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Arbeitsschutz - Organisation

Arbeitsschutz - Organisation. Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt08.06.2010S2 Arbeitsschutz - Organisation –Wie ist ein funktionierendes

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Arbeitsschutz - Organisation

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Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt08.06.2010 S2

Arbeitsschutz - Organisation

– Wie ist ein funktionierendes

innerbetriebliches Arbeitsschutz-

system zu organisieren?

– Wer unterstützt den Verantwortlichen

bei seinen zahlreichen Aufgaben?

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Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt08.06.2010 S3

Innerbetriebliches Arbeitsschutz-System

• Arbeitgeber

• Dienststellenleiter

• Führungskräfte

Verantwortlich für den Arbeitsschutz

beratend und unterstützend

• Fachkraft für Arbeitssicherheit

• Betriebsarzt

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Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt08.06.2010 S4

Fachkraft für Arbeitssicherheit

(§§ 5, 16 ASiG, § 19 BGV A1 und Richtlinie BMI vom 28. Januar 1978)

.... ist schriftlich zu bestellen.

.... unterstützt und berät den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit, insbesondere bei : der Planung, Ausführung und Unterhaltung von

Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen, der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, ......

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Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt08.06.2010 S5

Fachkraft für Arbeitssicherheit

(§§ 5, 16 ASiG, § 19 BGV A1 und Richtlinie BMI vom 28. Januar 1978)

... insbesondere bei :

der Auswahl und Erprobung von persönlichen Schutzausrüstungen,

der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,

der Beurteilung der Arbeitsbedingungen

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Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt08.06.2010 S6

Der Betriebsarzt

(§§ 2, 16 ASiG, § 19 BGV A1 und Richtlinie BMI vom 28. Januar 1978 )

.... unterstützt und berät den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, insbesondere bei :

• der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,

• der Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung

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Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt08.06.2010 S7

Der Betriebsarzt

(§§ 2, 16 ASiG, § 19 BGV A1 und Richtlinie BMI vom 28. Januar 1978 )

insbesondere bei :

der Beurteilung der Arbeitsbedingungen arbeitsphysiologischen, -psychologischen sowie

arbeitshygienischen Fragen.der Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb,Fragen des Arbeitsplatzwechsels und der

Eingliederung in den Arbeitsprozess.

Für die Tätigkeit sind der Fachkundenachweis

sowie spezielle Ermächtigungen erforderlich!

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Innerbetriebliches Arbeitsschutz-System

• Fachkraft für Arbeitssicherheit

• Betriebsarzt

beratend und unterstützend

• Arbeitgeber

• Dienststellenleiter

• Führungskräfte

Verantwortlich für den Arbeitsschutz

unterstützend

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Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt08.06.2010 S9

Der Sicherheitsbeauftragte(§ 22 SGB VII, Erlass des BMI vom 04.03.2004)

.... unterstützt den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung.

.... seine Tätigkeit ist freiwillig und ehrenamtlich.

.... übernimmt keine Verantwortung.

.... soll in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Vorbild sein

mitdenken

informieren, hinweisen

mitgestalten

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Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt08.06.2010 S10

Der Sicherheitsbeauftragte

(§ 22 SGB VII, Erlass des BMI vom 04.03.2004)

zu seinen Aufgaben gehören:

informieren von Kollegen zu Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung

Teilnahme an Unfalluntersuchungen / Betriebsbesichtigungen

Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss

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Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt08.06.2010 S11

Der Sicherheitsbeauftragte

(§ 22 SGB VII, Erlass des BMI vom 04.03.2004)

zu seinen Aufgaben gehören:

darauf achten, dass die persönliche Schutzausrüstungen durch die Kollegen benutzt wird

mit überprüfen, daß technische Schutzvorrichtungen vorhanden und funktionstüchtig sind

Mängel dem Vorgesetzten melden

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Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt08.06.2010 S12

Innerbetriebliches Arbeitsschutz-System

• Sicherheitsbeauftragte• Fachkraft für Arbeitssicherheit

• Betriebsarzt

beratend und unterstützend

• Arbeitgeber

• Dienststellenleiter

• Führungskräfte

Verantwortlich für den Arbeitsschutz

unterstützend

mitbestimmend

• Personalrat

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Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt08.06.2010 S13

Der Personalrat

(§§ 75 und 81 Bundespersonalvertretungsgesetz)

.... hat ein Mitbestimmungsrecht über:

die Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen

die Gestaltung der Arbeitsplätze

Das Mitbestimmungsrecht ist ein Initiativrecht -

d.h. er kann selbst Regelungen anstreben.

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Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt08.06.2010 S14

Der Personalrat

(§§ 75 und 81 Bundespersonalvertretungsgesetz)

Der Personalrat hat,

die zuständigen Behörden die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen und sich für die Durchführung der Arbeitsschutzvorschriften einzusetzen.

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Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt08.06.2010 S15

Der Personalrat

(§§ 75 und 81 Bundespersonalvertretungsgesetz)

Aufgaben/Rechte:

überwacht, dass der Arbeitgeber, die für die Beschäftigten geltenden Vorschriften einhält

Abschluss von Dienstvereinbarungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes

Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten mit dem Arbeitgeber zu verhandeln

Teilnahme bei Betriebsbesichtigungen/Beratungen durch Aufsichtsbehörden

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Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt08.06.2010 S16

Der Personalrat

(§§ 75 und 81 Bundespersonalvertretungsgesetz)

Aufgaben/Rechte:er erhält die Niederschriften über stattgefundene Besichtigungen und Besprechungen der AufsichtsbehördenMitbestimmung bei der Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und BetriebsarztMitarbeit im Arbeitsschutzausschuss - mit zwei MitgliedernMitzeichnung der Unfallanzeigen

Er ist weisungsfrei! Er hat kein Weisungsrecht gegenüber Beschäftigten.

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Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt08.06.2010 S17

Innerbetriebliches Arbeitsschutz-System

• Sicherheitsbeauftragte

• Fachkraft für Arbeitssicherheit

• Betriebsarzt

beratend und unterstützend

• Arbeitgeber

• Dienststellenleiter

• Führungskräfte

Verantwortlich für den Arbeitsschutz

unterstützend• Betriebsrat

• Personalrat

mitbestimmend

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Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt08.06.2010 S18

Arbeitsschutzausschuss

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Betriebsarzt

PersonalratUnternehmer

Sicherheits-beauftragte

koordinierend

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Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt08.06.2010 S19

Der Arbeitsschutzausschuss

(§ 10 der Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes vom 28. Januar

1978)

In Betrieben, in denen Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind, hat der Leiter der Behörde einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden.

Der Arbeitsschutzausschuss sollte sich auf der Grundlage einer Geschäftsordnung konstituieren und danach arbeiten.

Der Arbeitsschutzausschuss soll mindestens einmal vierteljährlich zusammentreten.

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Klaus Rading, WSD West Heinrich Schoppmann, WSA Schweinfurt08.06.2010 S20

Der Arbeitsschutzausschuss

§ 10 der Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes vom 28. Januar 1978

… hat die Aufgabe, alle Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.

… kann Beschlüsse fassen.

… hat nur beratende Funktion gegenüber dem Arbeitgeber.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!