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1 LIEBE LESERINNEN UND LESER, regelmäßig landet Deutschland in Umfragen zum E-Government im Mittelfeld. Das Onlinezugangsgesetz (OZG), dem sich der Themen- schwerpunkt dieser Ausgabe widmet, zielt darauf ab, die Startposition zu verbessern. Geplant ist eine Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen, ein sogenannter Portalverbund. Dieser wird besonders gut gelingen, wenn die vorhandene kommunale Infrastruktur zum Teil der praktikablen Lösungen wird. Hierfür setzen sich Vitako und die Vitako-Mitglieder ein. Die Regionalkonferenzen zur „Digitalen Agenda für Kommunen und Regionen“ werden auch in diesem Jahr fortgeführt. Lesen Sie die Erfahrungsberichte von den Konferenzen in Kiel und Bad Hersfeld. Für Kurzentschlossene: am 5. April 2017 findet diese nächste Konferenz in Schwerin statt. Besonderes Augenmerk verdient ein Förderprogramm für kli- mafreundliche Rechenzentren, dessen Beantragung besonders nie- derschwellig ist und das in einem Special vorgestellt wird. Die Rubrik „Aus der Branche“ wartet unter anderem mit aktuel- len Berichten von der soeben zu Ende gegangenen Computermesse CeBIT auf, wo sich wie in jedem Jahr viele Vitako-Häuser vorgestellt und ihre Arbeit präsentiert haben. SCHWERPUNKT: ONLINE- ZUGANGSGESETZ (OZG) Interoperabilität statt Zentralisierung IM GESPRÄCH Jens Fromm, ITDZ Berlin DIGITALE AGENDA Regionalkonferenzen in Kiel und Bad Hersfeld UNTER VISIONÄREN Verabschiedung von Marianne Wulff ERSETZENDES SCANNEN Praxisleitfaden in Arbeit FÖRDERPROGRAMM Grünes Rechenzentrum CEBIT 2017 Vitako-Mitglieder berichten AUS DER BRANCHE Kommunales Bauplatzmanagement MEHR EUROPA EU-Bürger wollen E-Government THEMEN VITAKO INTERN APRIL NR. 2 | 2017 Wir wünschen eine interessante Lektüre, Ihr Vitako-Team

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LIEBE LESERINNEN UND LESER,

regelmäßig landet Deutschland in Umfragen zum E-Government im Mittelfeld. Das Onlinezugangsgesetz (OZG), dem sich der Themen-schwerpunkt dieser Ausgabe widmet, zielt darauf ab, die Startposition zu verbessern. Geplant ist eine Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen, ein sogenannter Portalverbund. Dieser wird besonders gut gelingen, wenn die vorhandene kommunale Infrastruktur zum Teil der praktikablen Lösungen wird. Hierfür setzen sich Vitako und die Vitako-Mitglieder ein.

Die Regionalkonferenzen zur „Digitalen Agenda für Kommunen und Regionen“ werden auch in diesem Jahr fortgeführt. Lesen Sie die Erfahrungsberichte von den Konferenzen in Kiel und Bad Hersfeld. Für Kurzentschlossene: am 5. April 2017 findet diese nächste Konferenz in Schwerin statt.

Besonderes Augenmerk verdient ein Förderprogramm für kli-mafreundliche Rechenzentren, dessen Beantragung besonders nie-derschwellig ist und das in einem Special vorgestellt wird.

Die Rubrik „Aus der Branche“ wartet unter anderem mit aktuel-len Berichten von der soeben zu Ende gegangenen Computermesse CeBIT auf, wo sich wie in jedem Jahr viele Vitako-Häuser vorgestellt und ihre Arbeit präsentiert haben.

SCHWERPUNKT: ONLINE- ZUGANGSGESETZ (OZG) Interoperabilität statt Zentralisierung

IM GESPRÄCH Jens Fromm, ITDZ Berlin

DIGITALE AGENDA Regionalkonferenzen in Kiel und Bad Hersfeld

UNTER VISIONÄREN Verabschiedung von Marianne Wulff

ERSETZENDES SCANNEN Praxisleitfaden in Arbeit

FÖRDERPROGRAMM Grünes Rechenzentrum

CEBIT 2017 Vitako-Mitglieder berichten

AUS DER BRANCHE Kommunales Bauplatzmanagement

MEHR EUROPA EU-Bürger wollen E-Government

THEMEN

V I T A K O I N T E R NAPRIL NR. 2 | 2017

› Wir wünschen eine interessante Lektüre, Ihr Vitako-Team

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INTERN Nr. 2 | 2017 2

SCHWERPUNKT: ONLINEZUGANGSGESETZ

Interoperabilität statt ZentralisierungPositionen zum Onlinezugangsgesetz (OZG)

› Mit dem Entwurf für das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ – kurz: On-linezugangsgesetz (OZG) – hat die Bundesregierung einen Vorschlag gemacht, wie IT-Komponenten verbindlich

durch den Bund ausgewählt und vorgegeben werden können, um beispielsweise einen sogenannten Portalverbund zu schaffen. Dieser Portalverbund soll Verwaltungsportale von Bund, den Ländern und Kommunen verknüpfen. Unter kommunalen IT-Dienstleistern und ihrer politischen Vertretung, aber auch bei den kommunalen Spitzenverbänden ist dieser Gesetzentwurf breit diskutiert worden. Vitako hat in mehreren Stellungnahmen das Anliegen des Bundes, einen solchen Portalverbund zu schaffen, klar und deutlich begrüßt. Gleichzeitig plädieren die kommunalen IT-Dienstleister für Interoperabilität unter Beibehaltung und Konsolidierung der vorhandenen kommunalen IT-Infrastrukturen. Damit dies gelingt, hat Vitako im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses konstruktive Änderungsvorschläge zum OZG vor-gelegt und Gesprächsbereitschaft bekundet, damit der guten Intention praktikable Lösungen folgen können. In unse-rem Themenschwerpunkt stellen wir das geplante Onlinezugangsgesetz vor und dokumentieren die Positionen von Vitako. Darüber hinaus beschäftigen wir uns mit den konkreten Folgen für kommunale IT-Dienstleister. Hierzu haben wir die Vitako-Mitglieder AKDB, KIVBF, und regio iT um einen Beitrag und ihre Sicht der Dinge gebeten.

Vitako hat mit Stellungnahmen zum Onlinezugangsgesetz (vom 9. Februar 2017) und zum Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrates (vom 7. Februar 2017) Position bezogen. Dabei begrüßt die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister grundsätzlich die Absicht der Bundesregierung, das Onlineangebot für elektronische Verwaltungsleistungen weiter auszubauen und dafür die Portale von Bund und Län-dern elektronisch zu verknüpfen. Die Zielsetzung, nutzerori-entiertes E-Government in Deutschland voranzubringen und flächendeckend elektronische Verwaltungsdienste über eine interoperable föderale IT-Infrastruktur anzubieten, erscheint sinnvoll und wünschenswert und sollte möglichst praktika-

bel umgesetzt werden. Allerdings werfen einige im Gesetz-entwurf vorgelegte Regelungen aus Sicht der kommunalen IT-Dienstleister Fragen auf. Trotz der im OZG vorgenommenen Begriffsbestimmungen in § 2 bleibt in Teilen unklar, was genau unter einzelnen dort aufgeführten Begriffen verstanden wird, beispielsweise unter „IT-Komponenten“.

Weiterhin bleibt dadurch offen, welche Konsequenzen dies für die föderale IT-Infrastruktur haben wird. Vitako und seine Mitglieder verstehen den Portalverbund als ein gemein-sames Projekt von Bund, Ländern und Kommunen. Die Ein-richtung von Nutzerkonten als Identifizierungskomponente für alle Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder und der

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INTERN Nr. 2 | 2017 3

SCHWERPUNKT: ONLINEZUGANGSGESETZ

Kommunen wird von den kommunalen IT-Dienstleistern eben-so unterstützt wie die Standardisierung von Prozessen und Schnittstellen.

KEIN HARDWARE- UND SOFTWARE-ZWANGDie Entwicklung zur digitalen, vernetzten Verwaltung kann aus Vitako-Sicht nur dann gelingen, wenn der Prozess der Standar-disierung beschleunigt und weiter professionalisiert wird. Die öffentlichen IT-Dienstleister beteiligen sich dabei seit Jahren aktiv an diesem Standardisierungsprozess. Ihnen kommt eine strategische Funktion bei der Umsetzung von E-Government-Services und den dafür notwendigen informationstechnischen Verfahren zu.

Aus Sicht von Vitako sollte es deswegen vorrangig darum gehen, gemeinsame Standards und Schnittstellen sowohl für Prozesse als auch für Querschnitts- und Basisdienste wie Au-thentifizierung, elektronische Bezahlmöglichkeiten oder elek-tronischen Rechnungseingang zu entwickeln. Nicht zielfüh-rend wäre es dagegen, wie in der Gesetzesbegründung zu § 2 Absatz 6 OZG ausgeführt, die für die Abwicklung der Ver-

waltungsleistung eingesetzte Hard- und Software durch den Bund vor-schreiben zu lassen.

Abgesehen von wettbewerbs- und kartellrechtlichen Fragen, die mit einer solchen Vorgabe verbun-den sind, stellt sich hier die Fra-ge nach dem Investitionsschutz für bereits vorhandene Lösun-gen. Sowohl in den Ländern als auch in den Kommunen werden Verwaltungsportale und elektroni-sche Services schon heute inten-siv von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen genutzt. §

4 OZG ermöglicht dem Bund durch Rechtsverordnung die Vor-gabe bestimmter IT-Komponenten und verpflichtet die Länder – und damit mittelbar auch die Kommunen – diese Vorgaben zu übernehmen, ohne dass Klarheit darüber besteht, welche Kosten hieraus entstehen. Diese Regelung vernichtet bereits getätigte Investitionen und greift tief in die Organisation, Aus-stattung und Betriebsabläufe der Rechenzentren ein und wird von den kommunalen IT-Dienstleistern zurückgewiesen.

TEURE KONSEQUENZENDie Vereinheitlichung und Zentralisierung von E-Government hat erhebliche finanzielle, technische und organisatorische Konsequenzen. Wenn der Bund die Verwendung von einheit-lichen IT-Komponenten vorschreiben kann, ist das für alle Beteiligten mit hohem Aufwand in der Umsetzung verbunden. Hierüber geben einige Vitako-Mitglieder auf den folgenden Seiten Aufschluss.

Die heute bestehenden Angebote von Ländern und Kom-munen sind in komplexe und stark vernetzte IT-Infrastrukturen eingebunden. Die Einbindung neuer Komponenten verursacht zusätzliche Investitions- und Personalkosten. Abgesehen von den Kosten für die Neuanschaffung müssen bestehende Ver-pflichtungen aus langfristigen Verträgen oder in Form von Li-zenzkosten weiter erfüllt werden. Des Weiteren verursacht die

Installation neuer Komponenten hohen Aufwand vor allem auch deshalb, weil sie mit anderen Verfahren zusammenspielen und in vorhandene Umgebungen integriert werden müssen.

Schon heute bieten viele Kommunen elektronische Ver-waltungsdienstleistungen über ein Portal und nach Lebens-lagen gebündelt an. Diese elektronischen Services werden im Back-Office über standardisierte Schnittstellen sowohl mit Fachverfahren als auch mit Querschnittsverfahren wie Geo-informations- oder ERP-Verfahren sowie mit Diensten wie Authentifizierung oder E-Payment verknüpft. Der Planungs-, Koordinierungs- und Umsetzungsaufwand für die technische und organisatorische Anbindung neuer Lösungen ist daher prognostizierbar hoch.

Die im OZG vorgesehenen Regelungen bedeuten eine Zentralisierung der IT für die Kommunal- und Landesverwaltun-gen durch den Bund, dem die erforderliche Fach- und Verwal-tungsnähe zu den bürgernahen Verwaltungsservices fehlt. Sie begünstigen die Schaffung von Monopolen, verhindern Wett-bewerb und Innovation und behindern das erklärte Ziel eines bedarfsorientierten Ausbaus von Onlineangeboten. Die Erfah-rungen der kommunalen IT-Dienstleister zeigen, dass Wettbe-werb zwischen verschiedenen Anbietern die Qualität verbes-sert und hilft, Kosten für die öffentliche Verwaltung zu senken.

INTEROPERABLE LÖSUNGEN ALS GUTER WEGIn einer weiteren Stellungnahme (vom 17. März 2017) macht Vitako konkrekte Vorschläge, wie der Gesetzestext aus Sicht der Bundes-Arbeitsgemeinschaft verändert werden sollte. Bei-spielsweise regt Vitako an, den in § 2 Abs. 1 und Abs. 6 OZG verwendeten unscharfen Begriff „IT-Komponenten“ zu verste-hen als:

► IT-Anwendungen, Basisdienste und die elektronische Realisierung von Standards, Schnittstellen und Sicher-heitsvorgaben, die für die Integration von Verwaltungs-portalen in den Portalverbund erforderlich sind.

Des Weiteren sollte in § 4 OZG Abs. 1 der Begriff „im Beneh-men“ durch „im Einvernehmen“ ersetzt werden:

► Für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsver-fahren, die der Ausführung von Bundesgesetzen dienen, wird die Bundesregierung ermächtigt, im Einvernehmen mit dem IT-Planungsrat durch Rechtsverordnung mit Zu-stimmung des Bundesrates die Verwendung bestimmter IT-Komponenten nach § 2 Absatz 6 verbindlich vorzuge-ben.

Darüber hinaus empfiehlt Vitako dringend, statt zentraler Vor-gaben interoperable und dezentrale Lösungen zu schaffen. Die kommunalen IT-Dienstleister beweisen seit langem, dass sie elektronische Verwaltungsleistungen dezentral und vernetzt über standardisierte Datenaustauschformate und Schnittstellen mit hoher Sicherheit und Verfügbarkeit bereitstellen können.

Verwaltungsebenen übergreifendes E-Government in Deutschland wird nur dann gelingen, wenn heute bereits vor-handene Portalstrukturen miteinander verknüpft werden. Dafür müssen gemeinsame Standards für Prozesse sowie Quer-schnitts- und Basisdienste wie Authentifizierung oder elektro-nische Bezahlmöglichkeiten entwickelt werden – hierfür bietet Vitako seine Expertise und Erfahrung an.

… E-Govern-ment kann nur dann gelingen, wenn vorhan-dene Struktu-ren miteinan-der verknüpft

werden...

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INTERN Nr. 2 | 2017 4

SCHWERPUNKT: ONLINEZUGANGSGESETZ

Gemeinsames ZielCeBIT-Podium: Warum Deutschland den Portalverbund braucht

› Im Rahmen einer Podiumsdiskussion auf der CeBIT am 20. März 2017 unterstrich Vitako-Geschäftsführer

Ralf Resch die Bedeutung des kommunalen Sektors für den Portalverbund.

„Wenn wir über konkrete Architekturmodelle sprechen, kann Vitako einen wertvollen Beitrag leisten“, sagte Resch. „Dazu muss es nur einen Wettbewerb um die besten Lösungen ge-ben. Hier sehen wir noch gewisse Differenzen mit den Vorstel-lungen, die der Bund im OZG geäußert hat.“

Vitako schlägt aus diesem Grund vor, den Portalverbund „als interoperable und intelligent vernetzte technische Verknüp-fung der Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommu-nen“ zu definieren, „über die ein Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen aller föderalen Ebenen angeboten wird“. Mit Verweis auf die bestehenden elektronischen Verwaltungs-angebote in Ländern und Kommunen macht Vitako auf die unkalkulierbaren zusätzlichen Kosten aufmerksam, die durch verpflichtende IT-Komponenten für Länder und Kommunen entstehen würden. Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft hält es für sinnvoll und notwendig, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern und damit auch mit den Kommunen einvernehmlich im IT-Planungsrat über die notwendigen IT-Komponenten ent-scheidet und den Portalverbund umsetzt.

Ganz ähnlich sieht das auch der nordrhein-westfälische CIO Hartmut Beuß. Bei der Podiumsdiskussion auf der CeBIT sagte er: „Ein Portalverbund ohne Kommunen ist nicht beson-ders sinnvoll.“ Mit Verweis auf die vorhandenen Infrastrukturen erklärte Beuß weiter: „Die Masse der Dienstleistungen, die Bürger und Unternehmen mit der Verwaltung abwickeln, findet auf der kommunalen Ebene statt.“

Auch Katrin Lange, Vorsitzende des IT-Planungsrates und Staatssekretärin im Ministerium des Innern und für Kommu-nales des Landes Brandenburg, sieht den Portalverbund als wichtiges gemeinsames Ziel an und bescheinigte den Kom-munen ausdrücklich, bei dem Projekt dazuzugehören. „Die Kommunen sind weit vorangeschritten. Der Bürger steht zu-erst beim Bürgermeister am Schreibtisch und schildert seine Probleme, und deshalb sind die Kommunen an der Stelle ganz wichtig. Wir müssen einen Weg finden, für den Portalverbund – das ist ja ein Projekt des IT-Planungsrates – entsprechende Maßnahmen zu finden.“

Der Beauftragte der Bundesregierung für Informations-technik, Klaus Vitt, sagte: „Wir brauchen eine intelligente Ver-knüpfung von Bundes-, Länder- und kommunalen Portalen und bilden damit die föderale Struktur ab. Dabei wollen wir auf bestehende Komponenten zurückgreifen. Es gibt heute schon einige Länder, wie Bayern und Baden-Württemberg, die lebenslagenorientierte Portale haben. Der Bund baut gerade ein neues Bundesportal auf, das auch lebenslagenorientiert ist. Wir werden beim Bürgerkonto auf bestehende Lösungen zurückgreifen, und das wird wohl eine Landeslösung sein, die wir integrieren.“

› Worum geht es beim „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“?

Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) will die Bundesregierung ein Gesetz verabschieden, das den Auf- und Ausbau von Ver-waltungsportalen auf Bundes-, Landes und Kommunalebene vorsieht. Das OZG wird in Kapitel 9 des Gesetzentwurfs „zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020“ beschrieben und umfasst insgesamt acht Paragrafen. Hauptziel ist es, den elektronischen Gang zur Behörde unkompliziert und sicher zu gestalten. Hierfür sollen Verwaltungsportale auf Bundes-, Landes- und Kommunalebe-ne weiter auf- und ausgebaut und zu einem Portalverbund zusammengeschlossen werden. „Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen von einem beliebigen Verwaltungsportal aus auf alle onlinefähigen Verwaltungsleistungen zugreifen können. Darüber hinaus können die bislang heterogenen IT-Strukturen bei Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen sukzessive interoperabel gestaltet werden“, heißt es im Gesetzentwurf. Die Leistungen des Portalverbundes sollen jeweils mit einem einzigen Nutzerkonto in Anspruch genommen werden können.

