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Abteilung 9 Referat Sport Seite 1 von 4 Ansuchen um Einzel-Spitzensportförderung 2021 durch die Steiermärkische Landesregierung Bitte beachten Sie: * Angabe erforderlich i Information zum Ausfüllen Zutreffendes ankreuzen I. PERSÖNLICHE DATEN Antragstellerin bzw. Antragsteller Familienname * Vorname * Akadem. Grad Geburtsdatum * Geschlecht * Männlich Weiblich Adresse und Kontakte Straße * Haus- Nr. * Postleitzahl * Ort * Telefon * E- Mail * Fachverband * Dachverband * Sportart * Disziplin * Nicht/olympisch * Olympisch nicht olympisch Bezeichnung und Adresse des Vereins Bezeichnung * Straße * Haus- Nr. * Postleitzahl * Ort * Obfrau bzw. Obmann des Vereins Familienname * Vorname * Straße * Haus- Nr. * Postleitzahl * Ort * An das Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport Jahngasse 1 8010 Graz Für Rückfragen: Tel.: +43 (0) 316/877-4335 Fax: +43 (0) 316/877-3456 E-Mail: [email protected] http://www.verwaltung.steiermark.at/sport

Ansuchen um Einzel-Spitzensportförderung 2021

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Abteilung 9 – Referat Sport Seite 1 von 4

Ansuchen um Einzel-Spitzensportförderung 2021 durch die Steiermärkische Landesregierung

Bitte beachten Sie: * Angabe erforderlich i Information zum Ausfüllen Zutreffendes ankreuzen

I. PERSÖNLICHE DATEN

Antragstellerin bzw. Antragsteller

Familienname *

Vorname * Akadem.

Grad

Geburtsdatum * Geschlecht * Männlich Weiblich

Adresse und Kontakte

Straße * Haus- Nr. *

Postleitzahl * Ort *

Telefon * E- Mail *

Fachverband *

Dachverband *

Sportart *

Disziplin *

Nicht/olympisch * Olympisch nicht olympisch

Bezeichnung und Adresse des Vereins

Bezeichnung *

Straße * Haus-Nr. *

Postleitzahl * Ort *

Obfrau bzw. Obmann des Vereins

Familienname * Vorname *

Straße * Haus- Nr. *

Postleitzahl * Ort *

An das Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 9 Kultur, Europa, SportJahngasse 1 8010 Graz

Für Rückfragen: Tel.: +43 (0) 316/877-4335 Fax: +43 (0) 316/877-3456 E-Mail: [email protected]://www.verwaltung.steiermark.at/sport

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Telefon * E-Mail *

Persönliche Trainerin bzw. persönlicher Trainer

Familienname * Vorname *

Telefon * E-Mail *

II. FÖRDERUNGSANSUCHEN

Förderungsansuchen für (Ergebnisliste bzw. Qualifikationsbestätigung des Österreichischen Verbandes beilegen)

Veranstaltung * Olympische Spiele Weltmeisterschaft Europameisterschaft

Veranstaltungs-land * Datum *

Klasse * Junior/innenklasse Allgemeine Klasse

Platzierung * Teilnehmeranzahl/Disziplin *

Förderungsansuchen für (Ergebnisliste bzw. Qualifikationsbestätigung des Österreichischen Verbandes beilegen)

Veranstaltung * Olympische Spiele Weltmeisterschaft Europameisterschaft

Veranstaltungs-land * Datum *

Klasse * Junior/innenklasse Allgemeine Klasse

Platzierung * Teilnehmeranzahl/Disziplin *

Förderungsansuchen für (Ergebnisliste bzw. Qualifikationsbestätigung des Österreichischen Verbandes beilegen)

Veranstaltung * Olympische Spiele Weltmeisterschaft Europameisterschaft

Veranstaltungs-land * Datum *

Klasse * Junior/innenklasse Allgemeine Klasse

Platzierung * Teilnehmeranzahl/Disziplin *

Förderungsansuchen für (Ergebnisliste bzw. Qualifikationsbestätigung des Österreichischen Verbandes beilegen)

Veranstaltung * Olympische Spiele Weltmeisterschaft Europameisterschaft

Veranstaltungs-land * Datum *

Klasse * Junior/innenklasse Allgemeine Klasse

Platzierung * Teilnehmeranzahl/Disziplin *

Beschreibung des sportlichen Leistungsziels

*

Abteilung 9 – Referat Sport Seite 3 von 4

III. Stellungnahme Präsident/in des zuständigen Landesfachverbandes

*

Ort, Datum Unterschrift

Stampiglie Unterschrift Fachverbandspräsident/in

Bankverbindung

Kontoinhaber/in * Bank-institut *

IBAN * BIC *

i Die Kontoinhaberin bzw. der Kontoinhaber muss ausnahmslos die Förderungswerberin bzw. der Förderungswerber sein. Anweisungen auf Sparbuchkonten sind nicht möglich.

Bestätigung

Ort, Datum, Unterschrift

Mit der Unterschrift bestätigt die/der Antragsteller/in die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben.

