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Preisliste Nr.21 Gültig ab 1. Mai 2012 Anzeigenkurier Mitglied l ADA Was Wann Wo Auto & Verkehr Beruf & Bildung Mecklenburg-Vorpommern und Uckermark

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P r e i s l i s t e N r . 2 1Gültig ab 1. Mai 2012

AnzeigenkurierMitgliedl ADA

Was Wann Wo Auto & Verkehr Beruf & Bildung

Mecklenburg-Vorpommern und Uckermark

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Lärz

n-

Rechlin

Boek

Alt Rehse

K

Schwarz

Verbreitungsgebiet Anzeigenkurier Preisliste Nr. 21gültig ab 1. 5. 20122

72

3

4 1

5

2a

6

l Rostock

l Stettin

POLEN

KurierverlagMecklenburgische Seenplatte GmbH & Co. KGMarktplatz 217033 Neubrandenburg= 0395 56397-571

KurierverlagPeene-Müritz GmbH & Co. KGGoethestraße 3317192 Waren= 03991 6413-11

KurierverlagSüdvorpommern GmbH & Co. KGMarkt 717389 Anklam= 03971 2067-11

KurierverlagUckermark GmbH & Co. KGStettiner Straße 5b17291 Prenzlau= 03984 8647-11

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VerbreitungsgebietAuflage

Erscheinungstag Auflage*

1 Anzeigenkurier Neubrandenburg/Neustrelitz/Altentreptow (Mittwoch) 75 668

2 Anzeigenkurier Anklam/Greifswald/Gützkow/Jarmen/Loitz (Mittwoch) 57 599

2a Greifswald Kurier (Mittwoch) 39 568 Nur für Anzeigenkunden aus der Stadt Greifswald

3 Anzeigenkurier Demmin/Malchin/Teterow (Mittwoch) 35 723

4 Anzeigenkurier Waren/Röbel/Malchow (Mittwoch) 29 571

5 Anzeigenkurier Uckermark (Mittwoch) 63 598

6 Anzeigenkurier Pasewalk/Strasburg/Ueckermünde/Woldegk (Mittwoch) 37 589

7 Anzeigenkurier Wolgast/Usedom (Mittwoch) 23 084

2, 3+7 Anzeigenkurier Peene/Vorpommern (Mittwoch) 116 406

1– 7 Gesamtausgabe (Mittwoch) 322 832

* durchschnittliche Trägerauflage ADA 4. Quartal 2011

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Allgemeine Verlagsangaben Anzeigenkurier Preisliste Nr. 21gültig ab 1. 5. 2012 4

Verlag Kurierverlags GmbH & Co. KG Friedrich-Engels-Ring 29 17033 Neubrandenburg

Telefon 0395 4575-373

Telefax 0395 4575-308

E-Mail [email protected]

Erscheinungsweise wöchentlich

Schlusstermine für Anzeigenaufträge und Druckunterlagen

Anzeigenschlusstermine Freitag 17.00 Uhr Rücktrittstermine Freitag 17.00 Uhr

Vorlagenschlusstermine Freitag 17.00 Uhr gilt auch für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen

Chiffregebühr Bei Abholung der Zuschriften € 3,50 Bei Postzusendung € 6,50

Anzeigenleitung Carsten Kottwitz Claudia Schneider Tel. 0395 4575-373 Fax 0395 4575-308

Siegfried Lau Key Account national Tel. 0395 4575-300 Fax 0395 4575-308

DirektkontaktAnzeigendisposition Tel. 0395 56999-198 Fax 0395 56999-860 E-Mail: [email protected] Beilagendisposition Tel. 0395 4575-359 Fax 0395 4575-308Sonderveröffentlichungen Tel. 0395 4575-373 Fax 0395 4575-308Kleinanzeigenannahme Tel. 0180 3 4575-22 (0,09 Euro/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 0,42 Euro/Min.) www.nordkurier.de/anzeigenserviceGeschäftsbedingungenAufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzei-gen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zu-sätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt (Seite 18).

BankverbindungenDeutsche Bank AG Neubrandenburg BLZ 130 700 00 Konto-Nr. 400 378 603Hypo Vereinsbank Neubrandenburg BLZ 200 300 00 Konto-Nr. 19 909 192Sparkasse Neubrandenburg-Demmin BLZ 150 502 00 Konto-Nr. 3 080 801 570Commerzbank AG NeubrandenburgBLZ 150 400 68 Konto-Nr. 680 145 000Commerzbank AG NeubrandenburgBLZ 150 800 00 Konto-Nr. 0 281 680 500

ZahlungsbedingungenSofort nach Rechnungserhalt, wenn nicht anders vereinbart.

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VerlagsangabenTechnische Angaben

Technische Angaben/Satzspiegel Anzeigenkurier Preisliste Nr. 21 gültig ab 1. 5. 20125

Allgemeines

Druckvorstufe ctp (computer to plate)Druckverfahren Zeitungs-Rotationsoffsetdruck Rasterweite 40 Rasterform Kettenraster Zusatzfarben HKS-Farbfächer Z Auf allen Farbseiten wird die Farbwieder- gabe der HKS-Töne durch Zusammen- druck von Yellow, Magenta, Cyan und Black erreicht. Geringfügige Farbabweichungen sind möglich. Passertoleranz 0,15–0,30 mm.

