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1 Arbeitsunterlagen Truppführerlehrgang Vol.2.1

Arbeitsunterlagen Truppführerlehrgang · Es ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort frei Bahn zu schaffen. (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten

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Arbeitsunterlagen

Truppführerlehrgang

Vol.2.1

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Inhaltsverzeichnis

Thema 1 Rechtsgrundlage für die Feuerwehr Seite 3 Einschränkung von Grundrechten

Aufgaben der Gemeinde, Landkreise, Freistaat

Sonderrechte Straßenverkehr

Beförderungen

Thema 2 Brennen & Löschen Seite 12 Voraussetzungen

Ausbreitungsformen

Löschmitteleigenschaften

Thema 3 Fahrzeuge der Feuerwehr Seite 23 Einteilungen

Thema 4 Gefahren der Einsatzstelle Seite 27 Gefahrenmatrix

Gefahrenabwehr

Thema 5 Löscheinsatz Seite 35 FwDV 3

Lösch-/ Suchtechniken

Brände

Thema 6 Technische Hilfe Seite 43 Funktion Geräte, Einsatzhinweise

Beleuchtung

Absperren

Thema 7 Gefährliche Stoffe und Güter (FwDV500) Seite 54 Gefahrengruppen

GAMS

Gefahrenklassen

Absperrmaßnahmen

Einsatzgrundsätze

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Rechtsgrundlagen für die Feuerwehr

Aufgaben der Feuerwehr Festgelegt im sächsischen Brandschutzgesetz § 16 -_____________________________________________________________________ -_____________________________________________________________________ -_____________________________________________________________________ -_____________________________________________________________________.

Funktionsträger der Feuerwehr -________________________ -________________________ sind Funktionen die eine Freiwillige Feuerwehr haben muss diese Funktionen werden

durch Wahl für den Zeitraum von 5 Jahren besetzt -________________________ Die Funktion kann auch auf mehrere Kameraden verteilt werden welche sich dann auf ein Teilgebiet spezialisieren z.B. Atemschutzgerätewart, Funkgerätewart, Obermaschinist usw. Gerätewarte werden von der Wehrleitung bestimmt -________________________ ist durch die Wehrleitung zu bestimmen wenn es eine Jugendgruppe in der Feuerwehr gibt -________________________ -________________________ -________________________

Pflichten der Feuerwehr nach Brandschutzgesetz

-Rettung von Menschen und Tieren aus Brandgefahr -Brandbekämpfung bei Schadensfeuern -Hilfe bei öffentlichen Notständen -Technische Hilfe zur Rettung von Menschen und Tieren bei lebensbedrohlichen

Zwangslagen

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Einschränkung von Grundrechten §74 SächsBRKG 1.Recht auf informationelle Selbstbestimmung 2.___________________________ 3.Freiheit der Person 4.Versammlungsfreiheit 5.___________________________ 6.___________________________

Rechte der Feuerwehr nach Brandschutzgesetz

Aufgrund dieses Gesetzes (§74 SächsBRKG) kann das Recht auf Freiheit der Person, Unantastbarkeit der Wohnung und Gewährleistung des Eigentums eingeschränkt werden

Befugnisse: >Betreten von Grundstücken, Wohnungen und Schiffen zur Wahrnehmung

dienstlicher Tätigkeiten mit Ausnahme von exterritorialem Gebiet >Inanspruchnahme von Sachen >Heranziehung von Personen >Platzverweis >Sonderrechte im Straßenverkehr

Pflichten der Bevölkerung nach Brandschutzgesetz §53;54;55 SächsBRKG

- Wer ein Schadensereignis bemerkt, ist verpflichtet unverzüglich Hilfe zu holen, wenn er die Gefahr nicht selbst beseitigen kann - wer einen Brand bemerkt hat bis zum Eintreffen der Feuerwehr alle in seiner Kraft stehenden Maßnahmen zur Löschung des Brandes zu ergreifen - Jede über 16 Jahre alte Person ist bei einem Brand oder Unfall verpflichtet Lösch- und oder Rettungsdienste zu leisten, wenn sie körperlich dazu in der Lage ist -Grundstückseigentümer sind verpflichtet zu dulden:

>Zutritt zu Gebäuden und Grundstücken >Wasser und Löschgräte der Feuerwehr zu überlassen >Beseitigung von Pflanzenrabatten, Gebäuden und Gebäudeteilen >Räumung von Gebäuden und Gebäudeteilen >Gewerbetreibende müssen Brandverhütungsschauen dulden

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Träger der Feuerwehr Aufgaben der Gemeinden § 6 SächsBRKG Die Gemeinden sind verantwortlich für:

- den abwehrenden Brandschutz und für die Hilfeleistungen der Feuerwehren im Gemeindegebiet

- die Bereitstellung und Unterhaltung der Ausrüstung, der Gerätehäuser und der Löschmittel

- die Brandverhütungsschauen und für Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen - die Gemeinden sind für die Durchführung der Ausbildung verantwortlich - auf Anforderung müssen Gemeinden mit ihren Feuerwehren anderen Gemeinden

Hilfe leisten sofern der Brandschutz im eigenen Gebiet nicht gefährdet ist - auf Anforderung müssen Gemeinden in Betrieben und Einrichtungen mit betrieblichen Feuerwehren Hilfe leisten - bei der Ausübung des Dienstes sind die Angehörigen der Feuerwehren im Auftrag

der Kommunen tätig

Aufgaben der Landkreise und Kreisfreien Städte § 7 SächsBRKG Die Landkreise: -unterstützen die Kreisangehörigen Gemeinden -sind verantwortlich für die Einrichtung und Unterhaltung einer ständig besetzten Leitstelle -sind zuständig für die Beschaffung und Unterhaltung von überörtlichen Alarmierungssystemen -können die Bildung von feuerwehrtechnischen Zentren vereinbaren

Aufgaben des Freistaates § 8 SächsBRKG Der Freistaat: -erfüllt Aufgaben die über die Zuständigkeit der Landkreise hinausgehen -unterstützt die Landkreise durch die Gewährung von Zuschüssen -unterhält die Landesfeuerwehrschule und andere Einrichtungen zur Aus- und Weiterbildung -beteiligt sich an der Einrichtung und Unterhaltung technischer Prüfeinrichtungen und feuerwehrtechnischer Zentren

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Arten der Feuerwehr

1. _________________________ 2. _________________________ 3. _________________________ 4. _________________________

Berufsfeuerwehren § 19 SächsBRKG

- Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern haben eine Berufsfeuerwehr einzurichten - Das Staatsministerium des Inneren kann Ausnahmen zulassen - Die Auflösung einer Berufsfeuerwehr bedarf der Zustimmung des

Staatsministeriums des Inneren - Der Leiter der Berufsfeuerwehr hat für die Leistungsbereitschaft

der öffentlichen Feuerwehren der Gemeinde Sorge zu tragen

Freiwillige Feuerwehren § 18 SächsBRKG

-In die Freiwillige Feuerwehr dürfen folgende Personen aufgenommen werden:

>die über 16 Jahre sind >die den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind >die charakterlich geeignet sind >die sich zu einer längeren Dienstzeit verpflichten

- über die Aufnahme entscheidet die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr - ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht - eine Ablehnung ist dem Gesuchsteller schriftlich mitzuteilen - eine Kündigung oder Entlassung aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis und jede berufliche Benachteiligung wegen der Tätigkeit in der Feuerwehr ist unzulässig - Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren sind für die Dauer von Einsätzen, Einsatzübungen sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen vom Arbeitgeber freizustellen - Angehörige des öffentlichen Dienstes sind nur freizustellen wenn keine übergeordneten öffentlichen Interessen betroffen sind - die Freistellung ist durch die Gemeinde schriftlich zu erwirken bei Einsätzen und Einsatzübungen hat dies nachträglich zu erfolgen - Freistellungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sind dem Arbeitgeber rechtzeitig anzuzeigen - das Arbeitsendgeld muss für die Zeit der Einsätze ,Übungen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen die während der Arbeitszeit stattfinden weitergezahlt werden - in Gemeinden mit Berufsfeuerwehr können auch Freiwillige Feuerwehren oder eine Pflichtfeuerwehr gebildet werden - in der Freiwilligen Feuerwehr können auch hauptberufliche Kräfte tätig sein - in der Freiwilligen Feuerwehr können Jugend-, Alters- und Ehrenabteilungen gebildet werden

