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AUF DEN PUNKT . Das Servicemagazin für unsere Mitglieder Nr. 2 / Mai 2019 Problemkind Arztbrief: Haus- und Fachärzte im Dialog Seite 46 info.service Offizielle Bekanntmachungen Seite 30 Das Jahrhundertgesetz

AUF DEN PUNKT. -  · kampagne der KV Hessen unterstützt die Landes-regierung im Rahmen der Offensive „Land hat Zu-kunft – Heimat Hessen“ kommunale Maßnahmen zur Sicherung

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AUF DEN

PUNKT.Das Servicemagazin für unsere Mitglieder Nr. 2 / Mai 2019

Problemkind Arztbrief: Haus- und Fachärzte im DialogSeite 46

info.serviceOffizielle Bekanntmachungen

Seite 30

Das Jahrhundertgesetz

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AUF DEN PUNKT NR. 2 / MAI 20192

INHALT

STANDPUNKT

Multi(in)stabile Wahrnehmungsphänomene 3

AKTUELLES„Jeder soll Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung haben“ 4Ausgezeichnet 7Die Würfel sind gefallen 8Kampagne: KVH macht ÄBD und 116117 bekannt 11E-Akten: Risiken klar benennen und Chancen nutzen 14

TITELTHEMAAuf Irrwegen zur Staatsmedizin 18„Handwerklich schlecht, vielleicht sogar böswillig“ 20Verordnungsmacht statt Evidenz gefährdet die Qualität der Versorgung 24TSVG: Was ändert sich? 26TSVG aus hessischer Sicht 34„Intention und Änderungen sind nicht konvergent“ 36

PRAXISTIPPSRegresse sind vermeidbar 40Honorarkürzungen vermeiden! 44Wie war das? Fragen aus der Praxis 45Wir müssen reden 46

NACHWUCHS Mit dem MedMobil in die Landarztpraxis 50Entspannt dank Kita-Förderung 52

QUALITÄTQualitätszirkel 2.0 53Qualitätsmanagement – Ihr Gewinn!? 55

VERANSTALTUNGEN Treffpunkt – Fortbildungsveranstaltungen und Termine 57

SERVICE Ihr Kontakt zu uns/Impressum 59

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AUF DEN PUNKT NR. 2 / MAI 2019 3

STANDPUNKT

kennen Sie M.C. Escher? Keine Angst, Sie haben sich nicht in eine Kunstvorlesung verirrt und dies ist auch nicht das Hessische Ärzteblatt, zu dem der Blick auf Kultur und Literatur ja gehört. Escher ist ein 1898 geborener holländischer Künstler und Grafiker, des-sen Werke mittlerweile große Popularität besitzen. In „seinem“ Wikipedia-Eintrag heißt es: „Seine bekann-testen Werke, die Escher nahezu den Status eines Popstars einbrachten, beschäftigen sich mit der Dar-stellung perspektivischer Unmöglichkeiten, optischer Täuschungen und multistabiler Wahrnehmungsphä-nomene. Man sieht Objekte oder Gebäude, die auf den ersten Blick natürlich zu sein scheinen, auf den zweiten aber vollkommen widersprüchlich sind („un-mögliche Figuren“).“ Wer das liest, wird unweiger-lich und direkt auf die aktuelle Gesundheitspolitik, ih-ren Hauptprotagonisten und sein aktuellstes Gesetz gestoßen. Jens Spahn hat es „geschafft“, innerhalb von nur einem Jahr unser Gesundheitswesen an vie-len Stellen „auf links“ zu drehen und wir halten die-se Entwicklung für hochgefährlich. Denn hier geht es nicht um Kunst, sondern um ein existenzielles Feld der Daseinsversorgung: um die Gesundheitsversorgung in diesem Land sowie die Rahmenbedingungen, unter denen wir „Leistungserbringer“ zu arbeiten haben.

Und schaut man sich Jens Spahns „Wirken“ an, so ist das gar nicht so weit entfernt von dem, wie Escher gearbeitet hat. Zwar arbeitet er nicht mit optischen Täuschungen, aber wie es geht, die Öffentlichkeit mit Nebelkerzen vom Eigentlichen abzulenken, versteht er meisterhaft. „Präexpositionsprophylaxe“, „die Hei-lung des Krebses“, mit diesen populistischen Projek-ten an der Oberfläche bemäntelt er sein eigentliches Tun: den kompletten Umbau des deutschen Gesund-heitswesens. Obwohl er sich immer wieder als Fan der „Selbstverwaltung“ bezeichnete, schwingt er die Ab-rissbirne mittlerweile in beängstigenden Radien. Man frage nach beim G-BA und Prof. Hecken (vgl. Seiten 24-25), man frage nach in der deutschen Kranken-kassenlandschaft, die dem „Faire-Kassenwahl- Gesetz“

entgegenfiebert. Und natürlich sind wir als Vertrags-ärzte und -psychotherapeuten ebenfalls massiv be-troffen, wie wir Ihnen in der Titelstrecke dieses Hef-tes zeigen müssen.

Jens Spahn ist ein Politiker dieser Zeit. „Postfaktisch“ und „populistisch“ sind zwei Attribute, die immer wie-der bemüht werden, wenn man Politiker dieses neuen Typs beschreiben will. Wahrscheinlich würde er sich gegen beide wehren, wenn sie ihm möglicherweise auch insgeheim schmeicheln mögen. Auf den ersten Blick wirkt vieles, was er tut, aktiv, anpackend, am Ge-meinwohl orientiert. Schaut man jedoch genauer hin, wirken die Spahnschen Gebäude gar nicht mehr so stabil, nein, sogar vollkommen widersprüchlich. Wer mal vergleicht, was vom ursprünglichen Gesetzesent-wurf übrig geblieben ist, der kann eigentlich zu kei-nem anderen Ergebnis kommen, als dass da jemand arg gerupft wurde. Doch Herrn Spahn ficht das nicht an – er macht einfach weiter, als wäre nichts gewe-sen. Und das macht ihn so gefährlich. Denn am Ge-sundheitswesen hat er wahrscheinlich nur wenig In-teresse. Im Mittelpunkt steht er – und seine weitere politische Karriere.

Mit kollegialen Grüßen, Ihre

Frank Dastych Dr. Eckhard StarkeVorstandsvorsitzender stv. Vorstandsvorsitzender

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Multi(in)stabile Wahrnehmungsphänomene

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AUF DEN PUNKT NR. 2 / MAI 20194

AKTUELLES

„Jeder soll Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung haben“

Kai Klose ist der neue hessische Minister für Soziales und Integration. Im Inter-view mit Auf den PUNKT. spricht er über die Versorgung im ländlichen Raum, den Haus ärztemangel und die Notfallversorgung und darüber, welche Schwerpunkte er gesundheitspolitisch setzen möchte.

Sie sind seit Januar 2019 neuer Hessischer Mi-nister für Soziales und Integration. Welche Schwerpunkte werden Sie in der Gesundheits-politik setzen?Klose: Für uns ist die Sicherstellung einer flächen-deckenden gesundheitlichen Versorgung als Teil der Daseinsvorsorge besonders wichtig. Jede und je-der in Hessen soll Zugang zu einer qualitativ hoch-wertigen wohnortnahen medizinischen Versorgung haben. Durch ein ganzes Maßnahmenbündel wer-den wir uns darum kümmern: Dazu gehören bei-spielsweise auch die Fachkräftesicherung im ärzt-lichen und nichtärztlichen Bereich sowie der Einsatz

telemedizinischer Anwen-dungen.

Wichtige Schwerpunkte werden im Koalitionsver-trag der Landesregierung genannt, die wir jetzt um-

setzen. Zum Beispiel die Fortsetzung des Gesund-heitspakts, mit dem wir Projekte fördern, die die gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum durch Vernetzung der Anbieter, durch Digitalisie-rung und neue Ideen zur Arbeitsteilung erhalten und stärken. Zudem werden wir für chronische Er-krankungen eine Gesamtbehandlungsstrategie erar-beiten lassen. Wir werden den Weg der Patienten-orientierung konsequent fortsetzen und vor jeder gesundheitspolitischen Entscheidung abwägen, ob und welchen konkreten Nutzen sie für die Patientin-nen und Patienten bringen kann. Dazu gehört auch,

dass wir in diesem Jahr beabsichtigen, als nächsten Schritt zur Steigerung der Patientensicherheit in den hessischen Krankenhäusern unser Konzept des Pati-entensicherheitsbeauftragten vorzustellen.

In einer alternden Gesellschaft ist außerdem die ge-sundheitliche und pflegerische Versorgung eines der wichtigsten Themen: Wir werden deshalb die Inves-titionen in Krankenhäuser verstärken und für eine gute Erreichbarkeit von Arztpraxen und Kliniken, ge-rade auch in den ländlichen Räumen, sorgen. So ste-hen bereits im Vergleich zum Vorjahr den hessischen Krankenhäusern 132 Millionen Euro mehr zur Verfü-gung, damit erhöht sich das Gesamtbudget der hes-sischen Krankenhäuser auf rund 5,3 Milliarden Euro.

Welche Projekte werden Sie im ländlichen Raum umsetzen, um die gesundheitliche Ver-sorgung sicher und zukunftsfest aufzustellen?Klose: Ein besonderer Schwerpunkt ist die wohn-ortnahe Versorgung der Bürgerinnen und Bürger. Ergänzend zu den Maßnahmen der Nachwuchs-kampagne der KV Hessen unterstützt die Landes-regierung im Rahmen der Offensive „Land hat Zu-kunft – Heimat Hessen“ kommunale Maßnahmen zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum. Wir werden weitere regionale Ge-sundheitszentren fördern, Gemeinschaftspraxen und Medizinische Versorgungszentren stärken, den Ein-satz von Gemeindeschwestern unterstützen und Sti-pendien für Landärztinnen und -ärzte ausloben. So können wir jetzt schon feststellen, dass die Förde-

„Für uns ist die Sicherstellung einer flächendeckenden gesund-heitlichen Versorgung als Teil der Daseinsvorsorge besonders wichtig.“

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AUF DEN PUNKT NR. 2 / MAI 2019 5

AKTUELLES

rung der Famulatur in hessischen Landarztpraxen ein großer Erfolg ist. Seit ihrem Start 2016 wurden be-reits über 1.300 Medizinstudierende mit Landesmit-teln gefördert, die ihre Famulatur in einer hessischen Landarztpraxis absolvierten. Das zeigt, dass das Inter esse an einer hausärztlichen Tätigkeit im länd-lichen Raum steigt.

Aufgrund der sehr positiven Entwicklung haben wir mit der KV Hessen vereinbart, die Fördersumme auf bis zu 420.000 Euro in 2019 zu erhöhen. Neben der Famulatur-Förderung für Studierende unterstützen wir mit Angeboten des „Kompetenzzentrums Wei-terbildung Allgemeinmedizin“ junge Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung bis hin zur Niederlassung mit verschiedenen Modulen. Zudem wurde durch das zweijährige Modellprojekt Medibus von der KV ein flexibles Angebot geschaffen, das die Hausärz-te in ländlichen Regionen Nordhessens unterstützt und als zusätzliche mobile Praxis für kürzere Wege zum Allgemeinmediziner sorgt. Generell benötigen wir eine gute Zusammenarbeit mit allen Akteuren der Gesundheit – den Ärztinnen und Ärzten, Kran-kenhäusern, Krankenkassen etc. Dafür haben wir den Gesundheits pakt 3.0 abgeschlossen, durch den wir uns auf ganz konkrete Maßnahmen verständigt ha-ben, zum Beispiel zum Ausbau der E-Health-Nutzung.

Welche Rolle spielt Telemedizin bei den Be-mühungen, die ärztliche Versorgung auf dem Land sicherzustellen?Klose: Telemedizin eröffnet Chancen, da sie sehr schnell medizinische Expertise zu den Menschen bringen und Distanzen überbrücken kann. Damit ist sie ein Schlüssel zu einer weiterhin wohnortna-hen Versorgung. Sie generiert zudem moderne, at-traktive Arbeitsplätze für junge Fachkräfte der Heil- und Gesundheitsberufe, gerade im ländlichen Raum. Wir stellen im Rahmen unserer E-Health-Initiative jährlich sechs Millionen Euro hierfür zur Verfügung. Expertenwissen kann auch über telemedizinische Facharztnetze in den ländlichen Raum gebracht wer-den. Für Patientinnen und Patienten können dadurch

weite Wege zu Facharztzentren entfallen und zudem können unnötige Doppeluntersuchungen abgebaut werden. Durch den Einsatz von IVENA im Rettungs-dienst, den Aufbau eines Epilepsie-Netzes an den Unikliniken Frankfurt und Marburg oder die Verbes-serung der sektorenübergreifenden Notfallversor-gung in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf und Gießen zeigt Telemedizin bereits jetzt ihren wertvol-len Nutzen.

Welche Maßnahmen ergreift Hessen, um den Hausärztemangel zu stoppen? Klose: Uns ist klar, dass wir dafür auch die Studien-plätze in Humanmedizin erhöhen müssen. Aus die-sem Grund haben wir im Koalitionsvertrag verein-bart, dass wir die an der Universität Marburg noch bestehenden Teilzeitstudienplätze der Humanmedi-zin mit der Hochschule Ful-da und dem Klinikum Fulda über die bisher vereinbar-te Pilotphase hinaus kom-plett in Vollstudienplätze umwandeln. Mit der Einfüh-rung einer „Landarztquo-te“ im Hochschulzugang für das Studium der Humanme-dizin werden wir zusätzliche Medizinerinnen und Medizi-ner für den ländlichen Raum gewinnen. Diese Plät-ze sollen an Studierende vergeben werden, die sich verpflichten, sich später im ländlichen Raum nie-derzulassen. Außerdem werden wir Stipendien für Land ärztinnen und Landärzte ausloben, um Studen-tinnen und Studenten monatlich zu unterstützen,

„Zudem wurde durch das zweijähri-ge Modellprojekt Medibus von der KV ein flexibles Angebot geschaf-fen, das die Hausärzte in ländlichen Regionen Nordhessens unterstützt und als zusätzliche mobile Praxis für kürzere Wege zum Allgemein-mediziner sorgt.“

Hessischer Minister für Soziales und Integration: Kai Klose.Foto: @HMSI

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AKTUELLES

sofern sie sich ebenfalls verpflichten, als Ärztin oder Arzt im ländlichen Raum tätig zu werden.

Wie soll Notfallversorgung geregelt werden?Klose: Das Angebot der Notfallaufnahme in den Krankenhäusern wird derzeit sehr stark genutzt, auch von Menschen, die vielleicht bei der „norma-len“ ärztlichen Bereitschaft besser aufgehoben wä-ren und dort auch schneller behandelt werden könnten. Die Frage ist hier: Wie können wir die Pati-entinnen und Patienten dabei unterstützen, den rich-tigen Ansprechpartner für ihre Situation zu finden? Mit dem Modellprojekt zur sektorenübergreifenden Notfallversorgung am Klinikum Frankfurt-Höchst

wollen wir diese Frage beantworten. Hier steht am Eingang ein zentraler Tresen, bei dem alle Patientin-nen und Patienten eine Ersteinschätzung und dann, je nach Notwendigkeit, eine gute Behandlung in ei-ner Praxis oder Klinik erhalten. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dieses Modell bis zum Ende der Legislaturperiode flächendeckend einzuführen, denn es ist sehr erfolgreich – und am Ende profitie-ren alle davon. Die Patientinnen und Patienten wer-den schneller behandelt und das medizinische Per-sonal wird entlastet. Wir freuen uns, dass wir hier Vorreiter sind. n Die Fragen stellte Karl M. Roth

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er Kai Klose Geburtsdatum und -ort: 23.12.1973 in Usingen/Ts.

Familienstand: Verheiratet

Seit 18. Januar 2019 Hessischer Minister für Soziales und Integration

Seit 1. Oktober 2017 Staatssekretär und Bevollmächtigter für Integration und Anti-diskriminierung im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration

Seit 18. Dezember 2013 Vorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen

2009–09/2017 Abgeordneter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag

2006–2009 Kreistag Rheingau-Taunus-Kreis

2005–2011 Politischer Geschäftsführer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen

2004 –2005 Vorstandsreferent BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen

2004 Zweites Staatsexamen für die Fächer Deutsch, Politik und Wirtschaft

2002–2004 Lehrer im Vorbereitungsdienst

2001–2006 Gemeindevorstand Waldems

2001 Erstes Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien an der Philipps-Universität Marburg

1993–2001 Gemeindevertretung Waldems

1993 Abitur, Pestalozzigymnasium Idstein

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AKTUELLES

Ausgezeichnet

Schöner Erfolg für das Modellprojekt „Medibus“ der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH): Im Rahmen des Innovationspreises „Ausgezeichnete Gesundheit 2019“ wurde die mobile Arztpraxis in Berlin vom Zentralinstitut für die kassenärzt-liche Versorgung in Deutschland (Zi) prämiert.

Seit Juli 2018 ist der Medibus in Nordhessen unter-wegs. Als rollende Arztpraxis hält er regelmäßig in fünf Gemeinden, um die medizinische Versorgung der Patienten in der von Versorgungsengpässen be-troffenen Region zu unterstützen. Das Versorgungs-angebot wird von der Bevölkerung sehr gut an-genommen. Mehr als 2.200 Patienten haben sich bereits untersuchen lassen. Realisiert wurde das Pi-lotprojekt der KVH gemeinsam mit der DB Regio, die den zur mobilen Arztpraxis umgebauten Linienbus bereitstellt.

Im März erhielt der Medibus neben drei weiteren Modellprojekten den Titel „Ausgezeichnete Gesund-heit 2019“ in der Kategorie „Versorgung mit Sicher-heit“. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVH, Dr. Eckhard Starke, nahm den Preis in Berlin entgegen: „Es ist uns in Nordhessen mit dem Me-dibus gelungen, die angespannte medizinische Ver-sorgungslage in fünf Gemeinden vorerst abzumil-dern. Denn da, wo die Versorgung immer stärker ausdünnt, kann eine mobile Einheit wie der Medibus die Lösung sein. Das haben die vergangenen Mona-te, in denen die mobile Arztpraxis nun erfolgreich im Einsatz ist, gezeigt. Die Auszeichnung als exzel-lentes Beispiel ambulanter Versorgung zeigt uns ein-mal mehr, dass wir mit unserem Pilotprojekt Medi-bus ein innovatives Konzept realisieren konnten. Und es bestätigt uns darin, auch einmal unkonven-tionelle Wege einzuschlagen und Versorgung neu zu denken.“

Der Preis „Ausgezeichnete Gesundheit“ wurde in die-sem Jahr zum zweiten Mal vom Zi an exzellente Bei-spiele ambulanter Versorgung vergeben. Bereits im Vorjahr gewann die KV Hessen den Innovationspreis in der Kategorie „Versorgung im Notfall“ für das Pro-jekt „Partnerpraxen“. n Marilena Demarez-Bandeh

KVH-Vorstand Dr. Eckhard Starke bei der Preisver- leihung in Berlin mit Zi-Vorstands- vorsitzendem Dr. Andreas Gassen (l.) und Zi-Kuratori-umsvorsitzendem Dr. Jörg Hermann (r.).

Weitere Informationen unter: www.ausgezeichnete-gesundheit.de

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AKTUELLES

Die Würfel sind gefallen

Die Vertreterversammlung am 30. März stand ganz im Zeichen der Politik in Berlin und der neuen Regierung in Wiesbaden. Während man beim TSVG nun weiß, wo-hin die Reise gehen soll, ist noch offen, wie sich die zukünftige Zusammenarbeit mit dem Hessischen Sozialministerium gestalten wird.

Der Schleier des TSVG ist gelüftet und das, was da auf die Niedergelassenen zurollt, ist für diejenigen, die sich mit der Materie auskennen, nach wie vor besorgniser-regend. Nichtsdestotrotz startete Dr. Klaus-Wolfgang Richter, der Vorsitzende der Vertreterversammlung, seinen Bericht mit positiven Themen. Er informier-te über den Sachstand des BSG-Verfahrens in Sachen EHV vom 12. Dezember 2018 und brachte die frohe Kunde, dass der paritätische Defizitausgleich für rech-tens erachtet wurde. Begeistert sprach er zudem über das neue Verordnungsportal der KV Hessen. Es bietet den Mitgliedern Hilfestellung rund um das komplexe Thema der Verordnungen und enthält alle Beschlüsse des G-BA. Zudem werden per Newsletter registrierte

User über aktuelle Neuerungen informiert. Erreichbar ist das geschützte Portal unter www.kvhaktuell.de. Eine Registrierung geht ganz einfach unter Angabe der LANR und der Postleitzahl.

MEHR ÄRZTE, MEHR HONORAR

Auf Initiative von Dr. Burkhardt Voigt stellte Dr. Rich-ter dann noch eine Resolution zu Veränderungen in der Bedarfsplanung von Kinderärzten vor, die ein-stimmig angenommen wurde. Zu erwarten ist, dass durch die zum 1. Juli 2019 überarbeitete Bedarfspla-nungsrichtlinie die Niederlassung von zusätzlichen Kinderärzten möglich wird. Diesen dringend benö-

Geschäftsführer Jörg Hoffmann erläutert Details zum TSVG.

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AKTUELLES

tigten zusätzlichen Arztsitzen müsse aber auch zu-sätzliches Honorar folgen, so die Vertreter in der Re-solution. Eine „Einpreisung“ zusätzlicher Arztsitze bei gleichbleibendem Honorar sei keine Option.

POLITIK AUS DEM „GIFTSCHRANK“

Den politischen Themen aus Bund und Land widme-te sich nach dem Vortrag von Dr. Richter dann umfas-send Frank Dastych, der Vorstandsvorsitzende der KV Hessen. Unter dem Motto „Nach dem TSVG ist vor dem GKV-FKG“ artikulierte Dastych unmissverständ-lich seine Ablehnung des von Bundesminister Spahn geplanten „Faire-Kassenwahl-Gesetzes (GKV-FKG)“. Dieses Gesetz beinhaltet zwei große Themenblöcke, die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs wie auch Eingriffe in das bisherige Organisations-recht der regional tätigen Krankenkassen, die primär die AOKen vor große Herausforderungen stellen dürf-

ten. Zynismus und Sarkasmus prägten seine Beurtei-lungen einzelner Zitate von Karl Lauterbach und Jens Spahn. So sprach er von „Karl ‚der die Menschheit von der Zweiklassenmedizin befreit‘ Lauterbach“ und „Jens ‚der den Krebs heilt’ Spahn“. Dahinter versteck-te sich für alle offensichtlich Dastychs Empörung, dass der Bundestag schlussendlich das Terminservice- und Versorgungsgesetz durchgewunken hatte. Seine Kri-tikpunkte stellte er den Mitgliedern der KV Hessen Punkt für Punkt dezidiert vor. An dieser Stelle sei da-her auf die Titelstrecke des Heftes sowie auf die Seiten 20-23 verwiesen. Ob es im Zuge der politischen Gän-gelung durch die Bundesebene für wachsende Ver-sorgungsaufgaben im ambulanten Sektor in Hessen seitens des Hessischen Sozialministeriums Fürsprache und aktive Unterstützung geben wird, ist – so der Vor-stand der KV Hessen weiter – eine spannende und noch offene Frage. Der seit Januar avisierte Antritts-besuch von Dastych und Dr. Starke bei Staatsminis-

Die Resolution „Mehr Kinderärzte nur bei zusätzlichem Honorar“ im Wortlaut: „Die Bedarfs-planung wird zum 1. Juli 2019 die allgemeinpädiatrische Versorgung erweitern, weil sie bei steigenden Patientenzahlen die Versorgung unter der jetzigen Bedarfsplanung nicht mehr er-füllen kann. An dieser Stelle wirken sich gesellschaftliche Veränderungen, das Entstehen neu-er Krankheiten sowie zunehmend verunsicherte Eltern, die Krankheiten nicht mehr richtig einschätzen können, besonders aus. Zusätzliche Sitze sind also dringend notwendig, belas-ten aber nach der gültigen Honorarsystematik das ohnehin begrenzte Honorarvolumen der Fachgruppe. Zusätzliche Sitze müssten somit durch das Honorar aller niedergelassenen Kin-der- und Jugendärzte im jeweiligen KV-Bereich finanziert werden. Wir fordern eine adäqua-te Anpassung mit einer basiswirksamen Steigerung des Honorarvolumens in der Fachgruppe. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen wird die Forderung nach einer notwendigen Finan-zierung zusätzlicher Vertragsarztsitze in den demnächst beginnenden Honorarverhandlun-gen stellen.“

Info

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x

Impressionen aus der Vertreter-versammlung.