Digitale Übermittlung von Druckunterlagen

Kontakt Anzeigen Telefon: 0395 56999-198 Fax: 0395 56999-860 Technik Telefon: 0395 4575-521

ISDN-Nummer 0395 425103 (Leonardo Pro) 0395 4575-725 (gzm, regio-connect)FTP-Zugang vdb.nordkurier.de (Benutzerdaten sind zu erfragen 0395 56999-198)E-Mail für Druckunterlagen [email protected] InDesign bis CS5, Photoshop bis CS5, PDF, EPS (Schriften müssen eingebunden sein). Weitere Dateiformate auf Anfrage.Dateiinhalte Alle zu übermittelnden Dateien müssen in einem Ordner zusammengefasst werden. Dieser Ordner muss einen eindeutigen Namen tragen (Kunde, ET, Ausgabe).

Im Ordner müssen sich folgende Dokumente befinden: Anzeige in Originalgröße, alle in der Anzeige verwendeten Bilder (EPS-, Tiff- Dateien usw.), alle verwendeten Schriften mit PRINTER-Fonts und SCREEN-Fonts. Info-Files (Text-Datei) mit den wichtigsten Informationen zum Absender mit Telefon, techn. Ansprechpartner, ET, Kunde usw. In den Dokumenten sind alle Farben in 4c anzulegen.Komprimierung Komprimierte Ordner nur mit selbst entpackenden Programmen übermitteln.

Andere DruckunterlagenPapier seitenrichtigFilm positiv, seitenrichtigDatenträger auf AnfrageAnlieferung farbsatzweise und seitenweise getrennt sortiert Bei Farbanzeigen sind separierte Auszüge mit Farbbezeichnung anzuliefern.

Satzspiegel

1/1 Seite 2688 mm (448 mm hoch x 277 mm breit)Spaltenzahl 6Panoramaseite 448 mm hoch x 585 mm breit, 13 Spalten

Spaltenbreite 1 Spalte 45 mm 2 Spalten 91 mm 3 Spalten 138 mm 4 Spalten 184 mm 5 Spalten 231 mm 6 Spalten 277 mm

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Sonderplatzierungen Anzeigenkurier Preisliste Nr. 21gültig ab 1. 5. 20126

Titelkopf Textanschluss Griffecke Bildanzeige

Format Titelkopf1-spaltig/100 mm2-spaltig/100 mm

mm-Preise siehe Seite 9 bzw. 11

Format Textanschluss5- oder 6-spaltig/120 mm

mm-Preise siehe Seite 9 bzw. 11

Griffecke2-spaltig/120 mm

mm-Preise siehe Seite 9 bzw. 11

besteht aus Bild und FließsatzBildgröße: Höhe 30 mm, Breite 45 mmDie Bildanzeige gilt nur für die Rubriken Immobilien und Kfz.

Preis (zzgl. Fließsatz, nur in der Gesamtausgabe)Lokalpreis 50,00 €Grundpreis 50,00 €

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alle Preise in € zzgl. MwSt.

Was Wann Woauf Seite 2 und Seite 3

Format: Titelanzeige2-spaltig/80 mm

Format: Textteilanzeige1-spaltig/100 mm

Maximale Anzeigengröße 660 mm

Maximale Anzeigenhöhe 220 mm

Preise* Veranstaltungen Seite 2+3

Titel s/w 1 ZF 2/3 ZF

Gesamtausgabe 1–7

Sonder-platzierungen

GP 4,78LP 4,06

GP 1,58LP 1,34

GP 1,22LP 1,04

GP 0,90LP 0,77

GP 1,14LP 0,97

GP 1,02LP 0,87

GP 1,09LP 0,93

GP 1,20LP 1,02

GP 0,89LP 0,76

GP 2,07LP 1,76

GP 5,74LP 4,88

GP 1,90LP 1,62

GP 1,46LP 1,24

GP 1,08LP 0,92

GP 1,37LP 1,16

GP 1,22LP 1,04

GP 1,31LP 1,11

GP 1,44LP 1,22

GP 1,07LP 0,91

GP 2,48LG 2,11

GP 6,45LP 5,48

GP 2,13LP 1,81

GP 1,65LP 1,40

GP 1,22LP 1,04

GP 1,54LP 1,31

GP 1,38LP 1,17

GP 1,47LP 1,25

GP 1,62LP 1,38

GP 1,20LP 1,02

GP 2,79LG 2,37

Neubrandenb./Neustrelitz/Altentreptow 1

Anklam/Greifswald/Gützkow/Jarmen/Loitz 2

Greifswald Kurier 2a

Pasewalk/StrasburgUeckermünde/Woldegk 6

Demmin/Malchin/Teterow 3

Waren/Röbel/Malchow 4

Uckermark 5

Wolgast/Usedom 7

Peene/Vorpommern 2, 3, 7

* Anzeigenbelegung auf Seite 2 und 3 nur für die Branchen der Gastronomie, Unterhaltung, Kultur und Veranstaltungen möglich.

