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Antragsbuch der 49. BMV der LHG
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Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen
49. ordentliche Bundesmitgliederversammlung
18. bis 20. Januar 2013 in Bonn
Quelle: Michael Sondermann
EINLADUNG | TAGESORDNUNG | ANTRAGSBUCH
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 2
Inhaltsverzeichnis
Einladung 4
Vorläufige Tagesordnung 5
Informationen 6
Anträge
A 01
B 01
LHG Kassel
LV Berlin-Brandenburg
Beobachtende Mitgliedschaft
24-Stunden-Bibliotheken in Universi-
tätsstädten
12
13
B 02
B 03
Bundesvorstand
LV Berlin-Brandenburg
Anhebung der Minijobgrenze – Keine
Diskriminierung von BAföG-
Empfängern!
Bessere Hochschulräte für freie Hoch-
schulen!
14
15
B 04 LV Berlin-Brandenburg Bessere Karrierewege für Nachwuchs-
forscher
17
B 05 LV Hessen Bezahlbarer Wohnraum für alle Stu-
dierenden!
18
B 06 LV Berlin-Brandenburg Bund-Länder-Programm für Studium
Generale initiieren
20
B 07 LV Nordrhein-Westfalen Die Liberalen Hochschulgruppen be-
fürworten eine Ausweitung der Hoch-
schulwerbung
21
B 08 Bundesvorstand Eine Hochschule für alle! Studieren
mit Beeinträchtigung ermöglichen.
23
B 09 LV Berlin-Brandenburg Einführung studentischer Präsidiums-
mitglieder
26
B 10 LHG Darmstadt Freier Zugang zu wissenschaftlicher
Literatur
27
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Antragsbuch | Seite 3
B 11 LV Berlin-Brandenburg Gewährleistung eines langfristigen
Erfolges der Ergebnisse der Exzellenz-
initiative
28
B 12 LHG Hamburg (Universität) Innovative Kooperationen für die Zu-
kunft
29
B 13 LV Nordrhein-Westfalen Liberale Hochschulgruppen setzen sich
gegen Noteninflation ein
31
B 14 LV Berlin-Brandenburg Promotionsrecht für Fachhochschulen
ermöglichen
34
B 15 LHG Mannheim Reform der Verfassten Studierenden-
schaften
36
B 16 LV Berlin-Brandenburg Soziale Situation der Studierenden
verbessern
38
B 17
B 18
LV Berlin-Brandenburg
LV Berlin-Brandenburg
Studentische Praktika würdigen
Weiterführung Exzellenzinitiative
39
40
B 19 Bundesvorstand Wissenschaften zwischen Rechten und
Pflichten – Open Access fördern
41
B 20
B 21
LV Berlin-Brandenburg
Bundesvorstand
Wissenschaftsfreiheitsgesetz auch für
Hochschulen
Zukunft der Hochschulfinanzierung
wettbewerblich gestalten
43
45
Liste aktiver Gruppen 48
Anlagen
Anlage 1: Rechenschaftsberichte des Bundesvorstands
Anlage 2: Rechenschaftsbericht der Ombudsperson
Anlage 3: Protokoll der 48. Bundesmitgliederversammlung in Würzburg
Anlage 3: Protokoll des Kongresses „Der Aktuelle Herausforderungen an die
Hochschulpolitik“ in Würzburg
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Antragsbuch | Seite 4
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 5
VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG 49. ordentliche Bundesmitgliederversammlung und Kongress „Der
Bologna-Prozess und seine Kinderkrankheiten“
18. – 20. Januar 2013 in Bonn
Freitag, 18. Januar 2013; 18 Uhr Beginn
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Wahl des Präsidiums (Präsident/-in und zwei weitere Mitglieder)
5. Wahl des Protokollführers
6. Genehmigung der Tagesordnung
7. Genehmigung der ausstehenden Protokolle
8. Satzungsänderungsanträge
9. Aufnahme neuer Gruppen
10. Rechenschaftsbericht des Bundesvorstands
11. Aussprache
12. Bericht des Schatzmeisters und der Kassenprüfer
13. Aussprache
ca. 23:00 Uhr Unterbrechung
Samstag, 19. Januar 2013; 9 Uhr Fortsetzung
Sonntag, 20. Januar 2013; 10 – 13 Uhr
16. Entlastung des Bundesvorstands
17. Wahl einer/-s Bundesvorsitzenden
18. Wahl einer Bundesschatzmeisterin/eines Bundesschatzmeisters
19. Wahl dreier stellvertretender Bundesvorsitzenden
20. Wahl eines International Officers
21. Wahl zweier Kassenprüfer/-innen, zweier stellvertretender Kassenprüfer/-innen
22. Fortsetzung der Antragsberatung
23. Schlusswort der/-s Bundesvorsitzenden
14. Gruppenvorstellungen (bitte vorbereiten)
15. Antragsberatung
16.30 Uhr Unterbrechung der BMV und Besuch des Empfangs der FDP-Bundestagsfraktion
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Antragsbuch | Seite 6
INFO
zur BMV und zum Kongress
Unterbringung
ibis Hotel Bonn
Vorgebirgsstraße 33
53119 Bonn
Tel.: +49 228 – 72660
Fax.: +49 228 – 7266405
http://www.ibis.com/de/hotel-1441-ibis-bonn/index.shtml
Anreise
Vom Hauptbahnhof (ca. 1,4 km): Verlasst den Bahnhof durch den Haupt-eingang und folgt der „Rabinstraße“ nach links, die dann in die „Thomastra-ße“ mündet. Biegt rechts in den „Hoch-stadenring“ ein. Auf der linken Seite an der Ecke zur „Vorgebirgsstraße“ findet ihr dann das Hotel. Alternativ fahrt mit der Tramlinie 66 Richtung „Siegburg“ und steigt am „Stadthaus“ aus. Geht vom Berliner Platz die „Maxstraße“ nach links und folgt dieser bis zur Ecke „Hochstaden-ring“. Dort liegt auf der gegenüberlie-genden Straßenseite das Hotel.
Anreise mit dem Auto:
Von Nordwesten:
Folgt der A 555 über das Autobahnkreuz „Bonn-Nord“ bis zum Ende („Potsdamer Platz“). Folgt dann weiter der „K1“ und biegt dann links in die „Vorgebirgsstra-ße“ ein. An der Kreuzung zum „Hochsta-denring“ findet ihr das Hotel auf der linken Seite.
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Antragsbuch | Seite 7
Von Südwesten:
Folgt der A 565 bis zum Autobahnkreuz „Bonn Nord“. Verlasst die Autobahn in Rich-tung „Potsdamer Platz/ Bonn Innenstadt“. Folgt ab dort der oben stehenden Be-schreibung.
Von Nordosten:
Folgt der A 59 bis zur Einfahrt in die A 565. Folgt dieser bis zum Autobahnkreuz „Bonn Nord“. Folgt ab dort der oben stehenden Be-schreibung.
Von Südosten:
Folgt der A 3 bis „Buisdorf“ und von dort der A 560 Rich-tung „Menden“. Dort fahrt ihr auf die A 59 Richtung „Geis-lar“. Zuletzt fahrt ihr auf die A 565 Richtung „Bonn“ und folgt ab dem Autobahnkreuz „Bonn Nord“ den oben stehenden Be-schreibungen.
Achtung:
Kostenfreie Parkplätze am Hotel gibt es nicht. Da Parkplätze in der Innenstadt stets rar sind, lohnt es sich, besser zweimal über eine Autofahrt nachzudenken.
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Antragsbuch | Seite 8
Tagungsraum
Ulrich-Haberland-Saal
Studentenwerk Bonn
Auf dem Hügel 16
53121 Bonn
(der Lageplan zum Raum ist vor Ort ausgeschildert)
Anreise
Anreise zu Fuß (ca. 2,1 km)
Vom Hotel aus lauft Ihr rechts den „Hochstadenring“ entlang, der in die „Endeni-cher Straße“ und schließlich in den „Hermann-Wandersleb-Ring“ mündet. Biegt dann nach der Auto-bahnkreuzung in „Auf dem Hügel“ ab.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Vom Hotel aus lauft ihr nach rechts die „Vorgebirgsstraße“ entlang und biegt links in die „Ellertstraße“ ein, der ihr bis zur Haltestelle „Bonn West“ folgt. Steigt dort in die Tramlinie 63 Richtung „Bad Godesberg Stadthalle“ und fahrt bis „Bonn Hauptbahnhof/Gleis 2“. Am Hauptbahnhof steigt ihr in den Bus der Linie 610 Rich-tung „Duisdorf Bf“ ein und steigt am „Immenburgpark, Bonn-Endenich“ aus. Rechts geht es in die Straße „Auf dem Hügel“.
Anreise mit dem Auto:
Vom Hotel zur Universität lauft Ihr am besten oder nutzt die öffentlichen Ver-kehrsmittel! Mit dem Auto müsst Ihr euch durch die Innenstadt quälen, und garan-tierte Parkplätze gibt es an der Universität auch nicht. Falls Ihr es doch versuchen wollt, haltet euch an die Fußwegbeschreibung.