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AKTUELLES

ter Kai Klose fand erst am 2. Mai 2019 statt. Zudem informierte Dastych, dass der Vorstand der KV Hes-sen nach wie vor an regelmäßigen Gesprächen mit dem Gesundheitspolitischen Personal des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses (SIA) interessiert ist, sobald sich die neuen SIA-Mitglieder in ihre neuen Aufgaben eingefunden haben. Darüber hinaus stellte Dastych noch die Erweiterungen der SiRiLi-Maßnah-men vor (siehe www.kvhessen.de/sirili) und warb begeistert für die KV Hessen-Kampagne zur 116117, die am 30. April startete (siehe Seite 11).

Abschließend informierte Dr. Starke, der stellvertre-tende Vorstandsvorsitzende, die anwesenden Mit-glieder der Vertreterversammlung über die anste-hende neu zu entwickelnde Prüfvereinbarung. Einige Verhandlungspositionen, wie die Anerkennung von Praxisbesonderheiten, sind bereits im TSVG veran-kert, andere müssen nun neu bewertet werden. Die entsprechenden Verhandlungen mit den Krankenkas-sen wurden zwischenzeitlich wieder aufgenommen, Informationen dazu folgen zu gegebener Zeit. n Petra Bendrich

Angenommen: die Resolution der Kinder- und Jugendärzte.

Erst anmelden, dann teilnehmen.

Armin Beck schreibt sich in die

Teilnehmerliste der VV ein.

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AKTUELLES

Kampagne: KVH macht ÄBD und 116117 bekannt

Wie bekannt sind der Ärztliche Bereitschaftsdienst Hessen (ÄBD) und die Rufnum-mer 116117? Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) machte dazu eine Forsa-Umfrage und erhielt deutliche Ergebnisse. Eine neue Kampagne soll jetzt die Bekanntheit steigern.

Husten, Schnupfen, Übelkeit, Kopfschmerzen oder Fieber – wer außerhalb der Praxisöffnungszeiten ei-nen Arzt benötigt, ist beim ÄBD richtig. Das Prob-lem: Viele hessische Patienten kennen weder den Be-reitschaftsdienst noch die Rufnummer 116117. Das ergab eine von der KVH in Auftrag gegebene re-präsentative Umfrage des Markt- und Meinungsfor-schungsinstituts Forsa unter mehr als 2.000 Hessen.

116117 IN STÄDTEN WEITGEHEND UNBE-KANNT

In Zahlen bedeutet das: 72 Prozent aller Befragten ha-ben zwar vom ÄBD gehört oder gelesen. Die 116117

kennen jedoch nur 13 Prozent der hessischen Bevöl-kerung. Bekannt sind der Bereitschaftsdienst und die Rufnummer – wenn überhaupt – bei älteren Men-schen in ländlichen Regionen. Jüngeren Hessen, die in Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Kassel oder Wiesbaden wohnen, sind der ÄBD und vor allem die 116117 dagegen überwiegend fremd. Das soll sich möglichst schnell ändern.

„Mit der Situation können wir nicht zufrieden sein. Damit die Patienten den Ärztlichen Bereitschaftsdienst nutzen, anstatt in überfüllte Notaufnahmen zu ge-hen, müssen sie den ÄBD und die 116117 natürlich zunächst einmal kennen. Daran müssen wir arbeiten“,

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AKTUELLES

so die Vorstandsvorsitzen-den der KVH, Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke.

JUNGE URBANE ZIEL-GRUPPE IM FOKUS

Für mehr Bekanntheit soll eine hessenweite Kommu-nikations- und Werbekam-pagne sorgen, insbesondere ausgerichtet auf die jun-ge urbane Bevölkerung. Los ging es bereits Ende April. Im Mittelpunkt der Kam-pagne steht die 116117 (gesprochen elf sechs elf sie-ben), ihr zur Seite stellt die KVH die Botschaft: „Bei Anruf Arzt. Rund um die Uhr.“ Bisher hatte der Claim „Die Nummer, die hilft.“ den Bereitschaftsdienst begleitet. Diesen gibt die KVH ab sofort auf.

„Der neue Claim bringt auf den Punkt, worum es geht. Er ist prägnant und zugleich informativ. Darüber hinaus berücksichtigt er bereits den im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehenen Ausbau der Terminservicestellen. Diese sollen ab Januar 2020 24 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche eben-falls unter der bundesweit einheitlichen 116117 für die Vermittlung von Terminen erreichbar sein“, erläu-tern Dastych und Starke.

CROSSMEDIALE KOMMUNIKATION IM COMICDESIGN

Mit der neuen Kampagne bewirbt die KVH den Be-reitschaftsdienst erstmals in großem Umfang und über mehrere Kommuni-kationskanäle hinweg. So gibt es neben einem reich-weitenstarken Hörfunk-Spot auf hr3 und YOU FM auch großflächige Plakate in elf hessischen Ballungsräumen, Werbung auf Bussen, On-line-Werbung sowie Post-karten zum Mitnehmen in

der Gastronomie. Optisch setzt die KVH auf ein knal-liges Comicdesign, das mit Motiven wie „Autsch“, „Stöhn“ oder „Schnief“ mit dem Kranksein spielt und starke Aufmerksamkeit erzeugt. Damit sich die Kam-pagneninhalte möglichst auch über die Medien ver-breiten, präsentierte die KVH die neuen Werbeaktivi-täten zudem im Rahmen eines PR-Termins in Frankfurt geladenen Medienvertretern.

„Wir sind überzeugt, dass die Kampagne den Nerv der Menschen trifft und wir die Bekanntheit des ÄBD und der 116117 bei Jung – und bei Alt – deutlich er-höhen können“, so das Vorstandsduo der KVH. n Alexander Kowalski

Mobiles Projekt

Medibus

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AUF DEN PUNKT NR. 2 / MAI 2019 13

RUBRIK

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Gerne informiere ich Sie persönlich!Ich freue mich auf Ihren Anruf unter 069 24741-6967

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von Menschen im ländlichen Raum• Unterstützung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen im

Rahmen einer mobilen Arztpraxis

Das bringen Sie mit:• abgeschlossene Facharztweiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin

oder Innere Medizin• mehrjährige Berufserfahrung mit persönlichem Patientenkontakt

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Versorgungsprojekt mitzuarbeiten, das es in dieser Form noch nie gab• einen umgebauten Linienbus als Arbeitsplatz, ausgestattet mit moderner

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DB AG | ÖG | Markenführung, CD/CI und Markenprojekte (GNM 12) | 171110_Medibus_KVH

Vorgaben „DB Teil“Grundfarbe: RAL 3020Ausschnitt: Verkehrsweiß RAL 9016 DB Bildmarke: RAL 9016 u. RAL 3020Symbole: RAL 9016 u. RAL 3020‚medibus‘: RAL 9016 Schriftart: DB Sans Alternate BoldHalteranschrift: Schrifthöhe 25 mm Schriftart: DB Sans Alternate RegularURL: Schrifthöhe ‚w‘: 40 mm Schriftart: DB Sans Alternate Regular

Die finale Beklebung ist am Fahrzeug festzulegen.

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Mobiles Projekt

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AUF DEN PUNKT NR. 2 / MAI 201914

AKTUELLES

E-Akten: Risiken klar benennen und Chancen nutzen

Auf der Skala der schützenswerten Daten stehen sie ganz oben: Gesundheits-daten. Gerade deshalb werden elektronische Patienten- (ePA) und Gesundheits-akten (eGA) kontrovers diskutiert. Sicher ist: Die ePA wird laut Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ab 2021 verpflichtend eingeführt. Aber: Absolute Da-tensicherheit gibt es dabei nicht. Wie passt das zusammen? Welche Zugeständ-nisse müssen wir machen? Und sollten Ärzte da mitziehen? Diese Fragen haben Ärztevertreter, Krankenkassen und IT-Experten beim Workshop „Elektronische Ge-sundheitsakte: Datenparadies oder Datenleck?“ diskutiert.

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) hat ihren Mitgliedern mit dem Workshop Ende März in Frankfurt die Chance gegeben, sich über ePa- und eGA-Apps der Kassen zu informieren und sich eine Meinung darüber zu bilden, ob sie die Digitalisierung im Gesundheitswesen mitgestalten wollen oder nicht. „Denn eins ist klar: Die Digitalisierung ist eine riesige Chance für unsere Gesellschaft und jede ein-zelne Praxis“, sagte Frank Dastych, KVH-Vorstands-

vorsitzender. „Wenn wir sie nicht mitgestalten, wird es jemand anderes tun.“

Andere Länder sind an dieser Stelle deutlich weiter als Deutschland, allerdings werfen immer neue Da-tenlecks die Fragen auf, welche Risiken den Nutzen gegenüberstehen, ob und wie sie minimiert werden können und vor allem, wer sie am Ende trägt. Ärzte? Patienten? Anbieter?

KVH-Vorstands-vorsitzender Frank Dastych begrüßte

die Gäste und führte als Mode-rator durch den

Workshop.

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AKTUELLES

Norbert Sudhoff, BARMER Hessengab sich desillusioniert: Über die Digita-lisierung im Gesundheitswesen habe er schon 2001 referiert, passiert sei in der Zwischenzeit zu wenig. „Wir haben das TSVG abgewartet, bevor wir eine App entwickeln. Jetzt, da wir mit der Ver-abschiedung des Gesetzes einen klaren Auftrag haben, machen wir uns an die konkrete Entwicklung und werden am 1. Januar 2021 fristgerecht eine ePA zur Verfügung stellen“, sagte er. Die bisherigen BARMER-Apps könnten gegebenenfalls in eine elektronische Akte eingebaut werden.

Anja Nöske und Volker Wagner, AOK Hessensetzen auf Regionalität und stellten die Gesundheitsakte des Digitalen Gesundheitsnetzwerks (DiGeN) vor. Pilotprojekte dazu sind bereits 2016 in einzelnen Regionen gestartet, im Februar 2020 soll die DiGeN bundesweit mit ersten Funktionalitäten live gehen. Im Fokus stehe die Ver-netzung, der 360-Grad-Blick auf den Patienten. Die Vision der Akte sei, alle Akteure durch ein komplexes Rollen- und Rechtekonzept zu vernetzen, also neben Patienten, Ärzten und Kran-kenhäusern auch Reha, Pflege, Heil- und Hilfsmittel erbringer einzubeziehen.

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AKTUELLES

Michael Martinet, DAKsieht Defizite bei der Gesundheitskompetenz der Deut-schen und stellte die eGA Vivy vor, die diese stärken soll. Vivy ist aus einem Konsortium mehrerer Kassen entstanden und seit 2018 auf dem Markt, also im AppStore erhältlich. Sie assistiert Patienten durch Terminerinnerungen und Arzt-suche, bietet eine Gesundheitsakte mit Notfalldaten und medizinischen Dokumenten. Zusätzlich können Patienten Lifestyle-Infos eintragen und Dienste ihrer jeweiligen Ver-sicherung verwalten. Im zweiten Quartal 2019 soll Vivy an KV-Connect angebunden werden.

Martin Tschirsich, IT Security Analystist Mitglied des Chaos Computer Clubs Darmstadt und Ex-perte für Datensicherheit. 2018 hat er im Rahmen einer Si-cherheitsanalyse elektronischer Gesundheitsdaten auch die eGA Vivy geprüft – und Sicherheitsmängel festgestellt. Trotz aller Kritik hat er anerkannt: „Die Anbieter haben die App professionell überprüfen lassen und sich um einschlägi-ge Siegel bemüht.“ Allerdings suggerierten die Siegel eine Sicherheit, die sie eigentlich nicht geben, und neuen Si-cherheitsmaßnahmen stünden auch immer neue Angriffs-möglichkeiten gegenüber: „Hundertprozentige Sicherheit können sie nicht versprechen.“

Dr. Susanne Ozegowski, Techniker Krankenkasse (TK) ist überzeugt von dieser Investition in die Zukunft und stellte den TK-Safe nicht nur vor, sondern warb um die aktive Teilnahme der Ärzte als „first mover“. Die eGA TK Safe ist Teil der TK-App, hat aktuell 125.000 Nutzer und soll später in die verpflichtende ePA überführt wer-den. Dazu soll sie 2019 als Pilot in Hessen und Berlin an KV-Connect angeschlossen werden. Laut Ozegowski muss die Reise nach der Datenspeicherung und Vernet-zung weitergehen: hin zu smarten Services und einer digitalen Versorgungsplattform.

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AKTUELLES

2018 war mindestens jeder zweite Norwe-ger von Datenklau betroffen, als eine Gesund-heitsbehörde gehackt wurde. Im Januar 2019 wurde bekannt, dass in Singapur Namen und persönliche Angaben von fast 15.000 HIV-Pati-enten geleakt wurden. Und in Schweden lagen mehr als zweieinhalb Millionen Patientenanru-fe ungeschützt im Netz.

Mit diesem kurzen Status quo in puncto Sicherheit elektronischer Gesundheitsdaten packte IT Secu-rity Analyst Martin Tschirsich nicht nur das Publi-kum, sondern auch seine Vorredner, die Vertreter der Kassen. Er war ihnen bereits bekannt: 2018 ge-lang es ihm, die Gesundheitsapp Vivy zu hacken. Und das, nachdem sie – im ehrenwerten Auftrag ih-rer Entwickler – von Profi-Hackern und namhaften Siegeln (beispielsweise TÜV und Fraunhofer-Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit, AISEC) vermeintlich für sicher erklärt wurde. Kein Wunder also Tschirsichs These: „Absolute Datensicherheit gibt es nicht.“

Rät er Kassen, Leistungserbringern und Patienten also von der Digitalisierung ab? Nein. „Ich beleuch-te die Risiken und bin überzeugt, dass wir diese kal-kulieren, klar benennen, transparent kommunizie-ren und gemeinsam minimieren müssen. Nur so kann es gelingen, das Vertrauen von Patienten und Leistungserbringern zu gewinnen und zu erhalten“, meint Tschirsich. Ohne dieses Vertrauen werden Ärz-te, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Patien-ten die digitalen Akten wohl kaum nutzen, was sie nutzlos macht. Denn, da waren sich zumindest Ärz-te- und die meisten Kassenvertreter einig: Nur au-thentische, möglichst vollständige Daten sind ver-wertbare Daten.

RISIKEN KALKULIEREN, MINIMIEREN, KOM-MUNIZIEREN

Tschirsich plädiert deshalb für Entschädigungsrege-lungen und für die Zusammenarbeit der App-Anbie-ter im Sinne der Sicherheit: „Es ist wichtig, dass wir uns bewusst sind und allen Beteiligten bewusst ma-chen, dass jedes System kompromittierbar ist. Und dass Datenlecks Entschädigungen in einer bestimm-ten Höhe für die Betroffenen nach sich ziehen müs-

sen. Auch muss klar sein, wer diese Entschädigun-gen zu tragen hat, wer also haftbar gemacht wird.“ Nur so könnten alle Beteiligten ihren Beitrag zu er-folgreichen E-Akten leisten: Die App-Anbieter, weil es auch monetär in ihrem Interesse liege, ihre An-wendungen so sicher und authentisch wie mög-lich zu gestalten. Die Patienten, weil sie ihre Daten in guten Händen wissen – oder zumindest entschä-digt werden, wenn sie es nicht waren. Und die Leis-tungserbringer wie Ärzte, indem sie auf authenti-sche (beispielsweise signierte) Daten zurückgreifen können und nicht für Sicherheitslücken haften, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

Anregungen, an denen Kassen, die Player im Ge-sundheitswesen und die IT-Branche gemeinsam ar-beiten müssen. „Ich werde sie definitiv mit nach Ber-lin nehmen, damit sie eine Chance haben, in die ePA 2.0 einzufließen“, versprach Dastych. „Denn was wir heute vorgestellt haben, ist zunächst freiwillig. Ärz-te müssen selbst bewerten, ob sie ihre Patienten bei der eGA unterstützen möchten. 2021 wird ihre Mit-wirkung durch die Einführung der ePA allerdings ver-pflichtend – und bis dahin brauchen wir mehr Si-cherheit.“

ONLINE WEITERLESEN

Das war nicht genug? Lesen Sie online weiter, was die Ärzte im Publikum umgetrieben hat: Wie kommt der Datensatz vom Patienten in die Praxisverwal-tungssoftware (PVS)? Welche Sicherheit muss ich als Arzt geben? Kann ich belangt werden, wenn ich die elektronischen Akten nutze? Was ist mit gesperrten Daten wie psychiatrischen Befunden oder mit Fehl-diagnosen? Wie werden die Daten geschützt, wenn das Smartphone verloren geht? Und können Patien-ten ihre ePa einfach wieder löschen? www.kvhessen.de/eakte

n Sabine Voß

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TITELTHEMATITELTHEMA

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TITELTHEMA

Auf Irrwegen zur StaatsmedizinEs hat über ein Jahr gedauert, bis Bundesgesund-heitsminister Jens Spahn das Kernstück seiner ge-sundheitspolitischen Agenda für die laufende Legislatur durchbringen konnte: das Terminser-vice- und Versorgungsgesetz, mit dem der Minister vorgibt, zahlreiche drängende Probleme im deut-schen Gesundheitswesen zu lösen. Um was geht es in diesem Gesetz eigentlich genau und was be-deutet es für Ihre Praxis? Und mit welchem Typus Politiker haben wir es bei Jens Spahn eigentlich zu tun? Unsere Titelstrecke wird hoffentlich einige Antworten darauf geben. Offen, aber umso drän-

gender ist indes die übergeordnete Frage, in wel-che Richtung dieser hochaktive Gesundheitsminis-ter unser Gesundheitswesen in den nächsten zwei Jahren noch verändern wird. Der nächste Genie-streich, das Gesetz zur Neuordnung von RSA und Kassenlandschaft, lugt bereits um die Ecke. Und Spahn, der auf der Tonspur keine Gelegenheit aus-lässt, sich als Fan der Selbstverwaltung zu bezeich-nen, muss sich an seinen Taten und Gesetzen mes-sen lassen. Und hier ist der Kurs eindeutig: Es geht in die Staatsmedizin. n Karl M. Roth

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„Handwerklich schlecht, vielleicht sogar böswillig“

Die hessischen KV-Vorstände bilanzieren das TSVG. Unter dem Strich bleiben: Popu-listen, Patienten ohne Verantwortung und ein Gesundheitswesen in ernster Gefahr.

Gibt es irgendetwas Positives, das Sie dem TSVG abgewinnen können?Dastych: (zögert lange) Marginale Verbesserun-gen bei den Prüfverfahren; dahingehend, dass bei den Zufallsprüfungen jetzt eine ablösende Rege-lung kommt. Zukünftig müssen die Kassen, wenn sie Wirtschaftlichkeitsprüfungen in einer Praxis wol-len, einen qualifizierten Antrag stellen. Das, was vor-her Gang und Gäbe war, dass eine rein statistische Auffälligkeit die Praxis in eine Beweislastumkehr ge-bracht hat – die Praxis musste dann beweisen, dass sie wirtschaftlich ist –, das hat endlich ein Ende.

Sonst noch irgendetwas, das Ihnen einfällt?Dastych: Also die Idee, eine Rufnummer für je-den Service, ist sicher nicht schlecht. Was aber Herr Spahn sich offensichtlich nicht überlegt hat: Wel-ches technische und bürokratische Monster er da geschaffen hat. Was nicht nur die weitreichende Da-

tenspeicherung von patientenbezogenen Daten in der TSS und in den Dispositionszentralen erforder-lich macht, sondern das Ganze muss ja auch noch nicht nur an die Praxen, sondern auch an die jewei-ligen Abrechnungsabteilungen der KVen weiterge-geben werden. Das wird einen Riesenaufwand. Und wenn man sich anschaut, und das ist ein Thema für sich, was in den TSS außerhalb der Psychotherapie passiert, muss man einfach mal wirklich nachfragen: Was soll das? Für wen wird das gemacht? Und dass dieses Gesetz eigentlich nichts anderes ist als Popu-lismus. Das fängt ja schon damit an, dass das Gesetz um diese Erhöhung der Mindestsprechstundenzei-ten auf 25 Stunden gebaut ist und das ganze Gesetz atmet diesen Geist „Faule Ärzte sind an allen Ver-sorgungsproblemen schuld“ und er, Jens Spahn, löst jetzt alle Probleme dieser Welt, auch die in 25 Jah-ren, von denen wir heute noch gar nichts wissen. Weil ein Bundesminister, der den Krebs heilt, löst auch sonst alle Probleme im deutschen Gesundheits-wesen, rein mit Gesetzgebungsverfahren. Er braucht dafür keine Ärzte, er braucht dafür kein Pflegeperso-nal, er braucht dafür niemanden, weil er schafft das alles alleine.

Starke: Kritisch sehe ich bei der ganzen Geschichte, dass die Position des Patienten völlig unberücksich-tigt bleibt. Dass wir in dieser Situation den Patienten nun auch noch anbieten, Termine über sieben Tage 24 Stunden die Woche vereinbaren zu können. Dass wir damit natürlich auch eine Art Selbstverständlich-keit schaffen für die Patienten, die schon jetzt als Folge eine zunehmende Aggression nach sich zieht, wenn es mal nicht so klappt, wie sie wollen.

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Dastych: Auf gut Deutsch: Hier wird die Vollkas-ko-Mentalität des deutschen Patienten nach Strich und Faden bedient. Offensichtlich sind Umfrage-werte für CDU/CSU und SPD wichtiger als eine struk-turierte Gesundheitsversorgung.

Jetzt hat ja Herr Spahn immer wieder im Ver-laufe der Diskussion um das Gesetz und die verschiedenen Entwürfe gesagt, er löse nun endlich ein Problem, das die Selbstverwaltung jahrelang nicht gelöst habe. Wie stehen Sie zu dieser These?Dastych: Welches Problem?

Vermutlich das Problem rund um Termine und Wartezeiten ...Dastych: Ja, dann soll Herr Spahn mal dafür sorgen, dass Patienten nicht bei vier fachgleichen Fachärzten parallel Termine buchen dürfen, von denen dann der wahrgenommen wird, der einem am besten passt. Die anderen drei werden nicht wahrgenommen, da erscheinen die Patienten gar nicht. Da soll er sich doch mal mit dem Missbrauch, der Fehlinanspruch-nahme im deutschen Gesundheitswesen so intensiv beschäftigen wie mit dem Ärztemobbing, insbeson-dere der Fehlinanspruchnahme in den Notaufnah-men der Krankenhäuser, aber auch in unserem Ärzt-lichen Bereitschaftsdienst.

Starke: Die Frage, ob es das richtige Zeichen ist in einer Zeit, wo wir schon heute wissen, dass die ärztliche Versorgung durch Weggang von älteren Kollegen, durch eine ganz andere Auffassung von Lebensführung und Freizeitdenken der jüngeren Ge-neration, ob es da richtig ist, von den Ärzten im-mer mehr zu verlangen. Ihnen den Beruf sozusagen immer unattraktiver zu machen, ob das der richtige Weg ist, die zukünftige ärztliche Versorgung in den Griff zu kriegen. Das wage ich zu bezweifeln.

Dastych: Und das Gesetz ist doch eine einzige Gift-liste für einen immer kleiner werdenden Teil der nie-dergelassenen Ärztinnen und Ärzte, nämlich die frei-beruflich Selbständigen. Den Angestellten ist das ziemlich egal, ob die jetzt gerade mal offene Sprech-stunde haben oder nicht, ob die Neu-Patienten se-hen oder nicht. Die arbeiten ihre Stunden ab und gehen abends pünktlich nach Hause und freitags um 15 Uhr fällt der Hammer fürs Wochenende. Wer hier die zusätzlichen Lasten, die dieses Gesetz den Ärztinnen und Ärzten auferlegt, stemmen soll, das

sagt Herr Spahn nicht, aber es sind die freiberuflich Selbstständigen. Allen anderen ist nämlich das, was Herr Spahn in dieses Gesetz reingeschrieben hat, ziemlich egal, insbesondere den angestellten Ärztin-nen und Ärzten in MVZs.