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Pflichtfeuerwehren § 20 SächsBRKG - wenn die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und die Hilfeleistung bei Unfällen und Notständen aller Art nicht gewährleistet ist, ist eine Pflichtfeuerwehr aufzustellen - zur Sicherstellung der Mindeststärke einer Freiwilligen Feuerwehr können auch einzelne Einwohner verpflichtet werden, soweit sie feuerwehrpflichtig sind - Feuerwehrdienstpflichtig sind alle Einwohner einer Gemeinde zwischen dem 18. und dem 65. Lebensjahr - der Bürgermeister kann die Dienstpflichtigen durch schriftlichen Verpflichtungsbescheid für eine bestimmte Zeit zur Dienstleistung in die Pflichtfeuerwehr heranziehen - für Pflichtfeuerwehren gelten die selben rechtlichen Grundlagen wie für Freiwillige Feuerwehren - die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr bedarf einer Satzung der Gemeinde, Rechtspflichten von Feuerwehrdienstverpflichteten sind in dieser Satzung zu regeln

Betriebliche Feuerwehren § 21 SächsBRKG -Betriebe und Einrichtungen können betriebliche Feuerwehren mit haupt- oder nebenberuflichen Kräften aufstellen -betriebliche Feuerwehren können nach Prüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde als Werkfeuerwehr anerkannt werden - bei Betrieben mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr kann die Einrichtung einer Werkfeuerwehr durch die Rechtsaufsichtsbehörde angeordnet werden - betriebliche Feuerwehren haben der Feuerwehr der Gemeinde auf Anforderung Hilfe zu leisten sofern der Brandschutz in den Betrieben nicht gefährdet ist

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Sonderrechte im Straßenverkehr Rechtliche Grundlagen Ausnahmeregelungen für die Feuerwehr

StVO §____ §_____

§ 1“Grundregeln“ StVO (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, das kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§ 35 „Sonderrechte“ (1) Von den Vorschriften dieser Verordnungen sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die____________, der Katastrophenschutz, die Polizei

und der Zolldienst befreit, soweit das _______________________________

____________________________________________ist

(5) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter _________________________der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden

Hoheitliche Aufgabenbereiche der Feuerwehr

** RReettttuunngg vvoonn MMeennsscchheennlleebbeenn * Tierrettung

* Sachbergung

Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben durch: - Brandbekämpfung - technische Hilfeleistung - friedensmäßigen Katastrophenschutz - erweiterten Katastrophenschutz - Rettungsdienst, soweit er durch die Feuerwehr wahrgenommen wird

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Wann liegt Dringlichkeit vor ? - Besorgung von dringend an der Einsatzstelle benötigten Geräten ............... - Besorgung von Büromaterial ............... - Besorgung von Verpflegung ............... - Blutkonserven ............... - Dienstbesprechung ............... - Feuerwehrfeste ............... - Übung allgemein ............... - Übung unter Einsatzbedingungen ...............

Grundsätze zur Nutzung der Sonderrechte:

Die Verkehrssicherheit hat Vorrang gegenüber dem Interesse am raschen Vorwärtskommen _______________

Je größer die Abweichung von den allgemeinen Verkehrsvorschriften ist, umso größer die Pflicht zur Rücksichtnahme auf das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer _______________________

Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden (Gefährdungsverbot)

Gelten zeitliche Grenzen ________________________

Es gilt immer Einzellfallprüfung __________________

§ 38 „Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht“ (1) Blaues Blinklicht und Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn _____________geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort frei Bahn zu schaffen. (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen

und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

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Kenntlichmachung des Fahrzeuges

Der Feuerwehrangehörige der mit seinem Privatfahrzeug Sonderrechte nach der Alarmierung in Anspruch nimmt, kann sein Fahrzeug entsprechend kenntlich machen. Dies kann dazu führen, dass andere Verkehrsteilnehmer dem Sonderrechtsfahrer eventuell Vorfahrt gewähren.

Zulässige Kennzeichnungen:

Unbeleuchtete Dachaufsetzer

Nichtreflektierende Magnetschilder

Schilder mit Saugnäpfen zum Anbringen hinter der Scheibe

Unzulässige Kennzeichnung

Beleuchtete Dachaufsetzer

Sogenanntes Rundumlicht (wie Blaulicht) und sog. Frontblitzer, gleichgültig welcher Farbe

LED-Schilder (auch hinter den Scheiben)

Sonstige beleuchtete, selbstleuchtende oder reflektierende Schilder oder Folien im oder am Fahrzeug

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Laufbahn der Feuerwehr

Dienstgrade

Pflichtlehrgänge

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a) Mannschaften

Feuerwehrmann- Anwärter

Feuerwehrmann X 2 X

Oberfeuerwehrmann X X 1 3 X

Hauptfeuerwehrmann X X 2 4 X

b) Unterführer

Löschmeister X X 3 4 X

Hauptlöschmeister X X X 3 4 X

c) Führungskräfte

Brandmeister X X X X 4 6 X X

Oberbrandmeister X X X X X 5 8 X X

Hauptbrandmeister X X X X X X 5 10 X

Brandinspektor X X X X X X 6 12 X

d) Feuerwehrtechnische Bedienstete

Oberbrandinspektor X X X X X X X 7 14 X

Hauptbrandinspektor X X X X X X X X 7 16 X

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Brennen und Löschen

Verbrennungsvoraussetzungen Feuer ist die energetische Komponente eines Brandes, das heißt, die Auswirkung der freiwerdenden Wärmeenergie auf Menschen, Tiere, Sachen und Umwelt. Um eine Verbrennung in Gang setzen zu können sind folgende Komponenten nötig: -___________________________________________________________________ -___________________________________________________________________ -___________________________________________________________________ -___________________________________________________________________

Flammpunkt Der Flammpunkt einer brennbaren Flüssigkeit ist die niedrigste Flüssigkeitstemperatur, bei der sich unter festgelegten Bedingungen Dämpfe in einer solchen Menge bilden, dass über dem Flüssigkeitsspiegel ein durch Fremdentzündung entzündbares Dampf-Luft-Gemisch entsteht.

Brennpunkt Der Brennpunkt einer brennbaren Flüssigkeit ist die niedrigste Flüssigkeitstemperatur, bei der sich Dämpfe in solchen Mengen entwickeln, dass nach ihrer Entzündung durch eine Zündquelle ein ständiges Brennen bestehen bleibt.

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Zündtemperaturen ist die niedrigste Temperatur bei der sich ein brennbarer Stoff in Luft entzündet. (Selbstentzündung)

> Acetylen 305 ° C > Butan 365 ° C > Propan 470 ° C > Stadtgas 560 ° C > Wasserstoff 560 ° C > Kohlenmonoxid 605 ° C > Erdgas 640 ° C > Benzin / Diesel 220 ° C > Tabak 175 ° C > Zeitungspapier 280 ° C > Holz Fichte 280 ° C > Steinkohle 350 ° C > Baumwolle 450 ° C

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Verbrennungsvorgang Verbrennung ist Oxidation _______________ ist ein chemischer Vorgang. Bei dem sich ein Stoff mit Sauerstoff verbindet. Der Stoff wird _______, der Sauerstoff wird ___________. Dabei entsteht ein völlig neuer Stoff. _____________ Oxidation ist eine Verbindung von Stoffen mit Sauerstoff ________ Oxidation

-Rosten von Eisen -Verwesung von organischen Stoffen

-Stoffwechsel im menschlichen Körper

________Oxidation -Glühen von Holzkohle

-Erdgasflamme -Explosion z.B. Von Kohlestaub Wärme - ist eine Form von Energie Beim Brennvorgang wird chemische Energie ( brennbarer Stoff ) in Wärmeenergie umgewandelt. Ausbreitungsformen: Wärmeübertragung > Wärmeleitung > Wärmeströmung

> Wärmestrahlung

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Erscheinungsformen des Feuers

> _______________ > _______________

> _______________

Die Art des brennbaren Stoffes bestimmt die Feuererscheinungsform. Wir unterscheiden: > Feste Stoffe = ______und ______ > Flüssige Stoffe und Gase = ______ > Metalle =_______ > Fette und Speiseöle =_______ Entzündbarkeit eines Stoffes:

________________________ -diese Stoffe kommen ohne äußere Energiezufuhr zur Entzündung.

________________________ -diese Stoffe werden durch geringe Wärmezufuhr entzündet. ________________________ -diese Stoffe können mit der Zündenergie eines Streichholzes entzündet werden.

