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www.oda-g-zh.ch Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales EBA 30. September 2013

Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales EBA · Gesundheit und Soziales EBA 30. September 2013. Agenda Begrüssung Vorstellung der Ziele und des Programms ... zum/zur Assistent/in

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Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales EBA

30. September 2013

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Agenda

BegrüssungVorstellung der Ziele und des ProgrammsVorstellung OdA G und OdA Soziales ZürichGrundsätzliches zur AGS Ausbildung- Gesetzliche Grundlagen- Jugendliche begleiten

Einführung und Arbeit mit dem Ausbildungshandbuch AGS- Instrumente der Lerndokumentation- Instrumente für die Beurteilung der beruflichen Praxis- ModelllehrgangErkenntnisse und FragenKursauswertung

Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS2

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Übergeordnete Ziele:

• Die aktive Mitwirkung bei der Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes

• Die Vertretung der Interessen der Arbeitgeber im Gesundheits- und Sozialwesen

• Mitgestaltung der Berufsausbildung auf Sekundarstufe 2 und Tertiärstufe

Informationen zur OdA G ZH und zur OdA S Zürich

Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS

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Angebote im Kurszentrums OdA G ZH

Organisation und Durchführung der überbetrieblichen Kurse FAGE und AGS.

Organisation und Durchführung von Angeboten im Lernbereich Training und Transfer.

Trägerschaft des neuen Bildungsanbieters Z-INA, Anbieter der Nachdiplomstudiengänge Intensiv-, Notfall-, und Anästhesie Support in den Bereichen Finanzen, Personal und Informatik

Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS4

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www.mba.zh.ch

www.oda-g-zh.ch19.April 2012 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS

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Grundlagen zur AGS-Ausbildung

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Die Ausbildung im Überblick

Dauer 2 Jahre

Schule 720 Lektionen (1 Schultag pro Woche)

üK 192 Stunden = 24 Tage

Berufliche Praxis

3‘456 Stunden (auf Basis 42 Stunden/Woche)

Lohn-empfehlung

1. Lehrjahr: 750/Monat2. Lehrjahr: 900/Monat

Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS8

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Positionierung der Ausbildung zum/zur Assistent/in Gesundheit und Soziales

- Generalistische Ausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen (ohne familienexterne Betreuung)- Eigenständiges, das heisst vollwertiges und in sich stimmiges Berufsprofil- Klare Abgrenzung zu den zweijährigen beruflichen Grundbildungen in Hauswirtschaft und Administration- Klare Abgrenzung zu den weiterführenden EFZ-Ausbildungen FaBe und FaGe

Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS9

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Status der Assistentin / des Assistenten Gesundheit und Soziales

Die Assistentin/der Assistent Gesundheit und Soziales hat Assistenzfunktion:

• Sie/er arbeitet im Rahmen der erworbenen Handlungskompetenzen

• Sie/er übt delegierte Tätigkeiten aus• Sie/er nimmt einfache Aufgaben im Rahmen von

Aufträgen oder Betreuungsplänen wahr• Sie/er wirkt und unterstützt im Kontext eines

Arbeitsteams

Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS10

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Gesetzliche Grundlagen

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Lexikon

Foliennummer: 10

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Fachliche Mindestanforderungen an Berufsbildner/innen

-EFZ als FaGe oder FaBe-höheren Berufsbildung Diplom oder Fachhochschule

mindestens zwei Jahren beruflicher Praxis und Berufsbildnerkurs

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Begleitung von Jugendlichen in ihrer Ausbildung

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Begleitung der jugendlichen Lernenden im Praxis - Alltag:

Was ist besonders?Was gibt es zu beachten?

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Besonderheiten im Lebensabschnitt „Jugend“

Besonderheiten im Umgang mit Jugendlichen

Tipps zur Begleitung im Berufs- und Ausbildungsalltag

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Lebensabschnitt «Jugend»Aenderungen:

Arbeitsalltag ist nicht SchulalltagAufmerksamkeit über längere Zeit gefragtKörperliche AnstrengungUnlustgefühle überwindenBeruf, Schule, Freizeit müssen koordiniert werdenFreizeit ist knapp – Aufgaben müssen oft langfristig

erledigt werden

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Lebensabschnitt «Jugend»Entwicklungsaufgaben:

Übergang Kind – ErwachsenerUnklare AnforderungenLoslösung von Autoritäten (Eltern usw.)Aufbauen von BeziehungenÖkonomische Unabhängigkeit und Entwick-lung

eines (vorläufigen) LebensentwurfsÜberströmen von EmotionenOrientierung an Idolen, Vorbildern

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Besonderheiten im Umgang:

Sorgfältige Einführung in den BerufsalltagBeobachten Sie die AufnahmefähigkeitErkundigen Sie sich regelmässig nach der

BefindlichkeitMachen Sie die Lernenden auf Lernfortschritte

aufmerksamInteressieren Sie sich für die anderen Lernorte

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Wir sind uns bewusst:

Es gibt grosse Unterschiede – stellen Sie keine Vergleiche an

Passen Sie die Erwartungen dem Lernstand anJugendliche haben oft einen grossen Mund – sind

aber auch sehr verletzlich!