Glauben Sie, dass da strategische Überlegun-gen dahinterstecken? Eine Umorganisation des Gesundheitswesens zum Beispiel?Dastych: Ich glaube, dass jeder halbwegs informier-te Gesundheitspolitiker mittlerweile weiß, dass es so nicht mehr weitergeht. Keiner will es dem Wäh-ler eingestehen. Und man versucht das System jetzt noch bis zum Letzten auszuquetschen und auszu-pressen. Und bitte noch eine Bundestagswahl ge-winnen, insbesondere denkt man wahrscheinlich in einer Partei, die bei 15 oder 16 Prozent in den Umfra-gen liegt, so. Und ansonsten: Nach uns die Sintflut! Und das ist eine fürchterliche Denke, weil es kurz-

fristig ist und sich nur von Wahltermin zu Wahlter-min bewegt. Aber eben nicht nachhaltig und nicht zukunftsträchtig. So hat Deutschland die Digitalisie-rung verschlafen, so verschläft Deutschland gerade die Mobilitätswende, so fahren wir in der Gesund-heitsversorgung gegen die Wand. Das ist schlimm, was wir gerade erleben. Und dieses Gesetz wird die Erosion im deutschen Gesundheitswesen noch be-schleunigen. Das macht niemand mit, insbesonde-re wenn er beginnt, dieses Gesetz zu verstehen. Ge-rade die freiberuflich Selbstständigen werden hier quasi in ihren Praxen, was die Praxisorganisation an-geht, enteignet. Sie müssen freie Termine melden, sie müssen offene Sprechstunden anbieten, sie müs-sen jetzt 25 Stunden Sprechzeit anbieten, wobei das absolut im Bereich des Populismus angesiedelt ist. Denn natürlich arbeiten die allermeisten freiberuflich

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Selbstständigen weit über 40 Stunden, zum Teil über 50 Stunden in der Woche. Die angestellten Ärzte ar-beiten exakt so lange, wie es ihr Arbeitsvertrag vor-sieht. Man muss schon extrem indolent sein, wenn man sich unter den Bedingungen des TSVGs noch als freiberuflich Selbständiger niederlässt.

Herr Spahn reißt also in seiner Hyperaktivität ein funktionierendes System ein?Dastych: Das System funktioniert im Moment de-finitiv. Das System hat seine Schwachstellen, aber Herr Spahn geht diese Schwachstellen nicht an. Ins-besondere da, wo durch Fehlinanspruchnahme des Systems enorme Ressourcen gebunden werden, aber auch finanzielle Ressourcen verbrannt wer-den. Da geht er nicht dran. Stattdessen konstruiert er Pseudoprobleme, die er mit zum Teil fatalen Lö-sungen zu heilen gedenkt. Und es ist tatsächlich so, dass die geschilderte Übergriffigkeit ganz klar Rich-tung Staatsmedizin geht, was auch in den dem-nächst anstehenden Gesetzen noch deutlicher wer-den wird.

Starke: Was völlig fehlt, ist auch die Beschäftigung damit, dass sich immer mehr Investorgruppen in die ambulante Versorgung einklinken, sie bestimmen

und sich die Rosinen herauspicken und die Basisver-sorgung vernachlässigen.

Im Zusammenhang mit dem TSVG war immer wieder vom Einstieg in das Ende der Budgetie-rung zu hören. Stimmt das?Dastych: Ich bin extrem enttäuscht von Herrn Spahn, weil er die Unwahrheit sagt. Als ich ihm im Januar in Berlin mit meinem Abrechnungsbeispiel zur größten Innovation seit der Erfindung des Rads angesprochen habe, nämlich den offenen Sprech-

stunden, dass dies de facto ein Minusgeschäft ist und zulasten des Praxiserlöses geht, da war er schon ziemlich hilflos. Jetzt kommt er mit ganz anderen Lösungen um die Ecke, indem er all das, was er bis-her extrabudgetär verspricht bis hin zu Neupatien-ten, bereinigen lassen will. Jetzt stellen wir uns das mal vor: Es übernimmt eine junge Ärztin eine beste-hende Einzelpraxis: Was passiert? Diese Praxis erhält im ersten Quartal 800, vielleicht auch 1.200 Fälle, das sind alles Neupatienten. Die werden bereinigt, auch wenn die Bereinigung erst einmal auf ein Jahr angelegt ist. Wir wissen ja nicht, was dem Gesetzge-ber alles so in den Sinn kommt. Und das heißt, die-se Patienten werden dadurch finanziert, dass man das Geld aus der Gesamtvergütung heraus nimmt, den Krankenkassen zurückgibt und dann bezah-len die den Fall quasi extrabudgetär. Es kommt als mehr Geld im ersten Jahr lediglich der kleine Gap zwischen der Budgetquote und der Euro-Gebühren-ordnung an. Klein ist immer relativ, das kann im Ein-zelfall schon einmal zehn bis 15 Prozent bedeuten. Jetzt gucken wir aber mal in das zweite Jahr. Da ist der Neupatient gar kein Neupatient mehr, muss aber im Budget bezahlt werden. Es gibt also keine erneu-te extrabudgetäre Vergütung. Das heißt: Die Kran-kenkasse ist fein raus! Im ersten Jahr bekommt sie das Geld zurück, das in der MGV drin ist, muss den kleinen Gap zur 1:1-Vergütung drauflegen und im zweiten Jahr lacht sich die Kasse einen ab nach dem Motto: Jetzt nix mehr extrabudgetär. Es wird aber auch nicht wieder rückbereinigt und dann haben wir hier das Ergebnis, dass die Ärzte für die ehemali-gen Neupatienten, für die sie vielleicht zehn oder 20 Prozent mehr bekommen haben, bei einer gu-ten Vergütungsquote nun nur noch einen margina-len Honorarzuwachs haben. Im zweiten Jahr legen sie also gegebenenfalls drauf. Hier haben wir einen Minister, der glaubt, wir Ärzte wären dumm und wir könnten nicht rechnen. Insofern bin ich schwer ent-täuscht, weil sein Angebot, hier über dieses Prob-lem, das er offensichtlich bis dahin nicht verstanden hatte, zu reden, sogar noch zu einer Verschlimm-besserung führt. Und so kann man mit einem Teil der Leistungsträger im deutschen Gesundheitswe-sen nicht umgehen.

Das ist ein ziemlich vernichtendes Urteil ...Dastych: Die Frage ist, wofür das ein vernichten-des Urteil ist? Für das Gesetz, dass es handwerklich schlampig oder boshaft ist? Oder für die Kompetenz dieses Gesundheitsministers?

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Auf KBV-Ebe-ne versucht man positive Aspekte zu finden, vor al-lem beim The-ma Patienten-steuerung ...Starke: Wir ha-ben ja anfäng-lich erwähnt, dass die 116117 als einheitliche

Nummer für das KV-System tatsächlich partiell zu ei-nem Vorteil werden kann. Man kann insofern die KBV verstehen, dass sie dies als Positives darstellt, auf der anderen Seite aber ausblendet, dass wir den Patien-ten damit noch nicht in der richtigen Ebene haben.

Wie werden Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Praxen nun mit diesen Zumutungen um-gehen?Dastych: Die Ärztinnen und Ärzte werden das als sukzessive Enteignung ihrer Praxen empfinden, zu-mal hier ein jahrzehntealter, unge-schriebener, aber doch immer gül-tiger Kompromiss von Herrn Spahn aufgekündigt wurde. Der Zulas-sungsausschuss gibt dir eine Zulas-sung, du übernimmst einen Teil des Versorgungsauftrags in deiner eige-nen Praxis hast aber auch das Recht, in deiner eigenen Praxis, Betriebs-wirtschaftlichkeit herzustellen. Jetzt kommt Herr Spahn und sagt: Du musst Termine für, für, für, für an die Terminservicestelle liefern. Du musst fünf Stunden offene Sprech-stunde anbieten. Was sag ich denn den Kolleginnen und Kollegen, die mit dieser neuen Systematik jetzt in eine betriebswirtschaftliche Schie-flage kommen?

Was hätten Sie getan? Kurzes Gedankenspiel: Sie wären Bundesgesundheitsminister. Was müsste passieren, um die ambulante Versor-gung zu stärken?Starke: Ich kann Gesundheitsversorgung nicht or-ganisieren, ohne dass ich die Patienten in die Ver-antwortung nehme. Und das ist genau das, was die

Politik seit Jahren versäumt. Sie verspricht den Pati-enten Dinge, die kaum haltbar sind und wiederholt dies Jahr für Jahr. Die Schraube wird immer enger gedreht, ohne dass man die Patienten endlich auch miteinbezieht.

Dastych: Wenn wir allein die No-shows und Mehr-fachinanspruchnahme von Haus- und Fachärz-ten und von Kinderärzten wirksam in den Griff be-kommen, bekämen wir genügend Termine frei, um schon einmal einen Teil des vermeintlichen Mehrbe-darfs abdecken zu können.

Können die Mitglieder, kann die KV irgendet-was dagegen unternehmen?Dastych: Solange Herr Spahn parlamentarische Mehrheiten hat, von der seine Gesetze in der Form durchgewinkt werden, sehe ich keine Chance auf Änderung.

Starke: Die Patienten, die Wähler allgemein, müs-sen sich in Zukunft noch genauer anschauen, wel-che Veränderungen ihre Vertreter in Berlin in unse-rem Gesundheitssystem beschließen. Noch sind die

Ärzte, noch ist die indivi-duelle medizinische Ver-sorgung, die wir mit letz-ter Kraft bieten, bei den Patienten sehr beliebt. Wenn sie stattdessen aber lieber eine Staatsmedizin wollen, die der Gesetzge-ber wohl plant, werden sie sich wahrscheinlich in eini-gen Jahren wundern.

Dastych: Leider braucht man dafür demnächst ein Visum, um sich davon zu überzeugen, was es be-deutet, zum Beispiel in Großbritannien krank zu werden. Die Menschen

wissen es doch, die zahllosen Zusatzversicherun-gen mit Rückflug im Krankheitsfall belegen es doch. Der Wähler muss sich fragen lassen, wie lang er sich noch Gesundheitspolitiker erlauben will, die vor den Ärztinnen und Ärzten, die dieses System tragen, kei-nerlei Respekt haben. n Die Fragen stellte Karl M. Roth

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AUF DEN PUNKT NR. 2 / MAI 201924

Das bedeutet: In der ambulanten Versorgung dür-fen neue ärztliche Untersuchungs- und Behandlungs-methoden erst dann zulasten der GKV erbracht wer-den, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) deren diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlich-keit geprüft und insgesamt positiv bewertet (= er-laubt) hat. Bereits erbrachte Leistungen können aus-geschlossen werden, wenn sie beispielsweise nicht mehr dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis-se in der jeweiligen Therapierichtung entsprechen. Rechtsgrundlage ist § 135 Abs. 1 SGB V. Zudem dür-fen neue Heilmittel nur dann vertragsärztlich verord-net werden, wenn der G-BA zuvor ihren therapeuti-schen Nutzen anerkannt hat. Rechtsgrundlage hier ist § 138 SGB V.

Im Krankenhaus hingegen können Methoden zulas-ten der GKV erbracht werden, solange sie nicht vom G-BA beispielsweise aufgrund eines fehlenden Nut-zennachweises ausgeschlossen (= verboten) wur-den. Rechtsgrundlage ist § 137c Abs. 1 SGB V. Die gesetzlichen Rahmenvorgaben zur Durchführung ei-nes Bewertungsverfahrens – von Antragstellung über Stellungnahmeverfahren und wissenschaftliche Ent-scheidungsgrundlagen bis zur Beschlussfassung – sind in die Verfahrensordnung des G-BA übernom-men worden und konkretisiert dargelegt (1. und insbesondere 2. Kapitel der Verfahrensordnung (Ver-fO) des G-BA). Die Verfahrensordnung bildet damit

die Gewähr für einen standardisierten und transpa-rent dokumentierten Beratungsverlauf.

Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Ver-sorgung von Patienten und Versicherten sind hohe und uneingeschränkt zu erhaltende Güter im System der gesetzlichen Krankenversicherung. Und aus gutem Grund müssen Leistungen der Krankenkassen nach den grundlegenden Anforderungen des SGB V dem Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen.

Dies beinhaltet nach ständiger Rechtsprechung und nach allen wissenschaftlichen Kriterien für eine fragliche Untersuchungs- und Behandlungsmethode einen Wirk-samkeitsnachweis, der zumindest ein Nutzen-Scha-den-Verhältnis zugunsten des Nutzens voraussetzt, und zwar zum elementaren Schutz der Patientinnen und Pa-tienten vor unnützen oder gar schädlichen medizini-schen Behandlungen. Wenn auf diesen Wirksamkeits-nachweis verzichtet würde, käme dies einer direkten Gefährdung von Patientinnen und Patienten gleich, ins-besondere in den Fällen, in denen der G-BA nach einer Bewertung eine Methode wegen eines fehlenden Wirk-samkeitsnachweises nicht in die Regelversorgung auf-genommen oder sie sogar ausgeschlossen hat und die-se auf dem Wege einer Ministerverordnung Bestandteil des Leistungskatalogs würde.

Ein solches Gefährdungspotenzial zeigt beispielswei-se der Ausschluss arthroskopischer Verfahren zur Be-

Verordnungsmacht statt Evidenz gefährdet die Qualität der Versorgung

Ob eine medizinische oder medizinisch-technische Untersuchungs- und Behand-lungsmethode als GKV-Leistung angeboten werden kann, ist in Deutschland für den ambulanten und stationären Bereich unterschiedlich geregelt. In der vertrags-ärztlichen Versorgung stehen neue Methoden unter einem Erlaubnisvorbehalt, im stationären Sektor unter einem Verbotsvorbehalt.

Ein Kommentar von Prof. Josef Hecken

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handlung der Kniegelenk-Arthrose aus dem GKV-Leis-tungskatalog, den der G-BA 2015 beschlossen hat: Die Auswertung der wissenschaftlichen Studien er-brachte das eindeutige Ergebnis, dass es für die unter-suchten arthroskopischen Verfahren bei Gonarthrose im Vergleich zu Scheinoperationen oder einer Nichtbe-handlung keinen Nutzenbeleg gibt. Ein weiteres Bei-spiel ist der Einsatz von Stents (Gefäßstützen) bei In-trakraniellen Stenosen (Verengungen von Blutgefäßen im Gehirn). Der G-BA beschloss im September 2016 ei-nen weitgehenden Ausschluss von der stationären Be-handlung, da die Ergebnisse randomisierter und kont-rollierter Studien ein Schadenspotenzial der Methode bei den untersuchten Patientengruppen zeigten.

Darüber hinaus würde eine Methoden-Verordnungs-ermächtigung eklatant gegen das als Grundprinzip in der GKV postulierte Wirtschaftlichkeitsgebot versto-ßen. Die Versichertengemeinschaft muss davor ge-schützt werden, durch eine verordnete Finanzierung von nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkennt-nisse nicht nützlichen Interventionen überfordert zu werden. Diese Norm zum Schutz der Versicherten gewinnt angesichts des rasanten medizinisch-tech-nischen Fortschritts und der demographischen Ver-änderung, die erhebliche Ausgabensteigerungen er-warten lässt, zunehmend an Bedeutung.

Wenn die Bindung an das Qualitäts- und Wirtschaft-lichkeitsgebot aufgegeben und von einer Ministerver-ordnung ersetzt würde, könnten Behandlungsmetho-den, deren Nutzen und Schaden völlig ungeklärt sind, nach Belieben und politischer Opportunität in die ge-setzliche Krankenversicherung gelangen. Dies wäre ein vollständiger Systembruch.

Bereits jetzt hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nach geltender Rechtslage die Möglichkeit, eine

Behandlungsmethode zur Kassenleistung zu machen, wenn es der Auffassung ist, dass diese trotz fehlender wissenschaftlicher Belege Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen müsse. So kann das BMG vom G-BA eine Beschlussfassung innerhalb von sechs Mo-naten verlangen. Verstreicht diese Frist fruchtlos, wird diese Leistung per Gesetz Bestandteil der Regelversor-gung. Die hieraus folgenden Risiken für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten und die hieran anknüp-fenden Rechtsrisiken müssen dann allerdings von der Bundesregierung getragen werden.

Wenn dieser schon heute geltende Ausnahmetatbe-stand zum Regelfall würde, könnten ohne jede Evi-denz für 70 Millionen GKV-Versicherte nach poli-tischem Belieben oder Kalkül Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die Regelversorgung gelan-gen, die weder dem Qualitäts- noch dem Wirtschaft-lichkeitsgebot entsprechen. Dies würde das Vertrauen aller Beteiligten und Betroffenen in die Qualität der medizinischen Versorgung zu Recht erschüttern.

Dies wäre keine Methodenbewertung, sondern eine Opportunitätsentscheidung und ein enormer Rück-schritt, denn er würde in der Bundesrepublik Deutsch-land die mittlerweile sich weltweit sogar in Schwellen-ländern als Standard durchsetzende evidenzbasierte Medizin ersetzen durch früher geltende und längst überwunden geglaubte Prinzipien vermeintlich kom-petenter Einzelentscheidungen, die jahrhundertelang Grundlage für unwirksame und gefährliche Anwen-dungen waren.

Die vom Gesetzgeber – jedenfalls bislang – im SGB V verankerte Bindung der Versorgungsentscheidungen an die Prinzipien der evidenzbasierten Medizin wür-den damit aufgegeben. n Prof. Josef Hecken

TITELTHEMA

Prof. Josef Hecken• seit Juli 2012: Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

• seit Oktober 2015: Vorsitzender des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bunde sausschuss

• 13. Januar 2015: Verleihung des Titels Professor durch die Regierung des Saarlandes in Würdigung seiner Verdienste in Wissenschaft und Forschung

• 2018/2019: Lehraufträge an der Leibniz Universität Hannover und der Medizinischen Fakultät Heidelberg

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AUSBAU DER TERMINSERVICESTELLE

SICHERSTELLUNG DER LÄNDLICHEN VERSORGUNG

BMG STEIGT BEI GEMATIK EIN

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ePA2021

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TSS

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ERHÖHUNG DERMINDESTSPRECHSTUNDENZEITEN

MEHR EXTRABUDGETÄRE VERGÜTUNG

SICHERSTELLUNG DER LÄNDLICHEN VERSORGUNG

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TITELTHEMA

TSVG: Was ändert sich?Der Bundestag hat am 14. März 2019 das „Gesetz für schnellere Termine und besse-re Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) beschlossen. Das Ge-setz, das Patienten schnellere Arzttermine sowie eine Verbesserung der Versorgung und der Leistungen der Krankenkassen verspricht, ist inzwischen in Kraft getreten.

TERMINSERVICESTELLE ERHÄLT ZUSÄTZLICHE AUFGABEN UND IST AB 2020 ÜBER DIE 116117 ERREICHBAR

Nach dem Willen der Bundesregierung soll Patienten bei der Terminvermittlung wie auch im Akutfall rund um die Uhr schnell und kompetent geholfen werden. Aus diesem Grund werden zum 1. Januar 2020 die Terminservicestellen (TSS) der Bundesländer mit den Dispozentralen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zusammengelegt. Das heißt, dass zukünftig Patien-ten die hessische Terminservicestelle über die bundes-weit gültige und kostenfreie Telefonnummer 116117 an 365 Tagen im Jahr für 24 Stunden anrufen können. Die TSS wird damit auch Patienten in den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder aber in die nächstgelegene Praxis vermitteln. Für Akutfälle ist zudem eine Erstein-schätzung über medizinisch geschultes Fachpersonal geplant. Darüber hinaus können sich Patienten auch bei Akutterminen wie auch bei längerfristig benötig-ten Facharzt-Terminen an die TSS wenden.

WESENTLICHE NEUERUNGEN UND INKRAFTTRETEN

Die Neuerungen beinhalten, dass die TSS auch Ter-mine bei Haus- sowie Kinder- und Jugendärzten ver-mitteln – einschließlich Terminen für Gesundheits-untersuchungen im Kindesalter (U-Untersuchungen) – und bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Hausärzten unterstützen. Für die Vermittlung ist kei-ne Überweisung nötig. Die Ärzte erhalten alle Leis-tungen im Behandlungsfall, die aufgrund der Ter-minvermittlung erforderlich sind, extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet; ab 1. August gibt es außerdem einen Zuschlag auf die Versichertenpau-schale von bis zu 50 Prozent. Vertragsärzte werden verpflichtet, der TSS freie Termine zu melden. Die TSS vermittelt ebenso Termine zur psychotherapeu-

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kommentiert das TSVG so: „Unser Gesundheitswesen braucht ein Update. Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen. Sie haben auch auf dem Land Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung. Und sie verlangen zu Recht, dass wir ihnen mit digitalen Lö-sungen den Alltag erleichtern. In einem lebenswichti-gen Bereich wie der Gesundheitsversorgung muss der Staat funktionieren. Da besser zu werden ist das Ziel unseres Gesetzes.“ (Pressemitteilung des Bundesge-sundheitsministeriums vom 14. März 2019).

Seine Ziele versucht der Bundesminister mit einem Mix aus Vergütungsanreizen für die Vertragsärzte und zugleich staatlichen Eingriffen in die Selbstver-waltung zu erreichen.

Für die Leser von Auf den PUNKT. haben wir die fünf wichtigsten Punkte zusammengefasst: Termineservice-stelle erhält zusätzliche Aufgaben, Erhöhung des Min-destsprechstundenangebots, extrabudgetäre Vergü-tung, Sicher stellung der ländlichen Versorgung und Gematik.

14. März 2019 1. August 2019 30. August 2019 1. Januar 2020

Verabschiedung TSVG

Zuschlag für Ärzte für vermittelte Patienten

Start der Kampagne der 116117 der KBV (bis 2021)

Start der neuen TSS

TSS

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TITELTHEMA

tischen Akutbehandlung, jetzt innerhalb von zwei Wochen (bisher innerhalb von vier Wochen). Für die Vermittlung ist eine Bescheinigung (PTV 11) nötig. Die psychotherapeutische Akutbehandlung wird re-gulär extrabudgetär vergütet; für Patienten, die über die TSS in die Praxis kommen, erhalten Psychothera-peuten ab 1. August zusätzlich einen Zuschlag auf die Grundpauschale von bis zu 50 Prozent.

Die Sicherstellung über die Servicestellen mit der Ruf-nummer 116117 soll spätestens ab dem 1. Januar 2020 umgesetzt werden.

DAS SIND DIE ZUKÜNFTIGEN LEISTUNGEN DER SERVICESTELLE:

1. Hilfe im AkutfallPatienten mit akuten Beschwerden werden mittels ei-nes standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens in die richtige Versorgungsebene vermittelt:

• Vermittlung zum Haus- und Kinderarzt• Ärztlicher Bereitschaftsdienst• Notfallambulanz am Krankenhaus• Rettungsdienst (112)

2. Terminvermittlung (Terminservicestelle) an Ärzte und Psychotherapeuten• Akutfälle innerhalb von einer Woche• Dringende Termine innerhalb von vier Wochen• Nicht dringende Termine außerhalb von vier

Wochen

DIGITALISIERUNG TSVG UND TSS

Um die Terminvermittlung zu unterstützen, sollen die KVen ein digitales Angebot für die Patienten zur Ver-fügung stellen, um das Serviceangebot zu komplet-tieren. Dies wird den Pa-tienten die Möglichkeit bieten, selbständig Ter-mine in den ambulanten Bereich buchen zu kön-nen, ohne eine Hotline kontaktieren zu müssen. Dieses Angebot soll als Online- oder App-Dienst zur Verfügung gestellt und an den bereits vor-handenen eTerminser-vice gekoppelt werden.

So viele Anrufe gab es im Jahr 2018 bei der 116117 in Hessen. Das sind 11 Prozent mehr Anrufe als noch in 2017. Dies zeigt, dass der Bekanntheitsgrad der bun-deseinheitlichen Nummer in Hes-sen immer größer wird!

296.837

ERHÖHUNG DES MINDESTSPRECHSTUNDENANGEBOTS

Einer der größten Aufreger des Gesetzes, der schon mit dem Koalitionsvertrag aufgeworfen wurde, ist 25 statt bisher 20 Stunden verbindliche Sprechstun-denzeit. Der Protest aus der Ärzteschaft gegen diese Regelung ist weiterhin groß. Dennoch ließ sich nicht verhindern, dass mit Inkrafttreten des TSVG die Zahl der Mindestsprechstunden von 20 auf 25 Wochen-stunden angehoben wird, Hausbesuche werden an-gerechnet.

Darüber hinaus müssen Fachärzte der grundversor-genden und wohnortnahen Patientenversorgung ab 1. August 2019 mindestens fünf Sprechstunden pro Woche als offene Sprechstunde, das heißt ohne zwin-gende vorherige Terminvereinbarung, anbieten. An-

ders als ursprünglich im Gesetzesentwurf geplant, müssen Patienten in der offenen Sprechstunde keine Überweisung vorlegen.