________________________ –diese Stoffe können nur durch eine starke Zündquelle entzündet werden

Verbrennungsgeschwindigkeit:

> geringe Geschwindigkeit Schwelbrand Glimmbrand Glutbrand > normale Geschwindigkeit Flammbrand > hohe Geschwindigkeit Verpuffung > sehr hohe Geschwindigkeit Explosion > extrem hohe Geschwindigkeit Detonation

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Verbrennungsprodukte Grundsätzlich entstehen bei jedem Verbrennungsprozess entsprechende Verbrennungsprodukte. Die Hauptenergieträger sind Kohlenstoff ( C ) und Wasserstoff ( H ). Sie verbinden sich mit dem Luftsauerstoff zu Kohlendioxid ( CO2 )

und Wasser ( H2O ).

Abhängig vom Brennstoff können aber auch > Stickstoffoxide ( NO ; NO2 )

> Schwefeldioxid ( SO2 )

> Kohlenmonoxid ( CO ) > Kohlenwasserstoffe (HC )

entstehen. Zusätzlich zu den Gasförmigen Verbrennungsprodukten entstehen auch feste und flüssige Verbrennungsprodukte wie z.B.: > Ruß > Rauch > Asche > verschiedene Säuren > Oxide

Brandklassen

Löschen

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Löschen ist ein Vorgang, bei dem eine Verbrennung zum erliegen gebracht wird, obwohl noch brennbarer Stoff vorhanden ist. Dazu werden Löschmittel eingesetzt! Störung von Verbrennungsbedingungen > Brennbarer Stoff stoffliche Art > Sauerstoff stoffliche Art

> Mischungsverhältnis Zustandsbedingung > Zündtemperatur Zustandsbedingung

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Löschmittel

Wasser Wird Wasser erwärmt, nimmt seine Dichte laufend ab, bis es schließlich in Dampfform übergeht. Dabei wird Energie verbraucht und es entsteht Wasserdampf. Aus 1 Liter Wasser entstehen ___________ Wasserdampf. 15 % der zur Verdampfung notwendigen Energie wird für das erwärmen des Wassers auf 100 °C benötigt jedoch 85 % der Energie werden für den Übergang vom flüssigen zum gasförmigen Zustand verwendet.

Hauptlöschwirkung:

> ____________ Nebenlöschwirkung: > ersticken > verdünnen > abmagern

> mechanische Wirkung Daraus folgt: > größter Kühleffekt bei geringster Tropfengröße > höchste Flächenleistung bei geringster Tropfengröße Sprühstrahl: > große Kühlleistung > große Flächenleistung > geringe Aufwirbelung von Brandgut > geringe Sicherheitsabstände bei Bränden in elektrischen Anlagen Vollstrahl: > große Wurfweite

> große Auftreffwucht

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Welcher Strahl an der Einsatzstelle der richtige ist hängt von der Art des Brandgutes bzw. von der jeweiligen Situation ab. Vorteile: > ______________________________________________ > ______________________________________________ > ______________________________________________ > ______________________________________________ > ______________________________________________ > ______________________________________________ Nachteile: > ______________________________________________ > ______________________________________________ > ______________________________________________ > ______________________________________________ Gefahren beim Einsatz von Wasser: > bei brennbaren Flüssigkeiten durch überfließen, Fettexplosion > bei brennbaren Gasen durch Erfolglosigkeit

> bei brennbaren Metallen durch die Aufspaltung des Wassers in Wasserstoff und Sauerstoff

> bei Karbid durch die Bildung von Acetylen > bei quellenden Stoffen durch die Gewichtserhöhung > bei Schornsteinbränden durch Dampfdruck > bei Staubbränden durch Aufwirbelung und Staubexplosion > bei Bränden in geschlossenen Räumen durch Dampfbildung und Verbrühung > bei elektrischen Anlagen durch elektrische Leitfähigkeit Sicherheitsabstände: Niederspannung bis 1000 Volt Sprühstrahl ___ m Vollstrahl ___ m Hochspannung über 1000 Volt Sprühstrahl ___m Vollstahl ___m

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Schaum Durch das aufbringen des Schaums wird der Luftsauerstoff von dem Brand getrennt und so die Verbrennung zum erliegen gebracht.

Hauptlöschwirkung: > __________ Nebenlöschwirkung:

> kühlen

Einsatzgrundsatz: > Schaum nur zum Einsatz bringen wenn genügend Schaumreserven

vorhanden sind > Es muss möglichst viel Schaum in möglichst kurzer Zeit aufgebracht

werden. >Schaumdecke ca. 20-50 cm

Verschäumungszahlen: Ist das Verhältnis zwischen Volumen Wasserschaummittelgemisch und dem Schaummittelvolumen. Sie gibt an wie vielfach sich die Flüssigkeitsmenge bei Verschäumung vergrößert.

> Schwerschaum = 1-20 > Mittelschaum = 21-200 > Leichtschaum = 201-1000 Zumischrate liegt zwischen 1% - 6% Schaum wird hergestellt durch Verwendung von Zumischern im Geradeaus-, Nebenschluss- oder Pumpenvormischverfahren. Zumischer und Schaumrohr müssen zueinander passen. Anwendung von Schaum: > löschen brennbarer Flüssigkeiten > einschäumen gefährdeter Objekte > löschen fester glutbildender Stoff > in Verbindung mit Löschpulver um Rückzündungen zu vermeiden > einschäumen von Landebahnen bei Notlandungen

Achtung !!! Nicht bei unter Spannung stehenden elektrischen Anlagen

einsetzen!!!

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Löschpulver Durch das aufbringen des Löschpulvers wird die Energie der Brandradikale durch die im Löschpulver vorhandenen Radikale gebunden und die Kettenreaktion zum erliegen gebracht. Wir unterscheiden: > _______________ P > _______________ PG >_______________ PM Normalbrandpulver P Hauptlöschwirkung:

>heterogene Inhibition Nebenlöschwirkung: > mechanische Wirkung des scharfen Pulverstrahls Glutbrandpulver PG Hauptlöschwirkung:

>_______________________ Nebenlöschwirkung: > ______________________ Metallbrandpulver PM Hauptlöschwirkung:

> ersticken Nebenlöschwirkung: > geringe Kühlwirkung Daraus folgt: > Löschpulver immer mit genügend Abstand in die Flammen sprühen > beim kombinierten Einsatz mit Schaum muss Schaumverträgliches SV – Pulver eingesetzt

> Löschpulver darf nur im Niederspannungsbereich bis ____________ mit einem Sicherheitsabstand von mind. ___________ eingesetzt werden

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Kohlendioxid Bei der Anwendung von Kohlendioxid CO2 verdrängt dieses den Luftsauerstoff und

senkt die O2 Konzentration auf unter 15 % wodurch die Verbrennung zum erliegen

kommt.

