7
1 Arbeitsanweisung 03/2007 BL 81II-5020 i. d .F. vom 03.12.2012 Thema der Arbeitsanweisung Vermögensverzeichnis im Sinne § 22 SGB II (Darlehen für Leistungen des kommunalen Trägers) Verfahren zur Nachweisführung im JobCenter Marzahn-Hellersdorf Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätzliches Seite 1 2. Das Vermögensverzeichnis Seite 2 3. Auswertungen Seite 3 Anlagen Seite 4 1. Grundsätzliches Gemäß § 44b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) werden durch die gemeinsame Einrich- tung u. a. die Pflichtaufgaben des kommunalen Trägers für Leistung und Unterkunft nach § 22 SGB II durchgeführt. In diesem Zusammenhang und auf der Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Regelun- gen im SGB II und der Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II (AV-Wohnen), erfolgt die Leistungsgewährung im Regelfall in Form eines Darlehens bei: Wohnungsbeschaffungskosten (Aufwendungen die mit dem Finden und der Anmietung von Wohnraum verbunden sind), Mietkautionen sowie der Übernahme von Miet- und Energieschulden ( incl. der Schulden für Heizkosten) zur Sicherung der Unterkunft bzw. zur Behebung einer vergleichbaren Notlage. Entsprechend der AW 02/06 Pkt. 5 „Erfassung“ ist die Übernahme der Miet - und Energieschul- den mittels Darlehensvertrag in die vorhandene statistische Erfassung für die SenGesSozV weiterhin erforderlich. Die statistische Erfassung der Mietkautionen und/oder Genossenschafts- anteile kann dagegen in der bisherigen Form mit Inkrafttreten dieser AW ersatzlos entfallen.

Arbeitsanweisung 03/2007 - Berlin · Arbeitsanweisung 03/2007 BL 81– II-5020 i. d .F. vom 03.12.2012 Thema der Arbeitsanweisung Vermögensverzeichnis im Sinne § 22 SGB II (Darlehen

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Arbeitsanweisung 03/2007 - Berlin · Arbeitsanweisung 03/2007 BL 81– II-5020 i. d .F. vom 03.12.2012 Thema der Arbeitsanweisung Vermögensverzeichnis im Sinne § 22 SGB II (Darlehen

1

Arbeitsanweisung 03/2007 BL 81– II-5020

i. d .F. vom 03.12.2012

Thema der Arbeitsanweisung

Vermögensverzeichnis im Sinne § 22 SGB II (Darlehen für Leistungen des kommunalen Trägers)

Verfahren zur Nachweisführung im JobCenter Marzahn-Hellersdorf

Inhaltsverzeichnis

1. Grundsätzliches Seite 1 2. Das Vermögensverzeichnis Seite 2 3. Auswertungen Seite 3 Anlagen Seite 4 1. Grundsätzliches Gemäß § 44b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) werden durch die gemeinsame Einrich-tung u. a. die Pflichtaufgaben des kommunalen Trägers für Leistung und Unterkunft nach § 22 SGB II durchgeführt. In diesem Zusammenhang und auf der Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Regelun-gen im SGB II und der Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II (AV-Wohnen), erfolgt die Leistungsgewährung im Regelfall in Form eines Darlehens bei:

Wohnungsbeschaffungskosten (Aufwendungen die mit dem Finden und der Anmietung von Wohnraum verbunden sind),

Mietkautionen sowie

der Übernahme von Miet- und Energieschulden ( incl. der Schulden für Heizkosten) zur Sicherung der Unterkunft bzw. zur Behebung einer vergleichbaren Notlage.

Entsprechend der AW 02/06 Pkt. 5 „Erfassung“ ist die Übernahme der Miet- und Energieschul-den mittels Darlehensvertrag in die vorhandene statistische Erfassung für die SenGesSozV weiterhin erforderlich. Die statistische Erfassung der Mietkautionen und/oder Genossenschafts-anteile kann dagegen in der bisherigen Form mit Inkrafttreten dieser AW ersatzlos entfallen.

Page 2: Arbeitsanweisung 03/2007 - Berlin · Arbeitsanweisung 03/2007 BL 81– II-5020 i. d .F. vom 03.12.2012 Thema der Arbeitsanweisung Vermögensverzeichnis im Sinne § 22 SGB II (Darlehen

2

Die Gewährung von Darlehen ist gemäß § 73 Landeshaushaltsordnung Berlin (LHO) sowie der ergänzenden Hinweise des Rechnungshofes des Landes Berlin betragsmäßig in einem Ver-mögensverzeichnis (Anlage 1) nachzuweisen. Die Führung dieses Vermögensverzeichnisses im Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf ist da-her zwingend notwendig. Mit der Führung bzw. Verwaltung des Vermögensverzeichnisses wird der Sachbearbeiter Fi-nanzen (821 F) und im Vertretungsfall die Fachassistentin Finanzen (821.F1 ) im Büro der Ge-schäftsführung (Team 821) beauftragt. 2. Das Vermögensverzeichnis Im Vermögensverzeichnis sind alle vergebenen Darlehen für Leistungen nach § 22 SGB II auf-zuführen. Dabei ist für jedes Darlehen ein Kostenblatt lt. Anlage 2 durch die zuständigen Mitar-beiter im Bearbeitungsteam anzufertigen. Das Kostenblatt kann direkt aus dem PC als PDF-Datei herunter geladen und ausgedruckt werden. Zu finden ist das Kostenblatt unter folgendem Pfad: \\N0014962\Ablagen\D96206-alle-Mitarbeiter\Tausch\Bereich_81_Eingangszone\Vermögensverzeichnis

Gemäß der Nummer 9.2 AV – Wohnen sind die jeweiligen Rückzahlungsmodalitäten (z.B. der Darlehensvertrag) als Bestandteil des entsprechenden Bewilligungsbescheides zu sehen und bilden insoweit die Grundlage für das auszufüllende Kostenblatt. Durch den zuständigen Mitarbeiter des Bearbeitungsteams 816 sind die folgenden Angaben des Kostenblattes vor Versenden zwingend auszufüllen:

Buchungsnummer aus ERP mit der Vertragsgegenstandsnummer der Soll-Stellung (4701…) (ggf. Drittzahlungsempfänger)

Stammdaten Darlehensnehmer/in

Angaben zum Darlehen (hier ist der Darlehenszweck anzukreuzen sowie das Bewilli-gungsdatum einzutragen)

ERP – Angaben zu den Auszahlungen (ausgezahlte Buchungen)

Datum des Ausfüllens und Org.-Zeichen des Mitarbeiters Vor der Weitergabe ist das Kostenblatt einmal für die Kundenakte durch den Bearbeitungsmit-arbeiter auszudrucken. Durch 821 F oder 821.F1 wird das Kostenblatt nach Erhalt aus dem Sendevorgang ausge-druckt und in das Vermögensverzeichnis eingetragen. Die fortlaufende Nummerierung im Ver-mögensverzeichnis erfolgt maschinell beim Übertragen der Angaben des Kostenblattes in das Vermögensverzeichnisformular. Durch 821 F bzw. 821 F1 wird die Nummer danach manuell auf das Kostenblatt nachgetragen. Sende-Vorgang: Nachdem das Formular ausgefüllt wurde, auf den sich unten befindlichen „SENDE-BUTTON“ drücken, bei dem sich neu öffnenden Fenster „o.k.“ bestätigen, anschließend bei dem sich selbstständig öffnenden Outlook-Fenster auf „senden“ drücken, - fertig! (siehe dazu auch Anlage 4)

Page 3: Arbeitsanweisung 03/2007 - Berlin · Arbeitsanweisung 03/2007 BL 81– II-5020 i. d .F. vom 03.12.2012 Thema der Arbeitsanweisung Vermögensverzeichnis im Sinne § 22 SGB II (Darlehen

3

Alle Änderungen bzgl. Darlehen (z. B. Änderungen zum Darlehensnehmer, Änderungen zu den Rückzahlungsmodalitäten) sind durch den bearbeitenden Mitarbeiter aus den Leis-tungsteams in das Kostenblatt-Änderungen (Anlage 3) einzutragen und unverzüglich an das o. a. Postfach zu senden. Auch dieses Änderungsblatt ist unter dem o. a. Pfad zu finden. Anschließend ist durch 821 F bzw. 821F1 diese Änderung in das Vermögensverzeichnis nach-zutragen 3. Auswertungen Mit dem Stichtag 31.12. des laufenden Jahres sind durch 821.F bzw. 821.F1 als Übersicht zu erfassen und dem kommunalen Träger bis 31.01. des Folgejahres zur Kenntnis zu geben:

die Gesamtzahl und Höhe der gewährten Darlehen, aufgeschlüsselt nach Verwen-dungszweck

die Darlehenssumme insgesamt

die auf die vorgenannten Darlehen geleisteten Rückzahlungen stehen BG-scharf nicht zur Verfügung und können nicht weitergegeben werden.

Das Sozialamt des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf ist berechtigt, die Führung des Vermö-gensverzeichnisses sowie dessen Inhalt (Kostenblätter) quartalsweise durch den Revisor zu prüfen. Die aktualisierte Arbeitsanweisung 03/2007 tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Wolfgang Steinherr Geschäftsführer Anlage 1 Vermögensverzeichnis - Übersicht Anlage 2 Kostenblatt ( Anlage 3 Anlage Kostenblatt - Änderungen Anlage 4 Arbeitshilfe „Senden“

Page 4: Arbeitsanweisung 03/2007 - Berlin · Arbeitsanweisung 03/2007 BL 81– II-5020 i. d .F. vom 03.12.2012 Thema der Arbeitsanweisung Vermögensverzeichnis im Sinne § 22 SGB II (Darlehen

4

Anlage 1

Page 5: Arbeitsanweisung 03/2007 - Berlin · Arbeitsanweisung 03/2007 BL 81– II-5020 i. d .F. vom 03.12.2012 Thema der Arbeitsanweisung Vermögensverzeichnis im Sinne § 22 SGB II (Darlehen

5

Anlage 2

Page 6: Arbeitsanweisung 03/2007 - Berlin · Arbeitsanweisung 03/2007 BL 81– II-5020 i. d .F. vom 03.12.2012 Thema der Arbeitsanweisung Vermögensverzeichnis im Sinne § 22 SGB II (Darlehen

6

Anlage 3

Page 7: Arbeitsanweisung 03/2007 - Berlin · Arbeitsanweisung 03/2007 BL 81– II-5020 i. d .F. vom 03.12.2012 Thema der Arbeitsanweisung Vermögensverzeichnis im Sinne § 22 SGB II (Darlehen

7

Anlage 4

Arbeitshilfe „Senden“