenfolgenden Bereichen: gesetzliche Zielbe-stimmung, Aufgaben, Instrumentarium, Or-ganisationsstruktur, finanzielle Bestimmun-gen und Verschiedenes.

2.4 Andere Rechtsvorschriften nebenden Satzungen der nationalenZentralbanken

Die Verpflichtung zur rechtlichen Konver-genz nach Artikel 108 im Kapitel ”Wäh-rungspolitik” des Vertrags bezieht sich aufjene Rechtsbereiche, die vom Übergangvon Stufe Zwei zu Stufe Drei betroffen sind.Bei der Beurteilung der Vereinbarkeit voninnerstaatlichen Rechtsvorschriften mit demVertrag und der Satzung legt das EWIbesonderes Augenmerk auf jene Gesetze,die im Hinblick auf die Erfüllung der Aufga-ben der nationalen Zentralbnken im Rah-men des ESZB eine Rolle spielen, sowie aufGesetze im Bereich der Geld- und Wäh-rungspolitik. Rechtsvorschriften, die einerAnpassung bedürfen, finden sich vor allem

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in den folgenden Bereichen: Banknoten,Münzen, Verwaltung der Währungsreser-ven, Wechselkurspolitik sowie Geheimhal-tung.

2.5 Vereinbarkeit derinnerstaatlichenRechstvorschriften mit demVertrag und der Satzung

Mit Ausnahme von Dänemark, wo derzeitkein Anpassungsbedarf besteht, wurden inallen Mitgliedstaaten Änderungen an derSatzung der jeweiligen nationalen Zentral-bank im Sinn der in den EWI-Berichten undEWI-Stellungnahmen festgelegten Kriterienvorgenommen beziehungsweise wurde die-

ser Anpassungsprozeß weit vorangetrie-ben. Im Vereinigten Königreich, das denVerpflichtungen nach Artikel 108 des Ver-trags derzeit nicht nachkommen muß, istdie Einführung einer neuen NZB-Satzungim Gang, wobei die Änderungen der Zen-tralbank zwar größere operationelle Unab-hängigkeit bringen, aber nicht ausdrücklichmit dem Ziel der Erreichung des rechtli-chen Konvergenzstandes erfolgen, den dasEWI zur vollen Übereinstimmung mit demVertrag und der Satzung verlangt. Abgese-hen von den obengenannten Ausnahmenliefen (beziehungsweise laufen) EU-weitGesetzgebungsprozesse mit dem Ziel, dienationalen Zentralbanken für Stufe Dreider WWU vorzubereiten.

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Gemeinsames Kommuniqué zur Festlegung derunwiderruflichen Umrechnungskurse für den Euro,datiert mit 2. Mai 1998

Nach Maßgabe der Bestimmungen desArtikels 109 l Absatz 4 des EG-Vertrags sinddie unwiderruflich festen Umrechnungskur-se für den Euro vom Rat auf Vorschlag derKommission und nach Anhörung der Euro-päischen Zentralbank (EZB) am ersten Tageder dritten Stufe, also am 1. Januar 1999,anzunehmen.

Um den Märkten im Vorfeld der drittenStufe eine Orientierung zu geben, habensich die Minister der Mitgliedstaaten, dieden Euro als einheitliche Währung einfüh-ren werden, mit den Zentralbankpräsidentendieser Länder, der Europäischen Kommissi-on und dem Europäischen Währungsinstitutüber das Verfahren zur Bestimmung derunwiderruflich festen Umrechnungskurse fürden Euro am ersten Tag der dritten Stufegeeinigt.

Die derzeit im Wechselkursmechanismus(WKM) geltenden bilateralen Leitkurse derWährungen der Mitgliedstaaten, die denEuro am ersten Tage der dritten Stufe alseinheitliche Währung einführen, werdenfür die unwiderrufliche Festlegung der Um-rechnungskurse für den Euro verwendet.Diese Kurse entsprechen den wirtschaftli-chen Grunddaten und sind mit einer dauer-haften Konvergenz der Wirtschaftsentwick-lung der am Euro-Währungsgebiet teilneh-menden Mitgliedstaaten vereinbar. Die Zen-tralbanken der Mitgliedstaaten, die den Euroals einheitliche Währung einführen, wer-den mit Hilfe geeigneter Markttechnikensicherstellen, daß die am Devisenmarkt am

31. Dezember 1998 geltenden Kurse, dieim Rahmen der regelmäßigen Konzertationzur Berechnung der Tageskurse der offiziel-len ECU festgestellt werden, den in dembeigefügten Paritätengitter festgelegten bi-lateralen WKM-Leitkursen entsprechen.

Das von sämtlichen Unterzeichnern diesesGemeinsamen Kommuniqués vereinbarteVerfahren wird sicherstellen, daß die Ver-abschiedung der unwiderruflich festen Um-rechnungskurse für den Euro – wie inArtikel 109 l Absatz 4 festgelegt – als solchenicht den Außenwert der ECU verändert,die im Verhältnis von 1 : 1 durch den Euroersetzt wird. Einzelheiten zu diesem Ver-fahren können dem beigefügten Anhangentnommen werden. Die so berechnetenund am 31. Dezember 1998 veröffentlichtenletzten Wechselkurse der offiziellen ECUwerden dem Rat von der Kommission amersten Tage der dritten Stufe, d.h. am1. Januar 1999, zur Verabschiedung als un-widerruflich feste Umrechnungskurse zwi-schen den Währungen der Teilnehmer-staaten und dem Euro vorgeschlagen.

Im Einklang mit dem Rechtsrahmen für dieVerwendung des Euro wird der unwider-ruflich feste Umrechnungskurs zwischenjeder Teilnehmerwährung und dem Euro,sobald dieser angenommen worden ist, dereinzige Kurs sein, der zur Umrechnungsowohl zwischen dem Euro und der jewei-ligen nationalen Währungseinheit in beidenRichtungen als auch zwischen den nationa-len Währungseinheiten verwendet wird.

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Tabelle 9

Bilaterale WKM-Leitkurse, die zur Bestimmung der unwiderruflich festen Umrechnungskurse für den Euro zu verwenden sind

DEM 100 = BEF/LUF ESP 100 = FRF 100 = IEP 1 = ITL 1000 = NLG 100 = ATS 100 = PTE 100 = FIM 100=

100 =

DEUTSCHLAND:

DEM -

BELGIEN/

LUXEMBURG:

BEF/LUF 2062,55

SPANIEN:

ESP 8507,22 412,462

FRANKREICH:

FRF 335,386 16,2608 3,94237

IRLAND:

IEP 40,2676 1,95232 0,473335 12,0063

ITALIEN:

ITL 99000,2 4799,90 1163,72 29518,3 2458,56

NIEDERLANDE:

NLG 112,674 5,46285 1,32445 33,5953 2,79812 1,13812

ÖSTERREICH:

ATS 703,552 34,1108 8,27006 209,774 17,4719 7,10657 624,415

PORTUGAL:

PTE 10250,5 496,984 120,492 3056,34 254,560 103,541 9097,53 1456,97

FINNLAND:

FIM 304,001 14,7391 3,57345 90,6420 7,54951 3,07071 269,806 43,2094 2,96571 -

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1. Warum können nur bilaterale Kurse angekündigt werden?

Artikel 109 l Absatz 4 des EG-Vertrags be-stimmt, daß die Kurse, zu denen der Eurodie dem Euro-Währungsgebiet angehören-den Währungen ersetzt, zu Beginn derdritten Stufe der Wirtschafts- und Wäh-rungsunion anzunehmen sind, d.h. am 1. Ja-nuar 1999. Die Annahme der unwiderruf-lich festen Umrechnungskurse für den Eurodarf den Außenwert der ECU als solchenicht verändern. Dementsprechend be-stimmt Artikel 2 der Verordnung des Ratesvom 17. Juni 1997 über bestimmte Vor-schriften im Zusammenhang mit der Ein-führung des Euro, daß jede Bezugnahme ineinem Rechtsinstrument auf die offizielleECU durch eine Bezugnahme auf den Eurozum Kurs von 1 Euro für 1 ECU zu erset-zen ist. Daher müssen die unwiderruflichfesten Umrechnungskurse für den Euro mitden am 31. Dezember 1998 geltenden, inden Währungseinheiten der jeweiligen Teil-

nehmerstaaten ausgedrückten Werten deroffiziellen ECU übereinstimmen.

Da es sich bei der ECU um eine Korb-währung handelt, die die dänische Krone,die griechische Drachme und das PfundSterling einschließt,18 ist es nicht möglich,die unwiderruf l ich festen Umrech-nungskurse, zu denen der Euro dieTeilnehmerwährungen ersetzen wird, vordem Ende des Jahres 1998 anzukündigen.Es ist jedoch möglich, die bilateralen Kurseder Währungen der am Euro-Währungs-gebiet teilnehmenden Mitgliedstaaten anzu-kündigen, die am 31. Dezember 1998 zurBerechnung der Wechselkurse der offiziel-len ECU und somit zur Berechnung derunwiderruflich festen Umrechnungskurse desEuro für diese Währungen verwendet wer-den.