Hauptlöschwirkung: > _____________ Nebenlöschwirkung: > kühlen Daraus folgt:

> beste Löschwirkung von CO2 bei Windstille und in

geschlossenen Räumen > bei Einsatz in geschlossenen Räumen Umluft unabhängigen

Atemschutz verwenden > Metallbrände dürfen mit CO2 nicht gelöscht werden

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Fahrzeuge der Feuerwehr

Einteilung: 1.____________________ 2.____________________ 3.____________________ 4.____________________ 5.____________________ 6.____________________ 7.____________________ 8.____________________

Einsatzleitfahrzeuge ELW 1 Hilfsmittel des Einsatzleiters zur Führung eines Zuges ohne Führungsgehilfen und zur Erkundung von Schadensstellen ELW 2 Hilfsmittel der Einsatzleitung zum Führen größerer Verbände mit Führungsgehilfen, jedoch ohne stabsmäßige Führung ELW 3 Hilfsmittel der Einsatzleitung zum Führen großer Verbände mit Führungsgehilfen und stabsmäßiger Führung

Löschfahrzeuge Löschgruppenfahrzeuge "LF„ erste Zahl gibt die Pumpenleistung in 100 l/min an, zweite Zahl gibt die mitgeführte Wassermenge in 100 l an. LF 16/12 (1600 l/min Pumpenleistung, 1200 l Wasser) Nach der neuen DIN EN wird nur noch die Pumpenleistung angegeben LF 20/10 (Pumpenleistung von 2000 l/min bei 10 bar Druck) Löschgruppenfahrzeug mit Tragkraftspritze "LF 16-TS" das "TS" nach der Kurzbezeichnung zeigt an, das auf dem Löschgruppenfahrzeug eine zweite Pumpe in Form einer TS8/8 verlastet ist Tanklöschfahrzeuge "TLF„ erste Zahl gibt die Pumpenleistung in 100 l/min an, zweite Zahl gibt die mitgeführte Wassermenge in 100 l an. TLF 24/48 (2400 l/min Pumpenleistung, 4800 l Wasser)

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Tragkraftspritzenfahrzeuge "TSF" wenn nach der Kurzbezeichnung ein "W" steht hat das Fahrzeug einen Löschwasserbehälter mit Trockenlöschfahrzeuge "TroLF" Zahl gibt die Pulvermenge in kg an TroLF 750 ( 750 kg Löschpulver) Löschgruppenfahrzeuge Da die Gruppe, die kleinste taktische Einheit, die selbstständig zur Brandbekämpfung vorgehen kann, darstellt besteht die Besatzung von Löschgruppenfahrzeugen aus einer Löschgruppe (1+8). Mit Löschgruppenfahrzeugen kann man:

- einen Löschangriff einleiten und durchführen - Wasser, auch über lange Wegestrecken, fördern - einfache technische Hilfeleistungen durchführen.

Für den Katastropheneinsatz sind einige Löschgruppenfahrzeuge mit einer zusätzlichen Tragkraftspritze bestückt.

Hubrettungsfahrzeuge Drehleitern Drehleitern sind speziell für den Feuerwehreinsatz gestaltete und ausgerüstete Fahrzeuge. Sie sind nur sehr beschränkt eigenständig einsetzbar. Mit Drehleitern kann man:

- Menschen und Tiere aus Notlagen befreien - Verletzte aus Höhen und Tiefen retten - Brandbekämpfungseinsätze unterstützen (Angriffswege, Dachhaut öffnen) - Brücken zur Personenrettung und Schlauchüberführung bauen - Als Löschkran Kühl- und Löscharbeiten ausführen - Als Beleuchtungsmast Einsatzstellen ausleuchten - In begrenztem Maße als Kran arbeiten

Drehleiter mit Rettungskorb „DLK“ Die erste Zahl gibt die Nennrettungshöhe in Metern an, die zweite Zahl gibt die Nennausladung in Metern an. DLK23/12 Drehleiter mit Rettungskorb mit einer Nennrettungshöhe von 23m bei einer Ausladung von 12 m

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Rüstwagen -Dient zur technischen Hilfe -Lichtmast -Seilwinde -Schere/ Spreizer

Gerätewagen GW – Gerätewagen zum Transport von Bergungs- und Beleuchtungsgeräten GW Atemschutz – Gerätewagen zum Transport von Atemschutzgeräten GW Strahlenschutz – Gerätewagen zum Transport von Strahlenschutz- und Messgeräten GW Öl – Gerätewagen zum Transport von Geräten für die Beseitigung von wasserschädlichen Stoffen

Gerätefahrzeug Gefahrgut GW Chemieschutz – Gerätewagen zum Transport von Geräten für die Beseitigung von Umweltgefahren, die durch Laugen und Säuren entstehen können GW Gefahrgut – Gerätewagen zum Transport von Geräten für die Beseitigung von gefährlichen Stoffen und Gütern

Rettungsdienstfahrzeuge Sind Spezialfahrzeuge für die Versorgung, Rettung und den Transport von verletzten Personen man unterscheidet: Notarzteinsatzfahrzeug „NEF“ Notarztwagen „NAW“ Rettungswagen „RTW“ Krankentransportwagen „KTW“

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Sonstige Feuerwehrfahrzeuge Sonstige Einsatzfahrzeuge sind Spezialfahrzeuge, die für besondere Einsätze zweckentsprechend gestaltet und ausgerüstet sind. Wechselladerfahrzeuge mit Abrollbehältern dienen der Feuerwehr zum Transport von zusätzlich benötigten Hilfsmitteln wie Rüsthölzer, Ölbinder u.s.w. Mit Spezialbehältern in den Klassen der Gerätewagen oder mit einem Wassertank wird das Einsatzspektrum dieser Fahrzeuge erheblich vergrößert. Das Kurzzeichen für Wechselladerfahrzeuge ist „WLF“. Die nachfolgende Bezeichnung zeigt welcher Abrollbehälter geladen ist. z.B. WLF Atem (Wechselladerfahrzeug mit Atemschutzbehälter)

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Gefahren an der Einsatzstelle Feuerwehreinsatz ist Gefahrenabwehr! Die gefahrlose Einsatzstelle ist nicht existent, denn eine Situation, von der keine Gefahr ausgeht, rechtfertigt den Feuerwehreinsatz nicht. Einteilung der Gefahren _________ Gefahren: • Fehlverhalten der Einsatzkräfte

• Verhalten von geschädigten bzw. betroffenen Personen

_________ Gefahren: • Einsatzstelle selbst • Mangelhafte Einsatzmittel

Gefahrenmatrix •A ______________________ •A ______________________ •A ______________________ •A ______________________ •C ______________________ •E ______________________ •E ______________________ •E ______________________ •E ______________________

AA –– AAtteemmggiiffttee Sind in der Luft befindliche Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe, die wegen ihrer chemischen Eigenschaften auf den Körper schädigend wirken und durch die Einatmung in den Körper gelangen.

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Wie lange kann man überleben ? > ohne Nahrung ........................................... > ohne Trinken ........................................... > ohne Sauerstoff ........................................... Wirkung auf Blut, Nerven und Zellen z.B. CO, Blausäure Reiz- und Ätzwirkung z.B. Ammoniak, Chlor Erstickende Wirkung z.B. CO2, Stickstoff

>21% Sauerstoffgehalt der Atemluft >21-17% keine Beeinträchtigung der Atmung >17% Sauerstoffgehalt der Ausatemluft >17-12% Gefährdung der Gesundheit ( erhöhte Atemfrequenz, Urteilskraft und Orientierungsvermögen beeinträchtigt, Muskelkoordination gestört, schnelle Ermüdung ) >12% akute Gesundheitsgefahr (periodisches Ab- und Anschwellen der Atmung, Schmerzempfindung eingeschränkt, Bewusstseinstrübung,

Übelkeit, Erbrechen, Herzschädigung) >12-7% Lebensgefahr (Schnappatmung, Muskelerschlaffung, plötzliches Zusammenbrechen, Verkrampfung, Ohnmacht, starre u. glasige Augen) >7% Atemstillstand (ca. 5-7 Minuten nach Atemstillstand Herzstillstand)

AA –– GGeeffaahhrreennaabbwweehhrr AAtteemmggiiffttee

Gefahr durch Atemgifte besteht für die Einsatzkräfte, für die betroffenen Personen und für die Umwelt.