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Gut zu wissen:Jugendliche testen uns!

Wir werden kritisch beobachtetWir werden verglichenWir werden direkt angesprochen (Warum machst du

…. , aber die macht es so oder so …)

mit Coolheit und Toleranz reagieren, denn wir haben es mit Jugendlichen zu tun!

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Und darum:

Jugendliche müssen nicht mit Samthandschuhen angefasst werden

Jugendliche sollen unmissverständlich auf grobe Fehler hingewiesen werden

Jugendliche müssen sich gegenüber MitarbeiterInnen korrekt verhalten

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Lernbegleitung in der Praxis

Lernende dort abholen wo sie stehen

Vom „Bekannten“ zum „Unbekannten“ hinführen

Möglichst alle Wahrnehmungskanäle stimulieren (Sehen, Hören, Anfassen, Denken)

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Lernende wollen beschäftigt sein!

Vorzeigen/Vormachen:Lernende braucht gezielt Beobachtungs-kriterien im

voraus! Schrittweise Durchführen:Bezugsperson gibt Schritt für Schritt voroder Lernende erklärt schrittweise das VorgehenLernende reflektiert ihre Handlung!

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Denn:

Lernen ist sozial; alles Lernen führt über die Beziehung

Wer das Lernen fördern will, muss Freude und Glück zulassen

Lernen ist ein ganzheitlicher Vorgang; umfasst die Sinne, Bewegung, Emotion, Imagination und Kognition

Lernen folgt eigenen Wegen: weniger den Weg vorbereiten als die Lernenden für den Weg vorbereiten

(aus: Lernen steckt an, Müller A.)

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Einführung und Arbeit mit dem Ausbildungshandbuch AGS

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Die Handlungskompetenzbereiche

Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS27

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Die konkreten Handlungskompetenzen

Der Bildungsplan umfasst 29 konkrete Handlungskompetenzen

Umschrieben in 29 Situationsbeschreibungen mit den zugehörigen Ressourcen:

- Gesundheit und Körperpflege: 7 Situationen- Begleiten und Unterstützen im Alltag: 8

Situationen- Unterstützen im Haushalt: 4 Situationen- Hygiene und Sicherheit: 3 Situationen- Logistik, Administration, Arbeitsorganisation: 4

Situationen- Berufsrolle und Zusammenarbeit: 3 Situationen

Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS28

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Total 29 HandlungskompetenzenEinführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS29

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Elemente zur Dokumentation des Lernprozesses

Instrument Beteiligte Periodizität

Lerndokumentation(nach Lernbegleitung)

Lernende führen, BB beurteilen + nachbesprechen

Min.1-2x mtl.

Strukturierte Besprechung

BB und Lernende führen Min.1-2 xmtl.

Kompetenznachweis Lernende erbringen, BB beurteilen

1.-3. Sem.

Bildungsbericht BB erstellen, Lernendeergänzen mit Selbsteinschätzung

Ende 1.-4. Sem.

Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS30

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Lerndokumentation

Ziele:–Regelmässige Reflexion–Einschätzung des Ausbildungsstandes–Selbst‐und Fremdeinschätzung werden gegenüber gestellt–Erkenntnisse fliessen in strukturierte Gespräche ein

Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS31

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Lerndokumentation

–Der/die Lernende führt die Dokumentation (Anfangs Unterstützung durch BB)–Erstellt i.d.R. am Lernort Praxis nach einer Lernbegleitung–Zeit wird zur Verfügung gestellt–BB beurteilt die Qualität und bespricht dies mit dem Lernenden–BB nimmt wichtige Themen auf für GesprächePeriodizität: min. 1-2 Berichte pro Monat

Hilfsmittel: Formular Lerndokumentation

Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS32

www.oda-g-zh.ch33 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS

Strukturierte BesprechungenBerufsbilner/In- Lernende/r

Ziele:– Regelmässige Reflexion des Alltags und Lerngeschehens im Lehrbetrieb und von Fragen des Transfers zwischen den 3 Lernorten.– Klärung von Fragen zur Ausbildung– Rückmeldung und Standortbestimmung – Festlegung von Zielen und Massnahmen zur Lernförderung.

