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Das Servicemagazin für unsere Mitglieder Nr. 5 / Okt. 2018 AUF DEN PUNKT . Doch nicht alle gleich? Wir machen den Parteien-Check ab Seite 8 Testen Sie unsere neuen Websites Seite 4 Unsichtbare Gefahr – So schützen Sie Ihre Praxis-IT Seite 39 info.service Offizielle Bekanntmachungen Seite 30

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Das Servicemagazin für unsere Mitglieder Nr. 5 / Okt. 2018

AUF DEN

PUNKT.

Doch nicht alle gleich? Wir machen den Parteien-Checkab Seite 8

Testen Sie unsere neuen WebsitesSeite 4

Unsichtbare Gefahr – So schützen Sie Ihre Praxis-ITSeite 39

info.serviceOffizielle Bekanntmachungen

Seite 30

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 20182

INHALT

STANDPUNKT

Die Qual der Wahl 3

AKTUELLESBlick hinter die Kulissen: Testen Sie unsere Websites! 4Auf der Suche nach dem perfekten „Match“ 6

TITELTHEMADoch nicht alle gleich? 8Gemischte Gefühle 10Notfallversorgung in höchster Not? 12Miteinander ins Gespräch kommen ... 14Erkenntnisgewinn? 16Wer hat’s gesagt? 18Parteien-Check: Wer steht wofür? 22#politikaufdenpunkt 27

NACHWUCHS Medizinstudenten, start your engines 34Für Hausärzte von morgen 36Suche Nachwuchsmediziner, biete Praxiserfahrung 37Krank sein ohne Krankenversicherung – die StuPoli bietet Hilfe 38

PRAXISTIPPSUnsichtbare Gefahr – So schützen Sie sich 39Wie war das? – Fragen aus der Praxis 46

QUALITÄT„Gute Qualität ist kein Zufall“ 48Planlos durch den Praxisalltag? Das muss nicht sein! 50

GUT INFORMIERTDarf ich das verordnen? 51Kodierhilfe neu aufgelegt 52Sicher weiterbilden 53Praxisdaten ändern leicht gemacht 54

VERANSTALTUNGEN Treffpunkt – Fortbildungsveranstaltungen und Termine 56

SERVICE Ihr Kontakt zu uns/Impressum 59

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natürlich – und daran wollen wir gar keinen Zweifel lassen – ist und bleibt unser demokratisches Mitbe-stimmungsrecht ein hohes Gut, wahrscheinlich so-gar das höchste, das unsere parlamentarische De-mokratie zu bieten hat. Und schaut man sich derzeit in unserer Gesellschaft um und realisiert, welche Brü-che und Umbrüche im Gange sind, dann muss man dies immer wieder betonen. Deshalb gehen wir da-von aus, dass wir Ärzte und Psychotherapeuten auch Ende Oktober in großer Zahl von diesem Grundrecht Gebrauch machen und wählen gehen.

In dieser Ausgabe von Auf den PUNKT. versuchen wir – wie vor jeder Wahl – Ihnen genau diese zu erleichtern. Oder Sie zumindest in die Lage zu ver-setzen, eine gute Entscheidung an der Wahlurne zu treffen. Genau wie immer werden wir aber auch diesmal keine Wahlempfehlung aussprechen. Ent-scheiden Sie selbst, welche Positionen der einzelnen Parteien zu Ihrer eigenen Parteienpräferenz am bes-ten passen und überlegen Sie genau, wer für Sie als Praxisinhaber oder angestellter Arzt die vermeintlich richtige Wahl darstellt.

Dies wird zunehmend schwerer, die Erfahrungen, die wir gerade nach der vergangenen Bundestagswahl machen mussten, machen dies deutlich. Doch wir müssen gar nicht so weit über Hessen hinaussehen. Die Vorstellung von allein drei hessischen Parteien, durch eine Zusammenlegung von Rettungsleitstellen und Disponierung des Bereitschaftsdienstes unter Ägide der Leitstellen würde sich die Versorgung in irgendeiner Form verbessern, lässt uns die Haare zu Berge stehen. Im Gegenteil: Ein anachronistisches, von regionalem Proporzdenken getriggertes System würde fortgeschrieben. Nicht besser sieht es leider in Berlin aus. Das TSVG (Terminservice- und Versor-gungsgesetz) liegt uns schwer im Magen und es ist fast unmöglich, tatsächlich etwas Positives im Refe-rentenentwurf zu finden. Ist es der auf sehr wackli-gen Beinen daherkommende Versuch, einen Einstieg

in die Entbudgetierung bestimmter Grundleistungen zu finden? Oder die Tatsache, dass Bundesgesund-heitsminister Jens Spahn offensichtlich die Kranken-kassen mit erheblichem Nachdruck auf seinen Kurs zu „zwingen“ versucht, Zusatzaufwände durch ein Mehr an freien Sprechstunden oder neu aufgenom-mene Patienten auch durch zusätzliches Honorar zu vergüten? Sie merken an dieser eher dünnen Auf-zählung, dass wir mit der Lupe nach Mutmachern in den Gesetzesplänen suchen müssen. Die „Stim-mungskiller“ im Gesetz, wie ein noch tieferer Eingriff in unsere Praxisstrukturen und -abläufe, ein immer stärker ausgeprägter Dirigismus, die völlig nutzlo-se Ausweitung der Vermittlung von Kinder- und Haus ärzten durch die Terminservicestellen – all dies ist nicht geeignet, besonders positiv in die Zukunft zu schauen. Die Hoffnung, das Gesetz werde sich im Kabinettsentwurf noch einmal stark verändern, hat sich kaum erfüllt. Als letzte Möglichkeit gibt es nun nur noch den Bundesrat mit den dort vertrete-nen Ländern und den Versuch, über Argumente das Schlimmste zu verhindern. Ob dies erfolgreich sein wird, ist völlig offen. Bis dahin wünschen wir Ihnen eine gute Wahl – auch, wenn es schwer fällt!

Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre

Frank Dastych Dr. Eckhard StarkeVorstandsvorsitzender stv. Vorstandsvorsitzender

STANDPUNKT

Liebe Kolleginnen und Kollegen,sehr geehrte Damen und Herren,

Die Qual der Wahl

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AKTUELLES

Blick hinter die Kulissen: Testen Sie unsere Websites!

Wenn einer die neuen Websites der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) als erstes sehen darf, dann ja wohl die Mitglieder. Schließlich sollen die Online-Angebote der KVH den hessischen Vertragsärzten und -psychothera-peuten sowie deren Praxisteams die Arbeit erleichtern. Sie haben die exklusive Chance, die Seiten zu testen, noch bevor sie öffentlich sind.

„Frühzeitig zu erfahren, was unseren Mitgliedern ge-fällt und womit sie auf den neuen Seiten nicht zu-rechtkommen, ist uns wichtig“, sind sich die beiden KVH-Vorstände Frank Dastych und Dr. Eckhard Star-ke einig. „Wir haben hier aus der Pflicht eine Kür gemacht: Die Website musste aus Sicherheitsgrün-den dringend überarbeitet werden. Diese Gele-genheit haben wir genutzt und neben der Technik auch Inhalte geordnet und aktualisiert, sodass sich die Nutzer besser zurechtfinden können.“ Denn wer www.kvhessen.de besucht, stöhnt bisweilen über

die Navigation: „Zu viel, zu schnell, nicht intuitiv ge-nug“, haben Besucher in den vergangenen Jahren an der info.line geklagt. Auch dass die Seite „schlecht mit mobilen Endgeräten bedienbar“ ist und man Neuigkeiten „erst mal suchen“ muss, gefällt eini-gen nicht so gut und ist der mittlerweile überholten Technik geschuldet.

Ganz klar: Bei solch umfangreichen Webseiten ist es äußerst schwierig, Besucher komfortabel zu den gewünschten Inhalten zu führen. Die schiere Mas-

DER RELAUNCH IM ÜBERBLICK

Projektbeginn: 24.11.2017

Ausschreibungsende: 31.03.2018

Feinkonzeption ab: 01.04.2018

Technische Umsetzung ab: 19.06.2018

Überarbeitete Inhalte: 1.300 Seiten, 500 Download-Dokumente

Neugestaltete Websites: 5 (www.kvhessen.de, www.bereitschaftsdienst-hessen.de, www.allgemeinmedizinhessen.de, www.za-hessen.de, www.asv-hessen.de)

Mitglieder-Tests ab: 01.11.2018

Going live: frühestens 03.12.2018 spätestens 30.03.2019

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 2018 5

AKTUELLES

se an Themen, Texten und Dokumenten macht das zur Mammutaufgabe. Denn einerseits soll die Navi-gation nicht „zu tief“ sein, damit nicht viel geklickt werden muss, doch andererseits gibt es so viele The-men, über die die KVH-Mitglieder informiert wer-den müssen, dass eine schlanke Navigation kaum alles darstellen kann. Und trotzdem, der Anspruch bleibt: „Wir haben das interne und externe Feed-back ernst genommen und deshalb bei der Konzep-tion einen Schwerpunkt auf Nutzerführung gelegt“, sagt Jörg Hoffmann, Geschäftsführer der KVH. Auch die Suchmöglichkeiten wurden ausgebaut: Mitglie-der können künftig nicht nur auf den Seiten selbst, sondern auch in Dokumenten suchen. Darüber hin-aus hat das neue www.kvhessen.de unter anderem eine klassische Startseite, die einen Überblick über die neuesten und meistgenutzten Angebote gibt. Des Weiteren ist der neue Internetauftritt auch für mobile Endgeräte wie Smartphone und Tablet opti-miert. Dass er dem KVH-Design der KVH entspricht, versteht sich von selbst.

Hinter dem umfangreichen und zeitlich sehr knacki-gen Projekt steckt jede Menge Vorbereitung, stra-tegische Planung und Arbeit. 1.300 Seiten mussten analysiert und aktualisiert werden. Das Projektteam, zu dem neben IT- und Kommunikationsexperten der KVH auch eine erfahrene Internet-Agentur gehört, hat monatelang Hand in Hand zusammengearbeitet,

um den Mitgliedern die Inhalte, die sie online brau-chen, möglichst komfortabel und verständlich zu präsentieren. „Intern werden die Seiten seit Wochen getestet“, erklärt Karl Roth, Leiter der KVH-Kommu-nikation. „Wir sind gespannt darauf, wie die Mitglie-der sich zurechtfinden. Und weil wir darauf nicht bis zum Live-Gang warten möchten, geben wir ihnen die Möglichkeit, die Seiten zu besuchen, bevor sie öffentlich im World Wide Web zur Verfügung ste-hen. Wir hoffen, es melden sich viele Mitglieder samt Praxispersonal zum Testen an, denn nur durch konkretes Nutzerfeedback können wir unsere Inter-netauftritte stetig optimieren.“ n Sabine Voß

WERDEN SIE TESTER!

Helfen Sie uns, die Internetseiten besser zu ma-chen: Werden Sie Teil des Test-Teams und mel-den Sie sich bis zum 1. November 2018 unter www.kvhessen.de/testen an. Selbstverständlich kann Ihr gesamtes Praxisteam sich beteiligen; der Test dauert etwa 15 Minuten. Nach Anmel-deschluss erhalten Sie Ihren Testzugang und alle Informationen, die Sie zum Testen benötigen.

Nicht ganz wie im Kino, aber immerhin: Eine Sneak-Preview der neuen KVH- Webseiten ist für alle möglich, die Teil des Test-Teams werden (www.kvhessen.de/testen).

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Auf der Suche nach dem perfekten „Match“

Wer seine Praxis abgeben möchte, sollte rechtzeitig mit der Nachfolgersuche be-ginnen. Eine ideale Plattform dafür bietet das Gründer- und Abgeberforum (GAF) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.

Wenn mehrere hundert Ärzte und Psychotherapeuten zusammenkommen, um ihr perfektes „Match“ zu fin-den, dann kann es sich nur um die größte Netzwerk-veranstaltung für Praxisabgeber und -gründer in Hes-sen handeln: Das Gründer- und Abgeberforum der KV Hessen. Am 8. September 2018 war es wieder so weit: Das erfolgreiche Veranstaltungsformat ging in die nun schon 13. Runde und lockte diesmal über 300 Ärzte und Psychotherapeuten nach Frankfurt in die Zentrale der KV Hessen.

Neu in diesem Jahr: Die digitalen Inseln zum Su-chen und Finden via Tablet waren nach Fachgebie-ten sortiert. So konnten beispielsweise Hausärzte, die

ihre Praxis abgeben möchten, noch schneller poten-ziell passende Nachfolger über die Praxisbörse fin-den und anschließend persönlich kennenlernen. Und das Konzept ging auf: Mitunter war die Anzahl der „Matches“ – also passender Gründer-Abgeber-Kons-tellationen – so hoch, dass sich an den Meeting-Points für das persönliche Kennenlerngespräch kurzzeitig Warteschlangen bildeten.

Auch bei der halbstündigen Informationsveranstal-tung zum Thema „Die wichtigsten Schritte zur Pra-xisabgabe und -übernahme“ waren alle Plätze rest-los belegt. Aufgrund der großen Nachfrage wurde der Vortrag dann gleich noch ein weiteres Mal ange-boten. Wer darüber hinaus noch Fragen zu den The-men Niederlassung und Praxisabgabe hatte, konnte sich an den Ständen der Landesärztekammer Hessen, des Teams Arznei-, Heil- und Hilfsmittel der KV Hessen oder des Main-Kinzig-Kreises sowie in einem persön-lichen Gespräch mit den Beratern der KV Hessen aus-führlich informieren und beraten lassen.

Wie viele „Matches“ letztendlich zu einer erfolgrei-chen Praxisübergabe führen, werden die kommenden Monate zeigen. Doch eines steht jetzt schon fest: Für die Teilnehmer hat sich der Tag in Sachen Erfahrungs-austausch allemal gelohnt. n Marilena Demarez-Bandeh

AKTUELLES

Hier geht’s zur Praxisbörse: www.kvhessen.de/praxisboerse

Armin Beck, stv. Vorsitzender

der Vertreter-versammlung der

KV Hessen, begrüßt die Teilnehmer in

Frankfurt.

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 2018 7

AKTUELLES

Suchen und finden via Tablet: In der Praxis-börse können Teilnehmer nach passenden Inse-raten suchen und den Inserenten anschließend persönlich kennenlernen.

Erfahrungsaus-tausch bei einer Tasse Kaffee – auch dafür lohnt ein Besuch beim GAF.

Match gefunden: Gründerin und Abgeber treffen sich zum persönlichen Kennenlernen am Meeting-Point.

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TITELTHEMATITELTHEMA

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TITELTHEMA

Doch nicht alle gleich?Am 28. Oktober 2018 wird in Hessen wieder ge-wählt. Sechs Parteien haben laut aktuellen Umfra-gen realistische Chancen, in den Landtag einzuzie-hen. Ob die schwarz-grüne Gesundheitspolitik in die zweite Runde gehen wird oder ob doch neue Farbkombinationen gefragt sein werden, liegt in der Hand der hessischen Wähler.

Was die Gesundheitsversorgung in Hessen betrifft, herrscht bei den zentralen Themen überwiegend Konsens. Denn natürlich ist ganz klar: Wir brauchen in Hessen eine flächendeckende und sektorenüber-greifende Versorgung, mehr Landärzte, mehr Me-dizinstudienplätze und selbstverständlich bessere Arbeitsbedingungen für Ärzte und Psychotherapeu-ten. Alle gleich also oder gibt’s doch Unterschiede? Der Frage gehen wir in dieser Titelstrecke nach. Wie

gut Sie Ihre favorisierte Partei tatsächlich kennen und im Umkehrschluss diejenigen Parteien, denen Sie keine Stimme geben, können Sie beispielswei-se in unserem Quiz „Wer hat’s gesagt“ (ab Sei-te 18) testen – Überraschungseffekt inklusive. In unserem Parteien-Check (ab Seite 22) haben wir uns die Mühe gemacht und alle Wahlprogramme genau unter die Lupe genommen. Wir zeigen Ih-nen, welche Partei für welche Gesundheitspolitik steht und welche konkreten Konzepte die Partei-en etwa bei der Gesundheitsversorgung auf dem Land, der Notfallversorgung oder dem ärztlichen Nachwuchs vorweisen können. Wir hoffen, Ihnen so die für Sie beste Wahlentscheidung zu erleich-tern. Denn dann ist das Ziel unserer Titelstrecke erreicht. n Marilena Demarez-Bandeh

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TITELTHEMA

Der erste Blick gilt selbstverständlich den gesetzge-berischen Maßnahmen, die ergriffen wurden. Hier ist in den letzten Jahren auf Landesebene für die am-bulante Versorgung sehr wenig passiert, der Schwer-punkt der gesetzgeberischen Aktivitäten lag auf der Krankenhausversorgung. Dies ist allerdings in weiten Teilen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Gesundheitsversorgung geschuldet und kann nicht der Landesregierung angelastet werden. Während Regelungen zur ambulanten Versorgung nahezu ausschließlich Sache des Bundes sind, haben die Länder bei Fragen der Krankenhausplanung und -finanzierung einen größeren Regelungsspielraum. Aber selbst wenn der Landesgesetzgeber einen ge-stalterischen Spielraum hatte, hat er diesen nicht im-mer im Sinne der ambulanten Versorgung genutzt und auch Anregungen oder Bedenken der KV Hes-sen nicht immer berücksichtigt.

Aus diesem Blickwinkel müssen die sonstigen Aktivi-täten der Landesregierung betrachtet werden. Wie haben sich die Landesregierung und der zuständige Minister für die ambulante Versorgung eingesetzt? Welchen Beitrag hat sie in der Diskussion um die Weiterentwicklung der Notfallversorgung geleistet?

HESSISCHER PAKT 2.0

Der Hessische Pakt 2.0 soll eine Antwort auf die de-mografischen Herausforderungen geben, die in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung entstehen. Der Schwerpunkt lag hier allerdings bei der Unter-stützung der „für eine bedarfsgerechte Versorgung notwendige[n] Zusammenarbeit der verschiede-nen Professionen“. Der Hessische Pakt 2.0 hat sich dementsprechend auch weniger mit der ambulan-

ten Versorgung befasst als vielmehr mit der Stärkung sektorenübergreifender Kooperation. Doch auch diese wurde nicht aktiv angegangen. Die im Hessi-schen Pakt 2.0 festgeschriebenen Maßnahmen kon-zentrieren sich darauf, Datengrundlagen in Form von regionalen Gesundheitsreporten oder Versorgungs-atlanten zu schaffen und auf dieser Basis zukünfti-ge Handlungsfelder aufzuzeigen, mit denen eine bedarfsgerechte Versorgung erreicht werden soll. Selbst diese Datengrundlagen wurden nicht erarbei-tet, sodass selbst ein eher eng gestecktes Ziel nicht erreicht wurde. Konkrete Maßnahmen zur Verbesse-rung der ambulanten Versorgung sah der Hessische Pakt 2.0 ohnehin nicht vor. Hier erwarten wir bei der nun zu verhandelnden Vereinbarung zum Hes-sischen Pakt 3.0 eine stärkere Betonung der ambu-lanten Versorgung und sinnvolle Maßnahmen zu de-ren Förderung.

STÄRKUNG DER AMBULANTEN VERSOR-GUNG IM LAND

Wichtig für die ambulante Versorgung ist – insbe-sondere mit Blick auf die Altersstruktur der nieder-gelassenen Ärzte – die Förderung von Ärztinnen und Ärzten, die eine Praxis übernehmen und sich neu nie-derlassen wollen. Sowohl die Förderung als auch die Beratung von interessierten Ärzten liegt in den Hän-den der KV Hessen, die diese Aufgabe auch gerne wahrnimmt. In diesem Zusammenhang haben wir kürzlich auch ein Thema mit der Bitte um Unterstüt-zung an die Landesregierung adressiert, mit dem der Weg zur Sicherung der ambulanten Versorgung er-leichtert würde. Es hat sich herausgestellt, dass die Fördermittel, die auf Basis der Sicherstellungsricht-linie der KV Hessen unter anderem für Nachwuchs-

Gemischte Gefühle

Zum Ende einer Legislaturperiode stellt sich die immer gleiche Frage: Was hat eine Regierung erreicht? Im Fokus der KVH steht dabei selbstverständlich das En-gagement der Landesregierung für die ambulante Versorgung. Wir haben daher die gesundheitspolitischen Maßnahmen der aktuellen hessischen Landesregierung einer Bewertung unterzogen.

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TITELTHEMA

mediziner, die sich in unterversorgten oder drohend unterversorgten Gebieten auf dem Land niederlassen wollen, voll versteuert werden müssen und damit un-gefähr die Hälfte der Fördersumme nicht dort an-kommt, wo sie benötigt wird. Hier sollte die Landes-regierung, da dieses Problem ins Bewusstsein gerückt ist, ihren politischen Einfluss im Sinne der Sicherstel-lung und Förderung der ambulanten Versorgung gel-tend machen und auf die Abschaffung der Versteue-rung von Geldern, die auch nach dem SGB V für die Versorgung vorgesehen sind, hinwirken.