Vor allem § 4 OZG hat im Kommunalbereich für Unru-he gesorgt: Darin will sich die Bundesregierung ermächti-gen, für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsver-fahren, die der Ausführung von Bundesgesetzen dienen, „durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundes-rates die Verwendung bestimmter IT-Komponenten nach § 2 Absatz 6 verbindlich vorzugeben“. In dieser Rechtsver-ordnung könne auch die Verwendung von „IT-Komponenten“ geregelt werden, die das jeweils zuständige Bundesministeri-um bereitstellt. Die Länder könnten von den in der Rechtsver-ordnung getroffenen Regelungen durch Landesrecht abwei-chen, wenn sie für den Betrieb im Portalverbund geeignete IT-Komponenten bereitstellen. Ansonsten sind sie verpflichtet, so sieht es der Gesetzentwurf vor, die technischen und organi-satorischen Voraussetzungen für den Einsatz der nach Abs.1 vorgegebenen Verfahren sicherzustellen.

Auf dem Cebit-Podium (v.l.n.r.): Katrin Lange (Vorsitzende IT-Planungs-rat), Ralf Resch (Vitako-Geschäftsführer), Klaus Vitt (IT-Beauftragter der Bundesregierung)

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INTERN Nr. 2 | 2017 5

SCHWERPUNKT: ONLINEZUGANGSGESETZ

Durchbruch oder Einbruch?Dieter Rehfeld (regio iT) über Wettbewerb und Opportunitätskosten

› Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) ist grundsätzlich zu be-

grüßen, zielt es doch darauf, das Leben von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen durch Digitalisierung zu vereinfachen – und zwar immer dann, wenn sie Verwal-tungsleistungen in Anspruch nehmen. Das Ziel ist klar, doch bleiben bis zum Einlauf noch wichtige Fragen un-beantwortet. Insbesondere die Kostenfrage beschäftigt die Vitako-Mitglieder. Dieter Rehfeld, Geschäftsführer der Aachener regio iT GmbH, schätzt die Migrationskosten im Falle einer zentralen Lösung auf fünf bis zehn Euro pro Einwohner und kommunaler Anwendung.

Das Ziel, einen Portalverbund zu schaffen durch die technische Verknüpfung von Verwaltungsportalen von Bund, Ländern und mithin auch Kommunen, lohnt allemal. Vor allem die Schaffung einer nationalen digitalen Identität für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in Form eines „Nutzerkontos“, das zur Identifi-kation bei unterschiedlichen Portalen genutzt werden kann, ist eine wichtige Entscheidung: In der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft darf dieses Feld nicht den internationalen IT-Konzernen überlassen werden.

Dass die digitale Identität eine Schlüsselstel-lung im Zuge der digitalen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft einnimmt, hat nicht zuletzt das Weltwirtschaftsforum mit der Studie „Blue Print for Digital Identity“ im August 2016 auf-gezeigt. Allerdings bleibt gerade für das nationale Nutzerkonto offen, in welcher organisatorischen und technischen Konstellation diese zentrale di-gitale Infrastruktur realisiert werden soll. Vor allem ist unklar, wer die Ausstellung und Führung dieser digitalen Identität übernimmt.

Während es beim Reisepass und elektroni-schen Personalausweis so ist, dass die Kommu-nen hier den Service-Desk zu den Bürgerinnen und Bürgern bilden – so wie die „analoge Identität“ in einem Zusammenspiel zwischen Kommunen, Ländern und Bund er-folgt –, bleibt dies für die digitale Identität unklar. Denkbar wäre, dass sich hier auch die digitale Identität als ein Element des kommunalen Einwohnerwesens entwickelt.

Noch wünschenswerter wäre es aber, wenn hierzu auch neue technologische Lösungsansätze diskutiert und geprüft würden. So verweist das Weltwirtschaftsforum als einen Lö-sungsansatz für das Managen der digitalen Identität auf die „Blockchain-Technology“. Durchaus denkbar also, die Vortei-le von Dezentralität und gleichzeitiger Zentralität auf Basis einer „Private Blockchain-Struktur“ miteinander zu verbinden. Es bleibt spannend, welche Realisierungsstrategie der Bund beim Thema „Digitale Identität und nationales Nutzerkonto“ weiter verfolgen wird.

ZENTRALISIERUNG VERSUS INNOVATIONSo positiv die Grundstrukturen des Portalverbundes und des

nationalen Nutzerkontos auch zu bewerten sind, so bleibt doch offen, wie dieses Gesetz im Zusammenspiel mit dem Digitali-sierungsprogramm des IT-Planungsrates „Digital.Verwaltung.Jetzt“ zu sehen ist. Hier muss der konzeptionelle Zusammen-

hang betrachtet werden: Nur so wird erkennbar, inwieweit die Chancen, die in einer gemeinsamen Strategie der Digitalisierung zwischen Bund, Län-dern und Kommunen liegen, möglicherweise ver-spielt werden.

Die vom IT-Planungsrat ausgerufene Stra-tegie, eine nationale Zentralisierung von Verwal-tungsverfahren zu initiieren, könnte zu erheblichen Nachteilen für die digitale Transformation von Ge-sellschaft und Wirtschaft führen. Auf die Gefahr, dass durch Zentralisierung am Ende Innovations-fähigkeit verloren geht, haben Simon Nora und Alain Minc in ihrer grundlegenden Arbeit „Die In-formatisierung der Gesellschaft“ als Gutachten für den französischen Staat hingewiesen. Bereits im

Jahr 1978 machten sie darauf aufmerksam: Die Informatisie-rung für die kommunale Selbstverwaltung in Frankreich könne dazu führen, dass der dort herrschende Zentralstaat mit Hilfe der Informatiksysteme eine weitere Zentralisierung betreibt. Und die damals gesehenen Chancen der Dezentralisierung, die zu mehr Innovationen und Eigenständigkeit in den Kom-munen führen könnten, möglicherweise nicht genutzt würden.

So besteht heute – folgt man dem IT-Planungsrat kritiklos – die große Gefahr einer Etablierung von quasi französischen zentralistischen Verwaltungsstrukturen. Diese führen zu Läh-mungen des Staates und nicht zu Innovationen und Dynamik – wie wir heute wissen. Zentrale Lösungen für die Standardan-wendungen der Kommunalverwaltungen bedeuten natürlich auch, dass der Gestaltungsspielraum von Kommunen und die kommunale Selbstverwaltung faktisch gegen Null gehen. Denn letztlich determinieren die zentralen Software-Lösungen auch alle Prozesse für Organisation und Personaleinsatz. Hier mag man auf den ersten Blick erhebliche Effizienzgewinne und

… eine Zen-tralisierung

könnte zu er-heblichen

Nachteilen für die digitale

Transformation führen...

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INTERN Nr. 2 | 2017 6

SCHWERPUNKT: ONLINEZUGANGSGESETZ

-effekte erkennen. Gleichwohl besteht die Gefahr, dass Dyna-mik verloren geht und die Bundesrepublik Deutschland ihren Wettbewerbsvorteil hinsichtlich einer leistungsfähigen Verwal-tung verliert – bei aller im Einzelfall mitunter berechtigten Kritik.

WER TRÄGT DIE OPPORTUNITÄTSKOSTEN?Möglicherweise zielt die Strategie des IT-Planungsrates auch darauf, keine zentrale Softwarebereitstellung durch den Bund durchzuführen, sondern Ländern und Kommunen nach einem Auswahlverfahren bundeseinheitliche Lösungen vorzuschrei-ben, die diese dann regional in ihren Rechenzentren betreiben sollen. Auch für diesen Fall sind die dadurch entstehenden Opportunitätskosten unklar. Vor allem ist bisher nicht geregelt, wer diese Opportunitätskosten trägt. Sie reichen von neuer Lizenzbeschaffung bis hin zu Restlaufzeiten der Altverträge.

Bei einer Beispielrechnung für ein bundeseinheitliches Meldewesen, das in einem regionalen Rechenzentrum bereit gestellt werden soll, kommt die regio iT GmbH bei 1,5 Millionen

Einwohnern auf kalkulatorische Gesamtkosten in Höhe von 15 Millionen Euro oder auf einen Umstellungsaufwand von 10 Euro pro Einwohner. Sicherlich ist das Meldewesen eines der anspruchsvollsten Softwarelösungen. Es ist aber davon aus-zugehen, dass sich der kalkulatorische Aufwand pro kommu-naler Anwendung, die auf einheitliche bundesweite Lösungen migriert werden soll, zwischen 5 und 10 Euro pro Einwohner bewegt. Auf dieser Basis können demnach die Bundesauf-wandskosten geschätzt werden.

Dringend zu klären ist insofern, wer diese Kosten trägt. Für eine nationale IT-Strategie, die die Kommunen und Län-der mit einbezieht, bedarf es mithin der Klärung der zukünf-tigen Innovationsfähigkeit, des Wettbewerbs der „guten Lö-sungen“ und der Begleichung der dadurch entstehenden Opportunitätskosten.

AUTOR: DIETER REHFELD, GESCHÄFTSFÜHRER REGIO IT

Übers Ziel hinaus geschossenWilliam Schmitt (KIVBF) über die Kosten einer IT-Migration

› „Onlineangebote der Verwaltung sollen direkt, schnell, einfach und sicher genutzt werden können. Das Auf-

finden von und der Zugang zu Onlineangeboten der Ver-waltung soll in transparenter und einfach verständlicher Weise, mit wenigen Zwischenschritten, verwaltungsebe-nenübergreifend sowie medienbruch- und barrierefrei möglich werden.“

Diese Zielsetzung aus dem Vortext zum Entwurf des Onlinezu-gangsgesetzes unterstützen die Kommunalen IT-Dienstleister in vollem Umfang. Erhebliche Bedenken bestehen jedoch hin-sichtlich der Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Zieler-reichung vorsieht. Die Idee eines interoperablen Portalverbun-des ist aus unserer Sicht sehr zu begrüßen. Sie ist geeignet, Hürden für den Nutzer abzubauen und die Attraktivität von E-Government-Angeboten der Verwaltung zu steigern. Kritisch sehen wir jedoch die weitgehenden Regelungsbefugnisse, die der Bund sich einräumen möchte – vorbei am IT-Planungsrat („im Benehmen“), teilweise per Rechtsverordnung und explizit ohne Beteiligung des Bundesrates.

Gleichzeitig hält der Bund sich offen, für Verfahren, die bei der Ausführung von Bundesrecht zum Einsatz kommen, flächendeckend den Einsatz eines einzigen ausgewählten Ver-fahrens zu empfehlen oder gar vorzuschreiben. Auch wenn der zugrunde liegende Gedanke im Einzelfall durchaus nachvoll-ziehbar ist, zum Beispiel im Falle des Nationalen Waffenregis-ters mit seinen Vorgaben für Soft- und Hardware aufgrund des sehr hohen Sicherheitsbedarfes in diesem Bereich, können wir eine solche generelle Notwendigkeit für einen Portalverbund hingegen nicht erkennen.

Hier gilt es vielmehr Standards für Schnittstellen zu definie-ren, die für bereits existierende Lösungen einen Bestands- und

damit auch einen Investitionsschutz gewährleisten. Andernfalls würden insbesondere die Kommunen und ihre Dienstleister massiv finanziell unter Druck geraten, da für Länder und Kom-munen Kosten entstehen würden, die heute nur ansatzweise beziffert werden können.

EIN BLICK AUF DIE KOSTENEin genauerer Blick auf die Nummer 1 der Umsetzungsvorha-ben des IT-Planungsrates im Rahmen seines Digitalisierungs-programms: „Einwohnerwesen / Meldewesen /Passwesen“ verdeutlicht dies: 1.052 von 1.101 Kommunen setzen in Baden-Württemberg dasselbe Fachverfahren für das Einwohnerwe-sen ein (KM-EWO der Datenzentrale Baden-Württemberg). Es handelt sich um ein bewährtes Verfahren mit überwältigender Akzeptanz und einem Nutzungsgrad von über 95 Prozent.

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SCHWERPUNKT: ONLINEZUGANGSGESETZ

Sollte der Bund für das Meldewesen eine andere Software zur Nutzung vorschreiben, müssten die Daten dieser 1.052 Städte und Gemeinden auf das neue Fachverfahren migriert werden.

Jeder erfahrene IT-Dienstleister weiß, welche Aufwände und Risiken mit einer solchen Herausforderung einhergehen: die Erstellung von Ausspeicherungsprogrammen, Projektpla-nungen mit 1.052 Kommunen, die Klärung von Unstimmig-keiten bei den Datensätzen, melderechtlicher Sonder- und Archivbestand oder die Entwicklung neuer Schnittstellen für Zusatzmodule rund um das Meldewesen sind nur ein Aus-zug, der allerdings bereits verdeutlicht, wie der entsprechen-de Kostenrahmen nur für diesen einen Verfahrensaustausch aussehen würde.

WEITERE ZUMUTUNGENNeben der Kostenlast entstünden erhebliche weitere Zumutun-gen für die Kommunen wie die Qualifizierung der Mitarbeiter, die Anpassung kommunaler Prozesse an die neuen Gege-benheiten oder die Neueinrichtung von Gemeindestrukturen für Wahl- und Schulbezirke. Diese Reihe von Beispielen ließe sich beliebig ergänzen.

Allein im Datenverarbeitungsverbund Baden-Württemberg würden sich die zu erwartenden Belastungen für Kommunen

und ihre IT-Dienstleister nach einer ersten überschlägigen Be-rechnung mit knapp 13 Millionen Euro hinsichtlich der reinen Migrationskosten niederschlagen.

Zudem ist davon auszugehen, dass es im Falle der Aus-wahl eines bundesweit einheitlichen Fachverfahrens zu wett-bewerbsrechtlichen Klagen kommen wird. Auch die Frage nach der Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung muss bei einer solchen Vorgabe gegebenenfalls bis hin zu einer gerichtlichen Klärung gestellt werden.

Aus Sicht der Kommunalen IT-Dienstleister kann aus den genannten Gründen nur ein Verbund aus interoperablen Por-talen erfolgreich sein und in absehbarer Zeit dazu führen, das gemeinsame Ziel von Bund, Land und Kommunen zu erreichen und den Bürgern übergreifend, medienbruchfrei und nutzer-freundlich den Zugang zu Onlineangeboten der Verwaltung zu ermöglichen.

Vitako als starker Verband – mit Unterstützung der Kom-munalen Spitzenverbänden und der Initiativen aus dem Bun-desrat – wird sich mit allen zur Verfügung stehenden Mit-teln für eine entsprechende Anpassung des Gesetzentwurfs einsetzen.

AUTOR: WILLIAM SCHMITT, GESCHÄFTSFÜHRER KIVBF

Das kommunale Know-how nutzen!Aleander Schroth (AKDB) über bestehende IT-Infrastrukturen

› Durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll die Grund-lage für eine weitergehende Vereinheitlichung der IT

der öffentlichen Verwaltung geschaffen werden. Durch die Verwendung interpretationsbedürftiger Begriffe werden im Entwurf an mehreren Stellen Fragen nach den Konse-quenzen für die kommunale IT-Landschaft aufgeworfen. Je nachdem, wie man diese Formulierungen auslegt, kann das Vorhaben durchaus positive und zukunftsweisende Auswirkungen haben oder anderenfalls zu gegenteiligen Effekten sowohl für Kommunen und damit auch für die kommunalen IT-Dienstleister führen.

Positiv würde sich das OZG zweifellos dann auswirken, wenn neue, bundesweite Angebote in die bestehenden kommuna-len Infrastrukturen eingebunden werden können. Dies wäre auf Grundlage der im Entwurf beschriebenen verbesserten Interoperabilität der Systeme und des Portalverbundes um-setzbar. Eine solche kooperative Ergänzung der bestehenden E-Government-Lösungen würde gerade nicht dazu führen, dass die in den letzten Jahren durch Kommunen getätigten umfangreichen Investitionen in IT- und E-Government-Lösun-gen in Frage gestellt werden würden.

Die AKDB setzt beispielsweise mit dem Bürgerservice-Portal auf eine E-Government-Basisinfrastruktur, welche die Grundlage für eine ganze Reihe von ausgezeichnet funktio-nierenden E-Government-Angeboten bildet. Jährlich werden

hunderttausende von Nutzungen durch Wirtschaft und Bür-ger bei über 1.000 Kommunen, die über 70 unterschiedliche Fachdienste einsetzen, über diese bestehende Infrastruktur in Bayern und bundesweit abgewickelt. Gut vorstellbar wäre es dabei, neben den kommunalen auch weitere Angebote des Bundes im Wege der Interoperabilität etwa über einen Adapter (vgl. Grafik) zusätzlich verfügbar zu machen.

PLURALITÄT DER ANGEBOTEDer Gesetzesentwurf kann in Teilen auch so verstanden wer-den, dass zukünftig ausschließlich auf Bundesebene über die Fortentwicklung des E-Government-Angebotes entschieden wird und von dort entsprechende Verfahren für die Kommunen verpflichtend vorgegeben werden. Eine bundesweite Festle-gung auf einzelne Lösungen würde nach einem einmaligen Auswahlprozess dazu führen, dass von kommunaler Ebene so gut wie kein praktischer Beitrag mehr zu E-Government geleistet werden könnte. Das Know-how der AKDB und an-derer kommunaler IT-Dienstleister würde damit kaum noch in die Fortentwicklung von E-Government einfließen.

Diese Pluralität, aus der sich das heute bestehende und funktionierende E-Government-Angebot entwickelt hat, könn-te das OZG durchaus mit positivem Effekt fördern, wenn die vom Bund initiierten Angebote nicht in Konkurrenz zu den be-reits bestehenden und funktional gleichwertigen Lösungen der Kommunen treten.

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SCHWERPUNKT: ONLINEZUGANGSGESETZ

AUSBAUGESCHWINDIGKEIT Wichtiges Anliegen des OZG ist es, die Entwicklung von E-Government in Deutschland zu beschleunigen. Wie die der-zeitigen Vorschläge zeigen, können jährlich nur wenige aus-gewählte Dienste zentral umgesetzt werden. Umso wichtiger erscheint es, dass das OZG nicht als Bremse verstanden wird, auf Angebote oder Entscheidungen von zentraler Stelle zu warten. Die Innovationsgeschwindigkeit wird nur dann effek-tiv gesteigert, wenn auch zukünftig Kommunen und mehrere kommunale IT-Dienstleister aktiv am Ausbau der Angebote mitwirken können. So werden allein von der AKDB jedes Jahr durchschnittlich über ein Dutzend neuer kommunaler Fach-dienste für E-Government auf Anforderung der Kunden ent- wickelt, bereitgestellt und in Betrieb genommen. Wünschens-wert wäre es daher, wenn der Bund sowohl selbst deutlich mehr Online-Angebote aus seinem Zuständigkeitsbereich heraus bereitstellt (beispielsweise Kindergeld, Antrag auf Lohnsteuer-ermäßigung, BAFA-Anträge), als auch die Kommunen in ihren eigenen Ausbaubemühungen unterstützt.