Gefahrenabwehr ist durch folgende Maßnahmen möglich:

> Umluft unabhängige Atemschutzgeräte > Einsatz von Filtern in besonderen Lagen > Festlegung des Gefahrenbereiches > Evakuierung aus betroffenem Bereich > Rückzug in nicht betroffene Bereiche > Beobachtung der Lage > Persönliche Schutzausrüstung > Schneller Löscherfolg > Niederschlagen, binden von Gaswolken > Überdruckbelüftung von Gebäuden

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AA –– AAnnggssttrreeaakkttiioonn Begriffserklärung :

• Wenn eine Person aus Angst reagiert bzw. reagieren will und diese

Reaktion eine weitere Gefahr darstellt, spricht man von Angstreaktion.

(springen, klettern, durchführen von Schaltvorgängen u.s.w.)

• müssen nicht logisch begründet oder nachvollziehbar sein

(Sprung aus dem Fenster in den sicheren Tod)

• Gilt bei größeren Menschenmassen als erkannt, wenn man weiß, dass sich

diese Personen auf engem Raum befinden und bedroht sind bzw. sich

bedroht fühlen. Die Gefahr einer hier ausbrechenden Panikreaktion ist im

voraus zu berücksichtigen.

Falsches Verhalten im Brandfall:

> Person springt wenige Sekunden vor der Endpositionierung des Drehleiterkorbes

> Personen laufen an Fluchtwegen vorbei > Flucht über verrauchtes Treppenhaus

AA –– GGeeffaahhrreennaabbwweehhrr AAnnggssttrreeaakkttiioonn

Gefahr durch Angstreaktion besteht für die Einsatzkräfte und für die betroffenen Personen.

Gefahrenabwehr ist durch folgende Maßnahmen möglich: > Aufklärung über Notmaßnahmen > Beruhigendes Gespräch > Professionelle Handlungsweise > Entschärfung der Situation > Ausreichendes intensives Training

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AA –– AAuussbbrreeiittuunngg Ausbreitung durch: > direkte Flammeneinwirkung > ________________ > Wärmeströmung (Konvektion) > ________________ > Funkenflug/Flugfeuer

AA –– GGeeffaahhrreennaabbwweehhrr AAuussbbrreeiittuunngg

Gefahr durch Ausbreitung besteht für die Einsatzkräfte,

für die betroffenen Personen,

für die Umwelt und für Sachwerte.

Gefahrenabwehr ist durch folgende Maßnahmen möglich:

Taktisch richtiges Vorgehen

Wahl des richtigen Mittels

Sichern der Einsatzstelle

AA -- AAttoommaarree SSttrraahhlluunngg Vorkommen:

natürliche Umwelt

Industrie

Forschung

auf Transportwegen

bei Ionisationsrauchmeldern in Gebäuden

Medizin (Röntgen)

in kerntechnischen Anlagen

Militär

äußere Bestrahlung

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________________ äußere Verunreinigung durch Stäube oder Dämpfe ________________

innere Verunreinigung durch Aufnahme über Atemwege, Speiseröhre oder offene Wunden

AA -- GGeeffaahhrreennaabbwweehhrr AAttoommaarree SSttrraahhlluunngg

Gefahrenabwehr ist durch folgende Maßnahmen möglich: > Messgeräte benutzen > Kennzeichnung beachten und weitergeben > Strahlenbelastung durch Sicherheitsabstand verringern > _________________________ > natürliche Deckungsmöglichkeiten nutzen > Verletzte sofort Ärztlich behandeln

> Unbedingt nach dem Einsatz Dekontaminieren

CC -- CChheemmiisscchhee SSttooffffee Die chemischen Stoffe werden nach ihren Gefährdungsmerkmalen in acht Maßnahmengruppen eingeteilt! 1. Explosive Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoffen 2. ________________________ 3. Entzündbare flüssige Stoffe 4. Entzündbare feste Stoffe 5. Entzündend wirkende Stoffe 6. Giftige und Ansteckungsgefährliche Stoffe 8. ________________________ 9. Verschiedene gefährliche Stoffe

CC -- GGeeffaahhrreennaabbwweehhrr CChheemmiisscchhee SSttooffffee

Gefahr durch Chemische Stoffe besteht für die Einsatzkräfte, für die betroffenen Personen, für die Umwelt und für Sachwerte.

Gefahrenabwehr ist durch folgende Maßnahmen möglich: > ______________________________________ > Gefahrgut möglichst auffangen, breit laufen verhindern > Behälter nicht öffnen

> Windrichtung beachten > Vorbereitung Löschangriff > Wenn nötig sofort Rückzug antreten > Kennzeichnung der Transportfahrzeuge und Behältnisse beachte

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EE -- EErrkkrraannkkuunngg//VVeerrlleettzzuunngg

Das Leben und die Gesundheit sind das elementarste Rechtsgut jedes Menschen !

Die Menschenrettung hat bei den Einsätzen der Feuerwehr stets oberste Priorität !

Körperschäden durch: > Mechanische Einwirkungen > Thermische Einwirkungen > Chemische Einwirkungen > Psychische Ursachen

> Infektionskrankheiten nach Ansteckung mit entsprechenden Krankheitserregern

EE -- GGeeffaahhrreennaabbwweehhrr EErrkkrraannkkuunngg//VVeerrlleettzzuunngg …ist durch folgende Maßnahmen möglich: > Gewährleistung der lebensnotwendigen Funktionen > Schnellstmögliche medizinische Betreuung > Isolierstationen nur auf Weisung öffnen

> ausreichend Schutz tragen mind. Umluft unabhängigen Atemschutz

EE –– EExxpplloossiioonn Es werden 3 Varianten von Explosionen unterschieden : > Verpuffung ist eine Explosion mit geringer Druckwelle.

> __________ ist eine Wärmefreisetzende Reaktion in explosionsfähigem Gemisch, die noch nicht zur Detonation führt.

> Detonation ist eine durch eine Stoßwelle ausgelöste Flammenreaktion, die sich mit Geschwindigkeiten bis zu einigen km/sec fortpflanzt. Arten der Explosion : > Gasexplosion > Staubexplosion > Fettexplosion > Druckgefäß- oder Behälterzerknall > Fliehkraftzerknall > Implosion > Detonation von Sprengstoffen und Munition > Stichflamme bzw. Rauchgasexplosion ( Flashover )

EE –– GGeeffaahhrreennaabbwweehhrr EExxpplloossiioonn Gefahrenabwehr ist durch folgende Maßnahmen möglich: > _________________________ > _________________________ > Schnelles öffnen von Türen unterlassen

> aus der Deckung heraus kühlen

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EE -- EEiinnssttuurrzz

Begrifferklärung:

Ist das Versagen von Tragenden Teilen, das Herabstürzen von Gegenständen aus Höhen und die Absturzgefahr für Personen.

EE -- GGeeffaahhrreennaabbwweehhrr EEiinnssttuurrzz …ist durch folgende Maßnahmen möglich: > Gebäude bzw. Anlagen nicht betreten > Abstand halten > Rückzug bzw. Räumung bei akuter Gefahr > Trümmerschatten beachten

> Sicherungsmaßnahmen

EE –– EElleekkttrriizziittäätt

Begrifferklärung: Elektrizität ist eine Energieform die für die Menschlichen Sinnesorgane nicht wahrnehmbar ist. Elektrizität ist an fast jeder Einsatzstelle in verschiedenen Spannungslagen vorhanden und muss auf Grund ihrer hohen Gefahr für Mensch und Tier ständig beachtet werden. Elektrizität führt zu: > Nerven und Muskelstörungen ( Verkrampfungen ) > Verbrennungen > Herzrhythmusstörungen > zum Tod Strahlrohrabstände:

Niederspannung bis 1KV Hochspannung über 1 KV

Sprühstrahl

Vollstrahl

EE –– GGeeffaahhrreennaabbwweehhrr

…ist durch folgende Maßnahmen möglich: > ___________________________________________ > Auf Spannungsverschleppung achten > Kriechströme berücksichtigen > ___________________________________________

> Eingesetztes Löschmittel beachten

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GGeeffaahhrreenn iimm FFeeuueerrwweehhrrddiieennsstt

Wie kann man Unfälle verhindern?