Insgesamt hätte die Landesregierung den Interessen der Leistungserbringer mehr Unterstützung zukom-men lassen können. Sie hätte die Spielräume, die der Bundesgesetzgeber den Ländern und Kassen-ärztlichen Vereinigungen für die Verbesserung der Versorgung bietet, aktiv nutzen und möglicherweise auch mehr Eigeninitiative zeigen können. Zu denken ist hier an den inzwischen erfolgreich in nordhessi-schen Gemeinden gestarteten Medibus, der die Ver-sorgung der Patienten in Gemeinden ohne Arztpra-xis unterstützt. In der politischen Diskussion mit den Landräten und Bürgermeistern der infrage kommen-den Gemeinden hätten wir uns ein politisches Sig-nal, dass ein solches Projekt positiv zu bewerten ist, gewünscht.

POLITISCHE UNTERSTÜTZUNG IM BUND

Und wenn auch die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung auf Bundesebene gesetzt werden, hat sich das Hessische Gesundheitsministe-rium unseres Erachtens trotzdem nicht ausreichend für die Interessen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte eingesetzt. Zuletzt war dies bei der Diskus-sion um das Gesetz für schnellere Termine und bes-sere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsge-setz), zu erkennen. Mehr Einsatz hätten wir erwartet bei der Diskussion um die Herausnahme von Leis-tungen aus der Budgetierung oder sogar der Been-digung der Budgetierung der ärztlichen Vergütung, wie es beispielsweise andere Gesundheitsminister getan haben. Auch bei dem Thema, den Verhand-lungsspielraum für die Vertragspartner auf der Lan-desebene wieder zu erweitern und unabhängig von bundesgesetzlichen Vorgaben oder auf Bundesebe-ne erreichten Verhandlungsergebnissen die regiona-len Besonderheiten der KV-Landschaft berücksich-tigen zu können, wäre Unterstützung wichtig und möglich gewesen.

Immer wieder in der Vergangenheit hat die Landesre-gierung unsere Erwartungen aber enttäuscht. Sie hat es sowohl zu Beginn dieser Legislaturperiode bei der Diskussion um die Einführung einer Konvergenzrege-lung in das SGB V als auch bei der Umsetzung der dann geschaffenen Regelung versäumt, ihren Einfluss zugunsten einer Stärkung der tatsächlichen Rahmen-bedingungen geltend zu machen. Sie hat weder auf Bundesebene die hessischen Besonderheiten und Pro-bleme dargestellt oder sich für die Einführung eines regionalen Verhandlungsspielraums stark gemacht noch ihren politischen Einfluss bei der Umsetzung der Konvergenzregelung genutzt und damit die Chance verstreichen lassen, die vertragsärztliche Vergütung hier im Land zu verbessern.

ZENTRALISIERTE NOTFALLVERSORGUNG

Auch bei der Notfallversorgung wünschen wir uns auf Bundesebene mehr Unterstützung durch die Landes-regierung. Während der Sachverständigenrat Gesund-heit (SVR) in seinem Gutachten zur bedarfsgerechten Steuerung der Gesundheitsversorgung gerade die hohe Anzahl von Rettungsleitstellen, in Hessen sind dies 26, und die damit verbundene „Kleinstaaterei“ kritisiert, wird in Hessen über die Ausweitung der Auf-gaben der Leitstellen und die Integration der gut funk-tionierenden zentralen Rufnummer für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) – 116117 – in die Leitstellen nachgedacht. Richtig wäre vielmehr, die medizinische Versorgung über den ambulanten Sektor zu steuern und nicht, das funktionierende System des ÄBD und der zentralen Rufnummer 116117 in Richtung eines gerade vom SVR kritisierten Systems von kleinräumig zuständigen Rettungsleitstellen umzuwandeln.

Wir wünschen uns auch hier mehr Unterstützung er-folgreicher und funktionierender Modelle, wie bei-spielsweise bei der Zusammenarbeit zwischen der KV Hessen und dem Klinikum Frankfurt Höchst, die unter Mitwirkung des zuständigen Landesministers entstand. Mit der gemeinsamen Anlaufstelle für den ÄBD und die Notfallaufnahme des Klinikums seit dem vergangenen Jahr haben die Beteiligten ein sehr erfolgreiches Projekt aufgesetzt. n Jörg Hoffmann Geschäftsführer KV Hessen

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Sie war und ist ein Dauerbrenner in der gesundheits-politischen Debatte um die medizinische Versorgung: die Notfallversorgung in Hessen. Somit mangelte es nicht an Gesprächsstoff bei der ersten von zwei Po-diumsdiskussionen, die vor den Landtagswahlen im Okto ber von der Kassenärzt lichen Vereinigung Hes-sen initiiert wurden.

Unter dem Titel „Notfallversorgung in höchster Not: Wenn die Ausnahme zur Regel wird“ diskutierten am 26. September 2018 die Vertreter der im Landtag ver-tretenen Fraktionen Dr. Ralf-Norbert Bartelt (CDU), Petra Scharf (SPD), Stefan Müller (FDP) und Marjana Schott (DIE LINKE) über mögliche Ursachen für vol-le Klinikambulanzen und wie man Patienten besser durchs System steuern kann. Ebenfalls auf dem Po-

dium: Dr. Peter-Friedrich Petersen, Chefarzt der Zen-tralen Notaufnahme am Klinikum Frankfurt Höchst, sowie Dr. Eckhard Starke, stellvertretender Vorstands-vorsitzender der KV Hessen.

Geladen hatte die KV ins Klinikum Frankfurt-Höchst und das nicht ohne Grund: Dort wird seit knapp ei-nem Jahr das Modellprojekt der Koordinierten Inan-spruchnahme erprobt. Über einen Tresen werden Patienten in die für sie richtige Versorgungsebene ge-lotst – bei akuten Notfällen sind das die Zentrale Not-aufnahme der Klinik, bei Bagatellerkrankungen die dort ansässige Zentrale des Ärztlichen Bereitschafts-dienstes oder aber die Partnerpraxen im Umkreis der Klinik. Das Höchster Modellprojekt setzt damit der fehlenden Patientensteuerung, den überfüllten Not-

TITELTHEMA

Notfallversorgung in höchster Not?

Einen Monat vor der Wahl stellte die KV Hessen vier Vertreter der Landtagsfrak-tionen auf den Prüfstand. Thema der Podiumsdiskussion im Klinikum Höchst: die Notfallversorgung in Hessen sowie die Patientensteuerung zwischen ambu-lantem und stationärem Sektor.

Über mögliche Lösungen für eine bessere

Patientensteue-rung diskutierten

die Vertreter der Landtags-

fraktionen.

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 2018 13

aufnahmen und dem mitunter hohen Anspruchsden-ken der Patienten ein pragmatisches und schlüssiges Konzept entgegen.

TRESEN ZEIGT WIRKUNG

Und das Konzept geht auf, wie Dr. Starke gleich zu Beginn mit zwei Zahlen zu belegen wusste: „Die Pati-entenzahlen sind – was die ambulanten Fälle betrifft – in der Notaufnahme um 30 Prozent zurückgegangen. Zudem liegt die Fehleinschätzungsquote bei der Steu-erung durch den Tresen bei unter einem Prozent. Das können wir als Erfolg werten.“

Zufrieden zeigte sich auch Dr. Petersen, der einen ent-lastenden Effekt in der Notaufnahme feststellte. Ganz praktisch zeige sich das daran, dass der „Krawall auf den Fluren“ weniger geworden sei. Viel Zustimmung erfuhr das „Höchster Modell“ dann auch von den po-litischen Gästen, die das Projekt die „richtige Lösung“ (Dr. Bartelt) und „eine gute Idee“ (Schott) nannten, de-nen es schwer fiel, „Nachteile zu finden“ (Müller) und die es richtig und wichtig fanden, dass „Notfallambu-lanzen und ÄBD an einem Ort“ (Scharf) verortet sind.

Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, warum Pa-tienten die falsche Versorgungsebene ansteuern. Dr. Petersen erklärte sich dies mit einem gestiege-nen Anspruchsverhalten, Bequemlichkeit, aber auch der Unkenntnis über das deutsche Gesundheitssys-tem. Petra Scharf war der Meinung, dass die Men-schen insgesamt gesundheitsbewusster geworden seien. Wohingegen Marjana Schott deutlich mach-te, dass sie kein Verständnis für dieses Verhalten habe und prompt mit Applaus aus dem Fachpublikum be-lohnt wurde. Ihr sei völlig unverständlich, warum Pa-tienten zu den regulären Praxisöffnungszeiten in die Ambulanz laufen – außer der Betroffene hätte sich mit der Kettensäge den Arm abgetrennt.

HAUSARZT ALS LOTSE

Was also konkret tun, um Patienten besser durch das System zu lotsen? Dr. Starke betonte, dass er das Gatekeeper-Modell, bei dem der Hausarzt die Steuerungsfunktion übernimmt und das es in ande-ren europä ischen Ländern schon längst gibt, auch in Deutschland begrüßen würde. Auch aus dem Ple-num kam Zustimmung. Ein anwesender Hausarzt war überzeugt, dass eine Steuerung nur mit einem Primär-arztsystem möglich sei.

In diesem Zusammenhang kamen auch die Sekto-rengrenzen zur Sprache, die laut einer Ärztin immer noch viel zu starr seien. Diese könne man erst dann überwinden, wenn es eine gleiche Bezahlung für den stationären und ambulanten Bereich gebe. Die-se Forderung kam auch von Schott, die eine gleiche Bezahlung als notwendig erachtete, um die Sektoren-grenzen endgültig zu überwinden.

SKEPSIS GEGENÜBER GEBÜHR

Die von Dr. Starke in Anlehnung an das Gutachten des Sachverständigenrats ebenfalls in die Diskussion eingebrachte Strafgebühr bei falscher Inanspruchnah-me der Notaufnahme fiel bei den anwesenden Politi-kern nicht auf fruchtbaren Boden. Schott schlug statt einer Gebühr ein Bonussystem vor, mit dem diejeni-gen belohnt würden, die sich an die Regeln hielten. Auch Dr. Bartelt gab an, dass er sich vorstellen könne, bereits bestehende Bonusprogramme auf die Notfall-versorgung auszuweiten. Der FDP-Mann Müller lehn-te ein Gebührensystem grundsätzlich ab und gab zu bedenken, dass die Kosten für solche Boni nicht rea-lisierbar seien. Er schlug stattdessen eine einheitliche Telefonnummer vor, über die Patienten bei Anruf in die richtige Versorgungsebene gelenkt werden könn-ten. Einig waren sich alle, dass viel mehr Aufklärung über das deutsche Gesundheitssystem insbesondere bei jungen Menschen und Zugewanderten erfolgen müsse. n Marilena Demarez-Bandeh

TITELTHEMA

Dr. Peter-Friedrich Petersen (l.) zieht im Gespräch mit dem Moderator Klaus Reichert (r.) eine positive Bilanz für das Modellprojekt in Höchst. Durch den Tresen konnte die Notaufnahme deutlich entlastet werden.

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TITELTHEMATITELTHEMA

Miteinander ins Gespräch kommen …

KV-Geschäftsführer Jörg Hoffmann (2. v. r.) erläutert die Verhandlungsstrategie der KV für eine neue Prüfverein- barung. Neben ihm saßen Ernst-Ewald Roth (SPD), Claudia Ravensburg (CDU) und Tobias Utter (CDU) (v. l. n. r.).

Weitere Teilnehmer waren Irmgard Klaff- Isselmann (CDU), Dr. Daniela Sommer (SPD) und René Rock (FDP) (v. l. n. r.).

… war das Ziel des parlamentarischen Frühstücks, das die KV Hessen am 9. August 2018 in Wiesbaden veranstaltete. Eingeladen waren die Vertre-ter des Gesundheitsausschusses des Landtags und über die Hälfte kamen. Schließlich lassen sich Argumente und Positionen im persönlichen Gespräch viel besser austauschen. Und so hatte es das Hauptthema auch in sich: die Prüfvereinbarung mit ihren Regressen für Hausbesuche.

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 2018 15

TITELTHEMATITELTHEMA

Miteinander ins Gespräch kommen …

Marcus Bocklet (Bündnis 90/Die Grünen) verteidigte seinen Standpunkt.

Das zweite große Thema war die Zukunft der ambulanten Versorgung besonders im ländlichen Raum.

Die beiden Vorstandsvorsitzenden

der KV Hessen, Dr. Eckhard Starke und

Frank Dastych, ...

... waren mit großem Engagement bei der Sache und machten ihre Positionen deutlich.

Armin Beck, stellv. Vorsitzender der Vertreterversammlung, brachte sich ebenfalls in die Diskussion ein und erläuterte die Anliegen der hessischen Ärzteschaft .

Hildegard Förster-Heldmann(Bündnis 90/Die Grünen)

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TITELTHEMA

Nein, eine Wahlkampfveranstaltung im klassischen Sinne war es sicher nicht, die da am 30. August 2018 im Rahmen des BARMER Forums in Wiesbaden stattfand. Die BARMER und ihr Landes chef Norbert Sudhoff hatten die derzeit im Landtag vertrete-nen Parteien eingeladen – und alle waren gekom-

men. Mit Dr. Ralf-Norbert Bartelt (CDU), Dr. Daniela Sommer (SPD), Marcus Bocklet (Bündnis 90/Die Grünen), Marjana Schott (Die LINKE) und René Rock (FDP) waren alle gesundheitspolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen erschienen und lauschten zu Beginn einem ausführlichen Impulsvortrag von Prof. Ferdinand Gerlach, dem Vorsitzenden des Sachver-ständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, der das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrats vorstellte. „Es ist unmög-lich, ein 800-seitiges Gutachten in nur einer hal-ben Stunde darzustellen“, erklärte Prof. Gerlach und hatte damit Recht, denn er überzog seine Redezeit deutlich.

Seine Kernthesen dabei: 1. Wir beobachten im Gesundheitswesen ein Ne-

beneinander von Über-, Unter- und Fehlversor-gung. Hier besteht dringender Steuerungsbedarf.

2. Aktuelle Steuerungsdefizite beziehen sich so-wohl auf die Angebots- als auch die Nachfra-geseite.

3. Ein Bündel von Maßnahmen ist nötig, es gibt nicht die „eine“ Maßnahme und nicht die „eine“ Gesundheitsreform, mit der auf einen Schlag alle Probleme gelöst werden.

Prof. Gerlach legte dar, dass die beiden Parame-ter „Patientenwohl“ und „Bedarfsgerechtigkeit“ den Sachverständigenrat bei seinen Überlegungen gelei-tet hätten. Das komplette Gutachten findet sich on-line auf der Internetseite des Sachverständigenrats (www.svr-gesundheit.de). Es ist überschrieben mit dem Titel „Bedarfsgerechte Steuerung der Gesund-heitsversorgung“ und enthält eine Fülle von Empfeh-lungen. Diese hier darzustellen ist leider aus Platz-gründen nicht möglich. Konkreter ging Prof. Gerlach in seinem Vortrag auf die Schnittstelle ambulant/stati-onär, die Krankenhausfinanzierung sowie die Notfall-versorgung ein.

EIN ANRUF KOMMT BESTIMMT

An die Ausführungen Gerlachs schloss sich eine Dis-kussion mit den gesundheitspolitischen Sprechern an, in der sich die Experten überwiegend beein-druckt von den Ideen des Sachverständigenrats zeig-ten. Marjana Schott war gar „tief beeindruckt“ und lobte die Bedarfsorientierung des Gutachtens. Dr. Daniela Sommer merkte an, „dass die SPD mit vielem konform gehe und die sektorenübergreifende Ver-sorgung noch in den Kinderschuhen“ stecke. Mar-cus Bocklet fragte rhetorisch: „Warum ändern wir ei-gentlich nichts?“ [wenn wir doch alles wissen, Anm.

Erkenntnisgewinn?

Kurz bevor der hessische Landtagswahlkampf in die „heiße Phase“ eintritt, disku-tieren in Wiesbaden hessische Gesundheitspolitiker mit Prof. Ferdinand Gerlach über eine mögliche Neuausrichtung des Gesundheitswesens.

Gesundheits - versorgung bedarfs-gerecht gestalten –

was kann Hessen tun? Darüber diskutierten die gesundheitspoli-tischen Sprecher der Landtagsfraktionen.

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der Redaktion] und begründete dies mit „Ressort-egoismen“. Für die CDU merkte Dr. Bartelt an, dass „im Prinzip genügend Geld im System vorhanden sei, auch wenn dies von dem einen oder anderen Leis-tungserbringer anders vorgetragen werde“. Ledig-lich René Rock goss als Oppositionsvertreter etwas Wasser in den Konsens-Wein, indem er bei der Not-fallversorgung den hessischen Gesetzgeber in die Pflicht nahm. „Gerade bei der Leitstellenthematik könnte der Gesetzgeber viel mehr tun und für eine Verzahnung von Bereitschaftsdienst und Rettungs-dienst sorgen, scheut aber offensichtlich die Ausein-andersetzung mit den Landkreisen, in deren Hoheit die Leitstellen stehen.“ Marcus Bocklet kündigte an, dass Prof. Gerlach am Wahlabend sicherlich einen Anruf von einer oder mehreren potenziellen Koaliti-onsparteien erhalten werde, um die Zusammenhän-ge im Gesundheitswesen noch einmal darzulegen.

FAZIT

Ein interessanter Abend mit ebensolchen Erkennt-nissen. Besonders auffallend waren die nicht zu ka-schierenden Wissenslücken bei dem einen oder an-deren Diskutanten. So wurden beispielsweise als ein Hauptniederlassungshemmnis „zu viele Bereit-schaftsdienste“ auf dem Land genannt. Ein Thema, das sich spätestens seit der Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Hessen erledigt hat. Oder die Themen Bedarfsplanung und Honorar im am-

bulanten Bereich, über die nicht immer faktensicher diskutiert wurde. Erkenntnisse für potenzielle Wäh-ler? Eher Fehlanzeige! Aber darum ging es ja auch nicht in erster Linie. n Karl M. Roth

Vertraten den Standpunkt der schwarz-grünen Landesregierung: Dr. Ralf-Norbert Bartelt (CDU) und Marcus Bocklet (Bündnis 90/Die Grünen).

Die Teilnehmer (v. l.): Dr. Ralf-Norbert Bartelt (CDU), Prof. Dr. Ferdinand Gerlach, Dr. Daniela Sommer (SPD), René Rock (FDP), Marjana Schott (DIE LINKE), Marcus Bocklet (Bündnis 90/Die Grünen) und Norbert Sudhoff (BARMER).

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18 AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 2018

Wer hat’s gesagt?

Wie gut kennen Sie Ihre favorisierte Partei? Testen Sie es aus bei unserem Quiz zur Wahl! Wir haben uns die Wahlprogramme der Parteien mit den größten Chancen bei der Landtagswahl genau angeschaut und einzelne gesundheitspolitische Po-sitionen herausgepickt. Jetzt sind Sie dran: Versuchen Sie, die Zitate den Parteien zuzuordnen. CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, DIE LINKE, AfD – Wer hat’s gesagt? Die Auflösung gibt‘s auf Seite 26.

A„Dem sich lokal abzeichnenden Hausarztmangel wollen wir durch Medizinische Versorgungszentren entgegenwirken, dem Mangel an Fachärzt*innen durch die stärkere ambulante Nutzung von Krankenhäusern.“

Partei:

B„Größtes Hindernis ist (…) das unterschiedliche Leistungsrecht in der ambulanten und sta-tionären Versorgung (…), das sich insbesondere auf die Vergütungssystematik und damit auch auf den Leistungskatalog der jeweiligen Versorgungsebene auswirkt. Es muss daher auf einen zukünftig gleichen Leistungskatalog, unter gleichen Qualitätsstandards zur glei-chen Honorierung hingearbeitet werden.“

Partei:

TITELTHEMA

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F„Mobile Endgeräte der Patienten sollten die Gesund-heitskarte ersetzen und fester Bestandteil des persönli-chen Datenmanagements in Patientenhand sein.“

Partei:

D„Für Patientinnen und Patienten ist der Unterschied zwischen ambulan-ten und stationären Anlaufstellen in Notfallsituationen nicht nachvoll-ziehbar. Wir wollen deshalb die Zusammenlegung der Leitstellen für Rettungsdienste und die des ärztlichen Notdienstes forcieren.“

Partei:

C„Die Anzahl der Kassensitze für Psychotherapeut*in-nen pro Landkreis deckt vielerorts nicht den tatsäch-lich bestehenden Bedarf ab und muss daher dem bestehenden Bedarf angepasst werden, um lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz zu verhindern.“

Partei:

E„Zur besseren Koordination und Abgrenzung soll die Disposition des ärztlichen Bereitschaftsdienstes so-wie der Rettungsdienste und der Feuerwehr in den kommunalen Leitstellen zusammengefasst werden.“

Partei:

TITELTHEMA

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20 AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 2018

TITELTHEMA

I„Die Zwei-Klassen-Medizin ist schon lange Realität, wer arm ist, muss früher sterben. Die Gesundheitsversorgung muss den privaten Profit-interessen entzogen werden. Wir brauchen eine flächendeckende Ver-sorgung mit Kliniken, mit Ärztinnen und Ärzten, Hebammen, Pflege-kräften, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Apotheken.“

Partei:

H„Die [Parteiname] fordert die Schaffung ausreichender Studien- und Anschlussstudien-plätze insbesondere im zweiten Teil des Medizinstudiums, die Vergabe von Stipendien bei Facharztweiterbildung auf dem Land sowie die Einführung einer Landarztquote. Die Kassenärztliche Vereinigung als Vergabestelle von Landarztsitzen wird verpflichtet, mehr Flexibilität bei Einzelfallregelungen und lokalen Lösungsmodellen zu zeigen.“

Partei:

G„Besonders im ländlichen Raum ist die Versorgung mit Haus- und Fachärzten ein zunehmendes Problem, welchem wir unter anderem mit Patientenmobilen für mobilitätseingeschränkte Menschen und mit Ärztezentren, in denen neben Hausärzten auch Fachärzte regel-mäßig Sprechstunden abhalten, entgegentreten wollen.“

Partei:

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21AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 2018

TITELTHEMA

L„Eine grundlegende Gesundheitsversorgung muss für jede und je-den gut erreichbar sein – überall in Hessen. Wir werden Gemeinde-schwestern und -helfer als Instrument der aufsuchenden Sozialarbeit für die ältere Generation flächendeckend einführen.“

Partei:

K„Durch eine bessere Vernetzung der Notrufnummer mit der Rufnum-mer für ambulante Notfälle kann vorab geklärt werden, ob der Ein-satz des Rettungsdienstes erforderlich ist oder ob der Patient selbst-ständig die nächste Portalpraxis aufsuchen kann.“

Partei:

J„Um die umfassende Versorgung von Patienten im ländli-chen Raum zu sichern, werden wir unter anderem Einzel-praxen stärken und mit der Kassenärztlichen Vereinigung weitere Möglichkeiten zur Dezentralisierung von Haus- und Fachärzten erproben und umsetzen, damit auch in ländli-chen Gebieten qualifizierte Mediziner wohnortnah erreich-bar sind (…).“

Partei:

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 201822

TITELTHEMA

Parteien-Check: Wer steht wofür?

