15
Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer am 11.02.2010 Betrifft: Organisation des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Die Delegiertenversammlung möge beschließen: Antrag 1 - Der Vorstand der ZÄK Berlin wird aufgefordert: Dafür zu sorgen, dass die mit der derzeitigen Pressesprecherin vereinbarte „Schutzklausel“ von ihr eingehalten wird. Antrag 2 - Der Vorstand der ZÄK Berlin wird aufgefordert: a) Die Ausgliederung der Pressestelle zu beenden. b) Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Eigenregie auszuführen. c) Dafür notwendige Stellen mit eigenem, fest angestellten und nur der ZÄK Berlin verpflichteten Dienstpersonal zu besetzen. Begründung …... 2

Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner ...iuzb.de/wp-content/uploads/2010/05/...Mai_2010...1.pdf · Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer am

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner ...iuzb.de/wp-content/uploads/2010/05/...Mai_2010...1.pdf · Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer am

Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer am 11.02.2010Betrifft: Organisation des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Die Delegiertenversammlung möge beschließen:

Antrag 1 - Der Vorstand der ZÄK Berlin wird aufgefordert:

Dafür zu sorgen, dass die mit der derzeitigen Pressesprecherin vereinbarte „Schutzklausel“ von ihr eingehalten wird.

Antrag 2 - Der Vorstand der ZÄK Berlin wird aufgefordert:

a) Die Ausgliederung der Pressestelle zu beenden.b) Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Eigenregie auszuführen.c) Dafür notwendige Stellen mit eigenem, fest angestellten und nur der ZÄK Berlin verpflichteten Dienstpersonal zu besetzen.

Begründung …...

2

Notiz
Erneut gestellt für DV am 06. Mai 2010
Page 2: Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner ...iuzb.de/wp-content/uploads/2010/05/...Mai_2010...1.pdf · Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer am

Begründung

Die Berliner Zahnärztekammer ist die Standesvertretung der gesamten Berliner Zahnärzteschaft.

Der Öffentlichkeitsarbeit der Berliner Zahnärztekammer kommt daher sowohl als eigene berufsständische Interessenvertretung, als auch im Rahmen ihrer Zuständigkeiten als „bürgernahe Körperschaft“ eine besondere Bedeutung zu.

Aus Gründen des Vertrauensschutzes ist es notwendig sicherzustellen, dass kammer- und berufspolitisch interne Informationen, wie sie in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig anfallen, unbedingt im Hause verbleiben und für Dritte weder direkt noch indirekt zugänglich sein dürfen. Die Kammer ist hierbei verpflichtet nicht erst dann tätig zu werden, wenn eine Informationsverletzung tatsächlich vorliegt, vielmehr hat sie ebenfalls sicherzustellen, dass auch mögliche Informationsverletzungen ausgeschlossen werden („Vorfeldsicherung“).

Aus diesen Gründen wurde mit der derzeitigen Pressesprecherin vertraglich eine „Schutzklausel“ zugunsten der Berliner Zahnärztekammer vereinbart.

Aus den in unseren Schreiben vom 17. Juni 2009 (Anlage 3) dargelegten Gründen vertreten wir die Ansicht, dass eine inakzeptable Verletzung der Schutzklausel durch die Pressesprecherin vorliegt!

Wir stellen daher den Antrag zu 1.

Um von vornherein derartige „Interessenüberschneidungen“, wie sie jetzt gegeben sind, zu verhindern, ist es am sinnvollsten, dass alle Angelegenheiten betreffend der Öffentlichkeitsarbeit nur von Dienstkräften erledigt werden, welche ausschließlich der Kammer und nicht auch anderen Organisationen verpflichtet sind.

Wir stellen daher den Antrag zu 2.