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Grundpreise Anzeigenkurier Preisliste Nr. 21gültig ab 1. 5. 20128

Anzeigenmindestgröße: schwarz-weiß 1/10 mm, mit Zusatzfarbe 1/15 mm

Satzspiegel: 448 mm hoch, 277 mm breit alle Preise in € zzgl. MwSt.

Titel

Gesamtausgabe 1–7

Anklam/Greifswald/Gützkow/Jarmen/Loitz 2

Greifswald Kurier 2a

Wolgast/Usedom 7

Peene/Vorpommern 2, 3+7

NeubrandenburgNeustrelitz/Altentreptow 1

Pasewalk/StrasburgUeckermünde/Woldegk 6

Demmin/Malchin/Teterow 3

Waren/Röbel/Malchow 4

Uckermark 5

5,74

1,90

1,46

1,08

1,37

1,22

1,31

1,44

1,07

2,48

6,45

2,13

1,65

1,22

1,54

1,38

1,47

1,62

1,20

2,79

schwarz-weiß

mm-Preis

4,78

1,58

1,22

0,90

1,14

1,02

1,09

1,20

0,89

2,07

1 Zusatzfarbe

mm-Preis

17 100,008 700,005 600,002 900,004 300,002 200,003 200,001 650,004 100,002 100,003 600,001 900,003 800,002 000,004 200,002 200,003 100,001 650,00 7 400,003 800,00

2/3 Zusatzfarben

mm-Preis1/1 Seite1/2 Seite

1/1 Seite1/2 Seite

1/1 Seite1/2 Seite

14 200,007 300,004 700,002 400,003 600,001 900,002 600,001 400,003 400,001 750,003 000,001 550,003 200,001 700,003 500,001 800,002 600,001 350,00 6 100,003 100,00

19 900,0010 200,00

6 600,003 400,005 100,002 600,003 800,001 950,004 700,002 400,004 200,002 150,004 500,002 300,005 000,002 600,003 700,001 900,00 8 600,004 400,00

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Grundpreise Titelseite Anzeigenkurier Preisliste Nr. 21gültig ab 1. 5. 2012 9

Satzspiegel: 448 mm hoch, 277 mm breit alle Preise in € zzgl. MwSt.

Titel

s/w

mm-Preis

1 Zusatz-farbe

mm-Preis

2/3 Zusatz-farben

mm-Preis

s/w

mm-Preis

1 Zusatz-farbe

mm-Preis

2/3 Zusatz-farben

mm-Preis

s/w

mm-Preis

1 Zusatz-farbe

mm-Preis

2/3 Zusatz-farben

mm-Preis

Gesamtausgabe 1–7 14,33 17,20 19,35 9,56 11,47 12,91 11,95 14,34 16,13

Anklam/Greifswald/Gützkow/Jarmen/Loitz 2 3,66 4,39 4,94 2,44 2,93 3,29 3,06 3,67 4,13

Greifswald Kurier 2a 2,70 3,24 3,65 1,80 2,16 2,43 2,25 2,70 3,04

Wolgast/Usedom 7 2,67 3,20 3,60 1,78 2,14 2,40 2,22 2,66 3,00

Peene/Vorpommern 2, 3+7 6,21 7,45 8,38 4,14 4,97 5,59 5,18 6,22 6,99

NeubrandenburgNeustrelitz/Altentreptow 1 4,74 5,69 6,40 3,16 3,79 4,27 3,96 4,75 5,35

Pasewalk/StrasburgUeckermünde/Woldegk 6 3,60 4,32 4,86 2,40 2,88 3,24 3,00 3,60 4,05

Demmin/Malchin/Teterow 3 3,42 4,10 4,62 2,28 2,74 3,08 2,85 3,42 3,85

Waren/Röbel/Malchow 4 3,06 3,67 4,13 2,04 2,45 2,75 2,55 3,06 3,44

Uckermark 5 3,27 3,92 4,41 2,18 2,62 2,94 2,73 3,28 3,69

* Größenvorgaben siehe Seite 6 „Sonderplatzierungen“ Fließsatz je Regionalausgabe 4,00 je Zeile Gesamtausgabe 12,00 je Zeile

Titelkopfanzeige* Textanschlussanzeige* Griffecke*

Grundpreise

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Anzeigenmindestgröße: schwarz-weiß 1/10 mm, mit Zusatzfarbe 1/15 mm

Lokalpreise Anzeigenkurier Preisliste Nr. 21gültig ab 1. 5. 201210

Satzspiegel: 448 mm hoch, 277 mm breit alle Preise in € zzgl. MwSt.