Die Landtagswahl steht vor der Tür und wir haben für Sie die Wahlprogramme aller Parteien unter die Lupe genommen. Welche Pläne die Parteien für die Ge-sundheitspolitik der nächsten Legislatur haben, lesen Sie hier.

Gesundheitsversorgung auf dem Land

Um die Versorgung von Patienten im ländlichen Raum zu sichern, will die CDU Einzelpraxen stärken und weitere Möglichkeiten zur Dezentralisierung von Haus- und Fachärzten er-proben und umsetzen. Mit dem Ziel, Landärzten ein flexibles, an ihren Bedürfnissen orientiertes Arbeiten zu ermöglichen, will sie insbesondere Gemeinschaft-spraxen und Medizinische Versorgungszentren stär-ken und mit einer Anschubfinanzierung unterstützen. Darüber hinaus verspricht sie finanzielle Unterstüt-zung durch Landarztpraxisdarlehen und Landarztsti-pendien. Neben der klassischen Versorgung durch niedergelassene Ärzte befürwortet sie auch den Ein-satz von „fahrbaren Praxen“.

Da es der KV nach Ansicht der SPD nicht gelingt, die flächendeckende Sicherstellung der ärzt-lichen Versorgung überall zu gewährleisten, sollen Kommunen ein vorrangiges Recht zur Übernahme va-kanter Vertragsarztsitze bekommen und kommunale Versorgungsstrukturen aufbauen. Um für die Ansied-lung von Landärzten neue Anreize zu schaffen, un-terstützt die SPD Alternativen zum „immer noch vor-herrschenden Einzelpraxensystem“, wie medizinische Versorgungszentren, Gemeinschafts praxen und ge-nossenschaftliche Modelle.

Dem sich lokal abzeichnenden Hausarztmangel wollen die Grünen durch MVZs ent-gegenwirken, dem Mangel an Fachärzten durch die stärkere ambulante Nutzung von Krankenhäusern. Im ländlichen Raum wollen sie durch den Einsatz von Pa-tientenmobilen für mobilitätseingeschränkte Men-schen und mit Ärztezentren die Versorgung sichern. Die Grünen streben eine integrierte Versorgung an, bei der alle ambulanten und stationären Leistungsan-bieter zusammenarbeiten. Um die gesundheitliche Versorgung vor Ort zu erhalten und besser zu vernet-zen, wollen sie eine regionale Gesundheitskoordinati-on initiieren, die alle Akteure der Vor- und Nachsorge zusammenbringt.

Um zukünftig die Versorgung der Bürger sicherzustellen, streben die Freien Demokraten die Gründung von Gesundheits-Versorgungs-Zentren (GVZ) an. Eine Aufgabe dieser neuen GVZ soll der Auf-bau eines regionalen Zentrums für die primäre und se-kundäre Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sein. Mit den GVZ sollen die Voraussetzungen für den Aufbau größerer gesundheitsversorgender Strukturen geschaffen werden. Darüber hinaus will sich die FDP für einen zukünftig gleichen Leistungskatalog, unter gleichen Qualitätsstandards zur gleichen Honorierung in der ambulanten und stationären Versorgung ein-setzen.

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 2018 23

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DIE LINKE fordert wirksame Programme, die eine wohnortnahe Versorgung mög-lich machen, damit allgemein- und kinderärztliche Praxen für alle Menschen gut und schnell erreichbar sind. Auch die psychotherapeutische Versorgung soll verbessert werden, indem die Anzahl der Kassensitze für Psychotherapeuten dem bestehenden Bedarf an-gepasst wird, um lange Wartezeiten auf einen Thera-pieplatz zu verhindern.

Die AfD will die KV „als Vergabe-stelle von Landarztsitzen“ dazu verpflichten, mehr Fle-xibilität bei Einzelfallregelungen und lokalen Lösungs-modellen zu zeigen.

Erhalt kommunaler Krankenhäuser

Damit dezentrale Kran kenhausstrukturen und kleinere Krankenhäuser auf dem Land erhalten werden können, wird sich die CDU weiterhin für Verbundlösungen einsetzen und finanzielle Anreize zur verstärkten Verbundbildung bereitstellen. Zur Sicherstellung und Weiterentwick-lung der stationären Versorgung wird sie weiterhin die notwendigen Mittel investieren und Zukunftsauf-gaben wie IT-Sicherheit und Digitalisierung berück-sichtigen.

Die SPD fordert eine „vernünftige Kran-kenhausplanung“, um örtliche Über- beziehungs-weise Unterversorgung zu vermeiden. Um dem Be-darf an medizinischen und pflegerischen Leistungen sowohl im stationären als auch im ambulanten Be-reich entsprechen zu können, setzt sie sich für die ver-

besserte und engere Verzahnung der ambulanten Versorgung durch niedergelassene Ärzte und der sta-tionären Versorgung im Krankenhaus ein.

Die Grünen heben hervor, dass sie mit dem Krankenhausgesetz und einer deutlichen Er-höhung der Mittel den hessischen Krankenhäusern ermöglicht haben, planungssicher in ihre Infrastruktur zu investieren. Sie wollen sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass im Sinne der dualen Krankenhaus-finanzierung die Investitionen in die Infrastruktur des Landes verbessert werden.

Anstatt die Defizite vor allem klei-ner, kommunaler Kliniken immer nur auszugleichen, empfehlen die Freien Demokraten, Klinikverbünde zu bilden, die nicht nur beim Einkauf kooperieren, son-dern auch „echte Verbünde“ darstellen, sich speziali-sieren und somit unterschiedliche Leistungen anbie-ten. Solche Verbünde will die FDP fördern und betrachtet sie als die beste Option, um eine qualitativ hochwertige und bezahlbare stationäre Versorgung in der Fläche zu gewährleisten.

DIE LINKE will kommunale Klini-ken erhalten und den Rückkauf dort fördern, wo be-reits privatisiert wurde. Krankenhäuser gehören ihrer Ansicht nach in die öffentliche Hand und nicht in die Hände von Aktiengesellschaften. Für die Krankenhäu-ser will DIE LINKE in der nächsten Wahlperiode Inves-titionsmittel von etwa 1,2 Milliarden Euro im Landes-haushalt bereitstellen.

Die AfD ist für den Erhalt und ge-gen die Privatisierung von kommunalen Krankenhäu-sern.

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Neue Wege in der Notfallversorgung

Die CDU verspricht sich von einer Zusammenfassung der Disposition des ärztlichen Bereitschaftsdienstes sowie der Rettungs-dienste und der Feuerwehr in den kommunalen Leit-stellen eine „bessere Koordination und Abgrenzung“.In ländlichen Gebieten sollen ehrenamtliche „Helfer-vor-Ort-Gruppen“ bis zum Eintreffen des Rettungs-dienstes qualifiziert Erste Hilfe leisten und somit eine sinnvolle Ergänzung zur hauptamtlichen Rettungsket-te für Notfallpatienten darstellen.

Die SPD behauptet, dass Patienten den Unterschied zwischen ambulanten und stationären Anlaufstellen in Notfallsituationen nicht nachvollzie-hen können. Als vermeintliche Lösung sieht sie des-halb die Zusammenlegung der Leitstellen für Rettungsdienste und der des ärztlichen Bereitschafts-dienstes.

Die Grünen wollen sowohl die Ret-tungsdienst- und Notfallangebote als auch den ärztli-chen Bereitschaftsdienst besser unterstützen und sie verzahnen. Durch neue Kooperationsmodelle zwi-schen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten sollen die Belastung der Notaufnahmen in Kranken-häusern mit vergleichsweise leichten Erkrankungen oder Verletzungen reduziert und der ärztliche Bereit-schaftsdienst gestärkt werden.

Die neuen Gesundheits-Versor-gungs-Zentren (GVZ) sollen auch als Anlaufstelle für die Bevölkerung für alle gesundheitlichen Belange fungieren.

DIE LINKE betont, dass der ärzt-liche Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechstun-denzeiten qualifiziert und gut erreichbar sein muss.

Durch eine „bessere Vernetzung“

der Rufnummern des Rettungsdienstes und des ärztli-chen Bereitschaftsdienstes sollen Notdienste entlastet und eine schnellere Hilfe im Notfall sichergestellt wer-den.

Medizinstudium und ärztlicher Nachwuchs

Im Rahmen eines „Hochschulpaktes Medizin“ will die CDU die Anzahl der Medizinstudienplätze deutlich erhöhen. Junge Menschen sollen unabhängig von den derzeitigen Anforderungen beim Numerus Clausus die Möglich-keit zum Medizinstudium erhalten, wenn sie dazu be-reit sind, nach absolviertem Studium in einem unter-versorgten Gebiet als Arzt tätig zu sein.

Die SPD will Medizinstudierende, die sich als Ärzte in unterversorgten Gebieten niederlassen wollen, studienbegleitend fördern. Darüber hinaus setzt sie sich für die Schaffung weiterer Medizinstudi-enplätze, für mehr Praxisanteile und eine verbesserte Verknüpfung von Theorie und Praxis ein.

Die Grünen wollen sich für Zulas-sungsverfahren zum Medizinstudium einsetzen, die nicht allein von der Abiturnote abhängig sind, son-dern zum Beispiel mehr soziale Kompetenzen und Be-rufserfahrungen berücksichtigen.

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 2018 25

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Aus Sicht der FDP sollen mehr Ärz-te für die Versorgung zur Verfügung stehen. Offen bleibt die Frage, wie sie dieses Ziel umsetzen will.

DIE LINKE fordert, dass genü-gend Ärzte ausgebildet werden, damit allgemein- und kinderärztliche Praxen für alle Menschen gut und schnell erreichbar sind.

Die AfD fordert die Schaffung ausreichender Studien- und Anschlussstudienplätze insbesondere im zweiten Teil des Medizinstudiums, die Vergabe von Stipendien bei Facharztweiterbildung auf dem Land sowie die Einführung einer Landarzt-quote.

Delegation ärztlicher Leistungen

Die CDU will den Ein-satz von Versorgungsassistenten, die an Hausarzt-praxen angeschlossen sind und zum Beispiel Haus-besuche machen, verstärken und ausweiten. Die Arbeit der Gemeindeschwestern, die hilfebedürfti-gen Menschen in über gesundheitliche Fragen hin-ausgehenden Angelegenheiten unterstützen, will sie im Rahmen des Projekts „Gemeindeschwester 2.0“ weiterentwickeln und bedarfsgerecht ausbauen.

Mit dem Konzept der qualifizierten Ge-meindeschwester/des qualifizierten Gemeindepflegers wollen die Sozialdemokraten einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesundheitsversorgung schaffen und Haus- und Facharztpraxen entlasten. Sie versprechen sich davon eine Verbesserung der Erreichbarkeit und eine Verringerung der Wartezeiten.

Insbesondere im ländlichen Raum wollen die Grünen die Versorgung und Unterstützung von Patienten durch das Programm „Gemeinde-schwester 2.0“ mit speziell weitergebildeten medizini-schen Fachangestellten fördern.

Die FDP befürwortet die Delegati-on ärztlicher Leistungen an qualifiziertes medizini-sches Fachpersonal, damit die Gesundheitsversor-gung bei geringer Dichte an Leistungserbringern aufrechterhalten wird.

Keine Aussage.

Keine Aussage.

Chancen der Telematikinfrastruktur

Die CDU unterstützt die Einführung einer elektronischen Gesundheits-karte, auf der Notfalldaten sowie eine Patienten-verfügung gespeichert sind. Bei Besitz eines Organ-spendeausweises sollen auch die dort eingetragenen Informationen auf der Gesundheitskarte gespeichert sein. Außerdem will sie sich für den Ausbau der elekt-ronischen Patientenakte einsetzen. Diese muss, wenn es vom Patienten gewünscht ist, mit der elektroni-schen Gesundheitskarte verknüpft sein, sodass sie Ärzten und Notärzten kurzfristig zur Verfügung steht.

Die SPD sieht in der Telematikinfrastruk-tur die Möglichkeit für ländliche unterversorgte Räu-me, ohne lange Wege für die Patienten auf die Exper-tise von Fachärzten zurückzugreifen. Den wichtigen Arzt-Patienten-Kontakt kann und will sie durch digita-le Möglichkeiten aber nicht gänzlich ersetzen.

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 201826

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Damit die gesundheitliche Versor-gung vor Ort erhalten bleibt und besser vernetzt wird, sollen die Instrumente von E-Health und Telemedizin besonders genutzt werden.

Der wichtigste Schritt auf dem Weg in das digitale Zeitalter der vernetzten Gesund-heitsversorgung ist für die FDP eine elektronische Pa-tientenakte. Sie fordert eine Entwicklung der IT-Syste-me in eine Richtung, die Bürger, Versicherte und Patienten mit den Leistungserbringern der Gesund-heitsversorgung intelligent zusammenbringt. Mobile Endgeräte der Patienten sollten die Gesundheitskarte ersetzen und fester Bestandteil des persönlichen Da-tenmanagements in Patientenhand sein.

Keine Aussage.

Die AfD will sich dafür einset-zen, den Ausbau der Telemedizin voranzutreiben, verstärkt in die Regelversorgung einzubinden und in-novative Ansätze, Know-how-Transfer sowie die Zu-sammenarbeit im Gesundheitswesen zu fördern. Ein Förderprogramm soll aufgelegt werden, das Fach- und Hausärzte bei der Beschaffung telemedizini-scher Geräte technik und der Etablierung eines IT- gestützten Fallmanagementsystems unterstützt. n Nicole Spur

Wer hat’s gesagt?

Quiz-Lösung (S. 18-21):

A: Bündnis 90/Die GrünenB: FDPC: DIE LINKED: SPDE: CDUF: FDP

G: Bündnis 90/Die GrünenH: AfDI: DIE LINKEJ: CDUK: AfDL: SPD

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 2018 27

TITELTHEMA

#politikaufdenpunktKV Hessen @KV_HessenHerr Dr. Bartelt, inwiefern ist das #TSVG hilfreich, um junge Ärzte in die #Niederlassung zu locken?

KV Hessen @KV_HessenLaut Ihrer Meinung haben wir nicht zu wenige Ärzte, sie sind nur fehlverteilt. Wo sind die zu vielen #Ärzte und wie soll die Umverteilung der #Arztsitze erfolgen?

KV Hessen @KV_HessenWas tun Sie, um die Arbeitsbedingungen der niedergelassenen #Ärzte und #Psychothera-peuten in der nächsten Legislatur zu verbessern?

Dr. Ralf-Norbert Bartelt (CDU) @ralfnorbertbarteltDurch das #TSVG bekommen Patienten schneller einen Termin. Die Versorgung der GKV- Patienten wird unter den Kassenärzten gerechter aufgeteilt. Die neuen Leistungen der HIV- Prophylaxe und der Kryokonservierung sind für Patienten eine große Hilfe. Das #TSVG wird von mir uneingeschränkt befürwortet.

Dr. Ralf-Norbert Bartelt (CDU) @ralfnorbertbarteltEine #Überversorgung wird nicht durch Ministerium oder Landtag, sondern durch die KV festgestellt. Die Zulassungsausschüsse berücksichtigen das bei der Wiederbesetzung eines #Kassenarztsitzes. Diese beiden Gremien verdienen größtes Vertrauen.

Dr. Ralf-Norbert Bartelt (CDU) @ralfnorbertbarteltDie ambulante Versorgung muss weiter durch freiberufliche niedergelassene Ärzte gesichert werden. #Anreize zur Niederlassung in unterversorgten Gebieten müssen erweitert werden. #Notfallversorgung durch die KV und stationäre Einrichtungen sollen enger verzahnt werden.

Dr. Ralf-Norbert Bartelt (CDU) ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie sozial- und gesund-heitspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Von 1986 bis 2008 war er in Frankfurt-Höchst als Hautarzt niedergelassen; seit 2008 übernimmt er noch regelmäßig Vertretungen in Hautarztpraxen.

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 201828

TITELTHEMA

KV Hessen @KV_HessenFrau Dr. Sommer, wie wird durch das #TSVG die Behandlungsqualität im ambulanten Sektor verbessert?

KV Hessen @KV_HessenWas haben die hessischen #Gesundheitspolitiker in der vergangenen Legislatur #falsch gemacht?

KV Hessen @KV_HessenWas tun Sie, um die Arbeitsbedingungen der niedergelassenen #Ärzte und #Psychothera-peuten in der nächsten #Legislatur zu verbessern?

Dr. Daniela Sommer (SPD) @danielasommerFür gesetzlich Versicherte wird es kürzere #Wartezeiten geben, das ist ein entscheidendes Qua-litätskriterium. Es wird Verbesserungen für unterversorgte oder davon bedrohte Gebiete ge-ben. Zusätzliche Leistungen, die Ärztinnen und Ärzte anbieten müssen, werden besonders ver-gütet.

Dr. Daniela Sommer (SPD) @danielasommerDie CDU behauptet, dass es in Hessen keinen #Ärztemangel gebe. Sie hat versäumt, die #Medizinstudienplätze zu erhöhen. Die Ausbildungskapazitäten in der Alten- und Kranken-pflege sind zu gering. Es fehlt ein geschlossenes Konzept, um die gesundheitliche Versor-gung zu sichern.

Dr. Daniela Sommer (SPD) @danielasommerMehr #Medizinstudienplätze. Unterstützung bei #Praxisgründung, #Stipendien für angehen-de Landärztinnen und Landärzte. Sektorenübergreifende Versorgung und #eHealth ausbauen. Personalmindeststandards einführen und damit #Fachkräfte halten und gewinnen.

Dr. Daniela Sommer (SPD) ist stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie gesundheits- und pflegepolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. Die Diplom-Pädagogin promovierte 2014 zum Thema „Lernen Organisationen durch Zertifizierung? Organisationales Lernen am Leitbild der Familienfreundlichkeit“.

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 2018 29

TITELTHEMA

KV Hessen @KV_HessenHerr Bocklet, warum ist eine stärkere ambulante Nutzung von #Krankenhäusern aus Ihrer Sicht ein realistisches Rezept gegen den #Fachärztemangel?

KV Hessen @KV_HessenSie fordern mehr kommunale #MVZ. Woher nehmen Sie die Ärzte dafür?

KV Hessen @KV_HessenWas tun Sie, um die Arbeitsbedingungen der niedergelassenen #Ärzte und #Psychothera-peuten in der nächsten #Legislatur zu verbessern?

Marcus Bocklet (Bündnis 90/Die Grünen) @marcusbockletWir wollen, dass ambulanter und stationärer Bereich stärker kooperieren, um die gesund-heitliche #Versorgung sicherzustellen. Die derzeitige Krankenhausdichte ermöglicht, dass auch ambulante Termine bei den Fachärzt*innen in Kliniken gemacht werden können. Dies wollen wir nutzen.

Marcus Bocklet (Bündnis 90/Die Grünen) @marcusbockletDurch die #MVZ können wir attraktive Arbeitsbedingungen für die dann dort angestellten Ärzt*innen schaffen. Denn sie ermöglichen eine sichere Anstellung, feste Arbeitszeiten und wenig Verwaltungsarbeit, was für viele junge #Nachwuchsmediziner*innen für ihre Tätigkeit zentral ist.