Ansonsten wird auf den von der IUZB mit dem Kammerpräsidenten geführten Schriftwechsel verwiesen:- Anlage 1: Anfrage IUZB an ZÄK vom 24.02.2009- Anlage 2: Antwort ZÄK vom 05.05.2009- Anlage 3: Anfrage IUZB an ZÄK vom 17.06.2009- Anlage 4: Antwort ZÄK vom 09.07.2009

gez. Gerhard Gneist

gez. Karola Hein

Beide als Delegierte der ZÄK Berlin

3

Page 3: Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner ...iuzb.de/wp-content/uploads/2010/05/...Mai_2010...1.pdf · Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer am

Nachfolgend die Fragen zur Organisation der Pressestelle:

Notiz
Anlage 1
Page 4: Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner ...iuzb.de/wp-content/uploads/2010/05/...Mai_2010...1.pdf · Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer am

Vorstand: Geschäftsstelle: 1. Vorsitzender Gerhard Gneist Zahnarztpraxis Gerhard Gneist 2. Vorsitzender Olaf Cornehlsen Spießweg 35 Kassenwartin Karola Hein 13437 Berlin-Wittenau Beistzer Frank Bloch Telefon 030 - 411 05 16 Beisitzer Dr. Peter Zemlin Fax 030 - 411 04 95

www.iuzb.net eMail [email protected]

Fragen zur Pressestelle der Berliner Zahnärztekammer 1. Handelt es sich b ei der Pressestelle der Berliner Zahnärztekammer um eine interne

Stelle oder um eine ausgegliederten Abteilung? 2. Wo ist die Pressestelle örtlich angesiedelt? 3. Welche vertraglichen Grundlagen bestehen mit der Pressestelle? 4. Wann wird die Pressestelle tätig? 5. Wer aus der Geschäftsstelle der Zahnärztekammer ist gegenüber der Pressestelle

weisungsbefugt? 6. Bewertet der Vorstand die Stelle der Pressestelle als Vertrauensstellung? 7. Hat die Pressestelle Zugang zu Betriebsinterna und/oder datenschutzrechtlich

relevanten Informationen der Zahnärztekammer und/oder ihren Mitgliedern? 8. a) Für welche Auftraggeber ist die Pressestelle außerhalb der Berliner

Zahnärztekammer tätig, bzw. welche weiteren Ämter/Anstellungen üben die Mitarbeiter bzw. Auftragnehmer der Pressestelle außerhalb der Berliner Zahnärztekammer aus? b) Wie stellt der Vorstand sicher, das mögliche Interessenkollisionen vermieden werden? c) Wie stellt der Vorstand sicher, dass mit Betriebsinterna und/oder datenschutzrechtlich relevanten Informationen seitens der Pressestelle entsprechend vertraulich umgegangen wird?

9. In welcher Höhe hat die Pressestelle in den vergangenen 10 Jahren für den

Kammerhaushalt Kosten verursacht und wie gliedern sich diese Kosten auf? Gerhard Gneist - Delegierter -

Page 5: Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner ...iuzb.de/wp-content/uploads/2010/05/...Mai_2010...1.pdf · Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer am
Notiz
Anlage 2
Page 6: Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner ...iuzb.de/wp-content/uploads/2010/05/...Mai_2010...1.pdf · Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer am
Page 7: Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner ...iuzb.de/wp-content/uploads/2010/05/...Mai_2010...1.pdf · Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer am
Page 8: Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner ...iuzb.de/wp-content/uploads/2010/05/...Mai_2010...1.pdf · Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer am
Page 9: Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner ...iuzb.de/wp-content/uploads/2010/05/...Mai_2010...1.pdf · Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer am
Page 10: Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner ...iuzb.de/wp-content/uploads/2010/05/...Mai_2010...1.pdf · Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer am

