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Wesentliche Veränderungen im Asylwesen der letzten Jahre
• Rascher Wechsel der Klientenströme / wechselnde Herkunftsregionen / fehlende Unterkünft für Renitente
• Schengen / Dublin – Verfahren gescheitert (S.Gabriel)• Klienten auf Nothilfe, wenn negativer Entscheid (Verbleib trotzdem in der CH)
• 2008 – Aenderung der Finanzierung von Vollkosten Bund – Tagespauschalen (‐30%)
• Plafonierung der Leistung bei Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen
Kanton SG überträgt ingetral das Asylwesen an die Gemeinden, ausgenommen Durchgangszentren
Organisation im Kanton St. Gallen
• Kanton St. Gallen, Sicherheits‐ und Justizdepartement – Polizeiorgane und Migrationsamt (Bewilligungen und Rückführ.)
• Departement für Inneres – Flüchtlingsdelegierte und Integrationsdel.
• Gemeinden – VSGP / für die Betreuung vor Ort, die ganze Sozialhilfe, Integration, Bildung, Gesundheit
• Gemeinden betreuen rund 4’000 Klienten und der Kanton rund 700 Klienten in Zentren
Syria
KOMI (Asylwesen)
Mels
Seeben
…div.…Umwelt
GesundheitFinanzen
VSGPGeneralversammlung
ad hoc Arbeitsgruppen
VSGP (Politik)
VSGPKantonalvorstand
Präsident Beat Tinner
Geschäftsstelle Roger Hochreutener
ständige Kommission
Gruppen-Unterkunft
Qualifizierungsprogramm- Leonardo / Rüthihof- Bäckereiprogramm
PflegeQualifiziier.SRK-VSGP
LV Leistungsvereinbarung
für 6 REPAS
Region ToggenburgGraf Bernhard
Stadt St. GallenScheitlin Thomas
Region St. Gallen - RorschachHirs Beat
Region RheintalHuber Rolf
KriseninterventionSozial-/Psychotraumt.
Region Wil-GossauKeel Lucas
Region Werdenberg-SargansLenherr Bernhard
Region ZürichseeLinthFedi Mario
Trägerverein Integrationsprojekte
LV
Mandat
Organigramm
Fakten
• Gemeinden betreuen rund 4000 Klienten aller Gruppen: 1100 Asylbewerber, 1650 Flüchtling1100 vorläufig aufgenommene Personen, 130 Nothilfefälle und 120 in Kollektivunterkünften, 112 im Rechtsmittelverfahren• Kosten über 35 Mio. Franken (ohneBildungskosten, ohne Sozialhilfe nachAblauf der Bundestaggelder!)• Bund beschleunigt die Austritte von den Empfangszentren an die Kantone / dieser wiederum an die Gemeinden• 2014 ausländische Wohnbevölkerung neuer Rekord mit 115’324 Personen (2011:
106'133 Personen) • Aus Freizügigkeitsabkommens im Jahr 2012 im Kanton SG 13'632 Personen die
Erwerbstätigkeit bewilligt
Wie gehen die Gemeinden mit den Thema um?
• Asyl‐ und Flüchtlingswesen ist Bundeskompetenz, keine Entscheidkompetenzen der Kantone / Gemeinden
• Die Menschen sind vor Ort, egal welcher Ver‐fahrensstatus (Flü, VA, Asyl, Nothilfe, Dublin)
• GU Seeben entschärft das Problem Nothilfe – Dublin für alleinreisende Frauen und Familien / Mels betreut die abgewiesenen alleinreisenden Männer
• Die Gemeinden sind für die Sozialhilfe, betreuende und finanzielle Sozialhilfe zuständig, Bildung, Integration
• Gemeinden können die Aufgabe nicht delegieren• Verpolitisierung oder Medialisierung vereinfachen die Arbeit nicht – die Gemeinden haben noch 13’000 SOA
Solidarität unter den St. Galler Gemeinden
• Eine Gemeinde allein löst das Problem nicht (Nothilfe / Dublin überforderte auch Städte !)
• Koordination unter den Gemeinden ist entscheidend für die verschiedenen Verfahren, damit man sich spezialisieren kann – Entscheid bleibt beim SOA !!
• Koordination spart Geld – künftig steigende Sozialhilfekosten weil Taggelder befristet sind
• Finanzieller Ausgleich unter den Gemeinden• Solidarität auch in den Fall‐Uebernahmen• Solidarität benötigt keine Rechtsgrundlage, sondern ist eine Haltung in der Zusammenarbeit der Gemeinden
Grösste Probleme….• Probleme werden verlagert weil keine Ausländer‐
bewilligungen an Drittstaaten erteilt werden (bspw. Balkan)• Entscheide dauern auch bei renitenten Klienten und
Nothilfefällen Jahre – kein Einfluss auf rasche Fallbearbeitung seitens Kanton oder Gemeinden
• 1 renitenter Klient kann eine ganze Gruppenunterkunft in Aufruhr bringen
• Mehrfache Rechtsmittel und Wiedererwägungsgesuche sind möglich, unentgeltliche Rechtsverbeiständung
• Gesundheitskosten, Traumatherapiekosten …• Generell Kosten nicht gedeckt – für diese Bundesaufgabe• Kaum Sanktionsmöglichkeiten bei
Integrationsverweigerung
Problemumschreibung
• Zunahme an alleinreisenden Jugendlichen weltweit (100’000)
• Schweizweit rund 1500 Personen pro Jahr, 145 Kinder im Kanton St. Gallen
• Für die gute Lösung der offenen Fragen wäre ein sehr rasches Asylverfahren wichtig und der Bund müsste die Jugendlichen demjenigen Kanton zuweisen, wo er eventuell familiären Anschluss hat oder ethnische Gruppen leben
• In der Betreuung sind die Themen Vormundschaft und Schulbildung / Ausbildung zentrale Punkte
Kanton St. Gallen
• Jugendgerechte Unterbringung mit Schul‐ und Beschäftigungsprogramm fehlen für einen grossen Teil der Kinder (35 Kinder in der Landegg)
• Kindergerechte Betreuung und Begleitung der jungen Menschen ist nicht gewährleistet
• Lange Erfahrung im Thema, man wüsste also was zu tun wäre – keine Heimaufsicht, KESB
• Problem: Schnittstelle bei Volljährigkeit mit neuem Wohn‐ und Arbeitsort, ev. Ausbildung
• Rückkehrvorbereitung, Rückkehrfähigkeit? Nicht das Ziel, aber immer noch im Focus der Behörde.