Marcus Bocklet (Bündnis 90/Die Grünen) @marcusbockletWir wollen das #Vergütungssystem für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen verbessern und daran arbeiten, dass diese ihre Verwaltung unbürokratischer erledigen können, damit den be-handelnden Mediziner*innen mehr Zeit für ihre Patient*innen bleibt.

Marcus Bocklet (Bündnis 90/Die Grünen) Der Diplom-Sozialarbeiter ist Mitglied des Hessischen Landtags und sozialpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er ist Mitbegrün-der der Grünen Jugend Hessen.

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 201830

TITELTHEMA

KV Hessen @KV_HessenHerr Rock, wie verhindern Sie, dass die #Delegation nicht zur Substitution ärztlicher Leistun-gen wird?

KV Hessen @KV_HessenWas haben die hessischen #Gesundheitspolitiker in der vergangenen Legislatur #falsch gemacht?

KV Hessen @KV_HessenWas tun Sie, um die Arbeitsbedingungen der niedergelassenen #Ärzte und #Psychothera-peuten in der nächsten #Legislatur zu verbessern?

René Rock (FDP) @renerockAssistenzleistungen, die Ärzte entlasten, müssen von den Ärzten selbst beauftragt werden, sodass sie weiterhin den Behandlungsprozess steuern. Ausnahme: Psychotherapeuten soll-ten anhand einer Diagnose selbst über die Art der Behandlung entscheiden dürfen.

René Rock (FDP) @renerockDie Landesregierung hat zu wenige, nicht hinreichend wirkende Anreize für Ärzte zur #Ansied-lung im ländlichen Raum gesetzt und ihrem Einfluss auf die Gesundheitspolitik in Berlin zu wenig Nachdruck verliehen. Die #Budgetierung zu beenden wäre die wichtigste und wirksamste Maß-nahme.

René Rock (FDP) @renerock#Gemeinschaftspraxen fördern, Krippenplätze flächendeckend ausbauen, Ausbau #Telemedi-zin, Ende der #Budgetierung erreichen, Abbau der Sektorengrenzen, Förderung von arztge-führten Gesundheitszentren. Mehr #Psychotherapieplätze und Kostenübernahme der Kranken-kassen einfordern.

René Rock (FDP) ist Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag und gesundheitspo-litischer Sprecher der Landtagsfraktion. Er ist zudem selbstständig tätig im Bereich Unterneh-menskommunikation.

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Nr. 5 – Oktober 2018

info.service Offizielle Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

Abrechnung2

EBM aktuell

EBM-Änderungen seit 1. Oktober 2018

Qualität2

Qualitätssicherung

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Kontrolle

von aktiven kardialen Rhythmusimplantaten

Honorar4

4

6

8

10

11

Honorarvertrag und Honorarverteilungsmaßstab

Information zu den rückwirkenden Änderungen der Honorarverträge der Jahre 

2009 bis 2011 beziehungsweise der Honorarverteilungsmaßstäbe (HVM) bis zum

31.03.2018

4. Nachtragsvereinbarung zum Honorarvertrag 2009

4. Nachtragsvereinbarung zum Honorarvertrag 2010

3. Nachtragsvereinbarung zum Honorarvertrag 2011

HVM-Änderung ab 1. April 2012

HVM-Änderung ab 1. Januar 2016

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 5 / OKT 20182

ABRECHNUNG/QUALITÄT

Praxistipp:Zu allen EBM-Änderungen finden Sie aktuelle und weiterführende Informationen auf unsererHomepage unter www.kvhessen.de/abrechnung. Alle aktuellen Themen der vertragsärztlichenVersorgung finden Sie ebenfalls online unter www.kvhessen.de/neues

Reinschauen lohnt sich!Info

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* gemäß bundeseinheitlichem Orientierungswert 2018

(10,6543 Cent)

Qualitätssicherung

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Kontrolle von aktiven kardialen Rhythmusimplantaten

Zum 01.10.2018 tritt die neu gefasste Verein-barung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Kontrolle von aktiven kardialen Rhythmusimplan-taten in Kraft (Qualitätssicherungsvereinbarung Rhythmusimplantat- Kontrolle). Sie ersetzt die bishe-rige Qualitätssicherungsvereinbarung zur Funktions-analyse eines Herzschrittmachers vom 01.04.2006.

Voraussetzung für die Abrechnung der betroffenen Leistungen ist ab 01.10.2018 eine Genehmigung nach der neuen Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Rhythmusimplantat-Kontrolle.

Übergangsregelungen

Für Ärzte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen QSV am 01.10.2018 über eine Genehmigung nach der alten QSV zur Funktionsanalyse eines Herz-schrittmachers verfügen, wurden Übergangsrege-lungen vereinbart.

Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie* so-wie Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Schwerpunktbezeichnung Kinder-Kardiologie können so ohne Vorlage weiterer fachlicher Nach-

EBM aktuell

EBM-Änderungen seit 1. Oktober 2018

Die weiteren EBM-Änderungen zum 01.10.2018 sind bereits in der vorherigen Ausgabe Nr. 4/August 2018 veröffentlicht oder lagen zum Redaktionsschluss noch nicht vor.

Mammographie-Screening

Für das Grading und die immunhistochemische Be-stimmung des Rezeptorstatus im Rahmen des Mam-mographie-Screenings wurde die Gebührenordnungs-position (GOP) 19317 neu in den EBM aufgenommen. Die hierfür notwendigen Leistungen werden in die-ser GOP zusammengefasst. Die GOP ist mit 144,47 €*

(1356 Punkte) bewertet. Programmverantwortliche Ärzte im Mammographie-Screening können Patho-logen mit den histopathologischen Untersuchungen nach GOP 19317 beauftragen.

Hintergrund der Änderung ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss Ende vergangenen Jahres die Do-kumentation des Mammographie-Screenings um das Grading und die Bestimmung des Rezeptorstatus er-weitert und die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie ange-passt hatte.� n�EBM-FR

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 5 / OKT 2018 3

QUALITÄT

weise eine Genehmigung für alle Leistungen zur Rhythmus implantat-Kontrolle erhalten.

Fachärztlich tätige Internisten ohne Schwerpunkt-bezeichnung Kardiologie können ebenfalls eine Ge-nehmigung ohne Vorlage weiterer Nachweise für die Herzschrittmacherkontrolle erhalten. Für die Leistun-gen der ICD- beziehungsweise der CRT-Kontrolle sind jedoch innerhalb von vier Jahren entsprechende Sach-kunden („Praxis der ICD-Therapie“ beziehungsweise „Kardiale Resynchronisationstherapie (CRT)“) nachzu-weisen. Eine Genehmigung für die telemedizinischen Funktionsanalysen erhalten diese Fachärzte, wenn sie entsprechende Leistungen in mindestens zwei Quar-talen bis zum 30.09.2018 abgerechnet haben.

Auflagen zur Aufrechterhaltung, Stichproben-prüfung der ärztlichen Dokumentation

Die Vertragspartner haben sich auf zwei Auflagen zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung geeinigt.

Zum einen müssen Genehmigungsinhaber zukünf-tig mindestens 20 Fortbildungspunkte durch Teilnah-me an Fortbildungsmaßnahmen zur Kardiologie in jeweils 24 Monaten nachweisen.

Zum anderen wird eine stichprobenartige Überprü-fung der ärztlichen Dokumentation eingeführt. Die KV Hessen fordert hierfür jährlich von 15 % der Ge-nehmigungsinhaber nach dem Zufallsprinzip die Do-kumentationen zu 20 abgerechneten Fällen an. Die eingereichten Dokumentationen werden durch die zuständige Qualitätssicherungskommission auf Voll-ständigkeit und Nachvollziehbarkeit im Hinblick auf eine patientenadäquate Programmierung überprüft. Die Überprüfung findet erstmals für das Jahr 2019 statt und ist zunächst auf vier Jahre befristet.

Aktuelle Informationen und Antragsunterlagen finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.kvhessen.de/rhythmusimplantat� n�SG

* Betrifft gemäß der speziellen Übergangsbestimmungen der MWBO 2003 in der Fassung vom 23.10.2015 auch Ärzte, die die Schwerpunktbezeichnung Kardiologie beziehungsweise die Facharzt bezeichnung Innere Medizin und Schwerpunkt Kardiolo-gie besitzen.

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 5 / OKT 20184

HONORAR

4. Nachtragsvereinbarung zum Honorarvertrag 2009

Die KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN,Frankfurt – nachstehend „KV Hessen“ genannt –

und

die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Bad Homburg

der BKK LANDESVERBAND SÜD, Regionaldirek-tion Hessen, Frankfurt

die IKK CLASSIC, Dresden

die KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Frankfurt

die SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRT-SCHAFT, FORSTEN und GARTENBAU (SVLFG) als LANDWIRTSCHAFTLICHE KRANKENKASSE,Kassel

die Ersatzkassen

- Techniker Krankenkasse (TK)- BARMER - DAK-Gesundheit- Kaufmännische Krankenkasse – KKH- Handelskrankenkasse (hkk) - HEK – Hanseatische Krankenkasse

gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis:

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek),vertreten durch die Leiterin der Landesvertre-tung Hessen– nachfolgend „Krankenkassen“ genannt –

schließen gem. § 87a bis § 87c SGB V für die Zeit ab 1. Januar 2009 folgende

4. Nachtragsvereinbarung zum Honorarvertrag 2009

1) Der Honorarvertrag 2009 zwischen den Verbän-den der Krankenkassen in Hessen und der Kassen-ärztlichen Vereinigung Hessen vom 13. Dezember 2008 in der Fassung der Entscheidungen des Lan-desschiedsamts für die vertragsärztliche Versor-gung in Hessen vom 30. Oktober 2008 und 16. Juni 2009 (s. 1. Nachtragsvereinbarung zum Ho-norarvertrag 2009), der 2. Nachtragsvereinbarung zum Honorarvertrag 2009 sowie der 3. Nach-tragsvereinbarung – nachstehend „Honorarvertrag 2009“ genannt – wird mit Wirkung ab 01.01.2009 wie folgt geändert:

Abschnitt II Nr. 3.5 lautet wie folgt:

Honorarvertrag und Honorarverteilungsmaßstab

Information zu den rückwirkenden Änderungen der Honorarverträge der Jahre 2009 bis 2011 beziehungsweise der Honorarverteilungsmaßstäbe bis zum 31.03.2018

Das Hessische Landessozialgericht hat den Vertrags-partnern in seinem Urteil vom 27.01.2016 aufgege-ben, den Honorarvertrag 2009 zu ändern (Urteil vom 27.01.2016, Az: L 4 KA 23/14). In Umsetzung dieser Rechtsprechung haben die Vertragspartner die nach-folgenden Ergänzungsvereinbarungen zu den einzel-

nen Honorarverträgen beziehungsweise die Vertre-terversammlung der KV  Hessen die nachfolgenden Änderungen der Honorarverteilungsmaßstäbe be-schlossen.� n�KP

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 5 / OKT 2018 5

HONORAR

„3.5 Regelleistungsvolumen bei Neu-zulassung und Umwandlung der Kooperations form

Für Ärzte, die im Aufsatzzeitraum noch nicht niedergelassen waren, wird das arzt-gruppendurchschnittliche Regelleistungs-volumen für das jeweilige Quartal zugrun-de gelegt. Soweit diese Ärzte eine Praxis übernommen haben, werden stattdessen die Fallzahlen des Vorgängers zugrunde gelegt, soweit dies die für den Vertragsarzt günstigere Regelung darstellt.

Bei Ausscheiden eines Vertragsarztes aus ei-ner Kooperationsform – mit Ausnahme des Job-Sharings – erhalten der Ausscheidende sowie die Verbleibenden bei Fortführung der ärztlichen Tätigkeit dasjenige RLV, welches sie während der kooperativen Zusammen-setzung realisiert und bei einer Fortsetzung der Kooperationsform im Zuweisungsquar-tal zugewiesen bekommen hätten. Auf Antrag kann der Berechnung des Hono-raranspruchs des Ausscheidenden die arzt-bezogene RLV-relevante Fallzahl des aktuel-len Abrechnungsquartals zugrunde gelegt werden. Für die verbleibenden Ärzte der Ko-operationsform, aus der ein Arzt ausgeschie-den ist, kann abweichend von Satz 3, sofern sie ein RLV erhalten und keiner Leistungsbe-schränkung im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V unterliegen, auf Antrag ebenfalls die praxisbezogene RLV-Fallzahl des aktuellen Quartals der Berechnung des Honorarans-pruchs zugrunde gelegt werden. Vorausset-zung für den Antrag auf Ermittlung des Ho-noraranspruchs der Verbleibenden anhand der praxisbezogenen RLV- relevanten Fall-zahlen des aktuellen Quartals gemäß Satz 5 ist, dass zwischen der nach Satz 3 zuge-wiesenen RLV-Fallzahl der Praxis und der auf Basis des aktuellen Quartals zuzuweisenden RLV-Fallzahl der Praxis eine Steigerung der RLV-Fallzahlen von mindestens 15 % erzielt wurde.

Die Regelung zur Abstaffelung des Fallwerts nach 3.2.1 bleibt bei einer antragsgemäßen Erhöhung der RLV-Fallzahlen unberührt. Die Regelungen nach 3.4 finden bei einer Um-wandlung der Kooperationsform keine An-wendung. Als Kooperationsform im Sinne der Sätze 3 bis 8 gelten Berufsausübungs-gemeinschaften, MVZ und Einzelpraxen mit angestellten Ärzten, sofern diese ein eige-nes RLV erhalten. Die Verbleibenden haben nur dann einen Anspruch auf eine Sonder-regelung wegen der Umwandlung der Ko-operationsform, sofern die Position des Aus-scheidenden in dem Antragsquartal nicht innerhalb der Praxis nachbesetzt worden ist. Eine Sonderregelung wegen einer Umwand-lung der Kooperationsform wird für längs-tens vier Quartale nach dem Ausscheiden des Vertragsarztes gewährt.

2) Die vorliegende Vereinbarung ist Bestandteil des Honorarvertrags 2009.

Bad Homburg, Frankfurt am Main, Kassel, Dresden, den 28.06.2018Kassenärztliche Vereinigung Hessen

AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

BKK Landesverband Süd

IKK classic

SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse

KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Frankfurt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)– Die Leiterin der Landesvertretung Hessen –

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 5 / OKT 20186

HONORAR

4. Nachtragsvereinbarung zum Honorarvertrag 2010

Die KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN,Frankfurt – nachstehend „KV Hessen“ genannt –

und

die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Bad Homburg

der BKK LANDESVERBAND SÜD, Regionaldirek-tion Hessen, Frankfurt

die IKK CLASSIC, Dresden

die KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Frankfurt

die SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRT-SCHAFT, FORSTEN und GARTENBAU (SVLFG) als LANDWIRTSCHAFTLICHE KRANKENKASSE,Kassel

die Ersatzkassen

- Techniker Krankenkasse (TK)- BARMER - DAK-Gesundheit- Kaufmännische Krankenkasse – KKH- Handelskrankenkasse (hkk) - HEK – Hanseatische Krankenkasse

gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis:

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek),vertreten durch die Leiterin der Landesvertre-tung Hessen– nachfolgend „Krankenkassen“ genannt –

schließen gem. § 87a bis § 87c SGB V für die Zeit ab 1. Juli 2010 folgende

4. Nachtragsvereinbarung zum Honorarvertrag 2010

1) Der Honorarvertrag 2010 zwischen den Ver-bänden der Krankenkassen in Hessen und der Kas senärztlichen Vereinigung Hessen vom 21. Dezember 2009 in der Fassung der 1. Nach-tragsvereinbarung vom 25. Juni 2010, der

2. Nachtragsvereinbarung vom 13. Septem ber 2010 sowie der 3. Nachtragsver einbarung vom 16. Juni 2015 – nach stehend „Ho norarvertrag 2010“ genannt – wird mit Wirkung ab 01. Juli 2010 wie folgt geändert:

Abschnitt II Nr. 3.6 lautet wie folgt:

„3.6 Regelleistungsvolumen bei Neu-zulassung und Umwandlung der Kooperations form

Für Ärzte, die im Aufsatzzeitraum noch nicht niedergelassen waren, wird das arzt-gruppendurchschnittliche Regelleistungs-volumen für das jeweilige Quartal zugrun-de gelegt. Soweit diese Ärzte eine Praxis übernommen haben, werden stattdessen die Fallzahlen des Vorgängers zugrunde gelegt, soweit dies die für den Vertragsarzt günstigere Regelung darstellt.

Bei Ausscheiden eines Vertragsarztes aus ei-ner Kooperationsform – mit Ausnahme des Job-Sharings – erhalten der Ausscheidende sowie die Verbleibenden bei Fortführung der ärztlichen Tätigkeit dasjenige RLV, welches sie während der kooperativen Zusammen-setzung realisiert und bei einer Fortsetzung der Kooperationsform im Zuweisungsquar-tal zugewiesen bekommen hätten. Auf Antrag kann der Berechnung des Hono-raranspruchs des Ausscheidenden die arzt-bezogene RLV-relevante Fallzahl des aktuel-len Abrechnungsquartals zugrunde gelegt werden. Für die verbleibenden Ärzte der Ko-operationsform, aus der ein Arzt ausgeschie-den ist, kann abweichend von Satz 3, sofern sie ein RLV erhalten und keiner Leistungsbe-schränkung im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V unterliegen, auf Antrag ebenfalls die praxisbezogene RLV-Fallzahl des aktuellen Quartals der Berechnung des Honorarans-pruchs zugrunde gelegt werden. Vorausset-zung für den Antrag auf Ermittlung des Ho-noraranspruchs der Verbleibenden anhand der praxisbezogenen RLV- relevanten Fall-zahlen des aktuellen Quartals gemäß Satz 5 ist, dass zwischen der nach Satz 3 zuge-

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 5 / OKT 2018 7

HONORAR

wiesenen RLV-Fallzahl der Praxis und der auf Basis des aktuellen Quartals zuzuweisenden RLV-Fallzahl der Praxis eine Steigerung der RLV-Fallzahlen von mindestens 15 % erzielt wurde.

Die Regelung zur Abstaffelung des Fallwerts nach 3.2.1 bleibt bei einer antragsgemäßen Erhöhung der RLV-Fallzahlen unberührt. Die Regelungen zur Vakanz nach 3.5 finden bei einer Umwandlung der Kooperationsform keine Anwendung. Als Kooperationsform im Sinne der Sätze 3 bis 8 gelten Berufsaus-übungsgemeinschaften, MVZ und Einzelpra-xen mit angestellten Ärzten, sofern diese ein eigenes RLV erhalten. Die Verbleibenden ha-ben nur dann einen Anspruch auf eine Son-derregelung wegen der Umwandlung der Kooperationsform, sofern die Position des Ausscheidenden in dem Antragsquartal nicht innerhalb der Praxis nachbesetzt wor-den ist. Eine Sonderregelung wegen einer Umwandlung der Kooperationsform wird für längstens vier Quartale nach dem Aus-scheiden des Vertragsarztes gewährt.

2) Die vorliegende Vereinbarung ist Bestandteil des Honorarvertrags 2010.

Bad Homburg, Frankfurt am Main, Kassel, Dresden, den 28.06.2018

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

BKK Landesverband Süd

IKK classic

SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse

KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Frankfurt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)– Die Leiterin der Landesvertretung Hessen –

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 5 / OKT 20188

HONORAR

3. Nachtragsvereinbarung zum Honorarvertrag 2011

Die KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN,Frankfurt – nachstehend „KV Hessen“ genannt –

und

die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Bad Homburg

der BKK LANDESVERBAND SÜD, Regionaldi- rektion Hessen, Frankfurt

die IKK CLASSIC, Dresden

die KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Frankfurt

die SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRT-SCHAFT, FORSTEN und GARTENBAU (SVLFG) als LANDWIRTSCHAFTLICHE KRANKENKASSE,Kassel

die Ersatzkassen

- Techniker Krankenkasse (TK)- BARMER - DAK-Gesundheit- Kaufmännische Krankenkasse – KKH- Handelskrankenkasse (hkk) - HEK – Hanseatische Krankenkasse

gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis:

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)vertreten durch die Leiterin der Landesvertre-tung Hessen– nachfolgend „Krankenkassen“ genannt –

schließen gem. § 87a bis § 87c SGB V für die Zeit ab 1. Januar 2011 folgende

3. Nachtragsvereinbarung zum Honorarvertrag 2011

1) Der Honorarvertrag 2011 zwischen den Verbän-den der Krankenkassen in Hessen und der Kassen-ärztlichen Vereinigung Hessen vom 14. Mai 2012 in der Fassung der 1. Nachtragsvereinbarung vom

9. Januar 2013 sowie der 2. Nachtragsvereinba-rung vom 16. Juni 2015 – nachstehend „Hono-rarvertrag 2011“ genannt – wird mit Wirkung ab 1. Januar 2011 wie folgt geändert.