Die KVen werden künftig die Versicherten im Internet bundesweit einheitlich über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte informieren und die KBV muss eine App sowie ein Online-Angebot zur Verfügung stellen, die die Versicherten auf die jeweilige Internetseite der zuständigen KV leiten.

Da die KVen die Einhaltung der Versorgungsaufträge ih-rer Mitglieder und damit auch der Mindestsprechstun-denzeiten bisher unterschiedlich überprüfen, sollen sie künftig bundeseinheitlich insbesondere anhand der ab-

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TITELTHEMA

gerechneten Fälle und der im EBM enthaltenen Gebüh-renordnungspositionen mit den Angaben zum Zeitauf-wand die Einhaltung der Versorgungsaufträge prüfen. Darüber hinaus werden sie verpflichtet, ihre Prüfberich-te sowohl gegenüber den Landes- und Zulassungsaus-schüssen als auch den zuständigen Aufsichtsbehörden jeweils zum 30. Juni des Jahres vorzulegen.

Die Einzelheiten zur angemessenen Anrechnung der Besuchszeiten auf die Mindestsprechstundenzeiten sowie zu den Facharztgruppen, die offene Sprech-stunden anzubieten haben, müssen die KBV und der GKV-Spitzenverband zunächst einmal im Bundesman-telvertrag festlegen.

EXTRABUDGETÄRE VERGÜTUNG FÜR BESTIMMTE LEISTUNGEN

Nach der Ansage von Bundesminister Spahn, mehr Leistung müsse mehr Geld für die Ärzte bringen, wäre die Entbudgetierung die einzig logische Konsequenz gewesen. Stattdessen standen im Kabinettsentwurf unzählige Einzelregelungen. Es folgten zahlreiche Pro-teste der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeu-ten sowie aller KVen. In gemeinsamen Änderungsan-trägen von CDU und SPD wurde das gesamte Thema Vergütungsanreize noch einmal neu aufgerollt. Nach-dem die insgesamt über 50 Änderungsanträge zum Regierungsentwurf durch den Ausschuss für Gesund-heit angenommen und das TSVG vom Bundestag ver-abschiedet wurde, steht jetzt fest, dass alle Leistun-gen in der offenen Sprechstunde, alle Leistungen für Neupatienten sowie alle Leistungen, die aufgrund der Terminvermittlung durch den Hausarzt oder durch Vermittlung der Terminservicestelle erforderlich sind, extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet wer-den. In diesem Zusammenhang wären die vorgesehe-nen Neuregelungen zur extrabudgetären Vergütung grundsätzlich zu begrüßen, wenn nicht im Gegenzug die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung für ein Jahr zu bereinigen wäre.

Ab dem 1. August 2019 werden alle Leistungen im Be-handlungsfall bei neuen Patienten extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet. Ein „neuer Patient“ ist, wer erstmals in der Praxis behandelt wird oder mindes-tens zwei Jahre nicht in der Praxis war. Für welche Arzt-gruppen diese Regelung gilt, wird bis Ende Juli 2019 vom Bewertungsausschuss festgelegt.

ZUSCHLÄGE BEI DER TERMINVERMITTLUNG

Auch zur finanziellen Förderung der Vermittlung von Terminen durch Hausärzte gab es eine Vielzahl von Änderungsanträgen. Waren im Referentenentwurf noch ursprünglich zwei Euro als extrabudgetärer Ver-

gütungszuschlag für die dringliche Überweisung im Rahmen der hausärztlichen Koordination vorgese-hen, wurde der Zuschlag im Kabinettsentwurf auf fünf Euro und durch Änderungsanträge schließlich auf zehn Euro erhöht. Ab August erhalten Hausärz-te somit für die erfolgreiche Vermittlung eines drin-genden Facharzttermins zehn Euro extrabudgetär. Die fachärztliche Weiterbehandlung erfolgt bereits mit In-krafttreten des TSVG extrabudgetär.

Durch zahlreiche Diskussionen und Gespräche im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde in punc-to Vergütung für die Behandlung von Patienten, die durch Vermittlung der Terminservicestelle in die Pra-xis kommen, grundsätzlich viel erreicht. Mit Inkraft-treten des TSVG erhalten Fach-, Haus- und Kinder-ärzte sowie Psychotherapeuten alle Leistungen im Behandlungsfall extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet. Zusätzlich zur extrabudgetären Ver-gütung der Behandlung gibt es ab August 2019 Zu-schläge zur Versicherten- bzw. Grundpauschale, ge-staffelt in Abhängigkeit von der Wartezeit auf einen Termin. Wird der Termin innerhalb von acht Tagen sowie in Akutfällen innerhalb von 24 Stunden nach standardisiertem Ersteinschätzungsverfahren erfolg-reich vermittelt, erhält der Behandler einen Zuschlag zur Versicherten- bzw. Grundpauschale in Höhe von 50 Prozent. Einen Zuschlag in Höhe von 30 Prozent gibt es für einen Termin, der innerhalb von neun bis 14 Tagen stattfindet und einen Zuschlag in Höhe von 20 Prozent bei einer Terminvermittlung inner-halb von 15 bis 35 Tagen.

KENNZEICHNUNG VON TERMIN-VERMITTLUNGSFÄLLEN

Mit Inkrafttreten des TSVG werden die ersten Leis-tungen zur schnelleren Terminvermittlung extrabud-

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Nr. 2 – Mai 2019

info.service Offizielle Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

Abrechnung2

2

EBM aktuell

EBM-Änderungen seit 1. Januar 2019

EBM-Änderungen seit 1. April 2019

Qualität6

Qualitätssicherung

Genehmigung für die neuen GOP 32480 und 32557 –

spezielle Untersuchungen der Laboratoriumsmedizin

Sonstiges7

7

ÄBD Brückentagsregelung 2020

Brückentage 2020

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)

Zulassung zum Durchgangsarztverfahren

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 2 / MAI 20192

ABRECHNUNG

EBM aktuell

EBM-Änderungen seit 1. April 2019

Humangenetik: Beratung & Beurteilung rund um die Mutterschaft

Der Bewertungsausschuss hat mehrere wichtige Än-derungen im EBM bei humangenetischen Bera-tungs- und Beurteilungsleistungen in der Mutter-schaftsvorsorge, der Empfängnisregelung und in der Reproduktionsmedizin beschlossen. Weiter gibt es Änderungen bei humangenetischen in-vitro-diagnos-tischen Leistungen und bei der GOP 11234.

Fachärzte für Humangenetik und Ärzte mit der Zu-satzbezeichnung Medizinische Genetik können die neuen Leistungen abrechnen.

EBM aktuell

EBM-Änderungen seit 1. Januar 2019

Die weiteren EBM-Änderungen zum 01.01.2019 sind bereits in der vorherigen Ausgabe Nr. 1/Februar 2019 veröffentlicht.

Ärztliche Geburtshelfer erhalten Unterstützung wegen steigenden Haftpflichtversicherungs-prämien

Der Bewertungsausschuss hat am 22.01.2019 ent-schieden, dass Gynäkologen rückwirkend zum 1. Ja-nuar mehr Geld für die Geburtshilfe erhalten.

Hierfür stieg die Vergütung bei der Gebührenord-nungsposition (GOP) 08411 für die Betreuung und Leitung einer Geburt an: Für belegärztliche Geburten um ca. 99,10 € (899 Punkte) und für ambulante Ge-

burten um ca. 83,45 € (757 Punkte). Der Einzelpunkt-wert für Geburtshilfe beträgt in Hessen nach dem Ho-norarvertrag 2017/2018 11,0236 ct.

Mit dem jetzigen Beschluss soll verhindert werden, dass die Zahl der ärztlichen Geburtshelfer weiter sinkt. Der Grund dafür, dass immer mehr Gynäkologen ihre belegärztliche Tätigkeit als Geburtshelfer eingestellt haben, ist, dass die Haftpflichtversicherungsprämien wegen wachsender Schadenssummen enorm gestie-gen sind.

Der Bewertungsausschuss wird die Situation der be-legärztlichen Geburtshelfer weiter im Blick behalten und die Jahre 2018 bis 2020 in Hinblick darauf evalu-ieren, ob weiterer Anpassungsbedarf besteht.

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 2 / MAI 2019 3

ABRECHNUNG

Neue humangenetische Beurteilungsleistungen

GOP Kurzbeschreibung Bewertung

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01794 Ausführliche humangenetische Beurteilung wegen evidenten gene-tischen und/oder teratogenen Risikos von bis zu 20 Minuten Dauer nach Abschnitt A. 3. der Mutterschafts-Richtlinien

- höchstens zweimal im Krankheitsfall- nur einmal je Schwangerschaft

76,08 €*(703 Punkte)

01795 Zuschlag zur GOP 01794 je weitere vollendete 20 Minuten, wenn kein Befund auf eine genetisch bedingte Erkrankung des Fötus hinweist

- bis zu dreimal im Krankheitsfall- bei einer erneuten Schwangerschaft erneut bis zu dreimal im

Krankheitsfall- in demselben Quartal wie GOP 01794

76,08 €*(703 Punkte)

01796 Zuschlag zur GOP 01794 je weitere vollendete 20 Minuten, wenn ein Befund auf eine genetisch bedingte Erkrankung des Fötus hinweist

- bis zu neunmal im Krankheitsfall- bei einer erneuten Schwangerschaft erneut bis zu neunmal im

Krankheitsfall- in demselben Quartal wie GOP 01794

111,47 €*(1030 Punkte)

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01841 Ausführliche humangenetische Beurteilung wegen evidenten gene-tischen und/oder teratogenen Risikos nach B. 4. der Richtlinie des G-BA zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch

- nur für einen der beiden Partner berechnungsfähig- je vollendete 20 Minuten Arzt-Patienten-Kontaktzeit- bis zu sechsmal im Krankheitsfall

59,85 €*(553 Punkte)

01842 Zuschlag zu den GOP 11502, 11503, 11506 und 11508 für Gemein-kosten und die wissenschaftliche ärztliche Beurteilung und Befun-dung im Zusammenhang mit einer In-vitro-Diagnostik zur Untersu-chung eines möglichen genetischen Risikos nach der Richtlinie des G-BA zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch

- einmal im Krankheitsfall- ab der 1.301. Leistung wird die GOP 01842 mit 742 Punkten

bewertet – Staffelung je Arzt in Abhängigkeit von der im Quartal erbrachten Anzahl der Leistungen

100,33 €*(927 Punkte)

Abs

chni

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.5 –

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epro

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izin 08575 Humangenetische Beratung und Begutachtung im Zusammenhang

mit einer Maßnahme nach Nr. 10.5 der Richtlinien über künstliche Befruchtung bei evidentem genetischen und/oder teratogenen Risiko

- nur für einen der beiden Partner berechnungsfähig- je vollendete 20 Minuten Arzt-Patienten-Kontaktzeit- bis zu sechsmal je Reproduktionsfall- bei einer erneuten Schwangerschaft erneut bis zu neunmal im

Krankheitsfall

59,85 €*(553 Punkte)

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 2 / MAI 20194

ABRECHNUNG

In den Abschnitt 1.7.4 EBM werden drei neue human-genetische Beurteilungsleistungen GOP 01794, 01795 und 01796 in der Mutterschaftsvorsorge aufgenom-men. Diese werden nach den Mutterschaftsrichtlini-en des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach der Schwere der Erkrankung differenziert. Der Leis-tungsinhalt und die Struktur der GOP sind damit an die kurativen humangenetischen Beurteilungsleistun-gen (GOP 11233 bis 11236) angeglichen.

Für die ausführliche humangenetische Beurteilung (von bis zu 20 Minuten Dauer) wegen evidenten ge-netischen und/oder teratogenen Risikos rechnen Ärz-te die neue GOP 01794 ab. Liegt in einer weiterfüh-renden Untersuchung (sonographische Diagnostik, Untersuchung von Nabelschnurblut, Fruchtwasser und/oder Chorionzotten- oder Plazentagewebe) ein Hinweis auf eine genetisch bedingte Erkrankung des Fötus vor, kann der Arzt je weitere 20 Minuten zusätz-lich den Zuschlag 01796 bis zu neunmal im Krank-heitsfall abrechnen – andernfalls den Zuschlag GOP 01795 bis zu dreimal im Krankheitsfall. Beide Zuschlä-ge können nur im selben Quartal mit der GOP 01794 abgerechnet werden. Ärzte können bei einer erneu-ten Schwangerschaft im selben Krankheitsfall die Leis-tungen erneut bis zu ihrem jeweiligen Höchstwert ab-rechnen.

Die humangenetische Beurteilung GOP 01841 nach der Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch und die humangenetische Beurteilung GOP 08575 nach den Richtlinien über die künstliche Befruchtung entsprechen im Leistungsin-halt und der Bewertung der GOP 11233. Ärzte kön-nen die GOP 01841 bis zu sechsmal im Krankheitsfall und die GOP 08575 bis zu sechsmal im Reprodukti-onsfall abrechnen. Die Beurteilung umfasst grund-sätzlich auch die Beratung des Partners.

Die Zuschläge (GOP 01842 und 08576) zu den in- vitro-diagnostischen Leistungen des EBM-Abschnitts 11.4.3 vergüten deren Gemeinkosten und Befundung. Die in-vitro-diagnostischen Leistungen finden Sie im Abschnitt 11.4 EBM. Wie bisher kennzeichnen Ärzte die Leistungen aus dem Abschnitt 11.4 für die Emp-fängnisregelung mit dem Suffix „U“ und die Leistun-gen für die künstliche Befruchtung mit dem Suffix „X“.

Die GOP 11234 (Zuschlag zu GOP 11233 „Ausführli-che humangenetische Beurteilung wegen evidenten genetischen und/oder teratogenen Risikos von bis zu 20 Minuten Dauer) kann statt dreimal nun fünfmal im Krankheitsfall abgerechnet werden.

Die bisherigen Beurteilungsleistungen GOP 01790 bis 01792, 01835 bis 01839 und 08570 bis 08574 wer-den zum 01.04.2019 aus dem EBM gestrichen.

Labor: Zwei neue Untersuchungen

Der Bewertungsausschuss hat entschieden, die neu-en GOP 32480 (Nachweis von Anti-Drug-Antikörpern) und GOP 32557 (Zuschlag für die Vorbehandlung von Erythrozyten bei Therapie von hämatologischen Neo-plasien) in den EBM aufzunehmen.

Die GOP 32480 zum Nachweis von Anti-Drug-Anti-körpern wurde in den Abschnitt 32.3.5 EBM (Immu-nologische Untersuchungen) aufgenommen. Ärzte erhalten je Untersuchung 18,65 €.

Unter einer Enzymersatztherapie mit dem Wirkstoff Velmanase alfa (Lamzede®) können sich spezifische Antikörper entwickeln, die eine schwere Immunreak-tion auslösen können oder die therapeutische Wir-kung des Arzneimittels reduzieren. Die Fachinfor-mation des Arzneimittels sieht in diesen Fällen zum

Abs

chni

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.5 –

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dukt

ions

med

izin 08576 Zuschlag zu den GOP 11351, 11352, 11502, 11503, 11506 und

11508 für die Gemeinkosten und die wissenschaftliche ärztliche Be-urteilung und Befundung im Zusammenhang mit einer Maßnahme nach Nr. 10.5 der Richtlinie über künstliche Befruchtung

- einmal je Reproduktionsfall- ab der 1.301. Leistung wird die GOP 08576 mit 742 Punkten be-

wertet – Staffelung je Arzt in Abhängigkeit von der im Quartal er-brachten Anzahl der Leistungen

100,33 €*(927 Punkte)

*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2019 (10,8226 Cent)

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 2 / MAI 2019 5

ABRECHNUNG

Ausschluss oder zur Sicherung der Verdachtsdiagno-se eine Untersuchung auf Antikörper gegen Velma-nase alfa vor.

Obwohl die Bildung von Antikörpern auch für ande-re Wirkstoffe beschrieben ist, konnte im Bewertungs-ausschuss nicht erreicht werden, dass der Nachweis von Anti-Drug-Antikörpern arzneimittelunabhängig in den EBM aufgenommen wird.

Für die Vorbehandlung mit Dithiothreitol (DTT) zur Vermeidung von Interferenzen durch Daratumumab können Ärzte seit dem 01.04.2019 den Zuschlag 32557 aus dem Abschnitt 32.3.6 EBM (Blutgruppen-serologische Untersuchungen) abrechnen. Die GOP 32557 kann höchstens viermal am Behandlungstag abgerechnet werden und wird je Untersuchung mit 19,20 € vergütet.

Die neue GOP 32557 ist ein Zuschlag zu den GOP 32545 (Antikörpersuchtest in mehreren Techniken) oder 32556 (Kreuzprobe mit indirektem Antiglobu-lintest).

Die Therapie von hämatologischen Neoplasien mit dem monoklonalen Antikörper Daratumumab (Darza-lex®) verursacht Interferenzen bei Blutkompatibili-tätstests. Sie erfordern in der transfusionsmedizini-schen Versorgung entsprechend der Fachinformation zum Arzneimittel eine aufwändige Vorbehandlung von Test- beziehungsweise Spendererythrozyten. Diese Vorbehandlung wurde als GOP 32557 zum 01.04.2019 in den EBM aufgenommen.

Für beide neuen Leistungen (GOP 32480 und GOP 32557) benötigen Ärzte eine Genehmigung der KV Hessen – Alles zur Genehmigung finden Sie in dem Beitrag auf Seite 6.

OPS 2019: Anhang 2 EBM ändert sich

Der Anhang 2 des EBM wurde an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Version 2019 ange-passt. Dazu sind neue OPS-Codes aufgenommen und andere beendet worden.

Neu sind unter anderem OPS-Codes für die Revisi-on von Osteosynthesematerial mit Reosteosynthese, unterteilt nach der Art des Osteosynthesematerials und der Lokalisation (5-78a ff.), sowie für die Explo-ration an Sehnen, Faszien und Muskeln (5-840.s ff.,

5-842.9 ff., 5-843.c, 5-850.e ff., 5-850.f ff., 5-850.g ff.). Der OPS-Code für die offene chirurgische Stabili-sierung der Thoraxwand (5-346.5) wurde gestrichen und neue OPS-Codes für die offene chirurgische ein-seitige und beidseitige Stabilisierung der Thoraxwand, unterteilt nach der Anzahl der Rippen, wurden aufge-nommen (5-346.c ff., 5-346.d ff.).

Hinweis: Die operativen Eingriffe an Knochen und Gelenken zur Revision von Osteosynthesematerial mit Reosteosynthese dürfen nur abgerechnet wer-den, wenn ein operativer Verfahrenswechsel durch aufgetretene Komplikationen stattgefunden hat. Die Entfernung von Osteosynthesematerial ist dabei nicht gesondert berechnungsfähig (Bestimmung Abschnitt 31.2.4 Nr. 3 und 36.2.4 Nr. 2 EBM).

Detailänderungen

Im Beschluss zu Detailänderungen Teil A hat der Be-wertungsausschuss (schriftliche Beschlussfassung in seiner 434. Sitzung) entschieden, dass die neue GOP 08576 nicht neben der GOP 11302 abgerechnet wer-den kann.

Im Abschnitt 30.13 EBM zur spezialisierten Geriatrie wurde die Formulierung der Leistungen für die Vor-abklärung (GOP 30980 und 30981) vor einem wei-terführenden geriatrischen Assessment sowie für die Einleitung und Koordination der Therapiemaßnahmen (GOP 30988) angepasst, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Vorabklärungsgespräche (GOP 30980 und 30981) müssen laut obligatem Leistungsinhalt zwischen dem überweisenden Arzt und dem geria-trisch spezialisierten Arzt stattfinden. Um die GOP 30988 abzurechnen, wird die vorherige Durchfüh-rung der GOP 30984 vorausgesetzt. n EBM-FR

Praxistipp:Zu allen EBM-Änderungen finden Sie aktu-elle und weiterführende Informationen auf un serer Homepage unter www.kvhessen.de/ebm-aenderungen

Reinschauen lohnt sich!

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 2 / MAI 20196

QUALITÄT

Qualitätssicherung

Genehmigung für die neuen GOP 32480 und 32557 – spezielle Untersuchungen der Laboratoriumsmedizin

Zum 01.04.2019 wurden die zwei neuen GOP 32480 (Nachweis von Anti- Drug-Antikörpern) und 32557 (Zuschlag für die Vorbehandlung von Erythrozyten bei Therapie von hämatologischen Neoplasien) in den EBM aufgenommen.

Zur Ausführung und Abrechnung der beiden labora-toriumsmedizinischen Untersuchungen ist eine Ge-nehmigung durch die KV Hessen notwendig. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die in der Qualitäts-sicherungsvereinbarung (QSV) festgesetzten Voraus-setzungen erfüllt werden.

Fachliche Befähigung wird vorausgesetzt

Die fachliche Befähigung nach § 3 QSV ist ein we-sentlicher Bestandteil der Genehmigungsvorausset-zungen. Die fachliche Befähigung wird für die beiden Leistungen wie folgt nachgewiesen:

Für die GOP 32480 und GOP 32557 gilt diese als erfüllt, wenn die Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung „Arzt für Laboratoriumsmedi-zin“ vorliegt.

Zudem gilt für die GOP 32557 die fachliche Befähi-gung bei Ärzten mit der Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung „Transfusionsmedizin“ als nach-gewiesen.

Fachärzte mit Berechtigung zum Führen der Facharzt-bezeichnung „Mikrobiologie, Virologie und Infek-tionsepidemiologie“ oder „Transfusionsmedizin“ können durch eine 12-monatige Weiterbildung im Bereich Labormedizin ihre fachliche Befähigung für die GOP 32480 belegen.

Die fachliche Befähigung ist in Form von Zeugnissen und Bescheinigungen zusammen mit weiteren Vor-aussetzungen bei Antragstellung gegenüber der KV Hessen nachzuweisen.

Grundsätzlich kann jeder Arzt der fachärztlichen Ver-sorgungsebene die GOP 32480 und GOP 32557 EBM beantragen. Voraussetzung hierfür ist die Vorla-ge entsprechender Nachweise sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem kollegialen Fachgespräch (Kol-loquium).

Zuordnung erfolgt automatisch

Die neuen GOP werden bei bereits bestehender voll-ständiger Genehmigung der entsprechenden Unter-abschnitte und Vorliegen der fachlichen Befähigung ohne erneute Beantragung automatisch zugeordnet.

Alles zur Abrechnung der neuen Leistungen (GOP 32480 und GOP 32557) finden Sie in dem Beitrag auf Seite 4.

Zusätzliche Informationen zum Thema Speziallabor finden Sie auf unserer Homepage unter www.kvhessen.de/genehmigung/labormedizin

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfü-gung:T. 069 24741-6673E. [email protected]  n EW

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 2 / MAI 2019 7

SONSTIGES

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)

Zulassung zum Durchgangsarztverfahren

ÄBD Brückentagsregelung 2020

Brückentage 2020

Dr. med. Hubert Bölkow ist ab sofort als Ltd. Arzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie des Hos-pitals zum Hl. Geist, Am Hospital 6, 34560 Fritzlar, am Durchgangsarztverfahren beteiligt.

Dr. med. Roman Strehl, Arzt für Chirurgie und Unfallchirurgie, wird für Dr. med. Hubert Bölkow als ständiger Vertreter im Durchgangsarztverfahren aner-kannt.

Dr. med. Sven Rogmans ist ab sofort als Chefarzt der Klinik für Orthopädie, Unfall- und Wirbelsäulen-chirurgie am Krankenhaus Nordwest, Steinbacher Hohl 2-26 in Frankfurt, am Durchgangsarztverfah-ren beteiligt.

Dr. med. Oliver Pitzal ist seit dem 20.02.2019 als Oberarzt der Abteilung Orthopädie und Unfallchir-urgie am Klinikum Werra-Meißner GmbH in Witzen-hausen am Durchgangsarztverfahren beteiligt.  n DGUV

Die Brückentage nach § 5 Abs. 2, Buchst. e), bei de-nen es sich um typische Brückentage im Sinne von Einzeltagen zwischen einem Feiertag und dem Wo-chenende handelt, stehen fest:

• Freitag, 22.05.2020 (Tag nach Christi Himmelfahrt)• Freitag, 12.06.2020 (Tag nach Fronleichnam)

Der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) wird an die-sen Tagen ganztägig besetzt, also durchgängig je-weils Mittwoch ab 14 Uhr bis zum folgenden Werk-tag 7 Uhr.