2. Die bilateralen Kurse, die zur Bestimmung der unwiderruflich festenUmrechnungskurse für den Euro verwendet werden

Für die Währungen der am Euro-Wäh-rungsgebiet teilnehmenden Mitgliedstaatenwerden die derzeitigen bilateralen WKM-Leitkurse zur Berechnung der letzten offizi-ellen ECU-Wechselkurse verwendet, dieder Rat am ersten Tage der dritten Stufe,also am 1. Januar 1999, als unwiderruflichfeste Umrechnungskurse für den Euro an-nehmen wird. Diese Leitkurse sind in der

dem Gemeinsamen Kommuniqué beige-fügten Tabelle enthalten. Zur Vermeidunggeringfügiger rechnerischer Unstim-migkeiten, die sich aus Umkehrrechnungenergeben, wird nur ein bilateraler Kurs proWährungspaar angegeben, der dem nach-folgend beschriebenen und am 31. Dezem-ber 1998 anzuwendenden Verfahren zu-grundegelegt wird.

1 8 Die im ECU-Korb enthaltenen Währungen derMitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsge-biet beitreten.

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3. Berechnung der Wechselkurse der offiziellen ECU am 31. Dezember 1998

Die Berechnung der Wechselkurse deroffiziellen ECU am 31. Dezember 1998 er-folgt im Rahmen der regelmäßigen tägli-chen Konzertation, bei der die Zentralban-ken der Mitgliedstaaten den repräsenta-tiven Wechselkurs ihrer jeweiligen Wäh-rung gegenüber dem US-Dollar mitteilen.

Es lassen sich drei Schritte unterscheiden.

Schritt 1: Bestimmung der Wechselkurse derEU-Währungen gegenüber dem US-Dollar imKonzertationsverfahren

Um 11.30 Uhr (MEZ) melden die EU-Zentralbanken – einschließlich jener, derenWährungen nicht dem ECU-Währungs-korb angehören – im Rahmen einerTelekonferenz einander den Wechselkursdes US-Dollar gegenüber ihrer jeweiligenWährung. Diese Wechselkurse werden alskonkrete Kurswerte erfaßt, die innerhalbder marktüblichen Spanne zwischen denGeld- und Briefkursen liegen. Obwohl diekonkreten Werte in der Regel den Mittel-kursen zwischen den Geld- und Briefkursenentsprechen, werden die EU-Zentralban-ken – wie im derzeitigen Konzertations-verfahren vorgesehen – der NotwendigkeitRechnung tragen, Wechselkurse mit sechssignifikanten Stellen zu bestimmen, wie diesbei den vorab angekündigten Kursen derFall ist. Die bilateralen Kurse zwischen denWährungen der dem Euro-Währungsge-biet beitretenden Mitgliedstaaten, die ausden von den EU-Zentralbanken gemel-deten US-Dollar-Kursen als ”cross rates”19

ermittelt werden, werden mit den vorabangekündigten bilateralen WKM-Leitkursenübereinstimmen, und zwar bis zur sechstensignifikanten Stelle. Die Zentralbanken deram Euro-Währungsgebiet teilnehmendenEU-Mitgliedstaaten stehen bereit, dieseÜbereinstimmung gegebenenfalls durch denEinsatz geeigneter Markttechniken sicher-zustellen.

Schritt 2: Berechnung des Wechselkurses deroffiziellen ECU gegenüber dem US-Dollar

Die von den EU-Zentralbanken gemeldetenKurse werden anschließend von der Belgi-schen Nationalbank an die Kommission wei-tergeleitet, die diese zur Berechnung derWechselkurse der offiziellen ECU verwendet.Der Wechselkurs der ECU gegenüber demUS-Dollar (der als 1 ECU = x USD ange-geben wird) ergibt sich aus der Addition derUS-Dollar-Gegenwerte der nationalenWährungsbeträge, aus denen sich der ECU-Währungskorb zusammensetzt.

Schritt 3: Berechnung der Wechselkurse deroffiziellen ECU gegenüber den Währungen, dieam Euro-Währungsgebiet teilnehmen

Die offiziellen ECU-Kurse der EU-Währun-gen werden ermittelt, indem der ECU-Wechselkurs gegenüber dem US-Dollarmit den Wechselkursen der jeweiligenWährungen gegenüber dem US-Dollar mul-tipliziert wird. Diese Berechnung erfolgt fürsämtliche EU-Währungen und nicht nur fürdiejenigen, die im ECU Währungskorb ent-halten sind.

Diese ECU-Wechselkurse werden auf diesechste signifikante Stelle gerundet. Genaudie gleiche Berechnungsmethode wird un-ter Berücksichtigung der Rundungsregelnzur Bestimmung der unwiderruflich festenUmrechnungskurse der Währungen deram Euro-Währungsgebiet teilnehmendenMitgliedstaaten gegenüber dem Euro ver-wendet.

Zur Veranschaulichung ist nachfolgend dieBerechnung der offiziellen ECU-Wechsel-kurse gegenüber sämtlichen EU-Währun-gen per 31. Dezember 1997 wiedergege-ben.

19 Beispielsweise: FRF/DEM = FRF/USD : DEM/USD.

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Schritt1 Schritt2 Schritt3

Betrag der im ECU- Wechselkurse des Gegenwert des natio- ECU-Wechsel-

Währungskorb ent- US-Dollar am nalen Währungsbetrags kurse

haltenen nationalen 31. Dezember 1997 in US-Dollar

Währungseinheiten (a) (b) (c) = (a):(b) (d) = (USD/ECU)*(b)

DEM 0,6242 1,7998 0,3487541 1,97632

BEF 3,301 36,92 0,0894095 40,7675

LUF 0,130 36,92 0,0035211 40,7675

NLG 0,2198 2,0172 0,1089629 2,22742

DKK 0,1976 6,8175 0,0289842 7,52797

GRD 1,440 282,59 0,0050957 312,039

ITL 151,8 1758,75 0,0863113 1942,03

ESP 6,885 151,59 0,0454186 167,388

PTE 1,393 183,06 0,0076095 202,137

FRF 1,332 5,9881 0,2224412 6,61214

GBP 0,08784 1,6561 0,1454718 @ 0,666755

IEP 0,008552 1,4304 0,0122328 @ 0,771961

USD/ECU 1,1042128*

FIM 5.4222 5.98726

ATS 12.59 13.9020

SEK 7.9082 8.73234

@ Der Wechselkurs des US-Dollar gegenüber dem Pfund Sterling und dem irischen Pfund wird als US-Dollar-Gegenwert für jeweilseine Währungseinheit und nicht als Gegenwert in den jeweiligen Währungseinheiten pro US-Dollar angegeben. Der für diesebeiden Währungen jeweils in Spalte (c) angegebene Betrag ergibt sich daher aus der Multiplikation des Betrags in Spalte (a) mitdem Kurs in Spalte (b), während sich der jeweils in Spalte (d) angegebene Kurs aus der Division des US-Dollar-Gegenwerts derECU (d.h. USD/ ECU) durch den in Spalte (b) angegebenen Kurs ergibt.

* Bei der letzten signifikanten Stelle besteht eine Differenz von eins (d.h. 1.1042128 statt 1.1042127), weil die US-Dollar-Gegen-werte der jeweiligen nationalen Währunsgbeträge auf sieben Dezimalstellen gerundet sind, während die Berechnung selbstauf einer unbegrenzten Anzahl von Stellen beruht.

Im Einklang mit dem Rechtsrahmen für dieVerwendung des Euro wird der unwider-ruflich feste Umrechnungskurs einer jedenTeilnehmerwährung für den Euro, sobalddieser angenommen worden ist, der einzi-ge Kurs sein, der zur Umrechnung sowohlzwischen dem Euro und den jeweiligennationalen Währungseinheiten in beidenRichtungen als auch zwischen den nationa-

len Währungseinheiten verwendet wird.Rundungsbedingt kann es vorkommen, daßimplizite bilaterale Kurse, die sich aus denEuro-Umrechnungskursen ableiten lassen,nicht immer bis zur letzten (sechsten) signi-fikanten Stelle mit den vorab angekündig-ten bilateralen WKM-Leitkursen überein-stimmen, auf die in diesem GemeinsamenKommuniqué Bezug genommen wird.

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Glossar

ASEAN (Association of South-East Asian Nations) (Verband SüdostasiatischerStaaten): 1967 gegründete internationale Organisation, der als Mitglieder Indonesien, Malaysia,Philippinen, Singapur, Thailand, Brunei (seit 1984), Vietnam (seit 1995) sowie Myanmar undLaos (beide seit 1997) angehören. Zu den Hauptzielen der Organisation zählen die Förderungder wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den Mitgliedstaaten sowie der wirtschaftlichenZusammenarbeit und des Handels zwischen den ASEAN-Mitgliedern.