Abschnitt II Nr. 3.6 lautet wie folgt:

„3.6 Regelleistungsvolumen bei Neuzulas-sung und Umwandlung der Kooperati-onsform

Für Ärzte, die im Aufsatzzeitraum noch nicht niedergelassen waren, wird das arzt-gruppendurchschnittliche Regelleistungs-volumen für das jeweilige Quartal zugrun-de gelegt. Soweit diese Ärzte eine Praxis übernommen haben, werden stattdessen die Fallzahlen des Vorgängers zugrunde gelegt, soweit dies die für den Vertragsarzt günstigere Regelung darstellt.

Bei Ausscheiden eines Vertragsarztes aus ei-ner Kooperationsform – mit Ausnahme des Job-Sharings – erhalten der Ausscheidende sowie die Verbleibenden bei Fortführung der ärztlichen Tätigkeit dasjenige RLV, welches sie während der kooperativen Zusammen-setzung realisiert und bei einer Fortsetzung der Kooperationsform im Zuweisungsquar-tal zugewiesen bekommen hätten. Auf Antrag kann der Berechnung des Hono-raranspruchs des Ausscheidenden die arzt-bezogene RLV-relevante Fallzahl des aktuel-len Abrechnungsquartals zugrunde gelegt werden. Für die verbleibenden Ärzte der Ko-operationsform, aus der ein Arzt ausgeschie-den ist, kann abweichend von Satz 3, sofern sie ein RLV erhalten und keiner Leistungsbe-schränkung im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V unterliegen, auf Antrag ebenfalls die praxisbezogene RLV-Fallzahl des aktuellen Quartals der Berechnung des Honorarans-pruchs zugrunde gelegt werden. Vorausset-zung für den Antrag auf Ermittlung des Ho-noraranspruchs der Verbleibenden anhand der praxisbezogenen RLV- relevanten Fall-zahlen des aktuellen Quartals gemäß Satz 5 ist, dass zwischen der nach Satz 3 zuge-wiesenen RLV-Fallzahl der Praxis und der auf

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 5 / OKT 2018 9

HONORAR

Basis des aktuellen Quartals zuzuweisenden RLV-Fallzahl der Praxis eine Steigerung der RLV-Fallzahlen von mindestens 10 % erzielt wurde.

Die Regelung zur Abstaffelung des Fallwerts nach 3.2.1 bleibt bei einer antragsgemäßen Erhöhung der RLV-Fallzahlen unberührt. Die Regelungen zur Vakanz nach 3.5 finden bei einer Umwandlung der Kooperationsform keine Anwendung. Als Kooperationsform im Sinne der Sätze 3 bis 8 gelten Berufsaus-übungsgemeinschaften, MVZ und Einzelpra-xen mit angestellten Ärzten, sofern diese ein eigenes RLV erhalten. Die Verbleibenden ha-ben nur dann einen Anspruch auf eine Son-derregelung wegen der Umwandlung der Kooperationsform, sofern die Position des Ausscheidenden in dem Antragsquartal nicht innerhalb der Praxis nachbesetzt wor-den ist. Eine Sonderregelung wegen einer Umwandlung der Kooperationsform wird für längstens vier Quartale nach dem Aus-scheiden des Vertragsarztes gewährt.

2) Die vorliegende Vereinbarung ist Bestandteil des Honorarvertrags 2011.

Bad Homburg, Frankfurt am Main, Kassel, Dresden, den 28.06.2018

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

BKK Landesverband Süd

IKK classic

SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse

KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Frankfurt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)– Die Leiterin der Landesvertretung Hessen –

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 5 / OKT 201810

HONORAR

Honorarverteilungsmaßstab (HVM)

Änderung des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) gemäß § 87b Abs. 1 S. 2 SGB V der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

Gültig ab dem 1. April 2012

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen hat in ihrer Sit zung am 26.05.2018 einen Beschluss zur Änderung des Honorarverteilungsmaß stabs gefasst. Diese Änderung wird hiermit veröffentlicht.

Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Kassen-ärztlichen Vereinigung Hessen gem. § 87b Abs. 1 S. 2 SGB V wird wie folgt ergänzt (Ergänzungen in Fett-druck und grau unterlegt):

Ziffer 3.6 lautet mit Wirkung vom 1. April 2012 bis 31. Dezember 2015 wie folgt:

„3.6 Regelleistungsvolumen bei Neuzulassung und Umwandlung der Koopera tionsform

Für Ärzte, die im Aufsatzzeitraum noch nicht nieder-gelassen waren, wird das arztgruppendurchschnitt-liche Regelleistungsvolumen für das jeweilige Quartal zugrunde gelegt. Soweit diese Ärzte eine Praxis über-nommen haben, werden stattdessen die Fallzahlen des Vorgängers zugrunde gelegt, soweit dies die für den Vertragsarzt günstigere Regelung darstellt.

Bei Ausscheiden eines Vertragsarztes aus ei-ner Kooperationsform – mit Ausnahme des Job-Sharings – erhalten der Ausscheidende sowie die Verbleibenden bei Fortführung der ärztlichen Tätigkeit dasjenige RLV, welches sie während der kooperativen Zusammensetzung realisiert und bei einer Fortsetzung der Koope-rationsform im Zuweisungsquartal zugewie-sen bekommen hätten. Auf Antrag kann der Berechnung des Honoraranspruchs des Aus-scheidenden die arztbezogene RLV-relevan-te Fallzahl des aktuellen Abrechnungsquartals zugrunde gelegt werden. Für die verbleiben-den Ärzte der Kooperationsform, aus der ein Arzt ausgeschieden ist, kann abweichend von Satz 3, sofern sie ein RLV erhalten und kei-ner Leistungsbeschränkung im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V unterliegen, auf Antrag ebenfalls die praxisbezogene RLV-Fallzahl des

aktuellen Quartals der Berechnung des Hono-raranspruchs zugrunde gelegt werden. Vor-aussetzung für den Antrag auf Ermittlung des Honoraranspruchs der Verbleibenden anhand der praxisbezogenen RLV-relevanten Fallzah-len des aktuellen Quartals gemäß Satz 5 ist, dass zwischen der nach Satz 3 zugewiesenen RLV-Fallzahl der Praxis und der auf Basis des aktuellen Quartals zuzuweisenden RLV-Fall-zahl der Praxis eine Steigerung der RLV-Fall-zahlen von mindestens 10 % erzielt wurde.

Die Regelung zur Abstaffelung des Fallwerts nach 3.2.1 bleibt bei einer antragsgemäßen Er-höhung der RLV-Fallzahlen unberührt. Die Re-gelungen zur Vakanz nach 3.5 finden bei einer Umwandlung der Kooperationsform keine An-wendung. Als Kooperationsform im Sinne der Sätze 3 bis 8 gelten Berufsausübungsgemein-schaften, MVZ und Einzelpraxen mit angestell-ten Ärzten, sofern diese ein eigenes RLV erhal-ten. Die Verbleibenden haben nur dann einen Anspruch auf eine Sonderregelung wegen der Umwandlung der Kooperationsform, sofern die Position des Ausscheidenden in dem An-tragsquartal nicht innerhalb der Praxis nach-besetzt worden ist. Eine Sonderregelung we-gen einer Umwandlung der Kooperationsform wird für längstens vier Quartale nach dem Aus-scheiden des Vertragsarztes gewährt.

Für Ärzte der hausärztlichen Versorgungsebe-ne finden die vorgenannten Sonderregelun-gen bei einer Umwandlung der Kooperations-

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 5 / OKT 2018 11

HONORAR

form aufgrund der Änderung von 3.2.1 keine Anwendung. Sie werden in den Vergleich der RLV-relevanten Fallzahlen nach Satz 6 nicht miteinbezogen.“

Die Neufassung tritt zum 01.04.2012 in Kraft.

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

gez. Dr. Klaus-Wolfgang Richter

Honorarverteilungsmaßstab (HVM)

Änderung des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) gemäß § 87b Abs. 1 S. 2 SGB V der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

Gültig ab dem 1. Januar 2016

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Ver-einigung Hessen hat in ihrer Sitzung am 26.05.2018 einen Beschluss zur Änderung des Honorarvertei-lungsmaßstabs gefasst. Die Änderung wird hiermit veröffentlicht.

Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Kassen-ärztlichen Vereinigung Hessen gem. § 87b Abs. 1 S. 2 SGB V wird wie folgt ergänzt (Ergänzungen in Fett-druck und grau unterlegt):

Ziffer 3.6 lautet mit Wirkung vom 1. Januar 2016 bis 31. März 2018 wie folgt:

„3.6 Regelleistungsvolumen bei Neuzulassung und Umwandlung der Kooperationsform

Für Ärzte, die im Aufsatzzeitraum noch nicht nieder-gelassen waren, wird das arztgruppendurchschnitt-liche Regelleistungsvolumen für das jeweilige Quar-tal zugrunde gelegt. Soweit diese Ärzte eine Praxis übernommen haben, werden stattdessen die Fallzah-len des Vorgängers zugrunde gelegt, soweit dies die für den Vertragsarzt günstigere Regelung darstellt.

Für eine Umwandlung der bestehenden Ko-operationsform sind aufgrund der Änderung von 3.2.1 zum 01.01.2016 keine diesbezügli-chen Sonderregelungen vorgesehen.“

Die Neufassung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

gez. Dr. Klaus-Wolfgang Richter

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www.kvhessen.de/aufdenpunkt-2018

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 2018 31

TITELTHEMA

Marjana Schott (DIE LINKE) ist stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag sowie sozial- und gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion. Seit 2002 ist sie zudem als freiberufliche Insolvenzverwalterin tätig.

KV Hessen @KV_HessenFrau Schott, wer sollte für Verluste von kommunalen #MVZ aufkommen?

KV Hessen @KV_HessenWas haben die hessischen #Gesundheitspolitiker in der vergangenen Legislatur #falsch ge-macht?

KV Hessen @KV_HessenWas tun Sie, um die Arbeitsbedingungen der niedergelassenen #Ärzte und #Psychothera-peuten in der nächsten #Legislatur zu verbessern?

Marjana Schott (DIE LINKE) @marjanaschottDie Kommunen sollten von der Landesregierung im Rahmen des kommunalen Finanz-ausgleichs genügend finanziellen Spielraum erhalten, um in der Lage zu sein, kommu nale #MVZ aufzubauen und, falls es regional erforderlich ist, zu finanzieren.

Marjana Schott (DIE LINKE) @marjanaschott#Krankenhäuser bekommen zu geringe Investitionsmittel, ländliche Kliniken und (Geburts-hilfe) Stationen wurden geschlossen. Es wird nichts dafür getan, #Fachkräfte zu halten und wenig, neue zu gewinnen. Für #Ausbildung und Ansiedlung von mehr Ärzt*innen ist zu wenig passiert.

Marjana Schott (DIE LINKE) @marjanaschottMehr Kolleg*innen müssen aus- und weitergebildet, Bedarfszahlen angepasst werden. In mehr #MVZ sollen angestellte Ärzt*innen und andere Gesundheitsberufe arbeiten können. Man soll-te #Regresse abschaffen, die in Folge der Arbeit im ländlichen Raum entstehen.

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 201832

TITELTHEMA

KV Hessen @KV_HessenKommunale #Krankenhäuser sind mitunter defizitär. Warum sollen sie dennoch erhalten bleiben?

KV Hessen @KV_HessenWas haben die hessischen #Gesundheitspolitiker in der vergangenen Legislatur #falsch gemacht?

KV Hessen @KV_HessenWas tun Sie, um die Arbeitsbedingungen der niedergelassenen #Ärzte und #Psychothera-peuten in der nächsten #Legislatur zu verbessern?

Alternative für Deutschland (AfD), Landesverband Hessen @afdhessenOb ein kommunales Krankenhaus erhalten wird, sollte aus Sicht der AfD davon abhängen, dass sich in einer vernünftig durchgeführten #Bedarfsplanung eine Existenzberechtigung als Plankrankenhaus gem. § 17 HKHG 2011 ergibt.

Alternative für Deutschland (AfD), Landesverband Hessen @afdhessenSeit 2009 hat die hessische Landesregierung keine #Krankenhausplanung gem. § 17 HKHG durchgeführt. Die Landesregierung kommt ihrer Verpflichtung zur Finanzierung der Investiti-onen in Krankenhäuser nicht ausreichend nach. Es werden zu wenige #Medizinstudienplätze bereitgestellt.

Alternative für Deutschland (AfD), Landesverband Hessen @afdhessenAngemessene #Bezahlung, keine Pauschalen, keine Mengenbegrenzung von Leistungen, die bereits erbracht wurden, und die Aufwertung der #Hausbesuche im ländlichen Bereich wären ein Anfang. Weiterer #Bürokratieabbau, wie die AfD ihn auch in anderem Zusammen-hang fordert.

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Medizinstudenten, start your engines

Mit ihrer neuen Kampagnenaktion „MedMobil“ macht die Kassenärztliche Vereini-gung Hessen (KVH) den Ärztenachwuchs mobil und sorgt für Aufmerksamkeit auf den Straßen. Die Medizinstudenten der hessischen Universitätsstandorte haben die Chance, drei Mini ONE im Look and Feel der Kampagne „Sei Arzt. In Praxis. Leb Hessen!“ zu gewinnen. Mit der exklusiven Aktion möchte die KVH weitere Studenten für das Medwisser-Team begeistern. Ziel ist es, die Studenten weiter an die KVH zu binden.

Mit der Aktion spricht die KVH exklusiv die Mitglie-der des MedWisser-Teams an und möchte weite-re Studenten für den „Klub“ begeistern. Über allem steht das Ziel, die Studenten an die Niederlassung zu binden und den Kontakt zu ihnen zu vertiefen.

In diesem Herbst nimmt die Nachwuchskampag-ne der KVH im wahrsten Sinne des Wortes richtig Fahrt auf. Los geht’s schon im Oktober. Dann startet die Aktion MedMobil und für die Medizinstudenten in Frankfurt, Marburg und Gießen heißt es: Mitma-chen, MedMobil gewinnen und Gas geben.

Ein Jahr dauert die außergewöhnliche Aktion; pro Universitätsstandort verlost die KVH je einen geleas-ten Mini ONE jeweils viermal. Zwölf Studenten ha-ben so die einmalige Gelegenheit, sich für mehr als zwei Monate ein „eigenes“ Auto zu sichern, um auf Spritztour durch Hessen und Deutschland zu gehen.

MIT DEM MEDMOBIL ZUR FAMULATUR IN DIE PRAXIS

Ob die morgendliche Fahrt zur Uni, ein Heimatbe-such bei den Eltern oder ein kurzfristiger Wochen-

Nicht zu übersehen: Das MedMobil sorgt für Aufmerksamkeit auf Hessens Straßen

und macht den Ärztenachwuchs

mobil.

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endausflug mit Freunden oder Kommilitonen – mit dem MedMobil haben die Ärzte von morgen immer freie Fahrt. Auch für den Arbeitsweg während der Fa-mulatur – insbesondere in ländlichen Regionen mit schlechter Anbindung an den öffentlichen Nahver-kehr – ist das MedMobil ideal.

„Mit der Aktion schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe: Einerseits bieten wir den Medizinstudenten einen echten Mehrwert; das ist imagebildend und stärkt die Verbindung zu den angehenden Ärzten. An-dererseits machen die auffällig gestalteten Fahrzeuge in der Öffentlichkeit auf unsere Kampagne und deren Botschaften aufmerksam“, so das Vorstandsduo der KVH, Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke.

Das Gewinnspiel führt die KVH exklusiv für MedWisser durch, teilnehmen können alle Medizinstudenten, die sich auf der Kampagnenwebsite www.arztinhessen.de bereits für das MedWisser-Team registriert haben oder sich neu anmelden. Mit dem MedWisser-Team hat die KVH im letzten Jahr einen kostenlosen „Klub“ für Studenten, die sich konkret für die Niederlassung interessieren, ins Leben gerufen. Diese profitieren von exklusiven Angeboten rund um das Studium und die Niederlassung.

ALLE NEWS GIBT’S UNTER #MEDMOBIL

Für ihre aktuelle Aktion rührt die KVH richtig die Wer-betrommel. So werden die drei Mini ONE nicht nur auf der Website präsentiert; auch bei den kommen-den Kampagnenveranstaltungen sind die MedMobi-le als echte Hingucker mit dabei. Unter dem Hashtag #medmobil sind alle News zur Aktion natürlich auch in den sozialen Medien wie Facebook zu finden. n Alexander Kowalski

Über den Hashtag #medmobil kann die Aktion bei Facebook und Twitter verfolgt werden.

Ärzte-TÜV bestanden: Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke, Vorstände der KVH, geben die Minis frei für die geplanten Studi- Spritztouren.

Weitere Informationen unter: www.arztinhessen.de

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NACHWUCHS

Für Hausärzte von morgen

Seit dem Jahr 2012 arbeitet die Koordinierungsstelle daran, die Weiterbildung der Hausärzte von morgen zu verbessern und damit die hausärztliche Versorgung in Hessen langfristig zu sichern. Hier erfahren Sie mehr über die Aufgaben der Koor-dinierungsstelle und was sie seit ihrer Gründung bereits erreicht hat.

Die Koordinierungsstelle wurde gemeinsam von der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG), der Lan-desärztekammer Hessen (LÄKH) und der Kassenärzt-lichen Vereinigung Hessen (KVH) gegründet. Die Be-sonderheit damals in Hessen: Mit dem Institut für Allgemeinmedizin der Universität Frankfurt am Main konnte auch der universitäre Teil der Weiterbildung als vierter Partner in die Koordinierungsstelle einge-bunden werden. Das Frankfurter Institut steht stellver-tretend für die Einrichtungen der Allgemeinmedizin der Universitäten in Frankfurt am Main und Marburg.

Die Koordinierungsstelle ist erster Ansprechpartner im Namen der vier Kooperationspartner und bietet folgende Dienstleistungen an:

• Beratung und Unterstützung bei der Gründung und dem Betrieb von Weiterbildungsverbünden

(Weiterbildungsverbund: Um die verschiedenen Abschnitte der allgemeinmedizinischen Weiterbil-dung aus einer Hand anzubieten, schließen sich Kliniken und niedergelassene Fachärzte für Allge-meinmedizin oder Fachärzte anderer Fachrichtun-gen zu einem regionalen Weiterbildungsverbund zusammen)

• Beratung und Unterstützung der Medizinstudenten, Ärzte in Weiterbildung, Wiedereinsteiger (beispiels-weise nach der Elternzeit) sowie Quereinsteiger (Fachärzte mit dem Ziel, die zweite Facharztbe-zeichnung für Allgemeinmedizin zu erlangen) und der Weiterbilder bei allen Fragen zur Weiterbildung

• Bereitstellung von Arbeitsmaterialien und Muster-dokumenten (wie etwa Muster-Anstellungsvertrag für Ärzte in Weiterbildung)

• Hessenweite Vermittlung von Weiterbildungsstel-len mittels der Jobbörse

Gemeinsam viel erreicht Weiterbildungsverbünde

• Seit Bestehen der Koordinierungsstelle wurden 30 Weiterbildungsverbünde in Hessen gegründet. Insgesamt bestehen 33 Weiterbildungsverbünde in Hessen.

• In den Weiterbildungsverbünden sind rund 365 Praxen und rund 55 Krankenhäuser organisiert.

Jobbörse

• Seit Inbetriebnahme der Jobbörse wurden 151 erfolgreiche Stellenvermittlungen durchgeführt.

• Derzeit befinden sich 129 Angebote und 23 Gesuche in der Jobbörse.

Öffentlichkeitsarbeit

• Seit Bestehen hat die Koordinierungsstelle an 86 Veranstaltungen, wie beispielsweise dem Gründer- und Abgeberforum sowie der Summer- und Winterlounge der KV Hessen teilgenommen.

• Fünf Erfahrungsaustausche der Weiterbildungsverbünde wurden von der Koordinierungsstelle in den vergangenen Jahren organisiert.

Info

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NACHWUCHS

Suche Nachwuchsmediziner, biete Praxiserfahrung

Sie sind bereits niedergelassen und suchen einen Arzt in Weiterbildung oder ei-nen Ausbildungsassistenten? Oder Sie haben die Approbation beziehungsweise das Kolloquium erfolgreich abgeschlossen und suchen nun eine Praxis, die Sie weiterbildet?

Neben der Jobbörse für angehende Allgemeinmedi-ziner gibt es nun auch eine Jobbörse mit Angeboten und Gesuchen speziell für angehende Fachärzte wei-terer Gebiete sowie Psychotherapeuten. Sie haben die Möglichkeit, selbst ein kostenfreies Inserat mit Ihrem Angebot einzustellen sowie sich bereits veröffentlich-te Angebote und Gesuche anzuschauen. Die Inserate werden auf unserer Internetseite anonymisiert veröf-fentlicht. Die KV Hessen unterstützt Sie anschließend bei der Stellenvermittlung.