In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Praxis zu schließen und auf den ÄBD mit der bundesweit gülti-gen Rufnummer 116117 zu verweisen.

Bitte beachten Sie: Unzulässig ist, das Praxistelefon direkt auf die 116117 umzuleiten.

Wichtig! Falls Ihre Praxis an den Brückentagen ge-schlossen ist, verweisen Sie bitte bei der Ansage auf Ihren Anrufbeantwortern auf unsere ÄBD-Präsenz.

Zum Beispiel mit unserem Mustertext außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten, während der ÄBD-Zeiten:

„Sie sind verbunden mit der <Fachrichtung> Praxis <Name> in <Ortsangabe>. Leider erreichen Sie uns nicht persönlich, Sie rufen außerhalb unserer Praxis-öffnungszeiten an. Die ärztliche Versorgung ist jetzt durch den Ärztlichen Bereitschaftsdienst sicherge-stellt. In lebensbedrohlichen Notfällen wenden Sie sich bitte an den Rettungsdienst unter der Rufnum-mer 112. Die Ärztlichen Bereitschaftsdienstzentralen können direkt und ohne Termin aufgesucht werden. Alle Informationen zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst wie Orte und Öffnungszeiten finden Sie im Internet unter www.bereitschaftsdienst-hessen.de. Telefo-nisch erreichen Sie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116117. Auf Wiederhören.“

Noch ein Hinweis: Denken Sie bitte immer daran, Ihre Patienten vorab darüber zu informieren,

• an welchen Tagen Ihre Praxis geschlossen ist,• wie Medikamente einzunehmen sind und• wie sich Patienten verhalten sollen, die an diesen

Tagen normalerweise einen Routinetermin haben.  n ZN

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www.kvhessen.de/aufdenpunkt

Sie finden uns im Internet unter:

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AUF DEN PUNKT NR. 2 / MAI 2019 31

TITELTHEMA

Zeitliche Umsetzungsvorhaben für KVen, KBV, GKV-Spitzenverband, Bewertungsausschuss

Wichtige Daten für niedergelassene Vertragsärzte und -psychotherapeuten

Voraussichtlich ab Mai 2019*

Inkrafttreten TSVG

Ausbau der TSS

• Auch Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten und Unterstützung bei der Suche nach dauerhaft versorgen-den Hausärzten

• Vier-Wochen-Frist gilt auch für die Vermittlung termin-gebundener Kindervorsorgeuntersuchungen (U-Unter suchungen)

• TSS vermittelt Termine zur psychotherapeutischen Akutbehandlung jetzt innerhalb von zwei Wochen (bisher innerhalb von vier Wochen)

• Vertragsärzte sind verpflichtet, der TSS freie Termine zu melden

• Extrabudgetäre Vergütung aller TSS-Terminvermittlungs-fälle

Hausärzte vermitteln dringende Termine bei Fachärzten

Weiterbehandelnde Fachärzte erhalten alle Leistungen im Behandlungsfall extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet

Mindestsprechstunden

• Die KVen informieren im Internet über die Sprechstun-denzeiten der Vertragsärzte

• Die KVen überprüfen die Einhaltung der Versorgungs-aufträge einschließlich der Mindestsprechstunden künftig bundeseinheitlich

Das Mindestsprechstundenangebot wird angehoben:Mindestens 25 Stunden pro Woche (Hausbesuchszeiten werden angerechnet)

Voraussichtlich ab August 2019*

Ausbau der TSS

Zusätzlich zur extrabudgetären Vergütung der Behandlung von TSS-Fällen gibt es Zuschläge zur Versicherten- bzw. Grundpauschale von bis zu 50 Prozent

Hausärzte vermitteln dringende Termine bei Fachärzten

Hausärzte erhalten für die Vermittlung einesFacharzttermins zehn Euro extrabudgetär

Offene Sprechstunden

Welche Arztgruppen offene Sprechstunden anbieten müssen, legen KBV und GKV-Spitzenverband im Bundes-mantelvertrag fest

Fachärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Patientenversorgung müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten

Aufnahme neuer Patienten (Erstkontakt)

Der Bewertungsausschuss legt fest, für welche Arztgruppen die Regelung gilt

Leistungen für neue Patienten werden extrabudgetär vergütet

Spätestens zum 1. Januar 2020

Ausbau der TSS

• Terminservicestellen werden zu Servicestellen für ambu-lante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt

• Über bundesweit einheitliche Notdienstnummer (116117) 24 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche (24/7) erreichbar

• Online-Angebot zu Terminservicestellen (damit Termine nicht nur telefonisch, sondern auch online oder per App vereinbart werden können)

• Die KBV regelt Näheres zur einheitlichen Umsetzung durch die KVen

In Akutfällen werden Patienten auch während der Sprech-stundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt

*Nach Kenntnisstand zum Redaktionsschluss

Timeline TSVG

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AUF DEN PUNKT NR. 2 / MAI 201932

TITELTHEMA

SICHERSTELLUNG DER LÄNDLICHEN VERSORGUNG

AUFHEBUNG VON ZULASSUNGS-BESCHRÄNKUNGEN

Zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens stand im Raum, die Zulassungsbeschränkungen für Rheu-matologen, Psychiater und Kinderärzte befristet bis zur Umsetzung der Überprüfung der Bedarfsplanung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss aufzu-heben. Dieser Passus wurde im Laufe des Gesetzge-bungsverfahrens wieder gestrichen.

Dafür werden die Mitberatungsrechte der Länder im Zulassungsausschuss gestärkt. Künftig können sie ländliche oder strukturschwache Teilgebiete eines Pla-nungsbereichs bestimmen, für die auf ihren Antrag hin einzelne Arztgruppen oder Fachrichtungen von den Zulassungsbeschränkungen auszunehmen sind.

AUFSTOCKUNG DER WEITERBILDUNGS-STELLEN

Die Anzahl der zu fördernden Weiterbildungsstellen bei grundversorgenden Fachärzten wird von 1.000 auf 2.000 Stellen bundesweit verdoppelt. Damit dürf-ten in Hessen künftig 150 anstatt bisher 75 Stellen förderfähig sein. Ausdrücklich wird die Fachgruppe der Kinder- und Jugendärzte als zu fördernde Fach-gruppe benannt.

NEUE VERWENDUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR DIE MITTEL DES STRUKTURFONDS

Bisher stand es den KVen frei, einen Strukturfonds einzurichten. Mit der Neuregelung durch das TSVG ist ein Strukturfonds nun verpflichtend zu bilden und mit jeweils mindestens 0,1 Prozent der morbiditäts-bedingten Gesamtvergütung durch KV und Kranken-kassen zu befüllen. Bei Bedarf kann der Betrag auf

bis zu 0,2 Prozent der Gesamtvergütung verdoppelt werden. Die Verwendungsmöglichkeiten werden ebenfalls erweitert, z. B. zur Förderung der Errich-tung von Eigeneinrichtungen und lokalen Gesund-heitszentren für die medizinische Grundversorgung, zur Förderung der Erteilung von Sonderbedarfszulas-sungen sowie zur Förderung des Betriebs der Ter-minservicestellen.

Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, auf Landesebene zwischen KV und Krankenkassen ge-meinsam vertraglich zu vereinbaren, dass über die Mittel des Strukturfonds hinaus ein zusätzlicher Be-trag zweckgebunden zur Förderung der Strukturen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes bereitgestellt wird.

Um Transparenz über die mit Mitteln des Strukturfonds finanzierten Fördermaßnahmen herzustellen, werden die KVen künftig jährlich einen Bericht über die ge-troffenen Maßnahmen und den hierfür eingesetzten finanziellen Mitteln im Internet veröffentlichen.

EIGENEINRICHTUNGEN DER KVEN IN UNTERVERSORGTEN GEBIETEN

Sollten anfangs KVen laut Kabinettsentwurf schon in Gebieten, in denen ärztliche Unterversorgung nur droht, dazu verpflichtet werden, spätestens nach sechs Monaten eine Eigeneinrichtung zu betreiben, wurde dies durch die Änderungsanträge wieder ab-gemildert. Jetzt soll die Verpflichtung der KVen zur Gründung einer Eigeneinrichtung als Ultima Ratio erst bei eingetretener Unterversorgung gelten. Die KVen können die Einrichtungen auch durch Kooperation untereinander und gemeinsam mit Krankenhäusern sowie in Form von mobilen oder telemedizinischen Versorgungsangebotsformen betreiben.

getär vergütet. Alle Leistungen im Behandlungsfall, die aufgrund der Terminvermittlung erbracht wer-den, werden extrabudgetär bezahlt. Hierfür muss der Überweisungs- oder Originalschein mithilfe der Praxissoftware als „TSS-Terminfall“ gekennzeich-net werden. Spätestens zum 1. Januar 2020 wer-den Akutfälle, künftig nach erfolgtem Ersteinschät-

zungsverfahren, vermittelt. Diese Fälle sollen dann mit „TSS-Akutfall“ gekennzeichnet werden. Alle Termine, die von Hausärzten an Fachärzte vermit-telt werden, können von den weiterbehandelnden Fachärzten im Überweisungsschein mithilfe der Pra-xissoftware als „HA-Vermittlungsfall“ gekennzeich-net werden.

PRAXIS

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AUF DEN PUNKT NR. 2 / MAI 2019 33

TITELTHEMA

NEUE GRÜNDUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR MVZ

Von den KVen anerkannte Praxisnetze erhalten die Möglichkeit, medizinische Versorgungszentren zu gründen. Dies ist künftig jederzeit und nicht nur – wie ursprünglich vorgesehen – bei eingetretener oder in absehbarer Zeit drohender Unterversorgung möglich. Die Neuregelung zielt darauf ab, insbesondere die Si-cherstellung der Versorgung in ländlichen Gebieten zu verbessern.

Kapitalinvestoren haben sich bereits ausgewählter Leistungssegmente in Kliniken und in der ambulanten Versorgung bemächtigt, etwa bei Laboren, der Dialy-se und der Radiologie. Um den Einfluss dieser Inves-toren zu beschränken, dürfen Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen zum Beispiel nur noch fachbezoge-ne MVZ gründen, die mit der Dialyse zusammenhän-gende, auch ärztliche, Leistungen anbieten.

BONI FÜR VERSICHTERTE IN DER HZV

Durch einen Änderungsantrag hat es Ende Februar ei-ne Neuregelung in das Gesetz geschafft, die durchaus Sprengkraft entwickeln könnte. Demnach sollen die Krankenkassen, wenn Effizienzgewinne erzielt wer-den, zur Bonifizierung von Patienten verpflichtet wer-den, die an der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) nach § 73b teilnehmen. Damit erhofft sich die Politik, die Attraktivität der HzV für die Versicherten weiter zu steigern. Die Bindung des Patienten an den Haus-arzt ist zwar richtig, jedoch müsste die HzV vielmehr auch im Bereich des Kollektivvertrags gefördert wer-den. Sonst wird der Wettbewerb unweigerlich immer

weiter zugunsten der separaten Verträge des Haus-ärzteverbands verzerrt. Die Stärkung der HzV au-ßerhalb der KVen bei gleichzeitiger Bereinigung der Vergütung hat Folgen für das gesamte ambulante System. Die KVen finanzieren ihre gesetzlichen Aufga-ben und Projekte aus den Beiträgen ihrer Mitglieder, die sich mit jedem abgewanderten Patienten reduzie-ren. Ebenso werden den KVen dadurch notwendige Informationen zur Versorgungssteuerung entzogen.

REGRESSRISIKO SINKT WEITER

Ein kleiner Erfolg wurde beim Abbau der Regressbe-drohung für die niedergelassenen Ärzte errungen. So entfällt die Zufälligkeitsprüfung. Künftig ist ein be-gründeter Antrag einer Krankenkasse, mehrerer Kran-kenkassen gemeinsam oder der KV für die Einleitung der Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlicher Leistungen nötig. Die KBV und der GKV-Spitzenverband werden die Einzelheiten zur Prüfung auf begründeten Antrag in Rahmenempfehlungen konkretisieren, die bei den regionalen Vereinbarungen zu berücksichtigen sind.

Die Verjährungsfrist für Honorarrückforderungen wird von vier auf zwei Jahre nach Erlass des Honorarbe-scheids verkürzt. Die KBV und der GKV-Spitzenver-band haben in den Richtlinien die Voraussetzungen für die Einhaltung der Verjährungsfrist verbindlich vor-zugeben, zum Beispiel zu Verfahrensschritten und Da-tenübermittlungsfristen.

Arztgruppen, in denen Unterversorgung herrscht, dürfen nicht mehr nach Durchschnittswerten geprüft werden. Damit ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung getan.

BMG STEIGT BEI GEMATIK EIN

Mit dem TSVG wird auch die digitale Versorgung verbessert. So müssen die Krankenkassen ihren Ver-sicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Pati-entenakte (ePA) anbieten. Der Zugriff auf die Inhalte soll auch über das Smartphone oder Tablet möglich sein. Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen sollen ab

2021 von den behandelnden Ärzten digital an die Kassen übermittelt werden. Die Einführung neuer Anwendungen der elektronischen Gesundheitskar-te soll beschleunigt werden. Dafür übernimmt das Bundesgesundheitsministerium 51 Prozent der An-teile der Gesellschaft für Telematik (gematik). n

Nicole Spur und Stefanie Wagner (TSS)

ePA2021

ePA2021

ePA2021

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AUF DEN PUNKT NR. 2 / MAI 201934

TITELTHEMA

Dr. Ralf-Norbert Bartelt (CDU):„Das TSVG zeigt den richtigen Weg, ein berechtigtes Anliegen der Patienten zu lösen. Die heute teilweise sehr langen Wartezeiten auf einen Arzttermin werden

deutlich reduziert. Die Instrumen-te, mehr obligatorische Sprechstun-den für GKV-Patienten und offene Sprechstunden für einige Facharzt-gruppen sind für die Praxen prak-tikabel. Die meisten Praxen bieten den GKV-Patienten schon jetzt weit mehr Sprechstunden als vorgeschrie-ben an. Die Vergütungsanreize wer-den zur Akzeptanz bei Ärztinnen und Ärzten führen. Es ist für den Zusam-

menhalt der Gesellschaft wichtig, dass so das Vertrau-en in die freiberuflichen Mediziner, die KV und das du-ale Versicherungssystem erhalten bleibt.

Die zusätzlichen Leistungen sind für Betroffene von Bedeutung. Exemplarisch sei die Kryokonservierung von Keimzellen bei jungen Krebspatienten genannt. Die Versorgung mit Heilmitteln wird erweitert.

Die KV erhält mehr Möglichkeiten, die Versorgung im ländlichen Raum zu verbessern und den Sicher-stellungsauftrag zu erfüllen. Mobile Versorgungsein-richtungen, Telemedizin und als letzte Möglichkeit die Eröffnung von eigenen Praxen sind zielführend. Der Strukturfonds wird gestärkt. Die Realisierung der elek-tronischen Patientenakte wird vorangebracht.“

Marcus Bocklet (Bündnis 90/Die Grünen): „Trotz milliardenschwerer Zusatzausgaben wird das TSVG die zentralen Versorgungsprobleme in Deutsch-land und auch in Hessen nicht beheben können. Die

zusätzlichen Vergütungsanreize werden die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten er-heblich belasten, ohne zu einer substanziellen Verbesserung der Versorgung zu führen. Im Ge-genteil: Teuer bezahlte Anreize für die Vergabe von Terminen an Neu- und AkutpatientInnen wer-den dazu führen, dass im Gegenzug chronisch kran-ke und ältere PatientInnen umso länger auf Termine warten müssen. Die Erhöhung der Mindestsprech-stundenzeit birgt das Risiko, dass ältere ÄrztInnen ihre Praxistätigkeit beenden. Das wird den regio-nalen Ärztemangel weiter verschärfen. Stattdessen müssen die starren Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung aufgehoben, mehr Ko-operation und Vernetzung zwischen den Gesund-heitsberufen ermöglicht und die Gesundheitsversor-gung insbesondere in strukturschwachen Regionen sichergestellt werden.“

Dr. Daniela Sommer (SPD): „Viele Patientinnen und Patien-ten warten lange auf Facharzt-termine und fühlen sich medi-zinisch schlecht versorgt. Durch Terminservicestellen wird sicher-gestellt, dass eine zeitnahe Be-handlung erfolgt. Zusätzliche Leistungen, die Ärztinnen und Ärzte anbieten müssen, werden besonders vergütet – obligato-rische regionale Zuschläge sind auch für Ärzte auf dem Land vorgesehen und unterstützen die Versor-gung vor Ort!

TSVG aus hessischer Sicht

Die in Berlin beschlossenen Neuregelungen werden sich auch in hessischen Pra-xen bemerkbar machen. Auf den PUNKT. hat bei den gesundheitspolitischen Spre-chern der hessischen Landtagsfraktionen nachgefragt, wie sich aus ihrer Sicht das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auf die ambulante Versorgung in Hessen auswirken wird.

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TITELTHEMA

Das TSVG verpflichtet darüber hinaus KVen, mobile und telemedizinische Versorgungs-Alternativen anzu-bieten, wenn es zu wenige Ärzte gibt. Das hilft, in un-terversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten die Versorgung zu sichern.

Fachärzte der grundversorgenden und wohnortna-hen Versorgung (konservativ tätige Augenärzte, Frau-enärzte oder HNO-Ärzte) müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbie-ten. Die meisten Stunden sind noch immer für ge-plante Termine verfügbar. So profitieren Patienten, die schnelle Hilfe benötigen, und ältere und chronisch kranke Patienten haben kein Nachsehen!“

Christiane Böhm (DIE LINKE):„Das TSVG betreibt weitgehend Kosmetik. Das Gesetz bringt uns keinen Arzt und keine Ärztin mehr und will stattdessen mit finanziellen Anreizen Ärztinnen und Ärzte aufs Land locken. An einem Erfolg darf gezwei-

felt werden. Eine Verschlechte-rung der Versorgungssicherheit stellt Spahns Idee einer Vorprü-fung im psychotherapeutischen Bereich dar. Es ist unverantwort-lich, Menschen mit psychischen Problemen zu kategorisieren statt zu behandeln. Ich hoffe sehr, dass die mehr als 200.000 Unterschrif-ten gegen das gestufte Verfahren Wirkung zeigen.

Eine erhöhte Versorgungsdichte für die gesamte Be-völkerung braucht grundlegende Entscheidungen. Weg mit der privilegierten Behandlung von Privatpa-tientinnen und -patienten und anderen Fehlanreizen oder eine bessere Unterstützung für die Heilberufe sind hier nur zwei zu nennende Punkte. Auch müssten Maßnahmen ergriffen werden, damit nicht ein Drittel der frisch ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte statt am Patientenbett in den Büros und Laboren der Pharma-konzerne landen.“

Yanki Pürsün (FDP):„Wir betrachten das TSVG als ein weiteres Herumdok-tern an Symptomen, ohne die eigentlichen Ursachen von Termin-Engpässen zu beseitigen. Praxisinhaber

sind seit langem mit überbordender Bürokratie und drohenden Regressen belastet. Weitere Vorschriften zum Umfang freier Sprechstunden wer-den daher nachvollziehbar als Gänge-lung und unzulässiger Eingriff in die Freiberuflichkeit und eine selbstbe-stimmte Praxisorganisation empfun-den. Solche Regelungen gefährden zudem die Motivation des medizinischen Nachwuch-ses, das Risiko einer eigenen Praxisgründung einzu-gehen. Extrabudgetäre Vergütungen für Zusatzleis-tungen sind zwar als Anreiz zu begrüßen, doch kann das Ziel, das insgesamt zur Verfügung stehende Ter-minvolumen spürbar zu erhöhen, nur scheitern, wenn das Korsett der Budgetierung nicht insgesamt besei-tigt wird. Erst wenn es sich wieder rentiert, beispiels-weise eine Landarztpraxis zu betreiben, wird sich auch die Versorgungssituation verbessern.“

Claudia Papst-Dippel (AfD): „Die mit dem TSVG verbundene Erhöhung der Sprech-stundenzeiten auf 25 Wochenstunden kann nur durch eine Einschränkung von Leistungen wie Haus-besuchen und ambulanten Operationen oder einer Erhöhung der aktuell durchschnittli-chen Arbeitszeit von 52 Wochenstun-den kompensiert werden.

Eine entsprechende Entlohnung der Mehrarbeit ist nicht vorgesehen. Das Behandlungsbudget soll nicht er-weitert werden. Dabei fallen bereits heute bis zu 20 Prozent der Leistun-gen eines Arztes der Budgetierung zum Opfer.

Die geplante Umverteilung, wie zum Beispiel Hono-rarzuschläge für Landärzte, hat keinen wirksamen Effekt. Sie verschiebt das Problem und der Ärzte-mangel wird unweigerlich auch auf den städtischen Bereich ausgeweitet.

Statt wirksame Anreize für Ärzte und Therapeuten zu bieten, wird der bereits spürbare Ärztemangel wei-ter verschärft, womit die qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung gefährdet wird.“ n Marilena Demarez-Bandeh

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TITELTHEMA

Wie beurteilen Sie das geplante Gesetz für schnellere Termine und eine bessere Versor-gung (TSVG)?Bischofsberger: Ich finde es überaus wichtig, dass aus politischer Sicht nicht tatenlos zugesehen wird, dass immer mehr Arztpraxen auf dem Land keine Nachfolger finden oder sogar schließen. Die Verbes-

serung durch finanzielle Anreize halte ich für durchaus sinnvoll. Fraglich bleibt die Umsetzung und inwieweit das eigenstän-dige Handeln der niedergelas-senen Ärzte als Freiberufler hier-durch eingeschränkt wird. Das Ziel sollte sein, die Niederlas-sung so attraktiv wie möglich zu machen, nicht die bestehen-

den Praxen durch verpflichtende erweiterte offene Sprechstunden oder die Aufnahme von mehr Patien-ten zu belasten.

Kertel: Zunächst einmal ist es ein Eingriff in die beruf-liche Freiheit. Außerdem suggerieren 25 Sprechstun-den eine falsche Arbeitsrealität: Alle arbeiten inklusive der anfallenden Verwaltungsarbeiten, Dokumentati-on und dem „Schreibkram“ wesentlich mehr. Schnel-lere Termine können wir selbst mit Facharztkollegen „auf dem kleinen Dienstweg“ organisieren; das funk-tioniert vor allem bei primärärztlicher Lotsenfunktion der Hausärztinnen und Hausärzte, die wir als HESA bevorzugen.

Aulenkamp: Das Schwierige am TSVG ist, dass die kommunizierte Intention und die Änderungen nicht konvergent sind. In der Kommunikation zur Öffent-lichkeit wird ein Gesetz angepriesen, welches den Pa-tientinnen und Patienten mehr „Arztzeit“ verschaffen soll. Dies wird durch das Gesetz jedoch nicht erreicht und daher wurde es von der Ärzteschaft auch zu Recht heftig kritisiert.

Wie stehen Sie zu einer möglichen Landarzt-quote?Bischofsberger: Die Landarztquote ist kritisch zu beurteilen. Sich vor Beginn des Studiums zu ent-scheiden, für einen langen Zeitraum in einer vorge-gebenen ländlichen Region zu arbeiten, halte ich für fragwürdig. Vielmehr finde ich es wichtiger, mehr Stu-dienplätze zu schaffen, an dem Auswahlverfahren zu arbeiten und die Allgemeinmedizin besser und attrak-tiver in das Medizinstudium einzubinden. Mentoren-programme, die Förderung hausärztlicher Famula-turen und des PJs sind bereits ein guter Schritt. Das könnte man ausbauen. Ich finde eine Teilung des PJs in Quartale, wovon eines in der ambulanten Versor-gung in ländlicher Region abgeleistet wird, sinnvoller. Hier müssten aber Transport, Unterkunft etc. stark be-zuschusst werden.

Kertel: Generell sollte man keinen Arzt und keine Ärztin zu einem Arbeitsort „zwingen“. Zudem ist hier eine Definition von „Land“ erforderlich. Das Leben in einem kleineren Ort in der Nähe eines Ballungsrau-

„Intention und Änderungen sind nicht konvergent“

Der nachwachsenden Ärztegeneration müssen Bedingungen bereitet werden, die eine Entscheidung für die Niederlassung begünstigen und nicht behindern. Aus diesem Grund hat Auf den PUNKT. bei drei jungen Medizinerinnen nachgefragt, wie sie zum TSVG stehen. Geantwortet haben die PJlerin Lucy Bischofsberger aus Gießen, Jana Aulenkamp, die Präsidentin 2018 des Bundesverbands der Medi-zinstudierenden, und Corinna Kertel, 1. Vorsitzende der HESA (Junge hessische Allgemeinmedizin) stellvertretend für den HESA-Verein.