A b s c h r i f t Zahnärztekammer Berlin Herrn Dr. Wolfgang Schmiedel Präsident Stallstr. 1 10585 Berlin 17. Juni 2009 Pressestelle der Berliner Zahnärztekammer Unser Fragenkatalog vom 24. Februar 2009 Ihr Antwortschreiben vom 05. Mai 2009 Sehr geehrter Herr Dr. Schmiedel, haben Sie vielen Dank für Ihre ausführlichen Erläuterungen. Mit Interesse und auch mit zustimmender Auffassung haben wir Ihre Erläuterungen zu den Themen Meinungsvielfalt und Synergien gelesen. Nach unserer Ansicht sollte die Berliner Zahnärztekammer jedoch über eine eigene Stelle für Öffentlichkeitsarbeit verfügen. Diese sollte dem Direktions- und Weisungsrecht des Kammervorstandes unterliegen. Unter anderem deshalb, weil Sie einer freien Agentur nicht vorschreiben können, für welche Auftraggeber eine Agentur ansonsten noch tätig ist. Dies gehört, wie Sie ja selbst schreiben, Zitat: „zum Geschäftsbereich der Agentur“. Außerdem ist es so, dass im Zusammenhang mit der Bearbeitung von öffentlichkeitsrelevanten Themen auch rein interne berufsständische und berufspolitische Angelegenheiten besprochen werden, welche schlichtweg nicht in den Wissensbereich externer Presseagenturen gehören. Eine kammereigene Pressestelle hat außerdem vorrangig die Aufgabe, die Interessen der Berliner Zahnärztekammer bzw. aller dortigen Pflichtmitglieder zu vertreten. Diese Interessen sind nicht immer deckungsgleich mit den Interessen der KZV’en und der Versorgungswerke. Sie sind auch manchmal nicht identisch mit den (wissenschaftlichen) Fachgesellschaften und auch nicht mit den zahlreichen berufspolitischen Verbänden. Das die Berliner Zahnärztekammer zur Darstellung ihrer eigenen Öffentlichkeitsarbeit auf eine „Vermittlerin“ zurückgreifen muss, ist für uns nicht nachvollziehbar. Weshalb sollte bitte die Kammer die Inhalte ihrer Öffentlichkeitsarbeit nicht selbst „vermitteln“ können?

Notiz
Anlage 3
Page 11: Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner ...iuzb.de/wp-content/uploads/2010/05/...Mai_2010...1.pdf · Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer am

Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin (IUZB) e. V. www.iuzb.net

Vorstand: Geschäftsstelle: 1. Vorsitzender Gerhard Gneist Spießweg 35 2. Vorsitzende Karola Hein 13437 Berlin-Wittenau Schatzmeisterin Karola Hein Telefon 030 - 411 05 16 Schriftführer Dr. Peter Zemlin Fax 030 - 411 04 95 Vorstandsmitglied Frank Bloch

Vereinsregister AG Charlottenburg Blatt VR 21749

Berliner Volksbank

BLZ 100 900 00 Konto Nr. 706 704 3000 E-Mail [email protected]

- 2 -

Hinsichtlich der Aktivitäten von Frau für den BDK und für den „Buena Vista Dentista Club e. V. Verband der Zahnärztinnen“ sehen wir eine fortgesetzte Gefahr von Interessenkollisionen. Dies lässt sich jedenfalls aus den Pressemitteilungen seit Juni 2007 entnehmen, wo neben der Geschäftsführung des BDK als Ansprechpartner „ “ mit eigenen Kontaktangaben vermerkt ist. In den Pressemitteilungen seit 2009 ist sogar angegeben, dass Anfragen an die 1. Bundesvorsitzende des BDK „über

“ zu richten sind. Dies lässt auf eine besondere Vertrauensstellung von Frau im BDK schließen. Offensichtlich ist unter anderem auch als ausgelagerte Pressestelle des BDK tätig. In einer solchen Konstellation besteht jedoch die Gefahr von Interessenkollisionen, denn hier laufen diverse berufspolitische Informationen zusammen. Die Agentur