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Antragsbuch | Seite 9
Der Weg vom Hotel zum Landesmuseum (Samstagabend)
LVR-Landes-Museum Bonn
Colmantstraße 14-16
53115 Bonn
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Fahrt von der Haltestelle „Bonn West“ mit der Tram (16, 18, 63, 68 – Richtung Hauptbahnhof oder Bad Godesberg Stadthalle) bis zum Hauptbahnhof. Von dort durch die Unterführung hinter dem Bahnhof rechts (Ausgang Quantiusstraße), über die Quantiusstraße zur Colmantstraße. Das Museum liegt auf der rechten Seite.
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Antragsbuch | Seite 10
49. ordentliche Bundesmitgliederversammlung und Kongress „Der Bolognaprozess und seine Kinderkrankheiten“
Antragsschluss: 02. Januar 2013, 24:00 Uhr
Eingang an [email protected]
Anmeldeschluss: 02. Januar 2013, 24:00 Uhr
Eingang an [email protected]
Bitte nur mit Anmeldeformular!
Teilnahmebeitrag:
Der Teilnahmebeitrag für die BMV und den Kongress beträgt 35 €. Darin enthalten sind:
2 Übernachtungen im Doppelzimmer
2 x Frühstück, 1 x Mittagessen (Sa), 2x Abendessen
Getränke im Tagungsraum
Wenn keine Übernachtungskosten anfallen, reduziert sich der Teilnahmebeitrag auf 15 €.
Bei Nichterscheinen ohne Stornierung oder Stornierung nach dem 02.01.13 wird der volle Teilnahmebeitrag fällig.
Fahrtkostenerstattung:
Studierenden werden die Fahrtkosten zum Kongress bis maximal in Höhe des Bahn-card-50-Preises erstattet. Für den Anspruch auf Fahrtkostenerstattung ist mindes-tens eine 80%ige Anwesenheit während des Kongresses erforderlich. Reservierungs-entgelte und Fahrtkosten vor Ort werden nicht erstattet. Die Erstattung erfolgt un-bar auf ein inländisches Girokonto des Kongressteilnehmers nach Einsendung der Originalbelege an den LHG-Bundesverband.
Hinweis: Leider hat die Bahn ihre Großkundenrabatte verändert, so dass wir diese nicht mehr für die Fahrt zu Veranstaltungen nutzen können.
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Antragsbuch | Seite 11
Zum ersten Mal auf einer BMV und Kongress des LHG? In Kürze und Schnelle hier die wichtigsten Satzungsregeln und Infos: Nach § 9 Abs. 1 der Bundessatzung ist die „Bundesmitgliederversammlung (BMV) das oberste beschlussfassende Organ des LHG“.
1. Allgemein:
Wer hat Rederecht? Rederecht haben alle Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsgruppen und der Landes-verbände. Ebenso die Mitglieder des Bundesvorstandes, die Kassenprüfer und die Mitglieder des Schiedsgerichts. Gäste, die zu keiner der genannten Gruppen gehören, kann durch die Versammlungsleitung Rederecht erteilt werden. Um auf die Redeliste zu gelangen, hebt man für das Tagungspräsidium sichtbar eine Hand.
Wer hat Stimmrecht? Jede Mitgliedsgruppe hat zwei Stimmrechte, deren Vergabe an ihre Mitglieder sie selbst regelt. Die Vergabe kann während der BMV flexibel geändert werden, ist jedoch nur an Gruppenmitglieder zulässig. Eine Vergabe an Mitglieder anderer Gruppen ist möglich. Eine Person kann alle beiden Stimmrechte seiner Gruppe wahrnehmen. 2. Antragsberatung:
Wer ist Antragsberechtigt? Antragsberechtigt sind die Mitgliedsgruppen und die Landesverbände. Ebenso die Mitglieder des Bundesvorstandes, die Kassenprüfern und Mitgliedern des Schiedsgerichts.
Wie wird die Antragsreihenfolge bestimmt? Die Antragsreihenfolge wird durch das Alex-Müller-Verfahren bestimmt. Zu Beginn der BMV wird festgestellt, welche Anträge der Versammlung vorliegen. Dann erhalten gegen Aus-tausch eines Stimmzettels die stimmberechtigen Mitglieder eine Übersicht aller Anträge und können maximal X Stimmen auf die vorliegenden Anträge verteilen. Ein kumulieren der Stimmen ist nicht möglich. Das Stimmergebnis der Abstimmung ist die Antragsreihenfolge.
Wie läuft eine Antragsdebatte ab? Allgemein: Ein Antrag wird in drei Lesungen behandelt. Die erste Lesung stellt die „Gene-raldebatte“ dar, in der Rednerinnen und Redner eine allgemeine Meinung zum Antrag for-mulieren dürfen. In der zweiten Lesung werden die eingereichten Änderungsanträge be-handelt. In der dritten Lesung findet eine abschließende Debatte über den Antrag in seiner (möglicherweise) geänderten Fassung statt und schließt mit einer Abstimmung.
Zulässige Änderungsanträge in der zweiten Lesung sind: o Streichung von Wörtern und Zeilen o Hinzufügen von Wörtern und Zeilen o Ersetzung von Wörtern und Zeilen
Geschäftsordnung: Die Geschäftsordnung lässt folgende Anträge zur Antragsbera-tung zu.
o Schluss der Redeliste/(Wieder-)Öffnung der Redeliste o Begrenzung der Redezeit o Sofortige Abstimmung
Geschäftsordnungsanträge sind durch das Heben beider Arme dem Tagungspräsidium deut-lich zu machen.
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Antragsbuch | Seite 12
Antragsnummer: A 01 Angenommen
Antragssteller: LHG Kassel Abgelehnt
Nicht befasst
Sunsetklausel: Entfällt Verwiesen an:
Antragstitel: Antrag auf beobachtende Mitgliedschaft im Bundesverband
Liberaler Hochschulgruppen
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließen: 0
Die "Liberale Hochschulgruppe Kassel", abgekürzt "LHG Kassel", beantragt hiermit 1
die Aufnahme in den Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen als beobachtendes 2
Mitglied. 3
4
Begründung: 5
Erfolgt mündlich. 6
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließe
Antragsnummer:
B 01
Angenommen
Antragssteller: LV Berlin-
Brandenburg
Abgelehnt
Nicht befasst
Sunsetklausel: Entfällt Verwiesen an:
Antragstitel: 24-Stunden-Bibliotheken in Universitätsstädten
1
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließen: 1
2
Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert in den größeren Hochschul-3
städten mindestens eine wissenschaftliche Bibliothek einzurichten, die 24 Stunden 4
an sieben Tagen der Woche geöffnet hat. Dafür soll die jeweilige Landesregierung 5
einen Wettbewerb ausschreiben, auf den sich die Bibliotheken mit eigenen Konzep-6
ten zur Umsetzung bewerben. Gleichzeitig fordert der Bundesverband Liberaler 7
Hochschulgruppen die Bibliotheken auf, bezüglich der Bestands- und Ausleihsyste-8
me sowohl intern als auch extern enger und effizienter zu kooperieren. 9
10
Begründung: 11
Erfolgt mündlich12
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 14
Antragsnummer: B 02 Angenommen
Antragssteller: Bundesvorstand Abgelehnt
Nicht befasst
Sunsetklausel: Entfällt Verwiesen an:
Antragstitel: Anhebung der Minijobgrenze – Keine Diskriminierung von BA-
föG-Empfängern!
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließen: 1
Die Liberalen Hochschulgruppen fordern die Bundesregierung auf, die Freibetrags-2
regelung des §21 i.V.m. 23 BAföG an die Anhebung der Minijobgrenze auch für BA-3
föG-Empfänger anzupassen. 4
5
Begründung: 6
Zum 01.01.2013 wurde die Entgeldgrenze der geringfügigen Beschäftigung (Mi-7
nijobs) von 400€ auf 450€ angehoben. Für BAföG-Empfänger ergab sich daraus das 8
Problem, dass sie dennoch nur 400€ als Freibetrag verdienen durften, weil die ent-9
sprechende Anpassung im BAföG fehlt. Wir sind der Meinung, dass es keinen nach-10
vollziehbaren Grund dafür gibt, dass BAföG-Empfänger, die einen großen Teil der 11
geringfügig Beschäftigten stellen, von dieser Neuregelung quasi ausgegrenzt wer-12
den. Folgt keine Anpassung des BAföG Gesetzes kommt dies einer Diskriminierung 13
von Studierenden gleich, die neben ihrem Studium arbeiten. Ihnen darf die Mög-14
lichkeit zu einem Zuverdienst nicht genommen werden. 15
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 15
Antragsnummer: B 03 Angenommen
Antragssteller: LV Berlin-
Brandenburg
Abgelehnt
Nicht befasst
Sunsetklausel: Entfällt Verwiesen an:
Antragstitel: Bessere Hochschulräte für freie Hochschulen!