Gefahr beseitigen Wo keine Unfallgefahr besteht, gibt es auch keine Unfälle

Abschirmen, Absperren der Gefahr

Umgehen der Gefahr Unfallgefahren die man umgeht können nicht wirksam werden

• Den Mensch durch Schutzausrüstung schützen Die einzige Möglichkeit Feuerwehreinsätze durchzuführen

• Der Mensch schützt sich durch sein Verhalten Das richtige Verhalten kann man erlernen Die Unfallverhütungsvorschrift Unfallverhütungsvorschriften sind keine Empfehlungen, sie haben Gesetzeskraft. Von den Forderungen der Unfallverhütungsvorschrift darf nur zur Menschenrettung abgewichen werden! Forderungen der Unfallverhütungsvorschrift § 15 Unterweisung Feuerwehrangehörige sind im Rahmen der Aus- und Weiterbildung über die Gefahren im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu unterweisen! Diese Forderung ist erfüllt, wenn jährlich eine aktenkundige Unfallschutzbelehrung durchgeführt wird. § 19 Wasserförderung Strahlrohre, Schläuche und Verteiler sind so zu benutzen, das Feuerwehrangehörige beim Umgang mit diesen Geräten sowie durch Wasserstrahl nicht gefährdet werden. Diese Forderung ist erfüllt, wenn: - Schläuche beim ausrollen unmittelbar an der Kupplung festgehalten werden - nur Strahlrohre mit Absperrvorrichtung benutzt werden - bei B- Strahlrohren die richtige Haltemannschaft eingesetzt wird - Druckschläuche nicht am Körper befestigt werden - schlagende Strahlrohre nicht aufgehoben werden - Schläuche nicht geknickt oder verdreht verlegt werden - Verteiler nicht schlagartig geöffnet werden

Merke: Viele Unfälle passieren aus Gewohnheit.

Es bleibt immer ein Restrisiko!

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Löscheinsatz

Ein Truppführer hat seine gesamte Persönlichkeit in die Ausführung des Befehls einzubringen. Hierbei bewegt er sich innerhalb des durch den Befehl zulässigen Spielraumes, ohne die Grenzen zu überschreiten. Beim Vorgehen ist der Truppführer verantwortlich: -_______________ -___________ seiner Mannschaft -Meldung an _______________ -Rückmeldung______________ -richtigen Einsatz von_______________ -____________bei besonderen Gefahren

FFeeuueerrwweehhrr--DDiieennssttvvoorrsscchhrriifftt 33 Die Feuerwehr-Dienstvorschrift regelt, wie die taktischen Einheiten Selbstständiger Trupp, Staffel, Gruppe und Zug im Löscheinsatz arbeiten. Die hier festgelegte Gliederung der taktischen Einheiten gilt darüber hinaus auch für alle anderen Einsatzarten. Der Löscheinsatz im Sinne dieser Vorschrift ist jede Tätigkeit der Feuerwehr, bei der Strahlrohre vorgenommen werden; beispielsweise der Löschangriff bei einem Brandeinsatz, das Schützen gefährdeter Menschen oder das Schützen gefährdeter Objekte durch Abriegeln, sowie das Niederschlagen, Abdrängen oder Verwirbeln gefährlicher Dämpfe und Gase. Der Löscheinsatz beinhaltet bei der Vornahme von Strahlrohren auch alle Maßnahmen, die von der taktischen Einheit zum Retten oder zum Schutz von Menschen durchgeführt werden.

+ Entsprechend der Mannschaftsstärke gibt es die taktischen Einheiten: -Selbstständiger Trupp -Staffel -Gruppe -Zug

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Sitzordnung der Gruppe in Fahrzeugen mit Gruppenkabine

Sitzordnung der Staffel in Fahrzeugen mit Staffelkabine

Sitzordnung der Staffel in Fahrzeugen mit Gruppenkabine

Sitzordnung in Fahrzeugen mit Truppkabine

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AAnnttrreettoorrddnnuunngg Die Mannschaft sitzt nach dem Eintreffen an der Einsatzstelle erst ab, nnaacchhddeemm der Einheitsführer das Kommando „„AAbbssiittzzeenn““ gegeben hat. Danach Tritt die Mannschaft Grundsätzlich hinter dem Fahrzeug wie folgt an:

AAuuffggaabbeenn ddeerr MMaannnnsscchhaafftt

__________________: - führt die taktische Einheit - ist an keinen Platz gebunden - ist für die Sicherheit seiner Mannschaft verantwortlich - bestimmt den Standort des Fahrzeuges und/oder der Tragkraftspritze __________________: - ist Fahrer und bedient die im Fahrzeug eingebauten Aggregate - sichert sofort die Einsatzstelle mit Fahrlicht, Warnblinkanlage und blauem Blinklicht ab

- unterstützt bei der Entnahme der Geräte, ist für die ordnungsgemäße Verlastung verantwortlich und meldet Mängel dem Einheitsführer

- unterstützt beim Aufbau der Wasserversorgung und auf Befehl bei der Atemschutzüberwachung

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__________________: - übernimmt besondere Aufgaben; beispielsweise - Lageerkundung - Unterstützung beim In- Stellung- Bringen der Steckleiter - Betreuung von Personen - Informationsübertragung __________trupp: - rettet; insbesondere aus Bereichen für die Atemschutz benötigt wird - nimmt in der Regel das erste Strahlrohr vor - setzt den Verteiler

- verlegt seine Schlauchleitung wenn kein Schlauchtrupp zur Verfügung steht

__________trupp: - rettet - bringt auf Befehl tragbare Leitern in Stellung

- stellt die Wasserversorgung zwischen Löschfahrzeug und Verteiler und zwischen Wasserentnahmestelle und Löschfahrzeug her - kuppelt den Verteiler an die B-Schlauchleitung an - wird bei Atemschutzeinsatz zum Sicherheitstrupp - nimmt in der Regel das zweite Strahlrohr vor _________trupp: - rettet - bringt auf Befehl tragbare Leitern in Stellung

- stellt für vorgehende Trupps die Wasserversorgung zwischen Verteiler und Strahlrohr her

- bedient den Verteiler - bringt zusätzliche Geräte zum Einsatz (Beleuchtung; Be- und Entlüftung; Sanikasten) - nimmt in der Regel das dritte Strahlrohr vor

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EEiinnssaattzzggrruunnddssäättzzee ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________________________

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Möglichkeiten der Gefahrenabwehr: -_________________________________ -_________________________________ -_________________________________ -_________________________________

Grundregeln der Löschtechnik: 1.____________________________ 2.____________________________ 3.____________________________

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Zimmer und Wohnungsbrände

• geringer Wassereinsatz (Kübelspritze, C- oder D-Sprühstrahl, Hohlstrahlrohr)

• nur Wasser geben, wenn der Brandherd erkannt ist • Löschwasser möglichst wieder aufnehmen • stark schwelende Gegenstände wie Betten, Sessel, Sofas usw. aus dem

Raum entfernen • Vorsicht beim Öffnen von Türen!

Bei einem Innenangriff wird gleichzeitig in Richtung des vermuteten Brandherdes gelöscht und in einem _______________ mit kurzem Sprühstrahl Wasser in den Rauch gegeben. Die Brandgase werden abgekühlt und die Möglichkeit der Entstehung einer ________________________________ wird reduziert.