Lösungen für die Klienten
• Pflegefamilie, welche sich auf die Kinder einlässt und die Begleitung über Schule, Bildung, Integration mitlebt– günstige Lösung aber anspruchsvoll in der Auswahl
• Jugendprogramm mit allen Angeboten, aber bessere Schnittstelle beim Uebertritt – nicht Volljährigkeit
• Wohngruppe für einzelne Berufsgruppen / Ausbildungsrichtungen mit loser Betreuung und engem Kontakt zur Arbeitswelt
• Sozialamt für Begleitung / REPAS für berufliche Integration / KOMI für Verteilungsabsprache / Jugendprogramm integraler, prozesshafter Ansatz
Nothilfe
• Verteilung auf Gemeinden hat sich wenig bewäht• Kanton St. Gallen hat die längsten Aufenthaltsdauern 187 Tage im Durchschnitt
• Familien wurden stets zum Problem in den Schulen (in – out)
• GU sind die richtige Vorbereitungsstellen für die Rückreise
• Dauerthema mit Solidaritätsnetz, ….. Polit. Vorstoss• Bislang alle gerichtlichen Entschiede positiv• Schulungsexpertisen sehr positiv
Organisation des Asylwesens VSGP
• VSGP ist zuständig für die Verträge mit dem Kanton, Bund, Dritten
• VSGP regelt über die (Koordinationsstelle der St. Galler Gemeinden für Migrationsfragen) KOMI– Zahlungsströme an Gemeinden– Zahlungen an TISG– Verteilung der Klienten– Rechtsberatung der Gemeinden– Weiterbildung der Gemeindesozialämter, REPAS– Familienzusammenführung und –nachzug
• TISG ist für die Integrationsprojekte zuständig
REPAS ‐ Dienstleistung zu Gunsten SOA
• Die REPAS ist im Bereich Arbeitsintegration eigentliche Koordinationsstelle zwischen Klienten, Integrationsanbietern, Sozialämtern und Arbeitgebern
• Jobcoaching/Bewerbungstraining gehört zum Auftrag der Stelle. • Die Auftragnehmerin erbringt diese Leistungen mit Fachpersonen• Die REPAS ist einer sozialen Institution / Beratungsstelle anzugliedern,
welche die Stelle im Bereich der Migrationsfragen, Familienzu‐sammenführung und des interkulturellen Zusammenlebens unterstützt.
• Die REPAS versteht sich als Dienstleister für die kommunalen Sozialämter und unterstützt diese im Bereich der Potenzialabklärungen und Arbeitsintegration sowie den übrigen Themen im Migrationsbereich und insbesondere auch im Bereich der Potenzialabklärung von unbegleiteten Minderjährigen.
• Entscheidungsträger bleiben die Sozialämter für die Fallführung, Programmbeschlüsse, Kostengutsprachen und Abrechnungen.
Dienstleistungen II• Die REPAS achtet darauf, dass die Integrationspläne respektive deren
Programmkosten in der Regel nicht über den maximalen Rückerstattungsbetrag hinausgehen.
• Die REPAS untereinander pflegen den fachlichen Austausch und kooperieren bei Qualifizierungsprogrammen, Sprachkursen, offenen Arbeitsstellen oder Praktikumsplätzen.
• Die Leitung des Austauschs und die Definition der Standards, Prozesse, Abklärungstools usw. obliegen der Auftraggeberin VSGP. Die geprüften Kurs‐ und Weiterbildungsangebote sowie die akkreditierten Deutschkursanbieter sind für die Integrationsmassnahmen verbindlich.
• Die REPAS nehmen an den Weiterbildungs‐ und ERFA‐Anlässen teil.• Die REPAS unterstützen einander auch gegenseitig, insbesondere im
Austausch von Praktikumsplätzen, offenen Stellen, Qualifizierungsprogrammen und ähnliches. Sie fördern auch aktiv die Projekte der Gemeinden, welche über TISG (Trägerverein für Integrationsprojekte St. Gallen) angeboten werden.
Zusammenfassung• Zuständigkeiten sind klar zwischen SJD – VSGP und DI – VSGP• Zusammenarbeit unter den Gemeinden läuft sehr gut –
einheitliche Praxis in allen Gemeinden, SOA spüren die Entlastung
• Kein Chaos oder Clinch wie in den andern Kantonen• Konflikt tut sich auf wegen den Minderjährigen• Konsequente Weiterbildung aller Akteure• Gruppenunterkünfte sind akzeptiert weil 24‐Std‐Betreuung
und positive Pilotprojekte• Stress‐Themen werden zentral bei KOMI aufgenommen und
belasten die Gemeinden nicht• Erfahrung auch mit Sofortmassnahmen an der «Front» Grenze• Kosten sind im Griff, wenn auch auf hohem Niveau