Titel

Gesamtausgabe 1–7

Anklam/Greifswald/Gützkow/Jarmen/Loitz 2

Greifswald Kurier 2a

Wolgast/Usedom 7

Peene/Vorpommern 2, 3+7

NeubrandenburgNeustrelitz/Altentreptow 1

Pasewalk/StrasburgUeckermünde/Woldegk 6

Demmin/Malchin/Teterow 3

Waren/Röbel/Malchow 4

Uckermark 5

4,88

1,62

1,24

0,92

1,16

1,04

1,11

1,22

0,91

2,11

5,48

1,81

1,40

1,04

1,31

1,17

1,25

1,38

1,02

2,37

schwarz-weiß

mm-Preis

4,06

1,34

1,04

0,77

0,97

0,87

0,93

1,02

0,76

1,76

1 Zusatzfarbe

mm-Preis

14 535,007 395,004 760,002 465,003 655,001 870,002 720,001 402,003 485,001 785,003 060,001 615,003 230,001 700,003 570,001 870,002 635,001 402,00 6 290,003 230,00

2/3 Zusatzfarben

mm-Preis1/1 Seite1/2 Seite

1/1 Seite1/2 Seite

1/1 Seite1/2 Seite

12 070,006 205,003 995,002 040,003 060,001 615,002 210,001 190,002 890,001 497,002 550,001 317,002 720,001 445,002 975,001 530,002 210,001 147,00 5 185,002 635,00

16 915,008 670,00

5 610,002 890,004 335,002 210,003 230,001 657,003 995,002 040,003 570,001 827,003 825,001 955,004 250,002 210,003 145,001 615,00 7 310,003 740,00

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Lokalpreise

Lokalpreise Titelseite Anzeigenkurier Preisliste Nr. 21gültig ab 1. 5. 2012 11

Satzspiegel: 448 mm hoch, 277 mm breit alle Preise in € zzgl. MwSt.

Titel

s/w

mm-Preis

1 Zusatz-farbe

mm-Preis

2/3 Zusatz-farben

mm-Preis

s/w

mm-Preis

1 Zusatz-farbe

mm-Preis

2/3 Zusatz-farben

mm-Preis

s/w

mm-Preis

1 Zusatz-farbe

mm-Preis

2/3 Zusatz-farben

mm-Preis

Gesamtausgabe 1–7 12,18 14,62 16,45 8,13 9,75 10,97 10,16 12,19 13,71

Anklam/Greifswald/Gützkow/Jarmen/Loitz

2 3,11 3,73 4,20 2,07 2,49 2,67 2,60 3,12 3,51

Greifswald Kurier 2a 2,30 2,75 3,10 1,53 1,84 2,07 1,91 2,30 2,58

Wolgast/Usedom 7 2,27 2,72 3,06 1,51 1,82 2,04 1,89 2,26 2,55

Peene/Vorpommern 2, 3+7 5,28 6,33 7,12 3,52 4,22 4,75 4,40 5,29 5,94

NeubrandenburgNeustrelitz/Altentreptow 1 4,03 4,84 5,44 2,69 3,22 3,63 3,37 4,04 4,55

Pasewalk/StrasburgUeckermünde/Woldegk 6 3,06 3,67 4,13 2,04 2,45 2,75 2,55 3,06 3,44

Demmin/Malchin/Teterow 3 2,91 3,49 3,93 1,94 2,33 2,62 2,42 2,91 3,27

Waren/Röbel/Malchow 4 2,60 3,12 3,51 1,73 2,08 2,34 2,17 2,60 2,92

Uckermark 5 2,78 3,33 3,75 1,85 2,23 2,50 2,32 2,79 3,14

* Größenvorgaben siehe Seite 6 „Sonderplatzierungen“ Fließsatz je Regionalausgabe 3,40 je Zeile Gesamtausgabe 10,20 je Zeile

Titelkopfanzeige* Textanschlussanzeige* Griffecke*

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Vorteilskombinationen Anzeigenkurier Preisliste Nr. 21gültig ab 1. 5. 2012 12

Mit dieser Kombination erreichen Sie die Leser der Tageszeitung und die Leser des Anzeigenkuriers. Nutzen Sie die Vorteile, mit einer Anzeige für zwei Printmedien um alle Haushalte zu erreichen. Voraussetzung für diese Kombination ist: – Die Anzeige erscheint 1:1 in den zu kombinierenden Ausgaben. – Die Erscheinungstermine zwischen Tageszeitung und Anzeigenkurier liegen nicht mehr als 6 Werktage auseinander.

Ausgabe Erscheinungs- Auflage tag

NK Gesamtausgabe** Mo. bis Sa. 93 817 AK Gesamtausgabe Mi. 322 832Kurier plus* Sa. 72 500

NK Wirtschaftsraum Mo. bis Sa. 40 486 AK Nbg./Nst./ATW Mi. 75 668AK Waren/Röbel Mi. 29 571Kurier plus* Sa. 72 500

NK Demminer Kombi Mo. bis Sa. 18 688AK Neubrandenburg/ Mi. 75 668Neustrelitz/Altentreptow AK Demmin/Malchin Mi. 35 723

NK Uckermark Kombi Mo. bis Sa. 14 208AK Uckermark Mi. 63 598

NK Neubrandenburger Ztg. Mo. bis Sa. 19 593AK Neubrandenburg/ Mi. 75 668Neustrelitz/Altentreptow Kurier plus* Sa. 37 900