• Zimmer- bzw. Wohnungen als Brandabschnitte belassen, nicht unkontrolliert Türen öffnen.

• Flur und Treppenbereich als Fluchtweg freilassen. • Möglichst zwei Rettungswege wählen ( DLA(K) 23/12 ). • Einsatz von Fluchthauben und anderen Rettungsgeräten. • Bauweise und Brandschutztechnische Anlagen nutzen. • Menschenrettung: 1. Verletzte

2. Kinder und Frauen 3. Männer Das Auffinden einer Person dem Gruppenführer melden (Alter, Geschlecht, ggf. Unterstützung).

Suchtechniken: 1.________________ 2.________________ 3.________________

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Kellerbrände

• immer mit PA und Wasser am Strahlrohr vorgehen • _______________________________ • _______________________________ • da wo Rauch ist, ist nicht immer Feuer • im verqualmten Keller auf brandtypische Geräusche achten • genügend Schlauchreserve legen • Rückzugweg sichern (an Schlauch orientieren oder Feuerwehrleine

verwenden) • bei Koks –u. Kohlenbränden Mittelschaum einsetzen (kein Trupp darf sich

dabei im Keller befinden, bei hohen Brandtemperaturen – Knallgasbildung möglich)

• durch große Wärmewirkung ist das _________________________________ möglich

• Räume über dem Brandraum kontrollieren und ggf. evakuieren lassen

Schornsteinbrände Wie Entsteht ein Schornsteinbrand? Durch unsachgemäße Bedienung der Feuerstelle läuft eine unvollständige Verbrennung ab. Es entsteht Glanzruß. Dessen Entzündung wird durch eine defekte Feuerstelle z.B. durch Funkenmitriß, Flammenrückschlag, Erhöhung Rauchgastemperatur ausgelöst. +Nicht löschen, kontrolliert abbrennen lassen. Durch Volumenerhöhung des Wassers bei schlagartigem Verdampfen kann es zur Aufbauchung kommen (_____________________________________)

• _____________________________________________ • _______________________________________ und dadurch Russpartikel

entfernen • Feuer in der Feuerstätte beseitigen, entfernen bzw. löschen • alle Etagen und Räume durch die der Schornstein geht beobachten und

kontrollieren, auf Beschädigungen und Rauchgasentwicklung • Schornsteinfegermeister hinzu ziehen

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Technische Hilfeleistung

Der Mehrzweckzug Der Mehrzweckzug (Greifzug) ist ein Handseilzug, der zum Heben, Ziehen, Spannen und Absenken in jeder Lage eingesetzt werden kann. Das Gerät besteht im wesentlichen aus einem Leichtmetallgehäuse, in dem zwei Klemmbackenpaare, die Klemmachsen und ein Hebelmechanismus untergebracht sind. Die Bedienung erfolgt über den Vorschub- bzw. Rückzugshebel mit aufgestecktem Hebelrohr. Zur Seileinführung wird der Klemm Mechanismus mit einem Freischaltgriff, der mit einer Arretierungsvorrichtung versehen ist, geöffnet. Beim Greifzug wird das Seil nicht aufgetrommelt sondern nach dem Froschklemmprinzip durch das Gerät hindurchgezogen. Der Greifzug ist durch Scherstifte gegen Überlast gesichert. Ersatzscherstifte befinden sich im Vorschubhebel oder im Freischaltgriff ( je nach Typ ). Einsatzhinweise: ______________________________________________________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________________________________________________

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Hydraulische Winde (Büffel) Die Hydraulische Winde dient zum Heben, Senken und Drücken von Lasten im horizontalen und vertikalen Einsatz. Die Lastaufnahme erfolgt über eine höhenverstellbare und abnehmbare Anhebklaue oder über das Kopfstück. Eingebaute Druckbegrenzungsventile verhindern gefährliche Überlastungen während des Hubvorgangs. Mit dem Handradbetätigten Schraubventil ist ein feinfühliges absenken der Last möglich. Eine selbsttätig wirkende Umsteuerung in der Ansaugleitung ermöglicht einen beinahe lageunabhängigen Einsatz. Der

Pumpenhebel ist um 360° verstellbar. Einsatzhinweise: __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

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Hydraulischer Hebesatz Die Geräte der Hebesätze können zum Heben, Drücken, Abstützen, Schieben und Absenken verwendet werden. Sie kommen vornehmlich für Bergungsarbeiten bei Naturkatastrophen, auf Trümmerfeldern, in Bauruinen, nach Einstürzen, bei Betriebsunfällen und bei Verkehrsunfällen auf der Straße und der Schiene zum Einsatz. Einsatzhinweise: ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

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Niederdruckhebekissen Die Luftheber bestehen aus hochreißfestem Polyamidgewebe mit Neoprene Beschichtung. Sie sind Abriebfest, Öl- und Alterungsbeständig. Der Arbeitsdruck beträgt 0,5 bar. (Hinterdruck zwischen 2-4bar) Die größten Niederdruckhebekissen erreichen eine Hubhöhe von 110 cm. Sie können dabei eine Masse von 5,6 to pro Kissen heben. Die Einschubhöhe beträgt dabei nur 3cm. Einsatzhinweise: ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

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Hochdruckhebekissen Die Kraftkissen sind mit einer STAHLKORD- oder ARMID/KEVLAR- Verstärkung versehen. Sie bestehen aus einem mehrlagigem Aufbau. Sie sind Öl- und Ozonbeständig, haben eine gute Chemikalienbeständigkeit. Sie sind abrieb- und rutschfest. Der Arbeitsdruck beträgt 8,0 bar.(Hinterdruck 8-10bar) Die größten Hochdruckhebekissen erreichen eine Hubhöhe von 37 cm. Sie können dabei eine Masse von 31,4 to pro Kissen heben. Die Einschubhöhe beträgt dabei nur 2,5cm Einsatzhinweise: ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

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Hydraulischer Spreizer Spreizer werden zur Rettung eingeschlossener oder eingeklemmter Unfallopfer eingesetzt. Sie dienen vornehmlich zum aufsprengen von Türen, wegspreizen von Karosserieteilen, zum wegziehen von Lenksäulen, zum Hochdrücken von Fahrzeugdächern. Einsatzhinweise: _________________________________________ _________________________________________ _________________________________________ _________________________________________ _________________________________________ _________________________________________

Rettungszylinder Die Druckkraft jedes Rettungszylinders muss mindestens 60 KN betragen. Rettungszylinder können neben dem drücken auch zum ziehen ausgelegt sein. Rettungszylinder dürfen nicht verlängert werden. Im Normalfall ist die Größe von Hydraulischem Spreizer und Rettungszylindersatz aufeinander abgestimmt. Einsatzhinweise: __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

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Hydraulische Schere Hydraulische Schneidgeräte werden zur Rettung eingeklemmter oder eingeschlossener Unfallopfer eingesetzt. Sie dienen vornehmlich zum durchtrennen von Türpfosten, Türschwellen, Dachholmen usw. Einsatzhinweise _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Motortrennschleifer Trennschleifer werden zur technischen Hilfeleistung bei Unfällen zum Trennen von Metallen, Kunststoffen und Steingut eingesetzt. Der Trennschleifer besteht im wesentlichen aus. Motor, Reversierstarter, Handgriffen und Sicherheitseinrichtungen, Trennsatzträger mit Riemenantrieb, Trennscheibe und Splitterschutz Einsatzhinweise: ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

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Merke: Bei allen Arbeiten der technischen Hilfeleistung bei denen Lasten bewegt oder

Objekte getrennt werden sind Handschuhe, der Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrschutzhelm, Sicherheitsschuhwerk und ein Augenschutz z.B.

