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Arbeitgeberhaftung in der Arbeitssicherheit – Konsequenzen bei Verstößen gegen Schutzvorschriften insbesondere: Die neue BetriebssicherheitsVO 2015 Hamburg 28. April 2015

Arbeitgeberhaftung in der Arbeitssicherheit – Konsequenzen bei Verstößen gegen Schutzvorschriften insbesondere: Die neue BetriebssicherheitsVO 2015 Hamburg

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Arbeitgeberhaftung in der Arbeitssicherheit Konsequenzen bei Versten gegen Schutzvorschriften

insbesondere: Die neue BetriebssicherheitsVO 2015Hamburg 28. April 2015Arbeitsschutz und ArbeitssicherheitHaftung des Arbeitgebers gegenber dem ArbeitnehmerI. Arbeitsschutz und ArbeitssicherheitFall 1:

Arbeitgeber A bietet Mitarbeiter M aufgrund befrchteter gesundheitlicher Beeintrchtigungen durch die Bedingungen an dessen Maschinenarbeitsplatz eine arbeitsmedizinische Untersuchung an. M lehnt diese auch auf wiederholte Aufforderung ab. A erteilt M daher eine Abmahnung.

Zu Recht?Fall 2:

Die Maschinen im Betrieb B knnen typbedingt nur max . 3 Stunden am Stck laufen und bentigen dann eine Abkhlphase von 30 Minuten. Es droht berhitzung. In dieser Zeit knnen die Mitarbeiter nicht beschftigt werden. Den Mitarbeitern werden jeweils halbstndige Pausen zugewiesen, fr die sie keine Lohnzahlung erhalten.

Ist dieses Vorgehen rechtmig?Fall 3:

Arbeitgeber A hat aus Kostengrnden auf die turnusmige Wartung einer Maschine verzichtet. Maschinenarbeiter M bemerkt seit Wochen klappernde Gerusche an der Maschine, meldet sie aber nicht. Eines Tages wird M durch ein umherfliegendes Teil der Maschine erheblich verletzt.

In welchem Umfang kann M Entschdigung von A verlangen?Entwicklung des Arbeitsschutzrechtskein einheitliches Systemneue Gefahr neues GesetzArbeitsschutzG seit 1996zahlreiche Verordnungen auf Grundlage ArbSchG unbersichtliche Materie7GefahrstoffVOLasthandhabVOBaustellenVOBiostoffVOBetrSichVOArbeitsstttenVOMuSchArbVO8BetrSichVOBetriebssicherheitsVO 2015verantwortlich:Arbeitgeber, die Arbeitsmittel und Anlage zur Verffgung stellenHauptpflichten:Gefhrdungsbeurteilung und DokumentationGegenstand:jedes Arbeitsmittel (vom Kugelschreiber bis zum Hochofen)9BetrSichVOBeurteilungszeitpunkt:vor Auswahl und Beschaffung der ArbeitsmittelDurchfhrungspflicht:ausschlielich durch fachkundige PersonenZiel:Ergreifen geeigneter Schutzmanahmen fr jede potenzielle Gefahr10BetrSichVOZielerreichung durch:schriftliche Betriebsanweisungen und UnterweisungenDauerpflicht, stndige Aktualisierungkein Bestandsschutz mehr fr alte Arbeitsmittel !!!11EU-RichtlinienBundesgesetzeArbSchG, ASiG, SGB VIIVerordnungenBG-VorschriftenTechnische RegelnBG-RegelnArbeitsschutz ist Querschnittsmaterieffentliches WirtschaftsverwaltungsrechtVerbraucher- und UmweltschutzrechtArbeitsrecht unterschiedliche Kontrollinstanzen13KontrollinstanzenGewerbeaufsichtBerufsgenossen-schaftsonstige mterPolizeiSozVers-Trgeru.v.a.m.14Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)Bestellungspflicht fr Betriebsrzte und ASiG-FachkrfteGrundbetreuung + betriebsspezifischer BetreuungsanteilEigenermittlungspflicht fr betriebsspezifischen Betreuungsanteil15GrundbetreuungBetriebsspezifischer Betreuungsanteil

?16BetriebsarztASi-Fachkraft17BetriebsarztBestellungspflicht soweit erforderlichabhngig von konkreten betrieblichen Gefahrenumfangreicher Aufgabenkatalog18ASi-FachkraftSicherheitsingenieure, -techniker und meisterBestellungspflicht, soweit erforderlichabhngig von konkreten betrieblichen Gefahrenumfangreicher Aufgabenkatalogbesondere Anforderungen an zu bestellende Personen19Gesetzliches Unfallversicherungsrecht SGB VIIZiel: Verhtung und ggf. EntschdigungDurchfhrung und Kontrolle durch BerufsgenossenschaftenBestellung von Sicherheitsbeauftragten ab 20 Beschftigten durch Arbeitgeber

20BetriebsarztASi-FachkraftSicherheits-beauftragter21Sicherheits-beauftragterArbeitsauftrag abhngig von konkreten betrieblichen GefahrenUntersttzungs- und berwachungsfunktionFortbildungsanspruch und Kostentragung durch den Arbeitgeber fr Lohnausfall22Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Rechtsgrundlage fr weitere Verordnungendichteste Regelungsmaterie fr Arbeitsschutzviele allgemeine Regelungen

23Leitbild des ArbSchG: menschengerechte ArbeitsplatzgestaltungBewertungspflicht nach Ttigkeitenin der Betrachtung: Arbeitsplatz, Arbeitsmittel sowie Verfahren, Ablufe und Arbeitszeitauch Ergonomiemngel sind Gefahrenauch eintnige Arbeit bei maschinenbestimmten Arbeitsrhythmus

24ArbSchG: rztliche BetreuungPflicht zu (freiwilligen) arbeitsmedizinischen Untersuchungenkann entfallen, wenn erkennbar kein Gefhrdungspotenzial

25Fall 1:

Arbeitgeber A bietet Mitarbeiter M aufgrund befrchteter gesundheitlicher Beeintrchtigungen durch die Bedingungen an dessen Maschinenarbeitsplatz eine arbeitsmedizinische Untersuchung an. M lehnt diese auch auf wiederholte Aufforderung ab. A erteilt M daher eine Abmahnung.

Zu Recht?ArbSchG: Beschftigungsverbote und -beschrnkungenhufig in weiteren Gesetzen konkretisiert (MutterSchG, JugendArbSchG)generell besondere Gefahren fr bestimmte Beschftigtengruppen zu bercksichtigen27ArbSchG: Beurteilung der ArbeitsbedingungenKernvoraussetzung fr wirksame ManahmenErmittlungspflicht des ArbeitgebersBewertung der Schwere der Gefhrdung und des Schadenspotenzialsnur einmalige Bewertung bei gleichartigen Arbeitspltzen ntigWiederholungspflicht bei nderungen im Arbeitsbild

28ArbSchG: DokumentationDoku ist anzufertigen und aufzubewahrenkeine Vorgabe zur Dokumentationstiefejeweils aktueller Stand gefordertbei gleichartiger Gefhrdungssituation zusammengefasste Angaben ausreichend schematisierte Erfassung ausreichendempfehlenswert auch wegen Haftungsperspektive

29ArbSchG: Instandhaltung und Kennzeichnungbezogen auf technische Gerte mit Gefahrenpotenzialweiter Einschtzungsspielraum

30ArbSchG: Unterrichtung und UnterweisungUnterrichtung rein informatorischUnterweisung mit pdagogischem Anspruch(Anweisungen und Erluterungen)31Kostentragung fr Manahmen nach ArbSchGSachmittelkosten: Arbeitgeberorganisatorischer Schutz (z.B. Arbeitsunterbrechungen): ArbeitgeberKosten fr persnliche Schutzausrstung: falls erforderlich ArbeitgeberMitbestimmung ohne Kostenzugriff ( 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG)

32Fall 2:

Die Maschinen im Betrieb B knnen typbedingt nur max . 3 Stunden am Stck laufen und bentigen dann eine Abkhlphase von 30 Minuten. Es droht berhitzung. In dieser Zeit knne die Mitarbeiter nicht beschftigt werden. Den Mitarbeitern werden jeweils halbstndige Pausen zugewiesen, fr die sie keine Lohnzahlung erhalten.

Ist dieses Vorgehen rechtmig?Pflichten von BeschftigtenPflicht zur EigensorgePflicht zur bestimmungsgemen Verwendung von SchutzvorrichtungenMitteilungspflicht bei MngelnAbmahnungs- und ggf. Kndigungsperspektiveggf. Haftungsbeteiligung des Arbeitnehmers ( 254 BGB)

34Fall 3:

Arbeitgeber A hat aus Kostengrnden auf die turnusmige Wartung einer Maschine verzichtet. Maschinenarbeiter M bemerkt seit Wochen klappernde Gerusche an der Maschine, meldet sie aber nicht. Eines Tages wird M durch ein umherfliegendes Teil der Maschine erheblich verletzt.

In welchem Umfang kann M Entschdigung von A verlangen?KontrollbefugnisseZutritts- und BesichtigungsrechtverdachtsunabhngigPrfungsrecht betreffend geschftliche UnterlagenBegleitung bei Betriebsbegehungaktive Untersttzungspflicht36Anordnungsbefugnisseim Hinblick auf Durchfhrung der Vorschriften des ArbSchG und von VOenim Hinblick auf zustzliche erforderliche SchutzmanahmenVerwaltungsakte klagbar37SanktionenOrdnungswidrigkeitenStrafvorschriftenSanktionen ansonsten aus Haftungsgesichts- punkten gg. geschdigten Mitarbeitern (II.)38Strafvorschriftenbei beharrlicher Verweigerung gegen bugeldbewehrte Tatbestndebeharrlich = besonders hartnckig39GrundverstoOWi beiVO-VerstoOWi bei Versto gegen AnordnungStrafbarkeit bei beharrlichem Verstoansonsten sanktionslos40Beispiele:Versto gegen Dokumentationspflicht sanktionslos (es sei denn Anordnung)Versto gegen Lrmschutzvorschriften OWi (Versto gegen LrmVO)wiederholter Versto gegen Anordnung Straftat mglich41II. Haftung des Arbeitgebers gg. dem ArbeitnehmerFall 4:

Mitarbeiter M hat den Maschinenpark nicht ordnungsgem berwacht. Der Maschinenfhrer F erleidet durch einen Ermdungsbruch Verletzungen durch umherfliegende Teile. Er verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld vonArbeitgeber AMitarbeiter MGeschftsfhrer G undder Berufsgenossenschaft

In welchem Umfang kann er dies verlangen?Fall 5:

Industriearbeitgeber I hat in seinem Betrieb weder Sicherheitsbeauftragte noch Fachkrfte fr Arbeitssicherheit bestellt. Es kommt zu einem Schaden, bei dem Arbeitnehmer A erheblich verletzt wird. Die Gewerbeaufsicht kann nicht ausschlieen, dass der Schaden bei Bestellung der Krfte nicht eingetreten wre.

Haftet I fr den entstandenen Schaden?Verschuldenshaftung mglich ausVertrag ( 280 Abs. 1 BGB)Delikt ( 823 Abs. 1 und 2 BGB)Aufwendungsersatzgesichtpunkten ( 670 BGB)ArbSchG und VOen sind Schutzgesetze i.S.v. 823 Abs. 2 BGB

Mitverschulden ist nach 254 BGB zu bercksichtigen45Typische SchadenspositionenKrperschden / HeilungskostenSachschden an Kleidungu.U. Kfz-Reparaturkosten46Verschuldensunabhngige Haftung des Arbeitgebers gegenber dem Arbeitnehmer, wenn Schaden bei Vollzug einer gefhrlichen Arbeit entstanden und nicht lediglich allgemeines Lebensrisiko reine Gefhrdungshaftung47Haftungsprivileg des 104 Abs. 1 SGB VII:Grundstzlich keine Haftung, es sei denn Vorsatz

Kritische Vorsatzart: bedingter Vorsatz(bewusstes Inkaufnehmen)48Wer haftet?Arbeitgeber = Gesellschaftschadensstiftender Arbeitnehmeru.U. auch Leitungsorgane49Haftet der Arbeitgeber fr Fehlverhalten der Angestellten?Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. 278 BGB50Kann dem verletzten Arbeitnehmer gg. auch der (leitende) Angestellte haften?Haftung des unmittelbaren Verursachers immer mglichdieser kann aber Freihaltungsanspruch gg. Arbeitgeber habenmageblich Grundstze der Arbeitnehmerhaftung51Kann der Arbeitgeber den schadensverursachenden Mitarbeiter in Regress nehmen?Regress mglich nach Grundstzen der Arbeitnehmerhaftunganrechenbares Mitverschulden der Leitung denkbar (Haftungsmilderung)52Durchgriffshaftung gg. Leistungsorganen?private Haftung grundstzlich nur bei GlubigerschdigungSchadensverursachung aber u.U. fristloser Kndigungsgrund53Fall 4:

Mitarbeiter M hat den Maschinenpark nicht ordnungsgem berwacht. Der Maschinenfhrer F erleidet durch einen Ermdungsbruch Verletzungen durch umherfliegende Teile. Er verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld vonArbeitgeber AMitarbeiter MGeschftsfhrer G undder Berufsgenossenschaft

In welchem Umfang kann er dies verlangen?Fall 5:

Industriearbeitgeber I hat in seinem Betrieb weder Sicherheitsbeauftragte noch Fachkrfte fr Arbeitssicherheit benannt. Es kommt zu einem Schaden, bei dem Arbeitnehmer A erheblich verletzt wird. Die Gewerbeaufsicht kann nicht ausschlieen, dass der Schaden bei Bestellung der Krfte nicht eingetreten wre.

Haftet I fr den entstandenen Schaden?