Bandbreiten des EWS-Wechselkursmechanismus (ERM fluctuation margins): Bereichzwischen dem oberen und unteren Interventionspunkt der bilateralen Wechselkurse, in dem dieam EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden Währungen schwanken dürfen.

Bargeld (fiduciary money): Besteht aus Banknoten und Münzen. Der Wert dieser Zahlungsmit-tel beruht auf dem Vertrauen des Inhabers in den Emittenten der Währung.

Befristete Transaktion (reverse transaction): Geschäft, bei dem die Zentralbank Vermögens-werte gemäß einer Rückkaufsvereinbarung kauft oder verkauft oder Kredite gegen Verpfändungvon Sicherheiten gewährt.

Bilateraler Leitkurs (bilateral central rate): Offizieller Wechselkurs zwischen jeweils zweiam EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden Währungen, um den herum dieBandbreiten des EWS-Wechselkursmechanismus festgelegt sind.

Buchgeld (scriptural money): Sämtliches buchmäßig erfaßtes Geld, das daher nicht in Formvon Banknoten und Münzen in Umlauf ist.

Defizitquote (deficit ratio): Gegenstand eines der in Artikel 104 c Abs. 2 des EG-Vertragsangeführten fiskalpolitischen Konvergenzkriterien. Definiert als „Verhältnis zwischen demgeplanten oder tatsächlichen öffentlichen Defizit und dem Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen“,wobei „öffentliches Defizit“ wie in Protokoll Nr. 5 (über das Verfahren bei einem übermäßigenDefizit) definiert wird als „das Finanzierungsdefizit des Staatssektors“.

Devisenswap (foreign exchange swap): Gleichzeitige Kassa- und Termintransaktionen in einerWährung gegen eine andere. Das ESZB kann geldpolitische Offenmarktgeschäfte in Form vonDevisenswapgeschäften durchführen, bei denen die nationalen Zentralbanken (oder die EZB)Euro gegen eine Fremdwährung per Kasse kaufen (oder verkaufen) und sie gleichzeitig perTermin verkaufen (oder kaufen). Dieses Instrument wird auch bei der Verwaltung derWährungsreserven des ESZB eingesetzt.

EBA (ECU Banking Association/Euro Banking Association) (ECU-Bankenverband,seit Dezember 1997 Euro-Bankenverband): 1985 mit Unterstützung von europäischenInstitutionen gegründete Interbanken-Organisation mit den drei folgenden Zielen: die Verwen-dung der ECU bei Finanz- und Geschäftstransaktionen zu fördern, das ECU-Verrechnungs- undSaldenausgleichssystem zu verwalten und weiterzuentwickeln und als repräsentative Instanz undDiskussionsforum für alle mit der Verwendung der ECU verbundenen Fragen zu fungieren.Gegenwärtig wird für Stufe Drei ein Euro-Verrechnungs- und Saldenausgleichssystem entwickelt,das an die Stelle des oben genannten Systems treten wird.

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ECOFIN: Siehe Rat (der Europäischen Union).

ECU (European Currency Unit, Europäische Währungseinheit): Derzeit ist dieECU gemäß Ratsverordnung Nr. 3320/94 vom 20. Dezember 1994 als Währungskorbdefiniert, der sich aus feststehenden Beträgen von zwölf der fünfzehn Währungen derMitgliedstaaten zusammensetzt. Artikel 109 g des EG-Vertrags besagt, daß diese Zusammen-setzung bis zum Beginn der Stufe Drei nicht geändert wird. Der Wert der ECU errechnet sichals gewichteter Durchschnitt der Werte ihrer Korbwährungen. Als offizielle ECU dient sie unteranderem als Recheneinheit des EWS-Wechselkursmechanismus sowie den Zentralbankenals Reservewährung. Offizielle ECU werden vom EWI durch Dreimonats-Swapgeschäfte gegenein Fünftel der US-Dollar-Reserven und Goldbestände der fünfzehn EU-Zentralbankengeschaffen. Private ECU sind auf ECU lautende Finanztitel (zum Beispiel Bankguthaben oderWertpapiere), die sich auf Verträge stützen, die in der Regel auf die offizielle ECU Bezugnehmen. Der „theoretische” Wert der privaten ECU wird auf der Grundlage der Werte dereinzelnen Währungen des ECU-Korbs ermittelt. Die Verwendung der privaten ECU unterschei-det sich jedoch von jener der offiziellen ECU, und in der Praxis kann der Marktwert der privatenECU von ihrem „theoretischen“ Korbwert abweichen. Die Überleitung der privaten ECU aufden Euro im Verhältnis 1:1 ist in Artikel 2 der Ratsverordnung über bestimmte Vorschriften imZusammenhang mit der Einführung des Euro festgeschrieben (siehe (EG) Nr. 1103/97 vom Juni1997).

Effektive (nominale/reale) Wechselkurse: In ihrer nominalen Form beruhen dieeffektiven Wechselkurse auf einem gewogenen Durchschnitt verschiedener bilateraler Wechsel-kurse. Effektive reale Wechselkurse sind effektive nominale Wechselkurse deflationiert miteinem gewogenen Durchschnitt von ausländischen Preisen oder Kosten, verglichen mit denentsprechenden inländischen Preisen und Kosten. Damit stellen sie Indikatoren für die preislicheund kostenmäßige Wettbewerbsfähigkeit eines Landes dar. Die Wahl der Währungen undGewichte richtet sich nach der jeweiligen ökonomischen Fragestellung. Die gebräuchlichstenBerechnungsarten des effektiven Wechselkurses verwenden Außenhandelsgewichte.

EG-Vertrag (Treaty): Gemeint ist hier der Vertrag zur Gründung der EuropäischenGemeinschaft, der am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet wurde und am 1. Januar 1958 inKraft trat. Mit diesem Vertrag, der oft als „Römischer Vertrag“ bezeichnet wird, wurde dieEuropäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet. Der Vertrag über die EuropäischeUnion wurde am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet („Maastricht-Vertrag“) und tratam 1. November 1993 in Kraft. Er änderte den EWG-Vertrag, der nun als Vertrag zurGründung der Europäischen Gemeinschaft bezeichnet wird. Der Vertrag über die EuropäischeUnion wird durch den am 2. Oktober 1997 in Amsterdam unterzeichneten und derzeit inRatifizierung befindlichen ”Vertrag von Amsterdam” geändert.

Elektronisches Geld (electronic money, „e-money“): Geldwert, der auf einer technischenVorrichtung elektronisch gespeichert ist und für Zahlungen an andere Unternehmen als dasAusgabeinstitut genutzt werden kann; bei diesen Transaktionen werden nicht notwendigerweiseBankkonten berührt, sondern die Nutzung erfolgt wie bei einem vorausbezahlten Inhaber-instrument.

Erfüllungsrisiko (settlement risk): Oberbegriff für das Risiko, daß die Abwicklung in einemÜbertragungssystem nicht wie erwartet stattfindet. Dieses Risiko kann sowohl das Bonitäts- alsauch das Liquiditätsrisiko umfassen.

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Erweiterter Rat der EZB (ECB General Council): Neben dem EZB-Rat und dem EZB-Direktorium das dritte Beschlußorgan der EZB. Er besteht aus dem Präsidenten und demVizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten aller nationalen Zentralbanken der EU. Ernimmt die Aufgaben wahr, die sich daraus ergeben, daß nicht alle EU-Mitgliedstaaten von Anfangan am Euro-Währungsraum teilnehmen.

ESZB (Europäisches System der Zentralbanken) (European System of Central Banks,ESCB): Das ESZB besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten.Sein vorrangiges Ziel ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Seine grundlegenden Aufgabenbestehen darin, die Geldpolitik im Euro-Währungsraum festzulegen und auszuführen, dieoffiziellen Währungsreserven der teilnehmenden Mitgliedstaaten zu halten und zu verwaltensowie Devisengeschäfte durchzuführen und das reibungslose Funktionieren der Zahlungssystemeim Euro-Währungsraum zu fördern. Das ESZB trägt auch zur reibungslosen Durchführung dervon den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und derStabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen bei.

Euro (euro): Name der europäischen Währung, der bei der Tagung des EuropäischenRates am 15. und 16. Dezember 1995 in Madrid beschlossen wurde. Er wird an Stelle derBezeichnung ECU verwendet, die im EG-Vertrag für die Europäische Währungseinheit steht.

Euro-Währungsraum (euro area): Gebiet, das gemäß dem EG-Vertrag jene Mitglied-staaten umfaßt, in denen der Euro als gemeinsame Währung eingeführt wird und in denenunter der Verantwortung der Beschlußorgane der EZB (EZB-Rat, Erweiterter Rat derEZB, EZB-Direktorium) eine einheitliche Geldpolitik betrieben wird.