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließen: 1
2
Das Leitbild liberaler Hochschulpolitik ist die freie, autonome und selbstverwaltete 3
Hochschule. Lehrende und Lernende an der Hochschule können besser entscheiden, 4
was für eine Hochschule richtig ist als ferne Verwaltungen. Das Selbstgestalten der 5
Hochschule ist für Liberale Hochschulgruppen besser als eine bürokratisch verwal-6
tete Hochschule. Eine Detailsteuerung durch engmaschige Hochschulgesetze lehnen 7
wir ab. Stattdessen sollen Hochschulfreiheitsgesetze einen Ordnungsrahmen mit 8
Steuerung durch Anreize für die Hochschulen bilden und der Staat lediglich die 9
Rechtsaufsicht übernehmen. 10
Für den Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen stellen dabei Hochschulräte 11
eine sinnvolle Schnittstelle zu Außenwelt der Hochschule dar. Beide Gremien sollen 12
sich dafür zumindest teilweise aus externen Akteuren als Einzelpersönlichkeiten 13
beispielsweise aus Wirtschaft, Politik, Verbänden und Kultur zusammensetzen und 14
dürfen nicht gleichzeitig ein Amt in der Hochschule ausüben. Die Wahl der Mitglie-15
der muss dabei auf Vorschlag des Akademischen Senates und Bestätigung durch das 16
zuständige Ministerium erfolgen. Um eine konstruktiven Einfluss der Gremien si-17
cherzustellen, sollen die Persönlichkeiten dafür mit Hochschulwesen und Wissen-18
schaftsbetrieb vertraut sein. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt fünf Jahre mit der 19
Möglichkeit auf eine Wiederwahl. 20
Die Hochschulräte übernehmen dabei direkt angebunden an die Hochschule die 21
Funktion, der früher durch Verwaltungen wahrgenommene Fachaufsichten. Zu den 22
Hauptzielen zählt dabei die Stärkung des Hochschulmanagements und somit der 23
Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule im Hinblick auf hohe Qualität in Lehre und 24
Forschung aber auch auf die Einwerbung privater Fördermittel, die wiederum dem 25
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 16
ersten Ziel dienlich sind. Der Hochschulrat wirkt daran mit, ein eigenes (strategi-26
sches) Profil für die Hochschule zu entwickeln. Der Hochschulrat tritt dabei als ex-27
ternes Gremium in ein Führungs-/Entscheidungstrio neben Präsidium und akademi-28
schen Senat. Akademischer Rat und Hochschulrat teilen sich dabei die Wahlfunkti-29
on der administrativen Hochschulleitung i.d.R. des Präsidiums. 30
Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert in allen öffentlichen Hoch-31
schulen solche Hochschulräte einzurichten und im Rahmen von Hochschulfreiheits-32
gesetzen den Hochschulen mehr Gestaltungsfreiraum zu geben sowie den Hoch-33
schulräten eine Art Fachaufsicht zu übertragen. 34
35
Begründung: 36
Erfolgt mündlich.37
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 17
Antragsnummer: B 04 Angenommen
Antragssteller: LV Berlin-
Brandenburg
Abgelehnt
Nicht befasst
Sunsetklausel: Entfällt Verwiesen an:
Antragstitel: Bessere Karrierewege für Nachwuchsforscher
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließen: 1
2
Der Bundesverband der Liberalen Hochschulgruppen fordert die attraktivere Ge-3
staltung von Forschungskarrieren in Deutschland. In Ergänzung zu den Juniorprofes-4
suren sollte daher vermehrt auf die Tenure-Track-Modelle gesetzt werden. Gleich-5
zeitig sollte aber auch die Zahl der W2- und W3-Professuren erhöht werden. 6
7
Begründung: 8
Der Anteil des Mittelbaus den hauptberuflich und selbstständig lehrenden Hoch-9
schullehrern unterhalb der professoralen Spitzenebene bei lediglich 2 Prozent in 10
Deutschland (in den USA bspw. bei 27 Prozent). In den USA sind diese zwar befris-11
tet, zumeist jedoch mit Tenure Track-Verträgen versehen, die in Deutschland bis-12
her jedoch eher Seltenheiten darstellen. Die Anzahl der befristeten Stellen im Mit-13
telbau wurde in den letzten Jahren in Deutschland zwar vermehrt, ohne jedoch die 14
Anzahl der W2/W3-Professuren zu erhöhen. Deutsche Universitäten verfügen daher 15
im internationalen Wettbewerb um Nachwuchstalente nicht über die ausreichenden 16
Instrumente, um Nachwuchswissenschaftler in ausreichendem Maße anzuziehen. 17
Seit 2002 existieren in Deutschland Juniorprofessuren für Post-Docs, die einen 18
schnelleren Karriereweg ermöglichen sollen als die bisherigen Habilitationsmodelle. 19
Der Tenure-Track ist eine wissenschaftliche Laufbahn, bei der nach drei Jahren 20
eine erste Evaluation der Ergebnisse und eine zweite abschließend nach sechs Jah-21
ren stattfinden. 22
23
Weitere Begründung erfolgt mündlich. 24
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 18
Antragsnummer: B 05 Angenommen
Antragssteller: LV Hessen Abgelehnt
Nicht befasst
Sunsetklausel: Entfällt Verwiesen an:
Antragstitel: Bezahlbarer Wohnraum für alle Studierenden!
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließen: 1
2
Der Bundesverband der Liberalen Hochschulgruppen sieht mit großer Besorgnis eine 3
zunehmend angespannte Lage im Bereich des studentischen Wohnens und fordert 4
die Kommunen mit Universitätsstandort, die Bundesländer und die Studentenwerke 5
dazu auf, sich stärker dem Thema „studentisches Wohnen“ zu widmen. 6
In den kommenden Jahren werden die Studierendenzahlen bundesweit steigen. Da-7
her ist es absolut notwendig bereits jetzt alle notwendigen Vorkehrungen zu tref-8
fen, um den zukünftigen Studierenden ausreichenden und gleichzeitig bezahlbaren 9
studentischen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Es kann keinem Studierenden 10
zugemutet werden, bedingt durch einen Mangel an bezahlbarem Wohnraum, auf 11
der Straße oder in Notunterkünften leben zu müssen. 12
Der Bundesverband fordert daher die Studentenwerke auf ihre Wohnraumkapazitä-13
ten zu überprüfen und ggf. der zu erwartenden Nachfrage von Studierenden anzu-14
passen. Seit Jahren führen Studentenwerke umfangreiche Wartelisten für ihre 15
Wohnheime. Diese Lage wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen. 16
Dem muss dringend entgegen gewirkt werden. Der Bau neuer Wohnheime, der Aus-17
bau und die Sanierung bestehender Wohnheime muss für die Studentenwerke 18
oberste Priorität haben. Die zuständigen Landesministerien müssen, für die Kosten 19
von Sanierungen und Neubauten von Wohnheimen, ihre Zuschüsse an die Studen-20
tenwerke dementsprechend anpassen. 21
Der Bundesverband fordert zudem die Kommunen mit Universitätsstandort auf, sich 22
ihrer eigenen Verantwortung gegenüber den Studierenden stärker bewusst zu wer-23
den. Die Kommunen müssen verstärkt Freiflächen für Wohnraum freigeben und ggf. 24
neue Wohngebiete erschließen. Zudem werden die Kommunen aufgefordert auch 25
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 19
sozialen Wohnungsbau den Studierenden zur Verfügung zu stellen. Dazu sollten 26
auch Studierende Wohnberechtigungsscheine erhalten können, von denen Studie-27
rende in der Regel bisher ausgeschlossen werden. 28
Der Bundesverband fordert die Bundesländer auf, Konversionsflächen schneller und 29
zielgerichteter an Investoren zu verkaufen, damit auf diesen Flächen – in der Regel 30
leerstehende US-Kasernen – neuer und günstiger Wohnraum entstehen kann. Dazu 31
sollte ein stärkerer Informationsaustausch zwischen dem Bundesministerium für 32
Forschung und Wissenschaft und der bundeseigenen Bundesanstalt für Immobilien-33
aufgaben angestrebt werden. 34
35
Begründung: 36
Erfolgt mündlich37
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 20
Antragsnummer: B 06 Angenommen
Antragssteller: LV Berlin-
Brandenburg
Abgelehnt
Nicht befasst
Sunsetklausel: Entfällt Verwiesen an:
Antragstitel: Bund-Länder-Programm für Studium Generale initiieren
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließen: 1
2
Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert die Bundesregierung auf, 3
ein Bund-Länder-Programm zur Einrichtung von Studium-Generale-Modellen zu ini-4
tiieren. Mit dem Programm sollen Hochschulen Anreize zur Umsetzung der Modelle 5
bekommen, die im Beschluss der 47. Bundesmitgliederversammlung des LHG aufge-6
führt sind. Die Hochschulen können sich mit eigenen Konzepten auf die Programm-7
mittel bewerben. 8
9
Begründung: 10
Erfolgt mündlich11
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 21
Antragsnummer: B 07 Angenommen
Antragssteller: LV Nordrhein-
Westfalen
Abgelehnt
Nicht befasst
Sunsetklausel: Entfällt Verwiesen an:
Antragstitel: Die Liberalen Hochschulgruppen befürworten eine
Ausweitung der Hochschulwerbung
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließen: 1
2
Die Liberalen Hochschulgruppen befürworten eine Ausweitung der Hochschulfinan-3
zierung durch das Bereitstellen von Außenwerbeflächen in Hochschulen. Hoch-4
schulwerbung ist ein legitimes Mittel zur Akquise von Kapital, welches zur Verbes-5
serung von Infrastruktur und Studienbedingungen an den Universitäten und somit 6
im Sinne der Studierenden verwendet werden kann. Der Zweck der Förderung be-7
züglich Infrastruktur und Lebensqualität im universitären Raum begrenzt dabei sei-8
nerseits Art und Ausmaß des Hochschulmarketings und darf der ästhetischen Ge-9
staltung des öffentlichen Raumes nicht zuwiderlaufen. 10
11
Begründung: 12
1. Die organisierte Linke an den Universitäten macht wiederholt durch Abreißen 13
und Überkleben von privatwirtschaftlicher Werbung als Protest gegen Hochschul-14
marketing auf sich aufmerksam. Diese Aktionen bedienen ein antimarktwirtschaft-15
liches Ressentiment und schaden den Studenten, indem Werbepartner abgeschreckt 16
werden und einer Aufstockung der Universitätshaushalte entgegengewirkt wird. 17
2. Aus der finanziellen Mehrbelastung der Universitäten durch doppelte Abiturjahr-18
gänge und die Abschaffung der Studienbeiträge folgt das Erfordernis eines effekti-19
ven Hochschulmarketings zur Kompensation von Finanzierungsengpässen. Den öf-20
fentlichen Raum der Hochschulen als Medium privatwirtschaftlicher Werbung zu 21
tabuisieren, bedeutet entweder eine stärkere steuerliche Belastung der Gesell-22
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 22
schaft oder alternativ eine Verringerung der Qualität der universitären Infrastruk-23
tur. 24
25
3. Soweit die Werbung an den Hochschulen der ästhetischen Gestaltung des öffent-26
lichen Raumes zuwiderläuft, ist eine Begrenzung von Werbeflächen gerechtfertigt. 27
Darüber hinaus sollen Möglichkeiten zur Bewerbung studentischer und universitärer 28
Veranstaltungen gewährleistet bleiben. Die Grenze zur visuellen Umweltverschmut-29
zung muss beachtet werden. 30
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 23
Antragsnummer: B 08 Angenommen
Antragssteller: Bundesvorstand Abgelehnt
Nicht befasst
Sunsetklausel: Entfällt Verwiesen an:
Antragstitel: Eine Hochschule für alle! Studieren mit Beeinträchtigung er-
möglichen.