Schutzbrille oder Helmvisier zu tragen. Sichern der Einsatzstelle - Feuerwehrangehörige müssen für andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig und unverwechselbar erkennbar sein - An Einsatzstellen im Verkehrsraum muss geeignete und zugelassene Warnkleidung getragen werden - die Absperrmaßnahmen müssen mit äußerster Vorsicht durchgeführt werden - Maßnahmen der Verkehrsregelung sind Aufgabe der Polizei Besonderheiten des technischen Hilfeleistungseinsatzes Der größte Teil der technischen Hilfeleistungseinsätze betrifft die Rettung verletzter Personen aus verunfallten Fahrzeugen sowie das beseitigen von Ölspuren. Das heißt der größte Teil der Einsatzstellen befindet sich im öffentlichen Verkehrsraum. Woraus sich die wichtigste Besonderheit bei technischen Hilfeleistungseinsätzen ergibt. > Eigenschutz geht vor > Folgeunfälle müssen verhindert werden Darum Absperren so schnell wie möglich ! Absicherung auf gerader Straße ( außerhalb von Ortschaften ) ..................................................................................................... ..................................................................................................... Absicherung in der Kurve ( außerhalb von Ortschaften ) ..................................................................................................... ..................................................................................................... Absicherung vor einer Kuppe( außerhalb von Ortschaften ) ..................................................................................................... ..................................................................................................... Absicherung auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen mit Richtungsfahrbahnen 1.Warnung _______m vor Einsatzstelle 2.Warnung _______m vor Einsatzstelle Beginn der Absicherung _________m vor Einsatzstelle

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Einsatzgrundsätze technische Hilfeleistung: ______________________________________________________________ _____________________________________________________________________

_____________________________________________________________________

_____________________________________________________________________

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_____________________________________________________________________

_____________________________________________________________________

_____________________________________________________________________

_____________________________________________________________________

_____________________________________________________________________

Aufgabenverteilung in der Gruppe Der ____________________ -stellt die Lage fest, plant und befiehlt z.B. Einheit: Angriffstrupp Auftrag: zur Personenbefreiung Mittel: mit Spreizer Ziel: zu dem PKW Weg: über die Straße Zum Einsatz vor! Der ____________________ -sichert sofort die Einsatzstelle mit Warnblinkanlage, Fahrlicht und blauem Blinklicht -hilft den Trupps beim entnehmen der Geräte und bedient die fest eingebauten Aggregate ( Generatoren, Seilwinden, Lichtmast, Pumpe ) Der ____________________ -arbeitet nach Weisung des Gruppenführers -übernimmt spezielle Aufgaben z.B. -betreuen der Verunfallten Person

-untersuchen des Fahrzeuges auf nicht ausgelöste Airbags ( Airbag scanning )

-übermitteln von Nachrichten zwischen verschiedenen Rettungsdiensten ( Polizei, Rettungsdienst, THW )

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Der ____________________ -rüstet sich mit Sanikasten und Brechwerkzeug aus und steht dem Gruppenführer bei der Erkundung für erste Rettungs- bzw. Bergungsmaßnahmen zu Verfügung -führt im weiteren Verlauf die technische Hilfeleistung mit den befohlenen Einsatzmitteln durch -rettet die verunfallte Person Der ____________________ -sichert auf Befehl des Gruppenführers die Einsatzkräfte und die Betroffenen Personen an der Einsatzstelle vor möglichen Gefahren ( fließender Straßenverkehr, Brandgefahr, herabfallende Teile, Dunkelheit, gefährliche Stoffe) Sichern gegen fließenden Straßenverkehr Sichern gegen Brandgefahr Sichern gegen herabfallende Teile Sichern gegen Dunkelheit Sichern gegen gefährliche Stoffe Der ______________________ Der Schlauchtrupp bereitet die befohlenen Geräte für den Einsatz vor und übergibt sie dem Angriffstrupp. Soweit erforderlich, unterstützt er den Angriffstrupp, betreibt zugehörige Aggregate oder übernimmt auf Befehl des Gruppenführers weitere Aufgaben (z.B. Vornahme weiterer Geräte als zweiter Angriffstrupp ). Ist der Angriffstrupp durch die Versorgung verletzter oder in Zwangslage befindlicher Personen gebunden, setzt der Schlauchtrupp die befohlenen Geräte ein.

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Beleuchten der Einsatzstelle Zum Ausleuchten der Einsatzstelle stehen der Feuerwehr fest im Fahrzeug eingebaute und tragbare Stromerzeuger zur Verfügung. Um den Weg zwischen Stromerzeuger und Scheinwerfer zu überbrücken sind Kabeltrommeln mit einer Länge von 50m auf dem Fahrzeug verlastet. Diese Kabeltrommeln gibt es in zwei Ausführungen. Ex geschützt und nicht Ex geschützt. Bei den Scheinwerfern handelt es sich um Halogenflutlichtstrahler mit 1000 Watt Leistung. Sie bestehen Hauptsächlich aus einem Spritzwassergeschützten Alugehäuse, einem Gelenkstück mit Aufsteckrohr und einem 10m Anschlusskabel. Mittels Dreibeinstativ und Aufnahmebrücke kann man zwei Strahler gleichzeitig in einer Höhe von bis zu 4,67m zum Einsatz bringen. Einsatzhinweise Beleuchtung

• bei Einsätzen über längeren Zeitraum alle zur Verfügung stehende Beleuchtungsmittel nutzen ( Suchscheinwerfer, Fahrzeugscheinwerfer, Handscheinwerfer und Flutlichtstrahler )

• um die Blendwirkung zu minimieren Leuchtmittel möglichst hoch in Stellung bringen ( Stativ, Lichtmast, Gebäudedächer )

• Scheinwerfer entwickeln hohe Temperaturen und dürfen keiner Erschütterung ausgesetzt werden

• Kabelverbindungen sind nur Spritzwassergeschützt • Stative Mittels Abspannvorrichtung gegen umkippen sichern • Bei einer Einsatzdauer länger als 15 Minuten müssen die Kabeltrommeln

vollständig abgewickelt werden

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Gefährliche Stoffe und Güter

Gefährdung durch ABC-Gefahrstoffe

_______________________________

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_______________________________ Grundsatz: _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Gefahrengruppe I ______________________________________________________________________________________________________________________________________

GefahrengruppeII__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Gefahrengruppe III

______________________________________________________________________________________________________________________________________

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Erstmaßnahmen durch örtliche Feuerwehr

G-_____________________________

A-_____________________________

M- ____________________________

S- _____________________________

Gefahrenklassen

1_______________________________________________________________

2_______________________________________________________________

3_______________________________________________________________

4_______________________________________________________________

5_______________________________________________________________

6_______________________________________________________________

7_______________________________________________________________

8_______________________________________________________________

9_______________________________________________________________

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Gefahren/ Zusatzgefahren 2 > Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Umsetzung 3 > Entzündbarkeit von Flüssigkeiten ( Dämpfen und Gasen ) oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoffe 4 > Entzündbarkeit, fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 > Oxidierende ( brandfördernde ) Wirkung 6 > Giftigkeit 7 > Radioaktivität 8 > Ätzwirkung 9 > Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion 0 > Wenn die Gefahr eines Stoffes ausreichend von einer einzigen Ziffer angegeben werden kann, wird dieser Ziffer eine Null angefügt

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Zwei Warntafeln ohne Kennzeichnungsnummern vorn und hinten am Fahrzeug Bedeutung : In diesem Transportmittel werden verschiedene gefährliche Stoff mit unterschiedlichen Gefährlichkeitsmerkmalen befördert

• alle Kennzeichnungen wie bei Einkammerfahrzeugen zusätzlich bei mehreren Tankabteilungen :

• je Tank oder Tankabteilung ( - kammer ) wird eine Warntafel mit Kennzeichnungsnummer angebracht

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- Kesselwagen und Tankcontainer mit einem Fassungsvermögen von über 3000 Litern sind an jeder Längsseite mit Warntafel und Gefahrenzettel zu kennzeichnen.

- zusätzlich Bauchbinde 300 mm breit orangefarben ( waagerecht rundumlaufend )

Absperrmaßnahmen

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Einsatztaktische Grundsätze

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Farbkennzeichnung Druckgasflaschen