NK Vorpommern Kurier/ Mo. bis Sa. 9 633Insel-Zeitung AK Anklam/Greifswald/ Mi. 57 599Gützkow/Jarmen/Loitz

NK Vorpommern Kurier/ Mo. bis Sa. 9 633Insel-Zeitung AK Wolgast/Usedom Mi. 23 084

mm-Preis LP GP

Stellenmarkt LP GP

Immobilienmarkt LP GP

Kfz-Markt LP GP

alle Preise in € zzgl. MwSt.

s/w 6,74 7,93 7,47 8,79 7,17 8,44 7,17 8,44

1 ZF 8,09 9,52 8,97 10,55 8,61 10,13 8,61 10,13

2/3 ZF 9,10 10,71 10,13 11,92 9,71 11,43 9,71 11,43

s/w 3,52 4,14 3,98 4,68 3,85 4,53 3,85 4,53

1 ZF 4,23 4,97 4,78 5,62 4,63 5,44 4,63 5,44

2 /3 ZF 4,75 5,59 5,37 6,32 5,22 6,14 5,22 6,14

s/w 3,06 3,59 3,12 3,66 3,06 3,59 3,06 3,59

1 ZF 3,67 4,32 3,74 4,40 3,67 4,32 3,67 4,32

2 /3 ZF 4,12 4,85 4,20 4,95 4,12 4,85 4,12 4,85

s/w 1,72 2,01 1,75 2,06 1,72 2,01 1,72 2,01

1 ZF 2,06 2,42 2,10 2,47 2,06 2,42 2,06 2,42

2 /3 ZF 2,31 2,72 2,36 2,78 2,31 2,72 2,31 2,72

s/w 2,21 2,60 2,46 2,90 2,42 2,85 2,42 2,85

1 ZF 2,65 3,12 2,96 3,48 2,91 3,42 2,91 3,42

2 /3 ZF 2,98 3,51 3,33 3,92 3,28 3,86 3,28 3,86

s/w 1,47 1,73 1,50 1,76 1,47 1,73 1,47 1,73

1 ZF 1,76 2,07 1,79 2,11 1,76 2,07 1,76 2,07

2 /3 ZF 1,98 2,34 2,02 2,38 1,98 2,34 1,98 2,34

s/w 1,34 1,57 1,37 1,60 1,34 1,57 1,34 1,57

1 ZF 1,60 1,88 1,63 1,92 1,60 1,88 1,60 1,88

2/3 ZF 1,80 2,12 1,84 2,16 1,80 2,12 1,80 2,12

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Vorteils-kombinationen

NK Müritz Zeitung Mo. bis Sa. 11 099 AK Waren/Röbel Mi. 29 571Kurier plus* Sa. 19 500

NK Strelitzer Zeitung Mo. bis Sa. 9 794 AK Neubrandenburg/ Mi. 75 668Neustrelitz/Altentreptow Kurier plus* Sa. 15 100

NK Haff Zeitung Mo. bis Sa. 6 852AK Pasewalk/Strasburg Mi. 37 589Ueckermünde/Woldegk

NK Pasewalker Zeitung Mo. bis Sa. 7 210AK Pasewalk/Strasburg Mi. 37 589Ueckermünde/Woldegk

NK Templiner Zeitung Mo. bis Sa. 5 959AK Uckermark Mi. 63 598

NK Prenzlauer Zeitung Mo. bis Sa. 8 249AK Uckermark Mi. 63 598

NK Mecklenburg. Schweiz Mo. bis Sa. 10 352AK Demmin/Malchin/ Mi. 35 723Teterow

NK Demminer Zeitung Mo. bis Sa. 5 076AK Demmin/Malchin/ Mi. 35 723Teterow

* Kurier plus* erscheint Samstag für die Anzeigen der Rubriken Stellen, Immobilien, Kfz.** Nur in dieser Ausgabe sind Bildanzeigen mit Fließsatz möglich. Fließsatz Lokalpreis 16,58 je Zeile Grundpreis 19,50 je Zeile Bildanzeige Lokalpreis 75,00 zzgl Fließsatz Grundpreis 75,00 zzgl FließsatzAnzeigenmindestgröße: s/w 1/10 mm, mit ZF 1/15 mm

