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Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4252 24.04.2019 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 25.04.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Höse (AfD) Geburtenzahlen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/2437 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Statistischen Jahrbuch Sachsen-Anhalt 2018 findet sich auf S. 65 eine Übersicht der Bevölkerungsentwicklung für das Jahr 2017. Darin wird jeweils die Anzahl der Lebendgeburten für Deutsche und Ausländer aufgeschlüsselt. Keine Erwähnung fin- den hingegen die Geburtenzahlen bei sog. Deutschen mit Migrationshintergrund. Laut dem Stat. Bundesamt hat eine Person dann einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit ge- boren wurde. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu wie vielen Lebendgeburten von a) Deutschen ohne Migrationshintergrund, b) von sog. Deutschen mit Migrationshintergrund und c) von EU- und Nicht-EU-Ausländern kam es im Zeitraum von 2000 bis 2018 in Sachsen-Anhalt? Bitte nach Jahreszahlen aufschlüsseln. Nach § 2 Abs. 3 des Bevölkerungsstatistikgesetzes werden Lebendgeburten in der Bevölkerungsstatistik erfasst. Dabei werden neben Angaben zur Staatsangehörigkeit des Kindes grundsätzlich auch Angaben zur aktuellen Staatsangehörigkeit von Mut- ter und Vater zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes erfasst.

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur ... · sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit ge-boren wurde. Antwort der Landesregierung

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Page 1: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur ... · sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit ge-boren wurde. Antwort der Landesregierung

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4252 24.04.2019

Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage

ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er-folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden.

(Ausgegeben am 25.04.2019)

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift-lichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Höse (AfD) Geburtenzahlen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/2437 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Statistischen Jahrbuch Sachsen-Anhalt 2018 findet sich auf S. 65 eine Übersicht der Bevölkerungsentwicklung für das Jahr 2017. Darin wird jeweils die Anzahl der Lebendgeburten für Deutsche und Ausländer aufgeschlüsselt. Keine Erwähnung fin-den hingegen die Geburtenzahlen bei sog. Deutschen mit Migrationshintergrund. Laut dem Stat. Bundesamt hat eine Person dann einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit ge-boren wurde. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu wie vielen Lebendgeburten von a) Deutschen ohne Migrationshintergrund, b) von sog. Deutschen mit Migrationshintergrund und c) von EU- und Nicht-EU-Ausländern kam es im Zeitraum von 2000 bis 2018 in

Sachsen-Anhalt? Bitte nach Jahreszahlen aufschlüsseln. Nach § 2 Abs. 3 des Bevölkerungsstatistikgesetzes werden Lebendgeburten in der Bevölkerungsstatistik erfasst. Dabei werden neben Angaben zur Staatsangehörigkeit des Kindes grundsätzlich auch Angaben zur aktuellen Staatsangehörigkeit von Mut-ter und Vater zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes erfasst.

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Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes zählen zur Bevölkerung mit Mig-rationshintergrund alle Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzen oder mindestens ein Elternteil haben, auf das dies zutrifft. Dazu ge-hören Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler, Personen, die durch Adoption deutscher Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben sowie die Kinder dieser drei Gruppen. Ferner werden zu den Personen mit Migrati-onshintergrund Ausländerinnen und Ausländer unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland geboren wurden, sowie alle Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität gerechnet. Ob ein Migrationshintergrund vorliegt, wenn beide Eltern bei der Geburt des Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird in der Bevölkerungsstatistik nicht er-fasst. Statistische Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen der Landesregie-rung daher nicht vor. Um die Frage des Anfragestellers zumindest näherungsweise zu beantworten, wur-den die Angaben zu den Lebendgeburten in der Bevölkerungsstatistik nach der Staatsangehörigkeit der Eltern weiter ausgewertet. Auf dieser Grundlage wurden die Lebendgeburten wie folgt eingeteilt: - Lebendgeborene mit deutscher Staatsangehörigkeit und deutscher Staatsangehö-

rigkeit des Vaters und der Mutter, - Lebendgeborene mit deutscher Staatsangehörigkeit und Informationen zur