Europäische Kommission (European Commission): Organ der Europäischen Gemeinschaft,das die Umsetzung der Bestimmungen des EG-Vertrags gewährleistet, Initiativen in derGemeinschaft ergreift, Vorschläge zur Sekundärgesetzgebung macht und in bestimmtenBereichen öffentliche Gewalt ausübt. Auf wirtschaftspolitischem Gebiet spricht die KommissionEmpfehlungen für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft aus und berichtetdem Rat über konjunkturelle und wirtschaftspolitische Entwicklungen. Sie prüft die Einhaltungder Haushaltsdisziplin und setzt das Verfahren bei übermäßigem Defizit eines Mitgliedstaates inGang. Sie besteht aus zwanzig Mitgliedern und umfaßt je zwei Mitglieder aus Deutschland,Spanien, Frankreich, Italien sowie dem Vereinigten Königreich und je eines aus den übrigenMitgliedstaaten. EUROSTAT ist eine Generaldirektion der Kommission, die für die Erstellung derStatistiken der Gemeinschaft mittels der Erhebung und systematischen Bearbeitung von Datenzuständig ist, die hauptsächlich von den nationalen Behörden im Rahmen umfassenderstatistischer Fünfjahresprogramme der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.

Europäischer Rat (European Council): Er verleiht dem Aufbau der Europäischen Union dienötigen Impulse und legt die entsprechenden allgemeinen politischen Leitlinien fest. DerEuropäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie demPräsidenten der Europäischen Kommission zusammen. Siehe auch Rat.

Europäisches Parlament (European Parliament): Das Europäische Parlament besteht aus626 Vertretern der Bürger der Mitgliedstaaten. Es ist am Prozeß der Gesetzgebung inunterschiedlichem Umfang beteiligt, das heißt abhängig von dem Verfahren, nach dem EU-Rechterlassen wird. Im Rahmen der WWU besitzt das Parlament überwiegend beratendeBefugnisse. Der EG-Vertrag richtet beim Parlament jedoch gewisse Verfahren ein, in denendie demokratische Verantwortung der EZB zum Ausdruck kommt (Vorlage des Jahresberichts,allgemeine Debatte über die Geldpolitik, Anhörungen der zuständigen Parlamentsausschüsse).

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EWR-Länder (Länder des Europäischen Wirtschaftsraums) (EEA countries, EuropeanEconomic Area countries): Die EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

EWS (Europäisches Währungssystem) (EMS, European Monetary System): Errichtet imJahre 1979 gemäß der Entschließung des Europäischen Rates vom 5. Dezember 1978 überdie Errichtung des EWS und damit zusammenhängende Fragen. Das Abkommen zwischen denZentralbanken der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 13. März1979 legt die Funktionsweise des EWS fest. Ziel ist es, in Europa durch eine engewährungspolitische Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Gemeinschaft eine Zone derWährungsstabilität zu schaffen. Die Hauptbestandteile des EWS sind: die ECU, der EWS-Wechselkursmechanismus und verschiedene Beistandsmechanismen.

EZB (Europäische Zentralbank) (ECB, European Central Bank): Die EZB ist eineInstitution mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie stellt sicher, daß die dem ESZB übertragenenAufgaben entweder durch ihre eigene Tätigkeit nach Maßgabe ihrer Satzung oder durch dienationalen Zentralbanken erfüllt werden.

EZB-Direktorium (ECB Executive Board): Beschlußorgan der EZB, das die Geldpolitikgemäß den Leitlinien und Entscheidungen des EZB-Rates ausführt. Es setzt sich aus demPräsidenten, dem Vizepräsidenten und zwei bis vier anderen Mitgliedern zusammen, die vonden Regierungen der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsraums auf der Ebene der Staats-und Regierungschefs auf Empfehlung des Rates, der hierzu das Europäische Parlament undden EZB-Rat anhört, aus dem Kreis der in Währungs- und Bankenfragen anerkannten underfahrenen Persönlichkeiten einvernehmlich ausgewählt und ernannt werden.

EZB-Rat (ECB Governing Council): Er besteht aus den Mitgliedern des EZB-Direktoriumsund den Präsidenten der nationalen Zentralbanken jener Länder, die am Euro-Währungs-raum teilnehmen; er ist das höchste Beschlußorgan der EZB, das die Leitlinien undEntscheidungen erläßt, die notwendig sind, um die Erfüllung der dem ESZB nach Maßgabe desEG-Vertrages und der ESZB/EZB-Satzung übertragenen Aufgaben zu gewährleisten.

Fernzugang zu einem Interbank-Überweisungssystem (remote access to an interbankfunds transfer system, IFTS): Einem Kreditinstitut mit Sitz in einem Land (”Heimatland”)eingeräumte Möglichkeit, Direktteilnehmer an einem Interbank-Überweisungssystem(IFTS) in einem anderen Land („Gastland“) zu werden und für diesen Zweck gegebenenfallsein Verrechnungskonto in seinem Namen bei der Zentralbank des Gastlandes zu unterhalten,ohne eine Niederlassung in dem Gastland zu unterhalten.

Großbetragszahlungen (large-value payments): Zahlungen, die im allgemeinen auf sehr hoheBeträge lauten, hauptsächlich zwischen Banken oder zwischen Finanzmarktteilnehmern erfolgenund normalerweise eine rasche und rechtzeitige Abwicklung erfordern.

Haftungsverbund (loss-sharing rule/loss-sharing agreement): Vereinbarung zwischen denTeilnehmern eines Überweisungssystems oder Verrechnungssystems zur Verteilung einesVerlusts, der entsteht, wenn ein oder mehrere Teilnehmer ihre Verpflichtungen nicht erfüllenkönnen. Die Vereinbarung legt fest, wie der Verlust bei Inanspruchnahme der Vereinbarung aufdie betreffenden Partner aufgeteilt wird.

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Harmonisierte langfristige Zinssätze (harmonised long-term interest rates): ProtokollNr. 6 über die Konvergenzkriterien nach Artikel 109 j Abs. 1 des EG-Vertrags sieht eineMessung der Zinskonvergenz anhand der Zinssätze für langfristige Staatsschuldverschreibungenoder vergleichbare Wertpapiere vor, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Definitionenauf nationaler Ebene. Um die Forderung des EG-Vertrags zu erfüllen, hat das EWI grundlegendeArbeit im Hinblick auf eine Harmonisierung der Statistiken über die langfristigen Zinssätzegeleistet und erhebt regelmäßig Daten von den nationalen Zentralbanken für die EuropäischeKommission (EUROSTAT). Die in diesem Bericht verwendeten Daten sind vollständigharmonisiert.

Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI) (Harmonised Index of ConsumerPrices, HICP): Protokoll Nr. 6 über die Konvergenzkriterien nach Artikel 109 j Abs. 1 desEG-Vertrags sieht eine Messung der Preiskonvergenz anhand des Verbraucherpreisindexesauf vergleichbarer Grundlage vor, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Definitionen aufnationaler Ebene. Obschon gegenwärtig die Verbraucherpreisstatistiken in den Mitgliedstaatenüberwiegend auf ähnlichen Prinzipien beruhen, sind doch beträchtliche Unterschiede im Detailzu bemerken, was einen Vergleich der nationalen Ergebnisse erschwert. Um die Forderung desEG-Vertrags zu erfüllen, hat die Europäische Kommission (EUROSTAT), in engerZusammenarbeit mit den nationalen statistischen Ämtern und dem EWI, grundlegende Arbeitim Hinblick auf eine Harmonisierung der Verbraucherpreise geleistet. Der HarmonisierteVerbraucherpreisindex ist das Ergebnis dieser Bemühungen.

Implementierungspaket (implementation package): Im Juli 1996 verabschiedete der EWI-Rat die „Statistical Requirements for Stage Three of Monetary Union” („implementationpackage“. Dieses öffentlich zugängliche Arbeitsdokument enthält eine detaillierte Beschreibungder Statistiken, die von der EZB zur Festlegung und Durchführung der einheitlichenWährungspolitik verlangt werden. Obwohl der Schwerpunkt auf der Geld-, Banken- undZahlungsbilanzstatistik liegt, werden auch sonstige Finanzstatistiken, Statistiken über Preise undKosten sowie Statistiken der öffentlichen Finanzen und sonstige Wirtschaftsstatistiken behandelt.

Interbank-Überweisungssystem (IFTS) (interbank funds transfer system, IFTS): Über-weisungssystem, an dem nur (oder fast nur) Kreditinstitute teilnehmen.

Interlinking-Mechanismus (Interlinking mechanism): Der Interlinking-Mechanismus ist einBestandteil des TARGET-Systems. Als Interlinking werden die Infrastrukturen und Verfahrenbezeichnet, die die nationalen RTGS-Systeme verknüpfen, um grenzüberschreitende Zahlun-gen in TARGET abzuwickeln.