„Das Ziel sollte sein, die Nieder-lassung so attraktiv wie möglich zu machen, nicht die bestehen-den Praxen durch verpflichtende erweiterte offene Sprechstunden oder die Aufnahme von mehr Pa-tienten zu belasten.“ Bischofsberger

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mes ist auch gefühlt anders als tatsächlich in einem sehr ländlichen Raum. So kön-

nen zwei Ort-schaften, die die Definition von „Land“ er-füllen und ei-nen Ärzteman-gel haben, im Al l tags leben völlig andere Realitäten ab-

bilden; zumindest für die Menschen, die es gern „groß-städtischer“ haben möchten.

Wie wir wissen, sind Sie auch gegen eine Land-arztquote. Warum?Aulenkamp: Wichtig ist, dass in der Diskussion zwischen Allgemeinmedizin und Arzt oder Ärztin auf dem Land unterschieden wird, da die Allgemeinme-dizin generell für den Nachwuchs wieder attrakti-ver wird. Beides wird in der Diskussion um die Land-arztquote gern vermischt. Unsere letzte Umfrage unter rund 14.000 Medizinstudierenden, dem Be-rufsmonitor „Medizinstudierende 2018“, den wir zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereini-gung (KBV), dem Medizinischen Fakultätentag und der Universität Trier durchgeführt haben, zeigt dies sehr deutlich. Strukturelle Gegebenheiten in ländli-chen Regionen, wie beispielsweise die mangelnde Infrastruktur oder wenige Jobmöglichkeiten für den Partner oder die Partnerin, machen den Beruf als

„Landarzt“ unattrak-tiv. Die Landarztquo-te ist als Zwangsmittel damit ungeeignet, um den Mangel an Ärz-tinnen und Ärzten in ländlichen Regionen zu bekämpfen. Betrof-fene Medizinstudie-rende müssten noch

vor Beginn ihres Studiums und lange vor Beginn ih-rer ärztlichen Tätigkeit eine Entscheidung über ihren späteren Arbeitsort treffen, ohne dass persönliche Umstände und Lebensentscheidungen, aber auch Präferenzen für eine spätere Facharztweiterbildung ausreichend berücksichtigt werden können. Wer weiß schon genau, was man in 10 bis 12 Jahren

machen möchte? Wer länd-liche Regionen wirklich at-traktiver gestalten möch-te, muss an den Strukturen und in Netzwerken für eine zukunftsfähige, integrier-te und ganzheitliche Ver-sorgung arbeiten. Das „Ge-sunde Kinzigtal“ ist hier ein

Musterbeispiel und vereint diese Ansätze.

Gibt es bestimmte Rahmenbedingungen, unter denen Sie einer Landarztquote doch zustim-men könnten?Aulenkamp: Die Landarztquote ist wie eine Symp-tombehandlung, an der Ursache wird sich nichts ver-ändern. Wenn ich bei einem Patienten oder einer Pa-tientin nur die Symptome, aber nicht die Ursache behandle, obwohl es eine adäquate Therapie gäbe, ist dies nicht suffizient. Würden Sie dann eine Symp-tombehandlung der Ursachentherapie vorziehen? Für meinen Teil kann ich klar sagen, dass ich dies nicht tun kann und daher an jeden Politiker und jede Politikerin appelliere, sich mit den Ursachen der Unattraktivität von ländlichen Regionen auseinanderzusetzen. Wenn die Rahmenbedingungen für ländliche Regionen überarbeitet werden und neue Konzepte implemen-tiert werden, braucht es keine Landarztquote mehr.

Welche digitalen Modelle könnten aus Ihrer Sicht – im Zusammenhang mit der Ausweitung der Sprechstunden – die offenen Sprechstun-den im ambulanten Sektor unterstützen?Bischofsberger: Die Idee einer digitalen Kranken-akte, die über die Krankenkassenkarte abrufbar und auch für die Patienten einsehbar ist, halte ich für eine sehr gute Unterstützung. Die hausärztliche Grund-versorgung ist ein toller Grundgedanke, die aber aufgrund fehlender Transparenz bezüglich stattge-fundener Facharztuntersuchungen oft schwierig um-zusetzen ist. Ebenfalls könnten über das Smartphone Terminerinnerungen sowie Vorschläge für Vorsor-geuntersuchungen und Präventionsprogramme in der Umgebung verschickt werden. Sehr innovativ sehe ich

TITELTHEMA

„Generell soll-te man keinen Arzt und kei-ne Ärztin zu ei-nem Arbeits-ort ,zwingen‘.“ Kertel

„Wer ländliche Regionen wirklich attraktiver gestalten möchte, muss an den Struk-turen und in Netzwerken für eine zukunftsfähige, integ-rierte und ganzheitliche Ver-sorgung arbeiten.“ Aulenkamp

„Die Hochschulen bilden nicht auf Bestellung des Arbeitsmarktes aus“, sagt Jana Aulenkamp, Präsidentin 2018 des Bundesverbands der Medizinstudierenden.

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auch die digitale Erfassung der Anamnese im Warte-zimmer via iPad oder Smart-phone nach standardisierten Fragebögen, die symptom-bezogen nach Algorithmen die Krankengeschichte abfra-gen und so dem Arzt bereits vor der Untersuchung ei-nen ersten Eindruck vermitteln und der Patient seine Wartezeit sinnvoll nutzen kann.

Aulenkamp: In das TSVG muss auf jeden Fall auf-genommen werden, dass die Mindestsprechstunden-zeiten nicht vor Ort abgeleistet werden müssen. Die ärztliche Selbstverwaltung löst das Fernbehandlungs-verbot mehr und mehr auf und möchte mehr Flexibi-lität schaffen. Durch diverse Umstände, wie die Ver-gütung, ist die Videosprechstunde bei Ärztinnen und Ärzten noch nicht sonderlich beliebt. Falls das TSVG diese Möglichkeit durch die geringere Flexibilität noch weiter erschwert, wird die Implementation der Video-sprechstunde weiter behindert.

Kertel: Die elektronische Gesundheitskarte (aller-dings mit selbstbestimmter Freigabe der Daten!) kann die Arbeit der Allgemeinmediziner erleichtern, vor al-lem wenn es bei Neu-Patienten um Vorbefunde und Medikation geht beziehungsweise bei vielen Patien-ten, die bei Facharztkollegen in Behandlung sind. Zu-dem könnte die Aufzeichnung von Vitalzeichen oder Blutzuckerwerten via sicherer (!) Apps der besseren Übersicht für Ärzte und Patienten dienen.

Generell ist uns allerdings beim Thema „digitale Mo-delle“ der Datenschutz sehr wichtig. Jeder sollte sehr genau verstehen, welche Daten er wem freigibt.

Stellt das TSVG ein Niederlassungshemmnis für Ärzte dar?Bischofsberger: Insgesamt vermittelt einem das Ge-setz, dass dem Bundesministerium viel an der Verbes-serung der Bedingungen der Niederlassung liegt. Al-

lerdings erhöht sich durch die Vorgaben auch der bürokrati-sche Aufwand, welcher auch zurzeit ein großer Hemmfak-tor der Niederlassung ist. Dies könnte durchaus abschre-ckend wirken, daher bin ich sehr gespannt auf die Umset-zung und die Unterstützung, welche die niedergelassenen Ärzte bei den Neuerungen bekommen.

Kertel: Dadurch wird noch mehr Bürokratie entstehen, zusätzlich zu Regularien zur Umsetzung der Daten-schutzgrundverordnung oder den Pflichtschulungen. Das ist generell ungünstig. Gera-de zu Beginn einer Niederlas-sung, wo auf vielen Ebenen sehr viele Dinge zu beachten sind, stellen zusätzliche vor-geschriebene Umsetzungen noch mehr Zeitaufwand dar.

Welche positiven Aspekte sehen Sie im TSVG?Kertel: Leider überwiegen die aus unserer Sicht ne-gativen Punkte.

Aulenkamp: Wenn ich mir das TSVG im Detail an-schaue, sind einige erfreuliche Änderungen vorge-nommen worden. Gerade wenn es um die Vergütung von einigen präventiven Leistungen, Einbindungen von Gesundheitszentren oder die Ausgestaltung von MVZ geht.

Bischofsberger: Besonders positiv sehe ich die Ver-besserung in der Honorierung von Hausbesuchen und die finanzielle Förderung der Praxen. Die Terminser-vicestellen und die offene Sprechstundenregelung der fachärztlichen Grundversorgung sind außerdem ein weiterer Fortschritt in der Patientenversorgung.

Was ist unabdingbar für eine bessere ambulan-te Versorgung in ländlichen Regionen, in denen der Ärztemangel schon spürbar ist?Bischofsberger: Eines der Hauptprobleme ist die Einschränkung der ärztlichen Tätigkeit durch Budge-

„Gerade zu Beginn ei-ner Niederlassung, wo auf vielen Ebenen sehr viele Dinge zu beachten sind, stellen zusätzliche vorgeschriebene Um-setzungen noch mehr Zeitaufwand dar.“ Kertel

Studentin Lucy Bischofsberger aus Gießen (11./12. Semester) ist sehr gespannt auf die Umsetzung

und die Unterstützung, welche die niedergelassenen Ärzte bei

den Neuerungen durch das TSVG erhalten werden.

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TITELTHEMA

tierung und die Angst vor einem Regress. Vor allem aus finanzieller Sicht muss die Niederlassung attrakti-

ver gemacht werden. Um eine Nachfolge muss sich frühzeitig gekümmert werden, nicht erst wenn die Praxis schließt. Die Vorteile der Niederlassung müssen den bürokratischen Mehraufwand klar überwiegen.

Kertel: Flexiblere Arbeits(zeit)modelle sind schon jetzt, aber auch in Zukunft äußerst wichtig: Gerade für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auch für die neue Vätergeneration. Es müssen zudem drin-gend mehr Studienplätze für Humanmedizin geschaf-fen werden, um dem Ärztemangel der Zukunft entge-genzuwirken. Ferner sollte die ambulante Ausbildung unbedingt mehr Stellenwert im Studium haben, denn dort arbeiten später die meisten Kollegen.

Bei der Dialogveranstaltung der KBV am 18. Januar sprachen Sie auch „interprofessionel-le Modelle“ für die zukünftige Versorgung an. Was meinen Sie damit?Aulenkamp: Ein interprofessionelles Modell könnte zum Beispiel ein Gesundheitszentrum unter ärztlicher oder anderer Leitung sein, in dem ein interprofessio-nelles Team aus den Bereichen der ärztlichen Versor-gung (verschiedene Fachrichtungen), Pflege, Physio-therapie und anderen Gesundheitsberufen tätig ist. Es finden Sprechstunden genauso statt wie Beratungen, Präventions- und Therapieangebote oder Selbsthilfe-gruppen sowie die Koordination der medizinischen Versorgung der ländlich gelegenen Orte (beispielswei-se durch Filialpraxen oder mobile Praxen). Im Rahmen des Versorgungskonzepts sollte über die Delegation und Substitution ärztlicher Tätigkeiten wie die Durch-führung von Hausbesuchen, Betreuung chronisch Kranker oder die Wundversorgung nachgedacht wer-den. Beispiele hierfür sind „Care Groups“ aus den Nie-derlanden, das multiprofessionelle Versorgungskon-zept der Bend Memorial Clinic (USA) und zum Teil das „Gesunde Kinzigtal“. In der Integrierten Versorgung des Gesunden Kinzigtals wird, auf Grundlage einer modifizierten Vergütung, über eine gesundheitszent-rierte Versorgung durch regionale, interprofessionelle Gesundheitszentren eine Anlaufstelle für alle Fragen

der Gesundheit (auch Ernährungsberatung, Physio-therapie, Koordination in der Region) ermöglicht. Ein interprofessionelles Modell kann aber auch eine Ver-änderung in der Ausbildung sein. Zum Beispiel gibt es jetzt schon interprofessionelle Ausbildungsstationen, in denen Auszubildende der Pflege und Medizinstu-dierende gemeinsam unter Supervision eigenverant-wortlich arbeiten können.

Wie bewerten Sie die Aussage von Minister Spahn bei der Dialogveranstaltung der KBV am 18. Januar „Medizin zu studieren ist ein Privileg mit einem Arbeitslosigkeitsrisiko von null Prozent. Die Gesellschaft muss sich daher schon fragen, mit welchem Ziel Medizin stu-diert wird“?Aulenkamp: Generell zahlen wir in Deutschland kaum Gebühren für unser Studium, egal in welchem Fach. Historisch bedingt sind Universitäten und Hoch-schulen ein Ort der akademischen Freiheit und sollten nicht zu stark mit der aktuellen Regierung und Poli-tik verknüpft sein. Zu jetzigen Zeiten mag dies keine allzu große Bedro-hung sein, jedoch wissen wir nicht, in welche Richtungen sich die Politik entwickeln kann. Daher sollten wir die Universität als freie Entfaltungs-stätte und kreativen Findungsraum hochhalten. Wie in jedem anderen Studiengang haben wir auch in der Medizin freie Be-rufswahl und alle anderen akademischen Freiheiten. Wir sollten uns als Gesellschaft ständig fragen, was an der universitären Ausbildung verbessert werden könnte, egal ob in der Kunst oder in der Medizin und unabhängig vom Arbeitsmarkt. Die Hochschulen bil-den nicht auf Bestellung des Arbeitsmarktes aus. Ich stimme zu, dass Medizin zu studieren ein Privileg ist und ich wertschätze es sehr, diesen Weg gehen zu dürfen. Dies bringt mich aber nicht in die Situation, dass ich mehr „Opfer“ bringen muss als eine andere Berufsgruppe. Ich hoffe, dass wir die Denkweise, dass Ärzte sich aufgrund ihres Ethos für die Medizin selbst aufopfern müssen, überwunden haben. n Die Fragen stellte Petra Bendrich

„Eines der Hauptprobleme ist die Einschränkung der ärztlichen Tätigkeit durch Budgetierung und die Angst vor einem Regress. Vor allem aus finanzieller Sicht muss die Niederlas-sung attraktiver gemacht werden.“ Bischofsberger

„Wie in jedem anderen Stu-diengang haben wir auch in der Medizin freie Berufswahl und alle anderen akademi-schen Freiheiten.“ Aulenkamp

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AUF DEN PUNKT NR. 2 / MAI 201940

Ärztliche Arzneimittelverordnungen werden auf ihre Wirtschaftlichkeit hin kontrolliert. Die Überschreitung eines Praxisbudgets um mehr als 45 Prozent führt bei der Jahresprüfung (auf Basis des Verordnungsdurch-schnitts der Fachgruppe) zu einem Prüfverfahren. Kann diese Überschreitung durch vorliegende Praxis-besonderheiten nicht auf unter 45 Prozent reduziert werden, kommt es zum Regress. Immer wirtschaftli-cheres Verordnen sowie eine zunehmende Zahl von Arzneimittelverordnungen als Praxisbesonderheiten haben dazu geführt, dass es von 2012 bis 2016 jähr-lich zwischen null und acht Arzneimittelregresse gab. Damit tendiert die Regressbedrohung einer hausärzt-

lichen Praxis – trotz Verordnung teurer innovativer Arzneimittel – gegen null.

EINZELREGRESSZAHLEN STEIGEND

Völlig anders sieht dies bei den Einzelregressverfah-ren aus, die von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) beantragt werden. Im zweiten Quartal 2014 beanstandete die GKV 180 Verordnungen, im zwei-ten Quartal 2016 waren es schon 1.800 Prüfanträge. Seitdem werden etwa 800 Prüfanträge pro Quartal gestellt. Problematisch ist, dass Verordnungen vier Jahre rückwirkend beanstandet werden können.

PRAXISTIPPS

Regresse sind vermeidbar

Das Thema Regressbedrohung ist für viele Praxisinhaber ein ständiger Begleiter. Zwar sanken in Hessen die Arzneimittelregresse deutlich, die Einzelregressver-fahren auf Antrag der Kassen sind dagegen steigend. Lesen Sie hier, welches die häufigsten Beispiele für Verordnungsprüfungen sind und wie sich diese um-gehen lassen.

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AUF DEN PUNKT NR. 2 / MAI 2019 41

Dies führt unter Umständen zu hohen Erstattungs-beträgen. Pro Quartal werden zudem etwa 500 Er-stattungsanforderungen der GKV wegen eines nicht zulässigen Sprechstundenbedarfsbezugs gestellt. Die Regressanträge beruhen auf Verstößen gegen die Arzneimittelrichtlinien des Gemeinsamen Bun-desausschusses (G-BA), Beschlüssen des G-BA zur wirtschaftlichen Arzneimittelverordnung sowie der Sprechstundenbedarfsvereinbarung zwischen den hessischen Krankenkassen und der KV Hessen. Da diese Regelungen rechtlichen Charakter haben, führt eine Missachtung praktisch immer zum Regress. Es gibt keine anzuerkennenden Praxisbesonderheiten und ein Widerspruch ist letztendlich aussichtslos.

WICHTIGE ANLAGEN

Von den elf Anlagen der Arzneimittelrichtlinie sind be-sonders die Anlagen I und III wichtig. Die Anlage I (Übersicht OTC-Präparate, Over-the-counter drug) lis-tet die OTC-Arzneimittel auf, die zulasten der GKV zu verschreiben sind. Ansonsten können nicht verschrei-bungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimit-tel (OTC-Präparate) nur für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche mit Entwicklungsstö-rungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr verordnet werden. Die Anlage III listet Verordnungseinschrän-kungen und -ausschlüsse von verschreibungspflichti-gen Arzneimitteln auf, die nicht zulasten der GKV ver-ordnet werden können. Es müssen die Beschlüsse des G-BA zu Arzneimitteln berücksichtigt werden, die eine Änderung beziehungsweise Ergänzung der Arzneimit-telrichtlinien darstellen.

Die Anlagen I und III der Arzneimittelrichtlinie finden Sie online unter: www.g-ba.de/informationen/richtlinien/3/

HÄUFIGE REGRESSGRÜNDE

Viele Regressanträge gibt es wegen formaler Verord-nungen zum Off-label-Einsatz. Diese liegen dann vor, wenn Arzneimittel für Indikationen verordnet wer-den, für die sie nicht zugelassen sind. Der gleiche Be-anstandungsgrund liegt vor, wenn Arzneimittel über einen längeren Zeitraum überdosiert verordnet wer-den. Nachfolgend die häufigsten Prüf-/Regressanträ-ge des dritten Quartals 2018, die alle für vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können:

• PPI-Verordnungen zur Therapie einer Gastri-tis, für deren Behandlung sie keine Zulassung haben. Diese gilt nur für die Behandlung einer Ulkuskrankheit, Refluxösophagitis, Helicobacter Pylori-Eradikation, Zollinger-Ellison-Syndrom und bei Risikopatienten zur Ulkus-Prophylaxe bei NS-AR-Therapie.

• Axura (Memantin) zur Behandlung einer mittel-schweren bis schweren Alzheimer-Demenz. Die Verordnung bei anderen Demenzformen wird als Off-label-use angesehen und führt zu Prüfver-fahren.

• Die Therapie einer Hypercholesterinämie mit Eze-trol ist nur in Kombination mit einem Statin zuläs-sig. Die Monotherapie wird beanstandet und ist nur bei wenigen zu begründenden Ausnahmen möglich.

• Bei Hämorrhoiden-Arzneimitteln sind nicht nur OTC-Präparate nicht verschreibungsfähig, son-dern auch das verschreibungspflichtige Jelli proct. Das Präparat enthält neben einem Glukokortikoid ein Lokalanästhetikum. Hämorrhoiden-Mittel sind aber als Kombinationsarzneimittel nicht verord-nungsfähig.

• Verschreibungspflichtige Antihistaminika können nur verordnet werden, wenn gegenüber apothe-kenpflichtigen Antihistaminika Unwirksamkeit oder Unverträglichkeiten bestehen. Dies ist zu dokumen-tieren.

• Verschreibungspflichtige Hustenmittel sind als Kombinationspräparate von Antitussiva, Expekto-ranzien oder Mukolytika sowie anderen Wirkstof-fen nicht verordnungsfähig.

• Die Verordnung der Asthma-Dosieraerosole Aa-rane und Allergospasmin führt zu Prüfverfahren, weil das enthaltene Cromoglicin als Antiallergi-kum wegen fehlendem Wirknachweis nur bei Kin-dern verordnungsfähig ist, bei Erwachsenen nicht.

• Bei Asthma-Dosieraerosolen gibt es viele Bean-standungen, wenn die tägliche Dosis über ein Quartal deutlich über der zugelassenen liegt. Die-se gilt als Off-label-Einsatz.

• Überdosierung eines Arzneimittels über einen Zeitraum von mindestens einem Quartal gilt auch bei vielen anderen Arzneimitteln als Off-label-use. Zum Beispiel bei Präparaten zur Behandlung der Hypertonie mit der zugelassenen Dosierung 1 x 1 pro Tag, wenn diese 2 x oder 3 x 1 pro Tag verord-net werden.

PRAXISTIPPS

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PRAXISTIPPS

• Bei Arzneimitteln zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 führt die Verordnung des Glitazons Actos wegen eines belegten Schadenspotenzials und die Verordnung der Glinide Repaglinid und Nateglinid (Novonorm, Starlix) wegen des nicht belegten Zusatznutzens zum Verordnungsaus-schluss wegen Unwirtschaftlichkeit. Das Gleiche gilt für das Kombinationsmittel Competact – Kom-bination von Metformin und Pioglitazon – wegen seines Glitazon-Anteils.

• Tranquillanzien/Diazepine können nur bis zu vier Wochen verordnet werden. Eine längere Verord-nungsdauer ist explizit zu begründen.

• Die Verordnung von Umstimmungsmitteln und Sti-mulanzien wie Bronchovaxom oder Urovaxom zur Stärkung des Immunsystems beziehungsweise zur Verhinderung von rezidivierenden Infekten führt regelmäßig zu Regressen. Das Gleiche gilt für die OTC-Präparate Symbioflor 1 und 2, die auch nicht für Kinder verordnet werden können.

• Orale Antihypotonika sind laut Anlage III der Arz-neimittelrichtlinie nicht verordnungsfähig.

• Prüfverfahren wegen der Verordnung von fiktiv zugelassenen Arzneimitteln. Das sind Arzneimittel ohne reguläre Zulassung, da sie schon vor 1978 auf dem Markt waren. Sie dürfen in Deutschland vertrieben werden, sind jedoch nicht für GKV-Pati-enten verordnungsfähig. Dies betrifft zum Beispiel das Präparat AHP 200 zur Behandlung degenerati-ver Gelenkerkrankungen.

• Analgetika in fixer Kombination mit nichtanalgeti-schen Wirkstoffen (ausgenommen Kombinationen mit Naloxon) wie Arthotec forte sind nicht verord-nungsfähig.

SPRECHSTUNDENBEDARF

Der Bezug von Sprechstundenbedarf wird in der Sprechstundenbedarfsvereinbarung mit einem Sach-verzeichnis zwischen den hessischen Krankenkassen und der KV Hessen geregelt. Hier werden zum Bei-spiel die Arzneimittel angeführt, die für eine Erst-, Akut- oder Notfallbehandlung in der Praxis zur Ver-fügung stehen müssen. Sehr häufige Beanstandun-gen sind: • Externa zur topischen Anwendung wie Volta-

ren-Emulgel• Orale Kortikoide • Orale Antibiotika • Orale magensäurereduzierende Arzneimittel• HPV-Impfstoff. Dieser ist, entgegen anderen Impf-

stoffen, auf Rezept zulasten der GKV zu verordnen.