VORGABEN DES BUNDESSchließlich stellen sich den kommunalen IT-Dienstleistern Fra-gen in Bezug auf die geplanten weiteren Bundesvorgaben für Sicherheit und Standards von IT-Infrastrukturen und Anwen-dungen. Hier besteht auf der einen Seite die Gefahr zusätzli-cher und kostenträchtiger Hürden ohne echten Mehrwert bei einem erheblichen Eingriff in die eng vernetzte kommunale Anwendungslandschaft. Auf der anderen Seite könnten Stan-dards Doppelstrukturen überflüssig machen und den Abstim-mungsaufwand für bundesweite Angebote reduzieren. Hierzu liegen zwischenzeitlich vielschichtige Erfahrungen aus zahl-reichen Projekten vor (man denke nur an: OSCI, Xmeld, BSI-Grundschutz, i-KFZ). Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass diese Aufgabenstellung bei Einbindung auch der kom-munalen Seite und mit viel Sachverstand und Augenmaß der Beteiligten gelöst werden kann.

FAZIT: PORTALVERBUNDDas Onlinezugangsgesetz verfolgt dann die richtige Ziel-richtung, wenn die erfolgreichen bestehenden Infrastruktu-ren nicht in Frage gestellt werden, die Ausbaugeschwindig-keit erhöht werden kann und Kommunen sowie kommunale IT-Dienstleister auch zukünftig Beiträge zum E-Government leisten können. An erster Stelle steht dabei der Portalverbund, durch den die schon heute bestehenden Lösungen vernetzt werden und Synergien zwischen den bestehenden Portalen und Fachdiensten geschaffen werden. Voraussetzung hierfür ist die Interoperabilität, die durch die Portale selbst beziehungs-weise entsprechende Adapter oder auch Standards geschaffen werden kann (vgl. Grafik). Dass die Interoperabilität der Bürger-konten realisiert werden kann, wurde zwischenzeitlich im Rah-men einer Unterarbeitsgruppe des IT-Planungsrates zwischen dem Servicekonto NRW und der Bayern-ID nachgewiesen.

AUTOR: ALEXANDER SCHROTH, VORSTANDSVORSITZENDER AKDB

Dokumentation ► Gesetzentwurf zur Verbesserung des Onlinezugangs

zu Verwaltungsleistungen

► Vitako-Stellungnahme zum Digitalisierungspro-gramm des IT-Planungsrates

► Vitako-Stellungnahme zum Onlinezugangsgesetz I

► Vitako-Stellungnahme zum Onlinezugangsgesetz II

► Positionspapier des DATABUND zu Zentralisie-rungstendenzen

► Stellungnahmen bei Anhörung im Deutschen Bun-destag (am 27. März 2017): Dt. Städtetag, Dt. Land-kreistag, Jürgen Henning Müller, Dt. Städte- und Gemeindebund, Prof. Dr. Thorsten Siegel, Matthias Kammer, Prof. Dr. Helmut Krcmar, Dr. Johannes Lu-dewig, Hartmut Beuß

► Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundes-tages über die Reform der Bund-Länder-Finanzbezie-hungen

Portalverbund

Portal 1 Portal 2 Portal (n)

Adapter Portalverbund

FachdiensteAnbieter 2

FachdiensteAnbieter (n)

FachdiensteAnbieter 1

Nicht der Fachdienst oder das Portal wird bundesweit ausgewählt, son-dern die Koppelung zwischen Fachdienst und Portal / Fachverfahren wird als Adapter festgeschrieben.

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INTERN Nr. 2 | 2017 9

INTERVIEW

Visionen und Prozesse mitgestaltenIm Gespräch: Jens Fromm, stellvertretender Vorstand des ITDZ BerlinHerr Fromm, Sie sind seit dem 1. Januar 2017 stellvertreten-der Vorstand im ITDZ Berlin. Haben Sie sich nach beinahe 100 Tagen bereits gut eingelebt? Ja, das habe ich. Tatsächlich bin ich in einer sehr spannenden Phase in das Unternehmen gekommen. Von Beginn an konnte ich an vielen grundsätzlichen Überlegungen mitwirken, da das Berliner E-Government-Gesetz ganz neue Voraussetzungen für das ITDZ Berlin schafft – wir können in den nächsten Jahren die Berliner Verwaltungs-IT einen großen Schritt voranbringen. Eine einheitliche IKT-Architektur als Basis für behördenüber-greifende, elektronische Verwaltungsabläufe und webbasierte Bürgerdienste – diese Vision und den Prozess dahin mitzuge-stalten, macht einfach Spaß.

Diese Neuerungen gehen auch mit großen Veränderungen für das ITDZ Berlin einher. Allein den Infrastrukturzuwachs bis 2021 mit voraussichtlich 12-mal mehr Anbindungen an das Ber-liner Landesnetz, 50-mal so vielen Umgebungen für Plattform-services und dem dreifachen an betreuten IKT-Arbeitsplätzen zu bewältigen, erfordert große Anstrengungen. Zudem brau-chen wir für mehr Leistungen auch mehr Mitarbeitende. Leider sind IT-Fachleute auf dem Arbeitsmarkt rar. In dieser Hinsicht haben wir noch viel zu tun.

Sie kommen vom Fraunhofer Institut FOKUS. Waren sie auf den Umstieg von der angewandten Forschung in die angewandte IT gut vorbereitet?Inhaltlich war ich sehr gut vorbereitet. Themen wie die elektro-nische Akte, Veränderungsmanagement oder die Konsolidie-rung von IT-Umgebungen sind mir vertraut, da diese auch bei Fraunhofer bearbeitet werden – wenn auch eher konzeptionell. So stelle ich mich jetzt der spannenden Herausforderung, diese Konzepte bei einem IT-Dienstleister mit kompetenten und mo-tivierten Kolleginnen und Kollegen umzusetzen.

An welchen Aufgaben sitzen Sie zurzeit konkret?Kurz gesagt, arbeite ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen daran, die im Berliner E-Government-Gesetz getroffenen Re-gelungen umzusetzen. Im Detail geht es derzeit beispielsweise um die Produktplanung für fachunabhängige IT, die Migration von IKT-Leistungen in das ITDZ Berlin und den Aufbau von Basisdiensten für das Land Berlin.

Konkret werden wir demnächst in Charlottenburg-Wilmers-dorf als ersten Pilotbezirk insgesamt 1.800 IKT-Arbeitsplätze an 70 Standorten in das ITDZ Berlin migrieren. Dabei wird die Betriebsverantwortung an uns übergehen. Von diesen Erfah-rungen werden wir zukünftig profitieren.

Die Berliner Verwaltungs-IT galt bislang als sehr zersplit-tert. Wie schafft man es, einerseits die Autonomie der Bezirke zu berücksichtigen und gleichzeitig deren IT zu konsolidieren?Wir werden die Autonomie der Bezirke nicht in Frage stellen. Ganz im Gegenteil – wir wollen die Bezirksämter unterstützen und den Menschen in der Verwaltung durch die Digitalisierung

mehr Freiraum und Entscheidungsfrei-heit geben. Da-durch können sich die Mitarbeitenden auf ihre Kernaufga-ben konzentrieren und müssen sich nicht mit der IT da-hinter beschäftigen.

Hierfür ist eine einfache, sichere und verlässliche IT unerlässlich. Wir arbeiten daran, un-sere Kunden von den Vorteilen von Standards und ein-heitlichen Benut-zeroberflächen zu überzeugen und Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des ITDZ Berlin aufzubauen.

Worin liegen die größten Chancen des Berliner E-Govern-ment-Gesetzes für die Hauptstadt?Kernelement des E-Government-Gesetzes ist die Standardi-sierung von Verwaltungsprozessen und –abläufen sowie die Digitalisierung von Verwaltungsaufgaben. So kann sich die Verwaltung künftig effizienter aufstellen. Für die Bürgerinnen und Bürger bietet sich mit mehr digitalen Verwaltungsdiensten der große Vorteil, möglichst viele Anliegen online und medien-bruchfrei zu erledigen. Egal ob es dabei um den Antrag für das Kindergeld, die Ummeldung der Wohnung oder das Anmelden eines Autos geht – künftig sollten alle behördlichen Dienstleis-tungen von einem Ort aus in Anspruch genommen werden können. Und zwar 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, von jedem Computer aus – ohne aufs Amt gehen zu müssen.

Das ITDZ Berlin kann aber die notwendigen Veränderun-gen nicht von heute auf morgen bewirken. Hier müssen wir eng mit allen Berliner Behörden zusammenarbeiten. Nur wenn alle Beteiligten die Umstellung als Prozess begreifen an dem sie aktiv mitwirken, können wir uns erfolgreich weiterentwickeln.

Nach meinen ersten 100 Tagen als stellvertretender Vor-stand bin ich zuversichtlich und arbeite jeden Tag hart daran, das Vertrauen in das ITDZ Berlin zu stärken und die nächsten Schritte in Richtung moderner und innovativer IT gemeinsam mit allen Berliner Verwaltungen voranzutreiben.

FRAGEN: HELMUT MERSCHMANN, VITAKO

Von der Forschung in die IT-Praxis: Jens Fromm, stv. Vorstand ITDZ-Berlin. (Foto: ITDZ)

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INTERN Nr. 2 | 2017 10

VERANSTALTUNGEN

Weit mehr als Breitband und E-GovernmentRegionalkonferenz „Digitale Agenda für Kommunen und Regionen“ in Kiel

› Der digitale Wandel erfasst alle Lebensbereiche und stellt Bürger,

Privatunternehmen und die Öffentli-che Verwaltung gleichermaßen vor große Herausforderungen. Lösungen müssen gefunden werden und Strate-gien, um die Digitalisierung voranzu-treiben – auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Hiermit befas-sen sich die seit 2015 veranstalteten Regionalkonferenzen.

Unter dem Konferenzmotto „Digitale Agenda für Kommunen und Regionen“ trafen sich bereits zum zweiten Mal in Kiel IT-Entscheider aus Schleswig-Hol-stein, um über die Digitalisierung auf regionaler- und kommunaler Ebene zu sprechen und um Lösungen für eine digi-tale Zukunft zu entwickeln. „Die Govern-ment-Strategie des Landes wäre ohne die Regionalkonferenz im vergangenen Jahr nicht so schön geworden“, blickte die ehemalige Vitako-Geschäftsführerin Marianne Wulff zurück, die sich selber als „Digitalisierungsenthusiastin“ be-zeichnet. Beim Breitbandausbau sei das Land bereits ein Vorbild auf Bundesebe-ne, wobei die Entwicklung der Kommu-nen maßgeblich vom Breitbandausbau abhängig sei, so Wulff.

BASIS FÜR GESCHÄFTSMODELLEDennoch betonte der Chef der schleswig-holsteinischen Staatskanzlei Thomas Losse-Müller, dass die Digitalisierung als Strategie weit mehr als nur Breit-bandausbau oder E-Government sei. Zentrale Themen in der Zukunft werden neben der Daten-Statistik von Small und Big Data der Kundenservice über Chat-Bots sein, so Losse-Müller. Der Chef der Staatskanzlei erwartet, dass Daten die Basis für Geschäftsmodelle sein werden, von denen Bürger, Wirtschaft und Ver-waltung profitieren werden.

Eine Voraussetzung, damit die Digi-talisierung gelingt, sei die Medienkompe-tenz. Mitarbeiter der Verwaltung müssten für den Umgang mit digitalen Medien ge-schult werden. Ein Trugschluss ist laut Losse-Müller die Vorstellung, dass digi-tale Medien die Unterschiede zwischen leistungsstarken und leistungsschwa-

chen Schülern minimieren. „Das Gegen-teil ist der Fall. Deshalb müssen wir vor der Digitalisierung in analoge Vorbedin-gungen investieren.“

GEMEINSAM AUF AUGENHÖHEAlle Referenten waren sich auf der Regi-onalkonferenz einig, dass die Digitalisie-rung nur gemeinsam und auf Augenhö-he gelingen kann. Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, arbeitet das Land Schleswig-Holstein aktuell mit den Akteuren aus Wirtschaft, Gesellschaft und Bildung an einer digitalen Agenda. Vor diesem Hintergrund warb Dataport-Vorstandsvorsitzender Johann Bizer für eine „Kultur der kommunalen, digitalen Agenden“, da viele Kommunen diesen Schritt noch nicht gegangen seien. Da-mit die Digitalisierung Erfolg hat, sind Schnittstellen wichtig. Bizer: „Wir müssen Verwaltungszuständigkeiten neu organi-sieren, um Bürger online zu erreichen, und Prozesse automatisieren, um Me-dienbrüche zu vermeiden.“ Eine Lösung sei das Servicekonto, über das einige Dienste wie die Online-Bauleitplanung bereits abrufbar sind. Auch hier ist laut Bizer die Vernetzung auf Bundesebene ein entscheidendes Kriterium: „Die ver-schiedenen Servicekonten müssen mit-

einander sprechen können.“

BLICK NACH BAD HERSFELDDass beim Thema Digitalisierung viele Wege nach Rom führen, verdeutlich-te der Bürgermeister von Bad Hersfeld (Hessen) Thomas Fehling anhand prak-tischer Beispiele. So löste die Stadt Bad Hersfeld das jahrelange Parkproblem auf dem Marktplatz mit einem von GPS und Sensoren unterstützten Computersys-tem. Als Pilot dieses Projekts hatte zu-nächst ein gewisses Risiko bestanden. Der Mut der Bad Hersfelder wurde aber belohnt: das System hat sich mittlerweile etabliert.

Bei ihren Projekten verfolgt die hes-sische Mittelstadt einen durchweg praxi-sorientierten Ansatz. „Das Thema digitale Agenda haben wir übersprungen und so-fort losgelegt“, sagt Thomas Fehling. Als Ausrichter des Hessentages 2019 plant der Bürgermeister der 30.000-Einwoh-ner-Stadt für die Veranstaltung einen be-sonderen Service: „Für den Transport der Besucher sollen selbstfahrenden Shuttle-Busse eingesetzt werden.“

AUTOR: THOMAS SCHULZE, DATAPORT

Zum zweiten Mal fand eine Regionalkonferenz zur Digitalen Agenda für Kommunen und Regio-nen in Kiel statt. Im Bild (v.l.n.r.): Sven Thomsen (CIO Schleswig-Holstein), Thomas Losse-Müller (Chef der Staatskanzlei), Marianne Wulff (ehemalige Vitako Geschäftsführerin) und Johann Bizer (Vorstandsvorsitzender Dataport).

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INTERN Nr. 2 | 2017 11

VERANSTALTUNGEN

Weg in das digitale ZeitalterRegionalkonferenz „Digitale Agenda für Kommunen“ in Bad Hersfeld

› Gemeinsam mit Vitako und dem Land Hessen hat die ekom21 zur

Regionalkonferenz „Digitale Agen-da für Kommunen“ am 28. März 2017 eingeladen. Bertram Huke, Direktor ekom21 – KGRZ Hessen, und Thomas Fehling, Bürgermeister der Stadt Bad Hersfeld, begrüßten am Vormittag die geladenen 80 Gäste in der Schilde-Halle Bad Hersfeld, die mit industri-ellem Charme und modern verbauter Technik beeindruckt.

Wie sich aus Tradition und Zukunft rich-tungsweisendes elektronisches Wis-sensmanagement entwickelt, dafür ste-hen die beiden aus Kassel stammenden Persönlichkeiten: Konrad Zuse (1910-1995) und Konrad Duden (1829-1911) – Vorboten und Wegbereiter.

Den Konferenztag eröffnete Guido Kahlen, Stadtdirektor a. D. der Stadt Köln, mit einem Vortrag über „Digitale Agenden für Kommunen und Regionen“. Dabei lenkte er den Fokus auf das „Mit-gestalten des digitalen Wandels – mit Renditen für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen“. Kahlen fächerte das brei-te Feld der Digitalisierung moderner Ge-sellschaften auf und spannte den Bogen von Metropolregionen bis hin zu ländli-chen Regionen.

Im zweiten Vortrag forderte Thomas Fehling, Bürgermeister der Stadt Bad Hersfeld: „Auch Mittelstädte brauchen intelligente Lösungen“. Mit eindrucksvol-len Einblicken in zukunftsweisende und innovative Projekte der Smart City Bad Hersfeld, gab Fehling ganz konkrete Ein-blicke in praktische Anwendungen der Bereiche Verkehr, Energie-Management, Stadtmarketing, Gesundheit und weitere visionäre Vorhaben.

Alexander Handschuh vom Deut-scher Städte- und Gemeindebund be-leuchtete „Die Rolle von Kommunen, Bund und Ländern“ bei der Digitalisie-rung. „Bleibt alles anders?“, fragte Hand-schuh rhetorisch und betonte, dass es für Städte und Gemeinden entscheidend sei, den Transformationsprozess aktiv zu gestalten. Alle Bereiche des heutigen Stadtlebens seien von der Digitalisierung

erfasst, in der ein ungeheures Potenzi-al läge.

Jens Werner Wieltsch, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, machte mit seinem Vortrag „Die Initiati-ven des Landes: Digitales Hessen und Digitale Verwaltung Hessen“ plastisch nachvollziehbar, wo die zentralen Domä-nen seines Hauses liegen. Die Digitali-sierungsstrategie des Landes und deren Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen wurden ebenso vorgestellt wie überge-ordnete Ziele.

DIGITALISIERUNG VORBEREITENArmin Merle, ekom21, gab in seinem Vor-trag „Digitalisierung in der Praxis – die Rolle Ihres IT-Dienstleisters ekom21“, seinen Zuhörern den Ausblick darauf, wie sich die ekom21 für die Digitalisie-rung aufstellt und welche Lösungen be-reits umgesetzt worden sind.

Neben diesen informativen Vorträ-gen über die digitale Agenda für Kommu-nen folgten im Anschluss anschauliche Praxisbeispiele und Werkstattberichte, um den theoretischen Ansätzen auch praxisnahe Informationen gegenüber-zustellen und das Thema damit greifba-rer zu machen:

► Vorstellung der eGovernment-Suite civento,

► Anwendungsbeispiele der Stadt Frankfurt,

► Anwendungsbeispiele der Stadt Kassel,

► Wenn Städte digital werden sol-len, muss man anders denken und handeln. Ein Praxisbericht zu den

Smart-City-Aktivitäten der Stadt Darmstadt,

► Vom Modellvorhaben „Koopera-tives eGovernment in föderalen Strukturen“ zur Digitalen Modell-region – Werkstattbericht aus der Metropolregion Rhein-Neckar.

Intention der Regionalkonferenzen ist es, die Vertreter von Städten, Gemeinden und Kommunen für diese neuen Aufga-ben zu sensibilisieren und umfassend über die Herausforderung einer „Digitale Agenda für Kommunen“ zu informieren.