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließen: 1
2
Rund zwanzig Prozent aller in Deutschland Studierenden haben eine Behinderung 3
oder chronische Krankheit, die sie in ihrem Studium einschränken. Die Hochschulen 4
erweisen sich dabei nicht als barrierefrei, zumal die Hochschulverwaltung und die 5
Lehrenden oft vergessen, dass Barrierefreiheit nicht gleichzusetzen mit „rollstuhl-6
gerecht“ ist. 7
Die Liberalen Hochschulgruppen sehen vor allem in den Punkten Information und 8
Beratung, Studierbarkeit der Prüfungs- und Studienordnungen, Finanzierung und 9
BAföG und Barrierefreiheit Nachholbedarf, damit die Hochschulen für jeden zu-10
gänglich und absolvierbar sind. 11
12
Informationen und Beratung 13
Schon in den ersten Wochen an einer Hochschule müssen die Studierenden auch 14
ohne eine Beeinträchtigung auf Beratungs- und Informationsmöglichkeiten hinge-15
wiesen werden, denn die etwa ein Viertel der Studierenden mit Behinderung oder 16
chronischen Krankheiten erwarben ihre Beeinträchtigung erst nach Studienbeginn. 17
Studierende mit Beeinträchtigungen müssen insbesondere Beratungsangebote zur 18
Studienfinanzierung bzw. Finanzierung des beeinträchtigungsbedingten Mehrbedar-19
fes, zum Umgang mit längerer beeinträchtigungsbedingter Studienunterbrechung 20
und zum Berufseinstieg gemacht werden. Auch eine psychologische Beratungs-21
instanz muss für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit zugäng-22
lich sein. Elementar ist dabei, dass die Studierenden diese Hilfe selbstverständlich 23
und anonym erhalten, damit Hemmschwellen gesenkt werden können. 24
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 24
Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten sind in der Hoch-25
schulverwaltung immer individuell zu behandeln. Die Liberalen Hochschulgruppen 26
sprechen sich für eine zentrale Vermittlungsperson aus, die zu Beratungsterminen, 27
Sprechstunden etc. hinzugezogen werden kann und die individuell für die spezifi-28
schen Belange zuständig ist. 29
Des Weiteren muss die Hochschule dafür Sorge tragen, dass die Lehrenden ausrei-30
chend für die Problematik sensibilisiert werden. Es darf nicht sein, dass Nachteils-31
ausgleiche, der erfolgreiche Studienabschluss oder die allgemeine persönliche Lage 32
von der Gunst der Lehrenden abhängig ist. 33
34
Die Studierbarkeit von Prüfungs- und Studienordnungen 35
Die Prüfungs- und Studienordnungen erweisen sich i.d.R. als zu starr und zu wenig 36
flexibel, was zu einer massiven Studienzeitverlängerung, Intensivierung der Prü-37
fungsbelastung führt. Die Liberalen Hochschulgruppen fordern Prüfungsordnungen 38
mit weniger verbindlichen Vorgaben, sondern mit mehr Flexibilität hinsichtlich der 39
Prüfungs- und Studiengestaltung, damit z.B. Prüfungszeiträume flexibler gestaltet 40
werden können. Zusätzlich bestehen die Liberalen Hochschulgruppen auf eine Ab-41
schaffung der Anwesenheitspflichten und der Regelstudienzeit. 42
Studierende mit Beeinträchtigung bedürfen häufig einer speziellen Aufarbeitung 43
der Lehrmaterialien, wobei sich die Lehrenden auch an barrierefreien open-access-44
Optionen orientieren sollen und den Studierenden obligatorisch und selbstverständ-45
lich digital zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Hochschulen und deren Fa-46
kultäten sollen auf die Einrichtung von Arbeitsgruppen und an spezielle Begleitan-47
gebote wie Sportgruppen hinwirken. 48
49
Finanzierung des Studiums und BAföG 50
Studierende mit Beeinträchtigung geraten schnell in einen „Teufelskreislauf“, da 51
ihre Beeinträchtigung sie nicht plangemäß studieren lassen und sie so in Finanzie-52
rungsnöte geraten. Das BAföG darf für Studierende mit Behinderungen und chroni-53
schen Krankheiten nicht mehr an Studienzeiten gekoppelt werden. Die Liberalen 54
Hochschulgruppen weisen einmal mehr darauf hin, dass die BAföG-Anträge verein-55
facht und die Förderungen transparenter werden müssen. Für Studierende mit Be-56
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 25
einträchtigungen darf es keine Langzeitstudiengebühren geben. Wenn krankheits-57
bedingt ein Urlaubssemester beantragt wird, dürfen die Zahlungen des BAföG-58
Amtes nicht eingestellt werden. Für die Antragsteller ist eine besondere Beratung 59
und Hilfestellung bei dem Ausfüllen der Formulare zu stellen. 60
61
Barrierefreiheit 62
Die Hochschulen müssen barrierefrei werden. Insbesondere bei Aufzügen, Rampen 63
und entsprechenden sanitären Einrichtungen und deren Mehrbedarf müssen die 64
Hochschulen nachrüsten. Sie müssen so selbstverständlich zum Bild der Hochschule 65
gehören, dass Studierende ihre Beeinträchtigung nicht gleich offenbaren müssen, in 66
dem sie z.B. nach dem Schlüssel für die rollstuhlgerechte Toilette fragen müssen. 67
Damit beeinträchtigte Studierende nicht bei alltäglichen Tätigkeiten behindert 68
werden, sollen flächendeckend Schließanlagen an beispielsweise Hygienebereichen 69
installiert werden, die nur dem Euroschlüssel zu öffnen sind. Des Weiteren sind 70
schwere Türen zu vermeiden und möglichst auf automatische Türen umzustellen. 71
Aber auch was die Akustik, Farbunterschiede zwischen Wänden und Türen, Belüf-72
tungssysteme, die Bestuhlung der Lehrräume betrifft sehen die Liberalen Hoch-73
schulgruppen Nachholbedarf. Wenn Studierende längere Prüfungszeiten genehmigt 74
bekommen, sollen sie auch die Ruheräume dafür zur Verfügung erhalten. Wer eine 75
halbe Stunde länger eine Klausur schreibt, braucht auch in den letzten dreißig Mi-76
nuten die Ruhe dafür. Ebenso müssen die Mensen allergikerfreundlicher ausgestat-77
tet werden, in dem sie z.B. alle Lebensmittel ausreichend deklarieren, die Speisen 78
einzeln und glutenfreies Essen anbieten. 79
80
Begründung: 81
Erfolgt mündlich.82
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 26
Antragsnummer: B 09 Angenommen
Antragssteller: LV Berlin-
Brandenburg
Abgelehnt
Nicht befasst
Sunsetklausel: Entfällt Verwiesen an:
Antragstitel: Einführung studentischer Präsidiumsmitglieder
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließen: 1
2
Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert die Einrichtung von studen-3
tischen Vizepräsidenten an allen Hochschulen der beiden Länder. Der Aufgabenbe-4
reich für die Vizepräsidenten soll Studium und Lehre sein, sodass die gemeinsame 5
Gestaltung der Hochschule von Lehrenden und Lernenden auch auf der obersten 6
Verwaltungsebene garantiert wird. 7
Die Wahl der studentischen Vizepräsidenten soll in Form einer Direkt- bzw. Urwahl 8
erfolgen und als gültig gelten, wenn mindestens fünfzehn Prozent aller Wahlbe-9
rechtigten der Studierenden sich beteiligt haben. Im Falle der Nichterreichung des 10
Quorums müssen studentische Vizepräsidenten vom akademischen Senat gewählt 11
werden. 12
Der Posten der/s studentischen Vizepräsidentin/en soll mit dem doppelten BAföG-13
Höchstsatz entschädigt werden und über ein eigenes Büro im Präsidium verfügen, 14
damit die Arbeitsfähigkeit sichergestellt ist. 15
16
Begründung: 17
Erfolgt mündlich.18
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 27
Antragsnummer: B 10 Angenommen
Antragssteller: LHG Darmstadt Abgelehnt
Nicht befasst
Sunsetklausel: Entfällt Verwiesen an:
Antragstitel: Freier Zugang zu wissenschaftlicher Literatur
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließen: 1
2
In der heutigen Informationsgesellschaft beruht gesellschaftliche und soziale Teil-3
habe wesentlich auf dem freien Zugang zu Informationen. Dazu gehört selbstver-4
ständlich auch freier Zugang zu wissenschaftlicher Literatur. Nur so können Trans-5
parenz und kritische Meinungsbildung gewährleitstet werden. Dies sind wichtige 6
Eckpfeiler im liberalen Weltbild des mündigen Bürgers. 7
Der Großteil der wissenschaftlichen Literatur entsteht an öffentlich finanzierten 8
Forschungsstätten wie Universitäten oder spezialisierten Forschungseinrichtungen. 9
Die durch Steuergelder ermöglichten Erkenntnisse dürfen daher der breiten Öffent-10
lichkeit nicht vorenthalten werden. Vielmehr sollen die Erkenntnisse in Form von 11
Artikeln, Aufsätzen, etc. jeder interessierten Bürgerin und jedem interessierten 12
Bürger rund um die Uhr kostenlos im Internet zur Verfügung gestellt werden. 13
Begründung: 14
Erfolgt mündlich15
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 28
Antragsnummer: B 11 Angenommen
Antragssteller: LV Berlin-
Brandenburg
Abgelehnt
Nicht befasst
Sunsetklausel: Entfällt Verwiesen an:
Antragstitel: Gewährleistung eines langfristigen Erfolges der Exzellenzini-tiative
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließen: 1
2
Der Bundesverband der Liberalen Hochschulgruppen fordert, dass wichtige im Rah-3
men der Exzellenzinitiative angestoßene Forschungsinitiativen und neu geschaffene 4
strategische Einrichtungen der Hochschulen fortgeführt werden sollten, um den 5
langfristigen Erfolg der Initiative zu gewährleisten. 6
Auch sollte in diesem Sinne eine engere Zusammenarbeit mit den außeruniversitä-7
ren angestrebt, wenn nicht sogar neue Formen der Zusammenarbeit erprobt wer-8
den. Hierfür muss der Bund nach Vorbild der Exzellenzinitiative die Forschung an 9
Hochschulen wieder systematisch und nachhaltig (institutionell) unterstützen. 10
11
Begründung: 12
Die Exzellenzinitiative hat eine vertikale und horizontale Differenzierung der deut-13
schen Hochschullandschaft forciert. Die Initiative stieß an vielen Hochschulen die 14
Profilbildung an oder verstärkte laufende Prozesse. Daneben kommt es aber für 15
viele Universitäten zu strukturellen Belastungen, da langfristige Finanzierungsver-16
pflichtungen eingegangen wurden, die teilweise weit über den Förderzeitraum 17
(derzeit für die letzte Runde bis 2017) wirken. Dies erfolgt in Form finanzieller Bin-18
dung bspw. für neu angestellte Wissenschaftler oder unbefristete Verwaltungsange-19
stellte. 20
Da die derzeit gewährte Programmpauschale die Durchführung von DFG-21
finanzierten Forschungsprojekten nicht abdeckt, könnte der Bund eine Erhöhung 22
der Pauschale finanzieren. Insgesamt ist jedoch eine Förderung der Einrichtungen 23
durch den Bund anzustreben. 24
Weitere Begründung erfolgt mündlich25
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsnummer: B 12 Angenommen
Antragssteller: LHG Hamburg Abgelehnt
Nicht befasst
Sunsetklausel: Entfällt Verwiesen an:
Antragstitel: Innovative Kooperationen für die Zukunft
1
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließen: 1
2
Um die Zukunftsfähigkeit der deutschen Universitäten im Allgemeinen und im in-3
ternationalen Wettbewerb im Besonderen zu stärken, soll die Zusammenarbeit zwi-4
schen Wirtschaft und Wissenschaft in Deutschland deutlich ausgebaut und verbes-5
sert werden. Erste Schritte in die richtige Richtung stellen hier erste Kooperationen 6
mit privaten Drittmittelgebern sowie Programme wie das Deutschlandstipendium 7
dar. 8
9
Im Wettbewerb der deutschen Wirtschaft stellen Wissen und Innovation zentrale 10
Ressourcen dar. Kooperationen mit Hochschulen scheinen auf der Hand zu liegen - 11
allerdings werden derartige Partnerschaften bislang nur an wenigen Orten in 12
Deutschland in die Realität umgesetzt, wie z.B. an der TU München oder der RWTH 13
Aachen - hier gibt es bereits erste sogenannte „Technologie-Hubs“, deren Potential 14
sich noch entfaltet. Diese Hubs sind verbinden als Form der Kooperation zwischen 15
Wirtschaft und Wissenschaft beispielsweise Grundlagenforschung mit privatwirt-16
schaftlichen Forschungseinrichtungen, Gründerzentren, Technologieparks und stel-17
len Verbindungen zu Investoren und Förderkreisen her. 18
Über allen Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft muss jedoch das 19
Credo der Unabhängigkeit und Freiheit von Wissenschaft stets im Vordergrund blei-20
ben. 21
22
Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert daher, dass 23
an den Hochschulen in Deutschland günstige Umstände für die Entstehungen von 24
strategischen Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Wirtschaft geschaffen 25
werden. 26
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 30
eine systematische und strukturelle Unterstützung innovativer Gründungen von Stu-27
dierenden, Forschern und Forscherinnen sowie anderen Akteuren des wissenschaft-28
lichen Umfeldes durch die Hochschulen umgesetzt und gefördert wird. 29
der in der Gesellschaft verankerten technologie- und privatwirtschaftsfeindlichen 30
Einstellung durch positive Beispiele entgegen getreten wird. 31
32
Beispielsweise 33
können Hochschulen vor Ort den unternehmerischen Geist von Studierenden sowie 34
Forscherinnen und Forschern durch die Förderung von StartUps unterstützen und 35
Anreize für andere Arten der Unternehmensgründungen setzen. 36
kann die Entstehung innovativer Hubs, nach dem Vorbild der sogenannten Third Ge-37
neration Universities (3GU), unterstützt werden. 38
sollte der Gesetzgeber den Hochschulen vor Ort das höchstmögliche Maß an Auto-39
nomie zukommen lassen, sodass diese eigenständig und subsidiär über Kooperatio-40
nen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft entscheiden können. 41
42
Begründung: 43
Erfolgt mündlich.44
1
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 31
Antragsnummer: B 13 Angenommen
Antragssteller: LV NRW Abgelehnt
Nicht befasst
Sunsetklausel: Entfällt Verwiesen an:
Antragstitel: Liberale Hochschulgruppen setzen sich gegen Noteninflation
ein
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließen: 1
2
Die Liberalen Hochschulgruppen fordern die Änderung der Notenvergabepraxis in 3
der deutschen Hochschullandschaft. 4
Die Praxis der Notenvergabe an deutschen Hochschulen bestärkt nach Auffassung 5
des Wissenschaftsrats eine Inflationierung von „guten“ und „sehr guten“ Noten. Die 6
Liberalen Hochschulgruppen schließen sich in der Bewertung der Analyse „Prü-7
fungsnoten an Hochschulen im Prüfungsjahr 2010. Arbeitsbericht mit einem wissen-8
schaftspolitischen Kommentar des Wissenschaftsrates“ 9
(http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2627-12.pdf) dem Wissen-10
schaftsrat an und fordern eine Reflexion und umfassende Überarbeitung der Noten-11
vergabepraxis durch Fakultäten, Fachbereiche und Prüfer. 12
Noteninflation bedeutet für uns: 13
a. eine geringere Unterscheidbarkeit der erbrachten Einzelleistung und damit eine 14
Entwertung der relativ besseren Prüfungsleistungen, 15
b. die Entwertung der relativ besseren Prüfungsleistung als Unterscheidungsmerk-16
mal des Bewerbers auf dem Arbeitsmarkt, 17
c. die Belastung der Studierenden mit dem Erfordernis überobligatorischer Leis-18
tungen, 19
d. einen Abfall der Leistungsanforderungen an das jeweilige Fach, 20
e. eine Entwertung deutscher Hochschulabschlüsse für Bewerbungen im Ausland. 21
Die genannten Folgen der inflationären Notenvergabe sind nach Auffassung der Li-22
beralen Hochschulgruppen fatal und begründen das Erfordernis der Erhaltung oder 23
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 32
Steigerung des gegenwärtigen Leistungsniveaus. Gerade weil die vom Wissen-24
schaftsrat erkannte Entwicklung schleichend erfolgt, ist eine nachhaltige Überprü-25
fung und Implementierung von allgemeinen Standards zur Erhaltung des Leistungs-26
niveaus aus Sicht der Liberalen Hochschulgruppen geboten. 27
28
Begründung: 29
1. Eine inflationäre Vergabe von „guten“ und „sehr guten“ Bewertungen für Prü-30
fungen ist streng zu unterscheiden von der Steigerung der in den jeweiligen Prü-31
fungen erzielten Zensuren. Es ist ein offenkundiger und in den Folgen schädlicher 32
Trugschluss, zu glauben, mehr herausragende Noten seien ein Indiz für eine allge-33
meine Steigerung des Leistungsniveaus der Studenten an deutschen Hochschulen. 34
2. Noteninflation bedeutet einen Schaden für die Akademiker mit deutschem Hoch-35
schulabschluss. 36
a. Noteninflation bedeutet für die Studierenden selbst eine geringere Unterscheid-37
barkeit der erbrachten Einzelleistung und damit eine Entwertung der relativ besse-38
ren Prüfungsleistungen. Wenn alle zu den Besten gerechnet werden, kann kein Stu-39
dent mehr „stolz“ auf eine gelungene Leistung sein, weil er nicht mehr sicher sein 40
kann, welchen Stellenwert die konkrete Zensur im nunmehr nivellierten Leistungs-41
spektrum hat. Umgekehrt leidet die Motivation zu exzellenten Studienleistungen. 42
Die Inflationierung der Noten ist Symptom eines falsch verstandenen Egalitarismus. 43
b. Noteninflation bedeutet die Entwertung der relativ besseren Prüfungsleistung als 44
Unterscheidungsmerkmal des Bewerbers auf dem Arbeitsmarkt, da inflationär ver-45
gebene Noten ihre Funktion als Orientierungsrahmen für Arbeitgeber darstellen. 46
Folglich ist ein guter Studienabschluss kein Wettbewerbsvorteil mehr gegenüber 47
Studierenden des gleichen Faches auf dem Arbeitsmarkt. 48
c. Daher bedeutet Noteninflation die Belastung der Studierenden mit dem Erfor-49
dernis überobligatorischer Leistungen. Denn wenn im relativen Vergleich zweier 50
Bewerber auf dem Arbeitsmarkt die Zensur kein Differenzkriterium mehr ist, ent-51
scheidet sich die Wahl des Arbeitgebers an Leistungen, die nicht im Studium er-52
bracht worden sind. Dadurch wird die überobligatorische Leistung zur Obliegenheit. 53
d. Noteninflation bedeutet einen Abfall der Leistungsanforderungen an das jeweili-54
ge Fach, da durch die „Noteninflation“ auch die Anforderungen an eine „gute“ 55
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 33
oder „sehr gute“ Leistung herabgesetzt worden sein müssen. Die Inflationierung 56
der Noten ist ein Indiz für den Abfall der Leistungsanforderungen an das jeweilige 57
Fach. 58
e. Noteninflation bedeutet eine Entwertung deutscher Hochschulabschlüsse für 59
Bewerbungen im Ausland. Galt ein deutscher akademischer Titel als Marke und Re-60
ferenz, droht nun die Gefahr, dass die akademischen Abschlüsse Master (M.A.) und 61
Bachelor (B.A.) aus Deutschland zum Stigma vertaner Zeit wird. Leidtragende die-62
ser Entwicklung sind Universitäten, die um begabte Studenten werben, und Studen-63
ten, die auf eine Anstellung im Ausland hoffen. 64
f. Noteninflation bedeutet eine Benachteiligung von Studierenden in Fächern, de-65
ren Benotungspraxis inflationär betrieben wird, gegenüber Studierenden, deren 66
Benotungspraxis zu deutlich zu unterscheidenden Prüfungsergebnissen führt. Die 67
Folge ist eine Entwertung der Abschlüsse einzelner Wissenschaftsdisziplinen. 68
3. Die genannten Folgen der inflationären Notenvergabe sind nach Auffassung der 69
Liberalen Hochschulgruppen fatal und begründen das Erfordernis der Erhaltung o-70
der Steigerung des gegenwärtigen Leistungsniveaus. Gerade weil die vom Wissen-71
schaftsrat erkannte Entwicklung schleichend erfolgt, ist eine nachhaltige Überprü-72
fung und Implementierung von allgemeinen Standards zur Erhaltung des Leistungs-73
niveaus aus Sicht der Liberalen Hochschulgruppen geboten. 74
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 34
Antragsnummer: B 14 Angenommen
Antragssteller: LV Berlin-
Brandenburg
Abgelehnt
Nicht befasst
Sunsetklausel: Entfällt Verwiesen an:
Antragstitel: Promotionsrecht für Fachhochschulen ermöglichen
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließen:
0
Für den Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen ist die Vielfalt der Hochschul-1
formen eines der Errungenschaften des deutschen Wissenschaftssystems. Das 2
gleichwertige Nebeneinander sowie der Wettbewerb von öffentlichen und privaten 3
Universitäten und Fachhochschulen ist ein Innovationsmotor für Gesellschaft, Wirt-4
schaft und Länder. Die jeweilige Form und das eigene Profil bieten spezifische Vor-5
teile und Wettbewerbsvorteile, die Lehrenden und Lernenden gleichermaßen nüt-6
zen. Die Liberalen Hochschulgruppen begrüßen zudem, dass die Studienabschlüsse 7
aller Hochschulformen gleichberechtigt, nach eigener Qualifikation anerkannt wer-8
den. Die Abschlüsse bieten die Möglichkeit sich individuell zu spezialisieren und ein 9
eigenes Profil zu schaffen. Die Profilierungsmöglichkeiten und die Vielfalt der 10
Hochschulformen solle längerfristig aber durch Hochschulfreiheitsgesetze gestärkt 11
und gesichert werden. 12
Insbesondere die Fachhochschulen bieten durch ihre Praxisnähe ein Studium, das 13
für die Wirtschaftskraft von Regionen als Wachstumsquelle fungieren kann. Der 14
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert Fachhochschulen, die sich 15
schwerpunktmäßig mit Forschung beschäftigen sowie ihren Studierenden breite 16
Kenntnisse im Bereich Techniken wissenschaftlichen Arbeitens vermitteln in den 17
jeweiligen Landeshochschulgesetzen ein gesondertes Promotionsrecht zu ermögli-18
chen. Ein generelles Promotionsrecht für Fachhochschulen lehnt der LHG ab. 19
Gleichzeitig fordern die Liberalen Hochschulgruppen die Universitäten und Fach-20
hochschulen auf, stärker miteinander zu kooperieren wie z.B. bei kooperativen 21
Forschungskollegs und somit auch die Hürden für FH-Studierende, die an einer Uni-22
versität promovieren wollen zu senken. Im Sinne von Bologna soll die Durchlässig-23
keit gefördert werden. FH-Absolventen können zwar auf ihre Fähigkeiten im wis-24
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 35
senschaftlichen Arbeiten geprüft werden, dürfen aber nicht durch überregulierte 25
Prüfungen oder das erneute Schreiben ihrer Abschlussarbeit schikaniert werden. 26
27
Begründung: 28
Erfolgt mündlich. 29
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 36
Antragsnummer: B 15 Angenommen
Antragssteller: LHG Mannheim Abgelehnt
Nicht befasst
Sunsetklausel: Entfällt Verwiesen an:
Antragstitel: Reform der Verfassten Studierendenschaften
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließen: 1
Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen spricht sich gegen Zwangsmitglied-2
schaften und Zwangsbeiträge in den Verfassten Studierendenschaften aus und setzt 3
sich daher für entsprechende Reformen im Hochschulwesen ein. 4
5
Begründung: 6
Die Junge Union forderte im Herbst vergangenen Jahres die Abschaffung der Ver-7
fassten Studierendenschaften, woraufhin der Bundesvorstand der Liberalen Hoch-8
schulgruppen in einer Pressemitteilung die hohe Bedeutung der studentischen Mit-9
bestimmung betonte und eine Abschaffung ablehnte. Dieser Position ist grundsätz-10
lich zuzustimmen, dennoch spricht die Junge Union einen kritischen Punkt an, der 11
in der Pressemitteilung und der bisherigen Beschlusslage des Bundesverbandes un-12
zureichende Beachtung findet: 13
Die derzeitige Lage der studentischen Mitbestimmung ist zum Teil desolat. Gremi-14
en, die nur durch eine Minderheit der Studierenden legitimiert sind, verwalten öf-15
fentliche Mittel in Millionenhöhe. Dieses System fördert weder die demokratische 16
Mitbestimmung, noch den Zusammenhalt der Studierendenschaft insgesamt. Das 17
Gegenteil ist häufig der Fall: Die finanziellen Ressourcen der Verfassten Studieren-18
denschaft werden zur Durchsetzung und Subventionierung von Partikularinteressen 19
und nicht zur Förderung des allgemeinen Wohls der Studierenden verwendet. Dies 20
kann nicht im Sinne einer liberalen Hochschulpolitik sein und es sollte daher auch 21
Aufgabe des Bundesverbandes Liberaler Hochschulgruppen sein, diese Missstände 22
anzuprangern und alternative Mitbestimmungsmodelle zu entwickeln: Mündige Stu-23
dierende sollten selbst entscheiden können, ob sie einer Studierendenschaft beitre-24
ten, die zur Verfügung gestellten Angebote durch Beiträge mitfinanzieren und in 25
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 37
Anspruch nehmen. Hierdurch wird ein starker Anreiz für die gewählten hochschul-26
politischen Vertreter geschaffen, der ihnen übertragenen 27
Verantwortung gerecht zu werden.28
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 38
Antragsnummer: B 16 Angenommen
Antragssteller: LV Berlin-
Brandenburg
Abgelehnt
Nicht befasst
Sunsetklausel: Entfällt Verwiesen an:
Antragstitel: Soziale Situation der Studierenden verbessern!
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließen: 1
2
Der erfreulicherweise hohe Anstieg der Studierendenzahlen hat in den vergangenen 3
Jahren die soziale Situation der Studierenden sowie die Qualität der Lehre beein-4
trächtigt. Steigende Mieten und Wohnungsnot, mangelnde Beratung und überfüllte 5
Hörsäle verschlechtern nicht nur die Studienqualität sondern hemmen auch Chan-6
cengerechtigkeit. Daher fordert der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen 7
eine Aufstockung der Mittel für den Qualitätspakt Lehre sowie die Einführung eines 8
Hochschulpaktes für soziale Infrastruktur von Bund und Ländern. Der Hochschulpakt 9
für soziale Infrastruktur soll unter anderem neue Mittel für den Ausbau von zusätz-10
lichen Wohnheimplätzen, für weiteren Personalbedarf bei Studienfinanzierungs-, 11
Sozialen, und Psychosozialen Beratungsangeboten sowie Kinderbetreuungsangebote 12
an der Hochschule umfassen. 13
14
Begründung: 15
Erfolgt mündlich.16
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 39
Antragsnummer: B 17 Angenommen
Antragssteller: LV Berlin-
Brandenburg
Abgelehnt
Nicht befasst
Sunsetklausel: Entfällt Verwiesen an:
Antragstitel: Studentische Praktika würdigen
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließen: 1
2
Durch ein Praktikum sollen die Studierenden praktische Erfahrungen zu den, im 3
Studium erworbenen Kenntnissen bekommen. Gleichzeitig leisten die Studierenden 4
aber auch einen Beitrag für ihre Praktikumsstätte. Daher fordern die Liberalen 5
Hochschulgruppen eine angemessene Würdigung der Studierenden im Praktikum. 6
Studierende sind keine Aushilfskräfte zum Kaffeekochen sondern bereits qualifizier-7
te Arbeitskräfte. 8
Die öffentlichen Einrichtungen sollen beim studentischen Praktikum mit gutem Bei-9
spiel vorangehen und Studierende mit einem Mindestbetrag von 250 Euro im Monat 10
entlohnen. Im Hinblick auf ihre Selbstbestimmung sowie etwaige Zuverdienstgren-11
zen müssen Studierende selbstverständlich die Möglichkeit haben durch Verzichts-12
erklärung auf der Entlohnung zu entsagen. 13
14
Begründung: 15
Erfolgt mündlich16
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 40
Antragsnummer: B 18 Angenommen
Antragssteller: LV Berlin-
Brandenburg
Abgelehnt
Nicht befasst
Sunsetklausel: Entfällt Verwiesen an:
Antragstitel: Weiterführung Exzellenzinitiative
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließen: 1
2
Der Bundesverband Liberale Hochschulgruppen fordert die Exzellenzinitiative über 3
das Jahr 2017 hinaus weiterzuführen und auf den Bereich Lehre auszuweiten. Die 4
von der Exzellenzinitiative geförderten Projekte sollen mit der Lehre verknüpft und 5
auch danach bewertet werden. Dazu sind zusätzliche Mittel für Lehre und Personal 6
einzusetzen, die nicht zur Ausweitung der Kapazität führen sollen. Das Lehrdeputat 7
von an der Exzellenzinitiative beteiligten Professuren darf nicht zu mehr als 50 8
Prozent gesenkt werden, damit die Einheit von Forschung und Lehre gewährleistet 9
wird. 10
11
Begründung: 12
Erfolgt mündlich13
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 41
Antragsnummer: B 19 Angenommen
Antragssteller: Bundesvorstand,
LHG Hamburg
Abgelehnt
Nicht befasst
Sunsetklausel: Entfällt Verwiesen an:
Antragstitel: Wissenschaft zwischen Rechten und Pflichten - Open Access
fördern
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließen: 1
2
Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen sieht Open Access als Chance für 3
die Wissenschaft: Forscher und Forscherinnen können unabhängig von großen Ver-4
lagen, ohne hohe Kosten und für alle frei zugänglich ihre Publikationen veröffentli-5
chen. Zugleich haben Studierende einen freien Zugang zu diesen wissenschaftlichen 6
Werken und sind nicht abhängig von Lizenzen ihrer Universitäten bzw. Bibliothe-7
ken. 8
Der Bundesverband der Liberalen Hochschulgruppen fordert daher: 9
- Die Einführung eines unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrechtes für Wissen-10
schaftler und Wissenschaftlerinnen mit einer Sperrfrist von 12 Monaten für die 11
Postprintversion einzuführen. Individuelle Vereinbarungen zwischen Wissen-12
schaftlern und Verlagen, die weitergehend sind, indem sie beispielsweise die 13
Sperrfrist verkürzen, sind begrüßenswert. 14
- Die Einführung der Bedingung der obligatorischen Open-Access-Publikation an 15
aus öffentlichen Drittmitteln geförderter Forschung. 16
- Den Zusammenschluss von Universitäten und Bibliotheken wo immer sinnvoll, 17
die Nachfrage der Studierenden zu bündeln und somit einen größtmöglichen Zu-18
gang zu den durch Lizenzen beschränkte Periodika zu ermöglichen sowie eine 19
größere Verhandlungsmacht gegenüber den Verlagen zu erhalten. 20
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 42
Begründung: 21
Der freie Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen („Open Access“) ist in 22
Deutschland bislang leider nur in wenigen Fachbereichen ausgeprägt. Insbesondere 23
in den MINT-Fächern sind bereits heute einige Modelle bzw. Open-Access-Periodika 24
(regelmäßig erscheinende Formate) verfügbar. 25
Die strengen Auflagen der wissenschaftlichen Publikation bergen Vor- und Nachtei-26
le. Das traditionelle Modell erfüllt eine Qualitätssicherungs- und Allokationsfunkti-27
on, welche die Recherche von Studierenden sowie Forscherinnen und Forschern im 28
Falle der Verfügbarkeit der jeweiligen Publikation deutlich erleichtert und qualita-29
tiv aufwertet. 30
Der hauptsächliche Anteil des Publikationsmarktes ist allerdings durch hohe Kosten, 31
seine oligopole Marktstruktur und den begrenzten Zugang zu Periodika für Studie-32
rende nicht zugänglich. Die etablierten Publikationen beherrschen den Markt durch 33
strenge Zugangsvoraussetzungen und binden die Werke der Wissenschaftlerinnen 34
und Wissenschaftler nach der Veröffentlichung durch Sperrfristen und Einschrän-35
kung des Zweitveröffentlichungsrechts an sich. 36
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 43
Antragsnummer: B 20 Angenommen
Antragssteller: LV Berlin-
Brandenburg
Abgelehnt
Nicht befasst
Sunsetklausel: Entfällt Verwiesen an:
Antragstitel: Wissenschaftsfreiheitsgesetz auch für Hochschulen
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließen: 1
2
Der Bundesverband der Liberalen Hochschulgruppen fordert die Ausweitung des 3
geplanten “Wissenschaftsfreiheitsgesetzes“ auf die Hochschulen. Die Regeln der 4
Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ sollten auch auf die Hochschulen über-5
nommen werden. Langfristige Ziele sollten dabei sein, die Vernetzung und Koope-6
ration zwischen universitärer sowie außeruniversitärer Forschung und die Autono-7
mie der Hochschulen zu stärken. 8
9
Begründung: 10
Die Bundesregierung hatte am 18. Oktober 2010 das Wissenschaftsfreiheitsgesetz 11
(Gesetz zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außer-12
universitärer Wissenschaftseinrichtungen) beschlossen, das wesentliche Verbesse-13
rungen für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (also Fraunhofer-14
Gesellschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Helmholtz-15
Gesellschaft und DFG) umfasst. Grundlegende Eckpfeiler des am Ende des Jahres in 16
Kraft tretenden Gesetzes sind i) die Einführung eines Globalhaushaltes und eine 17
Flexibilisierung haushaltsrechtlicher Rahmenbedingungen, ii) schrittweise Aufgabe 18
des Vergaberahmens, Abschaffung von Zustimmungserfordernissen in den W-19
Grundsätzen, iii) Die Erleichterung beim Eingehen von Beteiligungen an Unterneh-20
men, iv) Befreiung von administrativen Hemmnissen bei den Vergabeverfahren von 21
Waren und Dienstleistungen. 22
Der Landesverband der LHGs Berlin-Brandenburg befürwortet grundlegend den Be-23
schluss des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes, da es die Rahmenbedingungen für die 24
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 44
außeruniversitäre Forschung verbessert und die internationale Sichtbarkeit der Ein-25