Sie möchten mehr über die Jobbörse der KV Hes-sen erfahren? Dann kontaktieren Sie uns telefo-nisch (069 24741-6382 oder -6125) oder per E-Mail ([email protected]). Gerne stehen Ihnen Mara Klahr und Patrick Zuber bei Fragen zur Verfü-gung. n Mara Klahr

• Hessenkarte mit Verlinkungen zu allen bereits ge-gründeten Weiterbildungsverbünden mit detail-lierten Hintergrundinformationen zu den Spezifi-ka der Weiterbildungsverbünde

• Regelmäßiger Erfahrungsaustausch der Hessischen Weiterbildungsverbünde untereinander

• Organisation von Informationsveranstaltungen für Medizinstudenten an den Universitäten zu allen Fragen der vertragsärztlichen Tätigkeit n

Patrick Zuber

Weitere Informationen unter: www.allgemeinmedizinhessen.de

FRAGEN ODER IDEEN?

Sie möchten mehr über die Koordinierungsstelle erfahren oder haben Ideen, wie wir die Weiterbil-dung noch besser machen können? Dann kontak-tieren Sie Mara Klahr oder Patrick Zuber aus der Koordinierungsstelle.

T. 069 24741-7227E. [email protected]

Jobbörse für Fachärzte und Psychotherapeuten:www.kvhessen.de/jobboerse-fa

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NACHWUCHS

Krank sein ohne Krankenver siche-rung – die StuPoli bietet Hilfe

Immer wieder tauchen in Praxen Patienten ohne Krankenversicherung auf. Im Raum Frankfurt können Ärztinnen und Ärzte sie an die Studentische Poliklinik (kurz StuPoli) des Fachbereichs Medizin der Goethe-Universität verweisen.

Denn dort werden Patienten ohne Krankenversicherung kostenlos und anonym medizinisch behandelt und sozial beraten. Das allgemeinmedi-zinische Behandlungsspektrum umfasst im Wesentli-chen internistische Erkrankungen sowie die Organisa-tion von kostenpflichtigen ambulanten Entbindungen für schwangere Patientinnen. Darüber hinaus ver-fügt die StuPoli über ein Netz an Facharztspezialisten, an die sie Patienten auch ohne Krankenversicherung überweisen kann.

Und der Bedarf ist da: Laut statistischem Bundesamt waren allein im Jahr 2011 mehr als 137.000 Men-schen in Deutschland nicht krankenversichert. Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich wesentlich höher und gerade in Ballungszentren wie dem Rhein-Main-Ge-biet spürbar. Im Sommer 2012 entstand daher die Idee, auch in Frankfurt eine sogenannte Student- Run Free Clinic zu gründen – die erste dieser Art in

Deutschland. Im Wintersemester 2012/2013 galt es, die teilnehmen-den Studierenden innerhalb eines klinischen Wahlpflichtfachs inten-

siv auf die bevorstehenden Aufgaben innerhalb der Sprechstunde vorzubereiten. Im Juni 2014 schließ-lich eröffnete die StuPoli offiziell. Die Resonanz auf die Dienstagnachmittag-Sprechstunden war so groß, dass es seit 2016 eine weitere Sprechstunde am Mitt-wochnachmittag gibt. Das Erkrankungsspektrum und die soziale Situation der Patienten sind dabei sehr viel-fältig und stellen die Studierenden sowie die supervi-sierenden Ärzte immer wieder vor neue Herausforde-rungen. n Cornelia Kur

Das StuPoli-Team besteht aus

Medi zinstudierenden in fortgeschrittenen

Semestern, einer erfahrenen Amts ärztin und

lehr beauftragten Hausärztinnen und

Hausärzten.Weitere Informationen unter: www.stupoli.de

Wann? Sprechzeiten sind dienstags, 17-19 Uhr, und mittwochs, 18-20 Uhr

Wo? In den Räumlichkeiten der Humani-tären Sprechstunde des Amtes für Gesundheit, Zeil 5, 60313 Frankfurt, 2. Obergeschoss. Eine telefonische Anmeldung ist nicht nötig!

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PRAXISTIPPS

Unsichtbare Gefahr – So schützen Sie sich

Das Thema IT-Sicherheit nimmt zusehends eine immer zentralere Rolle auch im Betrieb einer Arztpraxis ein. Hierzu tragen neben der zunehmenden Vernetzung auch regulatorische Vorgaben sowie vermehrte Bedrohungen bei, beispielswei-se durch Verschlüsselungstrojaner. Wie Sie Ihre Praxis-IT sicher machen, erfah-ren Sie hier.

Da wir in den letzten Monaten auch bei unseren Mitgliedern schon mit Datenverlusten durch Troja-ner- und Virenbefall konfrontiert waren und uns im Hinblick auf die EU-Datenschutzgrundverordnung

(EU-DSGVO) immer wieder Anfragen erreichen, möchten wir an dieser Stelle einen kurzen Über-blick über zentrale Aspekte des sicheren Betriebs ei-ner IT-Landschaft geben. Leider können wir in einem solchen Artikel nur einen ersten Überblick über die wichtigsten Themen und Aspekte geben und auf ge-nerell empfohlene Standards (Best practices) hinwei-sen. Da aber jede Arztpraxis unterschiedlich ist, muss

stets das IT-Konzept an die individuellen Bedürfnisse der Praxis angepasst werden. Dies gelingt am besten zusammen mit einem qualifizierten IT-Beratungsun-ternehmen.

FORMALES UND RECHTLICHES

Bevor es an die Implementierung einer technischen Infrastruktur geht, lohnt es sich, einige formale und rechtliche Aspekte näher zu beleuchten. Diese sind unabhängig von der technischen Umsetzung si-cherzustellen, dienen aber letztlich ebenso dazu, eine sichere IT-Infrastruktur betreiben zu können.

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PRAXISTIPPS

Sicherheitskonzept und SchulungenDer kritischste Teil einer IT-Infrastruktur ist gleichzei-tig der am wenigsten technische Teil. IT-Sicherheit und die Sicherheit der Daten beginnt zuvorderst bei den Mitarbeitern. Fehlbedienungen oder ein verse-hentliches Öffnen eines gefährlichen Dateianhangs sind in den meisten Fällen die Ursache für IT-Sicher-heitsprobleme. Aus diesem Grunde sind zwei Aspek-te wichtig:

1. Definieren Sie, welche Daten besonders schüt-zenswert sind, wie mit Dateianhängen in Mails, dem Surfen im Internet oder dem Anschließen von USB-Geräten umgegangen werden soll. Definie-ren Sie hier auch, wem welche Auskünfte am Te-lefon gegeben werden dürfen. Hier geht es nicht nur um Informationen zu medizinischen Sachver-halten. Auch Fragen zum Aufbau Ihrer IT oder der eingesetzten Software, die erstmal harmlos klin-gen, können in falschen Händen großen Schaden anrichten.

Denken Sie insbesondere daran, zu definieren, wer bei unklaren Situationen zu informieren ist und entscheidet. Gerne wird beim Versuch, an sensible Daten zu gelangen, eine Drohkulisse auf-gebaut, welche die Mitarbeiter unter Druck setzen soll. Dies kann telefonisch oder auch per Mail ge-schehen. Teilweise geht es um angebliche massive Sicherheitsprobleme, die einer sofortigen Antwort auf die Frage bedürfen oder um Anfragen durch scheinbar offizielle, beispielsweise städtische Stel-len. Die Angreifer sind hier sehr kreativ und ge-schickt. Teilweise geht es um Lappalien, mit denen interne Abläufe ermittelt werden sollen, um in ei-nem weiteren Schritt dann mit einer sehr plausibel klingenden Mail (da die Abläufe und Namen be-kannt sind) Handlungen zu verlangen. Ein gesun-des Misstrauen ist hier ratsam.

Je klarer die Verhaltensregeln für Ihre Mitarbeiter sind, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Social-Engineering-Angriff erfolgreich ist. All diese Aspekte bilden die Grundlage einer IT-Sicherheitsleitlinie für Ihre Praxis.

2. Schulen Sie die Mitarbeiter zum Thema Daten-schutz und IT-Sicherheit. Weisen Sie regelmä-ßig auf neue Gefahren hin und achten Sie darauf, dass die getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden. Wenn die Backup-Festplatte nach dem

Backup vom System getrennt und gesichert auf-bewahrt werden soll, prüfen Sie dies stichproben-artig nach. Hier geht es nicht um Misstrauen ge-genüber Ihren Mitarbeitern, sondern darum, dass wichtige Abläufe zur Routine werden.

RäumlichkeitenIhre Praxis hat sicherlich mehrere Räume. Überlegen Sie, wo und wie Sie dort Ihr IT-Equipment aufbauen. IT-Sicherheit und Datenschutz fangen bei banalen Themen an: Achten Sie darauf, dass der Bildschirm am Empfang nicht für Patienten einsehbar ist. Etwas komplizierter wird es, wenn es darum geht, zentra-le Elemente Ihrer IT-Infrastruktur zu planen. So soll-ten zentrale Speicher oder Netzwerkgeräte (Switch oder TI-Konnektor) am besten in einem abgeschlos-senen Raum mit ausreichender Belüftung unterge-bracht sein.

Neben diesen Aspekten beachten Sie auch, wer Zu-gang zu den Räumlichkeiten hat. Hat der Putz- oder Wachdienst einen Generalschlüssel? In diesem Fall müsste über zusätzliche Absicherungen der IT-Infra-struktur, aber auch über vertragliche Regelungen nachgedacht werden.

Anbindung an die TIFür die Anbindung an die Telematikinfrastruktur wird ein TI-Konnektor benötigt. Hierzu erreichen uns teil-weise Fragen, ob diese Komponente sicher ist und wer im Falle einer Kompromittierung haften würde. In der Tat ist der TI-Konnektor erst mal eine „Black Box“, deren Innen- und Eigenleben Sie nicht beurtei-len können. Allerdings wurden durch Gesetze und Vorgaben der Gematik sehr starke Anforderungen an die Sicherheit der TI-Konnektoren gestellt und diese werden in Zusammenarbeit mit dem Bundes-amt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft und zertifiziert.

Die geforderte Sicherheit spiegelt den Stand der Technik wider. Eine hundertprozentige Sicherheit kann es nicht geben, diese wird aber auch von der EU-DSGVO nicht gefordert. Den Nachweis, dass der TI-Konnektor dem Stand der Technik entspricht, soll-te durch die BSI-Zertifizierung gegeben sein. Somit kann attestiert werden, dass der TI-Konnektor eine sichere Komponente in Ihrer IT-Infrastruktur ist. Die Verantwortung der Arztpraxis endet am TI-Konnek-tor. Für etwaige Sicherheitsvorfälle innerhalb des TI-Netzes würden die zentralen Betreiber haften.

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PRAXISTIPPS

IT-Dienstleister und PVSSicherlich haben Sie für diverse IT-Themen sowie für die Betreuung des Praxisverwaltungssystems (PVS) einen IT-Dienstleister engagiert und bei der Auswahl Wert auf eine gute Qualifikation und eine hohe Se-riosität gelegt. Dieser Dienstleister wird von Zeit zu Zeit Tätigkeiten an Ihren IT-Systemen vornehmen müssen. Dies kann vor Ort oder in einer Fernwar-tung geschehen. Prüfen Sie, ob der Dienstleister 7 x 24 Stunden Zugriff haben muss oder ob es ausrei-chend ist, dass Sie den Zugriff im Einzelfall manuell

freigeben. Achten Sie hierbei unbedingt auf eine kla-re vertragliche Regelung.

Generell sollte bei einem solchen Betreuungsvertrag immer eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinba-rung (ADV) nach EU-DSGVO geschlossen werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Dienst-leister mit personenbezogenen Daten Ihrer Praxis in Berührung kommt. In dieser Vereinbarung sollten Sie einen Hinweis auf §80 SGB X aufnehmen lassen, da Sozialdaten betroffen sein können.

TECHNISCHE ASPEKTE

Bei der Implementierung einer sicheren IT-Infrastruk-tur spielen verschiedene Aspekte zusammen. In den

folgenden Abschnitten werden wichtige Aspekte be-leuchtet, die Sie auf jeden Fall berücksichtigen soll-ten. Wichtig ist, dass am Ende ein schlüssiges Kon-zept zustande kommt, welches die individuellen Besonderheiten Ihrer Praxis berücksichtigt.

Verkabelung und zentrale KomponentenIT-Sicherheit beginnt schon bei der Netzwerkverkabe-lung. Sorgen Sie für eine sogenannte strukturierte Ver-kabelung. Dies bedeutet, dass alle Netzwerkanschlüs-se an einer zentralen Stelle zusammenlaufen. Hierbei

enden alle LAN-Anschlüsse auf einer Leiste (Patch-feld). Dort werden dann die Verbindungen über ak-tive Netzwerkkomponenten, sogenannte Switches (oder Router) hergestellt. Das Patchfeld sollte eindeu-tig beschriftet sein, um eine direkte Zuordnung zum entsprechenden LAN-Anschluss erkennen zu kön-nen. Empfehlenswert ist hier, ggf. Raumnummern in Kombination mit einer Durchnummerierung der Netz-werkanschlüsse in diesem Raum zu verwenden. Das Patchfeld sowie die zentralen Netzwerkkomponen-ten (Switch, TI-Konnektor, Firewall oder zentrale Spei-cher) sollten hierbei in einem abgeschlossenen, ausrei-chend belüfteten Raum sein, der nicht für jedermann zugänglich ist. Wäre der Switch beispielsweise leicht zugänglich, könnte ein Angreifer sich dort anschlie-ßen und wäre direkt mit Ihrem Netzwerk verbunden.

Eine strukturierte Verkabelung ist das A und O. Heißt: Alle Anschlüsse sollten an zentraler Stelle zusammenlaufen.

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PRAXISTIPPS

Eine saubere Beschriftung und Dokumentation der Netzwerkverkabelung verhindert, dass versehentlich eigentlich ungenutzte Anschlüsse aktiv ins Netz ein-gebunden werden.

In diesem Zusammenhang sollten Sie auch nur Netz-werkanschlüsse vom Patchfeld zum Switch verbin-den, an denen ein Gerät angeschlossen ist und ge-nutzt wird. Ungenutzte Netzwerkanschlüsse werden nicht verbunden (nicht gepatcht).

Achten Sie darauf, dass aktive Netzwerkkomponen-ten regelmäßig gewartet werden. Auch hier gibt es gelegentlich Sicherheitslücken, die durch Firm ware-Updates behoben werden.

Um zu verhindern, dass ein Ihnen unbekanntes Ge-rät in Ihrem Netzwerk in Betrieb genommen wird, kann ein sogenannter MAC-Filter (Filter auf die phy-sische Netzwerkadresse eines Geräts) genutzt wer-den. Hier kann Sie Ihr IT-Dienstleister unterstützen.

Eine noch höhere Sicherheit kann durch eine Netz-werkauthentifizierung nach 802.1X erreicht werden. Dies erfordert aber einen erheblichen infrastrukturel-len Aufwand und dürfte nur für sehr große Praxen realisierbar sein.

SystemaktualisierungenIst die Verkabelung und netzwerktechnische Verbin-dung realisiert, so können die Systeme wie der Rech-ner am Empfang oder im Arztzimmer angeschlos-sen und in Betrieb genommen werden. Für einen sicheren Betrieb ist dabei das regelmäßige Einspie-len von Sicherheitsupdates unerlässlich. Dies betrifft alle Komponenten: Windows, Office, Anwendungen wie beispielsweise Ihr PVS, Browser oder auch Sys-temsoftware (Firmware) des PCs (BIOS) oder von Pe-ripherie wie Druckern.

Nur das regelmäßige Schließen der Sicherheitslücken bietet einen dauerhaft hohen Schutz.

Sicherheitsupdates sollten immer zeitnah eingespielt werden. Denken Sie aber daran, vor Updates stets eine aktuelle Datensicherung zu erstellen. Vermei-den Sie unbedingt, nicht mehr gepflegte Software-produkte (etwa Windows XP) einzusetzen. In diesen werden Sicherheitslücken nicht mehr geschlossen.

VirenschutzViren und Trojaner stellen eine sehr große Gefahr für die IT-Sicherheit dar. Setzen Sie deshalb stets einen aktuellen Virenscanner ein. Wenn Sie Windows 10 nutzen, kommt ein sehr guter Virenschutz in Form des Windows Defender bereits mit. Dieser schneidet in aktuellen Tests meist ebenso gut ab wie kommer-zielle Lösungen. Achten Sie hier nur darauf, welche Funktionen Sie aktivieren. So bietet der Defender auch einen Schutz gegen Verschlüsselungstrojaner an. Dies erfordert aber die Nutzung eines Cloud- Speichers (OneDrive) von Microsoft. Hier müssten Sie prüfen, ob eine Übertragung der Daten in eine Cloud überhaupt zulässig ist.

VerschlüsselungAlle Festplatten der PCs sollten mit einer Festplatten-verschlüsselung ausgestattet sein. So verhindern Sie, dass bei einem Diebstahl ein Fremder sensible Daten auslesen kann. Bei Windows-Systemen kann hierzu die BitLocker-Verschlüsselung genutzt werden. Es gibt aber auch andere Produkte am Markt. Lassen Sie sich hier von Ihrem IT-Dienstleister beraten.

Wichtig ist, dass Sie den zentralen Verschlüsselungs-schlüssel sicher aufbewahren. Ohne diesen kann nicht mehr auf die Daten zugegriffen werden.

USB-AnschlüsseJe nach Ort der Aufstellung der PC-Systeme kann es sinnvoll sein, eine Software einzusetzen, um die Nutzung von USB-Anschlüssen einzuschränken. Vor allem sollten nur bekannte USB-Geräte genutzt werden. Lassen Sie sich über die verschiedenen Op-tionen von Ihrem IT-Dienstleister beraten.

Benutzerverwaltung und PassworteOptimalerweise hat jeder Mitarbeiter einen eigenen Benutzernamen und ein individuelles Passwort. Um nicht an jedem PC jeden Mitarbeiter hinterlegen zu

SicherheitshinweisAus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die KV Hessen niemals einen USB-Stick an Ihre Pra-xis versenden wird. Sollten Sie ein sol-ches Schreiben erhalten, schließen Sie den USB-Datenträger nicht an und in-formieren Sie die KV Hessen.In

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PRAXISTIPPS

müssen, was vor allem auch einen Passwortwech-sel erschwert, kann ein zentrales Benutzerverzeich-nis eingesetzt werden. Hierzu bieten moderne Netz-werkspeicher bereits Lösungen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem IT-Dienstleister beraten. Wenn Sie sich für eine zentrale Benutzerverwaltung entscheiden, stel-len Sie sicher, dass diese regelmäßig gesichert wird und das System in einem geschützten, nicht für je-dermann zugänglichen Bereich aufgestellt ist.

Achten Sie darauf, dass bei Nichtbenutzung Arbeits-stationen stets gesperrt werden. Gegebenenfalls kann zusätzlich auch ein automatisches Sperren bei Inaktivität eingerichtet werden.

Installation von SoftwareInstallieren Sie nur benötigte Software. Wenn Sie an einem PC kein Java oder Flash benötigen, soll-ten diese auch nicht installiert sein. Jede Software bringt potenziell neue Angriffspunkte mit und muss gepflegt und aktualisiert werden. Indem Sie sich auf das Minimum beschränken, verbessern Sie die Wart-barkeit und Sicherheit Ihrer Systeme.

E-MailViele Schadprogramme kommen per E-Mail oder wer-den per Link in einer Mail aus dem Internet nachge-laden. Diese Mails sind mittlerweile sehr professionell und nutzen zum Teil Informationen, die mittels Social- Engineering gewonnen wurden, um glaubhafter zu

sein. Sensibilisieren Sie dazu Ihre Mitarbeiter regel-mäßig: E-Mails und E-Mail-Anhänge von Ihnen Unbe-kannten oder dubios erscheinenden Absendern sollten nicht (oder erst nach Virenscan und Plausibilitätsprü-fung) geöffnet, sondern ungelesen gelöscht werden.

Teilweise können auch Mailprogramme so einge-stellt werden, dass diese nur noch reinen Text (Plain Text) anzeigen. Dies erhöht zwar definitiv die Sicher-heit, doch damit gehen Formatierungen und Grafi-ken verloren und einige Mails sind kaum noch lesbar. Hier müssen Sie individuell beurteilen, ob dies für Sie eine hinnehmbare Möglichkeit darstellt. Wenn Sie per IMAP- oder POP3-Protokoll auf Ihre Mails zu-greifen, achten Sie darauf, dass die Verbindung ver-schlüsselt ist (IMAPS und POP3S).

WLANWenn Sie in der Praxis ein WLAN einsetzen, muss dieses gesichert sein. Verwenden Sie mindestens WPA2+PSK (Pre-Shared Key) mit einem möglichst lan-gen Passwort (maximal 63 Zeichen). Damit Sie das Passwort nicht in jedes neue Gerät eintippen müssen, können Sie WPS (Wi-Fi Protected Setup) nutzen. Hier-zu muss am WLAN-Router üblicherweise ein Knopf gedrückt werden und dann innerhalb eines kurzen Zeitintervalls die Konfiguration am Zielgerät erfolgen.

Zur Erhöhung der Sicherheit können Sie die Nutzung des WLAN nur für bekannte Geräte gestatten und

Kaum zu glauben, aber wahr: Eine einfache Zahlen-reihe gehört immer noch zu den am häufigsten genutzten Pass-wörtern.

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PRAXISTIPPS

dazu eine Filterung auf Ebene der physischen Netz-werkadresse (MAC-Adresse) aktivieren. Ihr IT-Dienst-leister kann Sie hier unterstützen.