FAZIT

Alle genannten Beanstandungen und viele ähnliche Fälle lassen sich definitiv vermeiden, wenn die Arz-neimittelrichtlinie und hier in erster Linie die Anlage I (zugelassene OTC-Verordnungen) und die Anlage III (Verordnungseinschränkungen und -ausschlüs-se) beachtet werden. Viele Prüfverfahren beruhen auf einem formalen Off-label-Einsatz. Das heißt, das Arzneimittel wird außerhalb seiner zugelassenen In-dikation beziehungsweise in einer nicht zugelassenen Dosierung eingesetzt. Bei Beachtung der Zulassung kann es auch hier keine Prüfverfahren geben. n Dr. Wolfgang LangHeinrich

IHRE MEINUNG

Wie sind Ihre Erfahrungen mit Regressen? Hatten Sie häufiger Regresse und wenn ja, in welchem Bereich? Schreiben Sie uns Ihre Meinung an:

[email protected]/presse.Info

bo

x KONTAKT

Sollten Sie Fragen zum Thema haben oder eine Beratung zu Ihren Arznei- oder Heilmittelverord-nungen wünschen, wenden Sie sich bitte an das Team Arznei-, Heil- und Hilfsmittel der KV Hessen. T. 069 24741-7333F. 069 24741-68835 E. [email protected]

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AUF DEN PUNKT NR. 2 / MAI 2019 43

PRAXISTIPPS

Im neuen Infoportal „KVH aktuell Verordnungen“ finden Mitglieder der KV Hessen alle wichtigen Informationen rund um den Themenkomplex Verordnungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen – von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln über Nutzenbewertungen des G-BA bis hin zu Rote-Hand-Briefen.

Registrieren, einloggen, informierenUnter www.kvhaktuell-verordnungen.de können Sie sich einen Zugang zum Portal einrichten. Alles, was Sie dafür benötigen, sind Ihre LANR (die ersten 7 Stellen) sowie die PLZ des Ortes, an dem Sie normalerweise Mitteilungen der KVH erhalten.

Kontakt:Team Arznei-, Heil- und Hilfsmittel der KV HessenT. 069 24741-7333E. [email protected]

Für alle Verordnungsfragen:www.kvhaktuell-verordnungen.de

Darf ich das verordnen?

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PRAXISTIPPS

Honorarkürzungen vermeiden!

Lesen Sie hier, wann die GOP 01435 abrechenbar ist und worauf unbedingt zu achten ist. Bei weiteren Auffälligkeiten kann und wird die Prüfungsstelle Honorar-kürzungen aussprechen.

Die Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen hat für den Prüfzeitraum 2015/2016 erstmals die GOP 01435 (Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauscha-le) geprüft und viele Beanstandungen festgestellt, je-doch auf Honorarkürzungen verzichtet, weil die Prü-fung zum ersten Mal erfolgte. Stattdessen wurde eine schriftliche Beratung für ausreichend erachtet. Bei weiteren Auffälligkeiten wird es aber seitens der Prüfungsstelle zu finanziellen Maßnahmen kommen müssen.

Um dies zu verhindern, gilt es Folgendes zu beachten:Die GOP 01435 ist nur dann berechnungsfähig,• wenn im Arztfall nur telefonische oder andere mit-

telbare Arzt-Patienten-Kontakte zustande kommen. • wenn sie nur einmal nach dem vollendeten 12.

Lebensjahr im Behandlungsfall angesetzt wird. • wenn die Initiative zum Kontakt vom Patienten

ausgeht und• wenn die Ärztin/der Arzt persönlich mit dem Pati-

enten oder der Bezugsperson spricht.

Denn die Leistungslegende lautet:

FEHLERQUELLEN VERMEIDEN

Gerade in Berufsausübungsgemeinschaften (BAGs) wird die GOP 01435 sehr häufig angesetzt. Dies re-

sultiert daraus, dass häufig der telefonische Kontakt nicht durch den behandelnden Arzt, sondern durch den Praxispartner erfolgt.

In einem aktuellen Fall in Hessen wurde diese Ziffer sogar in 97 Prozent aller Fälle abgerechnet, was we-der plausibel noch wirtschaftlich ist.

AUFFASSUNG DER PRÜFUNGSSTELLE BEACHTEN

Die Prüfungsstelle vertritt die Auffassung, dass eine Steuerungsfunktion durch die Praxis/den Arzt statt-finden muss. Das bedeutet: Eingehende Telefona-te von Patienten sollten so gesteuert werden, dass der Patient nach Möglichkeit mit seinem behandeln-den Arzt und nicht mit einem Praxispartner sprechen kann. Der behandelnde Arzt kann für ein solches Te-lefonat keine weitere Ziffer ansetzen, da er bereits die Versichertenpauschale geltend gemacht hat. Erfolgt das Telefonat mit dem Praxispartner als nicht behan-delndem Arzt, kann dieser die GOP 01435 ansetzen. Die Prüfungsstelle hält es jedoch nicht nur aus wirt-schaftlichen, sondern auch aus medizinischen Ge-sichtspunkten für sinnvoller, wenn der behandeln-de Arzt im Rahmen eines mittelbaren Kontakts (z.B. Telefonats) berät, da er aufgrund des unmittelbaren (persönlichen) Kontakts mit dem Patienten oder dem Angehörigen die besten Auskünfte erteilen kann. Die GOP 01435 kann daher nur in Einzelfällen geltend gemacht werden.

Im Rahmen der Prüfung wurde von einigen Ärzten vorgetragen, dass diese Ziffer für eine Terminverein-barung angesetzt wurde. Auch dies ist nach der Le-gende der GOP 01435 nicht möglich. n Cornelia Kur

01 435 HAUS-/FACHÄRZTLICHE BEREITSCHAFTSPAUSCHALE

Obligater Leistungsinhalt

• telefonische Beratung des Patienten im Zusammenhang mit einer Erkrankung durch den Arzt bei Kontaktauf-nahme durch den Patienten und/oder

• anderer mittelbarer Arzt-Patienten-Kontakt gemäß 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen

k. A.

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PRAXISTIPPSPRAXISTIPPS

Wie war das?

In unserer Rubrik „Wie war das?“ beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um Ihren Praxisalltag. Bei allen weiteren Fragen ist die info.line Ihr direkter Draht zur KV Hessen: 069 24741-7777 (Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr).

Antworten!Fragen?

HABEN SIE WEITERE FRAGEN?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer info.line sind montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr für Sie erreichbar.

T. 069 24741-7777E. [email protected]

Gibt es eine Übersicht der hessenspezifischen Gebührenordnungspositionen (GOP)?Ja, eine Übersicht der hessenspezifischen Gebühren-ordnungspositionen finden Sie auf unserer Home-page unter www.kvhessen.de/hessen-gop. Darin enthalten sind beispielsweise die Gebührenziffern der Sonderverträge in Hessen.

Muss ich einen Antrag stellen, um die Förder-pauschale für die Telematikinfrastruktur zu er-halten?Nein, für Ärzte mit Arzt-Patienten-Kontakt löst ein erfolgreicher Abgleich mit den Versichertenstamm-daten (VSDM) automatisch den Erstattungsprozess bei der KV Hessen aus. Der Nachweis dafür wird mit Durchführung eines VSDM mit der Quartalsabrech-nung an die KV Hessen übermittelt.

Kann ich meine Termine für die Terminser-vicestelle auch telefonisch oder schriftlich per E-Mail oder Fax melden? Nein, für eine Terminmeldung nutzen Sie grundsätz-lich den E-Terminservice im KV-SafeNet*-Portal. Dort verwalten Sie Ihre Termine selbstständig.

Müssen Unterlagen wie Behandlungsscheine, die ich als Arzt bei der KV zur Quartalsabrech-nung einreiche, mit meinem Arztstempel ver-sehen sein?Ja, bitte versehen Sie alle Unterlagen, die Sie uns im Rahmen Ihrer eingereichten Abrechnung in Papier-form zusenden, mit Ihrem Vertragsarztstempel – auch die Meldung zur Abrechnungsinfo. So ist gewährleis-tet, dass die Unterlagen korrekt zugeordnet werden können.

Warum gibt es manchmal Probleme, meine Än-derungswünsche zur Abrechnung bei der KV zu übernehmen? Damit Ihre Änderungswünsche bei der Meldung zur Abrechnungsinfo (ehemals Arzt-Info-Brief) vollständig und korrekt in Ihre Abrechnung eingearbeitet werden können, brauchen wir Ihre Unterstützung:• Änderungswünsche bitte immer in das rechte freie

Feld zu der jeweiligen Korrektur eintragen – so ist die Zuordnung ganz leicht.

• Nur wenn der Platz im Feld nicht ausreicht, ein se-parates Blatt nutzen.

• Bitte einen Filzstift oder Kugelschreiber für die Kor-rekturwünsche verwenden – Bleistift ist oft zu hell und daher schwerer lesbar.

Warum kann ich als Arzt nicht die angegebene KV-Connect E-Mail-Adresse nutzen, um der KV zu schreiben?Sie können uns als KV sehr gerne an unsere KV-Connect E-Mail-Adresse schreiben. Hierfür benötigen Sie einen Zugang zu KV-Connect. Es ist, wie auch bei dem E-Arztbrief, nur möglich, über diese sichere Da-tenautobahn zu kommunizieren, wenn beide (Sender und Empfänger) auch an diese angebunden sind. In-formationen zu KV-Connect finden Sie online unter www.kvhessen.de/kv-connect

* Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht.

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PRAXISTIPPS

Wir müssen reden

Haus- und Fachärzte treffen sich, weil sie feststellen, dass es an der Kommunikati-on hakt. Kaum qualifizierte Überweisung, zu wenig Arztbriefe. Was ist zu tun? Drei Gremienmitglieder kommen zusammen – und reden.

Woran hakt es, wenn es ums Thema Arzt-briefe geht?Knoll: Das Thema ist akut geworden, weil gerade im Bereich Wiesbaden aufgefallen ist, dass die Kommu-nikation zwischen Haus- und Fachärzten nicht mehr funktionierte. Bei den Hausärzten kamen einfach keine fachärztlichen Briefe mehr an.

Weidenfeld: Mich hat es sehr gewundert, dass das plötzlich solche Wogen schlägt. Aus meiner Sicht soll der Hausarzt immer eine relevante Er-gebnisinformation meiner Befunde erhalten. Ganz häufig geht nur um Befundüberwachungen. Vor allem wenn der Patient aus eigenem Ermessen in die Facharztpraxis kommt, ohne Überweisung. Er-gibt sich keine Veränderung, wenn die Therapie so bleiben kann, wie sie eingestellt ist, kann man sich fragen: Soll man auch das dem Hausarzt mitteilen? Aber ich kann auch für mich nachvollziehen, dass

der Hausarzt den Wunsch haben könnte, auch die-se Information zu bekommen.

In der Vorbereitung auf das Gespräch heute habe ich mich gefragt, wie wir das Problem denn lösen kön-nen. Und ein Problem löst man, indem man mitein-ander redet. Das hat noch immer geholfen. Das geht zeitweise nicht Face to Face, deshalb braucht es geeig-nete Kommunikationsstrukturen. Und dieser Kommu-nikationsweg ist auf der einen Seite die Überweisung des Hausarztes beziehungsweise des anfragenden Arztes und auf der anderen Seite der Arztbrief.

Das heißt, dass Sie bei den Hausärzten auch durchaus Defizite bei den Überweisungen sehen?Mathes: Ja, das ist so und darüber haben wir ja auch schon diskutiert. Viele der hausärztlichen Kolle-ginnen und Kollegen machen das vielleicht nicht so akribisch, wie es notwendig wäre. Ich bin in einem

Im Gespräch: Zwei Hausärzte

und ein Facharzt diskutieren über

Überweisung und Arztbrief.

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PRAXISTIPPS

MVZ tätig und weiß allein daher schon, dass es bei uns intern oft ein Problem ist. Da steht bei Diagno-sen oft nur das Wort „Kontrolle“ und dann geht das raus und dass der Facharzt dann auch sagt, wenn ich so wenig Informationsgehalt als Anfrage bekom-me, habe ich auch nicht besonders viel Lust, mir viel Mühe beim Arztbrief zu machen, was ich denn da kontrolliert habe, kann ich auch nachvollziehen. Da ist es sicher auf beiden Seiten erforderlich, dass man sich etwas mehr Mühe in der Kommunikation gibt.

Ist das also ein generelles Hausarzt-Fach arzt-Thema? Oder hat das damit zu tun, dass Sie generell zu wenig Zeit haben und die dann bei der Bürokratie einsparen?Knoll: Ich habe da meine eigene Theorie. Ich be-fürchte, dass wir das Thema nicht in die Fläche be-kommen und das Überweisungsthema von den Fachärzten vorgeschoben wurde. Wenn man sich das mal über die Jahre anschaut, dann war das frü-her anders. Auf jede Überweisung hin wurde ein Brief geschrieben. Das war Standard. Und dann ka-men die Betriebswirtschaftler, die den Ärzten erklär-ten, dass die Sprechstunde unwirtschaftlich sei, dass sie besser getaktet werden müsse. Übrigens auch ein Grund dafür, dass es mit den Terminen nicht klappt. Früher hat man in der Sprechstunde auch immer Luft gehabt für Termine, das hat sich aber geändert. Das ist so eng getaktet, dass man gar keine Akutpatien-ten mehr reinkriegt und aus dem Grund gibt es eben auch Probleme beim Arztbrief.

Mathes: Dabei sind die Hausärzte über die regel-mäßigen Kontrollen der Fachärzte doch gar nicht so unglücklich, weil sie nämlich ihr eigenes Budget fürs Labor zum Beispiel nicht belasten. Das sind unter-schiedliche Facetten des gleichen Problems: Wir re-den zu wenig miteinander, die Kommunikation ist mangelhaft. Hausärzte bleiben unter sich und die Fachärzte meist auch, damit fehlt auch das Ver-ständnis für die andere Seite. Ich glaube, dass auch der eine oder andere Facharzt froh wäre, wenn er mit Haus ärzten vernetzt wäre, wenn man sich ab-spricht, wer was übernimmt und man sich so bes-ser unterstützt.

Weidenfeld: Wir sind doch erwachsene Leute und vernünftig erzogen worden. Und dann gilt: Auf eine Frage bekommt man eine Antwort. Dieses Spiel ist nun mal das der Überweisung, danach kommt der Arztbrief. Ich glaube, dass wir diese Kommunikation

einfach pflegen sollten. Es sollte völlig klar sein, dass ich antworte, wenn ich gefragt werde. Dahin sollten wir unsere Leute wirklich bringen: Auf eine qualifi-zierte Überweisung gibt es einen vernünftigen Arzt-brief. Und natürlich müssen wir die Kollegen dann informieren, wenn es Veränderungen im Krankheits-bild oder neue Erkrankungen gibt.

Mathes: Zumal der Hausarzt ja dann der Ansprech-partner ist, solche Dinge zu besprechen. Was bedeu-tet das, wie geht es weiter. Das will der Patient ja dann wissen. Deshalb müssen wir informiert sein.

Knoll: Ich finde die Formel, dass auf jede vernünf-tige Überweisung auch ein ordentlicher Arztbrief folgt, richtig. Das müssen wir jetzt noch in die Köpfe bekommen, aber deshalb sitzen wir ja hier.

Das klingt aber eigentlich sehr banal und als Nichtarzt denkt man: Warum bekommen Sie das denn nicht hin?Knoll: Das hat sicher auch eine historische Kompo-nente wegen der EBM-Änderungen der letzten Jah-re. Denn einen Überweisungsvorbehalt gibt es ja so gut wie nicht mehr, außer vielleicht bei Nuklearme-dizinern und Strahlentherapeuten. Finanziell macht es auch keinen Unterschied, ob ein Brief geschrie-ben wird oder nicht.

Mathes: Ist es denn für die Fachärzte tatsächlich ein Unterschied, wenn sich der Hausarzt besonders viel Mühe mit der Überweisung gibt, Vorbefunde drauf-schreibt, erleichtert das die Sache wirklich? Oder geht’s da nur ums Prinzip?

Weidenfeld: Das kann ich natürlich nur subjektiv mit meiner Praxis beantworten. Bei uns wird der Text der Überweisung ins PVS übertragen und dann habe ich die Fragestellung des Hausarztes direkt vor mir. Das hilft mir kolossal. Je nach Diagnose bin ich doch heilfroh, wenn ich höre, dass der Hausarzt das schon zwei- oder dreimal überprüft hat. Und ich bin in mei-ner Diagnostik gegebenenfalls viel wacher, je nach-dem, was ich an Vorbefunden kenne.

Knoll: Wenn wir uns darauf verständigen, dass wie-der mehr Arztbriefe geschrieben werden, dann sind wir doch schon weiter. Es muss auch nicht der klas-sische internistische Brief über viele Seiten sein. Es reicht doch, wenn man die essenziellen fachärztli-chen Untersuchungen reinschreibt, und dass wir

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PRAXISTIPPS

dann eine Diagnose von euch haben. Das ist doch ein vernünftiger Kompromiss, weil die Fachärzte ja ebenfalls dokumentieren müssen.

Weidenfeld: Vielleicht kann man sogar den Patien-ten etwas umerziehen, dass er sich zuerst beim Haus-arzt die entsprechenden Befunde besorgt, die der Hausarzt schon erhoben hat, und uns mitbringt. Das würde viele Doppeluntersuchungen vermeiden.

Mathes: Durch bessere Kommunikation klappt das mit den Terminen vielleicht auch besser. Wenn der Patient zum Kardiologen geht, nimmt der sich drei Minuten Zeit und sagt: Jetzt machen wir erst ein-mal ein Langzeit-EKG. So wird ein Langzeit-EKG ge-macht, dann kommt der nächste Termin und so häu-fen sich die Termine. Im Prinzip ist die Sprechstunde beim Facharzt voll und ich warte als Hausarzt viel-leicht unnötig lang auf die eigentliche Befunderhe-bung. Wenn ich vom Kardiologen weiß, der will bei seinen Untersuchungen immer ein Langzeit-EKG ha-ben, dann kann ich das so organisieren, da ich ja ein Gerät in meiner Praxis habe. Und das schneller, denn mein Gerät hat maximal eine Woche Vorlauf. All das fordert wieder, dass wir miteinander reden. Und das findet viel zu wenig statt.

Knoll: Man müsste also einen Katalog erstellen, was benötigt wird.

Weidenfeld: Aber das wisst ihr doch selbst, ihr seid doch auch Fachärzte ...

Mathes: Ich erlebe es oft aber auch umgekehrt: Ich mache mir die Mühe und erhebe den PSA-Wert und höre dann vom Urologen, dass er mir das nicht glaubt. Oder der Klassiker: Die Schilddrüsenwerte beim Nuklearmediziner. Die Werte des Hausarztes glaubt der nie.

Knoll: Aber warum wohl? Der verdient doch dran!

Mathes: Eben: Dann machen wir uns schon die Mühe, und dann kommunizieren die Fachärzte gegenüber dem Patienten: Das Labor vom Hausarzt ist schlecht!

Weidenfeld: Zur Schilddrüse kann ich nichts sagen. Aber zum PSA-Wert: Wie oft sagst du dem Patien-ten vor der Abnahme des Wertes, drei Tage vor der Blut entnahme keinen Geschlechtsverkehr, kein Fahr-radfahren? Bestimmte Parameter wie das PSA wer-den durch solche Betätigungen negativ beeinflusst. Und so wird aus einem eigentlichen Normalwert ein pathologischer.

Mathes: Das mache ich regelmäßig.

Weidenfeld: Sehr gut; wenn das gewährleistet ist, dann ist doch alles wunderbar, wenn ich das von

Uwe Mathes ist als angestellter Hausarzt in einem MVZ in Aßlar tätig.

Michael Thomas Knoll ist seit mehr als 26 Jahren als Hausarzt in Lich niedergelassen.

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meinem Hausarzt weiß, bin ich für jede Laborergeb-nisübermittlung dankbar ...

Mathes: Aber auch hier muss ich wissen: Der Haus-arzt macht das so. Und das funktioniert nur über in-dividuelle Kommunikation.

Knoll: Ja, tatsächlich ist das in erster Linie ein Kom-munikationsthema.

Weidenfeld: Dann ist es doch nicht mehr so schwer. Setzt doch in der Region Regeln auf: Ich als über-weisender Arzt mache mir die Mühe, auf der Über-weisung meine Frage zu formulieren und gebe die bereits erhobenen Befunde mit, und der Angespro-chene gibt eine zusammenfassende Antwort in Form eines Briefes, in die er die noch von ihm erhobenen Befunde mit einfließen lässt. Und wenn dann noch beide Seiten das von der KVH zur Verfügung gestell-te KV-Connect nutzen, wird die Befundübermittlung noch einfach, schnell und sicher.

Welche Standards sollte ein Arztbrief denn mindestens enthalten?Mathes: Diagnose und Therapievorschlag, das reicht eigentlich schon. Ich habe mir mal Gedanken darüber gemacht, wie man Haus- und Fachärzte an einen Tisch „zwingen“ kann. Und dabei sind mir die Fortbildungen eingefallen. Warum machen wir nicht

eine Pflichtfortbildung „Haus- und fachärztliche In-teraktion/Kommunikation“?

Weidenfeld: Mir würde es schon reichen, wenn wir uns als Team begreifen würden, das eine regionale Versorgung anbietet. Dann wäre ich glücklich.

Mathes: Die Gesellschaft hat sich insgesamt verän-dert. Man nimmt sich weniger Zeit, um miteinan-der zu sprechen. Man macht das lieber über eine Sprachnachricht oder Ähnliches. Ich muss mir nicht mehr die Mühe machen, ein Telefonat zu führen.

Weidenfeld: Die jungen Kollegen, auch die haus-ärztlich tätigen, greifen schon deutlich öfter mal zum Handy und rufen an, wenn sie eine Frage ha-ben oder etwas abzusprechen ist. Das Nutzen dieser Techniken hilft natürlich enorm.

Wie kann das denn technisch vernünftig und datenschutzkonform aussehen?Weidenfeld: KV-Connect wäre da natürlich eine su-per Sache, das wird ja von der KV gefördert und da-mit quasi verschenkt. Und trotzdem gibt es kaum KV-Connect-Anschlüsse. Wieso kann die KV das nicht zu einem Intranet für alle Mitglieder machen, und zwar verpflichtend?

Wie würde das Problem denn jetzt am besten gelöst? Wie bekommen wir das konkret?Knoll: Vielleicht sind ja die Qualitätszirkel ein geeig-netes Format, wenn sich verschiedene QZ zusam-mentun und regelmäßig treffen.

Weidenfeld: Mein Fazit ist: Lasst uns das Problem gemeinsam lösen! Und lasst uns dies mit der Faust-formel einer qualifizierten Überweisung, auf die ein vernünftiger Arztbrief folgt, beginnen. Lasst uns flä-chendeckend KV-Connect als sicheres Intranet ein-führen. Und wir sollten endlich die Grabenkämpfe beenden. Hausärzte sind Fachärzte für Allgemein-medizin, reden wir in Zukunft als Fachärzte unterein-ander. Wir sind alle Fachärzte und kümmern uns als Team um unsere Patienten.

Mathes: Das ist ein großer Wunsch meiner Ge-neration. n Die Fragen stellte Karl M. Roth

Dr. Michael Weidenfeld, niedergelassener Urologe im Medicum Wiesbaden.

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NACHWUCHS

Mit dem MedMobil in die Landarztpraxis

Lucy Bischofsberger studiert Medizin an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Das dritte Tertial ihres Praktischen Jahres (PJ) absolviert sie derzeit in einer Gemein-schaftspraxis für Allgemeinmedizin im ländlich gelegenen Lohra. Warum sie sich dafür entschieden hat und wie das „MedMobil“ der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) sie dabei unterstützt, verrät sie uns im Interview.

Im dritten Tertial Ihres PJ haben Sie sich – ent-gegen dem Trend – für die Allgemeinmedizin entschieden. Noch dazu in einer sogenannten „Landarztpraxis“. Warum?Bischofsberger: Der Erstkontakt mit den Patienten findet in der Regel in der Hausarztpraxis statt. Dort wird entschieden, ob ein Patient therapiert oder zu einem Facharzt bzw. in die Klinik überwiesen wer-den muss. Das sind Grundlagen des ärztlichen Arbei-

tens, die ich im PJ noch einmal lernen und verstehen kann. Denn obwohl sie für jeden Medizinstudenten relevant sind, kommen sie in der klinischen Ausbil-dung viel zu kurz.

Wie sieht denn Ihr Tag in der Praxis aus?Bischofsberger: Ich habe eigene Patienten und ein eigenes Behandlungszimmer. Ich mache Anamne-sen, körperliche Untersuchungen und entscheide,

Lucy Bischofsberger (vorne) und ihre

Kollegen von der Gemeinschaftspraxis

Amir Baalbaki und Rassan Baalbaki in Lohra freuen sich

über das MedMobil.