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–Die Organisation der Besprechung ist Sache der Berufsbildnerin

Periodizität: min. eine bis zwei Besprechungen pro Monat

Hilfsmittel: Gesprächsleitfaden und Dokumentationsformular für die strukturierte Besprechung,

Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS34

Strukturierte BesprechungenBerufsbilner/In- Lernende/r

www.oda-g-zh.ch35 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS

Ziele:– Überprüfung des Kompetenzerwerbs– Die Noten des Kompetenzerwerbs gelten als Erfahrungsnoten Praxis für die Abschlussprüfung

Kompetenznachweise

www.oda-g-zh.ch36 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS

Kompetenznachweise

–Die Organisation, Durchführung und Beurteilung des Kompetenznachweises ist in der Verantwortung der Berufsbildnerin/des Berufsbildners

Periodizität: vom 1.- 3. Semester jeweils 3 Kompetenznachweise / Semester

Hilfsmittel: Prüfplan, Leitfaden für die Durchführung und Bewertung der Kompetenznachweise

www.oda-g-zh.ch37 31.10.2011

Prüfplan der Grundbildung AGS EBA

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Übung

Auseinandersetzung mit und Austausch über die Handlungskompetenzen

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www.oda-g-zh.ch19.April 2012 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS

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Dokumentation des Lernprozesses

www.oda-g-zh.ch40 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS

Ziele:– Standortbestimmung und Förderung des Lernens– schriftliche Einschätzung des Verlaufs des Lern- und Entwicklungsprozesses der Lernenden im abgeschlossenen Semester und Vergleich des Bildungsstandes mit den Bildungsziel-Vorgaben. Formulierung der Massnahmen zur Fortsetzung der Ausbildung auf Basis der Einschätzung– Im Gespräch werden Selbst- und Fremdeinschätzung abgeglichen sowie Ziel- und Massnahmenplanung abgesprochen.

Bildungsbericht

www.oda-g-zh.ch41 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS

Bildungsbericht

– der Berufsbildner/die Berufsbildnerin verfasst den Bildungsbericht.– Der Lernenden verfasst die Selbsteinschätzung– Berufsbildner/in und Lernende/r besprechen und unterzeichnen den Bildungsbericht.

Periodizität: jeweils am Ende des 1. bis 4. Semesters

Hilfsmittel: Formular Bildungsbericht

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Hilfsmittel und Informationen für die Ausbildungsbegleitung

Das Ausbildungshandbuch

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www.oda-soziales-zuerich.ch

www.odasante.ch

http://savoirsocial.ch

Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS42

www.oda-g-zh.ch19.April 2012 Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS

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FIB

www.oda-g-zh.ch44 3. Oktober 2013

FiB = Fachkundige individuelle Begleitung

Lernende in der zweijährigen beruflichen Grundbildung haben einen gesetzlichen Anspruch auf FiB.

FiB richtet sich „an Personen mit Lernschwierigkeiten in der zweijährigen beruflichen Grundbildung.“ BBG Art. 18 Abs. 2

„Die fachkundige individuelle Begleitung umfasst nicht nur schulische, sondern sämtliche bildungsrelevanten Aspekte im Umfeld der lernenden Person.“ BBV Art. 10 Abs. 5

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Ziel und Zweck der FiB

Die FiB leistet einen Beitrag zur schulischen Leistungsverbesserung der Lernenden. Sie hat zum Ziel,

die Stärken der lernenden Person zu fördern, die Eigeninitiative und Selbsteinschätzung zu stärken, die eigene Lerntechnik zu verbessern, die Zahl der Prüfungsmisserfolge zu reduzieren,die Lernenden in ihrem sozialen Umfeld unterstützen

45 3. Oktober 2013

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Ebenen der Begleitung

Schulische Begleitung

Sozialpädagogische Begleitung

Begleitung im betrieblichen Kontext und in überbetrieblichen Kursen

46 3. Oktober 2013

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Ablauf

Information an alle Lernenden bei Ausbildungsbeginn, Anmeldung via E-Mail Erstgespräch (Bestandesaufnahme, Förderplanung, Lernvereinbarung)LernvereinbarungWeitere Gespräche nach Bedarf (i.d.R. 1-4)Bei Bedarf Vermittlung von FachpersonenSchlussgespräch (Bilanz, eventuell weiteres Vorgehen)

47 3. Oktober 2013

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Fortbildungsangebote

EB Zürich www.eb-zuerich.ch- Angebote für Berufsbildungsverantwortliche

SGZ www.stadt-zuerich.ch/sgz

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Fragen?

Einführung in die Ausbildungsgrundlagen AGS49