Mit der Unterschrift verpflichtet sich die/der Antragsteller/in, sich nach Förderungserhalt, freiwillig einer Gebarungs- bzw. Projektkontrolle durch den Steiermärkischen Landesrechnungshof zu unterziehen.

Mit der Unterschrift erklärt sich die/der Förderungswerber/in ausdrücklich bereit, bei Vorliegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen die Anti-Dopingbestimmungen die erhaltenen Förderungsbeiträge des Landes Steiermark zurückzubezahlen.

Die/der Förderungswerber/in bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift, dass sie/er in Kenntnis gesetzt wurde, dass kein Rechtsanspruch auf

Sportförderung durch das Land besteht.

Des Weiteren wird mit der Unterschrift ausdrücklich zur Kenntnis genommen, dass die/der Förderungswerber/in die Finanzierung seines Sportvorhabens eigenverantwortlich sicherzustellen hat.

Mit der Unterschrift bestätigt die/der Antragsteller/in die Kenntnisnahme der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf der nächsten Seite.

Abteilung 9 – Referat Sport Seite 4 von 4

Allgemeine Informationen:

Die Steiermärkische Landesregierung gewährt einzelnen Personen

für die Teilnahme an einer EM, einer WM oder bei Olympischen

Spielen eine finanzielle Unterstützung.

Nähere Informationen über die Sportförderung entnehmen Sie bitte

der Website der Abteilung 9 – Sport

http://www.verwaltung.steiermark.at/sport

Voraussetzungen: die Zugehöigkeit zu einem steirischen Verein, die Zugehörigkeit zu einem von der steirischen

Landessportorganisation anerkannten ordentlichen Fachverband,

eine positive Stellungnahme der Fachverbandspräsidentin/des Fachverbandspräsidenten,

die Person muss mindestens 17 Jahre alt sein und eine Förderung erhalten nur Personen, die entsprechende

Leistungen in der Allgemeinen Klasse oder in der darunter liegenden Klasse in einer Einzelsportart erreicht haben.

Teilnahme und Platzierung an einer EM, WM oder bei Olympischen Spielen in der Allgemeinen Klasse oder der Juniorinnen bzw. Junioren Klasse, im Zeitraum von15. Oktober 2020 bis 14. Oktober 2021

Fristen:

Abgabefrist: 21. Oktober 2021

Kosten:

Der Antrag ist kostenlos

Erforderliche Unterlagen:

Formblatt

Ergebnisliste

Qualifikationsbestätigung

Stellungnahme des Fachverbandspräsidenten bzw. der Fachverbandspräsidentin

Rechtsgrundlagen:

Rechtsgrundlage für die Gewährung einer Einzel-Spitzensportförderung ist das Steiermärkische Landessportgesetz 2015 igF.

Zusätzliche Informationen:

Auf Gewährung von Sportförderung besteht kein Rechtsanspruch.

Sportförderung darf nur für nicht erwerbsmäßig betriebenen Sport

gewährt werden.

Sportförderung kann nur nach Maßgabe vorhandener

Sportförderungsmittel auf Grundlage aufrechter Beschlüsse der

Steiermärkischen Landesregierung unter Einhaltung der

Förderungsvoraussetzungen erfolgen.

Datenschutzrechtliche Bestimmungen:1. Die/der Unterzeichnende nimmt zur Kenntnis, dass derFörderungsgeber ermächtigt ist, alle im Förderungsantragenthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerberund Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffendenpersonenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. bDatenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnungund des Abschlusses des Förderungsvertragesautomationsunterstützt zu verarbeiten.2. Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnungan die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.3. Die/der Unterzeichnende nimmt weiters zur Kenntnis, dassauf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers(https://datenschutz.stmk.gv.at) alle relevanten Informationeninsbesondere zu folgenden sie/ihn betreffenden Punktenveröffentlicht sind:- zu den ihr/ihm zustehenden Rechten auf Auskunft,Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung,Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;- zum dem ihr/ihm zustehenden Beschwerderecht bei derÖsterreichischen Datenschutzbehörde;- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zumDatenschutzbeauftragten.4. Der Förderungsgeber bzw. die Förderungsstelle ist weitersgesetzlich ermächtigt, Daten gemäß Pkt 1. im notwendigenAusmaßa. zur Erfüllung von Berichtspflichten, für Kontrollzwecke oderzur statistischen Auswertung- an den Steiermärkischen Landesrechnungshof und vomLand beauftragte Dritten, die zur vollen Verschwiegenheit überdie Daten verpflichtet sind,- allenfalls an den Bundesrechnungshof und das zuständigenBundesministerium,- allenfalls an Organe der EU nach den EU-rechtlichenBestimmungen,- allenfalls an andere Stellen, mit denen Kooperationenbestehen oder die gesetzlichen Anspruch auf Informationenhabenb. für Rückforderungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f Datenschutz-Grundverordnung an das Gerichtzu übermitteln.5. Der Name des Förderungsnehmers oder seineBezeichnung unter Angabe der Rechtsform, derFörderungsgegenstand sowie die Art und die Höhe derFörderungsmittel können in Berichte über dieFörderungsvergabe aufgenommen und so veröffentlichtwerden.