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NACHWUCHS

welche Therapie die Patienten brauchen. Sollte ich unsicher sein, kann ich jederzeit einen meiner Kol-legen hinzuziehen. Außerdem führe ich Sonografi-en und Impfungen durch, lege Infusionen und unter-stütze bei kleineren operativen Eingriffen. Zweimal in der Woche fahre ich bei den Hausbesuchen mit.

Und was macht das Arbeiten in einer allge-meinmedizinischen Praxis aus?Bischofsberger: Zum einen werden in der Allge-meinmedizin alle Fachbereiche zusammengeführt. Für meine zukünftige ärztliche Tätigkeit ist das eine optimale Vorbereitung. Zum anderen gefallen mir der enge Patientenkontakt und das Arbeiten im Team richtig gut. Die geregelten Arbeitszeiten emp-finde ich ebenfalls als großen Vorteil.

Sie können sich also eine spätere Niederlas-sung vorstellen?Bischofsberger: Ja, absolut. Die Erfahrungen, die ich bisher gemacht habe, machen definitiv Lust auf eine eigene Praxis. Vorher möchte ich aber noch Er-fahrungen in der Klinik sammeln. Das halte ich für sehr wichtig.

Mit ihrer Kampagne „Sei Arzt. In Praxis. Leb Hessen!“ kämpft die KVH gegen den Ärzte-mangel. Warum möchten Ihrer Meinung nach so viele Medizinstudenten nicht in einer Praxis bzw. nicht in ländlichen Regionen arbeiten?Bischofsberger: Viele Medizinstudenten haben Re-spekt vor den hohen Investitionen und dem bürokra-tischen Aufwand. Hinzu kommen Einschränkungen durch Budgetierungen und die im Vergleich zur Kli-nik weniger umfangreichen diagnostischen Möglich-keiten. Außerdem empfinden die meisten Studenten das Leben in der Stadt als attraktiver, da es dort ver-meintlich mehr zu erleben gibt als auf dem Land.

Gerade die Allgemeinmedizin ist bei Nach-wuchsärzten unbeliebt. Was, glauben Sie, sind die Gründe dafür?Bischofsberger: Unbeliebt würde ich nicht sagen. Unbekannt trifft es besser. Den Großteil des Studi-ums verbringt man naturgemäß in der Klinik. Mit der Allgemeinmedizin kommt man dabei kaum in Berüh-rung. Die meisten Studenten lernen die Vorteile der

Allgemeinmedizin daher gar nicht kennen. Das ist eine echte Wissenslücke.

Mit unserer Kampagne schließen wir diese Wissenslücke. Sie kennen unsere Aktivitäten und sind sogar Mitglied im MedWisser-Team. Wie profitieren Sie davon?Bischofsberger: Ich habe vor meinem Start in der Praxis in Lohra an der Aktion „MedMobil“ teilge-nommen und tatsächlich einen Mini ONE auf Zeit gewonnen. Darüber habe ich mich sehr gefreut, denn ich nutze das Auto täglich, um in die Praxis zu fahren. Mit dem Bus würde ich fast eineinhalb Stun-den brauchen, mit dem MedMobil spare ich richtig Zeit. Oft nehme ich sogar meine Kollegen mit oder wir fahren zu Hausbesuchen oder Fortbildungen. Wir sind alle von dem MedMobil begeistert.

Das klingt nach einem echten Vorteil. Glauben Sie, dass sich andere Studenten auch für ein PJ oder eine Famulatur auf dem Land entschei-den würden, wenn Sie mit dem MedMobil fah-ren könnten?Bischofsberger: Da bin ich ganz sicher. Denn die teils schlechte Anbindung der Kleinstädte und Dör-fer ist für viele Studenten ein Ausschlusskriterium, weil sie nicht mobil sind. Es wäre daher super, wenn die KVH zukünftig noch mehr Medizinstudenten mit dem MedMobil unterstützen könnte. n Die Fragen stellte Alexander Kowalski

Nicht zu übersehen: Das MedMobil sorgt für Aufmerksamkeit auf Hessens Straßen und macht den Ärztenachwuchs mobil.

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NACHWUCHS

Entspannt dank Kita-Förderung

Beruf und Familie vereinbaren? Damit das möglich wird, unterstützen wir nun auch Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung bei der Kinderbetreuung und übernehmen die hierfür anfallenden Kosten.

Schon seit geraumer Zeit unterstützt die Kassenärzt-liche Vereinigung Hessen erstmals in Hessen nie-dergelassene Ärztinnen und Ärzte bei der Kinder-betreuung, indem sie in besonders ausgewiesenen Fördergebieten die Kinderbetreuungskosten in den ersten drei Jahren der Niederlassung übernimmt.

Seit dem 1. Dezember 2018 besteht diese Möglich-keit nun auch für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbil-

dung im ambulanten Bereich. Wie bei den Nieder-gelassenen werden Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung in besonders ausgewiesenen Förder-regionen in Hessen absolvieren, finanziell bei den Kinderbetreuungskosten unterstützt. Die Förde-rung wird für jedes Kind für die Dauer von maximal drei Jahren in Höhe der tatsächlich anfallenden und nachzuweisenden Gebühren übernommen, maximal jedoch bis zu einem Betrag in Höhe von 400 Euro monatlich.

Eine Förderung kann aktuell in folgenden Regio-nen beantragt werden: Landkreis Hersfeld-Roten-burg, Kreis Groß-Gerau, Odenwaldkreis, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Waldeck-Frankenberg und Vogelsbergkreis.

Sie möchten noch mehr über das Förderangebot erfahren? Alle notwendigen Antragsunterlagen so-wie die Auslegungsbestimmungen und das Merk-blatt finden Sie auf unserer Homepage unter www.kvhessen.de/foerderung/kinderbetreuung n Stefanie Kieser

Weitere Informationen unter: www.kvhessen.de/foerderung

KONTAKT

Bei Fragen zu den Förderangeboten der KV Hes-sen helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter des Teams Förderung Weiterbildung gerne weiter.T. 069 24741-6682 oder -6691 E. [email protected]

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QUALITÄT

Auch in 2019 möchte die KV Hessen, vertreten durch die Tutoren, die Qualitätszirkelarbeit der Moderatoren weiterhin optimal voranbringen. Die Tutoren Hiltrud Rübner, Dr. Claus Haeser und Dr. Wolfgang Zeckey unterstützen bei allen Fragen zur Qualitätszirkelarbeit. Sie haben sich zudem als strategisches Ziel gesetzt, die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Rahmen von Qualitätszirkeln weiter zu verbessern. Interessierte Qualitätszirkel-Moderatoren haben bei bestehenden Fragen oder Herausforderungen die Möglichkeit, auf die Erfahrung der Tutoren zurückzugreifen.

WAS SIND DIE AUFGABEN DER TUTOREN?

Die Tutoren • unterstützen die hessischen Moderatoren bei de-

ren Qualitätszirkelarbeit,• sind für die Moderatorenausbildung und -fortbil-

dung zuständig,

• nehmen an Fortbildungen der KBV für Qualitäts-zirkel-Tutoren teil

• und sind auch für die (Weiter-) Entwicklung der Qualitäts-Module zuständig.

SAVE THE DATE!

Unter dem Motto „Interdisziplinäre Zusammenar-beit“ steht auch der Moderatorentag, der am 31. August 2019 stattfinden wird. Die Tutoren haben ein spannendes und innovatives Programm für Sie zusammengestellt, also reservieren Sie sich schon jetzt diesen Termin und lassen Sie sich überraschen! Den detaillierten Programmablauf sowie die relevan-ten organisatorischen Informationen werden wir al-len Qualitätszirkel-Moderatoren vorab zukommen lassen. n Evelyn Vollmer

Qualitätszirkel 2.0

Die Qualitätszirkel-Tutoren der KV Hessen verfügen zusammen über 50 Jahre ge-balltes Wissen aus der Praxis der vertragsärztlichen Niederlassung und natürlich der Qualitätszirkelarbeit im Dienste der Moderatoren. Diese hohe Expertise kommt den Qualitätszirkel-Moderatoren zugute. Hier stellen sich die Tutoren vor.

Dr. med. Claus Haeser ist als Facharzt für Allgemeinmedizin seit 1999 nie-dergelassen in eigener Praxis in der nordhessischen Gemeinde Diemelsee. Er ist im Bereich der Qualitätszirkel für die KV Hessen als Tutor und Tuto-rensprecher tätig, wobei hier neben der Qualitätszirkelarbeit insbeson dere die Ausbildung neuer Qualitätszirkel-Moderatoren im Vordergrund steht. Als Zeichen des gelebten Qualitätsmanagements ist seine hausärztliche Praxis zertifiziert.

Das Ziel ist, die Basis für eine erfolgreiche Qualitätszirkelarbeit zu schaffen, um die gemeinsam erarbeitete Qualität in unse-ren Praxen weiter so erfolgreich und lebendig umzusetzen, zu fördern und damit zukunftstauglich zu machen.

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QUALITÄT

SIE MÖCHTEN IHRE TUTOREN KONTAKTIEREN?

Das Team Qualitäts- und Veranstaltungsmanage-ment hilft Ihnen gerne weiter.T. 069 24741-7552F. 069 24741-68840E. qualitä[email protected]. www.kvhessen.de/qualitaetszirkel

Dipl.-Psych. Hiltrud Rübner ist seit 1999 niedergelassene Psy-chologische Psychotherapeutin mit der Fachrichtung Psychoanalyse für Erwachsene, Kinder und Gruppen in eigener Praxis in Frankfurt. Sie leitet seit 1999 Qualitätszirkel und ist Mitglied der Ambulanz-konferenz des Frankfurter Psychoanalytischen Instituts. Aus ihrer Vorerfahrung im pädagogischen Bereich als Gymnasiallehrerin und

Schulpsychologin leitet sie ihr Interesse an gruppendynamischen Vorgängen und der Aus- und Weiterbildung her.

Dr. med. Wolfgang Zeckey, Facharzt für Orthopädie, ist seit 1993 in einer Gemein-schaftspraxis niedergelassen. Er trägt die Zu-satzbezeichnung Ärztliches Qualitätsmanage-

ment bereits seit 2009. Außerdem ist er seit 10 Jahren als Ausbilder für Moderatoren der Landesärztekammer Hessen tätig und nun seit 2018 Qualitätszirkel-Tutor für Fachärzte der KV Hessen. Strukturierte Qualitätszirkelarbeit ergänzt die Umsetzung von Qualitätsmanagement in Praxisfragen in idealer Weise.

Gemischte Qualitätszirkel für Ärzte und Psychologen dienen der Sensibilisierung für die Perspektiven und Möglichkeiten des an-deren und fördern die Kooperation im Alltag der Patientenversor-gung. Ich möchte Profis unterschiedlicher Fachkompetenz einen Rahmen für anregenden Austausch bieten.

Qualitätsmanagement ist aus mo-dernen Praxen heute praktisch nicht mehr wegzudenken. Es erleichtert die täglichen Arbeitsabläufe und hilft, durch strukturierte Vorgaben eine gute Anpassung an gesetzliche Anforderungen im Hygiene- und Ablaufmanagement zu erfüllen.

Feste Einarbeitungspläne helfen zu-dem, die hohen Qualitätsanforde-rungen an die Mitarbeiter übersicht-lich und professionell zu gestalten.

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QUALITÄT

Strukturierte Arbeitsabläufe, Regelungen von Ver-antwortlichkeiten und Ansprechpartnern zu diversen Themenbereichen sowie definierte interne und ex-terne Informationswege stellen wichtige Bausteine eines funktionierenden Qualitätsmanagementsystems (QMS) dar. Die daraus resultierenden Vorteile sind im-mens! Beleuchten wir die einzelnen Punkte genauer:Geregelte Arbeitsabläufe haben den Vorteil, dass Pra-xisprozesse optimiert und somit alle Beteiligten zeit-sparend arbeiten können. Durch die gewonnene Zeit

wird Stress reduziert und das Praxisteam spürbar ent-lastet. Dadurch kann sich die Mitarbeiter- und auch die Patientenzufriedenheit deutlich verbessern. Darü-ber hinaus eröffnet sich die Chance, die Einarbeitung von neuen Mitarbeitern zu erleichtern beziehungswei-se die Möglichkeit einer generellen Reproduzierbarkeit der Arbeitsergebnisse durch standardisierte Abläufe.

Machen wir es konkret am Beispiel des QM-Hand-buchs: Generell beinhaltet das QM-Handbuch alle

Qualitätsmanagement – Ihr Gewinn!?

Indem Sie Praxisabläufe strukturieren und rechtliche Anforderungen beachten, können Sie sich die aus dem Qualitätsmanagement resultierenden Synergieeffekte zunutze machen. Die Einführung des Qualitätsmanagements sollte dabei immer als Teamaufgabe verstanden werden.

Win-win in der Praxis: Klar gere-gelte Verantwort-lichkeiten entlasten den Praxisinhaber und motivieren die Mitarbeiter.

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QUALITÄT

Ausführungen der eigenen Praxis zum Qualitätsma-nagement. Diese können in Form von internen Re-gelungen, Verfahrensanweisungen, Checklisten, For-mularen (beispielsweise zum Thema Datenschutz), Prozessbeschreibungen und eventuellen Kurzfassun-gen von gesetzlichen Vorgaben dokumentiert wer-den. Das QM-Handbuch bietet den Vorteil, dass es eine Sammlung aller Arbeitsanweisungen und Rege-lungen darstellt und somit von allen Praxismitarbei-tern, insbesondere von neuen Mitarbeitern, als Leitfa-den benutzt werden kann.

Durch die Regelung der Verantwortlichkeiten sowie der festen Zuordnung von Ansprechpartnern wird die Identifikation der einzelnen Mitarbeiter mit ihrer Rolle in der Praxis gefördert. Ein Vorteil der sich dar-aus ergibt: Mitarbeiter werden durch Wertschätzung und Verantwortungsübertragung motiviert und die Praxisinhaber gleichermaßen entlastet. Hierfür eig-

net sich die Implementierung eines Organigramms, welches die Verantwortlichkeiten und Ansprechpart-ner abbildet.

Die Festlegung von geregelten Informationswegen ist für eine Praxis intern sowie extern unabdingbar. Der Vorteil ist, dass die Fehlerrate durch Informationsver-lust beziehungsweise Informationsverzerrung vermin-dert werden kann. Es empfiehlt sich, einen interkol-legialen Informationsaustausch für diverse Prozesse innerhalb der Praxis festzulegen, wodurch alle Betei-ligten gleichermaßen informiert werden. Als nützlich erweist es sich auch, in regelmäßigen Abständen eine Teamsitzung durchzuführen. Auch externe Kommuni-kationswege sollten klar definierte Schnittstellen be-inhalten, um ebenfalls den Informationsverlust inner-halb des Praxisablaufs zu vermeiden.

Letztendlich wird durch die permanente Neuerung und die damit einhergehende Verbesserung der inter-nen Prozesse die Praxisqualität gesichert und sukzes-sive weiterentwickelt. n Janna Rambow

Weitere Informationen unter: www.kvhessen.de/qm

FRAGEN?

Das Team Qualitäts- und Veranstaltungsmanage-ment hilft Ihnen gerne weiter.

T. 069 24741-7551 F. 069 24741-68841E. [email protected]

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VERANSTALTUNGEN

Fachtagung „Frühe Hilfen – Kooperation Jugendhilfe und Gesundheitswesen 2019“

Datum: Samstag, 25.05.2019Ort: Fortbildungszentrum

der Landesärztekammer Hessen in Bad Nauheim

Uhrzeit: 09.00 bis 16.40 Uhr Tagesmoderation: Bärbel Schäfer Die ärztliche Leitung der Tagung übernimmt Herr Dr. Thies Häfner.Im Auftrag der Hessischen Landeskoordination der Frü-hen Hilfen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration lädt die HAGE e. V. unter dem Leitthe-ma „Familien, Medizin, Jugendhilfe – Zukunftsmöglich-keiten einer intersektoralen Kooperation in den Frühen Hilfen“ herzlich in die Akademie der Landesärztekam-mer nach Bad Nauheim zu einer multiprofessionellen Fachtagung ein.

Es erwarten Sie Vorträge und Fachforen mit Exper-tinnen und Experten aus der Medizin zu folgenden Themen:

Forum 1: Rund um die Geburt (1) Nationales Ge-sundheitsziel

Forum 2: Rund um die Geburt (2) Vorsorge. Nachsor-ge. Fürsorge.

Forum 3: Frühgeborene und MehrlingsgeburtenForum 4: Frühkindliche Entwicklungs- und Regulati-

onsstörungenForum 5: Psychisch kranke Eltern und interdisziplinä-

re ZusammenarbeitForum 6: Medizinischer Kinderschutz – Übergänge

vom Gesundheitswesen zum KinderschutzForum 7: Gelungene Übergänge Gesundheitswesen

und Frühe Hilfen

Forum 8: LotsensystemeForum 9: Potenziale von kommunalen Gesundheits-

strategien – PräventionskettenDie Fachforen werden von den Netzwerkkoordinieren-den der Frühen Hilfen Hessen moderiert.

Die Fachtagung richtet sich an:Ärztinnen und Ärzte der Kinder- und Jugendmedizin, Neonatologie, Gynäkologie, Allgemeinmedizin, aus Geburts- und Kinderkliniken, aus der Kinderschutz- und Kindergynäkologieambulanz etc., Berufsverbände der Ärzte, Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), Landesärztekammer, Kassenärztliche Vereini-gung, Frühförderstellen, Schwangerenkonfliktbera-tungsstellen, Jugendämter, Gesundheitsämter, medi-zinische Fachangestellte (MFA), Sozialpädiatrische Zentren (SPZ), Psychologen, Psychotherapeuten, Kin-der- und Erwachsenenpsychiatrien, Deutsche Gesell-schaft für Kinderschutz in der Medizin e. V. (DGKiM), Krankenkassen, Hebammen, Gesundheitskinderkran-kenpflegende, Familienhebammen, Familiengesund-heitskinderkrankenpflegende u. Ä.

Informationen zur Anmeldung und zum Tagesablauf finden Sie unter: https://www.hage.de/veranstaltungen/ fachtag-fruehe-hilfen-2019.html

Für Auskünfte zur Tagung wenden Sie sich bitte an: Frau Rajni Aggarwal Referentin für GesundheitsförderungKoordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Telefon: 069 713 76 78 -24E-Mail: [email protected] Wir freuen uns über reges Interesse und einen guten Austausch.

Fortbildungsveranstaltungen

und Termine

Treffpunkt

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VERANSTALTUNGEN

Verordnungsbereiche der Gesetzlichen Krankenver-sicherung (GKV) in der Praxis

Was kann und darf ich zulasten der GKV verordnen?Worauf muss ich dabei achten?

Sie sind verantwortlich für die verschiedensten Leis-tungen der GKV, die per Verordnung ausgestellt wer-den. Wir informieren Sie über die Besonderheiten und Problemstellungen.

Sie erfahren• was bei der Verordnung von Hilfsmitteln wichtig ist• alles Wissenswerte zu:

• Verbandsmaterialien• häuslicher Krankenpflege• Krankentransporten• Ernährungslösungen• AU-Bescheinigungen• Impfungen

• welche anderen Leistungen durch Verordnungen zulasten der GKV veranlasst oder eben nicht veran-lasst werden dürfen

Zielgruppe: Ärzte, Mitarbeiter

Referent: Berater des Teams Arznei-, Heil- und Hilfsmittel der KV Hessen

Fortbildungspunkte: 4

Termine:Mi., 26.06.19, 15.00 bis 18.00 Uhr (Kurs 2519), KVH FrankfurtMi., 18.09.19, 15.00 bis 18.00 Uhr (Kurs 2563), KVH FrankfurtMi., 27.11.19, 15.00 bis 18.00 Uhr (Kurs 2619), Lohfelden

Anmeldung unter: www.kvhessen.de/veranstaltungsbuchung

Stammtisch für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Einladung der Sprecherinnen/Sprecher der Fach-gruppe Psychotherapie Wiesbaden/Rheingau-Taunus kreis) zu einem Fachgruppen-Stammtisch in Wiesbaden.

Termin: Donnerstag, 23.05.2019 um 19.30 Uhr

Veranstaltungsort: TALLY´S Restaurant, Uferstraße 1, 65203 Wiesbaden- Biebrich

Anmeldung: Anders als bisher bitten wir um Rückmeldung, ob Sie kommen werden, da die Verantwortlichen des Veran-staltungsorts darum gebeten haben, die Anzahl der Gäste zu nennen.

Sie erhalten an diesem Abend die Gelegenheit, sich unter Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und neue Gesichter kennenzulernen. Wir werden über Neues zu KV-Themen und aus anderen Gremien be-richten. Natürlich können auch Themen von allgemei-nem Belang besprochen und Anregungen gegeben werden, die in die Arbeit der Vertreterinnen und Ver-treter einfließen können.

Für den Herbst/Winter ist wieder ein Fachgruppen-abend geplant. Spezifische Themen des Abends wer-den unter anderem per E-Mail bekannt gegeben.

Wenn Sie gerne in unseren E-Mail-Verteiler aufge-nommen werden möchten oder Fragen haben, wen-den Sie sich bitte an Dipl. Psych. Ulrike Plappert [email protected]

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Web-seite unter www.psychotherapie-wiesbaden.de

· kostenfrei ·Anmeldung und Informationen zu unseren Veranstaltungen: www.kvhessen.de/veranstaltungsbuchungwww.kvhessen.de/fortbildung

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IMPRESSUM

Herausgeber (V. i. S. d. P.)Kassenärztliche Vereinigung Hessen, vertreten durch den Vorstand

RedaktionKarl Matthias Roth, Marilena Demarez-Bandeh und Laura Li Stahr

Kontakt zur RedaktionKassenärztliche Vereinigung HessenRedaktion Auf den PUNKT.Europa-Allee 9060486 Frankfurt am MainT. 069 24741-6978F. 069 24741-68978E. [email protected]

GrafikKatja Friehe (Media Cologne Kommunikationsmedien GmbH)Judith Scherer (KV Hessen)

DruckMedia Cologne Kommunikationsmedien GmbH

BildnachweisAulenkamp: S. 37 bvmd; Bendrich: S. 8 –10; Bischofsberger: S. 38, 50; Carolina Ramirez: S. 3; CDU Hessen: S. 34 l.; Claudia Papst-Dippel: S. 35 r.u.;DASFOTOSTUDIO Caleb Ridgeway: S. 54 o.; Die Grünen Hessen: S. 34 r.o.;DIE LINKE Hessen: S. 35 l.; Hecken: S. 25 Georg J. Lopata/G-BA; HMSI: S. 5;Kilian Karger: S. 35 r.o.; KVH: S. 12; Roth: S. 46, 48, 49; Ulli Maier: S. 54 u.Scherer: S. 13, 14, 16, 17, 20-23, 50, 51; SPD Hessen: S. 34 r.u.;ZI: S.7 Hans-Jürgen Wiedl; WDV: S 53; Fotolia: S. 43: Contrastwerkstatt;Adobe Stock: S. 11: VTT Studio/KVH; S. 40: Africa Studio; S. 43; S. 55: fizkesiStock: Titelseite Hintergrund: kamisoka; S. 18 mgkaya (bearbeitet); S. 26: Weedezign; S. 27: LysenkoAlexander, panimoni

NachdruckDer Inhalt dieser Zeitschrift ist urheberrechtlich geschützt. Nachdruck oder Kopie sowie die Vervielfältigung auf Datenträger dürfen, auch auszugs-weise, nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Herausgeber erfolgen. Eine Weitervermarktung von Inhalten ist untersagt.

ZuschriftenDie Redaktion behält sich die Veröffentlichung und Kürzung von Zuschriften vor.

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ONLINE-PORTALInternetdienste/SafeNet* E. [email protected]

Technischer Support E. [email protected]

ARZNEI-, HEIL- UND HILFSMITTELBERATUNGTeam Arznei-, T. 069 24741-7333 Heil- und Hilfsmittel F. 069 24741-68835 E. [email protected] Verordnungen H. www.kvhaktuell.de

KOORDINIERUNGSSTELLEKoordinierungsstelle T. 069 24741-7227Weiterbildung Allgemeinmedizin F. 069 24741-68845 E. [email protected]

QUALITÄTS- UND VERANSTALTUNGSMANAGEMENTQualitätsmanagement T. 069 24741-7551 F. 069 24741-68841 E. [email protected]

Veranstaltungsmanagement T. 069 24741-7550 F. 069 24741-68842 E. [email protected]

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erscheint wieder Mitte Juni.

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