Kommunen sind aufgefordert, sich des Themas anzunehmen und einen Umsetzungsplan für ihre Digitalisie-rungsstrategie zu entwickeln – eine di-gitale Agenda. In den meisten Fällen werden sie diesen Prozess moderieren und treiben, zumindest aber intensiv be-gleiten und unterstützen müssen. Dazu wird auch eine verstärkte regionale Zu-sammenarbeit über Stadt- und Kreis-grenzen hinweg zu einem wesentlichen Erfolgsfaktor werden.

Den gelungenen Konferenztag fass-te die Moderatorin und ehemalige Vitako-Geschäftsführerin Marianne Wulff, wie folgt zusammen: „Was an diesem Tag deutlich geworden ist: Digital geht nicht mehr weg! Alles was wir heute gehört haben – diese unendlich vielen Impul-se und Anregungen, mahnende Worte aber auch den Aufruf zu „Mutanfällen“ – machen deutlich, dass wir gestalten müssen, wenn wir nicht gestaltet wer-den wollen!“

AUTOR: JENS KNOBEL, EKOM21

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INTERN Nr. 2 | 2017 12

AUS DER GESCHÄFTSSTELLE

Unter E-Government-VisionärenSymposium zur Verabschiedung von Marianne Wulff

› Mit einem Symposium zur „Digita-len Transformation von Staat und

Verwaltung“ verabschiedeten sich die Vitako-Geschäftsstelle, der Vitako-Vorstand sowie über 100 Wegbegleiter und Freunde am 16. März 2017 von der langjährigen Vitako-Geschäftsführerin Marianne Wulff.

Der Tagungsort war passend gewählt: Im Berliner Roten Rathaus kennt Mari-anne Wulff sich aus. 2010 fand dort die Jahrestagung von „Major Cities of Euro-pe“ statt, ein Netzwerk der europäischen öffentlichen IT-Experten. Die Vorberei-tung der Konferenz gehörte zu den ers-ten Amtshandlungen von Wulff, die im Herbst 2009 bei Vitako als Geschäfts-führerin begonnen hatte.

Dieses Mal allerdings musste sie nichts organisieren und vorbereiten. Die Vitako-Geschäftsstelle hatte Freun-de und Wegbegleiter aus Politik, Verwal-tung und Wirtschaft gebeten, mit einem Fachvortrag zum Symposium beizutra-gen. Insgesamt acht Referentinnen und Referenten hatten sich Gedanken über die digitale Transformation, E-Govern-ment und die gemeinsame Zeit mit Ma-rianne Wulff gemacht.

Den Anfang macht Peter Batt, IT-Direktor im Bundesministerium des In-nern, der Wulff als „E-Government-Gu-ru“ bezeichnete und an die Anfangszeit des elektronischen Regierens erinnerte, an Commodore-Rechner, Windows 95 und BTX. Marianne Wulff habe den Weg „vom E-Government zur föderal vernetz-ten Verwaltung“ mitbegleitet und geprägt, und so dankte Batt Wulff für ihr Enga-gement und „missionarisches Handeln“.

Manfred Pasutti, Referatsleiter für E-Government in der Berliner Senatsver-waltung, kann den schönsten Vortrags-titel für sich in Anspruch nehmen: „Von der Reformpostkutsche zum Digitaljet – 20 Jahre Verwaltungsreform. Sinnvoll oder nutzlos?“ Darin machte Pasutti auf verschiedene Modernisierungsphasen in der Verwaltung aufmerksam, die zu über-aus positiven Veränderungen geführt hätten: etwa die Behördenrufnummer 115, den Einheitliche Ansprechpartner für Unternehmen und seit 2013 das Info-

portal service.berlin.de. Marianne Wulff, die er seit 1993 kennt, wies Pasutti als engagierte Verfechterin der Informations-technik bei der Transformation von Staat und Verwaltung aus.

Henning Lühr, Staatsrat für Finan-zen in der Freien Hansestadt Bremen, hatte sich Gedanken zum „Führen im digitalen Zeitalter“ gemacht und dabei verschiedene Verwaltungsreformen in Erinnerung gerufen, die gleichsam den gesellschaftlichen Wandel spiegeln: Von der Verwaltung 1.0 ohne WLAN über die Verwaltung 2.0 ohne Terminmanagement bis zur heutigen Verwaltung 4.0 mit einer durchgängigen Digitalisierungsstrategie. Lühr hob dabei auf das Thema Verän-derungsmanagement und neue Füh-rungskultur ab, wobei Marianne Wulff die Ohren gespitzt haben dürfte, ist sie doch selbst eine große Verfechterin von Change Mangement und der Begleitung von Mitarbeitern durch die Prozesse der Digitalisierung.

NETZWERKERIN PAR EXCELLENCEMartin Brüggemeier, Professor für Pu-blic Management an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, stellte Überlegungen zur Verwaltungstransfor-mation und der Rolle der Wissenschaft an und stellte fest, dass Wissenschaft eine Kompensationsfunktion für die Ver-waltung übernehme, indem sie als Inno-vationstreiber auftrete. Im Gegensatz zur Privatwirtschaft fehle es der Verwaltung nämlich an einer eigenständigen Inno-vationsfunktion. Diese übernähmen Wis-senschaft und Forschung.

Saskia Esken, SPD-Abgeordnete im Deutschen Bundestag, nutzte die Gele-genheit, auf aktuelle antidemokratische Tendenzen in der Gesellschaft aufmerk-sam zu machen und drückte die Hoff-nung aus, dass nur durch Bildung und auch digitale Bildung ein demokratisches Verständnis des gesellschaftlichen Zu-sammenhalts entstehe.

Stellvertretend für den Vitako-Ver-bund drückte Andreas Engel seine Wert-schätzung aus – persönlich wie fachlich. Engel bezeichnete Wulff als „Netzwerkin par excellence“ und plädierte in seinem Vortrag über Netzwerkverwaltung für ein Primat der Nutzersicht und für starke Leistungsnetzwerke in einem föderalen IT-Dienstleister-Verbund.

Die Laudatio auf Marianne Wulff hielt Vitako-Ehrenvorsitzender Matthias Kam-mer mit seinem Vortrag „So long, Mari-anne“. Er zeichnete darin Etappen aus ihrem Lebenslauf nach – von der VHS Ibbenbüren über die KGSt bis zu Vitako – und bescheinigte ihr: „Du hast Vitako nach vorne gebracht“.

Marianne Wulff bedankte sich mit ei-ner eigenen Ansprache, in der sie sich für „praktikable Zukunftsbilder“ bei der Transformation von Staat und Verwaltung stark machte. Diese Zukunftsbilder müss-ten den Einzelnen betreffen und ihn von den Vorzügen der Digitalisierung über-zeugen. Anschließend übergab sie sym-bolisch den Staffelstab an Ralf Resch, den neuen Vitako-Geschäftsführer.

AUTOR: HELMUT MERSCHMANN, VITAKO

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INTERN Nr. 2 | 2017 13

AUS DER GESCHÄFTSSTELLE

Rechtssicheres ersetzendes ScannenPraxisleitfaden von Vitako und KGSt in Arbeit

› Ohne elektronische Akten und elektronische Vorgangsbearbei-

tung ist eine konsequente Verwal-tungsmodernisierung nicht möglich. In der Praxis bestehen jedoch erheb-liche Unsicherheiten, wie die Über-tragung von Papieroriginalen in elek-tronische Dokumente rechtskonform gewährleistet werden kann.

Das Bundesamt für Sicherheit in der In-formationstechnik (BSI) hat dazu eine Technische Richtlinie zum ersetzenden Scannen – kurz TR RESISCAN – ent-wickelt. Sie richtet sich an Verantwort-liche aus den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft und Justiz und benennt sicher-heitsrelevante Maßnahmen, die beim rechtskonformen ersetzenden Scannen zu gewährleisten sind. Basis hierfür ist eine Verfahrensbeschreibung für das er-setzende Scannen und die Durchführung einer Schutzbedarfsanalyse für die zu scannenden Papieroriginale.

Um den besonderen Herausforde-rungen bei der Anwendung der TR RE-SISCAN auf kommunaler Ebene gerecht zu werden, haben kommunale Praktiker, öffentliche IT-Dienstleister, das Bundes-ministerium des Innern, Vertreter der Pri-vatwirtschaft und der Justiz auf Initiative des Landkreises Breisgau-Hochschwarz-wald einen „Runden Tisch rechtskonfor-me E-Akte“ ins Leben gerufen.

ERHÖHTE RECHTSSICHERHEITDieser initiierte die Erarbeitung einer Musterverfahrensbeschreibung für typische kommunale Scan-Szenarien in einer Projektgruppe von Vitako. Mit Hilfe der Musterverfahrensbeschreibung können die in Kommunen eingesetzten Scanprozesse dokumentiert werden.

Eine zweite Gruppe unter Leitung der Kommunalen Gemeinschaftsstel-le für Verwaltungsmanagement (KGSt) hat den Entscheidungsprozess zum er-setzenden Scannen beschrieben sowie eine exemplarische Schutzbedarfsana-lyse für kommunale Dokumente erar-beitet. Das BSI hat diesen Prozess be-gleitet und betrachtet diese Dokumente als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Erhöhung der Rechtssicherheit und

Wirtschaftlichkeit beim ersetzenden Scannen.

In einem gemeinsamen Papier wer-den die Elemente des Entscheidungs-prozesses beschrieben, die Ergebnisse der Schutzbedarfsanalyse dargestellt und eine Musterverfahrensbeschreibung vorgestellt, die von Kommunalverwaltun-gen übernommen werden kann.

FRAGESTELLUNGENDie Einführung der E-Akte und in diesem Zusammenhang auch das ersetzende Scannen ist vor allem eine organisato-rische Herausforderung. Insofern muss der technischen Umsetzung ein entspre-chender Entscheidungsprozess vorge-schaltet werden. Es stellen sich unter anderem folgende Fragen: Kann das Do-kument überhaupt ersetzend gescannt werden, welcher fachliche Schutzbedarf besteht und welche fachliche Scanstra-tegie ergibt sich daraus?

Für die Schutzbedarfsanalyse muss von jeder Kommune das für die jeweils zu verarbeitenden Dokumente angemes-sene Sicherheitsniveau festgelegt wer-den. Die KGSt-Arbeitsgruppe ist bei ihrer Analyse der kommunalen Dokumente zu dem Ergebnis gekommen, dass in Kom-munalverwaltungen in der Regel von der Schutzbedarfskategorie „normal“ der Pa-pieroriginale auszugehen ist.

Die Musterverfahrensbeschreibung befasst sich mit der ordnungsgemäßen Digitalisierung von Dokumenten mit

dem Ziel der Aufrechterhaltung der Be-weiskraft des Digitalisats im Vergleich zum Papieroriginal. Sie benennt außer-dem sicherheitsrelevante Maßnahmen, die beim rechtskonformen ersetzenden Scannen zu gewährleisten sind. Die Musterverfahrensbeschreibung ist so angelegt, dass entweder Textpassagen um eigene Angaben ergänzt oder auf die Erstellung notwendiger Dokumente auf-merksam gemacht wird.Alle dargestellten Inhalte basieren auf der TR RESISCAN. Ziel ist es, Papierdo-kumente wie Posteingänge und Aktenbe-stände unter Erhaltung der Beweiskraft ersetzend zu scannen. Denn erst durch das Scannen von Papierdokumenten wird die elektronische Akte vollständig und erst das ersetzende Scannen macht sie auch wirtschaftlich.

Zuallererst wird jedoch empfohlen, Papier zu vermeiden: Scannen ist gut, es ist aber immer nur die zweitbeste Lö-sung. Die beste Lösung ist erst gar nicht scannen zu müssen und von vorneherein rein digital zu arbeiten. Die KGSt emp-fiehlt, dies prioritär in Angriff zu nehmen.

Der Praxisleitfaden zum ersetzen-den Scannen wird voraussichtlich im Mai veröffentlicht und wird dann auf den Webseiten von KGSt und Vitako zur Ver-fügung stehen.

AUTORIN: TINA SIEGFRIED, VITAKO

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INTERN Nr. 2 | 2017 14

NEUES AUS DEN FACHARBEITSGRUPPEN

Modernisierung des IT-Grundschutzes› Der IT-Grundschutz wurde vor

mittlerweile 20 Jahren als Stan-dard für Informationssicherheit vom Bundesamt für Sicherheit in der In-formationstechnik (BSI) entwickelt und ständig aktualisiert. Nichtsdes-totrotz haben sich in diesem Zeitraum neue Anforderungen ergeben, denen das BSI nun mit einer Modernisierung des IT-Grundschutzes gerecht werden möchte.

Mit der Modernisierung soll der IT-Grund-schutz flexibler und besser skalierbar an die Größe und den Schutzbedarf einer Institution angepasst werden. Künftig soll IT-Grundschutz aktuelle praxisnahe und anwenderspezifische Anforderungen be-rücksichtigen und dem ständigen Wandel von IT-Infrastrukturen, Technologien und Software gerecht werden.

Konkret sollen die umfangreichen IT-Grundschutz-Kataloge besser struk-turiert und verschlankt werden sowie die Vorgehensweisen zur Umsetzung des Grundschutzes optimiert und flexibilisiert

werden. Letzteres soll neben der Einfüh-rung neuer Vorgehensweisen wie Basis-absicherung und Kernabsicherung auch durch die Möglichkeit der Anwendung sogenannter IT-Grundschutzprofile er-reicht werden.

Diese Profile können als Werkzeuge für anwenderspezifische Empfehlungen zur individuellen Anpassungen des IT-Grundschutzes an die jeweiligen Bedürf-nisse, Möglichkeiten und Risiken einer Institution verstanden werden. Grund-schutzprofile beziehen sich auf typische IT-Szenarien. Neben Institutionen wie ei-ner Kommunalverwaltung, einem Kran-kenhaus oder einem Wasserwerk als kri-tische Infrastruktur, können auch stark IT-getriebene Prozesse – zum Beispiel durch Fachanwendungen unterstützte Verwaltungsprozesse – Zielobjekt der IT-Grundschutzprofile sein.

Über das IT-SiBe-Forum (Link) und die Kommunalen Spitzenverbände wurde im vergangenen Jahr eine Arbeitsgrup-pe initiiert, die das Ziel verfolgt bei der Modernisierung des IT-Grundschutzes

mitzuwirken und dabei auch kommunale Aspekte zu berücksichtigen. Die Kommu-nale Arbeitsgruppe „Modernisierung des IT-Grundschutzes“ hat derzeit 25 Mitglie-der und setzt sich zusammen aus kom-munalen Praktikern sowie Vertretern der kommunalen Spitzenverbänden, aus Vi-tako und Vitako Mitgliedsunternehmen.

Als wesentliches Arbeitsfeld der Gruppe ist die Entwicklung von Grund-schutzprofilen für kommunale Einrichtun-gen identifiziert worden. Konkret entwi-ckelt die Arbeitsgruppe derzeit ein Profil, das zunächst den Kommunalverwaltun-gen helfen soll, die sich am wenigsten mit Informationssicherheit beschäftigen. Dabei soll ein Werkzeug entstehen, mit dessen Hilfe zunächst eine „kommunale Basisabsicherung“ erreicht werden kann. Sukzessive können weitere Grund-schutzprofile einzelne Verwaltungspro-zesse absichern, wodurch die Kom-munalverwaltung schrittweise zu einer Standardabsicherung gelangen kann.

AUTOR: DANIEL GRIMM, VITAKO

Musterzulassungsbescheid im KFZ-Wesen› Beim letzten Treffen der Vitako

Facharbeitsgruppe KFZ-Wesen am 14. März 2017 in Berlin waren die derzeitigen Aktivitäten zur Vorberei-tung der Stufe 2 des Projekts i-KFZ Gegenstand der Diskussion.

Einige Mitglieder haben bereits mit den Tests in der vom KBA bereitgestellten Testumgebung begonnen und dabei Er-folge vermelden können. So berichtete ein Vertreter der AKDB über die Entwick-lung einer i-KFZ Großkundenschnittstel-le in Ingolstadt. Diese ermöglicht es der Audi AG und ihren Dienstleistern, eine große Anzahl von Fahrzeugen abzumel-den, wobei hier Unternehmenskonten für juristische Personen, eine Identifika-tion per eID und beim KBA hinterlegte Vollmachten zum Einsatz kommen. Mit steigender Tendenz konnten über diese Schnittstelle bis Ende 2016 über 3500 Nutzungsfälle generiert werden.

In einer Telefonkonferenz im Dezember 2016 wurde über noch offene Fragen zum Gebührenrückstand bei der i-KFZ Stufe 2 debattiert. Im Ergebnis einigten sich die teilnehmenden Fachverfahrens-hersteller darauf, dass ein KFZ-Fach-verfahren Anfragen über die XTA-WS- Schnittstelle erhält. Eine obligatorische Entkopplungskomponente (auch Queue genannt) sollte beim Portalbetreiber im „unsicheren Netz“ betrieben werden und dort die Nachrichtenwarteschlage anbie-ten. Es wird weiterhin eine Komponen-te im „sicheren Netz“ betrieben, die die Queue zyklisch abfragt (pollt) und die Nachrichten dann per XTA-WS an das Fachverfahren weitergibt.

Als sicheres Netz wurde in diesem Kontext, das Verbindungsnetz (DOI) er-achtet. Ein zugehöriges Architekturmo-dell ist der Facharbeitsgruppe vorgestellt worden. Torsten Ledwig vom BMVI folg-te erneut der Einladung von Vitako und

berichtete über den aktuellen Sachstand beim Projekt i-KFZ aus Sicht der Bun-desbehörden. Neben allgemeinen Zie-len und Vorgehensweisen des Projektes konnte Ledwig auch die konkrete Umset-zung der Umschreibung und Wiederzu-lassung eines Fahrzeuges als automati-sierten Verwaltungsakt darstellen.

Auch ein möglicher Musterzulas-sungsbescheid und die geplante Mög-lichkeit des sofortigen Losfahrens wur-den der Facharbeitsgruppe präsentiert. Zuguterletzt bleibt zu erwähnen, dass Vitako-Geschäftsführerin Marianne Wulff ein letztes Mal an dieser Facharbeits-gruppensitzung teilgenommen hat. Der Facharbeitsgruppenleiter Christoph Krat-zer dankte Marianne Wulff für die erfolg-reiche Zusammenarbeit.

AUTOR: DANIEL GRIMM, VITAKO

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INTERN Nr. 2 | 2017 15

SPECIAL: FÖRDERPROGRAMM

Blauer Engel im „grünen“ RechenzentrumFörderprogramm für den Klimaschutz im Rechenzentrum

› Seit 2016 werden Investitionen und Optimierungen für einen

energieeffizienten Rechenzentrums-betrieb durch die Kommunalrichtlinie gefördert. Für den Betreiber lohnt es sich doppelt: Erstens durch finanziel-le Unterstützung und zweitens lang-fristig durch geringere Stromkosten. Die Beantragung der Fördergelder ist niederschwellig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Projektträger Jü-lich (PTJ) unterstützen Interessierte gern bei der Beantragung.