richtungen erhöht. 26
Jedoch kooperieren und konkurrieren Hochschulen und außeruniversitäre Einrich-27
tungen im deutschen Forschungssystem miteinander. Einerseits verzerrt das Wis-28
senschaftsfreiheitsgesetz nach seinem gegenwärtigen Stand diesen Wettbewerb 29
zwischen Hochschulforschung und außeruniversitärer Forschung. Andererseits wer-30
den hingegen effiziente Kooperationsmodelle zwischen den Einrichtungsarten – die 31
für die deutsche Forschungslandschaft dringend nötig sind – durch unterschiedliche 32
Rahmenbedingungen und Finanzierungsquellen ebenfalls unnötig erschwert. Um 33
dieses Ungleichgewicht wieder auszugleichen fordert der Landesverband Berlin-34
Brandenburg die Ausweitung der im „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ genannten Kri-35
terien auf die Hochschulforschung. Dies wäre zudem eine wichtige Voraussetzung, 36
um die horizontale und vertikale Differenzierung der deutschen Forschungsland-37
schaft zu begünstigen. 38
Weitere Begründung erfolgt mündlich.39
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 45
Antragsnummer: B 21 Angenommen
Antragssteller: LV Berlin-
Brandenburg
Abgelehnt
Nicht befasst
Sunsetklausel: Entfällt Verwiesen an:
Antragstitel: Zukunft der Hochschulfinanzierung wettbewerblich gestalten
Die Bundesmitgliederversammlung des LHG möge beschließen: 1
2
Die Liberalen Hochschulgruppen fordern die Hochschulfinanzierung nach dem „Geld 3
folgt Studierenden“-Modell (GefoS) umzugestalten. Dadurch gehen wir einen wich-4
tigen Schritt weg von der Kapazitätsverordnung und mehr Transparenz in der Hoch-5
schulfinanzierung. 6
7
Das Grundprinzip: 8
Bei diesem Modell soll jedes Bundesland für alle Studierenden, die in diesem Bun-9
desland die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, das Studium finanzie-10
ren, falls diese eines aufnehmen. Dabei spielt es keine Rolle, an welcher Hochschu-11
le das Studium aufgenommen wird. Hierdurch werden die Länder vor die Frage ge-12
stellt, ob sie lieber in die Studienangebote in ihrem Land investieren wollen oder 13
das Studium ihrer Hochschulzugangsberechtigten in einem anderen Land bezahlen 14
möchten. 15
16
Die Kosten: 17
Die Länderhandeln für jede Studienfachrichtung einen sogenannten Clusterpreis 18
aus, der eine Grundfinanzierung des jeweiligen Studiums darstellt. Der Clusterpreis 19
umfasst dabei das Geld für die Lehre, nicht etwa für die Schaffung von Wohn-20
heimsplätzen oder für die Forschung. Dieser Clusterpreis wird von dem Land, in 21
dem die Hochschulzugangsberechtigung erworben wurde, bis zum Ende eines jeden 22
Studiums gezahlt.Dabei soll der Clusterpreis semesterweise abgerechnet werden, 23
um eine exakte Kostendeckung zu ermöglichen und auf Studienortswechsel oder 24
Studienabbrüche schnell und adäquat zu reagieren. Besonders wichtig wird die se-25
mesterweise Abrechnung bei dem Wechsel von einem Bachelorstudiengang in einen 26
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 46
Masterstudiengang. 27
Variante A: Die Liberalen Hochschulgruppen fordern, dass die Kosten für den Mas-28
terstudiengang von dem Land übernommen werden, in dem der Bachelorabschluss 29
erworben wurde, um die Ländern einen Anreiz zu geben, selbst attraktive Master-30
studiengänge einzurichten und damit ihre Absolventen zu halten. 31
32
Variante B: Um die studentische Mobilität zu fördern, fordern die Liberalen Hoch-33
schulgruppen, dass sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudiengang von dem 34
Land, in dem die Hochschulzugangsberechtigung erworben wurde, bezahlt wird, 35
damit die Länder nicht dazu angehalten werden, ihre Bachelorabsolventen unbe-36
dingt halten zu müssen. 37
38
Das gleiche Prinzip soll auch bei Doppel-, Zweit und Teilzeitstudiengängen ange-39
wendet werden. 40
Die Studienkosten für Bildungsausländer, also Studierende, die ihre Hochschulzu-41
gangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, sollen durch den Bund 42
übernommen werden, wodurch für die Landes ein Anreiz geschaffen wird, die In-43
ternationalisierung ihrer Hochschulen voranzutreiben. 44
45
Auszahlungsmodalitäten: 46
Bei der Konzeption der Auszahlung der Gelder soll darauf geachtet werden, ein 47
möglichst unbürokratisches Verfahren zu entwickeln, um Kosten zu sparen. Dabei 48
fordern wir die zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene auf zu prüfen 49
welches Modell am effizientesten ist. Die Liberalen Hochschulgruppen schlagen 50
hierfür drei Varianten vor: 51
a) Jede Hochschule direkt ihre Forderungen an die jeweiligen Länder und den 52
Bund richtet 53
b) Eine neue Mittelstelle geschaffen wird, bei der die Hochschulen ihre Rech-54
nungen einreichen und sofort ihre Forderungen beglichen werden. Diese Mit-55
telstelle rechnet anschießend mit den jeweiligen Bundesländern ab. 56
c) Die Hochschulen ihre Rechnungen bei ihrem eigenen Bundesland einreichen 57
und dann die Länder untereinander die Kosten entsprechend ausgleichen. 58
Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen | LHG 49. ordentliche Mitgliederversammlung in Bonn, 18. - 20. Januar 2013
Antragsbuch | Seite 47
Die Liberalen Hochschulgruppen fordern bei jedem Modell die Kosten zeitnah zu 59
decken, damit die Hochschulen nicht in Finanzierungsnot kommen und kontinu-60
ierlich eine gute Lehre anbieten können. 61
62
Private Hochschulen: 63
Private Hochschulen sollen sich weitestgehend auch privat finanzieren, dennoch 64
fordern die Liberalen Hochschulgruppen sie ebenfalls im „Geld folgt Studierenden“-65
Modell zu berücksichtigen, da Studierende an privaten Hochschulen den Staat ins-66
gesamt weniger Kosten. Hierfür soll für jeden Cluster ein prozentualer Anteil aus-67
gehandelt werden, die die privaten Hochschulen bekommen. 68
69
Begründung: 70
Die Wahl des Studienortes hängt von vielen Faktoren ab, die einen Standort attrak-71
tiv oder unattraktiv machen können. Es zeichnet sind dabei ein großer Trend bei 72
den Stadtstaaten und dem Süden ab, diese Länder bekommen mehr Studierende, 73
als sie abwandernde Hochschulzugangsberechtigte haben. Das bedeutet, dass diese 74
wenigen Länder deutlich mehr Geld in ihre Hochschulen, besser gesagt die Lehre 75
investieren, lediglich die Stadtstaaten bekommen einen Ausgleich über den Länder-76
finanzausgleich. Hier liegt unserer Meinung nach ein falscher Anreiz zu Grunde: 77
Länder mit attraktiven Studienstandorten werden nicht dafür belohnt, sondern 78
müssen auch noch Mehrausgaben in Kauf nehmen. Sie haben dabei keine Garantie, 79
dass die hochqualifizierten Akademiker, in die sie investiert haben, dann auch in 80
diesem Land berufstätig werden. Wir wollen mehr Wettbewerb schaffen, in dem 81
wir mit dem „Geld folgt Studierenden“-Modell die Länder vor die Frage stellen, ob 82
sie das Geld, das sie für das Studium der Hochschulzugangsberechtigten zahlen 83
müssen lieber in Studienplätze vor Ort investieren oder in andere Länder geben. 84
Länder, die kaum Studienplätze ausbauen, sollen in Zukunft nicht mehr davon pro-85
fitieren.86
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Antragsbuch | Seite 48
Liste aktiver Gruppen
Als aktiv gelten laut Satzung jene Gruppen, die an einer der beiden letzten Bun-
desmitgliederversammlungen (Darmstadt und Würzburg 2012) ihre Stimmrechte
wahrgenommen haben. Zum Erreichen der satzungsgemäßen Beschlussfähigkeit
müssen in Bonn mindestens 14 Gruppen ihre Stimmrechte wahrnehmen. Stimm-
rechte können durch Anwesenheit auf der BMV erlangt werden.
1. LHG Aachen
2. LHG Augsburg
3. LHG Bamberg
4. LHG Bayreuth
5. LHG Berlin FU
6. LHG Berlin HU
7. LHG Berlin TU
8. LHG Bielefeld
9. LHG Bucerius Law School Hamburg
10. LHG Darmstadt
11. LHG Düsseldorf
12. LHG Erfurt
13. LHG Frankfurt am Main
14. Liberaler Campus (Frankfurt/Oder)
15. LHG Freiburg
16. LHG Gießen
17. LHG Greifswald
18. LHG Hamburg
19. LHG Heidelberg
20. LHG Hohenheim
21. LHG Karlsruhe
22. LHG Mainz
23. LHG Mannheim
24. LHG Marburg
25. LHG Passau
26. LHG Regensburg
27. ULI-LHG Trier
28. LHG Würzburg