1
Überwachungskameras in der Law School Antragsteller: Die Liberale Hochschulgruppe der Bucerius Law School (LHG), vertreten durch David Linnemann (Vorsitzender): Die Vollversammlung möge beschließen, dass 1. die SV sich bei der Hochschulleitung oder den entsprechenden Ansprechpartnern erkundigt, in welcher Qualität Überwachungsvideos auf dem Gelände und in den Gebäuden der BLS aufgezeichnet werden, d.h. ob jemand auf Grund der Videos identifiziert werden kann oder ob es sich nur um „Bewegungskameras“ o.Ä. handelt, 2. die SV sich bei der Hochschulleitung oder den entsprechenden Ansprechpartnern erkundigt, ob die Kameras sowohl bei Nacht als auch bei Tag Aufnahmen in gleicher Qualität aufzeichnen und ob manche Kameras nur zu manchen Tageszeiten in Betrieb sind, 3. die SV sich bei der Hochschulleitung oder den entsprechenden Ansprechpartnern erkundigt, an welchen Orten Kameras installiert sind und wie viele Kameras insgesamt installiert sind, 4. die SV sich bei der Hochschulleitung oder den entsprechenden Ansprechpartnern erkundigt, wie lange die entsprechenden Videos gespeichert werden, wer darauf Zugang hat, bei welchen Gelegenheiten eine Einsicht in das Videomaterial erfolgt und wer diese Einsicht ggf. veranlasst, 5. die SV der Studierendenschaft spätestens bis zur nächsten VV durch eine EMail über all diese Punkte berichtet und darüber hinaus auch bei der nächsten VV darüber berichtet. Begründung: Dass sich sowohl Kameras auf dem Gelände als auch in den Gebäuden der BLS befinden ist selbstverständlich bekannt. Gerade vor dem Hintergrund der Diebstahlsproblematik in den letzten Monaten rückten diese auch immer wieder in den Fokus. Allerdings widersprechen sich die Aussagen bezüglich der Funktionen dieser Kameras z.T. erheblich: Teils wurde erklärt, dass die Kameras auf dem Gelände der BLS nur dafür da sind, Bewegungen zu erkennen, sodass der Wachmann bemerkt, wenn sich Personen auf dem Gelände befinden und er dies(e) überprüfen kann. Generell seien die Kameras aber auf Grund der Technik und des Anbringungswinkels nicht in der Lage, Personen an Hand ihrer Gesichter zu identifizieren. Demgegenüber wurde aber zum Teil auch erklärt, dass es sich bei den Kameras um „normale“ Überwachungskameras handeln würde, mit denen auch Gesichter erkannt werden können. Über die Speicherdauer und die Verwendung des Materials ist weiterhin nichts bekannt. Die Liberale Hochschulgruppe ist der Meinung, dass eine generelle Ablehnung von Video bzw. Überwachungskameras aus rein ideologischen Gründen nicht zielführend und sinnvoll sein kann. Dennoch sollte auch vor einem Präventionshintergrund Klarheit darüber bestehen, wofür die Kameras eingesetzt werden können bzw. dass sie überhaupt existieren. Wir wünschen uns einen sensiblen und verantwortungsvollen Umgang mit den Daten und Aufzeichnungen.

Antrag-VV-2013-LHG-Datenschutz

Embed Size (px)

DESCRIPTION

Antrag der Liberalen Hochschulgruppe der BLS zur VV.

Citation preview

 

Überwachungskameras  in  der  Law  School  

Antragsteller:  Die   Liberale  Hochschulgruppe   der   Bucerius   Law   School   (LHG),   vertreten  durch  David  Linnemann  (Vorsitzender):  

Die  Vollversammlung  möge  beschließen,  dass  

1. die  SV  sich  bei  der  Hochschulleitung  oder  den  entsprechenden  Ansprechpartnern  erkundigt,  in   welcher   Qualität   Überwachungsvideos   auf   dem   Gelände   und   in   den   Gebäuden   der   BLS  aufgezeichnet  werden,  d.h.  ob  jemand  auf  Grund  der  Videos  identifiziert  werden  kann  oder  ob  es  sich  nur  um  „Bewegungskameras“  o.Ä.  handelt,    

2. die  SV  sich  bei  der  Hochschulleitung  oder  den  entsprechenden  Ansprechpartnern  erkundigt,  ob   die   Kameras   sowohl   bei   Nacht   als   auch   bei   Tag   Aufnahmen   in   gleicher   Qualität  aufzeichnen  und  ob  manche  Kameras  nur  zu  manchen  Tageszeiten  in  Betrieb  sind,  

3. die  SV  sich  bei  der  Hochschulleitung  oder  den  entsprechenden  Ansprechpartnern  erkundigt,  an  welchen  Orten  Kameras  installiert  sind  und  wie  viele  Kameras  insgesamt  installiert  sind,  

4. die  SV  sich  bei  der  Hochschulleitung  oder  den  entsprechenden  Ansprechpartnern  erkundigt,  wie   lange   die   entsprechenden   Videos   gespeichert   werden,   wer   darauf   Zugang   hat,   bei  welchen  Gelegenheiten  eine  Einsicht  in  das  Videomaterial  erfolgt  und  wer  diese  Einsicht  ggf.  veranlasst,  

5. die   SV   der   Studierendenschaft   spätestens   bis   zur   nächsten   VV   durch   eine   E-­‐Mail   über   all  diese  Punkte  berichtet  und  darüber  hinaus  auch  bei  der  nächsten  VV  darüber  berichtet.  

Begründung:  

Dass   sich   sowohl   Kameras   auf   dem   Gelände   als   auch   in   den   Gebäuden   der   BLS   befinden   ist  selbstverständlich   bekannt.   Gerade   vor   dem  Hintergrund   der  Diebstahlsproblematik   in   den   letzten  Monaten  rückten  diese  auch  immer  wieder  in  den  Fokus.  Allerdings  widersprechen  sich  die  Aussagen  bezüglich   der   Funktionen   dieser   Kameras   z.T.   erheblich:   Teils  wurde   erklärt,   dass   die   Kameras   auf  dem  Gelände  der  BLS  nur  dafür  da  sind,  Bewegungen  zu  erkennen,  sodass  der  Wachmann  bemerkt,  wenn  sich  Personen  auf  dem  Gelände  befinden  und  er  dies(e)  überprüfen  kann.  Generell   seien  die  Kameras   aber   auf   Grund   der   Technik   und   des   Anbringungswinkels   nicht   in   der   Lage,   Personen   an  Hand  ihrer  Gesichter  zu  identifizieren.  Demgegenüber  wurde  aber  zum  Teil  auch  erklärt,  dass  es  sich  bei   den   Kameras   um   „normale“  Überwachungskameras   handeln  würde,  mit   denen   auch  Gesichter  erkannt  werden   können.   Über   die   Speicherdauer   und   die   Verwendung   des  Materials   ist  weiterhin  nichts  bekannt.  Die   Liberale  Hochschulgruppe   ist   der  Meinung,  dass   eine   generelle  Ablehnung   von  Video-­‐   bzw.   Überwachungskameras   aus   rein   ideologischen  Gründen   nicht   zielführend   und   sinnvoll  sein  kann.  Dennoch  sollte  auch  vor  einem  Präventionshintergrund  Klarheit  darüber  bestehen,  wofür  die  Kameras  eingesetzt  werden  können  bzw.  dass  sie  überhaupt  existieren.  Wir  wünschen  uns  einen  sensiblen  und  verantwortungsvollen  Umgang  mit  den  Daten  und  Aufzeichnungen.