Kommunaler Klimaschutz ist seit lan-gem ein Schwerpunkt der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundes-umweltministeriums (BMUB) und seiner Förderprogramme. Die eingesetzten Fördermittel ziehen ein Vielfaches an In-vestitionen nach sich und bieten Anreize beim Klimaschutz mitzumachen. Auch in den kommenden Jahren unterstützt das BMUB wieder Kommunen und andere Einrichtungen mit Mitteln aus der Kom-munalrichtlinie. Seit 2008 sind bereits mehr als 9.000 Klimaschutzprojekte in über 3.000 Kommunen gefördert worden.

WENIGER HARDWARE Das älteste Umweltzeichen weltweit zeichnet seit 2012 auch Rechenzentren mit dem Blauen Engel (RAL-UZ-161 ) aus. Ein Rechenzentrum, das dieses Zertifikat erhält, erbringt die gleiche Leistung mit wesentlich weniger Hard-ware und infolgedessen weniger Ener-gie als zuvor und ist deshalb besonders ressourcenschonend.

Seit 2016 werden im Rahmen der Kommunalrichtlinie im Förderschwer-punkt Nr. 2.8. „Klimaschutz in Rechen-zentren“ Investitionen und Optimie-rungsdienstleistungen gefördert, die die Energie- und Ressourceneffizienz eines Rechenzentrums deutlich erhöhen. Hier-zu zählen Maßnahmen und Investitionen, die dazu führen, dass die Rechenleistung mit deutlich weniger Energie und Technik erbracht werden kann.

FÖRDERZIELE UND MASSNAHMENDie Fördermöglichkeiten unterstützen

insbesondere das Ziel, die Treibhaus-gasemissionen in den Kommunen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent – im Ver-gleich zu 1990 – zu senken. Langfristig werden so die Weichen zur klimaneutra-len Kommune beziehungsweise zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissio-nen um 80 bis 95 Prozent bis zum Jahr 2050 gestellt.

Die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für energieeffizienten Re-chenzentrumsbetrieb (RAL UZ 161) sind für diesen Förderschwerpunkt richtungs-weisend. Ziel ist es, die Potenziale für Optimierungsmaßnahmen in den Berei-chen Kälteanlagen, Kühlsysteme (etwa Nutzung freier Kühlung, Wärmestrom-führung, Temperatureinstellungen) zu heben, aber auch eine Erhöhung der Serverauslastung durch Virtualisierung, Konsolidierung und andere Maßnahmen zu erreichen.

Darüber hinaus werden Investitio-nen in energieeffizienter Technik (Server, USV und Netzteile) und in Messtechnik gefördert, die für ein umfassendes Ener-giemonitoring benötigt wird. Ergänzend gefördert werden Schulungen für die Be-schäftigten, um die Effizienzpotenziale durch Verhaltenshinweise zum energie-effizienten Betrieb heben zu können.

VORAUSSETZUNGENFörderungen investiver Klimaschutz-maßnahmen sind also ausdrücklich auch für den Klimaschutz in Rechen-zentren vorgesehen. Voraussetzung für die Förderung von Investitionen in Re-chenzentrums-Hardware ist, dass für die jeweiligen ersetzten Komponenten die entsprechenden Anforderungen des Um-weltzeichens Blauer Engel eingehalten werden. Außerdem sind begleitende Op-timierungsleistungen durch qualifizier-tes externes Fachpersonal erforderlich. Ergänzend zu diesen Anforderungen ist sicherzustellen, dass noch im Rahmen des Bewilligungszeitraums im Rechen-zentrum ein Energie-Monitoring einge-führt wird.

Antragsberechtigt sind unter an-derem Kommunen, kommunale Unter-nehmen, die sich in mindestens 50,1

Prozent kommunaler Trägerschaft be-finden, Hochschulen oder Sportvereine. Die Förderquoten liegen zwischen 50 - 65 Prozent.

Der Projektträger Jülich beschreibt auf seiner Webseite detailliert, wie För-deranträge für Rechenzentren zu stel-len sind, und hat ein Excel-Formular zur Antragstellung vorbereitet. Interessier-te können sich zusätzlich telefonisch an den Projektträger wenden und erhalten dort Unterstützung.

AUTORINNEN: FRANZISKA EICHLER, PROJEKTTRÄGER JÜLICH (PTJ) UND

MARINA KÖHN, UMWELTBUNDESAMT

DETAILS ZUM FÖRDER-PROGRAMM UND ZUR ANTRAGSTELLUNG:

https://www.ptj.de/klimaschutz- initiative-kommunen

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INTERN Nr. 2 | 2017 16

MELDUNGEN

DIE CEBIT WILL SICH NEU ERFINDEN

› Seit längerem kriselt es bei der welt-weit größten Computermesse, der

CeBIT in Hannover. Ganze Hallen stehen leer, wo früher Heerscharen von Ausstel-lern, Fachbesuchern, Journalisten und IT-Interessierten durch die Messegän-ge flanierten und sich die an den Her-stellerständen über Neuigkeiten aus der Welt der Informati-onstechnik informier-ten. Anfang der Jahr-tausendwende lockte die CeBIT noch mehr als 800.000 Men-schen nach Hanno-ver. Doch auch 2017 zeigte sich, dass vom alten Glanz wenig übrig geblieben ist.

Aus diesem Grund wagt die Deut-sche Messe AG einen Neuanfang und hat für 2018 ein radikales Konzept an-gekündigt: Die CeBIT soll zum coolen Event für die Generation Online werden, zum „Festival der digitalen Innovationen“ mit Open-Air-Charakter – und künftig im

Sommer stattfinden. Das Datum steht bereits fest: 11.-15. Juni 2018.„Entscheider und kreative Digital Nati-ves kommen in einer ungezwungenen, einzigartigen Atmosphäre zusammen. Wir freuen uns, dieses neue Veranstal-tungsformat in den nächsten Monaten

mit unseren Partnern zu gestalten“, kündigt Messechef Oliver Fre-se an.

In Branchenkreisen heißt es, dass die weite-re Teilnahme der Deut-schen Telekom von der Neuausrichtung (und ihrem Erfolg) abhängig gemacht wird. Unter

Ausstellern hatte es in der Vergangen-heit immer wieder Meinungsverschieden-heiten über die Ausrichtung der Messe gegeben: Will die CeBIT Fach- oder Pu-blikumsmesse sein?

Viele Firmen haben sich positiv zum neuen Messekonzept geäußert und be-grüßten es als zeitgemäß und erfolgs-trächtig. Hier einige Stimmen.

BUNDESDRUCKEREI ZEIGT EIDAS-LÖSUNG

› Die Bundesdruckerei hat als erstes deutsches Unternehmen auf der

CeBIT 2017 eine Lösung für das elek-tronische Siegel gezeigt, mit dem amt-liche Dokumente ab sofort elektro-nisch verschickt werden können und das für mehr Komfort beim ersetzen-den Scannen sorgt. Die Lösung der Bundesdruckerei besteht aus einer Siegelkarte mit geheimem Schlüssel und einem qualifizierten Organisati-onszertifikat. Mit Standard-Lesegerä-ten und gängiger Signatur-Software lässt sich so ein qualifiziertes elekt-ronisches Siegel erzeugen. Bereitge-stellt wird die Siegel-Lösung von der Bundessdruckerei-Tochter D-TRUST, einem qualifizierten Vertrauensdien-steanbieter gemäß der EU-Verord-nung eIDAS. Das Prüfinstitut TÜViT hat die Konformität der neuen Siegel-Lösung mit den hohen Sicherheitsan-forderungen der eIDAS-Verordnung bestätigt; die Bundesnetzagentur hat das Siegel in die eIDAS-Vertrauens-liste aufgenommen.

Mehr Informationen hier.

PLATTFORM FÜR E-RECHNUNG

› Das Bundesministerium des Innern (BMI) und die Freie

Hansestadt Bremen haben ein Architekturkonzept für eine Rech-nungseingangsplattform präsentiert. Mit der zentralen Rechnungsein-gangsplattform soll die elektronische Rechnungsstellung von Unternehmen an öffentliche Auftraggeber künftig unbürokratisch und ohne größeren technischen Aufwand möglich sein. Das Konzept soll schnellstmöglich umgesetzt und in Betrieb genom-men werden – zunächst im Bund und Bremen, später auch in den übrigen Bundesländern und Kommunen. Das Konzept sei „eine Blaupause, die von allen öffentlichen Auftraggebern in der Bundesrepublik genutzt werden könne“, erklärt der Bremer Staatsrat Hans-Henning Lühr. Es setze auf be-reits bestehende IT-Komponenten auf, eine wichtige Rolle werde auch der geplante gemeinsame Portalverbund von Bund und Ländern spielen. Infos

› DATENSCHUTZ IM MELDERECHT

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) klärt Bürgerinnen und Bürger über Datenschutz und Widerspruchs-rechte im Melderecht auf. Meldebehör-den dürfen nach den melderechtlichen Vorschriften Datensätze wie Familien-name, Vorname und Anschrift an Ad-ressbuchverlage, Presse, Rundfunk, Wählergruppen, Wehrverwaltung und an andere Empfänger übermitteln. Die-jenigen, die dies nicht wollen, können solchen Datenübermittlungen wider-sprechen. Meldebehörden sind aufge-rufen, das aktualisierte Faltblatt des ULD auszulegen, um Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte zu informie-ren. Die ULD-Leiterin Marit Hansen

sieht Kundenfreundlichkeit als wichti-gen Grundsatz der modernen Verwal-tung. Das Infodokument trage dazu bei, indem es Bürgerinnen und Bür-gern Informationen vermittle, wie sie ihre Rechte nach demBundes- und Landesmeldegesetz in der Praxis wahrnehmen können.

Zum Flyer (PDF)

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INTERN Nr. 2 | 2017 17

AUS DER BRANCHE

AusweisApp2 und IdentitätsmanagementGovernikus-Neuentwicklungen auf der CeBIT 2017

› Der Bremer IT-Security-Spezia-list Governikus GmbH & Co. KG

hat anlässlich der diesjährigen CeBIT über die Weiterentwicklungen der im Auftrag des Bundes entwickelten Aus-weisApp2 informiert. Dazu gehören unter anderem die mobile Version für Android, der Einsatz von Smartpho-nes als Kartenleser sowie ein Soft-ware Development Kit. Künftig wer-den AusweisApp2-Nutzer durch eine Reihe von Video-Tutorials unterstützt, die erstmalig zur CeBIT präsentiert worden sind.

Darüber hinaus stand das Engagement der Governikus KG auf EU-Ebene im Mit-telpunkt. Neben den Aktivitäten zur Öff-nung der eID-Infrastruktur des deutschen Personalausweises gemäß eIDAS-Verordnung im CEF-Projekt TREATS (TRans-European AuThentication Ser-vices) informierte das Governikus-Team auch über die im Auftrag des Bundes-amtes für Sicherheit in der Informations-technik (BSI) entwickelte EU-Middlewa-re. Diesbezüglich hatte Governikus zum Gespräch rund um elektronische Identi-täten am Stand des Bundesinnenminis-teriums im Public Sector Parc geladen.

AUSWEISAPP2 ZERTIFIZIERTBereits seit November 2016 ist die Aus-weisApp2 als produktive Beta-Versi-on für Android-Endgeräte im Google Playstore verfügbar. Die GUI-optimier-te Version ermöglicht die Nutzung der Online-Ausweisfunktion am Android-Smartphone oder -Tablet direkt über die NFC-Schnittstelle oder mit einem sepa-raten Bluetooth-Kartenleser.

Rechtzeitig zum Start der CeBIT er-hielt die AusweisApp2 für mobile Endge-räte die BSI-Zertifizierung und damit die Bestätigung, dass die Software für die Online-Ausweisfunktion des Personal-ausweises den hohen Sicherheitsanfor-derungen des BSI entspricht. Die zertifi-zierte Version der mobilen AusweisApp2 für Android wird seit 27. März 2017 im Google Playstore angeboten.

Damit die Funktionalitäten zur Nut-zung der Online-Ausweisfunktion künf-tig in anderen Apps und Anwendungen

einfach integriert werden können, hat die Governikus KG das Software Develop-ment Kit (SDK) der AusweisApp2 vorge-stellt. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, künftig geeignete NFC-fähige mobile Endgeräte als Kartenlesegerät für die Nutzung der AusweisApp2 an stationä-ren Betriebssystemen nutzen zu können.

Zur Unterstützung der Ausweis-App2-Nutzer wurden eine Reihe von Vi-deo-Tutorials erstellt, die erstmalig zur CeBIT 2017 vorgestellt werden.

IDENTITÄTSMANAGEMENT GEMÄSS EIDAS-VERORDNUNGEin weiterer Schwerpunkt am Stand des BMI lag auf den Governikus-Aktivitäten zum Identitätsmanagement rund um die eIDAS-Verordnung.

Im Rahmen des Projektes TREATS (TRans-European AuThentication Ser-vices) öffnet die Verwaltung in Deutsch-land erstmals die eID-Infrastruktur des Personalausweises für den EU-weiten Zugang mit Identifizierungsmitteln ande-rer Mitgliedstaaten. Gefördert als CEF-Vorhaben (Connecting Europe Facili-ty der EU-Strategie Europa 2020) hat sich die Governikus KG erfolgreich um die Konsortialführung für Deutschland beworben.

Das Konsortium, dem auch die Hochschule Harz, HSH Kommunalsoft-ware, SIXFORM, AKDB, Bundesdru-ckerei, OpenLimit und MTG angehören, wird auf Basis konkreter Anwendungsfäl-le die Interoperabilität zu europäischen eID-Infrastrukturen herbeiführen. Ergeb-nis des am 30. November 2017 enden-den Projektes wird sein, dass die deut-schen eID-Server eIDAS-fähig sind und Erweiterungen bzw. Befähigungen für eID-Anwendungen, Bürgerdienste und Servicekonten realisiert wurden.

Bereits mit der Umsetzung einer eIDAS-Middleware im Auftrag des Bun-desamtes für Sicherheit in der Informa-tionstechnik (BSI) hat das Unternehmen den ersten Schritt für die eIDAS-Um-setzung getan. Bereits Anfang die-sen Jahres ist unter Verwendung der eIDAS-Middleware in den Niederlanden, Österreich und Deutschland gelungen, ihre Identifikations- und Authentifizie-rungssysteme über interoperable eIDAS-Knoten produktiv zu vernetzen und damit die Nutzung der österreichischen oder deutschen eID im E-Government ande-rer EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

AUTORIN: ESTHER KULKE, GOVERNIKUS

Bei der Übergabe des BSI-Zertifikats nach TR-03124: Klaus Vitt (IT-Beauftragter der Bundesregie-rung), Stephan Klein (Governikus GmbH), Bernd Kowalski und Arne Schönbohm (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI)

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INTERN Nr. 2 | 2017 18

AUS DER BRANCHE

Service und SynergienAKDB-Lösungen für Bürger, Wirtschaft und Kommunen auf CeBIT 2017

› Auf der diesjährigen CeBIT prä-sentierte die AKDB bürger- und

wirtschaftsfreundliche Online-Verwal-tungsdienstleistungen. Für den Bür-gerbüro-Arbeitsplatz der Zukunft hat sie ihre neue Produktgeneration SYN-ERGO® und das Zusammenspiel mit webbasierten und mobilen Lösungen konsequent weiterentwickelt und bie-tet Kommunen damit eine zukunftssi-chere Technologie an.

Die AKDB stellte am Stand des Bundes-innenministeriums digitale Servicekon-ten für Bürger und Wirtschaft vor. Besu-cher konnten sich unter anderem davon überzeugen, wie vollständig digital man sich über das Servicekonto im Bürger-service-Portal bei seiner Behörde um-melden und sogar Adressänderungen im Ausweis selbst initiieren kann. Am Stand des IT-Planungsrats ging es zudem um die Interoperabilität von Servicekonten. So kann ein Bürger in Bayern ein Bürger-konto anlegen und in Nordrhein-West-falen über dasselbe Bürgerkonto eine Geburtsurkunde anfordern.

ARBEITSPLATZ DER ZUKUNFTDie AKDB-Vertriebstochter kommIT präsentierte Lösungen für alle Belan-ge der kommunalen Verwaltung. Kom-munalvertreter sahen am SYNERGO®-Bürgerbüro-Arbeitsplatz, wie einfach

fachlich komplexe Vorgänge erledigt werden können. Im Zusammenhang mit optimal integ-rierten Fachverfah-ren – neben dem Verkehrs-, Sozial- und Gewerbewe-sen hat die AKDB auch ihre Ein-wohnermeldesoft-ware OK.EWO in die SYNERGO®-Gesamtstrategie eingebettet – steht noch 2017 ein hochmoderner Bür-gerbüro-Arbeits-platz zur Verfügung.

INTEGRATIVE UMGEBUNGFür die tägliche Arbeit im Publikumsver-kehr entsteht eine integrative Bürger- büro-Arbeitsumgebung mit neu entwi-ckelter Bedieneroberfläche für die ef-fiziente Bearbeitung aller gängigen

Bürgeranliegen. Weiterer Vorteil: Bür-gerbüro-Mitarbeiter können mit zahlrei-chen Online-Meldediensten des Bürger-service-Portals der AKDB interagieren.

Der SYNER-GO®-Arbeitsplatz für das Bürgerbüro bietet den Anwendern

eine einheitliche Arbeitsumgebung und Synergieeffekte im Zusammenwirken mit anderen SYNERGO®-Verfahren wie zum Beispiel OK.CASH, OK.GEWERBE und OK.VERKEHR. Der Synergieeffekt besteht darin: Wohnsitz, Kfz und Gewer-be lassen sich in einheitlicher Arbeitsum-gebung an-, um- sowie abmelden – in-klusive zentraler Gebührenberechnung und -zahlung.

Je nachdem, über welches Gerät ein Verfahren oder ein Online-Dienst aufgerufen wird, laufen Darstellung und Bedienung im gewohnten und sicheren SYNERGO®-Schema. Parallel dazu sind in allen Verfahren Konfiguration sowie Rollen- und Benutzerverwaltung so ver-einfacht worden, dass auch EDV-Admi-nistratoren davon profitieren. Außerdem hat die AKDB bei der Produktentwick-lung besonderen Wert gelegt auf einen leichtgängigen Betrieb im BSI-zertifizier-ten AKDB-Rechenzentrum, in Partner- rechenzentren oder beim Kunden auto-nom vor Ort.

SYNERGO® ist an den Nutzerar-beitsplätzen installationsfrei beziehbar, Programme und Sicherheitsupdates wer-den automatisch eingespielt.

AUTOR: ANDREAS HUBER, AKDB

Der IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Klaus Vitt (2. von links), informierte sich an einem AKDB-Präsentationsplatz zum Thema digitale Servicekonten.

Länderübergreifende Lösungen für durchgängiges E-Government: Staatssekretär Albert Füracker (links) und Rainer Bauer (Mitte, beide aus dem Bayerischen Finanzministerium) im Gespräch mit dem AKDB-Vor-standsvorsitzenden Alexander Schroth.

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INTERN Nr. 2 | 2017 19

AUS DER BRANCHE

Behörde mit 24-Stunden-ServicePROSOZ präsentiert Online-Portale auf der CeBIT 2017

› Digitale Zugänge zur Verwaltung und schnellere Bearbeitungsab-

läufe sind auf der diesjährigen CeBIT die prägenden Themen im Bereich der sozialen Sicherung. PROSOZ Herten präsentierte zwei konkrete Beispiele, wie diese Ziele in der Praxis umge-setzt werden.

Mit dem saarländischen Landesamt für Soziales präsentierte PROSOZ Herten den neuen Online-Antrag für die Einglie-derungshilfe. Bislang bundesweit einma-lig können im Saarland Hilfesuchende diese Sozialleistung künftig über das In-ternet beantragen. Für die Betroffenen bedeutet dies einen einfachen, unbüro-kratischen Zugang und ohne zeitliche Einschränkungen. „Unsere Behörde ist jetzt rund um die Uhr geöffnet – 24 Stun-den am Tag, sieben Tage in der Woche“, sagt Anja Wagner-Scheid, Direktorin des Landesamtes für Soziales.

Ein weiterer Vorteil: Relevante An-tragsdaten werden direkt in das Fachver-fahren OPEN/PROSOZ übernommen. Das erspart den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern langwierige Ein-

gabe und sorgt zu-dem für eine besse-re Datenqualität.

Digitale Antrag-stellung wird künftig auch nach dem Un-terhaltsvorschuss-gesetz (UVG) möglich sein. Dies ist Bestandteil des zentralen Thürin-ger Antragssys-tems ThAVEL, das kommunalen Ver-waltungen und Bürgern gleichermaßen zur Verfügung steht. Das neue Online-Angebot für den Freistaat wurde auf der CeBIT im Beisein von Hartmut Schubert, Staatssekretär und Beauftragter für E-Government und IT sowie Holger Hart-wig vom Finanzministerium Thüringen präsentiert.

Dem Bürger wird der Zugang zu so-zialen Leistungen erleichtert. Gleichzeitig reduziert sich der Verwaltungsaufwand. Nahtlos schließt sich dann die Fallbear-beitung in PROSOZ 14plus an. Ähnlich wie bei der Eingliederungshilfe erfolgt die

Datenübernahme direkt aus Antragsan-gaben. Von dem Online-Service profi-tieren besonders viele neue Antragstel-ler. Künftig soll ein Unterhaltsvorschuss auch für Kinder ab dem 12. Lebensjahr möglich sein.

Die neuen Online-Services treffen die Erwartungen an eine moderne Ver-waltung, die technische Möglichkeiten nutzt, um Verfahren zu beschleunigen und Kunden wie Mitarbeitern das Leben einfacher zu machen.

AUTOR: JENS FLASCHE, PROSOZ

Fünf-Länder-Kooperation für Servicekonto› Die fünf Bundesländer Berlin,

Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sach-sen-Anhalt und Schleswig-Holstein setzen auf ein gemeinsames Service-konto. Das Government-Gateway ist eine Infrastruktur für Bürger und Un-ternehmen für den Online-Zugang zu Verwaltungsverfahren. Die vom IT-Dienstleister Dataport entwickelte Infrastruktur ist seit 2003 erfolgreich im Einsatz.

In Hamburg, Sachsen-Anhalt, Schles-wig-Holstein und Rheinland-Pfalz wird bereits seit einiger Zeit das Government-Gateway als Portal-Infrastruktur einge-setzt – und künftig auch in Berlin. Nun erweitert die Fünf-Länder-Kooperation das Servicekonto um zusätzliche Funkti-onen wie die Interoperabilität mit anderen

Servicekonten. Auch digitale Bescheide können künftig zugestellt und empfan-gen werden.

Eine Roadmap für den weiteren Aus-bau berücksichtigt alle Anforderungen, die für den gemeinsamen Portalverbund, auf den sich Bund und Länder im Rah-men der Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs 2016 geeinigt haben, umgesetzt werden müssen. Das inter-operable Servicekonto ermöglicht Bür-gern, Unternehmen und Behörden, nach der Registrierung in ihrem „Heimatkonto“ über dieses Konto auf Angebote anderer Portale zuzugreifen.

Die Fünf-Länder-Kooperation ver-steht sich als offene Kooperation, an der sich weitere Länder und Institutionen be-teiligen können. Ines Fiedler, Vorständin IT-Dienstleistungszentrum Berlin, sagt:

„Um die Herausforderungen sicherer Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung auch in Zukunft zu meistern, müssen wir vermehrt auf die Nutzung gemeinsamer Standards setzen. Die In-frastruktur des Government-Gateway hat sich bereits in anderen Bundesländern bewährt.“

Dataport-Vorstandsvorsitzender Jo-hann Bizer: „Unsere Fünf-Länder-Koope-ration beweist: Die digitale Zukunft der Verwaltung ist föderal. Wir setzen ge-meinsam auf eine Lösungsinfrastruktur und entwickeln sie zusammen weiter. Das interoperable Zusammenspiel ver-schiedener Portale werden wir gewähr-leisten – nicht nur für die Mitglieder un-serer Kooperation.“

AUTORIN: BRITTA HEINRICH, DATA-PORT

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INTERN Nr. 2 | 2017 20

AUS DER BRANCHE

Citkomm stellt citkoPortal auf CeBIT vor› Auch 2017 war die Citkomm als

kommunaler IT-Dienstleister Teil einer der größten IT-Messen der Welt. Auch wenn die CeBIT von ihrer einstigen Strahlkraft eingebüßt hat, ist sie noch immer ein echter Publi-kumsmagnet. Die Vorfreude des Cit-komm-Messeteams auf Hannover war entsprechend groß. Als Teil des IT-NRW-Standes standen den Mitarbei-tern fünf aufregende, aber auch sehr anstrengende Tage bevor.

Im Gepäck hatte die Citkomm dieses Jahr das citkoPortal. Das in der Abteilung E-Government entwickelte Serviceportal wurde in letzter Zeit stark überarbeitet und in seinen Funktionen erweitert. Wa-rum das Produkt so besonders ist? citko-Portal bietet die Basis für die Bündelung der Onlineangebote von Kommunen und entspricht als Kernprodukt der E-Govern-ment-Strategie des Zweckverbands.

Durch die Integration von Dokumen-tensafe, Postfach, E-Payment und diver-ser Schnittstellen zu Fachverfahren und

Kassensystemen ist das Serviceportal gut gerüstet, dem Bürger auch komplexe Online-Dienstleistungen anzubieten und durch die Sachbearbeiter im Backend verarbeiten zu lassen.

Mit der frühen Anbindung an das in Kürze startende Servicekonto.NRW, ist citkoPortal auch für die Zukunft gut auf-gestellt. Über das Servicekonto.NRW können Bürger alle Online-Dienstleis-tungen des Landes und der Kommunen mit nur einer Registrierung und Authen-tifizierung nutzen.

Auch wenn der Zulauf für einen kom-munalen IT-Dienstleister auf einer Messe wie der CeBIT überschaubar ist, war das Feedback am Messestand insgesamt äu-ßerst positiv. Insbesondere am Kommu-naltag fanden sich viele Kunden, aber auch weitere Interessenten am Citkomm-Stand ein. Ein weiteres Highlight des Ta-ges war auch der Vortrag von Citkomm-Geschäftsführer Michael Neubauer, der über die „Zukunft der IT-Landschaft in NRW“ sprach. Das Thema schien den Nerv des Publikums getroffen zu haben

und so gab es im Anschluss noch eine rege Diskussionsrunde.

Doch auch die schönste Veranstal-tung neigt sich irgendwann dem Ende zu. Am Freitagabend war dann gegen 18:00 Uhr endgültig Schluss. Nun heißt es 525.600 Minuten warten, bis der Mes-sewahnsinn von vorne beginnt.

AUTORIN: MARAY PAUL, CITKOMM

Mission Zukunft› Getreu dem diesjährigen CeBIT-

Motto „Digitalisierung zum An-fassen“ hat die ekom21 als größtes kommunales IT-Dienstleistungsunter-nehmen in Hessen auf der CeBIT 2017 unter anderem die modular aufgebau-te E-Government-Plattform civento in den Fokus gestellt.

civento ermöglicht eine durchgängig elektronische Sachbearbeitung. Verwal-tungsexperten profitieren von medien-bruchfreier Verarbeitung und der Inte-gration vielfältiger E-Payment-Dienste. Das ist modern, bürgerorientiert und effizient. Des Weiteren hat die ekom21 ihre Straßenverkehrssuite VIATO® vor-geführt. Die Lösung bietet Funktionen für Kfz-Zulassung, Fahrerlaubniswe-sen, Genehmigungen im Straßenverkehr und Parkraum-Management. Außerdem wurde mit dem neuen Einwohnerwesen emeld21 eines der modernsten Soft-ware-Verfahren für Einwohnermelde-

ämter präsentiert.Dementsprechend herrschte großes Ge-dränge an den vier Arbeitsplätzen der ekom21. Aber nicht nur Fachpublikum, sondern auch eine Reihe von VIPs be-suchten den hessischen Gemeinschafts-stand. So zum Beispiel der hessische In-nenminister, Peter Beuth, der hessische Finanzminister und CIO, Thomas Schä-fer, Regierungspräsident Walter Lübcke vom Regierungspräsidium Kassel sowie zahlreiche Oberbürgermeister, Bürger-meister, Landräte und weitere Vertreter aus kommunal- und Landesverwaltung.

KOOPERATION MIT DEM WELTALLAls „galaktischen“ Besucher konnte die ekom21 den deutschen Astronauten Thomas Reiter begrüßen. Reiter ist Ko-ordinator und Berater der Europäischen Weltraumorganisation ESA (European Space Agency). Er war mit der russi-schen Raumstation MIR und der inter-nationalen Raumstation ISS im Weltall.

Reiter hat der ekom21 extra einen Be-such abgestattet, da die ESA seit Kurzem Kooperationspartner der ekom21 ist. Un-ter dem Motto „Mission: Zukunft“ werden beide Einrichtungen zusammenarbeiten und nicht zuletzt auch im Rahmen der ekom21-Hausmesse eXPO - einige The-men der ESA stärker in das Licht der Öf-fentlichkeit rücken.

Die ekom21-Geschäftsführer Bert-ram Huke und Ulrich Künkel zogen eine positive Bilanz und werteten den Messe-auftritt als „sehr erfolgreich und rundum gelungen“

AUTOR: STEFAN THOMAS, EKOM21

Citkomm-Geschäftsführer Michael Neubauer spricht über die „Zukunft der IT-Landschaft in Nordrhein-Westfalen“

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INTERN Nr. 2 | 2017 21

AUS DER BRANCHE

Digitalisierung zum AnfassenErfolgreicher Messeauftritt von ITK Rheinland auf CeBIT 2017

› Die ITK Rheinland hat sich in diesem Jahr erneut als Aus-

steller an der CeBIT beteiligt. Sie präsentierte sich fünf Tage lang unter dem Dach des nordrhein-west-fälischen Innenministeriums an einem NRW-Gemeinschaftsstand.

Der Zweckverband ITK Rheinland hat an drei konkreten Beispielen die Digi-talisierung der öffentlichen Verwaltung erlebbar gemacht. Neben einem geziel-ten Austausch mit anderen kommunalen Akteuren wie dem Kommunalen Rechen-zentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz), Citkomm und dem Dachverband kommu-naler IT-Dienstleister stand die Teilnah-me am Kommunaltag NRW im Fokus.

ZUKUNFT DER ITAndreas Meyer-Falcke hatte in seiner Doppelfunktion als Verbandsvorsteher der ITK Rheinland und Beigeordneter der Landeshauptstadt Düsseldorf ver-gangene Woche zwei Tage lang die Ce-BIT besucht. Zum Auftakt zeigte er dem CIO der nordrhein-westfälischen Landes-regierung, Hartmut Beuß, den Messe-stand der ITK Rheinland im Public Sec-tor Park. Dabei stand die Zukunft der IT-Landschaft in Nordrhein-Westfalen im Mittelpunkt.

SELF-SERVICE LIVENeben dem Besuch von Düsseldorfer Start-Ups der Digitalwirtschaft stand auch ein Termin mit der Bundesdrucke-rei auf dem Programm. Dort wurde das Self-Service-Terminal live demonstriert, das Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, selbst biometrische und biographische Daten wie zum Beispiel Fingerabdruck, Unterschrift oder Passbild zu erfassen. Das Terminal beschleunigt die Antrags-prozesse in Bürgerbüros und wurde von den Experten der ITK Rheinland im Ver-bandsgebiet bereits erfolgreich installiert. Es entlastet Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter von kommunalen Meldebehörden im Tagesgeschäft von zeitintensiven Routineaufgaben.

MENSCHELNDE ROBOTERZu den Top-Trends der CeBIT 2017 ge-hörte auch Artificial Intelligence. „Die Weiterentwicklung der künstlichen In-telligenz ist beeindruckend. Humanoide Roboter werden bereits heute in unter-schiedlichen Branchen für repetitive Ar-beiten eingesetzt und können – wie die CeBIT gezeigt hat – auch menscheln. In Zukunft liegt hier sicherlich viel Potenzial, um Menschen zu entlasten und ihnen in verschiedenen Lebenssituationen zu hel-fen“, so Andreas Meyer-Falcke.

VIELVERSPRECHENDE KONTAKTEFür die ITK Rheinland wurde während der CeBIT vor allem das Interesse an bürgernahen E-Government Lösungen wie dem Mitarbeitendenserviceportal oder dem Kita-Navigator deutlich. „Wir konnten vielversprechende Kontakte zu Kommunen außerhalb unseres Ver-bandsgebiets knüpfen und werden diese

Kontakte im Anschluss vertiefen, um aus-zuloten, welche konkreten Möglichkeiten der Zusammenarbeit sich bieten“, sagten die Geschäftsführer Bodo Karnbach und Wolfgang Vits.

Mit der neuen Strategie der ITK Rheinland ist auch eine Öffnung in Rich-tung anderer kommunaler Akteure außer-halb des Verbandsgebiets verbunden.

AUTORIN: NICOLA ROEB, ITK RHEINLAND

Verbandsvorsteher Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke im Gespräch mit Hartmut Beuß, CIO der Lan-desregierung NRW, Stand der ITK Rheinland. Rechts: Stephan Hünnekes, ITK Rheinland.

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INTERN Nr. 2 | 2017 22

AUS DER BRANCHE

Niedersachsen setzt auf VOISITEBO Unternehmensgruppe unterzeichnet Vertrag auf CeBIT 2017

› HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH und ITEBO-Unternehmens-

gruppe haben auf der CeBIT 2017 ei-nen Vertrag zur Intensivierung der bestehenden Zusammenarbeit unter-zeichnet. Nachdem bereits in Hessen, Thüringen und Sachsen zahlreiche Kommunen auf VOIS umgestiegen sind, setzt die HSH in Niedersach-sen auf die Zusammenarbeit mit der ITEBO-Unternehmensgruppe.

VOIS ist eine neue Software zur Integra- tion kommunaler Fachverfahren, die das Arbeiten in den Bürgerämtern und Bür-gerbüros der Kommunen erleichtern soll. In seiner modularen Struktur enthält das System eine innovative Software-Platt-form, auf die alle integrierten Fachverfah-ren zugreifen können. Sie enthält zahlrei-che Basiskomponenten, die übergreifend für mehrere Fachverfahren einsetzbar sind. Mit der Integration verschiedener Fachverfahren in einer Systemumge-bung wurde eine ganzheitliche Lösung geschaffen, die ein vernetztes, fachbe-reichsübergreifendes Arbeiten in Kom-munen erleichtern wird.„VOIS|MESO wurde gänzlich neu ent-

wickelt und überzeugt vor allem durch seine moderne, intuitive und sich an der Sachbearbeitung vor Ort orientierenden Programm- und Vorgangslogik“, erläutert Stephan Hauber, Geschäftsführer HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH. „Wir freuen uns, mit der ITEBO-Unter-nehmensgruppe in Niedersachsen einen erfahrenen und kompetenten Hosting-Partner an unserer Seite zu haben.“

Mit dem MESO-Einwohnerwesen befindet sich bereits das Vorgängerpro-dukt im Portfolio des Unternehmens. „Als erfolgreiches Systemhaus für öffentliche IT war es für uns daher nur konsequent, nun auch VOIS in unser Portfolio auf-zunehmen.“, sagt Bernd Landgraf, Ge-schäftsführer der ITEBS GmbH. „Die innovative Architektur und der modu-lare Aufbau der Software entsprechen genau dem Bedarf unserer Kunden und unterstützen den bevorstehenden Strukturwandel bei Bürgerservices der Kommunen im Rahmen der weiteren Di-gitalisierung des Verwaltungshandelns optimal.“

Neben Hosting und Betrieb im firme-neigenen Rechenzentrum zeichnet die ITEBO für die Projektleitung von Migrati-

onsprojekten und die zentrale Fach- und Anwendungsbetreuung verantwortlich. „Als erfahrenes Rechenzentrum für die breite Palette kommunaler Fachverfah-ren sind wir gut aufgestellt für VOIS und die Betreuung der in VOIS integrierten Fachverfahren.“, sagt Anwendungsbe-treuer Carsten Weise.

AUTORIN: J. CONQUEST, ITEBS

Enge Kooperation bei Online-Dienstleistungen beschlossen

› Seit zehn Jahren vertraut die ITEBO-Unternehmensgruppe auf

die Lösungen der Firma Form-Solu-tions. Die Firmen intensivieren nun ihre Zusammenarbeit, um innovatives Antragsmanagement und modernes E-Government für die öffentliche Ver-waltung bereitzustellen.

Die erfolgreiche Zusammenarbeit be-gann mit der ITEBO-Software ITeBAU. Diese internetbasierte Bauplattform für alle am Baugenehmigungsprozess be-teiligten Ämter und Personen bietet seit zehn Jahren elektronisches Antrags- und Genehmigungswesen.

Kern des Formularservers der Fir-ma Form-Solutions sind über 1300 in-telligente Ausfüllassistenten und 4000 PDF-Druckvorlagen für die öffentliche Verwaltung. Mit der Weiterentwicklung

Antragsmanagement 3.0 hat Form-So-lutions eine Lösung für zukunftsorien-tierte Prozessgestaltung geschaffen: Intelligente Ausfüllassistenten im HTML 5-Format bilden Verwaltungsdienstleis-tungen online ab. Der Benutzer wird ge-zielt durch den Ausfüllprozess geführt, Informationen zielgerichtet und dienst-leistungsspezifisch abgefragt. Hierdurch wird die benötigte Ausfüllzeit auf ein Mi-nimum reduziert, während gleichzeitig die Datenqualität steigt.

Auf dieses intelligente Antragsma-nagement und das HTML 5-Format greift die ITEBO auch bei Ihrem neuen Pro-dukt OpenR@thaus zurück. „Elektroni-sches Authentifizieren, online versen-den und ePayment sind Basisdienste, die für E-Government Dienstleistungen nutzbar gemacht werden müssen“, so Bernd Landgraf, Geschäftsführer der

ITEBO GmbH. „Mit der Integration des Assistenten der Firma Form-Solutions greifen wir auf ein bestehendes Portfolio zurück und können Synergieeffekte er-zielen.“ OpenR@thaus bietet öffentlichen Verwaltungen einen vordefinierten Bau-kasten mit E-Government Prozessen. Durch die Synergieeffekte mit dem Aus-füllassistenten von Form-Solutions kön-nen eine schnelle Umsetzung und hohe Wirtschaftlichkeit gewährleistet werden.„Unsere Lösungen stellen für ITEBO eine zukunftsorientierte Ergänzung ihres Port-folios dar, sowohl in Bezug auf eine ste-tige Aktualisierung und Modernisierung als auch in der Erweiterung der Ange-bote für ITEBO Kunden. Wir freuen uns auf eine Intensivierung unserer Zusam-menarbeit“, so Matthias Eisenblätter, Ge-schäftsführer der Form-Solutions.

AUTORIN: J. CONQUEST, ITEBS

Im Bild (v.l.n.r.): Ronny Kirchner, Leiter Vertrieb ITEBS GmbH, Bernd Landgraf, Geschäftsfüh-rer ITEBS GmbH, Stephan Hauber, Geschäfts-führer HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH, Hendrik Tamm, Vertriebsleiter VOIS HSH.

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INTERN Nr. 2 | 2017 23

AUS DER BRANCHE

Anwenderfreundliches E-Rechnungsformatkrz engagiert sich in ZUGFeRD Usergroup

› Bereits seit mehreren Jahren hat das krz die Weiterverarbeitung

elektronischer Rechnungen im Rah-men des Rechnungseingangswork-flows in seinem Produktportfolio. Der IT-Dienstleister setzt dabei auf das ZUGFeRD-Format, das dafür sorgt, dass E-Rechnungen – egal welcher Beschaffenheit – vereinheitlicht wer-den. Die Finanzfachleute im krz enga-gieren sich nun auch in einer User-group für die branchenspezifische und anwenderfreundliche Weiterent-wicklung des Formats.

Die neu formierte Usergroup startet mit sechs Fachkreisen ihre Arbeit und wird richtungsweisend die weitere Entwick-lung des Datenformats begleiten. Auf vorangegangenen ZUGFeRD-Veran-staltungen ist festgestellt worden, dass von Seiten der Anwender-Unternehmen ein großer Bedarf besteht, die Weiter-entwicklung des Formats branchenspe-zifisch mitzugestalten.

Beim Gründungstreffen der ZUG-FeRD Usergroup bildeten sich von den teilnehmenden Unternehmen sechs Fachkreise: Öffentliche Verwaltung, Entsorgungsunternehmen, Energiewirt-schaft, Handel & Industrie, Bauwirtschaft und Sanitär. In diesen Fachkreisen sollen im ersten Schritt die unterschiedlichen besonderen Bedürfnisse für das ZUG-FeRD-Format herausgearbeitet werden. Weitere Fachkreise sollen je nach Anfor-derung hinzukommen. Aus diesen Fach-kreisen rekrutiert sich dann der erste Lei-tungskreis der ZUGFeRD Usergroup.

Im Leitungskreis ist die Öffentliche Verwaltung durch das krz in Person von Britta Schlink vertreten. Des Weiteren gehören ihm Siegfried Vogel an (Ent-sorgungsdienstleister Zentek) sowie Christiane Flick (Landmaschinenher-steller CLAAS), Sven Husmann (E.ON Business Services) sowie Marc Mann (E.ON Energie Deutschland). Letzte-rer übernimmt zugleich die Leitung der Usergroup für zunächst zwei Jahre. Die Gruppe ist als Working Group in der Or-ganisation der ZUGFeRD Community angesiedelt und kann die dahinterste-hende Geschäftsstelle nutzen.

Die ZUGFeRD Community dient als Netzwerk für alle Anwender und Entwick-ler aus Wirtschaft und Verwaltung und versteht sich als offene Anwenderver-einigung. Stefan Engel-Flechsig, Leiter des FeRD, ist angetan vom Engagement der Teilnehmer: „Mit der Gründung der Usergroup machen wir einen logischen nächsten Schritt, um die Erfahrung bei der Umsetzung von ZUGFeRD zur Wei-terentwicklung des Formats zu nutzen. Die ZUGFeRD Community wird damit um eine wichtige Komponente ergänzt.“ Interessierte Unternehmen können ab sofort über [email protected] mit der Usergroup in Kontakt treten.

EINFACHE BESCHAFFENHEITDas krz war das bundesweit erste kom-munale Rechenzentrum, das sich in der ZUGFeRD-Unterstützerliste einge-tragen hat. Ihr Ziel ist es, Partner, die ZUGFeRD einführen wollen, mit denje-nigen zusammenzubringen, die bereits Know-how haben. Unterstützer ist jeder, der ZUGFeRD anbietet, anwendet oder bei dem einen oder anderen beratend tätig ist. Auch der Hersteller der neuen Finanzlösung newsystem im krz bedient das Format.

Für E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format ist die einfache Beschaffenheit entscheidend: Das Format bietet ein anwenderlesbares, archivierungsfähi-ges PDF-A als Trägerdatei und enthält ein eingebettetes XML-Dokument für maschinenlesbare strukturierte Daten. Diese werden gegen ein Schema geprüft und die darauffolgenden Prozesse voll-automatisch initiiert.

Seit dem Jahr 2013 ist das Software-Unternehmen crossinx als E-Rechnungs-dienstleister für mehrere krz-Verbands-mitglieder tätig und wandelt einfache PDF-Rechnungen im Auftrag der Kom-munen in ZUGFeRD-konforme E-Rech-

nungen um. Egal, welches Format die Lieferanten der öffentlichen Verwaltun-gen für die Übermittlung ihrer Rechnun-gen nutzen, crossinx sorgt für die richti-ge Datenaufbereitung und konvertiert in das ZUGFeRD-Format. Der Vorteil daran ist, dass die Verwaltung als Rechnungs-empfänger nur ein Format pflegen muss. Auch die Pflegeaufwendungen des IT-Dienstleisters können damit auf einem Minimum gehalten werden.

Für die Kommunen zahlt sich der elektronische Versand sofort aus: Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Finanzbuchhaltungen müssen weniger Scan- und Validierungsaufgaben ausfüh-ren. Die Kosten für Scanvorgänge re-duzieren sich; damit können die Trans-aktionskosten für die E-Rechnungen refinanziert werden. Die Prozesse von der Rechnungsstellung beim Lieferan-ten bis zur Bezahlung in der Kommune werden deutlich beschleunigt. Und durch die medienbruchfreie Verarbeitung ent-stehen weniger Übertragungsfehler von Rechnungsdateninformationen.

Die abgestimmten Prozesse mit der Firma crossinx gewährleisten eine siche-re Rechnungsübertragung. Sowohl die Server des krz als auch die von crossinx sind in einem Rechenzentrum besonders geschützt. Zusätzlich werden alle Rech-nungs-E-Mails zwischen dem Unterneh-men und dem Lemgoer IT-Dienstleister verschlüsselt versendet.

Somit erfüllen schon heute die an das krz angebundenen Kommunen die Vorgaben der Europäischen Union, bis zum Jahr 2018 elektronische Rechnun-gen zu empfangen. Das einheitliche For-mat ZUGFeRD vereinfacht die techni-sche Umsetzung.

AUTOR: MANUEL DEHNE, KRZ

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INTERN Nr. 2 | 2017 24

AUS DER BRANCHE

Initiative Grüne Zukunftekom21 erhält Umweltschutz-Urkunde

› Die ekom21 setzt schon seit vie-len Jahren auf Umweltschutz und

übernimmt mit ihrer „Initiative Grüne Zukunft“ aktiv Verantwortung für Kli-mafreundlichkeit und Nachhaltigkeit.

So auch beim Drucken. Der größte kom-munale IT-Dienstleister in Hessen nutzt neben Druck- und Multifunktionssyste-men von KYOCERA Document Solutions auch den klimaneutralen Toner des japa-nischen Herstellers.

Umweltfreundlichkeit ist ein wesent-liches Kriterium bei der Anschaffung von neuem IT-Equipment. Im Druckzentrum ePrint21 der ekom21 werden beispiels-weise ausschließlich recyclebare Materi-

alien verwendet und sämtliche Zulieferer auf die Einhaltung des Green-IT-Gedan-kens überprüft.

Deshalb setzt man auf die ressour-censchonenden Systeme von KYOCE-RA Document Solutions. Diese verfügen dank der sogenannten ECOSYS-Tech-nologie über besonders langlebige und verbrauchsarme Komponenten. Neben den KYOCERA-Druckern setzt ekom21 auch Original-Toner des Unternehmens ein. Das Besondere: Der Toner ist kom-plett klimaneutral.

„Auf diese Weise kompensieren wir rund 71 Tonnen des schädlichen Treibh-ausgases CO2. Dies entspricht der Men-ge, die bei rund 64 Flügen von Frank-furt nach New York entsteht“, erklärt ekom21-Geschäftsführer Bertram Huke.

BELASTUNG EINDÄMMENBereits vor drei Jahren konnte sich die ekom21 über eine Auszeichnung in Sa-chen Klimaneutralität freuen. „Damals waren es noch 67 Tonnen CO2, die wir eingespart haben. Jetzt haben wir noch einmal zugelegt und mit 71 Tonnen un-sere selbstgesteckten Ziele erhöht“, so Huke.

Die CO2-Kompensation erfolgt da-bei nach einem einfachen Prin-zip: Pro gedruck-ter Seite fällt circa ein Gramm CO2 an. Diese Menge gleicht KYOCERA durch eine Inves-tition in ein Gold-Standard-Projekt der Klimaschutz-organisation mycli-mate aus. Das Geld kommt dabei einem Projekt in der keni-anischen Siaya-Region zugute, in dessen Rahmen dort binnen sieben Jahren 41.700 effi-ziente Haushaltsko-cher installiert wer-den sollen.

Die meisten Haushalte verfügen hier nur über offene Kochstellen, die Holz sehr ineffizient verbrennen. Frau-en und Kinder verbringen täglich meh-rere Stunden mit dem Holzsammeln. Darüber hinaus verursachen die Feuer-stellen eine hohe Rußentwicklung, die ein erhebliches Gesundheitsproblem für die Menschen darstellt. Mit den neuen Kochern lassen sich laut myclimate bis zu 50 Prozent des Feuerholzes einspa-ren und die Rauch-Emissionen deutlich reduzieren. Da die Produktion und der

Vertrieb der Kocher direkt vor Ort erfolgt, entstehen zudem neue, feste Arbeitsplät-ze in der Region. Das Projekt leistet da-mit auch einen wichtigen Beitrag für die Infrastruktur.

GUT FÜR KLIMA UND MENSCHDurch den Einsatz des klimaneutralen Toners entlastet die ekom21 somit nicht nur die Umwelt, sondern tut auch Gutes für die Menschen vor Ort: „Durch den Beitrag sind wir in der Lage, 32 Kocher in der Siaya-Region zu installieren. Diese 32 Kocher sparen jährlich insgesamt 45 Tonnen Feuerholz ein. Damit können wir das Leben von rund 160 Menschen vor Ort verbessern“, sagt Daniela Matysi-ak, Spezialistin Umwelt & Gerätesicher-heit bei KYOCERA Document Solutions Deutschland.

Die ekom21 freut sich, nicht nur et-was für den aktiven Klimaschutz zu tun, sondern auch wichtige Projekte zu unter-stützen, die in der Dritten Welt „Hilfe zur Selbsthilfe“ fördern. Darüber hinaus ach-tet man beim hessischen IT-Dienstleister aber auch auf die internen Möglichkei-ten zum Klima- und Umweltschutz. So wurde im ekom21-Rechenzentrum der Stromverbrauch schon vor geraumer Zeit von 220 Kilowatt auf 45 kW redu-ziert, womit sich der CO2-Ausstoß in fünf Jahren um rund 3.400 Tonnen vermin-dert. Auch bei der Auswahl von Partner-firmen, der Beschaffung von Hardware oder bei baulichen Erweiterungs- und Sanierungsarbeiten setzt man auf neu-este energetische Erkenntnisse.

Der Verbrauch von Toner stellt inso-fern einen kleinen, aber wichtigen Teil im Gesamtkonzept „Green IT“ der ekom21 dar.

AUTOR: STEFAN THOMAS, EKOM21

Freuen sich über das eingesparte CO2 (v.l.n.r.): Florian Eckhardt (Fröh-lich Handelsgesellschaft mbH, Vertrieb), Christof Rösch (Kyocera, Ver-triebsleiter Region West), Torsten Eckhardt (Geschäftsführer der Fröhlich Handelsgesellschaft mbH), Anna Müller (ekom21), Adrian Bartylla (Kyo-cera, Gebietsverkaufsleiter West) und Hans-Jürgen Wieczorek (ekom21, Fachbereichsleiter IT-Produkte)

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INTERN Nr. 2 | 2017 25

AUS DER BRANCHE

Sicherheit ist oberste MaximeDie Stadt Nidderau nimmt Computerkriminalität ernst

› Die Stadt Nidderau hat wichtige Maßnahmen zur Abwehr von Cy-

berkriminalität, Hackerangriffen und Datendiebstahl in die Wege geleitet. Dabei greift die Stadt auf eine gemein-same Initiative des Landes Hessen, der hessischen kommunalen Spitzen-verbände und der ekom21 zurück.

So hat Nidderau in den letzten Wochen die komplette IT-Infrastruktur durch das „Kommunale Dienstleistungszentrum Cybersicherheit“ (KDLZ CS) überprüfen lassen. Das vom hessischen Innenmi-nisterium initiierte KDLZ CS berät hes-sische Stadt- und Gemeindeverwaltun-gen in Sachen Cybersicherheit. Fachlich und personell liegt die Ausführung bei der ekom21. Die Experten des IT-Dienst-leisters nehmen die komplette IT-Infra-struktur der Kommunen genau unter die Lupe, beraten und schulen das städti-sche Personal und zeigen gegebenen-falls Schwachstellen auf.

Gerhard Schultheiß, Bürgermeister der Stadt Nidderau, erklärte: „Sicherheit ist unsere oberste Maxime. Natürlich be-deutet eine solche Überprüfung einen enormen personellen und zeitlichen Aufwand. Aber uns war es wichtig, dass unsere Computerausstattung genau be-leuchtet wird und wir wissen, wo eventu-elle Risiken liegen. Wie in jeder anderen Kommunalverwaltung sind auch auf un-seren Systemen persönliche, teils sen-sible, Daten von Bürgerinnen und Bür-gern gespeichert, die wir auf jeden Fall schützen müssen. Da lohnt sich der Auf-wand einer eingehenden Prüfung schon“.

KDLZ UNTERSTÜTZT„Mit dem „Kommunalen Dienstleistungs-zentrum Cybersicherheit Hessen“ unter-stützt das Hessische Innenministerium seit nunmehr einem Jahr viele Kommu-nen dabei, ihre IT-Sicherheit zu optimie-ren“, so Ministerialdirigent Viktor Jurk.Nidderau steht dabei nicht alleine da, denn noch 160 andere Kommunen neh-men derzeit den Dienst des KDLZ CS in Anspruch.

„Für unser Experten-Team ist das na-türlich eine Herkules-Aufgabe, aber am

Ende steht die Ge-wissheit, alles Er-denkliche getan zu haben, um die hes-sischen Kommu-nen gegen Hacker- angriffe und Cy-berkriminalität zu schützen. In Sa-chen Datenschutz und Informations-sicherheit haben wir eine immen-se Erfahrung. Die ekom21 ist seit acht Jahren ein vom Bundesamt für Si-cherheit in der In-formationstechnik zertifiziertes Re-chenzentrum. Wir wehren außerdem monatlich rund 20.000 unberechtigte Zugriffsversuche und Attacken ab“, so Bertram Huke, Ge-schäftsführer der ekom21.

KOMPLEXE PRÜFUNGBei den Kommunen beinhaltet die um-fangreiche Prüfung des KDLZ CS eine Bestandsaufnahme vor Ort. Ein komple-xer Fragenkatalog schließt sich dem an. Nach eingehender Analyse gibt es ei-nen Ergebnisbericht, dem ein Maßnah-menplan folgt. Anschließend wird eine IT-Sicherheitsleitlinie konzipiert und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommune in Sachen Informationssi-cherheit sensibilisiert. Hierfür steht eine eigens entwickelte Lernsoftware zur Ver-fügung und Präsenzschulungen vertiefen noch einmal das Gelernte in den Köpfen.

Danach muss von jeder Kommune ein Informationssicherheits-Manage-mentsystem etabliert werden – das KDLZ CS unterstützt die Verantwortlichen hier-bei und sorgt dafür, dass kein Aspekt zu kurz kommt.

SICHERE SEITEWie wichtig so ein System ist, erläutert Bertram Huke: „Das Grundgerüst einer nachhaltigen Sicherheitsstrategie ist die

Einführung und die regelmäßige Aktu-alisierung einer IT-Sicherheitsleitlinie. Diese verdeutlicht einerseits, welchen Stellenwert die Informationssicherheit in der Kommune hat und regelt anderer-seits die Verantwortlichkeiten. Eine sol-che Verbindlichkeit bildet die Handlungs-grundlage aller Beteiligten rund um die Informationssicherheit“.

Am Ende aller Prüfungen steht ein Audit, also ein Nachweis, der den Ab-gleich von Maßnahmenempfehlungen mit Umsetzungsstand festhält und der Kommune bescheinigt, dass sie zum ge-genwärtigen Zeitpunkt auf der sicheren Seite ist.

„Die Stadt Nidderau bekommt ihr Audit in den nächsten Tagen“, berichtet Bürgermeister Gerhard Schultheiß und ergänzt: „Wir sind froh, diesen Aufwand betrieben zu haben. Stadtverwaltung, Parlament sowie Bürgerinnen und Bür-ger können davon ausgehen, dass wir nach bestmöglichem Wissen und den neuesten Standards unsere IT auf den Prüfstand gestellt haben.“

AUTOR: STEFAN THOMAS, EKOM21

Manuela Bäker (Fachbereich Soziales; vorne) präsentiert (v.l.n.r.) Bür-germeister Gerhard Schultheiß, Ministerialdirigent Viktor Jurk (Hessi-sches Innenministerium), Bertram Huke (Geschäftsführer ekom21) und Corinna Wagner (Fachbereichsleiterin Innere Verwaltung, Nidderau) die Sicherheitsmaßnahmen

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INTERN Nr. 2 | 2017 26

AUS DER BRANCHE

Ausgezeichneter EinkaufLVR-InfoKom gewinnt Hamburger Vergabepreis 2017

› LVR-InfoKom ist als Sieger aus der diesjährigen Verleihung des

Hamburger Vergabepreises hervorge-gangen. Für die Auszeichnung suchen die Initiatoren – der Behördenspiegel und das Hamburger Vergabeinstitut – alljährlich herausragende Beschaf-fungsprojekte. Während des 6. Ham-burger Vergabetages fand die feier-liche Preisverleihung im Rahmen einer Abendveranstaltung statt. Da-bei ist das Vergabeverfahren zu dem LVR-InfoKom Projekt „zukunftsfähig Sicher:Drucken“ mit dem 1. Platz prä-miert worden.