s/w 1,46 1,71 1,65 1,93 1,60 1,88 1,60 1,88

1 ZF 1,74 2,05 1,97 2,31 1,92 2,26 1,92 2,26

2/3 ZF 1,97 2,31 2,22 2,61 2,17 2,55 2,17 2,55

s/w 1,65 1,94 1,83 2,15 1,79 2,10 1,79 2,10

1 ZF 1,98 2,33 2,20 2,58 2,14 2,52 2,14 2,52

2 /3 ZF 2,23 2,62 2,47 2,91 2,43 2,85 2,43 2,85

s/w 1,43 1,68 1,45 1,71 1,43 1,68 1,43 1,68

1 ZF 1,72 2,02 1,74 2,05 1,72 2,02 1,72 2,02

2 /3 ZF 1,93 2,27 1,97 2,31 1,93 2,27 1,93 2,27

s/w 1,43 1,68 1,45 1,71 1,43 1,68 1,43 1,68

1 ZF 1,72 2,02 1,74 2,05 1,72 2,02 1,72 2,02

2 /3 ZF 1,93 2,27 1,97 2,31 1,93 2,27 1,93 2,27

s/w 1,27 1,49 1,29 1,51 1,27 1,49 1,27 1,49

1 ZF 1,52 1,79 1,54 1,81 1,52 1,79 1,52 1,79

2 /3 ZF 1,71 2,01 1,74 2,04 1,71 2,01 1,71 2,01

s/w 1,40 1,64 1,42 1,67 1,40 1,64 1,40 1,64

1 ZF 1,67 1,97 1,70 2,00 1,67 1,97 1,67 1,97

2 /3 ZF 1,88 2,21 1,91 2,25 1,88 2,21 1,88 2,21

s/w 1,50 1,76 1,53 1,79 1,50 1,76 1,50 1,76

1 ZF 1,80 2,12 1,82 2,15 1,80 2,12 1,80 2,12

2/3 ZF 2,03 2,38 2,06 2,42 2,03 2,38 2,03 2,38

s/w 1,39 1,63 1,42 1,66 1,39 1,63 1,39 1,63

1 ZF 1,66 1,96 1,69 2,00 1,66 1,96 1,66 1,96

2/3 ZF 1,88 2,20 1,91 2,24 1,88 2,20 1,88 2,20

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M-V total Anzeigenkurier Preisliste Nr. 21gültig ab 1. 5. 2012 14

Rabatte laut Mengen-/Malstaffel Anzeigenkurier (Seite 15)

Beratung Telefon 0395 56999-198

Die Anzeigenblattkombination für Mecklenburg-Vorpommern

Anzeigenkurier, Anzeiger, Express Erscheinungstermine: Mittwoch

Grundpreise (alle Preise in € zzgl MwSt.)

Auflage s/w 1 ZF 3 ZF M-V total 877 587 10,07 12,09 14,10

Auflage s/w 1 ZF 3 ZF M-V total 877 587 11,85 14,22 16,59

Lokalpreise (alle Preise in € zzgl MwSt.)

Rügen

Usedom

• Neustrelitz

• Waren

• Demmin

• Teterow

Bad Doberan •

Bützow • • Wismar

• Barth

• Sassnitz

• Bergen

• Grevesmühlen

• Boitzenburg • Hagenow

• Ludwigslust

• Parchim

•Güstrow

• Ribnitz Damgarten

• Prenzlau

• Pasewalk

• Ueckermünde

• Wolgast

• Anklam

• Templin

• Schwedt

l Neubrandenburg

l Schwerin

l Rostock

n Anzeigenkurier

n Anzeiger

n Express

• Greifswald

Anzeigen

Anzeigen

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M-V-totalRabatte

Rabatte Anzeigenkurier Preisliste Nr. 21gültig ab 1. 5. 201215

Rabatte

1. Jahresabschlüsse für vereinbarte Ausgabenbelegungen sind nach der Malstaffel oder der Mengenstaffel möglich.

2. Theater- und Veranstaltungsanzeigen erhalten auf den jeweiligen gültigen mm-Preis einen Rabatt von 30 Prozent.

3. Anzeigen für Amtliche Bekanntmachungen erhalten auf den jeweiligen mm-Preis einen Rabatt von 25 Prozent.

Mengenstaffel bei Mindestabnahme von

1 000 mm 3 % 30 000 mm 21 % 3 000 mm 5 % 40 000 mm 22 % 5 000 mm 10 % 60 000 mm 23 % 10 000 mm 15 % 80 000 mm 24 % 15 000 mm 17 % 100 000 mm 25 % 20 000 mm 20 % Malstaffel bei Mindestabnahme von

6 Anzeigen 5 % 12 Anzeigen 10 % 24 Anzeigen 15 % 52 Anzeigen 20 %

Kombinationsrabatt bei

2 Ausgaben 10 % 3 Ausgaben 15 % 4 Ausgaben 20 %

Streckenrabatt für aufeinanderfolgende Anzeigenseiten eines Auftraggebers in einer Ausgabe bei

4 Seiten 25 % 5 Seiten 30 % 6 Seiten 35 %

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Prospektbeilagen Anzeigenkurier Preisliste Nr. 21 gültig ab 1. 5. 201216

alle Preise in € zzgl. MwSt.

Beilagen im Anzeigenkurier

Preise 0/00 bis 5 g 10 g 20 g 30 g 40 g 50 gGrundpreis 50,– 54,– 57,– 67,– 76,– 86,–Lokalpreis 42,– 46,– 48,– 57,– 65,– 73,–

Die Mindestauflage beträgt 1000 Exemplare.Bis 3000 Exemplare wird ein Aufschlag von 20 % berechnet.

Belegbare Ausgaben Anzahl Exemplare

Gesamtausgabe (1–7) 322 832

Regionalausgaben und Teilbelegungen:(1) Neubrandenburg/Neustrelitz/Altentreptow 75 668 (2) Anklam/Greifswald/Gützkow 57 599 (3) Demmin/Malchin/Teterow 35 723 (4) Waren/Röbel/Malchow 29 571(5) Uckermark 63 598(6) Pasewalk/Strasburg/Ueckermünde/Woldegk 37 589(7) Wolgast/Usedom 23 084

Höchstgewicht 50 g höhere Gewichte auf AnfragePostgebühren neinMittlervergütung 15 % auf den Grundpreis

Lieferanschrift Nordost-Druck GmbH & Co. KG Flurstraße 2 17034 Neubrandenburg

Anlieferungs-/Rücktrittstermine3 Werktage vor dem vereinbarten Beilagentermin frei Haus (Mo. bis Fr. 8.00 bis 16.00 Uhr), frühestens jedoch 14 Tage vorher. Kann der Auftrag an dem vereinbarten Termin wegen verspäteter Anlieferung der Pro-spekte nicht ausgeführt werden, hat der Auftraggeber die dem Verlag entstandenen Kosten zu erstatten. Letzter Rücktrittstermin 14 Tage vor Erscheinen. Die Anlieferung erfolgt zu Lasten des Auftraggebers.

Sonstige Angaben Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthal-ten, und kombinierte Beilagen von zwei oder mehr Auftraggebern wer-den nur direkt verteilt. Prospekte mit mehreren Blättern gelten nur dann als eine Beilage, wenn sie geheftet, geleimt oder kuvertiert sind. Allein-belegung und Konkurrenzausschluss können nicht zugesichert werden. Disposition maximal 1 Jahr im Voraus. Der Verlag verteilt die Beilagen mit geschäftsüblicher Sorgfalt, wobei bis zu 3 % Fehlzustellung oder Verluste als verkehrsüblich gelten.

Beilagenhinweis: kostenlos im redaktionellen Teil. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters bindend.

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Prospektbeilagen

Technische Angaben1. Format – maximal 24,5 x 34,0 cm/minimal 10,5 x 14,8 cm2. Gewicht Das Gewicht einer Beilage soll 50 g/Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Rücksprache beim Verlag erforderlich.3. Papiergewicht – Mindestgewicht Einzelblätter: A6 2,5 g/BL ➡ 150 g/m2

A5 2,5 g/BL ➡ 80 g/m2

A4 6,5 g/BL ➡ 100 g/m2

– Mehrseitige Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 4 Seiten haben. 4. Falzarten – Fremdbeilagen müssen im Kreuz-, Wickel-, oder Mittenfalz gefalzt sein.

Altarfalz 8 Seiten geschlossen ist verarbeitbar. Zickzack- und 2-Bruch-Fensterfalz lassen sich nicht verarbeiten.

– Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (14,8 x 21 cm) sollen den Falz an der langen Seite aufweisen.5. Beschnitt – Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. – Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Feuchtigkeit aufweisen.6. Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten) – Postkarten sind in der Beilage vorzugsweise innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden. – Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten muss die Vorlage eines Musters beim Verlag erfolgen. Beilagen wie Sonderformate, ge- füllte Kuverts, Warenmuster oder -proben bedürfen grundsätzlich eines Probelaufs (500–1000 Expl./Lauf), um Angaben über Verarbeitbarkeit, Leistungsminderung, Fehlerquote und Verpackungsart machen zu können.7. Draht-Rückenheftung – Bei Draht-Rückenheftung soll die verwendete Drahtstärke der Rücken- stärke der Beilage angemessen und versetzt angeordnet sein. – Generell sind geleimte Prospekte den geklammerten vorzuziehen, vor allem bei einem niederen Papiergewicht (80 g/m2) und einem geringeren Umfang (ca. 8–12 Seiten).

8. Anlieferungszustand – Die Beilagen müssen in Art und Form so beschaffen sein, dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung entfällt. – Durch zu frische Druckfarbe oder durch elektrostatische Aufladung so- wie durch Stanzung bzw. Perforation zusammengeklebte Produkte lassen sich nicht verarbeiten. Das Gleiche gilt für feucht gewordene Fremdbei- lagen. – Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, mit Quetschfalten, mit verlagerten Rücken sind nicht verarbeitbar oder müssen aussortiert werden und führen zu einer Auflagenminderung der beifügbaren Produkte. – Einwandfreier Zustand und Stückzahl können erst bei der Verarbeitung der Prospekte festgestellt werden. Die Liefermenge muss 1 Prozent über der Verteilmenge liegen. 9. Lagenbildung – Jede Lage soll unverschränkt eine Griffhöhe von 80 bis 100 mm auf- weisen. Bei drahtgehefteten Beilagen nicht höher als 40 mm. Jeweils zwei Lagen sind in Kreuzlage zueinander abzusetzen mit jeweils oben liegender Titelseite10. Palettierung – Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten (möglichst Eurofor- mat) gestapelt sein. Die Palettenverpackung muss Verschieben oder Verrutschen des Inhalts ausschließen. Sie muss so beschaffen sein, dass keine Feuchtigkeit von außen eindringen kann. – Jede Palette muss mit einer Palettenfahne gekennzeichnet sein. Die Palettenfahne muss folgende Angaben enthalten: Auftraggeber der Beilage, zu belegendes Objekt und Ausgaben, Erscheinungstermin, Beilagentitel/Firmeneindruck, Anzahl der Exemplare auf der Palette, Gesamtanzahl der Paletten, Absender u. Empfänger, Raum für Vermerke Vorgenannte Richtlinien sind entsprechend auch für Kartonverpackun- gen anzuwenden.11. Lieferschein Die Anlieferung von Prospekten muss grundsätzlich mit Lieferschein

erfolgen. Bei Palettierung müssen die Angaben auf dem Lieferschein und auf der Palettenfahne übereinstimmen. (Textgleichheit)

12. Mehrfachbelegung Mehrfachbelegungen sind nicht völlig auszuschließen, vor allem bei Bei-

lagen mit niederem Papiergewicht oder Hochglanzpapier, und berechti-gen nicht zur Reklamation.

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Geschäftsbedingungen Anzeigenkurier Preisliste Nr. 21 gültig ab 1. 5. 2012 18

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsab-schluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzei-gen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entspre-chend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Ab-schlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffent-lichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeit-schrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beila-gen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunter-lagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H. bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H. bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H. bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.

Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffern-anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zuläs-sige Format DIN A 4 (Gewicht 100 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalog-sendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenom-men. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall verein-bart werden, dass der Auftraggeber dabei entstehende Gebühren/Kosten übernimmt.

19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückge-sandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder ge-wöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klage-erhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlagesa) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages anerkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedin-gungen und die Preisliste des Verlages.

b) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen und bei unleserlichen Manu-skripten übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Ausführung. Abbestel-lungen können nur schriftlich erfolgen.

c) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäfts-übliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Eine Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn eine nicht sofort erkennbare Täuschung durch Unberechtigte vorliegt. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflich-tet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. In jedem Fall haftet der Auftraggeber von Anzei-

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

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Geschäfts-bedingungen

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvoll-ständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatz-anzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsab-schluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlos-sen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäfts-verkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsge-hilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berück-sichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorlie-gen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.15. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnum-mern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsver-bindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auf-traggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein An-spruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ers-ten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie

gen und Beilagen für Weiterungen und Schädigungen, die sich für den Verlag, insbesondere auf Grund presserechtlicher Vorschriften, aus dem Inhalt ergeben können.

d) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Besteller nicht vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hinweist. Das gilt sinngemäß auch für mitgeteilte Abbestellungen.

e) Satzkosten für rechtzeitig abbestellte Anzeigen stellt der Verlag in Rechnung. Rückzuzah-lende Anzeigenbeträge werden um diese Satzkosten gekürzt.

f) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträ-gen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teil-weise weitergegeben werden. Werbemittler, die neu für den Verlag arbeiten, müssen einmalig ihre Gewerbeanmeldung nachweisen.

g) Im Falle höherer Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen erlischt für den Verlag jede Ver-pflichtung zur Erfüllung von Aufträgen. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausge-schlossen, insbesondere auch für aus Irrtum oder sonstigen Gründen nicht erschienene oder nicht termingerecht veröffentlichte Anzeigen.

h) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der auf Grund der Preisliste zu einem Nachlass von vornhe-rein berechtigt. Ansprüche auf rückwirkenden Nachlass müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf des Auftragsjahres gestellt sein.

i) Für Sonderveröffentlichungen können vom Verlag besondere Preise festgesetzt werden.

j) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.

k) Bewerbungsunterlagen sind unverzüglich, unbeschädigt und vollständig zurückzugeben.

l) Bei der Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben mit eigenen Preisen ist ein gesonderter Abschluss für die betreffende Ausgabe oder Kombination zu tätigen.

m) Ein Anspruch auf Zuordnung von Anzeigen zu Rubriken besteht nur in der Gesamtausgabe.

n) Bei Konkurs, Vergleich und Liquidation entfällt jeder tarifliche Nachlass, es sei denn, der Vertrag wird vollständig erfüllt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von min-destens 5 v. H. über dem Basiszinssatz berechnet.

o) Anzeigen- und Beilagenaufträge von Lokalinserenten oder für lokale Niederlassungen wer-den aus Orten des Verbreitungsgebietes Anzeigenmittlern provisioniert, wenn sie zum Grund-preis abgerechnet werden. Die Kontrahierungsfreiheit bleibt unberührt.

p) Mit Aufgabe einer Anzeige erklärt sich der Inserent damit einverstanden, dass die für die Veröffentlichung und Abrechnung der Anzeige notwendigen Daten in einer Datenverarbei-tungsanlage gespeichert werden, auf Grund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.

q) Auf Anzeigen von Verlegern wird ein Kollegenrabatt von 10 Prozent gewährt, wenn die Aufträge direkt von Verlag zu Verlag abgewickelt werden.

r) Voraussetzung für die Gewährleistung eines Konzernrabattes ist eine Beteiligung von min-destens 51 Prozent.

s) Weitere Dienstleistungen (z. B. Datenübertragung) werden in Rechnung gestellt.

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