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Delegiertenversammlung GA-Baden 12.10.2009 Tarifauseinandersetzung und Tarifreform Diakonie Württemberg

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Delegiertenversammlung GA-Baden 12.10.2009

Tarifauseinandersetzung und Tarifreform

Diakonie Württemberg

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Delegiertenversammlung GA-Baden 12.10.2009

Überblick

AGMAV und Arbeitsrechtliche Kommission

Tarifauseinandersetzung - Die endlose Geschichte

Tarifauseinandersetzung - Ausgangslage

Bad Boller Tarifeinigung

Tarifeinigung – Bewertung und Fazit

Botschaften an MAVen und Mitarbeitende

Strategiebildung und Positionierung

Mobilisierung in der Auseinandersetzung

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Die AGMAV Württemberg

• Rund 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den ca. 270 Einrichtungen der Diakonie in Württemberg in allen Bereichen der sozialen Arbeit.

• Mitgliedseinrichtungen sind lt. Satzung des DWW verpflichtet, Mitarbeitervertretungen zu wählen und kirchliches Arbeitsrecht anzuwenden.

• Die MAVen haben sich zur Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Württemberg (AGMAV) zusammengeschlossen.

• Die AGMAV wird von einem 16-köpfigen Vorstand geleitet und hat eine eigene Geschäftsstelle.

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Die AGMAV Württemberg

• Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft hat folgende Aufgaben:

- Arbeitsrechtssetzung in der AK-Württemberg sowie in der AK-DW-EKD

- Organisation des Austausches zwischen den Mitarbeitervertretungen

- Beratung und Information der Mitarbeitervertretungen und Vertretung der Interessen der Mitarbeiterschaft

- Fortbildungen für die Mitarbeitervertretungen

- Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

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Die Arbeitsrechtliche Kommission

Mitarbeitervertretungen diakonischer Einrichtungen

Trägerversammlung diakonischer Einrichtungen

Vorstand der AGMAV

6 MA Landeskirche

6 MA Diakonie

6 AG Landeskirche

6 AG Diakonie

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Tarifauseinandersetzung - Die endlose Geschichte…

Februar 2003 Beschluss der Arbeitsrechtl. Kommission, Tarifreform ÖD zügig übernehmen (auf drängen Arbeitgeber)

Oktober 2005 Tarifreform ÖD (TVöD) tritt in KraftOktober 2006 Übernahme TVöD für verf. KircheNovember 2005 bis September 2007

Auseinandersetzungen und Aktionen wg. grundlegend unterschiedlicher Positionen zum künftigen Tarifrecht

Oktober 2007 Wiederaufnahme der VerhandlungenJuni 2008 Bad Boller Tarifeinigung19. Dezember 2008 Beschluss der großen Tarifreform

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Tarifauseinandersetzung – Die Ausgangslage

• Arbeitgeber wollen (mehrheitlich) AVR-DW-EKD = eigenständiges Tarifwerk losgelöst vom ÖD Begründung: Wettbewerb und Markt

• AGMAV fordert Übernahme TVöD = dran bleiben am Tarif des ÖD Begründung: Chance auf Flächentarif für die soziale Arbeit erhalten sowohl tarif- als auch sozialpolitische Begründung

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Tarifauseinandersetzung – Die Ausgangslage

Arbeitgeber konnten ihre Position nicht durchsetzen

Bemühungen - an AGMAV vorbei – gegenüber kirchlichem Gesetzgeber zu Änderung ARRG:

Wahlmöglichkeit zwischen - AVR-Württemberg - AVR-DW-EKD - ggf. AVR-Bayern!