BackupDer Begriff „Backup“ bezeichnet die Sicherung ei-nes Systems oder wichtiger Daten und ist ein zent-raler Bestandteil der IT-Sicherheit. Sowohl Datenver-luste durch Hardwaredefekte und Fehlbedienungen als auch Angriffe durch Viren oder Trojaner können durch ein sauberes Backup „geheilt“ werden. Hierbei müssen Sie unbedingt definieren, welche Daten wie

oft und in welcher Form zu sichern sind. Erarbeiten Sie ein Backup-Konzept mit Ihrem IT-Dienstleister. Achten Sie darauf, dass Sie stets mehrere Sicherun-gen vorhalten und überschreiben Sie nicht Ihre ein-zige Sicherung. Im einfachsten Fall können Sie hier zwei Speichermedien abwechselnd nutzen.

Wie komplex eine Sicherungsstrategie ist, hängt von Ihren Anforderungen ab. Achten Sie aber da-rauf, dass diese für Sie handhabbar bleibt. Wenn Sie eine regelmäßige Sicherung durchführen, planen Sie auch regelmäßige Wiederherstellungsversuche ein! Nichts ist schlimmer als eine Sicherung, die sich am Ende nicht mehr wiederherstellen lässt. Denn: Nie-mand benötigt eine Sicherung. Man benötigt nur die Wiederherstellung!

BEISPIELSZENARIEN

Nachfolgend sind zwei mögliche Infrastrukturen für kleine und mittlere sowie für größere Praxen darge-stellt und kurz beschrieben.

Kleine und mittlere PraxenEs wird davon ausgegangen, dass kein IT-Personal in der Praxis vorhanden ist und ein externer IT-Dienst-leister regelmäßig kleinere Wartungsarbeiten durch-führt. Eine mögliche IT-Infrastruktur könnte wie folgt aussehen:

Am PC der Anmeldung steht der eGK-Leser in ei-ner TI-fähigen Variante. PC und Kartenleser sind am Netzwerk angeschlossen und über ein Patchfeld an einen Switch angeschlossen und damit verbunden. Im Arztraum steht ein weiterer PC. Auch dieser ist über den Switch im Netzwerk eingebunden.

Der TI-Konnektor und der DSL-Router sind in einem nicht frei zugänglichen Bereich aufgestellt. Beide sind mit dem Netzwerk verbunden. Der DSL-Router oder das DSL-Modem (wie etwa eine FritzBox) ist au-ßerdem mit dem Internet beziehungsweise DSL ver-bunden und stellt die Internetverbindung her. Der DSL-Router sollte mindestens eine einfache Firewall mitbringen, welche nur Verbindungen, die vom inter-nen Netz initiiert wurden, durchlässt. Damit werden Angriffe erschwert.

ANMELDUNG PC

KARTENLESER TI-FÄHIG

ARZT-PC

DSL-ROUTER

BACKUP

TI-KONNEKTOR

INTERNET

Empfohlenes Setup für kleine bis mittlere Praxis

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PRAXISTIPPS

Das Backup erfolgt mittels zweier USB-Festplatten (abwechselnd). Eine Festplatte wird dabei außer Haus gelagert, um einem Diebstahl oder einem Da-tenverlust durch Feuer vorzubeugen.

Größere PraxenIn größeren Praxen mit einem internen IT-Mitarbeiter oder einem externen IT-Dienstleister, der für den per-manenten Betrieb zur Verfügung steht, kann als zu-sätzliche Sicherheitskomponente eine separate Fire-wall eingebracht werden.

Eine Firewall bietet hier insofern einen erweiterten Schutz, da der gesamte Datenverkehr vom und ins Internet detailliert untersucht werden kann. So ist es möglich, Webseiten zu sperren oder gefährliche In-halte zu blockieren (Proxy, URL-Filter). Es findet eine Prüfung auf Viren und Trojaner schon an der Firewall statt. Durch den zusätzlichen Virenscanner auf den PCs wird die Erkennungsrate verbessert. Ferner ist im oben dargestellten Szenario die Datenhaltung auf einem Netzwerkspeicher (NAS = Network Attached Storage) zentralisiert. Das vereinfacht die Daten-sicherung. Darüber hinaus bieten einige NAS-Sys-teme auch einen zentralen Verzeichnisdienst für die

Benutzerverwaltung mit an. Hiermit lassen sich dann auch Kennwortrichtlinien für die verschiedenen Be-nutzer in Ihrer Praxis definieren.

Durch Aufstellen in einem nicht frei zugänglichen Bereich wird ein illegales Zugreifen auf die Daten er-schwert. Für die Sicherung gilt analog die oben ge-machte Aussage. Wenn Sie die Datensicherung auf einem Cloud-Speicher durchführen wollen, achten Sie darauf, dass die Daten verschlüsselt sind und das Angebot des Cloud-Anbieters die Anforderun-gen der EU-DSGVO erfüllt. Hier ist ferner darauf hin-zuweisen, dass bei günstigen Angeboten oft das Schreiben der Daten sehr schnell geht, der Down-load beim Wiederherstellen aber langsam ist. Testen Sie in einem solchen Fall unbedingt Backup und Wie-derherstellung mit dem gewünschten Angebot und Ihrer bestehenden DSL-Anbindung. n Markus Fritsch

BACKUP

ARZT-PC

DSL-ROUTER

INTERNET

ANMELDUNG PC

KARTENLESER TI-FÄHIG

TI-KONNEKTOR

FIREWALL

ZENTRALERSPEICHER

Empfohlenes Setup für größere Praxis

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 201846

PRAXISTIPPS

Wie war das?

In unserer Rubrik „Wie war das?“ beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um Ihren Praxisalltag. Bei allen weiteren Fragen ist die info.line Ihr direkter Draht zur KV Hessen: 069 24741-7777 (Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr).

Kann ich einen vom entlassenden Krankenhaus ausgestellten Überweisungsschein annehmen und entsprechend für den Patienten als Über-weisungsschein in meiner Abrechnung anlegen und abrechnen?

Nein, das Krankenhaus kann mit seiner BSNR für das Entlassmanagement keine Überweisung an Sie als Vertragsarzt ausstellen. Was passiert, wenn den-noch ein Überweisungsschein mit der BSNR für das Entlassmanagement von dem Krankenhaus als Über-weiser von Ihnen in der Praxis angelegt wird? Das Ansetzen dieser BSNR führt zu einem Abbruchfehler in Ihrer Abrechnung. Die Abrechnung kann dadurch nicht weiter verarbeitet werden.

Der Rahmenvertrag für das Entlassmanagement als Übergang in die Versorgung nach einer Kranken-hausbehandlung sieht zwar den Austausch mit Ih-nen als nachversorgendem Arzt vor, es sind jedoch keine Überweisungen vorgesehen.

Sollte ich eine Antibiotikatherapie nur noch nach einer Labordiagnostik durchführen?

Nein, Sie können auch ohne vorherige Labordiag-nostik eine Antibiotikatherapie verordnen. Sie sollten dann eine Laboruntersuchung veranlassen, wenn aufgrund klinischer Kriterien die Indikation für oder gegen eine Antibiotikatherapie nicht eindeutig ge-stellt werden kann.

Ist die präoperative Labordiagnostik für die Anrechnung auf den Wirtschaftlichkeitsbonus (WiBo) nicht über eine Kennnummer befreit?

Nein, seit der Laborreform zum 1. April 2018 gibt es für die präoperative Labordiagnostik keine Kennnum-mer – die Gebührenordnungsposition GOP 32125 (präoperative Labordiagnostik) wird jedoch grund-sätzlich aus den Laborkosten Ihrer Praxis herausge-rechnet. Weitere häufig gestellte Fragen zum Thema Labor im Nachgang zu der Laborreform finden Sie in den FAQ zur Laborreform auf unserer Homepage un-ter: www.kvhessen.de/abrechnung-labor

Antworten!

Fragen?

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 2018 47

PRAXISTIPPS

Ist eine Überweisung in die ambulante spezi-alfachärztliche Versorgung (ASV) ohne Kenn-zeichnung möglich?

Formal ist auf der Überweisung (Muster 6) „Behandl.gem. § 116b SGB V“ bei Überweisung des Patien-ten zum ASV-Team anzukreuzen. Zwischen den Mit-gliedern des ASV-Kernteams besteht keine Über-weisungserfordernis. Hinzuzuziehende Fachärzte erbringen ihre Leistungen als ASV-Berechtigte ent-sprechend dem jeweiligen Behandlungsumfang auf Überweisung. Dazu muss das Feld „Behandl. gem. § 116b SGB V“ nicht angekreuzt werden, da die er-forderliche Kennzeichnung durch die Angabe der ASV-Teamnummer (anstelle der Betriebsstätten-Nr.) und die zusätzliche Kennzeichnung an Stelle 30 im Statusfeld des Personalienfelds erfolgt.

Was muss veranlasst werden, wenn der Pati-ent die Karte vergessen hat oder die eGK un-gültig ist?

Aktuell kommt es vermehrt zu Fehlermeldungen durch Vorlage ungültiger Gesundheitskarten (eGK). Ein Versichertenstammdatenabgleich ist nur mit Kar-ten der Generation G1+ und G2 möglich. Grundsätz-lich ist jeder Versicherte verpflichtet, vor Behand-lungsbeginn seine eGK vorzulegen – hilfsweise einen aktuellen Versichertennachweis. Fehlt dieser Nach-weis, muss der Patient den Versichertennachweis innerhalb von zehn Tagen erbringen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Arzt für die Behandlung eine Privatvergütung verlangen. Reicht der Versicherte bis zum Ende des jeweiligen Quartals die Karte nach, er-hält er die Vergütung zurück.

Die KBV hat hierzu eine Patienteninformation bereit-gestellt: www.kbv.de/media/sp/Patienteninforma tion_VSDM.pdf

Was muss veranlasst werden, wenn es Proble-me beim Einlesen einer elektronischen Gesund-heitskarte gibt?

Wenn eine eGK nicht eingelesen werden kann, muss das Ersatzverfahren durchgeführt werden. Der Ver-sicherte hat im Ersatzverfahren durch seine Unter-schrift auf dem Abrechnungsschein (Muster 5) zu bestätigen, dass er gesetzlich versichert ist. Dies gilt nicht für Vordruckmuster 19 (Notfall-/Vertretungs-schein), sofern es im Notfalldienst verwendet wird.

Wie lange kann eine AU-Bescheinigung rück-datiert werden?

Die Arbeitsunfähigkeit soll für einen Zeitraum vor der ersten ärztlichen Vorstellung nicht bescheinigt werden.

Eine Rückdatierung des Beginns einer Arbeitsun-fähigkeit sowie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der AU ist nur ausnahmswei-se und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.

HABEN SIE WEITERE FRAGEN?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer info.line sind montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr für Sie erreichbar.

T. 069 24741-7777E. [email protected]

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 201848

QUALITÄT

„Gute Qualität ist kein Zufall“

Im Juli wurden die neuen Mitglieder der Qualitätsmanagement-Kommission (QMK) der KV Hessen offiziell benannt und haben ihre Arbeit aufgenommen. Wir stellen Ihnen die neu zusammengesetzte Kommission vor.

Der Gesetzgeber fordert von allen Ärzten und Psy-chotherapeuten, dass sie innerhalb eines Zeit-raums von drei Jahren nach der Niederlassung ein Qualitäts management in ihrer Praxis einfüh-ren. Die genauen Anforderungen sind in der Qua-litätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bun-desausschusses (G-BA) festgelegt. Darin wird die konkrete Umsetzung definierter Grundelemente, Methoden und Instrumente (beispielsweise Fortbil-dungs- und Schulungsmaßnahmen, Befragungen,

Hygienemanage ment, Risikomanagement) in den Praxen festgelegt.

Darüber hinaus wird von der Kassenärztlichen Vereini-gung eine QMK als Beratungsgremium des Vorstands zur Bewertung der Einführung und Weiterentwick-lung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements benannt. Die QMK sollte aus mindestens drei Mit-gliedern mit einer besonderen Qualifikation im Qua-litätsmanagement besetzt werden. Zudem sollte ein

Alexandra Köhl, Fachärztin für Augenheilkunde, ist seit Oktober 2013 als sozialmedi-zinische Gutachterin beim MDK Hessen tätig und bereits seit März 2016 als Vertreterin der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied der QMK.

Qualitätsmanagement ist viel mehr und oftmals viel einfacher als das vielfach gefürchtete Erstellen von Handbüchern und Prozessbeschrei-bungen. Gelebtes Qualitätsmanagement hilft bei der Praxisorganisation, sorgt für reibungslose Abläufe im Praxisalltag und für Zufriedenheit bei Ärzten, Praxispersonal und Patienten.

Dr. med. Magdalena Lange ist Fachärztin für Innere Medizin mit Schwer-punkt SP Nephrologie und ärztliche Leiterin im Zentrum für Nieren- und Hoch-druckkrankheiten in Bensheim. Ihre Doktorarbeit hatte bereits das Qualitäts-management in der vernetzten Betreuung von Dialysepatienten zum Thema.

Gelebtes Qualitätsmanagement ist Praxisführung – und damit ein In-strument, mit dem Verbesserungsmöglichkeiten in der Versorgung unserer Patienten strukturiert erkannt und umgesetzt werden.

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 2018 49

zusätzlicher Vertreter von den Landesverbänden der Krankenkassen entsendet werden.

Der Tätigkeitsschwerpunkt der QMK liegt nicht da-rauf, Vertragsärzte und -psychotherapeuten zu prü-fen, sondern sie vielmehr bei der Einführung ei-nes Qualitätsmanagements zu begleiten und dafür zu motivieren. Zudem ist die QMK ein Steuerungs-gremium, denn eine Sanktionierung ist im Falle der Nicht-Einführung von Qualitätsmanagement in den Praxen nicht vorgesehen. Zu den Aufgaben der Kom-mission zählen

• die Betreuung und Beratung der Praxen im Rah-men der Stichprobenerhebung zur Erhebung und Bewertung des erreichten Einführungsstands des Qualitätsmanagements in den Praxen, die alle zwei Jahre durchgeführt wird,

• die Abstimmung der Qualitätsmanagement-Strate-gie in Hessen mit dem Vorstand und deren Umset-zung gemeinsam mit der Verwaltung,

• die Vertretung der KV Hessen bei den bundeswei-ten Treffen der KBV,

• die Qualitätsmanagement-Beratung für die Praxen (Best Practice) sowie

• die Unterstützung der Verwaltung durch Erfah-rungswerte bei der Umsetzung des Service-Ange-bots zum Qualitätsmanagement

(www.kvhessen.de/qm). n Evelyn Vollmer

QUALITÄT

KONTAKT

Falls Sie Fragen haben oder Kontakt mit den Mit-gliedern der QMK aufnehmen möchten, hilft Ihnen das Team Qualitäts- und Veranstaltungs-management gerne weiter.

T. 069 24741-7551F. 069 24741-68841E. [email protected]

Dipl.-Psych. Mathias Schuch ist seit 1999 niedergelassener Psychologischer Psy-chotherapeut und Kinder- und Jugend-lichenpsychotherapeut in eigener Praxis in Offenbach. Herr Schuch ist zudem QEP- Visitor der KBV und kann auf viele Jahre Er-fahrung im Qualitätsmanagement zurück-blicken.

Von der Einführung eines QM-Systems sollten vor allem die Pa-tienten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Praxis profitieren. In zahlreichen Visitationen habe ich die Erfahrung ge-macht, dass viele Praxen bereits auf einem hohen Qualitätsniveau arbeiten. Meiner Einschätzung nach sollte QM die Aufgabe ha-ben, dieses adäquat abzubilden und gleichzeitig die alltäglichen Praxisabläufe sicherzustellen. Dokumente und Regelungen sollten gemäß dem Motto ‚Weniger ist mehr‘ auf das Wesentliche be-schränkt werden. Hierfür möchte ich den niedergelassenen Kolle-ginnen und Kollegen meine Expertise im Rahmen der QMK der KV Hessen zur Verfügung stellen.

Michael Sticksel, der seit 1997 vertragsärztlich tätiger Facharzt für Allge-meinmedizin ist und seit zehn Jahren die Zusatzbezeichnung „Ärztliches Qua-litätsmanagement“ besitzt, vervollständigt die hessische QM-Kommission.

Gute Qualität ist kein Zufall, sondern das Ergebnis eines funktionierenden Qualitätsmanagements. Dabei gilt es, effiziente Strukturen zu implementie-ren und Abläufe festzulegen, die dem Leistungsspektrum und der Größe der Praxis entsprechen.

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 201850

QUALITÄT

Planlos durch den Praxisalltag? Das muss nicht sein!

Um eine Praxis erfolgreich zu führen, ist es wichtig, diese zu struk-turieren, Abläufe und Zuständigkeiten festzulegen und die gesetz-lichen Bestimmungen einzuhalten. Genau dies ist der Grundgedanke des Qualitätsmanagements – auch bekannt unter dem Begriff Praxismanage-ment. Lesen Sie hier den ersten Beitrag unserer neuen Serie „Schritt für Schritt zum Praxismanagement“.

Die Einführung eines einrichtungsinternen Qualitäts-managementsystems wird grundsätzlich vom Gesetz-geber gefordert. Wir möchten Ihnen hier aufzeigen, welcher Nutzen sich für Sie und Ihre Mitarbeiter mit der Einführung und Weiterentwicklung eines QM-Sys-tems ergibt.

NO RISK NO FUN? NICHT IN MEINER PRAXIS!

Eine Arztpraxis, in der die Patientenbehandlung im Vordergrund steht, ist besonderen Risiken ausge-setzt. Das Qualitätsmanagement umfasst unter an-derem ein Risikomanagement, welches sich präventiv auf drohende Schäden auswirkt. So können Sie bei-spielsweise Behandlungsfehler vermeiden und gewin-nen durch Ihr Qualitätsmanagement ein hohes Maß an Rechtssicherheit und eine haftungsrechtliche Absi-cherung der Prozesse.

UNTERSTÜTZUNG GEWÜNSCHT? WIR HELFEN!

Um Ihnen den Einstieg in das Thema Qualitäts-management zu erleichtern, bieten wir Veranstal-tungen zu den verschiedenen Themen des Qualitäts-managements an. Zur Einführung empfehlen wir Ihnen die Veranstaltung „QM-leben I“ zu der aufbau-end auch die Veranstaltung „QM-leben II“ besucht werden kann. Ebenfalls bieten wir die Veranstaltung „QEP®-Grundkurs“ an, in der Sie alles rund um QEP® erfahren und erste Anwendungen selbstständig be-arbeiten.

Haben Sie bereits teilweise oder vollumfänglich ein Qualitätsmanagementsystem in Ihrer Praxis etabliert, so freuen wir uns, wenn Sie Ihre Erfahrungen in un-serer Veranstaltung „Erfahrungsaustausch für QM-Ver-antwortliche“ miteinbringen und Sie haben dort zu-dem die Möglichkeit, sich mit Kollegen auszutauschen. Auch eine individuelle Beratung vor Ort in Ihrer Praxis gehört zu unserem kostenfreien Serviceangebot. Um den gegenwärtigen Stand der Praxis besser reflektieren zu können, bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit einer kostenfreien Patientenbefragung.

Ab 2019 profitieren Sie zudem von unserem neu-en Serviceangebot: Wir unterstützen Sie bei der Ein-führung Ihres QM-Systems QEP® und stehen Ihnen als Wegweiser zur Seite, während Sie Ihr QM-System durch das Füllen mit Inhalten zum Leben erwecken. n Janna Rambow

FRAGEN?

Das Team Qualitäts- und Veranstaltungsmanage-ment hilft Ihnen gerne weiter.

T. 069 24741-7551F. 069 24741-68841E. [email protected]

QM

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 2018 51

GUT INFORMIERT

Darf ich das verordnen?

Beim Thema Verordnungen ist es nicht immer leicht, den Überblick zu behalten über geltende Richtlinien, Bedingungen oder Einschränkungen. Im neuen Info-portal der KV Hessen finden Sie ab November sämtliche Informationen zu verord-nungsrelevanten Themen übersichtlich, verständlich und tagesaktuell aufbereitet.

Eine ganze Reihe von Dingen können auf Kassen-rezept verordnet werden: natürlich Arzneimittel, Heil-mittel und Hilfsmittel, aber auch häusliche Kranken-pflege oder Krankentransporte und schließlich auch Krankenhauseinweisungen oder Arbeitsunfähigkeit. Das Problem: Ob etwas verordnet werden kann oder nicht, ist oft an bestimmte Bedingungen geknüpft. Diese sind mehr oder weniger umfangreich in Richt-linien geregelt. Und diese Richtlinien nehmen zu, nicht etwa ab.

Da ist es schwer, den Überblick zu behalten. Viele Ärz-tinnen und Ärzte – und zunehmend auch psychologi-sche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – stellen sich täglich die Frage, ob sie ein bestimmtes Rezept ausstellen dürfen oder ob ein Regress droht, wenn sie dies tun. Verstöße gegen geltende Richtlini-en/Verordnungseinschränkungen stellen mittlerweile den Hauptgrund für Regresse im Arzneimittelbereich dar – und nicht mehr die Überschreitung des Ausga-benvolumens. Die Frage ist also nicht, ob beispiels-weise Blutzucker-Teststreifen „in das Budget“ gehen, sondern unter welchen Bedingungen diese in welcher Menge problemlos verordnet werden dürfen.