Staatsangehörigkeit der Mutter und des Vaters, - Lebendgeborene mit deutscher Staatsangehörigkeit und Information zur ausländi-

schen Staatsangehörigkeit der Mutter, aber keine Information zum Vater sowie - Lebendgeborene mit deutscher Staatsangehörigkeit und deutscher Staatsangehö-

rigkeit der Mutter, aber keine Information zum Vater. In diesen Gruppen können Lebendgeborene mit einem Migrationshintergrund enthal-ten sein. Die entsprechenden Angaben finden sich in den Anlagen 1 bis 4. Bei den für das Jahr 2018 ausgewiesenen Angaben handelt es sich um vorläufige Daten für den Zeitraum Januar bis November. Es ist nicht auszuschließen, dass mit dem Jahresab-schluss noch gegebenenfalls erforderliche Korrekturen erfolgen. Abschließende Jah-resergebnisse werden voraussichtlich erst Ende des Sommers 2019 vorliegen. Die Angaben zu den Lebendgeborenen nach ausländischer Staatsangehörigkeit, ge-trennt nach EU- und Nicht-EU-Ausländern, zu Buchstabe c) sind der Anlage 5 zu entnehmen. Bei den für das Jahr 2018 ausgewiesenen Zahlen handelt es sich um vorläufige Daten für den Zeitraum Januar bis November. Es ist nicht auszuschließen, dass mit dem Jahresabschluss noch gegebenenfalls erforderliche Korrekturen erfol-gen. Abschließende Jahresergebnisse werden voraussichtlich erst Ende des Som-mers 2019 vorliegen.

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L T-Drs. KA 7/2437 Anlage 1

Lebendgeborene mit deutscher Staatsangehörigkeit und deutscher Staatsangehö­rigkeit des Vaters und der Mutter

Jahr Anzahl der Fälle

2000 12.053

2001 11.828

2002 11.970

2003 11.471

2004 12.256

2005 12.089

2006 12.121

2007 13.020

2008 13.408

2009 13.220

2010 13.591

2011 13.415

2012 13.684

2013 13.773

2014 13.919

2015 14.017

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2016

2017

2018

(Januar bis November, vorläufige Angaben)

13.985

13.591

12.166

L T-Drs. KA 7/2437 Anlage 1

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L T-Drs. KA 7/2437 Anlage 2

Lebendgeborene mit deutscher Staatsangehörigkeit und Informationen zur Staatsangehörigkeit der Mutter und des Vaters

Jahr Anzahl der Fälle Anzahl der Fälle Anzahl der Fälle Vater deutsch und Vater ausländisch Vater und Mutter Mutter ausländisch und Mutter deutsch ausländisch

2000 251 355 43

2001 309 371 84

2002 342 342 77

2003 353 391 80

2004 415 399 83

2005 395 423 100

2006 413 414 110

2007 377 351 120

2008 349 325 119

2009 349 318 149

2010 361 306 128

2011 328 255 165

2012 302 283 208

2013 280 269 142

2014 291 274 120

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2015 333

2016 296

2017 344

2018 286

(Januar bis Novem-ber, vorläufige An-

gaben)

259

281

278

231

L T-Drs. KA 7/2437 Anlage 2

127

131

169

151

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L T-Drs . KA 7/2437 Anlage 3

Lebendgeborene mit deutscher Staatsangehörigkeit und Information zur aus­ländischen Staatsangehörigkeit der Mutter, aber keine Information zum Vater

Jahr Anzahl der Fälle

2000 9

2001 6

2002 14

2003 21

2004 4

2005 9

2006 10

2007 11

2008 8

2009 15

2010 8

2011 8

2012 11

2013 10

2014 4

2015 1

1

Page 8: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur ... · sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit ge-boren wurde. Antwort der Landesregierung

2016

2017

2018

(Januar bis November, vor-läufige Angaben)

11

15

10

L T-Drs. KA 7/2437 Anlage 3

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Lebendgeborene mit deutscher Staatsangehörigkeit und deutscher Staatsangehörigkeit der Mutter, aber keine Information zum Vater

Jahr Anzahl der Fälle

2000 5.484

2001 5.046

2002 4.444

2003 4.116

2004 3.816

2005 3.749

2006 3.516

2007 3.190

2008 3.153

2009 2.773

2010 2.595

2011 2.339

2012 2.081

2013 1.962

2014 1.933

2015 1.808

L T-Drs. KA 7/2437 Anlage 4

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2016

2017

2018

(Januar bis November, vor-läufige Angaben)

1.729

1.762

1.453

L T-Drs . KA 7/2437 Anlage 4

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L T-Drs. KA 7/2437 Anlage 5

Lebendgeborene nach ausländischer Staatsangehörigkeit (getrennt nach EU- und Nicht-EU-Ausländern)

Jahr Anzahl EU-Ausländer Anzahl Nicht-EU-

Ausländer

2000 51 477

2001 43 386

2002 38 389

2003 39 418

2004 37 327

2005 34 367

2006 41 302

2007 42 276

2008 39 292

2009 36 277

2010 46 265

2011 44 283

2012 53 266

2013 66 295

2014 132 391

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2015

2016

2017

2018

(Januar bis November, vorläufige Angaben)

208

277

341

343

L T-Drs. KA 7/2437 Anlage 5

661

1.382

1.337

1.422

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