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Tarifauseinandersetzung – Die Ausgangslage

Seit April 2007 Wahlrecht zwischen AVR-Württemberg und AVR-DW-EKD (ggf. AVR Bayern)jedoch: Wahlrecht wurde gegen Willen AN-Seite geschaffen und bedeutet einseitigen Eingriff in Parität

Wahlrecht heißt nicht, AG dürfen sich aussuchen was sie wollen (Dienstvereinbarung mit MAV)

Wahlrecht funktioniert auch rechtlich nicht so einfach (Schlechterstellungsverbot) Mitarbeitervertretungen lehnten deshalb Tarifwechsel zu AVR-DW-EKD weitestgehend ab

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Tarifauseinandersetzung – Die Ausgangslage

• Wahlrecht braucht echte Wahlmöglichkeiten, deshalb: zuerst Tarifreform in Württemberg = Übernahme TVöD

• Verhandlungspaket:

Übernahme TVöD in die AVR-Württemberg

mögliche Überleitung von AVR-Wü Fassung TVöD zu Fassung DW-EKD bei Zustimmung MAV

Verfahrensregelung für Einrichtungen mit wirtschaftlichen Problemen

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Bad Boller Tarifeinigung – Übernahme TVöD

Der TVöD wird unter folgenden Voraussetzungen in dieAVR Württemberg übernommen:

- Übernahme TVöD einschließlich Entgelttabellen zum 01. Januar 2009 mit Umsetzung der ersten Stufe des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst (50 € Sockelbetrag + 3,1%)

- Zum 01. Juli 2009 Umsetzung der zweiten Stufe des Tarifabschlusses im ÖD (+ 2,8%)

- Kompensationen für verspätete Tariferhöhung

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Bad Boller Tarifeinigung - Wahlrecht

- Innerhalb der AVR-Württemberg gibt es eine Möglichkeit das von der Synode beschlossene Wahlrecht umzusetzen:

AVR-Württemberg Fassung TVöD (Grundfassung)

AVR-Württemberg Fassung AVR-DW-EKD

Überleitungsregelung von AVR-Württemberg (TVöD) auf AVR-Württemberg Fassung AVR-DW-EKD

Wichtig: Wahlrecht nur mit Zustimmung MAV! (kein einseitiger Wechsel zu AVR-DW-EKD durch Arbeitgeber)

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Bad Boller Tarifeinigung – Verfahren Bestandssicherung

- Es gibt zwei Verfahren zur Bestandssicherung:

das vereinfachte Verfahren bei vorübergehenden wirtschaftlichen Problemen durch Belegungs- oder Refinanzierungsproblemen

das Standardverfahren bei weitergehendem Sanierungsbedarf

Wichtig: Einbeziehung AGMAV ist immer möglich. Ggf. Beschluss durch Arbeitsrechtliche Kommission ist in jedem Fall erforderlich !

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Tarifeinigung – Bewertung und Fazit

- Beschluss entspricht weitestgehend Zielsetzung: TVöD 1 : 1 !

- Bei Anwendung AVR-DW-EKD innerhalb AVR- Württemberg wird aktuelle Vergütung gesichert (Ausnahme Öffnungsklauseln) und Zuständigkeit verbleibt bei Arbeitsrechtlicher Kommission Württemberg

- Tarifeinigung sichert Mitarbeitenden eine verlässliche Tarifentwicklung und beinhaltet Handlungsmöglichkeiten für Einrichtungen bei wirtschaftlichen Problemen

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„Botschaften“ an MAVen und Mitarbeitende

- Tarifpolitik in der sozialen Arbeit ist immer auchSozialpolitik und damit mit der Frage nach dem Wert sozialer Arbeit verbunden.

- Die Frage nach dem Wert sozialer Arbeit ist zwangsläufig mit der Frage der Arbeitsbedingungen in der sozialen Arbeit verbunden.

- Die Frage der Arbeitsbedingungen in der sozialen Arbeit ist zunehmend mit der Frage verbunden, ob es uns auch in Zukunft gelingt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unsere Arbeit zu finden.

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„Botschaften“ an MAVen und Mitarbeitende

- Wichtig ist, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre Arbeitsbedingungen und damit für den Wert sozialer Arbeit aktiv einsetzen.

- Zitat Landesbischof Frank O. July:„4500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sichtbar gezeigt, dass ihnen ihre Arbeitsbedingungen nicht egal sind und sie haben sich darüber hinaus damit auch für den Wert sozialer Arbeit eingesetzt.“(Bericht Sommersynode 2007 zu Demonstration und Kundgebung AGMAV am 17. März 2007)

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Strategiebildung und Positionierung – Ziel Tarifvertrag

Der „Fischbacher Beschluss“ vom Januar 1999 (Auszug)

„Angestrebtes Ziel ist ein Flächentarif für die soziale Arbeit. Die Mitarbeit in einer Arbeitsrechtlichen Kommission auf Bundes- oder Regionalebene erscheint uns notwendig, um die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern, bis dieses Ziel erreicht wird.“

Diskussion in Vorstand und AGMAV-Gremien Bedeutung bei künftigen Vorstandswahlen

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Strategiebildung und Positionierung

Wesentliche Gründe für „Strategie Flächentarif“:

– Die bisherige Praxis des Dritten Weges findet immer weniger Akzeptanz, verliert an Verbindlichkeit und besitzt nur begrenzt eigenen Gestaltungsspielraum

– Die Arbeitsrechtssetzung kann dann deutlicher an den Bedürfnissen der diakonischen und sozialen Arbeit orientiert werden (Chance für AG und AN)

– Voneinander unabhängige Partner können wesentlich professioneller und auch mit eindeutiger Rechtssicher -heit zu einem wirklich tragfähigen Interessenausgleich kommen

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Strategiebildung und Positionierung

Breite Diskussion der strategischen Ausrichtung in AGMAVGremien und u.a. Verständigung auf „Selbstverständnis“:

„…Als Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitgebers Diakonie sind wir Teil der Vertretungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die in der sozialen Arbeit tätig sind und arbeiten mit entsprechenden Interessenvertretungen anderer kirchlicher und sozialer Verbände sowie der Gewerkschaft Ver.di auf Landes- und Bundesebene zusammen…“

„…Einheitliche Arbeitsbedingungen in allen Arbeitsfeldern der sozialen Arbeit und bei allen Trägern, sowie deren verbindliche Umsetzung sind unverzichtbar für den Stellenwert der diakonischen und sozialen Arbeit in unserer Gesellschaft. Die Bündelung der Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der sozialen Arbeit sehen wir deshalb bei der Gewerkschaft Ver.di, die als Gewerkschaft innerhalb des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für diesen Bereich zuständig ist.“

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Mobilisierung in der Auseinandersetzung

Strategiebildung und Positionierung war gute Grundlage für aktive Auseinandersetzung ab Ende 2005

Mitarbeitervertretungen waren damit gut für Konflikt vorbereitet und erhalten ständig aktuell Informationen:- vierteljährlich AGMAV-Mitteilungen - AGMAV-Newsletter nach Bedarf - Internetauftritt (www.agmav.diakonie-wuerttemberg.de)

- darüber hinaus ständige Information und Rückkopplung in Regional- und Vollversammlungen

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Mobilisierung in der Auseinandersetzung

Mitarbeiterschaft wurde zunehmend einbezogen

Ab Oktober 2006 Zeitung für Mitarbeitende - Auflage 30.000 Exemplare- Verteilung über MAVen- bislang 10 Ausgaben- jederzeit schnelle Reaktion gegenüber Mitarbeitenden

Besuch zahlloser Mitarbeiterversammlungen zu Tarifthema- direkte Ansprache von mehreren tausend Mitarbeitenden

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Mobilisierung in der Auseinandersetzung

Aktionen in unterschiedlicher Intensität:

- Unterschriftenaktion 18.000 Unterschriften („niederschwellig“)

- Mahnwache vor Landessynode („wenig Leute große Wirkung“)

- Großdemo und Warnstreiks („einfache Botschaften [Lohnraub], großes Fest“)

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Fazit

Klare Tarifpolitische Positionierung ist erforderlich

Positionen müssen von Mitarbeitervertretungen mitgetragen werden

Überzeugte Mitarbeitervertretungen mobilisieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Arbeitgeber registrieren Aktivitäten und müssen Rückhalt der AGMAV in der Mitarbeiterschaft akzeptieren

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Fazit

Tariferfolg für Diakonie in Württemberg wäre ohne diese Grundlagenarbeit, Einbeziehung und Mobilisierung nicht möglich gewesen!

Dran bleiben am TVöD ist Grundlage für Strategie Flächentarifvertrag

Vielen Dank