Ganz konkret hilft die KV Hessen, solche Fragen zu beantworten: Über Anrufe bei unserem Team Arznei-, Heil- & Hilfsmittel (069 24741-7333) oder per E-Mail ([email protected]).

KURZ – ÜBERSICHTLICH – AKTUELL

Neu: Ab November wird das „Infoportal Verordnun-gen“ für unsere hessischen Mitglieder eingerichtet. Hier findet man online in übersichtlicher Form sämt-liche Informationen zu allen verordnungsrelevanten Themen. Kurz und knapp. Übersichtlich. Verständlich, kein Juristen-Deutsch. Und tagesaktuell.

Eine Volltextsuche erleichtert das Finden der ge-wünschten Informationen. Zudem sind die häufigsten Fragen, die uns täglich erreichen, mit den entsprechen-den Antworten dargestellt. Alle Texte können einfach ausgedruckt werden für diejenigen, die sie in Papier-form brauchen. Und da man nicht immer vor dem PC am Schreibtisch sitzt, sondern vielleicht auch unter-wegs, beim Hausbesuch oder am Wochenende eine Frage klären möchte, ist die Plattform zudem respon-siv und somit via Smartphone oder Tablet erreichbar.

INHALTE VERSTÄNDLICH AUFBEREITET

Wichtige Neuigkeiten werden auf der Startseite schnell ins Auge fallen. Aber auch komplizierte Themen, wie die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Ärztinnen und Ärzte, werden anschaulich erläutert. Informationen, die man sonst nur nach längerer Suche in schwer begreif-baren, langen Beschlüssen im Internet findet, wie bei-spielsweise die Bewertungsergebnisse von Subgruppen bei neuen Medikamenten, werden klar dargestellt.

Ebenso findet man im Infoportal wichtige Listen wie die Sprechstundenbedarfsvereinbarung sowie natür-lich auch sämtliche Rundschreiben zum Thema Ver-ordnungen (das info.pharm) zum Nachlesen. Auch werden alle aktuellen Termine für Infoveranstaltun-gen und Workshops der KV Hessen zu Verordnungs-fragen eingestellt.

Last but not least: Ein Newsletter wird Sie per E-Mail über die neu eingestellten Top-Themen informieren.

Wie Sie den Login-geschützten Online-Bereich der Plattform erreichen, erfahren Sie in unserer nächsten Ausgabe. n Dr. Harald Herholz

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 201852

GUT INFORMIERT

Kodierhilfe neu aufgelegt

Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) hat das Kodier-Manual „Infektanfälligkeit und Immundefekt“ neu aufgelegt. Das Manual richtet sich hauptsächlich an Kinderärzte, Hausärzte und Internisten.

Das Manual „Infektanfälligkeit und Immundefekt“ be-schäftigt sich mit der Kodierung von Infektanfälligkeit und Immundefekten. Infektanfälligkeit ist eine der häufigsten Behandlungsanlässe. Das Bedürfnis nach „Stärkung des Immunsystems“ wird von Patienten regelmäßig geäußert. In dem Manual wurden ICD- Kodes mit hilfreichen und knapp gefassten Informa-tionen zusammengestellt. Darin finden Sie nicht nur Kriterien für die Kodierung, sondern auch eine über-sichtliche Darstellung von Kodierzusammenhängen.

Das Zi hat mittlerweile Manuale für viele verschiedene Fachgruppen herausgebracht. Die aktuellen Versio-nen sind auf unserer Homepage und auf der des Zen-tralinstituts als PDF zum Download verfügbar. Weite-re Manuale gibt es außerdem zum Thema HIV und Demenz. n Cornelia Kur

MANUAL BESTELLEN?

Ihre Bestellung richten Sie bitte an die info.line der KV Hessen.

T. 069 24741-7777F. 069 24741-68826E. [email protected]

Weitere Informationen unter: www.zi.de/cms/projekte/kodierung www.kvhessen.de/kodier-manuale

Dieses Manual soll für die vertragsärztliche Praxis eine Hilfe beim Kodieren bestimmter Krankheitsbilder bzw. Versorgungsbereiche sein. Auf einen Blick erhalten Sie kapitelübergreifend kodierrelevante Zusammenhänge und Hintergründe zu den einzelnen Kodes der ICD-10-GM.

Den fachlichen Hintergrund bieten die Ergebnisse der Zi-Kodierhilfe. In den Arbeitsgruppen der Zi-Kodierhilfe werden die Kriterien zur Vergabe spezifischer Kodes auf der Basis von Leitlinien, gängiger Literatur und Praxi-serfahrung fachübergreifend diskutiert und konsentiert. Das Zi-Kodier-Manual und die Zi-Kodierhilfe sind über unsere Homepage abrufbar (www.zi.de). Dort finden Sie außerdem unsere fachgebietsspezifischen Haus- und Facharzt-Thesauren.

Infektanfäl l igkeit und

Immundefekt

Zi-Kodier-Manual

Stand 2018

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 2018 53

GUT INFORMIERT

Sicher weiterbilden

Wer bereits als weiterbildender Arzt tätig ist und seinen Tätigkeitsumfang ändern möchte oder strukturelle Veränderungen innerhalb seiner Praxis beabsichtigt, soll-te einige Dinge beachten. Denn: Ändert sich die vertragsärztliche Tätigkeit, wirkt sich das auf die Weiterbildungsbefugnis aus.

Verändert sich der Tätigkeitsumfang eines Weiterbil-dungsbefugten, muss auch der Umfang der Weiter-bildungsbefugnis angepasst werden. So schreibt es die Weiterbildungsordnung vor. Diese rechtliche Re-gelung ist bei Änderungen der Praxiskonstellation zu berücksichtigen, da unter Umständen der Verlust der Weiterbildungsbefugnis droht.

Mit der Änderung der Richtlinien über die Befugnis zur Weiterbildung vom 3. Juni 2015 (in Kraft getreten zum 1. Juli 2015) sind einige Neuerungen einhergegangen. Beispielsweise der erleichterte Zugang zu einer Befugnis im Umfang von bis zu 24 Monaten für Vertragsärzte.

Wie auch schon im Hessischen Heilberufsgesetz und in der Weiterbildungsordnung verankert, wird nun

auch in den Richtlinien geregelt, dass die Befugnis zur Weiterbildung erlischt, wenn beispielsweise die Tätig-keit eines befugten Arztes an der Weiterbildungs-stätte beendet wird, wenn die Weiterbildungsstätte aufgelöst wird oder wenn die Zulassung der Weiter-bildungsstätte widerrufen wird.

Darüber hinaus hat auch der Umfang der vertrags-ärztlichen Tätigkeit Einfluss auf die Weiterbildungs-befugnis. Gibt beispielsweise ein bislang mit vollem Versorgungsauftrag und entsprechender Weiterbil-dungsbefugnis tätiger Vertragsarzt einen hälftigen Ver-tragsarztsitz an seinen Kollegen ab, erlischt seine ursprüngliche Weiterbildungsbefugnis. Dies hat einer-seits zur Folge, dass auch die von der KV Hessen er-teilte Genehmigung zur Beschäftigung eines Arztes in

Weiterbildende Ärzte, aufgepasst: Ändert sich Ihre Tätigkeit, kann sich das auf die Weiterbildungs-befugnis auswirken.

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GUT INFORMIERT

Weiterbildung zu widerrufen ist und andererseits keine anerkennungsfähigen Weiterbildungszeiten durch den Arzt in Weiterbildung mehr erbracht werden können.

Verliert ein weiterbildender Arzt seine Weiterbil-dungsbefugnis, wirkt sich das auch maßgeblich auf eine bereits laufende finanzielle Förderung eines Arz-tes in Weiterbildung aus. Denn die Förderung ist an die Weiterbildungsbefugnis gekoppelt. Entfällt also die Befugnis, ist die finanzielle Förderung umgehend einzustellen.

Es ist daher in Fällen einer beabsichtigten Änderung der vertragsärztlichen Tätigkeit oder Praxiskonstellati-on anzuraten, sich rechtzeitig sowohl mit der Landes-ärztekammer Hessen als auch mit der KV Hessen in Verbindung zu setzen und sich beraten zu lassen, um Nachteile zu vermeiden. n Stefanie Kieser

Praxisdaten ändern leicht gemacht

Ihre Mail-Adresse hat sich geändert oder Sie möchten Ihre Sprechzeiten in der Arztsu-che der KV Hessen korrigieren? Ab sofort ist das auch online möglich! Mit dem neuen Login zur Arztsuche können Sie Ihre Daten ganz einfach am Praxis-PC aktualisieren.

Alles was Sie für den neuen Online-Zugang zur Arzt-suche benötigen, ist Ihre siebenstellige LANR sowie Ihr Passwort für die Online-Dienste der KV Hessen. Damit können Sie sich auf der Seite der Arztsuche ein-loggen. Nach dem Login haben Sie die Möglichkeit,

Ihre praxisbezogenen Daten, das heißt Kontaktdaten, Sprechzeiten, Angaben zur Barrierefreiheit Ihrer Pra-xis, Fremdsprachen sowie die telefonische Erreichbar-keit (nur für Psychotherapeuten) einzusehen, zu bear-beiten und direkt abzuspeichern.

Gut zu wissen Hier können Sie erteilte Weiterbildungsbefugnisse einsehen: https://portal.laekh.de/wbermaechtigte

Rechtliche Grundlagen: www.laekh.de/images/Aerzte/Rund_ums_Recht/Rechtsquellen/RiLi_Befugnis_WB.pdf

www.laekh.de/images/Aerzte/Rund_ums_Recht/Rechtsquellen/heilberufsgesetz.pdf

www.laekh.de/images/Aerzte/Weiterbildung/WBO_2005_10.pdfInfo

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FRAGEN?

Für Fragen rund um das Thema Weiterbildungs-befugnis und Genehmigung von Ärzten in Weiter bildung stehen die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) und das Team Förderung Weiter-bildung der KV Hessen gerne zur Verfügung.

KVH T. 069 24741-6683E. [email protected]

LÄKHE. [email protected]

Ansprechpartner unter: www.laekh.de/aerzte/weiterbildung/ weiterbildung-kontakt

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GUT INFORMIERT

Es können jedoch nicht alle Daten im neuen On-line-Bereich geändert werden. Sollte sich beispiels-weise Ihre Privatanschrift ändern, informieren Sie bitte wie gehabt per E-Mail das Team Arztregister der KV Hessen (siehe Kontaktbox). Gleiches gilt auch für die Ergänzung weiterer Zusatz- beziehungs weise Schwerpunktbezeichnungen. Diese müssen weiter-hin mit einer Urkunde bei der KV Hessen vorgelegt werden.

Welchen Vorteil hat die neue Online-Funktion für Sie? Änderungen werden auf direktem Weg in das System eingepflegt, können rund um die Uhr vorgenommen werden und sind bereits am nächsten Tag in der Arzt-

suche für Patienten sichtbar! Wie Sie sich anmelden und Ihre Praxisdaten bearbeiten können, zeigen wir ausführlich in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Sie auf unserer Homepage finden: www.kvhessen.de/arztsuche-infos. Bitte beachten Sie, dass die Daten nur über den Login zur Arzt suche geändert werden können und nicht über das SafeNet*-Portal. n Marilena Demarez-Bandeh

* Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht.

Jetzt Praxisdaten aktualisieren unter: www.arztsuchehessen.dewww.kvhessen.de/arztsuche-infos (Schritt-für-Schritt-Anleitung)

SIE BENÖTIGEN HILFE?

Bei Fragen zur Datenbearbeitung in der Arztsuche hilft Ihnen das Team Arztregister gerne weiter.

T. 069 24741-7200E. [email protected]

Online Kontakt daten aktualisieren ist ab sofort über die Arztsuche möglich.

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VERANSTALTUNGEN

Fortbildungsveranstaltungen

und Termine

Treffpunkt

Ausstellung: „Fegt alle hinweg“ in Darmstadt

Mit der Ausstellung wird zum 80. Jahrestag an das Schicksal und Leid jüdischer Ärzte im Dritten Reich erinnert. Am 30. September 1938 verloren alle jüdi-schen Ärzte in Deutschland durch ein Nazi-Gesetz ihre Approbation und damit ihre Existenzgrundlage. Da sie zu diesem Zeitpunkt meist nicht mehr ins Ausland flie-hen konnten, war ihr Weg in die Tötungslager oder den Suizid damit grausam vorgezeichnet.

Die Veranstaltung wird von Darmstadts Oberbürger-meister Jochen Partsch mit einem Grußwort eröffnet und von einem musikalischen Trio (mit Irith Gabriely) umrahmt. Im Begleitprogramm stehen Vorträge zu Schicksalen einzelner jüdischer Ärzte und auch zum Thema Euthanasie.

Die Ausstellung sollte besonders uns heutige Ärzte ansprechen, da wir der guten Pionierarbeit der jüdi-schen Ärzte für die Entwicklung unserer Medizin und besonders der Pädiatrie sehr viel verdanken.

Termin:26.10.18 – 30.11.18 jeweilsMo. – Do., 09.00 – 18.00 Uhr, undFr., 09.00 – 16.00 Uhr

Eintritt frei

Veranstaltungsort: Das Offene Haus in Darmstadt,Rheinstraße 31

Kontakt:Winfried KändlerT. 06151-1362430E. [email protected]

Fachgruppenabend für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Sehr geehrte Mitglieder der Fachgruppe Psychotherapie, erneut haben Sie die Gelegenheit, sich unter Kollegin-nen und Kollegen auszutauschen und neue Gesich-ter kennenzulernen. Das Sprecher/-innen-Gremium möchte Sie herzlich zu einem weiteren Fachgruppen-treffen für Psychotherapeutinnen und Psychothera-peuten in den Bereichen Wiesbaden, Rheingau-Tau-nuskreis und Limburg einladen.

Termin: Di., 30.10.18, 19.30 – 22.00 UhrVeranstaltungsort: Ärzte- und Apothekerbank, Bodenstedtstraße 4, 65189 Wiesbaden

Geplante Tagesordnung: • Aktuelles aus der Berufspolitik, Neues aus der KV

und der Psychotherapeutenkammer Hessen (Referenten: Hans Bauer, Ilka Heunemann)• Wirtschaftlichkeitsprüfung, betrifft das auch uns

Psychotherapeuten/-innen? (Referent: Dipl. Psych. Michael Ruh, Psychotherapiebeauftragter der KV Hessen)

• sonstige Fragen und Themen

Teilnahme:Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anerkennung der Veranstaltung als Fortbildung ist bei der LPPKJP Hes-sen beantragt.

Kontakt:Wenn Sie gerne in unseren E-Mail-Verteiler aufgenom-men werden möchten oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte per Mail an Dipl. Psych. Ulrike Plappert: [email protected]

Weitere Informationen unter: www.psychotherapie-wiesbaden.de

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Sprecher/-innen-Gremium

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BIET

E PR

AX

IS

UNABHÄNGIG-KEIT

EIGENER CHEF

PERSPEKTIVE

SELBST-STÄNDIGKEIT

FLEXIBILITÄT

FÜHRUNGS-PERSÖNLICH-KEIT

EXPERTE

UNABHÄNGIG-KEIT

SICHERHEIT

EIGENER CHEF

Mit freundlicher Unterstützung von:

MELDEN SIE SICH EINFACH ONLINE AN:www.kvhessen.de/GAF oder über unten stehenden QR-Code

Anmeldeschluss: 12. November

Nutzen Sie die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen, sich bei einem Vortrag über die wichtigsten Schritte bei einer Praxisabgabe und -gründung zu informieren und nehmen Sie gerne die Beratung der KVH in Anspruch. Suchen und finden Sie digital auf unseren Themeninseln.

Jeder Gast erhält von uns ein kleines Präsent.WIR FREUEN UNS AUF SIE!

14.

Veranstalter:

SCHIRMHERRSTAATSMINISTER STEFAN GRÜTTNERHessischer Minister für Soziales und Integration

© H

MSI

SA. 17.11.18 9.30 – 14.00 UHR

VERANSTALTUNGSORT:KONGRESS PALAIS KASSELHOLGER-BÖRNER-PLATZ 1 I 34119 KASSEL

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AUF DEN PUNKT NR. 5 / OKT 201858

VERANSTALTUNGEN

„Kardio-Fit“ – neue DMP-Schulung im KHK

Im DMP KHK wurde eine neue Schulung einge-führt. „Kardio-Fit“ ist ein Schulungsprogramm für Patienten mit Koronarer Herzerkrankung, das dazu beiträgt, betroffene Patienten nachhaltiger und besser zu versorgen. Kardiologen und Haus-ärzte können sich und ihre MFAs zum Trainer ausbilden lassen.

In der Schulung lernen Betroffene, ihre Erkrankung besser zu verstehen und welche Therapieansätze es gibt, damit sie mit ihr leben und den Verlauf optimie-ren können. Folgende Kenntnisse sollen dabei vermit-telt werden:

• Grundlagen und Ursachen der Koronaren Herz-krankheit, Symptome, Risikofaktoren, mögliche Fol-geerkrankungen

• Nicht-medikamentöse Maßnahmen: Ernährung, Bewegung, Sport

• Medikamentöse Therapie: Wirkungen und Neben-wirkungen, Kathetereingriffe, Bypass-Operationen, Verhalten im Notfall

Zielgruppe:Niedergelassene Kardiologen, Hausärzte, Diabetolo-gen und schulende Ärzte können sich und ihre Me-dizinischen Fachangestellten (MFA) zum Trainer aus-bilden lassen. Die MFA ist dann berechtigt, in den Praxisräumen zur Unterstützung des Arztes diese Pati-entenschulungen durchzuführen.• Die Schulung besteht aus drei Unterrichtseinheiten

à ca. 90 Minuten.• Pro Schulung sollten vier, maximal sechs Patienten

teilnehmen.

Termine und Anmeldung:Die nächsten Seminare finden am 24.11. sowie am 5. und 7.12.2018 in Frankfurt statt. Weitere Infor-mationen zu Terminen und Orten sowie die Anmel-dung zur Schulung finden Sie unter folgenden Links:https://kardio-fit-training.de/https://www.springermedizin.de/kardio-fit

Die Schulungsunterlagen können Sie über den „Coupon Schulungsunterlagen“ bestellen.

Kontakt:Das Team Mitgliederservice Sonderverträge hilft Ihnen gerne weiter.

T. 069 24741-7580F. 069 24741-68805E. [email protected]

Link auf Homepage:www.kvhessen.de/dmp

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IMPRESSUM

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BeratungsCenter Kassel: T. 0561 7008-250 F. 0561 7008-4222 E. [email protected]

ABRECHNUNGSVORBEREITUNG AV-Help E. [email protected]

ONLINE-PORTALInternetdienste/SafeNet* E. [email protected]

Technischer Support E. [email protected]

ARZNEI-, HEIL- UND HILFSMITTELBERATUNGTeam Arznei-, T. 069 24741-7333 Heil- und Hilfsmittel F. 069 24741-68835 E. [email protected]

KOORDINIERUNGSSTELLEKoordinierungsstelle T. 069 24741-7227Weiterbildung Allgemeinmedizin F. 069 24741-68845 E. [email protected]

QUALITÄTS- UND VERANSTALTUNGSMANAGEMENTQualitätsmanagement T. 069 24741-7551 F. 069 24741-68841 E. [email protected]

Veranstaltungsmanagement T. 069 24741-7550 F. 069 24741-68842 E. [email protected]

Herausgeber (V. i. S. d. P.)Kassenärztliche Vereinigung Hessen, vertreten durch den Vorstand

RedaktionKarl Matthias Roth, Marilena Demarez-Bandeh

Kontakt zur RedaktionKassenärztliche Vereinigung HessenRedaktion Auf den PUNKT.Europa-Allee 9060486 Frankfurt am MainT. 069 24741-6978F. 069 24741-68978E. [email protected]

GrafikKatja Friehe (Media Cologne Kommunikationsmedien GmbH)Judith Scherer (KV Hessen)

DruckMedia Cologne Kommunikationsmedien GmbH

BildnachweisCarolina Ramirez: S. 3; Scherer: S. 6, 7, 14, 15, 34, 35, 43KVH: S. 12, 13; Paul Jung: S. 16, 17; Hermann Heibel: S. 18-21, 26 CDU Hessen: S. 27; SPD Hessen: S. 28; Die Grünen Hessen: S. 29 FDP-Fraktion/Hessischer Landtag: S. 30; Hanna Hoeft: S. 31StuPoli/privat: S. 38; Zi: S. 52

istockphoto:Titelbild: nikkytok; S. 8/9: eugenekeebler

Fotolia:S. 5: © Wayhome; S. 29: ©DPI studio; S. 39: © Michael GellnerS. 41: © kubais; S. 53: © spotmatikphoto; S. 55: © contrastwerkstatt

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erscheint wieder Mitte Dezember.

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