erhält hiermit eine unangemessene Wissens- und damit Machtposition, dies kann nicht im Interesse der Berliner Zahnärztekammer sein. Auch hinsichtlich der Tätigkeiten von Frau für den Dentista e. V. bestehen unsererseits sehr ernste Bedenken. Der Buena Vista Dentista Club e. V. Verband der Zahnärztinnen hat seinen Geschäftssitz in den Geschäftsräumen der Agentur von Frau und ist somit voll identisch mit dem öffentlichen Geschäftssitz der Pressestelle der Berliner Zahnärztekammer. Frau ist für den Dentista e. V. als schriftführendes Vorstandsmitglied und als Geschäftsführerin in herausragenden Ämtern vertreten. Sie geben an, dass mit Frau ein „Arbeitsverhältnis“ besteht. Begonnen am 01.04.1988 als Festanstellung. Später fortgesetzt als offensichtlich freie Mitarbeiterin. Die Pressestelle bezeichnen Sie außerdem selbst als „ausgegliederte Abteilung“ bzw. als „Die Pressestelle / Frau / ist eine Einrichtung der Kammer und arbeitet wie eine Abteilung der Kammer“ Auf der Website der Berliner Zahnärztekammer wird Frau von Ihnen öffentlich als „Pressestelle der Berliner Zahnärzte“ benannt. Sie geben ferner an, dass mit Frau eine Vereinbarung mit folgender Schutzklausel zugunsten der Kammer besteht: „Dezidiert ausgeschlossen ist dagegen eine Zusammenarbeit von Frau auf der Berliner „Bühne“ für andere dentale Organisationen, außer für die LAG oder bei Bedarf für das Pfaff Institut und bei gemeinsamen Aktionen für die/mit der KZV. Darüber hinausgehend Maßnahmen wären mit der Kammer abzusprechen.“ Wir vertreten daher die Ansicht, dass eine inakzeptable Verletzung der Schutzklausel vorliegt!

Page 12: Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner ...iuzb.de/wp-content/uploads/2010/05/...Mai_2010...1.pdf · Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer am

Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin (IUZB) e. V. www.iuzb.net

Vorstand: Geschäftsstelle: 1. Vorsitzender Gerhard Gneist Spießweg 35 2. Vorsitzende Karola Hein 13437 Berlin-Wittenau Schatzmeisterin Karola Hein Telefon 030 - 411 05 16 Schriftführer Dr. Peter Zemlin Fax 030 - 411 04 95 Vorstandsmitglied Frank Bloch

Vereinsregister AG Charlottenburg Blatt VR 21749

Berliner Volksbank

BLZ 100 900 00 Konto Nr. 706 704 3000 E-Mail [email protected]

- 3 -

Unsere Bedenken hinsichtlich einer Auslagerung der Pressstelle möchten wir auch dadurch noch zum Ausdruck bringen, dass uns eine Ungleichbehandlung bekannt ist. Wir verweisen hier auf die Geschehnisse im Zusammenhang mit den DAZ e. V., einen wie Sie wissen ebenfalls bundsweit ausgerichteten zahnärztlichen Verband mit Vereins- und Geschäftssitz in Köln. Denn während Sie zum einen penibel darauf geachtet haben, dass der DAZ e. V., welcher in Berlin keine eigene Wahlliste mehr stellt, in den Jahren 2007 und 2008 im MBZ nicht seinen Fleyer für seine in der Bundeshauptstadt stattfindende Jahrestagung beilegen durfte (obwohl der DAZ die Beilage bezahlen wollte), räumen Sie Frau und ihrem Verein Dentista sogar auf der offiziellen Website der ZÄK Berlin Raum für ihre eigene berufspolitische Arbeit ein. Wir verweisen hier

• auf die Veröffentlichung „Starke Gemeinschaft gegen Leere Hände: Zahnärztefront statt Ego-Grüppchen“

• und die gemeinsame „Putzaktion“ mit Pressemitteilung zum „175. Geburtstag Henriette Hirschfeld-Tiburtius - 1. Zahnärztin Deutschlands“.