Im Zuge des Projekts wurde die Anmie-tung der gesamten Druckerlandschaft des LVR neu ausgeschrieben (mehr als 4.500 Geräte in sechs Leistungsklas-sen). Im Mittelpunkt stand dabei die De-finition der Leistungsanforderungen an die bereitzustellenden Geräte, die Ge-räte- und Controlling-Software sowie Serviceleistungen (zum Beispiel Toner-tausch, Wartungsleistungen). Ein beson-deres Augenmerk lag auf der Erfüllung

umweltfreundlicher und energiesparender Ge-sichtspunkte, wobei Zer-tifizierungen sowie Werte und Normen mit EU-wei-ter Gültigkeit, wie dem „Energy Star“ oder dem nationalen Label „Blauer Engel“ als Maßstab für die Beschaffung ange-legt wurden.

Ein weiterer Schwer-punkt lag auf der Einfüh-rung eines zentralen Flottenmanagement- systems, durch das Stö-rungen schneller über-mittelt beziehungsweise bearbeitet und die verschiedenen Gerä-teklassen an den verschiedenen Stand-orten effizient platziert werden können. Alles in allem konnten die Konditionen und Leistungen zum derzeit laufenden Vertrag deutlich verbessert werden.

LVR-InfoKom gewinnt den Ham-burger Vergabepreis, weil in der Aus-schreibung verschiedene Instrumente

kombiniert und damit der Dreiklang von Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Funktionsfähigkeit am besten erfüllt wurde. Besonders das hohe Niveau der Umweltanforderungen, die sich in den insgesamt 130 Bewertungskriterien wi-derspiegelten, überzeugte die Jury.

AUTOR: ROBERT HELFENBEIN, LVR-INFOKOM

Im Bild: Laudator Hans Randl von der Finanzbehörde Hamburg (4. von links) sowie daneben Sandra Niebiossa und Markus Lang von LVR-InfoKom (Strategischer Einkauf).

Digitale StraßenlaternenStadt Löhne setzt krz-Lösung für Erfassung von Straßenleuchten ein

› Die Stadt Löhne setzt seit Som-mer 2016 verschiedene Module

der Softwarelösung norGIS (norBIT GmbH) ein, die vom Kommunalen Rechenzentrum Minden-Ravensberg / Lippe (krz) bereitgestellt wird. Über die Fachschale norGIS IMNET werden die Straßenleuchten digital erfasst und verwaltet.

Das Areal der Kommune beinhaltet cir-ca 6.000 Straßenleuchten. Daher ent-schied man sich im Jahr 2015 dazu, ein Straßenleuchtenkataster aufzubauen und künftig die Daten digital zu verwal-ten. Für die Datenerfassung hat sich die Stadtverwaltung für das grafische Sys-tem AutoCAD entschieden, das bidirek-tional mit norGIS IMNET verbunden ist.

Beide Programme greifen auf eine zen-trale Geo-Datenbank im krz zu.

Grundlage des Löhner Straßen-leuchtenkatasters sind analoge, in Pa-pierform vorliegende Pläne des Strom-leitungsnetzes, die zunächst aufwendig eingescannt und georeferenziert wurden. Anschließend konnten diese passgenau als Rasterdaten in AutoCAD eingebun-den werden.

Auf dieser Datenbasis wurden die den Straßenleuchten zugehörigen Strom-leitungen manuell digitalisiert und liegen heute als Vektordaten mit entsprechend zugehörigen Sachattributen vor. „Insge-samt sind auf diese Weise innerhalb des Löhner Stadtgebietes 293,4 km Stromlei-tungsnetz erfasst“, berichtet der zustän-dige Mitarbeiter Alexander Gorodetski.

Nach Fertigstellung des digitalen Strom-leitungsnetzes erfolgte die Erfassung von Verteilerkästen, Verteilersäulen, Muffen, Freileitungsverbinder und Hauptschalt-stellen ins Kataster, die heute komplett elektronisch vorliegen. Derzeit wird da-ran gearbeitet, die Straßenleuchten mit den Informationen zum Standort, den An-gaben zur Lampenart und zum Leucht-mittel mit in das System einzubinden.

Bereits 4.667 der insgesamt etwa 6.000 Straßenleuchten wurden digitali-siert. Nach Abschluss der Arbeiten wer-den die Daten weiteren zuständigen Stel-len innerhalb der Löhner Stadtverwaltung über das städtische WebGIS, dem krz-mapserver, für die tägliche Arbeit zur Ver-fügung stehen.

AUTOR: JÜRGEN HERNEKE, KRZ

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INTERN Nr. 2 | 2017 27

AUS DER BRANCHE

Kommunales Bauplatzmanagement iiru.Baupilot hilft bei der Verwaltung zum Vermarkten von Baugrundstücken.

› In Zusammenarbeit mit der bau-pilot GmbH in Maselheim startete

das Rechenzentrum KIRU zu Beginn des Jahres 2013 die benutzerfreund-liche Internetplattform www.baupilot.com zur verwaltungsinternen Unter-stützung bundesweiter Vermarktung von Baugrundstücken. Viele Abläufe werden vereinfacht, sowohl für Kauf-interessierte als auch für die Beschäf-tigten in den Verwaltungen.

iiru.baupilot bietet Kommunen eine be-darfsorientierte Lösung für die Verwal-tung und Vermarktung von Bauplätzen. Auf Basis einer Web 2.0-Anwendung wird Bauplatzinteressenten der Erwerb eines Grundstücks so einfach und trans-parent wie möglich gemacht. Dies erfolgt unabhängig von Öffnungszeiten und Be-hördenschreibtischen über eine Internet-plattform, die bundesweit Angebot und Nachfrage zusammenbringt.

Doch nicht nur Baugebiete auf der grünen Wiese können mit iiru.Baupilot ef-fizient verwaltet und vermarktet werden, sondern auch Baulücken und innerörtli-che Brachflächen. „Bei der Entwicklung von iiru.Baupilot haben wir besonderes Augenmerk auf die Bündelung aller Infor-mationen zum einzelnen Baugebiet und der jeweiligen Gemeinde gelegt“, berich-tet Thomas Wagner, Geschäftsbereichs-leiter bei der KIRU. „Die Aufarbeitung der Daten macht es möglich, alle Informatio-nen wie Preis, Größe und Verfügbarkeit eines Grundstücks jederzeit abrufen zu können. In enger Zusammenarbeit mit Kommunen und Bauämtern ist mit iiru.Baupilot eine Lösung entstanden, die vie-le Abläufe rund um den Grundstückser-werb vereinfacht. Und das führt natürlich zu einer spürbaren Kosten- und Zeiter-sparnis für die jeweilige Kommune.”

PROZESSE VERSCHLANKENBauamtsleiter wissen: Regelmäßig müssen eine Vielzahl von Datenpake-ten verschickt, zahlreiche telefonische Anfragen beantwortet und persönliche Beratungsgespräche geführt werden. Darüber hinaus sind mehrere Personen wie Bürgermeister, Ortsvorsteher oder andere Amtsleiter bei der Grundstücks-

vergabe beteiligt. Mit diesen gilt es sich abzustimmen. Durch zahlreiche Status-wechsel muss die Darstel-lung der freien Baugrund-stücke auf der Homepage immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Ein arbeitsintensiver Prozess, der für die Ämter einen gro-ßen Aufwand bedeutet und für die Interessenten lang-wierig erscheint.

Mit iiru.Baupilot werden alle Prozesse verschlankt, einige entfallen ganz: Kein mehrmaliges Hochladen von Daten, keine unnöti-ge Erstellung von PDFs und auch kein manuelles Melden von Statuswechseln mehr – das alles übernimmt iiru.Baupi-lot. Alle Informationen werden gebün-delt zur Verfügung gestellt und können von der Plattform aus eingesehen und heruntergeladen werden. „Wir erreichen damit nicht nur bauwillige Bürger, son-dern auch potenzielle Neubürger“, sagt Bürgermeister Mario Glaser. „Das Baupi-lot-Portal bietet allen, die in Schemmer-hofen ein Haus bauen wollen, rund um die Uhr Zugriff auf alle unsere Angebote. Das ist ein Bürgerservice, den wir so bis-her noch nicht anbieten konnten.“

Die Verantwortlichen in der Ver-waltung haben dabei die Fäden in der Hand, denn sämtliche Prozesse können aktiv gesteuert und protokolliert wer-den, die Übersicht ist jederzeit vorhan-den: Schwarz auf Weiß. Damit wird ver-waltungsintern für die Beteiligten eine transparente Sicht auf alle Belange zur Verfügung gestellt.

EU-RICHTLINIEN-KONFORMMit iiru.Baupilot steht den Kommunen ein Rundum-Sorglos-Service zur Verfü-gung. Und dies selbstverständlich auch im Hinblick auf die neuesten EU-Richt-linien. Was viele noch nicht wissen: Bis 2020 müssen alle im öffentlichen Auftrag handelnden Stellen in Deutschland Geo-daten online bereitstellen. Die vom Eu-ropäischen Parlament und Europäischen Rat verabschiedete Richtlinie „INSPIRE“

trat Mitte 2007 in Kraft. „Sämtliche Be-bauungspläne müssen zukünftig INSPI-RE-konform aufbereitet und den Bürge-rinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden“, sagt Thomas Wagner. „iiru.Bau-pilot hat sich auf diese Anforderung spe-zialisiert und berät die Kommunen bei der korrekten Umsetzung der Richtlinie.“

AUTORIN: LINDA HANSELMANN, RZ KIRU

DAS SAGEN KUNDEN:„Mit baupilot.com erreiche ich auch überregionale Interessenten und konnte somit auch Bauplätze ver-markten, die nicht so populär waren. Mir gefällt die Übersichtlichkeit des Systems und dass es mich im Tages-geschäft deutlich entlastet – weniger Anrufer, weniger Bürokratie.“ (Ursula Werner, Gemeinde Allmendingen)

Auszug aus der Referenzkundenliste: ► Burgrieden ► Ostrach ► Aulendorf ► Allmendingen ► Riedlingen ► Mögglingen ► Westerheim ► Schemmerhofen ► Kirchberg an der Iller ► Kirchentellinsfurt

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INTERN Nr. 2 | 2017 28

AUS DER BRANCHE

Starke PartnerLeitungspartner und regio iT schließen Kooperation.

› Gleich zum Jahresbeginn unter-zeichneten die Netzgesellschaft

der Stadtwerke Düren GmbH, die Lei-tungspartner GmbH, und die regio iT GmbH ihre Kooperationsvereinba-rung: Künftig wird die regio iT den IT-Nutzer/Client-Service für die Stadtwer-ke Düren Gruppe übernehmen.

Der neuen Partnerschaft vorangegangen war ein umfassendes Auswahlverfahren, das die regio iT für sich entscheiden konnte. Überzeugt hatte der Aachener IT-Dienstleister im Rahmen der Aus-schreibung zur Übernahme des Client-Services durch hohe Fachkompetenz im Novell- und Microsoft-Umfeld sowie sehr gute Referenzen.

„Wir freuen uns, mit der regio iT ei-nen ebenso erfahrenen wie innovativen Partner gefunden zu haben, der dazu noch aus der Region kommt. Sie hat nicht nur das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, sondern sticht mit ihren Leistungen zum Client-Management im kommunalen IT-Markt absolut hervor“, begründet Leitungspartner-Geschäfts-führer Cord Meyer die Entscheidung für die regio iT.

„In unserem heutigen energiewirt-schaftlichen Umfeld sind Kooperationen unabdingbar, beispielsweise um sich

auf seine Kernauf-gaben zu konzen-trieren, in denen nunmehr auch die bisher mit den Cli-ent-Services be-auftragten Mitar-beiter zukünftig eingesetzt werden können“, so Meyer weiter.

Von der Lei-tungspartner GmbH werden bislang alle Arbeiten und Dienstleistungen rund um die IT-Endgeräte inner-halb der circa 260 Mitarbeiter zählenden Stadtwerke Düren Gruppe selber erbracht. Von der Ausla-gerung dieser so genannten Client-Ser-vices-Aufgaben an die regio iT verspricht sich das Unternehmen eine deutliche Wertschöpfung. Auch wird die regio iT zusätzliche Leistungen im Bereich der E-Mail- und File-Services übernehmen.

„Eine äußerst positive Entwicklung, nach Kreis und Stadt Düren, die bereits Kunden und Gesellschafter der regio iT sind, auch Leitungspartner und somit die Stadtwerke Düren als neuen Kunden

gewonnen zu haben – gerade in einem für uns so wichtigen Segment wie dem Client-Service“, wertet Dieter Ludwigs, Geschäftsführer der regio iT, die neue Zusammenarbeit.

Bereits im Januar haben die Partner ihre Projektarbeit aufgenommen: Paral-lel zur Übernahme der Client-Services erfolgt eine Migration von Novell auf Mi-crosoft File Server. Das Projekt soll bis August 2017 offiziell abgeschlossen sein.

AUTORIN: BIRGIT BECKER, REGIO IT

Vertragsunterzeichnung in Aachen v. l. n. r. vorn: Cord Meyer, Geschäfts-führer Leitungspartner GmbH und Dieter Ludwigs, Geschäftsführer regio iT GmbH; stehend: Klaus Fetzer, CIO regio iT GmbH und Jürgen Eismar, Leiter Services Leitungspartner GmbH

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INTERN Nr. 2 | 2017 29

BERICHT AUS DER EU

3. April 2017 … Informatiktag NRW … Wuppertal

5. April 2017 … Regionalkonferenz Digitale Agenda… Schwerin

24. April 2017 … BSI-Symposium … Bochum

25. April 2017 … Fachkongress IT-Planungsrat Bremen

www.itkalender.de … für mehr Informationen + Termine

TERMINE

Herausgegeben von

VITAKOBundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V.V.i.S.d.P.: Dr. Ralf ReschMarkgrafenstraße 22 D - 10117 Berlin

WWW.VITAKO.DE

REDAKTION & KONTAKT:Dr. Helmut Merschmann

TELEFON: +49 30 20 63 156 - 14 E-MAIL: [email protected]

BILDNACHWEIS:Fotolia 1,2,5,6,13 │ AKDB 4,8,18 │ ITDZ 9 |.Dataport 9 | ekom 11,20,24,25 | D. Richtrer 12 | UBA 15 | Cebit 16 | ULD 16 | Governikus 17 | Prosoz 19 | Citkomm 20 | ITK Rheinland 21 | ITEBS 22 | LVR InfoKom 26 │ KIRU 27 | regio iT 28 |

IMPRESSUM

Digitales EuropaBundesbürger wünschen sich besseres E-Government in der EU

› Die Deutschen wünschen sich mehr Europa – zumindest beim

Thema Digitalisierung und E-Govern-ment. 60 Prozent der Bundesbür-ger sind der Auffassung, dass mehr Online services für Bürger und Un-ternehmen von Behörden der Euro-päischen Union angeboten werden sollten. Sie wünschen sich beispiels-weise übergreifende Portale für die EU-weite Jobsuche sowie mehr Ko-operation von Justiz und Polizei, um die Sicherheit zu erhöhen – beispiels-weise durch einen europaweiten Da-tenaustausch. Das ergibt eine Umfra-ge im Auftrag von Sopra Steria, für die 4.002 Menschen in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Nor-wegen befragt wurden.

Die Deutschen wünschen sich vor allem mehr Effizienz aus Brüssel, beispiels-weise weniger Mehrfacheingaben bei di-gitalen Behördengängen im Falle eines Umzugs in ein anderes Land. 31 Prozent versprechen sich zudem mehr Sicher-heit, wenn die EU bei Justiz und Polizei

enger digital zusammenarbeiten. Ein weiteres aus Sicht der Bun-

desbürger zu wenig entwickeltes E-Government-Feld ist der Arbeitsmarkt. In Deutschland würde etwa die Hälfte der Arbeitskräfte für den Job ins Aus-land gehen, zeigt eine Studie über Job-mobilität. Priorität sollte aus ihrer Sicht mehr Transparenz für offene Stellen und Online-Hilfe bei der Jobsuche haben. 24 Prozent hätten zudem gerne mehr län-derübergreifende Online-Dienste, um an Programmen zur beruflichen Weiterbil-dung teilzunehmen.

DIITALE ZUSAMMENARBEIT„Die Bürger, nicht nur in Deutschland, wünschen sich hier mehr Standards und Service, der EU-weit zur Verfügung steht. Dafür müssen allerdings zunächst Ver-fahren und technische Ausstattung har-monisiert werden“, sagt Thomas Walsch, Experte für digitale Transformation von Sopra Steria Consulting. „Projekte wie die E-Akte und die europäische Visada-tenbank zeigen, dass sich bei der elek-tronischen Zusammenarbeit der EU-

Verwaltungen schon viel bewegt. Die geplante Entwicklung einer zentralen digitalen Schnittstelle ist eine dringende Voraussetzung, um künftig auch Bürgern und Unternehmen mehr digitalen Service anbieten zu können“, so Walsch.

Ein weiterer wichtiger Schritt wäre eine EU-weite digitale Identität, die Bür-ger und Unternehmen nur einmal erfasst und dann grenzüberschreitend zur Ver-fügung steht. Estland, kürzlich von Bun-desaußenminister Sigmar Gabriel für sei-ne Pionierrolle in puncto E-Government gelobt, ist hier schon weiter. Das Land bietet Bürgern beispielsweise ein um-fassendes Identitätsmanagement auf Basis der Blockchain-Technologie an. „Sobald sich die Technologie etabliert, lassen sich auf dieser Grundlage weite-re Dienste EU-weit anbieten, beispiels-weise der sichere Austausch von Daten im Gesundheitswesen“, sagt Thomas Walsch.

Die international übergreifende Zu-sammenarbeit der Behörden wird aus Sicht der Bürger in Europa immer wichti-ger. Das gilt praktisch für alle untersuch-ten Länder, selbst wenn sie kein EU-Mit-glied sind. In Norwegen (67 Prozent) und Frankreich (54 Prozent) befürworten ähn-lich viele Menschen wie in Deutschland einen Ausbau des Online-Service-Ange-bots der EU. Ein Sonderfall ist Großbri-tannien: In dem Land hat die Relevanz eines integrierten E-Government-Ange-bots aus Brüssel nach dem Brexit-Votum erwartungsgemäß nachgelassen.

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