Intervention an den Interventionspunkten (intervention at the limits): ObligatorischeInterventionen, die von Zentralbanken durchgeführt werden, deren Währungen sich amjeweiligen oberen beziehungsweise unteren Interventionspunkt der Bandbreiten des EWS-Wechselkursmechanismus befinden.

Intramarginale Intervention (intra-marginal intervention): Intervention, die von einerZentralbank zur Stützung ihrer Währung durchgeführt wird, solange sich diese noch innerhalbihrer Bandbreiten des EWS-Wechselkursmechanismus befindet.

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Konvergenzkriterien (convergence criteria): In Artikel 109 j Abs. 1 des EG-Vertragsfestgelegte und in Protokoll Nr. 6 näher bestimmte Kriterien, die sowohl auf die Leistunghinsichtlich wirtschaftlicher Aspekte wie Preisstabilität, Finanzlage der öffentlichen Hand,Wechselkursentwicklung sowie Entwicklung der langfristigen Zinssätze als auch auf dieVereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschriften einschließlich der Satzung der jeweiligennationalen Zentralbank mit dem Vertrag sowie der ESZB/EZB-Satzung abstellen. In den gemäßArtikel 109 j Abs. 1 von der Europäischen Kommission und dem EWI erstellten Berichtenwird geprüft, ob ein hoher Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht ist und ob die obengenannte Vereinbarkeit besteht; Maßstab für ersteres ist, ob die einzelnen Mitgliedstaaten dieseKriterien erfüllen.

Konvergenzprogramme (convergence programmes): Mittelfristige staatliche Planungen undAnnahmen über die Entwicklung wichtiger ökonomischer Variablen im Hinblick auf dieErreichung der im EG-Vertrag angeführten Referenzwerte. Bei der Beurteilung deröffentlichen Finanzen wird auf Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung sowie auf die zugrunde-gelegten wirtschaftlichen Szenarien besonders eingegangen. Konvergenzprogramme umfassennormalerweise einen Zeitraum von drei bis vier Jahren, können allerdings während dieser Zeitaktualisiert werden. Sie werden von der Europäischen Kommission und dem Währungs-ausschuß geprüft. Deren Berichte dienen als Grundlage für die Beurteilung durch denECOFIN-Rat. Nach dem Beginn von Stufe Drei der Wirtschafts- und Währungsunionwerden Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, weiterhin Konvergenzprogrammevorlegen; Länder, die zum Euro-Währungsraum gehören, werden dagegen Stabilitätsprogrammevorlegen, wie im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehen.

Konzertationsverfahren (concertation procedure): Rahmen, innerhalb dessen Devisen-fachleute von Zentralbanken (aller EU-Mitgliedstaaten, Japans, Kanadas, Norwegens, derSchweiz und der Vereinigten Staaten), die der Konzertationsgruppe angehören, Informationenüber Marktentwicklungen austauschen. Der Rahmen sieht regelmäßige tägliche Telefon-konferenzen und wiederkehrende Treffen von Zentralbankfachleuten vor.

Korrespondenzbankbeziehung (correspondent banking): Vereinbarung, in deren Rahmeneine Bank Zahlungsverkehrs- und andere Dienstleistungen für eine ander Bank erbringt.Zahlungen durch Korrespondenzbanken werden oft über gegenseitige Konten (sogenannteNostro- und Lorokonten) ausgeführt, die mit dauerhaften Kreditlinien verbunden sein können.Korrespondenzbankdienste werden vor allem grenzüberschreitend angeboten, es existierenaber auch Agenturbeziehungen auf nationaler Ebene. Ein Lorokonto ist ein von einerKorrespondenzbank im Auftrag einer ausländischen Bank geführtes Konto; aus Sicht derausländischen Bank ist dieses Konto ein Nostrokonto.

Korrespondenz-Zentralbankenmodell (correspondence central banking model, CCBM):Verfahren, das die grenzüberschreitende Nutzung von Sicherheiten bei ESZB-Kreditoperationenermöglicht. Beim Korrespondenz-Zentralbankenmodell würden nationale Zentralbanken gegen-seitig Wertpapierdepots füreinander führen. Auf diese Weise wären die nationalen Zentralban-ken in der Lage, als lokale Verwahrer füreinander zu handeln.

Lieferung-gegen-Zahlung-System (L/Z-System) (delivery versus payment system, DVP;delivery against payment): Verfahren in einem Wertpapierabwicklungssystem, das sicherstellt,daß die endgültige Übertragung des einen Vermögenswertes dann und nur dann erfolgt, wenndie endgültige Übertragung des anderen Vermögenswertes oder der anderen Vermögenswertezustande kommt. Vermögenswerte können Wertpapiere oder andere Finanztitel sein.

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Mengentender (Festsatz-Tender) (fixed rate tender): Ausschreibungsverfahren, bei demder Zinssatz im voraus von der Zentralbank festgelegt wird und die teilnehmendenGeschäftspartner den Geldbetrag bieten, für den sie zum vorgegebenen Zinssatz abschließenwollen. Siehe auch Zinstender.

Mittel- und osteuropäische Staaten (MOEL) (Central and Eastern European countries,CEECs): In der Gemeinschaftsterminologie werden hiermit die Länder Mittel- und Osteuropasbezeichnet, mit denen die Europäische Gemeinschaft Assoziierungsverträge abgeschlossen hat.Diese assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder umfassen gegenwärtig Bulgarien, Estland,Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien, die TschechischeRepublik und Ungarn. Im Frühjahr 1998 startete die Gemeinschaft die Prüfung des „acquiscommunautaire“ mit allen MOEL, während Beitrittsverhandlungen nur mit Estland, Polen,Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn (sowie Zypern) aufgenommen wurden.

Monitoring-Gruppe (Monitoring Group): Gruppe von Devisenfachleuten aus den EU-Zentralbanken, die die Wirtschafts- und Währungsentwicklung sowie die Wirtschafts- undWährungspolitik beobachtet, um das Funktionieren des EWS beurteilen zu können.

Multifunktionale vorausbezahlte Karte (multi-purpose prepaid card): Eine vorausbezahl-te Karte, die zum Kauf von Gütern und Dienstleistungen in Verkaufsstellen vielseitig eingesetztund national oder international verwendet, aber auch auf ein bestimmtes Gebiet beschränktwerden kann. Sie ist auch unter dem Namen „elektronische Geldbörse“ bekannt.

Netto-System (net settlement system, NSS): Ein Überweisungssystem, in dem derZahlungsausgleich auf bilateraler oder multilateraler Nettobasis erfolgt.

Neudenominierung von Wertpapieren (re-denomination of securities): Die Denominierungeines Wertpapiers ist die Währung, in der der Nominalwert des Wertpapiers angegeben wird(in der Regel der Nennwert einer Wertpapierurkunde). Der Begriff Neudenominierung beziehtsich auf ein Verfahren, nach dem die ursprüngliche Denominierung eines in nationaler Währungemittierten Wertpapiers zum unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs in Euro geändertwird.

Rat (der Europäischen Union) (Council (of the European Union)): Besteht aus Vertreternder Regierungen der Mitgliedstaaten, normalerweise aus den für die zu beratenden Fragenzuständigen Ministern (folglich oft als Ministerrat bezeichnet). Der in der Zusammensetzung derWirtschafts- und Finanzminister tagende Rat wird häufig als ECOFIN-Rat bezeichnet. Zudemkann der Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs tagen. Siehe auchEuropäischer Rat.

Realignment (realignment): Anpassung des ECU-Leitkurses und der bilateralen Leitkurseeiner oder mehrerer am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden Währungen.

Referenzwert (reference value): Das dem EG-Vertrag beigefügte Protokoll Nr. 5 über dasVerfahren bei einem übermäßigen Defizit gibt explizite Referenzwerte für die Defizitquote (3 %des BIP) und die Schuldenquote (60 % des BIP) an, während Protokoll Nr. 6 über dieKonvergenzkriterien auf die Methodik zur Messung der Referenzwerte eingeht, die für diePrüfung der Konvergenzfortschritte bei Preisen und langfristigen Zinssätzen von Bedeutung sind.

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Referenzzeitraum (reference period): Zeiträume, die in Protokoll Nr. 6 über dieKonvergenzkriterien nach Artikel 104 c Abs. 2 Buchstabe a des EG-Vertrags zumZwecke der Prüfung der Konvergenzfortschritte angegeben sind.

RTGS-System (Echtzeit-Bruttosystem, Real-Time Gross Settlement system):Bruttoabwicklungssystem, in dem jede Transaktion in Echtzeit (kontinuierlich) verarbeitet undausgeglichen wird (ohne Netting). Siehe auch TARGET-System.

Schnelltender (quick tender): Tenderverfahren, das im ESZB für Feinsteuerungsoperationengenutzt wird, wenn die Liquiditätssituation am Markt rasch beeinflußt werden soll. Schnelltenderwerden innerhalb einer Stunde und nur mit einer begrenzten Anzahl von Geschäftspartnerndurchgeführt.

Schuldenquote (debt ratio): Gegenstand eines der in Artikel 104 c Abs. 2 des EG-Vertrags festgelegten fiskalpolitischen Konvergenzkriterien. Definiert als „Verhältniszwischen dem öffentlichen Schuldenstand und dem Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen“, wobei„öffentlicher Schuldenstand” wie in Protokoll Nr. 5 (über das Verfahren bei einem übermäßigenDefizit) definiert wird als „Brutto-Gesamtschuldenstand zum Nominalwert am Jahresende nachKonsolidierung innerhalb und zwischen den einzelnen Bereichen des Staatssektors“.

Sehr kurzfristige Finanzierungsfazilität (Very Short-Term Financing mechanism, VSTF):EWS-Kreditfazilität zwischen Zentralbanken zur Finanzierung von Interventionen in Währungenvon am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden Ländern.

Sicherheiten (collateral): Verpfändete Vermögenswerte zur Besicherung von kurzfristigenLiquiditätskrediten, die Geschäftspartner von Zentralbanken erhalten, sowie Vermögenswerte,die die Zentralbanken von Geschäftspartnern im Zuge von Pensionsgeschäften ankaufen.

Standardtender (standard tender): Tenderverfahren, das im ESZB bei regelmäßigenOffenmarktgeschäften oder zur Begebung von Schuldverschreibungen verwendet wird. Standard-tender werden innerhalb von 24 Stunden durchgeführt. Alle Geschäftspartner, die dieallgemeinen Zulassungskriterien erfüllen, sind berechtigt, bei Standardtendern Gebote abzuge-ben.

TARGET-System (Transeuropäisches Automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Überweisungssystem, Trans-European Automated Real-time Gross settlementExpress Transfer system): Zahlungsverkehrssystem, das sich aus jeweils einem RTGS-System jener Mitgliedsländer zusammensetzt, die zu Beginn der Stufe Drei der Wirtschafts-und Währungsunion am Euro-Währungsraum teilnehmen. Die nationalen RTGS-Systeme sind durch den Interlinking-Mechanismus miteinander verbunden, so daß einetaggleiche Abwicklung grenzüberschreitender Überweisungen im gesamten Euro-Währungs-raum ermöglicht wird. Auch RTGS-Systeme von nicht am Euro-Währungsraum teilnehmendenLändern können an das TARGET-System angeschlossen werden, aber nur, wenn sie in der Lagesind, Zahlungen in Euro abzuwickeln.

Überweisungssystem (funds transfer system, FTS): Eine formale, auf privaten Verträgen odergesetzlicher Regelung beruhende Vereinbarung zwischen mehreren Mitgliedern mit gemeinsa-men Regeln und standardisierten Vorkehrungen für die Übermittlung und den Ausgleich vonGeldverbindlichkeiten zwischen den Mitgliedern.

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Verbindungskomponenten zwischen Wertpapierabwicklungssystemen (links betweensecurities settlement systems): Verfahren zur grenzüberschreitenden Übertragung von Wertpa-pieren zwischen zwei Wertpapierabwicklungssystemen mittels Buchübertragungssystem (ohneeffektive Stücke zu bewegen).

Währungsausschuß (Monetary Committee): Der Währungsausschuß ist ein beratendesGemeinschaftsgremium, das sich aus je zwei ad personam bestellten Vertretern eines jedenMitgliedstaates (normalerweise je einer von Regierung und Zentralbank) sowie zwei Vertreternder Europäischen Kommission zusammensetzt und im Jahre 1958 auf der Grundlage vonArtikel 105 des EWG-Vertrags geschaffen wurde. In Artikel 109 c des EG-Vertrags sindbestimmte Bereiche angeführt, in denen der Währungsausschuß an der Vorbereitung der Arbeitdes Rates teilnimmt, um die Koordinierung der Politik der Mitgliedstaaten in dem für dasFunktionieren des Binnenmarktes erforderlichen Umfang zu fördern. Mit Beginn der Stufe Dreider Wirtschafts- und Währungsunion wird der Währungsausschuß aufgelöst und anseiner Stelle ein Wirtschafts- und Finanzausschuß eingesetzt.

Wertpapierabwicklungssystem (securities settlement system, SSS): Ein System, das dieÜbertragung von Wertpapieren entweder ohne Zahlung oder gegen Zahlung ermöglicht.

Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) (Economic and Monetary Union, EMU): DerEG-Vertrag beschreibt den Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion in der EU alsdreistufigen Prozeß. Stufe Eins der WWU, die in erster Linie vom Abbau sämtlicherBeschränkungen des freien Kapitalverkehrs innerhalb der EU gekennzeichnet war, begann im Juli1990 und endete am 31. Dezember 1993. Stufe Zwei der WWU begann am 1. Januar 1994.Sie sah unter anderem die Errichtung des Europäischen Währungsinstituts, das Verbot dermonetären Finanzierung der öffentlichen Hand und ihres bevorrechtigten Zugangs zu Finanz-instituten sowie die Vermeidung übermäßiger Defizite vor. Stufe Drei beginnt in Übereinstim-mung mit der Entscheidung gemäß Artikel 109 j Abs. 4 am 1. Januar 1999 mit der Übertragungder geldpolitischen Zuständigkeit auf das ESZB und der Einführung des Euro.

WKM (Wechselkursmechanismus) (Exchange Rate Mechanism, ERM): Der Wechselkurs-und Interventionsmechanismus des EWS bestimmt den Wechselkurs der teilnehmendenWährungen mittels eines Leitkurses gegenüber der ECU. Mit diesen Leitkursen wird einbilaterales Paritätengitter der teilnehmenden Währungen erstellt. Die Wechselkurse dürfeninnerhalb der Bandbreiten um den bilateralen Leitkurs schwanken. Am 2. August 1993wurde beschlossen, diese Bandbreiten auf ± 15 % zu erweitern. Gemäß einem bilateralenAbkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden betragen die Schwankungsbreitenzwischen der D-Mark und dem holländischen Gulden weiterhin ± 2,25 %. Anpassungen derLeitkurse bedürfen der Zustimmung aller am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmen-den Länder (siehe auch Realignment).

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WKM II (ERM II): Neuer Wechselkursmechanismus, der an die Stelle des heutigen EWS-Wechselkursmechanismus treten wird; er wird den Rahmen für die wechselkurspolitischeZusammenarbeit zwischen dem Euro-Währungsraum und den Mitgliedstaaten bilden, dienicht ab Beginn der Stufe Drei am Euro-Währungsraum teilnehmen. Die Mitgliedschaft istfreiwillig; man kann aber davon ausgehen, daß EU-Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahme-regelung gilt, dem Mechanismus beitreten werden. Die Grundzüge und die technischenMerkmale wurden bei der Tagung des Europäischen Rates in Dublin am 13. und14. Dezember 1996 festgelegt. Eine Entschließung des Europäischen Rates zur Errichtung einesWechselkursmechanismus in Stufe Drei der WWU wurde beim Amsterdamer Gipfel am16. und 17. Juni 1997 verabschiedet. Ferner wurde der Entwurf eines Abkommens zwischender EZB und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsraum angehörendenMitgliedstaaten fertiggestellt, das von der EZB nach ihrer Errichtung beschlossen werden soll.

WWU: Siehe Wirtschafts- und Währungsunion.

Zahlungsausgleichsagent (settlement agent): Eine Stelle, die den Saldenausgleich (z. B. dieErmittlung der Ausgleichsbeträge, die Überwachung der Zahlungsströme usw.) für Über-weisungssysteme und andere Systeme, die einen Saldenausgleich erfordern, steuert.

Zentrales Kreditregister (central credit register, CCR): Informationssystem zur Versorgungvon Kreditinstituten, Zentralbanken und anderen Aufsichtsbehörden mit Daten über dieVerschuldung von Unternehmen und Privatpersonen gegenüber dem gesamten Bankensystem.

Zentrale Wertpapierverwahrstelle (central securities depository, CSD): Einrichtung fürdie Verwahrung von Wertpapieren, die es ermöglicht, Wertpapiertransaktionen stückelos, dasheißt durch reine Buchungen, abzuwickeln. Effektive Wertpapiere können durch die Wertpapier-verwahrstelle immobilisiert werden oder sind dematerialisiert (das heißt sie existieren nur inelektronischer Form). Neben der Verwahrung kann eine Wertpapierverwahrstelle auchAbstimmungs-, Verrechnungs- und Zahlungsabwicklungsaufgaben wahrnehmen.

Zinstender (variable rate tender): Aussschreibungsverfahren, bei dem die GeschäftspartnerBetrag sowie Zinssatz bieten, zu denen sie mit der Zentralbank Geschäfte tätigen wollen. Sieheauch Mengentender.

Zweite Bankrechtskoordinierungsrichtlinie (Second Banking Co-ordination Directive):Am 15. Dezember 1989 verabschiedete Richtlinie (89/646/EWG), die sich mit der Koordinie-rung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zur Aufnahme und Ausübungder Tätigkeit von Kreditinstituten mit Hauptsitz in der EU befaßt. Sie ändert die ErsteBankrechtskoordinierungsrichtlinie, die 1977 angenommen wurde (77/780/EWG).

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20 Zeitpunkt der Bekanntgabe geld- und währungspolitischer Maßnahmen.

Chronik der geld- und währungspolitischen Maßnahmenin der EU im Jahre 199720

2. Januar Die Oesterreichische Nationalbank stellt die Laufzeit der regelmäßigen,wöchentlich ausgeschriebenen Wertpapierpensionsgeschäfte von siebenauf vierzehn Tage um und nimmt strukturelle Änderungen bei denRefinanzierungslinien vor.

13. Januar Die Banco de Portugal senkt den Reposatz um 0,2 Prozentpunkte auf6,5 %.

16. Januar Die Banco de España nimmt den Zinssatz für zehntägigePensionsgeschäfte um 0,25 Prozentpunkte auf 6,0 % zurück.

21. Januar Die Banca d’Italia verringert den Diskontsatz und den Lombardsatz umjeweils 0,75 Prozentpunkte auf 6,75 % beziehungsweise 8,25 %.

30. Januar Die Banque de France senkt den Interventionssatz um0,05 Prozentpunkte auf 3,1 %.

12. Februar Die Bank von Griechenland führt zur Bankenrefinanzierung regelmäßigewöchentliche Ausschreibungen der Hereinnahme von Termineinlagensowie von Wertpapierpensionsgeschäften - jeweils mit 14-tägigerLaufzeit - als Zinstender (nach amerikanischem Zuteilungsverfahren)beziehungsweise Mengentender ein. Beim ersten Zinstender erfolgt dieZuteilung zu einem gewichteten durchschnittlichen Zinssatz von 12,14 %.

13. Februar Die Banque de France kündigt die Aufhebung der Mindestreservepflichtfür Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken aus Wertpapier-pensionsgeschäften mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr an.

14. Februar Die Bank von Griechenland senkt den Diskontsatz und den Lombardsatzum jeweils 1 Prozentpunkt auf 15,5 % beziehungsweise 20,0 %, und denSatz für Geldmarktinterventionen um 0,5 Prozentpunkte auf 11,9 %.

19. Februar Der gewichtete durchschnittliche Zuteilungssatz der als Zinstenderwöchentlich ausgeschriebenen Hereinnahme 14-tägiger Termineinlagendurch die Bank von Griechenland sinkt um 0,19 Prozentpunkte auf11,95 %.

27. Februar De Nederlandsche Bank erhöht den Tendersatz um 0,2 Prozentpunkteauf 2,7 %.

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3. März Die Bank of England reformiert die täglichen Offenmarktgeschäfte zurFestsetzung der offiziellen Zinsen und zur Liquiditätsversorgung derClearingbanken. Die Palette der Offenmarktgeschäfte wird aufRepogeschäfte mit Staatsanleihen und andere Arten refinanzierungs-fähiger Schuldinstrumente erweitert; zugleich wird der Kreis derGeschäftspartner vergrößert, indem zusätzlich zu den Diskontbankenauch andere Kreditinstitute und Wertpapierhäuser zugelassen werden.

10. März De Nederlandsche Bank setzt den Refinanzierungssatz für Kredite imRahmen der Refinanzierungsplafonds um 0,5 Prozentpunkte auf 2,5 %sowie den Tendersatz um 0,2 Prozentpunkte auf 2,9 % hinauf.

14. März Die Banco de España setzt den Zinssatz für zehntägige Pensionsgeschäfteum 0,25 Prozentpunkte auf 5,75 % herab.

28. März Die Bank von Griechenland führt eine Einlagefazilität zur Liquiditäts-abschöpfung bis zum nächsten Geschäftstag ein. Einlagen bis zu einerObergrenze von GRD 300 Milliarden werden mit 11,9 %, alle darüberhinausgehenden Guthaben mit 9,9 % verzinst. Die GRD 300 Milliardenwerden auf die Kreditinstitute entsprechend ihrer Anteile amInlandsmarkt umgelegt.

2. April Die Bank von Griechenland schreibt die Hereinnahme 14-tägigerTermineinlagen als Mengentender zu einem Festsatz von 11,9 % aus; diesentspricht einer Zinssenkung um 0,05 Prozentpunkte.

11. April Die Banco de Portugal senkt den Reposatz um 0,2 Prozentpunkte auf6,3 %, den Satz für die Liquiditätsabschöpfung um 0,4 Prozentpunkte auf5,8 % und den Zinssatz für die Liquiditätsbereitstellung bis zum nächstenGeschäftstag um 0,5 Prozentpunkte auf 7,8 %.

15. April Die Banco de España senkt den Zinssatz für zehntägigePensionsgeschäfte um 0,25 Prozentpunkte auf 5,5 %.

28. April Die Banco de España führt als Pendant zur Refinanzierung mittelsPensionsgeschäft die Durchführung von Kreditgeschäften gegenVerpfändung refinanzierungsfähiger Sicherheiten ein. Zugelassen werdenZertifikate der Banco de España, fixverzinsliche Schuldtitel öffentlicherund privater Stellen und von Nichtbanken begebene Anteilsscheine.

1. Mai Danmarks Nationalbank hebt die (1992 eingeführten) Obergrenzen für dieVerzinsung der Sichteinlagen der Geschäftspartner der Zentralbank auf.Die Central Bank of Ireland hebt den kurzfristigen Ausleihesatz um0,5 Prozentpunkte auf 6,75 % an.

6. Mai Die Bank of England kündigt eine Anhebung des Reposatzes um0,25 Prozentpunkte auf 6,25 % an. Der Schatzkanzler gewährt der Bankof England Unabhängigkeit in zinspolitischen Entscheidungen. Künftigwerden Zinsentscheidungen von einem neu einzusetzendenGeldpolitischen Ausschuß gefällt, dem der Gouverneur, seine beidenStellvertreter und sechs weitere Mitglieder angehören werden.

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9. Mai Die Banco de Portugal kürzt den Pensionssatz um 0,3 Prozentpunkte auf6,0 %, den Zinssatz für die Liquiditätsabschöpfung um 0,1 Prozentpunkteauf 5,7 %, und den Satz für die Liquiditätsbereitstellung bis zum nächstenGeschäftstag um 0,1 Prozentpunkte auf 7,7 %.

12. Mai Die Bank von Griechenland senkt den Diskontsatz, den Lombardsatz undden Zinssatz für Überziehungskredite um jeweils 1 Prozentpunkt auf14,5 %, 19,0 % beziehungsweise 24,0 %.

16. Mai Die Banco de España senkt den Zinssatz für zehntägigePensionsgeschäfte um 0,25 Prozentpunkte auf 5,25 %.

23. Mai De Nederlandsche Bank reformiert das geldpolitische Instrumentarium.Die (obligatorischen, aber verzinsten) Mindestreserven sind künftig aufDurchschnittsbasis zu halten, wobei das Mindestreserve-Soll im vorausfür einen Zeitraum von vier oder fünf Wochen festgesetzt wird. Krediteim Rahmen der Refinanzierungsplafonds, die bisher in einerdreimonatigen Durchrechnungsperiode freibleibend in Anspruchgenommen werden konnten, sind künftig laufzeitmäßig mit mindestens1 Monat und maximal 3 Monaten begrenzt; der Refinanzierungssatz wirdbei 2,5 % belassen. Ferner wird neu eine Spitzenrefinanzierungsfazilität zueinem Satz von 4,5 % eingeführt. Der Tendersatz bleibt bei 2,9 %.

6. Juni Die Bank of England hebt den Reposatz um 0,25 Prozentpunkte auf6,5 % an.

27. Juni Die Banca d’Italia senkt den Diskontsatz und den Lombardsatz umjeweils 0,5 Prozentpunkte auf 6,25 % beziehungsweise 7,75 %.Zusätzlich wird der Zinssatz für Mindestreserveeinlagen von 5,5 % auf4,5 % reduziert.

10. Juli Die Bank of England hebt den Reposatz um 0,25 Prozentpunkte auf6,75 % an.

11. Juli De Nederlandsche Bank setzt den Tendersatz um 0,1 Prozentpunkte auf3,0 % hinauf.Die Banco de Portugal senkt den Reposatz, den Zinssatz für dieLiquiditätsabschöpfung und den Satz für die Liquiditätsbereitstellung biszum nächsten Geschäftstag um jeweils 0,3 Prozentpunkte auf 5,7 %,5,4 % beziehungsweise 7,4 %.

21. Juli Die Banco de Portugal läßt private Schuldinstrumente - vorbehaltlich derErfüllung gewisser Auflagen - als Sicherheiten bei Offenmarktgeschäftenzu.

24. Juli Die Bank von Griechenland senkt beide Zinssätze für die Einlagefazilität(Basiszinssatz und Mindestzinssatz) um jeweils 0,3 Prozentpunkte auf11,6 % beziehungsweise 9,6 %.

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7. August Die Bank of England hebt den Reposatz um 0,25 Prozentpunkte auf7,0 % an.

14. August Die Bank von Griechenland senkt mit Wirkung vom 18. August denBasiszinssatz für die Einlagefazilität um 0,3 Prozentpunkte auf 11,3 %.

18. August Die Banco de Portugal senkt den Reposatz, den Zinssatz für dieLiquiditätsabschöpfung und den Satz für die Liquiditätsbereitstellung biszum nächsten Geschäftstag um jeweils 0,2 Prozentpunkte auf 5,5 %,5,2 % beziehungsweise 7,2 %.

15. September Suomen Pankki hebt den Tendersatz um 0,25 Prozentpunkte auf 3,25 %an.

3. Oktober Die Banco de España reduziert den Zinssatz für zehntägigePensionsgeschäfte um 0,25 Prozentpunkte auf 5,0 %.

7. Oktober Die Bank von Griechenland senkt den Basiszinssatz für die Einlagefazilitätum 0,4 Prozentpunkte auf 10,9 %.

9. Oktober Die Banque Nationale de Belgique hebt den Tendersatz und den Satz fürdie Spitzenrefinanzierungsfazilität um jeweils 0,3 Prozentpunkte auf 3,3 %beziehungsweise 4,55 % an; gleichzeitig setzt sie den Diskontsatz um0,25 Prozentpunkte auf 2,75 % hinauf.Danmarks Nationalbank erhöht den Satz für Einlagenzertifikate mit einer14-tägigen Laufzeit sowie den Diskontsatz um jeweils 0,25Prozentpunkte auf 3,75 % beziehungsweise 3,5 %.Die Deutsche Bundesbank kündigt die Ausschreibung der beidenfolgenden Wertpapierpensionsgeschäfte für den 15. und 22. Oktober zueinem Festsatz von 3,3 % an (entspricht einer Anhebung um 0,3Prozentpunkte).Die Banque de France hebt den Interventionssatz um 0,2 Prozentpunkteauf 3,3 % an.De Nederlandsche Bank erhöht den Tendersatz um 0,3 Prozentpunkteauf 3,3 % und den Refinanzierungssatz für Kredite im Rahmen derRefinanzierungsplafonds um 0,25 Prozentpunkte auf 2,75 %.Die Oesterreichische Nationalbank kündigt die Anhebung desTendersatzes um 0,2 Prozentpunkte auf 3,2 % an.

24. Oktober Die Central Bank of Ireland kündigt die Einführung von Bestimmungen zurDurchschnittsbildung für die Mindestreserveerfüllung an. ZwecksMaximierung der Ausschöpfung dieser Bestimmungen werden ab20. November wöchentlich Wertpapierpensionsgeschäfte alsMengentender oder Zinstender mit einer zweiwöchigen Laufzeitausgeschrieben.

31. Oktober Die Bank von Griechenland führt einen täglichen Aufschlag von 0,4 % aufden Zinssatz von 24 % p.a. für zusätzliche Kontoüberziehungen derKreditinstitute bei der Zentralbank ein.

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3. November Suomen Pankki senkt die Laufzeit der Geldmarkt-Tendergeschäfte voneinem Monat auf zwei Wochen. Im Normalfall ist der Valutierungstag dererste Geschäftstag nach dem Gebotstag. Die Laufzeit der Kreditfazilitätwird von sieben Tagen auf einen Tag gekürzt. Die Plafonds für dieBereitstellung von Zentralbankgeld im Rahmen der Spitzen-refinanzierungsfazilität werden abgeschafft.

6. November Die Bank of England erhöht den Reposatz um 0,25 Prozentpunkte auf7,25 %.

18. November Die Banco de Portugal senkt den Pensionssatz um 0,2 Prozentpunkte auf5,3 %, und den Satz für die Liquiditätsabschöpfung sowie den Satz fürdie Liquiditätsbereitstellung bis zum nächsten Geschäftstag um jeweils0,3 Prozentpunkte auf 4,9 % beziehungsweise 6,9 %.

20. November Die Central Bank of Ireland schreibt erstmals wöchentlicheTendergeschäfte mit einer Laufzeit von zwei Wochen aus. Das erstePensionsgeschäft wird zu einem Festsatz von 6,19 % abgewickelt.

11. Dezember Sveriges Riksbank hebt den Reposatz mit Wirkung vom 16. Dezemberum 0,25 Prozentpunkte auf 4,35 % an.

15. Dezember Die Banco de España senkt den Zinssatz für zehntägigePensionsgeschäfte um 0,25 Prozentpunkte auf 4,75 %.

18. Dezember Die Deutsche Bundesbank legt den Zielkorridor für die Ausweitung derGeldmenge M3 im Jahr 1998 auf 3 % bis 6 % fest (gegenüber 3,5 % bis6,5 % für das Jahr 1997).

23. Dezember Die Banca d’Italia senkt den Diskontsatz und den Lombardsatz umjeweils 0,75 Prozentpunkte auf 5,5 % beziehungsweise 7,0 %.

29. Dezember Die Bank von Griechenland senkt den täglichen Aufschlag von 0,4 % aufden Zinssatz von 24 % p.a. für zusätzliche Kontoüberziehungen derKreditinstitute bei der Zentralbank auf 0,2 %.

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21 Seit Anfang 1997.22 Im März 1996 wurde ein Bericht über die Entwicklungen im Jahre 1995 veröffentlicht.23 Ein solcher Jahresbericht wurde erstmals im Februar 1991 veröffentlicht.

Publikationen des EWI21

„Die einheitliche Geldpolitik in Stufe 3 - Festlegung des Handlungsrahmens“, Januar 1997.

„Payment systems in the European Union - Addendum incorporating 1995 figures“ („Blue Book“addendum), Januar 1997.

„The single monetary policy in Stage Three - Elements of the monetary policy strategy of theESCB“, Februar 1997.

„EU securities settlement systems - Issues related to Stage Three of EMU“, Februar 1997.

„Differences between national changeover scenarios and the potential need for harmonisedaction: Common policy messages“, März 1997.

„Developments in EU payment systems in 1996“, März 1997.22

„Recent developments in the use of the private ECU: statistical survey“, April 1997.23

„European money and banking statistical methods 1996“, April 1997.

„Jahresbericht 1996“, April 1997.

„Common market standards for money market and foreign exchange transactions: Updatedpolicy messages“, Juli 1997.

„Auswahl und weitere Entwicklung der Gestaltungsentwürfe für die Euro-Banknoten“, Juli 1997.

„Die einheitliche Geldpolitik in Stufe 3 - Allgemeine Regelungen für die geldpolitischenInstrumente und Verfahren des ESZB“, September 1997.

„Das Europäische Währungsinstitut“, September 1997.

„Sponsoring by the ESCB of an overnight reference interest rate in Stage Three of EMU“,September 1997.

„Second progress report on the TARGET project“, September 1997.

„Provisional list of Monetary Financial Institutions as at December 1996“, September 1997.

„Legal convergence in the Member States of the European Union - As at August 1997“, Oktober1997.

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„Addendum to the provisional list of Monetary Financial Institutions. Money market funds as atDecember 1996“, Dezember 1997.

„European Union Balance of Payments (Capital and Financial Account) Statistical Methods“,Januar 1998.

„Payment systems in the European Union - Addendum incorporating 1996 figures“ („Blue Book“addendum), Januar 1998.

„Standards for the use of Securities Settlement Systems in ESCB credit operations“, Januar 1998.

„Final List of Monetary Financial Institutions“, März 1998.

„Konvergenzbericht - Nach Artikel 109 j des Vertrags zur Gründung der EuropäischenGemeinschaft vorgeschriebener Bericht“, März 1998.

„List of Monetary Financial Institutions - As at December 1997“, April 1998.

„Money and Banking Statistics Sector Manual - Guidance for the statistical classification ofcustomers“, April 1998.

„Money and Banking Statistics Compilation Guide - Guidance provided to NCBs for thecompilation of money and banking statistics for submission to the ECB“, April 1998.24

„TARGET information brochure“, Mai 1998.

EWI-Website: Im Januar 1998 richtete das EWI auch eine Website im World Wide Web desInternet ein, um die Versorgung der Öffentlichkeit mit Informationen effizienter zu gestalten. DieInternetseite des EWI (http://www.ecb.int) bietet Zugriff auf aktuelle Redetexte und Publikatio-nen des EWI.

24 Diese Publikation richtet sich an die nationalen Zentralbanken, kann aber auch von sonstigen Interessentenbezogen werden.