Bereits hier zeigt sich, dass Frau auf der Berliner „Bühne“ tätig ist. Gerne unterstützen wir Ihren Wunsch nach Synergieeffekten, aber nicht zum Nachteil der Zahnärztekammer Berlin. Wir bitten Sie daher Sorge zu tragen, dass die auf der Website der ZÄK angegebene Bezeichnung „Pressestelle der Berliner Zahnärzte“ in Bezug auf Frau umgehend entfernt wird. Denn nach den vorstehenden Erläuterungen ist diese Bezeichnung nicht nur irreführend, sondern falsch. Unsere Bedenken bei der Auslagerung dieser Art von Dienstleistungen der ZÄK Berlin sind nicht in der Person von Frau begründet, sondern einzig und allein unserer Standesvertretung geschuldet. Darüber hinaus bitten wir kurzfristig um Beantwortung folgender Fragen:

1. Die Kosten für die Honorare ohne Sachkosten der Pressestelle „als ausgegliederte Abteilung“ werden jährlich derzeit mit über € angegeben (monatlich also rund €), bei einer Teilzeit-Arbeitszeit von 2 Tagen pro Woche. a) Welche Kosten entstehen den anderen Kammern im Bundesdurchschnitt üblicherweise bei der Einstellung bzw. der Abstellung von eigenem und dem Direktions- und Weisungsrecht unterliegendem Dienstpersonal für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit? b) Ist Ihnen bekannt, in welcher Höhe die Personalstelle für Öffentlichkeitsarbeit in der KZV Berlin dotiert ist?

Page 13: Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner ...iuzb.de/wp-content/uploads/2010/05/...Mai_2010...1.pdf · Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer am

Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin (IUZB) e. V. www.iuzb.net

Vorstand: Geschäftsstelle: 1. Vorsitzender Gerhard Gneist Spießweg 35 2. Vorsitzende Karola Hein 13437 Berlin-Wittenau Schatzmeisterin Karola Hein Telefon 030 - 411 05 16 Schriftführer Dr. Peter Zemlin Fax 030 - 411 04 95 Vorstandsmitglied Frank Bloch

Vereinsregister AG Charlottenburg Blatt VR 21749

Berliner Volksbank

BLZ 100 900 00 Konto Nr. 706 704 3000 E-Mail [email protected]

- 4 -

2. Ist es richtig, davon auszugehen, dass der von Ihnen benannte „stand-by-Modus“ für Frau nicht mit einem „Notrufmodus“ gleichzusetzen ist, sondern dass alle Arbeitseinsätze letztendlich nach einer geordneten Termingestaltung erfolgen?

3. Die Höhe der Sachkosten wurde im Jahr 2008 mit rund € ohne die neue Website benannt. Als Sachkosten werden angegeben Druckerzeugnisse, Reisekosten und KoKo. a) Was bitte ist „KoKo“? b) Frau betreibt mit Gewinnerzielungsabsicht eine eigene Presseagentur. Was genau fällt unter den genannten Sachkosten? Weshalb werden ihr diese Sachkosten erstattet? Was fällt unter „Druckerzeugnisse“ und warum werden der Agentur diese „Druckerzeugnisse“ erstattet? c) Wie wird sichergestellt, dass die von der Kammer für diese Sachkosten ausgegebenen Finanzmittel ausschließlich der Kammer zugute kommen und nicht auch anderen Kunden der Agentur?

4. Womit begründen sich die in den Jahren 1999 und 2001 - 2003 mit jeweils zwischen rund € ausgewiesenen relativ hohen Sachkosten für die Agentur?

Wir bitten Ihrerseits um Sachverhaltsprüfung und haben die Erwartung, dass die vorliegenden Interessenkollisionen bzw. die Gefahr von Interessenkollisionen unverzüglich beseitigt werden. Ihre Stellungnahme erbitten wir noch vor der Sommerpause per 30. Juni 2009. Wir halten dieses Thema für so relevant, dass wir beantragen werden, die Angelegenheit für die nächste Delegiertenversammlung am 24.09.2009 auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen gez. Gerhard Gneist gez. Karola Hein - Delegierter ZÄK Berlin - - Delegierte ZÄK Berlin -

Page 14: Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner ...iuzb.de/wp-content/uploads/2010/05/...Mai_2010...1.pdf · Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer am
Notiz
Anlage 4
Page 15: Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner ...iuzb.de/wp-content/uploads/2010/05/...Mai_2010...1.pdf · Anträge zur Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer am